BERICHT über die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020

1.2.2017 - (2015/2329(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: María Teresa Giménez Barbat


Verfahren : 2015/2329(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0017/2017
Eingereichte Texte :
A8-0017/2017
Angenommene Texte :

BEGRÜNDUNG – ZUSAMMENFASSUNG DER FAKTEN UND ERKENNTNISSE

Verfahren und Quellen

Am 14. September 2015 wurde die Berichterstatterin mit der Aufgabe betraut, einen Bericht über die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 auszuarbeiten.

In diesem Bericht sollen die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 („EFB-Programm“) untersucht werden, das inzwischen seit zwei Jahren läuft. Mit diesem Bericht möchte die Berichterstatterin den Mitgliedern einen Überblick über den aktuellen Stand der Programmumsetzung geben und ihnen dabei behilflich sein, besser zu verstehen, was in der derzeitigen Phase des EFB-Programms gut funktioniert und was die größten Problembereiche für Antragsteller und Begünstigte sind. Die Schlussfolgerungen dieses Berichts sollten sowohl in die Zwischenbewertung der Programmumsetzung einfließen, die die Kommission 2017 vorlegen muss, als auch in die Mitteilung über die Fortsetzung des Programms, die 2018 von der Kommission veröffentlicht werden soll.

Um Schlussfolgerungen ziehen und Entwürfe einer Empfehlung herausgeben zu können, hat die Berichterstatterin diverse Treffen mit der Kommission und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) anberaumt. Des Weiteren hat sie wertvolle Rückmeldungen im Anschluss an eine Analyse auf der Grundlage von Befragungen der nationalen Kontaktstellen erhalten, die für die Umsetzung des Programms auf nationaler Ebene zuständig sind. Diese Analyse wurde von März bis Mai 2016 von Coffey durchgeführt und von der Fachabteilung der Direktion B in Auftrag gegeben. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat einen Entwurf mit dem Titel „Bewertung der europäischen Umsetzung“ ausgearbeitet, der ebenfalls eine sorgfältige Analyse des EFB-Programms enthält.

Abschließend hat die Berichterstatterin an einem Treffen mit Interessenträgern teilgenommen, das am 30. Mai 2016 vom Büro des Europäischen Parlaments in Barcelona organisiert wurde. In diesem Zusammenhang hatte die Berichterstatterin Gelegenheit, zahlreiche spanische Begünstigte des Programms und die nationale Kontaktstelle für Spanien kennenzulernen. Die Berichterstatterin war auch beim Treffen der Gruppe für den zivilen Dialog anwesend, das von der Kommission am 31. Mai und 1. Juni 2016 in Barcelona veranstaltet wurde.

Seit ihrer Ernennung hat die Berichterstatterin auch im Rahmen von Treffen mit anderen Verbänden Informationen gesammelt. Zu diesen Verbänden zählen u. a.

–  LDA European Association for Local Democracy

–  Friends of Europe

–  Fundació Solidaritat UB - Universitat de Barcelona ECAS

–  Europäisches Zentrum für Politik

–  Café Babel

–  Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)

–  Social Platform

Alle Erkenntnisse, die durch diese diversen Studien, Treffen und Debatten mit Begünstigten, Interessenträgern und Institutionen gewonnen wurden, sind in diesen Bericht eingeflossen.

Ursprung, Struktur und Zweck des Programms[1]

Die Europäische Union ihren Bürgern näherzubringen – das ist schon seit Langem ein Kernziel der europäischen Entscheidungsträger und des Europäischen Parlaments, aber es war noch nie so wichtig wie jetzt.

Auf der Grundlage der Erfahrungen mit einem Vorgängerprogramms für eine aktive Bürgerschaft vom Dezember 2006 wurde das EFB-Programm ursprünglich für den Zeitraum von 2007 bis 2013[2] zu dem Zweck eingeführt, dass die Bürger die europäische Integration stärker unterstützen.

Über den Zeitraum von 2007 bis 2013 erreichte das EFB-Programm rund 7 Millionen direkte Teilnehmer und knapp 25 000 Städte und Gemeinden in Europa. In dessen Rahmen entstanden 350 Netze von Städten rund um gemeinsame Fragen, und es gelang, etwa 4250 Organisationen der Zivilgesellschaft zu mobilisieren, um sich den Bedenken der Bürger zuzuwenden.[3] Nach dem Erfolg des ersten Programmplanungszeitraums wurde im April 2014 eine überarbeitete Fassung des EFB-Programms verabschiedet.

Wenngleich sich der wesentliche Inhalt des EFB-Programms nicht ändert, wurde mit der Überarbeitung des EFB-Programms versucht, seine Struktur zu vereinfachen und es für Antragsteller leichter zugänglich zu machen. Die Ziele des Programms wurden mit einfacherem Vokabular neu abgefasst und wieder auf das Gesamtziel der Stärkung der Verbindungen zwischen der Union und ihren Bürgern ausgerichtet. In der Verordnung über dieses Programm wird betont, dass mit den Zielen des Programms „die Verbesserung des Informationsstands der Bürger über die Union, ihre Geschichte und ihre Vielfalt sowie die Förderung der Unionsbürgerschaft und die Verbesserung der Voraussetzungen für eine demokratische Bürgerbeteiligung“[4] angestrebt werden.

Die Programmstruktur wurde im neuen Programmplanungszeitraum überarbeitet und wird über zwei Programmbereiche und eine bereichsübergreifende Aktion umgesetzt:

  Programmbereich 1: Europäisches Geschichtsbewusstsein – Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein, die gemeinsame Geschichte und gemeinsamen Werte der Union.

  Programmbereich 2: Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung – Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf Unionsebene. Maßnahmen im Programmbereich 2:

•  Städtepartnerschaften

•  Netze von Städtepartnerschaften

•  Zivilgesellschaftliche Projekte

  Horizontale Maßnahmen: Valorisierung: Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse

Die jeweiligen Maßnahmen wurden gestrafft, wobei versucht wurde, die Stringenz des Programms verständlicher zu machen. Überdies wurden mit dem EFB-Programm bereits spezifische jährliche Prioritäten für die beiden Programmbereiche vereinbart. Ab 2015 wurden Prioritäten für den verbleibenden Programmzeitraum 2016–2020 festgelegt. Die Antragsteller können ihre Projekte daher besser planen und ausarbeiten. Die Kommission behält sich jedoch das Recht vor, die Prioritätenliste zu prüfen, zu genehmigen und/oder zu ändern. Die Prioritäten für den Zeitraum 2016–2020[5] sind:

  für den Programmbereich 1 zu dem Thema „Europäisches Geschichtsbewusstsein“:

1.  Veranstaltungen zum Gedenken an wichtige historische Wendepunkte in der jüngeren europäischen Geschichte

2.  Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung unter totalitären Regimen

3.  Ächtung und Verlust der Staatsbürgerschaft in totalitären Regimen: Lehren für die Gegenwart

4.  Demokratischer Wandel und Beitritt zur Europäischen Union 

  für den Programmbereich 2 zu dem Thema „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“:

1.  Euroskeptizismus verstehen und darüber diskutieren

2.  Solidarität in Krisenzeiten

3.  Maßnahmen gegen die Stigmatisierung von „Migranten“ und positive Gegenerzählungen zur Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses

4.  Debatte über die Zukunft Europas

Die Mittelausstattung des EFB-Programms 2014–2020 beläuft sich für die sieben Jahre auf 185 468 000 EUR. Da die Mittelausstattung des Vorgängerprogramms auf 215 000 000 EUR festgelegt worden war, handelt es sich um eine erhebliche Kürzung. Was die Mittelzuweisung anbelangt, so ist im Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 festgelegt, dass etwa 20 % des gesamten Programmbudgets für den Programmbereich 1 angesetzt werden, für den Programmbereich 2 etwa 60 %, für die bereichsübergreifende Aktion (Valorisierung) etwa 10 % und für die Programmverwaltung etwa 10 %.

Abschließend wurde die bisherige budgetbasierte Finanzierung durch eine Regelung über Pauschalzahlungen ersetzt. Mit den Pauschalzahlungen werden alle förderfähigen Kosten der Maßnahmen abgedeckt, und dieselben Parameter gelten für alle Teilnehmerländer.

Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Programms sowohl maßnahmenbezogene Beiträge als auch Beiträge zu den Betriebskosten gewährt werden können. Die maßnahmenbezogenen Beiträge werden für Projekte in beiden Programmbereichen zugewiesen (Maßnahmen mit einer begrenzten Dauer, während der vorgeschlagene spezifische Maßnahmen umgesetzt werden). Die Beiträge zu den Betriebskosten unterscheiden sich dahingehend von den maßnahmenbezogenen Beiträgen, dass sie eine finanzielle Unterstützung für Kosten darstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der üblichen und dauerhaften Tätigkeiten einer Organisation erforderlich sind, wie beispielsweise die Mietkosten für Räumlichkeiten oder der Personalaufwand.[6]

Das EFB-Programm steht allen Akteuren offen, die die europäische Bürgerschaft und Integration fördern, insbesondere kommunalen und regionalen Behörden und Organisationen, Städtepartnerschaftsausschüssen, Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischer Politik beschäftigen (Denkfabriken), Organisationen der Zivilgesellschaft (einschließlich Verbänden von Holocaust-Überlebenden) sowie Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungsorganisationen. Es sieht eine finanzielle Unterstützung der EU für eine Vielzahl von Projekten und Tätigkeiten vor. Verbände, kommunale Behörden und Einrichtungen aus allen 28 Mitgliedstaaten der EU sowie aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien können Finanzhilfen aus dem EFB-Programm beantragen.

Das EFB-Programm hat sich als wertvoller Bestandteil diverser Maßnahmen in Politikbereichen wie Justiz, Freiheit und Sicherheit, Migration, Beschäftigung und Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend erwiesen. Insbesondere in Zeiten, in denen der Euroskeptizismus gefährlich zunimmt, ist die Förderung der Bürgerbeteiligung von entscheidender Bedeutung. Insofern ist das EFB-Programm eine einzigartige europäische Plattform zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Europa, sei es direkt oder über einschlägig tätige Organisationen. In ihren Abschlussbericht über die Ex-post-Evaluierung des EFB-Programms 2013–2007 bestätigte die Kommission, dass die Ziele und Aktivitäten des EFB-Programms relevant waren, andere Initiativen ergänzten und einen klaren Mehrwert für die EU darstellten, da das Programm die Umsetzung von Aktivitäten ermöglichte, die andernfalls nicht hätten finanziert werden können.[7]

Das Programm wird gemeinsam von der GD Migration und Inneres (GD Inneres) der Kommission, der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) und dem Programmausschuss verwaltet, der sich aus von den Mitgliedstaaten ernannten Vertretern zusammensetzt. Die nationalen Kontaktstellen für das EFB-Programm fungieren als „Brücke“ zwischen den für die Programmumsetzung zuständigen Stellen (Kommission und EACEA) einerseits und den potenziellen Begünstigten des Programms, Multiplikatoren und der Öffentlichkeit andererseits.

Gemäß Artikel 11 Absatz 2 EUV und Artikel 10 der Verordnung über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 wurde eine Gruppe für den zivilen Dialog (ehemals „Gruppe für den strukturierten Dialog“) eingerichtet. Die Gruppe hat folgende Aufgaben:

  einen regelmäßigen Dialog im Zusammenhang mit allen Angelegenheiten des EFB-Programms zu führen, auch zu Themen „Geschichtsbewusstsein“ und „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“, und zu dessen Durchführung;

  Erfahrungen und bewährte Verfahren auf diesen Gebieten auszutauschen;

  zur Verbreitung der Ergebnisse des Programms beizutragen;

  zur Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Veranstaltungen oder Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ stattfinden, beizutragen;

  die politischen Entwicklungen in verwandten Bereichen zu überwachen und zu besprechen.

Für die Gruppe sind zwei Sitzungen pro Jahr vorgesehen, abhängig vor allem von der Agenda des EFB-Programms und von der europäischen politischen Agenda, einschließlich der jährlichen Prioritäten der EU. Die Gruppe setzt sich aus folgenden Organisationen zusammen:

  Organisationen, die im Rahmen des EFB-Programms für den Zeitraum von 2014–2020 unter Programmbereich 1 „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und Programmbereich 2 „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ für den Erhalt eines Beitrags zu den Betriebskosten ausgewählt worden sind;

  Organisationen, die im Rahmen des vorherigen EFB-Programms für den Zeitraum von 2007–2013 Beiträge zu den Betriebskosten erhalten und ihr fortwährendes Interesse an einer Beteiligung am Dialog zum Ausdruck gebracht haben;

  einige Organisationen oder Denkfabriken, die ihr Interesse am EFB-Programm zum Ausdruck gebracht haben und/oder in diesem Politikbereich tätig sind, aber nicht zwangsläufig Unterstützung über das Programm erhalten.

Wie bereits erwähnt, hatte die Berichterstatterin Gelegenheit, der Sitzung dieser Gruppe für den zivilen Dialog als Referentin beizuwohnen, die vom 31. Mai bis 1. Juni 2016 in Barcelona stattfand.

Verbesserungen im Rahmen des neuen Programms[8]

Die Änderung der Struktur von einer eher breiten Aufstellung mit vier allgemeinen Maßnahmen („Aktive Bürger in Europa“, „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“, „Gemeinsam für Europa“ und „Aktives europäisches Geschichtsbewusstsein“) in ein schlankeres EFB-Programm mit zwei Programmbereichen mit den Schwerpunkten „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ ist einer der Hauptunterschiede zwischen dem Programm für den Zeitraum 2007–2013 und dem für den Zeitraum 2014–2020. Diese Verschlankung erscheint sinnvoll, denn so kann man sich auf einen engeren Anwendungsbereich konzentrieren. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die ausgewählten Projekte in erster Linie mit Themen rund um Migration, soziale Inklusion und interkulturelle Belange zu tun haben und mit ihnen daher eine Brücke zwischen den örtlichen und europäischen Dimensionen geschlagen werden kann. Auch der Programmbereich Projekte rund um das europäische Geschichtsbewusstsein ist nun stärker auf die Zukunft ausgerichtet worden, damit Vergangenheit und Gegenwart miteinander verknüpft werden können. Ein weiteres wesentliches Merkmal des neuen Programms ist, dass die große Mehrheit der ausgewählten Projekte „kleine Projekte“ (mit einer Finanzierung unter 60 000 EUR) sind.

Das Antragsverfahren wurde mit einem elektronischen Formular, das die Antragsteller in einer der 24 Amtssprachen der EU ausfüllen müssen, erheblich verbessert. Die papierlose Antragstellung ist sowohl für Antragsteller als auch für die Kommission und die EACEA einfacher und schneller zu handhaben. Durch dieses neue Antragsverfahren wurde außerdem die Anzahl der nicht förderfähigen Anträge erheblich verringert.

Außerdem konnte das Projektauswahlverfahren beschleunigt werden. Das bezieht sich auf die Vergabeentscheidung, aber auch auf den für die Ausarbeitung des Vertrags notwendigen Zeitraum (bislang rund fünf, nun weniger als dreieinhalb Monate). In ähnlicher Weise werden die Vorfinanzierungszahlungen und die regelmäßigen Zahlungen wesentlich schneller an die Begünstigten überwiesen.

Die geografische Ausgewogenheit der Projekte verbesserte sich in allen Mitgliedstaaten, die 2015 Projektbegünstigte waren; eine Ausnahme ist hier nur Estland. Die meisten Anträge wurden in Ungarn (17 %) bewilligt, dann folgen die Slowakei (13 %), Italien und Deutschland (jeweils 11 %). Die Projekte haben im Schnitt acht Partner, wobei fast 30 % der Partner aus Mittel- und Osteuropa stammen. Es ist zu begrüßen, dass die Balkanstaaten, die ein internationales Abkommen mit der GD Inneres abgeschlossen hatten, in der Lage waren, 2015 an einem beschränkten Aufruf teilzunehmen. Zudem wurden für den Zeitraum 2015–2017 einer serbischen und einer mazedonischen Organisation Beiträge zu den Betriebskosten bewilligt.

In der Kommission verlief die strukturierte Neuorganisation des EFB-Programms, das die GD Inneres von der GD Kommunikation übernommen hat, reibungslos.

Wesentliche Problembereiche

Der wesentliche Problembereich ist zweifellos das Programmbudget für 2014–2020, das im Vergleich zum Vorgängerprogramm um 14 % gekürzt wurde. Die Finanzausstattung für das EFB-Programm für den Zeitraum von 2014–2020 beträgt 185,47 Mio. EUR (im Vergleich zu 215 Mio. EUR für den Zeitraum von 2007–2013), was 0,0171 % des mehrjährigen Finanzrahmens der EU entspricht und somit weit von dem symbolischen „1 Euro pro Bürger“ entfernt ist, der unter anderem 2011 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) gefordert wurde. Konkret bedeutet dies, dass nur einer von 4281 EUR, die auf EU-Ebene für Ausgaben vorgesehen sind, für das einzige Programm veranschlagt wird, in dessen Mittelpunkt die europäischen Bürger stehen. Für die Berichterstatterin bietet das einen großen Anlass zur Sorge.

Die geringere Finanzausstattung hat zweifellos erhebliche Konsequenzen für den Erfolg des EFB-Programms als Ganzes. Das gekürzte Budget muss derselben Anzahl von Projekten zugeteilt werden. Die Zahl der Mitarbeiter, die am EFB-Programm arbeiten, wurde bei der EACEA und der Kommission verringert, was dazu geführt hat, dass der Arbeitsaufwand und der Druck auf die verbliebenen Mitarbeiter gestiegen sind. Es wird auch künftig die größte Herausforderung im Zusammenhang mit den im Rahmen des EFB-Programms unterstützten Projekten sein, mit einem bescheidenen Budget eine Wirkung zu erzielen. Tatsächlich dürfte es eine Diskrepanz zwischen den ehrgeizigen Programmzielen und den für ihre Erreichung verfügbaren Mitteln geben. Dies kommt durch die geringe Anzahl der ausgewählten Projekte zum Ausdruck: 2015 konnten von 538 Anträgen für Projekte zum Geschichtsbewusstsein nur 33 ausgewählt werden, was 6 % entspricht. Derselbe Prozentsatz ergab sich auch bei den Projekten der Zivilgesellschaft (27 von 440 Projekten wurden 2015 ausgewählt). Im Bereich der Städtepartnerschaften lag der Prozentsatz bei 18 %. Von 2791 eingereichten Anträgen im Jahr 2015 belief sich die Gesamtzahl der für die Finanzierung ausgewählten Projekte auf 408, was einer durchschnittlichen Erfolgsquote von rund 15 % entspricht. Insgesamt sollte beachtet werden, dass die Erfolgsquote der Anträge mehr der mangelnden Finanzierung als der Qualität der Projekte zuzuschreiben ist, was unter den nicht erfolgreichen Antragstellern ein Gefühl der Frustration hervorruft.

Wie zuvor erwähnt, dürfte der Ansatz der Pauschalfinanzierungen eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Projektplanungszeitraum ausmachen. Das System funktioniert gut und ist für die Antragsteller gut verständlich. Allerdings hat die Finanzierung im neuen Programplanungszeitraum laut Aussagen der nationalen Kontaktstellen auch Schwachstellen. Dies ist vor allem bei kleineren Organisationen der Fall, die bis zum Eingang der letztendlichen Zahlung oftmals nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Deckung der Kosten verfügen. Durch die geringere Vorfinanzierung (d. h. derzeit maximal 50 %) werden diese kleineren Organisationen erheblich belastet. Eine Anhebung des Vorfinanzierungssatzes könnte dazu beitragen, dass im Rahmen des EFB-Programms mehr Projektpartnerschaften entstehen, da dadurch die Beteiligung einer größeren Anzahl kleinerer Organisationen gefördert werden könnte. Grundsätzlich gibt es bei Städtepartnerschaften keinen Anspruch auf Vorfinanzierung.

Darüber hinaus erklärten mehrere nationale Kontaktstellen, dass die Berechnung der Finanzhilfe für potenzielle Antragsteller einiger Mitgliedstaaten Probleme mit sich bringt. Die Finanzhilfe wird auf der Basis eines Systems der Pauschalbetragsfinanzierung berechnet, das auf „Tranchen“ beruht, wobei für die diversen Kosten der Projekte ein Höchstbetrag angewandt werden kann.

Bei Städtepartnerschaften beruht die Pauschale nur auf der Anzahl der eingeladenen Teilnehmer, während die Pauschale für die Maßnahmen im Rahmen der anderen Programmbereiche auf drei Parametern beruht, die die wesentlichen Elemente aller Maßnahmen im Bereich Bürgerschaft bilden: Anzahl der Teilnehmer, Anzahl der beteiligten Länder und Anzahl der organisierten Veranstaltungen. Dies bedeutet, dass derzeit bei der Finanzierung im Rahmen des EFB-Programms die geografischen Unterschiede und die Lebenshaltungskosten in den Teilnehmerstaaten nicht berücksichtigt werden. Laut Aussagen der nationalen Kontaktstellen ist das für Länder mit hohen Lebenshaltungskosten (Schweden, Irland), aber auch für Länder am Rand der EU (Irland, Portugal, Finnland) ein Problem.

Im Allgemeinen sind die nationalen Kontaktstellen der Auffassung, dass ihr Potenzial als Akteure im EFB-Programm nicht voll ausgeschöpft ist. Dies war insbesondere die Ansicht der nationalen Kontaktstellen, die entweder nichtstaatliche Organisationen sind oder umfassende Erfahrungen mit dem EFB-Programm haben. Tatsächlich gab jede dritte befragte nationale Kontaktstelle an, dass es der Kommission und der EACEA nicht bekannt sei, dass die nationalen Kontaktstellen gute Kontakte zu den Antragstellern haben und über das Potenzial verfügten, als Programm-Multiplikatoren zu fungieren, vor allem unter an der Basis tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Diese nationalen Kontaktstellen vertreten die Ansicht, dass sie mehr als „Kundendienststelle“ betrachtet werden, die darauf beschränkt ist, technische und administrative Unterstützung zu leisten. Nach Auffassung der nationalen Kontaktstellen wurde so eine Gelegenheit verpasst, Kapazitäten auf nationaler Ebene aufzubauen.

Der Austausch mit den nationalen Kontaktstellen ergab ferner, dass es Bedarf für die Ausarbeitung eines formellen Verfahrens für das Zusammenbringen von Begünstigten und nationalen Kontaktstellen nach einem erfolgreichen Antrag gibt. Einige nationale Kontaktstellen waren auch der Auffassung, dass es ein formelles Verfahren für den Austausch von Informationen über die Prüfung eines Antrags geben sollte, da so der Wissensaufbau wesentlich erleichtert würde und die bewährten Verfahren verbreitet würden.

Empfehlungen der Berichterstatterin

Nach Ansicht der Berichterstatterin dürfte aufgrund des großen Interesses an dem Programm und der niedrigen Erfolgsquote der Projekte eine Aufstockung der Mittel eminent wichtig sein. Die Versuche des Europäischen Parlaments, die Kürzung der Finanzierung des derzeitigen Programms zu verhindern, blieben erfolglos; diese Versuche kamen in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 zum mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014–2020[9] und in dem vom CULT-Ausschuss angenommenen Bericht vom 12. Dezember 2012 über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 (Berichterstatter: Hannu Takkula)[10] zum Ausdruck. Die Berichterstatterin empfiehlt dennoch, im Zuge der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zumindest zum vorherigen Finanzierungsniveau für das Vorgängerprogramm zurückzukehren oder aber die Mittelausstattung zu verdoppeln.

Der Grund für das zunehmende Interesse an dem Programm war unter anderem die stärkere Wahrnehmung durch die Zielgruppe, die sich aus der Förderung im vorherigen Programmplanungszeitraum (2007–2013) ergab. Damit sich dieser Trend fortsetzt, empfiehlt die Berichterstatterin, dass die nationalen Kontaktstellen, die bei der Förderung des Programms in ihren Ländern besonders erfolgreich waren, ihre bewährten Verfahren im Bereich Kommunikation, beispielsweise nützliche Instrumente und Techniken, den nationalen Kontaktstellen mitteilen, die größere Schwierigkeiten hatten, das Programm zu fördern. Hierzu empfiehlt die Berichterstatterin eine effizientere Vernetzung der nationalen Kontaktstellen.

Um die abträglichen Auswirkungen des vorstehend beschriebenen Finanzierungssystems abzumildern, schlägt die Berichterstatterin vor, die Einbeziehung eines weiteren Parameters in die Berechnung der Pauschale für Reisekosten in Erwägung zu ziehen, um den geografischen Unterschieden und den Lebenshaltungskosten in den Teilnehmerländern Rechnung zu tragen. Mit dieser Option könnten Kooperationsprojekte in einem größeren geografischen Raum unterstützt werden, da die Projekte derzeit oftmals regionaler Natur sind und die Antragsteller dazu neigen, eine Partnerschaft mit Nachbarstaaten einzugehen, um Ressourcen zu sparen. So könnte die Teilnahme von Organisationen mit begrenzten finanziellen Mitteln oder schwer erreichbaren Gruppen gefördert werden.

In vielen Mitgliedstaaten haben Antragsteller Schwierigkeiten, kohärente Projektvorschläge zusammenzustellen. Gründe hierfür sind ihre inadäquaten Fähigkeiten im Zusammenhang mit internationalen Partnerschaften oder die unzureichende Darlegung der europäischen Dimension des Projekts. In dieser Hinsicht könnte als Lösung erwogen werden, die Fähigkeiten von Interessenträgern zu stärken, die es schwierig finden, internationale Partnerschaften aufzubauen, möglicherweise durch einschlägige Schulungen und Workshops durch nationale Kontaktstellen, denen für diesen Zweck zusätzliche Mittel zugewiesen werden könnten.

Die Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Methode zur Bereitstellung von Rückmeldungen für abgelehnte Antragsteller im Rahmen des derzeitigen Programms verbessert werden könnte. Eine mögliche Lösung könnte eine stärkere Einbindung der nationalen Kontaktstellen in den Rückmeldungsprozess sein. Die Bereitstellung von Rückmeldungen könnte formalisiert werden, wenn die EACEA den nationalen Kontaktstellen die Ergebnisse vor der Veröffentlichung weiterleiten würde, und den nationalen Kontaktstellen könnte Zugriff auf die Dossiers nicht erfolgreicher Antragsteller gewährt werden, da sie auf dieser Grundlage erklären könnten, was verbessert werden sollte. Zudem könnte die Qualität der Rückmeldungen, die zurzeit als eingeschränkt betrachtet wird, verbessert werden.

Einige nationale Kontaktstellen erwähnten, an Besprechungen mit den nationalen Vertretungen in Brüssel teilgenommen zu haben, durch die sie sich mit dem Vertreter des Mitgliedstaats im Programmausschuss besser abstimmen konnten. Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass dies sicherlich eine hilfreiche Initiative ist, um den Zusammenhalt der Programmteilnehmer untereinander zu stärken.

Nach Auffassung der Berichterstatterin gibt es noch immer Raum für eine Verbesserung der von der Kommission und der EACEA bereitgestellten zentralen Kommunikationskanäle und Instrumente. Wenngleich das Projektportal der EACEA schon ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, bedarf es einer Weiterentwicklung. Die Kanäle und Instrumente müssen attraktiver, ansprechender und interaktiv sein (so könnte es unter anderem mehr Beispiele/Erfahrungsberichte, Abbildungen und detaillierte Projektbeschreibungen geben). Außerdem muss der Inhalt regelmäßiger aktualisiert werden.

Zur Rechtsgrundlage

Das EFB-Programm für den Zeitraum 2014–2020 wurde zum 1. Januar 2014 eingeführt, die Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 wurde jedoch erst am 14. April 2014 angenommen. Die späte Annahme dieser Verordnung wurde durch die sich in die Länge ziehenden Verhandlungen über die Rechtsgrundlage verursacht, nachdem es diesbezüglich zu Unstimmigkeiten zwischen dem Europäischen Parlament einerseits und dem Rat und der Kommission andererseits gekommen war. Der Vorschlag der Kommission hinsichtlich des EFB-Programms für den Zeitraum 2014–2020 beruhte ausschließlich auf Artikel 352 AEUV, was von CULT, dem federführenden Ausschuss, vehement abgelehnt wurde. Tatsächlich weist dieser Artikel des Vertrags, der sich mit dem Zustimmungsverfahren befasst, dem Rat die Führungsrolle in der Rechtsetzung zu, während das Parlament den Vorschlag nur annehmen oder ablehnen konnte, was in eklatantem Widerspruch zu der demokratischen Beschaffenheit des Programms steht.

Der Juristische Dienst des EP und der Rechtsausschuss (JURI) wurden in dieser Angelegenheit konsultiert, und beide kamen zu demselben Schluss, dass Artikel 352 AEUV in Verbindung mit Artikel 167 AEUV die Rechtsgrundlage für das vorgeschlagene EFB-Programm für den Zeitraum 2014–2020 bilden sollte, da diese beiden Artikel als Rechtsgrundlage für das vorherige EFB-Programm herangezogen worden waren.

Kommission und Rat teilten die Sichtweise des Parlaments bezüglich der Rechtsgrundlage nicht und argumentierten, dass die zwei Zielbereiche nicht gleichermaßen bedeutsam seien und außerdem Artikel 352 AEUV nicht mit Artikel 167 AEUV kombiniert werden könne, da die beiden Artikel verschiedene Verfahren nach sich ziehen würden. Am Ende war das das Parlament gezwungen, Artikel 352 AEUV als alleinige Rechtsgrundlage zu akzeptieren.

Aufgrund der ausgewählten Rechtsgrundlage für die Verordnung über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 ist die offizielle Aufgabe des Europäischen Parlaments und dessen Beteiligung am Legislativverfahren für das derzeitige Programm begrenzt.

Das Parlament erklärte sich mit einer beschränkten Aufgabe einverstanden, um nicht in eine verfahrenstechnische Sackgasse zu geraten, machte aber in seiner Entschließung deutlich, dass für das nächste Programm eine Lösung gefunden werden sollte, bei der die demokratische Dimension des Programms[11] und die Aufgabe des EP als Mitgesetzgeber angemessen berücksichtigt werden. Im Anhang zur legislativen Entschließung findet sich folgende Erklärung des Europäischen Parlaments:

„Das Europäische Parlament bekräftigt seine Überzeugung, dass mit dieser Verordnung [über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020] auch in Artikel 167 AEUV verankerte Ziele in Verbindung mit Kultur und Geschichte verfolgt werden. Deshalb hätte auf dieses Dossier eine doppelte Rechtsgrundlage Anwendung finden sollen, was einen Rückgriff auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nach sich gezogen hätte. Der einzige Grund, aus dem das Europäische Parlament seinen Standpunkt in Bezug auf die doppelte Rechtsgrundlage und folglich sein Recht auf Mitentscheidung aufgegeben und die Anwendung des Zustimmungsverfahrens – gemäß dem auf Artikel 352 AEUV gestützten Vorschlag der Kommission – akzeptiert hat, war sein Wunsch, einen vollständigen Stillstand des Verfahrens und die dadurch entstehende Verzögerung des Inkrafttretens des Programms abzuwenden. Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass es entschlossen ist, eine solche Situation nicht erneut entstehen zu lassen.“

Die Berichterstatterin möchte betonen, dass das Europäische Parlament als einzig direkt gewähltes EU-Organ, das derzeit rund 508 Millionen Einwohner vertritt, seine Aufgabe als Mitgesetzgeber der EU wahrnehmen muss, wenn es um die Verabschiedung eines Programms geht, das speziell mit dem Ziel geschaffen wurde, die Beteiligung der Bürger zu fördern und ihr Verständnis und somit ihr Interesse an der EU, ihrer Geschichte und Vielfalt zu vertiefen. Sie ist fest davon überzeugt, dass eine EU, die aufrichtig versucht, mit einem so einzigartigen Finanzierungsprogramm auf ihre Bürger zuzugehen, dabei aber das Parlament an der Rechtsetzung nicht in vollem Umfang beteiligt, für die Öffentlichkeit weniger glaubwürdig wirken könnte.[12] Daher fordert sie die Kommission mit Nachdruck auf, eine geeignete Rechtsgrundlage für das nächste Programm zu finden, damit das Parlament uneingeschränkt an der Annahme und der Umsetzung mitwirken kann.

  • [1]  Viele der in diesem Teil des Berichts enthaltenen sachlichen Informationen beruhen auf der „Bewertung der europäischen Umsetzung“ des Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments (European Parliament Research Service – EPRS), die im Juli 2016 (PE 581.418) veröffentlicht wurde.
  • [2]  Beschluss Nr. 1904/2006/EG über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft für den Zeitraum 2007–2013 (ABl. L 378/32 vom 27.12.2006).
  • [3]  Europäische Kommission, Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007–2013, COM(2015)0652, 16.12.2015.
  • [4]  Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 (ABl. L 115/3 vom 17.4.2014).
  • [5]  Siehe die Website des EFB-Programms der EACEA: http://eacea.ec.europa.eu/europa-fur-burgerinnen-und-burger_de
  • [6]  Siehe EFB-Programmübersicht (gültige Fassung von 2014), https://eacea.ec.europa.eu/sites/eacea-site/files/documents/comm2013003670000en.pdf.
  • [7]  Coffey International und Deloitte, Ex-post evaluation of the Europe for Citizens Programme 2007–2013, endgültiger Bericht für die Europäische Kommission, September 2015.
  • [8]  Siehe „Europäische Bewertung der Umsetzung“ des EPRS.
  • [9]  Siehe die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 zum Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020, P7_TA(2012)0360.
  • [10]  Bericht des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 (Berichterstatter: Hannu Takkula), A7‑0424/2012.
  • [11]  Bericht des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 (Berichterstatter: Hannu Takkula), A7‑0424/2012.
  • [12]  Bewertung der europäischen Umsetzung, EPRS.

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020

(2015/2329(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), die vorsehen, dass „[alle] Bürgerinnen und Bürger […] das Recht [haben], am demokratischen Leben der Union teilzunehmen“, dass „[die] Organe […] den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit [geben], ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen“ und dass „[die] Organe […] einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft [pflegen]“,

–  unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu der Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU[2],

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007–2013 (COM(2015)0652),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 von Anlage XVII seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A8‑0017/2017),

A.  in der Erwägung, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ein einzigartiges und überaus symbolträchtiges Programm ist, da es erstens darum geht, zu erfahren, worüber die Zivilgesellschaft diskutiert, da es zweitens dazu anregt, das europäische Aufbauwerk, seine Geschichte und die der Bewegungen und Ideen, die dieses Aufbauwerk vorangebracht haben, kritisch zu hinterfragen, und da es drittens dazu beiträgt, das Wissen über die Entscheidungsfindung in der EU zu mehren und so die Voraussetzungen für die demokratische Beteiligung der Bürger auf Unionsebene zu verbessern;

B.  in der Erwägung, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zum Ziel hat, den europäischen Bürgersinn und das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu stärken, Solidarität, gegenseitige Toleranz und gegenseitigen Respekt zu stärken, das Wissen über die EU, ihre Ursprünge und Entwicklung, ihre Werte, ihre Institutionen und ihre Zuständigkeiten zu mehren und den engagierten Dialog zwischen den Unionsbürgern zu fördern; in der Erwägung, dass die im Rahmen des Programms geförderten Aktivitäten als Teil des informellen lebensbegleitenden Lernens im Bereich Bürgerschaft gelten können;

C.  in der Erwägung, dass mit der Kampagne „1 Euro pro Bürger“ zur Unterstützung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ein deutliches Signal gesetzt werden soll, dass die Bürger mit ihren Anliegen Gehör finden;

D.  in der Erwägung, dass in Anbetracht der derzeitigen Zunahme der „Euroskepsis“ – die auch darin zum Ausdruck kommt, dass Europagegner das europäische Aufbauwerk an sich infrage stellen, und die unlängst in der Volksabstimmung für den Brexit gipfelte – noch deutlicher wird, dass solche Programme sehr wichtig sind und dass es notwendiger denn je ist, die Entwicklung eines gemeinsamen Bewusstseins für die europäische Identität voranzutreiben, darüber nachzudenken, wieso die Europäische Union an Glaubwürdigkeit verliert, zu mehr Bürgerbeteiligung anzuregen, eine eingehende Diskussion über die europäischen Werte anzustoßen, an der die gesamte Zivilgesellschaft und die Institutionen selbst teilhaben sollten, eine Ausbildungskampagne zu dem Thema „Arbeitsweise der EU-Institutionen“ in die Wege zu leiten und gleichzeitig auf die Chancen hinzuweisen, die die Zugehörigkeit zur EU birgt;

E.  in der Erwägung, dass im Vorfeld des Beitritts eines Landes zur Europäischen Union eine gründliche und ganzheitliche Vorbereitung nottut, die Themenstellungen wie Geschichtsbewusstsein, Vergangenheitsbewältigung und engagierte Teilhabe der Bürger am gesellschaftlichen Leben in dem jeweiligen Land umfasst;

F.  in der Erwägung, dass die Organe der EU gemäß Artikel 11 EUV verpflichtet sind, den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich auszutauschen; in der Erwägung, dass die Organe der EU gemäß dieser Bestimmung auch verpflichtet sind, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu führen, und die Kommission verpflichtet ist, umfangreiche Anhörungen aller Interessenträger durchzuführen;

G.  in der Erwägung, dass Artikel 20 AEUV die Einführung einer Unionsbürgerschaft vorsieht und darin die damit verbundenen Rechte im Einzelnen aufgeführt sind und dass bessere Kenntnisse der EU und ihrer Werte eine wichtige Voraussetzung dafür sind, dass die Bürger diese Rechte uneingeschränkt in Anspruch nehmen können;

H.  in der Erwägung, dass bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung und interkultureller Dialog der Schlüssel zu einer offenen, inklusiven und widerstandsfähigen Gesellschaft sind;

I.  in der Erwägung, dass das aktuelle Programm auf Artikel 352 AEUV beruht, mit dem dem Parlament lediglich das Recht eingeräumt wird, seinen Standpunkt im Rahmen des Zustimmungsverfahrens kundzutun, was das Parlament zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kommission den Vorschlag einreichte, vehement ablehnte, da diese Regelung in eklatantem Widerspruch zu der demokratischen Beschaffenheit des Programms steht;

J.  in der Erwägung, dass sich aus dem Ergebnis der Ex-post-Bewertung der Kommission ableiten lässt, dass die Programmziele tatsächlich relevant sind und dass das Programm Initiativen ermöglichte, die anderweitig nicht hätten finanziert werden können, da es sich hinsichtlich seines Umfangs und seiner Ziele, Aktivitäten und Zielgruppen von anderen Programmen unterscheidet;

K.  in der Erwägung, dass aufgrund der bei den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2014–2020 vereinbarten Mittelkürzungen der Finanzrahmen für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ um rund 29,5 Mio. EUR gekürzt wurde, obwohl die begrenzte Mittelausstattung des Programms –  185,47 Mio. EUR – lediglich 0,0171 % des MFR entspricht;

L.  in der Erwägung, dass sich feststellen lässt, dass die Mitgliedstaten dazu neigen, von der Kofinanzierung dieser Projekte Abstand zu nehmen, und dass europäische Projekte mit hohen Kofinanzierungssätzen den Behörden vor Ort Schwierigkeiten bereiten;

M.  in der Erwägung, dass infolge der Kürzung der Mittelausstattung die Zahl der Projekte, die 2014 finanziert werden konnten, im Vergleich zum Vorgängerprogramm um knapp 25 % zurückging;

N.  in der Erwägung, dass nicht formales und informelles Lernen, Freiwilligentätigkeit, Sport, Kunst und Kultur vielerlei Gelegenheiten für politische Bildung und bürgerschaftliches Engagement bieten;

O.  in der Erwägung, dass weitere Synergieeffekte mit anderen Programmen genutzt werden müssen und eine bessere Kommunikation mit anderen Generaldirektionen benötigt wird, damit es zu weniger Überschneidungen kommt und das Programm mehr Wirkung entfaltet;

P.  in der Erwägung, dass sich die bestehenden internationalen Städte- und Gemeindepartnerschaften (z. B. die Maßnahmen „Städtepartnerschaften“ und „Netze von Städtepartnerschaften“ des Programms) nachweislich bewährt haben, da sie dazu beitragen, dass die Bürger einander besser verstehen, Freundschaften geknüpft werden und die Zusammenarbeit intensiviert wird;

Wichtigste Schlussfolgerungen

1.  hebt hervor, dass die Gesamtmittelausstattung (185,47 Mio. EUR) des einzigen Programms, das sich vollständig mit der europäischen Bürgerschaft befasst, also des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, im Vergleich mit anderen Programmen aus den Bereichen Bildung und Kultur wie Kreatives Europa (1,46 Mrd. EUR) und Erasmus+ (14,7 Mrd. EUR) verschwindend gering ist, weswegen die hohen Erwartungen der Antragsteller enttäuscht werden dürften;

2.  begrüßt, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, mit dem die Kluft zwischen den Organen und den Bürgern der EU überbrückt werden soll, in den ersten beiden Jahren des neuen Finanzierungszeitraums offensichtlich gut läuft, da die Zahl der Antragsteller steigt und die hochwertigen Projekte einwandfrei umgesetzt werden;

3.  stellt fest, dass der erfolgreichen Umsetzung des Programms vor allem die unzureichende Mittelausstattung im Wege steht, und hält es für sehr bedauerlich, dass die Mittelausstattung im MFR 2014–2020 um 13,7 % gekürzt wurde, wodurch sich die Zahl der Projekte, die finanziert werden können, so drastisch verringert hat, dass die hohe Nachfrage nicht gedeckt werden kann, was bei Bewerbern, die hochwertige Projekte vorschlagen, für Frustration sorgt;

4.  stellt fest, dass aufgrund der Haushaltsbeschränkungen die Gesamtzahl der finanzierten Projekte zu gering ist, um die ehrgeizigen Ziele des Programms erreichen zu können, und dass 2015 nur rund 6 % der Projekte, die sich mit dem europäischen Geschichtsbewusstsein und der Zivilgesellschaft befassen, finanziert werden konnten, was im Vergleich zu den Ergebnissen des Programms Kreatives Europa im selben Jahr (19,64 % beim Programm Kultur und 45,6 % beim Programm MEDIA) ein sehr geringer Wert ist; weist darauf hin, dass die Finanzmittel für diese zwei Programmbereiche des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ entsprechend den Zielen des Programms erheblich aufgestockt werden sollten;

5.  würdigt den Erfolg der Städtepartnerschaftsprojekte in der gesamten EU und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Gemeinden dafür zu gewinnen und ihnen die Zusammenarbeit zu ermöglichen;

6.  nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Kommission den Newsletter „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ herausgibt und eine Datenbank über finanzierte Projekte eingerichtet hat;

7.  betont, dass die nationalen Kontaktstellen für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ eine wichtige Aufgabe wahrnehmen, wenn es gilt, die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren und potenzielle Antragsteller (insbesondere Erstantragsteller in den Zielländern) sowie europäische und nationale Verbände lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen und zu beraten;

8.  nimmt erfreut zur Kenntnis, dass bei dem Programm ein multidisziplinärer Ansatz verfolgt wird, das Antragsformular und die Berichterstattungspflichten klar und einfach gestaltet sind und der Schwerpunkt auf bestimmten Aktivitäten liegt;

9.  begrüßt, dass die für beide Programmbereiche des Programms – „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ – definierten Prioritäten, die bislang jährlich geändert wurden, fortan für mehrere Jahre festgelegt werden und für den verbleibenden Programmzeitraum (2016–2020) gültig bleiben;

10.  stellt fest, dass die Wirkung des Programms verhältnismäßig hoch bleibt, was sich daran zeigt, dass 2015 schätzungsweise 1,1 Mio. Teilnehmer im Rahmen der 408 ausgewählten Projekte aktiv waren; ist darüber hinaus der Auffassung, dass die hohe Zahl der Antragsteller – 2087 im Jahr 2014 und 2791 im Jahr 2015 – und die Qualität der Projekte darauf hindeutet, dass ein hohes Interesse an dem Programm besteht und dem Programm mehr personelle und finanzielle Ressourcen zugewiesen werden müssen, damit mehr Projekte gefördert werden können;

Empfehlungen

Rechtliche Aspekte der Umsetzung

11.  empfiehlt, die nächste Generation des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auf einer Rechtsgrundlage zu erlassen, die es dem Parlament ermöglicht, als mit dem Rat gleichberechtigter Mitgesetzgeber im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens am Erlass des Programms mitzuwirken; fordert die Kommission auf, über mögliche Lösungen nachzudenken, mit denen sich dieses Ziel verwirklichen lässt;

Finanzielle Aspekte der Umsetzung

12.  ist der Ansicht, dass hochwertige Projekte wie diejenigen, die sich mit den Themen „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und „Zivilgesellschaft“ befassen (und eine Erfolgsquote von 6 % gegenüber 19,64 % beim Programm Kultur und 45,6 % beim Programm MEDIA im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ aufweisen), abgelehnt worden sind, da das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unterfinanziert ist; ist der Ansicht, dass die derzeitigen Mittel deutlich aufgestockt werden müssen, wenn eine höhere Zielquote erreicht werden soll, zumal diesem Programm im Hinblick auf die Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben der Union entscheidende Bedeutung zukommt; fordert daher die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des nächsten MFR eine Gesamtmittelausstattung von rund 500 Mio. EUR für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ in Erwägung zu ziehen, was gerade einmal 1 EUR pro Bürger entspricht;

13.  stellt fest, dass sowohl mit der europäischen Bürgerinitiative als auch mit dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ das Ziel verfolgt wird, den Bürgern die direkte Mitwirkung an der Politik der EU zu ermöglichen, und dass durch das Zusammenwirken der Initiative und des Programms Synergieeffekte entstehen könnten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die europäische Bürgerinitiative nicht mehr wie bisher aus den begrenzten Haushaltsmitteln des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ finanziert wird, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich stärker an der finanziellen Unterstützung der beiden Maßnahmen zu beteiligen;

14.  stellt fest, dass das Pauschalbetragssystem den Preisunterschieden innerhalb der EU Rechnung tragen sollte, die von den Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten abhängen; empfiehlt, dieses System und die Reduzierung der Vorfinanzierung zu überdenken, damit die Tragfähigkeit der finanzierten Projekte sichergestellt und die Zusammenarbeit der Kommunalverwaltungen und ortsansässiger Organisationen über einen längeren Zeitraum besser unterstützt wird und vor allem die Teilnahmemöglichkeiten von kleinen Organisationen mit begrenzten finanziellen Mitteln und Teilnehmern mit besonderen Bedürfnissen verbessert werden;

15.  fordert die Kommission und die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) auf, die Auswirkungen einiger Haushaltsbestimmungen auf die Antragsteller und auf die für eine Förderung infrage kommenden Bewerber regelmäßig zu prüfen; fordert insbesondere, dass geprüft wird, ob die 2015 aufgrund eines akuten Engpasses bei den Mitteln für Zahlungen erfolgte Senkung des Vorfinanzierungsanteils (von 50 % auf 40 % bei Projekten und von 80 % auf 50 % bei Beiträgen zu den Betriebskosten und bei nationalen Kontaktstellen), die geforderte Kofinanzierung und die Anwendung derselben Parameter ungeachtet der tatsächlichen Lebenshaltungskosten und der geografischen Abgeschiedenheit unter Umständen mancherlei Organisationen und bestimmte Mitgliedstaaten ins Hintertreffen geraten ließen und immer noch lassen; fordert die Kommission und die EACEA außerdem auf, weiterführende Strategien auszuarbeiten, mit denen die Organe der EU den Bürgern Europas nähergebracht werden, und die Bürger besser über die vielfältigen Maßnahmen der EU zu informieren;

16.  stellt fest, dass in das Pauschalbetragssystem ein weiterer Parameter aufgenommen werden sollte, um Menschen mit besonderen Bedürfnissen besser einbeziehen zu können, da gerade für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein weitaus höherer Personalschlüssel und häufig zusätzliche Maßnahmen nötig sind, die mit höheren Kosten verbunden sind;

17.  betont, dass die Betriebskostenzuschüsse den Begünstigten (z. B. Denkfabriken) Unabhängigkeit garantieren und langfristige Planung ermöglichen, damit sie zukunftsgerichtete Maßnahmen umsetzen und ihre Kompetenz ausbauen können; empfiehlt, spezifische Kriterien, Indikatoren und Jahresberichte heranzuziehen, um den Fortschritt in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele zu überwachen und sicherzustellen, dass diese Finanzierungssysteme keine Abhängigkeit der Begünstigten von der Kommission bewirken;

18.  fordert die Kommission und die EACEA auf, über die im Rahmen des dritten Bereichs angefallenen Ausgaben („Horizontale Maßnahmen: Valorisierung: Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse“) öffentlich Rechenschaft abzulegen;

19.  fordert die Kommission und die EACEA auf, in dem am 31. Dezember 2017 fälligen Zwischenbewertungsbericht auch die finanzielle Durchführung und den Haushaltsvollzugs des Programms sorgfältig zu bewerten und daraus Schlüsse zu ziehen, damit die künftigen Vorgaben neu festgelegt werden können und der Finanzbedarf des Programms im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen angepasst werden kann;

Koordinations- und Kommunikationsaspekte

20.  fordert die Kommission auf, alle sachdienlichen Informationen über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (Programmübersicht, Prioritäten, Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, laufende und vergangene Projekte, Ergebnisse und Erfahrungswerte, Newsletter) und über alle Programme, Aktionen, Zuschüsse und Strukturfonds unter dem Dach der europäischen Bürgerschaft (wie die europäische Bürgerinitiative und der Europäische Freiwilligendienst) auf einem einzigen, benutzerfreundlichen Kommunikationsportal (Onlineplattform als zentrale Anlaufstelle) zusammenzustellen, auf das auch Menschen mit Behinderungen zugreifen können; empfiehlt, diese Plattform als öffentliches Register der Kontaktdaten der Begünstigten und als Instrument für den Zugriff auf die Projektbeschreibungen und für die Suche nach Partnern in anderen Ländern zu nutzen;

21.  hebt hervor, dass abgelehnte Bewerber eine befriedigende Antwort erhalten sollten, in der die Gründe für die Ablehnung angegeben werden, zumal dann, wenn die antragstellende Einrichtung um eine Erklärung bittet; empfiehlt, dass nach Möglichkeit erwogen wird, anhand einander ähnelnder abgelehnter Anträge vorrangige Themen zu ermitteln;

22.  vertritt die Auffassung, dass die Ziele des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ denen der europäischen Bürgerinitiative ähneln und deren Ziele, insbesondere mit Blick auf die beabsichtigte Einbeziehung der Bürger auf EU-Ebene, ergänzen; ist daher der Ansicht, dass auf ein gemeinsames Konzept für die Gestaltung von Strategien für Bürgerbeteiligung und partizipative Demokratie hingewirkt werden muss, das von einer stimmigen Kommunikationsstrategie flankiert wird, damit sämtliche mit der europäischen Bürgerschaft zusammenhängenden Programme der Kommission unter einem Dach vereint werden, und zwar indem unmittelbare Erfahrungen und die Einbeziehung der Interessenträger nach Möglichkeit wertgeschätzt und verbessert werden;

23.  hebt hervor, dass in allen Mitgliedstaaten eine offene Liste der potenziellen Partner erstellt werden muss, um Partnerschaften zwischen denjenigen zu ermöglichen, die an dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ teilnehmen möchten;

24.  empfiehlt überdies die Einrichtung einer Onlineplattform für die wichtigsten Organisationen, die im Bereich Bürgerschaft tätig sind und Nutzen aus dem Programm ziehen, damit bewährte Verfahren gebündelt und die Kapazitäten gestärkt werden und die Strahlkraft von Projekten auch nach ihrem Abschluss verbessert wird;

25.  fordert die Kommission auf, das Profil des Programms zu schärfen und die Ziele des Programms bei den Bürgern bekannter zu machen, indem sie eine attraktive Kommunikationsstrategie für die europäische Bürgerschaft verfolgt und dabei die sozialen Netzwerke, Werbung in Radio und Fernsehen und Plakatwerbung nutzt, die Beteiligung an dem Programm vor Ort durch die konkrete Einbindung der nationalen Kontaktstellen verbessert und den Inhalt laufend aktualisiert und sich an neue Interessenten in den Teilnehmerländern wendet, wobei sie sich insbesondere auf die Länder mit geringerer Beteiligung sowie auf junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und Benachteiligte konzentrieren sollte;

26.  vertritt die Auffassung, dass mit dem Programm auch die vorhandenen Instrumente der direkten Teilhabe in der Europäischen Union bekannter gemacht werden sollten, z. B. die europäische Bürgerinitiative, Bürgerforen und öffentliche Anhörungen, um die Bürger über die Möglichkeiten der direkten Beteiligung zu informieren, die der institutionelle Rahmen der EU bietet;

27.  fordert die Teilnehmerländern, die dies noch nicht getan haben, nachdrücklich auf, eine nationale Kontaktstelle zu benennen; empfiehlt, die Zusammenarbeit und die Synergieeffekte zwischen diesen Ländern, den Mitgliedstaaten und der Kommission zu stärken;

28.  weist darauf hin, dass die größte Schwierigkeit darin besteht, die derzeitigen hochgesteckten Ziele mit den begrenzten verfügbaren Finanzmitteln zu verwirklichen; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen maßgeblichen Einfluss darauf haben, Wirksamkeit und Bekanntheitsgrad des Programms zu steigern, etwa dadurch, dass sie die nationalen Kontaktstellen so gut wie möglich in den Erfahrungsaustausch mit anderen Akteuren einbinden, die für ähnliche Projekte wie Erasmus+ oder Kreatives Europa zuständig sind; hält die EACEA dazu an, nach Möglichkeit Synergieeffekte zwischen EU-Programmen wie Kreatives Europa, Erasmus+ und dem Europäischen Sozialfonds zu schaffen und zu verstärken, um deren Wirkung zu verbessern;

29.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren weiter zu intensivieren, da formale Auflagen besonders für kleine Organisationen bisweilen schwer zu erfüllen sind und solche Organisationen nicht aus verwaltungstechnischen Gründen benachteiligt werden sollten;

30.  empfiehlt, die den Kommunikationsaktionen zugewiesenen Ressourcen nicht zur Finanzierung der institutionellen Kommunikation der Prioritäten der Union zu verwenden, wie es in Artikel 12 des aktuellen Programms vorgesehen ist, sondern dazu, das Programm in den Teilnehmerländern bekannter zu machen, und zwar vor allem in denen mit niedriger Beteiligung;

Schwerpunkt und Ziele des Programms

31.  empfiehlt, die auf mehrere Jahre angelegte Festlegung der Prioritäten im Folgeprogramm festzuschreiben und die Synergieeffekte zwischen den Programmbereichen und -komponenten auszuweiten; betont, dass bei etwaigen Änderungen der Programmstruktur von vornherein dafür zu sorgen ist, dass die Endnutzer nicht verunsichert werden, da die Wirkung durch Unklarheiten geschmälert würde;

32.  begrüßt, dass der Schwerpunkt eindeutig auf den Bürgern und den gesellschaftlichen Aspekten der EU liegt, sodass die Institutionen der EU unmittelbar an der Basis mit der Zivilgesellschaft in Kontakt treten können; betont, dass im Rahmen der Prioritäten des Programms die Projekte besonders wichtig sind, die auf die Aufgaben ausgerichtet sind, mit denen sich Europa befassen muss und die beispielsweise mit Vielfalt, Migration, Flüchtlingen, Radikalisierungsprävention, der Förderung sozialer Inklusion, interkulturellem Dialog, der Bewältigung von Finanzproblemen und der Bestimmung des gemeinsamen europäischen Kulturerbes zusammenhängen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verbindungen zwischen den Prioritäten des Programms und den Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen Bürgerschaft und dem Alltag der Bürger der EU zu stärken;

33.  vertritt die Auffassung, dass mit dem Programm eine größere Zielgruppe angesprochen, für die Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedürfnissen Sorge getragen und die Teilhabe von ausgegrenzten und vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossenen Gruppen wie Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden gefördert werden sollte;

34.  ist der Ansicht, dass mit dem Programm nach Möglichkeit an bestehende erfolgreiche Basisinitiativen wie Städtepartnerschaften angeknüpft werden sollte;

35.  betont, dass im Rahmen des Programmbereichs „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ auf eine europäische Identität hingewirkt werden muss, die nicht nur vergangenheitsfixiert, sondern der Zukunft zugewandt, pluralistisch und kulturübergreifend sein sollte und sich Migrationsströmen und den Einflüssen aus dem Rest der Welt nicht verschließen sollte, damit eine Integration in den Alltag bewerkstelligt werden kann, die auf den Werten und dem säkularen und geistigen Erbe Europas beruht; hebt hervor, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die Geschichte nicht zur Entzweiung eingesetzt, sondern zum Anlass genommen werden sollte, die Probleme der Gegenwart durch eine einfühlsame Interpretation und fachgerechte, gezielte Bildungsprogramme zu lösen; erachtet es als sehr wichtig, generationenübergreifende Projekte zu fördern, in deren Rahmen die ältere und die jüngere Generation ihre Erfahrungen austauschen können;

36.  betont, dass Projekte gefördert werden müssen, die neuen Formen der Diskussion mit den Bürgern entsprechen, von ihrem Format und Stil her ansprechend sind und vielschichtig konzipiert sind;

37.  regt an, dass die Kommission jedes Jahr einen zusammenfassenden Bericht mit den wichtigsten Vorschlägen zur Weiterentwicklung des europäischen Aufbauwerks veröffentlicht, die die Teilnehmer der aus dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ finanzierten Projekte vorgebracht haben;

38.  betont, dass das Programm um Vorschläge für die Teilhabe der Bürger am demokratischen Prozess und an der Entscheidungsfindung in der EU ergänzt werden muss, damit es – zum Beispiel durch Einführung der Onlinedemokratie – dazu beiträgt, dass die Bürger ihre Rechte auch tatsächlich ausüben; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, zu diesem Zweck Maßnahmen und Strategien auszuarbeiten, mit denen übertragbare Fähigkeiten im Bereich des kritischen und kreativen Denkens sowie die digitale Kompetenz, die Medienkompetenz und die Inklusion ihrer Bürger gestärkt werden und Neugier geweckt wird, insbesondere bei Kindern und jungen Menschen, damit sie in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen und konstruktiv zu demokratischen Prozessen beizutragen;

39.  weist darauf hin, dass besseres gegenseitiges Verständnis und engere Zusammenarbeit bewirkt werden, wenn auch Staaten, die die Mitgliedschaft in der EU anstreben, in das Programm einbezogen werden; empfiehlt, dass das Programm weiter internationalisiert wird, indem vor allem alle Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und alle Beitritts- und Bewerberländer aufgefordert werden, bei der Einreichung von Projektanträgen mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, und fordert, dass nichtstaatliche Organisationen aus der EU, den Ländern der Östlichen Partnerschaft, den Ländern der Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand und potenziellen Bewerberländern enger zusammenarbeiten und die EU so den Bürgern näherbringen; regt an, die Zusammenarbeit von Organisationen in der EU und in ihren Nachbarstaaten in Bezug auf die europäischen Werte zu fördern;

40.  hebt hervor, dass Städte- und Gemeindepartnerschaften ausgebaut werden müssen und der Schwerpunkt dabei darauf zu legen ist, wie sich die damit verbundenen Möglichkeiten noch besser nutzen lassen, diese Partnerschaften noch bekannter gemacht und ihre Errungenschaften herausgestellt werden können, auch durch eine angemessene finanzielle Ausstattung;

°

°  °

41.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (9.12.2016)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020
(2015/2329(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Lefteris Christoforou

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, mit dem die Kluft zwischen den Organen der EU und den europäischen Bürgern überbrückt werden soll, in den ersten beiden Jahren des neuen Finanzierungszeitraums offensichtlich einen guten Verlauf nimmt, da die Zahl der Antragsteller steigt und die hochwertigen Projekte einwandfrei umgesetzt werden;

2.  betont die große Bedeutung solcher Programme in Zeiten dauerhafter Krisen, in denen Europagegner sogar das bloße Bestehen des europäischen Projekts immer wieder infrage stellen;

3.  begrüßt die Vereinfachung der Programmstruktur durch beispielsweise die mehrjährige Prioritätensetzung, die die Antragstellung für interessierte Bürger und Organisationen generell vereinfacht hat, sowie eine Reihe neuer Finanzbestimmungen wie etwa eine Regelung über Pauschalzahlungen, die den Verwaltungsaufwand für die Empfänger reduziert haben;

4.  fordert die Kommission und die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) auf, die Auswirkungen einer Reihe von Haushaltsbestimmungen auf Antragsteller und auf potenziell für eine Förderung infrage kommende Bewerber regelmäßig zu bewerten; fordert insbesondere eine Bewertung der Frage, ob die 2015 aufgrund eines akuten Engpasses bei den Mitteln für Zahlungen angewandte Senkung des Vorfinanzierungsanteils (von 50 % auf 40 % bei Projekten und von 80 % auf 50 % bei Beiträgen zu den Betriebskosten und bei nationalen Kontaktstellen), die geforderte Kofinanzierung und die Anwendung derselben Parameter ungeachtet der tatsächlichen Lebenshaltungskosten und der geografischen Abgeschiedenheit vielleicht manche Arten von Organisationen und bestimmte Mitgliedstaaten ins Hintertreffen geraten ließen und immer noch lassen; fordert die Kommission und die EACEA außerdem auf, weiterführende Strategien auszuarbeiten, mit denen die Organe der EU den Bürgern Europas nähergebracht werden, und die Bürger besser über die verschiedenen Maßnahmen der EU zu informieren;

5.  weist darauf hin, dass die größte Herausforderung darin besteht, die derzeitigen ambitionierten Ziele mit den begrenzten Finanzmitteln zu verwirklichen; hält die nationalen Kontaktstellen deshalb dazu an, gemeinsam mit den an sie gekoppelten lokalen und regionalen Stellen und der EACEA Synergien zwischen EU-Programmen wie zum Beispiel Kreatives Europa, Erasmus+ und dem Europäischen Sozialfonds nach Möglichkeit zu fördern und auszuweiten, damit Skaleneffekte erzielt und die Auswirkungen auf ein Höchstmaß gesteigert werden;

6.  ersucht die Kommission und die EACEA, in den am 31. Dezember 2017 fälligen Zwischenbewertungsbericht eine sorgfältige Bewertung der finanziellen und haushaltsmäßigen Durchführung des Programms aufzunehmen und aus dieser Bewertung Schlüsse zu ziehen, damit die künftigen Vorgaben neu festgelegt werden können und der Finanzbedarf des Programms für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen angepasst werden kann;

7.  hält es für geboten, dass auch künftig Beiträge zu den Betriebskosten gewährt werden, da den Organisationen und Empfängern auf diese Weise strukturelle Unterstützung zuteilwird und sie langfristig planen können;

8.  fordert die Kommission, die EACEA, die nationalen Kontaktstellen mit ihren lokalen und regionalen Partnerbehörden und die Empfänger von Finanzmitteln im Rahmen des Programms auf, sich im Wege einer möglichst effizienten Verwendung der verfügbaren finanziellen Ressourcen noch mehr um die Stärkung der Außenwirkung und der Kommunikation zu bemühen, damit das Programm besser bekannt gemacht wird und noch wirksamer bei den Bürgern in den Teilnehmerländern ankommt, wozu unter anderem die Kommunikation verbessert werden sollte, die sozialen Medien verstärkt genutzt werden sollten und Themen aufgegriffen werden sollten, die – wie beispielsweise Beschäftigung, Wachstum und Migration – vielen Bürgern heutzutage unter den Nägeln brennen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.12.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

5

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Richard Ashworth, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Clare Moody, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Monika Vana, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Bill Etheridge, Ivana Maletić, Andrey Novakov, Nils Torvalds, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Clara Eugenia Aguilera García, Xabier Benito Ziluaga, José Blanco López, Edouard Ferrand, Valentinas Mazuronis

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (9.11.2016)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020
(2015/2329(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Kazimierz Michał Ujazdowski

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die im Jahr 2015 für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ eingereichten Bewerbungen ebenso nachdrücklich, wie es die Qualität der Projekte würdigt; stellt jedoch fest, dass im Jahr 2015 nur etwa 6 % der Projekte im Bereich „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und der zivilgesellschaftlichen Projekte finanziert werden konnten, was ein Fingerzeig darauf ist, dass die Finanzmittel für diese beiden Programmbereiche erheblich aufgestockt werden sollten; empfiehlt in Einklang mit Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union, mit dem ein bedeutender Aspekt der partizipativen Demokratie eingeführt wird, dass durch Werbekampagnen und die Einführung eines breit aufgestellten und nutzerfreundlichen Kommunikationsportals für europäische und einzelstaatliche Medien, in dessen Rahmen deutlich auf die Prioritäten und die Zugänglichkeit des Programms hingewiesen wird und die Unionsbürger über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ informiert werden, für eine größere Beteiligung in den kommenden Jahren gesorgt wird und den Bürgern die Vorteile des Programms nähergebracht werden, sodass sie sich stärker angesprochen fühlen; schlägt vor, den Bewerbern die Nutzung von Instrumenten für die Teilnahme auf digitalem Weg zu gestatten;

2.  fordert erneut, bei der Festlegung der Prioritäten und Ziele des Programms stärker einbezogen zu werden; empfiehlt, die nächste Fassung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ mit einer Rechtsgrundlage zu versehen, durch die das Europäische Parlament uneingeschränkt an dem Legislativverfahren im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und an der Festlegung der Prioritäten des Programms als Mitgesetzgeber im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mitwirken kann – und zwar auf Augenhöhe mit dem Rat; empfiehlt, das Programm in sprachlicher Hinsicht weiter zu vereinfachen, damit es möglichst breiten Zuspruch erfährt;

3.  betont, dass mit dem Programm dazu beigetragen werden soll, dass die Bürger die Europäische Union und ihre Geschichte und Vielfalt besser verstehen und dass mit ihm zudem der europäische Bürgersinn gestärkt und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene verbessert werden sollen; weist darauf hin, dass mit dem Programm überdies eine stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein, die gemeinsame Geschichte und gemeinsamen Werte sowie für das Streben der Europäischen Union nach Frieden bewirkt und mit ihm allgemein dafür gesorgt werden soll, dass die Geschichte der Europäischen Union und ihre Ursprünge – auch als Folge der beiden Weltkriege – allgemein besser verstanden wird; betont, dass mit ihm auch die demokratische Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene gestärkt werden soll, indem der politische Entscheidungsprozess in der EU für die Bürger leichter nachvollziehbar wird und mehr Möglichkeiten für gesellschaftliches und interkulturelles Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene eröffnet werden; ist der Ansicht, dass dies beispielsweise durch Werbemaßnahmen in Form von Sensibilisierungskampagnen erreicht werden könnte, mit denen dazu angeregt wird, zu diskutieren, nachzudenken und sich zu vernetzen;

4.  hebt hervor, dass Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen maßgeblichen Einfluss darauf haben, Wirksamkeit und Bekanntheitsgrad des Programms zu steigern, indem sie u. a. stärker bei der Festlegung der Prioritäten des Programms mitwirken und dabei möglichst optimal auf die nationalen Kontaktstellen zurückgreifen und ihnen die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit anderen Akteuren ermöglichen, die für ähnliche Projekte wie Erasmus+ oder Kreatives Europa zuständig sind; regt zudem an, dass sich das Europäische Parlament beispielsweise durch eine jährliche öffentliche Bewertung der Folgemaßnahmen des Programms im Kulturausschuss stärker einbringt;

5.  würdigt den Erfolg der Städtepartnerschaftsprojekte in der gesamten EU und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Gemeinden dafür zu gewinnen und ihnen die Zusammenarbeit zu ermöglichen;

6.  hebt hervor, dass abgelehnte Bewerber eine befriedigende Antwort erhalten sollten, in der die Gründe für die Ablehnung angegeben werden, zumal dann, wenn die antragstellende Einrichtung um eine Erklärung bittet; empfiehlt, dass nach Möglichkeit erwogen wird, anhand einander ähnelnder abgelehnter Anträge vorrangige Themen zu ermitteln;

7.  vertritt die Auffassung, dass die Ziele des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ denen der europäischen Bürgerinitiative ähneln und diese ergänzen, insbesondere mit Blick auf die beabsichtigte Einbeziehung der Bürger auf EU-Ebene; ist daher der Ansicht, dass auf ein gemeinsames Konzept für die Gestaltung von Strategien für Bürgerbeteiligung und partizipative Demokratie hingewirkt werden muss, das von einer stimmigen Kommunikationsstrategie flankiert wird, damit sämtliche mit der Unionsbürgerschaft zusammenhängenden Programme der Kommission unter einem Dach vereint werden, und zwar indem unmittelbare Erfahrungen und die Einbeziehung der Interessenträger nach Möglichkeit wertgeschätzt und verbessert werden;

8.  hebt hervor, dass eine offene Liste der potenziellen Partner in jedem Mitgliedstaat erstellt werden muss, um Partnerschaften zwischen denjenigen zu ermöglichen, die an dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ teilnehmen möchten;

9.  fordert, Sprachbarrieren beim Verfahren für die Beantragung der Teilnahme an dem Programm abzubauen, und betont, dass trotz der Anstrengungen der EU, Informationen in allen Amtssprachen der EU bereitzustellen, die meisten Informationen nur auf Englisch, Französisch und Deutsch vorliegen;

10.  weist darauf hin, dass durch die Einbeziehung von Staaten, die die Mitgliedschaft in der EU anstreben, in das Programm besseres gegenseitiges Verständnis und engere Zusammenarbeit bewirkt werden; empfiehlt, dass das Programm weiter internationalisiert wird, indem vor allem alle EFTA-, EWR-, Beitritts- und Bewerberländer aufgefordert werden, bei der Stellung von Projektanträgen mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, und fordert, dass nichtstaatliche Organisationen aus der EU, den Ländern der Östlichen Partnerschaft und potenziellen Bewerberländern enger zusammenarbeiten und die EU so den Bürgern näherbringen;

11.  vertritt die Auffassung, dass mit dem Programm auch die Instrumente für die direkte Beteiligung bekannter gemacht werden sollten, die es in der Europäischen Union bereits gibt, z. B. die europäische Bürgerinitiative, Bürgerforen und öffentliche Anhörungen, damit die Bürger über die Möglichkeiten der direkten Beteiligung, die der institutionelle Rahmen der EU bietet, besser Bescheid wissen;

12.  hebt hervor, dass im Vorfeld des Beitritts eines Landes zur Europäischen Union eine gründliche und ganzheitliche Vorbereitung nottut, was Themenstellungen wie Geschichtsbewusstsein, Vergangenheitsbewältigung und aktive Teilhabe der Bürger am gesellschaftlichen Leben in dem jeweiligen Land betrifft;

13.  fordert angesichts der derzeit zunehmenden Euroskepsis, das Verfahren für die Teilnahme an dem Programm zu vereinfachen und mehr Finanzmittel bereitzustellen, damit bessere Ergebnisse erzielt werden können;

14.  hebt das große Potenzial sozialer Netzwerke und sozialer Medien hervor und plädiert dafür, im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auf beides stärker zurückzugreifen, wenn man der Öffentlichkeit die Werte und die Geschichte der EU näherbringen will.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.11.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mercedes Bresso, Richard Corbett, Esteban González Pons, Danuta Maria Hübner, Diane James, Ramón Jáuregui Atondo, Constance Le Grip, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, György Schöpflin, Barbara Spinelli, Claudia Țapardel, Josep-Maria Terricabras, Kazimierz Michał Ujazdowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Max Andersson, Gerolf Annemans, Ashley Fox, Charles Goerens, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jérôme Lavrilleux, Helmut Scholz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Pilar Ayuso, Gabriel Mato, Wim van de Camp

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.1.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Angel Dzhambazki, Jill Evans, María Teresa Giménez Barbat, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Andrew Lewer, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Luigi Morgano, Momchil Nekov, John Procter, Michaela Šojdrová, Yana Toom, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Therese Comodini Cachia, Sylvie Guillaume, Emma McClarkin