BERICHT über die Initiative für Ressourceneffizienz: Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

28.4.2017 - (2016/2223(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Biljana Borzan


Verfahren : 2016/2223(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0175/2017
Eingereichte Texte :
A8-0175/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Initiative für Ressourceneffizienz: Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

(2016/2223(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ (COM(2015)0614),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zu dem Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft[1],

–  unter Hinweis auf die schriftliche Erklärung 0061/2015 vom 14. Oktober 2015 zur Spende unverkaufter, noch zum Verzehr geeigneter Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2012 zu dem Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln – Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2016 zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Juni 2016 zu Lebensmittelverlusten und Lebensmittelverschwendung[3],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 15. Juni 2016 zum Thema Lebensmittelverschwendung[4],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 20. März 2013 zu dem Thema „Der Beitrag der Zivilgesellschaft zu einer Strategie zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverlusten und –verschwendung“[5],

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 34/2016 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung: eine Chance für die EU, die Ressourceneffizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern“,

–  unter Hinweis auf die Resolution der Umweltversammlung der Vereinten Nationen vom 27. Mai 2016 über die Vermeidung, Verringerung und Wiederverwertung von Lebensmittelabfällen,

–  unter Hinweis auf die Vergleichsstudie des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom Juni 2014 über die Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen der EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Lebensmittelspenden,

–  unter Hinweis auf die im Zusammenhang mit dem Projekt FUSIONS (Food Use for Social Innovation by Optimising Waste Prevention Strategies) durchgeführte Studie über das geschätzte Ausmaß der Lebensmittelverschwendung in der EU (2016),

–  unter Hinweis auf die im Jahr 2015 im Rahmen des Projekts FUSIONS durchgeführte Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und der Maßnahmen, die sich auf die Lebensmittelverschwendung auswirken,

–  unter Hinweis auf den im Projekt FUSIONS festgelegten Definitionsrahmen für Lebensmittelverschwendung (2014),

–  unter Hinweis auf den im Juni 2016 eingeführten globalen FLW-Standard für die Messung der Verschwendung und des Verlusts von Lebensmitteln (Food Loss and Waste Accounting and Reporting Standard),

–  unter Hinweis auf die Studie der Welternährungsorganisation (FAO) von 2013 mit dem Titel „Food wastage footprint – Impacts on natural resources“ (Bilanz der Lebensmittelverschwendung – Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen),

–  unter Hinweis auf die Untersuchung der FAO zu den weltweiten Nahrungsmittelverlusten und der weltweiten Verschwendung von Lebensmitteln (2011),

–  unter Hinweis auf die Petition „Stop Food Waste in Europe!“ (Schluss mit Lebensmittelverschwendung in Europa!),

–  unter Hinweis auf die Charta von Mailand, die während der EXPO in Mailand im Jahr 2015 angenommen wurde,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0175/2017),

A.  in der Erwägung, dass Schätzungen der FAO zufolge weltweit jährlich etwa 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel und somit etwa ein Drittel der gesamten für die menschliche Ernährung erzeugten Lebensmittel verloren gehen oder weggeworfen werden (nach Gewicht);

B.  in der Erwägung, dass Lebensmittel ein kostbares Gut sind; in der Erwägung, dass der effiziente und nachhaltige Umgang mit diesen Ressourcen von äußerster Wichtigkeit ist, da das „Lebensmittelsystem“ eine erhebliche Menge an Ressourcen wie Land, Boden, Wasser, Phosphor und Energie verbraucht; in der Erwägung, dass die Lebensmittelverschwendung FAO-Schätzungen[6] zufolge weltweit massive wirtschaftliche und ökologische Kosten in Höhe von 1,7 Billionen USD jährlich verursacht; in der Erwägung, dass durch die Vermeidung und Verringerung der Lebensmittelverschwendung wirtschaftliche Vorteile für die Privathaushalte und die Gesellschaft entstehen und zugleich der ökologische Schaden begrenzt wird;

C.  in der Erwägung, dass die Lebensmittelverschwendung hohe soziale, wirtschaftliche und ökologische Kosten verursacht und ethische Folgen hat; in der Erwägung, dass der Lebensmittelverlust und die Lebensmittelverschwendung mit einer weltweiten CO2-Bilanz, die etwa 8 % der gesamten vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen entspricht, zum Klimawandel beitragen und dass durch sie während des gesamten Lebenszyklus der betreffenden Produkte knappe Ressourcen wie Boden, Energie und Wasser[7] verschwendet werden; in der Erwägung, dass Lebensmittelüberschüsse nicht direkt zu Lebensmittelabfällen werden sollten, wenn sie anderweitig für die menschliche Ernährung verwendet werden könnten, und dass Lebensmittelabfälle durch entsprechende Vorschriften in eine Ressource umgewandelt werden könnten;

D.  in der Erwägung, dass nach neuesten Studien für jedes produzierte Kilogramm Lebensmittel 4,5 kg CO2 in die Atmosphäre abgegeben werden; in der Erwägung, dass in Europa die ca. 89 Mt verschwendeter Lebensmittel 170 Mt CO2-Äquivalent/Jahr verursachen, die sich wie folgt aufschlüsseln lassen: Lebensmittelindustrie 59 Mt CO2 Äquivalent/Jahr, häuslicher Verbrauch 78 Mt CO2 Äquivalent/Jahr, sonstige 33 Mt CO2 Äquivalent/Jahr; in der Erwägung, dass sich der Wasserverbrauch infolge der Bewässerung der Anbauflächen für die Erzeugung jener 30 % der Lebensmittel, die letztlich nicht verzehrt werden, um 50 % erhöht und dass bei der Erzeugung von einem Kilogramm Rindfleisch 5 bis 10 Tonnen Wasser verbraucht werden;

E.  in der Erwägung, dass verschiedenen Studien zufolge weitreichende Änderungen der Ernährungsgewohnheiten die wirksamste Methode sind, wenn es gilt, die Umweltfolgen des Lebensmittelverbrauchs zu verringern; in der Erwägung, dass es einer umfassenden und integrierten Lebensmittelpolitik bedarf, damit in Europa ein nachhaltiges System der Lebensmittelproduktion und des Lebensmittelverbrauchs geschaffen werden kann;

F.  in der Erwägung, dass laut Welternährungsprogramm (WFP) 795 Millionen Menschen weltweit nicht genügend Lebensmittel haben, um ein gesundes und aktives Leben zu führen; in der Erwägung, dass annähernd die Hälfte (45 %), d. h. ungefähr 3,1 Millionen aller Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren auf Mangelernährung zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass weltweit eines von sechs Kindern untergewichtig und eines von vier Kindern von Wachstumsstörungen betroffen ist; in der Erwägung, dass es daher nicht nur eine wirtschaftliche und ökologische, sondern auch eine moralische Pflicht ist, die Lebensmittelverschwendung zu verringern[8];

G.  in der Erwägung, dass gegenwärtig fast 793 Millionen Menschen weltweit unterernährt sind[9] und mehr als 700 Millionen Menschen – mit einem Einkommen von weniger als 1,90 USD pro Tag – unter der Armutsgrenze leben[10]; in der Erwägung, dass daher alle Formen des unverantwortlichen Umgangs mit natürlichen Ressourcen, die für die Lebensmittelerzeugung bestimmt sind, und jegliche Lebensmittelverschwendung als moralisch inakzeptabel betrachtet werden sollten;

H.  in der Erwägung, dass eine geringere Verschwendung von Lebensmitteln eine effizientere Landnutzung und eine sinnvollere Bewirtschaftung der Wasserressourcen nach sich ziehen und sich positiv auf die gesamte Agrarbranche weltweit auswirken würde und zudem in hohem Maße zur Bekämpfung der Unterernährung in den Entwicklungsländern beitragen würde;

I.  in der Erwägung, dass die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung am 25. September 2015 auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde; in der Erwägung, dass das Ziel für nachhaltige Entwicklung 12.3 darin besteht, bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene um 50 % zu senken und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich der Verluste bei der Primärproduktion, dem Transport und der Lagerung zu verringern; in der Erwägung, dass der VN zufolge bis 2050 ein Anstieg der Weltbevölkerung von heute 7,3 Milliarden auf 9,7 Milliarden zu erwarten ist[11]; in der Erwägung, dass die Verringerung der Lebensmittelverschwendung ein wesentlicher Schritt zur Bekämpfung des Hungers in der Welt ist, und im Hinblick auf die Ernährung der kontinuierlich zunehmenden Weltbevölkerung notwendig ist;

J.  in der Erwägung, dass das Consumer Goods Forum, das 400 Einzelhändler, Hersteller, Dienstleister und andere Interessenträger in 70 Ländern vertritt, eine öffentliche Resolution verabschiedet hat, die Lebensmittelverschwendung in den Betrieben ihrer Mitglieder bis 2025, also fünf Jahre früher als im Ziel für nachhaltige Entwicklung 12.3 vorgesehen, zu halbieren;

K.  in der Erwägung, dass die Vermeidung von Lebensmittelabfällen sowohl in gesellschaftlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge jährlich 88 Millionen Tonnen Lebensmittel in der EU verschwendet werden, was einer Menge von 173 kg verschwendeten Lebensmitteln pro Person entspricht, und dass im Zuge der Erzeugung und Beseitigung von Lebensmittelabfällen in der EU 170 Tonnen CO2 ausgestoßen und 26 Millionen Tonnen Ressourcen verbraucht werden; in der Erwägung, dass die Lebensmittelverschwendung dieses Ausmaßes schätzungsweise Kosten in Höhe von etwa 143 Milliarden EUR verursacht[12]; in der Erwägung, dass Angaben der FAO zufolge weltweit 800 Millionen Menschen an Hunger leiden;

L.  in der Erwägung, dass Angaben aus dem Jahr 2014 zufolge 55 Millionen Menschen, d. h. 9,6 % der Bevölkerung der EU-28, sich jeden zweiten Tag keine nahrhafte Mahlzeit leisten können; in der Erwägung, dass Angaben von 2015 zufolge 118,8 Millionen Menschen, d. h. 23,7 % der Bevölkerung der EU-28, von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren[13];

M.  in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Lage privater Haushalte durch die Verringerung der Lebensmittelverschwendung ohne eine Senkung des Lebensstandards verbessert werden kann;

N.  in der Erwägung, dass unfaire Handelspraktiken und Preisdumping im Lebensmittelsektor dazu führen, dass Lebensmittel oft unter ihrem eigentlichen Wert verkauft werden und daher ihrerseits zu mehr Verschwendung beitragen;

O.  in der Erwägung, dass Lebensmittel entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette verloren gehen oder verschwendet werden, sei es bei der Herstellung, der Verarbeitung, beim Transport, bei der Lagerung, im Einzelhandel, bei der Vermarktung oder beim Verbrauch; in der Erwägung, dass im Rahmen des Projekts FUSIONS erarbeiteten Schätzungen zufolge davon auszugehen ist, dass die Haushalte mit 53 % und die Lebensmittelverarbeitungsbranche mit 19 % in der EU die Hauptverursacher der Lebensmittelverschwendung sind und zu den weiteren Verursachern die Gastronomie mit 12 %, die Primärproduktion mit 10 % und der Großhandel mit 5 % zählen[14]; in der Erwägung, dass diesen Schätzungen zufolge mit Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung in den Haushalten und der Nahrungsmittelindustrie die größte Wirkung erzielt werden könnte; in der Erwägung, dass die Lebensmittelverschwendung in den Entwicklungsländern hauptsächlich auf Einschränkungen hinsichtlich der Infrastruktur und der technischen Möglichkeiten zurückzuführen ist;

P.  in der Erwägung, dass die im Rahmen des Projekts FUSIONS gesammelten Daten auf unterschiedlichen Quellen und der Verwendung unterschiedlicher Definitionen des Begriffs „Lebensmittelverschwendung“ basieren;

Q.  in der Erwägung, dass im Rahmen des Projekts FUSIONS festgestellt wurde, dass es nur sehr wenige Messungen der Abfälle gibt, die in der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Aquakultur, der Fischerei und anderen Bereichen der Primärproduktion anfallen; in der Erwägung, dass dadurch eine zutreffende Bewertung des tatsächlichen Ausmaßes der Verluste und der Verschwendung von Lebensmitteln in Europa verhindert wird;

R.  in der Erwägung, dass es zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung sinnvoller ist, die Maßnahmen an die Akteure und die relevanten Abschnitte der Kette anzupassen, da die bestehenden Probleme nicht überall die gleichen sind;

S.  in der Erwägung, dass einer britischen Studie des Aktionsprogramms Abfall und Ressourcen (WRAP) aus dem Jahr 2015 zufolge mindestens 60 % der Lebensmittelabfälle in den Privathaushalten vermeidbar sind und bei einer besseren Haushaltung verbraucht werden könnten[15];

T.  in der Erwägung, dass ein Teil der Verluste und der Verschwendung von Lebensmitteln in der Primärproduktion auch darauf zurückzuführen ist, dass der Einzelhandel bestimmte Anforderungen an die Produkteigenschaften stellt, Aufträge infolge einer veränderten Verbrauchernachfrage storniert und Vorgaben zur Deckung der saisonbedingten Nachfrage macht, die zu Überproduktion führen; in der Erwägung, dass der Lebensmittelverderb in der Produktionskette eine weitere Ursache für den Verlust von Lebensmitteln während der Erzeugung ist;

U.  in der Erwägung, dass laut FAO in Europa 20 % des Obstes und Gemüses, 20 % der Wurzel- und Knollenfrüchte sowie 10 % der Ölsaaten und Hülsenfrüchte in der Landwirtschaft verloren gehen, wobei beim Obst und Gemüse und bei Wurzel- und Knollenfrüchten nach der Ernte weitere Verluste von 5 % zu verzeichnen sind[16];

V.  in der Erwägung, dass Obst und Gemüse, das durch Naturkatastrophen beschädigt wurde oder aufgrund von Marktverlusten oder niedrigen Preisen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben vernichtet oder untergepflügt wird, für die Landwirte Investitionsverluste und entgangene Einnahmen bedeutet;

W.  in der Erwägung, dass Unternehmer in der Lebensmittelversorgungskette die Kosten der Lebensmittelverschwendung häufig internalisieren und auf den Endverbraucherpreis aufschlagen[17];

X.  in der Erwägung, dass der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs sich mit der Frage „Trägt die EU durch eine wirksame Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu einer ressourceneffizienten Lebensmittelversorgungskette bei?“ befasst; in der Erwägung, dass in dem Sonderbericht die Schlussfolgerung gezogen wird, dass die EU gegenwärtig die Lebensmittelverschwendung nicht wirksam bekämpft und dass die bestehenden Initiativen und Maßnahmen wirksamer zur Lösung des Problems der Lebensmittelverschwendung eingesetzt werden könnten; in der Erwägung, dass im Sonderbericht festgestellt wird, dass das Bestreben der Kommission, gegen die Lebensmittelverschwendung vorzugehen, nachgelassen hat, obwohl sie wiederholt vom Parlament und den Mitgliedstaaten dazu aufgefordert wurde, sich dieses Problems anzunehmen; in der Erwägung, dass im Bericht die Ansicht vertreten wird, dass das bisherige Vorgehen der Kommission bruchstückhaft und unzusammenhängend und die Koordinierung mangelhaft ist; in der Erwägung, dass der Kommission in dem Bericht empfohlen wird, einen Aktionsplan für die nächsten Jahre zu erarbeiten, die Lebensmittelverschwendung in ihren künftigen Folgeabschätzungen zu berücksichtigen, die verschiedenen Strategien der EU, die zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung beitragen können, besser aufeinander abzustimmen und die Auslegung der Rechtsvorschriften, die von Lebensmittelspenden abhalten können, klarzustellen und zu prüfen, wie auch in anderen Politikbereichen die Spendentätigkeit gefördert werden könnte;

Y.  in der Erwägung, dass die Kommission, nachdem sie erhebliche Mittel investiert und 2013 eine sehr erfolgreiche öffentliche Anhörung abgehalten hatte, letztlich entschieden hat, die Mitteilung mit dem Titel „Building a Sustainable European Food System“ (Aufbau eines nachhaltigen europäischen Lebensmittelsystems) nicht zu veröffentlichen, obwohl sie bereits abgeschlossen und von drei Mitgliedern der Kommission (GD ENVI, GD SANCO und GD AGRI) genehmigt worden war; in der Erwägung, dass diese Mitteilung zahlreiche gute Ansätze zum Umgang mit dem Problem der Lebensmittelverschwendung enthält;

Z.  in der Erwägung, dass es bisher weder eine einheitliche und kohärente Definition des Begriffs „Lebensmittelabfall“ noch eine einheitliche Methode zur Messung der Lebensmittelverschwendung auf Unionsebene gibt, was den Vergleich verschiedener Datensätze und die Bewertung der bei der Verringerung der Lebensmittelabfälle erzielten Fortschritte erschwert; in der Erwägung, dass die Schwierigkeit, vollständige, zuverlässige und harmonisierte Daten zu erheben, ein zusätzliches Hindernis bei der Bewertung der Lebensmittelverschwendung in der Union ist; in der Erwägung, dass sich der Begriff „Lebensmittelabfall“ für die Zwecke dieses Berichts auf für den menschlichen Verbrauch bestimmte Lebensmittel im essbaren oder nicht essbaren Zustand bezieht, die im Zuge der Produktion oder aus der Lieferkette, einschließlich der Stufen Primärerzeugung, Verarbeitung, Herstellung, Transport, Lagerung, Einzelhandel oder Verbraucher, zur Entsorgung ausgesondert werden, ausgenommen Verluste bei der Primärerzeugung; in der Erwägung, dass eine Definition des Begriffs „Verluste bei der Primärerzeugung“ festgelegt werden muss;

AA.  in der Erwägung, dass zwischen essbaren Lebensmittelabfällen und ihren nicht essbaren Bestandteilen unterschieden werden muss, damit keine falschen Schlüsse gezogen und unwirksame Maßnahmen ergriffen werden; in der Erwägung, dass die Maßnahmen, die zur Verringerung des Problems ergriffen werden, insbesondere darauf ausgerichtet werden sollten, dem Wegwerfen essbarer Lebensmittel vorzubeugen;

AB.  in der Erwägung, dass viele Akteuren an der Erarbeitung des Protokolls über Lebensmittelverluste und Lebensmittelverschwendung (Food Loss and Waste Protocol) mitgewirkt haben und dass dies zu der Schaffung einer weltweiten Norm für die Messung und Berichterstattung (bekannt als FLW-Standard) geführt hat, die dazu dient, die Menge der Lebensmittel und ihrer nicht essbaren Bestandteile zu ermitteln, die aus der Lebensmittelversorgungskette entfernt werden[18];

AC.  in der Erwägung, dass nicht nur das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung überwacht werden sollte, sondern auch die Menge der Lebensmittelüberschüsse und ihre Verwertung, damit ein vollständigeres Bild entsteht, das es ermöglicht, sinnvolle Maßnahmen auf EU-Ebene ins Leben zu rufen;

AD.  in der Erwägung, dass die in der Abfallrahmenrichtlinie festgelegte Abfallhierarchie[19] (Vermeidung, Vorbereitung für die Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung) die Besonderheiten von Lebensmittelabfällen, deren Strom großen Schwankungen unterliegt, nicht berücksichtigt; in der Erwägung, dass es auf der Ebene der EU gegenwärtig keine spezifische Hierarchie für die Bewirtschaftung von nicht verzehrten Lebensmitteln und von Lebensmittelabfällen gibt; in der Erwägung, dass eine Hierarchie für Lebensmittelabfälle geschaffen werden sollte, die die gesamte Lebensmittelversorgungskette berücksichtigt; in der Erwägung, dass der Vorbeugung und der Wiederverwendung für den menschlichen Verzehr Vorrang eingeräumt werden sollte;

AE.  in der Erwägung, dass Lebensmittelüberschüsse verwertet und als Nahrung für Menschen eingesetzt werden könnten, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die Anreize dafür schaffen;

AF.  in der Erwägung, dass die Futtermittelherstellung Möglichkeiten zur Optimierung der Verwendung von ehemaligen Lebensmitteln und Nebenprodukten aus der Lebensmittelversorgungskette birgt;

AG.  in der Erwägung, dass die Verbrennung und Deponierung von Lebensmittelabfällen in einigen Gebieten der EU nach wie vor eine gängige Vorgehensweise ist, und dass dies der Kreislaufwirtschaft zuwiderläuft;

AH.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel[20] Lebensmittelunternehmer dazu verpflichtet sind, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum von Lebensmitteln anzugeben;

AI.  in der Erwägung, dass die Kenntnisse über die Datumskennzeichnung von Lebensmittelerzeugnissen insbesondere unter den Verbrauchern unzureichend sind; in der Erwägung, dass mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum das Datum angegeben wird, nach dem ein Lebensmittel in der Regel noch zum Verzehr geeignet ist, jedoch nicht mehr die höchste Qualität aufweist, wogegen mit dem Verbrauchsdatum das Datum angegeben wird, nach dem der Verzehr eines Lebensmittels nicht mehr sicher ist; in der Erwägung, dass nicht einmal die Hälfte der EU-Bürger wissen, was die Bezeichnungen „Mindesthaltbarkeitsdatum“ und „Verbrauchsdatum“ bedeuten[21]; in der Erwägung, dass sich die Kennzeichnungen zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums und des Verbrauchsdatums sowie die Kenntnisse über diese in den einzelnen Mitgliedstaaten und unter verschiedenen Herstellern, Verarbeitungsbetrieben und Händlern – sogar bei gleichen Produkten – voneinander unterscheiden; in der Erwägung, dass die Verbraucher aufgrund der Art oder Platzierung des Aufdrucks häufig nicht dazu in der Lage sind, das Datum auf Produkten zu entziffern;

AJ.  in der Erwägung, dass das Spenden unverkaufter Lebensmittel entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu einer erheblichen Verringerung der Lebensmittelabfälle führt und gleichzeitig eine Hilfe für bedürftige Menschen ist, die sich bestimmte Lebensmittelerzeugnisse oder eine ausreichende Menge von Lebensmitteln derselben Qualität nicht leisten können; in der Erwägung, dass den Supermärkten und der Gastronomie bei diesem Vorgang eine tragende Rolle zukommen könnte;

AK.  in der Erwägung, dass das Spenden von Lebensmitteln durch Unionsmittel unterstützt wird – etwa über den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) –, indem u. a. Lager- und Transportinfrastrukturen für Lebensmittelspenden finanziert werden; in der Erwägung, dass der EHAP von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend genutzt wird;

AL.  in der Erwägung, dass die Weiterleitung überschüssiger, zum Verzehr geeigneter Lebensmittel an Bedürftige durch Kapazitätsengpässe der Verteilungskanäle oder gar fehlende Verteilungskanäle behindert wird; in der Erwägung, dass Wohltätigkeitsorganisationen und staatliche oder kommunale Einrichtungen der Sozialen Arbeit nicht über ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, um die für wohltätige Zwecke angebotenen, noch zum Verzehr geeigneten Lebensmittel zu transportieren und zu verteilen; in der Erwägung, dass dies insbesondere auf die am stärksten benachteiligten Regionen zutrifft;

AM.  in der Erwägung, dass durch soziale und von der Bevölkerung ausgehende Initiativen, z. B. Lebensmittelbanken oder Suppenküchen, die von Wohltätigkeitsorganisationen geleitet werden, die Lebensmittelverschwendung verringert, den Ärmsten Menschen geholfen und so zur Entstehung einer verantwortlichen und bewussten Gesellschaft beigetragen wird;

AN.  in der Erwägung, dass viele Unternehmen im Binnenmarkt Lebensmittel für mehr als ein Land produzieren; in der Erwägung, dass die unverkauften Lebensmittel dieser Unternehmen im Herstellungsland manchmal wegen der fremdsprachlichen Kennzeichnung nicht gespendet werden können;

AO.  in der Erwägung, dass gemäß der Verordnung über das Allgemeine Lebensmittelrecht[22] Spender von Lebensmitteln als „Lebensmittelunternehmer“ einzustufen sind und daher sämtliche EU-Lebensmittelvorschriften hinsichtlich Verantwortung, Haftung und Rückverfolgbarkeit sowie die Vorschriften über die Lebensmittelsicherheit des Lebensmittelhygienepakets[23] erfüllen müssen; in der Erwägung, dass das Haftungsrisiko im Zusammenhang mit Lebensmittelspenden dazu führen kann, dass potenzielle Lebensmittelspender es vorziehen, überschüssige Lebensmittel zu entsorgen, statt sie zu spenden[24];

AP.  in der Erwägung, dass große Handelsketten und Supermärkte es aufgrund der vorherrschenden verwaltungstechnischen Hindernisse vorziehen, Lebensmittel, deren Haltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist, wegzuwerfen, anstatt sie zu spenden;

AQ.  in der Erwägung, dass die Kommission derzeit an einer Klärung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich Spenden arbeitet;

AR.  in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten bereits nationale Vorschriften angenommen haben, die das Entstehen von Lebensmittelabfällen verringern sollen, und insbesondere Italien Vorschriften angenommen hat, die das Spenden und Verteilen von Lebensmitteln für wohltätige Zwecke begünstigen, indem die Haftung der Spender für in gutem Glauben gespendete und zum Zeitpunkt der Spende zum Verzehr geeignete Lebensmittel ausgeschlossen wird;

AS.  in der Erwägung, dass Länder auch nationale freiwillige Leitlinien für Lebensmittelspenden einführen können, wie zum Beispiel die von den Behörden für Lebensmittelsicherheit in Finnland geschaffene Leitlinie, die auf die Verringerung vermeidbarer Lebensmittelabfälle abzielt;

AT.  in der Erwägung, dass die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem[25] (MwSt-Richtlinie) vorschreibt, dass Lebensmittelspenden steuerpflichtig und dass Steuerbefreiungen für Lebensmittelspenden unzulässig sind; in der Erwägung, dass die Kommission aus steuerlichen Gründen empfiehlt, den Wert gespendeter Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum fast erreicht haben oder nicht zum Verkauf geeignet sind, recht niedrig oder sogar nahe bei Null anzusetzen[26]; in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten zwar Anreize für Lebensmittelspenden bieten, indem sie die Mehrwertsteuerpflicht für diese aufheben, wobei jedoch unklar ist, ob ein solches Vorgehen mit der MwSt-Richtlinie vereinbar ist; in der Erwägung, dass andere Mitgliedstaaten eine Gutschrift auf Unternehmenssteuern für gespendete Lebensmittel gewähren[27];

AU.  in der Erwägung, dass es bedauerlicherweise in vielen Mitgliedstaaten kostspieliger ist, überschüssige, zum Verzehr geeignete Lebensmittel zu spenden, als sie der anaeroben Zersetzung zuzuführen, was angesichts der Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft;

AV.  in der Erwägung, dass Lebensmittelverpackungen erheblich zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung und zur Nachhaltigkeit beitragen, da sie die Lebensdauer der Produkte erhöhen und sie schützen; in der Erwägung, dass rezyklierbare und aus erneuerbaren Rohstoffen gewonnene Lebensmittelverpackungen zusätzlich zur Verwirklichung der Ziele in den Bereichen Umwelt und Ressourceneffizienz beitragen können;

AW.  in der Erwägung, dass aktive und intelligente Lebensmittelkontaktmaterialien die Qualität verpackter Lebensmittel verbessern und die Haltbarkeit verlängern, zur verbesserten Überwachung des Zustands der verpackten Lebensmittel beitragen und Informationen zur Frische der Lebensmittel liefern können;

AX.  in der Erwägung, dass für den Umgang mit weggeworfenen Lebensmitteln zusätzliche Mittel erforderlich sind;

AY.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung auch wirtschaftliche Vorteile hat, zumal mit jedem Euro, der investiert wird, um Lebensmittelverschwendung zu verhindern, 265 kg Lebensmittelabfälle im Wert von 535 EUR vermieden werden und den Gemeinden ermöglicht wird, Abfallkosten in Höhe von 9 EUR und Umweltkosten im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung in Höhe von 50 EUR einzusparen1 [28];

AZ.  in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung auf der geeigneten Ebene durchgeführt werden sollten; in der Erwägung, dass örtliche und regionale Behörden eine Schlüsselrolle bei der Verringerung der Lebensmittelverschwendung spielen, da sie für die Abfallbewirtschaftung zuständig sind, in der Lage sind, örtliche Kampagnen zu initiieren und durchzuführen, direkten Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen haben und mit ihnen zusammenarbeiten und da sie in erheblichem Maße am öffentlichen Beschaffungswesen beteiligt sind und häufig Befugnisse gegenüber den Bildungseinrichtungen haben;

BA.  in der Erwägung, dass der Austausch bewährter Verfahren auf europäischer und internationaler Ebene und die Unterstützung der Entwicklungsländer von zentraler Bedeutung sind, damit die Lebensmittelverschwendung weltweit bekämpft werden kann;

BB.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seit dem zweiten Halbjahr 2013 daran arbeitet, ein umfassendes Maßnahmenpaket umzusetzen, mit dem Ziel, die von seinen gastronomischen Dienstleistern produzierten Lebensmittelabfälle drastisch zu verringern; in der Erwägung, dass nicht verzehrte Lebensmittel, die aufgrund von Überproduktion übriggeblieben sind, von den wichtigsten Einrichtungen des Parlaments in Brüssel regelmäßig gespendet werden;

1.  betont, dass in allen Abschnitten der Lebensmittelversorgungskette in der EU – einschließlich der Erzeugung, der Verarbeitung, dem Transport, der Lagerung, dem Einzelhandel, der Vermarktung und dem Verbrauch – die Menge der verschwendeten Lebensmittel dringend verringert und die Ressourceneffizienz gesteigert werden muss, wobei zu berücksichtigen ist, dass Lebensmittel in den hochindustrialisierten Ländern überwiegend auf der Stufe des Vertriebs und des Verbrauchs verschwendet werden, während die Verschwendung in den Entwicklungsländern bereits bei der Erzeugung und Verarbeitung einsetzt; unterstreicht daher, dass sowohl seitens der Kommission als auch der Mitgliedstaaten politische Führung und Engagement wichtig sind; weist erneut darauf hin, dass das Europäische Parlament die Kommission wiederholt dazu aufgefordert hat, gegen die Lebensmittelverschwendung vorzugehen;

2.  fordert insbesondere nachdrücklich, dass die Lebensmittelverschwendung auf der Ebene des Einzelhandels und der Verbraucher sowie die entlang der Produktions- und Lieferketten entstehenden Lebensmittelverluste einschließlich der Nachernteverluste verringert werden;

3.  fordert daher, dass die Kommunikation zwischen allen Beteiligten in der Lebensmittelversorgungskette und insbesondere zwischen Lieferanten und Händlern verbessert werden muss, damit das Angebot und die Nachfrage aufeinander abgestimmt werden;

4.  fordert ein koordiniertes politisches Vorgehen der EU und der Mitgliedstaaten im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten, wobei die Maßnahmen in den Bereichen Abfall, Lebensmittelsicherheit und -information, aber auch politische Aspekte in den Bereichen Wirtschaft, Forschung und Innovation sowie Umwelt, Finanzen, Strukturpolitik (Landwirtschaft und Fischerei), Bildung, Soziales, Handel, Verbraucherschutz und öffentliche Auftragsvergabe zu berücksichtigen sind; fordert in diesem Zusammenhang, dass sich die EU und die Mitgliedstaaten untereinander abstimmen; hebt hervor, dass die Anstrengungen der EU zur Verringerung der Lebensmittelabfälle verstärkt und besser aneinander angeglichen werden müssen; stellt fest, dass in der gesamten Lebensmittelversorgungskette hauptsächlich KMU tätig sind, denen kein unverhältnismäßiger zusätzlicher Verwaltungsaufwand auferlegt werden sollte;

5.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, alle einschlägigen Kommissionsdienststellen, die mit Lebensmittelabfällen zu tun haben, einzubeziehen und für eine fortgesetzte und verstärkte Koordination auf Kommissionsebene zu sorgen; fordert die Kommission daher auf, einen systematischen Ansatz zu verfolgen, in dessen Rahmen alle Aspekte der Lebensmittelverschwendung in Angriff genommen werden, und einen umfassenden Aktionsplan zur Lebensmittelverschwendung aufzustellen, der die verschiedenen Politikbereiche abdeckt und die Strategie für die kommenden Jahre vorgibt;

6.  fordert die Kommission auf, die europäischen Rechtsvorschriften zu ermitteln, die die wirksame Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung behindern könnten, und zu untersuchen, wie diese angepasst werden könnten, damit das Ziel der Verringerung der Lebensmittelverschwendung verwirklicht werden kann;

7.  fordert die Kommission auf, im Zuge einer Folgenabschätzung zu neuen einschlägigen Legislativvorschlägen auch ihre möglichen Auswirkungen auf die Lebensmittelverschwendung zu bewerten;

8.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung, die gegenwärtig zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung gewährt wird, dauerhaft bereitzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten besser zu nutzen, die die verschiedenen Maßnahmen und Finanzierungsprogramme der Europäischen Union in diesem Bereich bieten;

9.  betont, dass die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, im Rahmen des EU-Rechts einen maßgeschneiderten Ansatz zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu erarbeiten; erkennt an, dass in mehreren Mitgliedstaaten bereits wichtige Schritte vollzogen wurden;

10.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kampagnen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung durchzuführen, die darüber informieren, wie Lebensmittelverschwendung vermieden werden kann;

11.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverluste entlang der gesamten Versorgungskette, einschließlich der Primärproduktion dem Transport und der Lagerung, zu ergreifen;

12.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensmittelabfälle der Union bis 2025 um 30 % und bis 2030 um 50 % gegenüber den Bezugswerten von 2014 zu verringern;

13.  fordert die Kommission auf, bis zum 31. Dezember 2020 die Möglichkeit zu prüfen, anhand von Kennzahlen, die mit einer gemeinsamen Methode berechnet werden, für 2025 und 2030 EU-weit geltende Zielvorgaben für die Verringerung von Lebensmittelabfällen aufzustellen; fordert die Kommission auf, einen Bericht, gegebenenfalls zusammen mit einem Legislativvorschlag, zu erstellen;

14.  ersucht die Mitgliedstaaten, die Durchführung ihrer Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu überwachen und zu bewerten, indem sie anhand einer gemeinsamen Methode den Umfang der Lebensmittelabfälle messen; fordert die Kommission auf, eine rechtlich verbindliche Definition des Begriffs „Lebensmittelabfall“ zu unterstützen und bis zum 31. Dezember 2017 eine gemeinsame Methode für die einheitliche Messung der Menge der Lebensmittelabfälle, einschließlich Mindestanforderungen bezüglich der Qualität, zu erlassen; vertritt die Auffassung, dass eine EU-weite gemeinsame Definition für Lebensmittelabfälle und eine Methode zu ihrer Messung, die für die gesamte Lebensmittelversorgungskette gelten, es den die Mitgliedstaaten und Akteure erleichtern würden, die Lebensmittelabfälle zu berechnen und zu verringern;

15.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die folgende Definition für den Begriff „Lebensmittelabfall“ zu verwenden: „Lebensmittelabfall“ ursprünglich für den menschlichen Konsum bestimmte Lebensmittel im essbaren oder nicht essbaren Zustand, die im Zuge der Produktion oder aus der Lieferkette, einschließlich der Ebenen Primärerzeugung, Verarbeitung, Herstellung, Transport, Lagerung, Einzelhandel oder Verbraucher, zur Entsorgung ausgesondert werden, ausgenommen Verluste bei der Primärerzeugung;“

16.  fordert die Kommission auf, in ihrer künftigen Politik eine strikte Unterscheidung zu treffen zwischen der Lebensmittelverschwendung und dem Lebensmittelverlust, der auf der Ebene der Primärproduktion infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Unwetter auftritt und nicht zu verhindern ist;

17.  fordert die Kommission auf, Lebensmittelverluste in der Landwirtschaft und anderen Bereichen der Primärproduktion in ihre Berechnungen einzubeziehen, um eine Vorgehensweise sicherzustellen, bei der die gesamte Versorgungskette berücksichtigt wird; stellt jedoch fest, dass die quantitative Bestimmung von Verlusten auf der Stufe der Primärproduktion schwierig sein kann, und fordert die Kommission auf, bewährte Verfahren zu ermitteln, um die Mitgliedstaaten bei der Sammlung dieser Daten zu unterstützen;

18.  fordert die Kommission auf, eine einheitliche Definition des Begriffs „Verlust“ für jeden Abschnitt der Lebensmittelversorgungskette festzulegen sowie, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und allen beteiligten Akteuren, eine einheitliche Methode zur Bemessung auszuarbeiten;

19.  stellt fest, dass sich die Lebensmittelverschwendung und die Lebensmittelverluste in der Primärerzeugung wegen der Verschiedenartigkeit der Erzeugnisse und der jeweiligen Prozesse und mangels einer eindeutigen Definition der Lebensmittelverschwendung nur mit Schwierigkeiten bemessen lassen; fordert die Kommission auf, zu untersuchen und den Mitgliedstaaten mitzuteilen, welche Verfahren sich bei der Sammlung von Daten über den Schwund oder die Vernichtung sowie die Verschwendung von Lebensmitteln in landwirtschaftlichen Betrieben bewährt haben, ohne den Landwirten einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand oder zusätzliche Kosten aufzuerlegen;

20.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit allen betroffenen Interessenträgern über die statistischen Methoden und anderen Maßnahmen zu beraten, die zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in der gesamten Union und in allen Branchen eingeführt werden sollen;

21.  weist darauf hin, dass es in der EU weder eine einheitliche Definition des Begriffs „Lebensmittelüberschuss“ noch eine einheitliche Methode zur Bemessung des Lebensmittelüberschusses gibt; weist darauf hin, dass Italien Rechtsvorschriften angenommen hat, die Überschüsse in der Lebensmittelkette definieren, eine Hierarchie für die Rückgewinnung der Überschüsse festlegen und dem Verzehr durch Menschen Vorrang einräumen; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen dieser Vorschriften über Lebensmittelspenden und Lebensmittelabfälle in Italien zu untersuchen und zu erwägen, ob gegebenenfalls ähnliche Rechtsvorschriften auf EU-Ebene vorgeschlagen werden könnten;

22.  fordert, dass die folgende spezifische Hierarchie für Lebensmittelabfälle in der Richtlinie 2008/98/EG angewandt wird:

a) Vermeidung an der Quelle,

b) Bergung essbarer Lebensmittel mit Vorrang des menschlichen Verzehrs vor der Verwendung als Tierfutter und der sonstigen Verwertung zu Produkten, die keine Lebensmittel sind,

c) organische Verwertung,

d) energetische Verwertung,

e) Beseitigung;

23.  hebt die Initiativen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft hervor, die Maßnahmen zur Einrichtung der Finanzhilfeplattform umfassen, durch die Anreize für Investitionen und Innovationen zur Verringerung der Verluste geschaffen werden sollen, sowie die Leitlinien für die Mitgliedstaaten über die Umwandlung von einigen Lebensmittelabfällen oder landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen in Energie;

24.  betont, dass der Energiebedarf durch die Nutzung von Abfall- und Nebenprodukten gedeckt werden sollte, die in keinem anderen derjenigen Prozesse sinnvoll genutzt werden können, die in der Abfallhierarchie weiter oben angesiedelt sind;

25.  betont, dass anspruchsvolle Recyclingraten in der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie und die Aufnahme des Grundsatzes der Kaskadennutzung von Biomasse in die EU-Energiepolitik erforderlich sind, wenn es gilt, die Lebensmittelverschwendung erfolgreich zu bekämpfen;

26.  betont, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden müssen, der Europäischen Kommission jährlich das Gesamtaufkommen an Lebensmittelabfällen, das in dem jeweiligen Jahr erzeugt wurde, mitzuteilen;

27.  fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung in ihre Programme zur Abfallvermeidung aufzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten insbesondere dazu auf, wirtschaftliche und steuerliche Anreize für das Spenden von Lebensmitteln zu schaffen und andere Instrumente zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung einzusetzen;

28.  betont insbesondere, dass die Mitgliedstaaten die Hauskompostierung fördern und für eine getrennte Sammlung organischer Abfälle an der Quelle sorgen sowie sicherstellen sollten, dass diese Abfälle einer organischen Verwertung zugeführt werden, damit die Umwelt wirksam geschützt wird und die Produkte aus der Verwertung, darunter Gärrückstände und Kompost, hohen Qualitätsstandards genügen; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten außerdem die Deponierung organischer Abfälle verbieten sollten;

29.  weist auf das Kontaminationsrisiko durch Kunststoff und Metall in Lebensmittelabfällen hin, die in den Kompost und den Boden und im weiteren Verlauf in Süßwasser- und Meeresökosysteme gelangen; fordert mit Nachdruck, dass dieser Verunreinigungsweg minimiert wird; weist zudem auf die Zielsetzung der Richtlinie über die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft hin, die Kontamination in landwirtschaftlich genutzten Böden zu minimieren; fordert daher zur Vorsicht bei Überlegungen zur Mischung von Abfallströmen auf und fordert geeignete Schutzmaßnahmen;

30.  hebt hervor, dass die Lebensmittelsicherheit oberste Priorität hat und dass die geltenden Normen im Bereich der Lebensmittelsicherheit nicht durch die zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung ergriffenen Maßnahmen beeinträchtigt werden dürfen; betont, dass durch die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung weder die Normen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit und die Umwelt noch die Tierschutznormen und insbesondere nicht die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigt werden sollten;

31.  fordert die Kommission auf, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten darin zu bestärken, gegebenenfalls Maßnahmen zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit durchzuführen, um das Vertrauen der Bürger und Verbraucher in die Maßnahmen zu stärken, die zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen;

32.  weist darauf hin, dass die Vermeidung von Lebensmittelabfällen die vorrangig zu ergreifende Maßnahme ist, wenn es gilt, Abfälle im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft korrekt zu bewirtschaften; betont jedoch, dass es bislang nicht möglich ist, das Entstehen von Lebensmittelabfällen vollständig zu vermeiden; hält es daher für notwendig, dass auf EU-Ebene verbindliche Maßnahmen festgelegt werden müssen, die sicherstellen, dass Lebensmittelabfälle in neue Ressourcen umgewandelt werden können;

33.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirtschaftliche Anreize zur Unterstützung der Sammlung nicht verbrauchter Lebensmittel zu schaffen, die entweder an wohltätige Organisationen verteilt oder für andere Sekundärzwecke eingesetzt werden können, durch die die Lebensmittelverschwendung vermieden wird – z. B. die Umwandlung nicht verbrauchter Lebensmittel in wertvolle Ressourcen, indem sie zur Herstellung von Futter für Vieh und Haustiere verwendet werden;

34.  weist darauf hin, dass die Verwendung von Lebensmitteln, deren Verlust oder Beseitigung sich nicht verhindern lässt, und von Nebenprodukten aus der Lebensmittelversorgungskette – insbesondere von Nebenprodukten tierischen Ursprungs sowie Nebenprodukten, die bei der Futtermittelerzeugung, bei der Rückgewinnung von Nährstoffen und bei der Erzeugung von Bodenverbesserungsmitteln anfallen – optimiert werden kann und dass diese Produkte für die Primärproduktion wichtig sind;

35.  betont, dass wirksamere europäische Rechtsvorschriften über Nebenprodukte in der Richtlinie 2008/98/EG dazu beitragen könnten, Lebensmittelabfälle maßgeblich zu verringern; fordert die Kommission deshalb auf, Projekte – insbesondere über das Programm Horizont 2020 –, die Synergien zwischen der Landwirtschaft und der Industrie erleichtern, und Unternehmen im Agrar- und Nahrungsmittelbereich einbeziehen, zu unterstützen;

36.  betont erneut, dass die Kommission spätestens bis zum 31. Dezember 2018 horizontale Regulierungsmaßnahmen für einen nachhaltigen Verbrauch und eine nachhaltige Produktion erlassen und eine Folgenabschätzung ausarbeiten muss, um die Rechtsvorschriften zu ermitteln, die Wechselwirkungen entfalten, durch die die Entwicklung von Synergien zwischen den verschiedenen Branchen, darunter der Agrar- und Lebensmittelbranche, erschwert und die Nutzung der Nebenprodukte behindert wird;

37.  betont, dass trotz der Verwendung von Beständen und Lebensmitteln, die andernfalls vernichtet würden, eine gute Angebotssteuerung und ein intelligentes Management der Lebensmittelversorgungskette erforderlich sind, damit systematische strukturelle Überschüsse verhindert werden;

38.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung von ehemaligen Lebensmitteln und Nebenprodukten aus der gesamten Lebensmittelversorgungskette auf einer höheren Stufe für die Herstellung von Tierfutter zu fördern;

39.  fordert die Kommission auf, die rechtlichen Hindernisse für die Verwendung ehemaliger Lebensmittel für die Futtermittelherstellung zu untersuchen und die Forschung in diesem Bereich zu fördern; betont zugleich, dass die Rückverfolgbarkeit verbessert, die Normen für den Schutz vor biologischen Gefahren eingehalten und Trenn- und Behandlungsverfahren angewandt werden müssen, die die Risiken in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit auf null reduzieren;

40.  begrüßt die kürzlich erfolgte Einrichtung der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung, die einerseits dazu dienen soll, die Maßnahmen zu ermitteln, die auf EU-Ebene vorrangig umzusetzen sind, damit Lebensmittelverluste und -verschwendung vermieden werden, und die andererseits den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Betreibern erleichtert; hebt daher hervor, dass eine stärkere Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Tätigkeit der Plattform wünschenswert wäre; fordert die Kommission auf, dem Parlament eine genaue Übersicht über die laufenden Maßnahmen, die angestrebten Ziele und Unterziele sowie über die erzielten Fortschritte in Bezug auf die gemeinsame Methodik und Spenden vorzulegen; ist der Ansicht, dass die Plattform das richtige Instrument sein könnte, mit dem nicht nur das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung überwacht wird, sondern auch, in welchem Maß Lebensmittelüberschüsse bestehen und verwertet werden; ist jedoch weiterhin der Auffassung, dass dies nur ein erster Schritt bei der Bewältigung des Problems der Lebensmittelverschwendung sein kann;

41.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Arbeit der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung in den 24 EU-Sprachen zu Verfügung gestellt wird;

42.  fordert, dass durch die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung unter anderem die Entwicklung verschiedenartiger Informationskanäle für Verbraucher sowie Programme zur Verbraucherinformation und Lebensmittelerziehung unterstützt werden; fordert die Plattform nachdrücklich dazu auf, die Zusammenarbeit lokaler Interessenträger bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und im Rahmen von Spendeninitiativen zu erleichtern, wobei ein Schwerpunkt auf der Verringerung der jeweiligen Transaktionskosten liegen sollte; weist erneut darauf hin, dass es erforderlich ist, bewährte Praktiken auszutauschen, Wissen zu bündeln und Überschneidungen mit anderen einschlägigen Foren wie dem EU Retail Forum on Sustainability (EU-Einzelhandelsforum zur Nachhaltigkeit), dem European Food Sustainable Consumption and Production Roundtable (europäischer runder Tisch zur Nachhaltigkeit beim Verbrauch und der Produktion von Lebensmitteln), dem High Level Forum for a Better Functioning Food Supply Chain (hochrangiges Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette) und dem Consumer Goods Forum (Verbrauchsgüterforum) zu vermeiden;

43.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung die in den verschiedenen Mitgliedstaaten bereits umgesetzten bewährten Praktiken zu untersuchen, um die wirksamen Instrumente zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung besser zu ermitteln;

44.  vertritt die Auffassung, dass alle Akteure in der Lebensmittelversorgungskette einbezogen werden müssen, damit so wenig Lebensmittel wie möglich verschwendet werden und die vielfältigen Ursachen der Verschwendung in den einzelnen Branchen angegangen werden können; fordert die Kommission deshalb auf, die gesamte Lebensmittelversorgungskette zu analysieren, um zu ermitteln, in welchen Bereichen der Lebensmittelindustrie die Verschwendung von Lebensmitteln am häufigsten vorkommt und welche Lösungen angewandt werden könnten, damit Lebensmittelabfälle vermieden werden;

45.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Verfahren, die sich bei der Verringerung der Lebensmittelverschwendung bewährt haben, sowie bereits von den Beteiligten verwendete Methoden zur Erhaltung der Ressourcen auszutauschen, zu bewerben und zu fördern; bestärkt die Mitgliedstaaten und die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften darin, die betroffenen Interessenträger zu gezielten branchenspezifischen Maßnahmen zu konsultieren, die im Zusammenhang mit der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ergriffen werden sollen;

46.  betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen, die zur Verhinderung der Lebensmittelverschwendung in der gesamten Union umgesetzt werden sollen, zunächst alle wichtigen Interessenträger – auch aus der Landwirtschaft – konsultieren und Folgenabschätzungen durchführen sollten;

47.  bestärkt die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften darin, sich gemeinsam mit allen Interessenträgern dafür einzusetzen, dass insbesondere die Verbraucher bessere Kenntnisse über das Verbrauchsdatum und das Mindesthaltbarkeitsdatum unter anderem dadurch erlangen, dass Kampagnen zur Information und Aufklärung durchgeführt werden und der Zugang zu umfassenden und verständlichen Produktinformationen sowie ihre Bereitstellung erleichtert wird; weist darauf hin, dass die Verwendung einer zweifachen Datumskennzeichnung auf einem einzigen Produkt, zum Beispiel des Verbrauchs- und des Mindesthaltbarkeitsdatums, negative Auswirkungen auf die Entscheidungen der Verbraucher über den Umgang mit Lebensmitteln haben kann; betont, dass Verbraucher dazu befähigt werden müssen, sachkundige Entscheidungen zu treffen;

48.  fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer laufenden Evaluierung insbesondere zu prüfen, ob die geltenden EU-Rechtsvorschriften und die gegenwärtige Verwendung des Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdatums in einigen Mitgliedstaaten zweckmäßig sind; ob die Begriffe „Verbrauchsdatum“ und „Mindesthaltbarkeitsdatum“ überarbeitet werden sollten, damit ihre Verständlichkeit für die Verbraucher verbessert wird; ob es sinnvoll wäre, bestimmte Daten für Erzeugnisse, von denen keine Gesundheits- und Umweltrisiken ausgehen, abzuschaffen, und ob es angebracht wäre, diesbezüglich Leitlinien auf europäischer Ebene einzuführen; fordert die Kommission auf, eine Forschungsstudie zur Untersuchung des Zusammenhangs zwischen der Datumskennzeichnung und der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung durchzuführen;

49.  begrüßt die Initiative einiger großer Handelsunternehmen, Mechanismen für eine Anpassung der Verkaufspreise von für den Verzehr bestimmten Produkten an das Haltbarkeitsdatum zu fördern, damit das Bewusstsein der Verbraucher geschärft und Anreize für den Kauf von Produkten, deren Haltbarkeitsdatum bald abläuft, gesetzt werden;

50.  ist der Ansicht, dass viele Lebensmittel noch einige Tage nach dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum ihre organoleptischen und ernährungsphysiologischen Eigenschaften – wenngleich in reduziertem Umfang – vorweisen und verzehrt werden können, vorausgesetzt, die Grundsätze der Lebensmittelsicherheit werden eingehalten; fordert die Kommission auf, logistische und organisatorische Modelle zu entwickeln, die es ermöglichen, alle Arten von Lebensmitteln, die bislang nicht verkauft werden, ohne jedwede Sicherheitsrisiken zu verwerten;

51.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, ob die flexible Preisgestaltung, die an das Haltbarkeitsdatum angepasst wird, ein geeignetes Instrument ist, um die Menge an verzehrbaren Lebensmitteln, die zu Abfällen werden, zu reduzieren; ist der Auffassung, dass die Verschwendung auf der Stufe des Vertriebs erheblich verringert werden kann, wenn gestaffelte Rabatte eingeführt werden, die im Verhältnis zu der Zeit stehen, die bis zum Ablauf der Haltbarkeit des Produkts verbleibt; ist der Ansicht, dass dieses Vorgehen, das gegenwärtig freiwillig praktiziert wird, gefördert und unterstützt werden sollte;

52.  fordert die Kommission auf, die Liste der derzeit von der Kennzeichnung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum ausgenommenen Lebensmittel zu aktualisieren, um der Lebensmittelverschwendung vorzubeugen;

53.  ist der Auffassung, dass in Bezug auf das Verbrauchsdatum die Forschungstätigkeit ausgeweitet werden muss und besser auf die einzelnen Produkte abgestimmte Informationen erforderlich sind, und dass der Verzehr frischer und unverpackter Produkte gefördert und erhöht, der Anteil langlebiger Verpackungen verringert und die Lagerung eingeschränkt werden muss;

54.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, Informations- und Kommunikationskampagnen durchzuführen, um das Bewusstsein der Verbraucher und aller Akteure der Lebensmittelversorgungskette dafür zu schärfen, wie der Lebensmittelverschwendung vorgebeugt werden kann, und um sie über das Thema Lebensmittelsicherheit, den Wert von Lebensmitteln sowie ein gutes Verhalten bei der Verarbeitung und dem Wirtschaften mit Lebensmitteln und ihrem Verbrauch zu informieren; hebt hervor, dass diese Initiativen nicht nur auf die ökologischen, sondern auch auf die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile aufmerksam machen sollten, die mit der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung einhergehen; fordert, dass moderne Informationsinstrumente, beispielsweise mobile Anwendungen, eingesetzt und gefördert werden, damit auch junge Menschen erreicht werden, die hauptsächlich digitale Medien verwenden; fordert, dass das Thema Lebensmittelverschwendung und Hunger – gegenwärtig ein schwerwiegendes Problem – angemessen berücksichtigt wird; weist darauf hin, dass Solidarität gegenüber den am stärksten benachteiligten Personen gezeigt und mit ihnen geteilt werden muss;

55.  fordert den Rat und die Kommission auf, ein Jahr zum Europäischen Jahr gegen Lebensmittelverschwendung zu erklären – und zwar als eine Schlüsselinitiative, mit der die EU-Bürger informiert und sensibilisiert werden sollen und mit der die Aufmerksamkeit der nationalen Regierungen auf dieses wichtige Thema gelenkt werden soll, damit genügend Mittel bereitgestellt werden, um die Herausforderungen der nahen Zukunft bewältigen zu können;

56.  betont, dass Kinder über die Vermeidung der Lebensmittelverschwendung informiert und daran beteiligt werden müssen; stellt fest, dass im Sonderbericht Nr. 34/2016 des Europäischen Rechnungshofs über die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung betont wird, dass es wichtig ist, die Vermittlung von Botschaften in Bezug auf die Lebensmittelverschwendung in die Begleitmaßnahmen zu dem Schulmilch- und dem Schulobstprogramm aufzunehmen, und dass nur sehr wenige Mitgliedstaaten dies tun; bestärkt die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten darin, die Möglichkeiten dieser Programme – diese zielen darauf ab, jungen Menschen gute Ernährungsgewohnheiten zu vermitteln und bieten Möglichkeiten, sich über frische Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugungsprozesse zu informieren – vollständig auszuschöpfen;

57.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung durch Verbraucher einen wöchentlichen Resteverwertungstag zu fördern sowie Informationen über die besten Einkaufs- und Kochmethoden bereitzustellen, um die Haushalte verstärkt dazu anzuhalten, Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen;

58.  unterstreicht, dass Transport, Lagerung und Verpackung genau auf die Eigenschaften der einzelnen Produkte und die Verbraucherbedürfnisse zugeschnitten werden müssen, um der Verschwendung der entsprechenden Produkte entgegenzuwirken;

59.  betont, dass im Interesse der Verringerung der Abfälle dafür zu sorgen ist, dass beim Vertrieb und der Lagerung von Lebensmitteln Methoden eingesetzt werden, die an die jeweiligen Eigenschaften der einzelnen Produkte angepasst sind;

60.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Interessenträger auf, die Verbraucher besser über die Methoden zur Aufbewahrung und/oder zur Wiederverwendung der Erzeugnisse zu informieren;

61.  betont, dass die Gebietskörperschaften und die städtischen Unternehmen neben dem Einzelhandel und den Medien eine wichtige Rolle dabei spielen, Bürgern Informationen und Unterstützung in Bezug auf die richtige Lagerung und/oder Verwendung von Lebensmitteln bereitzustellen, um der Lebensmittelverschwendung vorzubeugen und sie einzudämmen;

62.  fordert die Kommission – angesichts der Belege dafür, dass infolge nicht optimaler und ungeeigneter Temperatureinstellungen Lebensmittel verfrüht ungenießbar werden und dadurch unnötige Abfälle entstehen – auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Empfehlungen zu Kühltemperaturen herauszugeben; betont, dass mit harmonisierten Anforderungen an die Aufbewahrungstemperatur von grenzüberschreitend transportierten und verkauften Erzeugnissen in der gesamten Versorgungskette dazu beigetragen würde, die Haltbarkeit von Erzeugnissen zu verbessern und Lebensmittelabfälle zu verringern;

63.  weist darauf hin, dass die Agrar- und Lebensmittelbranche die Planung der Produktion verbessern muss, um Lebensmittelüberschüsse zu reduzieren; betont jedoch, dass Lebensmittelüberschüsse in der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu einem Mindestmaß psychologisch bedingt sind und Überschüsse auch durch nicht steuerbare äußere Faktoren verursacht werden; ist daher der Ansicht, dass Maßnahmen, die das Spenden von Lebensmitteln fördern, ein wichtiges Instrument sein können, wenn verhindert werden soll, dass Lebensmittelüberschüsse zu Abfällen werden;

64.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Innovationen und Investitionen in Behandlungstechnologien in der landwirtschaftlichen Produktion zu fördern, damit die Lebensmittelverschwendung in der Lebensmittelversorgungskette sowie Verluste bei der Lebensmittelerzeugung in landwirtschaftlichen Familienbetrieben verringert werden können;

65.  bestärkt die Mitgliedstaaten darin, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Verringerung der Lebensmittelverschwendung in der Primärproduktion und in der Nahrungsmittelindustrie zu nutzen;

66.  betont, dass es wichtig ist, dass sich Landwirte in Genossenschaften oder Berufsverbänden zusammenschließen, damit Lebensmittelverluste dadurch verringert werden können, dass die Landwirte ihre Marktkenntnisse ausbauen, die Programmplanung effizienter gestalten, Größenvorteile erzielen und die Kapazitäten zur Vermarktung ihrer Erzeugnisse verbessern;

67.  hebt hervor, dass die Zusammenarbeit zum Beispiel über Erzeugerorganisationen oder andere Arten von Einrichtungen wie Branchenverbände oder Genossenschaften wichtig ist, damit der Zugang zu Finanzmitteln für Innovationen und für Investitionen in Behandlungstechnologien wie die Kompostierung und die anaerobe Zersetzung – sofern sie angemessen sind – oder die weitere Verarbeitung der Erzeugnisse verbessert wird, und dass sich Landwirte auf diese Weise neue Märkte erschließen und Zugang zu neuen Produkten und Kundenkreisen verschaffen könnten; weist diesbezüglich darauf hin, dass die Strukturierung der Branchen und die Verwendung von Verträgen zur Folge haben, dass die Produktion besser gesteuert und die Lebensmittelverschwendung wirkungsvoller bekämpft werden kann; vertritt die Ansicht, dass dies auf lokaler oder regionaler Ebene geschehen muss, damit der Grundsatz der örtlichen Nähe eingehalten wird;

68.  weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit und die Digitalisierung, die den besseren Zugang zu Daten und Prognosen für die zu erwartende Nachfrage und die Ausarbeitung vorläufiger Produktionspläne für Landwirte ermöglicht, nutzbringend ist, da diese dadurch in die Lage versetzt werden, das Angebot an die Nachfrage anzupassen, sich besser mit den anderen Branchen der Lebensmittelversorgungskette abzustimmen und die Verschwendung einzudämmen; betont, dass angesichts der Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verringerung unvermeidlicher Lebensmittelabfälle auftreten, eine effiziente Verwendung von Lebensmittelabfällen, einschließlich in der Bioökonomie, gefördert werden sollte;

69.  ist der Ansicht, dass das Produktangebot besser an die Nachfrage angepasst werden kann, indem Etikettierungsnormen eingeführt werden, durch die die Verbraucher ausreichend über den Ursprung der Zutaten sowie die Herstellungs- und Verarbeitungstechniken informiert werden, zumal dies die Verbraucher in die Lage versetzen würde, sachkundigere Kaufentscheidungen zu treffen, sodass sie indirekt auch die Produktionsfaktoren beeinflussen könnten – mit positiven ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen;

70.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Landwirte und Verbraucher besser über einen effizienten Umgang mit Energie, Wasser und natürlichen Ressourcen in allen Abschnitten der Lebensmittelversorgungskette zu informieren, damit Ressourcen- und Lebensmittelabfälle deutlich verringert werden und so die Kosten des Materialeinsatzes und die Verschwendung von Nährstoffen gesenkt und Innovationen und Nachhaltigkeit in den landwirtschaftlichen Betrieben gesteigert werden;

71.  ist der Auffassung, dass die Forschungstätigkeit ausgeweitet werden muss und mehr Informationen erforderlich sind, damit die Lebensmittelverschwendung in der Primärerzeugung verhindert und ressourcenverschwendende Verfahren in der landwirtschaftlichen Erzeugung, in der Lebensmittelverarbeitung und im Lebensmittelvertrieb durch umweltfreundliche Verfahren ersetzt werden können;

72.  betont, dass Landwirte technisch und wirtschaftlich in die Lage versetzt werden sollten, ihre Erzeugnisse so ressourcenschonend wie möglich zu verwenden, um die Lebensmittelverschwendung auf ein absolutes Minimum zu reduzieren;

73.  ist der Auffassung, dass durch von Landwirten und von Gemeinden geleitete Initiativen wirtschaftlich tragfähige Lösungen hervorgebracht werden können und die Verwertung von Erzeugnissen, die andernfalls vernichtet werden könnten, ermöglicht wird, indem Märkte für Erzeugnisse, die normalerweise von der Lebensmittelversorgungskette ausgeschlossen sind, erschlossen werden; unterstreicht die Möglichkeiten von innovativen sozialen Projekten, die von Landwirten und Gemeinden geleitet werden und in deren Rahmen z. B. Nachlese betrieben wird und überschüssige Lebensmittel Vereinen, die im Bereich der Nahrungsmittelhilfe tätig sind, einschließlich Lebensmittelbanken, gespendet werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, derartige Maßnahmen zu würdigen und im Rahmen der zweiten Säule der GAP zu fördern;

74.  betont, dass zur Verringerung der Verschwendung in der Produktionsphase innovative Techniken und Technologien verwendet werden sollten, mit denen die Leistungen auf dem Feld optimiert und Produkte, die nicht den Marktnormen entsprechen, weiterverarbeitet werden können;

75.  weist darauf hin, dass große Mengen an Obst und Gemüse, das uneingeschränkt zum Verzehr geeignet ist, den Markt aus ästhetischen Gründen und aufgrund von Vermarktungsnormen nicht erreichen; weist darauf hin, dass es erfolgreiche Initiativen gibt, die diese Produkte verwenden; bestärkt Interessenträger aus dem Groß- und Einzelhandel darin, solche Praktiken zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung von Märkten für entsprechende Produkte zu fördern, und den Zusammenhang zwischen Vermarktungsnormen und der Lebensmittelverschwendung zu untersuchen;

76.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusammenzuarbeiten, um Einfluss auf die öffentlichen Normen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zu nehmen, damit der Verschwendung von Ressourcen entgegengewirkt wird, indem die Erzeugung von Lebensmittelabfällen verhindert wird;

77.  ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Erzeugern verstärkt werden muss und Erzeugerorganisation stärker genutzt werden müssen, um die Erschließung von Chancen auf Sekundärmärkten, von anderen Absatzmärkten und von alternativen Möglichkeiten zur Verwendung überschüssiger Lebensmittel, die andernfalls wieder untergepflügt oder vernichtet würden, zu ermöglichen und zu fördern, und dass der Wiederverwendung für den menschlichen Verzehr – z. B. dem Verkauf verarbeiteter Lebensmittel in einer niedrigeren Qualitätsstufe und dem Verkauf auf lokalen Märkten – Vorrang vor anderen Verwendungszwecken eingeräumt werden muss;

78.  betont, dass solche Produkte, die noch für andere, nicht ernährungsbezogene Zwecke – beispielsweise die Umwandlung in Tierfutter, die Düngung von Feldern oder die Erzeugung von Kompost und Energie – verwendet werden können, klar von Produkten, die als Abfall anzusehen sind, unterschieden werden müssen, damit ihre Wiederverwendung nicht gefährdet wird;

79.  weist darauf hin, dass die Menge der pflanzlichen Erzeugnisse, die nicht verkauft werden können, verringert werden könnte, wenn die Ernte auf direkterem Wege zu den Verbrauchern gelangen würde, beispielsweise über Erzeugermärkte oder Hofläden, bei denen die Vertriebswege kurz sind und regionale, wenig verarbeitete Produkte angeboten werden;

80.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, lokal erzeugte Lebensmittel, kurze Versorgungsketten und den Ab-Hof-Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu fördern;

81.  betont, dass durch lokale und regionale Erzeugnisse sowie gemeinschaftsunterstützte Landwirtschaftssysteme kürzere Versorgungsketten ermöglicht werden, wodurch die Qualitätsstandards der Erzeugnisse erhöht werden, die saisonbedingte Nachfrage unterstützt wird und somit erhebliche gesellschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Vorteile entstehen;

82.  ist der Auffassung, dass durch kurze Versorgungsketten die Lebensmittelverschwendung und überflüssige Verpackungen maßgeblich verringert, die Lebensmitteltransportwege verkürzt, die Menschen mit hochwertigeren Lebensmitteln versorgt und Lebensmittelversorgungsketten transparenter gestaltet werden können, wodurch die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit ländlicher Gemeinden unterstützt werden kann;

83.  fordert, dass saisonales Obst und Gemüse in allen Mitgliedstaaten der EU gefördert wird;

84.  fordert, dass dem Tierschutz besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

85.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Verluste, die auf unzureichenden Tierschutz zurückzuführen sind, zu verringern;

86.  betont, dass unlautere Geschäftspraktiken in der Versorgungskette zu Lebensmittelverschwendung führen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu untersuchen, wie unlautere Geschäftspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette Lebensmittelverschwendung verursachen, und einen politischen Handlungsrahmen zu erstellen, um solche Praktiken gegebenenfalls zu bekämpfen;

87.  ist der Auffassung, dass sich durch die Lösung des Problems der unlauteren Geschäftspraktiken die Lage der Landwirte, die das schwächste Glied in dieser Kette sind, verbessern wird und dass durch die Verringerung der Überproduktion und der Bildung von Überschüssen einerseits zur Stabilisierung der Preise und zu angemessenen und einträglichen Preisen ab Hof für die Landwirte beigetragen werden kann, und andererseits auch die Lebensmittelverschwendung über die gesamte Lebensmittelversorgungskette hinweg und Verluste in den landwirtschaftlichen Familienbetrieben verringert werden können; betont, dass der Wert der Produkte durch eine angemessenere Vergütung der Erzeuger gesteigert würde, wodurch in den letzten Gliedern der Lebensmittelversorgungskette weniger Lebensmittel verschwendet würden;

88.  betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Interessenträger eine tragende Rolle bei der Umsetzung von Programmen zur Verringerung und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung spielen, und ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, dies auf allen Stufen des Prozesses zu berücksichtigen;

89.  fordert die Kommission auf, die Rolle der öffentlichen Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen, im Bereich der Abfallwirtschaft und der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung sowie die Anstrengungen von Unternehmen wie KMU, die unmittelbar zur Kreislaufwirtschaft beitragen, anzuerkennen;

90.  fordert die Mitgliedstaaten auf, lokale Gebietskörperschaften, die Zivilgesellschaft, Supermärkte und andere relevante Interessenträger darin zu bestärken, Initiativen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung zu unterstützen und zu einer örtlichen Lebensmittelstrategie beizutragen, zum Beispiel durch die Information der Verbraucher mittels einer mobilen Anwendung über unverkauftes Obst, um so Nachfrage und Angebot aufeinander abzustimmen;

91.  begrüßt die Schaffung von Einrichtungen zum Teilen von Lebensmitteln (Foodsharing), in denen zum Verzehr geeignete Lebensmittel für Bedürftige abgegeben werden können; fordert, dass die Verfahren zur Gründung solcher Einrichtungen vereinfacht werden;

92.  ist der Auffassung, dass das größte Hindernis in der EU hinsichtlich der Versorgung Bedürftiger mit Lebensmittelüberschüssen, die noch für den Verzehr geeignet sind, darin besteht, dass die hierfür erforderlichen Vertriebswege unzureichend sind bzw. in manchen Fällen völlig fehlen; weist darauf hin, dass karitative Organisationen und staatliche oder kommunale Einrichtungen, die Sozialarbeit leisten, nicht über ausreichende materielle und personelle Ressourcen verfügen, um die zu wohltätigen Zwecken angebotenen und noch verzehrbaren Lebensmittel zu transportieren und zu verteilen; stellt fest, dass dies insbesondere auf die am stärksten benachteiligten Regionen zutrifft;

93.  weist darauf hin, dass die Lebensmittelindustrie bereits Initiativen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung ergriffen hat, indem sie die Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die im Bereich der Nahrungsmittelhilfe tätig sind – dazu zählen auch Lebensmittelbanken – in ganz Europa verstärkt hat;

94.  fordert die Kommission auf, Vereinbarungen in den Mitgliedstaaten zu fördern, in denen die Abgabe von im Einzelhandel nicht verkauften Produkten an wohltätige Vereinigungen vorgesehen ist;

95.  fordert, dass sich alle Interessenträger stärker dafür einsetzen, dass Lebensmittel, die kurz davor sind abzulaufen, zuerst an gemeinnützige Organisationen gespendet werden; stellt jedoch fest, dass in Bezug auf Spendentätigkeiten nach wie vor Hindernisse bestehen, die insbesondere rechtlicher Natur sind; fordert die Kommission auf, die Auslegung der rechtlichen Bestimmungen zu klären, durch die Spendentätigkeiten erschwert werden;

96.  stellt mit Besorgnis fest, dass die für 2016[29] angekündigten Maßnahmen „um die EU-Rechtsvorschriften über Abfälle sowie Lebens- und Futtermittel zu präzisieren und Lebensmittelspenden sowie die Verwendung von ehemaligen Lebensmitteln und Nebenprodukten aus der Lebensmittelversorgungskette in der Futtermittelerzeugung zu erleichtern“, noch nicht in Angriff genommen worden sind;

97.  begrüßt den Entwurf der EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden als einen ersten Schritt in die richtige Richtung; ist jedoch der Ansicht, dass das Spenden von unverkauften Lebensmitteln angesichts der verschiedenen Hindernisse, die sich dabei aus den EU-Rechtsvorschriften ergeben, über die gesamte Lebensmittelversorgungskette hinweg stärker gefördert werden muss, indem Änderungen der Rechtsvorschriften erlassen werden;

98.  fordert die Kommission auf, die Modalitäten für das Spenden von Lebensmitteln durch Unternehmen im Erzeugerland unabhängig von der Sprache auf der Produktverpackung zu untersuchen; weist darauf hin, dass das Spenden der genannten Waren möglich sein sollte, wenn die für die Aufrechterhaltung der Lebensmittelsicherheit kritischen Informationen, z. B. über Allergene, den Empfängern in den Amtssprachen ihrer Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden;

99.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit regionaler und lokaler Interessenträger bei Lebensmittelspenden durch Senkung der Transaktionskosten zu erleichtern, sodass die Schwelle für eine Beteiligung gesenkt wird, z. B. durch das Angebot von Musterinstrumenten, die an die spezifischen Bedürfnisse vor Ort angepasst und von den lokalen Akteuren verwendet werden können, um Angebot und Nachfrage bei Lebensmittelüberschüssen zusammenzubringen und die Logistik effizienter zu organisieren;

100.  begrüßt die Einrichtung von Sozialmärkten sowie öffentliche und private Partnerschaften mit Wohltätigkeitsorganisationen, deren Ziel es ist, die zum Verzehr, aber nicht für den Verkauf geeigneten Lebensmittel möglichst gut zu nutzen;

101.  fordert die Mitgliedstaaten auf, institutionelle und finanzielle Unterstützung für Sozialsupermärkte, die wichtige Vermittler im Bereich der Lebensmittelspenden sind, bereitzustellen;

102.  fordert, dass Lebensmittelunternehmen, die kostenlos überschüssige Lebensmittel abgeben, korrekte betriebliche Praktiken befolgen müssen, damit die hygienische und gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sichergestellt ist;

103.  betont, dass die nationalen Behörden eine wichtige Rolle dabei spielen können, die Akteure entlang der Lebensmittelversorgungskette dabei zu unterstützen, für den Verzehr geeignete Lebensmittel und Lebensmittel kurz vor Ablauf des Datums zu verwenden, indem sie bei Umsetzung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften eher einen fördernden als einen strafenden Ansatz verfolgen;

104.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit und die Auswirkungen einer Einführung von Rechtsvorschriften in Anlehnung an „Guter-Samariter-Gesetze“ zu prüfen; fordert die Kommission auf, klarzustellen, inwieweit Rechtsakte wie die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und die Richtlinie 85/374/EWG die Haftung bei Lebensmittelspenden regeln;

105.  fordert die Kommission auf, eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorzuschlagen, mit dem Ziel, Steuerbefreiungen auf Lebensmittelspenden ausdrücklich für zulässig zu erklären; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Empfehlungen der Kommission zu folgen und den Mehrwertsteuersatz niedrig oder nahe bei null anzusetzen, wenn die gespendeten Lebensmittel das Mindesthaltbarkeitsdatum fast erreicht haben oder unverkäuflich sind;

106.  fordert die Kommission auf, die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen[30] (FEAD) mit einem Durchführungsakt abzuschließen, der die Verwendung der im Rahmen der GAP angelegten Interventionsbestände regelt und die Nutzung des FEAD zur Erleichterung von Lebensmittelspenden im Zusammenhang mit der Finanzierung der Kosten für Sammlung, Transport, Lagerung und Vertrieb fördert; bestärkt lokale, regionale und nationale Behörden darin, den Aufbau einer Infrastruktur für das Spenden von Lebensmitteln in Regionen und Gebieten, wo diese nicht vorhanden, ungeeignet oder unzureichend ist, zu unterstützen;

107.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, keine Mittel aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (FEAD), die bereits für Lebensmittelbanken und Wohltätigkeitsorganisationen vorgesehen wurden, an andere Zielgruppen umzulenken;

108.  weist darauf hin, dass Lebensmittelspenden nicht als eine selbstverständliche Maßnahme zur Lösung der Kernprobleme der Armut angesehen werden dürfen; betont daher, dass in diesem Zusammenhang unrealistischen Erwartungen vorgebeugt werden sollte: so lassen sich mit Lebensmittelspenden weder soziale Probleme lösen, noch die Lebensmittelverschwendung verhindern; fordert die Kommission daher auf, entschlossener gegen das Entstehen von Armut vorzugehen;

109.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei Lebensmittelspenden wachsam zu sein und dafür zu sorgen, dass die Spenden nicht zur Schaffung alternativer Märkte verwendet werden, zumal dies zur Folge haben könnte, dass Lebensmittelspenden die Bedürftigen nicht erreichen und Gewerbetreibende vom Spenden abgehalten werden;

110.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Spenden von Lebensmitteln genau zu überwachen – ohne KMU und Wohlfahrtsverbände dabei unnötig zu belasten –, um sicherzustellen, dass Lebensmittel nicht veruntreut und auf alternativen Märkten verkauft werden, da dies zur Folge hätte, dass solche Lebensmittelspenden nicht den bedürftigen Menschen zugutekämen und Gewerbetreibende wegen der Gefahr des unlauteren Wettbewerbs vom Spenden abgehalten würden;

111.  ruft alle Akteure der Lebensmittelversorgungskette auf, ihre gemeinsame Verantwortung zu übernehmen und die gemeinsame Erklärung zur Lebensmittelverschwendung „Every Crumb Counts“ und die Vereinbarung des Einzelhandels über Abfälle „Retail agreement on waste“ umzusetzen; weist darauf hin, dass der Einzelhandel jeden Tag mit Millionen Verbrauchern in Kontakt kommt und daher in der einzigartigen Lage ist, sie über die Lebensmittelverschwendung zu informieren und aufzuklären, um ihnen so sachkundige Entscheidungen zu ermöglichen; betont, dass Vermarktungsmethoden wie „zwei für eins“ das Risiko erhöhen, dass Verbraucher mehr kaufen, als sie verwenden können; betont in diesem Zusammenhang auch, dass kleinere Verpackungsgrößen für kleinere Haushalte angeboten werden müssen; begrüßt, dass einige Einzelhändler Lebensmittel mit kurzem Verbrauchsdatum zu reduzierten Preisen anbieten, ist aber der Überzeugung, dass diese Praxis stärkere Verbreitung finden sollte;

112.  weist erneut darauf hin, dass Eierabfälle eines der Hauptprobleme von Einzelhändlern sind; ersucht die Kommission, unter Beachtung der wissenschaftlichen Bewertungen der EFSA zu prüfen, wie Eierabfälle verringert werden können, und ersucht die Mitgliedstaaten, die Verbraucher über dieses wichtige Thema zu informieren;

113.  fordert die Kommission auf, zu untersuchen, welche Auswirkungen die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) auf die Entstehung und Verringerung von Lebensmittelabfällen haben;

114.  betont, dass die Landwirte für ihr wirtschaftliches Überleben darauf angewiesen sind, dass ihre Erzeugnisse unter gerechten Bedingungen und zu einträglichen Preisen auf den Markt gelangen, und dass der Verlust von Erzeugnissen in den landwirtschaftlichen Betrieben – z. B. aufgrund von extremen oder außergewöhnlichen Wetterverhältnissen, Naturkatastrophen, Marktverlusten oder niedrigen Preisen – für die Landwirte Investitionsverluste und entgangene Einnahmen darstellt; weist diesbezüglich darauf hin, dass sich die Preisschwankungen auf den Agrarmärkten negativ auf die Produktion und die Einnahmen der Landwirte auswirken und zu Lebensmittelverschwendung führen können, und dass die GAP daher Instrumente bieten sollte, um diesen Schwankungen entgegenzuwirken;

115.  betont, dass die Kommission bisher keine Untersuchung durchgeführt hat, um die Auswirkungen der verschiedenen Reformen auf die Menge der landwirtschaftlichen Erzeugung und auf die Menge der Lebensmittelabfälle zu bewerten; fordert die Kommission daher auf, das Problem der Lebensmittelverschwendung bei der künftigen Entwicklung von Maßnahmen und der Umsetzung der GAP zu berücksichtigen;

116.  betont, dass die Lebensmittelverschwendung, die im Rahmen der Produktion verursacht wird, auch eine Folge der Verschlechterung der landwirtschaftlichen Produktionsbasis sein kann, die auf die Bodendegradation, den Verlust an Artenvielfalt (Verringerung der Bestäubung) und die Zerstörung der natürlichen Ressourcen insgesamt zurückzuführen ist, und dass dies bei der Weiterentwicklung der Landwirtschaft und der GAP angemessen berücksichtigt werden sollte;

117.  ist der Ansicht, dass die Bewirtschaftung der Bodenressourcen im Rahmen der GAP und der einzelstaatlichen Politik sachgemäß geregelt werden muss, damit die indirekte Lebensmittelverschwendung eingedämmt wird, die durch die unzulängliche Urbanisierung und Infrastrukturentwicklung oder die Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen, auf denen die landwirtschaftliche Tätigkeit wirtschaftlich nicht mehr attraktiv ist, verursacht wird;

118.  bestärkt die Mitgliedstaaten darin, die Möglichkeiten des Europäischen Fischereifonds (EFF) und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) vollständig auszuschöpfen, um die Lebensmittelverschwendung im Zusammenhang mit dem Rückwurf von Fischen zu verringern und die Überlebensraten der in Aquakulturen gezüchteten Organismen zu verbessern;

119.  äußert die Hoffnung, dass die derzeit eingeführte Anlandeverpflichtung in der GFP zu selektiveren Fanggeräten und Fangpraktiken führen wird und somit dazu, dass weniger Fische ins Meer zurückgeworfen werden; stellt jedoch fest, dass die Anlandeverpflichtung nicht für alle Fische gilt und daher weitere Maßnahmen erforderlich sind;

120.  ist besorgt über das Ausmaß der Verschwendung, das im Fischfang aufgrund der verderblichen Natur des Fisches und der häufig extremen Wege, die der Fisch zur Verarbeitung zurücklegt – von Europa nach Asien und zurück nach Europa zum Verkauf an den Endverbraucher – auftritt;

121.  weist erneut darauf hin, dass das Konzept des „Wasser-Fußabdrucks“ bei Lebens- und Futtermitteln wichtig ist;

122.  weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates auch Wasser, das „dem Lebensmittel bei seiner Herstellung, Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt“ wird, zu den Lebensmitteln zählt und eine grundlegende strategische Ressource der gesamten Lebensmittelindustrie ist;

123.  betont, dass die Lebensmittelverschwendung je nach Qualität, Typ und Menge des für die Herstellung der Lebensmittel verwendeten Wassers auch mit einer beträchtlichen Wasserverschwendung einhergeht;

124.  weist darauf hin, dass die Wasserbewirtschaftung in der Landwirtschaft verbessert, Systeme zur intelligenten Nutzung von Wasser bei der Lebensmittelherstellung entwickelt und die Wasser-, Lebensmittel- und Ernährungssicherheit in den Regionen, die am stärksten durch den Klimawandel gefährdet sind, erhöht werden müssen;

125.  betont, dass innovative und umweltfreundliche Lösungen – z. B. bei der Bewirtschaftung von bei der Lebensmittelerzeugung anfallenden Kuppel- und Nebenprodukten, im Lebensmittelhandel, bei der Lebensmittellagerung, der Haltbarkeit, bei digitalen Technologien und bei Lebensmittelkontaktmaterialien – erhebliche Möglichkeiten zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung bieten können; bestärkt die Kommission, die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger darin, die Forschung in diesen Bereichen zu unterstützen und nachhaltige und wirksame Lösungen zu fördern; ist der Ansicht, dass Dienstleistungen der kollaborativen Wirtschaft im Hinblick auf die Sensibilisierung und die Förderung des nachhaltigen Verbrauchs wichtig sind; fordert die Kommission auf, Innovationen durch Forschungsprojekte und Programme, die über den EU-Haushalt finanziert werden – beispielsweise die Europäische Innovationspartnerschaft –, voranzubringen;

126.  hebt hervor, dass, was die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung betrifft, alle Akteure in der Versorgungskette, einschließlich der Hersteller von Verpackungssystemen, in der Verantwortung stehen; betont, dass Verpackungsmaterialien und -lösungen einen positiven Beitrag zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Lebensmittelverschwendung entlang der Versorgungskette leisten können – dazu zählen z. B. Verpackungen, die Lebensmittelverluste beim Transport, der Lagerung und dem Vertrieb verringern, die Lebensmittelqualität und -hygiene länger bewahren oder die Haltbarkeit verlängern; hebt jedoch hervor, dass Verpackungen zweckmäßig gestaltet (d. h. keine Über- oder Unterverpackung) und auf das Produkt und die Bedürfnisse der Verbraucher zugeschnitten sein müssen, und dass das verpackte Produkt als Ganzes unter dem Aspekt des Lebenszyklus, einschließlich des Designs und der Verwendung der Verpackung, betrachtet werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vorteile von biobasierten, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Lebensmittelverpackungen zu bewerten, wobei die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit zu berücksichtigen sind und ein auf den gesamten Lebenszyklus ausgerichteter Ansatz zu verfolgen ist; betont, dass die Ziele für die Verringerung von Lebensmittelabfällen – und insbesondere das Ziel der wesentlichen Reduzierung des Verbrauchs an nicht wiederverwertbaren Verpackungen und übermäßigen Verpackungen – mit den Maßnahmen und Zielen gemäß Richtlinie 94/62/EG im Einklang stehen müssen;

127.  bestärkt die Kommission und Mitgliedstaaten darin, die Entwicklung und den Einsatz von aktiven und intelligenten Lebensmittelkontaktmaterialien sowie anderen innovativen Lösungen, die einen positiven Beitrag zur Ressourceneffizienz und zur Kreislaufwirtschaft leisten, zu unterstützen; weist darauf hin, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften zu Lebensmittelkontaktmaterialien ein Höchstmaß an Verbraucherschutz bei allen Verpackungsmaterialien, auch solchen, die aus Drittländern eingeführt werden, sicherstellen sollten; fordert die Kommission daher auf, harmonisierte EU-Regelungen für Lebensmittelkontaktmaterialien vorzulegen und die Ausarbeitung spezifischer EU-Maßnahmen für Materialien wie Papier und Pappe in Übereinstimmung mit der Entschließung des Parlaments vom 6. Oktober 2016 über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien vorrangig zu behandeln;

128.  empfiehlt die Förderung freiwilliger Verhaltenskodizes in der Wirtschaft, die von den Branchenspezifischen Organisationen aus der Lebensmittelbranche, Gastronomie und Hotellerie entwickelt werden und darauf abzielen, dass die Produkte optimal genutzt werden und Spendentätigkeiten für Programme, in deren Rahmen Lebensmittelüberschüsse für soziale Zwecke gesammelt werden, gefördert werden;

129.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Abschluss von Vereinbarungen oder Absichtserklärungen zu unterstützen, um verantwortliche Verhaltensweisen und beispielhafte Praktiken zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen – unter anderem die Ausstattung von Gastronomiebetrieben mit wiederverwendbaren Behältern aus rezyklierbaren Materialien, die es den Kunden ermöglichen, Essensreste mit nach Hause zu nehmen – zu fördern;

130.  empfiehlt, dass gegebenenfalls lokale, regionale und saisonale Produkte in der Gastronomie und im Gastgewerbe verwendet werden, damit die Produktions- und Verbrauchskette verkürzt wird, sodass die Zahl der Verarbeitungsschritte und infolgedessen die Menge des Abfalls, der während der verschiedenen Phasen anfällt, verringert wird;

131.  betont, dass die digitale Entwicklung zahlreiche Chancen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bietet, insbesondere durch die Einrichtung von Online-Plattformen zur „Rettung von Lebensmitteln“, auf denen Gastronomiebetriebe unverkaufte Portionen zu einem reduzierten Preis anbieten können; weist darauf hin, dass mit diesen Projekten in den Mitgliedstaaten, in denen sie entwickelt wurden, große Erfolge erzielt wurden;

132.  fordert die Kommission auf, den Beitrag von Initiativen der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung, beispielsweise die Norm für gesunde Ernährung „Healthy Nutritional Standard“, anzuerkennen, die zum Ziel hat, verschiedene Verbrauchergruppen mit speziellen Ernährungsbedürfnissen oder Vorlieben besser über Lebensmittel zu informieren und zwar durch freiwillige und mitgeregelte Lebensmittelkennzeichnungen in der Gastronomie und im Tourismus, damit auch in diesem Bereich dazu beigetragen wird, die Lebensmittelverschwendung zu verringern;

133.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit den Entwicklungsländern zusammenzuarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, ihre Infrastruktur in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern und ihre Lebensmittelabfälle zu verringern;

134.  fordert alle Organe und Einrichtungen der Europäischen Union auf, in die Ausschreibungsbedingungen für gastronomische Dienstleistungen die Forderung nach Plänen für Abfallmanagement und -verringerung aufzunehmen; ersucht die Quästoren, Aktionen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen im Europäischen Parlament Vorrang einzuräumen und bestärkt die anderen europäischen Organe darin, dies ebenfalls zu tun; bestärkt die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften darin, die Lebensmittelabfälle in öffentlichen Einrichtungen einzudämmen;

135.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0266.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0014.
  • [3]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [4]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [5]  ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 46.
  • [6]  Food wastage footprint. Impacts on natural resources (Bilanz der Lebensmittelverschwendung – Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen). FAO, Rom, 2013.
  • [7]  Food wastage footprint & climate change (Bilanz der Lebensmittelverschwendung & Klimawandel). FAO, 2015.
  • [8]  https://www.wfp.org/hunger/stats.
  • [9]  The State of Food Insecurity in the World 2015 (Der Stand der Ernährungsunsicherheit in der Welt 2015). FAO, VN.
  • [10]  Development Goals in an Era of Demographic Change, Global Monitoring Report 2015/2016 (Entwicklungsziele in einer Ära des demografischen Wandels, Globaler Monitoring-Bericht 2015/2016), Weltbank.
  • [11]  http://www.un.org/en/development/desa/news/population/2015-report.html
  • [12]  FUSIONS, Estimates of European food waste levels (Schätzungen zum Ausmaß der Lebensmittelverschwendung in Europa), März 2016.
  • [13]  People at risk of poverty or social exclusion (Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind). Eurostat.
  • [14]  Estimates of European food waste levels (Schätzungen zum Ausmaß der Lebensmittelverschwendung in Europa). FUSIONS, März 2016.
  • [15]  Household Food Waste in the UK (Lebensmittelabfälle der Privathaushalte im Vereinigten Königreich). WRAP, 2015.
  • [16]  „Global food losses and food waste“ (Lebensmittelverluste und Lebensmittelverschwendung weltweit). FAO 2011.
  • [17]  Sonderbericht Nr. 34/2016 des Europäischen Rechnungshofs „Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung: eine Chance für die EU, die Ressourceneffizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern“ (2016), S. 14.
  • [18]  Food Loss and Waste Accounting and Reporting Standard (Norm für die Messung und Berichterstattung in Bezug auf die Verschwendung und den Verlust von Lebensmitteln), 2016.
  • [19]  Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3).
  • [20]  ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18.
  • [21]  Flash Eurobarometer 425 – „Food waste and date marking“ (Lebensmittelabfälle und Datumskennzeichnung). September 2015.
  • [22]  Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1).
  • [23]  Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 1); Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 55); Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 206).
  • [24]  Vergleichsstudie von 2014 über die Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen der EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Lebensmittelspenden, in Auftrag gegeben vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
  • [25]  ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1).
  • [26]  Gemeinsame Antwort auf zwei schriftliche Anfragen (E-003730/13, E-002939/13), 7. Mai 2013.
  • [27]  Vergleichsstudie von 2014 über die Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen der EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Lebensmittelspenden, in Auftrag gegeben vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
  • [28]  Commission staff working document, executive summary of the impact assessment, impact assessment on measures addressing food waste to complete SWD(2014) 207 regarding the review of EU waste management targets. SWD(2014) 289 final, 23.9.2014. (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Zusammenfassung der Folgenabschätzung, Folgenabschätzung zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung in Ergänzung von SWD(2014) 207 im Hinblick auf die Abfallbewirtschaftungsziele der EU).
  • [29]  Anhang zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (2015)“.
  • [30]  ABl. L 72 vom 12.3.2014, S. 1.

Begründung

Als einer der wohlhabendsten und wirtschaftlich stärksten Gemeinschaften der Welt kommt der EU die moralische und politische Pflicht zu, die große Menge an alljährlich verschwendeten Lebensmitteln zu verringern. Lebensmittelverschwendung und -verlust gehen mit einer Verschwendung von Wasser, Boden, Arbeitszeit und anderen wertvollen, häufig begrenzten Ressourcen einher.

Schätzungen zufolge werden jährlich 88 Millionen Tonnen Lebensmittel in der EU verschwendet. Im Zuge der Erzeugung und Beseitigung von Lebensmittelabfällen in der EU werden 170 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen und 261 Millionen Tonnen Ressourcen verbraucht.

Im Rahmen des Ziels für nachhaltige Entwicklung 12.3 sollen bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbiert und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringert werden.

Weltweit bestehen Unterschiede beim Auftreten der Lebensmittelverschwendung hinsichtlich des Kontextes und des Zeitpunkts. In den Industrieländern werden die meisten Lebensmittel am Ende der Versorgungskette, nämlich beim Vertrieb und beim Verbrauch, verschwendet. In den Entwicklungsländern hingegen tritt die Lebensmittelverschwendung gehäuft am Anfang der Kette auf, was auf einen Mangel an fortschrittlichen landwirtschaftlichen Verfahrensweisen, wirksamen Verkehrssystemen, Infrastrukturen und sicheren Lagerstätten zurückzuführen ist.

Schätzungen des Projekts FUSIONS zufolge sind die Haushalte mit 53 % und die verarbeitende Industrie mit 19 % die Hauptverursacher der Lebensmittelverschwendung in der EU. Zu den weiteren Verursachern zählen die Gastronomie mit 12 %, die Primärproduktion mit 10 % und der Großhandel mit 5 %.

Aufgrund der Komplexität des Problems ist ein koordiniertes politisches Vorgehen der EU und der Mitgliedstaaten erforderlich, wobei die Maßnahmen in den Bereichen Abfall, Lebensmittelsicherheit und -information, aber auch Aspekte der Politik in den Bereichen Wirtschaft, Forschung und Innovation, Umwelt, Landwirtschaft, Bildung und Soziales zu berücksichtigen sind.

Lebensmittelverschwendung findet entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette statt, und allen Beteiligten kommt eine Verantwortung dabei zu, Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Verringerung des Problems zu ergreifen. Daher soll dieser Bericht als ein umfassendes Dokument dienen, mit dem das Problem entlang der gesamten Versorgungs- und Verbrauchskette in Angriff genommen wird und politische und praktische Möglichkeiten seiner Eindämmung untersucht werden. Zugleich ist der Wahrung und Verbesserung der Lebensmittelsicherheit Priorität einzuräumen.

Das Problem der Ressourceneffizienz und der Lebensmittelverschwendung steht ganz oben auf der politischen Tagesordnung der EU und all ihrer Organe. Die Kommission hat kürzlich die Plattform für Lebensmittelverluste und ‑verschwendung eingerichtet, und die Arbeit an den EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden kommt voran. Nach ihrer Fertigstellung dürften sie als ein sinnvolles Instrument zur Steigerung der Menge an Lebensmittelspenden in den Mitgliedstaaten dienen, es ist jedoch anzunehmen, dass viele Fragen im Zusammenhang mit der Lebensmittelverschwendung außerhalb des Geltungsbereichs der Leitlinien verbleiben werden.

Beim Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sind Fortschritte zu verzeichnen, und es sollten darin die Grundlagen für ein koordiniertes EU-weites Vorgehen gelegt werden. Um das Problem systematisch angehen zu können, benötigt die EU einheitliche Begriffsbestimmungen, Hierarchien und Verfahrensweisen. Das Fehlen einer einheitlichen und kohärenten Definition des Begriffs „Lebensmittelverschwendung“ sowie einer einheitlichen Methode zur Bemessung der Lebensmittelverschwendung auf Unionsebene erschwert den Vergleich verschiedener Datensätze und die Bewertung der bei der Verringerung der Lebensmittelverschwendung erzielten Fortschritte.

In Bezug auf diese Fragen sollte das Europäische Parlament eine kohärente Haltung einnehmen. Daher wird dieser Bericht soweit wie möglich mit den maßgeblichen Entscheidungen, die im Rahmen der wichtigen Arbeit an dem legislativen Abfallpaket getroffen werden, abgestimmt.

Das Problem der Lebensmittelverschwendung und des Lebensmittelverlustes geht jedoch in seiner Komplexität über den reinen Abfallaspekt hinaus. Fragen z. B. im Zusammenhang mit der Etikettierung, Haftung, Information, dem Austausch bewährter Verfahren sowie dem Abfall erfordern größere Aufmerksamkeit und verdeutlichen, dass bereichsübergreifend koordinierte politische Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Dem FUSIONS-Bericht zufolge gibt es momentan 52 EU-Rechtsakte, die sich in positiver oder negativer Weise auf die Lebensmittelverschwendung auswirken: 29 Verordnungen, 10 Richtlinien, drei Beschlüsse, 10 Mitteilungen und eine Entschließung. Diese beziehen sich auf die folgenden Politikbereiche der EU: Landwirtschaft, Fischerei, Steuerwesen, Verbraucherschutz, Umwelt, Finanzen, Wirtschaft, öffentliche Gesundheit, Industriepolitik und Binnenmarkt.

Die Kommission sollte im Rahmen ihrer zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung unternommenen Anstrengungen die einschlägigen Rechtsvorschriften daraufhin prüfen, ob sie zweckmäßig sind und ob Lücken, Überschneidungen oder Bereiche, in denen Klärung oder weiteres Handeln erforderlich sind, bestehen.

In Bezug auf den geltenden Regelungsrahmen und angesichts der Fehlauslegungen des geltenden Unionsrechts auf nationaler Ebene sollte in den EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden verdeutlicht werden, was in den Zuständigkeitsbereich der EU und was in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt, damit wirksame Änderungen erfolgen können.

Darüber hinaus ist es offensichtlich, dass die Bürger besser über Lebensmittel, Lebensmittelsicherheit sowie Lebensmittelverschwendung und ihre Ursachen informiert werden müssen. Einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2015 zufolge ist 47 % der EU‑Bürger die Bedeutung der Kennzeichnung „mindestens haltbar bis“ und 40 % der EU-Bürger die Bedeutung der Kennzeichnung „zu verbrauchen bis“ bekannt.

Darüber hinaus geben sechs von zehn Europäern an, beim Einkauf und bei der Zubereitung von Lebensmitteln stets das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum zu prüfen, wohingegen sehr wenige angeben, dies nie zu tun. Anhand dieser beiden Erkenntnisse wird deutlich, dass die Bedeutung der Haltbarkeitsangaben bei Lebensmitteln nur unzureichend verstanden wird und dass diese Unklarheit der Lebensmittelverschwendung Vorschub leistet.

Um die Lebensmittelverschwendung einzudämmen, ist es entscheidend, gemeinsame Anstrengungen im Hinblick auf die bessere Information der Verbraucher zu unternehmen. Eurobarometer zufolge ist es den Verbrauchern bewusst, dass sie selbst an der Eindämmung der Lebensmittelverschwendung Anteil haben. So sind mehr als 75 % der Unionsbürger der Ansicht, dass der einzelne Verbraucher eine Rolle bei der Vorbeugung der Lebensmittelverschwendung spielt.

Darüber hinaus gibt es in den geltenden Rechtsvorschriften weitere Sachverhalte, die sich negativ auf das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung auswirken könnten. So sieht beispielsweise die Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuerrichtlinie) vor, dass Lebensmittelspenden steuerpflichtig sind und dass Steuerbefreiungen auf Lebensmittelspenden unzulässig sind. Um diese Vorgabe zu umgehen, empfiehlt die Kommission aus steuerlichen Gründen, den Wert gespendeter Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum fast erreicht haben oder nicht zum Verkauf geeignet sind, recht niedrig oder sogar nahe bei null anzusetzen. Einige Mitgliedstaaten haben legale Möglichkeiten zur Aufhebung der Besteuerung von Lebensmittelspenden gefunden, andere, insbesondere die neueren, jedoch nicht. Es ist daher angezeigt, die Kommission dazu aufzufordern, eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorzuschlagen, die darauf abzielt, Steuerbefreiungen für Lebensmittelspenden ausdrücklich zuzulassen.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten können auch wirtschaftliche und andere Anreize als ein starkes Signal für Interessenträger dienen, die zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung unternommenen Anstrengungen zu steigern. Körperschaftssteuerliche Anreize haben sich in Ländern wie Frankreich und Spanien als wirkungsvolles Mittel zur Förderung von Lebensmittelspenden an Lebensmittelbanken erwiesen.

Die Fragen im Zusammenhang mit der Spenderhaftung, die sich aus dem allgemeinen Lebensmittelrecht und der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte ergeben, sind ein Beispiel für die vorhandene Rechtsunsicherheit. Grundsätzlich sollten Spender, die Lebensmittel in gutem Glauben und im Einklang mit allen Vorschriften über Lebensmittelsicherheit sowie anderen geltenden Vorschriften spenden, keine rechtlichen Schwierigkeiten befürchten müssen.

Die Einführung einer Rechtsvorschrift auf EU-Ebene in Anlehnung an „Guter-Samariter-Gesetze“ unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips könnte zu einem Anstieg der Lebensmittelspenden führen. Die Kommission sollte prüfen, ob die Möglichkeit besteht, eine solche Rechtsvorschrift einzuführen, und wie sie sich auf die Verringerung der Lebensmittelverschwendung und die Lebensmittelsicherheit auswirken würde. Diesbezüglich ist klarzustellen, dass der Lebensmittelsicherheit Priorität einzuräumen ist, und dass die geltenden Normen für Lebensmittelsicherheit nicht durch die zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung ergriffenen Maßnahmen beeinträchtigt werden dürfen.

Forschung und Entwicklung spielen in allen Bereichen der Lebensmittelversorgungskette eine entscheidende Rolle, wenn es gilt, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen, die Lebensmittelsicherheit zu verbessern und die Nachhaltigkeit der Lebensmittelerzeugung zu fördern. In Bereichen wie der Bewirtschaftung der bei der Nahrungsmittelerzeugung anfallenden Kuppel- und Nebenprodukte, der Lebensmittellagerung, den digitalen Technologien und der Verpackung sollte die Entwicklung innovativer und umweltfreundlicher Lösungen gefördert und unterstützt werden.

Die Europäische Union, die Mitgliedstaaten, Landwirte, Verarbeiter, Verpackungshersteller, Speditionen, der Einzelhandel, die Gastronomie, Verbraucher sowie alle anderen Interessenträger stehen offensichtlich in der Pflicht, zu handeln.

Es hat sich herausgestellt, dass spontane Initiativen von Interessenträgern – sowohl nicht gewerblicher als auch gewerblicher Natur –, die dazu dienen, eine sparsamere Lebensführung zu bewerben und umzusetzen, im Allgemeinen vor Ort Wirkung zeigen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten bewährte Verfahren zur Verringerung der Lebensmittelabfälle und die bereits von den Interessenträgern genutzten Methoden zum Erhalt der Ressourcen fördern.

Ein wirksames Vorgehen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung erfordert jedoch ein grundlegendes Überdenken der gesamten Lebensmittelversorgungskette – und zwar hinsichtlich der Art, wie Lebensmittel hergestellt, vermarktet und verbraucht werden. Dazu bedarf es eines gemeinsamen Verständnisses des Sachverhalts und einer engen Zusammenarbeit aller maßgeblichen Interessenträger. 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (27.3.2017)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu der Initiative für Ressourceneffizienz: Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit
(2016/2223(INI))

Verfasser der Stellungnahme: James Nicholson

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass die Lebensmittelverschwendung auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette ein Problem ist und auf jeder dieser Stufen – sei es bei der Erzeugung, der Verarbeitung, der Vermarktung, dem Transport oder dem Verbrauch – gleichermaßen gehandelt werden muss; fordert daher, dass die Kommunikation zwischen allen Beteiligten in der Lebensmittelversorgungskette und insbesondere zwischen Lieferanten und Händlern verbessert werden muss, damit das Angebot und die Nachfrage aufeinander abgestimmt werden;

2.  fordert alle Interessenträger im Bereich der Erzeugung, der Lieferung und dem Verbrauch auf, verschiedene bewährten Verfahren zu nutzen und Informationen und Erfahrungen im Zusammenhang mit wirksamen Maßnahmen, die in den EU-Mitgliedstaaten angewendet werden, auszutauschen, um Lebensmittelverluste zu bekämpfen und die Entstehung von Lebensmittelabfällen auf verschiedenen Stufen der Lebensmittelversorgungskette – von der Erzeugung über die Lieferung bis hin zum Verbrauch – zu verhindern; fordert die Kommission auf, Leitlinien auf der Grundlage fundierter Daten und bewährter Verfahren vorzuschlagen;

3.  betont, dass die Landwirte für ihr wirtschaftliches Überleben darauf angewiesen sind, dass ihre Erzeugnisse unter gerechten Bedingungen und zu einträglichen Preisen auf den Markt gelangen, und dass der Verlust von Erzeugnissen in den landwirtschaftlichen Betrieben – z. B. aufgrund von extremen oder außergewöhnlichen Wetterverhältnissen, Naturkatastrophen, Marktverlusten oder niedrigen Preisen – für die Landwirte Investitionsverluste und entgangene Einnahmen darstellt; weist diesbezüglich darauf hin, dass sich die Preisschwankungen auf den Agrarmärkten negativ auf die Produktion und die Einnahmen der Landwirte auswirken und zu Lebensmittelverschwendung führen können, und dass die GAP daher Instrumente bieten sollte, um diesen Schwankungen entgegenzuwirken;

4.  betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen, die zur Verhinderung der Lebensmittelverschwendung in der gesamten Union umgesetzt werden sollen, zunächst alle wichtigen Interessenträger – auch aus der Landwirtschaft – konsultieren und Folgenabschätzungen durchführen sollten;

5.  betont, dass die Lebensmittelverschwendung bereichsübergreifend analysiert werden muss, weil sie mehrere Politikbereiche zugleich betrifft, darunter Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelsicherheit, Umwelt, Soziales und Steuerpolitik; betont daher, dass die verschiedenen Maßnahmen stärker vereinheitlicht werden müssen und dass, sofern zutreffend, dafür gesorgt werden muss, dass die Verringerung der Lebensmittelverschwendung im Rahmen der geltenden Maßnahmen vorrangig behandelt wird; betont, dass die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung nicht zur Beeinträchtigung der Lebensmittelsicherheit, der Umweltstandards und der Tierschutznormen, insbesondere in Bezug auf die Tiergesundheit und den Tierschutz, führen sollte;

6.  hebt die Ergebnisse des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs „Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung: eine Chance für die EU, die Ressourceneffizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern“ hervor, in dem betont wird, dass das bisherige Vorgehen der Kommission in Bezug auf die Lebensmittelverschwendung bruchstückhaft und unzusammenhängend war und in dem auf Schlupflöcher – z. B. den Aufschub der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, über ihre Lebensmittelabfälle zu berichten sowie den Aufschub der Frist für den Erlass eines Durchführungsrechtsakts zur Einführung einer gemeinsamen Methode für die Messung der Lebensmittelverschwendung – hingewiesen wird;

7.  betont, dass die Kommission bisher keine Untersuchung durchgeführt hat, um die Auswirkungen der verschiedenen Reformen auf die Menge der landwirtschaftlichen Erzeugung und auf die Menge der Lebensmittelabfälle zu bewerten; fordert die Kommission daher auf, das Problem der Lebensmittelverschwendung bei der künftigen Entwicklung von Maßnahmen und der Umsetzung der GAP zu berücksichtigen;

8.  fordert die Kommission auf, in ihrer künftigen Politik eine strikte Unterscheidung zu treffen zwischen der Lebensmittelverschwendung, die auf das Verbraucherverhalten zurückzuführen ist und mit entsprechenden Initiativen und Sensibilisierungskampagnen eingedämmt werden kann, und dem Lebensmittelverlust, der auf der Ebene der Primärproduktion infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Unwetter auftritt und nicht zu verhindern ist;

9.  begrüßt die Einrichtung der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung, die es den Interessenträgern ermöglicht, Informationen über die Optimierung der Verwendung ehemaliger Lebensmittel und Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellungskette für die Futtermittelherstellung auszutauschen, und weist auf ihre Bedeutung für die Primärerzeugung hin; fordert die Kommission auf, dem Parlament eine genaue Übersicht über die laufenden Maßnahmen, die Ziele sowie einen Bericht über den Fortschritt der laufenden Arbeiten in Bezug auf die gemeinsame Methodik und Spenden vorzulegen, und fordert die Kommission auf, Informationen über die Tätigkeit der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung in den 24 EU-Sprachen verfügbar zu machen;

10.  betont die Initiativen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, die Maßnahmen zur Einrichtung der Finanzhilfeplattform umfassen, durch die Anreize für Investitionen und Innovationen zur Verringerung der Verluste geschaffen werden sollen; weist in diesem Zusammenhang auch auf die Leitlinien für die Mitgliedstaaten über die Umwandlung von Lebensmittelabfällen oder landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen in Energie hin;

11.  betont, dass der Energiebedarf durch die Nutzung von Abfall- und Nebenprodukten gedeckt werden sollte, die in keinem anderen derjenigen Prozesse sinnvoll genutzt werden können, die in der Abfallhierarchie weiter oben angesiedelt sind;

12.  fordert die Kommission auf, die Rolle der öffentlichen Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen, im Bereich der Abfallwirtschaft und der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung sowie die Anstrengungen von Unternehmen wie KMU, die unmittelbar zur Kreislaufwirtschaft beitragen, anzuerkennen;

13.  betont, dass Lebensmittelverschwendung schwerwiegende Folgen für die Umwelt hat, zum Klimawandel beiträgt und dass durch sie knappe Ressourcen wie Boden, Energie und Wasser verschwendet werden;

14.  weist darauf hin, dass die Verwendung von Lebensmitteln, deren Verlust oder Beseitigung sich nicht verhindern lässt und von Nebenprodukten aus der Lebensmittelversorgungskette – insbesondere von Nebenprodukten tierischen Ursprungs sowie Nebenprodukten, die bei der Futtermittelerzeugung, bei der Rückgewinnung von Nährstoffen und bei der Erzeugung von Bodenverbesserungsmitteln anfallen – optimiert werden kann und dass diese Produkte für die Primärproduktion wichtig sind;

15.  fordert die Kommission auf, die rechtlichen Hindernisse für die Verwendung ehemaliger Lebensmittel für die Futtermittelherstellung zu untersuchen und die Forschung in diesem Bereich zu fördern; betont zugleich, dass die Rückverfolgbarkeit verbessert, die Normen für den Schutz vor biologischen Gefahren eingehalten und dass Trenn- und Behandlungsverfahren angewandt werden müssen, die die Risiken in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit auf null reduzieren;

16.  fordert, dass eine umfassende Lebensmittelabfallhierarchie, in der die Vermeidung an der Quelle eindeutig in den Vordergrund gestellt wird, in die EU-Rechtsvorschriften aufgenommen wird; betont, dass in der Lebensmittelabfallhierarchie die Vermeidung an der Quelle oberste Priorität hat; weist darauf hin, dass an nächster Stelle die Verwendung für die menschliche Ernährung und erst danach die Verwendung als Futtermittel für Tiere und dann die Kompostierung und die anaerobe Zersetzung folgen, also:

  a)  Vermeidung an der Quelle;

  b)  Bergung essbarer Lebensmittel, wobei für Menschen bestimmte Lebensmittel Vorrang vor Tierfutter oder der Aufbereitung zu Produkten haben, die keine Lebensmittel sind;

  c)  organische Verwertung;

  d)  energetische Verwertung;

  e)  Beseitigung;

17.  weist darauf hin, dass die Verwendung von ehemaligen Lebensmitteln und von Nebenprodukten aus der Lebensmittelherstellungskette für die Futtermittelherstellung optimiert werden kann und dass dies für die Primärproduktion wichtig ist; betont jedoch den Nutzen der Abfallhierarchie und die Notwendigkeit einer besseren Rückverfolgbarkeit;

18.  betont, dass es wichtig ist, dass sich Landwirte in Genossenschaften oder Berufsverbänden zusammenschließen, damit Lebensmittelverluste dadurch verringert werden können, dass die Landwirte ihre Marktkenntnisse ausbauen, die Programmplanung effizienter gestalten, Größenvorteile erzielen und die Kapazitäten zur Vermarktung ihrer Erzeugnisse verbessern;

19.  hebt hervor, dass die Zusammenarbeit zum Beispiel über Erzeugerorganisationen oder andere Arten von Einrichtungen wie Branchenverbände oder Genossenschaften wichtig ist, damit der Zugang zu Finanzmitteln für Innovationen und für Investitionen in Behandlungstechnologien wie die Kompostierung und die anaerobe Zersetzung – sofern sie angemessen sind – oder die weitere Verarbeitung der Erzeugnisse verbessert wird, und dass sich Landwirte auf diese Weise neue Märkte erschließen und Zugang zu neuen Produkten und Kundenkreisen verschaffen könnten; weist diesbezüglich darauf hin, dass die Strukturierung der Sektoren und die Verwendung von Verträgen zur Folge haben, dass die Produktion besser gesteuert und die Lebensmittelverschwendung wirkungsvoller bekämpft werden kann; vertritt die Ansicht, dass dies auf lokaler oder regionaler Ebene geschehen muss, damit der Grundsatz der örtlichen Nähe eingehalten wird;

20.  weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit und die Digitalisierung, die den besseren Zugang zu Daten und Prognosen für die zu erwartende Nachfrage und die Ausarbeitung vorläufiger Produktionspläne für Landwirte ermöglicht, nutzbringend ist, da diese dadurch in die Lage versetzt werden, das Angebot an die Nachfrage anzupassen, sich besser mit den anderen Branchen der Lebensmittelversorgungskette abzustimmen und die Verschwendung wirksamer einzudämmen; betont, dass angesichts der Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verringerung unvermeidlicher Lebensmittelabfälle auftreten, eine wirksame Verwendung von Lebensmittelabfällen, einschließlich in der Bioökonomie, gefördert werden sollte;

21.  ist der Ansicht, dass das Produktangebot besser an die Nachfrage angepasst werden kann, indem Etikettierungsnormen eingeführt werden, durch die die Verbraucher ausreichend über den Ursprung der Zutaten sowie die Herstellungs- und Verarbeitungstechniken informiert werden, zumal dies die die Verbraucher in die Lage versetzen würde, sachkundige Kaufentscheidungen zu fällen, sodass sie indirekt auch die Produktionsfaktoren beeinflussen könnten – mit positiven ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen;

22.  fordert die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche Anreize dafür zu schaffen, dass die Verschwendung von Lebensmitteln verhindert wird;

23.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Landwirte und Verbraucher besser über einen effizienten Umgang mit Energie, Wasser und natürlichen Ressourcen in allen Abschnitten der Lebensmittelversorgungskette zu informieren, damit Ressourcen- und Lebensmittelabfälle deutlich verringert werden und so die Kosten des Materialeinsatzes und die Verschwendung von Nährstoffen gesenkt und Innovationen und Nachhaltigkeit in den landwirtschaftlichen Betrieben gesteigert werden;

24.  ist der Auffassung, dass die Forschungstätigkeit ausgeweitet werden muss und mehr Informationen erforderlich sind, damit die Lebensmittelverschwendung in der Primärerzeugung verhindert und ressourcenverschwendende Verfahren in der landwirtschaftlichen Erzeugung, in der Lebensmittelverarbeitung und im Lebensmittelvertrieb durch umweltfreundliche Verfahren ersetzt werden können;

25.  betont, dass Landwirte technisch und wirtschaftlich in die Lage versetzt werden sollten, ihre Erzeugnisse so ressourcenschonend wie möglich zu verwenden, um die Lebensmittelverschwendung auf ein absolutes Minimum zu reduzieren;

26.  ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Erzeugern verstärkt werden muss und Erzeugerorganisation stärker genutzt werden müssen, um die Erschließung von Chancen auf Sekundärmärkten, von anderen Absatzmärkten und von alternativen Möglichkeiten zur Verwendung überschüssiger Lebensmittel, die andernfalls wieder untergepflügt oder vernichtet würden, zu ermöglichen und zu fördern, und dass der Wiederverwendung für den menschlichen Verzehr – z. B. dem Verkauf verarbeiteter Lebensmittel in einer niedrigeren Qualitätsstufe und dem Verkauf auf lokalen Märkten – Vorrang vor anderen Verwendungszwecken eingeräumt werden muss;

27.  betont, dass solche Produkte, die noch für andere, nicht ernährungsbezogene Zwecke – beispielsweise die Umwandlung in Tierfutter oder die Erzeugung von Kompost und Energie – verwendet werden können, klar von Produkten, die als Abfall anzusehen sind, unterschieden werden müssen, damit ihre Wiederverwendung nicht gefährdet wird;

28.  weist auf das Kontaminationsrisiko durch Kunststoff und Metall in Lebensmittelabfällen hin, die in den Kompost und den Boden und im weiteren Verlauf in Süßwasser- und Meeresökosysteme gelangen, und fordert mit Nachdruck, dass dieser Verunreinigungsweg minimiert wird; weist zudem auf die Zielsetzung der Richtlinie über die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft hin, die Kontamination in landwirtschaftlich genutzten Böden zu minimieren; fordert daher zur Vorsicht bei Überlegungen zur Mischung von Abfallströmen auf und fordert geeignete Schutzmaßnahmen;

29.  unterstreicht, dass im Rahmen des FUSIONS-Projekts festgestellt wurde, dass nur wenige Messungen zu Lebensmittelverlusten im Rahmen von Aktivitäten der Primärerzeugung wie Landwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur oder Fischerei vorliegen, was dazu führen könnte, dass das Gesamtausmaß der Lebensmittelverschwendung in Europa nicht exakt bewertet werden kann;

30.  stellt fest, dass sich die Lebensmittelverschwendung und die Lebensmittelverluste in der Primärerzeugung wegen der Verschiedenartigkeit der Erzeugnisse und der jeweiligen Prozesse und mangels einer eindeutigen Definition der Lebensmittelverschwendung nur mit Schwierigkeiten bemessen lassen; fordert die Kommission auf, zu untersuchen und den Mitgliedstaaten mitzuteilen, welche Verfahren sich bei der Sammlung von Daten über den Verlust und die Verschwendung von Lebensmitteln in landwirtschaftlichen Betrieben bewährt haben, ohne den Landwirten zusätzliche Kosten aufzuerlegen; fordert die Kommission auf, rasch eine einheitliche Terminologie und Definition der Lebensmittelverschwendung einzuführen und dabei dem Unterschied zwischen der Lebensmittelverschwendung und dem Lebensmittelverlust im Bereich der Primärerzeugung Rechnung zu tragen;

31.  ist der Auffassung, dass durch von Landwirten und von Gemeinden geleitete Initiativen wirtschaftlich tragfähige Lösungen hervorgebracht werden können und die Verwertung von Erzeugnissen, die andernfalls vernichtet werden könnten, ermöglicht wird, indem Märkte für Erzeugnisse, die normalerweise von der Lebensmittelversorgungskette ausgeschlossen wären, erschlossen werden; unterstreicht die Möglichkeiten von innovativen sozialen Projekten, die von Landwirten und Gemeinden geleitet werden und in deren Rahmen z. B. überschüssige Lebensmittel eingesammelt und dann Vereinen, die im Bereich der Nahrungsmittelhilfe tätig sind, einschließlich Lebensmittelbanken, gespendet werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, derartige Maßnahmen zu würdigen und im Rahmen der zweiten Säule der GAP zu fördern;

32.  betont, dass zur Verringerung der Verschwendung in der Produktionsphase innovative Techniken und Technologien verwendet werden sollten, mit denen die Leistungen auf dem Feld optimiert und Produkte, die nicht den Marktnormen entsprechen, weiterverarbeitet werden können;

33.  fordert die Rückkehr zu einer wirksamen Politik der Regulierung der Agrarmärkte, damit Angebot und Nachfrage besser aufeinander abgestimmt werden und auf diese Weise weniger Lebensmittel verschwendet werden;

34.  weist darauf hin, dass ein Teil der Lebensmittelverschwendung in landwirtschaftlichen Betrieben nicht nur auf die Leistungsanforderungen zurückzuführen ist, die Anbieter bei der Lieferung von Erzeugnissen erfüllen müssen, sondern auch auf andere einschränkende Praktiken, wie die Stornierung von Aufträgen infolge einer veränderten Verbrauchernachfrage, sowie die Überproduktion zur Deckung der saisonbedingten Nachfrage und die Verwendung von Grundnahrungsmitteln als „Lockangebote“ zur Erhöhung des Marktanteils; betont, dass die qualitativen und ästhetischen Vermarktungsnormen für die Klassifizierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse überarbeitet werden müssen;

35.  ist der Auffassung, dass die Forschungstätigkeit ausgeweitet werden muss, besser auf die einzelnen Produkte abgestimmte Informationen über das Verbrauchsdatum erforderlich sind, und dass der Verzehr frischer und unverpackter Produkte gefördert und erhöht, der Anteil langlebiger Verpackungen verringert und die Lagerung eingeschränkt werden muss;

36.  unterstreicht, dass Transport, Lagerung und Verpackung genau auf die Eigenschaften der einzelnen Produkte und die Verbraucherbedürfnisse zugeschnitten werden müssen, um der Verschwendung der entsprechenden Produkte entgegenzuwirken;

37.  stellt fest, dass Vermarktungsnormen zur Lebensmittelverschwendung beitragen können; fordert die Kommission auf, Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen Vermarktungsnormen und der Lebensmittelverschwendung zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusammenzuarbeiten, um Einfluss auf die öffentlichen Normen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zu nehmen, damit der Verschwendung von Ressourcen entgegengewirkt wird, indem die Erzeugung von Lebensmittelabfällen verhindert wird;

38.  weist darauf hin, dass unlautere Handelspraktiken und Preisdumping in der Lebensmittelbranche häufig dazu führen, dass Lebensmittel unter ihrem tatsächlichen Wert verkauft werden, was die Verschwendung zusätzlich begünstigt, und dass ein Verbot des Verkaufs unter dem Erzeugerpreis – unter anderem, damit die Verbraucher für den wirklichen Wert von Lebensmitteln sensibilisiert werden – dringend erforderlich ist;

39.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen baldmöglichst abzustimmen und einen Rahmen vorzuschlagen, um das Problem der unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette gemäß den Empfehlungen des Europäischen Parlaments, die es in seiner Entschließung vom 7. Juni 2016[1] zum Ausdruck gebracht hat, auf Unionsebene anzugehen; weist darauf hin, dass sich durch die Lösung dieses Problems die Lage der Landwirte, die das schwächste Glied in dieser Kette sind, verbessern wird und dass durch die Verringerung der Überproduktion und der Bildung von Überschüssen einerseits zur Stabilisierung der Preise und zu angemessenen und einträglichen Preisen ab Hof für die Landwirte beigetragen werden kann, und andererseits auch die Lebensmittelverschwendung über die gesamte Lebensmittelversorgungskette hinweg und Verluste in den landwirtschaftlichen Familienbetrieben verringert werden können; betont, dass der Wert der Produkte durch eine angemessenere Vergütung der Erzeuger gesteigert werden würde, wodurch in den letzten Gliedern der Lebensmittelversorgungskette weniger Lebensmittel verschwendet würden;

40.  hebt hervor, dass Aufklärungs- und Sensibilisierungsinitiativen und -maßnahmen, die sich insbesondere an die privaten Haushalte richten, wichtig sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren und Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit über den Wert von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, über die Ursachen und Folgen der Lebensmittelverschwendung und über die Möglichkeiten zu deren Eindämmung zu unterstützen und dabei die Grundsätze der Nachhaltigkeit und der Solidarität zu fördern;

41.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einführung von Kursen zum Thema Ernährung auf allen Stufen des Bildungssystems in die Lehrpläne aufzunehmen; betont, dass die Gebietskörperschaften und die städtischen Unternehmen neben dem Einzelhandel und den Medien eine wichtige Rolle dabei spielen, Bürgern Informationen und Unterstützung in Bezug auf die richtige Lagerung und/oder Verwendung von Lebensmitteln bereitzustellen, um der Lebensmittelverschwendung vorzubeugen und sie einzudämmen;

42.  weist darauf hin, dass Programme für den Verzehr von Obst, Gemüse und Milcherzeugnissen in der Schule und insbesondere die Einführung von vorgeschriebenen Begleitmaßnahmen, beispielsweise die Förderung des bewussten Verzehrs von Lebensmitteln durch Aufklärungsmaßnahmen im Bildungswesen eine wichtige Rolle dabei spielen, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren; betont, dass diese Maßnahmen dazu genutzt werden müssen, über die Lebensmittelverschwendung und die Möglichkeiten ihrer Verhinderung aufzuklären;

43.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin Projekte sowie Sensibilisierungskampagnen werbenden Charakters zu unterstützen, die Kinder bereits in jungen Jahren an den Verzehr von gesunden, frischen und lokal erzeugten Lebensmitteln heranführen;

44.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, lokale und ökologisch erzeugte Lebensmittel, kurze Versorgungsketten und den Ab-Hof-Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu fördern;

45.  betont, dass durch lokale und regionale Erzeugnisse sowie gemeinschaftsunterstützte Landwirtschaftssysteme kürzere Versorgungsketten ermöglicht werden, wodurch die Qualitätsstandards der Erzeugnisse erhöht und die saisonbedingte Nachfrage unterstützt werden und somit erhebliche gesellschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Vorteile entstehen;

46.  ist der Auffassung, dass durch kurze Versorgungsketten die Lebensmittelverschwendung und überflüssige Verpackungen maßgeblich verringert, die Lebensmitteltransportwege verkürzt, die Menschen mit hochwertigeren Lebensmitteln versorgt und Lebensmittelversorgungsketten transparenter gestaltet werden können, wodurch die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit ländlicher Gemeinden gesichert werden kann;

47.  ist der Auffassung, dass das größte Hindernis in der Europäischen Union hinsichtlich der Versorgung Bedürftiger mit Lebensmittelüberschüssen, die noch für den Verzehr geeignet sind, darin besteht, dass die hierfür erforderlichen Vertriebswege unzureichend sind bzw. in manchen Fällen völlig fehlen; weist darauf hin, dass karitative Organisationen und staatliche oder kommunale Einrichtungen, die Sozialarbeit leisten, nicht über ausreichende materielle und personelle Ressourcen verfügen, um die zu wohltätigen Zwecken angebotenen und noch verzehrbaren Lebensmittel zu transportieren und zu verteilen; stellt fest, dass dies insbesondere für die am stärksten benachteiligten Regionen zutrifft;

48.  weist darauf hin, dass die EU das Spenden von Lebensmitteln finanziell unterstützt, etwa über den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), aus dem Einrichtungen, die im Bereich der Lebensmittelspenden tätig sind, Fördermittel unter anderem für Infrastrukturen für die Lagerung und den Transport erhalten können; ist der Auffassung, dass die Angebote in diesem Bereich von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend genutzt werden; empfiehlt vor diesem Hintergrund, dass bei der Verwendung des EHAP, die im Rahmen dieses Programms verfügbaren Mittel für den Transport von Lebensmittelüberschüssen umgelenkt werden; betont, dass einem früheren, von europäischen karitativen Organisationen erstellten Modell zufolge der Wert der Lebensmittel, der den bedürftigsten Menschen zur Verfügung gestellt wird, durch das Umlenken von Mitteln um das Vierzehnfache des bei der derzeitigen Verwendung der Mittel des EHAP-Programms erzielten Werts gesteigert werden könnte;

49.  weist darauf hin, dass die Lebensmittelindustrie bereits Initiativen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung ergriffen hat, indem sie die Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die im Bereich der Nahrungsmittelhilfe tätig sind – dazu zählen auch Lebensmittelbanken – in ganz Europa verstärkt hat;

50.  fordert die Mitgliedstaaten auf, institutionelle und finanzielle Mittel zur Unterstützung von „Sozialläden und -supermärkten“ zu prüfen;

51.  fordert, dass sich alle Interessenträger stärker dafür einsetzen, dass Lebensmittel, die kurz davor sind, abzulaufen, zuerst an gemeinnützige Organisationen gespendet werden; stellt jedoch fest, dass in Bezug auf Spendentätigkeiten nach wie vor Hindernisse bestehen, die insbesondere rechtlicher Natur sind; fordert die Kommission auf, die Auslegung der rechtlichen Bestimmungen zu klären, durch die Spendentätigkeiten erschwert werden;

52.  betont, dass trotz der Verwendung von Beständen und Lebensmitteln, die andernfalls vernichtet würden, eine gute Angebotssteuerung und ein intelligentes Management der Lebensmittelversorgungskette erforderlich sind, damit systematische strukturelle Überschüsse verhindert werden;

53.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Spenden von Lebensmitteln genau zu überwachen – ohne KMU und Wohlfahrtsverbände dabei unnötig zu belasten –, um sicherzustellen, dass Spenden nicht veruntreut und auf alternativen Märkten verkauft werden, da dies zur Folge hätte, dass solche Lebensmittelspenden nicht den bedürftigen Menschen zugutekämen und Gewerbetreibende wegen der Gefahr des unlauteren Wettbewerbs vom Spenden abgehalten würden;

54.  fordert die Kommission auf, die Bestimmungen über die Anwendung der Mehrwertsteuerrichtlinie im Bereich der Lebensmittelspenden zu klären und eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorzuschlagen, mit dem Ziel, Steuerbefreiungen auf Lebensmittelspenden ausdrücklich für zulässig zu erklären; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Empfehlungen der Kommission zu folgen und den Mehrwertsteuersatz niedrig oder nahe bei null anzusetzen, wenn ein Lebensmittel kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gespendet wird oder wenn unverkäufliche Lebensmittel gespendet werden;

55.  betont, dass die Lebensmittelverschwendung, die im Rahmen der Produktion verursacht wird, auch eine Folge der Verschlechterung der landwirtschaftlichen Produktionsbasis sein kann, die auf die Bodendegradation, den Verlust an Artenvielfalt (Verringerung der Bestäubung) und die Zerstörung der natürlichen Ressourcen insgesamt zurückzuführen ist, und dass dies bei der Weiterentwicklung der Landwirtschaft und der GAP berücksichtigt werden sollte;

56.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, dass Landwirte Zugang zu Pflanzenschutzmitteln haben, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Kulturen erhalten bleibt und es nicht aufgrund von widrigen Witterungsverhältnissen, Schädlingen und Krankheiten zu Ernteausfällen kommt;

57.  ist der Ansicht, dass die Bewirtschaftung der Bodenressourcen im Rahmen der GAP und der einzelstaatlichen Politik sachgemäß geregelt werden muss, damit die indirekte Lebensmittelverschwendung eingedämmt wird, die durch die unzulängliche Urbanisierung und Infrastrukturentwicklung oder die Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen, auf denen die landwirtschaftliche Tätigkeit wirtschaftlich nicht mehr attraktiv ist, verursacht wird;

58.  weist darauf hin, dass die Lebensmittelverschwendung im Rahmen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bis 2030 verringert werden soll;

59.  weist erneut darauf hin, dass das Konzept des „Wasser-Fußabdrucks“ bei Lebens- und Futtermitteln wichtig ist;

60.  weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates auch Wasser, das „dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt“ wird, zu den Lebensmitteln zählt und eine grundlegende strategische Ressource der gesamten Lebensmittelindustrie ist;

61.  betont, dass die Lebensmittelverschwendung je nach Qualität, Typ und Menge des für die Herstellung der Lebensmittel verwendeten Wassers auch mit einer beträchtlichen Wasserverschwendung einhergeht;

62.  weist darauf hin, dass die Wasserbewirtschaftung in der Landwirtschaft verbessert, Systeme zur intelligenten Nutzung von Wasser bei der Lebensmittelherstellung entwickelt und die Wasser-, Lebensmittel- und Ernährungssicherheit in den Regionen, die am stärksten durch den Klimawandel gefährdet sind, erhöht werden müssen;

63.  weist darauf hin, dass die Menge der pflanzlichen Erzeugnisse, die nicht verkauft werden können, verringert werden könnte, wenn die Ernte auf direkterem Wege zu den Verbrauchern gelangen würde, beispielsweise über Erzeugermärkte oder Hofläden, bei denen die Vertriebswege kurz sind und regionale, wenig verarbeitete Produkte angeboten werden;

64.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Sensibilisierungskampagne ins Leben zu rufen, um das Bewusstsein der EU-Bürger für die gravierenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Folgen der Lebensmittelverschwendung zu schärfen;

65.  weist darauf hin, dass Marketingstrategien wie „eins kaufen, eins gratis dazu“ die Gefahr erhöhen, dass die Verbraucher mehr kaufen als sie benötigen, sodass ein erhöhtes Risiko besteht, dass Produkte, die nicht kurz davor sind, abzulaufen, verschwendet werden; begrüßt die Tatsache, dass einige Händler Produkte, die das Verbrauchsdatum fast erreicht haben, zu reduzierten Preisen anbieten, und ist der Ansicht, dass dieses Vorgehen zur Regel werden sollte.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.3.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, José Bové, Daniel Buda, Michel Dantin, Jean-Paul Denanot, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Luke Ming Flanagan, Martin Häusling, Esther Herranz García, Jan Huitema, Peter Jahr, Ivan Jakovčić, Elisabeth Köstinger, Zbigniew Kuźmiuk, Philippe Loiseau, Mairead McGuinness, Nuno Melo, Ulrike Müller, James Nicholson, Maria Noichl, Marijana Petir, Laurenţiu Rebega, Jens Rohde, Maria Lidia Senra Rodríguez, Ricardo Serrão Santos, Czesław Adam Siekierski, Tibor Szanyi, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Paul Brannen, Angélique Delahaye, Maria Heubuch, Karin Kadenbach, Anthea McIntyre, Massimo Paolucci, John Procter, Estefanía Torres Martínez, Vladimir Urutchev

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

36

+

ALDE

Jan Huitema, Ivan Jakovčić, Ulrike Müller, Jens Rohde

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Anthea McIntyre, James Nicholson, John Procter

ENF

Philippe Loiseau, Laurenţiu Rebega

GUE/NGL

Luke Ming Flanagan, Maria Lidia Senra Rodríguez, Estefanía Torres Martínez

NI

Diane Dodds

PPE

Daniel Buda, Michel Dantin, Angélique Delahaye, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Köstinger, Mairead McGuinness, Nuno Melo, Marijana Petir, Czesław Adam Siekierski

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Paul Brannen, Jean-Paul Denanot, Karin Kadenbach, Maria Noichl, Massimo Paolucci, Ricardo Serrão Santos, Tibor Szanyi

1

-

EFDD

John Stuart Agnew

4

0

EFDD

Marco Zullo

Verts/ALE

José Bové, Maria Heubuch, Martin Häusling

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.4.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

64

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Zoltán Balczó, Catherine Bearder, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Nessa Childers, Alberto Cirio, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Mark Demesmaeker, Ian Duncan, Stefan Eck, Bas Eickhout, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Arne Gericke, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, György Hölvényi, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Kateřina Konečná, Urszula Krupa, Peter Liese, Norbert Lins, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Ivica Tolić, Estefanía Torres Martínez, Nils Torvalds, Adina-Ioana Vălean, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Clara Eugenia Aguilera García, Nicola Caputo, Eleonora Evi, Martin Häusling, Elisabeth Köstinger, Merja Kyllönen, Stefano Maullu, Ulrike Müller, James Nicholson, Marijana Petir, Christel Schaldemose, Bart Staes, Tiemo Wölken

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

64

+

ALDE

Catherine Bearder, Gerben-Jan Gerbrandy, Anneli Jäätteenmäki, Ulrike Müller, Nils Torvalds

ECR

Mark Demesmaeker, Ian Duncan, Arne Gericke, Julie Girling, Urszula, Krupa, James Nicholson, Jadwiga Wiśniewska

EFDD

Eleonora Evi, Piernicola Pedicini

ENF

Mireille D’Ornano, Sylvie Goddyn, Jean-François Jalkh

GUE/NGL

Stefan Eck, Kateřina Konečná, Merja Kyllönen, Estefanía Torres Martínez

NI

Zoltán Balczó

PPE

Ivo Belet, Alberto Cirio, Birgit Collin-Langen, Angélique Delahaye, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Jens Gieseke, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, György Hölvényi, Elisabeth Köstinger, Peter Liese, Norbert Lins, Stefano Maullu, Miroslav Mikolášik, Marijana Petir, Annie Schreijer-Pierik, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Nicola Caputo, Nessa Childers, Miriam Dalli, Seb Dance, Susanne Melior, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Christel Schaldemose, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Tiemo Wölken, Damiano Zoffoli

VERTS/ALE

Marco Affronte, Bas Eickhout, Martin Häusling, Benedek Jávor, Davor, Škrlec, Bart Staes

0

-

 

 

0

0

 

 

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung