BERICHT über Finanztechnologie: Einfluss der Technologie auf die Zukunft des Finanzsektors

28.4.2017 - (2016/2243(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Cora van Nieuwenhuizen

Verfahren : 2016/2243(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0176/2017
Eingereichte Texte :
A8-0176/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Finanztechnologie: Einfluss der Technologie auf die Zukunft des Finanzsektors

(2016/2243(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu virtuellen Währungen[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2016 zu dem Zugang von KMU zu Finanzmitteln und zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen von KMU in einer Kapitalmarktunion[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2016 zu dem Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden[3],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Kapitalmarktunion: die Reform rasch voranbringen“ (COM(2016)0601),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 3. Mai 2016 über Crowdfunding in der EU-Kapitalmarktunion („Crowdfunding in the EU Capital Markets Union“) (SWD(2016)0154),

–  unter Hinweis auf das Konsultationspapier der Kommission vom 10. Januar 2017 mit dem Titel „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ (COM(2017)0009),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Aufsichtsbehörden vom 16. Dezember 2016 über die Automatisierung in der Finanzberatung („Report on automation in financial advice“),

–  unter Hinweis auf das Diskussionspapier der Europäischen Aufsichtsbehörden vom 19. Dezember 2016 über die Verwendung von Big Data durch Finanzinstitute („Joint Committee Discussion Paper on the Use of Big Data by Financial Institutions“) (JC 2016 86),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom 26. Februar 2015 zu kreditbasiertem Crowdfunding („Opinion of the European Banking Authority on lending-based crowdfunding“) (EBA/Op/2015/03),

–  unter Hinweis auf das Diskussionspapier der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom 4. Mai 2016 über die innovative Nutzung von Verbraucherdaten durch Finanzinstitute („Discussion Paper on innovative uses of consumer data by financial institutions“) (EBA/DP/2016/01),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vom 18. Dezember 2014 zu investitionsbasiertem Crowdfunding („Investment-based crowdfunding“) (ESMA/2014/1378),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 7. Januar 2017 über die Verwendung der Technologie der dezentralen Transaktionsnetzwerke am Wertpapiermarkt („The Distributed Ledger Technology Applied to Securities Markets“)

–  unter Hinweis auf den Bericht des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden vom 7. September 2016 über die Risiken und Schwachstellen im EU-Finanzsystem („Joint Committee Report on Risks and Vulnerabilities in the EU Financial System“),

–  unter Hinweis auf das Risikosteuerpult der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde auf der Grundlage von Daten auf dem Stand des dritten Quartals 2016,

–  unter Hinweis auf das Risikosteuerpult der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vom März 2016,

–  unter Hinweis auf den fünften „Consumer Trends Report“ (Bericht über die Verbrauchertrends) der EIOPA vom 16. Dezember 2016 (EIOPA-BoS-16-239),

–  unter Hinweis auf das Risikosteuerpult der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde aus dem vierten Quartal 2016,

–  unter Hinweis auf das Occasional Paper Nr. 172 der Europäischen Zentralbank von April 172 zu Revolution oder Evolution durch den Einsatz von Technologien der dezentralen Transaktionsnetzwerke bei Nachhandelsaktivitäten („Distributed ledger technologies in securities post-trading: Revolution or evolution“),

–  unter Hinweis auf das Dokument des Ausschusses für Zahlungs- und Abrechnungssysteme der Zentralbanken der G10 zu einem analytischen Rahmen für den Einsatz von Technologien der dezentralen Transaktionsnetzwerke bei Nachhandelsaktivitäten („Distributed ledger technology in payment, clearing and settlement: An analytical framework“),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0176/2017),

A.  in der Erwägung, dass unter dem Begriff „Finanztechnologie“ (oder „FinTech“) Tätigkeiten im Finanzsektor zu verstehen sind, die mittels neuer Technologien ermöglicht oder erbracht werden und sich auf den gesamten Finanzsektor in allen seinen Aspekten auswirken, von Banken über Versicherungen, Pensionsfonds und Anlageberatung bis hin zu Marktinfrastrukturen;

B.  in der Erwägung, dass Finanzdienstleistungen schon immer technologieabhängig waren und ihre Entwicklung parallel zum technischen Fortschritt verlief;

C.  in der Erwägung, dass jeder Akteur unabhängig von seiner Rechtsform ein Finanztechnologieunternehmen sein kann; in der Erwägung, dass die Wertschöpfungskette im Bereich der Finanzdienstleistungen zunehmend alternative Akteure wie Start-ups oder große Technologieunternehmen umfasst; in der Erwägung, dass daher unter diesem Begriff eine große Bandbreite an Unternehmen und Dienstleistungen subsumiert wird, die sich erheblich voneinander unterscheiden, unterschiedliche Herausforderungen schaffen und auch in regulatorischer Hinsicht unterschiedlich behandelt werden müssen;

D.  in der Erwägung, dass viele Entwicklungen im Bereich der Finanztechnologie auf neuen Technologien beruhen, darunter Anwendungen der Technologie für dezentrale Transaktionsnetzwerke („Distributed Ledger Technology“, DLT), innovative Zahlungsarten, automatisierte Anlageberatung („Robo-Advice“), Big Data, die Verwendung von Cloud-Computing, innovative Lösungen zur Kundenanmeldung und ‑identifikation, Crowdfunding-Plattformen und viele andere;

E.  in der Erwägung, dass Beträge in Milliardenhöhe in Finanztechnologieanwendungen investiert werden, und dass diese Beträge von Jahr zu Jahr weiter steigen;

F.  in der Erwägung, dass sich die Technologieanwendungen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit weiterentwickeln, während Umfang und Auswirkung ihrer Entwicklung unsicher bleiben, dass sie aber das Potenzial haben, den Finanzsektor in umfassender Weise zu verändern; in der Erwägung, dass einige FinTech-Anwendungen möglicherweise zukünftig von entscheidender Bedeutung für das gesamte System sein werden;

G.  in der Erwägung, dass die Entwicklungen im Bereich der Finanztechnologie zur Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzsystems beitragen sollten, darunter auch zum Wohlergehen der europäischen Bürger, wobei die Stabilität des Finanzsystems verbessert und ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes gewahrt werden sollte;

H.  in der Erwägung, dass die Finanztechnologie beträchtliche Vorteile bringen kann, beispielsweise schnellere, preiswertere, stärker maßgeschneiderte, integrativere, anpassungsfähigere, transparentere und bessere Finanzdienstleistungen für Verbraucher und Unternehmen, und den europäischen Unternehmern zahlreiche neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen kann; in der Erwägung, dass bei den Finanzdienstleistungen für Privatkunden das Kundenerlebnis die treibende Kraft für die Marktteilnehmer darstellt; in der Erwägung, dass mit den Fortschritten und Innovationen im Finanzsektor Bargeld als Zahlungsmittel nicht abgeschafft werden sollte;

I.  in der Erwägung, dass mit der Entwicklung neuer Finanzdienstleistungen und der Digitalisierung bestehender Dienstleistungen die Marktdynamik im Bereich der Finanzdienstleistungen verändert wird, indem neue Formen von Wettbewerb, Innovation, Partnerschaften und Auslagerungen durch Akteure und zwischen ihnen eingeführt werden;

J.  in der Erwägung, dass die Förderung eines fairen Wettbewerbs, die Neutralisierung der gegebenenfalls vorhandenen ökonomischen Rente und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleistungen in der EU eine Grundvoraussetzung für die Förderung der Finanztechnologie in Europa und für die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sind;

K.  in der Erwägung, dass nach Erkenntnissen der Wirtschaftsforschung Kosteneffizienz im Finanzsystem zu niedrigeren Verbraucherpreisen für Finanzerzeugnisse und -dienstleistungen für Privatkunden führen könnte; in der Erwägung, dass die Finanztechnologie zu diesem Preisrückgang beitragen könnte;

L.  in der Erwägung, dass Entwicklungen im Bereich der Finanztechnologie den Zugang zu Kapital insbesondere für KMU erleichtern können, indem sie grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen sowie alternative Kreditvergabe- und Investitionskanäle wie Crowdfunding oder Peer-to-Peer-Kredite ermöglichen und damit die Kapitalmarktunion fördern;

M.  in der Erwägung, dass Entwicklungen im Bereich der Finanztechnologie grenzüberschreitende Finanzströme und damit eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit begünstigen können, was zur Vollendung der Kapitalmarktunion beitragen kann;

N.  in der Erwägung, dass Entwicklungen im Bereich der Finanztechnologie, insbesondere von inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrslösungen, zudem einen Beitrag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung eines Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen leisten und das Umsetzen der „5 x 5“-Ziele der G20 und der G8 einer Senkung der Kosten für Heimatüberweisungen fördern können;

O.  in der Erwägung, dass die Finanztechnologie die Einbindung von Menschen in das Finanzsystem auf wirksame Weise fördern kann, indem sie maßgeschneiderte Finanzdienstleistungen für jene schafft, die vorher keinen Zugang dazu hatten, und damit das Wachstum integrativer werden lässt; in der Erwägung, dass Probleme bei der Vermittlung von allgemeinem Finanzwissen und digitalen Kompetenzen in Europa bearbeitet werden müssen, damit die Finanztechnologie tatsächlich zu einer Einbindung von mehr Menschen in das Finanzsystem führt;

P.  in der Erwägung, dass Innovationen bei Gesetzgebung, Regulierung und Aufsicht berücksichtigt werden müssen und ein Gleichgewicht zwischen Anreizen für einen innovativen Verbraucher- und Investorenschutz und für Finanzstabilität bestehen muss; in der Erwägung, dass die Finanztechnologie einen möglichst weitgehenden Ausgleich zwischen der „Regulierung der Institute“ und der „Regulierung der Tätigkeit“ erforderlich macht; in der Erwägung, dass das komplexe Wechselspiel zwischen Finanztechnologien und geltenden einschlägigen Vorschriften zu Ungleichgewichten führen kann, indem teilweise unterschiedliche Vorschriften für Unternehmen und Dienstleistungsanbieter existieren, obwohl diese vom Grundsatz her ähnliche Tätigkeiten anbieten, und indem einige Tätigkeiten durch die in den Rechtsvorschriften enthaltenen Begrifflichkeiten bzw. den Geltungsbereich der einschlägigen Vorschriften nur schlecht erfasst werden; in der Erwägung, dass nicht alle finanztechnologischen Innovationen durch den geltenden Rechtsrahmen der EU für Verbraucher- und Investorenschutz angemessen berücksichtigt werden,

Q.  in der Erwägung, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden mit der Ermittlung der potenziellen Risiken und Vorteile der innovativen Finanztechnologien begonnen haben; in der Erwägung, dass auf nationaler Ebene zuständige Behörden diese technologischen Entwicklungen beobachten und mit unterschiedlichen Konzepten darauf reagieren; in der Erwägung, dass die Entwicklung eines FinTech-Ökosystems in Europa bislang durch abweichende Rechtsvorschriften in verschiedenen Mitgliedstaaten und eine fehlende Zusammenarbeit der Märkte behindert wird; in der Erwägung, dass die Entwicklung eines stabilen FinTech-Ökosystems in Europa maßgeblich davon abhängt, dass die EU im Sinne der Förderung eines gemeinsamen Ansatzes im Bereich Finanztechnologie entschlossen handelt;

R.  in der Erwägung, dass die Finanztechnologie zu einer Risikoverringerung innerhalb des Finanzsystems beitragen kann, indem Risiken stärker gestreut und Clearing und Abwicklung von Barzahlungen und Wertpapiergeschäften beschleunigt werden und indem das Sicherheitenmanagement sowie die Kapitaloptimierung verbessert werden;

S.  in der Erwägung, dass sich die Finanztechnologie voraussichtlich am stärksten auf den Bereich der Wertschöpfungskette nach dem Handel auswirken wird, der Dienstleistungen wie Clearing, Abwicklung, Verwahrung von Vermögenswerten und Meldewesen umfasst, wo Technologien wie die DLT-Technologie das Potenzial haben, den gesamten Sektor zu reformieren; in der Erwägung, dass innerhalb dieser Wertschöpfungskette einige Intermediäre wie Depotbanken, Zentrale Gegenparteien (CCP) und Zentralverwahrer langfristig möglicherweise überflüssig werden, während einige andere Aufgaben auch weiterhin durch unabhängige, beaufsichtigte Unternehmen durchgeführt werden müssen;

T.  in der Erwägung, dass Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden durch „RegTech“ (die Anwendung neuer Technologien zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung) beträchtliche Vorteile erzielen können, wenn sie den Einsatz neuer Technologien zulassen und so auf transparentere und wirksamere Weise sowie in Echtzeit auf Anforderungen eingehen können, die mit der Rechtsetzung und der Rechtsbefolgung verbunden sind;

U.  in der Erwägung, dass sich der Begriff „InsurTech“ auf Versicherungstätigkeiten bezieht, die mittels neuer Technologien ermöglicht oder erbracht werden, beispielsweise durch automatisierte Beratung, Risikobewertung und Big Data, aber auch auf Versicherungen im Zusammenhang mit neuen Gefahren wie Cyberattacken;

V.  in der Erwägung, dass der Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen, die an finanztechnologischen Produkten und Dienstleistungen arbeiten, und für diejenigen innovativen Betriebe, die diese Anbieter mit den zur Herstellung ihrer Produkte bzw. Erbringung ihrer Dienstleistungen erforderlichen technischen Materialien versorgen, dringend verbessert werden muss, um finanzielle Innovationen in Europa zu fördern, insbesondere damit Start-Up-Unternehmen expandieren können; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die Verfügbarkeit von Wagniskapital als Finanzierungsquelle und das Vorhandensein eines robusten Technologiesektors einen zentralen Standortfaktor für ein dynamisches FinTech-Ökosystem darstellen;

W.  in der Erwägung, dass Cyberattacken eine zunehmende Bedrohung für die gesamte digitale Infrastruktur und daher auch für die Infrastruktur des Finanzmarkts darstellen; in der Erwägung, dass der Finanzsektor mit dreimal mehr Attacken zu kämpfen hat als jeder andere Sektor; in der Erwägung, dass die Sicherheit, Verlässlichkeit und Kontinuität seiner Dienstleistungen eine grundlegende Bedingung für das öffentliche Vertrauen in den Finanzsektor ist; in der Erwägung, dass auch Privatkunden stark durch derartige Cyberattacken oder durch Identitätsdiebstahl gefährdet sind;

X.  in der Erwägung, dass vernetzte Geräte ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleistungen im Bereich Finanztechnologie sind; in der Erwägung, dass das Internet der Dinge für Cyberattacken besonders anfällig ist und daher für die Cybersicherheit eine besondere Herausforderung darstellt; in der Erwägung, dass ein vernetztes System nur so sicher ist wie sein schwächstes Element;

Y.  in der Erwägung, dass sich im Zuge der Weiterentwicklung von Finanztechnologien Verbraucher und Investoren weiterhin auf hohe Standards im Verbraucher- und Investorenschutz sowie im Datenschutz und im Bereich des Rechts auf Privatsphäre und der gesetzlichen Verantwortung der Erbringer von Finanzdienstleistungen verlassen können müssen;

Z.  in der Erwägung, dass es für den Einsatz von Finanztechnologien von Bedeutung ist, mit Hilfe eines kohärenten und unterstützenden Rechtsrahmens ein innovatives Wettbewerbsumfeld zu schaffen, in der FinTech-Unternehmen innovative Anwendungen verschiedenster Art, zum Beispiel für die sichere Verschlüsselung sowie für die Online-Identifizierung und -Authentifizierung mit Hilfe einer einfachen Schnittstelle, auf den Markt bringen können;

AA.  in der Erwägung, dass die Automatisierung im Finanzsektor, ebenso wie in anderen Sektoren, zu einer Zerstörung herkömmlicher Beschäftigungsmodelle führen kann; in der Erwägung, dass die Verbesserung und Weiterentwicklung der fachlichen Aus- und Weiterbildung den Kern einer europäischen Strategie im Bereich Finanztechnologie ausmachen muss;

BB.  in der Erwägung, dass die Marktstruktur in vielen Bereichen der Digitalwirtschaft aufgrund von Netzwerkeffekten tendenziell immer mehr von einigen wenigen Marktteilnehmern dominiert wird und dies wettbewerbs- und kartellrechtliche Herausforderungen mit sich bringt;

Schaffung eines EU-Rahmens für Finanztechnologie

1.  begrüßt die neuen Entwicklungen im Bereich Finanztechnologie und fordert die Kommission auf, im Rahmen der Strategien für eine Kapitalmarktunion und für einen digitalen Binnenmarkt einen umfassenden Aktionsplan zur Finanztechnologie vorzulegen, der zur Schaffung eines effizienten, wettbewerbsfähigen, tiefgreifenderen und stärker integrierten Finanzsystems in Europa beitragen sowie langfristig von Nutzen für die Realwirtschaft sein kann und sich mit der Notwendigkeit von Verbraucher- und Investorenschutz und eines rechtlich sicheren Umfelds befasst;

2.  begrüßt die jüngst erfolgte Einrichtung einer Task Force für Finanztechnologie, deren Aufgabe es ist, Innovationen in diesem Bereich zu bewerten und gleichzeitig Strategien zur Bewältigung von durch Finanztechnologien möglicherweise entstehenden Herausforderungen zu entwickeln, und begrüßt zudem die Einleitung einer öffentlichen Konsultation über FinTech durch die Kommission; fordert die Kommission auf, das Parlament in die Arbeit der Task Force für Finanztechnologie einzubeziehen; sieht in den jüngsten Initiativen der Kommission grundlegende Schritte bei ihrer Ausarbeitung einer umfassenden Strategie für Finanztechnologien sowie zur Verringerung der Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich;

3.  ist der Auffassung, dass die Finanztechnologie Initiativen für die Kapitalmarktunion zum Erfolg verhelfen kann, indem etwa die Finanzierungsmöglichkeiten in der EU diversifiziert werden, und fordert die Kommission auf, die Vorteile der Finanztechnologie für die Entwicklung der Kapitalmarktunion nutzbar zu machen;

4.  fordert die Kommission auf, bei ihrer Arbeit zum Thema Finanztechnologie einen verhältnismäßigen, sektorübergreifenden, ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen und dabei Lehren aus den in anderen Rechtsordnungen gewählten Vorgehensweisen zu ziehen und die Vielfalt der Akteure und bestehenden Geschäftsmodelle zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, gegebenenfalls bei der Schaffung eines günstigen Umfelds für europäische FinTech-Plattformen und -Unternehmen, in dem diese expandieren können, als Vorreiter zu agieren;

5.  hebt hervor, dass die Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen sowohl auf EU‑Ebene als auch auf nationaler Ebene bei Bedarf überarbeitet werden und in ausreichendem Maße innovationsfreundlich sein sollten, so dass gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Beteiligten erzielt und erhalten werden können; empfiehlt insbesondere, dass gemäß dem Innovationsgrundsatz die möglichen Auswirkungen der Rechtsvorschriften zur Innovation im Rahmen einer Folgenabschätzung angemessen eingeschätzt werden, damit diese Entwicklungen in umfassender Weise wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen erbringen;

6.  betont, dass für faire Wettbewerbsbedingungen gesorgt und der Zugang für neue Marktteilnehmer vereinfacht sowie die Ausnutzung von Unterschieden bei den in den verschiedenen Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften und von Unterschieden in den Vorschriften für verschiedene Rechtsformen verhindert werden muss, und dass die Gesetzgebung und Aufsicht im Bereich der Finanztechnologie daher auf den folgenden Grundätzen beruhen sollte:

a.  gleiche Dienstleistungen und gleiche Risiken: Es sollten dieselben Vorschriften gelten, unabhängig davon, welche Rechtsform betroffen ist oder wo in der Union das Unternehmen seinen Standort hat;

b.  Technologieneutralität;

c.  Es muss ein risikogestützter Ansatz verfolgt werden, wobei die Verhältnismäßigkeit der Gesetzgebungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu den Risiken und der Wesentlichkeit der Risiken zu berücksichtigen sind.

7.  empfiehlt, dass die zuständigen Behörden das kontrollierte Experimentieren mit neuen Technologien sowohl für Neueinsteiger als auch für bestehende Marktteilnehmer erlauben und fördern; weist darauf hin, dass eine derartige kontrollierte Umgebung für Experimente die Form einer regulatorischen Innovationszone („Sandkasten“) für finanztechnologische Dienstleistungen mit Potenzial für gesellschaftlichen Nutzen annehmen könnte, in der die verschiedensten Marktteilnehmer zusammenkommen können und die bereits in mehreren Mitgliedstaaten erfolgreich ausprobiert wurden; hebt hervor, dass ein vorausschauendes Engagement der Behörden im Dialog mit den Marktteilnehmern und allen anderen maßgeblichen Beteiligten erforderlich ist und dazu beitragen kann, dass Regulierungs- und Aufsichtsbehörden technologisches Fachwissen erwerben; fordert die zuständigen Behörden dazu auf, in Ergänzung zur Arbeit des ESRB die Entwicklung von Instrumenten für finanzielle bzw. operationelle Stresstests für FinTech-Anwendungen zu erwägen, die möglicherweise Systemrisiken verursachen können;

8.  betont, dass einige Zentralbanken bereits mit einer digitalen Zentralbankwährung („central bank digital currency“, CBDC) und anderen neuen Technologien experimentieren; fordert die zuständigen Behörden in Europa auf, die Auswirkungen der möglichen Risiken und Nutzen einer auf dezentralen Transaktionsnetzwerken basierenden Version einer digitalen Zentralbankwährung und die damit zusammenhängenden nötigen Anforderungen bei Verbraucherschutz und Transparenz zu bewerten; fordert die zuständigen Behörden auf, ebenfalls zu experimentieren, um mit der Marktentwicklung Schritt zu halten;

9.  betont, wie wichtig es ist, dass Regulierungs- und Aufsichtsbehörden genügend technologisches Fachwissen erwerben, damit sie die zunehmend komplexe FinTech-Dienstleistungen auf angemessene Weise überprüfen können; hebt hervor, dass die Regulierungsbehörden dank dieser laufend stattfindenden Überwachung imstande sein werden, die besonderen Risiken verschiedener Technologien zu erkennen und abzuwenden sowie nötigenfalls unverzüglich und entschieden einzugreifen;

10.  hebt daher hervor, dass in den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden eine zentrale Anlaufstelle für die Erbringung von finanztechnischen Dienstleistungen und ihre Nutzer geschaffen werden muss; weist darauf hin, dass verhärtete Aufsichtsstrukturen sektorübergreifend aufgebrochen werden müssen, und empfiehlt eine enge Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Finanzsektors mit anderen zuständigen nationalen und europäischen Einrichtungen, die über das erforderliche technische Fachwissen verfügen;

11.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Forschungsprojekte zu FinTech zu fördern;

12.  betont, dass finanzielle Innovationen in Europa gefördert werden müssen; fordert, dass für innovative Anbieter von Finanzdienstleistungen und für die Unternehmen, die ihnen das für die Bereitstellung dieser Dienstleistungen erforderliche Material liefern, der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird;

13.  betont, dass FinTech-Unternehmen einen positiven Beitrag zur Entwicklung von Finanzmittlertätigkeiten leisten, aber auch einige neue Risiken hinsichtlich der Stabilität des Finanzsystems schaffen; stellt fest, dass die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden dank der Umsetzung der geltenden Regulierungsrahmen den Bilanzen etablierter Finanzinstitute viele Informationen, darunter etwa zu Kapitalbedarf, Verschuldungsquote und Liquiditätsquote, entnehmen, während es bei Kreditinstitutionen, die keine Banken sind, wie Crowdfunding oder Peer-to-Peer (P2P), schwierig ist, ihren Bilanzen ausreichende Informationen über ihre Finanzmittlertätigkeiten zu entnehmen; fordert daher die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden nachdrücklich auf, zu prüfen, wie sie die geeigneten aufsichtsrelevanten Informationen zur Bewahrung der Stabilität des Finanzsystems erhalten könnten, und ihnen regulatorische Beschränkungen im Hinblick auf die Bilanzen zu schaffen, um die Stabilität des Finanzsystems zu erreichen und zu bewahren;

14.  hebt hervor, dass RegTech das Potenzial besitzt, Verfahren zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung und insbesondere die Qualität und Aktualität aufsichtsrelevanter Informationen zu verbessern, indem diese weniger komplex und kostengünstiger gestaltet werden; fordert die Behörden auf, die rechtlichen Bedingungen zu klären, unter denen es zulässig ist, dass die von ihnen beaufsichtigten Wirtschaftssubjekte Tätigkeiten zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung an Dritte auslagern, wobei sichergestellt sein muss, dass angemessene Strukturen für die Aufsicht über Dritte in Kraft sind und die rechtliche Haftung für die Gesetzeskonformität weiterhin bei den beaufsichtigten Wirtschaftssubjekten liegt; fordert die zuständigen Behörden, insbesondere die Kommission im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Bezug auf das europäische Forum für den nachbörslichen Handel (European Post-Trade Forum) auf, einen vorausschauenden Ansatz walten zu lassen, um die Hindernisse für die Nutzung von neuen FinTech- und RegTech-Lösungen im Bereich der vor- und nachbörslichen Abwicklungen im Geltungsbereich der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) und der Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR) zu verstehen und dort, wo keine Hindernisse bestehen, die Rechte der Akteure klar darzustellen, derartige Lösungen für den Zweck zu nutzen, ihren Verpflichtungen im Rahmen dieser Rechtsvorschriften nachzukommen,

15.  weist darauf hin, dass innovative finanzielle Dienstleistungen in der gesamten EU zur Verfügung stehen sollten und ihre grenzüberschreitende Erbringung daher nicht in unzulässiger Weise behindert werden sollte; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, Überschneidungen von Regelungen, neue Hindernisse für den Marktzugang und nationale Hindernisse für diese Dienstleistungen zu überwachen und ihnen vorzubeugen; fordert die Kommission auf, Hindernissen zwischen Mitgliedstaaten aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen nationalen Regelungen vorzubeugen und bewährte Verfahren bei der Regulierung in den Mitgliedstaaten zu fördern; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, für die Erbringer neuer Finanzdienstleistungen, die in der gesamten Union angeboten werden, gegebenenfalls Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen anzuwenden; unterstützt die Bemühungen der Kommission bei der Beantwortung der Frage, wie die EU dazu beitragen kann, bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden Auswahl, Transparenz und Wettbewerb zum Nutzen der europäischen Verbraucher zu verbessern, und betont, dass diese Zielsetzung und das Ziel, die Effizienz des Finanzmarkts zu verbessern, einander ergänzen sollten;

16.  begrüßt, dass in der gesamten EU eine Reihe dynamischer FinTech-Gemeinschaften entstanden ist; fordert die Kommission und die für die wirtschaftspolitische Steuerung zuständigen Behörden der EU auf, eng mit FinTech-Plattformen zusammenzuarbeiten und das intelligente Unternehmertum dieser Gemeinschaften und ihre Bestrebungen zu stärken, indem sie Innovationen fördern und finanzieren und in diesen Plattformen eine Ausgangsbasis für einen zukünftigen Wettbewerbsvorteil der EU im Finanzsektor sehen;

17.  stellt fest, dass Start-up-Unternehmen im Bereich der Finanztechnologie besonders anfällig gegenüber sogenannten „patent abusers“ sind, d. h. Wirtschaftssubjekten, die Patente erwerben, um sie mittels Androhung von Patentverletzungsklagen gegenüber Unternehmen durchzusetzen, die die Technologierechte bereits nutzen; fordert die Kommission auf, diesen Sachverhalt zu untersuchen und Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen diesen Unternehmen, die im Bereich der Finanztechnologie missbräuchlich Patente anwenden, entgegengewirkt werden kann;

18.  hebt die mögliche Rolle der Finanztechnologie für die Digitalisierung der öffentlichen Dienste hervor, mit der ihre Effizienz etwa im Bereich der Steuererhebung und der Vorbeugung gegen Steuerbetrug verbessert werden kann;

19.  hebt hervor, dass die Marktstruktur in vielen Bereichen der Digitalwirtschaft aufgrund von Netzwerkeffekten tendenziell immer mehr von einigen wenigen Marktteilnehmern dominiert wird und dies wettbewerbs- und kartellrechtliche Herausforderungen mit sich bringt; fordert die Europäische Kommission auf, neu zu überprüfen, ob der wettbewerbsrechtliche Rahmen für die Herausforderungen der Digitalwirtschaft im Allgemeinen und der Finanztechnologie im Besonderen geeignet ist;

20.  weist darauf hin, dass bei den zur Verfügung stehenden Methoden des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs durchaus noch Verbesserungsbedarf besteht; unterstützt die Entwicklung solcher Zahlungsmethoden innerhalb Europas und stellt mit Bedauern fest, dass der Markt des Internetbanking in der EU in hohem Maße fragmentiert ist und es keine EU-weiten Kredit- oder Debitkartensysteme in europäischem Besitz gibt; vertritt die Ansicht, dass dies von wesentlicher Bedeutung für ein reibungsloses Funktionieren der Kapitalmarktunion und ein äußerst wichtiger Bestandteil des digitalen Binnenmarkts ist und der Förderung des europäischen elektronischen Handels und des grenzüberschreitenden Wettbewerbs im Bereich der Finanzdienstleistungen dient; fordert die Kommission auf, zu ermitteln, welche Schritte zu ergreifen sind, damit ein wachstumsfreundliches Umfeld für ein solches Modell geschaffen werden kann; stellt fest, dass im Sinne des Wettbewerbs ein derartiges Modell zusätzlich zu anderen innovativen Lösungen für den Zahlungsverkehr funktionieren und gegebenenfalls mit diesen interoperabel sein muss;

21.  betont, dass die Verbraucher die treibende Kraft hinter der Verbreitung von Finanztechnologien sind; hebt hervor, dass das Ziel aller künftigen Gesetzesänderungen darin bestehen sollte, die Verbraucher bei diesem Wandel zu unterstützen;

Daten

22.  weist darauf hin, dass Datenerfassung und -analyse besonders wichtig für Finanztechnologieunternehmen sind, und betont daher, dass eine einheitliche, technologieneutrale Anwendung der geltenden Datengesetzgebung – einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung, der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS), der vierten Geldwäscherichtlinie (AMLD4) und der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS) – erforderlich ist; betont, dass es innerhalb der Union einen ungehinderten Datenstrom geben muss, damit innovative Finanzdienstleistungen in Europa expandieren können; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen ausschließlich objektive und relevante Daten verwendet werden; begrüßt die am 10. Januar 2017 initiierte öffentliche Konsultation der Kommission über die „Datenwirtschaft“ (COM(2017)0009), mit der Nachweise dazu erbracht werden sollen, ob Hindernisse für den freien Datenstrom in ganz Europa bestehen oder nicht;

23.  betont, dass klare Vorschriften zu Dateneigentum, -zugriff und -übermittlung erforderlich sind; hebt hervor, dass immer mehr Daten von Maschinen oder Prozessen, die auf neu entstehenden Technologien wie maschinellem Lernen basieren, erzeugt werden; betont, dass die Datenschutz-Grundverordnung einen klaren rechtlichen Rahmen für personenbezogene Daten bildet, dass aber für andere Kategorien von Daten größere Rechtssicherheit erforderlich ist; ist diesbezüglich der Auffassung, dass zwischen Rohdaten und Daten, die sich aus weiterer Verarbeitung ergeben, klar unterschieden werden sollte;

24.  hebt hervor, dass Open Banking (API‑Banking) und die gemeinsame Nutzung von Daten dazu beitragen, dass sich alle Geschäftsmodelle im Bereich der Finanztechnologie zum Nutzen der Kunden gemeinsam entwickeln können; hebt diesbezüglich die jüngst mit der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie im Bereich von Zahlungsauslösung und Zugang zu Kontodaten erzielten Erfolge hervor;

25.  hebt die Vorteile für Verbraucher und Anbieter von Finanzdienstleistungen hervor, die sich im Hinblick auf Kosteneffizienz, kürzere Markteinführungszeiten und bessere Nutzung von IKT-Ressourcen durch Cloud-Computing ergeben; weist darauf hin, dass für den Finanzsektor keine klaren, umfassenden europäischen Regeln oder Leitlinien in Bezug auf die Auslagerung von Daten in eine Cloud vorhanden sind; hebt hervor, dass derartige Leitlinien entwickelt werden müssen und dass ein allen zuständigen nationalen Behörden gemeinsamer Ansatz für die Verwendung von Cloud Computing erforderlich ist; betont, dass solche Regelungen und Leitlinien erforderlich sind, damit Cloud-Computing dynamisch und schnell Verbreitung findet; hebt hervor, dass ein hoher Standard für Datensicherheit und Verbraucherschutz zu diesen Leitlinien gehören sollte; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten, wie etwa im Voraus genehmigte Verträge zwischen Anbietern von Cloud-Diensten und Finanzinstituten, zu prüfen;

26.  weist darauf hin, dass bei den Verbrauchern ein stärkeres Bewusstsein dafür geschaffen werden muss, welchen Wert ihre personenbezogenen Daten haben; stellt fest, dass Verbraucher Verträge über den Austausch von digitalen Inhalten gegen die Zahlung einer Gebühr eingehen können; betont, dass dies wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, aber auch in diskriminierender Weise verwendet werden kann; fordert die Kommission auf zu überprüfen, ob eine europäische Strategie im Bereich des Datenaustauschs möglich ist, die darauf abzielt, den Verbrauchern die Kontrolle über ihre Daten zu ermöglichen; ist der Auffassung, dass durch einen klaren, verbraucherorientierten Ansatz das Vertrauen in Cloud-basierte Dienstleistungen gestärkt wird und neue, innovative Dienstleistungen gefördert werden, die von verschiedenen Akteuren in der Finanzwertschöpfungskette beispielsweise durch die Nutzung von Anwenderprogrammierschnittstellen (API) oder die Erleichterung des direkten Datenzugriffs für elektronische Zahlungsdienste angeboten werden; fordert die Kommission auf, das Zukunftspotenzial von Personal-Information-Management-Systemen (PIMS) als technische Mittel, mit denen Verbraucher ihre personenbezogenen Daten verwalten können, zu prüfen;

27.  weist in Zusammenhang mit der verstärkten Nutzung von Kundendaten oder von Big Data durch Finanzinstitute auf Artikel 71 der Datenschutz-Grundverordnung hin, die der betroffenen Person den Anspruch auf Erläuterung einer auf Basis automatisierter Verarbeitung getroffenen Entscheidung sowie das Recht auf Anfechtung der Entscheidung gewährt; hebt hervor, dass gewährt sein muss, dass unzutreffende Angaben geändert und nur überprüfbare und auf den jeweiligen Zweck bezogene Daten verwendet werden; fordert alle Interessenträger auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, damit die Umsetzung dieser Rechte sichergestellt ist; ist der Auffassung, dass die Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten dynamisch sein muss und die betroffenen Personen die Möglichkeit haben müssen, ihre Einwilligung zu ändern und anzupassen;

28.  weist darauf hin, dass die zunehmende Verwendung von Kundendaten oder Big Data durch Finanzinstitute den Kunden Nutzen bringen kann, wie etwa die Entwicklung von stärker maßgeschneiderten, gezielten und kostengünstigeren Angeboten auf der Grundlage einer wirksameren Zuweisung von Risiken und Kapital; weist andererseits auf die Entwicklung der dynamischen Preisgestaltung und ihr Potenzial hin, in die Gegenrichtung zu wirken, was die Vergleichbarkeit von Angeboten und einen wirksamen Wettbewerb sowie Risikobündelung und -vergemeinschaftung etwa im Versicherungsbereich untergraben könnte;

29.  nimmt zur Kenntnis, dass immer häufiger Algorithmen auf personenbezogene Daten angewendet werden, um Dienstleistungen wie Robo-Advice zu erbringen; hebt hervor, dass Robo-Advice ein hohes Effizienzpotenzial besitzt und sich positiv auf die Einbindung von Menschen in das Finanzsystem auswirken kann; hebt hervor, dass Fehler und Voreingenommenheit bei Algorithmen oder den zugrundeliegenden Daten zu Systemrisiken führen und Verbrauchern schaden können, etwa indem zunehmend Menschen ausgeschlossen werden; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, diese Risiken zu überwachen, um sicherzustellen, dass mit der Automatisierung im Bereich der Finanzberatung die Beratung tatsächlich besser, transparent, zugänglich und kostengünstig wird, und gegen die zunehmende Schwierigkeit vorzugehen, die Verantwortung für Schäden durch derartige Risiken im geltenden Rechtsrahmen für die rechtliche Haftung für die Verwendung von Daten zurückzuverfolgen; hebt hervor, dass für Robo-Advice dieselben Anforderungen an den Verbraucherschutz gelten sollten wie für die persönliche Kundenberatung;

Cybersicherheit und IKT-Risiken

30.  betont, dass in der gesamten Wertschöpfungskette für Finanzdienstleistungen durchgängige Sicherheit erforderlich ist; weist darauf hin, dass von Cyberattacken, die gegen unsere Finanzmarktinfrastrukturen, das Internet der Dinge, unsere Währungen und unsere Daten gerichtet sind, große und vielfältige Gefahren ausgehen; fordert die Kommission auf, der Cybersicherheit im FinTech-Aktionsplan die höchste Priorität einzuräumen, und fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden und die EZB in ihrer Rolle als Bankenaufsicht auf, Cybersicherheit als zentrales Thema ihrer regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Programme zu behandeln;

31.  fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden die bestehenden operativen Standards regelmäßig zu überprüfen, die für die mit IKT verbundenen Risiken gelten, denen Finanzinstitute ausgesetzt sind; fordert zudem, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden Leitlinien zur Überwachung dieser Risiken erstellen, da die auf Cybersicherheit ausgerichteten Strategien der Mitgliedstaaten unterschiedliche Schutzniveaus aufweisen; hebt hervor, dass das technologische Know-how in den Europäischen Aufsichtsbehörden von großer Bedeutung für die Erfüllung ihrer Aufgaben ist; fordert mehr Forschung in diesem Bereich;

32.  betont, dass Informationen und bewährte Vorgehensweisen zwischen den Aufsichtsbehörden sowie zwischen den Regulierungsbehörden und den Regierungen auf ihren jeweiligen Ebenen und zwischen Wissenschaftlern und Marktteilnehmern sowie unter den Marktteilnehmern selbst ausgetauscht werden müssen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Marktteilnehmer und die EU-Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) auf, zu untersuchen, inwieweit Transparenz und Informationsaustausch zur Abwehr von Cyberattacken beitragen können; empfiehlt, dass in diesem Zusammenhang die potenziellen Vorteile einer einzigen Anlaufstelle für Marktteilnehmer untersucht werden und dass für die Untersuchung von Cyberkriminalität im Bereich von Finanzdienstleistungen, die zunehmend grenzübergreifend erbracht werden, ein besser abgestimmtes Vorgehen erwogen wird;

33.  betont, dass in den Regelungen zur Bereitstellung der Finanzdienstleistungsinfrastruktur geeignete Anreizstrukturen vorgesehen sein müssen, damit die Anbieter angemessen in die Cybersicherheit investieren;

34.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS) Sorge zu tragen; begrüßt die neue öffentlich-private Partnerschaft im Bereich der Cybersicherheit, die vor Kurzem von der Kommission unter Beteiligung von Branchenvertretern aufgelegt wurde; fordert die Kommission auf, eine Reihe neuer und konkreter Initiativen zu entwickeln, mit denen die Widerstandsfähigkeit von in dieser Branche tätigen Finanztechnologieunternehmen, insbesondere von KMU und neu gegründeten Unternehmen, gegen Cyberattacken verbessert wird;

35.  weist darauf hin, dass das öffentliche Vertrauen in diese Technologien für das zukünftige Wachstum des FinTech-Bereichs von entscheidender Bedeutung ist, und hebt hervor, dass ein verbesserter Bildungs- und Informationsstand dafür erforderlich ist, dass Finanztechnologien im Alltag eine positive Wirkung entfalten, aber auch im Hinblick auf Risiken im Bereich der Netz- und Informationssicherheit für Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU;

36.  begrüßt die kontinuierlichen Anstrengungen im Hinblick auf eine Standardisierung, durch die vernetzte Geräte sicherer werden; betont jedoch, dass Sicherheit über ein Mindestmaß an Standardisierung hinaus gewährleistet werden muss, insbesondere, weil einheitliche standardisierte Sicherheitsvorkehrungen das Risiko von umfangreichen Sicherheitsverletzungen aufgrund eines möglichen Dominoeffekts erhöhen; fordert die Unternehmen nachdrücklich auf, selbst verschiedenartige Lösungen zu entwickeln, um ihre Geräte und Vorgänge zu sichern;

Blockchains

37.  hebt das Potenzial von Blockchain-Anwendungen für die Übermittlung von Bargeld und Sicherheiten sowie für die Ermöglichung von intelligenten Verträgen hervor, mit denen vielgestaltige Möglichkeiten für beide Parteien von Finanzverträgen, insbesondere im Bereich von Außenhandelsfinanzierung und der Kreditvergabe an Unternehmen, eröffnet werden, mit denen komplexe geschäftliche und finanzielle Vertragsbeziehungen sowohl zwischen Unternehmen (B2B) als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) vereinfacht werden können; weist darauf hin, dass Blockchain-Plattformen ebenfalls dafür geeignet sind, komplexe geschäftliche und finanzielle B2B- und B2C-Transaktionen zu vereinfachen;

38.  weist auf die Vorteile und Risiken von nicht zugangsbeschränkten Blockchain-Anwendungen hin; fordert die Kommission auf, eine jährliche Multi-Stakeholder-Konferenz zu diesem Thema zu veranstalten; ist besorgt über die zunehmende Verwendung nicht zugangsbeschränkter Blockchain-Anwendungen für kriminelle Tätigkeiten, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Geldwäsche; fordert die Kommission auf, diese Bereiche – darunter auch die Rolle von Mischern bzw. Tumbler-Anwendungen in diesem Vorgang – engmaschig zu überwachen und einen Bericht darüber vorzulegen;

Interoperabilität

39.  nimmt zur Kenntnis, dass Anwenderprogrammierschnittstellen (API) als Ergänzung zu anderen von Verbrauchern genutzten Anwendungen wichtig sind, um neuen Akteuren den Zugang zur Finanzinfrastruktur zu ermöglichen; empfiehlt, dass parallel zur Möglichkeit für Anbieter, ihre eigene Software für die Erbringung von Dienstleistungen zu entwickeln, eine Reihe standardisierter API eingeführt werden, die Anbieter etwa im Bereich des Open Banking verwenden können;

40.  vertritt die Auffassung, dass die Interoperabilität von FinTech-Diensten sowohl innerhalb Europas als auch durch Beziehungen mit Drittländern und anderen Bereichen der Wirtschaft für die zukünftige Entwicklung des europäischen FinTech-Sektors und die umfassende Verwirklichung der hier entstehenden Chancen eine wichtige Voraussetzung ist; fordert, Datenformate soweit wie möglich zu standardisieren, wie in der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie vorgesehen, um diese Interoperabilität zu erleichtern;

41.  fordert die Kommission auf, die Tätigkeiten von Mitgliedstaaten und Marktteilnehmern zu koordinieren, um die Interoperabilität zwischen den unterschiedlichen nationalen elektronischen Identifizierungssystemen sicherzustellen; betont, dass die Verwendung dieser Systeme dem Privatsektor offenstehen sollte; ist der Auffassung, dass auch Mittel zur Fernidentifizierung, die nicht in der eIDAS-Verordnung vorgesehen sind, zulässig sein sollten, solange ihr Sicherheitsniveau gegenüber dem Sicherheitsniveau der Stufe „substanziell“ gemäß eIDAS gleichwertig ist und diese Mittel folglich sowohl sicher als auch interoperabel sind;

42.  betont, dass herkömmliche und neue Zahlungslösungen interoperabel sein müssen, damit ein integrierter und innovativer europäischer Zahlungsverkehrsmarkt erreicht wird;

43.  fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, die Fälle zu ermitteln, in denen eine gezielte oder risikobasierte Authentifizierung eine Alternative zu starker Authentifizierung sein kann; fordert ferner die Kommission auf zu untersuchen, ob die Verfahren zur starken Authentifizierung auch von anderen Wirtschaftssubjekten als Banken durchgeführt werden können;

44.  fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden technologieneutrale Standards und Lizenzen für Techniken der Kundenidentifizierung unter Achtung der Privatsphäre der Nutzer einzuführen, die beispielsweise auf biometrischen Daten beruhen;

Stabilität des Finanzsystems sowie Verbraucher- und Investorenschutz

45.  fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihres FinTech-Aktionsplans angesichts der zunehmenden Ausweitung von finanztechnologischen Anwendungen in den Bereich der Dienstleistungen für Privatkunden wie etwa Crowdfunding und Peer-to-Peer-Kredite, besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Privatkunden und Kleinanlegern sowie auf die Risiken, für die sie möglicherweise anfällig sind, zu legen; hebt hervor, dass unabhängig vom Vertriebskanal und vom Aufenthaltsort des Kunden für finanztechnologische Dienstleistungen dieselben Verbraucherschutzstandards wie für andere Finanzdienstleistungen gelten;

46.  fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, ihre Arbeit hinsichtlich der Überwachung der technologischen Entwicklungen fortzusetzen und zu beschleunigen und die Vorteile und möglichen Risiken dieser Entwicklungen weiter zu analysieren, insbesondere in Bezug auf den Verbraucher- und Anlegerschutz und die Einbindung von mehr Menschen in das Finanzsystem;

47.  fordert die Kommission auf zu untersuchen, inwieweit Finanztechnologie zu einer qualitativ besseren Finanzberatung für Verbraucher beitragen kann und ob der fragmentierte EU-Regulierungsrahmen für Beratung in diesem Zusammenhang ausreichend ist;

48.  vertritt die Auffassung, dass in Bezug auf InsurTech nach wie vor erhebliche rechtliche Unsicherheit besteht, und betont, dass hier etwas getan werden muss, um Sicherheit, Privatsphäre, fairen Wettbewerb und Finanzstabilität sicherzustellen; betont, dass eine verbesserte Rechtssicherheit einen Beitrag dazu leistet zu verhindern, dass Kunden ungenügend regulierter InsurTech-Unternehmen Verluste erleiden oder Opfer von missbräuchlichem Verkauf werden, und sowohl Unternehmen als auch Verbraucher dabei unterstützt, InsurTech-Lösungen besser zu nutzen;

49.  betont, dass begleitend zur Entwicklung von FinTech-Lösungen unbedingt die Stabilität des Finanzsystems verbessert werden muss; fordert, dass geprüft wird, ob dieses Ziel mithilfe quelloffener, im Peer-Review-Verfahren überprüfter Technologie erreicht werden kann; fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, in Partnerschaft mit Akteuren des Privatsektors innovative Technologien zu entwickeln und zu bewerten, die das Potenzial haben, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und den Verbraucherschutz zu verbessern, indem etwa die Voreingenommenheit von Algorithmen reduziert und das Bewusstsein der Verbraucher für Cyberbedrohungen geschärft wird;

50.  stellt fest, dass Vielfalt und Wettbewerb unter Marktteilnehmern kritische Faktoren sind, die zur Stabilität des Finanzsystems beitragen; fordert die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden auf, für alle relevanten Segmente des Finanzsektors die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Wettbewerbssituation zu überwachen und Instrumente zu entwickeln und einzuführen, die der Verhütung oder Behebung von wettbewerbswidrigem Verhalten und Wettbewerbsverzerrungen dienen;

Finanzwissen und IKT-Kenntnisse

51.  betont, dass in der neuen FinTech-Umgebung sowohl Finanzkompetenz als auch digitale Kompetenz entscheidende Faktoren für eine effiziente Nutzung und ein verhältnismäßig geringes Risiko sind;

52.  hebt hervor, dass ein angemessener Stand des Finanzwissens bei Privatkunden und ‑investoren erforderlich ist, damit FinTech tatsächlich zu einem Instrument für die Einbindung von mehr Menschen in das Finanzsystem werden kann und jene Verbraucher und Investoren, denen immer häufiger sofort zugängliche personalisierte Finanzanlageprodukte und ‑dienstleistungen zur Verfügung stehen, selbständig in sinnvoller Weise über die Nutzung dieser Angebote entscheiden können und sich über alle Risiken im Klaren sind, die durch die Verwendung dieser innovativen Technologien entstehen; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, Initiativen zur Verbesserung des Finanzwissens stärker zu unterstützen; hebt hervor, dass Fortbildungsveranstaltungen und Informationen zu Verbraucher- und Anlegerrechten leicht zugänglich sein sollten;

53.  weist auf die Prognose der Kommission hin, nach der in Europa im Jahr 2020 bis zu 825 000 IKT-Fachkräfte fehlen werden; ist der Auffassung, dass mehr Informatiker gebraucht werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich auf Änderungen am Arbeitsmarkt vorzubereiten, die sich möglicherweise schneller vollziehen als heute erwartet;

54.  betont, dass es notwendig ist, das Verständnis der digitalen Welt und die digitalen Kompetenzen im Finanzsektor, in den Regulierungsbehörden und in der gesamten Gesellschaft auch durch Fortbildungsveranstaltungen zu verbessern; fordert die Kommission auf, bewährte Vorgehensweisen im Zusammenhang mit ihrer Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze vorzustellen;

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55.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Neue Technologien haben zur Folge, dass sich der Charakter der Finanzinfrastruktur auf der ganzen Welt rasch verändert. Daraus ergeben sich für Europa enorme Marktchancen. Es ist nun die Aufgabe der Politik, die richtigen Entscheidungen zu treffen und ein günstiges Umfeld zu schaffen, damit Europa daraus in vollem Umfang Nutzen ziehen kann.

Der Begriff „FinTech“ (Finanztechnologie) wird häufig verwendet, um einen bestimmten Typus von Start-up-Unternehmen zu bezeichnen, der den Finanzsektor durch Innovationen verändert. In diesem Entwurf eines Berichts wird diese Definition jedoch nicht verwendet, da sie eine große Anzahl von relevanten Akteuren ausschließt. Stattdessen bezeichnet FinTech hier den Bereich im Finanzsektor, der dank neuer Technologien ermöglicht wird und das gesamte Spektrum der Finanzdienstleistungen, -produkte und -infrastrukturen umfasst. Dazu gehören auch InsurTech (die Verwendung neuer Technologien im Versicherungssektor) und RegTech (die Anwendung neuer Technologien zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung).

Der derzeitige Aufstieg von FinTech beruht auf mehreren technologischen Entwicklungen, die innerhalb kurzer Zeit stattgefunden haben, nämlich künstliche Intelligenz, Cloud-Computing und die Technologie der dezentralen Transaktionsnetzwerke („Distributed Ledger Technology“, DLT). Diese bieten neue Möglichkeiten für Innovationen wie die mobile Zahlung, Open Banking, Crowdfunding, virtuelle Währungen und Robo-Advice.

FinTech kann erhebliche Vorteile mit sich bringen, etwa Kostensenkungen, Effizienzgewinne und höhere Transparenz. Sie kann auf wirksame Weise die Einbindung von Menschen in das Finanzsystem fördern, indem sie Personen den Zugang zu hochwertigen Finanzdienstleistungen ermöglicht, die sich diese vorher nicht leisten konnten. Darüber hinaus kann FinTech grenzüberschreitende Finanzströme und Finanzinfrastrukturen ermöglichen, indem alternative Kreditvergabe- und Investitionskanäle gefördert werden.

Die derzeit stattfindende FinTech-Revolution hat ein globales Ausmaß. In den letzten Jahren sind die Investitionen im Bereich FinTech weltweit stark angestiegen. Der Großteil der Investitionen wurde in den Vereinigten Staaten getätigt, wozu das Silicon Valley einen wichtigen Beitrag leistete. Auch Asien und Israel sind dabei, auf diesem Gebiet aufzuholen. Mehr als die Hälfte der zehn größten FinTech-Unternehmen sind in den USA, China und Israel ansässig. Wenn Europa wettbewerbsfähig bleiben will, sollte es die rasche Durchführung von Innovationen zur Norm machen. Dies ist nicht nur für die Infrastruktur der europäischen Finanzmärkte von Bedeutung, sondern auch für die Realwirtschaft, da Verbraucher und Unternehmen Nutzen aus besseren Finanzdienstleistungen ziehen.

Trotz der vielen Vorteile, die FinTech mit sich bringt, wirft dieser Bereich auch grundlegende rechtliche und gesellschaftliche Fragen auf. In diesem Zusammenhang sollten der Verbraucherschutz und die Stabilität des Finanzsystems als entscheidende Anliegen betrachtet werden. Sie bilden gemeinsam mit der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in diesem Entwurf eines Berichts die drei Hauptprioritäten.

In dem vorliegenden Entwurf eines Berichts werden keine technischen Lösungen vorgeschlagen; es sollen vielmehr die richtigen Fragen gestellt werden. Damit soll ein erster Schritt hin zur Schaffung einer zukunftsorientierten europäischen Politik im Bereich der Finanztechnologie getan werden.

Schaffung eines EU-Rahmens für Finanztechnologie

FinTech stellt für unsere moderne digitale Gesellschaft einen wichtigen Baustein dar, den wir benötigen, um mit dem Rest der Welt in Wettbewerb treten zu können. Aus diesem Grund sollte die Kommission einen umfassenden Aktionsplan vorlegen, mit dem FinTech in Europa vorangetrieben wird.

In Bezug auf die gegenwärtigen Tätigkeiten der EU fällt das Thema FinTech in den Geltungsbereich der Strategien für eine Kapitalmarktunion und für einen digitalen Binnenmarkt. Die geltenden Rechtsvorschriften, wie etwa die Datenschutz-Grundverordnung, PSD2 oder MiFID, wirken sich bereits auf die Entwicklungen im FinTech-Bereich aus. Die auf europäischer Ebene stattfindende Überwachung der Finanzdienstleistungen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls von großer Bedeutung.

Mit diesem Entwurf eines Berichts wird nicht beabsichtigt, der Kommission bestimmte Legislativmaßnahmen vorzuschlagen. Da im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Finanztechnologie noch vieles unklar ist, muss bei der Erarbeitung neuer Vorschriften mit Vorsicht vorgegangen werden. Daher sollte am besten zunächst überprüft werden, in welchen Bereichen die geltenden Rechtsvorschriften zu Unsicherheiten oder Hindernissen führen, und ermittelt werden, wo zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Da die technologischen Entwicklungen in unserer sich digitalisierenden Gesellschaft das Aufbrechen verhärteter Strukturen erforderlich machen, ist für die zweckorientierte Erreichung dieses Ziels ein ganzheitlicher Ansatz nötig. Die Kommission sollte in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen und verschiedene Generaldirektionen und Politikbereiche in die Erarbeitung einer Strategie zu FinTech einbinden.

Zudem arbeiten die im Bereich FinTech tätigen Akteure bereits selbst daran, verhärtete Strukturen aufzubrechen. Häufig werden Produkte angeboten, an denen mehrere ganz unterschiedliche Parteien beteiligt sind. Eine bemerkenswerte Entwicklung stellt in diesem Zusammenhang das „Open Banking“ dar, durch das Dritte die Möglichkeit erhalten, Finanzdienstleistungen anzubieten, indem mithilfe von Anwenderprogrammierschnittstellen (API) eine Verbindung zur bestehenden Bankeninfrastruktur hergestellt wird. Im Rahmen dieser diversifizierten Wertschöpfungskette ist es wichtig, für fairen Wettbewerb und gleiche Ausgangsbedingungen zu sorgen. Dabei spielt der Grundsatz, dass für die gleichen Dienstleistungen die gleichen Vorschriften gelten müssen, eine entscheidende Rolle. Neben den erbrachten Dienstleistungen sollte der Umfang der von FinTech-Anbietern für das Finanzsystem ausgehenden Risiken ein weiteres Kriterium sein.

Im Einklang mit ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung sollte ein zentrales Anliegen der Kommission darin liegen, den Verwaltungsaufwand zu verringern. FinTech besitzt das Potenzial, zu diesem Ziel beizutragen, indem es finanzielle Verfahren und Geschäfte beispielsweise durch eine Verringerung der Rolle von Kreditmittlern oder künstliche Intelligenz verändert.

Alle neuen Rechtsvorschriften der EU sollten sich am „Innovationsgrundsatz“ orientieren. Dies bedeutet, dass während der Folgenabschätzungsphase eines Legislativverfahrens untersucht werden sollte, wie sich die jeweilige Vorschrift auf die Entwicklung von Innovationen auswirken könnte. Ein zentraler Aspekt sollte dabei sein, auf jeder Ebene der Rechtsetzung die Technologieneutralität sicherzustellen.

Ferner sollte der EU-Aufsichtsrahmen zur Förderung von Innovationen beitragen. Ein grundlegender Wandel in der Finanzinfrastruktur erfordert auch eine Änderung der Aufsichtsmethoden, damit bahnbrechende Entwicklungen, mit denen neue Marktchancen für Europa geschaffen werden könnten, nicht blockiert werden. Es ist wichtig, dass die Aufsichtsbehörden über genügend technisches Fachwissen verfügen, um innovative FinTech-Dienstleistungen auf angemessene Weise überprüfen zu können. Die Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens hat dazu geführt, dass die ihnen zugrunde liegenden Algorithmen inzwischen wichtige Faktoren für die Bestimmung der Ergebnisse von Finanzprodukten sind.

Technologische Neuerungen bedeuten mehr Transparenz, intelligentere automatisierte Systeme, einen geringeren Verwaltungsaufwand und niedrigere Kosten – dadurch können auch die Verfahren zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung verbessert werden. So können durch RegTech beispielsweise automatisierte Meldeverfahren eingerichtet werden, wodurch sich die Arbeit für Finanzinstitute verringert. Mehrere Konsortien experimentieren bereits im Rahmen eines zugangsbeschränkten Blockchain-Systems daran, Aufsichtsbehörden und Finanzinstitute mittels DLT zu verbinden.

Ein Faktor, dem besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, ist der Spielraum, der für Experimente mit finanziellen Innovationen zur Verfügung steht, bevor diese in Verkehr gebracht werden. Spezielle Experimentierregelungen, die bereits in verschiedenen Teilen der Welt angewendet werden, können in diesem Zusammenhang als Vorbild dienen.

Nur durch eine zukunftsorientierte Denkweise und Offenheit für Experimente und Innovationen kann erreicht werden, dass die europäischen Bürger und Unternehmen Nutzen aus den mit FinTech verbundenen Entwicklungen ziehen können.

Daten

Viele der Entwicklungen in der Finanztechnologie beruhen unmittelbar auf der innovativen Nutzung von Daten. Der derzeit in Bezug auf Daten geltende EU-Rechtsrahmen ist relativ kompliziert, da sich mehrere Vorschriften überschneiden. Um eine ungünstige Wettbewerbssituation für europäische FinTech-Akteure zu vermeiden, muss für eine kohärente Anwendung der einschlägigen Bestimmungen gesorgt werden, die in den verschiedenen geltenden Rechtsvorschriften – darunter die Datenschutz-Grundverordnung, PSD2, AMLD4 und die NIS-Richtlinie – festgelegt sind.

Bereits heute greifen in der gesamten Wirtschaft mehrere Akteure auf die personenbezogenen Daten von Kunden zurück. Der Finanzsektor bildet dabei keine Ausnahme. Ein Beispiel sind Clouds, die bereits von vielen Banken für die Datenverwaltung verwendet werden. Da derzeit keine klaren Leitlinien für die Auslagerung in Clouds vorhanden sind, müssen diese vereinbart werden. Zudem greifen FinTech-Unternehmen oft auf Kundendaten zurück, um ihren Kunden maßgeschneiderte Produkte oder Beratungen anbieten zu können. In diesen Fällen sollte klar sein, wer in den verschiedenen Phasen des Prozesses der Eigentümer dieser Daten ist.

Einige neue Technologien werfen besondere Fragen über die Nutzung von Daten auf. Dazu zählt beispielsweise die DLT, aufgrund derer sich grundlegende Fragen in Bezug auf die damit verbundene dezentrale Speicherung von Daten stellen.

Auch haftungsrechtliche Aspekte stellen einen Bereich dar, in dem Klärungsbedarf besteht. Entwicklungen wie Robo-Advice werden dadurch ermöglicht, dass Algorithmen auf Big Data angewendet werden. Wenn diese Algorithmen Fehler oder Voreingenommenheiten aufweisen, kann es zu systemischen Risiken sowie zu Schäden für die Verbraucher kommen. Es sollte klar sein, wer in solchen Fällen die Haftung trägt.

Cybersicherheit

Finanzinstitute in Europa und der ganzen Welt sind täglich zahlreichen Cyberattacken ausgesetzt. FinTech bietet zwar ungeahnte neue Möglichkeiten, doch gehen damit auch bisher unbekannte Bedrohungen durch Cyberkriminalität einher. Da Cyberkriminelle keine Grenzen kennen und eine wachsende Gefahr darstellen, indem sie Finanzmarktinfrastrukturen, Währungen und Daten ins Visier nehmen, ist es notwendig, einen entschlossenen und risikoorientierten europäischen Aktionsplan zu Cybersicherheit zu erarbeiten. Es wäre ein Fehler zu denken, dass nur große Organisationen zu Zielen werden. Auch Haushalte und KMU sind zunehmend von Cyberattacken betroffen. Dementsprechend muss in erster Linie mehr Bewusstsein geschaffen werden, um Europa auf Bedrohungen durch Cyberkriminalität und die geeignetsten Verfahren zu ihrer Vermeidung aufmerksam zu machen.

Eine besondere Herausforderung, die in Bezug auf unsere Finanzinfrastruktur besteht, betrifft die zunehmende Anzahl neuer Akteure im Finanzbereich, die womöglich über weniger strenge Cybersicherheitsanforderungen verfügen als etabliertere Mitbewerber. Diese könnten sich zu anfälligen Punkten im Finanzsektor entwickeln. Insbesondere das verstärkte Aufkommen von API-Diensten und der geltende Rechtsrahmen, in dem Finanzinstitute zur Weitergabe wesentlicher Daten an Dritte verpflichtet sind, machen es erforderlich, dass die Kommission diesem Bereich zusätzliche Aufmerksamkeit schenkt.

Die Mitgliedstaaten verfolgen in Bezug auf die mit IKT verbundenen Risiken sehr unterschiedliche Vorgehensweisen. Um Standards für den Austausch bewährter Vorgehensweisen und die Meldung schwerwiegender Vorfälle festzulegen, muss ein umfassender und kohärenter Regulierungs- und Aufsichtsrahmen eingerichtet werden.

Da viele Finanzinstitute über eine bedeutende internationale Präsenz verfügen, sollten die festzulegenden Standards im Einklang mit den internationalen Standards stehen.

Interoperabilität

Digitale Interoperabilität ist für die Bewältigung einer fragmentierten Marktsituation von entscheidender Bedeutung. Um einen digitalen Binnenmarkt und eine Kapitalmarktunion schaffen zu können, die wettbewerbsfähig sind, ist es notwendig, sich diesem für Europa spezifischen Thema zu widmen.

Die Interaktion zwischen den Anbietern im Bereich der API-Dienste sollte mit dem Ziel, innovativere Dienstleistungen zu gestalten, erleichtert werden. API besitzen das Potenzial, innovative wirtschaftliche Ökosysteme zu schaffen. Um dies zu fördern, könnte beispielsweise eine Reihe standardisierter API eingeführt werden, die für Diensteanbieter offen zugänglich sind, beispielsweise im Bereich des „Open Banking“.

Dem Bereich der Online-Identifizierung sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Verfahren der Online-Identifizierung sind weiterhin stark fragmentiert, und in den Mitgliedstaaten gelten für Identifizierungsverfahren sehr unterschiedliche Sicherheitsniveaus. Um das Wachstum von FinTech in der EU zu fördern, sollte an der Interoperabilität der nationalen elektronischen Identifizierungssysteme gearbeitet werden.

Auch die Interoperabilität von Clouds ist wesentlich, damit zwischen den Anbietern der Clouds gewechselt werden kann und Effekte der Anbieteranhängigkeit überwunden werden können, von denen FinTech-Diensteanbieter mitunter betroffen sind.

Kompetenzen

Digitale Kompetenzen werden für alle immer unerlässlicher. Dies ist auch im Finanzsektor der Fall: Die mit FinTech verbundenen Entwicklungen machen es notwendig, dass sowohl Akteure, die innerhalb der Finanzinfrastruktur tätig sind, als auch Verbraucher, Aufsichtsbehörden und die Politik ihre IKT-Kompetenzen verbessern. Die Verbraucher sollten über die Vorteile und Risiken automatisierter Beratung informiert sein und die Aufsichtsbehörden sollten in der Lage sein, die Algorithmen zu verstehen, auf denen die zunehmend robotisierten Produkte basieren, die sie überwachen.

Infolge der Digitalisierung sind bereits weitreichende und sektorübergreifende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu beobachten. Der Finanzsektor bildet keine Ausnahme. Eine Automatisierung der Beratung bedeutet, dass der Angestellte, der bisher für die Durchführung der Beratung zuständig war, eine andere Aufgabe benötigt. Diese neuen Aufgaben können durch Automatisierung geschaffen werden, doch sie wären von einer anderen Art als die bisherigen. Daher ist es wichtig, dass umfassend in die Vermittlung neuer Kompetenzen wie etwa die Codierung investiert wird. Die Kommission sollte das wachsende Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage am Arbeitsmarkt bei der Durchführung ihrer Agenda für neue Kompetenzen und ihrer Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze berücksichtigen.

STELLUNGNAHME des Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (22.3.2017)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu Finanztechnologie: Einfluss der Technologie auf die Zukunft des Finanzsektors
(2016/2243(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Dita Charanzová

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass sich die Finanztechnologie (FinTech) rapide ausbreitet, und nimmt zur Kenntnis, dass durch sie der Finanzsektor weltweit und die Wirtschaft im Allgemeinen einen Wandel erfahren könnten; hebt hervor, dass Entwicklungen in der Finanztechnologie aufgrund von Effizienzgewinnen und im Hinblick auf Barrierefreiheit, Kostensenkungen und größere Transparenz Vorteile für Verbraucher und Unternehmen, insbesondere für KMU, mit sich bringen können; betont daher, dass die Attraktivität der EU und des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen als Dreh- und Angelpunkt für ihre Finanztechnologiegunternehmen gesteigert werden muss;

2.  vertritt die Ansicht, dass Innovation im Finanzsektor in der EU zu weiteren Wachstumschancen führen und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen sowie dazu beitragen kann, dass ein größeres Spektrum an Dienstleistungen, die auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind, angeboten wird; begrüßt die Impulse zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie die Weiterentwicklung bestehender Finanzdienstleistungen, von denen Verbraucher und Unternehmen, insbesondere KMU, profitieren können; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie die EU die Vorteile der Finanztechnologie umfassend für sich nutzen könnte;

3.  vertritt die Ansicht, dass technologische Innovation in der Finanzwirtschaft nicht nur neuen Finanztechnologieunternehmen, sondern auch etablierten Akteuren Chancen bietet, die sich aus Kooperationsmöglichkeiten unterschiedlichen Umfangs, Synergieeffekten und Kostensenkungspotenziale ergeben; stellt fest, dass der durch starke Innovation und Dynamik angeregte Wettbewerb auch zahlreiche Chancen für etablierte Marktteilnehmer bietet;

4.  vertritt die Auffassung, dass mit Finanztechnologie verbundene Dienstleistungen und Produkte eine Ergänzung der herkömmlichen Finanzinstitute bieten sollten, und zwar vor allem in weniger entwickelten und abgelegenen Gebieten Europas;

5.  begrüßt die von der Kommission eingerichtete Task Force für Finanztechnologie (FTTF), die das Ziel hat, Innovationen in diesem Bereich zu bewerten und zugleich Strategien zur Bewältigung der Herausforderungen zu entwickeln, die sich aus Finanztechnologien ergeben können; betrachtet diese Task Force als grundlegenden Schritt hin zur Entwicklung einer umfassenden Strategie für Finanztechnologien sowie zur Verringerung der Rechtsunsicherheit in diesem Bereich;

6.  fordert die Task Force auf, vor dem Ende ihres Mandats einen umfassenden horizontalen Aktionsplan zu Finanztechnologien mit legislativen und nicht legislativen Maßnahmen vorzulegen; hebt hervor, dass ein solcher Aktionsplan auf Wettbewerbsfähigkeit, Finanzstabilität, Interoperabilität, Transparenz und Verbraucherschutz basieren und darauf abzielen sollte, ein klares und rechtlich sicheres Umfeld für Finanztechnologien zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass dieser Plan durch eine detaillierte Analyse der unterschiedlichen Segmente dieses Wirtschaftszweigs gestützt werden sollte, damit bessere und maßgeschneiderte Rechtsvorschriften erstellt werden, die den verschiedenen Geschäftsmodellen der Finanztechnologieunternehmen gerecht werden;

7.  hebt den möglichen Nutzen der Finanztechnologie für Unternehmen, insbesondere KMU und Kleinstunternehmen, aber auch für Haushalte und bislang vernachlässigte Verbraucher hervor, der sich durch eine größere Verfügbarkeit von Krediten und eine beschleunigte Darlehensvergabe mittels alternativer Kanäle der Darlehensgewährung bzw. alternative Investitionskanäle – etwa Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) oder direkte Kredite von Privatpersonen an Privatpersonen (Peer-to-Peer-Kredite) – ergeben; ist der Ansicht, dass solche Modelle Regeln unterliegen sollten, damit ein Missbrauch und unlautere Geschäftspraktiken verhindert werden;

8.  fordert die Kommission gleichwohl nachdrücklich auf, ihre legislativen Maßnahmen so zu gestalten, dass für Firmen genügend Spielraum bleibt, um Finanzierungen zu nutzen und anzubieten, und Anreize für Partnerschaften zwischen Banken und Finanztechnologieunternehmen im Bereich der Kreditvergabe geschaffen werden;

9.  fordert die Kommission auf, im Binnenmarkt bestehende Hemmnisse zu ermitteln, die gegenwärtig die Verbreitung digitaler Dienstleistungen – auch im Bereich der Finanztechnologie – verhindern, und diese zu beseitigen, sowie für Finanzstabilität zu sorgen und das hohe Niveau des Verbraucher- und Anlegerschutzes zu wahren; stellt fest, dass Wirtschaftsakteure im Binnenmarkt unbedingt Zugang zu Investitionen von Wirtschaftsakteuren aus Drittländern haben und auf technische Neuerungen reagieren müssen;

10.  vertritt die Ansicht, dass die Finanztechnologien positiv dazu beitragen könnten, dass Dienstleistungen und die Wege, über die sie erbracht werden, eine weitere Diversifizierung erfahren; ist der Auffassung, dass ein verhältnismäßiger, ausgewogener und innovationsfreundlicher Ansatz notwendig ist, um ein wettbewerbsorientiertes Umfeld zu schaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer aufrechtzuerhalten; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von Finanztechnologien, vor allem im Bereich der Innovation, zu analysieren und dabei zu berücksichtigen, dass für Finanzstabilität gesorgt und das hohe Niveau des Verbraucher- und Anlegerschutzes gewahrt werden muss;

11.  hebt hervor, dass mit Finanztechnologien verbundenen Dienstleistungen bei der Entwicklung eines zukunftsfähigen digitalen Binnenmarkts in Europa große Bedeutung zukommen kann, indem beispielsweise bestehende Kanäle kosteneffizienter gestaltet und innovative, transparentere und schnelle Lösungen für den Zahlungsverkehr angeboten werden sowie das Vertrauen der Verbraucher in digitale Technologien aufgebaut wird; vertritt die Auffassung, dass die Kommission bei ihren politischen Initiativen einen technologieneutralen Ansatz vertreten sollte; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass diese Initiativen zweckdienlich und nach außen orientiert sind und auf dem Innovationsprinzip fußen;

12.  vertritt die Auffassung, dass die Vollendung der Kapitalmarktunion für die Entwicklung von Finanztechnologien und eines echten Binnenmarkts für Finanzprodukte und -dienstleistungen förderlich sein wird;

13.  weist darauf hin, dass bei den zur Verfügung stehenden Methoden des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs durchaus noch Verbesserungsbedarf besteht; unterstützt die Entwicklung solcher Zahlungsmethoden innerhalb Europas und stellt mit Bedauern fest, dass der Markt des Internetbanking in der EU in hohem Maße fragmentiert ist und es keine EU-weiten Kredit- oder Debitkartensysteme in europäischem Besitz gibt; vertritt die Ansicht, dass dies von wesentlicher Bedeutung für ein reibungsloses Funktionieren der Kapitalmarktunion bzw. ein äußerst wichtiger Bestandteil des digitalen Binnenmarkts ist und dass der Förderung des europäischen elektronischen Handels und des grenzüberschreitenden Wettbewerbs im Bereich der Finanzdienstleistungen dient; fordert die Kommission auf, zu ermitteln, welche Schritte zu ergreifen sind, damit ein wachstumsfreundliches Umfeld für ein solches Modell geschaffen werden kann; stellt fest, dass im Sinne des Wettbewerbs solch ein Modell zusätzlich zu anderen innovativen Lösungen für den Zahlungsverkehr benötigt wird, das mit diesen, falls möglich, interoperabel ist;

14.  hebt hervor, dass bei den technischen Regulierungsstandards der EBA im Bereich der leistungsstarken Kundenauthentifizierung finanztechnologischen Verfahren und der Praxis des elektronischen Handels Rechnung getragen werden sollte; begrüßt die Anpassungen, die die EBA kürzlich bei ihrem Vorschlag für technische Regulierungsstandards vorgenommen hat und die darauf abzielen, mögliche negative Auswirkungen auf über das Internet angebotene Dienstleistungen abzuwenden und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, damit Innovationen im Finanzbereich vorangetrieben werden und der Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern verbessert wird, wobei auch risikobasierte Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen sind;

15.  betont, dass die Verbraucher die treibende Kraft hinter der Verbreitung von Finanztechnologien sind; hebt hervor, dass das Ziel aller künftigen Legislativänderungen darin bestehen sollte, die Verbrauchern bei diesem Wandel zu unterstützen;

16.  nimmt die Arbeit der Kommission zur Kenntnis, die auf eine Harmonisierung der Standards für Finanzdienstleistungen ausgerichtet ist, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass bei allen künftigen Festlegungen von Standards zu berücksichtigen ist, dass es Innovationen und neue Marktteilnehmer geben kann; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Bemühungen um die Festlegung gemeinsamer, offener und interoperabler Standards für die Finanztechnologie zu unterstützen;

17.  stellt fest, dass mit Finanztechnologie Innovationen im Schnittpunkt von Finanzen und Technologie gemeint sind;

18.  weist darauf hin, dass zur Finanztechnologie auch Regulierungs- (RegTech) und Versicherungstechnologie gehören; hebt hervor, dass Technologie zu einer besseren und effizienteren Aufsicht vonseiten der staatlichen Behörden dienen sollte; nimmt die Vorteile von Regulierungstechnologie bei der Verbesserung von aufsichtlichen Prozessen und dem Schutz von Verbrauchern im Finanzbereich zur Kenntnis; legt den nationalen Aufsichtsbehörden nahe, künftige technologische Entwicklungen zur Unterstützung der Einhaltung von Vorschriften zu berücksichtigen, wo dies erforderlich erscheint;

19.  weist darauf hin, dass die Aufklärung der Verbraucher und der Wirtschaftsakteure im Bereich der digitalen Technologien und der Finanzen in der gesamten EU gefördert werden muss; betont, wie wichtig eine angemessene Befähigung und neue digitale Fertigkeiten sind, und legt der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Finanztechnologiebranche nahe, für lebenslanges Lernen und die Aneignung und den Ausbau von Fertigkeiten zu sorgen, die Grundvoraussetzungen dafür sind, dass möglichst viele Menschen uneingeschränkt Finanzdienstleistungen und Finanztechnologieinstrumente nutzen können;

20.  weist auf die steigende Nutzung der automatisierten Finanzberatung („Robo-Advice“) hin und begrüßt diese Entwicklung, da dadurch die Hürden für Verbraucher beim Zugang zu Marktinvestitionen gesenkt werden könnten;

21.  fordert die Kommission auf, die Entwicklung im Bereich der wachsenden Verwendung von Algorithmen in der Finanztechnologie überwachen; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, mögliche Fehler und Verzerrungen in Algorithmen zu prüfen; betont, dass die Entscheidungen, die auf automatisierten Finanztechnologiedienstleistungen beruhen, Gegenstand einer Beschwerde und einer Überprüfung sowie angemessener Korrekturmaßnahmen sein sollten, wenn es Anlass zur Sorge wegen eines Fehlers oder wegen Diskriminierung gibt;

22.  erkennt den potenziellen Nutzen der Regulierung in einem isolierten Bereich („Sandboxing“) an, der darin besteht, dass expandierende Unternehmen („Scale-ups“) und Finanzinstitute Finanztechnologieprodukte in einem realen Umfeld testen können; unterstützt den Austausch bewährter Verfahren, die das Ergebnis regulatorischer Initiativen in einem isolierten Bereich („Sandboxing“) sind; vertritt die Auffassung, dass ein ähnlicher Ansatz auf europäischer Ebene unterstützt werden könnte, wobei jedoch gleichzeitig dafür zu sorgen ist, dass die Verbraucher im Falle einer Beteiligung an einem solchen Pilotprojekt über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt und wettbewerbswidrige Praktiken vermieden werden;

23.  weist darauf hin, dass in der Planungsphase sämtlicher Initiativen im Bereich der Finanztechnologien Fragen der Cybersicherheit zu berücksichtigen sind und dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Infrastruktur dieser Initiativen vor Cyberattacken geschützt ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, ob die in diesem Bereich gegen Cyberrisiken ergriffenen Schutzmaßnahmen adäquat sind, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Finanztechnologiebranche auf, durch Informationsaustausch wirksam zusammenzuarbeiten;

24.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS) Sorge zu tragen; begrüßt die neue öffentlich-private Partnerschaft, die vor Kurzem von der Kommission im Bereich der Cybersicherheit unter Beteiligung von Branchenvertretern gestartet wurde; fordert die Kommission auf, eine Reihe neuer und konkreter Initiativen zu entwickeln, mit denen die Widerstandsfähigkeit von in dieser Branche tätigen Finanztechnologieunternehmen, insbesondere von KMU und neu gegründeten Unternehmen, gegen Cyberattacken gestärkt wird;

25.  fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der eIDAS-Verordnung den Rahmen für europäische eID-Modelle weiter zu prüfen, damit für ein Angebot an grenzüberscheitenden Internetfinanzdienstleistungen gesorgt wird; fordert die Kommission darüber hinaus auf, die bestehenden regulatorischen Hemmnisse, die derzeit der stärkeren Nutzung von Systemen der elektronischen Identifizierung (eID) im Wege stehen, dringend in Augenschein zu nehmen;

26.  begrüßt den Bericht des Parlaments über virtuelle Währungen und den potenziellen Nutzen der darüber hinaus gehenden Technologie der dezentralen Transaktionsnetzwerke (DLT), nimmt aber auch die Risiken zur Kenntnis, die mit der rasanten Verbreitung von virtuellen Währungen und DLT verbunden sind; fordert die Kommission auf, die mögliche Verwendung von DLT im Bereich der Finanztechnologien und andere Praktiken im digitalen Binnenmarkt zu untersuchen sowie die oben genannten Risiken im Auge zu behalten und abzuwenden;

27.  stellt fest, dass die Datenerfassung und -analyse besonders wichtig für Finanztechnologieunternehmen sind, die den Kunden maßgeschneiderte Dienstleistungen anbieten möchten, und nimmt zur Kenntnis, dass Finanztechnologieunternehmen verstärkt Offline- mit Online-Daten („digitales Onboarding“ bzw. „Onboarding von Daten“) verknüpfen; unterstützt unter anderem, dass Finanztechnologieunternehmen beim Risikomanagement Big Data (Massendaten) einsetzen; weist zugleich auf mögliche Risiken in Verbindung mit neuen Lösungen für den Zahlungsverkehr hin, etwa Betrug, Missbrauch von Verbraucherdaten, unzureichende Authentifizierungsverfahren und das Fehlen transparenter und klarer Allgemeiner Geschäftsbedingungen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, für ein ausreichendes Maß an Schutzmechanismen und wirksamer Rechtsbehelfe für Verbraucher zu sorgen;

28.  fordert die Kommission auf, sowohl dem Trend der verstärkten Datenerfassung und -verwendung sowie der Fernüberprüfung als auch den damit verbundenen Risiken – insbesondere im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung, der zweiten Richtlinie über Zahlungsdienste und den Vorschriften zur Feststellung der Kundenidentität – Rechnung zu tragen, damit für einen besseren Zugang der Verbraucher zu grenzüberschreitenden Finanztechnologiedienstleistungen gesorgt wird; betont, dass Datenschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen und dass die Verbraucher wählen können müssen, wie Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung genutzt und erfasst werden;

29.  hebt hervor, dass Benutzerdaten übertragbar sein müssen und dass dies ein Merkmal von Finanztechnologiedienstleistungen sein muss, damit Verbraucher nicht gezwungen sind, bei einem Dienstleister oder Produkt zu bleiben; fordert die Kommission auf, die Vorteile eines besseren Zugangs von Finanztechnologieunternehmen zu Schnittstellen zur Anwendungsprogrammierung (API) zu prüfen, da dadurch zusätzliche Dienstleistungen für Verbraucher ermöglicht werden;

30.  stellt fest, dass Finanztechnologiedienstleistungen durch Pass-Regelungen im Finanzbereich in ganz Europa angeboten werden könnten und gleichzeitig der Aufsicht eines einzelnen Mitgliedstaats unterliegen würden, wenn in der Branche eine Mindestharmonisierung umgesetzt wird;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.3.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dita Charanzová, Carlos Coelho, Sergio Gaetano Cofferati, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, Nicola Danti, Vicky Ford, Ildikó Gáll-Pelcz, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Sergio Gutiérrez Prieto, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Antonio López-Istúriz White, Morten Løkkegaard, Marlene Mizzi, Jiří Pospíšil, Marcus Pretzell, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Jasenko Selimovic, Ivan Štefanec, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Mihai Ţurcanu, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jan Philipp Albrecht, Pascal Arimont, Edward Czesak, Arndt Kohn, Julia Reda, Ulrike Trebesius, Sabine Verheyen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

David Coburn

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

32

+

ALDE

Dita Charanzová, Morten Løkkegaard, Jasenko Selimovic

ECR

Edward Czesak, Vicky Ford, Ulrike Trebesius, Anneleen Van Bossuyt

PPE

Pascal Arimont, Carlos Coelho, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, Ildikó Gáll-Pelcz, Antonio López-Istúriz White, Jiří Pospíšil, Andreas Schwab, Ivan Štefanec, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mihai Ţurcanu, Sabine Verheyen

S&D

Sergio Gaetano Cofferati, Nicola Danti, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Sergio Gutiérrez Prieto, Liisa Jaakonsaari, Arndt Kohn, Marlene Mizzi, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Catherine Stihler

Verts/ALE

Jan Philipp Albrecht, Julia Reda

3

-

EFDD

David Coburn

ENF

Marcus Pretzell, Mylène Troszczynski

2

0

EFDD

Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Marco Zullo

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  enthalten

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.4.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

6

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Burkhard Balz, Pervenche Berès, Esther de Lange, Markus Ferber, Jonás Fernández, Sven Giegold, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Cătălin Sorin Ivan, Petr Ježek, Georgios Kyrtsos, Werner Langen, Sander Loones, Bernd Lucke, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Gabriel Mato, Costas Mavrides, Luigi Morgano, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg, Dimitrios Papadimoulis, Sirpa Pietikäinen, Dariusz Rosati, Pirkko Ruohonen-Lerner, Alfred Sant, Molly Scott Cato, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Kay Swinburne, Paul Tang, Ernest Urtasun, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Cora van Nieuwenhuizen, Miguel Viegas, Beatrix von Storch, Jakob von Weizsäcker

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Matt Carthy, Mady Delvaux, Ashley Fox, Ramón Jáuregui Atondo, Eva Kaili, Thomas Mann, Michel Reimon, Andreas Schwab, Lieve Wierinck

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

45

+

ALDE

Petr Ježek, Lieve Wierinck, Cora van Nieuwenhuizen

ECR

Ashley Fox, Sander Loones, Bernd Lucke, Stanisław Ożóg, Pirkko Ruohonen-Lerner, Kay Swinburne

PPE

Burkhard Balz, Markus Ferber, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Georgios Kyrtsos, Werner Langen, Ivana Maletić, Thomas Mann, Gabriel Mato, Luděk Niedermayer, Sirpa Pietikäinen, Dariusz Rosati, Andreas Schwab, Theodor Dumitru Stolojan, Tom Vandenkendelaere, Esther de Lange

S&D

Pervenche Berès, Mady Delvaux, Jonás Fernández, Roberto Gualtieri, Cătălin Sorin Ivan, Ramón Jáuregui Atondo, Eva Kaili, Olle Ludvigsson, Costas Mavrides, Luigi Morgano, Alfred Sant, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Paul Tang, Jakob von Weizsäcker

Verts/ALE

Sven Giegold, Michel Reimon, Molly Scott Cato, Ernest Urtasun

6

-

EFDD

Marco Valli, Beatrix von Storch

ENF

Gerolf Annemans

GUE/ NGL

Matt Carthy, Dimitrios Papadimoulis, Miguel Viegas

1

0

ENF

Bernard Monot

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung