BERICHT über die Kosteneffizienz des Siebten Forschungsprogramms
10.5.2017 - (2015/2318(INI))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterinnen: Inés Ayala Sender, Martina Dlabajová
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Kosteneffizienz des Siebten Forschungsprogramms
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Titel XIX des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007–2013)[1],
– unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 1) zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 2) zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020)[2],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[3],
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zusammen mit den Antworten der Organe[4],
– unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 2/2013 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Hat die Kommission eine effiziente Durchführung des Siebten Forschungsrahmenprogramms sichergestellt?“,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Technik des Unterhauses des Vereinigten Königreichs mit dem Titel „Leaving the EU: implications and opportunities for science and research“ (Austritt aus der EU: Auswirkungen und Chancen für Wissenschaft und Forschung) vom 16. November 2016[5],
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 28. April 2016 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan III – Kommission[6],
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0194/2017),
A. in der Erwägung, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2007–2013 ausgelaufen ist, die Umsetzung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Innovation aber noch nicht abgeschlossen ist;
B. in der Erwägung, dass für Forschungs- und Innovationsprojekte im Rahmen des MFR 2014–2020 die Verordnung über Horizont 2020 gilt[7];
C. in der Erwägung, dass zur Kosteneffizienz des Siebten Rahmenprogramms, soweit das Parlament richtig informiert ist, keine umfassende Analyse vorliegt;
D. in der Erwägung, dass das Siebte Rahmenprogramm idealerweise vor dem Inkrafttreten von Horizont 2020 hätte umfassend bewertet werden müssen;
E. in der Erwägung, dass Fehlerquoten und die Ex-post-Bewertung des Programms keine umfassenden Anhaltspunkte zur Kosteneffizienz liefern;
Siebtes Rahmenprogramm
1. betont, dass das Gesamtbudget für das Siebte Rahmenprogramm 55 Mrd. EUR betrug, was etwa 3 % der Gesamtausgaben für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) in Europa bzw. 25 % der wettbewerbsorientierten Förderung entspricht; weist darauf hin, dass in den sieben Jahren des Siebten Rahmenprogramms mehr als 139 000 Forschungsaufträge eingereicht wurden, von denen 25 000 Projekte höchster Qualität ausgewählt und finanziell gefördert wurden, und dass von den 29 000 Organisationen, die am Siebten Rahmenprogramm teilnahmen, insbesondere Universitäten (44 % der Fördermittel des Siebten Rahmenprogramms), Forschungs- und Technologieorganisationen (27 %), große Privatunternehmen (11 %) und KMU (13 %) gefördert wurden, während auf den öffentlichen Sektor (3 %) und zivilgesellschaftliche Unternehmen (2 %) ein geringerer Anteil entfiel;
2. ist sich dessen bewusst, dass sich das Siebte Rahmenprogramm an Begünstigte aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie assoziierten und beitrittswilligen Ländern wie der Schweiz, Israel, Norwegen, Island, Liechtenstein, der Türkei, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Serbien, Albanien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, den Färöer-Inseln und Moldau ebenso wie der Partnerländer der internationalen Zusammenarbeit richtet;
3. weist darauf hin, dass eine hochrangige Sachverständigengruppe[8] das Siebte Rahmenprogramm bei der Ex-post-Bewertung als Erfolg bewertete, wobei die hochrangige Gruppe insbesondere hervorhob, dass das Siebte Rahmenprogramm:
– wissenschaftliche Spitzenleistungen auf personeller und institutioneller Ebene förderte,
– mit dem neuen Programm FP7-IDEAS (Europäischer Forschungsrat) bahnbrechende Forschung förderte,
– Wirtschaft und KMU strategisch einbezog,
– zur Durchsetzung einer neuen Art der Zusammenarbeit und eines offenen Rahmens für Innovation beitrug,
– den Europäischen Forschungsraum stärkte, indem es eine Kultur der Zusammenarbeit und den Aufbau umfassender Netzwerke zur Lösung fachspezifischer Probleme förderte,
– sich im Rahmen von Forschung, Technologie und Innovation (FP7-COOPERATION) mit bestimmten gesellschaftlichen Herausforderungen befasste,
– die Harmonisierung nationaler Forschungs- und Innovationssysteme und politischer Maßnahmen förderte,
– die Mobilität von Forschern in ganz Europa förderte, wobei mit FP7-PEOPLE die Voraussetzungen für einen offenen Arbeitsmarkt für Wissenschaftler geschaffen wurden,
– Investitionen in europäische Forschungsinfrastrukturen förderte,
– in der Forschungslandschaft Europas sowie weltweit die kritische Masse erreichte;
4. stellt fest, dass bei öffentlichen Konsultationen der Interessenträger im Zusammenhang mit der Bewertung des Siebten Rahmenprogramms im Zeitraum Februar bis März 2015 auf folgende Schwächen hingewiesen wurde:
– hoher Verwaltungsaufwand und umständliche rechtliche und finanzielle Vorschriften,
– zu viele Angebote,
– unzureichende Berücksichtigung der gesellschaftlichen Auswirkungen,
– zu begrenzte Auswahl an Themen und Ausschreibungen,
– unzureichende Einbeziehung der Wirtschaft,
– eine hohe Schwelle für Neueinsteiger; eine niedrige durchschnittliche Erfolgsquote von 19 % bzw. 22 % für Vorschläge und Antragsteller;
– mangelhafte Kommunikation;
5. ist beunruhigt darüber, dass das Siebte Rahmenprogramm dem Kommissionsmitglied zufolge bis 2020 weder uneingeschränkt ausgeführt noch bewertet sein wird, was zu Verzögerungen bei künftigen Nachfolgeprogrammen führen könnte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Bewertungsbericht möglichst bald und spätestens vor der Vorstellung des Forschungsprogramms für die Zeit nach Horizont 2020 zu veröffentlichen;
Ergebnisse der Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof
6. weist mit Besorgnis darauf hin, dass der Rechnungshof die Überwachungs- und Kontrollsysteme für Forschung und andere interne Politikbereiche nur für „teilweise effektiv“ hält;
7. fordert die Kommission auf, den zuständigen Ausschuss des Parlaments eingehend über die zehn Vorgänge, auf die 2015 77 % der Fehler entfallen, und über die getroffenen Abhilfemaßnahmen zu unterrichten;
8. ist darüber besorgt, dass bei den letzten Entlastungsverfahren die Fehlerquote im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovationen (FEI) jedes Mal über 5 % lag;
9. stellt fest, dass 72 (48 %) der im Jahr 2015 vom Rechnungshof geprüften 150 Transaktionen fehlerhaft waren und dass der Rechnungshof die Fehlerquote aufgrund der 38 quantifizierten Fehler mit 4,4 % veranschlagt hat; weist darauf hin, dass der Kommission, nationalen Behörden oder unabhängigen Prüfern zudem in 16 Fällen quantifizierbarer Fehler hinreichende Informationen vorlagen, auf deren Grundlage die Fehler noch vor Genehmigung der Ausgaben hätten verhindert bzw. erkannt und berichtigt werden können, und dass die für dieses Kapitel veranschlagte Fehlerquote 0,6 % niedriger ausgefallen wäre, wenn all diese Informationen zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden wären;
10. bedauert, dass der Rechnungshof bei 10 der 38 Vorgänge, die quantifizierte Fehler aufwiesen, in Bezug auf die untersuchten Posten eine Fehlerquote von mehr als 20 % feststellte, wobei auf diese 10 Fälle (von denen neun das Siebte Forschungsrahmenprogramm und einer das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007–2013 betrafen) 77 % der im Jahr 2015 für die Rubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ geschätzten Gesamtfehlerquote entfallen;
11. bedauert, dass der überwiegende Teil der vom Rechnungshof ermittelten quantifizierten Fehler (33 von 38) die Erstattung nicht förderfähiger Personalkosten und indirekter Kosten betraf, die von Begünstigten geltend gemacht wurden, und dass fast alle vom Rechnungshof in Kostenaufstellungen ermittelten Fehler darauf zurückzuführen waren, dass Begünstigte die komplizierten Förderfähigkeitsregeln falsch ausgelegt oder ihre förderfähigen Kosten falsch berechnet hatten, was die offensichtliche Schlussfolgerung nahelegt, dass die entsprechenden Vorschriften vereinfacht werden müssen;
12. nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Jahr 2014 (am Ende des Programms und nach Korrekturen) eine Restfehlerquote von 3 % berechnete (2,88 % im Jahr 2015);
13. erinnert an seinen Standpunkt im Zusammenhang mit der Entlastung der Kommission für die Haushaltsjahre 2012 und 2014: „ist nach wie vor davon überzeugt, dass sich die Kommission weiterhin um ein akzeptables Gleichgewicht zwischen der Attraktivität von Programmen für die Teilnehmer und der legitimen Notwendigkeit von Rechenschaftspflicht und Finanzkontrolle bemühen sollte; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Generaldirektor 2012 darauf hingewiesen hat, dass ein Verfahren, bei dem unter allen Umständen eine Restfehlerquote von 2 % angestrebt wird, keine gangbare Option darstellt“;
14. bedauert, dass die Hauptfehlerquellen fehlerhaft berechnete Personalkosten und nicht förderfähige direkte und indirekte Kosten waren;
15. verweist mit Sorge auf die Ergebnisse des Sonderberichts Nr. 2/2013 des Europäischen Rechnungshofs, in dem der Rechnungshof zu dem Schluss kommt, dass mit den Verfahren der Kommission sichergestellt werden soll, dass die Finanzmittel in hochwertige Forschungsvorhaben fließen, diese Effizienz jedoch eher im Hintergrund stand;
– mit den vorhandenen IT-Instrumenten konnten die Projekte nicht effizient umgesetzt werden, und in den acht Kommissionsdienststellen sind mehr als 2 500 Mitarbeiter mit der Durchführung des Siebten Rahmenprogramms befasst, von denen 1 500 (60 %) unmittelbar für die Verwaltung der Durchführung des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ verantwortlich sind,
– die Vorlaufzeit bis zur Gewährung der Finanzhilfe sollte weiter verkürzt werden, und
– beim Finanzkontrollmodell des Siebten Rahmenprogramms wird das Fehlerrisiko nicht ausreichend berücksichtigt;
16. stellt fest, dass die Kommission in ihren Antworten auf die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs darauf hingewiesen hat, dass dennoch 4 324 Finanzhilfevereinbarungen mit beinahe 20 000 Teilnehmern unterzeichnet wurden, dass die Vorlaufzeit bis zur Gewährung der Finanzhilfe bereits reduziert und die Kontrollstruktur so gestaltet wurde, dass der Schwerpunkt auf Ex-post-Kontrollen lag;
Kosteneffizienz im Siebten Rahmenprogramm
17. betont, dass die Kosteneffizienz anhand der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz und der Wirksamkeit (wirtschaftliche Haushaltsführung)[9] der Verwirklichung politischer Ziele bewertet werden sollte;
18. stellt fest, dass die Forschungsrahmenprogramme von verschiedenen Generaldirektionen, Exekutivagenturen, gemeinsamen Unternehmen, in Artikel 185 genannten Einrichtungen, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) gemeinsam umgesetzt wurden;
19. weist darauf hin, dass die Generaldirektion Forschung und Innovation (GD RTD) im Jahr 2015 Zahlungen in Höhe von 3,8 Mrd. EUR bewilligt hat, von denen 67,4 % unter der unmittelbaren Verantwortung der Generaldirektion, 12,6 % durch gemeinsame Unternehmen, 10,7 % durch die EIB und den Europäischen Investitionsfonds (EIF) und 2,4 % durch Exekutivagenturen getätigt wurden;
20. stellt fest, dass die Europäische Union nach dem jährlichen Tätigkeitsbericht der GD RTD von 2015[10] einen Beitrag von 44,56 Mrd. EUR zum Siebten Rahmenprogramm geleistet hat, wovon 58 % nach Deutschland (16 %), in das Vereinigte Königreich (16 %), nach Frankreich (11 %), nach Italien (8 %) und nach Spanien (7 %) gingen;
21. stellt fest, dass die GD RTD einen Kontrollrahmen geschaffen hat, durch den die Risiken in den verschiedenen Phasen der direkten und indirekten Finanzhilfeverwaltung verringert werden sollen, und dass die GD RTD zudem eine Überwachungsstrategie für Finanzierungsinstrumente eingeführt hat, die durch die EIB und den EIF umgesetzt werden;
22. stellt in Bezug auf das Siebte Rahmenprogramm 2007-2013 fest, dass die GD RTD bis Ende 2015 schon 3 035 der 4 950 Finanzhilfevereinbarungen sowie 1 915 Projekte abgeschlossen und geschlossen hatte, wobei noch Zahlungen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR ausstehen; weist darauf hin, dass die GD RTD 2015 826 Abschlusszahlungen getätigt hat; legt der GD nahe, diese Statistiken in den folgenden Haushaltsjahren zu entwickeln;
23. stellt insbesondere fest, dass bei Indikatoren wie der Vorlaufzeit bis zur Gewährung der Finanzhilfe, der Zeit bis zur Mitteilung und der Zeit bis zur Zahlung eine positive Entwicklung zu verzeichnen war und die Werte als zufriedenstellend betrachtet wurden (Erfüllung von 93–100 %);
24. weist darauf hin, dass die GD RTD 1 550 Rechnungsprüfungen durchgeführt hat, die 1 404 Begünstigte und 58,7 % der Haushaltsmittel im Programmplanungszeitraum des Siebten Rahmenprogramms betrafen;
25. weist darauf hin, dass die GD RTD davon ausgeht, dass zur Überwachung und Koordinierung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Exekutivagenturen 9,4 Vollzeitäquivalente eingesetzt wurden, was 1,26 Mio. EUR bzw. 1,35 % der gesamten Verwaltungskosten entspricht, und dass die Exekutivagentur für die Forschung (REA) und die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (ERCEA) darüber hinaus operative Mittel in Höhe von 1,94 Mrd. EUR ausgeführt haben, während die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) und die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) im Jahr 2015 Mittel für Zahlungen in Höhe von 480,5 Mio. EUR ausgeführt haben;
26. stellt fest, dass der GD RTD Kosten in Höhe von 1,67 Mio. EUR entstanden sind, was 0,35 % der 479,9 Mio. EUR entspricht, die gemeinsamen Unternehmen für die Überwachung ihrer Tätigkeiten gezahlt werden; stellt außerdem fest, dass der GD RTD Kosten in Höhe von 0,7 Mio. EUR entstanden sind, was 0,78 % der Zahlungen entspricht, die in Artikel 185 genannte Einrichtungen für die Überwachung ihrer Tätigkeiten erhalten;
27. betont, dass gemeinsame Unternehmen und die in Artikel 185 genannten Einrichtungen für ihre eigenen Rechnungsprüfungen zuständig sind, deren Ergebnisse an die GD RTD übermittelt werden müssen;
28. stellt mit Besorgnis fest, dass die GD RTD die insgesamt ermittelte Fehlerquote mit 4,35 % veranschlagt, während sich die Restfehlerquote nach Ansicht der GD (zum Ende des Programms und nach Korrekturen) auf 2,88 % beläuft;
29. stellt fest, dass sich der einzuziehende Betrag Ende 2016 auf 68 Mio. EUR belief, wovon 49,7 Mio. EUR tatsächlich eingezogen wurden;
30. stellt jedoch fest, dass die Vorschriften des Siebten Rahmenprogramms nicht hinreichend mit den allgemeinen Geschäftspraktiken vereinbar waren, dass das Kontrollsystem in Bezug auf das Verhältnis zwischen Risiko und Kontrolle ausgewogener hätte sein müssen, dass die Begünstigten angesichts der Komplexität des Systems bessere Orientierungshilfen hätten erhalten müssen und dass das Erstattungsverfahren hätte effizienter sein müssen;
31. ist beunruhigt darüber, dass laut dem jährlichen Tätigkeitsbericht der GD RTD bis Ende 2015 insgesamt 1 915 Projekte des Siebten Rahmenprogramms im Gesamtwert von 1,63 Mrd. EUR immer noch nicht abgeschlossen waren, weshalb sich die Durchführung von Horizont 2020 verzögern könnte;
32. weist darauf hin, dass es im Interesse der Europäischen Union ist, dass zwischen dem Forschungs- und Innovationssektor einerseits und den Strukturfonds andererseits Synergien entstehen;
33. weist darauf hin, dass die Kommission sicherstellen sollte, dass die Fördermittel für das Siebte Rahmenprogramm und die Fördermittel der Mitgliedstaaten für Forschung mit den Vorschriften der EU über staatliche Beihilfen im Einklang stehen, um Widersprüchlichkeiten und Doppelfinanzierungen zu vermeiden; unterstreicht, dass die jeweiligen nationalen Gegebenheiten berücksichtigt werden sollten;
34. betont, dass Finanzierungsinstrumente im Bereich Forschung und Innovation wichtig sind; betont, dass mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung durch den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten bei Projekten mit einem höheren Technologiereifegrad die Rentabilität öffentlicher Investitionen erreicht werden kann; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF 2007-2013) Darlehen und Hybrid- oder Mezzaninkapital zur Verbesserung des Zugangs zur Risikofinanzierung für FuI-Projekte bietet und dass durch den Beitrag der Union zur RSFF in Höhe von 961 Mio. EUR für den Zeitraum 2007-2015 Tätigkeiten mit einem Volumen von über 10,22 Mrd. EUR gefördert wurden (erwartetes Volumen: 11,31 Mrd. EUR); stellt fest, dass durch das Risikoteilungsinstrument (RSI) Finanzmittel in Höhe von über 2,3 Mrd. EUR für KMU bereitgestellt wurden, wozu die Europäische Union einen Beitrag in Höhe von 270 Mio. EUR geleistet hat[11]; vertritt die Auffassung, dass diese Zahlen belegen, dass bei Unternehmen und anderen Begünstigten großes Interesse an Risikofinanzierung besteht;
35. stellt fest, dass die Finanzierungsinstrumente des Siebten Rahmenprogramms gezielter darauf ausgerichtet werden müssen, dass Neulinge mit beschränktem Zugang zu Fördermitteln im Bereich Forschung und Innovation unterstützt werden;
36. stellt fest, dass bestimmte vom externen Rechnungsprüfer oder dem internen Auditdienst der Kommission empfohlene Maßnahmen, nämlich zwei Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollsysteme für die Überwachung externer Stellen und drei Maßnahmen für den Teilnehmer-Garantiefonds, nicht berücksichtigt wurden;
37. schlägt vor, dass die Ergebnisse in den Mitgliedstaaten besser kommuniziert und Kampagnen zur Information über das Programm durchgeführt werden;
Zukunftsperspektiven bei Horizont 2020
38. betont, dass für Horizont 2020 bis Ende 2015 198 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht worden waren, deren Frist zum Jahresende ablief und dass daraufhin insgesamt 78 268 Vorschläge eingereicht wurden, von denen 10 658 auf die Haupt- oder Reserveliste gesetzt wurden, was bei Berücksichtigung der förderfähigen Anträge einer Erfolgsquote von etwa 14 % entspricht; weist darauf hin, dass im gleichen Zeitraum 8 832 Finanzhilfevereinbarungen mit Begünstigten geschlossen wurden, 528 davon von der GD RTD;
39. nimmt zur Kenntnis, dass im Siebten Rahmenprogramm im Vergleich zum Sechsten Rahmenprogramm 551 Mio. EUR eingespart wurden und dass die Kommission sich bemüht hat, die Umsetzung von Horizont 2020 im Vergleich zum Siebten Rahmenprogramm weiter zu vereinfachen; betont, wie wichtig es ist, dass im Interesse der Gleichbehandlung der Empfänger von Finanzhilfen der Europäischen Union alle Politikbereiche, einschließlich der Strukturfonds, vereinfacht werden;
40. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die GD RTD versucht, die Gemeinkosten weiter zu senken, indem sie die Auftragsverwaltung an Exekutivagenturen und andere Stellen auslagert; betont in diesem Zusammenhang, dass 55 % der Mittel im Rahmen von Horizont 2020 von Exekutivagenturen verwaltet werden;
41. betont, dass der Koordinierungsaufwand aufgrund der Vielzahl politischer Akteure, einschließlich Generaldirektionen der Kommission, Exekutivagenturen, gemeinsamer Unternehmen und in Artikel 185 genannter Einrichtungen, erheblich ist und eine wirksame Koordinierung deshalb von allergrößter Bedeutung ist;
42. stellt fest, dass bezüglich der Rechtmäßigkeit der Zahlungen zwischen dem EIT und der Kommission einerseits und dem Europäischen Rechnungshof andererseits Meinungsverschiedenheiten bestehen; ist der Ansicht, dass die Klärung dieser Unstimmigkeiten nicht zulasten der Begünstigten gehen darf, die in gutem Glauben gehandelt haben;
43. begrüßt, dass im Rahmen von Horizont 2020:
– die Programmstruktur weniger kompliziert ist und die verschiedenen Teile kompatibel sind,
– nun ein einheitliches Regelwerk gilt,
– nun ein einheitlicher Fördersatz pro Projekt festgelegt ist,
– indirekte Kosten durch eine Pauschale (25 %) abgedeckt werden,
– nur die wirtschaftliche Rentabilität der Projektkoordination geprüft wird,
– ein besser messbarer leistungsorientierter Ansatz eingeführt wurde,
– für den gesamten Bereich Forschung und Innovation eine einheitliche Prüfungsstrategie gilt,
– ein einheitliches Teilnehmerportal für die Verwaltung von Finanzhilfen und Sachverständigen geschaffen wurde,
– Finanzhilfen, Sachverständigenverträge und Archive elektronisch verwaltet werden;
44. begrüßt die Schaffung eines gemeinsamen Unterstützungszentrums (CSC), das zur effizienten und einheitlichen Koordinierung und Durchführung des Programms in sieben Generaldirektionen der Kommission, vier Exekutivagenturen und sechs gemeinsamen Unternehmen beitragen wird; weist darauf hin, dass das CSC allen für die Forschung zuständigen, an der Umsetzung von Horizont 2020 beteiligten Generaldirektionen, Exekutivagenturen und gemeinsamen Unternehmen ab dem 1. Januar 2014 gemeinsame Dienste in den Bereichen Rechtsberatung, Ex-post-Rechnungsprüfung, IT-Systeme und -Vorgänge, Geschäftsabläufe sowie Programminformationen und -daten anbietet;
45. schlägt vor, die Rolle der nationalen Kontaktstellen zu stärken, um hochwertige technische Unterstützung vor Ort zu leisten; weist darauf hin, dass sich die Erfolgsquoten des Horizont-2020-Programms durch eine jährliche Bewertung der Ergebnisse, Schulungen und die Förderung effizient arbeitender nationaler Kontaktstellen verbessern lassen;
46. begrüßt, dass der Anteil der Horizont-2020-Mittel, die kleinen und mittleren Unternehmen bereitgestellt wurden, von 19,4 % im Jahr 2014 auf 23,4 % im Jahr 2015 angestiegen ist, und empfiehlt, diesen Trend gezielt zu fördern;
47. hält es für inakzeptabel, dass die GD RTD der Forderung des Parlaments nicht nachgekommen ist, wonach die Generaldirektionen der Kommission sämtliche länderspezifischen Empfehlungen in ihren jeweiligen jährlichen Tätigkeitsberichten veröffentlichen sollten;
48. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit Forscher, die im Rahmen desselben Projekts dieselbe Arbeit verrichten, auch dieselbe Entlohnung erhalten, und eine Liste aller Unternehmen – nach Nationalität geordnet – bereitzustellen, die an der Börse notiert sind bzw. in ihrer Jahresbilanz Gewinne aufweisen und Mittel aus Horizont 2020 erhalten;
49. stellt fest, dass mit den bei Horizont 2020 neu eingeführten Elementen auch den Anmerkungen des Europäischen Rechnungshofs Rechnung getragen wird;
50. verweist darauf, dass ein Neuntes Forschungsrahmenprogramm in Vorbereitung ist; betont, dass sichergestellt werden muss, dass bei der Festlegung des Programms die bewährten Verfahren von Horizont 2020 herangezogen werden; schlägt vor, dass mehr Mittel für Innovation bereitgestellt werden, was für den Unternehmenssektor wirtschaftlich effizient ist, und zwischen den Haushaltsplänen der verschiedenen Unterprogramme mehr Flexibilität zugelassen wird, um zu vermeiden, dass es den Programmen, die als hervorragend eingestuft werden, an Mitteln mangelt;
Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf das Siebte Rahmenprogramm
51. respektiert die Entscheidung der Bürger des Vereinigten Königreichs vom 23. Juni 2016 und ihren politischen Willen haben, die Europäische Union zu verlassen;
52. begrüßt die Arbeiten des Unterhauses des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Auswertung der Auswirkungen des Votums der Bürger auf den Bereich Wissenschaft und Forschung[12] und den Bemühungen, die Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit Europas auf ein Minimum zu beschränken;
53. weist darauf hin, dass Organisationen im Vereinigten Königreich im Jahr 2014 Finanzhilfen in Höhe von 1,27 Mrd. EUR abgerufen haben, was etwa 15 % der Gesamtsumme entspricht, sowie 2015 Mittel in Höhe von 1,18 Mrd. EUR, d. h. 15,9 % des Gesamtbetrags, abgerufen haben, und dass es sich dabei um den höchsten Anteil handelt, den ein Mitgliedstaat in diesem Jahr erhalten hat[13];
Schlussfolgerungen
54. gelangt zu dem Schluss, dass die Kommission die Kosten des Siebten Rahmenprogramms insgesamt effektiv verwaltet hat; stellt fest, dass sich die Effizienz des Siebten Rahmenprogramms trotz der Verzögerungen und der wiederholten Fehlerquote bei der Durchführung verbessert hat;
55. begrüßt, dass die Einwände des Rechnungshofs berücksichtigt wurden;
56. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen von Horizont 2020 eingeführten Neuerungen, wie Pauschalen für indirekte Kosten, eine einheitliche Prüfungsstrategie, ein einheitliches Teilnehmerportal usw. in anderen Politikbereichen, beispielsweise bei den Strukturfonds, in vergleichbarer Weise umgesetzt werden; betont, dass alle Begünstigten gerecht und gleich behandelt werden sollten;
57. fordert die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, damit das Ziel, 3 % des BIP in Forschung zu investieren, erreicht wird; vertritt die Ansicht, dass dies Spitzenleistungen und Innovationen zugute käme; fordert die Kommission daher auf, zu prüfen, ob auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ein Wissenschaftskonvent nach dem Vorbild der bereits vorhandenen Dynamik des Bürgermeisterkonvents vorgeschlagen werden könnte;
58. ist besorgt darüber, dass sowohl die REA als auch die ERCEA in ihren Bewertungsberichten darauf hinweisen, dass die Abläufe für Rückmeldungen und die Kommunikation zwischen der Kommission und den Exekutivagenturen weiter verbessert werden könnten;
°
° °
59. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europäischen Rechnungshof und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
- [2] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104.
- [3] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [4] ABl. C 373 vom 10.11.2015, S. 1.
- [5] http://www.parliament.uk/business/committees/committees-a-z/commons-select/science-and-technology-committee/inquiries/parliament-2015/leaving-the-eu-inquiry-16-17/publications/
- [6] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0147.
- [7] Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).
- [8] Commitment and Coherence, Ex-Post-Evaluation of the 7th EU Framework Programme, November 2015 https://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/fp7_final_evaluation_expert_group_report.pdf
- [9] Kapitel 7 der Haushaltsordnung.
- [10] http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/doc/rtd_aar_2015.pdf, S. 33.
- [11] COM(2016)0675, S. 18 und 19.
- [12] http://www.parliament.uk/business/committees/committees-a-z/commons-select/science-and-technology-committee/inquiries/parliament-2015/leaving-the-eu-inquiry-16-17/publications/
- [13] Horizont 2020 – Überwachungsbericht 2015, S. 21 f.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
3.5.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Martina Dlabajová, Luke Ming Flanagan, Cătălin Sorin Ivan, Arndt Kohn, Monica Macovei, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Hannu Takkula, Indrek Tarand, Marco Valli, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Karin Kadenbach, Andrey Novakov, Julia Pitera, Patricija Šulin |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Lefteris Christoforou, Alfred Sant |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
22 |
+ |
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ALDE ECR EFDD GUE/NGL PPE S&D Verts/ALE |
Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová, Hannu Takkula Monica Macovei Marco Valli Luke Ming Flanagan Lefteris Christoforou, Andrey Novakov, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Tomáš Zdechovský, Patricija Šulin Inés Ayala Sender, Cătălin Sorin Ivan, Karin Kadenbach, Arndt Kohn, Georgi Pirinski, Alfred Sant, Derek Vaughan Bart Staes, Indrek Tarand |
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Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung