BERICHT über den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über den automatisierten Austausch von DNA-Daten in der Slowakei, Portugal, Lettland, Litauen, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Zypern, Polen, Schweden, Malta und Belgien und zur Ersetzung der Beschlüsse 2010/689/EU, 2011/472/EU, 2011/715/EU, 2011/887/EU, 2012/58/EU, 2012/299/EU, 2012/445/EU, 2012/673/EU, 2013/3/EU, 2013/148/EU, 2013/152/EU und 2014/410/EU
28.3.2017 - (13525/2016 – C8-0522/2016 – 2016/0819(CNS)) - *
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Judith Sargentini
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 50 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über den automatisierten Austausch von DNA-Daten in der Slowakei, Portugal, Lettland, Litauen, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Zypern, Polen, Schweden, Malta und Belgien und zur Ersetzung der Beschlüsse 2010/689/EU, 2011/472/EU, 2011/715/EU,
2011/887/EU, 2012/58/EU, 2012/299/EU, 2012/445/EU, 2012/673/EU,
2013/3/EU, 2013/148/EU, 2013/152/EU und 2014/410/EU
(13525/2016 – C8-0522/2016 – 2016/0819(CNS))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (13525/2016),
– gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8‑0522/2016),
– gestützt auf den Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität[1], insbesondere auf Artikel 33,
– gestützt auf Artikel 78c seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0091/2017),
1. billigt den Entwurf des Rates;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 210 vom 6.8.2008, S. 1.
BEGRÜNDUNG
Gemäß Artikel 39 Absatz 1 des ehemaligen Vertrags über die Europäische Union, der gemäß den Urteilen des Gerichtshofs vom 16. April 2015 in den verbundenen Rechtssachen C‑317/13 und C‑679/13 und in der Rechtssache C‑540/13 nach wie vor Gültigkeit hat, und im Einklang mit Artikel 9 des Protokolls (Nr. 36) kann der Rat, wenn er Durchführungsmaßnahmen auf der Grundlage des auf Titel VI des ehemaligen EUV beruhenden Besitzstands erlässt, dem Europäischen Parlament eine Frist für die Abgabe einer Stellungnahme setzen und – sofern innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme abgegeben wird – tätig werden.
Bedauerlicherweise entspricht dies nicht dem Standpunkt der Berichterstatterin zur parlamentarischen Kontrolle. Die Berichterstatterin bedauert, dass die Kommission bislang noch keine vorrangigen Legislativvorschläge vorgelegt hat, um die im Rahmen der ehemaligen dritten Säule angenommenen Instrumente – darunter ein Instrument zur Ersetzung des sogenannten Prümer Beschlusses (Beschluss 2008/616/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität[1]) – zu ersetzen. Da Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a AEUV am besten als Rechtsgrundlage geeignet ist, wird das Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens an der Ausarbeitung dieser Rechtsvorschrift mitwirken.
- [1] ABl. L 210 vom 6.8.2008, S. 12.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Automatisierter Austausch von DNA-Daten in der Slowakei, Portugal, Lettland, Litauen, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Zypern, Polen, Schweden, Malta und Belgien |
||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
13525/2016 – C8-0522/2016 – 2016/0819(CNS) |
||||
Datum der Anhörung des EP |
13.12.2016 |
|
|
|
|
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 15.12.2016 |
|
|
|
|
Berichterstatter Datum der Benennung |
Judith Sargentini 9.2.2017 |
|
|
|
|
Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses |
13.2.2017 |
||||
Prüfung im Ausschuss |
23.3.2017 |
|
|
|
|
Datum der Annahme |
23.3.2017 |
|
|
|
|
Datum der Einreichung |
28.3.2017 |
||||