BERICHT über das Thema „Europäische Normen – Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012“
9.6.2017 - (2016/2274(INI))
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Berichterstatterin: Marlene Mizzi
Verfasser der Stellungnahme (*):
Hans-Olaf Henkel, Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Thema „Europäische Normen – Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates,
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netzen und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 in den Jahren 2013 bis 2015“ (COM(2016)0212),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Analysis of the implementation of the Regulation (EU) No 1025/2012 from 2013 to 2015 and factsheets“ (Analyse der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 in den Jahren 2013 bis 2015 und Informationsblätter) (SWD(2016)0126),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ (COM(2016)0358),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Tapping the potential of European service standards to help Europe's consumers and businesses“ (Ausschöpfung des Potenzials europäischer Dienstleistungsnormen zugunsten von Verbrauchern und Unternehmen in Europa) (SWD(2016)0186),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017“ (COM(2016)0357),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „The implementation of the actions foreseen in the 2016 Union work programme for European standardisation, including the implementing acts and mandates sent to the European standardisation organisations“ (Die Durchführung der Maßnahmen, die im jährlichen Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2016 vorgesehen sind, einschließlich der Durchführungsrechtsakte und der den europäischen Normungsorganisationen übermittelten Aufträge) (SWD(2016)0185),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel „Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt“ (COM(2016)0176),
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Normungsinitiative im Rahmen der Binnenmarktstrategie, auf die sich die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ (COM(2015)0550) bezieht,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2010 zur Zukunft der europäischen Normung[1],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses mit dem Titel „Arbeitsprogramm 2016 europäische Normung“,
– unter Hinweis auf die Strategie der Kommission zur quelloffenen Software 2014–2017[2],
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8‑0213/2017),
A. in der Erwägung, dass das europäische Normungssystem für die Vollendung des Binnenmarkts von zentraler Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Maßnahmen der Kommission zur Festlegung einer gemeinsamen Vision für die europäische Normung eine direkte Folge der zehn Prioritäten der Juncker-Kommission und insbesondere der Prioritäten im Hinblick auf den vernetzten digitalen Binnenmarkt und die Binnenmarktstrategie sind;
B. in der Erwägung, dass einem offenen, integrativen, transparenten und vorrangig marktorientierten europäischen Normungssystem, das auf Vertrauen und ordnungsgemäßer Einhaltung beruht, eine zentrale Rolle dabei zukommt, den steigenden Bedarf an Normen in industrie-, wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der EU angemessen zu decken, mit denen für Produktsicherheit, Innovationen, Interoperabilität, Nachhaltigkeit und barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen ebenso gesorgt werden kann wie dafür, dass die Lebensqualität von Bürgern, Verbrauchern und Arbeitnehmern gehoben wird;
C. in der Erwägung, dass sich ein effizientes europäisches Normungssystem auf eine enge Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Industrie, Behörden, Normungsorganisationen und anderen interessierten Kreisen wie den in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 genannten Organisationen stützen sollte;
D. in der Erwägung, dass europäische Normen im Rahmen eines offenen, integrativen und transparenten Systems, das auf Einvernehmen zwischen allen Interessenträgern beruht, und mit dem Ziel der Festlegung strategischer technischer oder qualitativer Anforderungen, denen bereits bestehende oder künftige Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder Methoden entsprechen können, ausgearbeitet werden müssen;
E. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt“ der hohe Stellenwert von offenen Normen gewürdigt, der Begriff „offene Norm“ jedoch nicht bestimmt wird; in der Erwägung, dass sich offene Normen für die Einrichtung und Entwicklung des Internets und von Internetdienstleistungen als wesentlich erwiesen haben, durch welche wiederum Innovationen geschaffen sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Perspektiven eröffnet wurden;
F. in der Erwägung, dass Lizenzierungslösungen für quelloffene Soft- und Hardware europäischen Unternehmen und Verwaltungen den Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen erleichtern sollten und können;
G. in der Erwägung, dass ein modernes und flexibles europäisches Normungssystem sinnvoller Bestandteil einer ehrgeizigen und überarbeiteten europäischen Industriepolitik ist und der Funktionsweise des Binnenmarkts zuträglich ist; in der Erwägung, dass Normen die Wettbewerbsfähigkeit der EU, das Wachstum, den fairen Wettbewerb und Innovationen verbessern und die Qualität, die Unternehmen und insbesondere die Leistungsfähigkeit der KMU und den Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Umwelt fördern können;
H. in der Erwägung, dass in Europa zwei unterschiedliche Systeme für die Ausarbeitung von Normen nebeneinanderbestehen, wobei das eine auf dem Grundsatz der nationalen Delegation beruht, den das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) anwenden, und das andere auf der kostenpflichtigen Mitgliedschaft der Interessenträger, die das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) ersonnen hat; in der Erwägung, dass diese beiden mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zusammenhängenden Systeme für die Ausarbeitung von Normen bewertet werden müssen, um bestehende Herausforderungen und bewährte Verfahren zu ermitteln;
I. in der Erwägung, dass mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 das Normungsverfahren durch die erstmalige Einbeziehung gesellschaftlicher Interessenträger und KMU in die Rechtsgrundlage des europäischen Normungssystems verbessert wurde;
J. in der Erwägung, dass IKT-Normen, die überwiegend auf internationaler Ebene ausgearbeitet werden, interoperable Lösungen für Ergänzungsprodukte und für die unterschiedlichen Bestandteile eines bestimmten Produkts ermöglichen, was für die Weiterentwicklung des „Internets der Dinge“ von besonderer Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die große Vielzahl der Normen und proprietärer oder halbgeschlossener Lösungen dem Wachstum und der Inanspruchnahme des Internets der Dinge im Wege stehen, weshalb ein strategisches Konzept für die europäische IKT-Normung erforderlich ist, damit man den Bedürfnissen des kommenden Jahrzehnts gerecht werden kann und der Europäischen Union auf diese Weise ermöglicht wird, ihre führende Stellung im weltweiten Normungssystem zu wahren;
K. in der Erwägung, dass die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten dazu dient, die staatlichen Aufgaben und Ziele im Bereich der Transparenz zu erfüllen, zu denen Rechenschaftspflicht, Vergleichbarkeit, Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit staatlicher Maßnahmen zählen; in der Erwägung, dass die Dokumente oder Daten in offenen, genormten Formaten veröffentlicht werden müssen, damit die Bindung an eine bestimmte, unter Umständen nicht mehr im Handel erhältliche Software oder einen möglicherweise nicht mehr auf dem Markt vertretenen Anbieter verhindert werden kann, sodass unabhängige Einrichtungen und Unternehmen diese Formate im Rahmen verschiedener Entwicklungs- und Geschäftsmodelle – auch quelloffener Modelle – nutzen können, um den Fortbestand staatlicher und administrativer Prozesse sicherzustellen;
L. in der Erwägung, dass das Verkehrswesen bei der Ausarbeitung und Einführung von Normen, die für die Schaffung des einheitlichen europäischen Verkehrsraums notwendig sind, eine Vorreiterrolle eingenommen hat;
Allgemeine Erwägungen
1. begrüßt das übergeordnete Normungspaket der Kommission, das neben der Mitteilung über IKT-Normen und der gemeinsamen Normungsinitiative darauf abzielt, ein kohärentes und einfaches europäisches Normungssystem zu schaffen, damit seine vielen Vorzüge erhalten bleiben, seine Mängel behoben werden und das richtige Gleichgewicht zwischen europäischen, nationalen und internationalen Aspekten gefunden wird; betont, dass bei einer künftigen Überarbeitung des europäischen Normungssystems auf den Stärken des bestehenden Systems, die eine solide Grundlage für Verbesserungen sind, aufgebaut und von radikalen Änderungen, die seine zentralen Errungenschaften beeinträchtigen würden, Abstand genommen werden sollte;
2. würdigt die Besonderheiten und die Bedeutung des europäischen Normungssystems aus der Sicht aller Interessenträger, darunter Industrie, KMU, Verbraucher und Arbeitnehmer, und fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass das europäische System fortbesteht und ausreichende Mittel vorhält, um die Ziele der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zu erreichen und so unter anderem zur Interoperabilität, zur Rechtssicherheit und zur Anwendung angemessener Vorkehrungen für Unternehmen, Verbraucher und den freien Verkehr von Informationstechnologie beizutragen; fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens für einen tragfähigen Haushalt des europäischen Normungssystems zu sorgen;
3. begrüßt, dass der Runde Tisch zur Marktrelevanz von Normen (SMARRT) im Rahmen der gemeinsamen Normungsinitiative eingerichtet wurde, durch den ein Dialog zwischen der Kommission und der Industrie ermöglicht und dafür gesorgt wird, dass die Tagesordnungspunkte des Ausschusses für Normung für die Interessenträger vollkommen transparent sind;
4. stellt fest, dass Normen ein freiwilliges, marktorientiertes Werkzeug sind, das technische Anforderungen und Leitlinien bereitstellt, durch deren Anwendung dafür gesorgt werden kann, dass Waren und Dienstleistungen den Rechtsvorschriften der EU entsprechen, und die Politik der EU erleichtert werden kann, sofern sie auf nachvollziehbare, transparente und alle einbeziehende Weise ausgearbeitet werden; hebt jedoch hervor, dass Normen nicht als Teil des Unionsrechts aufgefasst werden können, da die Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die sich auf das Niveau des Verbraucher-, Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und Datenschutzes sowie den Grad der sozialen Inklusion beziehen, vom Gesetzgeber festgelegt werden;
5. würdigt den Stellenwert offener, genormter Formate für die Erfüllung der Transparenzpflichten von Regierungen, Verwaltungen und europäischen Organen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Bereich der digitalen Verwaltung auf die Anwendung gemeinsamer Normen hinzuwirken, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Justizbehörden und den lokalen Gebietskörperschaften liegen muss; betont, dass offene Normen von entscheidender Bedeutung sind, um offene staatliche Datenbestände weiter auszubauen und Strategien für intelligente Städte weiterzuentwickeln, weshalb Dokumente und Daten in offenen, genormten und leicht anwendbaren Formaten veröffentlicht werden müssen, damit die Wiederverwendung von Daten ermöglicht wird; hebt den Stellenwert hervor, den die Vergabe öffentlicher Aufträge und offene Normen dabei haben, die Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter zu verhindern;
6. ist der festen Überzeugung, dass offene Daten vor allem im Verkehrswesen nach wie vor wesentlich dafür sind, dass die Vorteile des digitalen Binnenmarkts, z. B. die Förderung und Entwicklung des multimodalen Verkehrs, in vollem Umfang ausgeschöpft werden können; betont daher, dass mehr Rechtssicherheit, vor allem in Bezug auf die Eigenverantwortung und die Rechenschaftspflicht, erforderlich ist; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Fahrplan für die Ausarbeitung von Normen zur Harmonisierung von Daten zum öffentlich finanzierten Verkehr und Programmierschnittstellen zu veröffentlichen, damit datenintensive Innovationen und die Erbringung neuer Verkehrsdienstleistungen begünstigt werden;
7. betont, dass mit dem derzeitigen System für die Zulassung von Prüfungseinrichtungen nicht immer garantiert werden kann, dass die auf dem Markt angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die freiwillig europäischen Normen entsprechen sollen, dies auch tatsächlich tun; bedauert, dass in der gemeinsamen Normungsinitiative und im jährlichen Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung weder der Zulassung von Prüfungseinrichtungen noch den Prüfungsnormen Bedeutung beigemessen wird, und fordert die Kommission auf, diesen Aspekt zu berücksichtigen, wenn sie neue Initiativen vorschlägt;
8. ist der Ansicht, dass offene Normen in Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 und den Grundsätzen der WTO auf der Offenheit des Normungsverfahrens und der Ausarbeitung und Verfügbarkeit von Normen für die Umsetzung und Nutzung beruhen müssen; würdigt die von der Kommission im Fahrplan für standardessenzielle Patente zum Ausdruck gebrachte Absicht, Fragen im Zusammenhang mit der Lizenzierung von standardessenziellen Patenten zu FRAND-Bedingungen zu klären; fordert die Kommission, die europäischen Normungsorganisationen und alle an quelloffener Software Arbeitenden auf, nach geeigneten Kooperationsmöglichkeiten zu suchen;
9. betont, dass das neue europäische Normungssystem zur Innovation in Europa beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Union und ihre Position im Welthandel stärken und den Bürgern zugutekommen muss; hält es daher für wichtig, dass Europa seine zentrale Rolle im internationalen Normungssystem aufrechterhält, und betont, dass auf internationaler Ebene bei der Aushandlung von Handelsabkommen mit Drittländern für europäische Normen geworben wird; betont, dass Partnerschaftsvereinbarungen, die die europäischen Normungsorganisationen mit Drittländern aushandeln, auch dem europäischen Normungssystem zum Vorteil gereichen können, und weist darauf hin, dass in den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 bereits die Beteiligung zahlreicher Normungsorganisationen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im IKT-Bereich vorgesehen ist; empfiehlt den europäischen Normungsorganisationen, die engere Zusammenarbeit mit nationalen Normungsorganisationen und auch mit begleitenden Normungsorganisationen in Erwägung zu ziehen, falls dies möglich ist; regt an, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die europäischen Normungsorganisationen weiter auf die Schaffung weltweit geltender Normen hinarbeiten und bei der Mitwirkung an Normungstätigkeiten auch auf den regionalen Kontext und die Relevanz der Norm achten;
10. betont, dass die internationale Zusammenarbeit im Normungswesen Transparenz, Effizienz und Kohärenz begünstigt und ein wettbewerbsfreundliches Umfeld für die Industrie schafft, wofür das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP.29) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), das für die IKT-Branche eingerichtet wurde, ein gutes Beispiel ist;
11. hebt hervor, dass von internationalen Organisationen angenommene Normen gemeinhin außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ausgearbeitet werden, und empfiehlt den europäischen Normungsorganisationen, diese erst nach einem internen Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung von Vertretern der Interessenträger zu bestätigen, was insbesondere für harmonisierte Normen gilt, mit denen die Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften unterstützt wird;
12. vertritt die Auffassung, dass die europäischen Normungsorganisationen unter allen Umständen integrative, nachhaltige, sichere und hochwertige Normen mit gerechtem Zugang für alle Interessenträger und gerechter Behandlung aller Interessenträger sowie mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Umwelt und angemessenem Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre ausarbeiten sollten;
13. ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit der Kommission und der Mitgliedstaaten mit der Industrie der EU äußerst wichtig ist, damit die Normen, die im Hinblick auf die Gestaltung und Einführung der 5G-Technik auf internationaler Ebene angenommen werden, eine europäische Handschrift tragen;
14. bedauert, dass Unterschiede zwischen einzelstaatlichen Normen, etwa in der Güterverkehrs- und Logistikbranche, nach wie vor ein Hemmnis auf dem Binnenmarkt sind, und fordert die Kommission und die europäischen Normungsorganisationen daher auf, angemessene Normen auszuarbeiten, um die Bedingungen auf einzelstaatlicher Ebene gegebenenfalls zu harmonisieren und so etwaige Hemmnisse für den Binnenmarkt zu beseitigen; hebt hervor, dass diesbezüglich auf eine verkehrsträgerübergreifende Harmonisierung von Normen hingearbeitet werden muss;
15. weist zudem darauf hin, dass mit der Normung nicht nur der Fragmentierung des Marktes vorgebeugt, sondern auch (z. B. durch elektronische Dokumente) wesentlich zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Transportkosten für alle Unternehmen und insbesondere für KMU beigetragen und die ordnungsgemäße Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften (z. B. durch digitale Fahrtenschreiber oder elektronische Mautsysteme) ermöglicht werden kann;
16. stellt fest, dass das europäische Normungssystem durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 integrativer geworden ist und KMU, Verbrauchern, Arbeitnehmern und Umweltorganisationen die aktive Mitwirkung am Normungsverfahren ermöglicht, und fordert, dass diese Richtung weiterverfolgt wird, damit wirklich alle angemessen vertreten sind, am Normungsverfahren teilnehmen und so die Vorteile der Normung uneingeschränkt nutzen können; fordert die Kommission und die europäischen und nationalen Normungsorganisationen auf, dass sie ermitteln, wie sich dieses Ziel am besten erreichen lässt und wie die der weiteren Einbeziehung im Wege stehenden Probleme, darunter der Mangel an Sensibilisierung, am besten bewältigt werden können;
17. begrüßt die Anstrengungen des ETSI, einfachen Zugang für europäische KMU zu schaffen, und befürwortet die spezifische langfristige Strategie (2016–2021) des Instituts für branchenübergreifende Zusammenarbeit;
18. würdigt, dass Normen schneller bereitgestellt werden, und weist erneut darauf hin, dass das Erfordernis, Normen rechtzeitig auszuarbeiten, in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Erfordernis, hochwertige Normen bereitzustellen, stehen muss;
19. ist der Auffassung, dass das Normungssystem in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht weiter verbessert werden kann, wenn nicht nur die Verfahren, die sich im Normungsbereich bewährt haben, angewandt werden, sondern auch die Öffentlichkeit stärker für die vorgeschlagenen Normen sensibilisiert wird, alle einschlägigen Interessenträger ordnungsgemäß und frühzeitig eingebunden werden und die Qualität der Normungsaufträge verbessert wird;
20. fordert die Kommission ferner auf, den Bemühungen der Bewerberländer um die Harmonisierung ihrer Normen mit den Normen der EU Aufmerksamkeit zu schenken und ihnen hierbei Unterstützung angedeihen zu lassen, damit die bestehenden Engpässe möglichst weitgehend beseitigt werden;
IKT-Normen
21. begrüßt die Mitteilung über die Schwerpunkte der IKT-Normung, in der ein strategischer Ansatz für die Normung im Bereich der IKT-Technologie festgelegt wird, fordert die Kommission jedoch auf, die Übereinstimmungen zwischen der Mitteilung, dem fortlaufenden Plan für den IKT-Bereich, dem Paket „Normen für das 21. Jahrhundert“ und dem jährlichen Arbeitsprogramm eindeutig zu benennen;
22. stellt fest, dass aufgrund der in letzter Zeit feststellbaren gegenseitigen Annäherung von Technologien und der Digitalisierung der Gesellschaft, der Unternehmen und der öffentlichen Dienste die herkömmliche Abgrenzung der allgemeinen Normung von der IKT-Normung zusehends unschärfer wird; ist der Auffassung, dass die IKT-Normung Teil einer europäischen digitalen Strategie sein sollte, durch die für europäische Unternehmen Skaleneffekte, Kosteneinsparungen sowie eine bessere Wettbewerbsfähigkeit und bessere Innovationen erzielt werden und die branchen- und grenzüberschreitende Interoperabilität von Waren und Dienstleistungen verbessert wird, indem freiwillige Normen, die von KMU leicht umgesetzt werden können, schneller sowie in offener und wettbewerbsorientierter Weise festgelegt werden;
23. betont, dass die Zusammenarbeit der für die IKT-Normung Zuständigen intensiviert werden muss, insbesondere die Zusammenarbeit der europäischen Normungsorganisationen, und fordert diese auf, ein gemeinsames jährliches Arbeitsprogramm auszuarbeiten, in dem Querschnittbereiche benannt werden, die von gemeinsamem Interesse sind;
24. betont, dass offene, freiwillige, integrative und konsensorientierte Normungsverfahren insofern wirksam sind, als sie Innovationen, Verbundfähigkeit und den Einsatz von Technologien fördern, und weist erneut darauf hin, dass es ebenfalls von Bedeutung ist, angemessene Investitionen und Fachkenntnisse im Bereich von Spitzentechnologien und deren Entwicklung sicherzustellen und KMU zu unterstützen;
25. fordert die Kommission nachdrücklich auf, den europäischen Normungsorganisationen nahezulegen, dass sie zu hochwertigen, interoperablen und offenen Normen beitragen, damit gegen die Fragmentierung von Normen vorgegangen und auf ihre allgemeine Annahme hingewirkt wird, und das bestehende Ökosystem sowie die unterschiedlichen Geschäftsmodelle zu würdigen, die als Unterstützung für digitale Technologien dienen, was zur sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit der Wertschöpfungsketten im Bereich der IKT beitragen und die Verpflichtung zur Wahrung des öffentlichen Interesses im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz bekräftigen wird;
26. betont, dass die Strategie für die IKT-Normung unbedingt an die Entwicklungen auf den Märkten und in der Politik angepasst werden muss, da hierdurch wichtige Ziele der EU-Politik wie Barrierefreiheit, Sicherheit, elektronischer Geschäftsverkehr, elektronische Verwaltung, elektronische Gesundheitsdienste und Verkehr, die Interoperabilität voraussetzen, verwirklicht werden können; empfiehlt der Kommission und den europäischen Normungsorganisationen, Normen in den Bereichen 5G, Cloud-Computing, Internet der Dinge sowie Daten- und Cybersicherheit sowie in vertikalen Bereichen wie „vernetztes und automatisiertes Fahren und intelligente Verkehrssysteme“, „intelligente Städte“, „intelligente Energie“, „fortgeschrittene Fertigung“ und „intelligentes Lebensumfeld“ Vorrang einzuräumen;
27. betont, dass ein offenes, interoperables IKT-Ökosystem auf der Grundlage der fünf IKT-Schwerpunktbereiche geschaffen werden muss, damit der Wettbewerb bei der Wertschöpfung gefördert wird, sodass ein innovationsfreundliches Klima entsteht; vertritt die Auffassung, dass
– durch 5G-Normen ein wirklicher Generationswechsel ermöglicht werden sollte, was die Kapazität, Zuverlässigkeit und Latenzzeiten anbelangt, sodass mit 5G die erwartete Steigerung beim Datenverkehr bewältigt werden kann und die unterschiedlichen Anforderungen der daraus entstehenden Dienstleistungen erfüllt werden können,
– durch Normen für Computer- und Netzsicherheit der Einbau von Sicherheitsfunktionen ermöglicht werden sollte, wobei der Grundsatz des eingebauten Datenschutzes beachtet und die Netzstabilität und die Risikosteuerung unterstützt werden sollte, sodass die Normen mit den rasant zunehmenden Cyberbedrohungen für alle Weiterentwicklungen von IKT-Technologien Schritt halten können,
– Normen für das Cloud-Computing zusammengeführt werden sollten, damit für Interoperabilität in allen Aspekten der Cloud gesorgt und Portabilität ermöglicht wird,
– mit Datennormen ein branchenübergreifender interdisziplinärer Datenfluss begünstigt werden sollte, was bessere Interoperabilität von Daten und Metadaten bewirkt (und auch die Semantifizierung umfasst), und zum Aufbau einer Referenzarchitektur für Massendaten (Big Data) beigetragen werden sollte,
– mit Normen für das Internet der Dinge das gegenwärtige Problem der Fragmentierung gelöst wird, ohne dass dadurch Innovationen in diesem sich rasant entwickelnden Bereich behindert werden;
28. stellt fest, dass die Effizienz der 5G-Kommunikationsnetze in entscheidendem Maße von gemeinsamen Normen abhängt, mit denen für Interoperabilität und Sicherheit gesorgt wird, weist allerdings auch darauf hin, dass der Aufbau eines Netzes mit sehr hoher Kapazität der Grundstein eines zuverlässigen 5G-Netzes ist;
29. stellt fest, dass eine gut funktionierende datengesteuerte Wirtschaft von einem weiter gefassten IKT-Ökosystem abhängt und dass dafür auch gut ausgebildete Experten und Fachkräfte gebraucht werden, damit die digitale Kluft überwunden und der digitalen Ausgrenzung ein Ende gesetzt werden kann;
30. fordert die Kommission auf, Statistiken anzufertigen, um die Auswirkungen der Digitalisierung und der IKT auf Verkehr und Fremdenverkehr besser beurteilen zu können;
31. ist sich der zunehmenden Zahl der Plattformen, Gruppen, Sitzungen und Kanäle für IKT-Normen bewusst; fordert die Kommission auf, die Zahl der mit Normungsangelegenheiten befassten Plattformen und Koordinierungsmechanismen zu verringern und Normungsorganisationen an neuen Initiativen zu beteiligen, damit die Interessenträger nicht mehrfach belastet werden; betont, dass IKT-Normen und Prioritäten für die Normung von den verschiedenen Organisationen besser koordiniert werden müssen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die interessierten Kreise umgehend über den Stand der laufenden Initiativen oder über künftige Initiativen im Bereich der IKT-Normung zu informieren;
32. betont, dass der digitale Wandel rasch voranschreitet und für die Ankurbelung der Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung ist; betont, dass die vertikale Industrie wirksam digitalisiert werden muss, damit sie den KMU sowie vor allem den Verbrauchern auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene Nutzen bringt, und dass ihre Standpunkte im Rahmen der internationalen IKT-Normung angemessen berücksichtigt werden müssen;
33. unterstützt das Vorhaben der Kommission, Initiativen wie ein Siegel für Vertrauenswürdigkeit im Internet der Dinge und ein entsprechendes Zertifizierungssystem in Erwägung zu ziehen, wodurch dazu beigetragen werden kann, das Vertrauen in das Datenschutzniveau und die durchgängige Sicherheit von Geräten im Internet der Dinge zu stärken, indem mess- und vergleichbare Bewertungen der möglichen Risiken bereitgestellt werden, die mit dem Betrieb und der Nutzung eines Geräts im Internet der Dinge verbunden sind; ist der Ansicht, dass diese Initiativen ergriffen werden sollten, sofern dies erforderlich ist und wenn Geräte im Internet der Dinge Auswirkungen auf die einschlägige Infrastruktur haben könnten, und zwar auf der Grundlage der Anforderungen gemäß der NIS-Richtlinie, anhand deren die Sicherheitsanforderungen festgelegt werden sollten; stellt fest, dass sich ein solches Siegel den künftigen technologischen Veränderungen anpassen lassen und erforderlichenfalls weltweiten Normen Rechnung tragen muss;
34. fordert die Kommission auf, eine Führungsrolle zu übernehmen, wenn es darum geht, bereichs- und sprachübergreifende Normen sowie zuverlässige und sichere Dienstleistungen zu fördern, in deren Rahmen der Schutz der Privatsphäre gewährleistet ist;
35. befürwortet vor diesem Hintergrund, dass spezifische und messbare Mindestanforderungen festgelegt werden und dass dabei die langfristige Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit von Geräten oder Diensten im Internet der Dinge sowie branchenübliche Computersicherheits- und -nachhaltigkeitsnormen berücksichtigt werden; weist darauf hin, dass eine solche Liste zum Beispiel die Verpflichtung, für einen Mindestzeitraum nach dem Erwerb Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen, oder die Verpflichtung eines Herstellers oder Anbieters umfassen sollte, für einen bestimmten Zeitraum, nachdem eine Schwachstelle erkannt und gemeldet wurde, eine Softwareaktualisierung zur Verfügung zu stellen; ist der Auffassung, dass die Kommission angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich Normen und Technologien im IKT-Bereich entwickeln, und der Vielfalt an Entwicklungs- und Geschäftsmodellen, darunter quelloffene Modelle, Jungunternehmen und KMU, untersuchen sollte, inwiefern die Selbstregulierung der Branche möglich ist;
36. nimmt Cybersicherheitsbedenken ebenso zur Kenntnis wie die Besonderheiten der Bedrohungen im Verkehrsbereich; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Besonderheiten bei der Annahme ihrer Empfehlungen zu Cybersicherheitsnormen, die bis Ende 2017 erwartet werden, als ersten Schritt hin zu einer umfassenden Cybersicherheitsstrategie für den Verkehrsbereich zu berücksichtigen;
37. weist darauf hin, dass die IKT-Normung der Entwicklung von Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr und Fremdenverkehr sowie von multimodalen Verkehrslösungen förderlich sein wird; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsorganisationen im Rahmen der Umsetzung ihres Plans mit Schwerpunktmaßnahmen für die IKT-Normung stärkeres Gewicht auf die Entwicklung solcher Dienstleistungen zu legen und insbesondere zu ermitteln, ob die Normung bei der Förderung technologischer Veränderungen und neuer, in der Fremdenverkehrsbranche entstehender Geschäftsmodelle eine Rolle spielen könnte; fordert die Kommission auf, rasch Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung von Dienstleistungen im Bereich der integrierten intelligenten Fahrschein- und Informationssysteme sowie von neuen Mobilitätskonzepten wie jenem, bei dem Mobilität als Dienstleistung betrachtet wird („Mobility-as-a-Service“), zu fördern;
38. stellt fest, dass die Bevölkerung aufgrund der zunehmenden Nutzung des Internets, automatisierter Bankdienstleistungen, sozialer Netzwerke und der Initiativen für elektronische Gesundheitsdienste immer stärker um Sicherheit und Datenschutz besorgt ist und dass IKT-Normen den Grundsätzen des Schutzes von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Verkehr solcher Daten Rechnung tragen müssen;
39. fordert die Kommission auf, die digitale Integration der verarbeitenden Industrie als einen Schwerpunkt der IKT-Normung aufzunehmen, und fordert die Entwicklung offener Normen für das Übertragungsprotokoll und die Datenformate, die bei der digitalen Integration der Fertigungstechnik zum Einsatz kommen, damit vollständige Interoperabilität zwischen Maschinen und Geräten sichergestellt werden kann;
40. räumt insbesondere in Bezug auf IKT und standardessenzielle Patente einige Bedenken ein, und weist darauf hin, dass durch konsequente, gerechte und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums Anreize für die Förderung von Investitionen und Innovationen gesetzt werden und die Einführung des digitalen Binnenmarkts und neuer Technologien erleichtert wird, zumal im Hinblick auf die Einführung von 5G-Geräten und Geräten im Internet der Dinge, die in erheblichem Maße auf die Normung angewiesen sind; hebt hervor, dass ein ausgewogener Rahmen für die Normung und die effiziente Vergabe standardessenzieller Patente auf der Grundlage fairer, zumutbarer und diskriminierungsfreier Lizenzbedingungen (FRAND-Methode) unbedingt beibehalten werden muss, mit dem auf die berechtigten Interessen derjenigen, die standardessenzielle Patente vergeben bzw. deren Inhaber sind, gleichermaßen eingegangen und dafür gesorgt wird, dass die Normungsverfahren unter gleichen Bedingungen erfolgen und Unternehmen jeder Größe, auch KMU, zum gegenseitigen Nutzen zusammenarbeiten können; bestärkt die Kommission in ihren Bemühungen, Interoperabilität zwischen digitalen Komponenten durch verschiedenerlei Lizenzregelungen und Geschäftsmodelle sicherzustellen;
41. fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich die Kernelemente eines gerechten, wirksamen und durchsetzbaren Lizenzerteilungsverfahrens auf der Grundlage der FRAND-Grundsätze zu erläutern und dabei den Interessen der Rechteinhaber und der Anwender von Normen, einschließlich standardessenzieller Patente, ebenso Rechnung zu tragen wie einer fairen Kapitalrendite und der allgemeinen Verfügbarkeit von Technologien, die im Rahmen eines nachhaltigen offenen Normungsverfahrens entwickelt werden; fordert die Kommission auf, das Urteil des EuGH in der Rechtssache C‑170/13 (Huawei gegen ZTE), durch das ein Ausgleich zwischen den Inhabern von standardessenziellen Patenten und den Anwendern der Normen geschaffen wird, zur Kenntnis zu nehmen, damit Patentverletzungen ein Ende bereitet und für wirksame Streitbeilegung gesorgt werden kann; fordert die Kommission ferner auf, die Informationen über den Geltungsbereich eines Patents besser zu definieren und Probleme im Zusammenhang mit Informationsasymmetrien zwischen KMU und großen Unternehmen zu beheben, Anmeldungen standardessenzieller Patente transparenter zu machen sowie die Qualität der Informationen über die Anwendung von standardessenziellen Patenten auf Produkte zu verbessern; ist der Auffassung, dass Entschädigungen für die Entwickler standardessenzieller Patente auf fairen, verhältnismäßigen und diskriminierungsfreien Bedingungen sowie auf transparenten, zumutbaren, berechenbaren und nachhaltigen Lizenzgebühren beruhen müssen, es sei denn, die Entwickler entschließen sich, die entsprechende Norm unentgeltlich zur Verfügung zu stellen; weist jedoch darauf hin, dass verschiedene Geschäftsmodelle bestehen, etwa gebührenfreie Lizenzen oder die Anwendung quelloffener Software, und dass dementsprechend in den Rechtsvorschriften und Debatten die Nutzung all dieser Modelle auf der Grundlage der Rechte aller Marktbereiche und Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums weiterhin anerkannt werden sollte;
42. weist darauf hin, dass sich die Überwachung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Lizenzerteilung auf Fakten stützen muss, damit für ein dynamisches Ökosystem gesorgt ist, das Mehrwert und Beschäftigung schafft;
43. fordert die Kommission auf, alle zwei Jahre einen Bericht mit Angaben zu erwiesenen Fällen der Nutzung von standardessenziellen Patenten ohne Lizenz (d. h. Patentverstößen) über einen Zeitraum von 18 Monaten oder länger und zu Problemen beim Zugang zu Normen aufgrund systematischer Verstöße gegen FRAND-Verpflichtungen zu veröffentlichen;
44. fordert die Kommission auf, die Diskussionen um einen „erkennbaren Bedarf“ für eine wissenschaftliche Cloud zu beenden und in enger Absprache mit den Mitgliedstaaten unmittelbar Maßnahmen in Bezug auf die europäische Cloud für offene Wissenschaft zu ergreifen, mit der im Rahmen der gemeinsamen Strategien und IKT-Normen für die nahtlose Integration bestehender Netze, Daten- und Hochleistungsrechensysteme sowie elektronischer Infrastrukturdienste auf sämtlichen wissenschaftlichen Gebieten gesorgt werden sollte;
Europäische Normen für das 21. Jahrhundert
45. begrüßt das Normungspaket der Kommission mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ und vertritt die Auffassung, dass das Normungssystem transparenter, offener und integrativer gestaltet werden sollte, damit den Bedenken von Bürgern, Verbrauchern und KMU umfassend Rechnung getragen wird;
46. bedauert, dass es vor der Annahme des Pakets nicht angehört wurde, und fordert die Organe der EU nachdrücklich auf, die unterschiedlichen Initiativen zu einem einzigen, ganzheitlichen Arbeitsprogramm zusammenzuführen, damit sich Maßnahmen und Strategien nicht überschneiden; betont, dass die einschlägigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments bei der Überprüfung der harmonisierten Normen durch die Öffentlichkeit, die von der Kommission vorgeschrieben wird, eine wichtige Rolle spielen können;
47. fordert, dass das jährliche Arbeitsprogramm der Union weiter ausgebaut wird sowie kohärenter und genauer wird;
48. hebt hervor, dass im nächsten Jahresarbeitsprogramm der Union gezielte Maßnahmen erforderlich sind, damit IKT-Normen und Normen ohne IKT-Bezug aufeinander abgestimmt werden, zur Verbesserung der Bestimmungen der unterschiedlichen nationalen Normungsorganisationen beigetragen wird und die europäischen Normungsorganisationen dadurch integrativer gemacht werden, dass die Rolle der in Artikel 5 aufgeführten Interessenträger stärker berücksichtigt wird;
49. hebt den Stellenwert des interinstitutionellen Dialogs für die Vorbereitung des jährlichen Arbeitsprogramms der Union hervor und unterstützt die Bemühungen, alle einschlägigen Interessenträger vor der Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms der Union im Rahmen eines jährlichen Normungsforums einzubeziehen, um neue Bereiche, aktuelle Probleme und erforderliche Verbesserungen des Normungsverfahrens zu erörtern;
50. legt den Mitgliedstaaten nahe, in nationale Normungsstrategien zu investieren, was auch öffentliche Einrichtungen, Normungsorganisationen, gesellschaftliche Interessenträger, KMU und akademische Kreise auf nationaler Ebene darin bestärken wird, einzelne Aktionspläne für die Normung auszuarbeiten und umzusetzen;
51. begrüßt die gemeinsame Normungsinitiative, empfiehlt, das Parlament ebenfalls aufzufordern, sich daran zu beteiligen und dazu beizutragen, und betont, dass die Regeln solcher öffentlich-privaten Partnerschaften von allen Interessenträgern und damit auch von den EU-Organen respektiert werden müssen; fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen und Empfehlungen der gemeinsamen Normungsinitiative eine tragende Rolle zu übernehmen und dem Europäischen Parlament bis Ende 2017 Bericht über die erzielten Fortschritte zu erstatten;
52. begrüßt die im Rahmen der gemeinsamen Normungsinitiative eingegangene Verpflichtung, eine Studie über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Normen und ihrer Anwendung zu erstellen, die Informationen zu den Maßnehmen, Risiken und Ergebnissen in Bezug auf Lebensqualität sowie soziale und arbeitnehmerspezifische Aspekte enthält; fordert die Kommission auf, der Studie quantitative und qualitative Daten zugrunde zu legen und darin die Geschäftsmodelle des Normungsverfahrens ebenso zu untersuchen wie die unterschiedlichen Finanzmodelle – einschließlich der Chancen und Herausforderungen –, damit der Zugang zu harmonisierten Normen vereinfacht wird;
53. betont, dass die Normung in zunehmendem Maße als wichtiger Faktor für die Förderung von Forschung und Investitionen anerkannt wird, dass sie von großer Bedeutung ist, um die Kluft zwischen der Forschung und dem Markt zu überbrücken, und dass sie der Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen förderlich ist und die Grundlage für weitere Innovationen bildet;
54. fordert die Kommission auf, politische Maßnahmen zur Beseitigung übermäßiger Hindernisse in innovativen Branchen und zur Anregung von Investitionen in Forschung und Entwicklung und in die EU-Normung zu verabschieden; stellt fest, dass die vertikalen Branchen eigene Pläne für die Normung erstellen und dabei auf brancheneigene Verfahren zurückgreifen sollten, wobei der starke Wille, gemeinsame Normen festzulegen, bewirken könnte, dass diese Normen dann weltweit übernommen werden; vertritt die Auffassung, dass den EU-Normungsorganisationen hierbei eine besondere Aufgabe zukommt;
55. fordert die Teilnehmer an der gemeinsamen Normungsinitiative nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich Forschung und Innovation besser mit den Prioritäten im Bereich der Normung in Einklang gebracht wird;
56. hält frei verfügbares Wissen und offene Lizenzen für das beste Mittel, um starke Anreize für Innovationen und technologische Entwicklungen zu setzen; legt den Forschungsinstitutionen, die EU-Mittel erhalten, nahe, offene Patente und Lizenzen zu nutzen, um bei der Normung eine größere Rolle spielen zu können;
57. befürwortet Maßnahmen, die zur Verbesserung der Synergien zwischen Normungs- und Forschungsgemeinschaften dienen sollen und mit denen Normen in der Frühphase von Forschungsprojekten begünstigt werden; fordert die nationalen Normungsorganisationen auf, unter Forschern und in der Innovationsgemeinschaft, auch bei einschlägigen Regierungsorganisationen und Leistungsträgern, für die Normung zu werben, und empfiehlt, dass im Rahmen des Programms Horizont 2020 ein spezielles Kapitel über Normung ausgearbeitet wird;
58. fordert die Kommission nachdrücklich auf, dass sie den europäischen Normungsorganisationen nahelegt, dafür zu sorgen, dass marktrelevante Normen für Dienstleistungen der zunehmenden Dienstleistungsorientierung der Wirtschaft Rechnung tragen und zu dem Zweck ausgearbeitet werden, die Sicherheit und Qualität von Dienstleitungen zu verbessern und den Schwerpunkt auf Bereiche mit den größten Nachteilen für Verbraucher zu legen, ohne dass dabei in geltende nationale Rechtsvorschriften, insbesondere arbeitsrechtliche Bestimmungen oder Tarifverträge und -verhandlungen, eingegriffen wird; würdigt zudem, dass mit Dienstleistungsnormen häufig auf nationale Eigenheiten reagiert wird und dass ihre Ausarbeitung mit den Bedürfnissen des Marktes, den Interessen der Verbraucher und dem öffentlichen Interesse verknüpft ist; betont, dass die Ausarbeitung europäischer Dienstleistungsnormen zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts für Dienstleistungen beitragen und zugleich Transparenz, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Wettbewerb, Innovation und Verbraucherschutz begünstigen sollte;
59. weist darauf hin, dass in den europäischen Normungsprozess Normen einbezogen werden müssen, durch die der barrierefreie Zugang zu Verkehrsmitteln und Verkehrsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen verbessert wird;
60. vertritt die Auffassung, dass aufgrund der raschen Veränderungen in der modernen Welt und ihrer aus technischer Sicht zunehmenden Komplexität immer mehr Normen und nicht zu den anerkannten Normungsorganisationen nach Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zählende Plattformen für die Ausarbeitung verfahrenstechnischer Festlegungen entstehen und dass es nun der stärkeren Einbeziehung von KMU und Kleinstunternehmen bedarf; betont, dass unbedingt Maßnahmen unterstützt werden müssen, mit denen der Zugang von KMU zu Mitteln für die Ausarbeitung und Anwendung von Normen verbessert wird;
61. betont, dass Plattformen und Datenbanken auf europäischer Ebene vernetzt werden müssen, damit die Interoperabilität von Netzen und Systemen verbessert wird;
62. ist der Ansicht, dass die IKT-Normung nicht nur die Festlegung von Produktanforderungen, sondern auch die Entwicklung innovativer Technologien umfasst;
63. betont, dass einheitliche (technische) Regelungen dazu beitragen, die Kosten für die Ausarbeitung, Produktion und Zertifizierung zu reduzieren und Doppelarbeit zu verhindern;
64. hebt hervor, dass aufgrund des steigenden Durchschnittsalters der Bevölkerung in Europa den Bedürfnissen von älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und sonstigen schutzbedürftigen Mitgliedern der Gesellschaft bei der Ausarbeitung von Normen systematisch Rechnung getragen werden muss, da mit Normen zu einer aktiven und gesunden Gesellschaft in Europa beigetragen werden kann und den Menschen Produkte und Dienstleistungen besser zugänglich gemacht werden können;
65. weist darauf hin, dass Innovationen in Verkehr und Fremdenverkehr sowohl der Gesellschaft als auch den Unternehmen in der EU – insbesondere KMU und Jungunternehmen – beachtliche Möglichkeiten eröffnen, und bekräftigt, dass neue Normen, möglichst mit einem bereichsübergreifenden Ansatz, ausgearbeitet werden müssen und dass die Normung weiterhin gefördert werden muss, um die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Initiativen auf dem Gebiet der Digitalisierung, z. B. der kooperativen intelligenten Verkehrssysteme (C‑ITS) und der Entwicklung von verkehrsbezogenen Anwendungen im Rahmen der Satellitennavigationssysteme der EU (Galileo und EGNOS), sicherzustellen;
Europäische Normungsorganisation
66. begrüßt die Rolle, die die europäischen Normungsorganisationen spielen, fordert jedoch weitere Initiativen, die darauf abzielen, die Offenheit, Zugänglichkeit und Transparenz dieser Organisationen zu verbessern, und empfiehlt, dass sie sich in ihrer Arbeit von europäischen Interessen leiten lassen;
67. stellt fest, dass der Grundsatz der nationalen Delegation für das europäische System von entscheidender Bedeutung ist, gibt jedoch zu bedenken, dass mit Blick auf Ressourcen, technische Fachkenntnisse und die Einbeziehung von Interessenträgern auf einzelstaatlicher Ebene Unterschiede bestehen, und empfiehlt nachdrücklich, die Arbeit der nationalen Delegationen zu ergänzen;
68. weist darauf hin, dass Normen unbedingt rechtzeitig vorliegen müssen und dass bei harmonisierten Normen überdies die Bezugsdaten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen; ist sich der abnehmenden Zahl von Verweisen auf Normen im Amtsblatt der Europäischen Union bewusst und fordert die Kommission auf, die Gründe hierfür zu untersuchen und anzugehen sowie unnötige Hindernisse zu beseitigen; empfiehlt in diesem Zusammenhang die stärkere Mitwirkung der Sachverständigen der Kommission und der „Berater für das neue Konzept“ am Normungsverfahren und fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsorganisationen Richtlinien für die Bewertung von Normen auszuarbeiten, um die verschiedenen Dienststellen der Kommission, die europäischen Normungsorganisationen und die „Berater für das neue Konzept“ bei der kohärenten Bewertung der Normen zu unterstützen;
69. weist ein weiteres Mal darauf hin, dass mit einem transparenten und zugänglichen Beschwerdemechanismus Vertrauen in die europäischen Normungsorganisationen und die Normungsverfahren geschaffen wird;
70. fordert, dass neue Informations- und Kommunikationstechnologien – wie das KMU-Werkzeug für IT-gestütztes Lernen von CEN und CENELEC – eingesetzt werden, um die Zugänglichkeit und Transparenz der Normungsverfahren zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass mit digitalen Werkzeugen die Beteiligung der Interessenträger an der Ausarbeitung von Normen erleichtert werden kann und Informationen über bevorstehende, laufende und abgeschlossene Normungsarbeiten bereitgestellt werden können;
Strategische Empfehlungen
71. fordert die Kommission auf, dass sie für mehr Synergien und bessere Koordination zwischen den Organen der EU, europäischen und nationalen Normungsorganisationen sowie allen einschlägigen Organisationen von Interessenträgern im Rahmen des jährlichen Normungsforums sorgt und zugleich den internationalen Kontext von Normen anerkennt; weist darauf hin, dass die allermeisten Normen freiwillig als Reaktion auf die Bedürfnisse des Markts und der Verbraucher ausgearbeitet werden, und befürwortet dies;
fordert, dass die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 im Hinblick auf die Berücksichtigung der in Anhang III aufgeführten Organisationen und die Veröffentlichung der Berichte, die gemäß Artikel 24 der Verordnung vorgeschrieben sind, strikt angewandt wird;
73. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Bedingungen für die in Anhang III genannten Organisationen in vollem Umfang zu vereinheitlichen und dafür zu sorgen, dass die faktischen Hindernisse, die ihrer wirksamen Einbeziehung in das Normungsverfahren entgegenstehen, beseitigt werden;
empfiehlt, den Mitgliedsstatus sowie die Rechte und Pflichten der in Anhang III aufgeführten Organisationen – z. B. das Beschwerderecht, die beratenden Befugnisse, das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme vor der Annahme einer Norm und der Zugang zu Fachausschüssen und Arbeitsgruppen – im Rahmen der europäischen Normungsorganisationen auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zu überprüfen;
fordert die europäischen Normungsorganisationen auf, dafür Sorge zu tragen, dass durch das Wiener Übereinkommen zwischen ISO und CEN und das Frankfurter Übereinkommen zwischen IEC und CENELEC die Mitwirkung der in Anhang III genannten Organisationen am Normungsverfahren nicht verhindert oder gefährdet wird;
76. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Infrastruktur, die für die Marktakzeptanz neuer, durch europäische Normen unterstützter Technologien erforderlich ist (z. B. die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe), zu fördern, deren Finanzierung zu erleichtern und deren Aufbau voranzutreiben, und zwar unter anderem durch deren Modernisierung, Anpassung und Nachrüstung und in Übereinstimmung mit den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften; hebt hervor, dass es sich bei der Infrastruktur um eine langfristige Investition handelt, weshalb durch ihre Normung für möglichst große Interoperabilität gesorgt werden sollte und künftige technologische Entwicklungen und deren Anwendung ermöglicht werden sollten;
fordert die Kommission auf, mit europäischen und nationalen Normungsorganisationen zusammenzuarbeiten, um einfach zugängliche Anlaufstellen für Normungsfragen einzurichten, bei denen die Nutzer von Normen Hilfestellung und Informationen zu den verfügbaren Normen und ihren allgemeinen Spezifikationen erhalten können und mit deren Hilfe sie die ihren Bedürfnissen am ehesten entsprechenden Normen ermitteln und sich zu ihrer Anwendung beraten lassen können; spricht sich überdies für einzelstaatliche und unionsweite Informations- und Bildungskampagnen zur Erläuterung der Funktion von Normen aus und bestärkt die Mitgliedstaaten darin, einschlägige berufsbildende Lehrgänge zu Normen in die nationalen Bildungssysteme aufzunehmen;
78. fordert die Kommission auf, dass sie die technologische Entwicklung intensiver beobachtet, um künftige Entwicklungen im IKT-Bereich auszumachen, denen die Normung zum Vorteil gereichen könnte, den Informationsfluss und die Transparenz, die für die Marktdurchdringung und den Betrieb dieser Technologien erforderlich sind, zu ermöglichen und in diesem Zusammenhang die Bereitstellung leicht zugänglicher und benutzerfreundlicher Bewertungsverfahren im Internet zu fördern;
79. ist der Ansicht, dass nationale Normungsorganisationen untersuchen sollten, ob Normen so zugänglich gemacht werden können, dass Nutzer von Normen deren Relevanz selbst beurteilen können; empfiehlt nachdrücklich, dass nationale und europäische Normungsorganisationen bei der Festlegung der Gebühren für Normen die Bedürfnisse der KMU und der Interessenträger berücksichtigen, die keine gewerblichen Nutzer sind;
80. fordert die Kommission auf, ein europäisches Register zu erstellen, in dem die geltenden europäischen Normen in allen Amtssprachen der EU aufgeführt sind und das auch Informationen über die laufenden Normungsarbeiten der europäischen Normungsorganisationen, bestehende Normungsaufträge, Fortschritte und Entscheidungen enthält, zu denen formelle Einwände vorliegen;
fordert die Kommission auf, die Entwicklungen auf dem Gebiet der internationalen Normen im IKT-Bereich zu überwachen und erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass europäische Interessenträger in Spitzenpositionen der entsprechenden Normungsorganisationen und in strategisch wichtigen Normungsprojekten vertreten sind und sich abstimmen, damit für das europäische Regulierungsmodell und europäische Interessen geworben wird; fordert, dass die Multi-Stakeholder-Plattform für die IKT-Normung eingesetzt wird, um europäische Normungsorganisationen und internationale IKT-Normungsorganisationen zusammenzubringen;
82. regt an, dass das Referenzarchitekturmodell Industrie 4.0 für die Digitalisierung der europäischen Industrie von der EU angenommen wird;
83. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei öffentlichen Vergabeverfahren auf europäische IKT-Normen zurückzugreifen, um die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu heben und innovative Technologien zu begünstigen; betont jedoch, dass durch den Rückgriff auf Normen keine weiteren Hindernisse entstehen sollten, zumal für kleine Unternehmen, die an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen wollen;
fordert die Organe der EU, die nationalen Regierungen und die europäischen Normungsorganisationen auf, Leitlinien für die Fortbildung von politischen Entscheidungsträgern auszuarbeiten, um diese dabei zu unterstützen, Unstimmigkeiten zu bereinigen, die durch die Anwendung unterschiedlicher Arbeitsmethoden in unterschiedlichen Dienststellen und Einrichtungen entstehen, sowie eine Normungskultur und ein Verständnis dafür zu schaffen, wie Normungsverfahren funktionieren und wann sie angewandt werden können;
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
1. Hintergrund
Am 1. Juni 2016 legte die Kommission ein Paket mit Mitteilungen vor, in denen sie darlegt, wie sie sich die Entwicklung der europäischen Normung in den nächsten Jahren vorstellt.
Dieses Paket enthält vier Mitteilungen: die Mitteilung „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“, spezielles Informationsmaterial zur Normung von Dienstleistungen mit dem Titel „Tapping the potential of European service standards to help Europe's consumers and businesses“ (Ausschöpfung des Potenzials europäischer Dienstleistungsnormen zugunsten von Verbrauchern und Unternehmen in Europa), eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit Blick auf einen Bericht und eine Bewertung im Rahmen des REFIT-Programms in Bezug auf Artikel 24 und das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017.
Dieses Paket enthält zudem einen Beschluss der Kommission, in dem der Rahmen für die gemeinsame Normungsinitiative festgelegt wird, bei der es sich um eine enge Partnerschaft zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen mit dem Ziel handelt, aktuelle Probleme bei der Ausarbeitung von Normen zu lösen und eine europäische Normungsplattform voranzutreiben, in deren Rahmen Normen zügig und in offener, transparenter und integrativer Weise ausgearbeitet werden.
Die gemeinsame Normungsinitiative wird durch die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt“ ergänzt, die im April 2016 angenommen wurde. In der IKT-Mitteilung werden konkrete Maßnahmen für die Beschleunigung des Verfahrens zur Festlegung von IKT-Normen vorgeschlagen, wobei der Schwerpunkt auf fünf Bereiche gelegt wird: 5G, Cloud-Computing, Internet der Dinge, Datentechnologien und Cybersicherheit.
Mit dem übergeordneten Normungspaket der Kommission, der Mitteilung über IKT-Normen und der gemeinsamen Normungsinitiative wird darauf abgezielt, ein einheitliches und kohärentes europäisches Normungssystem zu schaffen, das sich an das im Wandel begriffene Umfeld anpasst, verschiedenste politische Strategien unterstützt und für Verbraucher und Unternehmen Vorteile und Berechenbarkeit mit sich bringt.
Gegenwärtig wird die europäische Normungspolitik mit verschiedenen Instrumenten betrieben, beispielsweise dem jährlichen Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung und dem fortlaufenden Plan für die IKT-Normung sowie verschiedenen Plattformen wie dem Ausschuss für Normen und der Europäischen Multi-Stakeholder-Plattform zur IKT-Normung.
Die Kommission räumt in ihrem Paket ein, dass es einer gemeinsamen Ausrichtung dieser Initiativen bedarf. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission vor, dass jedes Jahr im Juli die Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms der Union für europäische Normung erfolgen soll, der von 2017 an ein interinstitutioneller Dialog unter umfassender Einbindung des Europäischen Parlaments und anderer Organe der EU vorausgehen soll. Der interinstitutionelle Dialog wird jedes Jahr auf der Grundlage eines Einzelberichts der Kommission über die Umsetzung der genannten Initiativen geführt werden.
Mit dem Bericht des Europäischen Parlaments soll zu einer einheitlichen und kohärenten EU-Normungsstrategie beigetragen werden, die einen wichtigeren Platz auf der politischen Tagesordnung einnimmt und in deren Rahmen die Prioritäten regelmäßig mit dem Europäischen Parlament erörtert werden.
Die Berichterstatterin möchte zu der laufenden Debatte und zur Festlegung der Prioritäten des Europäischen Parlaments beitragen, mit denen es auf das Normungspaket der Kommission, die gemeinsame Normungsinitiative und die IKT-Mitteilung reagiert. Ferner leistet der Bericht einen Beitrag zu dem für das Frühjahr 2017 geplanten ersten interinstitutionellen Dialog und zu dem jährlichen Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2018, das von der Kommission im Juli 2017 angenommen wird.
II. Allgemeine Erwägungen der Berichterstatterin
Diesem Bericht liegt eine Reihe von wichtigen Punkten zugrunde, die bei der Diskussion über die Zukunft des europäischen Normungssystems unbedingt in Betracht gezogen werden sollten.
Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass Normen wichtig sind, um für einen funktionierenden Binnenmarkt und für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Innovationen in Europa zu sorgen, um die Qualität, die Leistungsfähigkeit und den Schutz der Verbraucher, der Unternehmen, der Arbeitnehmer und der Umwelt zu fördern und die Interoperabilität von Netzwerken und Systemen auszubauen.
Angesichts neuer Technologien und der fortschreitenden Integration digitaler Lösungen in internationale industrielle Wertschöpfungsketten sowie des sich rasch weiterentwickelnden internationalen Kontexts ist das Normungsumfeld jedoch in raschem Wandel begriffen, und der Normungsbedarf der Industrie, der Verbraucher, der Arbeitnehmer und anderer Interessenträger muss mit neuem Schwung effizient gedeckt werden.
Die Berichterstatterin begrüßt das übergeordnete Normungspaket der Kommission sowie die Mitteilung über IKT-Normen und die gemeinsame Normungsinitiative. Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass nach wie vor praktische Hemmnisse bestehen, die beseitigt werden müssen, insbesondere mit Blick auf die Integrationsfähigkeit, Offenheit und Transparenz des Systems und die Einbeziehung der in Anhang III genannten Organisationen der Interessenträger.
Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass diejenigen Normen am erfolgreichsten sind, die mit breiter Unterstützung von Industrie, Behörden, Verbrauchern, Arbeitnehmern und Bürgern ausgearbeitet wurden. Deshalb unterstützt die Berichterstatterin das einzigartige europäische System, bei dem nicht nur die Beiträge von großen Industrieunternehmen und Behörden, sondern auch von KMU, Verbrauchern und Bürgern berücksichtigt werden.
Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass ein effizientes europäisches Normungssystem auf enger Partnerschaft und Kooperation zwischen Industrie, Behörden, Normungsorganisationen und sonstigen Interessenträgern beruhen muss, die im Rahmen eines Systems zusammenarbeiten, das sich bei der Festlegung strategischer technischer oder qualitativer Anforderungen für bereits bestehende oder künftige Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder Methoden auf Einbeziehung, Offenheit, Transparenz und Konsens stützt.
Die Berichterstatterin stellt des Weiteren fest, dass Normen ein freiwilliges, marktorientiertes Werkzeug sind, mit dem technische Anforderungen und Leitlinien bereitgestellt werden, durch die die Umsetzung der Rechtsvorschriften und Strategien der Europäischen Union unterstützt werden kann, sofern sie im Rahmen eines transparenten und integrativen Verfahrens ausgearbeitet werden; sie hebt jedoch hervor, dass politische Entscheidungen über das Maß, in dem Gesundheit, Sicherheit und Umwelt geschützt werden, dem Gesetzgeber überlassen bleiben sollten.
Schließlich wird in dem Bericht zum einen darauf hingewiesen, dass europäische Normen und das europäische Normungssystem weltweit gefördert werden sollten, und zum anderen werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, genau darauf hinzuwirken und bei der Normungsarbeit der Rolle und Relevanz von Normen auf internationaler Ebene stärker Rechnung zu tragen.
III. IKT-Normen
In dem Bericht wird der überaus große Stellenwert von Interoperabilität und Normung beim digitalen Wandel gewürdigt. Aufgrund der Konvergenz von Technologien und der Digitalisierung der Gesellschaft, der Unternehmen und der öffentlichen Dienstleistungen verschwimmt zwar die traditionelle Trennlinie zwischen allgemeiner Normung und Normung im IKT-Bereich, doch die Kommission schlägt für die Planung von Maßnahmen zur Normung im IKT-Bereich und zur Normung ohne IKT-Bezug immer noch unterschiedliche politische Instrumente vor.
Im Rahmen des Berichts wird die Kommission deshalb aufgefordert, die Übereinstimmungen zwischen dem fortlaufenden Plan und dem Plan zur Schwerpunktsetzung im IKT-Bereich, dem Paket „Normen für das 21. Jahrhundert“ und dem jährlichen Arbeitsprogramm eindeutig zu benennen, und es werden Vorschläge unterbreitet, wie das Internet der Dinge verbessert werden kann.
Die Berichterstatterin hebt hervor, dass Europa offene Normungsverfahren als treibende Kraft für Innovation, Interkonnektivität und den Einsatz von Technologien zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Lizenzbedingungen („FRAND-Selbstverpflichtung“) unterstützen sollte, um die berechtigten Interessen von SEP-Inhabern und potenziellen Lizenzinhabern gleichermaßen zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass die Normung unter gleichen Bedingungen erfolgt und Unternehmen jeder Größe zum gegenseitigen Nutzen zusammenarbeiten können.
IV. Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes für europäische Normen im 21. Jahrhundert
Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass das Normungsverfahren vielschichtiger ist und nicht nur mit wirtschaftlichen Aspekten verknüpft werden sollte. Alle an der Entwicklung von Normen Beteiligten müssen einen ganzheitlichen und gemeinsamen Ansatz verfolgen, bei dem die Ziele von KMU, Verbrauchern und Bürgern – insbesondere mit Blick auf wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und ökologische Aspekte – umfassend in das Normungsverfahren einbezogen sind.
Die Berichterstatterin bedauert des Weiteren, dass das Europäische Parlament vor der Annahme des Pakets durch die Kommission nicht angemessen angehört wurde, und fordert die Kommission und die übrigen Organe der EU sowie die sonstigen europäischen Normungsorganisationen und einschlägigen Interessenträger nachdrücklich auf, die unterschiedlichen Initiativen zu einem einzigen, ganzheitlichen Arbeitsprogramm zusammenzuführen.
In dem Bericht wird außerdem vorgeschlagen, das jährliche Arbeitsprogramm der Union weiter auszubauen und zu verbessern, es noch kohärenter zu machen und insbesondere Maßnahmen zur Normung im IKT-Bereich und zur Normung ohne IKT-Bezug aufeinander abzustimmen und im Vorfeld der Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms der Union ein jährliches Normungsforum abzuhalten, um die unterschiedlichen Interessenträger besser in den interinstitutionellen Dialog einzubinden.
Die Berichterstatterin begrüßt die gemeinsame Normungsinitiative und schlägt vor, dass im Rahmen der Studie über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen unbedingt auch Daten zu den Auswirkungen des Geschäftsmodells des Normungsverfahrens und zu den unterschiedlichen Finanzmodellen berücksichtigt werden.
In ihrer Mitteilung über Normen für Dienstleistungen befürwortet die Kommission, dass Normen im Dienstleistungssektor entwickelt werden. Die Berichterstatterin bestärkt die Kommission darin, ist jedoch der Auffassung, dass dies mit dem Ziel erfolgen sollte, die Bedürfnisse der Interessenträger besser zu verstehen und den Schwerpunkt auf Bereiche mit den größten Nachteilen für Verbraucher zu legen, ohne in geltende einzelstaatliche Rechtsvorschriften und insbesondere in arbeitsrechtliche Bestimmungen, Tarifverträge und Tarifverhandlungen einzugreifen.
Betont wird außerdem, dass KMU im Hinblick auf die Mitwirkung am Normungsverfahren und die Anwendung der verfügbaren Normen unterstützt werden sollten.
V. Europäische Normungsorganisationen
Die Berichterstatterin unterbreitet überdies einige Vorschläge zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Transparenz der Normungsverfahren in den Organisationen CEN, CENELEC und ETSI und zur Stärkung des Systems, indem dafür Sorge getragen wird, dass die Entwicklung von Normen weiterhin offen, transparent und von europäischen Interessen geleitet erfolgt, dass gleichberechtigter Zugang geboten wird und dass den Interessen aller Interessenträger, die an Normungsverfahren mitwirken und sich an der Entwicklung von Normen beteiligen möchten, Rechnung getragen wird.
VI. Strategische Empfehlungen
Der Bericht enthält einige strategische Empfehlungen, die von der Kommission im Rahmen des interinstitutionellen Dialogs und des jährlichen Arbeitsprogramms 2018 zu berücksichtigen sind.
Die Berichterstatterin legt der Kommission nahe, dass sie unbedingt Synergien und die Koordination zwischen den Normungsorganisationen und den Organisationen von Interessenträgern fördern und einen Aktionsplan für die Beseitigung faktischer Hindernisse für die wirksame Einbindung der in Anhang III genannten Organisationen annehmen sollte. Der Bericht enthält die strategische Empfehlung, den in Anhang III aufgeführten Organisationen einen spezifischen Mitgliedstatus zu verleihen, der mit besonderen Rechten und Pflichten verknüpft ist, und die Bedingungen für diese Organisationen auf nationaler und europäischer Ebene vollständig zu harmonisieren.
Um den Zugang der KMU zum Normungsverfahren noch weiter zu verbessern, schlägt die Berichterstatterin vor, einfach zugängliche zentrale Anlaufstellen für Normungsfragen einzurichten, bei denen die Nutzer von Normen Hilfestellung und Informationen erhalten können.
Damit das europäische Normungssystem weltweit eine noch größere Rolle spielt, legt die Berichterstatterin der Kommission nahe, dass sie die internationale Normung im IKT-Bereich unbedingt überwachen und erforderlichenfalls die Mitwirkung europäischer Sachverständiger auf internationaler Ebene finanzieren sollte, um dem europäischen Regulierungsmodell und den europäischen Interessen mehr Geltung zu verschaffen.
Abschließend schlägt die Berichterstatterin vor, stärker für Normen zu sensibilisieren und die entsprechenden Kenntnisse zu fördern, indem Leitlinien für die Aus- und Fortbildung von politischen Entscheidungsträgern entwickelt werden, in denen erläutert wird, wie Normungsverfahren funktionieren und wann sie angewendet werden können.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (29.3.2017)
für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
zum Thema „Europäische Normen – Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2021“
(2016/2274(INI))
Verfasser der Stellungnahme (*): Hans-Olaf Henkel
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass eine von der Industrie vorangetriebene, freiwillige und konsensorientierte Normung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) auf der Grundlage der Offenheit, Transparenz, Unparteilichkeit, Kohärenz und Nichtausgrenzung erfolgreich und wirkungsvoll sein sowie den Verbrauchern, Arbeitnehmern und der Industrie zum Vorteil gereichen sollte;
2. weist darauf hin, dass IKT-Normen von wesentlicher Bedeutung für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts sind, indem sie den Übergang zu einer datengesteuerten digitalisierten Wirtschaft befördern und die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie unterstützen; betont, dass die IKT-Normung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen industriepolitischen Strategie sein muss, da Interoperabilität Skaleneffekte und Innovationen ermöglicht und dadurch der Marktzugang und die Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt werden;
3. räumt ein, dass in Bezug auf die Digitalisierung derzeit für alle Branchen Herausforderungen bestehen, dass der technologische Wandel immer schneller vonstattengeht und es immer mehr Foren gibt, die mit der Festlegung von Normen befasst sind, und stellt fest, dass die EU-Normungsprozesse an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen;
4. stellt fest, dass die IKT-Normung von strategischer Bedeutung ist, und fordert, dass das Parlament, die Kommission, der Rat und die europäische Normungsorganisationen einen kontinuierlichen Dialog führen;
5. betont, dass die Zusammenarbeit innerhalb der für die IKT-Normung zuständigen Gemeinschaft verbessert werden muss, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der europäischen Normungsorganisationen, und fordert diese auf, ein gemeinsames jährliches Arbeitsprogramm auszuarbeiten, in dem Querschnittbereiche benannt werden, die von gemeinsamem Interesse sind;
6. stellt fest, dass eine koordinierte und optimierte Präsenz der EU in globalen IKT-Foren und internationalen Normungsorganisationen von strategischer Bedeutung ist;
7. fordert die Kommission auf, die Zahl der entsprechenden Plattformen und Koordinierungsmechanismen zu rationalisieren;
8. fordert die Kommission auf, die europäischen Normen auf internationaler Ebene aktiv zu fördern und mit den internationalen Partnern eine Agenda für eine engere Zusammenarbeit in konkreten Bereichen von gemeinsamem Interesse auszuarbeiten;
9. weist darauf hin, dass IKT-Normen und entsprechende technische Spezifikationen von globaler Bedeutung sind und fordert, dass sich alle Mitglieder der europäischen Normungsorganisationen weiterhin für die Einführung weltweit geltender Normen in Europa einsetzen sowie für eine intensivierte Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Rahmen eines transparenten, inklusiven und konsensorientierten Prozesses; fordert außerdem die Kommission auf, bewährte Verfahren für die Zwecke der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gebührender Berücksichtigung der Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU zu ermitteln; fordert die Kommission auf, das Verfahren im Hinblick auf die Veröffentlichung der europäischen IKT-Normen im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) zu beschleunigen;
10. unterstreicht, dass faire Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten zu der Formulierung gemeinsamer internationaler Regeln im Feld der Normung beitragen können;
11. betont, dass eine internationale Zusammenarbeit im Bereich der Normung die Transparenz, Effizienz und Kohärenz fördert und ein wettbewerbsfreundliches Umfeld für den industriellen Sektor schafft – ein gutes Beispiel, auch für den IKT- Bereich stellt das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP.29) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) dar, das für die IKT-Branche eingerichtet wurde;
12. ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit der Kommission und der Mitgliedstaaten mit der Industrie der EU eine äußerst wichtige Maßnahme ist, damit die Normen, die im Hinblick auf die Gestaltung und Einführung der 5G-Technik auf globaler Ebene angenommen werden, eine europäische Handschrift tragen;
13. fordert die Kommission nachdrücklich auf, darauf zu achten, dass in den Bereichen 5G-Kommunikation, Cloud-Computing, Daten und Cybersicherheit Übereinstimmung mit Drittstaaten besteht;
14. legt der Kommission und den europäischen Normungsorganisationen nahe, technische Hilfe zu leisten, die darüber hinausgeht, dass die EU auf die Annahme europäische Normen auf der internationalen Ebene sowie entsprechende institutionelle Strukturen und Normungsverfahren hinarbeitet;
15. fordert die Kommission auf, mit der Umsetzung der Gemeinsamen Normungsinitiative so bald wie möglich zu beginnen, wie es in der Binnenmarktstrategie vorgesehen ist;
16. betont, dass zunehmend anerkannt wird, dass die Normung ein wichtiger Faktor ist, wenn es gilt, Forschung und Investitionen zu fördern, dass sie von großer Bedeutung ist, um die Kluft zwischen der Forschung und dem Markt zu überbrücken, und dass sie der Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen förderlich ist und die Grundlage für weitere Innovationen bildet;
17. fordert die Kommission auf, politische Maßnahmen zur Beseitigung übermäßiger Hindernisse in innovativen Branchen und zur Anregung von Investitionen in Forschung und Entwicklung und in die EU-Normung zu verabschieden; stellt fest, dass die vertikalen Branchen in Bezug auf die Normung ihre eigene Planung erstellen und dabei auf die brancheneigenen Verfahren zurückgreifen sollten, wobei ein starker Wille, gemeinsame Normen festzulegen, dazu führen könnte, dass diese Normen dann weltweit übernommen werden; vertritt die Auffassung, dass den EU-Normungsorganisationen hierbei eine besondere Aufgabe zukommt;
18. fordert die Teilnehmer an der Gemeinsamen Normungsinitiative nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich Forschung und Innovation besser mit den Prioritäten im Bereich Normung in Einklang gebracht wird;
19. fordert das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) auf, eine branchenübergreifende Zusammenarbeit anzustreben und zu fördern sowie für einfache, agile, transparente und zugängliche Normungsprozesse zu sorgen, insbesondere bei IKT-Normen, die sich auf herkömmliche Industriebereiche auswirken, wobei alle relevanten Interessenträger, wie das produzierende Gewerbe, KMU sowie soziale und gesellschaftliche Interessenträger, in angemessener Weise eingebunden werden;
20. betont, dass die Digitalisierung schnell voranschreitet und einen wichtigen Wirtschaftsmotor darstellt; betont, dass die vertikale Industrie wirksam digitalisiert werden muss, damit sie den KMU sowie vor allem den Verbrauchern auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene Nutzen bringt, und dass die Standpunkte der Beteiligten im Rahmen der internationalen IKT-Normung angemessen berücksichtigt werden müssen;
21. nimmt die verbliebenen Hindernisse für eine Beteiligung der KMU an der Normung und der Übernahme von Normen, darunter mangelndes Wissen, zur Kenntnis; fordert, dass alle Mitglieder der europäischen Normungsorganisation einen einfachen und zugänglichen Rahmen für die Normung vorsehen, der allen KMU zuträglich ist;
22. begrüßt die Anstrengungen des ETSI, für KMU einen einfachen Zugang zu schaffen, und begrüßt außerdem die spezifische langfristige Strategie (2016–2021) des Instituts für branchenübergreifende Zusammenarbeit;
23. weist darauf hin, dass durch Normung in den Bereichen Waren, Dienstleistungen und IKT der Marktzugang verbessert wird, und zwar insbesondere für KMU;
24. weist darauf hin, dass für die IKT-Normung eine ausgewogene und wirksame Politik in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums vonnöten ist, und betont, dass erwartet wird, dass mit dem FRAND-System (d.h. der Lizenzerteilung zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen) dazu beigetragen wird, dass das wichtige Gleichgewicht zwischen den Innovatoren und den Nutzern der entsprechenden Technologien gewahrt bleibt; begrüßt das unlängst ergangene Grundsatzurteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Huawei gegen ZTE und fordert die Kommission auf, für eine wirksame Streitbeilegung zu sorgen, darauf hinzuwirken, dass Investitionen auch rentabel sind, und für einen weitreichenden Zugang zu genormten Technologien zu sorgen; betont, dass Bedenken dahingehend bestehen, dass mangelnde Rechtssicherheit der Gerechtigkeit des Systems abträglich sein könnte; weist darauf hin, dass KMU bei der Lizenzerteilung besonders stark benachteiligt sind, und schlägt vor, dass für mehr Transparenz und Orientierungshilfen gesorgt wird, was Lizenzbedingungen angeht, und weist darauf hin, dass Normen vermehrt umgesetzt würden, wenn es entsprechende Orientierungshilfen gäbe;
25. betont, dass es bei den Parteien liegt, Lizenzverträge zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) auszuhandeln, was Patentportfolios angeht, die benötigt werden, damit Normen umgesetzt werden können, und betont, dass die Gebühren so gestaltet sein sollten, dass sie dem Wert, den sie zu dem Produkt beitragen, entsprechen;
26. fordert die Kommission auf, alle zwei Jahre einen Bericht mit Angaben zu erwiesenen Fällen der Nutzung von standardessenziellen Patenten ohne Lizenz (d. h. Patentverstößen) über einen Zeitraum von 18 Monaten oder länger und Problemen in Bezug auf den Zugang zu Normen aufgrund systematischer Verstöße gegen FRAND-Verpflichtungen zu veröffentlichen;
27. weist darauf hin, dass bei der Überwachung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Lizenzerteilung ein faktengestützter Ansatz zur Anwendung kommen muss, damit für ein dynamisches Ökosystem gesorgt ist, über das ein Mehrwert und Arbeitsplätze entstehen;
28. ist der Ansicht, dass offenes Wissen und offene Lizenzen das beste Mittel sind, um starke Anreize für Innovationen und technologische Entwicklungen zu schaffen; legt den Forschungsinstitutionen, die EU-Mittel erhalten, nahe, offene Patente und Lizenzen zu nutzen und somit bei der Normung eine größere Rolle zu spielen;
29. stellt Verbesserungen beim Prozess der Antizipierung von Entwicklungen der IKT-Normung fest; weist auf die wesentliche Bedeutung einer raschen und rechtzeitigen Veröffentlichung von IKT-Normen hin und fordert die betreffenden Parteien auf, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Prozesse und Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen;
30. weist erneut darauf hin, dass der Kommission eine wesentliche Rolle bei der Festlegung zukommt, wie schnell Normen marktfähig gemacht werden können, und legt der Kommission nahe, sich gemeinsam mit der europäischen Normungsorganisation auf einen klar definierten Prozess für eine rasche Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zu einigen;
31. betont, dass Normen unbedingt rechtzeitig vorliegen und bei harmonisierten Normen darüber hinaus die Bezugsdaten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen;
32. stellt fest, dass das neue Konzept erfolgreich ist, und fordert, dass die Grundsätze, auf denen es beruht, auch künftig zur Anwendung kommen;
33. begrüßt die fünf von der Europäischen Kommission benannten IKT-Schwerpunktbereiche, nämlich 5G-Kommunikation, Cloud-Computing, das Internet der Dinge (IoT), Datentechnologie und Computer- und Netzsicherheit, die die grundlegenden technologischen Bausteine darstellen, auf denen gleichermaßen wichtige Bereiche wie elektronische Gesundheitsdienste, die intelligente, effiziente Energienutzung, intelligente Verkehrssysteme, intelligente Städte und die innovative Fertigung beruhen;
34. betont, dass ein offenes, interoperables IKT-Ökosystem auf der Grundlage der fünf IKT-Schwerpunktbereiche geschaffen werden muss, damit der Wettbewerb bei der Wertschöpfung gefördert wird, sodass ein innovationsfreundliches Klima entsteht; vertritt die Auffassung, dass
– durch 5G-Normen ein echter Generationswechsel ermöglicht wird, was die Kapazität, Zuverlässigkeit und Latenzzeiten anbelangt, damit die erwartete Steigerung beim Datenverkehr bewältigt werden kann und die unterschiedlichen Anforderungen der daraus entstehenden Dienstleistungen erfüllt werden;
– durch Normen der Computer- und Netzsicherheit eine eingebaute Sicherheit möglich wird, wobei der Grundsatz des eingebauten Datenschutzes beachtet wird sowie die Widerstandskraft von Netzwerken und die Risikosteuerung unterstützt werden, sodass sie mit der rasanten Entwicklung von Bedrohungen aus dem Internet für alle Weiterentwicklungen von IKT-Technologien Schritt halten können;
– Normen für das Cloud-Computing zusammengeführt werden sollten, damit für eine Interoperabilität in allen Aspekten der Cloud gesorgt und Portabilität ermöglicht wird;
– mit Datennormen ein branchenübergreifender interdisziplinärer Datenfluss ermöglicht wird, der zu einer besseren Interoperabilität von Daten und Metadaten (einschließlich der Semantifizierung) führt und mit dem die Entwicklung einer Referenzarchitektur für Massendaten (Big Data) gefördert wird;
– mit Normen für das Internet der Dinge (IoT) das derzeit bestehende Problem der Fragmentierung gelöst wird, ohne dass dadurch Innovationen in diesem sich rasant entwickelnden Bereich behindert werden.
35. stellt fest, dass die Effizienz der 5G-Kommunikationsnetze in entscheidendem Maße von gemeinsamen Normen abhängt, mit denen für Interoperabilität und Sicherheit gesorgt wird, weist allerdings auch darauf hin, dass die Entwicklung eines Netzes mit sehr hoher Kapazität der Grundstein eines zuverlässigen 5G-Netzes ist;
36. stellt fest, dass eine gut funktionierende datengesteuerte Wirtschaft, in deren Zuge die digitale Kluft überwunden und der digitalen Ausgrenzung entgegengewirkt werden kann, von einem weiter gefassten IKT-Ökosystem abhängt und dafür auch gut ausgebildete Experten und Fachkräfte gebraucht werden;
37. regt an, dass das Referenzarchitekturmodell Industrie 4.0 für die Digitalisierung der europäischen Industrie auf EU-Ebene angenommen wird;
38. betont, dass Plattformen und Datenbanken auf europäischer Ebene vernetzt werden müssen, damit für eine bessere Interoperabilität von Netzen und Systemen gesorgt wird;
39. betont, dass die Bereiche Interoperabilität und die Ausführung der Geräte, der technischen Lösungen und der Dienstleistungen im Mittelpunkt der IKT-Normung stehen;
40. ist der Ansicht, dass die IKT-Normung nicht nur die Festlegung von Produktanforderungen, sondern auch die Entwicklung innovativer Technologien umfasst;
41. fordert die Kommission auf, europäische Normen zu fördern, die auf quelloffenen Instrumenten beruhen, damit ein gleichberechtigter Zugang zu den Regelungen besteht, die auf europäischer Ebene festgelegt werden;
42. fordert die Kommission auf, eine Führungsrolle zu übernehmen, wenn es darum geht, bereichs- und sprachübergreifende Normen sowie zuverlässige und sichere Dienstleistungen zu fördern, in deren Rahmen der Schutz der Privatsphäre gewährleistet ist;
43. betont, dass einheitliche (technische) Regelungen dazu beitragen, die Kosten für die Entwicklung, Produktion und Zertifizierung zu reduzieren und Doppelarbeit zu vermeiden;
44. betont, dass im Hinblick auf die Normung auch ein nachhaltiges einheitliches Verfahren ausgearbeitet muss, das in allen Mitgliedstaaten angewendet werden kann;
45. fordert die Kommission auf, das Parlament in Form eines regelmäßigen informellen Austauschs jedes Jahr über die Fortschritte bei der IKT-Normung und ihren Beitrag zu der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zum Wachstum in der EU auf dem Laufenden zu halten.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
22.3.2017 |
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|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
61 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nikolay Barekov, Bendt Bendtsen, Xabier Benito Ziluaga, José Blanco López, Cristian-Silviu Buşoi, Reinhard Bütikofer, Jerzy Buzek, Angelo Ciocca, Edward Czesak, Pilar del Castillo Vera, Fredrick Federley, Ashley Fox, Adam Gierek, András Gyürk, Rebecca Harms, Eva Kaili, Kaja Kallas, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Peter Kouroumbashev, Zdzisław Krasnodębski, Miapetra Kumpula-Natri, Janusz Lewandowski, Paloma López Bermejo, Edouard Martin, Angelika Mlinar, Nadine Morano, Dan Nica, Angelika Niebler, Morten Helveg Petersen, Michel Reimon, Herbert Reul, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Neoklis Sylikiotis, Dario Tamburrano, Evžen Tošenovský, Claude Turmes, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Martina Werner, Lieve Wierinck, Anna Záborská, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Mario Borghezio, Soledad Cabezón Ruiz, Jens Geier, Françoise Grossetête, Benedek Jávor, Olle Ludvigsson, Sofia Sakorafa, Anne Sander, Maria Spyraki, Marco Zullo |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Isabella Adinolfi, Arndt Kohn, Maria Noichl, Pavel Poc |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
61 |
+ |
|
ALDE |
Fredrick Federley, Kaja Kallas, Angelika Mlinar, Morten Helveg Petersen, Lieve Wierinck |
|
ECR |
Nikolay Barekov, Edward Czesak, Ashley Fox, Zdzisław Krasnodębski, Evžen Tošenovský |
|
EFDD |
Isabella Adinolfi, Dario Tamburrano, Marco Zullo |
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ENF |
Mario Borghezio, Angelo Ciocca |
|
GUE |
Xabier Benito Ziluaga, Paloma López Bermejo, Sofia Sakorafa, Neoklis Sylikiotis |
|
PPE |
Bendt Bendtsen, Jerzy Buzek, Cristian-Silviu Buşoi, Françoise Grossetête, András Gyürk, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Janusz Lewandowski, Nadine Morano, Angelika Niebler, Herbert Reul, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Anne Sander, Algirdas Saudargas, Maria Spyraki, Vladimir Urutchev, Henna Virkkunen, Anna Záborská, Pilar del Castillo Vera |
|
S&D |
José Blanco López, Soledad Cabezón Ruiz, Jens Geier, Adam Gierek, Eva Kaili, Arndt Kohn, Peter Kouroumbashev, Miapetra Kumpula-Natri, Olle Ludvigsson, Edouard Martin, Dan Nica, Maria Noichl, Pavel Poc, Kathleen Van Brempt, Martina Werner, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho |
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VERTS/ALE |
Reinhard Bütikofer, Rebecca Harms, Benedek Jávor, Michel Reimon, Claude Turmes |
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0 |
- |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (11.4.2017)
für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
zum Thema „Europäische Normen – Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012“
(2016/2274(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Pavel Telička
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass der Verkehrssektor bei der Entwicklung und Einführung von Normen, die für die Schaffung des einheitlichen europäischen Verkehrsraums notwendig sind, eine Vorreiterrolle eingenommen hat;
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt“; ist der Überzeugung, dass eine EU-weite Normung einen Beitrag leisten wird zum Abbau von Hemmnissen auf dem Binnenmarkt, zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU und zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Verkehrs- und Fremdenverkehrssektor, etwa im Hinblick auf:
a. die Verwirklichung von Klimaschutzzielen, ökologischen Zielen und Energieeffizienzzielen durch die Entwicklung und Förderung nachhaltiger Lösungen für die Bereiche Verkehr und Fremdenverkehr wie Elektro- und Hybridfahrzeuge, alternative Kraftstoffe und Haus-Haus-Dienste in der intermodalen Kette sowie durch die Förderung von Initiativen wie „Clean Sky“;
b. die Erhöhung der Sicherheit durch eine weitere Förderung der Automatisierung sowie durch die Steigerung der Effizienz von Verkehrsmanagementsystemen auf lokaler und internationaler Ebene, wie etwa des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS), der europäischen Satellitennavigationssysteme (EGNOS und Galileo), der Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS), intelligenter Verkehrssysteme (IVS), des Seeverkehrsmanagement- und -informationssystems (VTMIS) oder des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR);
c. die Verwirklichung eines wettbewerbsfähigen einheitlichen europäischen Verkehrsraums durch den Abbau von Hemmnissen, die Förderung der Integration der Systeme aller Verkehrsmittel, indem deren Interoperabilität, Intermodalität und Interkonnektivität gestärkt werden, sowie durch die Einbeziehung von in der kollaborativen Wirtschaft entstehenden Verkehrslösungen;
d. die Erhöhung der Attraktivität, der Zugänglichkeit, der Qualität und des Angebots von Verkehrs- und Fremdenverkehrsdienstleistungen für alle Passagiere und Verbraucher, indem ihnen vermehrt benutzerfreundliche und maßgeschneiderte Produkte sowie mehr Informationen bereitgestellt werden;
2. weist darauf hin, dass Innovationen im Verkehrssektor und in der Fremdenverkehrsbranche sowohl der Gesellschaft als auch den Unternehmen in der EU – insbesondere KMU und Start-ups – beachtliche Möglichkeiten eröffnen, und beharrt darauf, dass neue Normen, möglichst mit einem bereichsübergreifenden Ansatz, entwickelt werden müssen und die Normung weiterhin gefördert werden muss, um die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Initiativen auf dem Gebiet der Digitalisierung, wie etwa der Kooperativen Intelligenten Verkehrssysteme (C-ITS) und der Entwicklung von verkehrsbezogenen Anwendungen im Rahmen der Satellitennavigationssysteme der EU (Galileo und EGNOS), sicherzustellen;
3. stellt fest, dass die IKT-Normung der Entwicklung von Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr und Fremdenverkehr sowie von multimodalen Verkehrslösungen förderlich sein wird; fordert die Kommission und die europäischen Normungsorganisationen auf, im Rahmen der Umsetzung ihres Plans mit Schwerpunktmaßnahmen für die IKT-Normung ein größeres Gewicht auf die Entwicklung solcher Dienstleistungen zu legen und insbesondere zu ermitteln, ob die Normung bei der Förderung technologischer Veränderungen und neuer, in der Fremdenverkehrsbranche entstehender Geschäftsmodelle eine Rolle spielen könnte; fordert die Kommission auf, rasch Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung von Dienstleistungen im Bereich der integrierten intelligenten Ticket- und Informationssysteme sowie von neuen Mobilitätskonzepten wie jenem, bei dem Mobilität als Dienstleistung betrachtet wird („Mobility-as-a-Service“), zu fördern;
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Infrastruktur, die für die Erreichung einer Marktakzeptanz von neuen, durch europäische Normen unterstützten Technologien erforderlich ist (z. B. die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe), zu fördern, deren Finanzierung zu erleichtern und deren Aufbau voranzutreiben, und zwar unter anderem durch deren Modernisierung, Anpassung und Nachrüstung und in Übereinstimmung mit den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften; hebt hervor, dass es sich bei der Infrastruktur um eine langfristige Investition handelt und dass daher durch deren Normung ein Höchstmaß an Interoperabilität sichergestellt werden sollte und künftige technologische Entwicklungen und deren Anwendung ermöglicht werden sollten;
5. betont, dass die Entwicklung internationaler Normen aufgrund des globalen Wettbewerbs und des internationalen Charakters des Verkehrswesens sowohl für die Sicherstellung der Interoperabilität als auch für die Erweiterung der Marktchancen für die Industrie der EU unerlässlich ist; fordert die Kommission auf, die Entwicklung von europäischen Normen in internationalen Foren weiterhin aktiv zu fördern;
6. bedauert, dass Unterschiede zwischen einzelstaatlichen Normen, etwa jene im Güterverkehr- und Logistiksektor, nach wie vor ein Hemmnis auf dem Binnenmarkt darstellen, und fordert die Kommission und die europäischen Normungsorganisationen daher auf, angemessene Normen auszuarbeiten, um die Bedingungen auf einzelstaatlicher Ebene gegebenenfalls zu harmonisieren und so etwaige Hemmnisse für den Binnenmarkt zu beseitigen; hebt hervor, dass diesbezüglich auf eine verkehrsträgerübergreifende Harmonisierung von Normen hingearbeitet werden muss;
7. weist zudem darauf hin, dass die Normung nicht nur einer Fragmentierung des Marktes vorbeugt, sondern auch wesentlich zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Transportkosten aller Unternehmen (z. B. durch elektronische Dokumente) und insbesondere für KMU beitragen und die ordnungsgemäße Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften (z. B. durch digitale Fahrtenschreiber oder elektronische Mautsysteme) erleichtern kann;
8. fordert die Kommission ferner auf, den Bemühungen der Kandidatenländer im Hinblick auf die Harmonisierung ihrer Normen mit den Normen der EU Aufmerksamkeit zu schenken und ihnen hierbei Unterstützung bereitzustellen, um bestehende Engpässe zu minimieren;
9. ist der Auffassung, dass durch „offene Normen“ im Bereich der IKT die feste Bindung der Verbraucher an einen Anbieter verhindert wird, die Kosten verringert und der Wettbewerb sowie Innovationen gefördert werden und Interoperabilität sichergestellt wird; hebt die Bedeutung offener, transparenter und inklusiver Normungsprozesse hervor; fordert die Kommission und die europäischen Normungsorganisationen auf, offene Normen als eine Säule des Aufbaus des einheitlichen europäischen Verkehrsraums weiterhin zu fördern und dabei dem spezifischen Bedarf des Verkehrssektors Rechnung zu tragen;
10. ist der festen Überzeugung, dass offene Daten vor allem im Verkehrssektor nach wie vor ein wesentliches Element dafür darstellen, dass die Vorteile des digitalen Binnenmarkts, wie etwa die Förderung und Entwicklung des multimodalen Verkehrs, voll ausgeschöpft werden können; betont daher, dass mehr Rechtssicherheit, vor allem in Bezug auf die Eigenverantwortung und die Rechenschaftspflicht, erforderlich ist; fordert die Kommission daher auf, unverzüglich einen Fahrplan für die Entwicklung von Normen zur Harmonisierung öffentlich finanzierter Verkehrsdaten und für Programmierschnittstellen zu veröffentlichen, damit datenintensive Innovationen und die Erbringung neuer Verkehrsdienstleistungen gefördert werden;
11. nimmt Kenntnis von den Bedenken in Bezug auf die Cybersicherheit und den Besonderheiten der Bedrohungen für den Verkehrssektor; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Besonderheiten bei der Annahme ihrer Empfehlungen zu Normen für die Cybersicherheit, die bis Ende 2017 erwartet werden, als einen ersten Schritt in Richtung einer umfassenden Strategie für die Cybersicherheit im Verkehrssektor zu berücksichtigen;
12. fordert die Kommission auf, Statistiken anzufertigen, um die Auswirkungen der Digitalisierung und der IKT auf den Verkehr und den Fremdenverkehr besser beurteilen zu können;
13. weist darauf hin, dass in den europäischen Normungsprozess Normen einbezogen werden müssen, die den barrierefreien Zugang zu Verkehrsmitteln und Verkehrsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen verbessern.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
11.4.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 2 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Dieter-Lebrecht Koch, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Cláudia Monteiro de Aguiar, Jens Nilsson, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Tomasz Piotr Poręba, Gabriele Preuß, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, David-Maria Sassoli, Claudia Schmidt, Claudia Țapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, István Ujhelyi, Peter van Dalen, Wim van de Camp, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Janusz Zemke, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Jakop Dalunde, Maria Grapini, Matthijs van Miltenburg, Henna Virkkunen |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
John Stuart Agnew, Jiří Maštálka |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
43 |
+ |
|
ALDE |
Izaskun Bilbao Barandica, Dominique Riquet, Pavel Telička, Matthijs van Miltenburg |
|
ECR |
Jacqueline Foster, Tomasz Piotr Poręba, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Peter van Dalen |
|
EFDD |
Daniela Aiuto |
|
GUE/NGL |
Merja Kyllönen, Jiří Maštálka |
|
PPE |
Georges Bach, Deirdre Clune, Andor Deli, Dieter-Lebrecht Koch, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Cláudia Monteiro de Aguiar, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Massimiliano Salini, Claudia Schmidt, Henna Virkkunen, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Luis de Grandes Pascual, Wim van de Camp |
|
S&D |
Lucy Anderson, Inés Ayala Sender, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Maria Grapini, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Jens Nilsson, Gabriele Preuß, David-Maria Sassoli, Claudia Țapardel, István Ujhelyi, Janusz Zemke |
|
Verts/ALE |
Michael Cramer, Jakop Dalunde, Keith Taylor |
|
2 |
- |
|
EFDD |
Peter Lundgren, John Stuart Agnew |
|
0 |
0 |
|
|
|
|
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
30.5.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
34 0 2 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Dita Charanzová, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Nicola Danti, Dennis de Jong, Pascal Durand, Ildikó Gáll-Pelcz, Evelyne Gebhardt, Sergio Gutiérrez Prieto, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Antonio López-Istúriz White, Eva Maydell, Marlene Mizzi, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Jasenko Selimovic, Igor Šoltes, Ivan Štefanec, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Mihai Ţurcanu, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Biljana Borzan, Birgit Collin-Langen, Edward Czesak, Anna Hedh, Kaja Kallas, Franz Obermayr, Adam Szejnfeld, Marc Tarabella, Sabine Verheyen |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
34 |
+ |
|
ALDE ECR EFDD GUE/NGL PPE
S&D
Verts/ALE
|
Dita Charanzová, Kaja Kallas, Jasenko Selimovic Edward Czesak, Daniel Dalton, Anneleen Van Bossuyt Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Marco Zullo Dennis de Jong Carlos Coelho, Birgit Collin-Langen, Anna Maria Corazza Bildt, Ildikó Gáll-Pelcz, Antonio López-Istúriz White, Eva Maydell, Andreas Schwab, Ivan Štefanec, Adam Szejnfeld, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mihai Ţurcanu, Sabine Verheyen Biljana Borzan, Nicola Danti, Evelyne Gebhardt, Sergio Gutiérrez Prieto, Anna Hedh, Liisa Jaakonsaari, Marlene Mizzi, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Catherine Stihler, Marc Tarabella Pascal Durand, Igor Šoltes |
|
0 |
- |
|
|
|
|
2 |
0 |
|
ENF |
Franz Obermayr, Mylène Troszczynski |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen