BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
31.3.2017 - (COM(2016)0583 – C8-0376/2016 – 2016/0275(COD)) - ***I
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Eider Gardiazabal Rubial
Verfasser der Stellungnahme (*):
Nirj Deva, Entwicklungsausschuss
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
- ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses(*)
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
(COM(2016)0583 – C8-0376/2016 – 2016/0275(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0583),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 209 und 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0376/2016),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Halbzeitüberprüfung der Anwendung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union (COM(2016)0584),
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0135/2017),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag entscheidend ändert oder durch einen anderen Text ersetzt oder beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(1) Die internationale Gemeinschaft sieht sich mit einer noch nie dagewesenen Flüchtlingskrise konfrontiert, die Solidarität, eine effiziente Mobilisierung von Finanzmitteln und eine abgestimmte Herangehensweise zur Überwindung der bestehenden Herausforderungen erfordert. Alle Akteure müssen gemeinsam nachhaltige mittel- und langfristige Strategien anwenden und bestehende Verfahren und Programme effizient nutzen, um Initiativen zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration zu fördern. |
(1) Die internationale Gemeinschaft sieht sich mit einer noch nie dagewesenen Migrations- und Flüchtlingskrise konfrontiert, die Solidarität, eine effiziente Mobilisierung von Finanzmitteln und eine abgestimmte Herangehensweise zur Überwindung der bestehenden Herausforderungen erfordert. Alle Akteure müssen gemeinsam nachhaltige mittel- und langfristige Strategien anwenden und bestehende Programme effizient nutzen, um Initiativen zu konzipieren und zu fördern, die zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung und zur Bekämpfung grundlegender Ursachen des Migrationsdrucks beitragen, der von Armut, Ungleichheit, dem demografischen Wachstum, dem Mangel an Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Möglichkeiten sowie dem Klimawandel und den langfristigen Folgen von Vertreibung herrührt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 1 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(1a) Alle Versuche, Entwicklungsfinanzierung mit Grenzkontrollen, der Steuerung von Migrationsströmen oder Rückübernahmeabkommen zu verknüpfen, sollten unterlassen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(2) Ein neuer ergebnisorientierter Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte unter Berücksichtigung aller politischen Maßnahmen und Instrumente der Union entwickelt werden. Als Teil dieses neuen Partnerschaftsrahmens sollte die Investitionsoffensive für Drittländer (External Investment Plan, im Folgenden „EIP“) geschaffen werden, um Investitionen in Regionen außerhalb der Union zu fördern und dabei gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der anderen Finanzinstrumente für Außenmaßnahmen sollten im Rahmen der Offensive verwirklicht werden. |
(2) Ein neuer ergebnisorientierter Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte unter Berücksichtigung aller politischen Maßnahmen und Instrumente der Union entwickelt werden. Als Teil dieses neuen Partnerschaftsrahmens sollte die Investitionsoffensive für Drittländer (External Investment Plan, im Folgenden „EIP“) geschaffen werden, um Investitionen in Regionen außerhalb der Union zu fördern und dabei gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris sowie die Ziele der anderen Finanzinstrumente für Außenmaßnahmen sollten im Rahmen der Offensive verwirklicht werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mit dem Übereinkommen von Paris haben die Regierungen vereinbart, die Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau deutlich unter 2 °C zu halten und zu diesem Zweck die Treibhausgasemissionen mit den besten verfügbaren Technologien rasch zu reduzieren. Sie haben sich ferner dazu verpflichtet, die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen um die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(4) Eine wesentliche Komponente der EIB-Resilienzinitiative besteht in der sowohl quantitativen als auch qualitativen Ausweitung des EIB-Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern (im Folgenden das „Außenmandat“). Auf diese Weise dürfte die EIB rasch zu den Zielen der EIP beitragen können, insbesondere durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Empfänger des Privatsektors. |
(4) Eine wesentliche Komponente der EIB-Resilienzinitiative besteht in der sowohl quantitativen als auch qualitativen Ausweitung des EIB-Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern (im Folgenden das „Außenmandat“). Auf diese Weise dürfte die EIB rasch zu den Zielen der EIP beitragen können, insbesondere durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Empfänger des Privatsektors, damit mehr langfristige Investitionen getätigt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 9 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(9) Damit es möglich ist, im Rahmen des Außenmandats auf mögliche künftige Herausforderungen und Prioritäten der Europäischen Union zu reagieren und grundlegende Ursachen der Migration strategisch zu bekämpfen, sollte die Obergrenze für EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie auf 32 300 000 000 EUR erhöht werden, und zwar durch Aktivierung des zusätzlichen fakultativen Betrags von 3 000 000 000 EUR. Im Rahmen des allgemeinen Mandats sollte ein Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften in von Krisen betroffenen Gebieten vorgesehen werden. |
(9) Damit es möglich ist, im Rahmen des Außenmandats auf mögliche künftige Herausforderungen und Prioritäten der Europäischen Union zu reagieren und grundlegende Ursachen des Migrationsdrucks, der von Armut, Ungleichheit, dem demografischen Wachstum, dem Mangel an Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Möglichkeiten sowie dem Klimawandel herrührt, strategisch zu bekämpfen, sollte die Obergrenze für EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie auf 38 470 000 000 EUR erhöht werden. Im Rahmen des allgemeinen Mandats sollte ein Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors vorgesehen werden, die auf den Ausbau der wirtschaftlichen und sozialen Infrastrukturen in den Partnerländern und in den Transit- und Aufnahmegemeinschaften ausgerichtet sind, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Arbeitsplätzen und auf Nachhaltigkeit liegen sollte. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 9 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(9a) Die Bekämpfung der grundlegenden Ursachen der Migrations- und Flüchtlingskrise ist zwar von größter Bedeutung, sollte aber nicht zulasten der politischen Maßnahmen in anderen in der Globalen Strategie der EU genannten Bereichen mit hoher strategischer Priorität erfolgen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 10 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(10) Im Rahmen des neuen Darlehensmandats für den privaten Sektor sollte der Höchstbetrag von 2 300 000 000 EUR innerhalb der erhöhten Obergrenze für Vorhaben zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration verwendet und von der EU-Gesamtgarantie abgedeckt werden. |
(10) Im Rahmen des neuen Darlehensmandats im privaten Sektor sollte der Höchstbetrag von 2 300 000 000 EUR innerhalb der erhöhten Obergrenze für Vorhaben zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration sowie für Vorhaben zur Stärkung der langfristigen wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Flüchtlinge, Migranten und Transit- und Aufnahmegemeinschaften verwendet und von der EU-Gesamtgarantie abgedeckt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 10 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(10a) Die Unterstützung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Entwicklung des lokalen Privatsektors ist eines der Hauptziele der EIB im Rahmen ihres Außenmandats und erfordert gemeinsame Anstrengungen, damit die Tätigkeiten der EIB sich darauf konzentrieren, den Kleinstunternehmen und KMU einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und Krediten zu ermöglichen, technische Hilfe bereitzustellen, das Unternehmertum zu fördern und sicherzustellen, dass Haushalten und Unternehmen in geeigneter Weise Finanzdienstleistungen angeboten werden, damit den Kleinstunternehmen und KMU der Übergang aus der volatilen informellen Wirtschaft in die formelle Wirtschaft erleichtert wird. EIB-Finanzierungen sollten auch darauf abzielen, kleine Investitionsprojekte von Kleinstunternehmen und KMU intensiv zu fördern und dadurch die Internationalisierung von Kleinstunternehmen und KMU weiter zu erleichtern, wobei insbesondere Projekte in abgelegenen ländlichen Gebieten und vor allem in den Bereichen Trinkwasseraufbereitung, Abwasserentsorgung und Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert werden sollten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 11 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(11) Die Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration sollte als neues Ziel des Mandats hinzugefügt werden. |
(11) Die langfristige wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen, Migranten und Aufnahme- und Transitgemeinschaften als strategische Reaktion zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration, zu denen Armut, Ungleichheit, demografisches Wachstum, Mangel an Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Möglichkeiten sowie der Klimawandel gehören, sollte als neues Ziel des Mandats hinzugefügt werden; gemäß diesem neuen Ziel finanzierte Vorhaben sollten grundsätzlich die vom Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung festgelegten Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen und im Einklang mit Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte stehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 13 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(13) Im Einklang mit dem unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommen von Paris4 sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtig hohe Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats zu halten, um den Anteil der klimarelevanten Investitionen in den Entwicklungsländern bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern. |
(13) Im Einklang mit dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommen von Paris4 sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtig hohe Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats weiter zu erhöhen, um den Anteil ihrer klimarelevanten Investitionen in den Entwicklungsländern gemäß den im Rahmen ihrer Klimastrategie eingegangenen Verpflichtungen bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern. Die EIB sollte die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 berücksichtigen, gemäß denen umwelt- oder wirtschaftsschädigende Subventionen, einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe, schrittweise abgeschafft werden sollen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4Verordnung (EU) 2016/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 103 vom 19.4.2016, S. 1). |
4Beschluss (EU) 2016/590 des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 103 vom 19.4.2016, S. 1). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Rahmen ihrer Ende 2015 angenommenen Klimastrategie verpflichtete sich die EIB, den Anteil der Finanzierungsmittel, die für Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern vergeben werden, bis Ende 2020 auf 35 % zu erhöhen. Diese Zusage sollte auch im Außenmandat der EIB zum Ausdruck kommen. Ferner sollten die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 bei der Darlehenstätigkeit Europas in Drittländern umfassend berücksichtigt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 15 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die EIB sollte in ihrem Rahmen für die Ergebnismessung eine Reihe von Indikatoren für Vorhaben des öffentlichen und des privaten Sektors zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften entwickeln und anwenden. Daher sollte in den an das Europäische Parlament und den Rat gerichteten jährlichen Bericht der Kommission über die EIB-Finanzierungstätigkeiten eine Bewertung des Beitrags der EIB-Finanzierungen zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration aufgenommen werden. |
(15) Die EIB sollte in ihrem Rahmen für die Ergebnismessung eine Reihe von Indikatoren für Vorhaben des öffentlichen und des privaten Sektors entwickeln und anwenden, die auf die Bekämpfung der grundlegenden Ursachen der Migration und eine Stärkung der langfristigen wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Flüchtlinge, Migranten und Transit- und Aufnahmegemeinschaften abzielen. Daher sollte in den an das Europäische Parlament und den Rat gerichteten jährlichen Bericht der Kommission über die EIB-Finanzierungstätigkeiten eine Bewertung des Beitrags der EIB-Finanzierungen zu diesen Zielen, insbesondere des Beitrags zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft vor Ort und zur Übereinstimmung mit den Prioritäten des auswärtigen Handelns und den haushaltspolitischen Prioritäten der Union, aufgenommen werden. Die EIB sollte alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament zu festigen, und zwar durch Transparenz und Zugang zu Informationen, indem sie die Ergebnisse, Bewertungen und Abschätzungen der Folgen von Projekten systematisch auf der Grundlage des Rahmens für die Ergebnismessung veröffentlicht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 12 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 15 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(15a) Es sollten eine größere Sichtbarkeit und mehr Transparenz bei den Tätigkeiten der EIB im Rahmen des Außenmandats sichergestellt werden, insbesondere hinsichtlich der durch Finanzintermediäre finanzierten Unterprojekte, wobei der Zugang zu Informationen für die Institutionen der Union und die Öffentlichkeit verbessert werden sollte. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 13 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 16 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(16) Die Obergrenze für eine Mittelumschichtung zwischen den Regionen durch die EIB im Zuge des Mandats sollte ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewältigung von Not- und Krisensituationen während der Mandatsperiode, die als außenpolitische Prioritäten der EU anerkannt sind, von 10 % auf 20 % angehoben werden. Das Privatsektormandat in Höhe von 2 300 000 000 EUR sowie der Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors können nicht umgeschichtet werden, da sie der Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration dienen. |
(16) Die Obergrenze für eine Mittelumschichtung zwischen den Regionen durch die EIB im Zuge des Mandats sollte ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewältigung von Not- und Krisensituationen während der Mandatsperiode, die als außenpolitische Prioritäten der EU anerkannt sind, von 10 % auf 20 % angehoben werden. Die EIB sollte das Europäische Parlament in Form eines Berichts zur Begründung und einer Folgenabschätzung von jedem Beschluss über eine Mittelumschichtung in Kenntnis setzen. Das Privatsektormandat in Höhe von 2 300 000 000 EUR sowie der Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors können nicht umgeschichtet werden, da sie der Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration und der Erfüllung der Bedürfnisse von Flüchtlingen und Migranten sowie der Transit- und Aufnahmegemeinschaften dienen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 14 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 15 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 16 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 17 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe a Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe d | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 18 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe a a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014D0466-20160926&qid=1486646836381&from=FR) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 19 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe b Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 5 – Unterabsatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 20 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe b a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 5 – Unterabsatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 21 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe b b (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014D0466&from=EN) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gewinnung von Gas und dessen Beförderung sollte nicht durch die EU-Garantie abgedeckt werden, da es sich hierbei um eine Subvention für fossile Brennstoffe handelt. Mit dem Beschluss sollten die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 umgesetzt und umwelt- oder wirtschaftsschädigende Subventionen, einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe, schrittweise abgeschafft werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 22 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 7 – Unterabsatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 23 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 7 – Unterabsatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 24 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 7 – Unterabsatz 4 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 25 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 8 – Unterabsatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 26 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 8 – Buchstabe b | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 27 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 8 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 28 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c b (neu) Decision 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 8 b (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 29 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c c (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 9 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1488449786444&uri=CELEX:02014D0466-20160926) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 30 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 5 – Absatz 1 – Unterabsatz 3 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 31 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 b (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 5 – Absatz 1 – Unterabsatz 7 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 32 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 c (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 5 – Absatz 1 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 33 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 8 – Absatz 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 34 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 b (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 8 – Absatz 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 35 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 c (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 9 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 36 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 d (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 9 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02014D0466-20160926&qid=1488388409292&from=EN) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Jahr 2007 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker angenommen, in der deren Rechte anerkannt werden und ausdrücklich auf die freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung als Voraussetzung für jegliche Tätigkeit, die deren angestammte Ländereien, Gebiete und natürliche Ressourcen betrifft, hingewiesen wird. Dieser Grundsatz sollte auch bei den Tätigkeiten der EIB beachtet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 37 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 e (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 9 – Absatz 1 – Unterabsatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32014D0466) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 38 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 f (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 9 – Absatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014D0466&qid=1487606632536&from=EN) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 39 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 g (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 9 – Absatz 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 40 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe a Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe b | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 41 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe a a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe c | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1488449786444&uri=CELEX:02014D0466-20160926) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 42 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe a b (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe e | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014D0466&qid=1487606632536&from=DE) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 43 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe b Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe j | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 44 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 45 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 b (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 12 – Absatz 1 – Einleitung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 46 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 c (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 12 – Absatz 1 – Buchstabe a | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 47 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 d (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 12 – Absatz 1 – Buchstabe c | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 48 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 e (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 13 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 49 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 f (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 14 – Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 50 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 g (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 18 – Absatz 2 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 51 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 h (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 18 – Absatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 52 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 i (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 18 – Absatz 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 53 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang I – Absatz -1 (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 54 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang I – Buchstabe B – Einleitung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 55 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang I – Buchstabe B – Ziffer i | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 56 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang I – Buchstabe B – Ziffer ii | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 57 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang I – Buchstabe C – Einleitung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 58 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang I – Buchstabe C – Ziffer i | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 59 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang I – Buchstabe C – Ziffer ii | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 60 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang I – Buchstabe C – Ziffer iii | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 61 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang I – Buchstabe D – Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 62 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Artikel 1a | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Übergangsbestimmung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die EIB darf vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses und vor dem Abschluss einer Garantievereinbarung zwischen der Kommission und der EIB im Rahmen des Darlehensmandats im privaten Sektor Vorhaben finanzieren. Diese Vorhaben dürfen vorbehaltlich der Bestätigung durch die Kommission hinsichtlich der Achtung der in der Garantievereinbarung zu vereinbarenden Bedingungen von der EU-Garantie abgedeckt werden. |
STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses(*) (31.3.2017)
für den Haushaltsausschuss
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
(COM(2016)0583 – C8-0876/2016 – 2016/0275(COD))
Verfasser der Stellungnahme (*): Nirj Deva
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
KURZE BEGRÜNDUNG
Als dem Volumen nach größter multilateraler Kreditgeber der Welt ist die EIB zunehmend außerhalb der EU tätig und investiert in Projekte, mit denen eine nachhaltige Entwicklung und ein inklusives Wirtschaftswachstum gefördert werden. Sie orientiert sich dabei an den außenpolitischen Zielen der EU und wird somit zu einem integralen Bestandteil der Investitionsoffensive für Drittländer.
Die Kapazität des Außenmandats wird weiterhin durch beispiellose Herausforderungen stark in Anspruch genommen, wodurch der operative Spielraum in Asien, Südafrika, Zentralasien, Osteuropa geringer wird, der im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Deckelung des Mandats für Finanzierungen in Drittländern sogar noch weiter eingeengt werden soll. Die Präsenz der EIB in Asien, Lateinamerika und Südafrika müsste gegenüber dem derzeitigen Stand um 50 % verkleinert werden, und auch die Aktivitäten der Bank in der Östlichen Nachbarschaft würden deutlich geringer ausfallen.
Der Verfasser der Stellungnahme begrüßt die EIB-Initiative zur Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit, ist aber der Meinung, dass der von der Kommission vorgeschlagene Betrag um 3 530 000 000 EUR aufgestockt werden sollte, um es der EIB zu ermöglichen, ihre Aktivitäten in Drittländern – über die von der aktuellen Migrations- und Flüchtlingskrise betroffenen Nachbarländer hinaus – im derzeitigen Umfang fortzuführen.
Die Investitionsoffensive für Drittländer kann als Katalysator für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen eine unglaubliche Wirkung entfalten. Sie bietet einen kohärenten Rahmen für die Förderung von Investitionen und öffentlich-privaten Partnerschaften und die Unterstützung von Klein-, Mittel- und Kleinstunternehmen, indem die von der EU, den Mitgliedstaaten und sonstigen Gebern bereitgestellten Mittel und die von Finanzinstitutionen und dem Privatsektor stammenden Finanzierungen gehebelt werden.
Der Verfasser der Stellungnahme spricht sich dafür aus, dass sich die Kommission und die EIB langfristig stärker auf nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung und Wachstum konzentrieren sollten, statt den Großteil ihrer Bemühungen darauf zu verwenden, eine Antwort auf die Migrations- und Flüchtlingskrise zu finden. Länder mit geringen und mittleren Einkommen stehen im Mittelpunkt der Flüchtlingskrise. Der Großteil der Vertriebenen lebt in Entwicklungsländern, in denen sich 89 % der Flüchtlinge und 99 % der Binnenvertriebenen aufhalten.[1]
Es muss daher klar unterschieden werden zwischen der langfristigen Entwicklungsagenda, die mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung zusammenhängt und mit der unter anderem die eigentlichen Ursachen der Migration angegangen werden sollen, und der kurzfristig angelegten Hilfe für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in Krisenregionen, auf die der dritte Baustein des Pakets zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EIB abzielt.
Der Verfasser der Stellungnahme hält es ferner für unerlässlich, dass KMU beim Übergang in den formalen Sektor unterstützt werden und einen besseren Zugang zu Krediten erhalten. Da 70 % aller kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen in Schwellenländern keinen Zugang zu Krediten haben, kommt es entscheidend darauf an, KMU einen besseren Zugang zu Finanzierungen zu ermöglichen und nach Lösungen für die Erschließung von Kapitalquellen zu suchen, damit dieser potenziell dynamische Sektor wachsen und die benötigten Arbeitsplätze bereitstellen kann.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 1 | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
(1) Die internationale Gemeinschaft sieht sich mit einer noch nie dagewesenen Flüchtlingskrise konfrontiert, die Solidarität, eine effiziente Mobilisierung von Finanzmitteln und eine abgestimmte Herangehensweise zur Überwindung der bestehenden Herausforderungen erfordert. Alle Akteure müssen gemeinsam nachhaltige mittel- und langfristige Strategien anwenden und bestehende Verfahren und Programme effizient nutzen, um Initiativen zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration zu fördern. |
(1) Die internationale Gemeinschaft sieht sich mit einer noch nie dagewesenen Migrations- und Flüchtlingskrise konfrontiert, die Solidarität, eine effiziente Mobilisierung von Finanzmitteln und eine abgestimmte Herangehensweise zur Überwindung der bestehenden Herausforderungen erfordert. Alle Akteure müssen gemeinsam nachhaltige mittel- und langfristige Strategien anwenden und bestehende Verfahren und Programme effizient nutzen, um Initiativen zu konzipieren und zu fördern, die zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung beitragen und auf die eigentlichen Ursachen des Migrationsdrucks eingehen, nämlich Armut, Ungleichheit, Bevölkerungswachstum, Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Chancenlosigkeit und die langfristigen Folgen der erzwungenen Migration. | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 1 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
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(1a) Jeder Versuch, die Finanzierung entwicklungspolitischer Maßnahmen mit Fragen des Grenzschutzes, der Steuerung von Migrationsströmen oder mit dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen zu verknüpfen, sollte unterbleiben. | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 2 | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
(2) Ein neuer ergebnisorientierter Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte unter Berücksichtigung aller Unionspolitiken und -Instrumente entwickelt werden. Als Teil dieses neuen Partnerschaftsrahmens sollte die Investitionsoffensive für Drittländer (External Investment Plan, im Folgenden „EIP“) geschaffen werden, um Investitionen in Regionen außerhalb der Union zu fördern und dabei gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der anderen Finanzinstrumente für Außenmaßnahmen sollten im Rahmen der Offensive verwirklicht werden. |
(2) Es sollte ein neuer ergebnisorientierter Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Einklang mit den Grundsätzen einer wirksamen Entwicklungszusammenarbeit und unter Berücksichtigung aller Unionspolitiken und -instrumente entwickelt werden. Als Teil dieses neuen Partnerschaftsrahmens sollte eine Investitionsoffensive für Drittländer geschaffen werden, um nachhaltige Investitionen anzukurbeln, die darauf abzielen, in Regionen außerhalb der Union die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, und dabei gleichzeitig mit dem Privatsektor auf europäischer und lokaler Ebene zusammenzuarbeiten und einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, der Aktionsplan von Addis Abeba einschließlich der Förderung der Mobilisierung heimischer Ressourcen und die Ziele der anderen Finanzinstrumente für Maßnahmen in Drittländern sollten im Rahmen der Offensive verwirklicht werden. Ein Land sollte umso mehr Unterstützung von der Union erhalten, je mehr und je rascher es bei seinen internen Reformen zum Aufbau und zur Konsolidierung demokratischer Institutionen und zur Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit vorankommt. Solch ein Ansatz der „positiven Konditionalität“ kann zu wirklichen Veränderungen führen und würde gewährleisten, dass das Geld der Steuerzahler der Union nachhaltiger ausgegeben wird. | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 9 | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
(9) Damit es möglich ist, im Rahmen des Außenmandats auf mögliche künftige Herausforderungen und Prioritäten der Europäischen Union zu reagieren und grundlegende Ursachen der Migration strategisch zu bekämpfen, sollte die Obergrenze für EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie auf 32 300 000 000 EUR erhöht werden, und zwar durch Aktivierung des zusätzlichen fakultativen Betrags von 3 000 000 000 EUR. Im Rahmen des allgemeinen Mandats sollte ein Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften in von Krisen betroffenen Gebieten vorgesehen werden. |
(9) Damit es möglich ist, im Rahmen des Außenmandats auf mögliche künftige Herausforderungen und Prioritäten der Europäischen Union zu reagieren und die eigentlichen Ursachen des Migrationsdrucks, nämlich Armut, Ungleichheit, Bevölkerungswachstum, Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Chancenlosigkeit und Klimawandel, strategisch zu bekämpfen, sollte die Obergrenze für EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie auf 38 470 000 000 EUR erhöht werden. Im Rahmen des allgemeinen Mandats sollte ein Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors vorgesehen werden, die auf den Ausbau der wirtschaftlichen und sozialen Infrastrukturen in den Partnerländern und in den Transit- und Aufnahmegemeinschaften ausgerichtet sind, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Arbeitsplätzen und Nachhaltigkeit liegen sollte. | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 10 | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
(10) Im Rahmen des neuen Darlehensmandats für den privaten Sektor sollte der Höchstbetrag von 2 300 000 000 EUR innerhalb der erhöhten Obergrenze für Vorhaben zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration verwendet und von der EU-Gesamtgarantie abgedeckt werden. |
(10) Im Rahmen des neuen Mandats für die Kreditvergabe an den Privatsektor sollte der Höchstbetrag von 2 300 000 000 EUR innerhalb der erhöhten Obergrenze für Vorhaben zur Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Migration sowie für Vorhaben zur Stärkung der langfristigen wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Transit- und Aufnahmegemeinschaften verwendet und von der EU-Gesamtgarantie abgedeckt werden. | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 10 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
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(10a) Die Unterstützung von KKMU und der Entwicklung des lokalen Privatsektors ist eines der Hauptziele der EIB im Rahmen ihres Mandats für Finanzierungen in Drittländern und erfordert gemeinsame Anstrengungen, damit die EIB-Operationen sich darauf konzentrieren, den KKMU einen besseren Zugang zu Finanzierungen und Krediten zu ermöglichen, technische Hilfe bereitzustellen, das Unternehmertum zu fördern und sicherzustellen, dass Haushalten und Firmen in geeigneter Weise Finanzdienstleistungen angeboten werden, damit den KKMU der Übergang aus der volatilen informellen Wirtschaft in den formalen Sektor erleichtert wird. Die EIB-Finanzierungen sollten zudem darauf abzielen, kleine Investitionsprojekte von KKMU umfassend zu fördern und die Internationalisierung von KKMU weiter zu erleichtern, und zwar insbesondere in abgelegenen ländlichen Gebieten und vor allem in den Bereichen Trinkwasseraufbereitung, Abwasserentsorgung und erneuerbare Energien. | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 10 b (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
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(10b) Es sollte eine Überarbeitung des Außenmandats erfolgen, um dessen Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer wirksamen Entwicklungszusammenarbeit zu gewährleisten. | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 11 | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
(11) Die Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration sollte als neues Ziel des Mandats hinzugefügt werden. |
(11) Die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Migration und die Förderung einer dauerhaft nachhaltigen Entwicklung sollten als neue Ziele des Mandats hinzugefügt werden. Die im Rahmen dieses neuen Ziels finanzierten Vorhaben sollten grundsätzlich die vom Ausschuss für Entwicklungshilfe der OECD festgelegten Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen und sowohl mit Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als auch den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte vereinbar sein. | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 12 | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
(12) Die Komplementarität und Koordinierung mit Initiativen der Union zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration, auch mit EU-Förderungen für die nachhaltige Reintegration zurückgekehrter Migranten in ihren Heimatländern, sollte sichergestellt werden. |
entfällt | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 13 | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
(13) Im Einklang mit dem unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen4 geschlossenen Übereinkommen von Paris sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtig hohe Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats zu halten, um den Anteil der klimarelevanten Investitionen in den Entwicklungsländern bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern. |
(13) Im Einklang mit dem unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommen von Paris sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtig hohe Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats weiter zu erhöhen, um den Anteil der klimarelevanten Investitionen in den Entwicklungsländern gemäß den im Rahmen ihrer Klimastrategie eingegangenen Verpflichtungen bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern. Die EIB sollte die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 berücksichtigen, gemäß denen umwelt- oder wirtschaftsschädigende Subventionen, einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe, schrittweise abgeschafft werden sollen. | |||||||||||||||||||||||||||
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_________________ | |||||||||||||||||||||||||||
4 Verordnung (EU) 2016/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 103 vom 19.4.2016, S. 1). |
4 Verordnung (EU) 2016/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 103 vom 19.4.2016, S. 1). | |||||||||||||||||||||||||||
Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||
Im Rahmen ihrer Ende 2015 angenommenen Klimastrategie verpflichtete sich die EIB, den Anteil an Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern bis Ende 2020 auf 35 % zu steigern. Diese Zusage sollte auch im Außenmandat der EIB zum Ausdruck kommen. Ferner sollten die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 bei der Darlehensvergabe Europas an Drittländer umfassend berücksichtigt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 15 | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
(15) Die EIB sollte in ihrem Rahmen für die Ergebnismessung eine Reihe von Indikatoren für Vorhaben des öffentlichen und des privaten Sektors zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften entwickeln und anwenden. Daher sollte in den an das Europäische Parlament und den Rat gerichteten jährlichen Bericht der Kommission über die EIB-Finanzierungstätigkeiten eine Bewertung des Beitrags der EIB-Finanzierungen zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration aufgenommen werden. |
(15) Die EIB sollte in ihrem Rahmen für die Ergebnismessung eine Reihe von Indikatoren für Vorhaben des öffentlichen und des privaten Sektors entwickeln und anwenden, die auf die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Migration und eine Stärkung der langfristigen wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Transit- und Aufnahmegemeinschaften abzielen. Daher muss in den an das Europäische Parlament und den Rat gerichteten jährlichen Bericht der Kommission über die EIB-Finanzierungstätigkeiten eine Bewertung des Beitrags der EIB-Finanzierungen zur Verwirklichung dieser Ziele, insbesondere den Beitrag zu den Ziele der nachhaltigen Entwicklung, die Einbeziehung der lokalen Zivilgesellschaft und die Übereinstimmung mit den außen- und haushaltspolitischen Prioritäten der EU aufgenommen werden. Die EIB sollte alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament zu konsolidieren, und zwar durch Transparenz und Bereitstellung von Informationen, indem sie für eine systematische Veröffentlichung der Ergebnisse, Bewertungen und Folgenabschätzungen für Projekte auf der Grundlage des Rahmens für die Ergebnismessung sorgt. | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 12 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 16 | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||
(16) Die Obergrenze für eine Mittelumschichtung zwischen den Regionen durch die EIB im Zuge des Mandats sollte ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewältigung von Not- und Krisensituationen während der Mandatsperiode, die als außenpolitische Prioritäten der EU anerkannt sind, von 10 % auf 20 % angehoben werden. Das Privatsektormandat in Höhe von 2 300 000 000 EUR sowie der Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors können nicht umgeschichtet werden, da sie der Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration dienen. |
(16) Die Obergrenze für eine Mittelumschichtung zwischen den Regionen durch die EIB im Zuge des Mandats sollte ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewältigung von Not- und Krisensituationen während der Mandatsperiode, die als außenpolitische Prioritäten der EU anerkannt sind, von 10 % auf 20 % angehoben werden. Die EIB sollte das Europäische Parlament von jedem Beschluss über eine Mittelumschichtung in Form einer entsprechenden Begründung und einer Folgenabschätzung in Kenntnis setzen. Der im Rahmen des Mandats für die Kreditvergabe an den Privatsektor vorgesehene Betrag in Höhe von 2 300 000 000 EUR sowie der Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors im Rahmen der EIB-Initiative zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit sollten vollständig für diese Zwecke verwendet werden und nicht umgeschichtet werden. | |||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 13 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||
Die vorgeschlagene Erhöhung ist erforderlich, wenn die EIB zu sämtlichen Politikbereichen und Prioritäten der EU - darunter die Ukraine und weitere neu hinzugekommene förderfähige Länder - einen Beitrag leisten soll. | ||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 14 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 15 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 16 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe a Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe d | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 17 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe a a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 4 | ||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014D0466-20160926&qid=1486646836381&from=FR) | ||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 18 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe b Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 5 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 19 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 7 – Unterabsatz 3 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 20 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 8 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 21 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 9 | ||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1488449786444&uri=CELEX:02014D0466-20160926) | ||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||
Die zwischen der EIB und einem Empfängerland abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen enthalten u. a. Bestimmungen zu Besteuerung, Konvertibilität der Währungen, Mitteltransfer, zollrechtlicher und steuerlicher Behandlung von Vorhaben, Ausschreibungen und dem Umgang mit Vertretern der Bank. Daher sollten die Rahmenvereinbarungen Bestimmungen über Verpflichtungen im Zusammenhang mit ökologischen, sozialen, menschen- und arbeitsrechtlichen Belangen enthalten. | ||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 22 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 9 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02014D0466-20160926&qid=1488388409292&from=DE) | ||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||
Im Jahr 2007 hat die UN-Generalversammlung die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker verabschiedet, in der deren Rechte anerkannt wurden und ausdrücklich auf die freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung als Voraussetzung für jegliche Tätigkeit, die deren angestammte Ländereien, Gebiete und natürliche Ressourcen betrifft, hingewiesen wird. Dieser Grundsatz sollte auch bei den Tätigkeiten der EIB beachtet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 23 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 b (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 9 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 b (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 24 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe a Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe b | ||||||||||||||||||||||||||||
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Amendment 25 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe a a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe c | ||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1488449786444&uri=CELEX:02014D0466-20160926) | ||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 26 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe b Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe j | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 27 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 12 – Absatz 1 – Einleitung | ||||||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1488449786444&uri=CELEX:02014D0466-20160926) | ||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 28 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 b (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 12 – Absatz 1 – Buchstabe b a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||
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Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||
Der Zugang zu Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit dieser Garantie sollte unmittelbar auf den geltenden Rechtsvorschriften der EU über den Zugang zu Dokumenten und die Offenlegung von Informationen beruhen, wie der Verordnung Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission und der Verordnung Nr. 1367/2006 vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft. | ||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 29 Vorschlag für einen Beschluss Anhang II Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang II – Buchstabe B – Absatz 2 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 30 Vorschlag für einen Beschluss Anhang II Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang II – Buchstabe B – Absatz 2 – Unterabsatz 4 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 31 Vorschlag für einen Beschluss Anhang II Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang II – Buchstabe C – Absatz 1 – Unterabsatz 2 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 32 Vorschlag für einen Beschluss Anhang III Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang III – Buchstabe B – Absatz 2 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 33 Vorschlag für einen Beschluss Anhang III Beschluss Nr. 466/2014/EU Anhang III – Buchstabe B – Absatz 2 – Unterabsatz 4 | ||||||||||||||||||||||||||||
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VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0583 – C8-0376/2016 – 2016/0275(COD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 6.10.2016 |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
DEVE 6.10.2016 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Nirj Deva 16.12.2016 |
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Prüfung im Ausschuss |
28.2.2017 |
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Datum der Annahme |
21.3.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 5 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Raymond Finch, Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Maria Heubuch, György Hölvényi, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Lola Sánchez Caldentey, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská, Željana Zovko |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Cécile Kashetu Kyenge, Florent Marcellesi, Louis Michel, Jan Zahradil |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Tania González Peñas, Martina Werner |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
19 |
+ |
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ALDE |
Louis Michel, Paavo Väyrynen |
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ECR |
Eleni Theocharous, Jan Zahradil |
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PPE |
Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, György Hölvényi, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Maurice Ponga, Bogdan Brunon Wenta, Željana Zovko, Anna Záborská |
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S&D |
Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Cécile Kashetu Kyenge, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Martina Werner |
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5 |
- |
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EFDD |
Raymond Finch |
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GUE/NGL |
Tania González Peñas, Lola Sánchez Caldentey |
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VERTS/ALE |
Maria Heubuch, Florent Marcellesi |
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0 |
0 |
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Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] Forcibly Displaced - Toward a development approach supporting refugees, the internally displaced, and their hosts ADVANCE EDITION, Weltbank, 2016, S.3 https://openknowledge.worldbank.org/bitstream/handle/10986/25016/9781464809385.pdf?sequence=2&isAllowed=y
STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (22.3.2017)
für den Haushaltsausschuss
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
(COM(2016)0583 – C8-0376/2016 – 2016/0275(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Eduard Kukan
KURZE BEGRÜNDUNG
Durch den Vorschlag der Kommission soll das Mandat für Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowohl quantitativ als auch qualitativ erweitert werden, insbesondere um die Bemühungen in der südlichen Nachbarschaft und auf dem Westbalkan zu verstärken sowie um zur neuen Investitionsoffensive für Drittländer beizutragen.
Der Verfasser der Stellungnahme begrüßt diesen Vorschlag, wendet aber ein, dass er mit einer angemessenen Erhöhung der Höchstbeträge für EIB-Finanzierungstätigkeiten im Rahmen der EU-Garantie einhergehen sollte, damit bestehende vorrangige Tätigkeiten nicht beendet werden müssen. Dies gilt vor allem für die Tätigkeiten der EIB in der Ukraine, wo die aktuellen Darlehensvolumina die vorgeschlagene Finanzausstattung Schätzungen zufolge bereits vor Mitte 2018 erschöpfen würden.
Der Verfasser der Stellungnahme befürwortet eine strategische Schwerpunktsetzung auf die eigentlichen Ursachen der Migration sowie Projekte zur Unterstützung von Aufnahmegemeinschaften in vorrangigen Regionen. In dem Vorschlag sollte allerdings klarer zwischen diesen unterschiedlichen Zielsetzungen und den dafür vorgesehenen Beträgen unterschieden werden.
Der Verfasser der Stellungnahme befürwortet auch die Idee, dass die EIB Projekte im Rahmen des neuen Darlehensmandats für den privaten Sektor vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses finanzieren können sollte (das sogenannte „Warehousing“ – „Einlagerung“).
Auch ist der Verfasser der Stellungnahme der Ansicht, dass die überaus wichtige Verknüpfung zwischen den Finanzierungen der EIB und der Außenpolitik der EU weiter gestärkt werden sollte. Insbesondere die Verteilung zwischen den Ländern im Rahmen der regionalen Höchstbeträge sollte gänzlich außenpolitischen Prioritäten und Beschränkungen entsprechen und in Absprache mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst festgelegt werden.
Außerdem sollte die Transparenz hinsichtlich der durch Finanzintermediäre finanzierten Projekte der EIB verbessert werden.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 1 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(1) Die internationale Gemeinschaft sieht sich mit einer noch nie dagewesenen Flüchtlingskrise konfrontiert, die Solidarität, eine effiziente Mobilisierung von Finanzmitteln und eine abgestimmte Herangehensweise zur Überwindung der bestehenden Herausforderungen erfordert. Alle Akteure müssen gemeinsam nachhaltige mittel- und langfristige Strategien anwenden und bestehende Verfahren und Programme effizient nutzen, um Initiativen zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration zu fördern. |
(1) Die internationale Gemeinschaft sieht sich mit einer noch nie dagewesenen Migrations- und Flüchtlingskrise konfrontiert, die Solidarität, eine effiziente Mobilisierung von Finanzmitteln und eine abgestimmte Herangehensweise zur Überwindung der bestehenden Herausforderungen erfordert. Alle Akteure müssen gemeinsam nachhaltige mittel- und langfristige Strategien anwenden und bestehende Verfahren und Programme effizient nutzen, um Initiativen zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration zu fördern und die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften der Transit- und Aufnahmeländer zu stärken. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 9 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(9) Damit es möglich ist, im Rahmen des Außenmandats auf mögliche künftige Herausforderungen und Prioritäten der Europäischen Union zu reagieren und grundlegende Ursachen der Migration strategisch zu bekämpfen, sollte die Obergrenze für EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie auf 32 300 000 000 EUR erhöht werden, und zwar durch Aktivierung des zusätzlichen fakultativen Betrags von 3 000 000 000 EUR. Im Rahmen des allgemeinen Mandats sollte ein Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften in von Krisen betroffenen Gebieten vorgesehen werden. |
(9) Damit die in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union („Globale Strategie der EU“) festgelegten Prioritäten der Europäischen Union im Rahmen des Außenmandats in gleichem Maße wie bisher unterstützt werden können, auf mögliche künftige Herausforderungen reagiert werden kann und grundlegende Ursachen der Migration strategisch bekämpft werden können, sollte die Obergrenze für EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie auf 36 300 000 000 EUR erhöht werden, und zwar unter anderem durch die Aktivierung des zusätzlichen fakultativen Betrags in Höhe von 3 000 000 000 EUR. Im Rahmen des allgemeinen Mandats sollte ein Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors vorgesehen werden, die auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Migranten, Flüchtlingen und den Gemeinschaften in den Transit- und Aufnahmeländern abzielen. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 9 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(9a) Die Bekämpfung der grundlegenden Ursachen von Migration und die Bewältigung der Flüchtlingskrise sind zwar von größter Bedeutung, sollten aber nicht zulasten der politischen Maßnahmen in anderen in der Globalen Strategie der EU genannten Bereichen mit hoher strategischer Priorität erfolgen. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 10 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(10a) Da die EIB-Resilienzinitiative zügig umzusetzen ist, sollte die EIB unter den zwischen der Kommission und der EIB zu vereinbarenden Bedingungen in der Lage sein, Projekte unter dem Darlehensmandat für den privaten Sektor einzulagern. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 11 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(11) Die Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration sollte als neues Ziel des Mandats hinzugefügt werden. |
(11) Die Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften der Transit- und Aufnahmeländer sollten als neue Ziele des Mandats hinzugefügt werden und uneingeschränkt im Einklang mit Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) erfolgen. Die EIB sollte eine gründliche Sorgfaltsprüfung durchführen und die Vorhaben überwachen, um die Einhaltung zu gewährleisten, und sie sollte einen allen Interessenträgern zugänglichen Beschwerdemechanismus verwalten. Die Kommission sollte bei ihrer jährlichen Berichterstattung die Einhaltung von Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), einschließlich der Achtung der Menschenrechte, der Armutsbekämpfung und der Verwaltung von Umweltrisiken bewerten. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 13 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(13) Im Einklang mit dem unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen4 geschlossenen Übereinkommen von Paris sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtig hohe Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats zu halten, um den Anteil der klimarelevanten Investitionen in den Entwicklungsländern bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern. |
(13) Im Einklang mit dem unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen4 geschlossenen Übereinkommen von Paris sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtige Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats zu erhöhen, um den Anteil der klimarelevanten Investitionen in den Entwicklungsländern gemäß den im Rahmen ihrer Klimastrategie eingegangenen Verpflichtungen bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern. | |||||||||||||||
_________________ |
_________________ | |||||||||||||||
4 Verordnung (EU) 2016/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 103 vom 19.4.2016, S. 1). |
4 Verordnung (EU) 2016/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 103 vom 19.4.2016, S. 1). | |||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 15 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(15) Die EIB sollte in ihrem Rahmen für die Ergebnismessung eine Reihe von Indikatoren für Vorhaben des öffentlichen und des privaten Sektors zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften entwickeln und anwenden. Daher sollte in den an das Europäische Parlament und den Rat gerichteten jährlichen Bericht der Kommission über die EIB-Finanzierungstätigkeiten eine Bewertung des Beitrags der EIB-Finanzierungen zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration aufgenommen werden. |
(15) Die EIB sollte in ihrem Rahmen für die Ergebnismessung eine Reihe von Indikatoren für Vorhaben des öffentlichen und des privaten Sektors zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Migranten, Flüchtlingen und den Gemeinschaften in den Transit- und Aufnahmeländern entwickeln und anwenden. Daher sollte in den an das Europäische Parlament und den Rat gerichteten jährlichen Bericht der Kommission über die EIB-Finanzierungstätigkeiten eine Bewertung des Beitrags der EIB-Finanzierungen zur Erreichung dieser Ziele aufgenommen werden. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 15 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(15a) Es sollten mehr Sichtbarkeit und Transparenz bei den Tätigkeiten der EIB im Rahmen des Mandats für Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden, insbesondere hinsichtlich der durch Finanzintermediäre finanzierten Unterprojekte, damit die Organe der Union und die Öffentlichkeit einen besseren Zugriff auf Informationen haben. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 16 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(16) Die Obergrenze für eine Mittelumschichtung zwischen den Regionen durch die EIB im Zuge des Mandats sollte ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewältigung von Not- und Krisensituationen während der Mandatsperiode, die als außenpolitische Prioritäten der EU anerkannt sind, von 10 % auf 20 % angehoben werden. Das Privatsektormandat in Höhe von 2 300 000 000 EUR sowie der Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors können nicht umgeschichtet werden, da sie der Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration dienen. |
(16) Die Obergrenze für eine Mittelumschichtung zwischen den Regionen durch die EIB im Zuge des Mandats sollte ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewältigung von Not- und Krisensituationen während der Mandatsperiode, die als außenpolitische Prioritäten der EU anerkannt sind, von 10 % auf 20 % angehoben werden. Das Privatsektormandat in Höhe von 2 300 000 000 EUR sowie der Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors im Rahmen der EIB-Resilienzinitiative sollten vollständig für diese Zwecke verwendet und nicht umgeschichtet werden. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 17 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(17) Die Listen der förderfähigen Regionen und Länder und der potenziell förderfähigen Regionen und Länder sollten angepasst werden, um Länder mit hohem Einkommen und hoher Bonität (Brunei, Island, Israel, Singapur, Chile und Südkorea) auszuschließen. Des Weiteren sollte Iran in die Liste der potenziell förderfähigen Regionen und Länder aufgenommen werden. |
(17) Die Listen der förderfähigen Regionen und Länder und der potenziell förderfähigen Regionen und Länder sollten angepasst werden, um Länder mit hohem Einkommen und hoher Bonität (Brunei, Island, Israel, Singapur, Chile und Südkorea) auszuschließen. Des Weiteren sollte Russland von der Liste der förderfähigen Regionen und Länder gestrichen und Iran in die Liste der potenziell förderfähigen Regionen und Länder aufgenommen werden. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 12 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 13 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 14 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 2 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 15 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe a Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe d | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 16 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe b Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 5 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 17 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 7 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 18 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 9 – Absatz 3 | ||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014D0466&qid=1487606632536&from=DE) | ||||||||||||||||
Änderungsantrag 19 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe a Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe b | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 20 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe a a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe e | ||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014D0466&qid=1487606632536&from=DE) | ||||||||||||||||
Änderungsantrag 21 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe b Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe j | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 22 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 12 – Absatz 1 – Buchstabe a | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 23 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 b (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 13 – Unterabsatz 2 | ||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014D0466&qid=1487606632536&from=DE) | ||||||||||||||||
Änderungsantrag 24 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 6 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 20 – Absatz -1 (neu) | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 25 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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Artikel 1a | |||||||||||||||
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Übergangsbestimmung | |||||||||||||||
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Die EIB darf vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses und vor dem Abschluss einer Garantievereinbarung zwischen der Kommission und der EIB unter dem Darlehensmandat Vorhaben für den privaten Sektor finanzieren. Solche Projekte dürfen vorbehaltlich der Bestätigung durch die Kommission hinsichtlich der in der Garantievereinbarung zu vereinbarenden Bedingungen im Rahmen der EU-Garantie abgedeckt werden. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 26 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I – Buchstabe B – Einleitung | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
B. Länder im Rahmen des Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments: 18 374 000 000 EUR, aufgegliedert in folgende Teilhöchstbeträge: |
B. Länder im Rahmen des Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments: 21 904 000 000 EUR, aufgegliedert in folgende Teilhöchstbeträge: | |||||||||||||||
Änderungsantrag 27 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I – Buchstabe B – Ziffer ii | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
ii) Osteuropa, Südkaukasus und Russland: 6 008 000 000 EUR; |
ii) Osteuropa, Südkaukasus und Russland: 9 538 000 000 EUR; | |||||||||||||||
Änderungsantrag 28 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I – Buchstabe C – Einleitung | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
C. Asien und Lateinamerika: 3 785 000 000 EUR, aufgegliedert in folgende Teilhöchstbeträge: |
C. Asien und Lateinamerika: 4 255 000 000 EUR, aufgegliedert in folgende Teilhöchstbeträge: | |||||||||||||||
Änderungsantrag 29 Vorschlag für einen Beschluss Anhang I – Buchstabe C – Ziffer ii | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
ii) Asien: 1 040 000 000 EUR; |
ii) Asien: 1 510 000 000 EUR; | |||||||||||||||
Änderungsantrag 30 Vorschlag für einen Beschluss Anhang III – Buchstabe B – Nummer 2 – Unterabsatz 4 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
Russland |
entfällt |
VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0583 – C8-0376/2016 – 2016/0275(COD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 6.10.2016 |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 6.10.2016 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Eduard Kukan 2.12.2016 |
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Prüfung im Ausschuss |
9.2.2017 |
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Datum der Annahme |
21.3.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 8 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Lars Adaktusson, Francisco Assis, Bas Belder, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, Alex Mayer, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Julia Pitera, Jozo Radoš, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, László Tőkés, Geoffrey Van Orden, Boris Zala |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Neena Gill, Marek Jurek, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Eleni Theocharous, Traian Ungureanu, Bodil Valero |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Heidi Hautala, Romana Tomc, Ivan Štefanec |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
39 |
+ |
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ALDE |
Iveta Grigule, Jozo Radoš, Marietje Schaake |
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PPE |
Lars Adaktusson, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Ramona Nicole Mănescu, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Romana Tomc, László Tőkés, Traian Ungureanu, Ivan Štefanec, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica |
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S&D |
Francisco Assis, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Andi Cristea, Eugen Freund, Neena Gill, Arne Lietz, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Boris Zala |
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Verts/ALE |
Klaus Buchner, Heidi Hautala, Ulrike Lunacek, Jordi Solé, Bodil Valero |
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8 |
– |
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ECR |
Bas Belder, Anna Elżbieta Fotyga, Marek Jurek, Ryszard Antoni Legutko, Eleni Theocharous, Geoffrey Van Orden |
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EFDD |
James Carver, Fabio Massimo Castaldo |
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4 |
0 |
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ECR |
Charles Tannock |
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GUE/NGL |
Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Helmut Scholz |
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Erläuterungen:
+ : dafür
– : dagegen
0 : enthalten
STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (28.2.2017)
für den Haushaltsausschuss
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
(COM(2016)0583 – C8-0376/2016 – 2016/0275(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Salvatore Cicu
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 2 | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
(2) Ein neuer ergebnisorientierter Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte unter Berücksichtigung aller Unionspolitiken und -Instrumente entwickelt werden. Als Teil dieses neuen Partnerschaftsrahmens sollte die Investitionsoffensive für Drittländer (External Investment Plan, im Folgenden „EIP“) geschaffen werden, um Investitionen in Regionen außerhalb der Union zu fördern und dabei gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der anderen Finanzinstrumente für Außenmaßnahmen sollten im Rahmen der Offensive verwirklicht werden. |
(2) Ein neuer ergebnisorientierter Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte unter Berücksichtigung aller Unionspolitiken und -Instrumente entwickelt werden. Als Teil dieses neuen Partnerschaftsrahmens sollte die Investitionsoffensive für Drittländer (External Investment Plan, im Folgenden „EIP“) geschaffen werden, um Investitionen in Regionen außerhalb der Union zu fördern und dabei gleichzeitig einen Beitrag zu einer integrativen und nachhaltigen Entwicklung, zur Schaffung von Wohlstand und zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der anderen Finanzinstrumente für Außenmaßnahmen sollten im Rahmen der Offensive verwirklicht werden. | ||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 8 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
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(8a) Die EIB wurde mit weiteren Aufgaben betraut, unter anderem im Bereich der Wirtschaftsdiplomatie der EU. Um diesbezüglich Ergebnisse liefern zu können, benötigt die EIB ausreichende Finanzmittel. Der Erfolg des Garantiefonds im Rahmen des Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern erlaubt es der EIB, konkrete Ergebnisse zu liefern, und ermöglicht Effekte auf EU-Ebene durch solide Projekte in Drittländern, und zwar bei minimaler Belastung des EU-Haushalts. Angesichts der steigenden Anforderungen an die EIB in ihrer Funktion als Finanzierungseinrichtung der EU ist es wichtig, dieses erfolgreiche Instrument weiter auszubauen; zudem sollte die Kommission der EIB zum Zeitpunkt des nächsten Legislativvorschlags für den Zeitraum 2021–2028 vermehrt Haushaltsmittel für den Garantiefonds bereitstellen. | ||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 9 | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
(9) Damit es möglich ist, im Rahmen des Außenmandats auf mögliche künftige Herausforderungen und Prioritäten der Europäischen Union zu reagieren und grundlegende Ursachen der Migration strategisch zu bekämpfen, sollte die Obergrenze für EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie auf 32 300 000 000 EUR erhöht werden, und zwar durch Aktivierung des zusätzlichen fakultativen Betrags von 3 000 000 000 EUR. Im Rahmen des allgemeinen Mandats sollte ein Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften in von Krisen betroffenen Gebieten vorgesehen werden. |
(9) Damit es möglich ist, im Rahmen des Außenmandats auf mögliche künftige Herausforderungen und Prioritäten der Europäischen Union zu reagieren und grundlegende Ursachen der Migration strategisch zu bekämpfen, sollte die Obergrenze für EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie auf 38 500 000 000 EUR erhöht werden. Im Rahmen des allgemeinen Mandats sollte ein Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften in von Krisen betroffenen Gebieten vorgesehen werden. | ||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||
Der Vorschlag der Kommission würde sich unmittelbar und sofort auf andere dringliche Maßnahmen und Prioritäten der EU auswirken. De facto würde der Vorschlag eine wesentliche Einschränkung der jährlichen Tätigkeiten der EIB in der östlichen Partnerschaft, einschließlich der Ukraine, erfordern. Die jährlichen Tätigkeiten müssten im Vergleich zu den derzeitigen Volumina an jährlich vergebenen Darlehen um etwa 70 % gekürzt werden. Die vorgeschlagenen Höchstbeträge für Asien und Lateinamerika sowie Südafrika hätten eine Einschränkung der jährlichen Tätigkeiten um 50 % gegenüber den derzeitigen Volumina zur Folge. | |||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 11 | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
(11) Die Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration sollte als neues Ziel des Mandats hinzugefügt werden. |
(11) Die Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration sollte als neues Ziel des Mandats hinzugefügt werden, und jedes im Rahmen dieser neuen Zielsetzung finanzierte Projekt sollte mit Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) im Einklang stehen. | ||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 12 | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
(12) Die Komplementarität und Koordinierung mit Initiativen der Union zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration, auch mit EU-Förderungen für die nachhaltige Reintegration zurückgekehrter Migranten in ihren Heimatländern, sollte sichergestellt werden. |
(12) Die Komplementarität und Koordinierung mit Initiativen der Union zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration, auch mit EU-Förderungen für die nachhaltige Reintegration zurückgekehrter Migranten in ihren Heimatländern, sollte sichergestellt werden. Die EIB sollte daher eng mit dem EAD zusammenarbeiten und erforderlichenfalls auch einschlägige internationale Organisationen wie die IOM oder das UNHCR einbeziehen können. | ||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 13 | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
(13) Im Einklang mit dem unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommen von Paris sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtig hohe Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats zu halten, um den Anteil der klimarelevanten Investitionen in den Entwicklungsländern bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern. |
(13) Im Einklang mit dem unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommen von Paris sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtig hohe Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats zu erhöhen, um den Anteil der klimarelevanten Investitionen in den Entwicklungsländern gemäß den im Rahmen ihrer Klimastrategie eingegangenen Verpflichtungen bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern. | ||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||
Im Rahmen ihrer Ende 2015 angenommenen Klimastrategie verpflichtete sich die EIB, den Anteil an Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern bis Ende 2020 auf 35 % zu steigern. Diese Zusage sollte auch im Außenmandat der EIB zum Ausdruck kommen. | |||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 15 | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
(15) Die EIB sollte in ihrem Rahmen für die Ergebnismessung eine Reihe von Indikatoren für Vorhaben des öffentlichen und des privaten Sektors zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften entwickeln und anwenden. Daher sollte in den an das Europäische Parlament und den Rat gerichteten jährlichen Bericht der Kommission über die EIB-Finanzierungstätigkeiten eine Bewertung des Beitrags der EIB-Finanzierungen zur Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration aufgenommen werden. |
(15) Die EIB sollte in ihrem Rahmen für die Ergebnismessung eine Reihe von Indikatoren für Vorhaben des öffentlichen und des privaten Sektors zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften entwickeln und anwenden, einschließlich Indikatoren, anhand derer gemessen werden kann, inwieweit mit einem Vorhaben ein Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und zur Bekämpfung der grundlegenden Ursachen von Migration geleistet wird und inwieweit die Zivilgesellschaften der Aufnahmegemeinschaften in das Vorhaben einbezogen werden. In den an das Europäische Parlament und den Rat gerichteten jährlichen Bericht der Kommission über die EIB-Finanzierungstätigkeiten sollte eine Bewertung dessen aufgenommen werden, inwieweit die EIB-Finanzierungen diesen Faktoren Rechnung tragen, wobei vollständige Rechenschaftspflicht und Transparenz sicherzustellen ist. Die EIB sollte Informationen leichter zugänglich machen, und zwar nicht nur für das Europäische Parlament und andere Organe, sondern auch für die Öffentlichkeit, insbesondere im Hinblick auf das System für die Auftrags- und Unterauftragsvergabe und die Finanzdaten der von der EIB finanzierten Vorhaben. | ||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 16 | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
(16) Die Obergrenze für eine Mittelumschichtung zwischen den Regionen durch die EIB im Zuge des Mandats sollte ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewältigung von Not- und Krisensituationen während der Mandatsperiode, die als außenpolitische Prioritäten der EU anerkannt sind, von 10 % auf 20 % angehoben werden. Das Privatsektormandat in Höhe von 2 300 000 000 EUR sowie der Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors können nicht umgeschichtet werden, da sie der Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration dienen. |
(16) Die Obergrenze für eine Mittelumschichtung zwischen den Regionen durch die EIB im Zuge des Mandats sollte ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewältigung von Not- und Krisensituationen während der Mandatsperiode, die als außenpolitische Prioritäten der EU anerkannt sind, von 10 % auf 20 % angehoben werden. Die EIB sollte das Europäische Parlament von jedem Beschluss über eine Mittelumschichtung in Form einer entsprechenden Begründung und einer Folgenabschätzung in Kenntnis setzen. Das Privatsektormandat in Höhe von 2 300 000 000 EUR sowie der Betrag von 1 400 000 000 EUR für Vorhaben des öffentlichen Sektors können nicht umgeschichtet werden, da sie der Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration dienen. | ||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 17 | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
(17) Die Listen der förderfähigen Regionen und Länder und der potenziell förderfähigen Regionen und Länder sollten angepasst werden, um Länder mit hohem Einkommen und hoher Bonität (Brunei, Island, Israel, Singapur, Chile und Südkorea) auszuschließen. Des Weiteren sollte Iran in die Liste der potenziell förderfähigen Regionen und Länder (in Anhang II des Beschlusses) aufgenommen werden. |
(17) Die Listen der förderfähigen Regionen und Länder und der potenziell förderfähigen Regionen und Länder sollten so gestaltet sein, dass eine größtmögliche Auswirkung auf die Entwicklung erzielt wird, und angepasst werden, um Länder mit hohem Einkommen und hoher Bonität (Brunei, Island, Israel, Singapur, Chile und Südkorea) auszuschließen. Des Weiteren sollte Iran in die Liste der potenziell förderfähigen Regionen und Länder (in Anhang II des Beschlusses) aufgenommen werden. | ||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 17 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
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(17a) Der Europäische Rat hob die Schlüsselrolle der EIB bei den Außenwirtschaftsbeziehungen der EU hervor und forderte dieselbe bei seiner Tagung vom 20. und 21. März 2014 dazu auf, „weiterhin zur Stärkung der Internationalisierung und der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beizutragen“. Der Zugang zu Finanzmitteln stellt eine der dringlichsten Herausforderungen für KMU dar. Daher ist eine Strategie der EIB erforderlich, damit der Zugang der KMU zu Finanzmitteln ausgebaut und erleichtert wird, unter anderem durch Handelsförderungsprogramme und Initiativen wie das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument und die neuen Fazilitäten für die Finanzierung der Handelstätigkeiten von KMU in Europa. Zusätzlich sollten im Rahmen der Strategie für KMU und Kleinstunternehmen vorausschauendere Anforderungen für zwischengeschaltete Banken, die EIB-Mittel bereitstellen, festgelegt und die Abschätzungen der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf lokaler Ebene der über Finanzintermediäre vergebenen Darlehen der EIB noch transparenter gemacht werden. | ||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 17 b (neu) | |||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||||||||
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(17b) Bei der Verwirklichung der quantitativen Ziele der EIB für Klimaschutzmaßnahmen werden gute Fortschritte erzielt. Die EIB hat zugesagt, einen noch stärkeren Schwerpunkt auf Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern zu legen und diese bis 2020 auf bis zu 35 % zu erhöhen. Damit die EIB dieses Ziel verwirklichen kann, müssen im Rahmen der regionalen Höchstbeträge ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden, da die EIB andernfalls ihre Tätigkeiten in Asien und Lateinamerika – in Regionen also, in denen sie bei der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen traditionell sehr aktiv ist – einschränken muss. | ||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 12 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 13 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe a | |||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 14 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe b Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 5 – Unterabsatz 1 | |||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 15 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe b a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 6 | |||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014D0466&from=de) | |||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||
Die Gewinnung von Gas und dessen Beförderung sollte nicht durch die EU-Garantie abgedeckt werden, da es sich hierbei um eine Subvention für fossile Brennstoffe handelt. Mit dem Beschluss sollten die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 umgesetzt und umwelt- oder wirtschaftsschädigende Subventionen, einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe, schrittweise abgeschafft werden. | |||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 16 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 7 – Unterabsatz 4 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 17 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 8 – Unterabsatz 1 | |||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 18 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 8 – Buchstabe b | |||||||||||||||||||||||||
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Begründung | |||||||||||||||||||||||||
Zu den wichtigsten Bedürfnissen von Kindern und deren Familien, die sich in einer Migrationssituation befinden, zählen ärztliche Versorgung – insbesondere für die Kinder –, die wirksame Vermeidung von Krankheiten durch eine ausreichende sanitäre Versorgung und Angebote im Bereich Schulbildung. | |||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 19 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 8 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 20 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c b (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 8 b (neu) | |||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 21 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe a Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe b | |||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 22 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 – Buchstabe a a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe c | |||||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014D0466&from=de) | |||||||||||||||||||||||||
Begründung | |||||||||||||||||||||||||
Das Hauptanliegen im Zusammenhang mit der Darlehenstätigkeit der EIB außerhalb der EU ist weiterhin die Umsetzung der im Außenmandat festgelegten Bestimmungen vor Ort. In dieser Hinsicht wäre die Einrichtung eines Mechanismus zur Bewertung der Einhaltung von Artikel 21 EUV von grundlegender Bedeutung, damit die EIB für die Prüfung der möglichen Auswirkungen der von ihr geförderten Tätigkeiten auf die Menschenrechte, die Bekämpfung der Armut und die Umwelt wirksame Verfahren zur Sorgfaltsprüfung einrichtet und umsetzt. | |||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 23 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 a (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 11 – Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 24 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 6 Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 20 | |||||||||||||||||||||||||
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VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union |
||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0583 – C8-0376/2016 – 2016/0275(COD) |
||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 6.10.2016 |
|
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|
Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 6.10.2016 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Salvatore Cicu 12.10.2016 |
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Prüfung im Ausschuss |
24.1.2017 |
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Datum der Annahme |
28.2.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 4 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Christofer Fjellner, Karoline Graswander-Hainz, Heidi Hautala, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Artis Pabriks, Franck Proust, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Reimer Böge, Klaus Buchner, Sergio Gutiérrez Prieto, Sander Loones, Georg Mayer, Fernando Ruas, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Pedro Silva Pereira |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Jean-François Jalkh, Joëlle Mélin |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
29 |
+ |
|
ALDE |
Schaake Marietje, Takkula Hannu |
|
ECR |
Campbell Bannerman David, Loones Sander, McClarkin Emma, Starbatty Joachim |
|
EFDD |
Beghin Tiziana |
|
PPE |
Andrikienė Laima Liucija, Böge Reimer, Caspary Daniel, Cicu Salvatore, Fjellner Christofer, Pabriks Artis, Proust Franck, Ruas Fernando, Salafranca Sánchez-Neyra José Ignacio, Saïfi Tokia, Szejnfeld Adam, Winkler Iuliu |
|
S&D |
Arena Maria, Graswander-Hainz Karoline, Gutiérrez Prieto Sergio, Lange Bernd, Martin David, Maurel Emmanuel, Moisă Sorin, Schuster Joachim, Silva Pereira Pedro |
|
VERTS/ALE |
Buchner Klaus |
|
4 |
– |
|
ENF |
Jalkh Jean-François, Mayer Georg, Mélin Joëlle |
|
GUE/NGL |
Mineur Anne-Marie |
|
2 |
0 |
|
GUE/NGL |
Scholz Helmut |
|
VERTS/ALE |
Hautala Heidi |
|
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (21.3.2017)
für den Haushaltsausschuss
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
(COM(2016)0583 – C8-0376/2016 – 2016/0275(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Aldo Patriciello
KURZE BEGRÜNDUNG
Kontext
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzierungseinrichtung der EU, die durch die Finanzierung von Projekten, die die politischen Ziele der EU unterstützen, zur Integration, zur Entwicklung und zum Zusammenhalt in Europa beiträgt. Zwar sind die meisten von der EIB finanzierten Vorhaben auf EU-Ebene angesiedelt, jedoch führt die EIB auch Tätigkeiten außerhalb der Union aus. Die EU hat der EIB eine Reihe von Mandaten erteilt, um bestimmte Darlehenstätigkeiten im Rahmen einer EU-Haushaltsgarantie für den Zeitraum 2014–2020 auszuführen. Hierzu zählt das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern, das die Finanzierungen der EIB außerhalb der Union abdeckt.
Der Verfasser der Stellungnahme erkennt an, dass die EU als globaler Akteur eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen sollte. Darüber hinaus stellt er fest, dass die EIB den Klimaschutz zu einer ihrer obersten Prioritäten gemacht und unter den internationalen Finanzierungseinrichtungen eine führende Stellung in diesem Bereich eingenommen hat, indem sie diese umweltpolitischen Prioritäten in ihre Tätigkeiten und Maßnahmen in und außerhalb der EU aufgenommen hat.
Im Zeitraum 2010–2014 stellte die EIB mehr als 90 Mrd. EUR für Klimaschutzprojekte bereit und wurde somit zu einem der größten Geber für Klimaschutz weltweit.
Finanzierung von Klimaschutzprojekten durch die EIB
Im Anschluss an die Halbzeitüberprüfung des derzeitigen Mandats, in deren Rahmen die Erfahrungen aus den Jahren 2014–2016 berücksichtigt wurden, begrüßt der Verfasser der Stellungnahme den Legislativvorschlag, der am 14. September 2016 von der Kommission angenommen wurde.
Im neuen Vorschlag, der auf vergangenen Erfolgen und Herausforderungen aufbaut, wird auf das unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris verwiesen, mit dessen Unterzeichnung Regierungen vereinbart haben, den weltweiten Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Niveau deutlich unter 2 °C zu halten und zu diesem Zweck eine rasche Senkung der Treibhausgasemissionen durch die besten verfügbaren Techniken anzustreben.
Durch die Anerkennung des Übereinkommens als Meilenstein auf dem Weg hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft weltweit unterstützt der Verfasser der Stellungnahme demnach alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Ziele und Tätigkeiten des EIB-Außenmandats, einschließlich des neuen horizontalen übergeordneten Ziels der Bekämpfung grundlegender Ursachen der Migration, das erst kürzlich hinzugefügt wurde, weitgehend an die Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung anzupassen. Solche Maßnahmen könnten unmittelbar zur Verwirklichung einiger dieser Ziele beitragen, zu denen der Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen, erschwingliche und erneuerbare Energie, Industrialisierung, Innovationen und Infrastruktur, nachhaltige Städte und Gemeinden, Klimaschutz, gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum zählen.
Der Verfasser der Stellungnahme begrüßt den Vorschlag, und zwar insbesondere im Hinblick auf das Ziel der EIB, das gegenwärtig hohe Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats zu halten, um den Anteil der klimarelevanten Investitionen in Entwicklungsländern bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern.
Darüber hinaus unterstützt der Verfasser die Tatsache, dass in dem Vorschlag folgende wichtige Elemente festgelegt sind:
Trotz der sehr unterschiedlichen Situationen in einzelnen Ländern weltweit sollten die EIB-Finanzierungen Investitionsvorhaben im Bereich der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel unterstützen, die zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und des in seinem Rahmen geschlossenen Übereinkommens von Paris beitragen, insbesondere durch die Vermeidung oder Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und nachhaltiger Verkehr oder durch die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber den negativen Auswirkungen des Klimawandels auf gefährdete Länder, Sektoren und Bevölkerungsgruppen.
Obwohl die EIB die erste internationale Finanzierungseinrichtung ist, die bei ihrer Bewertung von Vorhaben den Kosten der CO2-Emissionen systematisch Rechnung trägt, sollten zur Beurteilung der Förderfähigkeit von Klimaschutzprojekten die Kriterien herangezogen werden, die im Rahmen der 2015 aktualisierten EIB-Strategie hinsichtlich des Klimawandels definiert sind. Auf der Grundlage der von der EIB entwickelten Methoden zur Bewertung der Treibhausgasemissionen und der Emissionsabweichungen von Projekten wird eine Analyse der Bilanz der CO2-Emissionen in das Verfahren zur Abschätzung der Umweltfolgen aufgenommen und ermittelt, ob die Energieeffizienz durch die Projektvorschläge tatsächlich optimiert wird.
In dem vom Beschluss abgedeckten Zeitraum (2014–2020) sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtig hohe Volumen klimarelevanter Finanzierungen zu halten, wobei das Mindestvolumen dieser Tätigkeiten mindestens 25 % sämtlicher EIB-Finanzierungen ausmachen sollte.
Die EIB sollte in ihrem Beitrag zu Klimaschutzprojekten die auf eine Anpassung an den Klimawandel ausgerichteten Elemente ausweiten.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 2 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(2) Ein neuer ergebnisorientierter Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte unter Berücksichtigung aller Unionspolitiken und -Instrumente entwickelt werden. Als Teil dieses neuen Partnerschaftsrahmens sollte die Investitionsoffensive für Drittländer (External Investment Plan, im Folgenden „EIP“) geschaffen werden, um Investitionen in Regionen außerhalb der Union zu fördern und dabei gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der anderen Finanzinstrumente für Außenmaßnahmen sollten im Rahmen der Offensive verwirklicht werden. |
(2) Ein neuer ergebnisorientierter Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte unter Berücksichtigung aller Unionspolitiken und ‑instrumente entwickelt werden. Als Teil dieses neuen Partnerschaftsrahmens sollte die Investitionsoffensive für Drittländer (External Investment Plan, im Folgenden „EIP“) geschaffen werden, um Investitionen in Regionen außerhalb der Union zu fördern und dabei gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, das unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris und die Ziele der anderen Finanzinstrumente für Außenmaßnahmen sollten im Rahmen der Offensive verwirklicht werden. | |||||||||||||||
Begründung | ||||||||||||||||
Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris haben Regierungen vereinbart, den weltweiten Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Niveau deutlich unter 2 °C zu halten und zu diesem Zweck eine rasche Senkung der Treibhausgasemissionen durch die besten verfügbaren Techniken anzustreben. Sie haben sich ferner dazu verpflichtet, die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen um die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. | ||||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 13 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(13) Im Einklang mit dem unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen4 geschlossenen Übereinkommen von Paris sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtig hohe Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats zu halten, um den Anteil der klimarelevanten Investitionen in den Entwicklungsländern bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern. |
(13) Im Einklang mit dem unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen4 geschlossenen Übereinkommen von Paris sollte die EIB bestrebt sein, das gegenwärtig hohe Niveau der klimarelevanten Ausgaben im Rahmen des Außenmandats zu halten, um den Anteil der klimarelevanten Investitionen in den Entwicklungsländern bis 2020 von 25 % auf 35 % zu steigern. Darüber hinaus sollte die EIB die Finanzierung von Projekten einstellen, die keinen Beitrag zu den Klimazielen der EU und dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft leisten. | |||||||||||||||
_________________ |
_________________ | |||||||||||||||
4 Verordnung (EU) 2016/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 103 vom 19.4.2016, S. 1). |
4 Verordnung (EU) 2016/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 103 vom 19.4.2016, S. 1). | |||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe b b (neu) Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 6 | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1488461953197&uri=CELEX:02014D0466-20160926) | ||||||||||||||||
Begründung | ||||||||||||||||
Anpassung der Bedingungen der EIB-Finanzierungen im Energiebereich an den Standpunkt des Parlaments zur ETS-Unterstützung für die Modernisierung des Energiesektors. Die Finanzierung von Projekten zur Gewinnung von Gas und zu dessen Beförderung zum Energiemarkt der Union sollten nicht in den Anwendungsbereich eines Instruments fallen, das darauf abzielt, die grundlegenden Ursachen der Migration zu bekämpfen, indem es zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beiträgt. | ||||||||||||||||
Amendment 4 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 7 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||
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Begründung | ||||||||||||||||
Eines der größten Hindernisse bei der Bekämpfung des Klimawandels besteht darin, die für diesen Übergang erforderlichen Investitionen zu ermöglichen, insbesondere in den ärmsten Regionen der Welt. Es ist von großer Bedeutung, innovative Lösungen im Bereich der Klimaschutzfinanzierung zu entwickeln, indem Marktdefizite behoben und die Chancen genutzt werden, private Mittel zu beschaffen, auch auf den Kapitalmärkten. | ||||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 7 – Unterabsatz 3 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 6 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 – Buchstabe c Beschluss Nr. 466/2014/EU Artikel 3 – Absatz 7 a (neu) | ||||||||||||||||
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Begründung | ||||||||||||||||
Die Einbeziehung von klimapolitischen Erwägungen in alle Standards, Methoden und Verfahren der EIB wird dazu beitragen, die ökologischen Folgewirkungen der EIB-Finanzierungstätigkeiten zu stärken. |
VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union |
||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0583 – C8-0376/2016 – 2016/0275(COD) |
||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 6.10.2016 |
|
|
|
|
Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ENVI 6.10.2016 |
||||
Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Aldo Patriciello 13.10.2016 |
||||
Prüfung im Ausschuss |
27.2.2017 |
|
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|
|
Datum der Annahme |
21.3.2017 |
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|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
54 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marco Affronte, Margrete Auken, Zoltán Balczó, Ivo Belet, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Stefan Eck, Bas Eickhout, José Inácio Faria, Francesc Gambús, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Jytte Guteland, György Hölvényi, Anneli Jäätteenmäki, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Urszula Krupa, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Valentinas Mazuronis, Gesine Meissner, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Piernicola Pedicini, Pavel Poc, Julia Reid, Frédérique Ries, Michèle Rivasi, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Renate Sommer, Estefanía Torres Martínez, Nils Torvalds, Adina-Ioana Vălean, Damiano Zoffoli |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Guillaume Balas, Nicola Caputo, Carlos Zorrinho, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Jan Keller, Arne Lietz, Stefano Maullu |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
54 |
+ |
|
ALDE |
Gerben-Jan Gerbrandy, Anneli Jäätteenmäki, Valentinas Mazuronis, Gesine Meissner, Frédérique Ries, Nils Torvalds |
|
ECR |
Julie Girling, Urszula Krupa |
|
EFDD |
Piernicola Pedicini |
|
ENF |
Mireille D'Ornano, Sylvie Goddyn |
|
GUE/NGL |
Stefan Eck, Kateřina Konečná, Estefanía Torres Martínez |
|
NI |
Zoltán Balczó |
|
EPP |
Ivo Belet, Birgit Collin-Langen, Angélique Delahaye, José Inácio Faria, Francesc Gambús, Jens Gieseke, Françoise Grossetête, György Hölvényi, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Stefano Maullu, Miroslav Mikolášik, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Adina-Ioana Vălean |
|
S&D |
Guillaume Balas, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nicola Caputo, Nessa Childers, Miriam Dalli, Seb Dance, Jytte Guteland, Karin Kadenbach, Jan Keller, Arne Lietz, Susanne Melior, Pavel Poc, Damiano Zoffoli, Carlos Zorrinho |
|
Verts//ALE |
Marco Affronte, Margrete Auken, Bas Eickhout, Benedek Jávor, Michèle Rivasi, Davor Škrlec |
|
1 |
- |
|
EFDD |
Julia Reid |
|
0 |
0 |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union |
||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0583 – C8-0376/2016 – 2016/0275(COD) |
||||
Datum der Übermittlung an das EP |
14.9.2016 |
|
|
|
|
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 6.10.2016 |
|
|
|
|
Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 6.10.2016 |
DEVE 6.10.2016 |
INTA 6.10.2016 |
ECON 6.10.2016 |
|
|
ENVI 6.10.2016 |
|
|
|
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
ECON 12.10.2016 |
|
|
|
|
Berichterstatter Datum der Benennung |
Eider Gardiazabal Rubial 10.10.2016 |
|
|
|
|
Datum der Annahme |
27.3.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Inese Vaidere, Tiemo Wölken, Stanisław Żółtek |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Nicola Caputo, Heidi Hautala, Ivana Maletić, Marco Valli |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Iratxe García Pérez, Ramón Jáuregui Atondo, Luigi Morgano, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Fernando Ruas, Ramón Luis Valcárcel Siso |
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Datum der Einreichung |
31.3.2017 |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
28 |
+ |
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ALDE |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis |
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ECR |
Zbigniew Kuźmiuk, Bernd Kölmel |
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PPE |
Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Ivana Maletić, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Fernando Ruas, Paul Rübig, Inese Vaidere, Ramón Luis Valcárcel Siso, Patricija Šulin |
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S&D |
Nicola Caputo, Iratxe García Pérez, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Iris Hoffmann, Ramón Jáuregui Atondo, Arndt Kohn, Clare Moody, Luigi Morgano, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tiemo Wölken |
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Verts/ALE |
Heidi Hautala |
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3 |
- |
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EFDD |
Marco Valli |
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ENF |
Stanisław Żółtek |
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NI |
Eleftherios Synadinos |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung