BERICHT über das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2017

14.2.2017 - (2016/2306(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Gunnar Hökmark
Verfasser der Stellungnahme (*):
Jean-Paul Denanot, Haushaltsausschuss
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2016/2306(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0039/2017
Eingereichte Texte :
A8-0039/2017
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2017

(2016/2306(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2, Artikel 126, Artikel 136 und Protokoll Nr. 12,

–  unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,

  unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

–  gestützt auf den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten[2],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet[3],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[4],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[5],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet[6],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet[7],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind[8],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Januar 2016 zum Jahreswachstumsbericht 2016,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. März 2016 zum Bericht über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2015,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18. März 2016,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Euro-Gruppe vom 9. September 2016 zu gemeinsamen Grundsätzen für die Verbesserung der Mittelzuweisung,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht 2015 der EZB,

–  unter Hinweis auf die Wirtschaftsprognose der Kommission vom 9. November 2016 für Europa für Herbst 2016,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. November 2016 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2017“ (COM(2016)0725),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. November 2016 mit dem Titel „Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets“ (COM(2016)0726),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. November 2016 mit dem Titel „Hin zu einem positiven fiskalischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet“ (COM(2016)0727),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. November 2016 mit dem Titel „Warnmechanismusbericht 2017“ (COM(2016)0728),

–  unter Hinweis auf die Aussprache mit den nationalen Parlamenten im Rahmen der Europäischen Parlamentarischen Woche 2017,

–  unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ („Bericht der fünf Präsidenten“),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Oktober 2015 mit dem Titel „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2015)0600),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2015 zur Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen[9],

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht 2015 des Europäischen Beobachtungsinstruments für Umstrukturierungen von Eurofound,

–  unter Hinweis auf das Kommuniqué der Staats- und Regierungschefs der G20 beim Gipfeltreffen in Hangzhou am 4./5. September 2016,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten der EZB beim 34. Treffen des Internationalen Währungs- und Finanzausschusses am 7. Oktober 2016,

–  unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2015 auf der Klimakonferenz in Paris angenommene COP21-Vereinbarung,

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Ausschusses der Regionen vom 12. Oktober 2016 zum Europäischen Semester 2016 und mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2017,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht über europäische KMU 2015/2016,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 26. August 2016 über die Durchführung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0039/2017),

A.  in der Erwägung, dass sich die Wirtschaft der Europäischen Union langsam erholt und in moderatem Tempo wächst, wenn auch nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission für das Jahr 2016 ein Wachstum des realen BIP von 1,8 % für die EU und 1,7 % für das Euro-Währungsgebiet und für das Jahr 2017 ein Wachstum von 1,6 % bzw. 1,7 % prognostiziert und dass für das Jahr 2016 mit einem öffentlichen Schuldenstand von 86,0 % in der EU und 91,6 % im Euro-Währungsgebiet zu rechnen ist; in der Erwägung, dass das Defizit im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2016 1,7 % und in den Jahren 2017 und 2018 1,5 % des BIP betragen dürfte;

C.  in der Erwägung, dass die Verbraucherausgaben derzeit der wichtigste Wachstumsmotor sind und dies voraussichtlich auch 2017 bleiben werden; in der Erwägung, dass Europa jedoch immer noch eine beträchtliche Investitionslücke aufweist und die Investitionen deutlich hinter dem Niveau vor der Krise zurückbleiben;

D.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote in der EU steigt, wenn auch nicht überall gleichermaßen und nicht schnell genug, und dass die Arbeitslosenquote im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2016 auf 10,1 % gesunken ist, dass jedoch dieser Rückgang nicht stark genug ist, um die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit maßgeblich zu senken;

E.  in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten Unterschiede hinsichtlich dieses Aufschwungs bei Beschäftigung und Wachstum bestehen und der Aufschwung nach wie vor instabil ist, und in der Erwägung, dass eine Angleichung nach oben in der EU gefördert werden muss;

F.  in der Erwägung, dass das Wachstum zu einem wesentlichen Anteil auf unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen beruht, die nicht endlos weitergeführt werden können; in der Erwägung, dass dies die Forderung nach einem politischen Ansatz unterstützt, der drei Aspekte umfasst, nämlich wachstumsfreundliche Investitionen, tragfähige Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik, indem der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) in allen Mitgliedstaaten einheitlich unter uneingeschränkter Achtung der geltenden Flexibilitätsklauseln umgesetzt wird;

G.  in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten weiterhin eine sehr hohe private und öffentliche Verschuldung aufweisen, die den im SWP festgelegten Schwellenwert von 60 % des BIP überschreitet;

H.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihren Bewertungen der Übersichten über die Haushaltsplanung 2017 der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zu dem Schluss kommt, dass bei keiner Übersicht über die Haushaltsplanung ernsthaft gegen die Vorgaben des SWP verstoßen wurde, dass die geplante Haushaltskonsolidierung jedoch in mehreren Fällen hinter den Vorgaben des SWP zurückbleibt oder zurückzubleiben droht;

I.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihren Bewertungen der Übersichten über die Haushaltsplanung 2017 der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten feststellt, dass nur neun Mitgliedstaaten die Vorgaben des SWP erfüllen;

G.  in der Erwägung, dass die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit Anlass zur Sorge gibt;

K.  in der Erwägung, dass der Umfang des öffentlichen Schuldenstands sowohl durch Eventualverbindlichkeiten als auch durch implizite Verbindlichkeiten beeinflusst werden kann;

L.  in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten sehr hohe Leistungsbilanzüberschüsse verzeichnen und die makroökonomischen Ungleichgewichte in Europa nach wie vor groß sind;

M.  in der Erwägung, dass in der EU beträchtliche zusätzliche private und öffentliche Investitionsbemühungen erforderlich sind, vor allem in den Bereichen Bildung, Forschung, IKT, Innovationen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Geschäftstätigkeit und Unternehmen, um das Wachstumspotenzial auszuschöpfen und die aktuelle Investitionslücke, bei der die Investitionen hinter dem Niveau vor der Krise zurückbleiben, zu schließen; in der Erwägung, dass dazu insbesondere eine Verbesserung des regulatorischen Umfeldes notwendig ist;

N.  in der Erwägung, dass die zahlreichen notleidenden Kredite in einer Reihe von Mitgliedstaaten nach wie vor eine große Herausforderung darstellen; in der Erwägung, dass sich das Kreditwachstum allmählich erholt, aber nach wie vor unter dem Niveau vor der Krise liegt;

O.  in der Erwägung, dass das neue politische Instrumentarium besser umgesetzt werden muss, in den Mitgliedstaaten intelligente Strukturreformen vorgenommen werden müssen und der Binnenmarkt vollendet werden muss, um die im weltweiten Vergleich unzureichende Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern und ihr Wirtschaftswachstum anzukurbeln;

P.  in der Erwägung, dass Volkswirtschaften mit stärker sanktionierenden Insolvenzregelungen auf mögliches Wachstum bei Mehrwert und Beschäftigung verzichten, was die uneingeschränkte Umsetzung des Grundsatzes der zweiten Chance gemäß dem „Small Business Act“ in allen Mitgliedstaaten erforderlich macht;

Q.  in der Erwägung, dass die europäische Wettbewerbsfähigkeit nicht nur von Preisen, Kosten und Löhnen, sondern in hohem Maße auch von nicht preisbezogenen Elementen, die mit Innovation, Technologie und organisatorischen Fähigkeiten in Zusammenhang stehen, abhängt;

R.  in der Erwägung, dass die Richtlinie über Zahlungsverzug zur Unterstützung von Unternehmen erarbeitet wurde, die aufgrund von Zahlungsverzug von Seiten privater oder öffentlicher Unternehmen vor hohen Kosten oder sogar dem Konkurs stehen; in der Erwägung, dass eine externe Ex-post-Bewertung gezeigt hat, dass öffentliche Stellen in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten die gesetzlich vorgesehene Zahlungsfrist von 30 Tagen noch nicht einhalten; in der Erwägung, dass in dem Bericht festgestellt wurde, dass Mitgliedstaaten, die zur Durchführung von Anpassungsprogrammen verpflichtet sind, Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Richtlinie haben, wenn die unverzügliche Zahlung laufender Rechnungen mit der Rückzahlung aufgelaufener Schulden in Einklang gebracht werden muss;

1.  begrüßt es, dass im Jahreswachstumsbericht 2017 der Kommission die Strategie eines magischen Dreiecks aus privaten und öffentlichen Investitionen, sozial ausgewogenen Strukturreformen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik bekräftigt wird, und fordert, dieses politische Instrumentarium besser umzusetzen; stimmt zu, dass bei der Annahme der Reformen im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen schnellere Fortschritte erforderlich sind, um positive Ergebnisse in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung zu erzielen und so den Wirtschaftsaufschwung zu unterstützen; bedauert daher die sehr niedrige Umsetzungsquote länderspezifischer Empfehlungen, die von 11 % im Jahr 2012 auf nur 4 % im Jahr 2015 gesunken ist; betont, dass die Mitgliedstaaten ihre Reformbemühungen verstärken müssen, wenn sie zu Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen zurückkehren möchten; unterstützt die Priorität der Kommission, Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen für die Union zu fördern;

2.  nimmt die aktuelle übermäßige Abhängigkeit von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank zur Kenntnis und stellt fest, dass Geldpolitik allein zur Ankurbelung des Wachstums nicht ausreicht, wenn es an Investitionen und nachhaltigen Strukturreformen mangelt;

3.  stimmt mit der Kommission darin überein, dass das Euro-Währungsgebiet zunehmend von der Binnennachfrage getragen werden müsste; ist der Ansicht, dass eine stärkere Binnennachfrage für das nachhaltige Wachstum des Euro-Währungsgebiets besser wäre;

4.  stellt fest, dass sich das Wachstum im Jahr 2016 in positivem moderatem Tempo fortsetzt und das Niveau vor der Krise übersteigt, dass das geringe Wachstum jedoch vor dem Hintergrund geldpolitischer Sondermaßnahmen gesehen werden muss und nach wie vor schwach und zwischen den Mitgliedstaaten uneinheitlich ist; stellt besorgt fest, dass die Wachstumsraten des BIP und der Produktivität hinter ihrem Potenzial zurückbleiben, dass daher keine Zeit für Selbstzufriedenheit ist und dass diese mäßige Erholung unermüdliche Anstrengungen erfordert, wenn eine stärkere Widerstandsfähigkeit durch höhere Wachstums- und Beschäftigungsraten erzielt werden soll;

5.  stellt fest, dass das Referendum im Vereinigten Königreich zu Unsicherheit in der europäischen Wirtschaft und auf den Finanzmärkten geführt hat; stellt fest, dass der Ausgang der jüngsten Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten zu politischer Unsicherheit – nicht zuletzt im Hinblick auf internationale Handelsbeziehungen – geführt hat, die voraussichtlich Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft haben wird;

6.  nimmt die Gegenreaktionen auf die Globalisierung und den zunehmenden Protektionismus mit Besorgnis zur Kenntnis;

7.  stellt fest, dass die Arbeitslosigkeit zwar im Durchschnitt allmählich abnimmt und die Erwerbsbeteiligung zunimmt, es in vielen Mitgliedstaaten jedoch anhaltende strukturelle Herausforderungen gibt; stellt fest, dass die Langzeit- und die Jugendarbeitslosigkeit weiterhin hoch sind; betont, dass in den betreffenden Mitgliedstaaten Arbeitsmarktreformen vorgenommen werden müssen, in die alle Parteien einbezogen werden und bei denen der soziale Dialog uneingeschränkt geachtet wird, falls diese strukturellen Probleme gelöst werden sollen;

8.  betont, dass die Investitionsquote in der EU und im Euro-Währungsgebiet nach wie vor weit unter dem Niveau vor der Krise liegt; ist der Ansicht, dass diese Investitionslücke durch private und öffentliche Investitionen geschlossen werden muss, und betont, dass nur gezielte Investitionen in kurzer Zeit sichtbare Erfolge in einer angemessenen Größenordnung bewirken können; stimmt mit der Kommission darin überein, dass vorgezogene Investitionen, vor allem in die Infrastruktur, durch die gegenwärtig niedrigen Finanzierungskosten gefördert werden;

Investitionen

7.  stimmt mit der Kommission darin überein, dass der Zugang zu Finanzmitteln und die Stärkung des Binnenmarkts unabdingbar sind, damit Unternehmen innovativ tätig werden und wachsen können; betont, dass neue Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen zwar notwendig sind, um die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken, aber nicht die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe an die Realwirtschaft untergraben sollten; ist der Auffassung, dass mehr Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln zu fördern; fordert die Kommission daher auf, ihre Bemühungen bei der Verbesserung des Finanzierungsumfeldes zu verstärken;

8.  betont, dass private und öffentliche Investitionen in Humankapital und Infrastrukturen von höchster Bedeutung sind; vertritt die Auffassung, dass Investitionen in Bereichen wie Bildung, Innovation oder Forschung und Entwicklung, die entscheidende Faktoren für eine wettbewerbsfähigere europäische Wirtschaft sind, erleichtert werden müssen;

9.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zu verlängern und den zugehörigen Betrag zu verdoppeln; betont, dass die geografische und sektorbezogene Abdeckung erheblich verbessert werden muss, wenn die in der Verordnung festgelegten Ziele verwirklicht werden sollen; betont, dass mit dem EFSI auch Finanzierungsquellen für grenzüberschreitende Projekte erschlossen werden sollten und dass hierbei für eine ausgewogene Verteilung auf die gesamte Union gesorgt werden muss; betont, dass eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der europäischen Plattform für Investitionsberatung wichtig ist;

10.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Rückgriff auf die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) zu beschleunigen und zu maximieren, um alle internen Triebkräfte des Wachstums auszunutzen und eine Angleichung nach oben zu fördern;

11.  stellt fest, dass ein glaubwürdiges Finanzsystem und seine Institutionen für die Mobilisierung von Investitionen und Wachstum in der europäischen Wirtschaft entscheidend sind; betont, dass die Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems im Vergleich zu dem Niveau vor der Krise verbessert wurde; weist darauf hin, dass dennoch einige drängende Herausforderungen, wie etwa die des Bestands der während der Finanzkrise angesammelten notleidenden Kredite, noch nicht in Angriff genommen wurden;

12.  betont, dass eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion langfristig gesehen alternative Finanzierung für KMU bereitstellen, die Finanzierung durch den Bankensektor ergänzen und stärker diversifizierte Finanzierungsquellen für die Wirtschaft allgemein bewirken kann; fordert die Kommission auf, ihre Arbeit an der Kapitalmarktunion zu beschleunigen, um EU-weit eine effizientere Kapitalverteilung zu erreichen, die EU-Kapitalmärkte zu vertiefen, die Diversifizierung für Investoren zu vergrößern, langfristige Investitionen zu fördern und die innovativen Finanzinstrumente der EU zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Kapitalmärkten voll auszuschöpfen; betont, dass die Vollendung der Kapitalmarktunion nicht die bisher erzielten Erfolge untergraben darf, sondern darauf ausgerichtet sein sollte, von größtmöglichem Nutzen für die europäischen Bürger zu sein;

13.  betont, dass eine verstärkte Finanzierung von Investitionen erforderlich ist; fordert ein gut funktionierendes Finanzsystem, in dem erhöhte Stabilität und bestehende grenzüberschreitende Institutionen die Liquiditätsbereitstellung und die Marktpflege insbesondere für KMU erleichtern können; nimmt in diesem Zusammenhang außerdem zur Kenntnis, dass wachstumsstarke Unternehmen Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln haben; fordert die Kommission auf, Projekte zu ermitteln und umzusetzen, die marktbasierte Investitionen für solche Unternehmen fördern und anziehen; betont, dass Reformen der Bankenstruktur die Liquiditätsbereitstellung nicht einschränken dürfen;

14.  unterstützt eine umfassende und schrittweise Vollendung der Bankenunion und den Aufbau der Kapitalmarktunion mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit im Bankensektor zu stärken, zur Finanzstabilität beizutragen, ein stabiles Umfeld für Investitionen und Wachstum zu schaffen und einer Fragmentierung des Finanzmarkts im Euro-Währungsgebiet vorzubeugen; unterstreicht in diesem Zusammenhang den Haftungsgrundsatz und betont, dass ein ungebührliches Risikoverhalten ausgeschlossen werden muss, insbesondere um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen; fordert nachdrücklich die Einhaltung der geltenden gemeinsamen Vorschriften;

15.  betont, dass öffentliche und private Investitionen von entscheidender Bedeutung sind, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu ermöglichen; erinnert an die Zusicherungen der Europäischen Union, insbesondere im Übereinkommen von Paris, den Einsatz sauberer Technologien, den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energieträger, bessere Energieeffizienz sowie die Reduzierung der Treibhausgasemissionen insgesamt zu finanzieren;

16.  betont, dass verlässliche Investitionen nur in einem stabilen regulatorischen Umfeld möglich sind, in dem eine Rendite erzielt werden kann; ist der Ansicht, dass berechenbare Vorschriften, effiziente und transparente öffentliche Einrichtungen, wirksame Rechtssysteme, gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein geringerer Verwaltungsaufwand entscheidende Faktoren sind, um Investitionen anzuziehen; betont, dass 40 % der länderspezifischen Empfehlungen für 2016 Investitionshemmnisse betreffen, zu deren Beseitigung die lokalen und regionalen Behörden beitragen können; fordert die Kommission außerdem auf, auf der Grundlage der „Sondierung: EU-Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen“ die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern, das Regelwerk zu vereinfachen und das Finanzierungsumfeld zu verbessern;

17.  weist auf das ungenutzte Potenzial für Produktivitätswachstum und Investitionen hin, das ausgeschöpft werden könnte, wenn die Binnenmarktvorschriften vollständig durchgesetzt würden und die Produkt- und Dienstleistungsmärkte besser integriert wären; weist erneut auf die Bedeutung der länderspezifischen Empfehlungen für das Aufzeigen von Schlüsselbereichen für Maßnahmen in den Mitgliedstaaten hin;

18.  stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Vorteile des Handels in der öffentlichen Debatte nicht immer wahrgenommen werden, und betont, dass der internationale Handel eine wesentliche Quelle von Arbeitsplätzen für die europäischen Bürger sein und einen wesentlichen Beitrag zum Wachstum leisten kann; weist erneut darauf hin, dass mehr als 30 Millionen Arbeitsplätze jetzt von Exporten aus der EU abhängen; betont, dass durch internationale Handelsabkommen nicht europäische Regulierungs-, Sozial- und Umweltstandards untergraben, sondern stattdessen globale Standards gestärkt werden sollten;

19.  stellt mit Besorgnis fest, dass der EU-Anteil an den weltweiten ausländischen Direktinvestitionen seit der Krise deutlich abgenommen hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Investitionen zu verstärken, unter anderem durch die vollständige Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt; stimmt zu, dass zügigere Fortschritte bei der Annahme nachhaltiger Strukturreformen im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern, günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen (insbesondere KMU) und Investitionen zu fördern und Wachstum und Beschäftigung zu schaffen sowie eine Aufwärtskonvergenz zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern;

20.  betont, dass die langfristigen Investitionsmöglichkeiten von Finanzinstituten und die Rentabilität risikoarmer Sparformen und langfristiger Rentenprodukte bewahrt werden müssen, damit die Nachhaltigkeit von Ersparnissen und Rücklagen für die Altersvorsorge der europäischen Bürger nicht gefährdet wird;

21.  betont, dass nachhaltige Strukturreformen durch längerfristige Investitionen in Bildung, Forschung, Innovation und Humankapitel, insbesondere Bildung und Ausbildung zur Vermittlung neuer Kompetenzen und Kenntnisse, ergänzt werden müssen; ist der Ansicht, dass Partnerschaften zwischen politischen Entscheidungsträgern, Gesetzgebern, Forschern, Erzeugern und Innovatoren auch als Instrumente angesehen werden können, um Investitionen zu fördern, intelligentes und nachhaltiges Wachstum zu schaffen und Investitionsprogramme zu ergänzen;

Strukturreformen

22.  stimmt zu, dass nachhaltige Strukturreformen auf den Märkten für Produkte und Dienstleistungen sowie auf integrativen Arbeits-, Gesundheits-, Immobilien- und Rentenmärkten in den Mitgliedstaaten weiterhin Priorität haben, um den Wiederaufschwung wirksam zu unterstützen, gegen hohe Arbeitslosigkeit vorzugehen, Wettbewerbsfähigkeit, fairen Wettbewerb und Wachstumspotenzial zu fördern und die Wirksamkeit von Systemen für Forschung und Innovation zu fördern, ohne Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz oder Umweltstandards abzuschwächen;

23.  ist der Ansicht, dass sich gezeigt hat, dass sich gut funktionierende, produktive Arbeitsmärkte, die mit einem angemessenen Maß an sozialem Schutz und sozialem Dialog einhergehen, schneller von dem Konjunkturabschwung erholen konnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Segmentierung der Arbeitsmärkte abzubauen, die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen und Kompetenzen zu steigern, unter anderem durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Weiterbildungen und lebenslangem Lernen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Produktivität; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten noch erheblichen Reformbedarf haben, wenn sie ihre Arbeitsmärkte widerstandsfähiger und integrativer machen möchten;

24.  betont, dass es für die mittel- und langfristige Stabilität wichtig ist, dass die Umsetzung kohärenter und nachhaltiger Strukturreformen eingeleitet oder fortgesetzt wird; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten nicht allein über die allgemeinen Kosten oder Lohnkosten in den Wettbewerb treten können, sondern sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene mehr in Forschung, Innovation und Entwicklung, Bildung und Kompetenzen sowie Ressourceneffizienz investieren müssen;

25.  ist besorgt über die Auswirkungen der demografischen Entwicklungen – unter anderem niedrige Geburtenraten, alternde Bevölkerungen, Emigration und der Zustrom von Flüchtlingen – auf die öffentlichen Finanzen und nachhaltiges Wachstum; weist insbesondere auf die Auswirkungen der alternden Bevölkerungen auf die Altersvorsorge- und Gesundheitssysteme in der EU hin; stellt fest, dass die Auswirkungen dieser Entwicklungen aufgrund unterschiedlicher demografischer Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, warnt jedoch davor, dass die bereits absehbaren Finanzierungskosten beträchtliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben werden;

26.  weist erneut darauf hin, dass ein wichtiger Faktor für die Nachhaltigkeit von Rentensystemen darin besteht, eine hohe Beschäftigungsquote zu erreichen und aufrechtzuerhalten; weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, wie wichtig es ist, die Fähigkeiten von Migranten besser zu nutzen, um auf den Bedarf des Arbeitsmarkts einzugehen;

27.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten derzeit zwischen 5 und 11 % ihres jeweiligen BIP für die Gesundheitsversorgung ausgeben und dass sich dieser Anteil in den nächsten Jahrzehnten aufgrund demografischer Veränderungen voraussichtlich beträchtlich erhöhen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen durch Zusammenarbeit und den Austausch über bewährte Verfahren auf EU-Ebene und durch Eingehen auf die Nachhaltigkeit hochwertiger Gesundheitssysteme in den länderspezifischen Empfehlungen auf kostenwirksame Ausgaben für hochwertige Gesundheitsversorgung und universellen Zugang dazu zu konzentrieren;

28.  begrüßt es, dass die Jugendarbeitslosigkeit im Durchschnitt sinkt, wenngleich sie weiterhin zu hoch ist; stellt jedoch fest, dass es nach wie vor beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, die anhaltende Reformen erforderlich machen, um den Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und somit für Generationengerechtigkeit zu sorgen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Jugendgarantie, und fordert, dass die EU auch weiterhin Mittel für dieses unverzichtbare Programm bereitstellt; stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ergreifen müssen, insbesondere indem sie die Wirksamkeit der Jugendgarantie verbessern;

29.  betont, dass verantwortungsvolle und wachstumsfreundliche Lohnentwicklungen, die einen guten Lebensstandard ermöglichen und mit der Produktivität im Einklang stehen, wichtig sind, wobei die Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden muss, und dass ein effektiver sozialer Dialog für eine gut funktionierende soziale Marktwirtschaft von enormer Bedeutung ist;

30.  stimmt zu, dass die Besteuerung Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen begünstigen muss; fordert Reformen im Bereich der Besteuerung mit dem Ziel, die hohe steuerliche Belastung des Faktors Arbeit in Europa zu beseitigen, die Steuererhebung zu verbessern, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Steuersysteme einfacher, gerechter und effizienter zu gestalten; betont, dass die administrativen Verfahren im Bereich der Besteuerung besser koordiniert werden müssen; fordert eine stärkere Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Unternehmensbesteuerung;

Verantwortungsvolle Fiskalpolitik und Struktur der öffentlichen Finanzen

31.  stellt fest, dass die Kommission der Ansicht ist, dass die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weiterhin eine Priorität darstellt und dass die Herausforderungen seit dem Höhepunkt der Krise deutlich geringer geworden sind und kurzfristig womöglich keine größere Risikoquelle für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes darstellen;

32.  stellt außerdem fest, dass die Kommission der Ansicht ist, dass gewisse Herausforderungen anhalten und dass Altlasten der Krisenjahre sowie strukturelle Defizite weiterhin bestehen und angegangen werden müssen, wenn langfristige Risiken beseitigt werden sollen;

33.  betont, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, den SWP einzuhalten und seine bestehenden Flexibilitätsklauseln uneingeschränkt zu beachten; weist in diesem Zusammenhang auch auf die Bedeutung des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (SKSV) hin, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine umfassende Beurteilung ihrer Erfahrungen mit seiner Umsetzung vorzulegen, die die Grundlage für die notwendigen Schritte bildet, die im Einklang mit dem EUV und dem AEUV zu ergreifen sind, um den Inhalt dieses Vertrags in den Rechtsrahmen der EU zu übernehmen;

34.  stellt fest, dass sich zwar immer noch sechs Mitgliedstaaten in einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) befinden, der durchschnittliche öffentliche Schuldenstand jedoch zurückgegangen ist und erwartet wird, dass er 2016 unter 2 % bleibt und in den nächsten Jahren weiter fällt, und dass sich 2017 voraussichtlich nur noch zwei Mitgliedstaaten in einem VÜD befinden werden; stellt fest, dass der starke Schuldenanstieg der jüngeren Vergangenheit auch auf die Rekapitalisierung von Banken und ein geringes Wachstum zurückzuführen ist; betont, dass ein Wiederanstieg der Zinssätze auch dazu führen könnten, dass die Schwierigkeiten bei der Verbesserung der Situation der öffentlichen Haushalte zunehmen;

35.  betont die Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge; unterstreicht, dass die Anwendung und Durchsetzung gemeinsam vereinbarter Rechtsvorschriften objektiv und transparent bewertet werden muss;

36.  fordert nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich behandelt werden; stellt fest, dass nur eine Fiskalpolitik, die die Rechtsvorschriften der Union achtet und befolgt, zu Glaubwürdigkeit und Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten führen und als Eckpfeiler für die Vollendung der WWU und das Vertrauen der Finanzmärkte dienen wird;

37.  ersucht die Kommission und den Rat, bei der Erteilung von haushaltspolitischen Empfehlungen im Rahmen der präventiven und korrektiven Komponente des SWP so spezifisch wie möglich zu sein, um die Transparenz und Durchsetzbarkeit der Empfehlungen zu steigern; betont, dass in die Empfehlungen im Rahmen der präventiven Komponente sowohl das Zieldatum des länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziels als auch die haushaltspolitische Anpassung, die notwendig ist, um es zu erreichen oder beizubehalten, aufgenommen werden müssen;

38.  ist der Ansicht, dass makroökonomische Ungleichgewichte innerhalb der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht mithilfe von Bemühungen angegangen werden sollten, bei denen alle Mitgliedstaaten einbezogen werden und die auf relevanten Reformen und Investitionen aufbauen; betont, dass in diesem Zusammenhang jeder Mitgliedstaat seiner eigenen Verantwortung gerecht werden muss; weist darauf hin, dass hohe Leistungsbilanzüberschüsse potenziell eine stärkere Binnennachfrage bedeuten; betont, dass eine hohe öffentliche und private Verschuldung eine wesentliche Schwachstelle darstellt und dass eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik und ein stärkeres Wachstum benötigt werden, um diese schneller abzubauen;

39.  stellt fest, dass sich die Lage der öffentlichen Haushalte zwar in den letzten Jahren verbessert hat, nach der Beurteilung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2017 jedoch bei acht Mitgliedstaaten das Risiko der Nichteinhaltung besteht; ist der Ansicht, dass die vereinbarten fiskalischen Anpassungspfade eingehalten werden müssen;

40.  begrüßt den Rückgang der durchschnittlichen Haushaltsdefizite und Schuldenstände, stimmt jedoch zu, dass aggregierte Darstellungen wesentliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten verschleiern; betont, dass aggregierte Darstellungen immer in Verbindung mit einer Prüfung einzelner Haushalte betrachtet werden müssen, und hebt hervor, dass in Erwartung steigender Zinsen eine solide Fiskalpolitik erforderlich ist; ist der Ansicht, dass eine Aufwärtskonvergenz insbesondere zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erzielt werden muss;

Fiskalpolitischer Kurs für das Euro-Währungsgebiet

41.  stellt fest, dass sich der fiskalpolitische Kurs im Euro-Währungsgebiet gemäß der Herbstprognose 2016 der Kommission im Jahr 2015 von restriktiv hin zu neutral verschoben hat und erwartet wird, dass er im Prognosezeitraum leicht expansiv ist; nimmt außerdem die Ansicht der Kommission, dass die vollständige Umsetzung der in den länderspezifischen Empfehlungen des Rates enthaltenen fiskalpolitischen Vorgaben in der Summe dazu führen würde, dass der fiskalpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 und 2018 insgesamt leicht restriktiv wäre, und die Forderung der Kommission nach einem positiven, expansiven fiskalpolitischen Kurs zur Kenntnis, ist sich jedoch der damit verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Beschränkungen bewusst;

42.  sieht die Mitteilung der Kommission zu einem positiven haushaltspolitischen Kurs als wichtige Entwicklung an; begrüßt das Ziel der Mitteilung, zu einer besseren Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet beizutragen und die Chancen für fiskalische Impulse in den Mitgliedstaaten, die über den notwendigen Spielraum verfügen, hervorzuheben; betont, dass die haushaltspolitischen Anforderungen auf gemeinsam vereinbarten Fiskalregeln beruhen; weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten unabhängig von aggregierten Empfehlungen den SWP einhalten müssen; stellt fest, dass es bezüglich des Potenzials und des Umfangs eines aggregierten fiskalpolitischen Ziels unterschiedliche Ansichten gibt; begrüßt die laufende Arbeit des unabhängigen Europäischen Fiskalausschusses in diesem Bereich;

43.  ist der Ansicht, dass eine Verbesserung der Struktur der öffentlichen Haushalte einer der wesentlichen Hebel ist, um die Einhaltung der Haushaltsvorschriften der EU sicherzustellen und die Finanzierung unabdingbarer Ausgaben, den Aufbau von Puffern für unvorhergesehene Ausgaben und wachstumsfördernde Investitionen und schließlich die Finanzierung weniger wesentlicher Ausgaben zu ermöglichen und zu einer effizienteren und verantwortungsvollen Verwendung öffentlicher Mittel beizutragen; erinnert daran, dass die Zusammensetzung der einzelstaatlichen Haushalte unter Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen auf nationaler Ebene entschieden wird;

44.  stellt fest, dass regelmäßig eine Debatte über eine intelligente Zuweisung öffentlicher Ausgaben und politische Prioritäten in Bezug auf den EU-Haushalt stattfindet und dass eine solche kritische Bewertung auch für nationale Haushalte unerlässlich ist, um mittel- und langfristig die Qualität öffentlicher Haushaltspläne zu verbessern und lineare Budgetkürzungen zu vermeiden;

45.  begrüßt die laufende Überprüfung der öffentlichen Ausgaben und legt den Mitgliedstaaten nahe, die Qualität und Zusammensetzung ihrer Haushaltspläne kritisch zu beurteilen; unterstützt Bemühungen im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität und Effizienz öffentlicher Ausgaben, unter anderem durch eine Verlagerung weg von unproduktiven Ausgaben und hin zu wachstumsfördernden Investitionen;

46.  ist der Ansicht, dass der EU-Haushalt zur Entlastung der nationalen Haushalte beitragen könnte, indem Eigenmittel erhoben werden, anstatt sich in hohem Maße auf nationale Beiträge zu verlassen;

47.  begrüßt die von der Euro-Gruppe während des Semesterzyklus 2016 geführten thematischen Diskussionen und verabschiedeten Normen für bewährte Verfahren etwa im Bereich der Ausgabenüberprüfungen; fordert die Kommission und die Euro-Gruppe auf, diese wirksamer und transparenter zu gestalten;

48.  fordert die Kommission und den Rat auf, die länderspezifischen Empfehlungen auf eine Weise zu formulieren, durch die Fortschritt messbar wird, insbesondere in Fällen, in denen die länderspezifische Empfehlung immer wieder auf denselben Politikbereich abzielt und/oder die Art der Reform eine Umsetzung erfordert, die über einen Semesterzyklus hinausgeht;

Koordinierung der einzelstaatlichen politischen Strategien und demokratische Rechenschaftspflicht

49.  betont, dass es wichtig ist, dass die einzelstaatlichen Parlamente über die Länderberichte, die länderspezifischen Empfehlungen, die nationalen Reformprogramme und die Stabilitätsprogramme diskutieren und dass diese in stärkerem Maße als bisher umgesetzt werden;

50.  ist der Ansicht, dass eine bessere Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen klar formulierte Prioritäten auf europäischer Ebene und eine wirklich öffentliche Diskussion auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene erfordert, die zu größerer Verantwortung führen; fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts der Auswirkungen und Herausforderungen, die sich in den Mitgliedstaaten auch auf subnationaler Ebene bemerkbar machen, lokale und regionale Behörden auf strukturierte Weise einzubeziehen, um die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu verbessern;

51.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, Verhandlungen über eine interinstitutionelle Vereinbarung über die wirtschaftspolitische Steuerung aufzunehmen; fordert, dass mit dieser IIV im Rahmen der Verträge sichergestellt wird, dass die Struktur des Europäischen Semesters eine sinnvolle und regelmäßige parlamentarische Kontrolle des Prozesses ermöglicht, insbesondere was die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts und die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet betrifft;

Sektorspezifische Beiträge zum Bericht über den Jahreswachstumsbericht 2017

Haushalte

52.  ist der Ansicht, dass der Haushalt der EU einen Zusatznutzen für Investitionen und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten bieten könnte, wenn mehr Synergien zwischen den bestehenden Instrumenten und eine Verknüpfung mit den Haushalten der Mitgliedstaaten geschaffen würden; vertritt deshalb die Auffassung, dass der Jahreswachstumsbericht, der ein wichtiges politisches Dokument mit grundlegenden Inhalten zu den einzelstaatlichen Reformprogrammen, länderspezifischen Empfehlungen und Umsetzungsplänen darstellt, als Richtschnur für die Mitgliedstaaten und für die Erstellung ihrer jeweiligen Haushaltspläne dienen sollte, damit gemeinsame Lösungen aufgenommen werden können, die in den einzelstaatlichen Haushalten zutage treten und mit dem EU-Haushalt verknüpft sind;

53.  weist darauf hin, dass die Verbesserung der Systeme zur Erhebung der Mehrwertsteuer und der Zölle in allen Mitgliedstaaten oberste Priorität genießen sollte; begrüßt den Vorschlag der Kommission für die Aufstellung einer schwarzen Liste der EU von Steuerparadiesen, die mit strafrechtlichen Sanktionen einhergehen sollte, damit internationalen Konzernen, die die Entrichtung von Steuern umgehen, entgegengetreten werden kann;

Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

54.  unterstreicht, dass eine verbesserte und effizientere Ressourcennutzung, mit der die Abhängigkeit von Energieträgern aus Drittstaaten verringert und eine nachhaltige Produktion eingeführt wird und die auf geeigneteren Anforderungen an die Gestaltung von Produkten und nachhaltigeren Verbrauchsmustern beruht, bedeutet, dass auch das Unternehmertum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert, die internationalen Zielvorgaben und die Umweltziele der Union wirksam umgesetzt sowie die Einnahmequellen in einem Kontext der fiskalischen Verantwortung und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit diversifiziert werden müssen; vertritt die Auffassung, dass das Europäische Semester außerdem die Berichterstattung über Energieeffizienz und Verbundnetze auf der Grundlage von auf EU-Ebene festgelegten Zielen umfassen sollte;

55.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.
  • [2]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.
  • [3]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8.
  • [4]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33.
  • [5]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
  • [6]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.
  • [7]  ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.
  • [8]  ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.
  • [9]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0238.

MINDERHEITENANSICHT

eingereicht gemäß Artikel 52 Absatz 4 der Geschäftsordnung

Miguel Viegas, Fabio De Masi, Paloma López Bermejo, Miguel Urbán Crespo, Marisa Matias, Rina Ronja Kari, Matt Carthy

Der Bericht steht für Strukturreformen und eine geringere Rolle des Staates und verteidigt den Stabilitätspakt und den Fiskalpakt. In dem Bericht wird die Ansicht vertreten, dass die Lösung für den wirtschaftlichen Stillstand der EU darin besteht, die neoliberalen Reformen und die Finanzialisierung auszuweiten, unter anderem durch die Kapitalmarktunion, statt die öffentlichen Ausgaben zu steigern, die Löhne anzuheben und den Sozialschutz, der durch Sparmaßnahmen zerstört wurde, zu verbessern. Außerdem werden Bedenken bezüglich des Beschlusses, keine Sanktionen gegen Portugal und Spanien zu verhängen, geäußert.

Damit wird die Realität geleugnet: Der Euro und der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung waren nicht in der Lage, die Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise zu bewältigen, unter der die EU seit beinahe einem Jahrzehnt zu leiden hat, sie waren jedoch für diese Krise und ihre Verschärfung verantwortlich. Der Euro und der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung waren als Instrumente im Interesse der Durchsetzung einer neoliberalen Agenda tätig: Privatisierung und Deregulierung, Strukturreformen, Verlust von sozialen und Arbeitnehmerrechten, Kürzungen beim Einkommen von Arbeitnehmern und bei Sozialleistungen.

Der Euro und der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung haben zu größeren Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten und zu größeren Einkommensunterschieden und somit zu weniger territorialem, sozialem und wirtschaftlichem Zusammenhalt geführt.

Daher fordern wir nachdrücklich die Aufhebung folgender Maßnahmen:

·Fiskalpakt;

·Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung;

·Europäisches Semester.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (25.1.2017)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2017
(2016/2306(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Jean-Paul Denanot

(*)  Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Ansicht, dass der Haushalt der EU einen Zusatznutzen für Investitionen und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten bieten könnte, wenn mehr Synergien zwischen den bestehenden Instrumenten und eine Verknüpfung mit den Haushalten der Mitgliedstaaten geschaffen würden; vertritt deshalb die Auffassung, dass der Jahreswachstumsbericht, der ein wichtiges politisches Dokument mit grundlegenden Inhalten zu den einzelstaatlichen Reformprogrammen, länderspezifischen Empfehlungen und Umsetzungsplänen darstellt, als Richtschnur für die Mitgliedstaaten und für die Erstellung ihrer jeweiligen Haushalte dienen sollte, damit gemeinsame Lösungen aufgenommen werden können, die in den einzelstaatlichen Haushalten zutage treten und mit dem EU-Haushalt verknüpft sind;

2.  stimmt der Auffassung zu, dass die Stabilitätsmechanismen von großer Bedeutung sind, und weist darauf hin, dass die Umsetzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Kriterien und deren Erfüllung in den Mitgliedstaaten Priorität genießen sollten; begrüßt, wenn die bestehenden Flexibilitätsklauseln voll ausgeschöpft werden, damit vermehrte Investitionen und Strukturreformen unterstützt und Bedrohungen der Sicherheit und Flüchtlingsströme bewältigt werden;

3.  weist darauf hin, dass die Verbesserung der Systeme zur Erhebung der Mehrwertsteuer und der Zölle in allen Mitgliedstaaten oberste Priorität genießen sollte; begrüßt den Vorschlag der Kommission für die Aufstellung einer schwarzen Liste der EU von Steuerparadiesen, die mit strafrechtlichen Sanktionen einhergehen sollte, damit internationalen Konzernen, die die Entrichtung von Steuern umgehen, entgegengetreten werden kann; begrüßt die Vorschläge der Kommission, eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer einzuführen, mit der grenzübergreifende Aktivitäten gefördert und Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung vermindert werden sollten; hält eine Reform des Eigenmittelsystems für geboten, die in eine wirkliche Reform der Finanzierung der EU münden sollte, bei der die Steuerlast der Bürger nicht erhöht wird;

4.  ist der Ansicht, dass das Wachstum noch nicht für die Schaffung der Arbeitsplätze, die die EU insbesondere für ihre jungen Bürger so dringend benötigt, ausreicht und dass mehr öffentliche und private Investitionen in Infrastruktur, in allgemeine und berufliche Bildung und in KMU mobilisiert und Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wie zum Beispiel die Jugendgarantie gefördert werden müssen; begrüßt die zusätzliche Förderung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Form von zusätzlichen 500 Mio. EUR an konkreten Mittelzuweisungen für die Initiative sowie einer Mrd. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds für den Zeitraum 2017-2020, wodurch mehrere für eine Förderung durch die Initiative in Frage kommende Mitgliedstaaten mehr der ihnen zustehenden Mittel aus dem ESF in Maßnahmen zur Beschäftigung von jungen Menschen investieren können;

5.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Anwendungszeitraum und die Finanzierungskapazität des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zu verlängern bzw. zu erhöhen; betont, dass der EFSI gestärkt werden muss, damit die Investitionen wieder auf ein langfristig nachhaltiges Maß zurückgeführt und auch künftig konkrete Ergebnisse erzielt werden und die Projektträger versichert sein können, dass sie auch nach Ablauf des ursprünglichen Investitionszeitraums Projekte in die Wege leiten können; erwartet weitere Verbesserungen in den Bereichen Zusätzlichkeit, geografische und sektorale Abdeckung sowie Transparenz; unterstreicht das Potenzial der Synergien zwischen dem EFSI und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), die insbesondere beim territorialen Zusammenhalt zutage treten können; fordert die europäischen und die einzelstaatlichen Organe auf, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besser einzubinden, damit die in manchen Mitgliedstaaten unzureichenden Kapazitäten für die Projektentwicklung und für die Kreditaufnahme angegangen werden;

6.  bekräftigt, dass Investitionen in Innovation und IKT und die Mobilisierung von Geldern für diese Bereiche grundlegende wirtschaftspolitische Maßnahmen auf EU-Ebene sein sollten, damit nachhaltiges Wachstum geschaffen wird;

7.  ist der Ansicht, dass dem Bankensystem mehr Verantwortung übertragen werden muss, damit für langfristige Investitionen, aber auch für Stabilität auf den Finanzmärkten gesorgt ist;

8.  betont die große Bedeutung einer fairen und kohärenten Investitionspolitik der EU, mit der in der gesamten EU Wachstum geschaffen und die Verringerung der bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt werden kann;

9.  ist überzeugt, dass KMU und Start-ups für die künftige Entwicklung der Wirtschaft der EU unabdingbar sind, und bekräftigt, dass es höherer Investitionen und auf die zusätzliche Förderung dieser Unternehmen zugeschnittener fiskalpolitischer Maßnahmen bedarf;

10.  ist der Überzeugung, dass die Geldpolitik – sofern sie durch eine geeignete Haushaltspolitik nachdrücklich untermauert wird – wirtschaftliche Entwicklung, nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern kann;

11.  ist der Ansicht, dass die in den Mitgliedstaaten auftretenden unterschiedlichen demografischen Entwicklungen diese Staaten auf das Erfordernis aufmerksam machen sollten, die öffentlichen Defizite einander gegenüberzustellen;

12.  weist erneut darauf hin, dass der Rückgriff auf die ESI-Fonds an die makroökonomischen Rahmenbedingungen geknüpft ist; fordert die Kommission mit Blick auf den Zusammenhang zwischen guter wirtschaftspolitischer Steuerung und Absorptionskapazität auf, für die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zum Rückgriff auf die ESI-Fonds anzuhalten, indem sie den Zeitraum für die Haushaltsanpassung, in dem die ESI-Fonds als flankierende Maßnahme zur Umsetzung von Strukturreformen und zur Erhöhung von Investitionen eingesetzt werden, verlängert;

13.  betont, dass in der EU gegenüber anderen großen Märkten wie beispielsweise den USA vergleichsweise strenge Haushaltsregeln, unterschiedliche Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten und zahlreiche verschiedene Einschränkungen gelten, die Fortschritt, innovativen Lösungen und Wachstum im Wege stehen; fordert die Kommission deshalb auf, mit den Mitgliedstaaten eine ausführlichere Debatte über gemeinsame Aktivitäten und Regeln, die auf EU-Ebene festgelegt werden müssen, zu führen, um im Vorfeld der Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts den Austausch von Wissen, Erfahrungen, Technologien, Innovation, Entwicklung und das rasche Wachstum von Startups zu fördern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.1.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Victor Negrescu, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jean-Paul Denanot, Ivana Maletić, Marco Valli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Paul Brannen, Ulrike Lunacek

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (25.1.2017)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2017
2016/2306(INI)

Verfasser der Stellungnahme: Nuno Melo

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass die Debatte über das Europäische Semester von besonderer Bedeutung ist, da ein neues Entwicklungsmodell für Strukturreformen und selektive Investitionen in strategischen Bereichen gefunden werden muss, mit dem Fortschritte hin zu einem Wirtschaftsmodell gemacht werden, bei dem industrielle Entwicklung mit ökologischer Nachhaltigkeit kombiniert wird; bekräftigt deshalb, dass Umweltaspekte gemeinsam mit ökonomischen und sozialen Aspekten eine tragende Rolle im Prozess des Europäischen Semesters spielen sollten;

2.  bedauert, dass sich die Wirtschaft in der EU weiterhin nur langsam und zögerlich erholt, woran deutlich wird, dass Strukturreformen beschleunigt, die Investitionstätigkeit gefördert und die Wirtschaft wettbewerbsfähiger gemacht werden müssen;

3.  begrüßt, dass die Kreislaufwirtschaft im Jahreswachstumsbericht 2017 ausdrücklich als eine der allgemeinen wirtschaftlichen Prioritäten der EU genannt wird;

4.  unterstreicht, dass der Klimawandel zweifellos eine sehr ernste globale Herausforderung darstellt und dass auch künftig rasches Handeln Priorität für die EU haben sollte; betont in diesem Zusammenhang die große Bedeutung des im Dezember 2015 auf der COP 21 angenommenen Übereinkommens von Paris, mit dem ein globaler Meilenstein für einen weltweiten gemeinsamen Übergang zu einer klimaresistenten Gesellschaft mit geringem CO2-Ausstoß gesetzt wurde; weist darauf hin, dass das Übereinkommen ein qualitatives langfristiges Ziel für die Emissionsminderung vorgibt, das mit den Bestrebungen im Einklang steht, den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlicher weniger als 2° C zu begrenzen und die Bemühungen fortzusetzen, ihn auf 1,5° C zu beschränken; fordert die Kommission daher auf, in ihren länderspezifischen Empfehlungen zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten in Energieprojekte mit geringem CO2-Ausstoß investieren müssen, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen; weist darauf hin, dass ein wirksamer Übergang zu einer Gesellschaft mit geringem CO2-Ausstoß große Investitionen in strategischen Bereichen wie Energie, Abfallwirtschaft, Verkehr und Gebäude erfordert; fordert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen der künftigen „EFSI-2“-Verordnung nachhaltige Investitionen vorgesehen werden;

5.  fordert die Kommission auf, das Europäische Semester als ein Instrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU einzusetzen, die sich aus der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung ergeben, und insbesondere Strategien und wirksame Maßnahmen in das Verfahren einzubeziehen, die sich mit dem Klimawandel, nachhaltiger Produktion, nachhaltigem Konsum, Lebensmittelsicherheit und biologischer Vielfalt befassen;

6.  erinnert daran, dass nachhaltiges Wachstum, Klimaschutz und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU erfordern, dass wir unsere Ressourcen auf intelligentere und nachhaltigere Weise nutzen, die Besteuerung von der Arbeitskraft auf die Verschmutzung der Umwelt verlagern, Subventionen für fossile Energieträger schrittweise abbauen und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringern; ist der Auffassung, dass der Schwerpunkt in erster Linie auf der Anwendung der Entsorgungshierarchie liegen sollte, damit die Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen, vermehrtes Recycling und die Wiederverwendung von Produkten gefördert werden; nimmt zur Kenntnis, dass die Unternehmen in der EU Schätzungen zufolge mit der Kreislaufwirtschaft Einsparungen in Höhe von etwa 600 Mrd. EUR jährlich erzielen könnten; bekräftigt daher seine Forderung, im Interesse eines schnelleren Übergangs der EU zu einer Kreislaufwirtschaft deren Grundsätze in das Europäische Semester einzubeziehen und einen Leitindikator zur Ressourceneffizienz sowie Versorgungssicherheit für wesentliche Rohstoffe zu schaffen; hält vermehrte Investitionen in bewährte grüne Technologien für geboten, damit die Vorgaben der Strategie Europa 2020 für nachhaltiges Wachstum und die Klima- und Energieziele 2030 erreicht werden;

7.  hebt den Stellenwert der laufenden Reform der Abfallvorschriften für einen schnelleren Übergang der europäischen Wirtschaft zu einem Kreislaufmodell hervor;

8.  unterstreicht, dass eine verbesserte und effizientere Ressourcennutzung, mit der die Abhängigkeit von Energieträgern aus Drittstaaten verringert und eine nachhaltige Produktion eingeführt wird und die auf geeigneteren Anforderungen an die Gestaltung von Produkten und nachhaltigeren Verbrauchsmustern beruht, bedeutet, dass auch das Unternehmertum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert, die internationalen Zielvorgaben und die Umweltziele der Union wirksam umgesetzt sowie die Einnahmequellen in einem Kontext der fiskalischen Verantwortung und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit diversifiziert werden müssen; vertritt die Auffassung, dass das Europäische Semester außerdem die Berichterstattung über Energieeffizienz und Verbundnetze auf der Grundlage von auf EU-Ebene festgelegten Zielen umfassen sollte;

9.  betont, dass Europa laut einer Studie der Kommission aus dem Jahre 2012 72 Mrd. EUR jährlich einsparen würde, der Umsatz im Abfallwirtschafts- und Recyclingsektor um 42 Mrd. EUR steigen würde und bis 2020 400 000 Arbeitsplätze geschaffen würden, wenn alle EU-Rechtsvorschriften über Abfall vollständig umgesetzt würden; weist erneut darauf hin, dass die Verringerung der Abfallmenge und die Sicherstellung, dass die diesbezüglichen Rechtsvorschriften eingehalten werden, als oberste Prioritäten betrachtet werden sollten;

10.  hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten ihre Steuersysteme reformieren müssen, um das Wachstum und gerechte Regeln für Unternehmen zu unterstützen; hebt in diesem Zusammenhang den Stellenwert der Umweltsteuern, einer ökologischen Steuerreform und von Programmen zur Verlagerung der Besteuerung als wesentliche Faktoren für den Übergang zu einer ökologischen Wirtschaft hervor, weil dadurch Ökoinnovationen bewirkt werden können, die Wohlstand und Arbeitsplätze schaffen sowie zu einer Verbesserung der Umweltqualität und zu einer Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs beitragen;

11.  fordert die Kommission auf, die Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Prozess des Europäischen Semesters einzubeziehen;

12.  betont, dass es einer breiter gefächerten Reihe von Indikatoren bedarf, damit die Maßnahmen bewertet werden können, die die Mitgliedstaaten als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele, die die Europäische Union in die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung aufgenommen hat, ergriffen haben, wobei insbesondere das Ziel, die Menge der Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren, im Mittelpunkt steht; hebt hervor, dass die Vorgaben der Ziele für nachhaltige Entwicklung sowohl in die innere als auch in die auswärtige Politik der Union angemessen einbezogen werden müssen;

13.  erinnert daran, dass in der gesamten EU tendenziell eine Zunahme der Zahl der Arbeitsplätze in der Umweltindustrie beobachtet werden kann; hebt hervor, dass die weitere Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zur Folge haben könnte, was insbesondere für die Bereiche Isolierung, Wärmepumpentechnik, elektrisch betriebene Fahrzeuge und wassersparende landwirtschaftliche Bewässerungstechnologien, aber auch für die Recyclingbranche und für von Ressourcen abhängige Branchen gilt;

14.  begrüßt den Beschluss der Kommission, eine Gruppe hochrangiger Sachverständiger für nachhaltige Finanzierung einzurichten; unterstreicht, dass es – wie in der Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Kapitalmarktunion: die Reform rasch voranbringen“ dargelegt – Reformen für nachhaltige Finanzierung bedarf, sodass Investitionen in saubere Technologien und deren Einsatz unterstützt werden, damit dafür gesorgt ist, dass das Finanzsystem langfristig und nachhaltig Wachstum finanzieren kann, und damit ein Beitrag zur Schaffung einer CO2-armen, klimaverträglichen Kreislaufwirtschaft geleistet wird;

15.  stellt fest, dass viele der Vorhaben, für die eine Finanzierung aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) genehmigt wurde, auf Infrastruktur und Innovation in den Bereichen Umwelt und Gesundheit ausgerichtet sind; betont jedoch, dass die Verfügbarkeit „grüner“ Mittel im Rahmen des EFSI verbessert werden muss;

16.  hebt hervor, dass wirksame Investitionen in Gesundheit und Bildung – darunter auch in Gesundheitsförderung und Vorbeugung – eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass alle Bürger über einen gleichwertigen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen verfügen, sowie für Stabilität, Nachhaltigkeit, wirtschaftlichen Wohlstand und Wachstumsförderung sind, da sie sich in den Bereichen Produktivität, Arbeitskräfteangebot, Humankapital und öffentliche Ausgaben auszahlen; erinnert daran, dass Ausgaben für das Gesundheitswesen Investitionen in gesündere, sicherere, produktivere und wettbewerbsfähigere Gesellschaften sind; betont die große Bedeutung von Nachhaltigkeit im Gesundheitssektor, der eine wichtige gesamtwirtschaftliche Rolle spielt, da 8 % aller Arbeitskräfte in Europa in ihm beschäftigt sind und er 10 % des BIP in der EU generiert;

17.  hält es für geboten, dass ein nachhaltiges System für den Austausch von Wissen in der Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen geschaffen wird und dass die Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen darauf abzielt, Fragen im Zusammenhang mit den Eigenschaften von Technologien im Gesundheitswesen wie zum Beispiel deren Sicherheit, Wirksamkeit, Effizienz, Anwendbarkeit, Indikationen, Kosten und Kosteneffizienz sowie die sozialen, ethischen und wirtschaftlichen Folgen ihrer Nutzung anzugehen;

18.  empfiehlt erneut, dass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in die länderspezifischen Empfehlungen aufgenommen werden;

19.  betont, wie wichtig ein strukturierter und systematischer Dialog auf nationaler Ebene ist, um die Eigenverantwortung sämtlicher Interessenträger im Gesundheitswesen im Hinblick auf die länderspezifischen Empfehlungen zu stärken; hält deshalb eine gründlichere Leistungsbeurteilung des Gesundheitswesens auf EU-Ebene für erforderlich; fordert die Mitgliedstaaten auf, die gesammelten Kenntnisse in die Konzipierung ihrer Politik einfließen zu lassen und sich über bewährte Verfahren auszutauschen, um Abweichungen und Ungleichgewichte im Gesundheitswesen zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten zu verringern;

20.  betont, dass die Gesundheitssysteme im Rahmen des Europäischen Semesters gründlicher bewertet werden müssen, wobei nicht nur die fiskalische Dimension berücksichtigt, sondern auch die Zugänglichkeit, Wirksamkeit und Qualität des europäischen Gesundheitswesens behandelt werden sollten;

21.  betont, dass die Kosten im Gesundheitswesen, die den Mitgliedstaaten im Rahmen von die Gesundheitssysteme zusätzlich belastenden Notfallsituationen – wie zum Beispiel Migranten und Flüchtlinge, die bei ihrem Eintreffen in der EU unmittelbar medizinische Versorgung benötigen – entstehen, angemessen berücksichtigt werden sollten, dass die erforderliche medizinische Versorgung sowohl für den Schutz der Menschenrechte als auch für die Verringerung des Risikos, dass EU-Bürger mit in den Ursprungsländern der Migranten vorkommenden Krankheiten in Kontakt kommen, von größter Bedeutung ist und dass die damit verbundene Kostenbelastung deshalb bei der Bewertung der Haushalte der Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt werden sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.1.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

52

5

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Margrete Auken, Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Catherine Bearder, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Mark Demesmaeker, Stefan Eck, José Inácio Faria, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Josu Juaristi Abaunz, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Urszula Krupa, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Valentinas Mazuronis, Susanne Melior, Massimo Paolucci, Piernicola Pedicini, Julia Reid, Frédérique Ries, Michèle Rivasi, Daciana Octavia Sârbu, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Ivica Tolić, Estefanía Torres Martínez, Nils Torvalds, Adina-Ioana Vălean, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Renata Briano, Herbert Dorfmann, James Nicholson, Stanislav Polčák, Gabriele Preuß, Tiemo Wölken

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Xabier Benito Ziluaga, Richard Corbett, Sander Loones, Kosma Złotowski

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (25.1.2017)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2017
(2016/2306(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Krzysztof Hetman

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt den Jahreswachstumsbericht der Kommission für 2017 als wichtigen Bestandteil des Aufschwungs in Europa, dem eine Strategie zugrunde liegt, die Investitionen, Strukturreformen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik umfasst, um weiter höhere Wachstumsraten zu fördern, den Aufschwung in Europa zu stärken und eine Aufwärtskonvergenz zu erzielen;

2.  erklärt sich besorgt, dass es insbesondere im Euro-Währungsgebiet noch immer Anzeichen für makroökonomische Ungleichgewichte und eine geringe Konvergenz gibt;

3.  ist besorgt angesichts der lückenhaften Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung in Europa sowie angesichts der erheblichen Investitionslücke in der EU, die das längerfristige Wachstumspotenzial der EU gefährdet; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich deutlich zur Umsetzung von Strukturreformen sowie zur Verringerung ihrer Schuldenquote und ihres Haushaltsdefizits zu verpflichten, um Wachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen; ist der Auffassung, dass die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen sowie die Entscheidung, auf welche Weise dies bestmöglich zu bewerkstelligen ist, weiterhin in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen sollten; betont, dass kommunale und regionale Gebietskörperschaften, andere beteiligte Interessenträger sowie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) eine große Rolle spielen, wenn es darum geht, diese Strukturreformen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Investitionen zu unterstützen; fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften soweit erforderlich in das Europäische Semester einzubeziehen;

4.  fordert Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters, die auf die Förderung der Binnennachfrage ausgerichtet sind, um die europäische Wirtschaft angesichts der Verschlechterung der globalen Perspektiven und angesichts des Rückgangs der weltweiten Nachfrage widerstandsfähiger zu machen;

5.  würdigt die Zielsetzung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), mit dem hochriskante Investitionsvorhaben unterstützt werden sollen, um auf der Grundlage von hochwertigen Arbeitsplätzen und Produktivität das Wachstumspotenzial zu stärken; ist jedoch besorgt angesichts des ausgesprochen großen Ungleichgewichts im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Fonds zwischen den 15 „alten“ Mitgliedstaaten (91 % der Mittel) und den 13 „neuen“ Mitgliedstaaten (9 % der Mittel); nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die Synergieeffekte und Komplementarität zwischen dem EFSI und den ESI-Fonds zu stärken und auf kommunaler und regionaler Ebene gezieltere technische Unterstützung bereitzustellen, um Unterschiede im Binnenmarkt abzumildern, indem alle Regionen in die Lage versetzt werden, ihr Potenzial zu entfalten und die geografische Abdeckung des EFSI unionsweit zu verbessern; fordert die EIB und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Zuweisung der Finanzmittel auf der Grundlage einer sorgfältigen Finanzanalyse erfolgt und die Anträge gerecht nach Leistung beurteilt werden; betont jedoch, dass nach wie vor keine Belege über die Auswirkungen des Beitrags des EFSI zu Wachstum und Beschäftigung vorliegen; betont in diesem Zusammenhang, dass der EFSI die ESI-Fonds ergänzen muss und dass die Rolle der Kohäsionspolitik als wichtigste Investitionsstrategie der EU, die den Bürgern die EU näherbringt, dadurch keinesfalls geschmälert werden darf; fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen für die Verringerung und den besseren Ausgleich der genannten Diskrepanz vorzuschlagen;

6.  teilt die Auffassung der Kommission, dass die Plattform für Investitionsberatung weiterentwickelt werden muss, damit sie auf kommunaler und regionaler Ebene stärker tätig sein und ihre Zusammenarbeit mit nationalen Förderbanken verbessern kann und damit sie ein hilfreiches Instrument darstellt, um Projektträger bei der Ausarbeitung besserer Projekte zu unterstützen, insbesondere für Regionen oder Branchen, in denen zusätzliche Reichweite und technische Kapazitäten erforderlich sind; fordert die Kommission auf, eine bessere Verwendung des EFSI durch kommunale und regionale Gebietskörperschaften in der gesamten EU zu fördern, insbesondere über Investitionsplattformen; fordert die Kommission daher auf, durch die Verbreitung von Informationen unterstützend tätig zu werden und den derzeitigen Mangel an administrativen und institutionellen Kapazitäten auf subnationaler Ebene zu beheben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den EFSI und die ESI-Fonds im Einklang mit der Strategie Europa 2020 zu nutzen und ihr Potenzial voll auszuschöpfen, um die Investitionslücke in der EU zu verkleinern;

7.  betont, dass die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester und den Bemühungen, die Kohäsionspolitik (z. B. durch die Tätigkeit der Taskforce für bessere Umsetzung) zu vereinfachen, stärker darauf hinarbeiten müssen, die erforderlichen Strukturreformen und alle anderen Maßnahmen zu verwirklichen, mit denen ihre Umsetzung gefördert wird (etwa durch den Aufbau institutioneller Kapazitäten), um Wachstum und Beschäftigung zu fördern und die Hemmnisse abzubauen, vor denen die Begünstigten der Kohäsionspolitik stehen; betont jedoch, dass eine Abstimmung der Prioritäten der EU mit den nationalen, regionalen und kommunalen Erfordernissen erfolgen muss; betont, wie wichtig Ex-ante-Konditionalitäten sind, um den Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten zu stärken; hält es für geboten, den europäischen Bürgern die Ergebnisse besser zu vermitteln, damit der europäische Mehrwert deutlicher zutage tritt;

8.  weist erneut darauf hin, dass die Umsetzung der ESI-Fonds im Finanzplanungszeitraum 2014–2020 beschleunigt werden muss; räumt ein, dass die Zuständigkeit für die Festlegung der Programme weiterhin bei den Mitgliedstaaten liegen sollte; vertritt jedoch die Auffassung, dass der Analyse der Defizite bei der Umsetzung maßgeschneiderte Empfehlungen folgen sollten, die in die länderspezifischen Empfehlungen einfließen sollten; fordert die Kommission auf, die Festlegung dieser Maßnahmen in engem Dialog mit den Mitgliedstaaten vorzunehmen;

9.  betont, dass den Mitgliedstaaten beim Gebrauch der Investitionsklauseln größere Flexibilität bei der Umsetzung gewährt werden muss, damit die wirtschaftlichen Herausforderungen besser bewältigt werden und das Wachstum gefördert wird; teilt in dieser Hinsicht die Ansicht des Europäischen Rechnungshofs, dass die öffentliche Auftragsvergabe ein andauerndes Problem ist, das auch auf Ebene der Kommission angegangen werden muss, wobei sich die Kommission für Verbesserungen auf diesem Gebiet einsetzen sollte;

10.  begrüßt, dass der Vorschlag der Kommission, die Zahlungen aus den ESI-Fonds an Spanien und Portugal teilweise auszusetzen, im Lichte der konstruktiven Kritik vonseiten des Parlaments, das schlüssig darlegte, dass dieser Vorschlag unnötig ist, und angesichts einer Bewertung vonseiten der Kommission, in der erklärt wird, dass die beiden Länder Fortschritte im Hinblick auf ihre Zielsetzung für die Verringerung ihrer Defizite machen, ruht; teilt die Ansicht der Kommission, dass das Euro-Währungsgebiet stärker gemeinsam vorgehen und dabei den Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre Haushaltslage Rechnung tragen sollte; weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge hin; erwartet außerdem den 2017 fälligen Bericht der Kommission über die Anwendung von Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, in dem der im Rahmen des strukturierten Dialogs von 2016 geäußerte Standpunkt des Parlaments berücksichtigt werden soll;

11.  begrüßt die Erklärung der Kommission, dass Investitionen in Wissen, Innovation, Bildung sowie Informations- und Kommunikationstechnologie wichtige Wachstumsmotoren sind; befürwortet die Verabschiedung von Maßnahmen, die allen EU-Bürgern eine grundlegende Netzanbindung ermöglichen;

12.  ist der Auffassung, dass die Ziele der Investitionsoffensive für Europa nur durch die verbesserte Einbindung von KMU, kommunalen Gebietskörperschaften und anderen bürgernahen Interessenträgern verwirklicht werden können; fordert die EIB und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Interessenträger erfolgreich Projektfinanzierungsanträge planen und durchführen können, angemessene Unterstützung erhalten und keinem unnötigen Verwaltungsaufwand ausgesetzt sind; stellt insbesondere fest, dass die von Gemeinschaften geleitete Kommunalentwicklung positive Auswirkungen auf die Berücksichtigung der Anliegen der Akteure vor Ort haben kann;

13.  begrüßt die Unterstützung für KMU durch die KMU-Fazilität des EFSI und die KMU-Initiative; sieht sich bestärkt durch die anhaltende Erholung des KMU-Zweigs seit der Finanzkrise von 2008; fordert die Kommission zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf, um dafür zu sorgen, dass Problemfelder wie der langsame Anstieg der Zahl der Beschäftigten in KMU und das stagnierende Wachstum in der Fertigungs-, Bau- und Einzelhandelsbranche angegangen werden;

14.  ist der Auffassung, dass der Zugang zu Finanzmitteln für wachsende KMU nach wie vor die größte Herausforderung darstellt; stellt fest, dass die in erster Linie von den Mitgliedstaaten regulierte Geschäftsbankenbranche für die meisten KMU nach wie vor die wichtigste Finanzierungsquelle ist; stellt daher fest, dass die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Erholung des KMU-Zweigs nach wie vor die wichtigsten Akteure sind und dass die Kommission dafür sorgen sollte, dass ihre Maßnahmen eine wirksame Unterstützung darstellen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.1.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

6

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Victor Boştinaru, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, Tamás Deutsch, Iratxe García Pérez, Michela Giuffrida, Ivan Jakovčić, Constanze Krehl, Sławomir Kłosowski, Andrew Lewer, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Jens Nilsson, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Konstantinos Papadakis, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Liliana Rodrigues, Fernando Ruas, Monika Smolková, Maria Spyraki, Ruža Tomašić, Ramón Luis Valcárcel Siso, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Petras Auštrevičius, Ivana Maletić, Dimitrios Papadimoulis, Maurice Ponga, Laurenţiu Rebega, Bronis Ropė, Iuliu Winkler

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.2.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

13

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Burkhard Balz, Hugues Bayet, Pervenche Berès, Udo Bullmann, Jonás Fernández, Neena Gill CBE, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Cătălin Sorin Ivan, Georgios Kyrtsos, Alain Lamassoure, Philippe Lamberts, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Marisa Matias, Gabriel Mato, Bernard Monot, Luigi Morgano, Stanisław Ożóg, Pirkko Ruohonen-Lerner, Molly Scott Cato, Pedro Silva Pereira, Theodor Dumitru Stolojan, Kay Swinburne, Paul Tang, Michael Theurer, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Cora van Nieuwenhuizen, Miguel Viegas, Jakob von Weizsäcker, Sotirios Zarianopoulos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Bas Eickhout, Doru-Claudian Frunzulică, Thomas Mann, Siegfried Mureşan, Maria João Rodrigues, Renato Soru, Romana Tomc, Lieve Wierinck, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Klaus Buchner, Ingeborg Gräßle, Monica Macovei, Petri Sarvamaa

SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

34

+

ALDE

Michael Theurer, Lieve Wierinck, Cora van Nieuwenhuizen

ECR

Monica Macovei

NI

Renato Soru

PPE

Burkhard Balz, Ingeborg Gräßle, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Georgios Kyrtsos, Alain Lamassoure, Ivana Maletić, Thomas Mann, Gabriel Mato, Siegfried Mureşan, Petri Sarvamaa, Theodor Dumitru Stolojan, Romana Tomc, Tom Vandenkendelaere

S&D

Hugues Bayet, Pervenche Berès, Udo Bullmann, Jonás Fernández, Doru-Claudian Frunzulică, Neena Gill CBE, Roberto Gualtieri, Cătălin Sorin Ivan, Olle Ludvigsson, Luigi Morgano, Maria João Rodrigues, Pedro Silva Pereira, Paul Tang, Jakob von Weizsäcker

13

-

ECR

Stanisław Ożóg, Pirkko Ruohonen-Lerner, Kay Swinburne

EFDD

Marco Valli

ENF

Gerolf Annemans, Bernard Monot

GUE/NGL

Marisa Matias, Miguel Viegas

NI

Sotirios Zarianopoulos

Verts/ALE

Klaus Buchner, Bas Eickhout, Philippe Lamberts, Molly Scott Cato

1

0

ECR

Roberts Zīle

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung