BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2015

28.3.2017 - (2016/2181(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Inés Ayala Sender

Verfahren : 2016/2181(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0100/2017
Eingereichte Texte :
A8-0100/2017
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2015

(2016/2181(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2015 mit den Antworten der Agentur[1],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 – C8-0067/2017),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik[4], insbesondere auf Artikel 36,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[5], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0100/2017),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2015;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2015

(2016/2181(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2015 mit den Antworten der Agentur[6],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[7],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 – C8-0067/2017),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[8], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik[9], insbesondere auf Artikel 36,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[10], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0100/2017),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2015;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2015 sind

(2016/2181(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2015,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0100/2017),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“) für 2015 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 9 217 000 EUR belief, was keine Veränderung im Vergleich zum vorhergehenden Jahr darstellt; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2015 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.  in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaft und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2015 zu einer Vollzugsquote von 99,59 % geführt haben, womit das Ziel der Agentur erreicht wurde, und dass dies gegenüber 2014 einen Anstieg um 0,50 % darstellt; stellt des Weiteren fest, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 92,24 % betrug, womit das Ziel der Agentur erreicht wurde, und dass dies gegenüber 2014 einen Anstieg um 3,81 % darstellt;

2.  begrüßt die Einrichtung von Modulen auf der Plattform e-PRIOR für die elektronische Auftragsvergabe, Bestellung und Rechnungsstellung in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion der Kommission für Informatik (GD DIGIT); stellt fest, dass geplant war, die eingerichteten Module im Jahr 2016 schrittweise zu nutzen, was zu einem Anstieg des elektronischen Arbeitsflusses und in der Folge zu mehr Effizienz sowie Verlässlichkeit der Rückverfolgung bei Daten und Prüfungen führen sollte; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die durch die Einrichtung der Module erzielten Effizienzgewinne Bericht zu erstatten;

3.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur alle ihre Zahlungen innerhalb der in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 vorgesehenen Fristen geleistet hat, weswegen keine Verzugszinsen von Lieferanten in Rechnung gestellt wurden; stellt außerdem fest, dass die durchschnittliche Zahlungsfrist 20 Tage betrug;

4.  stellt fest, dass die der Agentur aufgezwungenen tatsächlichen Mittelkürzungen ihre Fähigkeit beeinträchtigt haben, ihr Ziel zu verwirklichen, das in der Organisation der operationellen Abstimmung der Kontroll- und Überwachungsaktivitäten der Mitgliedstaaten besteht, damit für die wirksame und einheitliche Anwendung der Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik gesorgt ist;

5.  weist darauf hin, dass die Agentur bei der Umsetzung der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik, bei der Verwirklichung der damit verbundenen Ziele und insbesondere bei der Anlandeverpflichtung und den Anforderungen mit Blick auf die Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Fangtätigkeit eine wichtige Rolle spielt; betont, dass deshalb geprüft werden sollte, ob die Mittel für die Tätigkeit der Agentur in den kommenden Jahren erhöht werden können;

6.  bedauert, dass die Kürzung der Haushaltsmittel und der Kapazitäten der Agentur die Fischereikontrollen schwächen und folglich eine Zunahme der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei nach sich ziehen könnte, die der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit der Branche abträglich wäre;

7.  stellt fest, dass die neue Migrationspolitik der Union und insbesondere die Errichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache als Bestandteil einer generellen Verbesserung des Küstenschutzes neue Aufsichtsaufgaben für die Agentur mit sich bringen und eine bessere Zusammenarbeit erforderlich machen, was einen erhöhten Finanzbedarf und das Erfordernis gestärkter technischer und personeller Ressourcen nach sich zieht;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

8.  begrüßt die Tatsache, dass der Anteil der Mittel, die von 2015 auf 2016 übertragen wurden, im Vergleich zu 2014 von 11 % auf 7 % zurückgegangen ist; stellt fest, dass die Quote der Übertragungen für Titel II (Verwaltungsausgaben) bei 20 % lag, was einem Rückgang um 5 % gegenüber 2014 entspricht; stellt fest, dass die Quote der Übertragungen für Titel III (operative Ausgaben) bei 20 % lag, was einem Rückgang gegenüber der Quote von 2014 um 10 % entspricht; stellt fest, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten bzw. nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von der Agentur im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

9.  stellt fest, dass die Agentur die Quote der Inabgangstellungen von aus dem Haushaltsjahr 2014 übertragenen gebundenen Mitteln auf 3,45 % weiter verringert hat, was eine Verringerung um 0,9 % im Vergleich zum vorausgegangenen Jahr darstellt;

Übertragungen

10.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich Umfang und Art der im Haushaltsjahr 2015 vorgenommenen Übertragungen dem Jahresabschluss der Agentur zufolge im Rahmen der Finanzordnung bewegten;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

11.  begrüßt, dass die Agentur in mehreren Fällen den Bedarf durch bestehende Verträge gedeckt hat, entweder ihrer eigenen oder derjenigen der Kommission, um die Verwendung verfügbarer Ressourcen optimal zu gestalten; nimmt zur Kenntnis, dass die Absichtserklärung über die erneute Rechnungsstellung für die Vergabedienste, die die GD DIGIT im Bereich der Informationstechnologie erbracht hat, Anfang 2016 unterzeichnet wurde; stellt fest, dass die Agentur den Schwerpunkt auf die Einführung des Systems für die elektronische Verwaltung sowie auf die Straffung und Optimierung ihrer Vergabeverfahren legt;

12.  bedauert, dass den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter der Agentur keinerlei Aufmerksamkeit gewidmet wird, obwohl ihnen bei der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, ohne dass ihre Zahl erhöht wird, eine grundlegende Rolle zukommt;

13.  ist der Ansicht, dass die Agentur die in sie investierten Finanzmittel besonders wirksam einsetzt, obgleich ihr Personal und ihre finanzielle Ausstattung in den kommenden Jahren aufgestockt werden müssen;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

14.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur eine umfassende Strategie für die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie eine Strategie zur Betrugsbekämpfung verabschiedet hat; nimmt zur Kenntnis, dass von insgesamt 13 Maßnahmen, die bis Ende 2017 durchzuführen sind, bereits neun durchgeführt wurden; stellt fest, dass die Kontrollen, mit denen die Agentur Betrugsfälle verhindern und aufdecken will, denjenigen ähnlich sind, mit denen die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge sichergestellt wird, wie etwa das „Vieraugenprinzip“, automatisierte Kontrollen bei den Finanz- und Rechnungsführungssystemen, externe Gehaltsabrechnung sowie Interessenerklärungen, die stets von Mitgliedern der Gremien unterzeichnet werden; entnimmt den Angaben der Agentur mit Zufriedenheit, dass es seit ihrer Einrichtung keine betrügerischen Ereignisse gegeben habe;

15.  stellt fest, dass die Interessenerklärungen und die Lebensläufe des Exekutivdirektors, der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Mitglieder der oberen Leitungsebene vorgelegt und auf der Website der Agentur veröffentlicht wurden; bedauert allerdings, dass nicht geprüft wurde, ob die Angaben in den Interessenerklärungen zutreffend sind; fordert die Agentur auf, regelmäßig zu prüfen, ob die Angaben in den Interessenerklärungen zutreffend sind, und sie regelmäßig zu aktualisieren;

16.  stellt fest, dass die Kommission der Agentur noch keine Antwort hinsichtlich des Entwurfs ihrer Durchführungsvorschriften zu Hinweisgebern übermittelt hat; ersucht die Agentur, der Entlastungsbehörde über die Festlegung und Durchführung dieser Vorschriften Bericht zu erstatten;

Interne Kontrollen

17.  stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Agentur ein Paket von Normen für die interne Kontrolle verabschiedet hat, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass die politischen und operativen Ziele erreicht werden; nimmt zur Kenntnis, dass die meisten Normen für die interne Kontrolle einen hohen Umsetzungsgrad aufweisen, wobei vier Bereiche einen mittleren und ein Bereich einen geringen Umsetzungsgrad im internen Kontrollsystem aufweisen bzw. aufweist;

18.  stellt besorgt fest, dass die Agentur den Angaben des Berichts des Rechnungshofs zufolge die Normen für die interne Kontrolle Nr. 10 (Geschäftsfortführung im Krisenfall), Nr. 11 (Dokumentenverwaltung) und Nr. 12 (Information und Kommunikation) noch nicht vollständig einhält; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur erklärte, dass die vollständige Umsetzung dieser Normen für die interne Kontrolle vor allem wegen knapper Haushaltsmittel noch nicht erreicht worden sei; fordert die Agentur auf, diese Normen für die interne Kontrolle umzusetzen und der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der Umsetzung Bericht zu erstatten;

Innenrevision

19.  stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) nach seiner Prüfung der Bausteine für die Feststellung der Zuverlässigkeit sechs Empfehlungen mit dem Vermerk „wichtig“ unterbreitet hat, die von der Agentur vollständig umgesetzt wurden; stellt darüber hinaus fest, dass bei der Agentur keine offenen Empfehlungen des IAS ausstehen;

20.  stellt fest, dass die Agentur eine zentrale Überwachung aller Prüfungsempfehlungen, die der Rechnungshof, der IAS und ihre interne Auditstelle unterbreitet haben, ausgearbeitet und umgesetzt hat, um sie zu konsolidieren und zu überwachen sowie die Folgemaßnahmen der entsprechenden Aktionspläne zu verbessern; merkt an, dass Ende 2015 nur vier Empfehlungen offen waren, von denen keine als „kritisch“ oder „sehr wichtig“ eingestuft ist;

Leistung

21.  stellt fest, dass im Rahmen der jährlichen Risikobewertung der Agentur zwei kritische Risiken ermittelt wurden; weist darauf hin, dass die Agentur eine strategische gemeinsame Einsatzplanung für den Fall vorbereiten sollte, dass das spezifische Kontroll- und Inspektionsprogramm der Kommission nicht rechtzeitig verabschiedet wird, damit die Umsetzung des administrativen Arbeitsprogramms der Agentur nicht gefährdet und das Risiko vermieden wird, dass Haushaltsmittel nicht verwendet werden; fordert die Agentur auf, darüber Bericht zu erstatten, wie sie gedenkt, diese Restrisiken auf ein vertretbares Maß zu reduzieren;

Sonstige Bemerkungen

22.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur mit der Vorbereitung und Durchführung des Pilotprojekts mit dem Titel „Creation of a European Coastguard function“ (Einrichtung einer Europäischen Küstenwache) einen Prozess der Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache eingeleitet hat; stellt fest, dass die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt für die Umsetzung des neuen „Grenzpakets“ verwendet werden, in dessen Rahmen die drei maritimen Agenturen beauftragt werden sollen, zusammenzuarbeiten, um die nationalen Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, dadurch zu unterstützen, dass sie Dienstleistungen, Informationen und Ausrüstung bereitstellen, Schulungen durchführen und Mehrzweckoperationen koordinieren;

23.  weist darauf hin, dass das Mandat der Agentur für die Durchführung gemeinsamer operativer Einsätze mit anderen für den maritimen Bereich zuständigen Agenturen der Union gestärkt werden muss, damit Katastrophen auf See verhindert und die Funktionen der europäischen Küstenwache koordiniert werden;

24.  stellt fest, dass 2016 ein wichtiges Jahr für die Umsetzung der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik mit den Bestimmungen über die Anlandeverpflichtung gewesen ist und dass die operationelle Abstimmung der Fischereikontrollen mit den Mitgliedstaaten angemessene personelle und finanzielle Ressourcen erfordert; ist besorgt darüber, dass die Umsetzung der Anlandeverpflichtung bei Fischereien auf Grundfischarten mit praktischen Schwierigkeiten verbunden ist, und vertritt die Ansicht, dass diesen Schwierigkeiten bei den Kontrollen Rechnung getragen werden muss;

°

°  °

25.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom xx. April 2017[11] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der dezentralen Einrichtungen.

28.2.2017

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) für das Haushaltsjahr 2015

(2016/2181(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Linnéa Engström

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt den Jahresbericht der Agentur für 2015 und den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur („Agentur“) für das Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis;

2.  weist darauf hin, dass der Rechnungshof mit Blick auf die Agentur dafür zuständig ist, dem Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu übermitteln;

3.  begrüßt die Erklärung des Rechnungshofs, wonach der Jahresabschluss der Agentur deren Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2015 und die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für 2015 in allen wesentlichen Belangen sachgerecht darstellt und die der Rechnungsführung zugrunde liegenden Vorgänge im Haushaltsjahr 2015 rechtmäßig und ordnungsgemäß waren;

4.  ist der Ansicht, dass die Agentur die in sie investierten Finanzmittel besonders wirksam einsetzt, obgleich ihr Personal und ihre finanzielle Ausstattung in den kommenden Jahren aufgestockt werden müssen;

5.  weist darauf hin, dass die Agentur ihre neuen Aufgaben im Rahmen der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik mit auf dem Stand von 2013 eingefrorenen Haushaltsmitteln in Höhe von 9,2 Mio. EUR bewältigt hat;

6.  bedauert, dass den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter der Agentur keinerlei Aufmerksamkeit gewidmet wird, obwohl ihnen bei der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, ohne dass ihre Zahl erhöht wird, eine grundlegende Rolle zukommt;

7.  stellt fest, dass die der Agentur aufgezwungenen tatsächlichen Mittelkürzungen ihre Fähigkeit beeinträchtigt haben, ihr Ziel zu verwirklichen, das in der Organisation der operationellen Abstimmung der Kontroll- und Überwachungsaktivitäten der Mitgliedstaaten besteht, damit für die wirksame und einheitliche Anwendung der Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik gesorgt ist;

8.  weist darauf hin, dass die Agentur bei der Umsetzung der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik, bei der Verwirklichung der damit verbundenen Ziele und insbesondere bei der Anlandeverpflichtung und den Anforderungen mit Blick auf die Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Fangtätigkeit eine wichtige Rolle spielt; betont, dass deshalb geprüft werden sollte, ob die Mittel für die Tätigkeit der Agentur in den kommenden Jahren erhöht werden können;

9.  bedauert, dass die Kürzung der Haushaltsmittel und der Kapazitäten der Agentur die Fischereikontrollen schwächen und folglich eine Zunahme der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei nach sich ziehen könnte, die der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit der Branche abträglich wäre;

10.  weist auf die hervorragende Ausführungsrate von 100 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und 92,2 % bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr 2015 hin;

11.  begrüßt die Erklärung der Agentur, wonach 2015 keine Zahlungen verspätet waren und die durchschnittliche Zahlungsfrist 20 Tage betrug, was ein hervorragender Wert ist;

12.  stellt fest, dass die neue Migrationspolitik der Union und insbesondere die Errichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache als Bestandteil einer generellen Verbesserung des Küstenschutzes neue Aufsichtsaufgaben für die Agentur mit sich bringen und eine bessere Zusammenarbeit erforderlich machen, was einen erhöhten Finanzbedarf und das Erfordernis gestärkter technischer und personeller Ressourcen nach sich zieht;

13.  weist darauf hin, dass das Mandat der Agentur für die Durchführung gemeinsamer operativer Einsätze mit anderen für den maritimen Bereich zuständigen Agenturen der Union gestärkt werden muss, damit Katastrophen auf See verhindert und die Funktionen der europäischen Küstenwache koordiniert werden;

14.  stellt fest, dass 2016 ein wichtiges Jahr für die Umsetzung der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik mit den Bestimmungen über die Anlandeverpflichtung gewesen ist und dass die operationelle Abstimmung der Fischereikontrollen mit den Mitgliedstaaten angemessene personelle und finanzielle Ressourcen erfordert; ist besorgt darüber, dass die Umsetzung der Anlandeverpflichtung bei Fischereien auf Grundfischarten mit praktischen Schwierigkeiten verbunden ist, und vertritt die Ansicht, dass diesen Schwierigkeiten bei den Kontrollen Rechnung getragen werden muss;

15.  stellt fest, dass die finanziellen und personellen Ressourcen der Agentur ab 2017 aufgestockt werden, damit sie ihr Mandat wahrnehmen und ihre neuen politischen Ziele in Form eines Beitrags zu einer generellen Verbesserung der Funktionen der Küstenwache verwirklichen sowie ihren künftigen Bedarf decken und ihre neuen Aufgaben erfüllen kann, und hält es für geboten, die Möglichkeit einer Aufstockung der Haushaltsmittel für die Tätigkeit der Agentur im Bereich der Fischereiaufsicht in den kommenden Jahren zu prüfen;

16.  schlägt vor, dem Direktor der Agentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.2.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

3

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, Linnéa Engström, João Ferreira, Mike Hookem, Carlos Iturgaiz, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Liadh Ní Riada, Ulrike Rodust, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Ruža Tomašić, Peter van Dalen, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ole Christensen, Verónica Lope Fontagné, Francisco José Millán Mon

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Rosa D’Amato, Jens Nilsson, Bronis Ropė, Sven Schulze

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.3.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Jean-François Jalkh, Bogusław Liberadzki, Monica Macovei, Notis Marias, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Hannu Takkula, Derek Vaughan, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Richard Ashworth, Gerben-Jan Gerbrandy, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Julia Pitera, Patricija Šulin

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Raymond Finch, Piernicola Pedicini, Janusz Zemke

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

22

+

ALDE

ECR

GUE/NGL

PPE

S&D

VERTS/ALE

Martina Dlabajová, Gerben-Jan Gerbrandy, Hannu Takkula

Monica Macovei

Luke Ming Flanagan, Dennis de Jong

Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Joachim Zeller, Patricija Šulin

Inés Ayala Sender, Cătălin Sorin Ivan, Karin Kadenbach, Bogusław Liberadzki, Derek Vaughan, Janusz Zemke

Benedek Jávor, Bart Staes

5

-

ECR

EFDD

ENF

Richard Ashworth, Notis Marias

Raymond Finch, Piernicola Pedicini

Jean-François Jalkh

0

0

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  ABl. C 449 vom 1.12 2016, S. 93.
  • [2]  ABl. C 449 vom 1.12 2016, S. 93.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012. S. 1.
  • [4]  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.
  • [5]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [6]  ABl. C 449 vom 1.12 2016, S. 93.
  • [7]  ABl. C 449 vom 1.12 2016, S. 93.
  • [8]  ABl. L 298 vom 26.10.2012. S. 1.
  • [9]  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.
  • [10]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [11]  Angenommene Texte, P[8_TA(-PROV)(2017)0000].