BERICHT über das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2017
10.2.2017 - (2016/2307(INI))
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Yana Toom
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2017
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),
– gestützt auf die Artikel 9, 145, 148, 152, 153 und 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– gestützt auf Artikel 349 AEUV über ein spezifisches Statut für die Gebiete in äußerster Randlage,
– unter Hinweis auf den Entwurf einer Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Kapitel IV (Solidarität),
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Mindestnormen der sozialen Sicherheit und ihre Empfehlung Nr. 202 betreffend den innerstaatlichen sozialen Basisschutz,
– unter Hinweis auf die überarbeitete Europäische Sozialcharta,
– unter Hinweis auf das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 („Armut in all ihren Formen und überall beenden“) und insbesondere auf das Unterziel 3 („Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen“),
– unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Investitionen in Kinder: den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ (COM(2013)0778);
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. November 2016 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2017“ (COM(2016)0725),
– unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 16. November 2016 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2016)0726),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. November 2016 mit dem Titel „Hin zu einem positiven fiskalischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet“ (COM(2016)0727),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 16. November 2016 mit dem Titel „Warnmechanismusbericht 2017“ (COM(2016)0728),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates vom 16. November 2016, der der Mitteilung der Kommission über den Jahreswachstumsbericht 2017 (COM(2016)0729) beigefügt ist,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. November 2016 mit dem Titel „Übersichten über die Haushaltsplanung 2017: Gesamtbewertung“ (COM(2016)0730),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europa investiert wieder – Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2016)0359),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2016 mit dem Titel „Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative“ (COM(2016)0733),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer“ (COM(2016)0581),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Dreijahresbilanz“ (COM(2016)0646),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014-2020 (COM(2016)0604),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014‑2020 – Ergebnisorientierter EU-Haushalt“ (COM(2016)0603),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016)0381),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ (COM(2016)0356),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2016 mit dem Titel „Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte“ (COM(2016)0127) und ihre Anhänge,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 26. November 2015 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017‑2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 (COM(2015)0701),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Oktober 2015 mit dem Titel „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2015)0600),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 15. Februar 2016 für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (COM(2016)0071) und den diesbezüglichen Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 15. September 2016[1],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Oktober 2013 mit dem Titel „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2013)0690),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020“ (COM(2013)0083),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. April 2012 mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Dezember 2011 mit dem Titel „Initiative „Chancen für junge Menschen““ (COM(2011)0933),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758) und die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011[2],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),
– unter Hinweis auf die Empfehlung 2008/867/EG der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen,
– unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 mit dem Titel „Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa (13414/2015),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2016 mit dem Titel „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2016“[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2016 mit dem Titel „Flüchtlinge – soziale Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt“[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2016 mit dem Titel „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2016“[5],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vom 24. September 2015 zum Thema „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2015“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2015 mit dem Titel „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2015“[6],
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 2. Februar 2016 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2015 zur Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur Kohäsionspolitik und der Überprüfung der Strategie Europa 2020[9],
– unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000121/2015 – B8‑1102/2015 an den Rat und seine diesbezügliche Entschließung vom 29. Oktober 2015 zu einer Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. September 2015 zu dem Thema „Schaffung eines von Wettbewerb gekennzeichneten Arbeitsmarkts der EU für das 21. Jahrhundert: Abstimmung von Kompetenzen und Qualifikationen auf die Nachfrage und auf Beschäftigungsmöglichkeiten als Weg aus der Krise“[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. September 2015 zu dem Thema „Soziales Unternehmertum und soziale Innovation bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit“[12],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten der Strategie Europa 2020[13],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juli 2014 zu Jugendbeschäftigung[14],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2014 zu der Art und Weise, in der die Europäische Union dazu beitragen kann, ein unternehmensfreundliches bzw. für Betriebe und Jungunternehmen vorteilhaftes Umfeld für mehr Arbeitsplätze zu schaffen[15],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft[16],
– unter Hinweis auf die abschließende Stellungnahme des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum ersten Bericht der Europäischen Union (September 2015),
– unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 3/2015 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „EU-Jugendgarantie: Der Anfang ist gemacht, doch sind Umsetzungsrisiken absehbar“[17],
– unter Hinweis auf den Quartalsbericht über die Beschäftigungslage und die soziale Entwicklung in Europa – Herbst 2016 vom 11. Oktober 2016,
– unter Hinweis auf die fünfte und sechste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen aus den Jahren 2010 und 2015[18],
– unter Hinweis auf das Dokument der OECD vom 7. Juli 2016 mit dem Titel „Employment Outlook 2016“ (Beschäftigungsprognose 2016),
– unter Hinweis auf das Arbeitspapier der OECD vom 9. Dezember 2014 mit dem Titel „Trends in Income Inequality and its Impact on Economic Growth“ (Trends bei der Einkommensungleichheit und ihre Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum),
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Sozialschutz vom 10. Oktober 2014 mit dem Titel „Angemessener Sozialschutz für Langzeitpflege in einer alternden Gesellschaft“,
– unter Hinweis auf den Fahrplan und die Konsultation der Kommission zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Familien mit erwerbstätigen Eltern,
– unter Hinweis auf die Sitzungen vom 3. Oktober und 8. November 2016 im Rahmen des strukturierten Dialogs über die Aussetzung der Mittelzahlungen an Portugal und Spanien,
– unter Hinweis auf die Aussprache mit Vertretern der nationalen Parlamente über die Prioritäten des Europäischen Semesters im Jahr 2017,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0037/2017),
A. in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit in der EU seit der zweiten Hälfte von 2013 langsam zurückgeht, seit 2013 8 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen wurden und die Arbeitslosenquote im September 2016 mit 8,6 % den niedrigsten Stand seit 2009 erreichte; in der Erwägung, dass der Anteil junger Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, weiterhin hoch ist und bei den 15- bis 29-Jährigen bei 14,8 % liegt[19][20]; in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten bedauerlicherweise noch immer sehr hoch ist, obwohl sie insgesamt zurückgeht; in der Erwägung, dass der Anteil der Erwerbstätigenarmut nach Angaben der Kommission nach wie vor hoch ist;
B. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von Frauen generell niedriger ist und dass im Jahr 2015 in der EU-28 die Beschäftigungsquote für Männer im Alter zwischen 20 und 64 Jahren bei 75,9 % lag, während sie für Frauen 64,3 % betrug; in der Erwägung, dass das Geschlechtergefälle beim Zugang zu Beschäftigung noch immer signifikant ist und nach wie vor eines der größten Hindernisse für das Erreichen der Geschlechtergleichstellung darstellt und dass dringend Anstrengungen unternommen werden müssen, um das Gefälle zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Beschäftigungsquote zu verringern;
C. in der Erwägung, dass das Ziel der Strategie Europa 2020, eine Beschäftigungsquote von 75 % zu erzielen, tatsächlich verwirklicht werden könnte, wenn die derzeitigen Tendenzen durch geeignete politische Maßnahmen gefördert werden;
D. in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote in der gesamten EU 18,6 % und im Euro-Währungsgebiet 21 % Prozent beträgt; in der Erwägung, dass 4,2 Millionen junger Menschen arbeitslos sind, darunter 2,9 Millionen im Euro-Währungsgebiet; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit immer noch deutlich höher liegt als auf ihrem Tiefpunkt im Jahr 2008, was zeigt, dass der Umsetzung und umfassenden Nutzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch die Mitgliedstaaten Priorität eingeräumt werden sollte; in der Erwägung, dass niedrige Löhne, unter der Armutsgrenze liegende Löhne, unbezahlte Praktika, ein Mangel an hochwertiger Ausbildung und mangelnde Rechte am Arbeitsplatz bedauerlicherweise noch immer charakteristisch für die Beschäftigung junger Menschen sind;
E. in der Erwägung, dass junge Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, der EU schätzungsweise jährliche Kosten in Höhe von 153 Milliarden EUR (1,21 % des BIP) an Arbeitslosenleistungen, Verdienst- und Steuerausfällen verursachen, während sich die geschätzten Gesamtkosten der Einrichtung von Jugendgarantie-Programmen im Euro-Währungsgebiet auf 21 Milliarden EUR pro Jahr (0,22 % des BIP) belaufen;
F. in der Erwägung, dass die im Jahr 2015 erfasste Zahl junger Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, weiter sinken wird; in der Erwägung, dass sich nach wie vor 6,6 Millionen junger Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren in dieser Lage befinden, was 12 % der Personen dieser Altersgruppe entspricht;
G. in der Erwägung, dass die Hauptverantwortung für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bei den Mitgliedstaaten liegt, d. h. dass diese einen ordnungspolitischen Rahmen für den Arbeitsmarkt, für die Bildungs- und Ausbildungssysteme und für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entwickeln und umsetzen müssen;
H. in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor weitgehend vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind und es im vergangenen Jahrzehnt in dieser Hinsicht kaum Verbesserungen gab, was teilweise an unzureichenden Investitionen in geeignete Unterstützungsmaßnahmen liegt; betont, dass dies oft zu Armut und sozialer Ausgrenzung führt und sich daher negativ auf das Ziel der Strategie Europa 2020 auswirkt;
I. in der Erwägung, dass strukturelle Herausforderungen am Arbeitsmarkt wie beispielsweise die niedrige Teilhabe oder ein Missverhältnis zwischen angebotenen und nachgefragten Fertigkeiten und Qualifikationen in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor ein Problem darstellen;
J. in der Erwägung, dass die Quote der Langzeitarbeitslosen (mehr als ein Jahr andauernde Arbeitslosigkeit) bis zum ersten Quartal 2016 um 0,7 % auf 4,2 % der Erwerbsbevölkerung gesunken ist; in der Erwägung, dass die Quote der Dauerarbeitslosen (mehr als zwei Jahre andauernde Arbeitslosigkeit) auf 2,6 % der Erwerbsbevölkerung gesunken ist; in der Erwägung, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen mit etwa 10 Millionen dennoch weiterhin hoch ist; in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit insbesondere für jüngere und ältere Arbeitssuchende ein Problem darstellt, da 30 % der 15- bis 24-Jährigen und 64 % der 55- bis 64-Jährigen länger als ein Jahr auf Arbeitssuche sind; in der Erwägung, dass zahlreiche ältere, nicht erwerbstätige Arbeitnehmer nicht in der Arbeitslosenstatistik berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass sich die Arbeitslosenquote und ihre gesellschaftlichen Konsequenzen zwischen den einzelnen europäischen Ländern unterscheiden und dass es unerlässlich ist, die spezifischen mikroökonomischen Umstände zu berücksichtigen;
K. in der Erwägung, dass die Strategie Europa 2020 darauf abzielt, die Armut zu verringern, indem bis 2020 mindestens 20 Millionen Menschen von der Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung befreit werden; in der Erwägung, dass dieses Ziel noch lange nicht erreicht ist und es daher weiterer Anstrengungen bedarf; in der Erwägung, dass im Jahr 2015 119 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, was ungefähr 3,5 Millionen weniger sind als im Jahr 2014; in der Erwägung, dass sich 2012 in der EU 32,2 Millionen Menschen mit Behinderungen in dieser Lage befunden haben; in der Erwägung, dass im Jahr 2013 26,5 Millionen Kinder in der EU-28 von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass sich durch starke Ungleichheit die Wirtschaftsleistung und das Potenzial für nachhaltiges Wachstum verringern;
L. in der Erwägung, dass die Begleitung der Langzeitarbeitslosen von wesentlicher Bedeutung ist, da diese Lage sonst ihr Selbstbewusstsein, ihr Wohlbefinden und ihre zukünftige Entwicklung zu beeinträchtigen beginnt, sie der Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung aussetzt und die Tragfähigkeit der nationalen Sozialversicherungssysteme sowie des europäischen Sozialmodells bedroht;
M. in der Erwägung, dass sich die Schwächung des sozialen Dialogs negativ auf die Arbeitnehmerrechte, die Kaufkraft der EU-Bürger und das Wachstum auswirkt;
N. in der Erwägung, dass es eine Reihe von positiven Entwicklungen in der EU gibt, die auf die Widerstandsfähigkeit und Erholung der europäischen Wirtschaft hindeuten;
O. in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft, die zwei Millionen Unternehmen umfasst und unionsweit mehr als 14,5 Millionen Menschen beschäftigt, einen bedeutenden Sektor darstellt und zur Widerstandsfähigkeit und wirtschaftlichen Erholung Europas beiträgt;
P. in der Erwägung, dass das Wachstum in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor niedrig ist und dass sich die EU-Wachstumsrate für 2016 trotz positiver Faktoren wie dem niedrigen Ölpreis, niedrigen Kreditzinsen und der unkonventionellen Geldpolitik nicht bei 2 % stabilisiert hat, was zeigt, dass die EU stärker zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erholung beitragen und ihre Nachhaltigkeit mittelfristig erhöhen kann;
Q. in der Erwägung, dass die Kommission festgestellt hat[21], dass die beschäftigungs- und sozialpolitischen Unterschiede innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen weiter bestehen und die gesellschaftlichen Entwicklungen auf noch weitere Unterschiede innerhalb der EU schließen lassen, wodurch Wachstum, Beschäftigung und Zusammenhalt behindert werden; in der Erwägung, dass Gesellschaften, die sich durch ein hohes Maß an Chancengleichheit und Investitionen in Menschen auszeichnen, in Bezug auf das Wachstum und die Beschäftigungslage widerstandsfähiger sind;
R. in der Erwägung, dass unangemeldete Erwerbstätigkeit nach wie vor anzutreffen ist und schwerwiegende Folgen für Staatshaushalte hat, da sie zu einem Verlust an Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen führt und sich negativ auf die Beschäftigung, Produktivität, Beschäftigungsqualität und Weiterentwicklung von Fähigkeiten auswirkt;
S. in der Erwägung, dass die Gebiete in äußerster Randlage vor massiven Herausforderungen im Zusammenhang mit ihren spezifischen Gegebenheiten stehen, was ihr Wachstums- und Entwicklungspotenzial einschränkt; in der Erwägung, dass die Quoten der Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit in diesen Gebieten zu den höchsten in der EU zählen und in vielen Fällen 30 % überschreiten;
T. in der Erwägung, dass im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bereits 69 Projekte in 18 Ländern genehmigt und 56 Vorhaben unterzeichnet wurden und dass dies zu Investitionen in Höhe von über 22 Mrd. EUR und zur Beteiligung von rund 71 000 KMU führen soll;
U. in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und die Erwerbsbevölkerung weiter abnehmen; in der Erwägung, dass die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt für die Mitgliedstaaten eine Möglichkeit darstellt, wie dieses Problem bewältigt und die Erwerbsbevölkerung in der EU vergrößert werden kann; in der Erwägung, dass der anhaltende Zustrom von Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern ebenfalls zu einem Anstieg der Erwerbsbevölkerung beitragen könnte;
V. in der Erwägung, dass die EU demografischen Herausforderungen gegenübersteht, die nicht nur mit der alternden Bevölkerung und dem Sinken der Geburtenrate, sondern auch mit anderen Faktoren wie Bevölkerungsschwund im Zusammenhang stehen;
W in der Erwägung, dass das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen derzeit 16 % und das Rentengefälle zwischen Männern und Frauen 38 % beträgt, wodurch Frauen mit zunehmendem Alter stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind;
X. in der Erwägung, dass die Bereitstellung und Verwaltung von Systemen der sozialen Sicherheit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und dass diese Systeme von der Union koordiniert, aber nicht harmonisiert werden;
Y. in der Erwägung, dass die Zahl der zu erwartenden Lebensjahre bei guter Gesundheit von Frauen von 62,6 Jahren im Jahr 2010 auf 61,5 Jahre im Jahr 2013 zurückging, mit einem leichten Anstieg im Jahr 2014, und dass die Zahl der zu erwartenden Lebensjahre bei guter Gesundheit von Männern bei 61,4 Jahren stagniert;
1. begrüßt, dass im Jahreswachstumsbericht 2017 betont wird, dass für soziale Gerechtigkeit gesorgt werden muss, um ein inklusiveres Wachstum anzuregen, und ein Schwerpunkt auf die Schaffung von hochwertigen und integrativen Arbeitsplätzen sowie auf die Verbesserung von Kompetenzen und die Notwendigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Produktivität zu stärken, gelegt wird; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass in den länderspezifischen Empfehlungen zu Arbeitsmarktreformen auch die Bedeutung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen hervorgehoben sowie Arbeitnehmerrechte und der Arbeitnehmerschutz unterstützt werden;
2. begrüßt den Fortschritt auf dem Weg zur Erreichung eines Gleichgewichts zwischen der wirtschaftlichen und der sozialen Dimension des Prozesses des Europäischen Semesters, nachdem die Kommission einigen der Forderungen des Parlaments nachgekommen ist; betont jedoch, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, damit das Scoreboard beschäftigungs- und sozialpolitischer Indikatoren von der Politik besser wahrgenommen wird und dessen Auswirkungen verbessert werden; begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Verordnung (EU) Nr. 99/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über das Europäische Statistische Programm 2013–2017 zu ändern, indem es auf 2018–2020 erweitert wird und neue sozialpolitische Indikatoren einbezogen werden, um beschäftigungs- und sozialpolitische Daten in Verbindung mit der Entwicklung der makroökonomischen Daten zu präsentieren, so dass die Analyse ein umfassendes Bild der Wechselwirkung und der Folgen der verschiedenen politischen Entscheidungen ergibt; betont, dass beschäftigungspolitische Indikatoren mit den wirtschaftlichen Indikatoren gleichgestellt werden sollten, damit anhand von ihnen in den betreffenden Mitgliedstaaten eingehende Analysen und Korrekturmaßnahmen in die Wege geleitet werden können;
3. unterstreicht, dass im Prozess des Europäischen Semesters immer noch kein kindzentrierter Ansatz verfolgt wird, wozu auch der Einsatz für die Rechte der Kinder und die durchgängige Berücksichtigung des Kampfs gegen Kinderarmut und des Kindeswohls in allen Politikbereichen einschließlich Haushaltsentscheidungen zählen; unterstreicht, dass ein strategischer Ansatz mit klaren Zielen und Vorgaben erforderlich ist, um den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen;
4. fordert, dass Programme aufgelegt werden, mit denen im Rahmen eines integrierten europäischen Plans für Investitionen in die frühe Kindheit und zur Bekämpfung der Kinderarmut Unterstützung angeboten wird und entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden, wobei auch in Betracht gezogen werden sollte, eine Kindergarantie zu schaffen, die auf die uneingeschränkte Umsetzung der Empfehlung der Kommission mit dem Titel „Investitionen in Kinder“ abzielt, damit jedes von Armut bedrohte Kind in Europa (einschließlich Flüchtlinge) Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter Ernährung erhält;
5. unterstützt das Kommissionskonzept des „magischen Dreiecks aus Investitionen, Strukturreformen und verantwortungsvoller Fiskalpolitik“; weist warnend darauf hin, dass die Strukturreformen in einigen Mitgliedstaaten nur langsam vorankommen; weist warnend darauf hin, dass die Kriterien des Haushaltsdefizits in einigen Mitgliedstaaten – teilweise regelmäßig – missachtet werden;
6. betont, dass Investitionen in die soziale Entwicklung zum Wirtschaftswachstum und zur Konvergenz beitragen; nimmt kürzlich veröffentlichte Studien der OECD[22] und des IWF[23] zur Kenntnis, in denen betont wird, dass die soziale Ungleichheit in Europa die wirtschaftliche Erholung beeinträchtigt; fordert stärkere Anstrengungen, um die Armut und die wachsende Ungleichheit zu bekämpfen, und, wo nötig, umfangreichere Investitionen in die soziale Infrastruktur und Unterstützung für die von der Wirtschaftskrise am stärksten betroffenen Menschen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen auch ein Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Ungleichheiten gelegt wird;
7. fordert die Kommission und den Rat auf, die Strategie für ein übergreifendes auf Gleichstellung der Geschlechter bezogenes Ziel zu verbessern; unterstützt die Jahresberichte der Kommission zum Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“ im Rahmen des Europäischen Semesters zur Verbesserung des Gender Mainstreamings; fordert die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Dimension und den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern in ihre nationalen Reformprogramme und Stabilitäts- und Konvergenzprogramme aufzunehmen, indem sie Ziele und Maßnahmen zur Bekämpfung anhaltender Geschlechtergefälle festlegen; fordert die Kommission auf, weiterhin länderspezifische Empfehlungen im Hinblick auf die Verbesserung der Kinderbetreuung und Langzeitpflege, die sich positiv auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen auswirken können, abzugeben; wiederholt seine Forderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, für die Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters den Rückgriff auf nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten in Erwägung zu ziehen; schlägt vor, künftig das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen stärker in den Prozess des Europäischen Semesters einzubeziehen;
8. unterstreicht, dass die öffentliche und private Verschuldung in einigen Mitgliedstaaten zu hoch ist und dass dies Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung behindert;
9. ist der Ansicht, dass die im Scoreboard beschäftigungs- und sozialpolitischer Schlüsselindikatoren enthaltenen Daten hilfreich, aber zur Bewertung der Entwicklung der Beschäftigung und der sozialen Situation in der EU nicht ausreichend sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Scoreboard mit Daten über die Qualität der Beschäftigung und über die Armut zu ergänzen, insbesondere mit Blick auf die multidimensionale Kinderarmut;
10. fordert die Kommission auf, ihr Konzept für soziale Gerechtigkeit festzulegen und zu quantifizieren und dabei beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen zu berücksichtigen, die mit dem Jahreswachstumsbericht 2016 und dem Europäischen Semester umgesetzt werden sollen;
11. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Umsetzung aller Programme zu beschleunigen, wodurch die Schaffung menschenwürdiger und hochwertiger Langzeitarbeitsplätze für alle Bevölkerungsgruppen und insbesondere für junge Menschen gefördert werden könnte; hebt hervor, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der EU trotz des leichten Rückgangs der Arbeitslosigkeit nach wie vor bei 18,6 % liegt; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Behörden, die für die Verwaltung der Programme zuständig sind, proaktivere Folgemaßnahmen ergreifen;
12. betont, dass die Umsetzung der Jugendgarantie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unter aktiver Einbeziehung der Sozialpartner und Förderung der öffentlichen Dienste gestärkt und mindestens bis 2020 verlängert werden sollte, und hebt ihre Bedeutung für den Übergang von der Schule ins Berufsleben hervor; fordert die Kommission auf, Folgenabschätzungen durchzuführen, mit denen genau ermittelt wird, welche Ergebnisse bislang erzielt wurden, zusätzliche Maßnahmen einzuleiten, die erwartete Prüfung durch den Rechnungshof, den Austausch bewährter Verfahren und die Veranstaltung von Seminaren für alle Interessenträger, die die Wirkung dieses Instruments erhöhen sollen, zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass die Jugendgarantie allen Gruppen vollumfänglich zugänglich ist, auch schutzbedürftigen Personen und Menschen mit Behinderungen; betont, dass dies nicht in allen Mitgliedstaaten der Fall ist und fordert die Mitgliedstaaten auf, so bald wie möglich Abhilfe zu schaffen, da dies gegen die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstößt; betont, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass die Jugendgarantie auch jungen Menschen zugutekommt, die von Mehrfachausgrenzung und extremer Armut betroffen sind; weist darauf hin, dass ein besonderes Augenmerk jungen Frauen und Mädchen gelten sollte, die auf geschlechtsspezifische Hürden stoßen könnten; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Jugendgarantie angemessene Finanzmittel bereitzustellen, damit diese in allen Mitgliedstaaten gebührend umgesetzt und noch mehr jungen Menschen geholfen wird;
13. weist darauf hin, dass der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 500 Mio. EUR zugewiesen wurden; hebt hervor, dass dieser Betrag nicht ausreicht und daher im aktuellen MFR erhöht und gesichert werden muss; weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR eine Einigung über eine angemessene zusätzliche Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in der verbleibenden Laufzeit des MFR erzielt werden muss;
14. hebt das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft für die Beschäftigung junger Menschen hervor; betont, dass die weitere Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und weitere Investitionen in diese Branche in beträchtlichem Maße zu Investitionen, Wachstum, Innovationen und Beschäftigung beitragen können; fordert die Kommission daher auf, die besonderen Chancen in Betracht zu ziehen, die die Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt – einschließlich nichtstaatlicher Organisationen und kleiner Vereine – beispielsweise im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bietet;
15. betont, dass unzureichende Investitionen in das öffentliche Bildungssystem zu einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Beschäftigungsfähigkeit ihrer Arbeitskräfte führen können; betont, dass so früh wie möglich im Leben eines Menschen in dessen Bildung investiert werden muss, um Ungleichheiten zu verringern und die soziale Inklusion bereits in jungen Jahren zu fördern; betont ferner, dass Stereotype vom frühesten Alter an in der Schule bekämpft werden müssen, indem die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Bildungsebenen gefördert wird;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Umsetzung und Überwachung inklusiverer Formen der Systeme des sozialen Schutzes und der Einkommensunterstützung zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Systeme einen menschenwürdigen Lebensstandard für Arbeitslose und von der Armut und dem sozialen Ausschluss Bedrohte gewährleisten und ihnen Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung und Chancen für einen Einstieg in den Arbeitsmarkt bieten;
17. begrüßt den Anstieg der Beschäftigungsquote; stellt jedoch fest, dass die steigende Beschäftigungsquote in den Mitgliedstaaten mit einem Anstieg von atypischen, prekären und informellen Beschäftigungsformen einschließlich Null-Stunden-Verträgen einhergeht; weist darauf hin, dass der Nachhaltigkeit und Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze Priorität eingeräumt werden sollte; ist zutiefst besorgt darüber, dass die hohe Arbeitslosigkeit anhält, insbesondere in den Ländern, die immer noch unter der Krise leiden; erkennt das Phänomen der Armut trotz Erwerbstätigkeit als Folge der sich verschlechternden Lohn- und Arbeitsbedingungen an, die als Teil jeglicher Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung und des sozialen Schutzes angegangen werden muss; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen und für neue Lösungen und Ansätze offen zu bleiben, um das Ziel der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen, eine Beschäftigungsquote von 75 % zu erreichen, auch indem sie die Gruppen mit der niedrigsten Teilhabe am Arbeitsmarkt wie Frauen, Geringqualifizierte und Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt dieser Bemühungen stellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Angebote im Bereich des lebensbegleitenden Lernens und der Verbesserung der Kompetenzen auszubauen;
18. ist der Ansicht, dass Migration unter anderem im Wege von Bildungssystemen und in Kombination mit effizienten öffentlichen Ausgaben von Bedeutung sein könnte, sodass hochwertige, sozial und ökologisch nachhaltige Investitionen getätigt werden, mit denen das Ziel verfolgt wird, Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die Arbeitslosigkeit zu senken;
19. erkennt an, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt weiter zu wenig vertreten sind; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, vorausschauende Maßnahmen zu ergreifen und angemessene Investitionen zu tätigen, die darauf abzielen und darauf ausgerichtet sind, die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern; unterstreicht, dass eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für die Erhöhung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt von entscheidender Bedeutung ist; weist diesbezüglich darauf hin, dass flexible Arbeitsmodelle wie etwa Telearbeit, Gleitzeit und verkürzte Arbeitszeiten nach Angaben der Kommission eine maßgebliche Rolle spielen können; teilt die Auffassung der Kommission, dass die Gewährung von Mutterschafts‑, Vaterschafts- und Elternurlaub in den Mitgliedstaaten darauf hinausläuft, die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu steigern; ruft die Mitgliedstaaten ebenfalls auf, angemessene Maßnahmen zu treffen, um Frauen und Männer, die nach einer Zeit des Urlaubs aus familiären oder durch Pflege bedingten Gründen auf den Arbeitsmarkt kommen, dorthin zurückkehren, dort bleiben und vorankommen, mit nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung zu unterstützen; bedauert geschlechtsbedingte Ungleichheiten bei der Arbeitslosenrate und das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle; fordert Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Frauen, die eine Laufbahn als Unternehmerin anstreben, indem ihnen der Zugang zu Finanzmitteln und geschäftlichen Chancen erleichtert wird und maßgeschneiderte Schulungen angeboten werden;
20. erkennt jedoch an, dass die Beschäftigungsförderung und Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven Teilhabe am Arbeitsmarkt Teil eines breiteren rechtsorientierten Ansatzes in Bezug auf die Bekämpfung des sozialen Ausschlusses und der Armut sein müssen, wobei Kindern und Familien und deren spezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden muss;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren auszutauschen und neue, innovative Ansätze zur Gestaltung eines anpassungsfähigen und flexiblen Arbeitsmarkts zu prüfen, damit die Herausforderungen der globalen Wirtschaft gemeistert, gleichzeitig aber auch für alle Arbeitnehmer hohe arbeitsrechtliche Standards durchgesetzt werden können;
22. begrüßt, dass die Mitgliedstaaten daran erinnert werden, dass die Systeme des sozialen Schutzes in starken sozialen Standards verankert sein müssen und dass die Förderung des Ausgleichs zwischen Privat- und Berufsleben und die Bekämpfung der Diskriminierung nicht nur zu sozialer Gerechtigkeit, sondern auch zum Wachstum beitragen; unterstreicht, dass die Wiedereingliederung von Eltern in den Arbeitsmarkt durch Maßnahmen unterstützt werden sollte, mit denen hochwertige und integrative Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die es Eltern erlauben, ihre Arbeit mit ihrer Rolle als Eltern zu vereinbaren;
23. erkennt an, dass neben der Schaffung von Arbeitsplätzen die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch maßgeschneiderte Maßnahmen, insbesondere mittels einer aktiven Beschäftigungspolitik, ein wesentlicher Faktor ist, um deren Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, soweit menschenwürdige Arbeit verfügbar ist; weist darauf hin, dass der Schwerpunkt auf verbesserten Maßnahmen zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze liegen sollte; weist darauf hin, dass die Integration derjenigen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, einen doppelten Effekt hat, da sie dem Einzelnen nutzt, zugleich aber auch die Sozialversicherungssysteme stabilisiert und die Wirtschaft unterstützt; ist der Auffassung, dass die soziale Lage dieser Bürger und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen und dass die auf einzelstaatlicher Ebene umgesetzten Maßnahmen europaweit besser überwacht werden müssen;
24. betont die Bedeutung von Fertigkeiten und Kompetenzen, die in nicht formalen und informellen Lernumgebungen erworben wurden, und deren Validierung und Bescheinigung sowie die Bedeutung des Zugangs zum lebensbegleitenden Lernen und der Verpflichtungen und Referenzwerte des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung 2020; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Systeme zur Anerkennung von nicht formalen und informellen Kompetenzen einzurichten; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur für einen Zugang zu hochwertiger integrativer Bildung und Berufsbildung zu erschwinglichen Kosten sorgen, sondern auch die Umsetzung des Ansatzes des lebensbegleitenden Lernens in Richtung eines flexiblen Bildungswegs sicherstellen, durch den die Gleichstellung und der soziale Zusammenhalt gefördert und jedem Beschäftigungschancen geboten werden;
25. fordert die Einrichtung und Entwicklung von Partnerschaften zwischen Arbeitgebern, Sozialpartnern, öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungsdiensten, öffentlichen Behörden, Sozialämtern und Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen, um die erforderlichen Instrumente bereitzustellen, damit besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes reagiert und Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden kann; ruft in Erinnerung, dass maßgeschneiderte und individuelle Folgemaßnahmen, die in der Lage sind, Langzeitarbeitslosen wirksame Antworten zu geben, unerlässlich sind;
26. bedauert die weiterhin niedrigen öffentlichen Investitionsraten, da diese Investitionen ein wichtiger Faktor für die Schaffung von Arbeitsplätzen sein können; weist darauf hin, dass im Rahmen des EFSI keine ausreichenden Investitionen in soziale Infrastrukturen entwickelt wurden und dass dies eine vertane Chance und somit ein Problem darstellt, das dringend angegangen werden muss;
27. fordert Maßnahmen, bei denen die Tarifverhandlungen und deren Anwendungsbereich gewahrt und gefördert werden, um unter Einbeziehung der Sozialpartner so viele Arbeitnehmer wie möglich zu erreichen und gleichzeitig bessere Lohnniveaus in der Form von menschenwürdigen Mindestlöhnen anzustreben, wobei dem wettbewerbsbedingten Lohnwettlauf nach unten ein Ende bereitet werden sollte, um die Gesamtnachfrage und die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen, Lohnungleichheiten zu reduzieren und die Erwerbstätigenarmut zu bekämpfen;
28. fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Menschen mit befristeten Verträgen oder Teilzeitverträgen oder Selbständige auch in Bezug auf Entlassungen und die Entlohnung Gleichbehandlung genießen und über einen angemessenen Sozialschutz sowie über Zugang zu Weiterbildung verfügen und dass die notwendigen Rahmenbedingungen gegeben sind, um ihnen eine Berufslaufbahn zu ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rahmenvereinbarungen über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge umzusetzen und die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf wirksam durchzusetzen;
29. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Flüchtlingen zu helfen, sich einzugewöhnen und zu integrieren, sowie dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Dienste über angemessene Ressourcen verfügen, und die Anforderungen frühzeitig vorherzusehen, um die Eingliederung der Flüchtlinge zu erleichtern;
30. beklagt es, dass der Prozentsatz der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen weiterhin hoch ist; weist darauf hin, dass sich starke Ungleichheit und große Armut auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken und die soziale und politische Stabilität gefährden; bedauert es, dass wirksame Maßnahmen in diesem Zusammenhang nicht ehrgeizig genug sind, um eine ausreichende wirtschaftliche Hebelwirkung zu erzielen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zu verstärken, um das von der Strategie Europa 2020 gesetzte Ziel, die Anzahl der von Armut bedrohten Personen um 20 Millionen zu verringern, zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich vorrangig um die Bekämpfung der Ungleichheit zu kümmern; fordert eine bessere Unterstützung und Anerkennung der Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen, der Organisationen zur Armutsbekämpfung und der Organisationen der von Armut Betroffenen, indem deren Beteiligung am Austausch bewährter Verfahren unterstützt wird;
31. ist besorgt über die geringe Teilhabe ethnischer Minderheiten am Arbeitsmarkt, insbesondere was die Roma-Gemeinschaft angeht; fordert die ordnungsgemäße Durchführung der Richtlinie 2000/78/EG; weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Rolle der spezialisierten nichtstaatlichen Organisationen zu fördern, damit diese die Teilhabe am Arbeitsmarkt unterstützen und nicht nur dafür sorgen, dass Kinder eingeschult werden, sondern dass auch die Schulabbrecherquote sinkt, sodass der Teufelskreis der Armut durchbrochen werden kann;
32. erachtet es für wichtig, die Investitionslücke zu schließen, damit für nachhaltiges Wachstum gesorgt wird, ohne dass dadurch die wirtschaftliche und soziale Zukunftsfähigkeit der Mitgliedstaaten gefährdet wird; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig die Gewährleistung der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist, was eine Voraussetzung für die Bewahrung des europäischen Sozialmodells ist, das die EU auszeichnet;
33. bedauert, dass bei den jüngsten Empfehlungen der Kommission die Forderung des Parlaments in Bezug auf die Stärkung der Anwendung von Artikel 349 AEUV ignoriert wurde, wozu insbesondere die Annahme differenzierter Maßnahmen und Programme zur Verringerung der Asymmetrien und die Förderung des sozialen Zusammenhalts in der EU zählen; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, für ihre Unterregionen, deren Arbeitslosenquote 30 % überschreitet, gesonderte Investitionsprogramme aufzulegen; fordert die Kommission erneut auf, die Mitgliedstaaten und die europäischen Regionen, insbesondere die Gebiete in äußerster Randlage, bei der Gestaltung und Finanzierung der Investitionsprogramme im Rahmen des MFR zu unterstützen;
34. erkennt an, dass die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt weiterhin angespannt ist, da auf der einen Seite das Problem der hohen Arbeitslosenraten anhält und auf der anderen Seite die Unternehmen qualifizierte und geeignete Arbeitskräfte suchen; fordert die Kommission auf, auf der Ebene der Mitgliedstaaten Formen der Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Regierungen, der Unternehmen, einschließlich sozialer Unternehmen, der Bildungseinrichtungen, individueller Unterstützungsdienste, der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner zu fördern, und zwar mittels Austausch bewährter Verfahren und mit dem Ziel, die Bildungs- und Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten anzupassen, um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage zu beseitigen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen;
35. weist darauf hin, dass die Bildung ein Grundrecht ist, das für alle Kinder gewährleistet sein sollte, und dass Unterschiede bei der Verfügbarkeit und Qualität der Bildung angegangen werden sollten, um die Schulbildung für alle zu stärken und die Schulabbrecherquote zu senken; betont, dass es für die Schaffung eines integrativen EU-Arbeitsmarkts hilfreich ist, Fertigkeiten und Qualifikationen mit der Nachfrage und Beschäftigungsmöglichkeiten in Einklang zu bringen; ist der Auffassung, dass eine Berufsberatung, die auf individuelle Bedürfnisse eingeht und die auf die Beurteilung und Erweiterung individueller Kompetenzen ausgerichtet ist, ein Kernelement der Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung sein muss und schon in einer frühen Phase der Bildung jeder Einzelperson greifen muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die allgemeine und berufliche Bildung besser auf den Bedarf des Arbeitsmarkts in der gesamten EU abzustimmen, und weist auf die Bedeutung der Bewertung der unterschiedlichen Beschäftigungssituationen in den Mitgliedstaaten hin, damit deren Besonderheiten und Eigenarten gewährleistet sind;
36. erkennt an, dass Fortschritte im Bereich der neuen Technologien und der Digitalisierung der europäischen Industrie wesentliche Herausforderungen für die EU darstellen; weist darauf hin, dass die Produktionsmodelle der EU und der Mitgliedstaaten, die durch ihre Bildungsmodelle unterstützt werden, auf Bereiche mit hohem Produktivitätswachstum ausgerichtet sein müssen, insbesondere diejenigen, die mit IKT und der Digitalisierung verbunden sind, damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU weltweit verbessert wird;
37. betont, dass unzureichende und unfokussierte Investitionen in Bildung, digitale Kompetenzen, Programmierung und die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, des Angebots an hochqualifizierten Arbeitskräften und der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte in der EU führen können; vertritt die Auffassung, dass die Anpassung der Qualifikationen und die verbesserte gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen hilfreich sein wird, um den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und das Missverhältnis zwischen Fachkräftemangel auf dem EU-Arbeitsmarkt und Arbeitssuchenden, insbesondere jungen Menschen, zu überwinden; fordert die Mitgliedstaaten auf, umfassenden Schulungsmaßnahmen für digitale Kompetenzen, Programmierung und von Arbeitgebern allgemein stark gesuchte Kompetenzen Priorität einzuräumen, während gleichzeitig in der traditionellen Bildung ein hoher Standard bewahrt werden sollte, und den Übergang zur digitalen Wirtschaft im Zusammenhang mit der Verbesserung von Kompetenzen und Umschulungen zu berücksichtigen, was nicht nur auf Wissen aus der Nutzerperspektive beschränkt sein sollte;
38. stellt fest, dass in vielen Mitgliedstaaten stärkere Bemühungen um die Ausbildung der Arbeitskräfte erforderlich sind, auch im Hinblick auf die Erwachsenenbildung und die Möglichkeiten der Berufsbildung; betont, dass das lebenslange Lernen von großer Bedeutung ist, auch für ältere Arbeitnehmer, damit die Kenntnisse an den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt angepasst werden können; fordert eine Verstärkung der speziell an Frauen und Mädchen gerichteten Förderung in den MINT-Fächern als Maßnahme gegen vorherrschende Stereotype im Bildungsbereich und zur Bekämpfung der andauernden geschlechtsspezifischen Diskrepanz bei Beschäftigung, Entlohnung und Renten;
39. erkennt an, dass neue Technologien und digitale Kompetenzen für das persönliche Leben und für die erfolgreiche Eingliederung des Einzelnen in den Arbeitsmarkt wertvoll sind; schlägt daher vor, dass die Mitgliedstaaten höhere Investitionen in die Verbesserung der IKT-Infrastruktur und die digitale Vernetzung von Bildungseinrichtungen tätigen und wirksame Strategien ausarbeiten, um das Potenzial der IKT dahingehend zu nutzen, Erwachsene beim informellen Lernen zu unterstützen und ihre Möglichkeiten, auf formalem und nicht formalem Wege Bildung zu erlangen, zu verbessern;
40. begrüßt den Beitrag von Erasmus+ zur Förderung der Mobilität und des Kulturaustauschs in der gesamten EU und zwischen der EU und Drittstaaten; fordert, dass die europäischen Instrumente für Transparenz, Mobilität und die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen besser beworben und in Anspruch genommen werden, damit mehr Mobilität bei der Ausbildung und im Arbeitsleben ermöglicht wird; bekräftigt, dass für Mobilitätsangebote für die berufliche Bildung, für benachteiligte junge Menschen und für Menschen gesorgt werden muss, die verschiedenen Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind;
41. begrüßt den neuen Politik- und Investitionsrahmen, der durch das Pariser Abkommen geschaffen wurde und für die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten in den kohlenstoff- und emissionsarmen Sektoren sorgen wird;
42. fordert die Kommission auf, zu betonen, wie wichtig die Beseitigung von Hemmnissen und Barrieren realer und digitaler Art ist, vor denen Menschen mit Behinderungen in den Mitgliedstaaten immer noch stehen;
43. begrüßt, dass im Zusammenhang mit der Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Dienstleistungen ausdrücklich die Aspekte Kinderbetreuung, Wohnung, Gesundheitsversorgung und Bildung genannt werden; weist jedoch darauf hin, dass der Schwerpunkt nach wie vor eher auf der Beseitigung der Hindernisse für die Arbeitskräftemobilität als auf dem Aspekt der Erschwinglichkeit liegt;
44. weist erneut darauf hin, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ein im Vertrag verankertes Grundprinzip ist; begrüßt die Tatsache, dass im Jahreswachstumsbericht 2017 betont wird, dass durch eine faire Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen der Mitgliedstaaten für soziale Gerechtigkeit gesorgt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, den Arbeitsaufsichts- und anderen einschlägigen Behörden ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen und auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsaufsichtsbehörden und den elektronischen Informations- und Datenaustausch zu fördern, damit die Wirksamkeit der Kontrollen zur Bekämpfung und Verhütung von Sozialbetrug und Schwarzarbeit erhöht wird;
45. betont, dass die Binnennachfrage unbedingt angekurbelt werden muss, und zwar durch die Förderung öffentlicher und privatwirtschaftlicher Investitionen und durch die Förderung von sozial und wirtschaftlich ausgewogenen Strukturreformen, mit denen Ungleichheiten abgebaut, die Schaffung hochwertiger und nachhaltiger Arbeitsplätze vorangetrieben und ein nachhaltiges Wachstum, soziale Investitionen und eine verantwortungsbewusste Haushaltskonsolidierung gefördert werden können, wodurch einer positiven Entwicklung hin zu einem stärkeren Zusammenhalt und einer aufwärtsgerichteten sozialen Konvergenz für Unternehmen und öffentliche Dienste der Weg geebnet würde; betont, dass Investitionen in Humankapital als übergreifende Strategie eine wichtige Rolle spielen; hebt außerdem hervor, dass sich die Union wirtschaftspolitisch neu in Richtung soziale Marktwirtschaft ausrichten muss;
46. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt werden kann, dass Arbeitnehmer, die mit digitalen Aufgaben betraut sind, die gleichen Rechte haben und das gleiche Maß an Sozialschutz genießen wie andere Arbeitnehmer derselben Branche;
47. stellt fest, dass Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die über 90 % aller europäischen Unternehmen ausmachen und der Motor der europäischen Wirtschaft sind, sowie Gesundheits- und Sozialdienste und soziale Unternehmen einen wirksamen Beitrag zu einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung und zur Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen leisten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Interessen von Kleinstunternehmen und KMU bei der Politikgestaltung stärker zu berücksichtigen, und zwar durch Anwendung des KMU-Tests auf den gesamten Rechtsetzungsprozess getreu dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“, und bestehende Formen der finanziellen Förderung für Kleinstunternehmen wie das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zu unterstützen; ist der Auffassung, dass unbedingt der Verwaltungsaufwand für diese Unternehmen reduziert und unnötige Rechtsvorschriften gestrichen werden müssen, ohne dabei die Arbeitnehmerrechte und die sozialen Rechte zu untergraben; betont, dass die Möglichkeit einer zweiten Chance für Unternehmer geschaffen werden muss, die ohne betrügerische Unregelmäßigkeiten und bei Beachtung der Arbeitnehmerrechte gescheitert sind;
48. hebt hervor, dass das soziale Unternehmertum ein wachsender Bereich ist, der die Wirtschaft ankurbeln und gleichzeitig Benachteiligung, sozialer Ausgrenzung und anderen gesellschaftlichen Problemen entgegenwirken kann; vertritt daher die Auffassung, dass die unternehmerische Bildung soziale Aspekte umfassen sollte und Themen wie fairer Handel, soziale Unternehmen und alternative Geschäftsmodelle wie zum Beispiel Genossenschaften behandelt werden sollten, um die Wirtschaft sozialer, inklusiver und nachhaltiger zu machen;
49. fordert die Kommission und den Rat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die kompetentesten, am besten integrierten und zufriedensten Arbeitnehmer den Anforderungen und Herausforderungen von Unternehmen und Dienstleistern am ehesten gerecht werden, nachdrücklich auf, die Möglichkeit einer Produktivitätssteigerung durch Investitionen in Humankapital zu sondieren;
50. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, sich eingehend mit dem Status von unternehmerisch Selbstständigen zu befassen, damit diese Zielgruppe im Falle von Krankheit, Unfall und Erwerbslosigkeit und in Bezug auf ihre Rentenansprüche sozial angemessen abgesichert ist;
51. erinnert daran, dass unbedingt eine wirkliche Kultur der Unternehmensgründung geschaffen werden muss, durch die das Interesse junger Menschen schon zu einem frühen Zeitpunkt geweckt wird; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, ihre Bildungs- und Ausbildungsprogramme an diesem Leitgedanken auszurichten; weist die Mitgliedstaaten nachdrücklich darauf hin, dass unbedingt Anreize für die Unternehmensgründung geschaffen werden müssen, insbesondere durch Einführung von steuerlichen Vorschriften und die Verringerung der Verwaltungslasten; fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Möglichkeiten der Information über sämtliche europäischen Fonds und Programme zu verbessern, die zur Förderung des Unternehmertums und der Investitionstätigkeit geeignet sind, und mit denen sich der Zugang zu Finanzmitteln verbessern lässt, wie zum Beispiel „Erasmus für Jungunternehmer“;
52. verweist auf die Hebelwirkung des EU-Haushalts in Bezug auf die Haushalte der Mitgliedstaaten; betont die ergänzende Rolle, die dem EU-Haushalt bei der Verwirklichung der im Jahreswachstumsbericht 2017 festgelegten Ziele der EU im Bereich der Sozialpolitik zukommt, mit denen mehr und hochwertigere Arbeitsplätze innerhalb der Union geschaffen werden sollen;
53. ist besorgt angesichts der Tatsache, dass es im aktuellen Programmplanungszeitraum zu Verzögerungen bei der Umsetzung der operationellen Programme gekommen ist; weist darauf hin, dass bis September 2016 lediglich 65 % der zuständigen einzelstaatlichen Behörden benannt worden waren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds aktiver dafür zu nutzen, die prioritären Ziele im Bereich Beschäftigung und Soziales anzupacken und die Umsetzung derjenigen länderspezifischen Empfehlungen zu fördern, bei denen ganzheitlich auf soziale Aspekte und Beschäftigungsaspekte eingegangen wird; betont jedoch gleichzeitig, dass diese Fonds nicht ausschließlich zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen genutzt werden sollten, weil dies dazu führen könnte, dass andere wichtige Investitionsbereiche außer Acht gelassen werden; betont, dass die Verfahren weiter vereinfacht werden sollten, insbesondere bei den horizontalen und sektorspezifischen Finanzvorschriften, und dass weiter am Abbau von Hürden für die Zivilgesellschaft beim Zugang zu Finanzmitteln gearbeitet werden sollte;
54. weist darauf hin, dass das Wirtschaftswachstum in der EU und im Euro-Währungsgebiet nach wie vor bescheiden ausfällt; hebt hervor, dass in die Bereiche Forschung, Innovation und Bildung investiert werden muss; weist darauf hin, dass Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung im EU-Haushalt für 2017 mit Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 21 312,2 Mio. EUR gefördert werden, die unter anderem für Programme wie Horizont 2020, COSME und Erasmus+ vorgesehen sind;
55. betont, dass europäische Fonds und Programme wie Erasmus für Unternehmer, das Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES), das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), das Europäische Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) das Potenzial haben, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und Investitionen und somit Unternehmertum anzuregen; verweist auf die Bedeutung des Partnerschaftsprinzips, des Grundsatzes der Zusätzlichkeit, des Bottom-up-Ansatzes und einer angemessenen Zuweisung von Ressourcen, sowie darauf, dass Meldepflichten und Datenerhebung bei den Begünstigten der Mittel in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen; fordert die Kommission auf, zur Verbesserung der Wirksamkeit für eine genaue Kontrolle des Einsatzes von EU-Mitteln zu sorgen; fordert die Kommission auf, länderspezifische Empfehlungen zur Nutzung von EU-Mitteln abzugeben, damit soziale und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf nationaler Ebene großflächiger und wirksamer umgesetzt werden;
56. begrüßt, dass für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zusätzlich zu den im Entwurf des Haushaltsplans festgelegten Haushaltsmitteln 2017 weitere 500 Mio. EUR sowie 200 Mio. EUR für Schlüsselinitiativen bereitgestellt werden, die dem Wachstum und der Schaffung neuer Arbeitsplätze zuträglich sind; weist erneut darauf hin, dass die zur Verfügung stehenden Mittel und die bestehenden Initiativen in Bezug auf Bildung und Ausbildung, Kultur, Sport und junge Menschen besser genutzt bzw. umgesetzt werden müssen und dass gegebenenfalls mehr in diese Bereiche investiert werden muss, wobei besonderes Augenmerk auf Themenbereiche zu richten ist, die von unmittelbarer Relevanz für die Strategie Europa 2020 sind, wozu etwa die Bereiche vorzeitiger Schulabgang, höhere Bildung, Jugendbeschäftigung, Berufsbildung, lebenslanges Lernen und Mobilität zählen, damit insbesondere bei jungen Menschen und den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen Widerstandskraft aufgebaut und die Arbeitslosigkeit verringert, Radikalisierung vorgebeugt und eine langfristige soziale Inklusion sichergestellt werden kann;
57. begrüßt den Vorschlag der Kommission, den EFSI auszuweiten und die Fondsmittel bei gleichzeitiger Verbesserung der geografischen und sektoriellen Reichweite bis 2022 auf 630 Mrd. EUR zu verdoppeln; weist darauf hin, dass der EFSI bislang keinen besonders großen Beitrag zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Regionen innerhalb der Union geleistet hat, und auch nicht dazu, dass der sozialen Infrastruktur mehr Aufmerksamkeit zukommt; erinnert daran, dass die meisten Vorhaben in den wirtschaftlich gesünderen Regionen Westeuropas bewilligt werden, wodurch die Investitionslücke zwischen den Mitgliedstaaten und die Ungleichgewichte innerhalb Europas weiter verstärkt werden; fordert die Kommission auf, den schwächeren Regionen bei dem Antragsverfahren unter die Arme zu greifen, an der Grundvoraussetzung, dass Vorhaben ausschließlich nach qualitativen Gesichtspunkten ausgewählt werden, jedoch nichts zu ändern; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den Zugang von sozialen Unternehmen und KMU zum EFSI zu unterstützen; fordert die Kommission und die Europäische Investitionsbank auf, zusätzliche und vorausschauende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten und Sektoren beim Zugang zum EFSI gebührend berücksichtigt werden, insbesondere dann, wenn sie unmittelbar zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beitragen; betont, dass Verwaltungsressourcen wie die Beratungsplattform weiter ausgebaut werden müssen; bedauert, dass keine Zahlen dazu vorliegen, wie viele Arbeitsplätze voraussichtlich dank der aus dem EFSI getätigten Investitionen geschaffen werden können; fordert die Kommission auf, die Investitionen im Rahmen des EFSI zu beobachten und zu kontrollieren und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu messen, sowie sicherzustellen, dass es nicht zu einer Doppelfinanzierung aus dem EFSI und anderen bestehenden Finanzierungsprogrammen kommt oder EFSI-Mittel als Ersatz für direkte öffentliche Ausgaben genutzt werden; wiederholt seine Forderung nach Investitionen in Humankapital und soziales Kapital in Bereichen wie der Gesundheitsversorgung und der Kinderbetreuung oder in bezahlbaren Wohnraum;
58. weist darauf hin, dass die Gebiete in äußerster Randlage mit einer Reihe struktureller Einschränkungen konfrontiert sind, durch die sie, da es sich um dauerhafte und gemeinsam auftretende Probleme handelt, erheblich in ihrer Entwicklung behindert werden; fordert die Kommission auf, die Anwendung von Artikel 349 AEUV zu fördern;
59. betont, dass sich die Kommission und die Mitgliedstaaten stärker für die Anwendung von Artikel 174 AEUV einsetzen müssen; unterstreicht, dass zu einem stärkeren territorialen Zusammenhalt ein stärkerer wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt gehört; fordert daher, dass in den betreffenden Regionen strategische Investitionen getätigt werden, insbesondere in Breitbandanbindungen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, die industriellen Strukturen und die territoriale Struktur zu verbessern und letztendlich die Landflucht zu verhindern;
60. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Verwaltungsebenen und die einschlägigen Interessenträger bei der Ermittlung von Hindernissen für Investitionen einzubeziehen, wobei der Schwerpunkt auf den bedürftigsten Regionen und Sektoren und auf der Bereitstellung von angemessenen Instrumenten liegen muss, mit denen öffentliche und private Finanzierung kombiniert werden können;
61. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Bekämpfung des Bevölkerungsrückgangs und des Problems der Bevölkerungsstreuung vorzusehen; betont, dass die Berücksichtigung von Regionen, die unter einem Bevölkerungsrückgang leiden, zu den Prioritäten der Kohäsionspolitik der EU gehören sollte;
62. weist die Mitgliedstaaten angesichts der Alterung der EU-Bevölkerung und des dadurch zunehmenden Bedarfs an Pflege durch nichtfachliche und fachliche Pflegekräfte darauf hin, dass Investitionen in die Förderung der öffentlichen Gesundheit und die Prävention von Krankheiten getätigt werden müssen und dass gleichzeitig die Nachhaltigkeit, Sicherheit, Angemessenheit und Wirksamkeit der Sozialsysteme und die Bereitstellung hochwertiger, langfristig angelegter sozialer Dienste in den kommenden Jahrzehnten sichergestellt und verbessert werden müssen; legt den Mitgliedstaaten daher nahe, Strategien zu entwickeln, mit denen eine angemessene Ausstattung dieser Systeme und Einrichtungen mit Finanzmitteln und Personal und deren Weiterentwicklung gewährleistet werden kann, und den Anwendungsbereich von Sozialschutzsystemen zugunsten der Gesellschaft und des Einzelnen auszuweiten; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner mit Nachdruck auf, insbesondere
– höhere Beschäftigungsquoten für alle Altersgruppen anzustreben;
– die Geschlechtertrennung und das geschlechtsspezifische Lohngefälle abzubauen;
– die Arbeitsmärkte durch altersgerechte Arbeitsbedingungen an ältere Arbeitnehmer anzupassen, damit diese in der Lage sind, bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters zu arbeiten;
– gegen die auf den Arbeitsmärkten herrschenden altersbezogenen Stereotype vorzugehen;
– dafür zu sorgen, dass es für den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein an den Lebenszyklus angepasstes, präventives Konzept gibt;
– sich schwerpunktmäßig mit der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben von Personen mit Pflegeverantwortung zu befassen, indem für diese Personen entsprechende Beurlaubungssysteme geschaffen und nichtfachliche Pflegekräfte unterstützt werden;
– Arbeitgeber, insbesondere KMU, unter anderem durch Bereitstellung der entsprechenden Informationen dabei zu unterstützen, die Arbeitsumgebungen so zu verbessern, dass Arbeitnehmer jeden Alters produktiv bleiben können;
– die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in die Lage zu versetzen, älteren Arbeitssuchenden sinnvoll zu helfen;
– das lebenslange Lernen bei Arbeitnehmern jeden Alters sowohl am Arbeitsplatz als auch außerhalb davon zu fördern und entsprechende Investitionen zu tätigen sowie Systeme für die Bestätigung und Zertifizierung von Qualifikationen zu entwickeln;
– älteren Arbeitnehmern dabei zu helfen, länger aktiv zu bleiben, indem die Arbeitsbedingungen in der Phase vor dem Renteneintritt von den Arbeitnehmern selbst flexibel angepasst werden können und die Arbeitszeit in dieser Übergangsphase reduziert werden kann;
63. betont, dass die Kommission die Entwicklung in den Bereichen Obdachlosigkeit und prekäre Wohnraumversorgung beobachten und auch die Entwicklung der Hauspreise in den Mitgliedstaaten im Blick haben sollte; fordert, dass schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden, durch die die in vielen Mitgliedstaaten steigende Zahl an Menschen, die obdachlos sind oder in ungesicherten Wohnverhältnissen leben, gesenkt wird; ist besorgt angesichts der potenziellen sozialen Folgen der zahlreichen notleidenden Kredite in Bankbilanzen und insbesondere angesichts der Stellungnahme der Kommission, der zufolge ein Verkauf an spezialisierte Nichtbankeinrichtungen gefördert werden sollte, was zu Zwangsräumungswellen führen könnte; fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die EIB auf, den EFSI für Investitionen in die soziale Infrastruktur einschließlich der Umsetzung des Rechts auf angemessene, erschwingliche Wohnung für jedermann zu nutzen;
64. stellt besorgt fest, dass die Löhne in einigen Mitgliedstaaten für ein menschenwürdiges Leben nicht ausreichen, so dass die Arbeitnehmer zu „erwerbstätigen Armen“ werden und Arbeitslose keinen Anreiz mehr haben, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren; unterstützt in diesem Zusammenhang die Förderung von Tarifverhandlungen;
65. fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen für die soziale Inklusion von Flüchtlingen, Angehörigen ethnischer Minderheiten und Menschen mit Migrationshintergrund zu ergreifen;
66. begrüßt es, dass im Jahreswachstumsbericht 2017 betont wird, dass Reformen der Steuer- und Sozialleistungssysteme, die darauf abzielen, Arbeitsanreize zu verbessern und Arbeit lohnend zu machen, vorangetrieben werden müssen, da Steuersysteme ebenfalls zur Bekämpfung von Einkommensunterschieden und Armut sowie zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Besteuerung schrittweise von der Arbeit auf andere Quellen zu verlagern;
67. fordert, den Schwerpunkt bei den Reformen der Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme auf den weiteren Ausbau der Prävention und der Gesundheitsförderung, die Aufrechterhaltung hochwertiger, allgemein zugänglicher Gesundheitsdienstleistungen und den Abbau von Ungleichheiten beim Zugang zu diesen Dienstleistungen zu legen;
68. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam an der Beseitigung der Hindernisse für eine faire Arbeitskräftemobilität zu arbeiten und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten genauso behandelt werden wie einheimische Arbeitnehmer;
69. fordert die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Reichweite, Effizienz und Wirksamkeit ihrer aktiven und nachhaltigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu erhöhen; begrüßt es, dass im Jahreswachstumsbericht 2017 gefordert wird, angesichts der langfristig zu erwartenden positiven wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen verstärkt Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktinklusion benachteiligter Gruppen, insbesondere von Personen mit Behinderungen, zu ergreifen;
70. fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage ihrer eigenen länderspezifischen Empfehlungen und entsprechend ihren nationalen Zuständigkeiten und ihrer finanziellen und steuerlichen Lage ehrgeizige soziale Standards festzulegen, und zwar insbesondere, sofern noch nicht vorhanden, durch Einführung angemessener Mindesteinkommensmodelle für die gesamte Dauer des Erwerbslebens und durch Schließung der bei entsprechenden Modellen aufgrund unzureichender Reichweite oder Nichtinanspruchnahme vorhandenen Lücken;
71. begrüßt die Initiative der Kommission, Anhörungen zur Einrichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte einzuleiten; ist der Auffassung, dass diese Initiative für die Förderung der Entwicklung flexiblerer Fertigkeiten und Kompetenzen, für die Begünstigung von Maßnahmen für lebenslanges Lernen und für eine aktive Förderung hochwertiger Beschäftigung sorgen dürfte;
72. weist erneut auf die in der letzten Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten an den Ausschuss für Wirtschaft gegenüber der Kommission geäußerte Forderung hin, die Aufnahme eines Verfahrens für soziale Ungleichgewichte in die Konzeption der länderspezifischen Empfehlungen in Erwägung zu ziehen, um anhand der wirksamen Nutzung von Sozial- und Beschäftigungsindikatoren innerhalb des makroökonomischen Überwachungsrahmens eine Abwärtsspirale bei den Standards zu vermeiden;
73. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Gewicht auf die Durchbrechung des Armutskreislaufs und die Förderung der Gleichheit zu legen; fordert die Kommission auf, gegenüber den Mitgliedstaaten eindringlichere, auch über die Erwerbsbevölkerung hinausgehende Empfehlungen zur sozialen Inklusion und zum Sozialschutz und insbesondere Investitionen im Interesse von Kindern auszusprechen;
74. begrüßt die Einbeziehung der Sozialpartner, der nationalen Parlamente und anderer einschlägiger Interessenträger aus der Zivilgesellschaft in das Verfahren des Europäischen Semesters; bekräftigt, dass der soziale Dialog und der Dialog mit der Zivilgesellschaft in allen Phasen des Europäischen Semesters fortgesetzt werden müssen, da sie unerlässlich sind, wenn es gilt, einen anhaltenden Wandel zum Nutzen der Allgemeinheit zu bewirken und die Wirksamkeit und Angemessenheit politischer Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene zu verbessern; betont, dass die Einbeziehung wirksamer gestaltet werden muss, indem eine sinnvolle zeitliche Planung, der Zugang zu sämtlichen Dokumenten und der Dialog mit Gesprächspartnern auf der entsprechenden Ebene sichergestellt werden;
75. erinnert, daran, dass bereits vielfach eine Agenda zur Stärkung der Stellung des Parlaments und zur Berücksichtigung seines Standpunkts vor der Verabschiedung eines Beschlusses durch den Rat gefordert wurde; verlangt darüber hinaus, dass der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in Anbetracht seiner Zuständigkeiten stets gleichberechtigt neben dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung einbezogen wird, wenn das Europäische Parlament in den verschiedenen Phasen des Europäischen Semesters zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert ist;
76. ist der Ansicht, dass ein EU-Sozialkonvent einberufen werden sollte, in dem Vertreter der Sozialpartner, der nationalen Regierungen und Parlamente sowie der EU-Organe unter Einbeziehung der Öffentlichkeit die Zukunft und Struktur des europäischen Sozialmodells erörtern;
77. fordert erneut, dass die Rolle des Rats „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) innerhalb des Europäischen Semesters gestärkt wird;
78. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0355.
- [2] ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 57.
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0416.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0297.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0059.
- [6] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0068.
- [7] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0033.
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0401.
- [9] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0384.
- [10] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0389.
- [11] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0321.
- [12] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0320.
- [13] Angenommene Texte, P8_TA(2014)0060.
- [14] Angenommene Texte, P8_TA(2014)0010.
- [15] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0394.
- [16] Angenommene Texte, P6_TA(2009)0062.
- [17] http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR15_03/SR15_03_DE.pdf.
- [18] https://www.eurofound.europa.eu/de/surveys/european-working-conditions-surveys.
- [19] https://www.eurofound.europa.eu/young-people-and-neets-1.
- [20] Siehe Eurofound-Bericht über die Jugendarbeitslosigkeit.
- [21] Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2016, S. 2.
- [22] OECD-Bericht: „Gemeinsam in einem Boot: Warum alle von weniger Ungleichheit profitieren“, 2015.
- [23] IWF-Bericht: „Causes and Consequences of Income Inequality“ (Ursachen und Folgen des Einkommensgefälles), Juni 2015.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (25.1.2017)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2017
(2016/2307(INI))
Verfasserin der Stellungnahme(*): Liadh Ní Riada
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont die ergänzende Rolle, die dem EU-Haushalt bei der Verwirklichung der im Jahreswachstumsbericht 2017 festgelegten Ziele der EU im Bereich der Sozialpolitik zukommt, mit denen mehr und hochwertigere Arbeitsplätze innerhalb der Union geschaffen werden sollen; weist darauf hin, dass es bei der Umsetzung einiger der 187 Beschäftigungsprogramme Verzögerungen gegeben hat und dass bis September 2016 lediglich 65 % der zuständigen einzelstaatlichen Behörden benannt worden waren;
2. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Umsetzung aller Programme zu beschleunigen, wodurch die Schaffung menschenwürdiger und hochwertiger Langzeitarbeitsplätze für alle Bevölkerungsgruppen und insbesondere für junge Menschen gefördert werden könnte; hebt hervor, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der EU trotz des leichten Rückgangs der Arbeitslosigkeit nach wie vor bei 18,6 % liegt; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Behörden, die für die Verwaltung der Programme zuständig sind, proaktivere Folgemaßnahmen ergreifen;
3. weist darauf hin, dass das Wirtschaftswachstum in der EU und im Euro-Währungsgebiet nach wie vor bescheiden ausfällt; hebt hervor, dass in die Bereiche Forschung, Innovation und Bildung investiert werden muss; weist darauf hin, dass Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung im EU-Haushalt für 2017 mit Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 21 312,2 Mio. EUR gefördert werden, die unter anderem für Programme wie Horizont 2020, COSME und Erasmus+ vorgesehen sind;
4. weist darauf hin, dass der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 500 Mio. EUR zugewiesen wurden; hebt hervor, dass dieser Betrag nicht ausreicht und daher im aktuellen MFR erhöht und gesichert werden muss; weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR eine Einigung über eine angemessene zusätzliche Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in der verbleibenden Laufzeit des MFR erzielt werden muss;
5. verweist auf die Hebelwirkung des EU-Haushalts in Bezug auf die Haushalte der Mitgliedstaaten; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Umsetzung der Programme im Einklang mit der Beschäftigungsstrategie der Union zu beschleunigen und sich stärker um die Bekämpfung von Armut und Ungleichheit zu bemühen; betont, dass diese Verantwortung vor allem bei den Mitgliedstaaten liegt; hebt ferner hervor, dass nach Daten von Eurostat rund 122,3 Millionen Menschen in der EU an oder sogar unter der Armutsgrenze leben und dass die Verbesserung dieser Situation eine politische Priorität darstellt;
6. nimmt den Vorschlag der Kommission (COM(2016)0605) im Hinblick auf eine Vereinfachung der horizontalen und sektorspezifischen Finanzvorschriften zur Kenntnis; nimmt auch den Vorschlag zur Kenntnis, die Unterstützung von NEET-Jugendlichen (d. h. von Jugendlichen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren) in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung über das Jahr 2017 hinaus fortzusetzen;
7. nimmt den Vorschlag der Kommission (COM(2016)0597) zur Kenntnis, die Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zu verlängern; weist darauf hin, dass der EFSI auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch Investitionsförderung abzielt;
8. hebt hervor, dass die Struktur der Finanzierungsinstrumente der EU wie des EFSI dahingehend angepasst werden muss, dass durch eine verstärkte Unterstützung für KMU die sozioökonomische Konvergenz der Mitgliedstaaten und Regionen der EU verbessert wird; weist darauf hin, dass vor allem die benachteiligten Regionen der EU auf eine Steigerung der Investitionen in diesem Bereich angewiesen sind, da einige dieser Regionen seit zehn Jahren kein signifikantes Wachstum mehr verzeichnen; fordert den Europäischen Investitionsfonds (EIF) auf, neue Produkte, die im Rahmen des KMU-Fensters gewährt werden, vorzulegen und umzusetzen (insbesondere das Eigenkapitalprodukt des KMU-Fensters und die unbegrenzten Garantien für risikoreichere Darlehen für innovative KMU und kleine Midcap-Unternehmen), damit das Mandat des EIF im Zusammenhang mit InnovFin, COSME und RCR schneller ausgeführt werden kann, wobei die Bestimmungen der EFSI-Verordnung einzuhalten sind; weist mit Nachdruck darauf hin, dass im Rahmen des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation der Zugang zu Mikrofinanzierungen für sozial schwache Gruppen sowie für Kleinst- und Sozialunternehmen gefördert werden muss; fordert die EIB auf, den Projekten, die für eine Förderung durch den EFSI und den EIF infrage kommen, Vorrang einzuräumen, um Synergien zu fördern und effiziente Strategien zu entwickeln.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
25.1.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Vladimír Maňka, Victor Negrescu, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Jean-Paul Denanot, Andrey Novakov, Marco Valli |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Paul Brannen, Ulrike Lunacek |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (26.1.2017)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu dem Thema „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2017“
(2016/2307(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Julie Ward
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt des Europäischen Semesters wieder auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gelegt werden muss, indem das Augenmerk verstärkt auf die Vorgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Beschäftigung gerichtet wird und der Beitrag der Kultur zur Verwirklichung des sogenannten sozialen AAA-Ratings für die Entwicklung und das Wohlergehen des Einzelnen und der Gesellschaft insgesamt angemessen gewürdigt wird;
2. fordert neue politische Impulse für eine ehrgeizige europäische Strategie für die Armutsbekämpfung sowie neues Engagement dafür, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich Armutsbekämpfung erreicht werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, detaillierte nationale Strategiepläne für die Armutsbekämpfung auszuarbeiten, und fordert die Kommission auf, der Armutsbekämpfung im Rahmen des Europäischen Semesters größere Bedeutung einzuräumen;
3. bekräftigt, dass makroökonomische Maßnahmen und Strukturreformen, mit denen Kürzungen im öffentlichen Sektor gefördert werden, die am stärksten benachteiligten Menschen unverhältnismäßig stark belasten, das Wirtschaftswachstum hemmen und Armut und soziale Ausgrenzung weiter verstärken; bedauert insbesondere, dass die im Rahmen des Europäischen Semesters auferlegten Maßnahmen, die große Einschnitte im Bereich Bildung und Kultur bewirken, ausgerechnet auf die Staaten abzielen, in denen Bildung und lebenslanges Lernen von grundlegender Bedeutung für die Bewältigung der Krise sind; stellt fest, dass Unterfinanzierung und Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben im Bildungswesen eine Entwertung der Bildungssysteme mit sich bringen und sich in Verbindung mit Kapitalabzug auf die Langzeitarbeitslosigkeit auswirken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, die Ausrichtung ihres volkswirtschaftlichen Konzepts dahingehend zu überdenken, dass Sozialinvestitionen im öffentlichen Sektor, die zu nachhaltigem und inklusivem Wachstum führen, attraktiv werden;
4. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Flexibilitätsklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zur Anwendung zu bringen und es den Mitgliedstaaten so zu ermöglichen, vermehrt in die Kultur- und Jugendpolitik sowie in Bildung, Ausbildung, Forschung und Innovation zu investieren;
5. begrüßt die Initiative der Kommission, eine Anhörung zur Einrichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte einzuleiten; ist der Auffassung, dass diese Initiative für die Förderung der Heranbildung flexiblerer Fertigkeiten und Kompetenzen, für die Begünstigung von Maßnahmen für lebenslanges Lernen und für eine aktive Förderung hochwertiger Arbeitsplätze sorgen dürfte;
6. zeigt sich besorgt angesichts der Tatsache, dass es sich bei den meisten neuen Arbeitsplätzen um geringwertige Arbeitsplätze handelt, die sich durch einen niedrigen Lohn und prekäre Bedingungen auszeichnen und daher den Konsum und die Binnennachfrage nicht wesentlich anregen können;
7. hebt das enorme Innovations- und Beschäftigungspotenzial hervor, das erneuerbare Energieträger und das Streben nach mehr Ressourcen- und Energieeffizienz bergen; fordert die Kommission auf, eine spezifische Energie- und Umweltstrategie – auch mit Blick auf Bildung und Beschäftigung – in das Europäische Semester einzubinden;
8. hebt das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft für die Beschäftigung junger Menschen hervor; betont, dass die weitere Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und weitere Investitionen in diese Branche beträchtlich zu Investitionen, Wachstum, Innovationen und Beschäftigung beitragen können; fordert die Kommission daher auf, die besonderen Chancen in Betracht zu ziehen, die die Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt – einschließlich nichtstaatlicher Organisationen und kleiner Vereine – beispielsweise im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bietet;
9. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, für jeden einzelnen Mitgliedstaat maßgeschneiderte Leitlinien und Unterstützung bereitzustellen, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in den Bereichen Bildung und Jugend zu stärken und um die Umsetzung von Strukturreformen im Bildungs- und Ausbildungswesen und bei Jugendstrategien zu verbessern, indem beispielsweise bewährte Verfahren ausgetauscht werden, das Lernen voneinander angeregt wird sowie technische Hilfe und finanzielle Unterstützung geleistet werden und ein besseres Zusammenwirken zwischen der EU und den Mitgliedstaaten gefördert wird;
10. begrüßt die Fortschritte, die bei der Verwirklichung der Ziele der höheren Bildung erzielt wurden, ist allerdings besorgt angesichts der Tatsache, dass benachteiligte junge Menschen nicht im selben Maße von diesen Ergebnissen profitieren und dass die sozialen Unterschiede im Bildungswesen zunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, das Recht auf hochwertige inklusive Bildung und Ausbildung zu fördern, in Maßnahmen zu investieren, mit denen die schwächsten Lerner und benachteiligte Personen wie zum Beispiel Lerner mit Behinderungen, Jugendliche, die weder arbeiten noch eine Ausbildung absolvieren, und Jugendliche und Kinder mit Migrationshintergrund besser erreicht werden, diese Gruppen zu unterstützen sowie für ihre systematische Inklusion in das reguläre Bildungswesen zu sorgen; fordert außerdem, dass mit der Agenda für neue Kompetenzen Humankapazitäten gestärkt werden, ein inklusiver Arbeitsmarkt gefördert wird und gegen die sich innerhalb der Union stetig verschärfenden sozialen Ungleichheiten vorgegangen wird, wobei der Schwerpunkt angesichts der digitalen Herausforderungen und im Interesse einer angemessenen Heranführung an einen sich wandelnden Arbeitsmarkt auf übertragbare und interdisziplinäre Kompetenzen wie zum Beispiel soziale, interkulturelle und kreative Kompetenzen, Unternehmergeist, Urteilsvermögen und digitale Kompetenz sowie Medienkompetenz gelegt werden sollte;
11. weist erneut auf die tragende Rolle hin, die nichtformales und informelles Lernen dabei spielen können, Schlüsselkompetenzen für die Vermittelbarkeit junger Menschen, zu denen beispielsweise Unternehmergeist, Führungsqualitäten, die Fähigkeit, Probleme zu lösen, Anpassungsfähigkeit und insbesondere bei Randgruppen Kapazitätsaufbau gehören, heranzubilden und aufrechtzuerhalten;
12. fordert die Mitgliedstaaten auf, weiter auf die Ausarbeitung von Anerkennungsmechanismen für nichtformales und informelles Lernen hinzuarbeiten, damit die für 2017 festgelegten Ziele auch erreicht werden, und dafür zu sorgen, dass mehr Einzelpersonen an Maßnahmen des lebenslangen Lernens teilnehmen können, womit zur Bekämpfung der Armut, der sozialen Ausgrenzung und der Arbeitslosigkeit beigetragen würde und Einzelpersonen gleichzeitig die Chance auf persönliche Weiterentwicklung hätten;
13. betont, dass dringend Maßnahmen getroffen werden müssen, um das bestehende Ungleichgewicht zwischen dem Qualifikationsangebot und der entsprechenden Nachfrage zu beseitigen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen – einschließlich Einrichtungen der beruflichen Bildung und Ausbildung –, Forschung, Unternehmen sowie den einschlägigen Sozialpartnern zu verbessern, damit die Bildungs- und Ausbildungssysteme modernisiert werden, das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und der Fachkräftemangel bewältigt werden, für flexible Bildungswege gesorgt wird und diese auch gefördert werden und sichergestellt wird, dass erworbene Fertigkeiten und Qualifikationen auch in höherem Maße anerkannt werden, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf beruflicher Aus- und Weiterbildung, Systemen der Berufsausbildung, lebenslangem Lernen und Erwachsenenbildung liegen sollte, damit ein nachhaltiger Arbeitsmarkt und soziale Inklusion verwirklicht werden und Radikalisierung vorgebeugt wird;
14. betont, dass die Arbeitsmarktstrategien im Allgemeinen und die Abstimmung der Kompetenzen mit Blick auf die Maßnahmen im Bereich berufliche Bildung im Besonderen darauf abzielen müssen, im Einklang mit der Agenda der IAO für menschenwürdige Arbeit hochwertige und sichere Arbeitsplätze zu schaffen und zu fördern; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen und Strategien dazu beitragen müssen, Phänomene wie prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Null-Stunden-Verträge und unbezahlte Praktika einzudämmen;
15. stellt fest, dass neue Technologien und digitale Kompetenzen für das persönliche Leben und für die erfolgreiche Eingliederung des Einzelnen in den Arbeitsmarkt wertvoll bzw. von Bedeutung sind, und schlägt daher vor, dass die Mitgliedstaaten höhere Investitionen in die Verbesserung der IKT-Infrastruktur und die digitale Vernetzung von Bildungseinrichtungen tätigen und wirksame Strategien ausarbeiten, um das Potenzial von IKT dahingehend zu nutzen, Erwachsene beim informellen Lernen zu unterstützen und ihre Möglichkeiten, auf formalem und nicht formalem Wege Bildung zu erlangen, zu verbessern;
16. begrüßt, dass für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zusätzlich zu den im Entwurf des Haushaltsplans festgelegten Haushaltsmitteln 2017 weitere 500 Mio. EUR sowie 200 Mio. EUR für Schlüsselinitiativen bereitgestellt werden, die dem Wachstum und der Schaffung neuer Arbeitsplätze zuträglich sind; weist erneut darauf hin, dass die zur Verfügung stehenden Mittel und die bestehenden Initiativen in Bezug auf Bildung und Ausbildung, Kultur, Sport und junge Menschen besser genutzt bzw. umgesetzt werden müssen und dass gegebenenfalls mehr in diese Bereiche investiert werden muss, wobei besonderes Augenmerk auf Themenbereiche zu richten ist, die von unmittelbarer Relevanz für die Strategie Europa 2020 sind, wozu etwa die Bereiche vorzeitiger Schulabgang, höhere Bildung, Jugendbeschäftigung, Berufsbildung, lebenslanges Lernen und Mobilität zählen, damit insbesondere bei jungen Menschen und den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen Widerstandskraft aufgebaut und die Arbeitslosigkeit verringert, Radikalisierung vorgebeugt und eine langfristige soziale Inklusion sichergestellt werden kann;
17. fordert, dass Programme aufgelegt werden, mit denen im Rahmen eines integrierten europäischen Plans für Investitionen in die frühe Kindheit und zur Bekämpfung der Kinderarmut Unterstützung angeboten wird und entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden, wobei auch in Betracht gezogen werden sollte, eine Kindergarantie zu schaffen, die auf die uneingeschränkte Umsetzung der Empfehlung der Kommission mit dem Titel „Investitionen in Kinder“ abzielt, damit jedes von Armut bedrohte Kind in Europa (einschließlich Flüchtlingen) Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter Ernährung erhält; fordert außerdem, dass die Jugendgarantie ordnungsgemäß und rasch umgesetzt und dafür unter anderem besser überwacht und kommuniziert wird, Mittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden und dafür gesorgt wird, dass die im Rahmen der Programme der Beschäftigungsgarantie für junge Menschen angebotenen Ausbildungen und Arbeitsstellen im Einklang mit der Agenda für menschenwürdige Arbeit der IAO mit einem Mehrwert einhergehen und von hoher Qualität sind;
18. ist der Ansicht, dass Migration unter anderem im Wege von Bildungssystemen und in Kombination mit effizienten öffentlichen Ausgaben von Bedeutung sein könnte, sodass hochwertige, sozial und ökologisch nachhaltige Investitionen getätigt werden, mit denen das Ziel verfolgt wird, Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die Arbeitslosigkeit zu senken;
19. betont, dass in Konsultation mit den Sozialpartnern weitere Maßnahmen im Einklang mit den einzelstaatlichen Gepflogenheiten durchgeführt werden müssen, um die Arbeitsmärkte insgesamt integrativer zu gestalten;
20. begrüßt den Beitrag von Erasmus+ zur Förderung der Mobilität und des Kulturaustauschs in der gesamten EU und zwischen der EU und Drittstaaten; fordert, dass die europäischen Instrumente für Transparenz, Mobilität und die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen besser beworben und in Anspruch genommen werden, damit mehr Mobilität bei der Ausbildung und im Arbeitsleben ermöglicht wird; bekräftigt, dass für Mobilitätsangebote für die berufliche Bildung, für benachteiligte junge Menschen und für Menschen gesorgt werden muss, die verschiedenen Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind;
21. hebt hervor, dass das soziale Unternehmertum ein wachsender Bereich ist, der die Wirtschaft ankurbeln und gleichzeitig Benachteiligung, sozialer Ausgrenzung und anderen gesellschaftlichen Problemen entgegenwirken kann; vertritt daher die Auffassung, dass die unternehmerische Bildung soziale Aspekte umfassen sollte und Themen wie fairer Handel, soziale Unternehmen und alternative Geschäftsmodelle wie zum Beispiel Genossenschaften behandelt werden sollten, um die Wirtschaft sozialer, inklusiver und nachhaltiger zu machen;
22. weist erneut darauf hin, dass der Prozess des Europäischen Semesters offener, transparenter und demokratischer sein sollte; fordert die Kommission auf, Leitlinien für einen Dialog der Interessenträger einzuführen, damit sich die Qualität der Beteiligung der Zivilgesellschaft verbessert, und dabei die zusätzlichen Instrumente zu nutzen, die im Rahmen der E-Demokratie zur Verfügung stehen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.1.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 4 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Angel Dzhambazki, Jill Evans, María Teresa Giménez Barbat, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Andrew Lewer, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Luigi Morgano, Momchil Nekov, John Procter, Michaela Šojdrová, Yana Toom, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Therese Comodini Cachia |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
6.2.2017 |
|
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|
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 5 18 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Brando Benifei, Enrique Calvet Chambon, Lampros Fountoulis, Marian Harkin, Rina Ronja Kari, Ádám Kósa, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Anthea McIntyre, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Robert Rochefort, Maria João Rodrigues, Anne Sander, Sven Schulze, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Renate Weber, Jana Žitňanská |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Maria Arena, Georges Bach, Mircea Diaconu, Sergio Gutiérrez Prieto, Krzysztof Hetman, Dieter-Lebrecht Koch, Paloma López Bermejo, Edouard Martin, Alex Mayer, Csaba Sógor, Helga Stevens, Neoklis Sylikiotis, Flavio Zanonato |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Clara Eugenia Aguilera García, Jakop Dalunde, Ulrike Rodust, Marc Tarabella, Miguel Viegas, Daniele Viotti |
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SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
23 |
+ |
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ALDE EPP Green/EFA |
Enrique Calvet Chambon, Mircea Diaconu, Marian Harkin, Robert Rochefort, Yana Toom, Renate Weber Georges Bach, Kryzysztof Hetman, Dieter-Lebrecht Koch; Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Veronica Lopz Fontagné, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Anne Sander, Sven Schulze, Csaba Sogor, Romana Tomc Jakop Dalunde, Jean Lambert |
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5 |
- |
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GUE/NGL NI |
Rina Ronja Kari, Paloma Lopez Bermejo, Neoklis Sylikiotis, Miguel Viegas Lampros Fountoulis |
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18 |
0 |
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ECR S&D
|
Anthea McIntyre, Helga Stevens, Ulrike Trebesius, Jana Zitnanska Clara Eugenia Aguilera Garcia, Maria Arena, Brando Benifei, Sergio Gutierrez Prieto, Javi López, Edouard Martin, Alex Mayer, Maria João Rodrigues, Ulrike Rodust, Jutta Steinruck, Marc Tarabella, Marita Ulvskog, Daniele Viotti, Flavio Zanonato |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung