EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
27.4.2017 - (13710/2016 – C8-0005/2017 – 2016/0322(NLE)) - ***
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Tomáš Zdechovský
PR_NLE-AP_Agreement
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
(13710/2016 – C8-0005/2017 – 2016/0322(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13710/2016),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 (13711/2016),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 77 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0005/2017),
– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0174/2017),
1. gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Norwegen zu übermitteln.
KURZE BEGRÜNDUNG
2014 nahmen das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit das Instrument für die finanzielle Unterstützung im Bereich Management der Außengrenzen und gemeinsame Visumpolitik (ISF – Grenzen und Visa) für den Zeitraum 2014 bis 2020 an (Verordnung (EU) Nr. 515/2014).
Mit dem ISF – Grenzen und Visa soll vor allem ein hohes Maß an Sicherheit in der Union herbeigeführt und gleichzeitig der legale Reiseverkehr mittels einer einheitlichen und intensiven Kontrolle der Außengrenzen und der effektiven Bearbeitung von Schengen-Visa erleichtert werden. Die Finanzmittel in Höhe von etwa 2,8 Mrd. EUR sollen – vor allem im Rahmen nationaler Programme – für den Bau von Infrastrukturen, die an Grenzübergangsstellen und zur Überwachung zwischen Grenzübergangsstellen erforderlich sind, genutzt werden, für die Finanzierung der für das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) erforderlichen IT-Systeme sowie für Maßnahmen, mit denen eine effiziente Steuerung von Migrationsströmen, die Bearbeitung von Visumanträgen und die konsularische Zusammenarbeit erleichtert werden sollen.
Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 sieht vor, dass sich die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands assoziierten Länder entsprechend dieser Verordnung an dem Instrument beteiligen und dass Vereinbarungen über die Finanzbeiträge dieser Länder und die für eine solche Beteiligung erforderlichen zusätzlichen Regeln geschlossen werden. Mit dem vorliegenden Vorschlag, dem Entwurf des Abkommens mit dem Königreich Norwegen, sollen genau diese Vorkehrungen getroffen werden, damit die Kommission die Zuständigkeit für die Ausführung des Haushaltsplans des Instruments in diesem assoziierten Land übernehmen und den Finanzbeitrag des Königreichs Norwegen zum Haushalt der Union bezüglich dieses Instruments festsetzen kann (ca. 19,8 Mio. EUR pro Jahr).
Der Berichterstatter unterstützt diesen Vorschlag. Mit dem ISF – Grenzen und Visa wird ein Solidaritätsmechanismus geschaffen, der die teilnehmenden Staaten auf dieselben europäischen Vorschriften zur Kontrolle der Außengrenzen im gegenseitigen Interesse und füreinander verpflichtet. Nach Auffassung des Berichterstatters dient der Vorschlag dazu, eine wesentliche Zielvorgabe des Schengen-Besitzstands zu verwirklichen, indem im Einklang mit dem Engagement der Union für die Grundfreiheiten und die Menschenrechte gemeinsam die Verantwortung für die Gewährleistung effizienter Grenzkontrollen mit hohem und einheitlichem Standard an den Außengrenzen getragen wird.
ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Ref.: D (2017)16766
Herrn Claude Moraes
Vorsitzender
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Am 30. März 2017 führte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) eine Aussprache über den Entwurf einer Empfehlung des Berichterstatters Tomáš Zdechovský zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 (2016/0322(NLE)).
In ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2016 beschlossen die Koordinatoren des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET), dass der AFET-Ausschuss Ihrem Ausschuss und dem Berichterstatter eine Stellungnahme zu dem genannten Abkommen in Form eines Schreibens vorlegen würde. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender möchte ich Ihnen den Standpunkt des AFET-Ausschusses unterbreiten.
Wie im Vorschlag angegeben, ist das Ziel des ISF – Grenzen und Visa ein Solidaritätsmechanismus, der die teilnehmenden Staaten auf dieselben europäischen Vorschriften zur Kontrolle der Außengrenzen im gegenseitigen Interesse und füreinander verpflichtet. Er dient also dazu, die Verantwortung für die Gewährleistung „effizienter Grenzkontrollen mit hohem und einheitlichem Standard an den Außengrenzen“ gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuteilen und dadurch eine wesentliche Zielvorgabe des Schengen-Besitzstands zu verwirklichen.
In Anbetracht dessen unterstützt der AFET-Ausschuss den Standpunkt des Berichterstatters des LIBE-Ausschusses, Tomáš Zdechovský, dass das Parlament dem Abschluss eines solchen Abkommens mit dem Königreich Norwegen als assoziiertem Schengen-Land zustimmen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Übereinkommen zwischen der EU und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
13710/2016 – C8-0005/2017 – COM(2016)0658 – 2016/0322(NLE) |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
20.12.2016 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 16.1.2017 |
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 16.1.2017 |
BUDG 16.1.2017 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AFET 13.12.2016 |
BUDG 9.11.2016 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Tomáš Zdechovský 5.12.2016 |
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Prüfung im Ausschuss |
30.3.2017 |
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Datum der Annahme |
25.4.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
48 2 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Heinz K. Becker, Malin Björk, Michał Boni, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Raymond Finch, Monika Flašíková Beňová, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Jussi Halla-aho, Filiz Hyusmenova, Sophia in ‘t Veld, Eva Joly, Dietmar Köster, Cécile Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Monica Macovei, Roberta Metsola, Alessandra Mussolini, József Nagy, Péter Niedermüller, Soraya Post, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Csaba Sógor, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Udo Voigt, Josef Weidenholzer, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský, Auke Zijlstra |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Pál Csáky, Maria Grapini, Jeroen Lenaers, Angelika Mlinar, Morten Helveg Petersen, Salvatore Domenico Pogliese, Emil Radev, Barbara Spinelli, Jaromír Štětina, Axel Voss |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Karoline Graswander-Hainz, Stefano Maullu, Momchil Nekov, Dariusz Rosati, Marco Valli, Julie Ward |
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Datum der Einreichung |
27.4.2017 |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
48 |
+ |
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ALDE |
Nathalie Griesbeck, Filiz Hyusmenova, Angelika Mlinar, Morten Helveg Petersen, Sophia in 't Veld |
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ECR |
Jussi Halla-aho, Monica Macovei, Branislav Škripek, Helga Stevens |
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EFDD |
Marco Valli |
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GUE/NGL |
Malin Björk, Cornelia Ernst, Barbara Spinelli, Marie-Christine Vergiat |
|
NI |
Udo Voigt |
|
EPP |
Heinz K. Becker, Michał Boni, Pál Csáky, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Jeroen Lenaers, Stefano Maullu, Roberta Metsola, Alessandra Mussolini, József Nagy, Salvatore Domenico Pogliese, Emil Radev, Dariusz Rosati, Jaromír Štětina, Csaba Sógor, Traian Ungureanu, Axel Voss, Tomáš Zdechovský |
|
S&D |
Tanja Fajon, Monika Flašíková Beňová, Maria Grapini, Karoline Graswander-Hainz, Sylvie Guillaume, Cécile Kashetu Kyenge, Dietmar Köster, Marju Lauristin, Momchil Nekov, Péter Niedermüller, Soraya Post, Birgit Sippel, Julie Ward, Josef Weidenholzer |
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VERTS/ALE |
Eva Joly, Bodil Valero |
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2 |
- |
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EFDD |
Raymond Finch |
|
ENF |
Auke Zijlstra |
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1 |
0 |
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EFDD |
Kristina Winberg |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung