BERICHT über den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 2009/935/JI hinsichtlich der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt
9.2.2017 - (15778/2016 – C8-0007/2017 – 2016/0823(CNS)) - *
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Agustín Díaz de Mera García Consuegra
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 2009/935/JI hinsichtlich der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt
(15778/2016 – C8-0007/2017 – 2016/0823(CNS))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (15778/2016),
– gestützt auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)[1], insbesondere auf Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0007/2017),
– gestützt auf den Beschluss 2009/934/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Beziehungen von Europol zu anderen Stellen einschließlich des Austauschs von personenbezogenen Daten und Verschlusssachen[2], insbesondere auf die Artikel 5 und 6,
– gestützt auf den Beschluss 2009/935/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Festlegung der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt[3], in der durch den Beschluss 2014/269/EU des Rates geänderten Fassung,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Kommission und des Ministerpräsidenten Dänemarks vom 15. Dezember 2016, in der die funktionellen Erfordernisse, aber auch der Ausnahme- und Übergangscharakter der geplanten Übereinkunft zwischen Europol und Dänemark hervorgehoben werden,
– unter Hinweis auf die oben genannte Erklärung, in der hervorgehoben wurde, dass die geplante Übereinkunft an die Bedingungen geknüpft ist, dass Dänemark weiterhin der Union und dem Schengen-Raum angehört, dass Dänemark verpflichtet ist, bis spätestens 1. Mai 2017 die Richtlinie (EU) 2016/680[4] zum Datenschutz in polizeilichen Angelegenheiten in dänisches Recht umzusetzen, und dass Dänemark der Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Zuständigkeit des Europäischen Datenschutzbeauftragten zustimmt,
– unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 22 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das Ergebnis des dänischen Referendums vom 3. Dezember 2015 in Bezug auf das Protokoll Nr. 22 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0035/2017),
1. billigt den Entwurf des Rates;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;
4. fordert den Rat auf, im Rahmen der Bestimmungen der künftigen Übereinkunft zwischen Europol und Dänemark eine Laufzeit von fünf Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens der Übereinkunft vorzusehen, um ihren Übergangscharakter im Hinblick auf eine Vollmitgliedschaft oder den Abschluss einer internationalen Übereinkunft gemäß Artikel 218 AEUV zu gewährleisten;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.
- [2] ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 6.
- [3] ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 12.
- [4] Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89).
BEGRÜNDUNG
Dänemark nimmt derzeit uneingeschränkt an Europol teil, das im Rahmen des derzeitigen Beschlusses des Rates (2009/371/JI) tätig ist. Gemäß den Bestimmungen des Protokolls Nr. 22 zum Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union konnte Dänemark sich nicht an der Annahme dieser neuen Europol-Verordnung beteiligen, die für Dänemark auch nicht gilt. Die neue Europol-Verordnung tritt am 1. Mai 2017 in Kraft; mit diesem Datum wird der bestehende Europol-Beschluss des Rates automatisch aufgehoben. Das bedeutet, dass Dänemark ab dem 1. Mai 2017 Europol nicht mehr angehört und nicht mehr die Möglichkeit haben wird, an den Tätigkeiten der Agentur teilzunehmen, ihre Datenbanken zu konsultieren oder mit ihr Daten auszutauschen.
Am 3. Dezember 2015 fand in Dänemark ein Referendum darüber statt, seine aktuelle unflexible Opt-out-Regelung im Bereich Justiz und Inneres im Protokoll Nr. 22 durch eine flexiblere, selektive Opt-in-Regelung zu ersetzen, ähnlich jener, wie sie derzeit für Irland und das Vereinigte Königreich gilt. Das Referendum führte jedoch zu einem negativen Ergebnis (53,1 % stimmten „Nein“, 46,9 % „Ja“).
Nach dem negativen Ergebnis dieses Referendums fanden zwischen den dänischen Behörden und den Organen der EU informelle Gespräche statt, um nach Wegen zu suchen, die es Dänemark ermöglichen würden, so eng wie möglich in Europol eingebunden zu sein.
Diese informellen Gespräche führten am 15. Dezember 2016 zu einer gemeinsamen Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Ministerpräsidenten Dänemarks. In dieser gemeinsamen Erklärung wird vorgeschlagen, Dänemark in Form eines Abkommens über operative Zusammenarbeit mit Europol zu assoziieren, um die negativen Auswirkungen des Ausscheidens Dänemarks aus Europol zu minimieren. Um zu vermeiden, dass operative Lücken entstehen, muss dieses Kooperationsabkommen zwischen Europol und Dänemark vor dem 1. Mai 2017 geschlossen werden.
Der legislative Weg dahin würde zwei aufeinander folgende Legislativverfahren umfassen: Zunächst wird Dänemark in die Liste der Staaten und Organisationen aufgenommen, mit denen Europol internationale Kooperationsabkommen schließt, und anschließend wird das Abkommen über operative Zusammenarbeit zwischen Europol und Dänemark geschlossen. Das Europäische Parlament muss zu beiden Vorschlägen angehört werden.
Der vorliegende Bericht betrifft die erste Anhörung, nämlich zur Änderung des Beschlusses 2009/935/JI, um Dänemark in die Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen aufzunehmen, mit denen Europol internationale Kooperationsabkommen schließt.
Der Berichterstatter empfiehlt, diesen Vorschlag zu billigen. Im Kampf gegen grenzübergreifende schwere und organisierte Kriminalität und internationalen Terrorismus innerhalb der Union bedarf es enger Zusammenarbeit und des Austauschs von Daten zwischen allen europäischen Ländern. Wenn Dänemark nun plötzlich, ohne Regelung für einen reibungslosen Übergang hin zu einer Form der Assoziation zwischen Dänemark und Europol, aus Europol ausscheidet, könnte dies operative Lücken zur Folge haben und die Fähigkeit der EU verringern, organisierte Kriminalität und Terrorismus wirksam zu bekämpfen. Daher muss ein ausreichendes Maß an operativer Zusammenarbeit zwischen Dänemark und Europol gewährleistet sein, das auch den Austausch relevanter personenbezogener Daten – vorbehaltlich angemessener Garantien für den Datenschutz – umfasst.
Gleichzeitig sollte klar sein, dass ein solches Kooperationsabkommen mit Dänemark vorübergehender Natur sein sollte und unter keinen Umständen einer Europol-Vollmitgliedschaft gleichwertig sein kann, auch was die Bereitstellung eines direkten Zugangs zu den Datenbanken von Europol, die uneingeschränkte Mitwirkung an der operativen Arbeit von Europol und Entscheidungsbefugnisse in den Leitungsgremien von Europol betrifft. Und schließlich nimmt der Berichterstatter mit Befriedigung zur Kenntnis, dass laut der gemeinsamen Erklärung die vorgeschlagene Übereinkunft an die Bedingungen geknüpft sein wird, dass Dänemark weiterhin dem Schengen-Raum angehört, dass Dänemark verpflichtet ist, bis spätestens 1. Mai 2017 die Datenschutzrichtlinie in dänisches Recht umzusetzen, und dass Dänemark der Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der Zuständigkeit des Europäischen Datenschutzbeauftragten zustimmt.
ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN
Ref.: D(2017)5673
Herrn Claude Moraes
Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten,
Justiz und Inneres
ASP 13G205
Brüssel
Betrifft: Stellungnahme des AFCO in Form eines Schreibens zu dem Antrag auf Anhörung des Parlaments zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates (EU) 2016/... zur Änderung des Beschlusses 2009/935/JI hinsichtlich der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen übermittle ich Ihnen als Vorsitzendem des LIBE-Ausschusses die Stellungnahme des AFCO in Form eines Schreibens zu dem im Betreff genannten Thema.
Dieses Format ist aufgrund der Dringlichkeit gerechtfertigt. Für den Antrag auf Anhörung des Parlaments ist eine sehr knappe Frist vorgesehen, die der Rat auf drei Monate festgelegt hat; in Anbetracht dessen, dass die neue Europol-Verordnung am 1. Mai 2017 in Kraft tritt, hat der Rat das Parlament jedoch ersucht, seine Stellungnahme möglichst innerhalb eines Monats abzugeben.
Das Europäische Parlament wird in der vorliegenden Angelegenheit vom Rat angehört, der ihm mit Schreiben vom 5. Januar 2017 einen Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 2009/935/JI hinsichtlich der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol (bis zum 1. Mai 2017 das „Europäische Polizeiamt“) Abkommen schließt, übermittelt hat.
Der derzeitige Beschluss des Rates 2009/371/JI zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) wird zum 1. Mai 2017 durch die neue Verordnung 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) ersetzt, die ab diesem Tag gilt. Durch diese Verordnung werden auch die sogenannten Durchführungsbeschlüsse 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates zu den Durchführungsbestimmungen, der Liste der Drittstaaten und dem Austausch personenbezogener Daten ersetzt und aufgehoben.
Dänemark nimmt derzeit wie alle anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des Beschlusses des Rates aus dem Jahr 2009 an Europol teil. Da sich Dänemark jedoch nicht an Titel V des Vertrags von Lissabon beteiligt, insbesondere nicht an der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, und dort festgelegt ist, dass Maßnahmen, die in diesem Bereich von der Union getroffen werden, auf Dänemark nicht anwendbar sind, wird Dänemark von seiner Beteiligung an Europol ausgeschlossen, sobald die neue Verordnung gilt. Dänemark wird somit in Bezug auf Europol zu einem Drittstaat. Aus diesem Grund ist es notwendig, Dänemark in die Liste der Drittstaaten aufzunehmen, damit es weiterhin mit der Agentur zusammenarbeiten kann.
In Anbetracht dessen, dass die Europäische Union und ihre Partner im Rahmen von Europol zur Bekämpfung der schweren internationalen Kriminalität und von Terrorismus zusammenarbeiten und Informationen austauschen müssen, hat der Ausschuss für konstitutionelle Fragen keine Einwände gegen die Aufnahme Dänemarks in die Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt.
Gleichzeitig muss jedoch unbedingt die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass es zu einer ungewollten Fragmentierung innerhalb der Europäischen Union kommt, und es muss ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der ungeachtet der steigenden Anzahl an Opt-out-Regelungen, welche den Zusammenhalt der Union gefährden, die Teilnahme Dänemarks neben den anderen Mitgliedstaaten sicherstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Danuta Hübner
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt |
||||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
15778/2016 – C8-0007/2017 – 2016/0823(CNS) |
||||
Datum der Anhörung des EP |
5.1.2017 |
|
|
|
|
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 16.1.2017 |
|
|
|
|
Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 16.1.2017 |
CONT 16.1.2017 |
AFCO 16.1.2017 |
|
|
Nicht abgegebene Stellungnahmen Datum des Beschlusses |
BUDG 26.1.2017 |
CONT 24.1.2017 |
AFCO 30.1.2017 |
|
|
Berichterstatter Datum der Benennung |
Agustín Díaz de Mera García Consuegra 30.1.2017 |
|
|
|
|
Prüfung im Ausschuss |
24.1.2017 |
30.1.2017 |
9.2.2017 |
|
|
Datum der Annahme |
9.2.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 0 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Heinz K. Becker, Michał Boni, Caterina Chinnici, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Tanja Fajon, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Monika Hohlmeier, Eva Joly, Dietmar Köster, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Monica Macovei, Roberta Metsola, Péter Niedermüller, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Csaba Sógor, Sergei Stanishev, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Udo Voigt, Josef Weidenholzer, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Petr Ježek, Jeroen Lenaers, Nadine Morano, Morten Helveg Petersen, Emil Radev, Barbara Spinelli, Anders Primdahl Vistisen, Axel Voss |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Josu Juaristi Abaunz, Georg Mayer |
||||
Datum der Einreichung |
9.2.2017 |
||||
SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
42 |
+ |
|
ALDE |
Nathalie Griesbeck, Petr Ježek, Morten Helveg Petersen |
|
ECR |
Monica Macovei, Helga Stevens, Anders Primdahl Vistisen, Branislav Škripek |
|
EFDD |
Kristina Winberg |
|
ENF |
Georg Mayer |
|
GUE/NGL |
Josu Juaristi Abaunz, Barbara Spinelli, Marie-Christine Vergiat |
|
NI |
Udo Voigt |
|
PPE |
Heinz K. Becker, Michał Boni, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Monika Hohlmeier, Barbara Kudrycka, Jeroen Lenaers, Roberta Metsola, Nadine Morano, Emil Radev, Csaba Sógor, Traian Ungureanu, Axel Voss, Tomáš Zdechovský |
|
S&D |
Caterina Chinnici, Tanja Fajon, Ana Gomes, Cécile Kashetu Kyenge, Dietmar Köster, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Péter Niedermüller, Soraya Post, Birgit Sippel, Sergei Stanishev, Josef Weidenholzer |
|
Verts/ALE |
Eva Joly, Judith Sargentini, Bodil Valero |
|
0 |
- |
|
|
|
|
0 |
0 |
|
|
|
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung