BERICHT über Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung
15.12.2016 - (2016/2148(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Lambert van Nistelrooij
Verfasser der Stellungnahme (*):
Georgi Pirinski, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 54 der Geschäftsordnung
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden „Dachverordnung“)[1],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde[6],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates[7],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen[8],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015) 639),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2016 zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zu Synergien für Innovation: die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020 und andere europäische Innovationsfonds und EU-Programme[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2015 mit dem Titel „Ausrichtung der Kohäsionspolitik 2014–2020 auf Vereinfachung und Leistung“[11],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Februar 2016 zu „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. Mai 2016 zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015) 639),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 8./9. Juli 2015 zum Thema „Ergebnisse der Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme“,
– unter Hinweis auf den sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (COM(2014)0473),
– unter Hinweis auf die Studie seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) vom Juni 2016 mit dem Titel „Maximierung von Synergien zwischen europäischen Struktur- und Investitionsfonds und anderen EU-Instrumenten zur Erfüllung der Europa-2020-Ziele“,
– unter Hinweis auf die Studie der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) vom September 2016 mit dem Titel „Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung“,
– unter Hinweis auf die Untersuchung seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) vom September 2016 mit dem Titel „Finanzinstrumente im Programmplanungszeitraum 2014-2020: erste Erfahrungen der Mitgliedstaaten“,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0385/2016),
A. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik mit ungefähr einem Drittel der Gesamtausgaben einen erheblichen Teil des EU-Haushalts ausmacht;
B. in der Erwägung, dass die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) mit einer Mittelausstattung in Höhe von 454 Mrd. EUR im Zeitraum 2014–2020 das wichtigste investitionspolitische Instrument der EU darstellen und in vielen Mitgliedstaaten als bedeutende Finanzierungsquelle für öffentliche Investitionen dienen, und dass sie in der gesamten EU zu mehr Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen geführt und die Entwicklungsunterschiede auf regionaler und lokaler Ebene verringert haben, wodurch der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gefördert wurde;
C. in der Erwägung, dass die Partnerschaftsvereinbarungen die Grundlage für den von der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 3 vorgelegten Bericht bilden;
D. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme für den Zeitraum 2014–2020 einem modernisierten, stark angepassten und aufwändigen Prozedere mit einem neuen Rahmen für Leistung, Ex-ante-Konditionalitäten und thematische Konzentration folgten, aber auch zu erheblichen Verzögerungen des tatsächlichen Beginns der Umsetzung der Kohäsionspolitik führten, unter anderem aufgrund der unzulänglichen Verwaltungskapazitäten mehrerer Regionen und Mitgliedstaaten, wobei dies durch das Verfahren zur Benennung der Verwaltungsbehörden noch weiter verlangsamt wurde;
E. in der Erwägung, dass zweifellos feststeht, dass die operationellen Programme aufgrund der verspäteten Annahme des regulatorischen Rahmens Ende 2013 infolge der langwierigen Verhandlungen und späten Einigung über den MFR nicht rechtzeitig verabschiedet werden konnten; in der Erwägung, dass die Umsetzung der operationellen Programme folglich nur schleppend begann, was Auswirkungen auf die Aufnahme dieser Politik vor Ort hatte;
F. in der Erwägung, dass gemeinsame Bestimmungen für alle fünf ESI-Fonds festgelegt und dadurch die Beziehungen zwischen ihnen verstärkt wurden;
G. in der Erwägung, dass sich die Kohäsionspolitik derzeit zahlreichen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber sieht, die sich einerseits aus der Finanzkrise, die zu einem Rückgang der öffentlichen Investitionen in vielen Mitgliedstaaten führt und die ESI-Fonds und die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten in vielen von ihnen zum wichtigsten Instrument für öffentliche Investitionen macht, und die sich andererseits aus der Migrationskrise ergeben;
H. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2014–2020 durch thematische Konzentration und Unterstützung der Prioritäten und Ziele der Union eine gezieltere politische Ausrichtung erhielt;
I. in der Erwägung, dass die ESI-Fonds im laufenden Finanzierungszeitraum stärker ergebnisorientiert ausgerichtet sind und auf einem Investitionsumfeld beruhen, das eine größere Effektivität ermöglicht;
J. in der Erwägung, dass die Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik stärker auf die Prioritäten der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie auf das Europäische Semester abgestimmt sein müssen;
K. in der Erwägung, dass die Taskforce für eine bessere Umsetzung einen Beitrag zur Aufhebung der Blockaden und der Verspätungen bei der Zuweisung von Mitteln geleistet hat;
Austausch von Ergebnissen, Kommunikation und Öffentlichkeitswirkung
1. weist darauf hin, dass Europa eine in wirtschaftlicher, sozialer und politischer Hinsicht schwierige Phase durchläuft, weshalb es mehr denn je auf eine wirksame Investitionspolitik ankommt, die auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung abzielt, sich durch Bürgernähe auszeichnet, zielgenauer auf besondere territoriale Ambitionen eingeht und sowohl die Arbeitslosigkeit als auch die sozialen Ungleichheiten innerhalb der Union bekämpfen sollte; vertritt die Auffassung, dass die EU, wenn sie das Vertrauen ihrer Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen will, Anpassungsprozesse einleiten muss, um den in Artikel 9 AEUV festgelegten Erfordernissen nachzukommen;
2. weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014–2020 grundlegend überarbeitet wurde, was eine Änderung der Mentalität und der Arbeitsmethoden auf allen Steuerungsebenen erforderlich machte, einschließlich einer horizontalen Koordinierung und Einbeziehung der Interessenträger sowie einer soweit wie möglich von der örtlichen Bevölkerung gesteuerten lokalen Entwicklung (CLLD); hebt hervor, dass die unlängst erfolgten zukunftsweisenden und beispielhaften Reformen oftmals ignoriert werden und die Kohäsionspolitik noch immer häufig als herkömmliche Ausgabenpolitik wahrgenommen wird, und nicht als Entwicklungs- und Investitionspolitik, die greifbare Ergebnisse ermöglicht;
3. vertritt die Auffassung, dass sich die zentrale Kommunikation auf den europäischen Mehrwert, Solidarität und die Sichtbarkeit von Erfolgsgeschichten konzentrieren sollte, und hebt zugleich hervor, wie wichtig es ist, bewährte Praktiken auszutauschen und aus Projekten Lehren zu ziehen, die ihre Ziele nicht erreicht haben; besteht darauf, dass die Kommunikation über das Thema ESI-Fonds modernisiert und intensiviert werden sollte; besteht darauf, dass neue Instrumente zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Kohäsionspolitik ermittelt und umgesetzt werden; hält es für erforderlich, im Rahmen einer kontinuierlichen Anstrengung zur Schaffung und Aktualisierung von Datenbanken in regionale Intelligenz und Datenerhebung zu investieren und dabei den lokalen und regionalen Bedürfnissen, Besonderheiten und Prioritäten Rechnung zu tragen, wie im Falle der bereits bestehenden S3-Plattform, die es dem interessierten Publikum ermöglichen würde, den europäischen Mehrwert von Projekten zu überprüfen;
4. betont, dass man die Beteiligung der Interessenträger und Empfänger und die Einbeziehung der Bürger in die Ausgestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik stärker in den Vordergrund rücken muss, um die Kommunikation über die ESI-Fonds und deren Sichtbarkeit zu verbessern; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die Städte außerdem auf, die Errungenschaften der Kohäsionspolitik und die daraus zu ziehenden Lehren besser zu vermitteln und einen koordinierten und zielgerichteten Aktionsplan vorzulegen;
Thematische Konzentration
5. begrüßt die thematische Konzentration, da sie sich als ein hilfreiches Instrument zur Schaffung einer zielgerichteten Politik und einer größeren Wirksamkeit für die EU-Prioritäten und die Strategie Europa 2020 erwiesen hat und die Umsetzung von Wissen in Innovationen, Beschäftigung und Wachstum fördert; fordert daher die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, klare Prioritäten für Investitionen festzulegen und Projekte auf der Grundlage der für die ESI-Fonds festgelegten Prioritäten auszuwählen und straffe und effiziente Durchführungsverfahren anzuwenden;
6. weist darauf hin, dass im Rahmen einer Analyse der thematischen Konzentration dargelegt werden sollte, wie durch die strategischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten und die Zuteilung von Mitteln für die einzelnen thematischen Ziele auf die besonderen Bedürfnisse der Gebiete eingegangen wird; bedauert, dass dieser Aspekt im Bericht der Kommission nach Artikel 16 weniger deutlich herausgestellt wird;
7. betont, dass eine bessere Kommunikation über die Ergebnisse und den Erfolg der Kohäsionspolitik auch zur Wiederherstellung des Vertrauens in das europäische Projekt wichtig sind;
8. besteht darauf, dass die Kohäsionspolitik einen thematischen Fokus beibehalten und zugleich ein hinreichendes Maß an Flexibilität ermöglichen sollte, um die besonderen Bedürfnisse jeder Region und insbesondere die besonderen Bedürfnisse der weniger entwickelten Regionen zu berücksichtigen, wie es in den Verordnungen vorgesehen ist; fordert, dass weiterhin Mittel aus den ESI-Fonds in den Übergangsregionen investiert werden, um das zu erhalten, was mit den bereits eingesetzten Mitteln und unternommenen Anstrengungen erreicht wurde;
9. betont insbesondere, dass die Gegebenheiten städtischer oder ländlicher Gebiete, der sogenannten „rückständigen“ Regionen, Übergangsregionen und der Regionen mit dauerhaften natürlich oder geografisch bedingten Nachteilen, berücksichtigt werden sollten und dass geeignete Unterstützungskonzepte zur Entwicklung solcher Gebiete ausgearbeitet werden sollten, die ohne die Kohäsionspolitik wahrscheinlich nicht imstande gewesen wären, zu den höher entwickelten Regionen aufzuschließen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den lokalen Gebietskörperschaften und Metropolregionen, die als Wachstumszentren der EU betrachtet werden, Strategien zur Umsetzung der städtischen Agenda zu verfolgen und auszubauen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig es ist, den Mitgliedstaaten und Regionen genügend Flexibilität einzuräumen, um neue politische Herausforderungen zu bewältigen, etwa im Zusammenhang mit der Immigration, (und dabei die ursprünglichen und noch immer relevanten Ziele der Kohäsionspolitik sowie die besonderen Bedürfnisse der Regionen zu berücksichtigen) und die digitale Dimension im weiten Sinne der Kohäsionspolitik zu fördern (einschließlich der Themen IKT und Breitbandzugang, die mit der Vollendung des digitalen Binnenmarkts in Verbindung stehen); verweist auf die Strategien zur Energieunion und zur Kreislaufwirtschaft sowie auf die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens, da die ESI-Fonds bei der Umsetzung eine wichtige Rolle spielen;
10. vertritt die Auffassung, dass den Gebieten auf subregionaler Ebene größere Aufmerksamkeit zukommen sollte, die vor zahlreichen Herausforderungen stehen, welche oftmals in Inseln der Armut, isolierten Gemeinschaften und benachteiligten Vierteln mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil marginalisierter Gruppen wie Roma zutage treten;
11. unterstützt die schrittweise Schwerpunktverlagerung weg von infrastrukturbezogenen Projekten und hin zur Stimulierung der wissensbasierten Wirtschaft, Innovation und sozialen Inklusion sowie des Aufbaus von Kapazitäten und der Befähigung von Akteuren, auch Akteuren der Zivilgesellschaft, in der Kohäsionspolitik, unter Berücksichtigung der Besonderheiten wenig entwickelter Regionen, die weiterhin Unterstützung im Bereich der Infrastrukturentwicklung benötigen und für die marktbasierte Lösungen nicht immer umsetzbar sind, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass es Flexibilität geben sollte, die es jedem Mitgliedstaat erlaubt, Investitionen gemäß seinen in den Partnerschaftsvereinbarungen festgelegten Prioritäten zu tätigen, um seine wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung zu fördern;
12. ist der Ansicht, dass mit den ESI-Fonds und insbesondere mit den Programmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und gefördert sowie hochwertiges lebenslanges Lernen und hochwertige Systeme der beruflichen (Weiter-) Bildung, einschließlich Schulinfrastrukturen, unterstützt werden sollten, damit sich die Arbeitnehmer unter guten Voraussetzungen an die sich wandelnde Arbeitswelt anpassen können; ist ferner der Ansicht, dass mit den ESI-Fonds das nachhaltige Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit, die Entwicklung und der gemeinsame Wohlstand Impulse erhalten sollten, damit ein sozial gerechtes, nachhaltiges und inklusives Europa erreicht wird, und zugleich die am wenigsten entwickelten Gebiete und Wirtschaftszweige, die unter Strukturproblemen leiden, in den Blick genommen und die schutzbedürftigsten und gefährdetsten Gruppen der Gesellschaft, allen voran junge Menschen (in Verbindung mit Programmen wie ERASMUS+) und Menschen mit geringen Fähigkeiten oder Qualifikationen unterstützt, die Beschäftigung durch eine Kreislaufwirtschaft stimuliert und der vorzeitige Schulabbruch verhindert werden muss; macht darauf aufmerksam, dass der ESF ein Instrument ist, mit dem die Umsetzung von Maßnahmen von allgemeinem Interesse gefördert wird;
13. ist darüber besorgt, dass die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugend- und Frauenarbeitslosigkeit sowie die Arbeitslosigkeit in ländlichen Gebieten trotz aller Bemühungen in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor sehr hoch ist, und dass die Kohäsionspolitik auch hier Antworten geben muss; empfiehlt der Kommission, den Auswirkungen der Kohäsionspolitik in Bezug auf die Förderung der Beschäftigung und Verringerung der Arbeitslosigkeit mehr Aufmerksamkeit zu schenken; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in 34 Programme des ESF in den 20 förderfähigen Mitgliedstaaten eingebunden worden ist und damit arbeitslosen jungen Menschen geholfen werden konnte, Nutzen aus der Initiative zu ziehen und ihre Kompetenzen und Qualifikationen zu finden; ist jedoch besorgt darüber, dass sich die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative anfänglich verzögert hat; ist ferner besorgt angesichts der Umsetzung der Jugendgarantie in einigen Regionen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass die investierten Mittel zügig und erfolgreich spürbare und konkrete Wirkungen zeitigen, insbesondere dort, wo Mittel betroffen sind, die als Vorauszahlungen geleistet wurden, und dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ordnungsgemäß umgesetzt wird und junge Arbeitnehmer unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen beschäftigt sind; mahnt insbesondere dazu, die ESI-Fonds dort, wo sie eingesetzt werden, um auf Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ausbildung zu reagieren, so zu verwenden, dass den realen Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung getragen wird, um wirkliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und langfristige Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt der Kohäsionspolitik vor allem auf der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, sozialer Integration und den demografischen Herausforderungen, denen Europa sich derzeit und mittelfristig gegenübersieht, liegen sollte; fordert, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – ausgehend von einer eingehenden Analyse ihrer Funktionsweise, durch die die Korrekturen vorgenommen werden können, die nötig sind, um sie leistungsfähiger zu machen – über 2016 hinaus fortgeführt wird, um die Jugendarbeitslosigkeit weiter zu bekämpfen;
14. ist ernsthaft besorgt darüber, dass im Fall des Jugendgarantieprogramms, das in den Jahren 2014–2020 mit insgesamt 12,7 Mrd. EUR aus ESF-Mitteln und Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen kofinanziert wird und das dank dieser Mittel schon heute als treibende Kraft der Anstrengungen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen gilt, die Kommission keine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt hat, obwohl dies bei allen umfangreicheren Initiativen der Kommission das Standardverfahren ist; weist darauf hin, dass es als Folge davon an Informationen über die potenziellen Gesamtkosten der EU-weiten Einführung der Garantie mangelt und dass, wie der Europäische Rechnungshof betont, das Risiko besteht, dass der Gesamtbetrag der Finanzierung womöglich nicht ausreicht;
15. unterstreicht die Bedeutung der – vor allem digitalen – Kommunikation, dank derer Informationen über mögliche aus den Fonds der Union kofinanzierte Hilfen bei der Suche nach einer Ausbildung, einem Praktikum oder einem Arbeitsplatz eine möglichst hohe Zahl junger Menschen erreichen könnten; ruft dazu auf, die Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung von Portalen wie DROP‘PIN oder EURES zu verstärken und die Chancen junger Menschen auf Mobilität innerhalb des Binnenmarkts zu erhöhen, da dies anerkanntermaßen das am wenigsten genutzte Potenzial bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der EU darstellt;
16. fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von aus den ESI-Fonds mitfinanzierten Projekten das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einhalten, auch in Bezug auf das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr in Heimen untergebracht werden, sondern ihnen ein Leben in Gemeinschaft ermöglicht wird;
17. erinnert daran, dass die Fertigstellung des TEN-V-Kernnetzes eine Priorität der europäischen Verkehrspolitik darstellt und dass die ESI-Fonds ein äußerst wichtiges Instrument zur Verwirklichung dieses Projekts sind; betont, dass das Potenzial der ESI-Fonds für die Verbindung des Potenzials der TEN-V-Kernnetzes und des TEN‑V-Gesamtnetzes mit der regionalen und lokalen Verkehrsinfrastruktur genutzt werden muss; erkennt die Bedeutung des Kohäsionsfonds für die Verbesserung der Infrastruktur und der Verbindungen in Europa an und fordert nachdrücklich, dass dieser Fonds im neuen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 beibehalten wird;
18. betont, dass die Multimodalität des Verkehrs zwar ein wesentlicher Faktor bei der Beurteilung von Infrastrukturprojekten sein sollte, die mit Mitteln aus den ESI-Fonds gefördert werden, sie jedoch, insbesondere im Falle von Mitgliedstaaten, die einen größeren Bedarf an Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur aufweisen, nicht das einzige Kriterium zur Beurteilung der eingereichten Projekte darstellen sollte;
19. hebt hervor, dass traditionelle Gewerbe wie die Handwerkstradition und die damit verbundenen Fertigkeiten erhalten und Strategien zur Förderung des Wachstums von in einem traditionellen Gewerbe tätigen Unternehmen entwickelt werden müssen, um die kulturelle Identität der traditionellen Gewerbe zu bewahren; weist darauf hin, wie wichtig es ist, duale Systeme der Berufsbildung und die Mobilität junger Handwerker und von Frauen zu unterstützen;
Ex-ante-Konditionalitäten
20. hebt hervor, dass eine effektive Überwachung von Ex-ante-Konditionalitäten erforderlich ist, um Bemühungen und Errungenschaften aufzuzeichnen; vertritt die Ansicht, dass die Ex-ante-Konditionalitäten, insbesondere diejenige der Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung (RIS3), ihre Nützlichkeit unter Beweis gestellt haben, und empfiehlt ihre weitere Verbesserung; hebt hervor, dass der Stärkung von Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
21. macht darauf aufmerksam, dass ein bedeutender Anteil der Ex-ante-Konditionalitäten noch nicht erfüllt wurde; fordert daher, die derzeitige Situation zu analysieren und gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ohne jedoch die optimale Mittelverwendung zu gefährden oder die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik zu verringern;
Ergebnisorientierte Haushaltsplanung
22. betont, dass der regulatorische Rahmen für den Zeitraum 2014–2020 und die Partnerschaftsvereinbarungen zu einem stark ergebnisorientierten Fokus in den kohäsionspolitischen Programmen geführt haben und dass dieser Ansatz auch beispielhaft für andere Komponenten der EU-Haushaltsausgaben sein kann; begrüßt die Einführung gemeinsamer Indikatoren, die eine Messung und einen Vergleich von Ergebnissen ermöglichen sollten; vertritt die Auffassung, dass die Arbeit an den Indikatoren fortgesetzt werden muss, um die Nachweise über Ausgaben aus den ESI-Fonds zu verbessern und die Projektauswahl zu optimieren;
23. weist darauf hin, dass die Einführung der thematischen Konzentration eine wichtige Neuerung war, durch die Investitionen auf bestimmte Ziele und Prioritäten ausgerichtet werden, die eigens für alle Themenbereiche vereinbarten Leistungsindikatoren und Zielvorgaben entsprechen;
24. erinnert daran, dass für jeden Mitgliedstaat eine leistungsgebundene Reserve in Höhe von 6 % der den ESI-Fonds zugewiesenen Mittel eingeführt wurde; weist darauf hin, dass die Reserve auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten des Jahres 2017 und der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 nur den Programmen und Prioritäten zugewiesen wird, bei denen die Etappenziele erreicht wurden; fordert eine größere Flexibilität bei neuen Mittelbindungen aus der leistungsbezogenen Reserve, wenn die Programme ihre Ziele und Meilensteine in den kommenden Jahren erreichen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die leistungsgebundene Reserve tatsächlich einen Mehrwert bringt oder ob sie zu zusätzlicher Bürokratie geführt hat;
Das Europäische Semester
25. nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Zuge der Programmplanung mehr als zwei Drittel der 2014 beschlossenen länderspezifischen Empfehlungen als für kohäsionspolitische Investitionen relevant erachtet haben, und begrüßt, dass sie dies in ihren Programmprioritäten berücksichtigt haben; erkennt an, dass länderspezifische Empfehlungen in naher Zukunft Änderungen an Programmen im Rahmen der ESI-Fonds nach sich ziehen könnten, um die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten sicherzustellen; weist darauf hin, dass länderspezifische Empfehlungen und nationale Reformprogramme eine klare Verknüpfung zwischen den ESI-Fonds und den Prozessen des Europäischen Semesters darstellen;
26. betont, wie wichtig die Schaffung einer ausgewogenen Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und dem Europäischen Semester ist, da beide auf die Erreichung derselben Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 hinwirken, ohne die in den Verträgen festgelegten Ziele des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts zur Verringerung der Ungleichheiten zu gefährden; vertritt die Meinung, dass die Zweckmäßigkeit des Aussetzens der ESI-Fonds im Fall einer Abweichung von den Zielen des Europäischen Semesters überdacht werden sollte, da dies der Förderung von Wachstum und Beschäftigung zuwiderlaufen könnte;
Synergien und Finanzinstrumente
27. weist darauf hin, dass mit dem regulatorischen Rahmen für die ESI-Fonds für den Zeitraum 2014–2020 Finanzinstrumente unterstützt werden; betont jedoch, dass der Rückgriff auf Zuschüsse nach wie vor unverzichtbar ist; stellt fest, dass offenbar ein schrittweiser Übergang von Zuschüssen zu Darlehen und Garantien angestrebt wird; betont, dass dieser Trend durch die Investitionsoffensive für Europa und den neu eingerichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) verstärkt wurde; weist ferner darauf hin, dass die Anwendung des fondsübergreifenden Ansatzes weiterhin schwierig zu sein scheint; hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Behörden angesichts der Komplexität dieser Instrumente unbedingt bei der Ausbildung der für ihre Verwaltung verantwortlichen Beamten in angemessener Weise unterstützt werden müssen; weist darauf hin, dass Finanzinstrumente Lösungen für eine effiziente Verwendung des EU-Haushalts bieten könnten, da sie gemeinsam mit Finanzhilfen für Investitionen zur Förderung des Wirtschaftswachstums und Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen;
28. hebt hervor, dass mit dem EFSI eine eigenständige Agenda verfolgt wird, die als Erfolgsgeschichte präsentiert wird, was die schnelle Umsetzung und die Ergebnisse in Form von bestehenden Operationen betrifft, aber dennoch beträchtliche Defizite aufweist, wie etwa fehlende Zusätzlichkeit; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, genaue Daten über die Auswirkung des EFSI auf Wachstum und Beschäftigung vorzulegen und nach einer entsprechenden Bewertung Lehren hieraus zu ziehen, damit es möglich wird, die ESI-Fonds im kommenden Programmplanungszeitraum ab 2021 erfolgreicher in Anspruch zu nehmen; fordert zusätzlich zu der Stellungnahme Nr. 2/2016 des Europäischen Rechnungshofs[12] eine Analyse des Beitrags des EFSI zu den Zielen der ESI-Fonds und eine Bestandsaufnahme, was der EFSI hinsichtlich seiner eigenen Prioritäten erreicht hat;
29. stellt jedoch fest, dass keine ausreichenden Erkenntnisse über die mit Finanzinstrumenten erzielten Ergebnisse vorliegen und dass Finanzinstrumente kaum in Bezug zu den übergeordneten Zielen und Prioritäten der EU stehen;
30. stellt fest, dass der von der Kommission gemäß Artikel 16 erstellte Bericht wenig Informationen über die Koordination und Synergien zwischen den verschiedenen Programmen und in Bezug auf Instrumente in anderen Politikbereichen enthält und insbesondere nicht immer verlässliche Daten zu den erwarteten Ergebnissen der Programme des ESF und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung stellt; betont, dass die gemeinsame Dachverordnung für die fünf ESI-Fonds zu höheren Synergien zwischen den Fonds, auch was die zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik betrifft, geführt hat; ist überzeugt, dass die Synergien mit anderen politischen Strategien und Instrumenten, einschließlich des EFSI und anderer Finanzinstrumente verbessert werden sollten, um mit den Investitionen eine möglichst hohe Wirkung zu erzielen; betont, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen für die ESI-Fonds gelten, aber nicht für den EFSI und Horizont 2020, was zu Problemen bei der Steigerung der Synergien zwischen diesen Fonds, Programmen und Instrumenten führt; betont, dass das Problem der Vorschriften über staatliche Beihilfen weiter untersucht werden muss, um entsprechend geklärt, vereinfacht und angepasst zu werden, damit die notwendige Komplementarität und Synergie zwischen dem EFSI, den Finanzinstrumenten und den ESI-Fonds sichergestellt werden kann; fordert die Kommission auf, den Verwaltungsbehörden umfassende Leitlinien über die Kombination des EFSI mit Instrumenten der geteilten und direkten Mittelverwaltung, einschließlich der ESI-Fonds, der Fazilität „Connecting Europe“ und Horizont 2020, an die Hand zu geben;
31. spricht sich für eine Beibehaltung des ausgewogenen Einsatzes von Finanzinstrumenten aus, soweit diese einen Mehrwert aufweisen und der herkömmlichen Unterstützung im Rahmen der Kohäsionspolitik nicht abträglich sind; betont jedoch, dass dies nur erfolgen kann, wenn zuvor der Beitrag der Finanzinstrumente zum Erreichen der kohäsionspolitischen Ziele sorgfältig bewertet wurde; hebt hervor, dass für alle Regionen ein breites Spektrum an Finanzierungsmöglichkeiten beibehalten werden sollte, wobei Subventionen in bestimmten Branchen nach wie vor das am besten geeignete Instrument zur Erzielung von Wachstum und Beschäftigung darstellen; fordert die Kommission daher auf, Anreize vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass die Verwaltungsbehörden umfassend über die Verwendungsmöglichkeiten und Anwendungsbereiche der Finanzinstrumente informiert sind, und die Verwaltungskosten von Zuschüssen und rückzahlbaren Beihilfen, die in geteilt und zentral verwalteten Programmen umgesetzt werden, zu analysieren; betont, dass klare, in sich stimmige und zielgerichtete Vorschriften über Finanzierungsinstrumente zur Erleichterung des Vorbereitungs- und Durchführungsprozesses für die Mittelverwalter und -empfänger entscheidend für deren verbesserte und wirksame Umsetzung sind; verweist auf den Initiativbericht mit dem Titel „Der richtige Finanzierungsmix für Europas Regionen: Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzinstrumenten und Finanzhilfen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik“;
Vereinfachung
32. weist darauf hin, dass eines der Hauptziele des Programmplanungszeitraums 2014–2020 darin besteht, die ESI-Fonds für Begünstigte weiter zu vereinfachen, und erkennt an, dass die Vereinfachung einer der zentralen Faktoren für einen besseren Zugang zu Fördermitteln ist;
33. begrüßt die Tatsache, dass der derzeitige modernisierte regulatorische Rahmen für die ESI-Fonds neue Möglichkeiten für eine Vereinfachung in Bezug auf gemeinsame Förderfähigkeitsregeln, vereinfachte Kostenoptionen und E-Governance bietet; bedauert jedoch, dass die Mitteilung der Kommission zu Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung keine konkreten Angaben zur Verwendung vereinfachter Kostenoptionen enthält; betont, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, um das volle Potenzial vereinfachter Kostenoptionen zur Minderung des Verwaltungsaufwands zu erschließen; stellt fest, dass noch immer bedeutende Maßnahmen zur Vereinfachung für sowohl Begünstigte als auch Verwaltungsbehörden insbesondere in Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen, Projektmanagement sowie Prüfungen vor und nach den Vorhaben notwendig sind;
34. fordert die Kommission auf, den Verwaltungsaufwand laufend zu bewerten, und zwar auch im Hinblick auf einzelne Aspekte wie Zeit-, Kosten- und Papieraufwand im Zusammenhang mit EU-Finanzierungen in Form von Finanzhilfen und Finanzinstrumenten, und sich dabei auf die Daten zu stützen, die im Zeitraum 2007–2013 und seit Beginn des neuen Zeitraums ab 2014 erhoben wurden;
35. empfiehlt für den neuen, 2021 beginnenden Programmplanungszeitraum, dass alle Steuerungsebenen auf ein System mit einer einzigen Prüfung hinarbeiten, damit unnötige Mehrfachkontrollen zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen vermieden werden; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den Umfang und den rechtlichen Status der bestehenden Leitlinien für alle ESI-Fonds zu klären und in enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden und sämtlichen relevanten Ebenen der Prüfbehörden eine gemeinsame Auslegung von Prüfungsthemen zu entwickeln; bekräftigt, dass es auf dem Gebiet der Vereinfachung und insbesondere bei Programmen, die auf junge Menschen abzielen, weiterer Schritte bedarf, unter anderem durch Einführung einer größeren Verhältnismäßigkeit bei Kontrollen; begrüßt die vorläufigen Ergebnisse der hochrangigen Gruppe zur Vereinfachung, die von der EU-Kommission eingesetzt wurde;
36. empfiehlt eine Vereinheitlichung der Vorbereitungsverfahren operationeller Programme und der Steuerungsverfahren, insbesondere für viele Programme der territorialen Zusammenarbeit;
Verwaltungskapazität
37. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Verwaltungskulturen und Leistungsniveaus in ihrem jeweiligen Politikrahmen haben, zu deren Überwindung die Ex-ante-Konditionalitäten beitragen sollten; besteht auf der Konsolidierung der Verwaltungskapazität als Priorität im Rahmen der Kohäsionspolitik und im Zuge des europäischen Semesters, vor allem in Mitgliedstaaten mit niedriger Absorption der Mittel; hält es für erforderlich, den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen technische, professionelle und praktische Unterstützung bei der Beantragung von Geldern zu gewähren; begrüßt die Wirkung des Instruments JASPERS und weist darauf hin, dass eine unangemessene Planung von Investitionen zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und zur ineffizienten Nutzung von Mitteln führt;
38. stellt fest, dass das langsame Anlaufen einiger Programme, die fehlende Verwaltungskapazität bei komplexen Projekten, die Verzögerungen beim Abschluss der Projekte, die bürokratische Belastung der Mitgliedstaaten, die Überregulierung und die Fehler in den Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge die Haupthindernisse für die Umsetzung der Kohäsionspolitik sind; erachtet es als wesentlich, die unnötig komplexen Prozesse und Verfahren bei der geteilten Verwaltung zu identifizieren und zu vereinfachen, die eine zusätzliche Belastung für die Behörden und Begünstigten bewirken; weist darauf hin, dass die Verwaltungskapazität kontinuierlich verbessert, überwacht und ausgebaut werden muss; vertritt daher die Ansicht, dass in dieser Hinsicht funktionale und flexible e-Government-Lösungen genutzt werden müssen und der Austausch von Informationen und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden muss; betont darüber hinaus, dass mehr Augenmerk auf Schulungen für die Verwaltung gelegt werden muss;
39. betont, dass maßgeschneiderte regulatorische Rahmen, Bedingungen und Lösungen zur Vereinfachung (wie der Austauschmechanismus „Taiex Regio Peer 2 Peer“ zwischen den verschiedenen Regionen) im Hinblick auf die Verwaltungskapazität den Bedürfnissen und Problemen entgegenkommen können, denen sich die verschiedenen Regionen gegenübersehen;
Europäische territoriale Zusammenarbeit
40. hebt den europäischen Mehrwert der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) hervor, insbesondere die Verringerung der Unterschiede zwischen den Grenzgebieten, der sich in einer höheren Mittelzuweisung für dieses Ziel der Kohäsionspolitik niederschlagen sollte, die schnellstmöglich eingeführt werden sollte; fordert gleichzeitig die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Kofinanzierungsmittel bereitzustellen; betont, dass dieses Instrument als eines der Kernelemente der Kohäsionspolitik nach 2020 bewahrt werden muss;
41. betont, dass makroregionale Strategien wichtig sind, da sich diese Instrumente als nützlich für die Entwicklung der territorialen Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Entwicklung der beteiligten Gebiete erwiesen haben; weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle für den Erfolg der im Rahmen dieser Strategien vorgesehenen Initiativen spielen;
42. empfiehlt, das modifizierte und erweiterte Rechtsinstrument des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) vermehrt als rechtliche Grundlage für die territoriale Zusammenarbeit zu nutzen;
43. schlägt die Herstellung einer ständigen Verbindung zwischen RIS3 und der interregionalen Zusammenarbeit auf EU-Ebene vor und zwar vorzugsweise in Form eines ständigen Elements des INTERREG-Programms;
44. betont, dass aufgrund des Konzepts der Ergebnisorientierung bei INTERREG-Programmen für eine hochwertige Zusammenarbeit auf Projektebene und die Anwendung von Beurteilungsmethoden und -kriterien, welche die Besonderheiten der einzelnen Programme berücksichtigen, gesorgt werden muss; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden auf, dahingehend zusammenzuarbeiten und Informationen und bewährte Praktiken auszutauschen, damit die Ergebnisorientierung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ETZ besser umgesetzt und gezielter ausgerichtet werden kann;
45. betont das Potenzial der Finanzinstrumente in den INTERREG-Programmen, welche durch die Ergänzung der Zuschüsse die Förderung von KMU und die Entwicklung von Forschung und Innovation fördern, indem sie die Investitionen vermehren, neue Arbeitsplätze schaffen, die Erzielung besserer Ergebnisse ermöglichen und die Wirksamkeit der Projekte verstärken;
46. bedauert die geringe Bekanntheit der ETZ-Programme in der Öffentlichkeit und ihre unzureichende Sichtbarkeit und fordert dazu auf, die Erfolge abgeschlossener Projekte besser zu kommunizieren; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden auf, Kooperationsmechanismen einzuführen und breite institutionalisierte Plattformen für Zusammenarbeit einzurichten, damit der Bekanntheitsgrad zunimmt und ein Bewusstsein geschaffen wird; fordert die Kommission auf, die bisherigen Erfolge der ETZ-Programme und Projekte zu kartieren;
Partnerschaftsprinzip und Steuerung auf mehreren Ebenen
47. begrüßt den bei den Verhandlungen zur aktuellen Förderperiode vereinbarten Verhaltenskodex, in dem Mindeststandards für eine gut funktionierende Partnerschaft dargelegt sind; merkt an, dass mit dem Kodex zwar die Umsetzung des Partnerschaftsprinzips in den meisten Mitgliedstaaten verbessert wurde, bedauert jedoch, dass zahlreiche Mitgliedstaaten die Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme sowie deren Umsetzung in großen Teilen zentralisiert haben; hebt hervor, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und andere interessierte Akteure auf allen Ebenen aktiv einbezogen werden müssen, und fordert daher, dass künftig garantiert wird, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften tatsächlich in den Verhandlungs- und Umsetzungsprozess in Bezug auf länderspezifische Strukturen einbezogen werden; vertritt die Auffassung, dass übermäßige Zentralisierung und mangelndes Vertrauen ebenfalls dazu beigetragen haben, die Umsetzung der ESI-Fonds zu verzögern, da einige Mitgliedstaaten und Verwaltungsbehörden weniger geneigt waren, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine größere Verantwortung für die Verwaltung von EU-Fonds zu übertragen;
48. betont, dass es einer Klarstellung seitens der Kommission zur Leistung der Mitgliedstaaten und Regionen im Hinblick auf die in Artikel 5 der Dachverordnung genannten Grundsätze bedarf, wobei besonderes Augenmerk darauf zu richten ist, wie die Regierungen dazu angespornt werden können, das Partnerschaftsprinzip umfassend anzuwenden; betont, dass die geteilte Verantwortung eine Voraussetzung für die stärkere Berücksichtigung der Kohäsionspolitik der EU ist;
49. unterstützt die neue Herangehensweise der Kommission bei der Bildung spezieller Arbeitsgruppen beziehungsweise zur besseren Steuerung der ESI-Fonds in den Mitgliedstaaten vorgesehene Projektteams, und fordert dazu auf, diese Herangehensweise weiterzuentwickeln;
50. unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik künftig von unterstützenden Maßnahmen flankiert werden muss, die dazu beitragen, dass sich Flüchtlinge erfolgreich in den Arbeitsmarkt der EU integrieren, wodurch sie einerseits das Wirtschaftswachstum und andererseits die Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit in der EU unterstützen;
Künftige Kohäsionspolitik
51. betont, dass die ESI-Fonds in vielen Mitgliedstaaten zum BIP sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum beitragen, was ein wesentliches Element ist, das in dem für 2017 erwarteten 7. Kohäsionsbericht zu berücksichtigen ist; hebt ferner hervor, dass die beträchtlichen Investitionen in den weniger entwickelten Regionen auch einen Beitrag zum BIP in weiter entwickelten Mitgliedstaaten leisten; ist der Meinung dass, sollte die Regierung des VK einen förmlichen Antrag nach Artikel 50 EUV stellen, der 7. Kohäsionsbericht auch mögliche Auswirkungen des „Brexit“ auf die Strukturpolitik berücksichtigen sollte;
52. vertritt die Ansicht, dass das BIP nicht unbedingt der einzige geeignete Indikator zur Gewährleistung einer gerechten Verteilung der Mittel ist und besondere regionale Bedürfnisse und die Bedeutung der vereinbarten Programmprioritäten für die Entwicklung der Programmbereiche ebenfalls berücksichtigt werden sollten, wenn über die künftige Verteilung entschieden wird; vertritt die Ansicht, dass künftig auch die Einführung neuer dynamischer Indikatoren neben dem BIP in Betracht gezogen werden sollte; weist darauf hin, dass in vielen Regionen Europas hohe Arbeitslosigkeit herrscht und die Einwohnerzahl zurückgeht; fordert die Kommission auf, die Einführung und Ausgestaltung eines „demografischen Indikators“ in Betracht zu ziehen;
53. verweist darauf, dass öffentliche Investitionen in erheblichem Umfang auf lokaler und regionaler Ebene durchgeführt werden; betont, dass das Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht in ihrer Fähigkeit einschränken darf, notwendige Investitionen zu tätigen, da dies die Mitgliedstaaten daran hindern würde, ihren Kofinanzierungsanteil für Strukturfondsprojekte aufzubringen, so dass es ihnen nicht möglich wäre, diese wichtige Finanzierungsquelle zu nutzen, um einen Weg aus der wirtschaftlichen Krise zu finden und Wachstum und Beschäftigung anzukurbeln; bestärkt die Kommission darin, den strikt jährlichen Ansatz des ESVG unbedingt zu überprüfen, damit öffentliche Ausgaben, die aus den ESI-Fonds finanziert werden, als Kapitalanlagen und nicht lediglich als Verbindlichkeiten oder Betriebskosten betrachtet werden;
54. betont, dass die ETZ, die dem mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten allgemeineren Grundsatz des territorialen Zusammenhalts dient, verbessert werden könnte; ermutigt daher alle in die Verhandlungen über die künftige Politik einbezogenen Interessenträger, diese Dimension des territorialen Zusammenhalts zu stärken; fordert die Kommission auf, der ETZ im 7. Kohäsionsbericht den gebührenden Stellenwert einzuräumen;
55. vertritt die Ansicht, dass die thematische Konzentration in der Zukunft beibehalten werden muss, da ihre Brauchbarkeit unter Beweis gestellt wurde; erwartet, dass die Kommission einen Überblick über die Errungenschaften vorlegt, die durch die thematische Konzentration in der Kohäsionspolitik erbracht wurden;
56. ist der Überzeugung, dass die künftige ergebnisorientierte Kohäsionspolitik auf Daten und Indikatoren basieren muss, die geeignet sind, die Bemühungen, Ergebnisse und Auswirkungen zu messen, sowie auf den Erfahrungen auf lokaler und regionaler Ebene in diesem Bereich (ergebnisorientierte Haushaltsplanung, Ex-ante-Konditionalitäten und thematische Konzentration), da den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – einschließlich derer, die bislang noch nicht versucht haben, diesen Ansatz anzuwenden – hierdurch klare praktische Leitlinien zur Umsetzung ihrer Grundsätze bereitgestellt werden;
57. betont, dass künftig eine schnellere Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel und eine gleichmäßiger über den Programmplanungszyklus verteilte Progression der Ausgaben erforderlich ist, auch um den häufigen Rückgriff auf „rückwirkende Projekte“ zu verhindern, mit denen oft erreicht werden soll, die automatische Aufhebung von Mittelbindungen am Ende des Programmplanungszeitraums zu vermeiden; vertritt die Ansicht, dass die Umsetzung der operationellen Programme in der kommenden Förderperiode ab 2021 nach der Annahme der Allgemeinen Verordnung sowie der fonds-spezifischen Verordnungen zügiger beginnen kann, da die Mitgliedstaaten nach den für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014–2020 unternommenen Anstrengungen schon über Erfahrungen mit einer ergebnisorientierten Politik verfügen werden; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Mitgliedstaaten Verzögerungen bei der Benennung der Verwaltungsbehörden für die operationellen Programme vermeiden sollten;
58. dringt darauf, dass das Legislativverfahren zur Annahme des nächsten MFR bis zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein sollte, damit der regulatorische Rahmen für die künftige Kohäsionspolitik rasch verabschiedet und ohne Verzögerung zum 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden kann;
59. ist der Ansicht, dass sich die Kohäsionspolitik weiterhin auf alle Mitgliedstaaten und alle Regionen Europas erstrecken sollte und dass die Vereinfachung des Zugangs zu den EU-Fonds eine Voraussetzung für den künftigen Erfolg der Politik darstellt;
60. vertritt die Auffassung, dass Innovationsgeist und intelligente Spezialisierung sowie nachhaltige Entwicklung wichtige Triebkräfte der Kohäsionspolitik bleiben müssen; betont, dass intelligente Spezialisierung einen maßgeblichen Mechanismus für die künftige Kohäsionspolitik darstellen sollte;
61. hebt hervor, dass ein hohes Risiko dafür besteht, dass es in der zweiten Hälfte des aktuellen MFR zu einer Anhäufung von Auszahlungsanträgen unter der Teilrubrik 1b kommt, und fordert, dass bis zum Ende der aktuellen finanziellen Vorschau jährlich ausreichend Mittel für Zahlungen zur Verfügung gestellt werden, um einen erneuten Rückstand bei den unbezahlten Rechnungen zu verhindern; betont daher, dass die drei Organe der EU einen neuen gemeinsamen Zahlungsplan 2016–2020 ausarbeiten und sich auf diesen einigen müssen, wobei dieser Plan eine eindeutige Strategie vorsehen muss, damit der gesamte Bedarf an Mitteln für Zahlungen bis zum Ende des aktuellen MFR gedeckt wird;
62. empfiehlt der Kommission, die realen Auswirkungen der Investitionen im Rahmen der ESI-Fonds im vorherigen Planungszeitraum des Programms und die Erreichung der europäischen Ziele durch die Investitionsfonds zu analysieren sowie Schlussfolgerungen im Hinblick auf die positiven und negativen Ergebnisse als Ausgangspunkt für den Mehrwert des Investitionsprozesses zu ziehen;
63. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Ausschuss der Regionen und den Regierungen und den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
- [2] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.
- [3] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
- [4] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.
- [5] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.
- [6] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303.
- [7] ABl. L 149 vom 20.5.2014, S. 1.
- [8] ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.
- [9] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0217.
- [10] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0311.
- [11] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0419.
- [12] Stellungnahme Nr. 2/2016 des Europäischen Rechnungshofes zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 und zu der gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/1017 vorgenommenen Bewertung durch die Kommission.
BEGRÜNDUNG
Europa hat eine in sowohl wirtschaftlicher als auch politischer Hinsicht schwierige Phase durchlaufen, und deshalb bedarf es mehr denn je einer bürgernahen angemessenen Investitionspolitik. Am 14. Dezember 2015 legte die Kommission die Mitteilung COM(2015)0629 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ vor. Diese Mitteilung erfüllt die Anforderung aus Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung.
Das Europäische Parlament bewertet derzeit die Mitteilung der Kommission in diesem Umsetzungsbericht.
Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sind mit ihrem Budget von 454 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014–2020 das wichtigste investitionspolitische Instrument der EU. Infolge der Finanzkrise sind die öffentlichen Investitionen beträchtlich zurückgegangen, was dazu führt, dass die ESI-Fonds und die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten in den meisten Mitgliedstaaten das wichtigste Instrument für öffentliche Investitionen sind. In einigen Mitgliedstaaten umfasst die Finanzierung durch die ESI-Fonds zwischen 60 und 80 % der gesamten öffentlichen Investitionen. Die Maximierung der Wirkung dieses wesentlichen Investitionsinstruments erhält daher entscheidende Bedeutung.
Ihr Berichterstatter stellt fest, dass sich die zentrale Kommunikation über die Projekte nicht nur um die Ausgaben und die Buchführung drehen, sondern auch auf den europäischen Mehrwert und die Sichtbarkeit von Erfolgen Europas gerichtet sein sollte. Er besteht ferner darauf, dass die Kommunikation über die ESI-Fonds modernisiert und intensiviert werden sollte.
Wann immer interessante und innovative Projekte europäische Finanzmittel erhalten, damit sie ihr Ziel erreichen können, sollte das den europäischen Bürgern breit kommuniziert werden. Daher sollte die Kommunikation über die ESI-Fonds modernisiert und intensiviert werden.
Ein im Hinblick auf die künftige Kohäsionspolitik wichtiges Element ist die Ausgewogenheit zwischen den Zielen des Europäischen Semesters und der länderspezifischen Empfehlungen und den Zielsetzungen der Kohäsionspolitik (wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt), deren Komplementarität weiter zu untersuchen ist.
Eine der in die länderspezifischen Empfehlungen für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 eingeführten Neuerungen sind die Ex-ante-Konditionalitäten. Die Ex-ante-Konditionalitäten wurden eingeführt, um die Investitionsbedingungen in der Europäischen Union und ihren Regionen zu verbessern. Die Kommission stellt in ihrer Mitteilung fest, dass zum Zeitpunkt der Genehmigung der Programme 75 % der Ex-ante-Konditionalitäten erfüllt waren, was bedeutet, dass 750 nicht erfüllt waren. Bis Mitte Juli wurde diese Zahl auf 500 verringert.
Ihr Berichterstatter erwartet, dass er 2017 Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten und aussagekräftigere Angaben/Analysen zum Gesamtfortschritt bei der Erreichung der Europa-2020-Ziele, insbesondere der Etappenziele, und zum Funktionieren der Ex-ante-Konditionalitäten erhält.
Eine wichtige Verbesserung war in Bezug auf das umfassendere Konzept der Ergebnisorientierung der Politik die Einführung der thematischen Konzentration, durch die die Investitionen auf bestimmte Ziele und Prioritäten konzentriert werden, die eigens für den jeweiligen Themenbereich festgelegten Indikatoren und Zielvorgaben entsprechen. Die thematische Konzentration trägt eindeutig zu den zehn Prioritäten der Kommission bei.
Die Kohäsionspolitik sollte daher einen thematischen Fokus beibehalten, allerdings zugleich eine gewisse Flexibilität ermöglichen, um die besonderen Bedürfnisse jeder Region zu berücksichtigen. Ihr Berichterstatter betont in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Gegebenheiten der ausgeprägt städtischen oder ländlichen Gebiete, der sogenannten „rückständigen“ Gebiete sowie der Gebiete mit bestimmten anhaltenden natürlich oder geografisch bedingten Nachteilen (nördlichste Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte, Grenz-, Insel- und Berggebiete sowie Gebiete in äußerster Randlage) berücksichtigt werden sollten. Er erinnert ferner daran, dass es wichtig ist, die neuen politischen Herausforderungen wie die Einwanderung und die digitale Dimension im weiten Sinne der Kohäsionspolitik (einschließlich z. B. der Themen IKT und Breitbandzugang, die mit der Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts in Verbindung stehen) im Gedächtnis zu behalten. Ein wichtiger Punkt, der diesbezüglich hervorzuheben ist, ist die Strategie der Energieunion, da die ESI-Fonds bei ihrer Umsetzung eine in mehreren Hinsichten wichtige Rolle spielen.
Die Vereinfachung ist ein wichtiger Faktor beim Zugang zu Fördermitteln. Was dies betrifft, ist jedoch bedauerlich, dass die Begünstigten nach wie vor mit vielen Hindernissen zu kämpfen haben und dass es weiterhin viele komplizierte Verfahren gibt.
Obgleich die Dachverordnung mehr Möglichkeiten für die Verwendung der Finanzinstrumente und einen fondsübergreifenden Ansatz vorsieht, bedarf es weiterer Schritte auf dem Gebiet der Vereinfachung und auch der Synergie mit ähnlich ausgerichteten Politikinstrumenten der EU. Mit dem regulatorischen Rahmen für die ESI-Fonds für den Zeitraum 2014–2020 wird die zunehmende Verwendung von Finanzinstrumenten unterstützt. Dieser Trend wurde durch die Investitionsoffensive für Europa und insbesondere den neu eingerichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) verstärkt. Derzeit steht der graduelle Übergang von Zuschüssen zu Darlehen und Garantien im Vordergrund, wohingegen die Anwendung des fondsübergreifenden Ansatzes weiterhin schwierig erscheint.
Die EFSI-, aber auch die KMU-Instrumente wurden sehr spät im Verhandlungsprozess vereinbart, was dazu führte, dass die Mitgliedstaaten diese Instrumente in ihren Programmen nicht ausreichend berücksichtigt haben. Bislang wurden 64 Investitionsprojekte gestartet und 185 Finanzierungsvereinbarungen für KMU mit Intermediären im Rahmen des EFSI abgeschlossen, für die 12 Mrd. EUR verwendet wurden, die 100 Mrd. EUR Neuinvestitionen auslösten.
In Bezug auf die Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist zu betonen, dass ihr mindestens ein wichtiger Faktor entgegensteht, der nicht streng politischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur ist. In vielen Regionen Europas geht ein demografischer Wandel vonstatten und sind die Einwohnerzahlen in ländlichen Gebieten rückläufig, was darauf zurückzuführen ist, dass die jungen Leute wegen der vielen Möglichkeiten, welche die Städte im Vergleich zu den ländlichen Gebieten bieten, von den ländlichen Gebieten weg in die Städte ziehen.
Die Mitgliedstaaten sollten die Instrumente bereitstellen, die erforderlich sind, um die Verwaltungskapazität kontinuierlich auszubauen, z. B. durch den Ausbau funktioneller und flexibler E-Government-Lösungen.
Und nicht zuletzt ist der Hinweis wichtig, dass der hohe Fehleranteil in der Kohäsionspolitik zum Teil auf die Auswirkungen anderer politischer Maßnahmen wie öffentliches Beschaffungswesen, staatliche Beihilfen usw. zurückzuführen ist.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (17.10.2016)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung
(2016/2148(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Georgi Pirinski(*)
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 54 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist erstaunt und besorgt darüber, dass die Kommission anstelle des nach Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung erforderlichen Berichts nur eine Mitteilung zu den Verhandlungen über die Partnerschaftsabkommen und die operationellen Programme vorgelegt hat, die keine wesentliche Wirkung hat und weder eine Analyse beinhaltet noch den Anforderungen nach Artikel 16 Absatz 3 genügt;
2. ist der Ansicht, dass mit den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und gefördert sowie hochwertiges lebenslanges Lernen und hochwertige Systeme der beruflichen (Weiter-) Bildung unterstützt werden müssen, damit sich die Arbeitnehmer unter guten Voraussetzungen an die sich wandelnde Arbeitswelt anpassen können; ist ferner der Ansicht, dass mit den ESI-Fonds das nachhaltige Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit, die Entwicklung und der gemeinsame Wohlstand Impulse erhalten müssen, damit ein sozial gerechtes, nachhaltiges und inklusives Europa entsteht, und zugleich die am wenigsten entwickelten Gebiete und Wirtschaftszweige, die unter Strukturproblemen leiden, in den Blick genommen und die schutzbedürftigsten und gefährdetsten Gruppen der Gesellschaft, allen voran junge und die am wenigsten qualifizierten Menschen, unterstützt werden müssen und die Beschäftigung durch eine Kreislaufwirtschaft und erneuerbare Energieträger stimuliert werden muss; weist darauf hin, dass der Europäische Sozialfonds nicht ausschließlich ein Investitionsinstrument ist, sondern vielmehr ein Instrument, mit dem die Umsetzung von Maßnahmen von allgemeinem Interesse, der Ausbau institutioneller Kapazitäten von Behörden und Interessenträgern sowie eine effiziente öffentliche Verwaltung gefördert werden;
3. nimmt die angestrebten Ergebnisse der Partnerschaftsabkommen und operationellen Programme zur Kenntnis, bedauert jedoch, dass die Kommission in ihrer Mitteilung (COM(2015)0639) nicht durchwegs verlässliche Daten zu den erwarteten Ergebnissen der Programme des ESF und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgestellt noch detaillierte Daten dazu vorgelegt hat, inwiefern die Auflagen sowohl im Hinblick auf den Mindestanteil des ESF (Artikel 92 Absatz 4, Dachverordnung) als auch hinsichtlich der Mindestzuweisung für die soziale Inklusion erfüllt sind; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, bei Beschlüssen über Investitionsprioritäten und die Projektauswahl nur auf der Grundlage der eindeutigen für die ESI-Fonds festgelegten Prioritäten zu entscheiden und nach einheitlichen und effizienten Durchführungsverfahren vorzugehen, sodass die Ziele der Kohäsionspolitik erreicht werden, da die Ergebnisse nur allzu häufig hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind; weist darauf hin, dass mit einem Bottom-up-Ansatz zur Verwirklichung dieses Zieles beigetragen werden könnte; weist darauf hin, dass die Maßnahmen wirksamer und effizienter gestaltet werden müssen, um zu verhindern, dass Überschneidungen, Redundanzen, bürokratische Hürden und Inkohärenzen entstehen;
4. hält die späte Annahme der operationellen Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) für überaus bedenklich und enttäuschend und fordert sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission nachdrücklich auf, die operationellen Programme schneller umzusetzen; ist der Ansicht, dass die zahlreichen für den Zeitraum 2014–2020 eingeführten Neuerungen trotz aller Bemühungen um Vereinfachung einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen; erwartet von der Kommission, daraus eine Lehre zu ziehen, damit es in Zukunft nicht mehr zu solchen Verzögerungen kommt, die Überwachung der Durchführung der ESI-Fonds verbessert wird und so deren Wirksamkeit und Transparenz sichergestellt werden;
5. hebt die Dringlichkeit der vom EFS zu bewältigenden Herausforderungen hervor, die sich in dem Betrag in Höhe von 86,4 Mrd. EUR widerspiegelt, der für Maßnahmen des ESF zur Verwirklichung der entsprechenden thematischen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 vorgesehen ist;
6. stellt fest, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in 34 Programme des ESF in den 20 förderfähigen Mitgliedstaaten eingebunden worden ist und damit arbeitslosen jungen Menschen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder bei der Verbesserung ihrer Kompetenzen und Qualifikationen zugutekommen wird; ist jedoch besorgt darüber, dass sich die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative anfänglich verzögert hat; ist ferner besorgt angesichts der Umsetzung der Jugendgarantie in einigen Regionen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass die investierten Mittel zügig und erfolgreich spürbare und konkrete Wirkungen zeitigen, insbesondere dort, wo Mittel betroffen sind, die als Vorauszahlungen geleistet wurden, und dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ordnungsgemäß umgesetzt wird und junge Arbeitnehmer unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen beschäftigt sind; mahnt insbesondere dazu, die ESI-Fonds dort, wo sie eingesetzt werden, um auf Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ausbildung zu reagieren, so zu verwenden, dass den realen Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung getragen wird, um wirkliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und langfristige Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen;
7. ist ernsthaft besorgt darüber, dass im Fall des Jugendgarantieprogramms, das in den Jahren 2014–2020 mit insgesamt 12,7 Mrd. EUR aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen kofinanziert wird und das dank dieser Mittel schon heute als treibende Kraft der Anstrengungen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen gilt, die Kommission keine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt hat, obwohl dies bei allen umfangreicheren Initiativen der Kommission das Standardverfahren ist; erkennt, dass es als Folge davon an Informationen über die potenziellen Gesamtkosten der EU-weiten Einführung der Garantie mangelt und dass, wie der Europäische Rechnungshof betont, das Risiko besteht, dass der Gesamtbetrag der Finanzierung womöglich nicht ausreicht;
8. fordert die Kommission auf, die Verfahren für die Inanspruchnahme von Mitteln zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen zu vereinfachen, damit sie die Schaffung neuer Strukturen unterstützen und damit so vielen Menschen wie möglich zugutekommen können;
9. unterstreicht die Bedeutung der – vor allem digitalen – Kommunikation, dank derer Informationen über mögliche aus den Fonds der Union kofinanzierte Hilfen bei der Suche nach einer Ausbildung, einem Praktikum oder einem Arbeitsplatz eine möglichst hohe Zahl junger Menschen erreichen könnten; ruft dazu auf, die Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung von Portalen wie DROP‘PIN oder EURES zu verstärken und die Chancen junger Menschen auf Mobilität innerhalb des Binnenmarkts zu erhöhen, da dies anerkanntermaßen das am wenigsten genutzte Potenzial bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der EU darstellt;
10. fordert, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – ausgehend von einer eingehenden Analyse ihrer Funktionsweise, durch die die Korrekturen vorgenommen werden können, die nötig sind, um sie leistungsfähiger zu machen – über 2016 hinaus fortgeführt wird, um die Jugendarbeitslosigkeit weiter zu bekämpfen;
11. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die konkreten Zielvorgaben der Programme des ESF, die die Kernziele der Strategie Europa 2020 und die Mittel in Höhe von 20 % des ESF betreffen, die für Ausgaben für die soziale Inklusion zweckgebunden sind, uneingeschränkt umgesetzt werden, und zwar indem sie die korrekte Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen genau überwacht;
12. unterstreicht, dass in den länderspezifischen Empfehlungen ausführlicher auf Probleme in den Bereichen Beschäftigung, Sozialfürsorge, Aus- und Weiterbildung und öffentliche Verwaltung eingegangen werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Investitionen aus dem ESF und anderen europäischen Struktur- und Investitionsfonds stärker auf die Lösung dieser Probleme auszurichten;
13. bedauert, dass die Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 bei der Beschäftigung und der Armutsbekämpfung nicht erreicht worden sind; ist besonders besorgt darüber, dass die schlechtesten Ergebnisse von weniger entwickelten oder im Übergang befindlichen Regionen erzielt worden sind;
14. unterstreicht, dass die EU-Mittel nicht nur für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, sondern auch für stärkere strukturelle Verbesserungen und Investitionen in die Realwirtschaft verwendet werden sollten; betont, dass die Wirksamkeit und die Effizienz der bereits investierten Mittel, vor allem was deren Auswirkungen auf die Beschäftigung betrifft, quantitativ bewertet werden müssen;
15. betont, dass sich der EU mit den ESI-Fonds eine hervorragende Möglichkeit bietet, mehr FuE-Projekte zu fördern und sich damit in einem Bereich zu betätigen, in dem Aufholbedarf besteht und der der Schaffung hochwertiger und nachhaltiger Arbeitsplätze zugutekommen würde; fordert die Kommission auf, die Rolle der ESI-Fonds bei der Förderung der Forschung und Innovation in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen;
16. empfiehlt der Kommission, sich mittels der ESI-Fonds tatkräftig für die Schaffung von Arbeitsplätzen in einem wirtschaftlichen Umfeld mit geringem CO2- und Schadstoffausstoß einzusetzen;
17. fordert, dass die Mittel aus den Strukturfonds weiterhin in die Übergangsregionen fließen, damit der Wirkung bereits ergriffener Maßnahmen und unternommener Schritte kein Abbruch getan wird;
18. betont, dass die aktive Beteiligung der Sozialpartner und sonstiger einschlägiger zivilgesellschaftlicher Interessenträger sowohl in der Phase der Entwicklung als auch bei der Umsetzung der auszuführenden Projekte wesentlich zur erfolgreichen Verwirklichung der Ziele der Partnerschaftsabkommen und der operationellen Programme beiträgt; fordert, dass die Sozialpartner stärker in die hochrangige Gruppe unabhängiger Sachverständiger, die sich mit der Überwachung der Vereinfachung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds für deren Begünstigte befasst, einbezogen werden;
19. begrüßt, dass in den Partnerschaftsabkommen auf die Koordinierung und Synergieeffekte zwischen dem ESF und anderen europäischen Struktur- und Investitionsfonds und EU-Programmen (z. B. dem EaSI, dem europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, dem EGF, Erasmus+, LIFE+ und Horizont 2020) sowie einzelstaatlichen Instrumenten eingegangen wird; stellt fest, dass sich die komplexen Probleme in Bezug auf den Arbeitsmarkt, die Bildung und die Sozialpolitik mit dem ESF allein nicht lösen lassen, und hebt hervor, dass das Beschäftigungsniveau in Europa trotz des erwarteten Wirtschaftswachstums voraussichtlich unter dem Stand von 2008 bleiben wird; beharrt daher darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die einzelnen Instrumente ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden und einander ergänzen, damit Überschneidungen vermieden, die Wirksamkeit und die Effizienz der Investitionen erhöht und bessere Ergebnisse erzielt werden;
20. fordert die Kommission überdies auf, an der Harmonisierung der Begriffsbestimmungen und Vorschriften zu arbeiten, um eine größere Kohärenz zwischen den verschiedenen Fonds und Instrumenten herbeizuführen;
21. stellt fest, dass mit aus dem ESF geförderten Maßnahmen nur selten direkt Einnahmen erzielt werden und diese Maßnahmen daher mithilfe von Zuschüssen umgesetzt werden sollten, während für einzelne EFS-Interventionen zusätzlich auch Finanzinstrumente wie etwa Darlehen und Garantien mit möglicher Hebelwirkung genutzt werden könnten;
22. hält es für wichtig, die Investitionen des ESF durch vereinfachte Kostenoptionen für die Begünstigten attraktiver zu gestalten, und begrüßt, dass der Anteil der für den Zeitraum 2014–2020 veranschlagten Beträge, die durch diese Kostenoptionen gedeckt sind, von 7 % auf 35 % gestiegen ist; fordert die Kommission auf, diese Anstrengungen fortzusetzen, um die Zahl der vereinfachten Optionen zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, bürokratische Hürden abzubauen, damit der ESF wirkungsvoller eingesetzt wird;
23. fordert die Kommission auf, für eine stärkere Vereinfachung für die Begünstigten sowie für eine genauere Ausrichtung an ihren Zielen zu sorgen und dabei den besonderen Bedürfnissen und den Besonderheiten der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen; fordert ferner auch die Mitgliedstaaten auf, dahingehend Bemühungen zu unternehmen;
24. unterstreicht, dass für ausreichende administrative Kapazitäten gesorgt sein muss, bevor Investitionen getätigt werden, da mehr EU-Mittel nicht zwangsläufig mehr Wachstum generieren; weist darauf hin, dass es einen Punkt gibt, an dem die Erträge nachlassen und zusätzliche Mittel nicht zu stärkerem Wachstum führen;
25. empfiehlt, dass die Kommission ein nutzerfreundliches Portal entwickelt und einrichtet, auf dem eine kurze Beschreibung aller Finanzierungsoptionen auf EU-Ebene sowie Links zu den Internetauftritten der einzelnen Programme zu finden sind;
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die für die technische Unterstützung vorgesehenen Mittel auf Initiative der Kommission ausschließlich dafür eingesetzt werden, zur Überwindung der unterschiedlichen Hürden beizutragen, die der Umsetzung des ESF bzw. der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Wege stehen, sowie dafür, die Investitionen aus den ESI-Fonds unter anderem durch bessere Ausschöpfungsquoten effizienter und wirksamer einzusetzen und die verbliebenen Ex-ante-Konditionalitäten erfolgreich zu verwirklichen; betont, dass es wichtig ist, dem verschwenderischen Umgang mit EU-Mitteln entgegenzuwirken, und blickt den Ergebnissen der Reform der Verwendung der Struktur- und Investitionsfonds, besonders der Ex-ante-Konditionalität, hoffnungsvoll entgegen;
27. fordert die Kommission auf, die tatsächlichen Auswirkungen des Einsatzes von EU-Mitteln im letzten Programmplanungszeitraum eingehend zu prüfen und die positiven bzw. negativen Ergebnisse der Partnerschaftsabkommen und der operationellen Programme auszuwerten; fordert sie ferner auf, auch beim künftigen Programmplanungszeitraum so vorzugehen; hält es für geboten, ein Portal einzurichten, auf dem die Statistiken bereits genehmigter Projekte zusammengefasst werden, damit die Informationen gebündelt sind;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
12.10.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 2 7 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laura Agea, Guillaume Balas, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Ole Christensen, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Marian Harkin, Czesław Hoc, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Morten Løkkegaard, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, João Pimenta Lopes, Georgi Pirinski, Marek Plura, Terry Reintke, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Deirdre Clune, Tania González Peñas, Dieter-Lebrecht Koch, Neoklis Sylikiotis, Flavio Zanonato |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Raymond Finch |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
43 |
+ |
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ALDE
EFDD GUE/NGL Grüne/EFA PPE
S&D |
Enrique Calvet Chambon, Martina Dlabajová, Marian Harkin, Morten Løkkegaard, Yana Toom, Renate Weber Laura Agea Tania González Peñas, Rina Ronja Kari, João Pimenta Lopes, Neoklis Sylikiotis Jean Lambert, Terry Reintke, Tatjana Zdanoka David Casa, Deirdre Clune, Danuta Jazłowiecka, Dieter-Lebrecht Koch, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Anne Sander, Sven Schulze, Romana Tomc Guillaume Balas, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Elena Gentile, Agnes Jongerius, Jan Keller, Javi López, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Marita Ulvskog, Flavio Zanonato |
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2 |
- |
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EFDD NI |
Raymond Finch Lampros Fountoulis |
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7 |
0 |
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ECR ENF |
Arne Gericke, Czesław Hoc, Anthea McIntyre, Ulrike Trebesius, Jana Žitňanská, Mara Bizzotto Dominique Martin |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (11.10.2016)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung
(2016/2148(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Daniele Viotti
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist besorgt angesichts der Verzögerungen, die sich bei der Annahme der operationellen Programme und der Benennung der Verwaltungs-, Zahlungs-, und Bescheinigungsbehörden im Rahmen der Kohäsionspolitik ergeben, die zu einem langsamen Anlaufen der Projekte und einer äußerst geringen Inanspruchnahme der Mittel der Kohäsionspolitik in den ersten drei Jahren des laufenden Programmplanungszeitraums geführt haben; vertritt die Ansicht, dass äußerste Anstrengungen unternommen werden müssen, damit die neuen Programme umgehend zu Beginn des entsprechenden Programmplanungszeitraums anlaufen, und fordert in diesem Zusammenhang, dass rechtzeitig eine Einigung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) erzielt wird;
2. hebt hervor, dass ein hohes Risiko dafür besteht, dass es in der zweiten Hälfte des aktuellen MFR zu einer Anhäufung von Auszahlungsanträgen unter der Teilrubrik 1b kommt, und fordert, dass bis zum Ende der aktuellen finanziellen Vorschau jährlich ausreichend Mittel für Zahlungen zur Verfügung gestellt werden, um einen erneuten Rückstand bei den unbezahlten Rechnungen zu verhindern; betont daher, dass die drei Organe der EU einen neuen gemeinsamen Zahlungsplan 2016–2020 ausarbeiten und sich auf diesen einigen müssen, wobei dieser Plan eine eindeutige Strategie vorsehen muss, damit der gesamte Bedarf an Mitteln für Zahlungen bis zum Ende des aktuellen MFR gedeckt wird;
3. nimmt den Beitrag zur Kenntnis, den die ESI-Fonds bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen leisten; betont, dass Artikel 23 der Dachverordnung nur als äußerstes Mittel eingesetzt werden darf und dass das Parlament von Anfang an umfassend beteiligt werden muss; weist in diesem Zusammenhang auf den Vorschlag der Kommission über das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen hin, das zum Teil finanziert werden soll, indem im Rahmen der Kohäsionspolitik vorgesehene Mittel für technische Hilfe auf das Programm übertragen werden;
4. betont, dass im laufenden MFR die Leistung der ESI-Fonds stärker im Fokus steht; vertritt die Ansicht, dass der künftige Leistungsrahmen in der nächsten finanziellen Vorschau auf einer eingehenden Bewertung der Funktionsweise der derzeitigen Regelung aufbauen sollte;
5. gelangt zu dem Schluss, dass der Vollzug des EU-Haushalts erheblich verbessert und seine Effizienz gesteigert werden kann, indem die ESI-Fonds sowohl für die Begünstigten als auch für die Verwaltungsbehörden vereinfacht werden, etwa in den Bereichen der Anwendung (Vergabe öffentlicher Aufträge), Durchführung (Projektmanagement) und Kontrolle (Prüfungen während und nach Abschluss des Projekts); fordert die Kommission auf, dass sie die hochrangige Expertengruppe dazu anregt, neue Wege zu gehen und unkonventionelle Lösungen zu suchen, anstatt weiterhin Einschränkungen in Kauf zu nehmen;
6. stellt fest, dass Finanzinstrumente als ergänzende Finanzierungform neben Subventionen und Zuschüssen im laufenden MFR eine größere Rolle spielen; ist jedoch der Auffassung, dass sie Zuschüsse als zentrales Instrument der ESI-Fonds nicht ersetzen sollten; betont, dass sie wirksam und transparent umgesetzt werden müssen und die Umsetzung unbeschadet der Einheit des EU-Haushalts jederzeit einer umfassenden parlamentarischen Kontrolle unterliegen muss;
7. erwartet von der Kommission, dass sie dem Parlament möglichst bald eine eingehende Bewertung der Komplementarität, der Zusätzlichkeit und der bisher erzielten Synergien vorlegt, die zwischen den ESI-Fonds und dem EFSI bestehen, und fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um eine uneingeschränkte Kohärenz und weitreichende Synergien zwischen den ESI-Fonds und anderen EU-Instrumenten sicherzustellen;
8. begrüßt die erheblichen Fortschritte und Ergebnisse, die im Rahmen der bestehenden EFSI-Vorhaben erzielt wurden; ist der Ansicht, dass mit der Überarbeitung der EFSI-Verordnung die Möglichkeit besteht, die Leistung des EFSI weiter zu verbessern, und zwar unter anderem: durch Unterstützung von nicht teilnehmenden Regionen im Wege einer technischen Hilfe vor Ort, um damit für eine regional ausgeglichene Nachfrage und entsprechende Projektvorhaben zu sorgen; durch umfassende Anleitung der Verwaltungsbehörden in der Frage, wie der EFSI und Instrumente mit geteilter oder direkter Mittelverwaltung kombiniert werden können; durch Beschleunigung der Einrichtung von Investitionsplattformen in den Mitgliedstaaten, über die öffentliche und private Mittel zusammengebracht werden können; durch Austarieren der sektorspezifischen Investitionen, insbesondere dort, wo es die größten Investitionslücken gibt; durch ein höheres Risikoprofil bei genehmigten Investitionsprojekten und durch Bereitstellung umfassender Daten und Informationen zum KMU-Teil, darunter auch zur Verwendung von Finanzprodukten durch KMU;
9. hebt hervor, dass eine angemessene Reaktion auf die Einwanderung zu einem der Hauptprobleme Europas geworden ist; weist auf den Beitrag hin, den der ESI-Fonds in diesem Kontext leisten kann, wobei insbesondere die knappen Finanzmittel des EU-Haushalts im Allgemeinen zu berücksichtigen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, Mittel der Kohäsionspolitik zu nutzen, um die gesellschaftliche Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu fördern; fordert die Kommission auf, bei Bedarf eine entsprechende rasche Änderung der operationellen Programme zu ermöglichen;
10. fordert die Kommission auf, die Haushaltbehörde kontinuierlich über die möglichen Haushaltsfolgen des Brexits auf die ESI-Fonds in den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten im laufenden Programmplanungszeitraum zu informieren.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
11.10.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 5 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Auke Zijlstra |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Derek Vaughan |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Daniela Aiuto, Edouard Ferrand, Afzal Khan |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (12.10.2016)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung
(2016/2148(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Kosma Złotowski
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist auf den bedeutenden Beitrag der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zum Aufbau eines modernen, leistungsfähigen, emissionsarmen und sicheren europäischen Verkehrsnetzes hin; verweist darauf, dass Komplementarität und mehr Synergien bei der Verwendung der EU-Fonds erforderlich sind, um die kombinierte Finanzierung zu fördern und die Hebelwirkung der EU-Finanzinstrumente im Verkehrssektor zu vergrößern; weist darauf hin, dass die Bemühungen intensiviert und gemeinsame Begleitausschüsse eingerichtet werden müssen, um die Synergieeffekte zwischen den ESI-Fonds, der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“, dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen und dem Programm „Horizont 2020“ im Verkehrssektor zu verstärken; macht darauf aufmerksam, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen der unterschiedlichen Fonds und Netze berücksichtigt werden müssen;
2. betont, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur hauptsächlichen – und in manchen besonders von der Krise getroffenen Ländern zu einer wichtigen – Finanzierungsquelle für Investitionen geworden und somit nicht mehr nur ein wichtiges Instrument zur Beseitigung der Unterschiede in der Verkehrsinfrastruktur auf regionaler und nationaler Ebene sind, um den gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu fördern, sondern mittlerweile die Funktion eines für die Absicherung des Wirtschaftslebens und der Beschäftigung im Verkehrswesen und im Fremdenverkehr unverzichtbaren Hebels ausüben; betont, dass die finanzielle Förderung von Projekten im Bereich der Verkehrsinfrastruktur auf die Vermeidung von Verkehrsunfällen und die Minimierung externer Kosten ausgerichtet sein sollte;
3. betont die Bedeutung der Beteiligung der Bürger, von Transparenz und der Nachhaltigkeit der nationalen Generalverkehrspläne und von Plänen für nachhaltige städtische Mobilität sowie ihrer Koordinierung auf nationaler Ebene und EU-Ebene, insbesondere zwischen benachbarten Mitgliedstaaten, bei der Fertigstellung von grenzübergreifenden Verkehrsplänen, der Verwirklichung fehlender grenzübergreifender Verbindungen sowie der Erarbeitung einer kohärenten Vision hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Verkehrsmittel; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre einzelstaatlichen Verkehrspläne besser auf die Ziele und Fristen des TEN-V abzustimmen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen eigenen Mechanismus für eine bessere Abstimmung der Planung auf EU-Ebene mit den einzelstaatlichen Plänen einzuführen;
4. betont, dass die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Synergie mit der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ und dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen für die Schließung der Lücken und die Beseitigung von Engpässen genutzt werden müssen, die zwischen fertiggestellten Infrastrukturprojekten bestehen und die insbesondere in grenzübergreifenden Regionen und den in Artikel 349 AEUV genannten Gebieten in äußerster Randlage einem stärkeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalt im Wege stehen, wobei zu diesen Lücken auch zurückgebaute und stillgelegte regionale Eisenbahnverbindungen zählen; weist darauf hin, dass die ESI-Fonds für Investitionen in intelligente Mobilitäts- und Verkehrssysteme und insbesondere für Investitionen im Bereich des nachhaltigen öffentlichen Nahverkehrs in Städten und Regionen verwendet werden können;
5. stellt fest, dass die Beiträge der Strukturfonds zur Verwirklichung der Ziele der EU‑Städteagenda dringend maximalisiert werden müssen; fordert die Kommission auf, angemessene Mittel für die Förderung von Plänen für nachhaltige städtische Mobilität und von Vorhaben für einen nachhaltigen, zugänglichen, sicheren und intermodalen öffentlichen Verkehr sowie für entsprechende Verkehrsterminals vorzusehen; betont die Bedeutung integrierter territorialer Investitionen für den Aufbau eines umfassenden, energieeffizienten und fahrgastfreundlichen öffentlichen Verkehrsnetzes;
6. hält es für erforderlich, den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen technische, professionelle und praktische Unterstützung bei der Beantragung von Beihilfen, bei der Planung und bei der Umsetzung von sehr kapitalintensiven Infrastrukturprojekte zukommen zu lassen, um ein optimales Preis-Leistungsverhältnis sicherzustellen und den Mangel an Fachwissen in den Mitgliedstaaten auszugleichen; weist darauf hin, dass die Kenntnis der EU-Finanzinstrumente und der entsprechenden Antragsverfahren in den Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission verbessert werden sollte, damit die Mittel ausgewogen und wirksam verteilt werden können; begrüßt die Wirkung des Instruments JASPERS und weist darauf hin, dass eine unangemessene Planung von Investitionen zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und zur ineffizienten Nutzung von Mitteln führt;
7. erinnert daran, dass die Fertigstellung des TEN-V-Kernnetzes eine Priorität der europäischen Verkehrspolitik darstellt und dass die Struktur- und Investitionsfonds ein äußerst wichtiges Instrument zur Verwirklichung dieses Projekts sind; betont, dass das Potenzial der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Verbindung des Potenzials der TEN-V-Kernnetzes und des TEN‑V-Gesamtnetzes mit der regionalen und lokalen Verkehrsinfrastruktur genutzt werden muss; erkennt die Bedeutung des Kohäsionsfonds für die Verbesserung der Infrastruktur und der Verbindungen in Europa an und fordert nachdrücklich, dass dieser Fonds im neuen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 beibehalten wird;
8. fordert die Kommission auf, die wesentlichen Merkmale langfristiger Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu berücksichtigen; betont, dass Investitionen in nachhaltige Verkehrsinfrastruktur eine erhebliche öffentliche Beteiligung erfordern und für private Unternehmen möglicherweise wenig attraktiv sind, da sie zu geringe oder unsichere Rendite abwerfen;
9. erinnert daran, dass die Mittel, die für die Finanzierung der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ (CEF) vorgesehen waren, erheblich gekürzt wurden, um den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zu rekapitalisieren; weist darauf hin, dass der Verkehr weiterhin zu den Prioritäten des Europäischen Fonds für strategische Investitionen gehört, und fordert, dass diese Mittel zur Finanzierung nachhaltiger Infrastrukturprojekte, unter besonderer Berücksichtigung der Eisenbahninfrastruktur, eingesetzt werden; fordert nachdrücklich, dass die Kürzung der Mittel der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ zugunsten der Finanzierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Rahmen der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens rückgängig gemacht wird; macht darauf aufmerksam, dass die Finanzinstrumente dieses Fonds im Rahmen eines einzigen Projekts auch mit Mitteln aus den ESI-Fonds kombiniert werden können;
10. betont, dass die Multimodalität des Verkehrs zwar ein wesentlicher Faktor bei der Beurteilung von Infrastrukturprojekten sein sollte, die mit Mitteln aus den Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden, sie jedoch, insbesondere im Falle von Mitgliedstaaten, die einen größeren Bedarf an Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur aufweisen, nicht das einzige Kriterium zur Beurteilung der eingereichten Projekte darstellen sollte;
11. betont, dass die Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die nachhaltige Entwicklung und die Anwendung innovativer Technologien außerordentlich wichtig für den Ausbau und die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie in anderen Ländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Regionen Europas, sind; fordert die Sicherstellung der notwendigen Mittel und die Beibehaltung des Finanzierungsniveaus im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sowie die Weiterführung der Unterstützung von Verknüpfungsprojekten und von Investitionsvorhaben im Bereich der Modernisierung von Straßen, Eisenbahnstrecken und Wasserstraßen;
12. erinnert daran, dass die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie die Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in den Küstenregionen, insbesondere in den Gebieten in äußerster Randlage, von ausschlaggebender Bedeutung sind, um den Mangel an Seeverbindungen zwischen den Inselregionen und dem Binnenmarkt auszugleichen; weist daher darauf hin, dass Ressourcen für den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsseewege und der maritimen Infrastruktur sichergestellt werden müssen;
13. fordert größere Anstrengungen, um die Verschwendung im Bereich der Flughafeninfrastruktur einzuschränken und eine wirksamere Verwendung der Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu erreichen;
14. stellt erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich des Entwicklungsstands und des Ausmaßes der Nutzung der Binnenschifffahrt fest; betont, dass die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds genutzt werden müssen, um diese Unterschiede zu beseitigen;
15. stellt fest, dass insbesondere für KMU wesentliche administrative Hindernisse hinsichtlich des Zugangs zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bestehen; betont, dass die Ausnahme der ESI-Fonds aus den Vorschriften über staatliche Beihilfen KMU und lokalen Unternehmen, die gegenwärtig mit erheblichen administrativen Hindernissen zu kämpfen haben, den Zugang zu den ESI-Fonds deutlich erleichtern wird; betont, dass die Struktur- und Investitionsfonds gerade insoweit große Bedeutung haben, als es gilt, kommunale und regionale Infrastrukturinvestitionen von kleinem und mittlerem Umfang, die für den Alltag der Bürger wichtig sind, zu ermöglichen; fordert mehr Flexibilität bei der Erstellung von Leitlinien und der Beurteilung umgesetzter Infrastrukturprojekte, die mit Mitteln aus diesen Fonds finanziert wurden; fordert mehr Flexibilität hinsichtlich der thematischen Konzentration, auf deren Grundlage die Investitionsprioritäten der ESI-Fonds festgelegt werden, da diese thematische Konzentration mögliche Investitionen von Gebietskörperschaften in die Verkehrsinfrastruktur nicht behindern sollte; betont, dass konkrete Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten umgesetzt werden müssen;
16. betont, dass die Digitalisierung des Verkehrssystems unterstützt werden muss, und hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, Mittel für KMU sicherzustellen;
17. betont, dass die thematische Konzentration, auf deren Grundlage die Investitionsprioritäten der ESI-Fonds festgelegt werden, die Möglichkeiten von Gebietskörperschaften, in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren, einschränken könnte, insbesondere in stärker entwickelten Regionen, in denen auf nationaler Ebene mindestens 80 % der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf zwei oder mehr der thematischen Ziele 1, 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) verwendet werden sollen; fordert die Kommission daher auf, den Regionen mehr Flexibilität hinsichtlich der Entscheidung einzuräumen, auf welche Prioritäten sie sich konzentrieren wollen; betont, dass das Ziel 7 des Gemeinsamen Strategischen Rahmens „Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen“ als eine zentrale Aufgabe des EFRE angesehen werden sollte;
18. ist der Ansicht, dass die Länder, die mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben, kaum in der Lage sind, die Kofinanzierung für europäische Projekte zu übernehmen, da bei der Berechnung des staatlichen Defizits der derzeitige Stabilitäts- und Wachstumspakt strikte Anwendung findet; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit Blick auf die Berechnung des staatlichen Defizits bei der Bewertung der einzelstaatlichen Investitionen zur Kofinanzierung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit europäischen Verkehrsprojekten des TEN-V eine größere Flexibilität an den Tag zu legen;
19. fordert, dass die Mitgliedstaaten besser informiert werden und die Zusammenarbeit mit ihnen verbessert wird, sodass auf der Ebene der lokalen und nationalen Behörden eine Konsolidierung der für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds benötigten Verwaltungskapazitäten erfolgt, damit diese Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Verwaltung der entsprechenden Mittel effizienter arbeiten können;
20. fordert, dass die lokalen und regionalen Behörden sowie die Sozialpartner im Verkehrswesen insbesondere in grenzüberschreitenden Regionen stärker in den Prozess der Erarbeitung der nationalen Generalverkehrspläne und Verkehrsmasterpläne und der Bereitstellung von Mitteln für verschiedene Infrastrukturprojekte einbezogen werden;
21. regt an, ein Kapitel in das Europäische Semester aufzunehmen, um die Übereinstimmung der einzelstaatlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur mit den im Rahmen des TEN-V festgelegten Zielen zu überwachen;
22. ist der Ansicht, dass Indikatoren festgelegt werden müssen, um eine ausgewogene Verteilung der Fördergelder der EU zu gewährleisten, wobei auch den konkreten regionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist; weist darauf hin, dass eine effizientere Entwicklung des Verkehrswesens nur im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit und über eine intelligente Verteilung der Mittel erreicht werden kann.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
11.10.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 4 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Karima Delli, Isabella De Monte, Jacqueline Foster, Dieter-Lebrecht Koch, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Gesine Meissner, Cláudia Monteiro de Aguiar, Renaud Muselier, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Tomasz Piotr Poręba, Gabriele Preuß, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, David-Maria Sassoli, Claudia Schmidt, Jill Seymour, Claudia Țapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, Wim van de Camp, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Knut Fleckenstein, Maria Grapini |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Olle Ludvigsson |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (14.10.2016)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung
(2016/2148(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Viorica Dăncilă
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. nimmt die Mitteilung der Kommission zu den Verhandlungen über Partnerschaftsvereinbarungen und operationelle Programme gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung zur Kenntnis;
2. ist der Ansicht, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), zu denen auch der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gehört, wesentliche Investitionsinstrumente und die wichtigsten Finanzierungsinstrumente für die Förderung der ländlichen Entwicklung in vielen Mitgliedstaaten sind; weist darauf hin, dass Komplementarität und Zusätzlichkeit dieser Fonds wesentlich sind, um die Bedingungen zu schaffen, die für die Schaffung von Stellen und Wachstum im ländlichen Raum erforderlich sind; betont, dass in den Gebieten in äußerster Randlage vor allem durch das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) direkt und indirekt Stellen in der Landwirtschaft geschaffen werden konnten, und spricht sich nachdrücklich für die Aktualisierung seines Haushalts aus, damit seine Ausstattung den Besonderheiten und Nachteilen dieser Gebiete gemäß Artikel 349 AEUV gerecht wird;
3. betont, dass in Partnerschaftsvereinbarungen den Entwicklungsbedürfnissen ländlicher Gebiete unbedingt angemessen Rechnung getragen werden sollte und dass die einschlägigen Bestimmungen der Partnerschaftsvereinbarungen in den einzelnen operationellen Programmen im Rahmen der Kohäsionspolitik umzusetzen sind;
4. ist der Auffassung, dass ländliche Gebiete – zumal die am wenigsten entwickelten – erheblich zum Beschäftigungswachstum und zur Verringerung der Armut beitragen können, indem Investitionen in Innovation und Bildung angestoßen werden, die dazu beitragen, den ländlichen Raum wettbewerbsfähiger zu machen und so den Generationenwechsel sicherzustellen; ist daher der Ansicht, dass Mittel, die für den ländlichen Raum bestimmt sind, unter dem Aspekt des in diesen Gebieten zu sichernden Wirtschaftswachstums keinesfalls gekürzt oder eingefroren werden dürfen; lehnt es ab, die Unterstützungsleistungen aus den ESI-Fonds als Zwangsmaßnahme für den Fall, dass die Ziele zum Abbau des Defizits nicht eingehalten werden, auszusetzen oder zu kürzen, ohne dabei die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen zu bedenken;
5. betont, dass die ESI-Fonds zur Entwicklung der Infrastruktur im ländlichen Raum, insbesondere zur Förderung des Breitbandausbaus, zur Entwicklung und Modernisierung des Agrar- und Lebensmittelbereichs sowie zu einem verbesserten Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in diesem Bereich zu Finanzierungsmöglichkeiten, beitragen sollten; ist der Ansicht, dass viele der bestehenden Instrumente der GAP genutzt werden sollten, um zielgerichtete Investitionen erfolgreich und effizient umzusetzen;
6. hebt die Bedeutung der Landwirtschaft für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung des ländlichen Raums hervor;
7. betont, dass der neue ELER auf den vorherigen Programmplanungszeiträumen aufbaut, indem mehr Flexibilität geboten wird, um spezifischen regionalen Bedürfnissen besser gerecht zu werden, und indem die Ziele auf sechs EU-Prioritäten der ländlichen Entwicklung ausgeweitet werden, aufgeteilt in 18 Schwerpunktbereiche, die alle zu den drei bereichsübergreifenden Zielen Innovation, Umweltschutz bzw. Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen beitragen; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Förderung von technologischer und sozialer Innovation in den nächsten Finanzierungszeiträumen für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Europa ausschlaggebend ist; betont außerdem, dass die ESI-Fonds in erster Linie auf Investitionen abzielen sollten, die für die Aktivierung der Wirtschaftskreisläufe geeignet sind;
8. verweist auf den wichtigen Beitrag des ELER zum Klimaschutz und zum Ziel, mindestens 20 % des EU-Haushalts für den Klimaschutz aufzuwenden;
9. hebt hervor, wie wichtig der ELER für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen ist;
10. bedauert, dass für den aktuellen Programmplanungszeitraum im Rahmen der zweiten Säule ursprünglich Haushaltsmittel in Höhe von 99,6 Mrd. EUR vorgesehen waren, was einem deutlichen realen Rückgang im Vergleich zum vorherigen Zeitraum entspricht; hebt den Mehrwert von Finanzierungen aus mehreren Fonds hervor und fordert mit Nachdruck, dass die Regelungen mit Blick auf die Synergie der Fonds vereinheitlicht werden;
11. ist besorgt angesichts des langwierigen Anpassungsprozesses der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums; erwartet von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Regionen, dass sie aus diesem Prozess eine Lehre ziehen, damit es in Zukunft nicht mehr zu solchen Verzögerungen kommt; weist darauf hin, dass die Verzögerungen bei der Verabschiedung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Vergabe der Zahlungen für die Landwirte zur Verschärfung der Krise in der Landwirtschaft beitragen, und legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, Übergangsmaßnahmen zu ergreifen, durch die der Zugang der Landwirte zur Finanzierung sichergestellt wird;
12. weist darauf hin, dass die Verzögerungen bei der Annahme der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums auch Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Maßnahmen und Teilmaßnahmen zur Folge hatten, was vor allem den Landwirten erhebliche Unannehmlichkeiten verursachte;
13. ist der Ansicht, dass die Verzögerungen unter anderem dadurch verursacht wurden, dass die Aufteilung auf mehrere Ebenen und unterschiedlich detaillierte Stufen bei der Ausarbeitung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums zu übermäßiger Fragmentierung geführt hat, wodurch die Arbeit in der Phase der konkreten Verwaltung der Maßnahmen erschwert wurde, was zulasten der gewünschten Vereinfachung und Klarheit der Vorschriften ging;
14. vertritt die Auffassung, dass im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums jene Bewerberprojekte Vorrang haben müssen, die direkte Auswirkungen auf die Entwicklung der Landwirtschaft haben, um zu verhindern, dass Projekte in das Programm aufgenommen werden, die zwar für den ländlichen Raum bestimmt sind, aber in andere europäische Programme aufgenommen werden könnten;
15. betont erneut, dass Jugendliche und Frauen im ländlichen Raum eine wichtige Rolle spielen; bedauert, dass durchschnittlich nur 28 % der landwirtschaftlichen Betriebe in Europa von Frauen geleitet werden, obwohl weibliches Unternehmertum in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht eine tragende Säule der nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum ist; weist darauf hin, dass insbesondere in ländlichen Regionen Frauen und junge Menschen zu den Bevölkerungsgruppen gehören, deren Lage prekär ist und bei denen die Arbeitslosenquote auf sehr hohem Niveau liegt; betont, wie wichtig Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit denen die Beschäftigung in der Landwirtschaft gefördert wird, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze für junge Menschen und Frauen sind; fordert die Kommission auf, als Priorität für die künftige Entwicklungspolitik den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt in ländlichen Gebieten zu unterstützen und zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums geschlechtsspezifischen Aspekten uneingeschränkt Rechnung zu tragen und sie zu fördern und Projekten zur Integration junger Menschen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, damit ihnen Anreize geboten werden, den Beruf des Landwirts zu ergreifen, und der Generationenwechsel ermöglicht wird;
16. weist darauf hin, dass ländliche Gebiete in der EU mit zahlreichen langfristigen Problemen wie Abwanderung, Überalterung der verbleibenden Bevölkerung, mangelnden Sozialdiensten und anderen sozialen und wirtschaftlichen Problemen konfrontiert sind, die bei kohäsionspolitischen Maßnahmen in Europa, die aus den ESI-Fonds finanziert werden, oberste Priorität genießen sollten;
17. begrüßt, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen mehr Gelder für Umweltschutzmaßnahmen und Sachinvestitionen bereitstellen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete zu unterstützen; erwartet, dass diese Maßnahmen zusammen mit den Dienstleistungen, die Landschaftspfleger für die Klimaschutzpolitik und die Biodiversitätsstrategie erbringen, langfristige Auswirkungen und eine starke wirtschaftliche Hebelwirkung zeitigen, wodurch die tatsächliche Zusätzlichkeit der verschiedenen Fonds gefördert wird; betont, dass es wichtig ist, das Instrument für das Risikomanagement im Rahmen des ELER einzuführen, und legt den Mitgliedstaaten nahe, die Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit und von Versicherungsprämien zu unterstützen, um die Schwachstellen in der Landwirtschaft zu beseitigen; weist außerdem darauf hin, dass die langfristige Sicherstellung der Produktivität und damit der Wettbewerbsfähigkeit erheblich von Investitionen in umweltbezogene Aspekte der Landwirtschaft und der nachhaltigen Boden- und Wasserbewirtschaftung bzw. Nutzung der Artenvielfalt, zum Beispiel durch Verhinderung der Bodenerosion, wirksame Nährstoffzyklen, optimale Bestäubung, Oberbodenbildung und die Integration von Agrarforstwirtschaft und nachhaltiger Forstwirtschaft, abhängt, um Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel aufzubauen und eine starke Bioökonomie weiterzuentwickeln; weist darauf hin, dass die Landwirte selbst weniger in derartige Maßnahmen investieren können, da ihre Einkommen konjunkturbedingt erheblich zurückgehen, weshalb die Finanzierung durch die EU und die Mitgliedstaaten wesentlich ist, um auf zunehmende Herausforderungen, z. B. die künftige Produktivität, den Wohlstand, die Ernährungssicherheit und den Klimawandel, reagieren zu können;
18. fordert die Kommission auf, einen leichter zugänglichen und geografisch ausgewogenen Zugang zu Finanzmitteln zu gewährleisten, wobei Betriebe und Genossenschaften im ländlichen Raum ebenso wie in strukturschwachen und benachteiligten Gebieten sowie Projekte zur Förderung des territorialen Zusammenhalts und der Vernetzung von ländlichen Gebieten absoluten Vorrang haben sollen;
19. betont, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der Finanzierung der Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehen sind und mit denen Innovationen und Investitionen in neue Technologien und Präzisionslandwirtschaft gefördert werden sollen, deutlich auszubauen sind, damit die europäischen Unternehmen im ländlichen Raum wettbewerbsfähiger werden;
20. betont, dass mithilfe von Projekten, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden, unbedingt tatsächlich Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, und fordert die Kommission und die Verwaltungsbehörden auf, Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen des Mehrwerts und der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der finanzierten Projekte und Maßnahmen auszuarbeiten;
21. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Mechanismen zur Korrelierung der Produktions- und Verkaufspreise eingerichtet werden, und auf diese Weise sicherzustellen, dass die Landwirte die Hauptempfänger der GAP-Finanzierungen sind;
22. ist der Ansicht, dass der ELER von einigen Mitgliedstaaten und Regionen aufgrund seiner Komplexität und der von der Kommission festgelegten strengeren Kontrollanforderungen nicht vollständig genutzt wurde, und fordert daher, dass auf der Ebene der EU ein zentrales digitales System eingeführt wird, mit dem sich Rechnungslegungsprobleme ermitteln lassen; fordert die Kommission auf, dafür Rechnung zu tragen, dass alle Parteien rechtzeitig über die neue Struktur des ELER informiert werden, und die Nutzung und den Bekanntheitsgrad dieser Fonds aktiv zu verbessern;
23. hebt hervor, wie wichtig Anpassungen der ESI-Fonds sind, die ihre Anwendbarkeit auf Gebiete in äußerster Randlage fördern und damit die lokale Wirtschaft und den lokalen Arbeitsmarkt in diesen entfernten, abgelegenen, verstreuten und kleinen Regionen ankurbeln, denen im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wenig Beachtung geschenkt wird;
24. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten oder Regionen – teilweise diejenigen, bei denen die Entwicklung des ländlichen Raums am dringlichsten ist – die Teilnahme an den Programmen nicht fördern und in einigen Fällen überhaupt keine Programme anbieten, obwohl sie in diesen Regionen benötigt werden;
25. fordert die Kommission auf, beim Austausch und der Weitergabe bewährter Verfahren zur Nutzung des ELER in den Mitgliedstaaten und in den Regionen eine stärkere Rolle zu spielen;
26. fordert die Mitgliedstaaten, die Regionen und die Kommission auf, den ELER wirksam und vollständig umzusetzen und eine Überregulierung oder weitere unnötige Verfahren zu verhindern; betont, dass zielgerichtete Beratungsdienste und eine ständige Überwachung und Unterstützung in den operationellen Programmen grundlegend sind, um die Land- und Forstwirte sowie ländliche Gemeinschaften bei der wirksamen und transparenten Umsetzung zu unterstützen; ersucht die Kommission, dass sie die GAP weiter vereinfacht, ohne aber die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums in ihrer Reichweite zu beschneiden, auf diese Weise überflüssige Verwaltungskosten senkt und Bürokratie abbaut, ohne die politischen Ziele zu beeinträchtigen, und – sofern möglich und nötig – die grundlegenden Rechtsvorschriften entsprechend anpasst, um schnellen und einfachen Zugang zu EU-Finanzmitteln zu ermöglichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ausreichend Mittel bereitgestellt werden, um die übrigen Ex-ante-Konditionalitäten erfolgreich zu erfüllen; ist besorgt darüber, dass die Finanzierungen im Rahmen der GAP durch hohen Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Regelungen an Attraktivität verlieren; erwartet eine unverzügliche Vereinfachung;
27. begrüßt, dass die Kommission die hochrangige Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überwachung der Vereinfachung für die Begünstigten der europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit dem Ziel eingesetzt hat, die Verwaltungskosten für die Begünstigten dieser Fonds einschließlich des ELER zu senken; erhofft sich von den Berichten der Gruppe, dass sie die Möglichkeit eröffnen werden, konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten, wie die EU-Fonds und der Zugang zu ihnen weiter vereinfacht werden können;
28. betont, dass zur Verbesserung des Investitionsumfelds in der Union notwendige Strukturreformen durchgeführt sowie der bürokratische Aufwand verringert werden müssen;
29. ist besorgt darüber, dass in viele Programme keine Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte beim Umgang mit Risiken und zur Bildung von Erzeugergruppen aufgenommen wurden, die den Landwirten helfen könnten, besser auf die zunehmenden Marktschwankungen zu reagieren;
30. ist der Auffassung, dass die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über das notwendige Fachwissen und den nötigen Überblick über ländliche und landwirtschaftliche Angelegenheiten verfügt und daher qua natura die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums verwaltet, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass ausreichend Personal für die ordentliche Umsetzung und Prüfung der GAP zur Verfügung steht;
31. betont, dass die Verwirklichung der Ziele der Partnerschaftsvereinbarungen und der operationellen Programme erheblich erleichtert wird, indem die Akteure auf lokaler und regionaler Ebene, die lokalen Aktionsgruppen und andere einschlägige Interessenträger vor Ort, z. B. Genossenschaften, Berufsverbände und Erzeugerorganisationen, daran beteiligt werden, dass Projekte in ihren jeweiligen Gebieten erfolgreich eingebunden und wirksam umgesetzt werden; begrüßt, dass die von der örtlichen Bevölkerung ausgehenden Maßnahmen zur lokalen Entwicklung erfolgreich sind und dass die lokalen Aktionsgruppen ihren Sachverstand in die Verwaltung von Projekten auf lokaler Ebene einbringen; fordert die Kommission und die für die Verwaltung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums zuständigen Behörden auf, die Interessenträger von der Planung bis zur Durchführung der Programme regelmäßig zu konsultieren;
32. fordert die Kommission auf, Leitlinien anzunehmen, um der Landwirtschaft aufzuzeigen, welche Finanzierungsmöglichkeiten die ESI-Fonds in Kombination mit dem neuen Fonds für strategische Investitionen bieten;
33. fordert die Kommission außerdem auf, auf die Harmonisierung der Definitionen und Vorschriften hinzuwirken, um für mehr Einheitlichkeit bei den verschiedenen Fonds und Instrumenten zu sorgen;
34. fordert dazu auf, die Mitgliedstaaten dafür zu sensibilisieren, dass Aus- und Weiterbildungsangebote im landwirtschaftlichen Bereich mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und unter Inanspruchnahme von Programmen wie der Jugendgarantie ausgebaut werden müssen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
13.10.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
36 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Daniel Buda, Nicola Caputo, Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Diane Dodds, Norbert Erdős, Edouard Ferrand, Luke Ming Flanagan, Beata Gosiewska, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Esther Herranz García, Jan Huitema, Elisabeth Köstinger, Urszula Krupa, Zbigniew Kuźmiuk, Philippe Loiseau, Giulia Moi, Ulrike Müller, James Nicholson, Maria Noichl, Marijana Petir, Jens Rohde, Bronis Ropė, Jasenko Selimovic, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella, Marco Zullo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Angélique Delahaye, Karin Kadenbach, Hannu Takkula, Estefanía Torres Martínez, Ramón Luis Valcárcel Siso, Miguel Viegas |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (14.10.2016)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung
(2016/2148(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Nikolaos Chountis
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist darauf hin, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) das wichtigste Finanzierungsinstrument der Kohäsionspolitik der EU für eine wohlhabendere, gerechtere und solidarischere Union und für die Umsetzung der Kernziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum sind, indem der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt der EU verbessert wird; hebt hervor, dass mit den ESI-Fonds bezweckt wird, strategische Investitionen in Schlüsselbereiche wie Infrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation zu fördern; hebt hervor, dass durch den wirksamen Einsatz der ESI-Fonds und insbesondere des Europäischen Sozialfonds (ESF) der strukturellen Arbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit etwas entgegengesetzt werden kann und die soziale Inklusion und eine bessere Bildung für alle, vor allem aber für junge geringqualifizierte Menschen, NEET und benachteiligte Gruppen, gefördert werden können; begrüßt unter diesem Aspekt die gestärkte Rolle des ESF im Zeitraum 2014–2020, da der gleichberechtigte Zugang zu hochwertiger formaler und nicht formaler Bildung und Ausbildung und zu Möglichkeiten des lebenslangen Lernens eine der wichtigsten Prioritäten dafür ist, wirkliche Konvergenz zu erzielen und die Disparitäten sowie die sozioökonomischen Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten, Regionen und Gebieten in der EU zu verringern; betont in dieser Hinsicht, dass wirksame, angemessen ausgestattete und weithin zugängliche staatliche Bildungssysteme und nachhaltige, hochwertige Arbeitsplätze für junge Menschen ausschlaggebend dafür sind, alle Gruppen der europäischen Gesellschaft zu erreichen;
2. bedauert, dass im Rahmen des MFR 2014–2020 insgesamt weniger Mittel zur Verfügung stehen als im Rahmen des MFR 2007–2013; hebt hervor, dass der Druck auf die Haushalte der Mitgliedstaaten in Zeiten der Sparpolitik und extremer Haushaltsanpassungen zunimmt; weist darauf hin, dass dieser Druck in manchen Mitgliedstaaten zu einer Kürzung der öffentlichen Mittel für den Bereich Bildung sowie zu hoher und langfristiger Arbeitslosigkeit – insbesondere unter jungen Menschen – geführt hat;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, den größtmöglichen Nutzen aus der höheren Flexibilität und Ergebnisorientierung des derzeitigen Programmplanungszeitraums der Kohäsionspolitik zu ziehen, um deren Mehrwert zu steigern; unterstreicht, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um durch Investitionen in die entsprechende Infrastruktur den größtmöglichen Nutzen aus den Mitteln aus den ESI-Fonds zu ziehen und so die Solidarität, die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, die Bildung und Kultur, den Sport, die Sicherung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen, die Umweltgerechtigkeit und die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung zu fördern; stellt mit Besorgnis fest, dass eine etwaige Aussetzung der Zahlungen aus den ESI-Fonds die Mitgliedstaaten beeinträchtigen würde, die sich in einer schwierigen Lage befinden und bei Kultur und Bildung drastische Kürzungen zu verzeichnen haben;
4. stellt fest, dass sich die ESI-Fonds auf Bereiche wie Bildung und Ausbildung, Kultur- und Kreativwirtschaft konzentrieren, die zu einem günstigeren Umfeld für die Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, indem sie die einzelstaatlichen Haushalte ergänzen und einen etwaigen Investitionsrückgang ausgleichen;
5. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der ESI-Fonds voll auszuschöpfen, indem sie den Mehrwert und die Ergebnisorientierung ihrer Projekte erhöhen und potenziell Begünstigten u. a. aus den Bereichen Bildung, Kultur und Sport ausreichende und angemessene Informationen zur Verfügung stellen;
6. hebt hervor, dass es den Erkenntnissen des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung 2015 zufolge dringend notwendig ist, den inklusiven Charakter sowie die Qualität und Relevanz der Bildung in der EU zu verbessern, damit Wachstum nachhaltig gesichert, die Produktivität gesteigert und der strukturellen Arbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit entgegengewirkt wird und faire Mobilität und soziale Inklusion gefördert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Projekte im Bildungswesen, für Lehrer und Ausbilder und Lernende jeden Alters, vor allem für solche aus gefährdeten und benachteiligten Gruppen, zu fördern und zu unterstützen, indem sie die im Rahmen der ESI-Fonds, insbesondere des ESF, verfügbaren Mittel in Verbindung mit anderen EU-Instrumenten wie Erasmus+ und den Programmen für europäische territoriale Zusammenarbeit effizient nutzen;
7. weist darauf hin, dass zwei Millionen Unternehmen direkt aus den ESI-Fonds unterstützt werden, damit sie wettbewerbsfähiger werden und ihre Forschungskapazität und Innovationskraft zunehmen; begrüßt, dass dank der Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nahezu 15 Millionen Haushalte Breitbandinternetzugänge mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit haben werden, während mit Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) neue und verbesserte IKT-Dienstleistungen bzw. IKT-Infrastruktur für nahezu 20 Millionen Menschen im ländlichen Raum geschaffen werden;
8. hebt die Bedeutung der Struktur- und Investitionsfonds für die Verbesserung des Zustands der Infrastruktur im Bereich der vorschulischen, schulischen und hochschulischen Bildung hervor, um die Qualität der Bildung zu verbessern und die Ausbildungs- und Bildungssysteme so zu modernisieren, dass junge Menschen die Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichen, Arbeit zu finden, und dass Personen, die bereits einer Arbeit nachgehen, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen verbessern;
9. hebt das enorme Innovations- und Beschäftigungspotenzial hervor, das erneuerbare Energieträger in Anbetracht des Strebens nach mehr Ressourcen- und Energieeffizienz bergen; fordert die Kommission auf, nicht zuletzt zur Förderung von Bildung und Beschäftigung eine spezielle Energie- und Umweltstrategie für regionale Entwicklung auszuarbeiten;
10. ist der Ansicht, dass eine umfassendere Investitionsstrategie für den gesamten Bildungs- und Ausbildungsverlauf entwickelt werden muss, die alle Bereiche des lebenslangen Lernens, praxisorientiertes Lernen und formales und nicht formales Lernen umfasst; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Europäischen Sozialfonds voll auszuschöpfen, zumal „bessere Bildung“ eine seiner vorrangigsten Prioritäten ist, indem sie in die inklusive Bildung investieren, die den gesellschaftlichen Herausforderungen mit Blick auf einen gleichwertigen Zugang und Chancengleichheit für alle gerecht wird;
11. verweist auf die zunehmende Bedeutung von Kleinstunternehmen und KMU in der Kultur- und Kreativwirtschaft, was Investitionen, Wachstum, Innovationen und Arbeitsplätze anbelangt, sowie auf ihren wichtigen Beitrag zur Wahrung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und einer großen Vielfalt an künstlerischen und handwerklichen Traditionen, den sie gemeinsam mit im Kulturbereich tätigen nichtstaatlichen Organisationen, Netzwerken und Plattformen leisten; erkennt an, dass Kultur und Innovation ausschlaggebende Faktoren sind, wenn es darum geht, den Regionen dabei zu helfen, Investitionen anzuziehen, kreative Talente zu unterstützen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern und dadurch zur lokalen Entwicklung beizutragen, zu deren Förderung lokale und regionale Behörden gut positioniert sind;
12. fordert, dass verstärkt in Bildung, soziale Inklusion, berufliche Bildung und lebenslanges Lernen investiert wird, damit die Relevanz der Schul- und Berufsbildungssysteme verbessert, der Übergang von der Bildung zur Beschäftigung erleichtert und das lebenslange Lernen gefördert wird; hält es für geboten, die Mittel darauf zu konzentrieren, vorzeitigen Schulabgängen vorzubeugen, und einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung zu gewährleisten;
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, den größtmöglichen Nutzen aus der größeren Flexibilität im Rahmen der derzeitigen Kohäsionspolitik zu ziehen, um besser auf lokale und regionale Bedürfnisse und Besonderheiten (z. B. in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport) einzugehen;
14. hebt die Bedeutung eines weiter gefassten ganzheitlichen Kulturbegriffs hervor, der dem bedeutenden Beitrag der Kultur zu Bildung und Ausbildung, einer innovativen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und sozialer Inklusion Rechnung trägt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, für das Potenzial der Kultur zur Förderung intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstums zu sensibilisieren und Kulturprojekte, einschließlich solcher grenzüberschreitender Art, zu fördern, die zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beitragen können;
15. verweist auf die Bedeutung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, mit der das Problem der anhaltend hohen Jugendarbeitslosigkeit – die in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor bei über 40 % liegt – in Angriff genommen werden kann; fordert die Kommission auf, Infrastruktur zu fördern, mit der im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds neue hochwertige Arbeitsplätze und eine soziale Sicherung für junge Menschen geschaffen werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Jugendgarantie auf der Grundlage einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsvermittlungsdiensten und dem Bildungssystem vollständig umzusetzen;
16. hebt das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft für die Beschäftigung junger Menschen hervor; betont, dass die weitere Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und Investitionen in diese Branche beträchtlich zu Investitionen, Wachstum, Innovationen und Beschäftigung beitragen können; fordert die Kommission daher auf, die besonderen Chancen in Betracht zu ziehen, die die Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen und kleiner Vereine, beispielsweise im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bietet;
17. stellt fest, dass es offenbar immer schwieriger wird, freie Stellen zu besetzen, da die gesuchten Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt nicht den vorhandenen entsprechen; betont, dass die Probleme des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage, der eingeschränkten räumlichen Mobilität und der prekären Arbeitsverhältnisse mithilfe der ESI-Fonds in Angriff genommen werden müssen, und fordert, dass Hochschuleinrichtungen, Ausbildungsstätten und KMU beim Zugang zu den ESI-Fonds enger zusammenarbeiten;
18. fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von aus den ESI-Fonds mitfinanzierten Projekten dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechen;
19. begrüßt, dass mit dem Legislativpaket 2014–2020 für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds dazu übergegangen werden soll, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr in Heimen untergebracht werden, sondern ihnen ein Leben in Gemeinschaft ermöglicht wird, und fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass die Mitgliedstaaten bei der Inanspruchnahme der ESI-Fonds zu diesem Zwecke die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einhalten;
20. betont, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden sollten, den Zugang zu hochwertigem Breitbandinternet und insbesondere zu öffentlichen WLAN-Netzen zu verbessern, die für die ländlichen und am dünnsten besiedelten Gebiete unerlässlich sind; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, IKT-Investitionsprioritäten zu setzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verfahren für die Inanspruchnahme der ESI-Fonds im IKT-Bereich besser zugänglich zu machen, transparenter zu gestalten und zügiger zu vereinfachen;
21. hebt hervor, dass traditionelle Gewerbe wie die Handwerkstradition und die damit verbundenen Fertigkeiten erhalten und Strategien zur Förderung des Wachstums von in einem traditionellen Gewerbe tätigen Unternehmen entwickelt werden müssen, um die kulturelle Identität der traditionellen Gewerbe zu bewahren; weist darauf hin, wie wichtig es ist, duale Systeme der Berufsbildung und die Mobilität junger Handwerker und von Frauen zu unterstützen;
22. betont, dass die derzeitige Migrationskrise viele Herausforderungen für die Bildungs- und Ausbildungssysteme der Aufnahmemitgliedstaaten mit sich bringt; fordert die Organe der EU auf, den Mitgliedstaaten mithilfe der ESI-Fonds und anderer EU-Mittel und ‑Programme die erforderliche Flexibilität einzuräumen und hinreichend Mittel bereitzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die vorhandenen Möglichkeiten und Mittel für Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen, Migranten und Asylsuchenden in die Bildungs- und Ausbildungssysteme leisten, voll auszuschöpfen; ist der Ansicht, dass der Zugang zu lebenslangem Lernen, einschließlich zu nicht formalem Lernen und zu Berufsbildung, ein wirksames Instrument für die aktive Inklusion von Flüchtlingen, Migranten und Asylsuchenden und ihre Eingliederung in den europäischen Arbeitsmarkt und die europäische Gesellschaft sein kann; betont diesbezüglich die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Behörden;
23. hebt hervor, dass kulturelle Einrichtungen großen Einfluss auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene haben; fordert die Kommission auf, anlässlich der Annahme der „Omnibus“-Verordnung, die auch die EFRE-Verordnung umfasst, den Höchstbetrag von 5 Mio. EUR für kulturelle Einrichtungen neu festzusetzen, um die Höchstkosten für Projekte im Kulturbereich für alle Projekte, nicht nur für UNESCO-Welterbestätten, auf 10 Mio. EUR zu erhöhen und dazu statt der Gesamtkosten die förderfähigen Kosten von Projekten heranzuziehen;
24. hebt hervor, dass die Koordinierung zwischen den ESI-Fonds und anderen EU-Mitteln und ‑Programmen verbessert werden muss und entsprechende Synergien ermöglicht und maximiert werden müssen, damit eine größere Wirkung erzielt wird, für mehr Effizienz gesorgt ist und nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung in der EU angekurbelt werden; fordert, dass weiterhin aus den Strukturfonds in die Übergangsregionen investiert wird, damit die bereits erzielten positiven Effekte nicht aussetzen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
11.10.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 2 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Damian Drăghici, Jill Evans, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Andrew Lewer, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Stefano Maullu, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Therese Comodini Cachia, Ilhan Kyuchyuk, Emma McClarkin, Hannu Takkula |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Marco Affronte |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
29.11.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 5 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Pascal Arimont, Franc Bogovič, Steeve Briois, Rosa D’Amato, Michela Giuffrida, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Marc Joulaud, Constanze Krehl, Andrew Lewer, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Younous Omarjee, Konstantinos Papadakis, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Julia Reid, Terry Reintke, Liliana Rodrigues, Fernando Ruas, Maria Spyraki, Olaf Stuger, Ruža Tomašić, Ramón Luis Valcárcel Siso, Ángela Vallina, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Kerstin Westphal |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Daniel Buda, James Carver, Elena Gentile, Ivana Maletić, Dan Nica, James Nicholson, Bronis Ropė |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Vladimir Urutchev, Boris Zala |
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