BERICHT über die Verstärkung des Engagements der Partner und der Sichtbarkeit im Hinblick auf die Leistung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
24.5.2017 - (2016/2304(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Daniel Buda
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Verstärkung des Engagements der Partner und der Sichtbarkeit im Hinblick auf die Leistung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Artikel 174, 175 und 177 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden „Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen“)[1],
– unter Hinweis auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zu den Verzögerungen bei der Umsetzung der operationellen Programme der ESI-Fonds – Auswirkungen auf die Kohäsionspolitik und weitere Vorgehensweise[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2016 zu neuen Instrumenten für die territoriale Entwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014–2020: Integrierte territoriale Investitionen (ITI) und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD)[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2015 zur Ausrichtung der Kohäsionspolitik 2014–2020 auf Vereinfachung und Leistung[6],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. November 2016 zu den Ergebnissen und neuen Elementen der Kohäsionspolitik und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds[7],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Sichtbarkeit der Kohäsionspolitik sicherstellen: Informations- und Kommunikationsvorschriften 2014–2020“[8],
– unter Hinweis auf den von der Kommission in Auftrag gegebenen Flash Eurobarometer 423 vom September 2015 zu dem Thema „Citizens’ awareness and perceptions of EU: Regional Policy“ (Allgemeine Bekanntheit und Wahrnehmung der EU-Regionalpolitik)[9],
– unter Hinweis auf den Bericht Van den Brande vom Oktober 2014 mit dem Titel „Multilevel Governance and Partnership“ (Mehrebenenverflechtung und Partnerschaften), der auf Ersuchen des Kommissionsmitglieds mit Zuständigkeit für Regionalpolitik und Stadtentwicklung, Johannes Hahn, erstellt wurde[10],
– unter Hinweis auf den Kommunikationsplan des Ausschusses der Regionen für das Jahr 2016 mit dem Titel „Vernetzung der Regionen und Städte für ein stärkeres Europa“[11],
– unter Hinweis auf die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie vom Juli 2016 mit dem Titel „Implementation of the partnership principle and multi-level governance in the 2014–2020 ESI Funds“ (Anwendung des Partnerschaftsprinzips und der Mehrebenenverflechtung im Rahmen der ESI-Fonds 2014–2020)[12],
– unter Hinweis auf die Präsentation des Sekretariats von Interreg Europe mit dem Titel „Designing a project communication strategy“ (Gestaltung von Kommunikationsstrategien für Projekte)[13],
– unter Hinweis auf den vom polnischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in Auftrag gegebenen Bericht mit dem Titel „How do EU-15 Member States benefit from the Cohesion Policy in the V4?“ (Welchen Nutzen ziehen die Mitgliedstaaten der EU-15 aus der Kohäsionspolitik in den Visegrád-Staaten?), der im Rahmen der Ex-post-Bewertung und der Prognose im Hinblick auf den Nutzen erstellt wurde, den die Umsetzung der Kohäsionspolitik in den Visegrád-Staaten für die EU-15-Staaten hat[14],
– unter Hinweis auf das Handbuch des Europäischen Netzes zur Bekämpfung der Armut (EAPN) von 2014 mit dem Titel „Giving a voice to citizens: Building stakeholder engagement for effective decision-making – Guidelines for Decision-Makers at EU and national levels“ (Der Stimme der Bürger Gehör verschaffen: Stärkere Einbeziehung von Interessenträgern für eine wirksame Entscheidungsfindung – Leitlinien für Entscheidungsträger in der EU und den Mitgliedstaaten)[15],
– unter Hinweis auf die Studie seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) vom November 2014 mit dem Titel „Communicating ‘Europe’ to its Citizens: State of Affairs and Prospects“ (Europa seinen Bürgern vermitteln: Stand der Dinge und Aussichten),
– unter Hinweis auf das Briefing seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) vom April 2016 mit dem Titel „Research for REGI Committee: Mid-term review of the MFF and Cohesion Policy“ (Untersuchung für den REGI-Ausschuss: Halbzeitüberprüfung des MFR und der Kohäsionspolitik),
– unter Hinweis auf den Synthesebericht der Kommission vom 19. September 2016 mit dem Titel „Ex-post-Bewertung des EFRE und des Kohäsionsfonds 2007–2013“ (SWD(2016)0318),
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8‑0201/2017),
A. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik maßgeblich dazu beigetragen hat, das Wachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen und die Ungleichgewichte zwischen den Regionen in der EU zu verringern;
B. in der Erwägung, dass sich die Finanzierung im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik sowohl auf die Wirtschaft als auch auf das Leben der Bürger positiv auswirkt, was mehrere Berichte und unabhängige Beurteilungen belegen, dass jedoch die Ergebnisse dieser Politik bislang nicht immer gut vermittelt worden sind und ihre positive Wirkung nach wie vor eher wenig bekannt ist; in der Erwägung, dass der Mehrwert der Kohäsionspolitik über deren nachweislich positive wirtschaftliche, soziale und territoriale Auswirkungen hinausgeht, da sie damit verknüpft ist, dass die Mitgliedstaaten und Regionen auf die Intensivierung der europäischen Integration hinwirken;
C. in der Erwägung, dass die Bekanntheit lokaler, von der EU finanzierter Programme bei den Endnutzern und der Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, ganz gleich, wie viele Fördermittel in eine bestimmte Region fließen;
D. in der Erwägung, dass das Partnerschaftsprinzip und das Modell der Mehrebenenverflechtung, die beide auf der verstärkten Zusammenarbeit von Behörden mit Wirtschafts- und Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft beruhen, wirksam dazu beitragen können, die politischen Ziele und Erfolge der EU besser zu vermitteln;
E. in der Erwägung, dass der ständige Dialog und die Einbindung der Zivilgesellschaft wesentlich sind, damit Rechenschaft über öffentliche Maßnahmen abgelegt und ihre Legitimität sichergestellt, ein Bewusstsein für die gemeinsame Verantwortung geschaffen wird und Transparenz im Entscheidungsprozess entsteht;
F. in der Erwägung, dass durch einen größeren Bekanntheitsgrad der ESI-Fonds dazu beigetragen werden kann, dass die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik stärker wahrgenommen wird und das Vertrauen der Bürger und ihr Interesse am europäischen Aufbauwerk zurückgewonnen werden;
G. in der Erwägung, dass eine konsequente Kommunikationsstrategie nicht nur im Nachhinein mit Blick auf die konkreten Ergebnisse der ESI-Fonds, sondern auch im Vorfeld wesentlich ist, damit Projektträger für die Finanzierungsmöglichkeiten sensibilisiert werden und die Öffentlichkeit stärker in die Umsetzung einbezogen wird;
H. in der Erwägung, dass verstärkt auf verbesserte Methoden zurückgegriffen werden sollte, mit denen Informationen bereitgestellt und Kommunikationskanäle vielfältiger gestaltet werden können;
Allgemeine Überlegungen
1. betont, dass die Kohäsionspolitik als eines der maßgeblichen Instrumente der öffentlichen Hand für die Förderung des Wachstums über ihre fünf ESI-Fonds dafür sorgt, dass in allen Regionen der EU investiert wird, und dazu beiträgt, dass Ungleichgewichte verringert werden, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum gefördert sowie die Qualität des Lebens der europäischen Bürger gesteigert wird;
2. stellt besorgt fest, dass das öffentliche Bewusstsein für die EU-Regionalpolitik im Laufe der Jahre insgesamt geringer geworden ist und ihre Wirksamkeit schwächer wahrgenommen wird; weist auf das Eurobarometer 423 vom September 2015 hin, in dem nur etwas mehr als ein Drittel (34 %) der Europäer angaben, dass sie von Projekten gehört hätten, die von der EU zur Verbesserung der Lebensqualität in der Region, in der sie ansässig sind, kofinanziert wurden; weist darauf hin, dass die Mehrheit der Befragten Bildung, Gesundheitswesen, soziale Infrastruktur und Umweltpolitik als wichtige Bereiche erwähnte; ist der Ansicht, dass nicht nur die Menge der im Rahmen der ESI-Fonds finanzierten Projekte eine Voraussetzung für deren positive Vermittlung ist, sondern in erster Linie ihre Qualität und ihr Mehrwert, der sich anhand konkreter Ergebnisse bemessen lässt; betont daher, dass bei der Bewertung, der Auswahl, der Durchführung und dem Abschluss der Projekte der Schwerpunkt darauf liegen muss, dass die erwarteten Ergebnisse erzielt werden, damit die Mittel nicht ineffizient verwendet werden, was die Kohäsionspolitik in die Negativschlagzeilen bringen könnte; macht darauf aufmerksam, dass bei der Auswahl von Kommunikationsmaßnahmen besonders auf deren Inhalt und Umfang zu achten ist, bekräftigt jedoch, dass die beste Werbung diejenige ist, mit der veranschaulicht wird, wie wichtig und sinnvoll die durchgeführten Projekte sind;
3. stellt fest, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten weiterhin gemeinsam dafür verantwortlich sein sollten, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik getätigte Investitionen Außenwirkung entfalten, indem sie diesbezüglich wirksame Kommunikationsstrategien auf europäischer Ebene ausarbeiten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass den Verwaltungsbehörden und den zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – im Wege der institutionellen Kommunikation und als Begünstigte – eine besondere Rolle zukommt, da sie die Bürger vor Ort informieren, ihnen Europa näherbringen und daher die wirksamste Schnittstelle für die Kommunikation mit den Bürgern sind; weist zudem erneut darauf hin, dass diese Behörden über die besten Kenntnisse der Realitäten und Bedürfnisse auf lokaler und regionaler Ebene verfügen und dass im Interesse größerer Außenwirkung stärker auf bessere Information und mehr Transparenz an der Basis hingewirkt werden muss;
4. betont, dass ein zweigleisiger Kommunikations- und Interaktionsprozess mit den Partnern erforderlich ist, wenn eine politische Maßnahme bekannt gemacht werden soll; betont überdies, dass die Behörden die einschlägigen Interessenträger im Einklang mit dem Partnerschaftsprinzip in alle Phasen der Aushandlung und Umsetzung des Partnerschaftsabkommens und der operationellen Programme einbinden müssen, um vor dem Hintergrund komplexer Herausforderungen für Legitimität zu sorgen und wirksame langfristige Lösungen bieten zu können; betont ferner, dass die institutionelle Kapazität von Behörden und Partnern gestärkt werden muss, und weist erneut auf die Rolle hin, die der Europäische Sozialfonds (ESF) dabei spielen kann;
5. betont in diesem Zusammenhang, dass die Verschlankung der Verwaltungsabläufe, durch die die regionalen und lokalen Partner, darunter Wirtschafts- und Sozialpartner und Einrichtungen der Zivilgesellschaft, auf noch breiterer Grundlage mobilisiert und eingebunden werden sollen, in den Mitgliedstaaten unterschiedlich weit fortgeschritten ist; weist diesbezüglich erneut auf die Bedeutung des sozialen Dialogs hin;
Zu bewältigende Herausforderungen
6. weist auf das Erstarken euroskeptischer Ansichten und populistischer antieuropäischer Propaganda hin, durch die Informationen über die Unionspolitik verzerrt werden, und fordert die Kommission und den Rat auf, die eigentlichen Ursachen dafür zu analysieren und dagegen vorzugehen; hebt daher hervor, dass dringend wirksamere Kommunikationsstrategien in bürgernaher Sprache mit dem Ziel ausgearbeitet werden müssen, die Kluft zwischen der EU und ihren Bürgern, einschließlich arbeitsloser und von sozialer Ausgrenzung bedrohter Bürger, zu schließen, und zwar über verschiedene Medienplattformen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, mit denen den Bürgern der Mehrwert des europäischen Aufbauwerks für ihre Lebensqualität und ihren Wohlstand präzise und konsequent veranschaulicht werden kann;
7. fordert die Kommission und den Rat auf, dass sie untersuchen, inwieweit sich Maßnahmen zur Stärkung der Verknüpfung mit dem Europäischen Semester und zur Umsetzung der Strukturreformen über im Rahmen der ESI-Fonds finanzierte Programme auf die Wahrnehmung der politischen Maßnahmen der EU auswirken, und zwar sowohl in Bezug auf den derzeitigen Rahmen als auch in Bezug auf die Reform der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020;
8. räumt ein, dass der Rechtsrahmen nur begrenzt für die angemessene Außenwirkung der Kohäsionspolitik sorgt; betont, dass es daher für die einzelnen Interessenträger bislang nicht immer vorrangig war, der Öffentlichkeit die greifbaren Erfolge der Kohäsionspolitik zu vermitteln; vertritt die Auffassung, dass die empfohlenen Maßnahmen zur Vermittlung konkreter Ergebnisse stets auf dem neuesten Stand gehalten werden sollten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die technische Hilfe im Rahmen der ESI-Fonds weder auf der Ebene der Union noch auf der Ebene der Mitgliedstaaten eigens für die Kommunikation vorgesehene Mittel umfasst; betont jedoch, dass die Verwaltungsbehörden und die Begünstigten dafür zuständig sind, regelmäßig zu überwachen, ob die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen den Vorschriften in Artikel 115 und Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen entsprechen;
9. bekräftigt, dass es zwingend notwendig ist, das richtige Gleichgewicht zwischen der Anforderung, die Vorschriften über die Umsetzung der Kohäsionspolitik zu vereinfachen, und der Anforderung, die Wirtschaftlichkeit und Transparenz der Haushaltsführung zu wahren und Betrug zu bekämpfen, zu finden und dies zugleich der Öffentlichkeit sachgerecht zu vermitteln; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eindeutig zwischen Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen unterschieden werden muss, damit die Öffentlichkeit den Verwaltungsbehörden und lokalen Verwaltungen nicht misstraut; fordert zudem, dass den Begünstigten einfachere und weniger aufwendige Verwaltungsverfahren bereitgestellt werden, ohne die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen zu beeinträchtigen;
10. erachtet es als sehr wichtig, die Eigenverantwortung für die politischen Maßnahmen in den Regionen und vor Ort zu stärken, damit Ergebnisse effizient erzielt und vermittelt werden; begrüßt, dass durch das Partnerschaftsprinzip die Umsetzung politischer Maßnahmen der EU aufgewertet wird, was kürzlich durch eine Studie der Kommission bestätigt wurde; weist jedoch darauf hin, dass es nach wie vor vergleichsweise schwierig ist, Partner zu mobilisieren, da das Partnerschaftsprinzip formal angewandt wurde, aber keine tatsächliche Beteiligung am Lenkungsprozess möglich war; weist erneut darauf hin, dass für die Beteiligung von Partnern und den Austausch von Erfahrungen über Dialogplattformen für Partner mehr Mühe und Mittel aufgewandt werden müssen, auch um sie zu Multiplikatoren zu machen, die EU-Finanzierungsmöglichkeiten und Erfolge vermitteln;
11. weist ferner erneut darauf hin, dass Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik langfristig und strategisch angelegt sind, weshalb sie bisweilen nicht sofort Ergebnisse zeitigen, was dem Bekanntheitsgrad der kohäsionspolitischen Instrumente abträglich ist, zumal im Vergleich zu anderen Instrumenten der Union wie dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI); fordert daher nachdrücklich, dass nach Abschluss des jeweiligen Projekts bei Bedarf weitere vier Jahre lang Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt werden; betont, dass die Ergebnisse bestimmter Investitionen (insbesondere in Humankapital) weniger Außenwirkung entfalten und schwieriger zu quantifizieren sind als „greifbare“ Sachinvestitionen, und fordert eine eingehendere und differenziertere Bewertung der langfristigen Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf das Leben der Bürger; ist zudem der Auffassung, dass der Ex-post-Bewertung und den Maßnahmen für die Vermittlung des Beitrags der ESI-Fonds zur Strategie der Union für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum – der Langzeitstrategie für die Entwicklung in Europa – besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden sollte;
12. betont, dass die Medien eine wichtige Aufgabe dabei haben, die Bürger über die verschiedenen Politikfelder der Europäischen Union und die Angelegenheiten der EU im Allgemeinen zu informieren; bedauert jedoch, dass in den Medien nur in begrenztem Umfang über die Investitionen berichtet wird, die im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik getätigt werden; hebt hervor, dass Informationskampagnen und Kommunikationsstrategien ausgearbeitet werden müssen, die auf die Medien ausgerichtet und den aktuellen informationspolitischen Herausforderungen gewachsen sind und mit denen Informationen in zugänglicher und attraktiver Form zur Verfügung gestellt werden; hebt hervor, dass die immer einflussreicheren sozialen Medien ebenso genutzt werden müssen wie die Vorteile, die der digitale Fortschritt und die Kombination der unterschiedlichen verfügbaren Medienkanäle bieten, um mit ihrer Hilfe besser für die Möglichkeiten und Errungenschaften der ESI-Fonds zu werben;
Bessere Kommunikation und Einbeziehung der Partner in der zweiten Hälfte des Zeitraums 2014–2020
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die auf EU-Ebene bestehenden Kommunikationsmittel und -instrumente besser zu koordinieren und als Plattform für Themen zugänglicher zu machen, die sich auf die politische Agenda der EU auswirken; erachtet in diesem Zusammenhang Leitlinien als besonders wichtig, in denen Verfahren und Methoden festgelegt werden, mit denen wirksam vermittelt werden kann, wie sich die Kohäsionspolitik im Ergebnis konkret auf den Alltag der EU-Bürger auswirkt; fordert die Verwaltungsbehörden und die Begünstigten auf, die Ergebnisse, Vorteile und langfristigen Auswirkungen der Politik aktiv und systematisch zu vermitteln und dabei den unterschiedlichen Projektentwicklungsphasen Rechnung zu tragen;
14. betont, dass in Anbetracht der Menge und Qualität der Informationen in den herkömmlichen und den modernen Medien die bloße Darstellung des Symbols der Kommission auf den Schildern, auf denen Bauvorhaben beschrieben werden, nicht mehr ausreicht; fordert die Kommission auf, wirksamere Instrumente zur Kennzeichnung zu schaffen;
15. begrüßt, dass derzeit spezifische Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt werden, beispielsweise die Kampagne „Europa in meiner Region“, die Internetanwendung „EU Budget for Results“ der Kommission, die Zusammenarbeit mit CIRCOM Regional[16], das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, und begrüßt die Möglichkeiten, die das neu gegründete Europäische Solidaritätskorps bietet; hebt überdies die Schlüsselfunktion hervor, die die Europe-Direct-Informationszentren bei der dezentralen Kommunikationsstrategie im Hinblick darauf spielen, stärker für die Auswirkungen der Kohäsionspolitik in den Regionen und vor Ort zu sensibilisieren; betont zudem, dass es gebündelter Anstrengungen bedarf, um Studierende und Journalisten als potenzielle Vermittler zu erreichen und sicherzustellen, dass die Kommunikationskampagnen geografisch ausgewogen verteilt sind;
16. betont, dass die Vorschriften für Kommunikationsmaßnahmen angepasst werden müssen, die in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen vorgesehen sind; fordert die Kommission auf, dass sie prüft, welchen Mehrwert ein im Rahmen der technischen Hilfe bereitgestelltes eigenes Budget für die Kommunikation bietet, und erwägt, die Zahl der bindenden Publizitäts- und Informationsverpflichtungen, die für Projekte im Rahmen der Kohäsionspolitik gelten, bei Bedarf zu erhöhen; fordert die Kommission auf, im Jahr 2017 klare Leitlinien dazu bereitzustellen, wie die technische Hilfe für die Kommunikation im derzeitigen Finanzierungszeitraum so genutzt werden könnte, dass lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und sonstigen Begünstigten Rechtssicherheit geboten wird; bekräftigt überdies, dass die üblichen Kommunikations- und Werbemodelle, die bei strukturellen und technischen Investitionen gut funktionieren, bei immateriellen Investitionen in Humankapital weniger wirksam sind;
17. betont, dass der Kommunikation in der Rangfolge der Prioritäten im Bereich der EU-Kohäsionspolitik größeres Gewicht eingeräumt werden muss, insbesondere bei der Arbeit von Führungskräften, die nicht unmittelbar für die Kommunikation zuständig sind, und dass die Kommunikation in das ordentliche Verfahren der ESI-Fonds eingegliedert werden muss; fordert mehr Professionalität im Kommunikationsbereich, insbesondere wenn es um Going-local-Initiativen und um die Vermeidung von EU-Jargon geht;
18. begrüßt die von der Kommission vorgenommene Ex-post-Bewertung der kohäsionspolitischen Programme für den Zeitraum 2007–2013, die eine ausgezeichnete Grundlage dafür bietet, die erzielten Ergebnisse und Auswirkungen zu vermitteln; nimmt die Initiative der Visegrád-Staaten bezüglich der externen Effekte der Kohäsionspolitik für die Staaten der EU-15[17] zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, eine größer angelegte, objektive Studie auf der Ebene der EU-28 durchzuführen; fordert die Kommission außerdem mit Nachdruck auf, unterschiedliche Kommunikationsstrategien für die Nettozahler und die Nettoempfänger unter den Mitgliedstaaten einzusetzen und dabei die speziellen Vorteile hervorzuheben, die die Kohäsionspolitik – sowohl durch direkte Investitionen als auch durch direkte und indirekte Exporte (externe Effekte) – bietet, was die Ankurbelung der Realwirtschaft, die Förderung von Unternehmertum und Innovation, die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in allen Regionen der EU und die Verbesserung der Infrastruktur der Gemeinden und der Wirtschaft anbelangt;
19. fordert die Kommission und die Verwaltungsbehörden auf, dass sie ausloten, inwieweit der Zugang zu Informationen erleichtert und vereinheitlicht werden kann, damit der Austausch von Erkenntnissen über Kommunikationsstrategien und von einschlägig bewährten Verfahren begünstigt wird, um die vorhandene Erfahrung besser zu nutzen und die Finanzierungsmöglichkeiten transparenter und bekannter zu machen;
20. begrüßt, dass im aktuellen Programmplanungszeitraum die E-Kohäsion eingeführt wird, mit der die Umsetzung der ESI-Fonds vereinfacht und gestrafft werden soll; betont, dass sie wirksam zum Zugang zu Informationen, zur Überwachung der Programmentwicklung und zur sinnvollen Vernetzung der Interessenträger beitragen kann;
21. ist der Auffassung, dass besser über neue Medienkanäle kommuniziert werden muss, weshalb es einer Strategie für digitale und soziale Medienplattformen bedarf, die dazu dienen, die Bürger zu informieren und ihnen Gehör zu verschaffen, wobei der Schwerpunkt darauf gelegt werden muss, Endnutzer mittels unterschiedlicher Instrumente wie interaktiver Online-Instrumente zu erreichen, besser zugängliche Inhalte und Anwendungen für Mobilgeräte zu erstellen und dafür zu sorgen, dass die Informationen auf verschiedene Altersgruppen zugeschnitten sind und bei Bedarf in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen; fordert die Verwaltungsbehörden auf, den einschlägigen Generaldirektionen aktuelle Informationen über Finanzdaten, Errungenschaften und Investitionen bereitzustellen, damit auf der offenen Datenplattform der ESI-Fonds leicht lesbare Daten und Grafiken präsentiert werden, die Journalisten zugutekommen; fordert, dass nach dem Vorbild des RegioStars-Preises regionale Preise für die besten Projekte ausgelobt werden;
22. ist ferner der Ansicht, dass Überwachung und Bewertung der derzeitigen Kommunikationsmaßnahmen verbessert werden sollten, und empfiehlt, dass regionale Arbeitsgruppen für Kommunikation eingerichtet werden, denen Akteure zahlreicher Ebenen angehören;
23. betont, dass der europäische Verhaltenskodex für Partnerschaften von großer Bedeutung ist und dass das Partnerschaftsprinzip entscheidend dazu beiträgt, sich noch stärker gemeinschaftlich zur Kohäsionspolitik zu bekennen und die Eigenverantwortung in der Kohäsionspolitik zu fördern; fordert, dass die Vernetzung zwischen Behörden, potenziellen Begünstigten, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürgern durch offenen Dialog gestärkt wird und dass die Zusammensetzung der Partnerschaftsteilnehmer erforderlichenfalls im Laufe der Durchführung geändert wird, um für die richtige Mischung aus Partnern zu sorgen, die die Interessen der Gemeinschaft in den einzelnen Phasen des Prozesses vertreten;
24. befürwortet das innovative Modell der mehrstufigen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren, das im Rahmen der Städteagenda der EU vorgeschlagen wurde, und empfiehlt, dass es nach Möglichkeit auch bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik angewandt werden sollte;
25. betont, dass der Aspekt der Kommunikation in der länderübergreifenden, interregionalen Zusammenarbeit gestärkt werden muss, und zwar auch auf der Ebene der laufenden makroregionalen Strategien, für die die Unionsbürger stärker sensibilisiert werden sollten, indem auf bewährte Verfahren, Beispiele für erfolgreiche Investitionen und Chancen hingewiesen wird;
Bessere Vermittlung der Kohäsionspolitik nach 2020
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dass sie die Finanzierung im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik attraktiver gestalten, indem sie weitere Vereinfachungsmaßnahmen treffen und von Überregulierung Abstand nehmen, und dass sie erwägen, die Komplexität und erforderlichenfalls die Anzahl der Verordnungen und Leitlinien angesichts der jüngsten Empfehlung der hochrangigen Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überwachung der Vereinfachung für die Begünstigten der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu reduzieren;
27. fordert angesichts des Umstands, dass die EU-Kohäsionspolitik zur positiven Identifizierung mit dem Projekt der europäischen Integration beiträgt, die Kommission dazu auf, dass sie im Rahmen der verstärkten Nutzung technischer Hilfe über einen eigens für die Kommunikation bereitgestellten Etat auf Programmebene die Einführung eines obligatorischen Feldes für Kommunikation auf den Antragsformularen für die Projekte erwägt, dabei aber zugleich Sorge dafür trägt, dass es nicht zu einer Vervielfachung der Anforderungen kommt und dass die erforderliche Flexibilität sichergestellt ist; fordert ferner die Verwaltungsbehörden und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Projektergebnisse besser zu vermitteln;
28. betont, dass der Dialog zwischen der Union und ihren Bürgern ausgebaut werden muss, dass die Kommunikationskanäle und -strategien angesichts der Möglichkeiten, die die sozialen Netzwerke und die neuen digitalen Technologien bieten, neu durchdacht werden müssen und dass die Botschaft an den jeweiligen regionalen Kontext angepasst werden muss; betont außerdem, dass Akteure der Zivilgesellschaft als Vermittler fungieren könnten; bekräftigt jedoch, dass Bildungsinhalte ebenso wichtig sind wie Medienstrategien und Werbemaßnahmen auf unterschiedlichen Plattformen;
29. betont im Zusammenhang mit Kommunikation und Sichtbarkeit, dass die Strategie nach 2020 weiter vereinfacht werden muss, unter anderem in Hinblick auf die geteilte Verwaltung und die Prüfsysteme, damit ein Gleichgewicht zwischen ergebnisorientierter Politik, der angemessenen Zahl der Prüfungen und Kontrollen und einfacheren Verfahren gefunden wird;
30. fordert, dass das Partnerschaftsprinzip im Rahmen des Programmplanungszeitraums nach 2020 weiter gestärkt wird; vertritt die Überzeugung, dass die Eigenverantwortung für die Umsetzung politischer Maßnahmen und die diesbezügliche Transparenz dadurch gestärkt werden könnten, dass Interessenträger, darunter Organisationen, die die Zivilgesellschaft vertreten, in den Prozess der Aushandlung und Umsetzung des Partnerschaftsabkommens und der operationellen Programme einbezogen werden, und dass hierdurch auch dafür gesorgt werden könnte, dass bei der Umsetzung die Mittel des EU-Haushalts besser ausgeschöpft werden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Anwendung bestehender Modelle der partizipativen Verwaltung in Betracht zu ziehen, bei denen alle einschlägigen gesellschaftlichen Partner zusammengeführt und die Interessenträger in einen partizipativen Prozess der Finanzplanung eingebunden werden, um erforderlichenfalls die Ressourcen für die nationale, regionale und lokale Kofinanzierung festzulegen und so das gegenseitige Vertrauen und die Einbeziehung der Bürger in Entscheidungen über öffentliche Ausgaben zu stärken; empfiehlt überdies, dass die Ergebnisse in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit den Begünstigten und verschiedenen Interessenträgern bewertet werden, damit einschlägige Daten erhoben werden können, um die aktive Beteiligung an künftigen Maßnahmen sowie deren Außenwirkung zu verbessern;
31. besteht ferner darauf, dass die Zusammenarbeit zwischen dem städtischen Raum und ländlichen Gebieten dahingehend gestärkt wird, dass Gebietspartnerschaften zwischen Städten und ländlichen Gebieten eingerichtet werden, indem potenzielle Synergieeffekte zwischen EU-Finanzmitteln umfassend genutzt werden und auf die Sachkenntnis städtischer Gebiete und ihre größeren Kapazitäten zur Verwaltung von Finanzmitteln zurückgegriffen wird;
32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zudem nachdrücklich auf, in ihren jeweiligen Aktionsplänen für Kommunikation den Schwerpunkt auf die engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Generaldirektionen, Ministerien und für die Kommunikation zuständigen Akteuren auf den einzelnen Ebenen sowie auf die Erstellung einer Übersicht der Zielgruppen zu legen, damit maßgeschneiderte Botschaften für spezielle Zielgruppen verfasst und übermittelt werden, sodass die Bürger vor Ort besser erreicht und informiert werden;
33. hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass sich die Einstellung dahingehend wandeln sollte, dass alle beteiligten Akteure für die Kommunikation verantwortlich sind und die Begünstigten selbst zu maßgeblichen Akteuren für die Kommunikation werden;
34. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf, den Stellenwert und die Position der bestehenden Netze für Kommunikation und Information zu stärken und Gebrauch von der interaktiven EU-Plattform für die elektronische Kommunikation über die Umsetzung der Kohäsionspolitik zu machen, um alle einschlägigen Daten zu Projekten im Rahmen der ESI-Fonds zu erheben, es den Endnutzern zu ermöglichen, dass sie Rückmeldungen zum Umsetzungsprozess und den erzielten Ergebnissen geben, und sich nicht auf eine knappe Beschreibung des Projekts und der getätigten Ausgaben zu beschränken; ist der Ansicht, dass sich mithilfe einer derartigen Plattform auch die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik bewerten ließe;
°
° °
35. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen und den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
- [2] ABl. L 74 vom 14.3.2014, S. 1.
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0053.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0055.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0211.
- [6] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0419.
- [7] http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/11/47244650399_de.pdf.
- [8] http://ec.europa.eu/regional_policy/de/information/publications/brochures/2014/ensuring-the-visibility-of-cohesion-policy-information-and-communication-rules-2014-2020.
- [9] http://ec.europa.eu/COMMFrontOffice/publicopinion/index.cfm/ResultDoc/download/DocumentKy/67400.
- [10] http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/informing/dialog/2014/5_vandenbrande_report.pdf.
- [11] http://cor.europa.eu/en/about/Documents/2016%20Communication%20plan/DE.docx.
- [12] http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/policy/how/studies_integration/impl_partner_report_en.pdf.
- [13] http://www.interregeurope.eu/fileadmin/user_upload/events/Rotterdam/pdf/Designing_communication_strategy.pdf.
- [14] https://www.strukturalni-fondy.cz/getmedia/fdc8a04e-590d-47ac-9213-760d4ac76f75/V4_EU15_manazerske-shrnuti.pdf?ext=.pdf.
- [15] http://www.eapn.eu/images/stories/docs/EAPN-position-papers-and-reports/2014-eapn-handbook-Give-a-voice-to-citizens-Guidelines-for-Stakeholder-Engagement.pdf.
- [16] Berufsverband der regionalen öffentlich‑rechtlichen Fernsehsender in Europa.
- [17] Vom polnischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in Auftrag gegebener Bericht mit dem Titel „How do EU-15 Member States benefit from the Cohesion Policy in the V4?“ (Welchen Nutzen ziehen die Mitgliedstaaten der EU-15 aus der Kohäsionspolitik in den Visegrád-Staaten?), der im Rahmen der Ex-post-Bewertung und der Prognose im Hinblick auf den Nutzen erstellt wurde, den die Umsetzung der Kohäsionspolitik in den Visegrád-Staaten für die EU-15-Staaten hat.
BEGRÜNDUNG
Die Kohäsionspolitik – mit einer Finanzmittelausstattung in Höhe von 351,8 Mrd. EUR das wichtigste Instrument der Union zur Förderung von Wachstum durch Investitionen – hat Auswirkungen auf alle Regionen und Bürger der EU. Die im Rahmen der Kohäsionspolitik getätigten Investitionen entsprechen im Verbund mit der Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten durchschnittlich 15 % aller öffentlichen Investitionen in den Staaten der EU-28, in einigen Mitgliedstaaten sogar 60–80 %, und leisten dadurch einen bedeutenden Beitrag zur Wirtschaft der Mitgliedstaaten.
Die kohäsionspolitischen Instrumente haben sich als nützliche und wirksame Werkzeuge erwiesen, mit denen Finanzmittel in ärmere Regionen und die am stärksten von der Wirtschaftskrise betroffenen Gebiete gelenkt und Investitionen in Wirtschaftszweigen getätigt werden können, die für Wachstum und Beschäftigung ausschlaggebend sind.
Die Kohäsionspolitik ist nicht nur entscheidend, wenn es gilt, die Ungleichgewichte zwischen den Regionen der EU zu verringern, sondern die Kohäsionspolitik und die mit dem Forschungs- und Entwicklungsfonds erzielten Synergieeffekte haben auch maßgeblich dazu beigetragen, dass Plattformen für intelligente Spezialisierung entstehen konnten, Innovationen gefördert und Spitzenleistungen in allen Regionen der EU unterstützt werden.
Zwar ist es nach wie vor das zentrale Anliegen der Kohäsionspolitik, weniger entwickelte Regionen zu unterstützen, doch liegt ein Schwerpunkt dieser Politik darauf, in stärker entwickelten Regionen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu sorgen. Das bedeutet, dass durch Investitionen in weniger wohlhabenden Regionen auch Chancen für stärker entwickelte Regionen geschaffen werden[1].
Die Förderpolitik der EU wirkt sich auf alle Unionsbürger aus. Ihre Ergebnisse und insbesondere der Umfang, in dem Investitionen im Rahmen der ESI-Fonds den Alltag der EU-Bürger verändert haben, wurden bisher jedoch nicht immer gut vermittelt. Deshalb werden in dem Bericht neue Möglichkeiten aufgezeigt, für die Ergebnisse von Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik zu werben.
In Anbetracht des Brexit und des Erstarkens populistischer Bewegungen in ganz Europa ist es dringend erforderlich, die Kommunikationsmethoden zu überdenken, um der antieuropäischen und EU-skeptischen Rhetorik etwas entgegenzusetzen, deutliche Botschaften an die Bürger zu senden und so das Vertrauen in die gemeinsame Vision des europäischen Aufbauwerks wieder zu stärken.
Im Rahmen dieses Initiativberichts sollen die Erfahrungswerte geprüft werden, und durch ihn soll auf einen höheren Bekanntheitsgrad der Struktur- und Investitionsfonds hingewirkt werden. Dabei wird als Ansatz vorgeschlagen, die kohäsionspolitischen Instrumente mit Maßnahmen vor Ort zu verknüpfen, um Entscheidungen auf lokaler Ebene durch partizipative Verwaltung wirksamer zu gestalten, da sie ein wirksames Werkzeug ist, mit dem sich die Außenwirkung der ESI-Fonds verstärken lässt.
Angesichts der Demokratisierung medialer Inhalte wird in dem Bericht zudem bewertet, wie sich die Wirkung der Kommunikation über soziale Medien verstärken lässt.
Mit diesem Entwurf eines Berichts wird ferner angestrebt, den öffentlichen Rückhalt zu fördern und die Bevölkerung vor Ort in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen, gegebenenfalls durch eine partizipative Finanzplanung und auch durch öffentliche Konsultationen und weitere Maßnahmen. Die EU sollte den Schwerpunkt auf die Suche nach neuen Möglichkeiten legen, mit denen die Eigenverantwortung sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung gestärkt werden kann, indem alle einschlägigen gesellschaftlichen Partner in sämtlichen Phasen, die mit der Umsetzung der Kohäsionspolitik zusammenhängen, zusammengeführt werden[2].
Es gibt zwar Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung, doch die soziale Krise der EU hält an. Staatliche Maßnahmen sind dann nachvollziehbar und legitim, wenn die an Entwicklungsprojekten vor Ort Beteiligten ihre Ansichten und Lösungsvorschläge direkt beitragen, ein regelmäßiger Dialog mit der Zivilgesellschaft stattfindet und die Zivilgesellschaft eingebunden wird.
Die Partner müssen gemeinsam Verantwortung für eine stärkere EU und eine immer stärker vernetzte Welt übernehmen, und zugleich muss unbedingt eine Architektur für das Regieren auf mehreren Ebenen[3] geschaffen werden, damit die Ziele der EU bis 2020 erreicht werden.
Die Begünstigten der Projekte, die im Rahmen der ESI-Fonds durchgeführt werden, müssen als „Botschafter“ der Kohäsionspolitik fungieren.
- [1] http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/information/cohesion-policy-achievement-and-future-investment/factsheet/de.pdf.
- [2] „Multilevel Governance and Partnership“ (Mehrebenenverflechtung und Partnerschaften) – Bericht Van den Brande – Europäische Kommission, 2014.
- [3] Arbeitsdokument der Kommission – Konsultation über die künftige EU-Strategie bis 2020, COM(2009)0647.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (12.5.2017)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu der Verstärkung des Engagements der Partner und der Sichtbarkeit im Hinblick auf die Leistung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
(2016/2304(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Jan Olbrycht
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. hebt hervor, dass in der Dachverordnung zwar die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und der Verwaltungsbehörden, die für die Umsetzung von mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanzierten Projekten zuständig sind, hinsichtlich Information und Kommunikation festgelegt sind, dass jedoch weder auf Unionsebene noch auf Ebene der Mitgliedstaaten spezifische Vorschriften vorhanden sind, mit denen ein entsprechender Finanzrahmen für derlei Maßnahmen sichergestellt wird;
2. weist besorgt darauf hin, dass eine deutliche Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der im Zuge der Kohäsionspolitik unternommenen Maßnahmen und dem dokumentierten Mehrwert dieser Politik einerseits und der Wahrnehmung und Anerkennung von von der EU finanzierten Projekten vor Ort andererseits spürbar ist; ist der Ansicht, dass dringend daran gearbeitet werden muss, diese Diskrepanz zu vermindern, insbesondere angesichts der skeptischen Haltung gegenüber der EU, die derzeit in zahlreichen Mitgliedstaaten zu beobachten ist; fordert die Kommission auf, für die Ausweitung des Anwendungsbereichs des „RegioStars Award“ finanzielle Mittel in ausreichender Höhe bereitzustellen, damit in allen Mitgliedstaaten jährlich Wettbewerbe zur Kür der erfolgreichsten Projekte auf regionaler Ebene abgehalten werden können; vertritt die Auffassung, dass man mit dieser Initiative dafür sorgen könnte, dass in den Medien über die besten Beispiele für Initiativen im Bereich der Kohäsionspolitik berichtet wird, wodurch die breite Öffentlichkeit von ihnen erfahren würde;
3. hebt hervor, dass mit dem Partnerschaftsprinzip entscheidend dazu beigetragen werden kann, dass mehr Verantwortung für die Kohäsionspolitik übernommen wird, dass man sich klarer zu ihr bekennt und dass die Ergebnisse dieser Politik deutlicher sichtbar werden;
4. betont, dass die Vorschriften über die Umsetzung der Kohäsionspolitik vereinfacht werden müssen, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gewahrt werden muss und dies zugleich der Öffentlichkeit sachgerecht vermittelt werden muss;
5. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob im Rahmen der technischen Unterstützung im Zusammenhang mit den ESI-Fonds ein festgelegter Finanzrahmen für die Informations- und Kommunikationstätigkeiten zugewiesen werden soll; vertritt die Auffassung, dass die im Rahmen der Vereinfachungsmaßnahmen laufende Überarbeitung der Dachverordnung – die einen Teil des Pakets zur Halbzeitüberprüfung bzw. -überarbeitung des MFR darstellen – in diesem Zusammenhang eine äußerst günstige Gelegenheit bietet; fordert die nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungsbehörden auf, im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Kommunikationskapazitäten ihre internen Strukturen anzupassen und die für die Förderung der ESI-Fonds gebundenen Mittel daher so effizient wie möglich zu nutzen;
6. vertritt die Auffassung, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung der ESI-Fonds eine stärkere Einbindung der Interessenträger sowie eine verbesserte Sichtbarkeit dazu führen könnten, dass mehr Projektanträge aus den Mitgliedstaaten eingereicht werden, wodurch die Mittel des EU-Haushalts besser ausgeschöpft werden könnten;
7. weist jedoch darauf hin, dass die Wahrnehmung der ESI-Fonds nicht allein durch Informations- und Kommunikationsmaßnahmen verbessert werden kann, sondern dass diese Fonds auch einen messbaren, konkreten Mehrwert liefern müssen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
11.5.2017 |
|
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|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
30 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean Arthuis, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Clare Moody, Younous Omarjee, Pina Picierno, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Monika Vana, Daniele Viotti, Marco Zanni |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Anneli Jäätteenmäki, Louis Michel, Stanisław Ożóg, Rainer Wieland, Tomáš Zdechovský |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Georges Bach, Gabriele Preuß, Claudia Schmidt, Axel Voss |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
30 |
+ |
|
ALDE |
Jean Arthuis, Gérard Deprez, Anneli Jäätteenmäki, Louis Michel |
|
ECR |
Zbigniew Kuźmiuk, Stanisław Ożóg |
|
GUE/NGL |
Younous Omarjee |
|
PPE |
Georges Bach, Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Inese Vaidere, Axel Voss, Rainer Wieland, Tomáš Zdechovský, Patricija Šulin |
|
S&D |
Eider Gardiazabal Rubial, Vladimír Maňka, Clare Moody, Pina Picierno, Gabriele Preuß, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Manuel dos Santos |
|
VERTS/ALE |
Jordi Solé, Indrek Tarand, Monika Vana |
|
3 |
- |
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ECR |
Bernd Kölmel |
|
ENF |
Marco Zanni |
|
NI |
Eleftherios Synadinos |
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0 |
0 |
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|
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (4.5.2017)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu der Verstärkung des Engagements der Partner und der Sichtbarkeit im Hinblick auf die Leistung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
(2016/2304(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Claude Rolin
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass eine bessere Sichtbarmachung von EU-finanzierten Projekten ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft sein kann;
B. in der Erwägung, dass die großen Synergien und erheblichen Effizienzgewinne, die durch eine verbesserte Sichtbarmachung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds erzielt werden könnten, durch eine ähnliche und somit vergleichbare Kommunikations- und Veröffentlichungsstrategie für alle EU-Fonds gesichert werden könnten;
1. erinnert daran, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) fünf verschiedene Fonds umfassen, die alle darauf abzielen, die Lebensqualität der Bürger Europas zu verbessern; betont die große Bedeutung der ESI-Fonds und in erster Linie des Europäischen Sozialfonds (ESF), der sich insbesondere mit Blick auf die schwächsten Regionen und Menschen als eines der wichtigsten öffentlichen Instrumente für die Förderung von Wachstum, Arbeitsplätzen und sozialer Inklusion und für den Abbau regionaler Unterschiede erwiesen hat; unterstreicht den Zusatznutzen des ESF sowie das Erfordernis, Kommunikationspläne zu erstellen, damit für eine sinnvollere Verwendung der in seine Außenwirkung investierten Mittel gesorgt ist;
2. stellt mit Besorgnis fest, dass 2015 lediglich 34 % der Europäer angaben, sie hätten von der EU kofinanzierten Projekten gehört, mit denen die Region, in der sie ansässig sind, sowie nachhaltiges und inklusives Wachstum und dauerhafte und inklusive Beschäftigung gefördert werden sollen, dass dieser Prozentsatz seit Juni 2010 unverändert ist[1] und dass 2015 außerdem 75 % der Personen, die von den Fonds Kenntnis hatten, von positiven Auswirkungen berichteten und nur 9 % eine negative Haltung gegenüber den Fonds einnahmen; hält es deshalb für dringend geboten, dass die Strategien für die Kommunikation mit den Bürgern verbessert werden, zumal derzeit Herausforderungen mit Blick auf Nationalismus und die Verbreitung negativer Ansichten über das europäische Projekt bewältigt werden müssen;
3. fordert die Kommission auf, regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit den lokalen, regionalen und nationalen Behörden und den einschlägigen Interessenträgern zu kontrollieren, ob alle Rechtsvorschriften über Information und Kommunikation sorgfältig umgesetzt werden, sodass für Transparenz und die weitreichende Verbreitung von Informationen – im Wege der institutionellen Kommunikation, der sozialen Medien und anderer Formen der informellen Kommunikation – über die Errungenschaften der Fonds gesorgt ist, wobei besonderes Augenmerk auf schutzbedürftige Empfängerkategorien und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Behörden und den Empfängern der Finanzmittel der Fonds zu richten ist;
4. betont die große Bedeutung des von der EU erbrachten Zusatznutzens, der einer der wichtigsten Grundsätze für die Bewertung der Finanzierungsoptionen auf EU-Ebene sein sollte; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Mittel aus den ESI-Fonds ausnahmslos so verwendet werden müssen, dass ein Zusatznutzen zu der bereits von den Mitgliedstaaten geleisteten Arbeit geschaffen wird und einzelstaatliche Konzepte nicht ersetzt werden;
5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Sichtbarkeit der ESI-Fonds zu verbessern, indem sie eine wirksame Kommunikation und zielgerichtete Maßnahmen vorschlagen, mit denen am besten deutlich gemacht werden kann, dass die ESI-Fonds einen sinnvollen Beitrag leisten, dass die Projekte einen europäischen Zusatznutzen aufweisen und inwiefern die ESI-Fonds insbesondere mit Blick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die soziale Integration einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Daseins der Bürger Europas vor Ort leisten, und mit denen außerdem die vom ESF eröffneten Möglichkeiten in erster Linie mit Blick auf soziale Inklusion und Beschäftigung veranschaulicht werden, indem die erzielten Ergebnisse und die umgesetzten Projekte unter anderem im Rahmen von Informationsveranstaltungen gezielt und im Detail institutionell kommuniziert werden; verweist auf den Multiplikatoreffekt der aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Konzipierung und Umsetzung von EU-Finanzhilfeprogrammen;
6. weist auf die wachsende Bedeutung der sozialen Medien und auf die Verbreitung antieuropäischer Propaganda im Internet hin; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und sämtliche Interessenträger auf, die neuen Kommunikationstechniken so nutzbringend wie möglich einzusetzen, damit die Außenwirkung der ESI-Fonds erhöht wird; hält es für geboten, für eine bürgerfreundliche Sprache zu sorgen, und schlägt vor, vermehrt auf Konzepte wie die „einfache Sprache“ zurückzugreifen; empfiehlt, die sozialen Medien intensiver für Mitteilungen über die Erfolge der Kohäsionspolitik und die mit ihrem Einsatz verbundenen Chancen zu nutzen;
7. hält es für geboten, dass über die betreffenden Fonds anschaulich informiert wird, damit es nicht zu nationalistisch geprägten Reaktionen auf ein Instrument kommt, das auf der Solidarität für die ärmsten Regionen und die bedürftigsten Menschen wie zum Beispiel arbeitslose oder von sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen beruht;
8. ersucht die Kommission, im Wege von Netzwerken und Kommunikationskanälen der am engsten eingebundenen Akteure – wie zum Beispiel der Sozialpartner und NGOs – Partnerschaften, Zusammenschlüsse und Initiativen zu fördern;
9. fordert die Kommission auf, die Bestimmungen des Artikels 115 und des Anhangs XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 dahingehend zu überarbeiten, dass dem besonderen Charakter der Projekte des ESF, die in erster Linie auf Humankapital abzielen, Rechnung getragen wird, dabei insbesondere die Möglichkeit zu schaffen, die gesonderte Verbreitung und Vermittlung der durchgeführten Aktivitäten und der mit den im Rahmen des ESF geförderten Maßnahmen erzielten Ergebnisse zu finanzieren, und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die üblichen Kommunikations- und Werbemodelle, die bei strukturellen und technischen Investitionen gut funktionieren, bei immateriellen Investitionen in Humankapital nicht so wirksam sind;
10. fordert die Kommission auf, den Verwaltungsaufwand zu senken, ohne dabei die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen einzuschränken, damit die Absorptionsrate insbesondere bei KMU, Kleinstunternehmen und Unternehmen in abgeschiedenen ländlichen Regionen – sodass deren Fähigkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Generierung von wirtschaftlichem Wert gefördert wird – sowie bei Organisationen der Zivilgesellschaft erhöht wird; betont in diesem Zusammenhang, dass die Balance hinsichtlich der Berichtspflichten der Begünstigten und der Rechenschaftspflicht gegenüber dem europäischen Steuerzahler gewahrt werden muss, damit bei einer Überarbeitung eines Fonds genügend Daten zur Verfügung stehen, um die Zielrichtung des Fonds verbessern zu können;
11. weist auf die große Bedeutung des Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften hin, in dem die Beteiligung der Behörden vor Ort, der Sozialpartner und anderer Interessenträger in allen Phasen der Programmplanung, Durchführung und Weiterbehandlung der europäischen ESI-Fonds geregelt ist; erinnert daran, dass mit dem Partnerschaftsprinzip in erster Linie dafür gesorgt wird, dass sich die Programmplanung stärker an den Bedürfnissen der Bürger orientiert, und dass es die Anhörung von Interessenträgern und die Einbeziehung ihrer Standpunkte umfasst; weist darauf hin, dass Akteure der Zivilgesellschaft und Sozialpartner von Beginn an stärker in die Konzipierungsverfahren eingebunden werden sollten und dass städtische und regionale Interessenträger eine wichtigere Rolle bei der Umsetzung der zu realisierenden Projekte spielen sollten;
12. begrüßt, dass das Partnerschaftsprinzip im ESIF-Zeitraum 2014–2020 besser eingesetzt wird als im Zeitraum 2007–2013, und weist in diesem Zusammenhang auf den Beitrag des Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften hin; stellt jedoch fest, dass noch Herausforderungen verbleiben, die insbesondere die Schwierigkeit, alle einschlägigen Interessenträger zu mobilisieren, oder die für die Gewährleistung der Einbindung der Partner zu kurzen Zeitspannen betreffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Verhaltenskodex diesbezüglich zu überarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass die Wirtschafts- und Sozialpartner und die Gremien, die die Zivilgesellschaft vertreten, in alle Phasen der Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarungen und -programme umfassend und wirksam eingebunden sind, und den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu unterstützen;
13. weist darauf hin, dass der ESF neue Herausforderungen angenommen hat und dass der soziale Dialog gestärkt werden muss; hält es für geboten, dass für die angemessene Teilhabe der Sozialpartner auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene gesorgt wird, indem ihre Beteiligung in allen Phasen der Programmplanung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Verwendung der ESI-Fonds gefördert wird; fordert die Kommission auf, in diesem Zusammenhang dafür zu sorgen und darüber zu wachen, dass im Einklang mit Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 angemessene Finanzmittel für die Sozialpartner bereitgestellt werden;
14. weist darauf hin, dass die Finanzierung in einem frühen Stadium und die Vorfinanzierung von Projekten mit Mitteln der ESI-Fonds die Eigenverantwortung stärken;
15. betont die große Bedeutung des dreigliedrigen ESF-Ausschusses, der die Verwaltung des ESF durch die Mitgliedstaaten erleichtert, und fordert die Kommission auf, in Anbetracht des Zusatznutzens des sozialen Dialogs die Einrichtung ähnlicher Ausschüsse für die anderen ESI-Fonds in Erwägung zu ziehen;
16. unterstreicht, dass die Integration von Flüchtlingen im Nachgang zur Flüchtlingskrise eine dringliche politische Aufgabe ist; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Mittel angemessen zugewiesen und flexibel eingesetzt werden und dass gezielter auf die Risikogruppen abgehoben wird, damit die Gefahr der Ausgrenzung und sozialer Spannungen gemindert wird;
17. fordert die Kommission auf, die tatsächlichen Auswirkungen der Investitionen von EU-Mitteln im letzten Programmplanungszeitraum zu analysieren und konkrete Schlussfolgerungen mit Blick auf die positiven und negativen Erfahrungswerte zu ziehen, die als Ausgangspunkt dafür dienen, dass der Investitionsprozess aufgewertet wird;
18. ersucht die Kommission, Instrumente zu schaffen, mit denen nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze bewertet werden kann, da prekäre Arbeitsverhältnisse ohne einen angemessenen Schutz oder Verträge, mit denen die Arbeitnehmer ausgebeutet werden, zu einer negativen Wahrnehmung der Kohäsionspolitik beitragen;
19. ist der Ansicht, dass eine der größten Herausforderungen darin besteht, dass Regionen und Partner über die Kapazitäten für die Nutzung der und den Zugang auf die Finanzströme der EU verfügen müssen; fordert die Mitgliedstaaten, die dies nicht oder nur in geringerem Maße getan haben, auf, einen angemessenen Anteil der ESF-Mittel der Stärkung der institutionellen Kapazität der öffentlichen Behörden und der einschlägigen Partner zu widmen, damit insbesondere für eine wirksame Partnerschaft und eine angemessene Zuweisung der Finanzmittel gesorgt ist; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben des ESF – die Bereitstellung von 20 % der ESF-Mittel für die soziale Eingliederung und der garantierte Mindestanteil für jeden Mitgliedstaat – uneingeschränkt umgesetzt werden;
20. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten die genauen Ziele der ESF-Prioritäten mit Blick auf die Einbindung der Partnerschaften kennen, und den Mitgliedstaaten durch die Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren bei der Umsetzung dieser Prioritäten zur Seite zu stehen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die diesbezüglich in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte zu überwachen und in den jährlichen Bericht über die Umsetzung der ESF-Programme aufzunehmen, damit für die Einhaltung der Anforderung der Angemessenheit der Finanzmittel gesorgt ist;
21. fordert, dass die Ergebnisse gemeinsam mit den Empfängern und den lokalen und regionalen Behörden, Verbänden, Sozialpartnern und anderen Akteuren bewertet werden, damit einschlägige Daten erhoben werden können, um die aktive Beteiligung an künftigen Maßnahmen sowie deren Außenwirkung zu verbessern;
22. unterstreicht seine Bedenken über den mit dem Anstieg der Staatsschulden begründeten Ausschluss mancher Regionen oder Gemeinden von der Finanzierung, da dieser Anstieg üblicherweise auf das Handeln der zentralen staatlichen Stellen zurückgeht;
23. fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine einfache und transparente Verwaltung der ESI-Fonds zu sorgen;
24. betont, dass es sowohl auf der europäischen als auch auf der mitgliedstaatlichen Ebene insbesondere einer stärkeren Vereinfachung für die Empfänger bedarf und dass besser auf deren Bedürfnisse eingegangen werden muss; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Sozialpartner und weitere Interessenträger dazu beitragen könnten, sowohl nachahmenswerte als auch nachteilige Verfahren zu ermitteln und in ihren jeweiligen Mitgliedstaaten Optionen für Vereinfachungen einzuführen; unterstreicht, dass sich die Vereinfachungsbemühungen nicht nur auf die Empfänger erstrecken sollten, und fordert die Kommission auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen auch auf die für die Verwaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik Verantwortlichen zu richten;
25. betont, dass die positiven Auswirkungen und der Zusatznutzen der ESI-Fonds in der Praxis nicht mit einem einheitlichen Konzept verwirklicht werden können und dass zusätzlich zu der quantitativen Analyse Wirkungsindikatoren herangezogen werden sollten; fordert, dass die ESI-Fonds mit einem angemessenen Maß an Flexibilität konzipiert werden, damit die Mitgliedstaaten und die Partnerorganisationen auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmte Unterstützung leisten können, ohne dass die Prüfungen und Kontrollen beeinträchtigt werden; ist der Auffassung, dass die ESI-Fonds die konkreten Problemstellungen angehen und die unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen berücksichtigen sollten.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
3.5.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
45 3 1 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laura Agea, Guillaume Balas, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Marian Harkin, Czesław Hoc, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Kostadinka Kuneva, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Robert Rochefort, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Romana Tomc, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Georges Bach, Heinz K. Becker, Lynn Boylan, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, Edouard Martin, Tamás Meszerics, Flavio Zanonato |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Mireille D’Ornano |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
45 |
+ |
|
ALDE ECR EFDD GUE/NGL PPE
S&D VERTS/ALE |
Marian Harkin, Robert Rochefort, Yana Toom, Renate Weber Arne Gericke, Czesław Hoc, Anthea McIntyre, Ulrike Trebesius, Jana Žitňanská Laura Agea Lynn Boylan, Tania González Peñas, Rina Ronja Kari, Kostadinka Kuneva, Paloma López Bermejo Georges Bach, Heinz K. Becker, Danuta Jazłowiecka, Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Romana Tomc Guillaume Balas, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Elena Gentile, Agnes Jongerius, Jan Keller, Javi López, Edouard Martin, Emilian Pavel, Marita Ulvskog, Flavio Zanonato Jean Lambert, Tamás Meszerics, Tatjana Ždanoka |
|
3 |
- |
|
ENF NI |
Mireille D'Ornano, Dominique Martin Lampros Fountoulis |
|
1 |
0 |
|
ENF |
Mara Bizzotto |
|
Erläuterungen:
+ : dafür
- : gegen
0 : Enthaltung
- [1] Flash-Eurobarometer 423: „Citizens’ awareness and perceptions of EU regional policy“ (Wahrnehmung und Eindrücke der Bürger zur Regionalpolitik der EU).
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.5.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
34 3 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Pascal Arimont, Mercedes Bresso, James Carver, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, Tamás Deutsch, Raymond Finch, Iratxe García Pérez, Michela Giuffrida, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Marc Joulaud, Constanze Krehl, Sławomir Kłosowski, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Jens Nilsson, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Konstantinos Papadakis, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Terry Reintke, Liliana Rodrigues, Fernando Ruas, Monika Smolková, Maria Spyraki, Ramón Luis Valcárcel Siso, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Kerstin Westphal, Joachim Zeller |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Daniel Buda, Viorica Dăncilă |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
34 |
+ |
|
ALDE |
Ivan Jakovčić, Iskra Mihaylova, Matthijs van Miltenburg |
|
ECR |
Sławomir Kłosowski, Mirosław Piotrowski |
|
EFDD |
Rosa D'Amato |
|
GUE/NGL |
Martina Michels, Younous Omarjee |
|
PPE |
Pascal Arimont, Daniel Buda, Tamás Deutsch, Krzysztof Hetman, Marc Joulaud, Andrey Novakov, Stanislav Polčák, Fernando Ruas, Maria Spyraki, Ramón Luis Valcárcel Siso, Joachim Zeller, Lambert van Nistelrooij |
|
S&D |
Mercedes Bresso, Andrea Cozzolino, Viorica Dăncilă, Iratxe García Pérez, Michela Giuffrida, Constanze Krehl, Louis-Joseph Manscour, Jens Nilsson, Liliana Rodrigues, Monika Smolková, Derek Vaughan, Kerstin Westphal |
|
Verts/ALE |
Terry Reintke, Monika Vana |
|
3 |
- |
|
EFDD |
James Carver, Raymond Finch |
|
NI |
Konstantinos Papadakis |
|
0 |
0 |
|
|
|
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung