EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über einen norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

24.3.2017 - (06679/2016 – C8-0175/2016 – 2016/0052(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: David Borrelli

Verfahren : 2016/0052(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0072/2017
Eingereichte Texte :
A8-0072/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über einen norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

(06679/2016 – C8-0175/2016 – 2016/0052(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06679/2016),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014–2021 (06956/16),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über einen norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014–2021 (06957/16),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen (06960/16),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island (06959/16),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 217 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0175/2016),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8‑0072/2017),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens, des Abkommens und der Protokolle;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Norwegen, der Republik Island und des Fürstentums Liechtenstein zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ermöglicht Norwegen, Island und Liechtenstein (im Folgenden „EWR-EFTA-Staaten“) die uneingeschränkte Teilnahme am Binnenmarkt.

Der EWR geht über Freihandelsabkommen im herkömmlichen Sinne hinaus, da er die vollen Rechte und Pflichten des EU-Binnenmarkts auf die EWR-EFTA-Staaten ausdehnt. Der EWR umfasst die vier Freiheiten des Binnenmarkts (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) sowie damit verbundene Politikbereiche (Wettbewerb, Verkehr, Energie und die wirtschafts- und währungspolitische Zusammenarbeit). Das Abkommen schließt horizontale politische Maßnahmen ein, die sich ausschließlich auf die vier Freiheiten beziehen: sozialpolitische Maßnahmen (einschließlich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Gleichbehandlung von Männern und Frauen), politische Maßnahmen in den Bereichen Verbraucherschutz, Umwelt, Statistik und Gesellschaftsrecht sowie verschiedene flankierende politische Maßnahmen, beispielsweise im Bereich Forschung und technische Entwicklung, die nicht auf dem EU-Besitzstand oder verbindlichen Rechtsakten beruhen, sondern durch Maßnahmen der Zusammenarbeit umgesetzt werden.

Im Zusammenhang damit haben diese drei Länder seit dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens im Jahr 1994 und auf der Grundlage von dessen Artikel 115 außerdem einen Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im EWR geleistet. Norwegen hat sich mit einem eigenen norwegischen Finanzierungsmechanismus zusätzlich beteiligt. Die jüngsten Finanzierungsmechanismen sind am 30. April 2014 ausgelaufen.

Angesichts der anhaltenden Notwendigkeit zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im Europäischen Wirtschaftsraum wurden mit Island, Liechtenstein und Norwegen Verhandlungen über ein Übereinkommen über die künftigen finanziellen Beiträge der EWR-EFTA-Staaten zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts im Europäischen Wirtschaftsraum geführt. Parallel zu den Verhandlungen über den Finanzierungsmechanismus, jedoch unabhängig davon, wurde eine Überprüfung der Protokolle zwischen der EU und Island bzw. der EU und Norwegen über den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen auf der Grundlage der Überprüfungsklausel der Zusatzprotokolle zu den Freihandelsabkommen mit Island und Norwegen eingeleitet.

Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung folgender Übereinkünfte am 17. Juli 2015 abgeschlossen:

•  des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014–2021,

•  des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über einen norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014–2021,

•  des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und

•  des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island.

Im Rahmen des Übereinkommens über einen EWR-Finanzierungsmechanismus und des Norwegen-Abkommens leisten die EWR-EFTA-Staaten im Zeitraum 2014–2021 einen finanziellen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im EWR in Höhe von insgesamt 2,8 Mrd. EUR. Außerdem wird ein bestimmter Betrag für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereitgestellt. Dieses Ergebnis bedeutet eine allgemeine Erhöhung des finanziellen Beitrags um 11,3 % gegenüber dem Zeitraum 2009–2014.

Die Überprüfung der Protokolle zwischen der EU und Island bzw. der EU und Norwegen über den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen führte dazu, dass beiden Ländern für den Zeitraum 2014–2021 erneut Zugeständnisse gewährt wurden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Verlängerung der im Zeitraum 2009–2014 gewährten Zugeständnisse, jedoch mit einer moderaten Ausweitung der Zugeständnisse bei einigen Tariflinien und/oder einer Verlängerung der bisherigen Zugeständnisse bei anderen Tariflinien. Norwegen wird ab dem Tag, an dem die vorläufige Anwendung der neuen Zugeständnisse beginnt, die Regelung für die Durchfuhr von Fisch um einen Zeitraum von sieben Jahren verlängern.

Im Einklang mit Artikel 218 Absatz 6 AEUV benötigt der Rat für den Erlass eines Beschlusses über den Abschluss des genannten Übereinkommens, des genannten Abkommens und der genannten Zusatzprotokolle die Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im Europäischen Wirtschaftsraum nach wie vor erforderlich ist. Deshalb sollten ein neuer Mechanismus für die finanziellen Beiträge der EWR-EFTA-Staaten und ein neuer norwegischer Finanzierungsmechanismus festgelegt werden.

Mit den Finanzmitteln aus dem EWR-Finanzierungsmechanismus 2014–2021 und den Zuschüssen Norwegens, die sich auf insgesamt 2,8 Mrd. EUR belaufen, wird ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum geleistet.

In Anbetracht dieser Überlegungen empfiehlt der Berichterstatter dem Parlament, dem Abschluss des Übereinkommens, des Abkommens und der Zusatzprotokolle zuzustimmen.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014–2021, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014–2021, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

06679/2016 – C8-0175/2016 – COM(2016)00862016/0052(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

11.5.2016

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

25.5.2016

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI

25.5.2016

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

REGI

17.3.2016

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

David Borrelli

15.3.2016

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

30.6.2016

28.2.2017

 

 

Datum der Annahme

21.3.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Borrelli, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Karoline Graswander-Hainz, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Franz Obermayr, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Matteo Salvini, Marietje Schaake, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Klaus Buchner, Agnes Jongerius, Stelios Kouloglou, Ramona Nicole Mănescu, Ramon Tremosa i Balcells, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Philippe Loiseau, Jordi Solé

Datum der Einreichung

24.3.2017

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

32

+

ALDE

Schaake Marietje, Takkula Hannu, Tremosa i Balcells Ramon, de Sarnez Marielle

ECR

Campbell Bannerman David, Starbatty Joachim, Zahradil Jan

EFDD

(The Earl of) Dartmouth William, Beghin Tiziana, Borrelli David

ENF

Loiseau Philippe

PPE

Andrikienė Laima Liucija, Caspary Daniel, Cicu Salvatore, Mănescu Ramona Nicole, Proust Franck, Quisthoudt-Rowohl Godelieve, Reding Viviane, Saïfi Tokia, Szejnfeld Adam, Winkler Iuliu

S&D

Arena Maria, Graswander-Hainz Karoline, Jongerius Agnes, Lange Bernd, Martin David, Maurel Emmanuel, Moisă Sorin, Rodríguez-Piñero Fernández Inmaculada, Schuster Joachim

VERTS/ALE

Buchner Klaus, Solé Jordi

2

GUE/NGL

Kouloglou Stelios, Mineur Anne-Marie

4

0

ENF

Obermayr Franz, Salvini Matteo

PPE

Pabriks Artis, Wałęsa Jarosław

BERICHTIGUNGEN DES STIMMVERHALTENS UND ABSTIMMUNGSABSICHTEN

Loiseau Philippe

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen