BERICHT über die Kontrolle des Registers und die Zusammensetzung der Sachverständigengruppen der Kommission

12.1.2017 - (2015/2319(INI))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Dennis de Jong
Verfasserin der Stellungnahme(*):Sylvia-Yvonne Kaufmann, Rechtsausschuss
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2015/2319(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0002/2017
Eingereichte Texte :
A8-0002/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Kontrolle des Registers und der Zusammensetzung der Sachverständigengruppen der Kommission

(2015/2319(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 30. Mai 2016 mit horizontalen Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise der Sachverständigengruppen der Kommission (C(2016)3301),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an die Kommission – Rahmenregelung für Expertengruppen der Kommission: Horizontale Bestimmungen und öffentliches Register (C(2016)3300),

–  unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission[1],

  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2016 zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen[2],

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahmen des Rechtsausschusses und des Haushaltsausschusses (A8-0002/2017),

A.  in der Erwägung, dass es seine Besorgnis wegen der Funktionsweise der vorausgegangenen Rahmenregelung für Expertengruppen der Kommission vom November 2010[3] zum Ausdruck gebracht hat, die eingeführt worden war, um erhebliche operative Innovationen zur Verbesserung der Transparenz und Koordinierung im Rahmen der interinstitutionellen Tätigkeit zu bewirken;

B.  in der Erwägung, dass insbesondere sein Haushaltsausschuss angesichts der mangelnden Transparenz und unausgewogenen Zusammensetzung einer Reihe von Sachverständigengruppen und vor dem Hintergrund, dass sichergestellt werden muss, dass die Sachverständigengruppen so zusammengesetzt sind, dass ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf das vertretene Fachwissen und die vertretenen Meinungen besteht, 2011 und 2014 Haushaltsmittel in die Reserve eingestellt und Forderungen erhoben hat, denen noch nicht nachgekommen wurde;

C.  in der Erwägung, dass im Rahmen einer neueren, von ihm in Auftrag gegebenen Studie ein allgemeiner Mangel an Transparenz und eine Unausgewogenheit in der Zusammensetzung einer Reihe von Sachverständigengruppen festgestellt wurde[4];

D.  in der Erwägung, dass eine ausgewogene Zusammensetzung und Transparenz entscheidende Voraussetzungen dafür sind, dass die Sachverständigengruppen den Erfordernissen des gesetzgeberischen Handelns in angemessener Weise entsprechen können, und sich ihre Legitimität und die des gesetzgeberischen Handelns in den Augen der europäischen Bürger erhöhen;

E.  in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerbeauftragte in ihrer strategischen Untersuchung[5] eine Empfehlung zur Zusammensetzung der Sachverständigengruppen der Kommission abgegeben und dabei insbesondere den Schwerpunkt auf die Notwendigkeit einer größeren Transparenz in den Sachverständigengruppen gelegt hat;

F.  in der Erwägung, dass sich die Kommission vor Erlass des Beschlusses mit Vertretern des Parlaments und mit der Europäischen Bürgerbeauftragten ins Benehmen gesetzt hat;

G.  in der Erwägung, dass die Kommission dem Parlament ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vorgelegt hat, das den in einem Arbeitsdokument des Berichterstatters für den Haushaltskontrollausschuss enthaltenen Empfehlungen Rechnung trug;

H.  in der Erwägung, dass bedauerlicherweise weder das Arbeitsdokument der Kommissiondienststellen noch der Beschluss der Kommission für alle vom Parlament geäußerten Bedenken Lösungen enthält;

1.  begrüßt den Beschluss der Kommission vom 30. Mai 2016 mit horizontalen Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise der Sachverständigengruppen der Kommission, bedauert aber, dass die Kommission, obwohl zahlreiche Nichtregierungsorganisationen ihr Interesse geäußert hatten, keine umfassende Anhörung der Öffentlichkeit durchgeführt hat; hebt hervor, wie wichtig es ist, Formen der Mitwirkung der Vertreter der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner in den entscheidenden Sektoren, wie die Transparenz und das Funktionieren der europäischen Organe, wieder einzuführen;

2.  weist darauf hin, dass durch den Erlass der neuen horizontalen Bestimmungen offenbar zahlreichen vom Parlament zuvor geäußerten Bedenken Rechnung getragen wurde, insbesondere was die Notwendigkeit öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl der Mitglieder der Sachverständigengruppen, die Überarbeitung des Registers der Sachverständigengruppen der Kommission und die Schaffung von Synergien zwischen diesem Register, dem Transparenzregister der Kommission und des Parlaments und den Bestimmungen betrifft, in denen es um die Notwendigkeit der Vermeidung von Interessenkonflikten, insbesondere in Bezug auf Sachverständige, die ad personam ernannt werden, geht;

3.  weist darauf hin, dass die Transparenz und Koordinierung der interinstitutionellen Tätigkeiten von außerordentlicher Bedeutung sind, da sie im Hinblick auf das in den Sachverständigengruppen vorhandene Fachwissen und die in ihnen vertretenen Meinungen zu einer angemessenen Ausgewogenheit und damit zu einer Optimierung ihrer Arbeit beitragen; begrüßt daher, dass der Auswahlprozess nun öffentlich erfolgt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die praktischen Erfahrungen und Qualifikationen der Sachverständigen ersichtlich sein müssen; ist der Ansicht, dass während des gesamten Auswahlverfahrens ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt werden muss und diesem klarere und präzisere Kriterien zugrunde gelegt werden müssen, wobei neben der wissenschaftlichen Qualifikation der Bewerber ein besonderes Interesse vor allem ihrer praktischen Erfahrung und ihren möglichen Interessenskonflikten gelten sollte;

4.  begrüßt, dass bereits eine Verbindung zwischen dem Register der Sachverständigengruppen der Kommission und dem Transparenzregister hergestellt wurde, wodurch ein höheres Maß an Transparenz gewährleistet wird;

5.  bedauert, dass der Versuch, eine öffentliche Anhörung zu der Einführung neuer Vorschriften durchzuführen, nicht erfolgreich verlaufen ist; fordert die Kommission auf, transparent vorzugehen und den europäischen Bürgern gegenüber Rechenschaft abzulegen;

6.  weist darauf hin, dass sich mangelnde Transparenz negativ auf das Vertrauen der Unionsbürger in die Organe der EU auswirkt; ist der Ansicht, dass daher eine wirksame Reform des Systems der Sachverständigengruppen der Kommission, die auf eindeutigen Grundsätzen der Transparenz und einer ausgewogenen Zusammensetzung beruht, die Zugänglichkeit und die Glaubwürdigkeit der Daten steigert, wodurch wiederum das Vertrauen der Bürger in die EU gestärkt wird;

7.  betont, dass die neuen Bestimmungen in strenger und gleicher Weise auf alle Sachverständigengruppen der Kommission ungeachtet ihrer Bezeichnung (womit besondere, hochrangige oder andere „außerordentliche“ Gruppen und formelle oder informelle Gruppen eingeschlossen sind) Anwendung finden sollten, die nicht ausschließlich aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehen oder unter den Beschluss der Kommission vom 20. Mai 1998 über die Einsetzung von Ausschüssen für den sektoralen Dialog zur Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene fallen; bekräftigt, dass die neuen Vorschriften eine ausgewogene Vertretung sicherstellen müssen, indem Vertreter aller Interessenträger beteiligt werden;

8.  ist der Ansicht, dass die Kommission Fortschritte auf dem Weg zu einer ausgewogeneren Zusammensetzung der Sachverständigengruppen erzielen sollte; bedauert, dass bislang noch keine ausdrückliche Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Interessenvertretern vorgenommen wird, was zu einem Höchstmaß an Transparenz und Ausgewogenheit beitragen würde; betont in diesem Zusammenhang, dass die Kommission in der öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen darlegen müsste, wie sie eine ausgewogene Zusammensetzung definiert und welche Interessen sie bei der Einsetzung der Sachverständigengruppen vertreten sehen möchte; hält es daher für wichtig, das Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss einzubinden, damit eine ausgewogenere Definition einer solchen Unterscheidung entwickelt werden kann;

9.  fordert die Kommission auf, bei der Einsetzung neuer Sachverständigengruppen oder bei der Änderung der Zusammensetzung bestehender Sachverständigengruppen in der öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen klar anzugeben, wie sie eine ausgewogene Zusammensetzung definiert und welche Interessen sie vertreten sehen möchte und warum, sowie für den Fall, dass bei der Einsetzung der Sachverständigengruppen von der im Voraus definierten ausgewogenen Zusammensetzung abgewichen wird, diese Abweichungen zu begründen;

10.  weist in diesem Zusammenhang und unter Bezugnahme auf die Ziffern 34-45 der vorgenannten Stellungnahme der Bürgerbeauftragten darauf hin, dass „Ausgewogenheit“, auch wenn die Kommission diesen Begriff noch nicht förmlich definiert hat, nicht als Ergebnis einer Rechenaufgabe zu verstehen ist, sondern vielmehr als das Ergebnis von Bemühungen, die sicherstellen sollen, dass die Mitglieder einer Sachverständigengruppe zusammen über das für die Erfüllung des Mandats der jeweiligen Sachverständigengruppe nötige Maß an Fachwissen und breitgefächerten Sichtweisen verfügen; ist der Ansicht, dass der Begriff der Ausgewogenheit daher in Abhängigkeit von dem spezifischen Mandat der jeweiligen Sachverständigengruppe verstanden werden sollte; steht auf dem Standpunkt, dass im Rahmen der Kriterien, nach denen beurteilt wird, ob eine Sachverständigengruppe ausgewogen ist, auch die Aufgaben der Gruppe, das erforderliche Fachwissen, die Interessenträger, die höchstwahrscheinlich von der Angelegenheit betroffen wären, die Organisation der Gruppen von Interessenträgern und das angemessene Verhältnis von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden sollten;

11.  fordert die Kommission auf, möglichst bald zu prüfen, ob ein neuer Beschwerdemechanismus erforderlich ist, falls die Definition einer abgewogenen Zusammensetzung von interessierten Kreisen angefochten wird, oder die derzeitigen Vorkehrungen angemessen sind; verlangt, dass das Parlament an diesem Kontrollmechanismus beteiligt wird;

12.  weist darauf hin, dass es für die Kommission in der Vergangenheit nicht immer möglich war, genügend Sachverständige zu finden, die KMU, Verbraucher, Gewerkschaften oder andere Organisationen von allgemeinem öffentlichem Interesse vertreten, und dass dies häufig an den Kosten lag, wie sie z. B. eine Beurlaubung oder im Falle von KMU die Einstellung eines Vertreters für die Zeit der Mitgliedschaft in der Sachverständigengruppe mit sich bringen (im Folgenden als „Alternativkosten“ bezeichnet);

13.  fordert die Kommission daher auf, zu prüfen, wie die Vertretung von unterrepräsentierten Organisationen oder auch gesellschaftlichen Gruppen in Sachverständigengruppen erleichtert und gefördert werden kann, und fordert sie auf, zu diesem Zweck unter anderem ihre Bestimmungen über die Kostenerstattung auf wirksame und gerechte Weise zu bewerten, auch im Hinblick auf mögliche Vorgehensweisen zur Deckung von Auslagen im Zusammenhang mit solchen „Alternativkosten“, allerdings unter gebührender Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit;

14.  fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung eines Vergütungssystems zu prüfen, mit dem unterrepräsentierte Gruppen dabei unterstützt werden, das Fachwissen zu erlangen, das für eine vollumfänglich wirksame Beteiligung an den Sachverständigengruppen erforderlich ist;

15.  fordert die Kommission auf, es europäischen Nichtregierungsorganisationen zu ermöglichen, sich in Sachverständigengruppen durch Vertreter ihrer nationalen Mitgliederorganisationen vertreten zu lassen, sofern sie über ein klares Mandat seitens der europäischen Organisationen verfügen;

16.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass für den Fall, dass es trotz besonderer Vorkehrungen immer noch nicht möglich ist, genügend Sachverständige zu finden, die alle relevanten Interessen vertreten, die betreffende Sachverständigengruppe alle angemessenen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass in den Abschlussberichten dieser Sachverständigengruppen tatsächlich alle relevanten Interessen in ausgewogener Weise vertreten sind;

17.  weist darauf hin, dass sowohl das Parlament als auch die Europäische Bürgerbeauftragte der Kommission empfohlen haben, die Tagesordnungen, Hintergrunddokumente und Sitzungsprotokolle zu veröffentlichen und die Beratungen der Sachverständigengruppen öffentlich zu machen, sofern deren Mitglieder nicht mit qualifizierter Mehrheit beschließen, dass eine spezielle Sitzung oder ein spezieller Teil einer Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten werden muss, und bedauert, dass die Kommission an einem System festgehalten hat, bei dem die Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, sofern die Mitglieder der Sachverständigengruppen nicht mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Beratungen öffentlich sein sollten; hält es für unabdingbar, die größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Sitzungen und Protokolle öffentlich zugänglich sind;

18.  betont, dass Nutzern der Zugang zu unterschiedlichen Dokumenten (Tagesordnungen, Referenzdokumenten, verschiedenen Berichten) ermöglicht werden muss, damit eine wirksame Überwachung seitens der Interessenträger sichergestellt wird; ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Website des Registers der Sachverständigengruppen – entweder als solche oder über Hyperlinks zu anderen einschlägigen Websites – zu den Instrumenten oder Mechanismen gehören sollte, auf die zurückgegriffen wird, um fortlaufend aktualisierte Informationen über politische Entwicklungen zu erhalten, wodurch ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt würde;

19.  ersucht die Kommission, in Absprache mit interessierten Akteuren, einschließlich des Parlaments, unverzüglich konkrete Leitlinien auszuarbeiten, in denen erklärt wird, wie sie die Bestimmung auslegt, dass die Protokolle der Sachverständigengruppen aussagekräftig und vollständig sein sollten, vor allem wenn die Sitzungen nicht öffentlich sind, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, in diesem Zusammenhang im Einklang mit der Empfehlung der Europäischen Bürgerbeauftragten für die größtmögliche Transparenz zu sorgen, d. h. auch für die Veröffentlichung der Tagesordnung, der Hintergrunddokumente, der Abstimmungsergebnisse und der ausführlichen Protokolle, einschließlich abweichender Meinungen;

20  weist darauf hin, dass sich neben ad personam benannten Sachverständigen auch Mitglieder von Universitäten, Forschungsinstituten, Anwaltskanzleien, europäische und sonstige Denkfabriken und Unternehmensberatungsgesellschaften in einem Interessenkonflikt befinden können, und fordert die Kommission auf klarzustellen, wie sie Interessenkonflikte bei diesen speziellen Kategorien von Sachverständigen vermeidet;

21.  fordert die Kommission auf, unter Heranziehung positiver Beispiele dafür zu sorgen, dass die verbesserten horizontalen Bestimmungen auch systematisch angewendet werden, und zwar im Rahmen einer zentralen Kontrolle der Umsetzung dieser horizontalen Bestimmungen, und diese Aufgabe nicht den einzelnen Generaldirektionen zu übertragen;

22.  fordert die Kommission auf, insbesondere genügend Ressourcen für die das Register betreffenden Tätigkeiten vorzusehen, indem innovative und besonders effektive Methoden entwickelt werden, sodass das Register auf dem neuesten Stand gehalten wird und keine sachlichen Fehler und/oder Auslassungen enthält und Daten in maschinenlesbarem Format exportiert werden können;

23.  stellt fest, dass die Kommission erklärt hat, dass die neue Rahmenregelung für Expertengruppen der Kommission bis Ende 2016 von allen Generaldirektionen angewandt werden muss, und fordert die Kommission auf, dem Parlament spätestens ein Jahr nach Erlass des Beschlusses, d. h. vor dem 1. Juni 2017, einen Umsetzungs- und Evaluierungsbericht vorzulegen; fordert die Kommission auf, dass im Rahmen des strukturierten Dialogs mit dem Parlament bereits innerhalb der nächsten sechs Monate eine erste mündliche Vorstellung des Berichts stattfinden kann;

24.  erinnert außerdem daran, dass die Kommission bei der Vorbereitung und Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten sowie bei der Erarbeitung strategischer Leitlinien gewährleisten muss, dass alle Dokumente einschließlich der Entwürfe von Rechtsakten dem Parlament und dem Rat zur gleichen Zeit wie den Sachverständigen der Mitgliedstaaten übermittelt werden, wie im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016 vereinbart wurde.

25.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.
  • [2]  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0147.
  • [3]  C(2010)7649 vom 10. November 2010.
  • [4]  Fachabteilung D (Haushaltsfragen), Zusammensetzung der Sachverständigengruppen der Kommission und Stand des Registers der Sachverständigengruppen, 2015.
  • [5]  OI/6/2014/NF.

BEGRÜNDUNG

Im Rahmen der Verfahren zur Entlastung der Europäischen Kommission hat der Haushaltskontrollausschuss (CONT) des Parlaments regelmäßig die Frage der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Sachverständigengruppen der Kommission geprüft. Angesichts der mangelnden Transparenz und unausgewogenen Zusammensetzung einer Vielzahl von Sachverständigengruppen hat der Haushaltsausschuss (BUDG) 2011 und 2014 Haushaltsmittel in die Reserve eingestellt und eine Reform der Sachverständigengruppen verlangt.

Nachdem 2011 Haushaltsmittel in die Reserve eingestellt worden waren, erklärte die Europäische Kommission ihre Bereitschaft, in einen informellen Dialog mit einer Gruppe von Mitgliedern des Parlaments einzutreten, um Unausgewogenheiten in der Zusammensetzung der bestehenden Sachverständigengruppen zu korrigieren und bessere Vorschriften für die Einsetzung und Arbeitsweise der Sachverständigengruppen zu entwickeln. Der informelle Dialog ermöglichte es dem Parlament, die in die Reserve eingestellten Mittel 2011 freizugeben, wenngleich es weiterhin Bedenken sowohl bezüglich des Inhalts der bestehenden horizontalen Bestimmungen als auch hinsichtlich ihrer Umsetzung durch eine Reihe von Generaldirektionen der Kommission gab.

Im Jahr 2015 gaben der CONT- und der BUDG-Ausschuss eine Studie über die Zusammensetzung der Sachverständigengruppen der Kommission und den Stand des Registers der Sachverständigengruppen in Auftrag, in der ein allgemeiner Mangel an Transparenz und Unausgewogenheit in der Zusammensetzung einer Reihe von Sachverständigengruppen festgestellt wurden.

Angesichts der Feststellungen dieser Studie und der Notwendigkeit einer angemessenen Weiterbehandlung gab die Konferenz der Ausschussvorsitze am 26. November 2015 dem Vorschlag des CONT-Ausschuss zur Ausarbeitung eines Initiativberichts über dieses Thema statt. Der Bericht würde konkrete Empfehlungen dazu enthalten, wie die Kommission die Ausgewogenheit der Zusammensetzung der Sachverständigengruppen und ihre Transparenz verbessern kann. Der Bericht könnte somit die Grundlage für den wiederaufgenommenen informellen Dialog mit der Kommission bilden. Er würde auf den Untersuchungen und entsprechenden Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten aufbauen, die in ihre förmliche Empfehlung vom 26. Januar 2016 mündeten.

Bei der Vorstellung der Studie des CONT- und des BUDG-Ausschusses im September 2015 teilten die Dienststellen der Europäischen Kommission mit, dass die Arbeiten an einer überarbeiteten Rahmenregelung für ihre Sachverständigengruppen, bestehend aus (überarbeiteten) horizontalen Bestimmungen und einem verbesserten öffentlichen Register, bereits weit fortgeschritten seien. Trotz verschiedener vom Parlament an die Kommission gerichteter Forderungen, mit dem förmlichen Erlass ihrer neuen Rahmenregelung so lange zu warten, bis das Parlament seine Standpunkte in dem Bericht und der sich daraus ergebenden Entschließung darlegen könnte, schien die Kommission nicht bereit, dem nachzukommen.

Am 1. März 2016 veröffentlichte der Berichterstatter daher ein Arbeitsdokument für den CONT-Ausschuss, in dem er seine wichtigsten Bedenken bezüglich der bestehenden horizontalen Bestimmungen und des bestehenden Registers darlegte. Das Arbeitsdokument stellte einen Versuch des Berichterstatters dar, dafür zu sorgen, dass der CONT-Ausschuss immer noch Einfluss auf die neuen Bestimmungen der Kommission nehmen kann. Die Dienststellen der Kommission legten dem Parlament ihrerseits ein Arbeitsdokument vor, in dem sie auf die verschiedenen Empfehlungen des Berichterstatters reagierten. Der CONT-Ausschuss begrüßte die von der Kommission erzielten Fortschritte, erklärte aber auch, dass bezüglich der Umsetzung der neuen Rahmenregelung nicht allen seinen Anliegen Rechnung getragen worden sei.

Im Anschluss an diesen Dokumentenaustausch nahm der erste Vizepräsident der Kommission Gespräche mit der Europäischen Bürgerbeauftragten, mit NRO und mit den Berichterstattern des Europäischen Parlaments (d. h. den Berichterstattern des CONT- und des JURI-Ausschusses für den Bericht der Ausschüsse CONT und JURI und der Verfasserin der Stellungnahme des BUDG-Ausschusses) auf. Bei diesen Aussprachen wurden die restlichen Anliegen der Bürgerbeauftragten, der NRO und der Berichterstatter erörtert. Diese betrafen unter anderem den öffentlichen Charakter der Beratungen in den Sachverständigengruppen, ihre Protokolle und die Sicherstellung einer ausgewogenen Zusammensetzung in besonderen Fällen, z. B. wenn es sich als schwierig erweist, genügend Sachverständige für alle zu vertretenden Interessen zu finden. Außerdem konzentrierten sich die Diskussionen auf die Durchsetzung der überarbeiteten Bestimmungen und die Erstattung anderer Kosten der Interessenvertreter als Reise- oder Unterbringungskosten.

Die Aussprachen mit dem ersten Vizepräsidenten waren zwar nützlich und lieferten auch praktische Lösungen für die meisten der verbleibenden Punkte, doch spiegelte sich in der von der Kommission erlassenen Rahmenregelung keine dieser Lösungen wider. Vor diesem Hintergrund halten die Berichterstatter die Annahme eines Initiativberichts nach wie vor für sinnvoll, zum Teil deshalb, weil die Kommission die Empfehlungen des Berichts immer noch in Umsetzungsleitlinien für die Kommissiondienststellen einfließen lassen kann, zum Teil aber auch deswegen, weil das Parlament so die Möglichkeit erhält, eine Berichterstattung über die Umsetzung des Kommissionsbeschlusses zu verlangen.

STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses(*) (29.11.2016)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Kontrolle des Registers und der Zusammensetzung der Sachverständigengruppen der Kommission
(2015/2319(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Sylvia-Yvonne Kaufmann

(*)  Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die Transparenz und Koordinierung der interinstitutionellen Tätigkeiten von außerordentlicher Bedeutung sind, da sie im Hinblick auf das in den Sachverständigengruppen vorhandene Fachwissen und die in ihnen vertretenen Meinungen zu einer angemessenen Ausgewogenheit und damit zu einer Optimierung ihrer Arbeit beitragen; begrüßt daher, dass der Auswahlprozess nun öffentlich erfolgt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die praktischen Erfahrungen und Qualifikationen der Sachverständigen ersichtlich sein müssen; ist der Ansicht, dass während des gesamten Auswahlverfahrens ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt werden muss und diesem klarere und präzisere Kriterien zugrunde gelegt werden müssen, wobei neben der wissenschaftlichen Qualifikation der Bewerber ein besonderes Interesse vor allem ihrer praktischen Erfahrung und ihren möglichen Interessenskonflikten gelten sollte;

2.  begrüßt, dass bereits eine Verbindung zwischen dem Register der Sachverständigengruppen der Kommission und dem Transparenzregister hergestellt wurde, wodurch ein höheres Maß an Transparenz gewährleistet wird;

3.  bedauert, dass der Versuch, eine öffentliche Anhörung zu der Einführung neuer Vorschriften durchzuführen, nicht erfolgreich verlaufen ist; fordert die Kommission auf, transparent vorzugehen und den europäischen Bürgern gegenüber Rechenschaft abzulegen;

4.  ist der Ansicht, dass die Kommission Fortschritte auf dem Weg zu einer ausgewogeneren Zusammensetzung der Sachverständigengruppen machen sollte; bedauert, dass bislang noch keine ausdrückliche Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Interessenvertretern vorgenommen wird, was zu einem Höchstmaß an Transparenz und Ausgewogenheit beitragen würde; betont in diesem Zusammenhang, dass die Kommission in der öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen darlegen müsste, wie sie eine ausgewogene Zusammensetzung definiert und welche Interessen sie bei der Einsetzung der Sachverständigengruppen vertreten sehen möchte; hält es daher für wichtig, das Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss einzubinden, damit die Definition einer solchen Unterscheidung ausgewogener ausfällt;

5.  bedauert, dass die Teilnahme von unterrepräsentierten Gruppen, oftmals Vertreter der Zivilgesellschaft und von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von anderen Organisationen von allgemeinem öffentlichem Interesse, manchmal aus finanziellen und organisatorischen Gründen nicht möglich ist; fordert die Kommission daher auf, zur Sicherstellung einer ausgewogenen Zusammensetzung von Sachverständigengruppen Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung zu erwägen, um allen Kategorien von Sachverständigen die Teilnahme zu ermöglichen;

6.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle Sitzungsprotokolle veröffentlicht werden, damit ein höheres Maß an Transparenz gewährleistet wird; betont in diesem Zusammenhang, dass der Inhalt dieser Protokolle klar formuliert sein muss und die Positionen, die die Sachverständigen in den entsprechenden Sitzungen vertreten haben, eindeutig benannt werden müssen, so dass sie für die europäischen Bürger verständlich sind; fordert außerdem, dass auch Minderheitsentscheidungen veröffentlicht werden können; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Beratungen der Sachverständigengruppen der Kommission öffentlich stattfinden, da die in diesen Gruppen der Kommission vertretenen Sachverständigen einen öffentlichen Dienst ausüben und die Debatten, die zu Annahme ihrer Beschlüsse führen, im Regel- und nicht im Ausnahmefall öffentlich sein sollten;

7.  betont, dass Nutzern der Zugang zu unterschiedlichen Dokumenten (Tagesordnungen, Referenzdokumenten, verschiedenen Berichten) ermöglicht werden muss, damit eine wirksame Überwachung seitens der Interessenträger gegeben ist; ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Website des Registers der Sachverständigengruppen – entweder als solche oder über Hyperlinks zu anderen einschlägigen Websites – zu den Instrumenten oder Mechanismen gehören sollte, auf die zurückgegriffen wird, um fortlaufend aktualisierte Informationen zu politischen Entwicklungen zu erhalten, wodurch ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt würde;

8.  betont, dass bei Aufdeckung eines Interessenkonflikts die in diesem Fall vorgesehenen Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden müssen, insbesondere im Falle von Sachverständigen, die ad personam ernannt wurden, unabhängig handeln und ihre persönlichen Ansichten im Interesse des Gemeinwohls äußern; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen genau überprüft werden sollten, da ihre Anwendung die Unabhängigkeit der Sachverständigen garantiert;

9.  erinnert außerdem daran, dass die Kommission bei der Vorbereitung und Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten sowie bei der Erarbeitung strategischer Leitlinien gewährleisten muss, dass alle Dokumente einschließlich der Entwürfe von Rechtsakten dem Europäischen Parlament und dem Rat zur gleichen Zeit wie den Sachverständigen der Mitgliedstaaten übermittelt werden, wie im Rahmen der Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016 vereinbart wurde.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.11.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Max Andersson, Joëlle Bergeron, Marie-Christine Boutonnet, Jean-Marie Cavada, Kostas Chrysogonos, Therese Comodini Cachia, Mady Delvaux, Rosa Estaràs Ferragut, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Mary Honeyball, Dietmar Köster, António Marinho e Pinto, Emil Radev, Julia Reda, Evelyn Regner, Pavel Svoboda, Axel Voss, Tadeusz Zwiefka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Daniel Buda, Angel Dzhambazki, Angelika Niebler, Virginie Rozière, Kosma Złotowski

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (27.4.2016)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Kontrolle des Registers und der Zusammensetzung der Sachverständigengruppen der Kommission
(2015/2319(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Helga Trüpel

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass sein Haushaltsausschuss angesichts der mangelnden Transparenz und unausgewogenen Zusammensetzung einer Reihe von Sachverständigengruppen und vor dem Hintergrund, dass sichergestellt werden muss, dass die Sachverständigengruppen so zusammengesetzt sind, dass ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf das vertretene Fachwissen und die vertretenen Meinungen besteht, 2011 und 2014 Haushaltsmittel in die Reserve eingestellt und eine Reform der Sachverständigengruppen verlangt hat;

B.  in der Erwägung, dass im Rahmen einer neueren, von ihm in Auftrag gegebenen Studie[1] ein allgemeiner Mangel an Transparenz und eine Unausgewogenheit in der Zusammensetzung einer Reihe von Sachverständigengruppen festgestellt wurde;

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerbeauftragte Empfehlungen vorgelegt hat, in denen sie die Notwendigkeit einer größeren Transparenz der Sachverständigengruppen hervorgehoben hat[2];

D.  in der Erwägung, dass eine ausgewogene Zusammensetzung und Transparenz entscheidende Voraussetzungen dafür sind, dass die Sachverständigengruppen den Erfordernissen des gesetzgeberischen Handelns in angemessener Weise entsprechen können, und sich ihre Legitimität und die des gesetzgeberischen Handelns in den Augen der europäischen Bürger erhöhen;

E.  in der Erwägung, dass es als ersten Schritt die von der Kommission ergriffene Initiative zu einer baldigen Reform der Sachverständigengruppen begrüßt;

1.  hebt hervor, dass die Kommission ungeachtet der Fortschritte, die aufgrund der 2011 erfolgten Einstellung von Haushaltsmitteln in die Reserve erzielt wurden, die horizontalen Vorschriften für die Sachverständigengruppen und ihre Verfahren bisher nicht in einer Weise geändert hat, die den Forderungen des Parlaments nach Transparenz gerecht würde, und dass die Zahl der Sachverständigengruppen, die über keine ausgewogene Zusammensetzung verfügen, seit 2013 weitgehend unverändert geblieben ist (derzeit 9 % aller Sachverständigengruppen);

2.  weist in diesem Zusammenhang und unter Bezugnahme auf die Ziffern 34-45 der vorgenannten Stellungnahme der Bürgerbeauftragten darauf hin, dass „Ausgewogenheit“, auch wenn die Kommission diesen Begriff noch nicht förmlich definiert hat, nicht als Ergebnis einer Rechenaufgabe zu verstehen ist, sondern vielmehr als das Ergebnis von Bemühungen, die sicherstellen sollen, dass die Mitglieder einer Sachverständigengruppe zusammen über das für die Erfüllung des Mandats der jeweiligen Sachverständigengruppe nötige Maß an Fachwissen und breitgefächerten Sichtweisen verfügen; ist der Ansicht, dass der Begriff der Ausgewogenheit daher in Abhängigkeit von dem spezifischen Mandat der jeweiligen Sachverständigengruppe verstanden werden sollte; steht auf dem Standpunkt, dass im Rahmen der Kriterien, nach denen beurteilt wird, ob eine Sachverständigengruppe ausgewogen ist, auch die Aufgaben der Gruppe, das erforderliche Fachwissen, die Interessenträger, die höchstwahrscheinlich von der Angelegenheit betroffen wären, die Organisation der Gruppen von Interessenträgern und das angemessene Verhältnis von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden sollten;

3.  hebt hervor, dass das Vertrauen der europäischen Bürger in die EU darunter leidet, dass es an Transparenz fehlt und bei der Rechtsetzung in der EU über Gebühr auf Wirtschaftsakteure zurückgegriffen wird, und betont daher, dass eine wirksame Reform des Systems der Sachverständigengruppen der Kommission der EU zu mehr Legitimität verhelfen wird;

4.  begrüßt die öffentliche Ankündigung der Kommission, dass in den überarbeiteten Rechtsrahmen für Sachverständigengruppen eine Reihe von Vorschlägen des Parlaments und der Bürgerbeauftragten, wie z. B. obligatorische offene Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen, ein verbessertes Register, eine obligatorische Registrierung der Vertreter von Interessenträgern im Transparenzregister, eine Definition der für die Sicherstellung einer ausgewogenen Zusammensetzung erforderlichen Profile für die einzelnen Sachverständigengruppen und obligatorische Erklärungen über Interessenkonflikte, die in das Register aufgenommen werden, übernommen werden soll;

5.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, darüber hinaus auch den Empfehlungen nachzukommen, die die Bürgerbeauftragte zur Transparenz ausgesprochen hat, nämlich dass die Tagesordnungen, Hintergrunddokumente und Protokolle der Sitzungen der Sachverständigengruppen veröffentlicht werden sollten und die veröffentlichten Protokolle so aussagekräftig wie möglich sein und die von den Mitgliedern vertretenen Standpunkt darlegen sollten;

6.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die bewährten Verfahren zu befolgen und auf bestehenden positiven Beispielen aufzubauen, um für eine systematische Durchführung verbesserter horizontaler Vorschriften einschließlich eines angemessenen Überwachungsmechanismus für alle Generaldirektionen zu sorgen und so eine kohärente Vorgehensweise sicherzustellen;

7.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber und der Zivilgesellschaft nach Wegen zu suchen, um die Beteiligung unterrepräsentierter Gruppen wie der Zivilgesellschaft und der Gewerkschaften zu erleichtern und voranzutreiben, bestehende Informationsasymmetrien zu beseitigen und die Entwicklung eines Vergütungssystems zu prüfen, das diese Gruppen dabei unterstützen sollte, das für eine vollumfänglich wirksame Beteiligung an den Sachverständigengruppe erforderliche Fachwissen zu erwerben;

8.  hebt hervor, dass es die Reformanstrengungen bei seiner Abstimmung über den Jahreshaushalt 2017 kritisch bewerten wird, und bekräftigt seine Entschlossenheit, einen Betrag in die Reserve einzustellen, falls es der Ansicht ist, dass seinen Forderungen nicht in zufriedenstellender Weise entsprochen wird.

9.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Unterbreitung von Vorschlägen für die Reform der Sachverständigengruppen die umfassende Konsultation der vorgenannten derzeit unterrepräsentierten Gruppen sicherzustellen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.4.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Sophie Montel, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Inese Vaidere, Monika Vana, Daniele Viotti

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Andrey Novakov, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Isabella Adinolfi, Jens Gieseke

  • [1]  Fachabteilung D, Haushaltsfragen, Zusammensetzung der Sachverständigengruppen der Kommission und Status des Registers der Sachverständigengruppen, 2015.
  • [2]  Europäische Bürgerbeauftragte, Empfehlung der Europäischen Bürgerbeauftragten in ihrer strategischen Untersuchung OI/6/2014/NF zur Zusammensetzung der Sachverständigengruppen der Kommission, 29.1.2016.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.1.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Ryszard Czarnecki, Dennis de Jong, Martina Dlabajová, Luke Ming Flanagan, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Dan Nica, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Brian Hayes, Cătălin Sorin Ivan, Benedek Jávor, Julia Pitera, Miroslav Poche, Patricija Šulin

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Clare Moody