BERICHT über das Thema „Der richtige Finanzierungsmix für Europas Regionen: Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzierungsinstrumenten und Finanzhilfen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik“
31.3.2017 - (2016/2302(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Andrey Novakov
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Eider Gardiazabal Rubial, Haushaltsausschuss
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Thema „Der richtige Finanzierungsmix für Europas Regionen: Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzierungsinstrumenten und Finanzhilfen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik“
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Titel XVIII,
– gestützt auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (CPR)[1], sowie auf die mit den einschlägigen Artikeln dieser Verordnung verbundenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu der Europäischen territorialen Zusammenarbeit – bewährte Verfahren und innovative Maßnahmen[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur Kohäsionspolitik und zur Überprüfung der Strategie Europa 2020[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zu dem Thema „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union“[8],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung zu dem Bericht des Haushaltskontrollausschusses mit dem Titel „Europäische Investitionsbank (EIB) – Jahresbericht 2014“[9],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2015 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015)0639),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Januar 2014 mit dem Titel „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen“ (2014/C 19/04)[10],
– unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt vom 23. Juli 2014 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung von Entwicklung und guter Governance in den Regionen und Städten der EU“ (COM(2014)0473),
– unter Hinweis auf den Synthesebericht der Kommission vom August 2016 mit dem Titel „Ex-post-Bewertung der kohäsionspolitischen Programme für den Zeitraum 2007–2013 mit den Schwerpunkten Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF) und Kohäsionsfonds“,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 30. Oktober 2014 über die nach Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung eingesetzten und mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan unterstützten Finanzierungsinstrumente zum 31. Dezember 2013 (COM(2014)0686),
– unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission für Mitgliedstaaten vom 26. November 2015 für Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe d der Dachverordnung – Zuschussfähige Verwaltungskosten und -gebühren,
– Unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission für die Mitgliedstaaten vom 10. August 2015 für Artikel 37 Absätze 7, 8 und 9 der Dachverordnung zur Kombination von Unterstützung aus einem Finanzierungsinstrument mit anderen Formen der Unterstützung,
– unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission für Mitgliedstaaten vom 27. März 2015 für Artikel 37 Absatz 2 der Dachverordnung – Ex-ante-Prüfung,
– unter Hinweis auf den Leitfaden der Kommission für Verwaltungsbehörden vom 2. Juli 2014 mit dem Titel „Financial instruments in ESIF programmes 2014–2020“ (Finanzierungsinstrumente in ESI-Fonds-Programmen 2014–2020),
– unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Kommission vom November 2016 mit dem Titel „Financial instruments under the European Structural and Investment Funds. Summaries of the data on the progress made in financing and implementing the financial instruments for the programming period 2014–2020 in accordance with Article 46 of Regulation (EU) No 1303/2013 of the European Parliament and of the Council“ (Finanzierungsinstrumente im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Zusammenfassungen der Daten über die Fortschritte bei der Finanzierung und Umsetzung der Finanzierungsinstrumente für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 im Einklang mit Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates),
– unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Kommission vom Dezember 2015 mit dem Titel „Summary of data on the progress made in financing and implementing financial engineering instruments for the programming period 2014–2020 in accordance with Article 46 of Regulation (EU) No 1303/2013 of the European Parliament and of the Council“ (Zusammenfassung der Daten über die Fortschritte bei der Finanzierung und Umsetzung der Finanzierungsinstrumente für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 im Einklang mit Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates),
– unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Kommission vom September 2014 mit dem Titel „Summary of data on the progress made in financing and implementing financial engineering instruments reported by the managing authorities in accordance with Article 67(2)(j) of Council Regulation (EC) No 1083/2006“ (Zusammenfassung der Daten zu den erzielten Fortschritten bei der Finanzierung und Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten, die von den Verwaltungsbehörden gemäß Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates gemeldet wurden),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 13. November 2015 mit dem Titel „Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Finanzierungsinstrumenten, Begleitpapier zu dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung über die eingesetzten und mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan unterstützten Finanzierungsinstrumente zum 31. Dezember 2015“ (SWD(2015)0206),
– unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 19/2016 mit dem Titel „Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente: aus dem Programmplanungszeitraum 2007–2013 zu ziehende Lehren“,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 5/2015 des Rechnungshofs mit dem Titel „Sind Finanzierungsinstrumente im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums erfolgreich und vielversprechend?“
– unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 16/2014 mit dem Titel „Wirksamkeit der Kombination von Finanzhilfen aus regionalen Investitionsfazilitäten mit von Finanzinstitutionen gewährten Darlehen (Mischfinanzierung) zur Unterstützung der EU-Außenpolitik“,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 2/2012 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Finanzierungsinstrumente für KMU mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 14. Oktober 2015 mit dem Titel „Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der territorialen Entwicklung“,
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Europäischen Investitionsbank vom März 2013 mit dem Titel „Financial Instruments: A Stock-taking Exercise in Preparation for the 2014–2020 Programming Period“ (Finanzierungsinstrumente: Eine Bestandsaufnahme für die Vorbereitung des Programmplanungszeitraums 2014–2020),
– unter Hinweis auf die Studie der Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments vom Oktober 2016 mit dem Titel „Financial instruments in the 2014–2020 programming period: first experiences of Member States“ (Finanzierungsinstrumente für den Programmplanungszeitraum 2014–2020: erste Erfahrungen der Mitgliedstaaten),
– unter Hinweis auf die Studie der Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments vom März 2016 mit dem Titel „Review of the Role of the EIB Group in European Cohesion Policy“ (Überprüfung der Rolle der EIB-Gruppe in der Europäischen Kohäsionspolitik),
– unter Hinweis auf das Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom Mai 2016 mit dem Titel „Challenges for EU cohesion policy: Issues in the forthcoming post-2020 reform“ (Herausforderungen für die Kohäsionspolitik: Probleme bei der anstehenden Reform nach 2020),
– unter Hinweis auf die Kurzdarstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom September 2015 mit dem Titel „Cohesion Policy implementation in the EU28“ (Umsetzung der Kohäsionspolitik in der EU 28),
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0139/2017),
A. in der Erwägung, dass die Überprüfung/Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und der Umstand, dass demnächst die Halbzeit des Programmplanungszeitraum 2014–2014 erreicht wird, zu einer Debatte über die Finanzierung einer Mischung aus Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten aus dem EU-Haushalt im Zeitraum nach 2020 geführt haben;
B. in der Erwägung, dass der Sammelvorschlag („Omnibus“) die einzige Möglichkeit darstellt, eine Reihe von mittelfristigen Verbesserungen am System des aktuellen Programmplanungszeitraums vorzunehmen;
C. in der Erwägung, dass unter den Begriff der Finanzierungsinstrumente eine Vielfalt an Instrumenten fällt und dass deren Bewertung und die Entscheidung über ihre Nutzung eine fortlaufende und ausführliche Einzelfallanalyse erfordern, einhergehend mit einer Bewertung der spezifischen Erfordernisse der lokalen und regionalen Wirtschaft oder einer bestimmten Zielgruppe;
Zeitraum 2007–2013 – zuverlässige Investitionen durch Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente
1. stellt fest, dass die Berichterstattung der Kommission deutliche Anhaltspunkte dafür liefert, dass Investitionen in EU-Regionen, die im Rahmen des europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) durch Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente ermöglicht wurden und sich exklusive nationaler Kofinanzierung und zusätzlich mobilisierter Ressourcen auf 347,6 Mrd. EUR beliefen, zu soliden und sichtbaren Ergebnissen führten, obwohl die Finanzierungsinstrumente vor der Finanz- und Wirtschaftskrise entwickelt wurden und sie für den wirtschaftlichen Kontext einer Krise nicht die am besten geeigneten Instrumente darstellen;
2. begrüßt die kohäsionspolitischen Vorhaben der Europäischen Investitionsbank (EIB), die in Jahresberichten und branchenspezifischen Berichten beschrieben sind, in welchen die Auswirkungen auf KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, Infrastruktur, Forschung und Innovation, die Umwelt, Energie und die Landwirtschaft aufzeigt werden; kommt zu dem Schluss, dass die EIB-Darlehen zur Unterstützung der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007 bis 2013 auf 147 Mrd. EUR, d. h. etwa 38 % aller in der EU gewährten Darlehen, geschätzt werden;
