BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts (Europol) für das Haushaltsjahr 2015

29.3.2017 - (2016/2184(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Inés Ayala Sender

Verfahren : 2016/2184(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0107/2017
Eingereichte Texte :
A8-0107/2017
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts (Europol) für das Haushaltsjahr 2015

(2016/2184(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2015 zusammen mit der Antwort des Amts[1],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der dem Amt für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 – C8‑0070/2017),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)[4], insbesondere auf Artikel 43,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[5], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0107/2017),

1.  erteilt dem Direktor des Europäischen Polizeiamts Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Amts für das Haushaltsjahr 2015;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Polizeiamts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2015

(2016/2184(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2015 zusammen mit der Antwort des Amts[6],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[7],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der dem Amt für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 – C8‑0070/2017),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[8], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)[9], insbesondere auf Artikel 43,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[10], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0107/2017),

1.  billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2015;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Polizeiamts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2015 sind

(2016/2184(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts (Europol) für das Haushaltsjahr 2015,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0107/2017),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan des Europäischen Polizeiamts (nachfolgend „das Amt“) für das Haushaltsjahr 2015 seinem Jahresabschluss zufolge auf 94 926 894 EUR belief, was gegenüber 2014 einen Anstieg um 12,55 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Aufstockung auf die Erweiterung des Mandats des Amts durch neue bzw. zusätzliche Aufgaben zurückzuführen war;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2015 (nachfolgend „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Amts zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.  in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaft und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2014

1.  stellt fest, dass die im Bericht 2013 des Rechnungshofs enthaltene Anmerkung zur Wirksamkeit der Vergabeverfahren im Bericht 2015 des Rechnungshofs mit dem Vermerk „abgeschlossen“ versehen war;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2015 zu einer hohen Vollzugsquote (99,80 %) geführt haben, was darauf hindeutet, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen; stellt fest, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 89 % betrug, was gegenüber 2014 einem Anstieg um 4 % entspricht;

Mittelbindungen und Übertragungen

3.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich der Umfang der übertragenen Mittelbindungen bei Titel II (Verwaltungsausgaben) auf 42 000 000 EUR (41 %) belief (gegenüber 1 900 000 EUR (27 %) im Jahr 2014); nimmt zur Kenntnis, dass diese Mittelübertragungen in erster Linie Bauarbeiten betrafen, für die Ende 2015 noch keine Rechnung eingegangen worden war oder die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren; erkennt an, dass das Amt weitere Anstrengungen unternehmen wird, um einen effizienten und regelkonformen Haushaltsvollzug sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Mittelübertragungen im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben; stellt fest, dass die Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten bzw. nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

4.  weist darauf hin, dass das Amt Ende 2015 insgesamt 627 Mitarbeiter beschäftigte, darunter 483 Bedienstete im Stellenplan, 140 Vertragsbedienstete und vier örtliche Bedienstete; stellt ferner fest, dass die Zahl der Bediensteten, die nicht direkt beim Amt beschäftigt sind (d. h. der abgeordneten nationalen Sachverständigen, Verbindungsbeamten und Bediensteten der Verbindungsbüros, Praktikanten und externen Vertragsnehmer), bei 386 lag; stellt fest, dass im Jahr 2015 86 neue Bedienstete (45 Bedienstete auf Zeit und 41 Vertragsbedienstete) eingestellt wurden und 62 Bedienstete (49 Bedienstete auf Zeit und 13 Vertragsbedienstete) das Amt verließen;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

5.  weist darauf hin, dass die Lebensläufe und Erklärungen zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten des Direktors und der stellvertretenden Direktoren des Amts seit September 2015 auf der Website von Europol einsehbar sind; stellt mit Besorgnis fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats des Amts nicht auf der Website abrufbar sind; weist darauf hin, dass die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates[11] (die neue Europol-Verordnung) am 1. Mai 2017 in Kraft treten soll; erkennt an, dass der Verwaltungsrat des Amts nach Inkrafttreten der neuen Europol-Verordnung Vorschriften zur Verhütung und Bewältigung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit seinen Mitgliedern wie auch mit deren Interessenerklärungen annehmen wird; fordert das Amt auf, die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder seines Verwaltungsrats auf der Europol-Website zu veröffentlichen, der Öffentlichkeit jeglichen erforderlichen Überblick über seine obere Führungsebene zu ermöglichen und der Entlastungsbehörde über die Ausarbeitung und Umsetzung seiner Vorschriften zu Interessenkonflikten Bericht zu erstatten;

6.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Amt bei der Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der von Sachverständigen sowie von den Mitgliedern des Verwaltungsrats und den Bediensteten vorgelegten Interessenerklärungen in Übereinstimmung mit der besonderen Art und Rolle des Amts einen strengen Regelungsrahmen anwendet und erforderlichenfalls mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammenarbeitet;

7.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass – im Hinblick auf die Verhütung von Interessenkonflikten – in den einschlägigen Kernbereichen (Personaleinstellung, Auftragsvergabe und Personalabgang) auf Einzelfallbasis eine Open-Source-Recherche ausgelöst wird und dass bei Ausschreibungen im Rahmen bestehender IKT-Rahmenverträge (Beratung) und bei gemäß Artikel 134 der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12] ausgehandelten Verfahren die Interessenerklärungen der betroffenen Bediensteten systematisch auf mögliche Verbindungen zu den an den Ausschreibungen teilnehmenden Unternehmen geprüft und im Einzelfall zusätzliche Prüfungen durchgeführt werden;

8.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Amt Ende 2016 zusätzliche Bestimmungen hinsichtlich der Meldung von Missständen eingeführt hat;

9.  stellt fest, dass das Amt derzeit die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission anwendet; weist darauf hin, dass das Amt nach dem Inkrafttreten der neuen Europol-Verordnung im Mai 2017 rechtlich dazu verpflichtet sein wird, eine eigene Strategie zur Bekämpfung von Betrug auszuarbeiten; weist ferner darauf hin, dass das Amt plant, seinem Verwaltungsrat einen Strategieentwurf vorzulegen, um sicherzustellen, dass die Annahme noch vor dem Inkrafttreten der neuen Europol-Verordnung erfolgt; fordert das Amt auf, der Entlastungsbehörde über die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Betrugsbekämpfungsstrategie Bericht zu erstatten;

Interne Kontrolle

10.  nimmt zur Kenntnis, dass der Schwerpunkt der 2015 vom Amt umgesetzten Risikomanagementmaßnahmen sowohl auf internen Risiken als auch auf den Verbesserungsbereichen lag, die vom Rechnungshof, vom Internen Auditdienst (IAS), vom Amt des Internen Prüfers und von der Europäischen Bürgerbeauftragten ermittelt worden waren; weist ferner darauf hin, dass im Rahmen dieser Maßnahmen auch die Risiken im Zusammenhang mit den im Arbeitsprogramm 2015 festgelegten Zielen für die Kerngeschäftsbereiche beobachtet wurden; stellt fest, dass im Risikoprotokoll des Amts Ende 2015 zwölf organisationsinterne Risiken sowie 19 entsprechende Anpassungsmaßnahmen aufgeführt waren, von denen 2015 84 % umgesetzt bzw. eingeleitet wurden;

Interne Prüfung

11.  weist darauf hin, dass 75 % aller anhängigen Auditempfehlungen des Rechnungshofs, des IAS, der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol, des Datenschutzbeauftragten der Kommission und des Amts des Internen Prüfers, die mit dem Vermerk „kritisch“ oder „sehr wichtig“ versehen waren, im Laufe des Jahres 2015 in Angriff genommen wurden; fordert das Amt auf, der Entlastungsbehörde über den Fortschritt bei der Umsetzung der verbleibenden Empfehlungen Bericht zu erstatten oder die Gründe darzulegen, die das Amt dazu bewogen haben, den Empfehlungen nicht nachzukommen;

12.  weist darauf hin, dass der IAS 2015 eine Prüfung zur Pflege der Kontakte zu Interessenträgern durchgeführt hat; weist ferner darauf hin, dass im Zuge dieser Prüfung vier Empfehlungen abgegeben wurden, von denen jedoch keine als „kritisch“ oder „sehr wichtig“ eingestuft wurde;

Sonstige Bemerkungen

13.  stellt fest, dass die zuständigen Behörden der Niederlande – wo das Amt seinen Sitz hat – die gegenwärtige Bedrohung als „erheblich“ eingestuft haben (Niveau 4 von 5); erkennt an, dass das Amt in engem Kontakt mit den zuständigen niederländischen Behörden steht, um die damit einhergehenden Auswirkungen auf das Amt kontinuierlich zu bewerten, darunter situationsbedingte Sicherheitsmaßnahmen und die Anpassung der Vorkehrungen zur Geschäftsfortführung;

14.  erkennt an, dass die neuen Kapazitäten des Amts, insbesondere das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und – seit 2016 – das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung, sein Profil im Bereich der Cyber-Bedrohungen erweitert haben; erkennt ferner an, dass das Amt über ein Managementsystem für Informationssicherheit verfügt, das regelmäßig an die einschlägigen internationalen Standards und bewährten Verfahren aus der Industrie angepasst wird;

15.  stellt fest, dass das Amt 2016 seine IKT-Netzwerkinfrastruktur aktualisiert hat, um seine Kerngeschäftsdaten und die damit verbundenen Systeme besser zu schützen, unter anderem seine Kapazitäten zum Austausch von Informationen mit den Mitgliedstaaten und Drittstaaten; stellt außerdem fest, dass das Netzwerk, in dem die Kerngeschäftsdaten und die damit verbundenen Systeme gespeichert sind, im Rahmen dieser Maßnahmen in den Geheimhaltungsgrad „CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL“ eingestuft wurde;

16.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass der neue rechtliche Rahmen des Amts, der im Mai 2017 in Kraft treten wird, zusätzliche Maßnahmen vorsieht, um sicherzustellen, dass der Entlastungsbehörde gezielte Informationen über die Arbeit des Amts, darunter über sensible operative Angelegenheiten, bereitgestellt werden;

17.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Amt umfassende Absprachen und Vereinbarungen hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Dienstleistungen und Fähigkeiten geschlossen hat, darunter gemeinsame Ausschreibungsverfahren mit seinem Gaststaat, mehrere operationelle und strategische Vereinbarungen mit einer Reihe anderer Agenturen und eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, und darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit mit Frontex im Hinblick auf den Hotspot-Ansatz pflegt;

18.  stellt fest, dass das Amt über 16 Dienstfahrzeuge verfügt, darunter ein spezialisiertes Fahrzeug für seine operative Tätigkeit, die Kosten in Höhe von 73 000 EUR verursachten (37 000 EUR Unterhaltskosten, 16 000 EUR für Versicherungen/Zulassungen und 20 000 EUR für Kraftstoff);

19.  stellt mit Besorgnis fest, dass das Amt die umstrittene private Datenbank WorldCheck nutzt, in der Einzelpersonen und Organisationen häufig nur auf der Grundlage von öffentlich zugänglichen Quellen und ohne angemessene Ermittlungen, Transparenz oder wirksame Beschwerdemöglichkeiten mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden; fordert das Amt auf, dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu erläutern, inwiefern es diese private Datenbank für seine Arbeit nutzt, damit bewertet werden kann, ob die Verwendung öffentlicher Gelder für den Erwerb von Lizenzen für WorldCheck sinnvoll ist;

20.  begrüßt, dass das Amt die Produkte und Dienstleistungen, die von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und von den Kooperationspartnern erwartet werden, wirksam und effizient bereitstellt; weist darauf hin, dass mehr als 732 000 operative Nachrichten über die Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA) verarbeitet wurden, dass annähernd 40 000 damit verbundene Fälle eingeleitet wurden, dass das Europol-Informationssystem (EIS) über 633 000 Suchen ausführte und dass das Amt 812 Operationen unterstützte, mehr als 4 000 operative Berichte erstellte und 98 gemeinsame Aktionen koordinierte;

21.  betont, dass das Mandat des Amts als Reaktion auf die Terroranschläge und die Migrationskrise sowie in Anbetracht der Agenda der Kommission für Sicherheit und Migration gestärkt wurde, die Haushaltsmittel des Amts aufgestockt wurden und die Zahl seiner Mitarbeiter erhöht wurde; begrüßt die von Erfolg gekrönten Bemühungen des Amts um die Errichtung der EU-Meldestelle für Internetinhalte, des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung und des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung (ECTC); hält das Amt dazu an, sich auf die Weiterentwicklung dieser drei neuen Instrumente zu konzentrieren;

22.  hält das Amt dazu an, die Verfahren für die Arbeitsdateien zu Analysezwecken und die Errichtung des neuen Europol-Analysesystems effizienter zu gestalten und die erforderlichen Mittel bereitzustellen, damit für ein hohes Maß an Datensicherheit, Privatsphäre und Datenschutz gesorgt ist;

23.  regt das Amt dazu an, den Informationsaustausch zwischen seinen Partnern sowie die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den nationalen Strafverfolgungsbehörden und Eurojust zum Zweck der Terrorismusbekämpfung weiter zu verbessern und dabei die Regelungen zu Datenschutz und Privatsphäre – darunter auch den Grundsatz der Zweckbindung – uneingeschränkt einzuhalten; ersucht das Amt, das Augenmerk stärker auf die Präsentation seiner Tätigkeit auf Online-Plattformen zu richten;

°

°  °

24.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom [xx. xxxx 2017][13] [zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen].

15.2.2017

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts (Europol) für das Haushaltsjahr 2015

(2016/2184(DEC))

Verfasser der Stellungnahme: Petr Ježek

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs („der Hof“), wonach der Jahresabschluss von Europol („die Agentur“) dessen Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2015 insgesamt sachgerecht darstellt und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

2.  begrüßt die hohen Haushaltsausführungsraten mit 99,8 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und 89 % bei den Mitteln für Zahlungen; stellt jedoch fest, dass der Anteil der übertragenen gebundenen Mittel bei den Verwaltungsausgaben 41 % betrug; hält es für dringend geboten, dass der Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts eingehalten wird; erinnert daran, dass der Grundsatz der Jährlichkeit einer der drei grundlegenden Rechnungsführungsgrundsätze ist; begrüßt die Zusage der Agentur, sich weiterhin um eine effiziente und ordnungsgemäße Ausführung des Haushaltsplans zu bemühen;

3.  stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur die umstrittene private Datenbank WorldCheck nutzt, in der Einzelpersonen und Organisationen häufig nur auf der Grundlage von öffentlich zugänglichen Quellen und ohne angemessene Ermittlungen, Transparenz oder wirksame Beschwerdemöglichkeiten mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden; fordert die Agentur auf, dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu erläutern, inwiefern sie diese private Datenbank für ihre Arbeit nutzt, damit bewertet werden kann, ob die Verwendung öffentlicher Gelder für den Erwerb von Lizenzen für WorldCheck sinnvoll ist;

4.  begrüßt die Veröffentlichung des konsolidierten jährlichen Tätigkeitsberichts der Agentur für 2015 und empfiehlt der Agentur in diesem Zusammenhang, auch den Bericht des Hofes zu veröffentlichen; begrüßt die Veröffentlichung von Regelungen über die Meldung von Missständen und nimmt die Zusage der Agentur zur Kenntnis, die bestehenden Regelungen durch zusätzliche Vorkehrungen zu ergänzen; weist erneut darauf hin, dass Transparenz eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass das Vertrauen der Unionsbürger in die Union und ihre Organe gewahrt bleibt;

5.  begrüßt, dass die Agentur die Produkte und Dienstleistungen, die von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und von den Kooperationspartnern erwartet werden, wirksam und effizient bereitstellt; weist darauf hin, dass mehr als 732 000 operative Nachrichten über die Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA) verarbeitet wurden, dass annähernd 40 000 damit verbundene Fälle eingeleitet wurden, dass das Europol-Informationssystem (EIS) über 633 000 Suchen ausführte und dass die Agentur 812 Operationen unterstützte, mehr als 4 000 operative Berichte erstellte und 98 gemeinsame Aktionen koordinierte;

6.  stellt fest, dass die Mitglieder des Direktoriums der Agentur „Erklärungen zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten“ veröffentlicht haben; fordert die Agentur jedoch auf, auch „Interessenerklärungen“ zu veröffentlichen, damit ein Dritter feststellen kann, ob wirklich keine Interessenkonflikte vorliegen; stellt fest, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats keine Interessenerklärungen veröffentlicht haben, begrüßt jedoch die anstehende neue Europol-Verordnung, die am 1. Mai 2017 in Kraft treten soll und neue Regelungen für die Abwendung und Bewältigung von Interessenkonflikten umfasst;

7.  betont, dass das Mandat der Agentur als Reaktion auf die Terroranschläge und die Migrationskrise sowie in Anbetracht der Agenda der Kommission für Sicherheit und Migration gestärkt, die Haushaltsmittel der Agentur aufgestockt und die Zahl ihrer Mitarbeiter erhöht wurden; begrüßt die von Erfolg gekrönten Bemühungen der Agentur um die Errichtung der EU-Meldestelle für Internetinhalte, des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung und des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung (ECTC); hält die Agentur dazu an, sich auf die Weiterentwicklung dieser drei neuen Instrumente zu konzentrieren;

8.  hält die Agentur dazu an, die Verfahren für die Arbeitsdateien zu Analysezwecken und die Errichtung des neuen Europol-Analysesystems effizienter zu gestalten und die erforderlichen Mittel bereitzustellen, damit für ein hohes Maß an Datensicherheit, Privatsphäre und Datenschutz gesorgt ist;

9.  regt die Agentur dazu an, den Informationsaustausch zwischen ihren Partnern sowie die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den nationalen Strafverfolgungsbehörden und Eurojust zum Zweck der Terrorismusbekämpfung weiter zu verbessern und dabei die Regelungen zu Datenschutz und Privatsphäre – darunter auch den Grundsatz der Zweckbindung – uneingeschränkt einzuhalten; ersucht die Agentur, das Augenmerk stärker auf die Präsentation ihrer Tätigkeit auf Online-Plattformen zu richten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.2.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Heinz K. Becker, Michał Boni, Caterina Chinnici, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Tanja Fajon, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Monika Hohlmeier, Eva Joly, Dietmar Köster, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Monica Macovei, Roberta Metsola, Péter Niedermüller, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Csaba Sógor, Sergei Stanishev, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Udo Voigt, Josef Weidenholzer, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Petr Ježek, Jeroen Lenaers, Nadine Morano, Morten Helveg Petersen, Emil Radev, Barbara Spinelli, Anders Primdahl Vistisen, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Josu Juaristi Abaunz, Georg Mayer

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.3.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Jean-François Jalkh, Bogusław Liberadzki, Monica Macovei, Notis Marias, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Hannu Takkula, Derek Vaughan, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gerben-Jan Gerbrandy, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Julia Pitera, Patricija Šulin

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Raymond Finch, Jens Geier, Piernicola Pedicini, Janusz Zemke

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

24

+

ALDE

ECR

GUE/NGL

PPE

S&D

VERTS/ALE

Martina Dlabajová, Gerben-Jan Gerbrandy, Hannu Takkula

Monica Macovei

Luke Ming Flanagan, Dennis de Jong

Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Joachim Zeller, Patricija Šulin

Inés Ayala Sender, Jens Geier, Cătălin Sorin Ivan, Karin Kadenbach, Bogusław Liberadzki, Georgi Pirinski, Derek Vaughan, Janusz Zemke

Benedek Jávor, Bart Staes

4

-

ECR

EFDD

ENF

Notis Marias

Raymond Finch, Piernicola Pedicini

Jean-François Jalkh

0

0

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 198.
  • [2]  ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 198.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.
  • [5]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [6]  ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 198.
  • [7]  ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 198.
  • [8]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [9]  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.
  • [10]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [11]  Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53).
  • [12]  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
  • [13]  Angenommene Texte von diesem Datum, P[8_TA(-PROV)(2017)0000].