Zeitraum 2014–2020: Ein neues Kapitel bei Investitionen aus den ESI-Fonds
3. begrüßt, dass die EU im Zeitraum 2014–2020 voraussichtlich Investitionen in Höhe von 454 Mrd. EUR aus den ESI-Fonds investieren wird und dass diese Summe aufgrund nationaler Kofinanzierung in Form von Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten schätzungsweise auf 637 Mrd. EUR anwachsen wird;
4. erkennt an, dass sich sowohl die Anzahl als auch die Qualität der Finanzierungsinstrumente (in Form von Mikrokrediten, Darlehen, Garantien, Eigen- und Risikokapital) durch die geteilte Mittelverwaltung im Rahmen der Kohäsionspolitik erhöht haben; hebt als die beiden Hauptgründe für diesen Trend hervor, dass der Zeitraum 2007–2013 mit wertvollen Erfahrungen und Lektionen hinsichtlich der Umsetzung der ESI-Fonds durch Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente einherging und dass der MFR 2014–2020 den sich aus der Krise ergebenden Bedarf an mehr Finanzierungsinstrumenten aufgrund von haushaltspolitischen Einschränkungen widerspiegelt;
5. weist darauf hin, dass sich die Mittelzuweisungen für Finanzierungsinstrumente aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Schätzungen zufolge von 11,7 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007–2013 auf 20,9 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014–2020 erhöhen und damit fast verdoppeln dürften; weist darauf hin, dass die Finanzierungsinstrumente damit 6 % der gesamten Mittel für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014–2020 in Höhe von 351,8 Mrd. EUR ausmachen würden, während sie im Zeitraum 2007–2013 nur 3,4 % der zugewiesenen 347 Mrd. EUR ausmachten;
6. weist darauf hin, dass sich die Zuweisungen aus dem Kohäsionsfonds auf etwa 75 Mrd. Euro belaufen, was 11,8 % der gesamten Zuweisungen für Finanzierungsinstrumente im Zeitraum 2014–2020 entspricht; begrüßt, dass die Zuweisungen von 70 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007–2013 auf 75 Mrd. EUR für dem Zeitraum 2014–2020 gestiegen sind; betont, dass die Zuweisungen für den Kohäsionsfonds nicht gesenkt werden sollten, da etwa 34 % der Einwohner der EU in Gebieten leben, die Finanzhilfen aus dem Kohäsionsfonds beziehen;
7. nimmt zur Kenntnis, dass zum 31. Dezember 2015 im aktuellen MFR von 21 Mitgliedstaaten Beiträge zu operationellen Programmen für die Finanzierungsinstrumente in Höhe von insgesamt 5 571,63 Mio. EUR zugesagt waren, wobei 5 005,25 Mio. EUR aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds stammen;
8. weist darauf hin, dass wesentliche Änderungen der Vorschriften für die Planung, die Umsetzung und die Verwaltung von Finanzierungsinstrumenten – darunter direkte Verbindungen zu allen elf thematischen Zielen, angemessene verbindliche Ex-ante-Prüfungen, mit denen sich ein Marktversagen erkennen lässt, die Entwicklung von maßgeschneiderten und vereinfachten Standardfinanzierungsinstrumenten sowie von Berichterstattungsmechanismen – sich in entscheidender Weise positiv auf die Attraktivität und die Geschwindigkeit der Umsetzung der Kohäsionspolitik auswirken können, indem damit rechtliche Unsicherheiten, die im Zeitraum 2007–213 zutage traten, ausgeräumt werden; fordert jedoch das Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass durch die fraglichen Änderungen die Attraktivität der Finanzierungsinstrumente und die Geschwindigkeit ihrer Umsetzung nicht beeinträchtigt werden;
Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente – Interventionslogik bestimmt die Mischung
9. betont, dass über den ESI-Fonds abgewickelte Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente, die keinem Selbstzweck dienen, im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung auf einer jeweils unterschiedlichen Logik beruhen und bei der Inangriffnahme territorialer Entwicklungsbedürfnisse, den Interventionsbereichen und der Reaktion auf Markterfordernisse unterschiedlich angewandt werden, obwohl mit ihnen dieselben kohäsionspolitischen Ziele unterstützt werden;
10. weist darauf hin, dass Finanzhilfen abhängig von der Art des Projekts im Vergleich zu Finanzierungsinstrumenten einige Vorteile bieten: die Unterstützung von Projekten, die nicht notwendigerweise Einnahmen generieren, die Bereitstellung von Mitteln für Projekte, für die aus unterschiedlichen Gründen keine privaten oder öffentlichen Mittel mobilisiert werden können, die Unterstützung bestimmter Begünstigter, Fälle und regionaler Prioritäten sowie die geringere Komplexität bei ihrer Anwendung aufgrund der vorhandenen Erfahrungswerte und Kapazitäten; erkennt an, dass Finanzhilfen in einigen Fällen Einschränkungen unterliegen: Schwierigkeiten, für Qualität und Nachhaltigkeit bei Projekten zu sorgen, die Gefahr, dass öffentliche Mittel langfristig ersetzt werden und es zu einem Verdrängungseffekt in Bezug auf mögliche private Investitionen kommt, selbst wenn Projekte möglicherweise einen revolvierenden Charakter besitzen und Umsätze erzielt werden könnten, um eine kreditbasierte Finanzierung zurückzuzahlen;
11. weist darauf hin, dass Finanzierungsinstrumente Vorteile bieten, etwa eine Hebelwirkung und einen revolvierenden Effekt, die Anziehung von Privatkapital sowie das Schließen spezifischer Investitionslücken durch hochwertige bankfähige Projekte, und dadurch die Effizienz und die Wirksamkeit der Umsetzung der Regionalpolitik optimiert wird; erkennt an, dass Finanzierungsinstrumente mit bestimmten Nachteilen einhergehen, wodurch sie mit attraktiveren nationalen oder regionalen Instrumenten in Konflikt geraten könnten, darunter: langsamere Umsetzung in einigen Regionen, höhere Komplexität, geringere Hebelwirkung von Finanzierungsinstrumenten der ESI-Fonds als erwartet sowie in einigen Fällen höhere Umsetzungskosten einschließlich Verwaltungskosten; merkt an, dass sich Finanzhilfen in einigen Politikbereichen besser für Investitionen eignen, beispielsweise bei bestimmten Arten öffentlicher Infrastruktur, sozialen Diensten, der Forschungs- und Innovationspolitik oder allgemein bei Projekten, die keine Umsätze erzielen;
12. hebt hervor, dass die Interventionslogik keine Trennlinie darstellt, sondern eine Schnittstelle, mit der gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente geschaffen werden, damit im Rahmen der Kohäsionspolitik mit einer Vielfalt von Maßnahmen für eine bessere Unterstützung von Begünstigten und das Schließen von Investitionslücken gesorgt werden kann; weist darauf hin, dass es sich bei der Interventionslogik um einen Bottom-up-Ansatz in der Programmplanung der ESI-Fonds handelt und dass alle Mitgliedstaaten und Regionen weiterhin die am besten geeignete Lösung in Betracht ziehen sollten, wenn sie nach freiem Ermessen den Anteil der Finanzierungsinstrumente bzw. der Finanzhilfen festlegen, mit denen zu den Prioritäten im Rahmen ihrer jeweiligen operationellen Programme beigetragen werden soll, wobei darauf zu achten ist, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften einbezogen werden und ihnen eine tragende Rolle zukommt; weist erneut darauf hin, dass die Verwaltungsbehörden aus freien Stücken darüber entscheiden, welche Art von Finanzierungsinstrument für die Umsetzung am besten geeignet ist;
Die Leistung von Finanzierungsinstrumenten – Herausforderungen
13. nimmt zur Kenntnis, wie wichtig Finanzierungsinstrumente für die Kohäsionspolitik sind; begrüßt, dass die Berichterstattung über die Umsetzung der Finanzierungsinstrumente im Jahr 2015 gezeigt hat, dass ungeachtet des verspäteten Beginns des aktuellen Programmplanungszeitraums Fortschritte erzielt wurden; stellt jedoch fest, dass die Geschwindigkeit, mit der die Finanzierungsinstrumente der ESI-Fonds umgesetzt werden, sowohl zwischen den als auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten stark variiert; weist darauf hin, dass die positiven Erfahrungen mit und die Auswirkungen der Anwendung von Finanzierungsinstrumenten im Programmplanungszeitraum 2007–2013 mit einer Reihe von leistungsbezogenen Problemen einhergingen: verspäteter Beginn von Vorhaben, falsche Markteinschätzung, regionale Unterschiede bei der Nutzung, insgesamt niedrige Auszahlungsquoten, geringe Hebelwirkung, Probleme beim Revolving, hohe Verwaltungskosten und ‑gebühren sowie unangemessen hohe Kapitalausstattungen; weist darauf hin, dass bis 2015 eine Reihe von ermittelten Mängeln durch gezielte Maßnahmen angegangen wurden, nachdem die die Kommission Fristen für die Umsetzung der Finanzierungsinstrumente verlängert hatte;
14. weist darauf hin, dass sich Verzögerungen bei der Umsetzung der ESI-Fonds auf die Auszahlungsquoten, das Revolving und die Hebelwirkung auswirken könnten, wobei Letztere auf einer von internationalen Organisationen wie der OECD genutzten Definition und Methodik beruhen sollte, wobei eindeutig zwischen öffentlichen und privaten Beteiligungen zu unterscheiden ist und eine genaue nach Ländern und Regionen aufgeschlüsselte Berechnung der für jedes Finanzierungsinstrument möglichen Hebelwirkung erfolgen muss; ruft in Erinnerung, dass Verzögerungen im Zeitraum 20072013 unumkehrbar zu einer suboptimalen Leistung der Finanzierungsinstrumente des EFRE und des ESF beitrugen; betont, dass Verzögerungen bei der Umsetzung, die auf den verspäteten Beginn des Programmplanungszeitraums zurückzuführen sind, die Leistung der Finanzierungsinstrumente der ESI-Fonds beeinträchtigen können, was am Ende des Zeitraums zu ungenauen Schlussfolgerungen führen könnte; fordert daher, dass von den Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die negativen Auswirkungen von Verzögerungen bei der Umsetzung abzumildern, insbesondere, was die Gefahr einer geringen Inanspruchnahme und einer begrenzten Wirkung der Finanzierungsinstrumente betrifft;
15. ist stark beunruhigt angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass in der zweiten Hälfte des aktuellen MFR erneut Rückstände bei den unbezahlten Rechnungen entstehen, da dies schwerwiegende Folgen für andere von der EU finanzierte Maßnahmen haben könnte;
16. weist auf die erheblichen Unterschiede in der EU hin, was die Durchschlagskraft von Finanzierungsinstrumenten, einschließlich der ESI-Fonds und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), die ursprüngliche Wirksamkeit dieser Fonds und die zu erwartende Hebelwirkung zusätzlicher Mittel sowie andere von der EU finanzierte Finanzierungsinstrumente in den leistungsstärksten Volkswirtschaften der Union betrifft, die den Zielen der Kohäsionspolitik entgegenwirken; betont, dass der Gesamterfolg solcher Instrumente davon abhängt, wie einfach ihre Nutzung ist und ob die Mitgliedstaaten in der Lage sind, Investitionen über sie zu tätigen, weshalb es präziser und differenzierter Indikatoren bedarf, mit denen sich ihre tatsächlichen Auswirkungen auf die Kohäsionspolitik prüfen lassen;
Vereinfachung, Synergien und technische Hilfe – Lösungen
17. begrüßt die Maßnahmen der Kommission zur Optimierung der Regelungen und zum Bürokratieabbau; betont, dass die Finanzierungsinstrumente ungeachtet der Verbesserungen noch immer komplex sind und dass Probleme wie die lange Vorlaufzeit und der Verwaltungsaufwand für Empfänger Hemmnisse für ihre Nutzung darstellen; fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit der EIB, dem EIF und Verwaltungsbehörden dafür zu sorgen, dass sich Mikrokredite, Darlehen sowie Eigen- und Risikokapital aus dem ESI-Fonds sehr viel leichter kombinieren lassen, und dabei den gleichen Umfang an Transparenz, demokratischer Kontrolle, Berichterstattung und Kontrolle sicherzustellen;
18. stellt fest, dass die Flexibilität im Umgang mit Finanzierungsinstrumenten durch bestimmte Vorgaben eingeschränkt wird; weist darauf hin, dass Vorschriften für staatliche Beihilfen mit einer enormen Verwaltungslast einhergehen, insbesondere, wenn Finanzhilfen mit Finanzierungsinstrumenten kombiniert werden; fordert die Kommission auf, für einen angemessenen Rahmen für staatliche Beihilfen zu sorgen und weitere Möglichkeiten zu erwägen, wie die Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf allen drei Ebenen – Verwaltungsbehörden, Dachfonds und Finanzintermediäre – verbessert werden kann; fordert im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Finanzierungsinstrumente, damit nicht etwa bestimmte Finanzierungsquellen gegenüber anderen bevorzugt behandelt werden, insbesondere im Bereich der Unterstützung für KMU;
19. hebt hervor, dass die Prüfung von Finanzierungsinstrumenten, einschließlich einer Prüfung der kohäsionspolitischen Vorhaben der EIB-Gruppe, wichtig ist; stellt fest, dass im Rahmen von Prüfungen Zugang zum gesamten Finanzierungszyklus des ESI-Fonds besteht; fordert die Kommission und die nationalen Behörden auf, im Rahmen des Prüfungsverfahrens Möglichkeiten zur Vereinfachung und für Synergieeffekte zu finden; fordert die Kommission daher auf, den Schwerpunkt auf die vergleichende Analyse zwischen den Finanzhilfen und den Finanzierungsinstrumenten sowie auf den weiteren Aufbau der Kapazitäten, Prüfmethoden und Leitlinien für Prüfverfahren zu legen, wodurch sich die finanzielle Belastung und der Verwaltungsaufwand für Begünstigte nicht erhöhen sollte;
20. weist darauf hin, dass das Kombinieren von Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten ungenutztes Potenzial birgt; betont, dass es neben Leitlinien für Behörden einer weiteren Vereinfachung und Harmonisierung der Vorschriften über das Kombinieren verschiedener ESI-Fonds sowie der Vorschriften über das Kombinieren von ESI-Fonds mit Instrumenten wie Horizont 2020 und dem EFSI bedarf; fordert eine bessere Regulierung in Form von eindeutigen, einheitlichen und zielgerichteten Vorschriften zur Verringerung der Regelungslast, indem die vorstehend genannte Kombinierung von Mittelzuweisungen aus mehr als einem Programm an dasselbe Finanzierungsinstrument erleichtert, das Kombinieren von Mikrofinanzierungsinstrumenten für ESF-Vorhaben ermöglicht und die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Auswahl von Finanzintermediären sowie für öffentlich-private Partnerschaften vereinfacht wird; fordert, dass zwischen verschiedenen Strategien eine bessere Kohärenz erreicht wird; betont, dass durch eine Kombination von Finanzhilfen aus ESI-Fonds und Finanzierungsinstrumenten mit anderen Mitteln die Finanzierungsstruktur für Begünstigte sowie für öffentliche und private Investoren möglicherweise attraktiver wird, da die Risikoverteilung günstiger ausfällt und die Projektleistung verbessert wird und so dazu beigetragen wird, dass die Instrumente ein langfristiges Wachstumspotenzial bieten können;
21. weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme der Finanzierungsinstrumente durch Investitionspartnerschaften gesteigert werden kann und dass durch öffentlich-private Partnerschaften Synergien zwischen Finanzierungsquellen verbessert werden und das erforderliche Gleichgewicht zwischen privaten und öffentlichen Interessen aufrechterhalten wird; betont, dass die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der von den Kommunen gesteuerten Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) und integrierten territorialen Investitionen (ITI) gefördert werden sollte;
22. begrüßt die vorhandenen Verfahren der Kommission und der EIB-Gruppe für technische Hilfe, die über die Plattform Fi-Compass bereitgestellt werden; bedauert, dass die Unterstützungsdienste, die den Behörden und insbesondere den Empfängern von Finanzierungsinstrumenten vor Ort bereitgestellt werden – darunter der EFSI – begrenzt sind, wohingegen viele lokale und regionale Gebietskörperschaften vor technischen Schwierigkeiten stehen und nicht über die Kapazitäten und das Know-how verfügen, um die Finanzierungsinstrumente wirkungsvoll zu nutzen; fordert technische Unterstützung, mit der in erster Linie Erleichterungen für die lokalen bzw. regionalen Akteure sowie für alle betroffenen Partner erreicht werden sollte, die jedoch nicht dazu genutzt werden sollte, die Tätigkeiten nationaler Behörden zu finanzieren; fordert die Kommission und die EIB darüber hinaus auf, einen gemeinsamen Plan für technische Hilfe aufzustellen, der finanzielle und nicht finanzielle Beratung, insbesondere in Bezug auf Großprojekte, sowie den Aufbau von Kapazitäten, Schulungen, Unterstützung und den Austausch von Wissen und Erfahrung umfasst; spricht sich ferner dafür aus, dass auf nationale Behörden, Fondsmanager und Begünstigte ausgerichtetes Fachwissen (darunter rechtliche Beratung) in Bezug auf kohäsionspolitische Regelungen, Finanzprodukte, staatliche Beihilfen und die Vergabe öffentlicher Aufträge kombiniert wird, hebt jedoch hervor, dass keine Doppelstrukturen entstehen dürfen;
23. fordert die Kommission auf, die Öffentlichkeitswirksamkeit von Investitionen im Rahmen der ESI-Fonds zu erhöhen und deutlicher hervorzuheben, dass dabei EU-Mittel zum Einsatz kommen; fordert zudem eine angemessene und umfassende Informations- und Kommunikationspolitik im Hinblick auf Möglichkeiten zur Nutzung von EU-Finanzierung, wodurch der öffentliche und der private Sektor dazu ermutigt würden, von solchen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, und potenzielle Begünstigte, insbesondere junge Menschen, angesprochen würden;
Der richtige Finanzierungsmix für die Zeit nach 2020 und die künftige Kohäsionspolitik
24. erkennt an, dass sich Herausforderungen wie Migration und Sicherheit oder aktuelle und künftige politische Entwicklungen in der EU nicht negativ auf die Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik oder ihre Ziele und erwarteten Ergebnisse – insbesondere im Anschluss an den aktuellen Programmplanungszeitraum – auswirken sollten;
25. erkennt an, dass sowohl Finanzhilfen als auch Finanzierungsinstrumente ihre spezifische Funktion in der Kohäsionspolitik erfüllen, jedoch denselben im Rahmen der elf thematischen Ziele verfolgten Schwerpunkt haben, und zwar die Verwirklichung der fünf Kernziele der Strategie Europa 2020 mit Blick auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum; betont, dass sichergestellt werden muss, dass Finanzierungsinstrumente Finanzhilfen nicht als wichtigstes Instrument der Kohäsionspolitik ersetzen, und hebt zudem hervor, dass der revolvierende Charakter der Mittel gewahrt werden muss, d. h. dass sie für Reinvestitionen im Rahmen der Sektoren und Maßnahmen, die damit unterstützt werden können, frei gemacht werden müssen;
26. hebt hervor, dass Finanzierungsinstrumente in Regionen und Ballungsräumen, die über höher entwickelte Finanzmärkte verfügen, bessere Leistungen erbringen, wohingegen die Mobilisierung von Investitionen in Regionen in äußerster Randlage und Regionen mit hohen harmonisierten Arbeitslosenquoten und geringer Bevölkerungsdichte schwierig ist, während sich Finanzhilfen ihrerseits zur Bewältigung regionaler struktureller Probleme sowie für eine regional ausgewogene Finanzierung eignen; weist darauf hin, dass der Erfolg von Finanzierungsinstrumenten von einer Reihe von Faktoren abhängt und keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen auf der Grundlage eines einzigen Kriteriums gezogen werden können; merkt an, dass verbindliche Ziele bezüglich der Nutzung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der Kohäsionspolitik nach 2020 keine gangbare Option darstellen; weist darauf hin, dass sich die Erhöhung des Anteils an Finanzierungsinstrumenten nicht auf die Mittelausstattung für finanzielle Zuschüsse, die nicht rückerstattet werden müssen, auswirken sollte, da dies das Gleichgewicht beeinträchtigen würde; betont, dass in einer Reihe von Politikbereichen Finanzhilfen überwiegen müssen, während Finanzierungsinstrumente unter Berücksichtigung angemessener Ex-ante-Bewertungen und Marktanalysen eine ergänzende Rolle spielen können; spricht sich für eine verstärkte Förderung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen von Interreg-Programmen aus, um sie stärker an die Ziele der Europäischen territorialen Zusammenarbeit anzugleichen;
27. ruft in Erinnerung, dass die bisherigen Erfahrungen bei der Bereitstellung von Mitteln aus den ESI-Fonds gezeigt haben, dass ein Finanzierungsmix aus Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten länderspezifischen Gegebenheiten sowie den Defiziten beim sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt Rechnung trägt; betont, dass ein Finanzierungsmix aufgrund einer Reihe von Faktoren (geografische Region, Politikbereich, Art und Größe der Begünstigten, Verwaltungskapazitäten, Marktbedingungen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Existenz konkurrierender Instrumente, haushalts- und wirtschaftspolitischer Kurs) nicht mit einer Einheitslösung einhergehen kann;
°
° °
28. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Standpunkt dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
- [2] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.
- [3] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
- [4] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 281.
- [5] ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.
- [6] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0321.
- [7] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0384.
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0308.
- [9] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0200.
- [10] ABl. C 19 vom 22.1.2014, S. 4.
BEGRÜNDUNG
Begriffsbestimmungen, Programmplanung und Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten
Die Methoden der EU-Kohäsionspolitik bestehen hauptsächlich aus einer Mischung von Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten (durch Mikrofinanzierungen, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungskapital und Risikokapital), die über die ESI-Fonds im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung (unter Beteiligung von nationalen Behörden und Finanzintermediären) investiert oder zentral durch die Kommission und die EIB-Gruppe verwaltet werden.
Gemäß Artikel 2 Buchstabe p der Haushaltsordnung sind Finanzierungsinstrumente „Maßnahmen der Union zur finanziellen Unterstützung eines oder mehrerer konkreter politischer Ziele der Union, die als Komplementärfinanzierung aus dem Haushalt bereitgestellt werden. Solche Instrumente können die Form von Beteiligungsinvestitionen und beteiligungsähnlichen Investitionen, Darlehen, Bürgschaften oder anderen Risikoteilungsinstrumenten einnehmen und gegebenenfalls mit Finanzhilfen kombiniert werden“.[1]
Programmplanungszeitraum 2007–2013
Die Leistung der Kohäsionspolitik im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Turbulenzen im Zeitraum nach 2008 erschien als nachhaltiger Beweis für die Fähigkeit der EU, die Ziele der Erholung und des Wachstums zu unterstützen. Nach von der Europäischen Kommission bereitgestellten Daten erbrachte die Kohäsionspolitik in Form von Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten: etwa 15 Millionen Teilnehmer an ESF-Projekten und Maßnahmen, 400 000 Direktinvestitionen in KMU und Unterstützung für 121 400 Start-up-Unternehmen, Schaffung von 41 600 neuen langfristigen Arbeitsplätzen in der Forschung und Finanzmittel für 94 955 Forschungsvorhaben, 4 900 km neu gebaute Straßen und 28 500 km sanierte Straßen, 1 100 km neu gebaute Eisenbahnstrecken und 4 000 km sanierte Strecken, die Produktion von 3 855 MW an Kapazität für erneuerbare Energie, Breitbandanschlüsse für zusätzliche 8,3 Millionen EU-Bürger und Abwasserprojekte für über 6,8 Millionen EU-Bürger.[2]
Im Rahmen des letzten Programmplanungszeitraums wurden Finanzierungsinstrumente über den EFRE und den ESF bereitgestellt. 25 Mitgliedstaaten nutzten solche Instrumente. Insgesamt 1 025 EFRE- und ESF-Finanzierungsinstrumente wurden in der EU geschaffen, und im Jahr 2014 wurden aus den bestehenden operationellen Programmen etwa 16 Mrd. EUR zu den verfügbaren Instrumenten beigetragen. Neben den Finanzierungsinstrumenten der ESI-Fonds trug der EU-Haushalt zu 21 Finanzierungsinstrumenten bei, die direkt oder indirekt von der Kommission verwaltet werden. Im Zeitraum 2007–2013 belief sich der Gesamtbetrag, der den 21 Finanzierungsinstrumenten zugewiesen wurde, auf etwa 5,5 Mrd. EUR, die für Bereiche wie Forschung, KMU und Industrie, Bildung und Kultur usw. eingesetzt wurden.[3]
Programmplanungszeitraum 2014–2020
Der derzeitige Programmplanungszeitraum brachte eine Reihe von Verbesserungen mit sich. Durch die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) wurde eine erweiterte Umsetzung der ESI-Fonds durch Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente eingeführt und der Einsatz von Finanzierungsinstrumenten auch über den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ermöglicht.[4]
Durch die Dachverordnung wird die Umsetzung der geteilten Mittelverwaltung nach mehreren Methoden geregelt. Artikel 38 Absatz 1 Buchstaben a und b der Dachverordnung lässt finanzielle Beiträge zu Finanzierungsinstrumenten auf Unionsebene und nationalen, regionalen, transnationalen oder grenzübergreifenden Finanzierungsinstrumenten zu. Mit Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a werden standardisierte Instrumente eingeführt – standardisierte Bedingungen für verschiedene Produkte (KMU-Darlehens-/Bürgschafts-/Beteiligungsinstrumente), die von betrauten Einrichtungen angeboten werden. Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe a ermöglicht Investitionen in Kapital (Anteile) bestehender oder neu gegründeter Einrichtungen, die sich mit der Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten an Endempfänger befassen. Für die Umsetzung kommen Einrichtungen wie die EIB, internationale Finanzinstitute oder Finanzinstitute in den Mitgliedstaaten infrage. Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe c ermöglicht die Ausgabe von Darlehens- und Bürgschaftsprodukten unmittelbar durch die Verwaltungsbehörden.[5]
Die Dachverordnung stellt auch ein neues Kapitel hinsichtlich der Aufgabe der EIB in der Kohäsionspolitik dar. Zu den Aufgaben der EIB gehören Darlehensvergabe, beratende und technische Unterstützung, Kapazitätsaufbau und Mandatsmanagement. Über Darlehen stellt die EIB Kofinanzierung für Projekte der Kohäsionspolitik bereit. Zur Darlehensvergabe gehören Direktdarlehen, Globaldarlehen, Rahmendarlehen und Darlehen zur Unterstützung von Strukturprogrammen. Zusätzlich zur Darlehensvergabe stellt die EIB Beratung der Mitgliedstaaten beim Prozess der Aufstellung operationeller Programme bereit. Neben der direkten Kofinanzierung mit den ESI-Fonds trägt die Darlehensvergabe der EIB dazu bei, andere Investoren für Projekte in weniger günstigen Regionen zu gewinnen, indem sie das Risiko verringert. Als ergänzende Unterstützung für die Ziele der Kohäsionspolitik trägt die EIB erheblich zur Verwaltung und Umsetzung EU-weiter Instrumente wie des EFSI, des COSME, von InnovFin und der Fazilität „Connecting Europe“ bei. Die erhebliche beratende Funktion der EIB kommt bei der Unterstützung nationaler und lokaler Körperschaften in der Erhöhung der Qualität der Projekte zum Tragen, insbesondere im Zusammenhang von Investitionen durch Beteiligung, Darlehen und Darlehensgarantien für Bereiche wie etwa den regionalen Bereich, Stadterneuerung und Umwelt.[6]
Die Leistung von Finanzierungsinstrumenten
Die Leistung der Produkte von Finanzierungsinstrumenten in der Kohäsionspolitik steht bereits seit Langem zur Diskussion. Nachweise aus dem letzten Programmplanungszeitraum lassen auf Beiträge zur Kohäsionspolitik und eine Reihe von Nutzeffekten schließen: Finanzierungsinstrumente können die Wirkung der ESI-Fonds erhöhen und Mittel mobilisieren, dadurch, dass die Instrumente von wiederkehrender Art sind, verbessert sich die Wirksamkeit und Effizienz von Vorgängen mit EU-Investitionen, Projekte kommen in den Genuss verbesserter Qualität (bankfähige Projekte), da die Investition in der Zukunft zurückgezahlt werden muss, erhöhter Flexibilität durch ein breites Spektrum an Instrumenten für den Einsatz der Politik und der Beteiligung des Privatsektors in Form von Koinvestition und Know-how.[7]
Neben den offenkundigen Ergebnissen und Nutzeffekten zeigt die Erfahrung, dass Finanzierungsinstrumente in der jüngsten Vergangenheit für Defizite anfällig waren und an bestimmten Problemen litten. Im Zeitraum 2007–2013 waren etliche EFRE- und ESF-Finanzierungsinstrumente überdimensioniert und hatten geringe Auszahlungsquoten. Für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 wird dieses Problem durch die Dachverordnung gemildert. Während des letzten Programmplanungszeitraums waren die Finanzierungsinstrumente unter geteilter Mittelverwaltung nicht sehr erfolgreich darin, privates Kapital zu mobilisieren. Bei Finanzierungsinstrumenten, die über den EFRE und den ESF eingesetzt wurden, waren die operationellen Programme nicht sehr erfolgreich darin, finanzielle Unterstützung zu leisten. Die Kostenwirksamkeit hängt von den Managementkosten (Ausgaben für die Gewinnung von Investoren, Rechts- und Prüfungsdienste) und Gebühren (Ausgleich für die Bereitstellung der Dienste) ab. Im Programmplanungszeitraum 2007–2013 fanden sich Belege für hohe Managementkosten und Gebühren, insbesondere in Anbetracht der tatsächlichen Auszahlung an die Endempfänger. Aus Angaben der Kommission ging hervor, dass sich die Managementkosten und Gebühren auf 12 % der Zahlungen an die Empfänger beliefen. Im aktuellen Programmplanungszeitraum wurden derartige Kosten auf die Hälfte begrenzt. Als weiteres Problem bei den Finanzierungsinstrumenten erwies sich die Markteinschätzung für Finanzierungsinstrumente im Zeitraum 2007–2013, die generell zu hoch ausfiel. Im Zeitraum 2014–2020 wurde dieses Problem mit einer obligatorischen ausführlichen Ex-ante-Prüfung für Instrumente mit geteilter Mittelverwaltung in Angriff genommen. Im Zeitraum 2007–2013 waren Finanzierungsinstrumente des EFRE und des ESF fragmentiert und viel kleiner als zentral verwaltete Fonds oder private Investmentfonds. Die Berechnung der Hebelwirkung nach der Investition durch Finanzierungsinstrumente erwies sich als weiteres Problem, da nationale Kofinanzierung in die gesamte Hebelung einfloss, was die Anteile verzerrt. [8]
Aggregierte Daten der Kommission von Ende 2015 deuteten auf zusätzliche Probleme im Prozess der Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten hin. Über die gesamte EU verteilt erfolgte der Einsatz von Finanzierungsinstrumenten nach sehr unterschiedlichem Muster. Einige Staaten hatten noch keine Ex-ante-Prüfungen abgeschlossen, während andere Mitgliedstaaten einen zweiten Umlauf der Investitionen erlebten. Die Leistung der Mitgliedstaaten beim Abschluss der Ex-ante-Prüfung und der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung war EU-weit sehr unterschiedlich – von 26 bis zu 637 Tagen. Aktuelle Daten über die Fortschritte bei den genannten Problemen gibt es nicht, und an der Zahl der Unstimmigkeiten in der Meldung von Daten wird deutlich, dass die Berichterstattung einer Verbesserung bedarf. Die Kommission ist tätig geworden, um die Berichterstattung im laufenden Programmplanungszeitraum zu verbessern, aber an den Ergebnissen muss sich erst noch bestätigen, ob eine tatsächliche Verbesserung eingetreten ist.[9]
Synergien zwischen Finanzhilfen aus den ESI-Fonds, Finanzierungsinstrumenten und Kombinationen beider
Das Europäische Parlament hat konsequent einen verbesserten Rahmen für Synergien zwischen den ESI-Fonds und anderen Investitionen über den EU-Haushalt gefordert. Für den laufenden Programmplanungszeitraum sieht Artikel 37 Absatz 7 der Dachverordnung eine Kombination von Finanzierungsinstrumenten mit technischer Hilfe, Zinszuschüssen und Prämien für Bürgschaften im Rahmen eines einzigen Vorhabens vor. Artikel 37 Absatz 8 ermöglicht Kombinationen von Finanzierungsinstrumenten mit einem Programm eines anderen ESI-Fonds oder einem anderen Finanzierungsinstrument auf der Ebene der Endempfänger.[10]
Auf der Ebene der Endempfänger sehen die geltenden Regeln vier Optionen vor: Ein Finanzierungsinstrument kann mit einer Finanzhilfe aus demselben ESI-Fonds-Programm oder aus einem anderen Programm kombiniert werden (ESI-Fonds-Finanzierungsinstrument + ESI-Fonds-Finanzhilfe); ein Finanzierungsinstrument eines ESI-Fonds kann mit einem Finanzierungsinstrument aus einem anderen oder demselben ESI-Fonds-Programm kombiniert werden; ein Finanzierungsinstrument aus einem ESI-Fonds-Programm kann mit einer von der Union unterstützten Finanzhilfe kombiniert werden (ESI-Fonds-Finanzierungsinstrument + Nicht-ESI-Fonds-Finanzhilfe); ein Finanzierungsinstrument aus einem ESI-Fonds-Programm kann mit einem anderen von der Union unterstützten Finanzierungsinstrument kombiniert werden (ESI-Fonds-Finanzierungsinstrument + Nicht-ESI-Fonds-Finanzierungsinstrument).[11]
Im Zusammenhang mit Synergien stellen die genannten Kombinationen eine Erleichterung dar. Allerdings lassen sich derzeit keine Schlussfolgerungen ziehen, denn es ist zu früh, um die Wirksamkeit und das Ausmaß der Belastung von Behörden und Empfängern zu bewerten.
Das breite Spektrum an Möglichkeiten, die die ESI-Fonds in Form von Finanzhilfen, Finanzierungsinstrumenten und Synergien bieten, erfordert angemessene beratende Unterstützung in Form technischer Hilfe, beispielsweise Workshops, Erfahrungsaustausch, Anleitung, Schulung, Online-Quellen, Helpdesk, Vorträge und Seminare. Im Programmplanungszeitraum 2007–2013 standen der Erteilung technischer Hilfe spezifische Hindernisse entgegen. Zu den Gründen für die schwache Leistung der Beratungsdienste zählten unzureichende Zeit, fehlende Einigung über den Bedarf, fehlende Anbieter, nicht erkannter Bedarf oder fehlende Verfügbarkeit öffentlicher Mittel.[12]
Im Fall der Finanzhilfen stellen die Verwaltungsbehörden derartige Unterstützung bereit, wohingegen für ESI-Fonds-Investitionen, die über Finanzierungsinstrumente bereitgestellt werden, die Plattform Fi-Compass genutzt wird. Sie wurde zum ersten Mal für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 eingeführt, um die ESI-Fonds-Verwaltungsbehörden zu unterstützen. Über die Plattform soll den Mitgliedstaaten im Namen der Kommission technische Hilfe bereitgestellt werden. Einerseits wird auf ihr für alle Mitgliedstaaten und Arten von Finanzierungsinstrumenten Hilfe in Form von bewährten Vorgehensweisen, Vernetzung, Schulung und Anleitung zur Verfügung gestellt. Andererseits bietet Fi-Compass Hilfe durch Beantwortung von Vorschlägen von Interessenträgern einschließlich der Ex-ante-Prüfung für Finanzierungsinstrumente.[13]
- [1] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012R0966&from=de
- [2] http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/evaluation/pdf/expost2013/wp1_synth_report_en.pdf
- [3] http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR16_19/SR_FIN_INSTRUMENTS_DE.pdf
- [4] http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR16_19/SR_FIN_INSTRUMENTS_DE.pdf
- [5] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R1303
- [6] http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2016/563410/IPOL_STU(2016)563410_EN.pdf
- [7] http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/thefunds/fin_inst/pdf/fi_esif_2014_2020.pdf
- [8] http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR16_19/SR_FIN_INSTRUMENTS_DE.pdf
- [9] http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/thefunds/fin_inst/pdf/summary_data_fi_1420_2015.pdf
- [10] http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/thefunds/fin_inst/pdf/guidance_combination_support_en.pdf
- [11] http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/thefunds/fin_inst/pdf/combination_support_en.pdf
- [12] http://www.eib.org/attachments/documents/jessica_stocktaking_final_report_en.pdf
- [13] https://www.fi-compass.eu/
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (*) (27.3.2 017)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu dem Thema „Der richtige Finanzierungsmix für Europas Regionen: Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzinstrumenten und Finanzhilfen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik“
(2016/2302(INI))
Verfasserin der Stellungnahme (*): Eider Gardiazabal Rubial
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass Finanzinstrumente bei Marktversagen oder suboptimalen Investitionsbedingungen als Katalysator dienen, damit Mittel für Projekte bereitgestellt werden können, für die keine angemessene Unterstützung vom Markt gesichert werden kann; weist darauf hin, dass sie eine Ergänzung zur Finanzierung durch Finanzhilfen darstellen, damit die politischen Ziele der EU wirksam verfolgt werden können und damit sie als Katalysator für weitere Investitionen dienen; weist darauf hin, dass im Programmplanungszeitraum 2014–2020 für alle thematischen Ziele und alle ESI-Fonds im Rahmen der Kohäsionspolitik Unterstützung durch Finanzinstrumente gewährt werden kann; hebt hervor, dass die Finanzinstrumente nicht denselben Zweck verfolgen wie Subventionsregelungen und dass damit nicht dieselben Investitionen wirksam finanziert werden können; weist nachdrücklich darauf hin, dass die von der EU unterstützten Finanzinstrumente im Hinblick auf die erfolgreiche Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 auch zu einer intelligenteren, umweltfreundlicheren und integrativeren EU beitragen sollten, statt nur der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit zu genügen; weist außerdem darauf hin, dass die Bewertung der Leistung dieser Finanzinstrumente nicht ausschließlich auf der Einschätzung ihrer finanziellen Auswirkungen beruhen darf;
2. betont, dass die ESI-Fonds nicht durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ersetzt werden dürfen, sondern dass dieser durch die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie die Förderung des integrativen und nachhaltigen Wachstums der Realwirtschaft und eines dynamischen Arbeitsmarkts in Europa zusätzlich und ergänzend zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, zur Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen und zur Stärkung des Zusammenhalts beitragen sollte;
3. weist darauf hin, dass sich die Mittelzuweisungen für Finanzinstrumente aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Schätzungen zufolge von 11,7 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007–2013 auf 20,9 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014–2020 erhöhen und damit fast verdoppeln dürften; weist darauf hin, dass die Finanzinstrumente damit 6 % der gesamten Mittel für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014–2020 in Höhe von 351,8 Mrd. EUR ausmachen würden, während sie nur 3,4 % der diesem Bereich für den Zeitraum 2007–2013 zugewiesenen 347 Mrd. EUR ausmachten;
4. weist darauf hin, dass sich die Zuweisungen aus dem Kohäsionsfonds auf etwa 75 Mrd. Euro belaufen, was 11,8 % der gesamten Zuweisungen für Finanzinstrumente im Zeitraum 2014–2020 entspricht; begrüßt, dass die Zuweisungen von 70 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007–2013 auf 75 Mrd. EUR für dem Zeitraum 2014–2020 gestiegen sind; betont, dass die Zuweisungen für den Kohäsionsfonds nicht gesenkt werden dürfen, da etwa 34 % der Einwohner der EU in Gebieten leben, die Finanzhilfen aus dem Kohäsionsfonds beziehen;
5. weist darauf hin, dass zum 31. Dezember 2015 nur ein Mitgliedstaat berichtet hatte, Unterstützung aus Finanzinstrumenten mit Finanzhilfen auf der Grundlage von Artikel 37 der Dachverordnung kombinieren zu wollen, und dass die Mitgliedstaaten den Finanzinstrumenten kaum Finanzbeiträge gemäß Artikel 38 Absatz 1 und Artikel 39 der Dachverordnung zur Verfügung stellen wollten; stellt fest, dass die richtige Umsetzung von Finanzinstrumenten aufgrund uneinheitlicher Vorschriften (Kohäsionspolitik, staatliche Beihilfen, Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe) weiterhin mit Problemen behaftet ist, und ist der Ansicht, dass zwischen der Verwendung von Finanzinstrumenten und anderen Unterstützungsformen mehr Synergien möglich sind; fordert die Kommission in dieser Hinsicht auf, neue Möglichkeiten für die Einbeziehung der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften zu prüfen, um die Verwendungsraten zu erhöhen und einen einfacheren und transparenteren Einsatz von Finanzinstrumenten zu ermöglichen;
6. nimmt zur Kenntnis, dass zum 31. Dezember 2015 im aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) von 21 Mitgliedstaaten Beiträge zu operationellen Programmen für die Finanzinstrumente in Höhe von insgesamt 5 571,63 Mio. EUR zugesagt waren, wobei 5 005,25 Mio. EUR aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds stammen;
7. ist beunruhigt über die beträchtlichen Verzögerungen bei der Umsetzung der kohäsionspolitischen operationellen Programme angesichts der derzeitigen finanziellen Vorausschau; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Ursachen für die Verzögerungen zu ermitteln, und fordert die Mitgliedstaaten auf, umgehend gegen diese Ursachen vorzugehen, vor allem bei der Benennung von Verwaltungs-, Zertifizierungs- und Prüfbehörden; ist stark beunruhigt angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass in der zweiten Hälfte des aktuellen MFR erneut Rückstände bei den unbezahlten Rechnungen entstehen, da dies schwerwiegende Folgen für andere von der EU finanzierte Maßnahmen haben könnte; vertritt die Auffassung, dass Probleme wie Migration und Sicherheit sowie aktuelle bzw. künftige politische Entwicklungen in der EU – etwa die praktischen Folgen des Brexit – keine nachteiligen Auswirkungen auf die Investitionen haben sollten, die im Rahmen der Kohäsionspolitik getätigt werden; betont, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die negativen Auswirkungen von Verzögerungen bei der Umsetzung abzumildern, insbesondere, was die Gefahr einer geringen Inanspruchnahme und einer begrenzten Wirkung der Finanzinstrumente betrifft; fordert die Kommission auf, den regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten maßgeschneiderte technische Unterstützung zu leisten, die die Systeme der Finanzverwaltung und -kontrolle auf wirksame Weise vereinfachen und die Finanzinstrumente wirksam und effizient einsetzen möchten;
8. begrüßt die Maßnahmen der Kommission zur Optimierung der Regelungen; betont, dass die Finanzierungsinstrumente ungeachtet der Verbesserungen noch immer komplex sind und dass Probleme wie die lange Vorlaufzeit und der Verwaltungsaufwand für die Begünstigten Hemmnisse für ihre Nutzung darstellen; fordert die Kommission auf, den Zugang zu Mikrokrediten, Darlehen, Bürgschaften sowie Eigen- und Risikokapital aus den ESI-Fonds in enger Zusammenarbeit mit der EIB und dem EIF so einfach zu gestalten wie die Nutzung von Finanzhilfen;
9. fordert die Kommission auf, weiterhin Jahresberichte zu erstellen und vorzulegen, die konkrete Informationen über die Finanzierung und Umsetzung von Finanzinstrumenten für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 enthalten, und dabei hervorzuheben, welche Gebiete noch Verbesserungsbedarf aufweisen, sowie rechtzeitig Empfehlungen auf der Grundlage der Entwicklungen des Programms abzugeben;
10. betont, dass die Sachverständigengruppen der Kommission, beispielsweise die Sachverständigengruppe zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EGESIF), den Verwaltungsbehörden mehr Informationssitzungen anbieten müssen, um dafür zu sorgen, dass bei der Berichterstattung über die Auflagen ein größerer Datenbereich abgedeckt wird, um Ratschläge zu geben, wie gegen Probleme vorzugehen ist, die zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung von Programmen führen, um den Austausch von Erfahrungen zu erleichtern und um Anreize für die Anwendung bewährter Verfahren bei der Umsetzung des Programms zu schaffen, damit verhindert wird, dass in der zweiten Hälfte des MFR für 2014–2020 Rückstände bei den unbezahlten Rechnungen entstehen;
11. weist darauf hin, dass die Verwendung von Finanzinstrumenten sowie die Umsetzung der Vorschriften über die Finanzinstrumente auf kommunaler Ebene auf der Wahrung der demokratischen Kontrolle, insbesondere durch das Parlament, der fristgerechten und transparenten Berichterstattung und der Rechenschaftspflicht beruhen müssen; betont, dass es einer weiteren Harmonisierung der Vorschriften über das Kombinieren verschiedener ESI-Fonds sowie der Vorschriften über das Kombinieren von ESI-Fonds mit Instrumenten wie Horizont 2020 und dem EFSI bedarf; vertritt die Auffassung, dass die Überarbeitung der Haushaltsordnung und der „Omnibus-Verordnung“ eine Gelegenheit bieten könnte, die Berichterstattung über Finanzinstrumente zu straffen und somit eine bessere Grundlage für die Bewertung der Zusätzlichkeit und Komplementarität der verschiedenen Formen von Unterstützung durch die EU – insbesondere der Kohäsionsfonds und des EFSI – zu schaffen; betont, dass der Unionshaushalt aktiv und wirksam verwendet werden muss, und begrüßt daher alle Maßnahmen, mit denen verhindert werden soll, dass sich die EU-Instrumente überschneiden, und mit denen für umfassende Kohärenz und Synergie gesorgt werden soll;
12. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung des Vorschlags für den nächsten MFR die Verwendung der Finanzinstrumente seit Beginn des laufenden Programmplanungszeitraums eingehend zu prüfen; betont, dass bei der Bewertung von Finanzinstrumenten der Aspekt der Hebelwirkung nicht das einzige Bewertungskriterium sein darf; ist der festen Überzeugung, dass das Kombinieren verschiedener Unionsmittel unter harmonisierten Verwaltungsregeln dazu beitragen könnte, die Synergien zwischen verfügbaren Finanzierungsquellen auf Unionsebene zu optimieren; fordert die Kommission auf, Überlegungen über ein ausgewogenes Verhältnis von Finanzhilfen und Finanzinstrumenten in der nächsten finanziellen Vorausschau anzustellen, und betont, dass die zunehmende Verwendung von Finanzinstrumenten nicht zu einer Kürzung im Unionshaushalt führen sollte;
13. betont, dass die Synergien und Komplementaritäten zwischen dem EFSI und den ESI-Fonds hilfreich sind, wenn es gilt, das volle Potenzial beider Instrumente auszuschöpfen und die Auswirkungen von Investitionen in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen zu maximieren; nimmt die Leitlinien der Kommission für die Kombination der Finanzmittel aus dem EFSI und den ESI-Fonds zur Kenntnis, betont jedoch, dass die anhaltenden Schwierigkeiten in Verbindung mit den Förderkriterien, dem Zeitrahmen für die Berichterstattung und der Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfe ein Hemmnis für die kombinierte Verwendung darstellen; begrüßt die in den Vorschlägen der Kommission genannten Möglichkeiten für die Überarbeitung der Haushaltsordnung und für den EFSI 2.0, um stärker gegen diese Probleme vorzugehen;
14. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der sozialen und wirtschaftlichen Konvergenz der Regionen der EU in der Kohäsionspolitik auch künftig besondere Bedeutung beigemessen werden sollte; betont, dass bei der Beurteilung des richtigen Finanzierungsmixes auch untersucht werden sollte, inwiefern die verschiedenen Instrumente zu der angestrebten Verringerung der Ungleichheiten zwischen den Regionen beitragen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
6.3.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 2 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Jordi Solé, Patricija Šulin, Indrek Tarand, Tiemo Wölken, Stanisław Żółtek |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Jean-Paul Denanot, Anneli Jäätteenmäki, Andrey Novakov, Tomáš Zdechovský |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Inés Ayala Sender, Olle Ludvigsson, Ulrike Rodust, Birgit Sippel, Kathleen Van Brempt |
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FINAL VOTE BY ROLL CALL IN COMMITTEE ASKED FOR OPINION
28 |
+ |
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ALDE |
Jean Arthuis, Gérard Deprez, Anneli Jäätteenmäki |
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ECR |
Bernd Kölmel |
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GUE/NGL |
Liadh Ní Riada |
|
PPE |
Reimer Böge, Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Patricija Šulin, Tomáš Zdechovský |
|
S&D |
Inés Ayala Sender, Jean-Paul Denanot, Eider Gardiazabal Rubial, Olle Ludvigsson, Vladimír Maňka, Ulrike Rodust, Birgit Sippel, Kathleen Van Brempt, Tiemo Wölken |
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Verts/ALE |
Jordi Solé, Indrek Tarand |
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2 |
- |
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EFDD |
Jonathan Arnott |
|
ENF |
Stanisław Żółtek |
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1 |
0 |
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ECR |
Richard Ashworth |
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Key to symbols:
+ : in favour
- : against
0 : abstention
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (1.3.2017)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu dem Thema „Der richtige Finanzierungsmix für Europas Regionen: Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzierungsinstrumenten und Finanzhilfen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik“
(2016/2302(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Miguel Viegas
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (Entwicklung des ländlichen Raums) als grundlegender Faktor der Erhaltung und Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts eine wichtige Rolle spielt, daher auch nach 2020 fortgesetzt werden sollte und in der nächsten Runde der Reform der GAP erhalten und verbessert werden muss;
B. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete häufig abgelegen sind und Mängel aufweisen, wodurch die Entwicklung der Infrastruktur und der landwirtschaftlichen Produktion beeinträchtigt wird; in der Erwägung, dass den jeweiligen regionalen Besonderheiten, Charakteristiken und Unterschieden Rechnung getragen werden muss und dass die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden müssen, um Unternehmertum zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und den Bevölkerungsrückgang sowie die Alterung im ländlichen Raum einzudämmen;
C. in der Erwägung, dass das traditionelle europäische Erzeugungsmodell unbedingt verbessert und beim Übergang zu innovativen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Erzeugungsarten unterstützt werden muss, wobei die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Familienbetriebe als Garanten für die Lebensfähigkeit der Landwirtschaft und die gesellschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit als Grundlage dienen;
D. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft in einigen Gebieten wie Gebirgs- oder Inselregionen die wichtigste Wirtschaftstätigkeit darstellt und ihre Entwicklung ausschlaggebend ist, damit die Ziele des territorialen Zusammenhalts umgesetzt werden können;
E. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik der EU eine wichtige Rolle spielt, wenn es um die Verwirklichung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts sowie einer vielfältigen Landwirtschaft geht;
F. in der Erwägung, dass die derzeitige Krise in der Landwirtschaft, die mangelnde Rentabilität, die damit einhergehenden Einkommenseinbußen und die aufgrund der Einkommensunterschiede in der Lebensmittelkette zunehmend instabilen Preise dazu geführt haben, dass im Zeitraum 2005–2010 in der EU 2,4 Millionen (vor allem kleine) landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben werden mussten, wodurch im ländlichen Raum zahlreiche Arbeitsplätze verlorengingen;
G. in der Erwägung, dass in diesem Bereich weitere Umstrukturierungsmaßnahmen benötigt werden, die dazu dienen, den Landwirten eine bessere Verhandlungsposition in der Lieferkette zu verschaffen und die klima- und umweltfreundliche Produktion zu fördern und zu verbessern, was sich wiederum positiv auf die Bodenqualität und die Erhaltung der biologischen Vielfalt auswirkt, wodurch langfristig die Ernährungssicherheit in Europa sichergestellt wird;
H. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft nicht nur durch die beiden Säulen (Entwicklung des ländlichen Raums und Direktzahlungen) unterstützt werden muss, sondern auch einen Mix verschiedener Instrumente – darunter Finanzinstrumente und Finanzhilfen – benötigt;
I. in der Erwägung, dass zwar teilweise dafür plädiert wird, Finanzinstrumente vor allem in weniger entwickelten Gebieten einzusetzen, um das dortige Entwicklungspotenzial freizusetzen, dass die Bereitschaft der Privatwirtschaft zur Beteiligung aber in der Realität eher gering ist, da es in diesen Gebieten an finanziell tragfähigen Projekten mangelt;
1. betont die Rolle und die möglichen Vorteile der im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente (wie Darlehen, Sicherheiten oder Kapitalfonds) für die Landwirtschaft und Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum, durch die der Zugang zu Krediten verbessert wird, wobei jedoch die Normen der umsichtigen Kreditvergabe berücksichtigt werden;
2. stellt jedoch fest, dass die möglichen Vorteile, die die Hebelwirkung dieser Instrumente bietet, nicht vollständig ausgeschöpft wurden;
3. weist darauf hin, dass neben dem fehlenden Zugang zu Krediten in vielen Fällen auch die mangelnde Rentabilität und der fehlende Zugang zu Land ein Investitionshemmnis darstellen, insbesondere für Junglandwirte, Kleinlandwirte und Neulandwirte sowie KMU im ländlichen Raum, was entweder den hohen Kosten oder den vom Finanzsystem geforderten Sicherheiten zuzuschreiben ist und wodurch Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit nicht nur auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe, sondern auch auf der Ebene der allgemeinen Wirtschaft im ländlichen Raum behindert werden;
4. betont, dass sich Finanzinstrumente und Finanzhilfen wirksam ergänzen müssen, damit Anreize für Investitionen – insbesondere in Innovationen in der Landwirtschaft – geschaffen werden, und fordert Strategien, mit denen Junglandwirten und kleinen landwirtschaftlichen Betrieben der Zugang zu Krediten erleichtert wird;
5. stellt fest, dass die Finanzinstrumente im Rahmen der GAP bisher wenig genutzt werden, und fordert dazu auf, Überlegungen bezüglich weiterer Maßnahmen anzustellen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die durch diese Instrumente gebotenen Chancen besser an die Landwirtschaft angepasst sind und die Verfahren weiter vereinfacht werden; ist jedoch der Auffassung, dass auch den erheblichen Darlehen Rechnung getragen werden muss, die die Landwirte bereits zusätzlich zu den im Rahmen der zweiten Säule erhaltenen Mitteln aufnehmen;
6. weist darauf hin, dass die komplexen Regelungen dazu führen, dass die Attraktivität der Finanzierungen in der Landwirtschaft sinkt, und betont, dass angemessene Konditionalitäten Anwendung finden müssen, damit unnötiger Verwaltungsaufwand unterbunden wird;
7. ist daher der Ansicht, dass auf regionaler Ebene Informationen über Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt und entsprechende Schulungen angeboten werden müssen, damit das Bewusstsein für diese Finanzierungsmöglichkeiten steigt, und betont, dass den Mitgliedstaaten und den regionalen Behörden eine wichtige Rolle zukommt, wenn es gilt, derartige Möglichkeiten zu eröffnen, die ländlichen Gemeinden, Landwirte und KMU im ländlichen Raum darüber zu informieren und gleichzeitig einen Austausch über bewährte Verfahren zu fördern;
8. fordert, dass die regionalen und lokalen Behörden stärker an der Verteilung und Verwendung von Mitteln beteiligt werden, da dies für eine bessere Stellung der Landwirte wesentlich ist, und verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung des Programms LEADER;
9. stellt fest, dass Finanzhilfen und Finanzinstrumente unterschiedliche Stärken und Schwächen aufweisen, und weist darauf hin, was sie für den Zugang, die Komplexität, das Risiko, die Ausführungskosten und ihre Anwendbarkeit bei der Lösung konkreter Probleme oder der Umsetzung weiter gefasster Entwicklungsziele bedeuten;
10. hebt hervor, dass diese Instrumente eine Ergänzung zu den Einkommensbeihilfen sind, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass verhindert werden muss, dass Einkommensbeihilfen durch die Instrumente ersetzt werden, da dies der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum erheblich schaden würde; betont, dass eine Zuschussförderung zur Erreichung der ELER-Förderziele auch künftig unbedingt erforderlich ist, weshalb Finanzhilfen und Finanzinstrumente in der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf ausgewogene Weise gemeinsam Anwendung finden müssen, damit die Projektleistung verbessert werden kann;
11. hebt hervor, dass Finanzhilfen, Finanzinstrumente und rückzahlbare Unterstützung weiterhin kombiniert werden müssen, da erst durch diesen Mix die Wettbewerbsfähigkeit und der Zusammenhalt in ländlichen Gebieten wirksam und effizient gefördert werden;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass es bei Zahlungen, auf die die Landwirte im Rahmen der GAP Anspruch haben, nicht zu Verzögerungen kommt;
13. betont, welche Rolle die Europäische Investitionsbank (EIB) bei der Entwicklung von Finanzinstrumenten spielt, und stellt fest, dass die EIB in manchen Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit einigen Kreditinstituten aufgenommen hat, um den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu fördern;
14. betont, dass die Landwirte und die regionalen und lokalen Behörden besser darüber informiert werden müssen, dass die EIB bei der Unterstützung und Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum eine Schlüsselrolle einnimmt und wie sie die innovativen Finanzinstrumente nutzen können, die es im Rahmen der nationalen Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums bereits gibt, um den Zugang von Junglandwirten zu Krediten zu erleichtern;
15. unterstützt die Einrichtung einer Plattform für multiregionale Investitionen für die Landwirtschaft durch die EIB, bei der auf Mittel aus dem Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zurückgegriffen werden kann;
16. fordert, dass diese Instrumente so eingesetzt werden, dass einzelne, kollektive und regionale Projekte, die auf die Finanzierung grundlegender Infrastrukturen in den Bereichen Bewässerung, Verkehr, Verarbeitung, Lagerung, Vermarktung, Gartenbau, forstwirtschaftliche Entwicklung und Ausarbeitung von Holz- und Waldnebenerzeugnissen ausgerichtet sind, sowie grenzüberschreitende Projekte, kurze Lieferketten, geschlossene Produktionskreisläufe und Vermarktungsmaßnahmen von Landwirten und ihren Genossenschaften mit Mitteln unterstützt werden können, die eine feste Laufzeit aufweisen und den tatsächlichen wirtschaftlichen Kosten der einzelnen Projekte angemessen sind;
17. fordert öffentliche und europäische Unterstützungsmaßnahmen, um die Nutzung von und den Zugang zu Finanzmitteln für Investitionsprojekte in den Klimaschutz im ländlichen Raum zu fördern, damit die Ziele der EU in diesem Bereich erreicht werden;
18. stellt den Vorschlag, auf Darlehen zurückzugreifen, in Frage, da unter den Landwirten eine hohe Verschuldungsrate herrscht und sie häufig sehr geringe Aussichten haben, ihre Schulden abbezahlen zu können;
19. weist darauf hin, dass sich die Landwirte in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, da die Lebensmittelpreise – im Gegensatz zu den Preisen in allen anderen Wirtschaftsbereichen – weiterhin niedrig sind;
20. stellt insbesondere fest, dass die durchschnittlichen Jahreseinkommen in der Landwirtschaft innerhalb der Union in den letzten zehn Jahren stagniert oder sogar zurückgegangen sind, wohingegen die Erzeugungskosten und die Verschuldung der Betriebe kontinuierlich zugenommen haben;
21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Notwendigkeit gewinnbringender Preise für Erzeugnisse ernst zu nehmen;
22. ist der Ansicht, dass nicht die Einschränkung der Beurteilungspflichten seitens der Behörden geboten ist, sondern vielmehr zusätzliche Informationen eingeholt und Analysen durchgeführt werden müssen, um die Verwendung von Finanzinstrumenten zu begründen und zu verhindern, dass sie ohne konkretes Ziel und ohne bestimmten Zweck verwendet werden;
23. betont, dass eine deutliche Verbesserung der faktengesicherten Grundlagen Voraussetzung dafür sein muss, dass die verstärkte Verwendung von Finanzinstrumenten gefördert oder auch beantragt wird;
24. betont, dass die Politik zur Förderung des Ausbaus der Infrastruktur, der Bildungsangebote, der medizinischen Versorgung, der Pflegemöglichkeiten und der Kinderbetreuung, des Zugangs zu schnellem Internet sowie des Auf- und Ausbaus von KMU im ländlichen Raum weiterhin durch die Kohäsionspolitik der EU sowie die entsprechenden Finanzinstrumente und Finanzhilfen unterstützt werden muss;
25. stellt fest, dass die Entwicklung des ländlichen Raums tatsächlich eine europäische Politik ist, die darauf ausgerichtet ist, dass die ländlichen Gebiete der Europäischen Union ihren Rückstand aufholen können, und dass es sich somit um einen wesentlichen Bestandteil des europäischen Zusammenhalts handelt; ist daher der Ansicht, dass die Entwicklung des ländlichen Raums als zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik auch nach 2020 fortgesetzt werden muss und angemessene Unionsmittel, das heißt mehr als derzeit, bereitgestellt werden müssen;
26. weist darauf hin, dass Organisationen, die in der Entwicklung des ländlichen Raums tätig sind (z. B. lokale Aktionsgruppen), möglicherweise Schwierigkeiten beim Zugang zu Bankgarantien haben, die wiederum Voraussetzung dafür sind, dass aus Vorauszahlungen für laufende Kosten und Sensibilisierungskosten Nutzen gezogen werden kann; ist daher der Ansicht, dass ein Garantieprogramm für diese Vorauszahlungen von Vorteil wäre;
27. verweist erneut auf den Unterschied zwischen öffentlichen Mitteln, die für öffentliche Güter oder zum Wohle ganzer Gemeinden oder der gesamten Gesellschaft verwendet werden, auf der einen Seite und Investitionen in die Infrastruktur privater Unternehmen auf der anderen Seite;
28. weist darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand für die Gewährung von Darlehen an bzw. die Eintreibung der Verbindlichkeiten von Genossenschaften oder Gruppen von Landwirten sehr hoch ist; fordert daher mit Nachdruck ein optimiertes, vereinfachtes Verfahren;
29. ist der Ansicht, dass Darlehen für bestimmte Arten von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ungeeignet sind, die (wie bei der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung oder bei LEADER-Konzepten) ganzen Gemeinden oder (wie bei Agrarumweltmaßnahmen) der gesamten Gesellschaft zugutekommen;
30. verweist auf den Unterschied zwischen großen Infrastrukturvorhaben, die durch Struktur- und Kohäsionsfonds finanziert werden, und kleineren Investitionen und Finanzhilfen, die der Verbesserung der „weichen“ Infrastruktur dienen, beispielsweise der Wiederbelebung von Böden; stellt fest, dass kleinere Investitionen mindestens genauso wirksam und weniger kostspielig sein können und dass dieses Konzept bereits in anderen verbundenen Ausgabenbereichen zur Anwendung kommt, beispielsweise in der Entwicklungshilfe und im Hochwasserschutz;
31. bedauert, dass die Krisenreserve nur in geringem Umfang in Anspruch genommen wird, was hauptsächlich auf Haushaltsvorschriften – insbesondere den Grundsatz der Jährlichkeit – und den Ermessensspielraum zurückzuführen ist, der der Kommission für die Freigabe der Finanzmittel eingeräumt wird; fordert deshalb, dass die Krisenreserve außerhalb des Unionshaushalts gebildet wird und als Finanzierungsquelle für Instrumente des Krisenmanagements dient.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.2.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 0 6 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, José Bové, Daniel Buda, Nicola Caputo, Matt Carthy, Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Albert Deß, Jørn Dohrmann, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Beata Gosiewska, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Esther Herranz García, Jan Huitema, Peter Jahr, Ivan Jakovčić, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Zbigniew Kuźmiuk, Mairead McGuinness, Ulrike Müller, James Nicholson, Marijana Petir, Laurenţiu Rebega, Bronis Ropė, Czesław Adam Siekierski, Tibor Szanyi, Marc Tarabella, Marco Zullo |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Franc Bogovič, Michela Giuffrida, Norbert Lins, Florent Marcellesi, Anthea McIntyre, Sofia Ribeiro, Miguel Viegas |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Pilar Ayuso |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
33 |
+ |
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ALDE |
Jan Huitema, Ulrike Müller |
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ECR |
Beata Gosiewska, Zbigniew Kuźmiuk, Anthea McIntyre, James Nicholson |
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EFDD |
Marco Zullo |
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GUE/NGL |
Matt Carthy, Luke Ming Flanagan, Miguel Viegas |
|
PPE |
Franc Bogovič, Daniel Buda, Michel Dantin, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Esther Herranz García, Peter Jahr, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Mairead McGuinness, Marijana Petir, Sofia Ribeiro, Czesław Adam Siekierski |
|
S&D |
Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Nicola Caputo, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Viorica Dăncilă, Michela Giuffrida, Susanne Melior, Tibor Szanyi, Marc Tarabella |
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0 |
- |
|
6 |
0 |
|
EFDD |
Agnew John Stuart |
|
ENF |
Rebega Laurentiu |
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GUE/NGL |
Hazekamp Anja |
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VERTS/ALE |
Bové José, Martin Häusling, Bronis Ropė |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
21.3.2017 |
|
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|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 2 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Pascal Arimont, Franc Bogovič, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, Krzysztof Hetman, Marc Joulaud, Constanze Krehl, Andrew Lewer, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Jens Nilsson, Andrey Novakov, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Liliana Rodrigues, Fernando Ruas, Monika Smolková, Ruža Tomašić, Ramón Luis Valcárcel Siso, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Kerstin Westphal |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Andor Deli, Josu Juaristi Abaunz, Ivana Maletić, Tomasz Piotr Poręba, Julia Reid, Davor Škrlec, Damiano Zoffoli, Milan Zver |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Luigi Morgano |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
29 |
+ |
|
ALDE |
Iskra Mihaylova, Matthijs van Miltenburg |
|
ECR |
Andrew Lewer, Mirosław Piotrowski, Tomasz Piotr Poręba, Ruža Tomašić |
|
PPE |
Pascal Arimont, Franc Bogovič, Andor Deli, Krzysztof Hetman, Marc Joulaud, Ivana Maletić, Andrey Novakov, Stanislav Polčák, Fernando Ruas, Ramón Luis Valcárcel Siso, Milan Zver, Lambert van Nistelrooij |
|
S&D |
Andrea Cozzolino, Constanze Krehl, Louis-Joseph Manscour, Luigi Morgano, Jens Nilsson, Liliana Rodrigues, Monika Smolková, Derek Vaughan, Kerstin Westphal, Damiano Zoffoli |
|
Verts/ALE |
Davor Škrlec |
|
2 |
- |
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EFDD |
Rosa D'Amato, Julia Reid |
|
2 |
0 |
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GUE/NGL |
Josu Juaristi Abaunz, Martina Michels |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung