BERICHT über die künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen
13.6.2017 - (2016/2240(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Elmar Brok, Silvia Costa
(Gemeinsame Ausschusssitzungen – Artikel 55 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der künftigen Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 167 Absätze 3 und 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
‒ unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,
– unter Hinweis auf die Resolution 2347 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. März 2017,
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und insbesondere die darin festgelegten Ziele 4 und 17,
‒ unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission (HR/VP) an das Europäische Parlament und den Rat vom 8. Juni 2016 mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ (JOIN(2016)0029),
‒ unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2007 über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (COM(2007)0242),
– unter Hinweis auf die vorbereitenden Maßnahmen betreffend die Kultur in den Außenbeziehungen der EU und die darin enthaltenen Empfehlungen[1],
– unter Hinweis auf das am 28. Juni 2016 von der HR/VP vorgelegte Dokument mit dem Titel „Shared Vision, Common Action: A Stronger Europe – A Global Strategy for the European Union’s Foreign and Security Policy“ (Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa – Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union),
‒ unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda[2],
‒ unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Umsetzung der europäischen Kulturagenda (COM(2010)0390),
‒ unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2016 zu dem Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“[3],
‒ unter Hinweis auf die Rahmenkonvention des Europarates von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro-Konvention)[4],
‒ unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten[5],
‒ unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU[6],
‒ unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu der Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2015 zum Thema „Die Rolle der EU innerhalb der Vereinten Nationen: Wie können die außenpolitischen Ziele der EU besser verwirklicht werden?“[8],
‒ unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Dezember 2014 zum Arbeitsplan für Kultur (2015–2018)[9],
‒ unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen von 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt,
‒ unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zum Thema „Auf dem Weg zu einem integrierten Konzept für das kulturelle Erbe Europas“[10],
– unter Hinweis auf die vom Europarat angenommene Resolution CM/Res(2010)53 zu dem Abschluss eines Erweiterten Teilabkommens über Kulturwege,
‒ unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2016 zum Thema „Eine kohärente Politik der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft“[11],
‒ unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. November 2015 zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU und insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit[12],
‒ unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. April 2015 zur Zerstörung von Kulturstätten durch den ISIS/Da’isch, insbesondere deren Artikel 3, in dem „die VP/HR [aufgefordert wird], die Versöhnung zwischen den einzelnen Gemeinschaften und den Wiederaufbau der zerstörten Stätten durch Kulturdiplomatie und interkulturellen Dialog voranzubringen“[13],
‒ unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu der europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung[14],
‒ unter Hinweis auf das Ergebnis der 3 502. Tagung des Rates (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) vom 21./22. November 2016,
‒ unter Hinweis auf seine Studie zu dem Thema „Forschung für den CULT-Ausschuss – Europäische Kulturinstitute im Ausland“[15],
‒ unter Hinweis auf seine Studie zu dem Thema „Forschung für den CULT-Ausschuss – Kulturhauptstädte Europas: Erfolgsstrategien und Langzeiteffekte“[16],
‒ unter Hinweis auf die vom Dienst für außenpolitische Instrumente der Kommission in Auftrag gegebene Studie von 2015 mit dem Titel „Analysis of the perception of the EU and EU’s policies abroad“ (Untersuchung der Wahrnehmung der EU und der EU-Politik im Ausland)[17],
‒ unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der künftigen Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen,
‒ unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der künftigen Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen,
‒ unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (2018) (COM(2016)0543),
‒ unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über ein europäisches Solidaritätskorps (COM(2016)0942),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik,
– unter Hinweis auf das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom 27. September 2016, in dem Ahmad Al Faqi Al Mahdi der Zerstörung mehrerer Mausoleen in Timbuktu für schuldig befunden wurde und zum ersten Mal im Einklang mit dem Römischen Statut festgestellt wurde, dass die Zerstörung von Kulturerbe als Kriegsverbrechen angesehen werden kann,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Kultur und Bildung gemäß Artikel 55 der Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0220/2017),
A. in der Erwägung, dass die EU in den internationalen Beziehungen ein zunehmend wichtiger Akteur ist und zusätzliche Ressourcen und Energie zur Förderung ihrer gemeinsamen Kultur, des kulturellen Erbes, des künstlerischen Schaffens und der Innovation im Rahmen der regionalen Vielfalt gemäß Artikel 167 AEUV einsetzen sollte;
B. in der Erwägung, dass die EU in der internationalen Politik eine immer wichtigere Rolle spielt und ihr im Weltgeschehen immer mehr Bedeutung beigemessen wird, was unter anderem der Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in internationalen Beziehungen zuzuschreiben ist;
C. in der Erwägung, dass Kultur von ideellem Wert ist und dass nach den Erfahrungen der EU der Kulturaustausch zur Verwirklichung ihrer außenpolitischen Ziele beitragen kann sowie nicht zuletzt dadurch als tragfähige Brücke zwischen Menschen mit unterschiedlichem ethnischem, religiösem und gesellschaftlichem Hintergrund dient, und dass der interkulturelle und interreligiöse Dialog und das gegenseitige Verständnis unter anderem durch die Maßnahmen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) gestärkt werden; in der Erwägung, dass Kultur in dieser Hinsicht ein wesentlicher Bestandteil des politischen Dialogs mit Drittstaaten werden sollte und dass sie systematisch in Projekte und Programme integriert werden sollte;
D. in der Erwägung, dass die EU zur Förderung des interkulturellen Verständnisses die Bereitstellung und Nutzung gemeinsamer Kommunikationsinstrumente in Form wirklicher europäischer Medien wie beispielsweise Arte, Euronews oder Euranet ausweiten muss;
E. in der Erwägung, dass Kultur und die Bewahrung der Kultur untrennbar mit der Wahrung der Menschenrechte sowie der Grundfreiheiten verbunden sind;
F. in der Erwägung, dass die wissenschaftliche Zusammenarbeit ein wesentliches Element der Außenpolitik darstellt, da sie Brücken zwischen den Ländern schlägt, die Qualität der internationalen Forschung verbessert und das Ansehen der Wissenschaftsdiplomatie stärkt;
G. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine Vielzahl gemeinsamer kultureller, sprachlicher, historischer und religiöser Wurzeln haben und dass es ihnen dank der Inspiration durch das kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas gelungen ist, in ihrer Vielfalt geeint zu sein; in der Erwägung, dass die Kultur und das Kulturerbe Europas in seiner materiellen und immateriellen Form die Vielfalt der europäischen Gesellschaften und Regionen, der Mehrheitsgesellschaften ebenso wie der Minderheitenkulturen repräsentieren;
H. in der Erwägung, dass in der „Erklärung zur Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung“, die im März 2015 in Paris angenommen wurde, die Förderung eines aktiven Dialogs zwischen den Kulturen sowie der globalen Solidarität und der gegenseitigen Achtung für notwendig erachtet wurde;
I. in der Erwägung, dass im Verlauf der Geschichte der EU die Kulturbeziehungen grundlegende Triebkräfte des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der nachhaltigen wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung gewesen sind, wesentlich zum Aufbau der Kapazitäten der Zivilgesellschaft, von zwischenmenschlichen Kontakten und der Verhinderung einer Radikalisierung beigetragen haben, das kulturelle Erbe schützen, Demokratisierungsprozesse fördern und die Prävention und Beilegung von Konflikten sowie die Schaffung von Resilienz unterstützen;
J. in der Erwägung, dass die Kulturdiplomatie die kulturelle und sprachliche Vielfalt fördern sollte und zwar auch, was den Schutz von Minderheitensprachen angeht, indem anerkannt wird, dass sie ein Wert an sich und Teil des europäischen Kulturerbes sind;
K. in der Erwägung, dass zu den Menschenrechten auch kulturelle Rechte zählen und dass daher dem Recht jedes Einzelnen auf Beteiligung am kulturellen Leben und Teilnahme an der eigenen Kultur bei uneingeschränkter Achtung der grundlegenden Menschenrechte gleichermaßen Beachtung geschenkt werden sollte;
L. in der Erwägung, dass im Dezember 2014 restriktive Maßnahmen, ergriffen wurden, um dem Handel mit Kulturgütern aus Syrien entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass unbedingt ein Notfallmechanismus eingerichtet werden muss, um unter anderem in Konfliktgebieten und -ländern die Zerstörung von Kulturerbe festzustellen und zu verhindern, da diese Taten in Konfliktsituationen als Mittel zur Einschüchterung und Abschreckung eingesetzt werden können und in manchen Fällen einer „kulturellen Säuberung“ gleichkommen;
M. in der Erwägung, dass die Kultur ein Gemeingut ist und dass bei der Ausgestaltung eines neuen Konsenses über die Entwicklungspolitik auch Überlegungen zur Wiedererlangung gemeinsamer öffentlicher Güter – auch durch die Kultur – einbezogen werden müssen;
N. in der Erwägung, dass die EU und einzelne Mitgliedstaaten mehr als die Hälfte der weltweiten Entwicklungshilfe leisten, was mehr Anerkennung verdient;
O. in der Erwägung, dass das Kulturerbe ein universelles Erbe ist und daher sein Schutz eine Voraussetzung für die Schaffung von Frieden und Resilienz darstellt;
P. in der Erwägung, dass die gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ einen Rahmen für die internationalen Kulturbeziehungen der EU bietet; in der Erwägung, dass darin jedoch keine thematischen und geografischen Prioritäten, konkreten Ziele und Ergebnisse, Zielgruppen, gemeinsame Interessen und Initiativen, Finanzierungsbestimmungen, solides Finanzmanagement, lokale und regionale Perspektiven und Herausforderungen und Umsetzungsbedingungen festgelegt sind;
Q. in der Erwägung, dass persönliche Kontakte wie Jugendaustausch, Städtepartnerschaften und Partnerschaften im Wirtschaftsleben wichtige Instrumente zur Förderung des interkulturellen Verständnisses sind und von der EU im Rahmen ihrer außenpolitischen Beziehungen gefördert werden sollten;
R. in der Erwägung, dass Mobilität ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Kulturbeziehungen der EU ist, weshalb Regelungen zur Erleichterung des Zugangs zu Visa in Drittländer und aus Drittländern für Kulturschaffende, Forscher, Wissenschaftler, Lehrer, Studenten und Arbeitnehmer sowie für die Netze ehemaliger Teilnehmer an EU-Programmen vonnöten sind[18];
S. in der Erwägung, dass eine historisch-kulturelle Wechselwirkung zwischen der EU und den Nachbarländern besteht;
T. in der Erwägung, dass der Zusammenarbeit, Schulung und Mobilität von Künstlern, Kulturschaffenden und ihrer Werke, auch über europäische und internationale Netze, sowie Künstlerresidenzen zentrale Bedeutung bei der Verbreitung und dem Austausch der europäischen und außereuropäischen Kunst und Kulturen zukommt und sie gefördert und ausgeweitet werden müssen;
U. in der Erwägung, dass eine Visumpolitik für Künstler und Kulturschaffende ebenso wie die Sicherstellung von lebendigen Programmen für Residenzstipendien für Künstler, in deren Rahmen die Zivilgesellschaft in unterschiedlichen Ländern und Regionen der Welt einbezogen wird, von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die freie Verbreitung von Werken über europäische und internationale Netzwerke sind;
V. in der Erwägung, dass es hilfreich sein könnte, zunächst Bilanz über die im Rahmen der Kulturagenda der EU erzielten Errungenschaften zu ziehen, damit die Strategie weiterentwickelt und verbessert werden kann, klare und messbare Ziele im Einklang mit den besonderen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern, Prioritäten und realistische Ergebnisse festgelegt und aus bewährten Verfahren Lehren gezogen werden können;
W. in der Erwägung, dass die EU als wichtiger Partner der Vereinten Nationen mit der UNESCO zum Schutz des internationalen Kulturerbes eng zusammenarbeiten muss;
X. in der Erwägung, dass die Koordinierung zwischen den Programmen und Finanzmitteln der EU den kulturellen Aspekt der internationalen Beziehungen der EU stärken sollte, um einen gemeinsamen Raum für den Dialog zu schaffen, der dem kulturübergreifenden Verständnis und Vertrauen förderlich ist;
Y. in der Erwägung, dass Initiativen und Maßnahmen der EU in Drittländern und besonders in den unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallenden Ländern deutlicher in Erscheinung treten und ihre Ergebnisse besser zugeordnet, beurteilt und verbreitet werden sollten[19];
Z. in der Erwägung, dass die Zahl der Produkte und Dienstleistungen aus dem audiovisuellen, kulturellen und kreativen Bereich wächst, ebenso wie ihr Beitrag zum BIP und ihre weltweite Verbreitung;
AA. in der Erwägung, dass die vom Europarat zertifizierten Kulturwege durch Europas Länder der östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU sowie durch Bewerberländer verlaufen, was der Stärkung der Bindungen zwischen der EU und ihren Nachbarländern zuträglich ist;
AB. unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Bemühungen der Union um die Förderung der gesellschaftlichen Resilienz durch eine vertiefte Kultur-, Bildungs- und Jugendarbeit dem Pluralismus, dem Zusammenleben und der gegenseitigen Achtung zuträglich sind,
Ziele
1. begrüßt die gemeinsame Mitteilung, die einen Überblick über alle Instrumente, Maßnahmen, Initiativen, Programme und Projekte bietet, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten gefördert oder umgesetzt werden und deren gemeinsamer Nenner die Kultur ist; fordert, dass eine wirksame Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen erarbeitet wird;
2. stellt fest, dass die gemeinsame Mitteilung darauf ausgerichtet ist, die kulturelle Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit ihren Partnerländern zu fördern und eine internationale Ordnung ausgehend von der Wahrung des Friedens, der Bekämpfung von Extremismus und Radikalisierung durch den interkulturellen und interreligiösen Dialog und Konfliktprävention zu unterstützen, wobei gleichzeitig die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Meinungsfreiheit, die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, das gegenseitige Verständnis, die Menschenrechte, die kulturelle und sprachliche Vielfalt und die Grundwerte geachtet werden; weist ferner auf die wichtige Rolle der Kulturdiplomatie, kulturellen Bildung und des Kulturaustauschs im Hinblick auf die Stärkung eines gemeinsamen Kerns universeller Werte hin;
3. nimmt die vom EAD gemeinsam mit der Kommission unternommenen Anstrengungen zur Stärkung der externen Dimension der Wissenschafts- und Forschungspolitik zur Kenntnis und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Entwicklung einer ehrgeizigen Wissenschaftsdiplomatie zu fördern;
4. fordert, dass den kulturellen Rechten als vollwertigen grundlegenden Menschenrechten zu mehr Geltung verholfen und die Kultur aufgrund ihres ideellen Werts neben den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten als alleinstehende, transversale vierte Säule der nachhaltigen Entwicklung betrachtet wird;
5. begrüßt den Ansatz der gemeinsamen Mitteilung, in der drei Arbeitsbereiche bestimmt werden: Unterstützung der Kultur als Triebkraft für eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung, Stärkung der Rolle der Kultur und des interkulturellen Dialogs zwischen den Gemeinschaften für ein friedliches Miteinander und Stärkung der Zusammenarbeit beim Schutz des kulturellen Erbes;
6. fordert die Förderung der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks als Wert und Bestreben der Europäischen Union durch die Förderung des freien Dialogs und des Austauschs von bewährten Verfahren auf internationaler Ebene;
7. betont, dass die EU viele und vielfältige Erfahrungen mit integrativer Staatsführung erworben hat, ihre Stärke in ihrer Einheit in Vielfalt liegt und die EU genau in diesem Punkt Mehrwert schafft;
8. stellt fest, dass einerseits die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der Kultur geachtet werden müssen, gleichzeitig aber die gemeinsamen kulturellen Wurzeln und das gemeinsame Kulturerbe der EU und ihrer Mitgliedstaaten als Ergebnis eines seit langem bestehenden künstlerischen und kulturellen Austauschs zu berücksichtigen sind, sodass die Gewöhnung an das gemeinsame Arbeiten und Schaffen eine Grundlage für mehr Achtung und Verständnis anderer Kulturen geschaffen hat;
9. betont, dass die EU eine Bühne ist, auf der die Mitgliedstaaten im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen mit vereinten Kräften stärker auftreten können, wobei die Zusammenarbeit für alle Seiten von Vorteil ist;
10. schlägt vor, dass jeder Mitgliedstaat gemeinsame Maßnahmen mit der EU ergreifen könnte, damit jedes Jahr ein anderes EU-Land z. B. durch Ausstellungen und Koproduktionen hervorgehoben wird, wobei der rotierenden Präsidentschaft eine besondere Rolle zukommt, damit unter anderem durch EU-Delegationen mit speziellen personellen und finanziellen Mitteln, die zu diesem Zweck bereitgestellt werden, ein zusätzlicher ideeller Wert für die EU und die Mitgliedstaaten geschaffen wird und ihre Maßnahmen und Initiativen im Ausland stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt werden;
11. weist darauf hin, dass insbesondere die kleineren Mitgliedstaaten und ihre kulturellen Einrichtungen und Akteure einen zusätzlichen Wert für ihre kulturellen Errungenschaften erzielen könnten, indem sie auch mithilfe der EU im Ausland für diese werben und sie verbreiten;
12. stellt fest, dass die Kulturdiplomatie der EU und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Darstellung nach außen bietet;
13. weist in Bezug auf das materielle und immaterielle Kulturerbe darauf hin, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen unter anderem durch regional ausgerichtete Mittel und Unterstützung sowie durch die grenzüberschreitende Kooperation der Polizei innerhalb und außerhalb der EU ist, was die Zugänglichkeit, Forschung, Erhaltung und Verwaltung sowie die Bekämpfung von illegalem Handel und der Plünderung und Zerstörung von Kunstwerken betrifft;
14. hebt die Rolle unabhängiger Medien bei der Förderung von kultureller Vielfalt und interkulturellen Kompetenzen sowie die Notwendigkeit hervor, diese als Quelle glaubhafter Informationen zu stärken, insbesondere in der Nachbarschaft der EU;
15. begrüßt, dass durch die gemeinsame Mitteilung die Kultur- und Kreativindustrien als wichtiges Element der EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen vorgestellt werden; in der Erwägung, dass diese Wirtschaftszweige zur „Soft Power“ (sanfte Einflussmöglichkeiten) Europas in ihrer Rolle als Botschafter der europäischen Werte beitragen, was vor allem regionale Kreativzentren und Kulturnetze betrifft, und empfiehlt, dass diese bestimmt und für sie Anreize geschaffen sowie entsprechende Fertigkeiten entwickelt werden; fordert die Kommission auf, die Netzwerke von kreativen Köpfen, Kulturmittlern und Kulturschaffenden mit einem besonderen Augenmerk auf KMU, die europäischen Gebiete der Kreativwirtschaft sowie Kreativplattformen als Quelle von Multiplikatoreffekten und Innovationen auch in anderen Bereichen auszubauen;
16. fordert die Kommission und die HR/VP auf, festzustellen, dass „kulturelle Akteure“ bei der Umsetzung der gemeinsamen Mitteilung eine wesentliche Rolle spielen, und darauf hinzuweisen, dass dazu unter anderem Künstler, Fachleute aus dem Kultur- und Kreativbereich, kulturelle Einrichtungen, private und öffentliche Stiftungen, Universitäten sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft gehören;
Governance und Hilfsmittel
17. fordert die Kommission und die HR/VP auf, jährliche und mehrjährige Aktionspläne für diesen Bereich vorzulegen, die Maßnahmen, strategische thematische und geografische Prioritäten und gemeinsame Zielsetzungen enthalten sollten, und die Umsetzung der gemeinsamen Mitteilung regelmäßig zu überprüfen, wobei das Parlament von dem Ergebnis dieser Überprüfung in Kenntnis gesetzt werden sollte;
18. betont, dass die Politik und die Maßnahmen der EU, an denen Drittländer beteiligt sind, kohärenter werden müssen; betont, dass auf vorliegende Forschungsergebnisse, bewährte Verfahren und sonstige von der EU geförderte Initiativen und Instrumente in Verbindung mit dem Schutz des Kulturerbes zurückgegriffen werden muss, die die Zusammenarbeit mit Drittländern begünstigen könnten; fordert bessere Synergien zwischen allen Beteiligten und andere von der EU geförderte Initiativen, die den Zielsetzungen der Strategie zuträglich sein könnten, um Ressourceneffizienz, optimierte Ergebnisse und eine erhöhte Wirkung der Maßnahmen und Initiativen der EU sicherzustellen; regt an, dass eine Bestandsaufnahme vorgenommen wird, damit ein wirksames Vorgehen sichergestellt ist;
19. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen eigens eine Haushaltslinie für die Förderung der internationalen kulturellen Beziehungen in bestehenden Programmen und bei künftigen Aufforderungen einzurichten, insbesondere bei der nächsten Generation von Programmen zu Kultur und Bildung, damit sie ihre internationale Wirkung richtig entfalten können;
20. schlägt vor, dass ein spezielles EU-Programm für die internationale Mobilität und den internationalen Austausch, z. B. Aufenthaltsprogramme insbesondere für junge Fachleute aus dem Kultur- und Kreativbereich und Künstler, entwickelt wird und Mittel dafür vorgesehen werden;
21. schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass ehemalige Studenten und Stipendiaten von Erasmus und anderen Mobilitäts-, Ausbildungs- und Freiwilligenprogrammen darin bestärkt werden sollten, ihre interkulturellen Fähigkeiten und Kompetenzen zugunsten anderer einzusetzen und einflussreiche Akteure beim Aufbau von Partnerschaften im Bereich der kulturellen Außenbeziehungen zu werden;
22. fordert die Kommission auf, den Kulturtourismus zum Beispiel durch die Planung und den Austausch von thematischen Programmen und bewährten Verfahren zu fördern, durch die die internationale Mobilität und der Austausch mit Bürgern aus Drittstaaten, aber auch der Zugang zu kulturellen Gütern erleichtert werden;
23. fordert die Kommission und den EAD auf, internationale Kulturbeziehungen horizontal in Instrumente und Programme für die internationale Zusammenarbeit und in die Maßnahmen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung einzubeziehen, damit die Kohärenz sichergestellt ist und die internationalen Kulturbeziehungen zu einem wirksamen Werkzeug werden;
24. fordert die Kommission auf, den Einfluss der kulturellen Dimension in den internationalen Beziehungen durch die systematische Einbeziehung der kulturellen Dimension in Verhandlungen und Assoziationsabkommen zu erhöhen; betont, dass die EU einen Verhaltenskodex für die Kooperationspartner bei transnationalen Projekten aufstellen und einen flexiblen Rahmen schaffen muss, um die transnationale kulturelle Zusammenarbeit durch den Abbau von Hemmnissen zu erleichtern;
25. fordert die Kommission auf, die kulturellen Beziehungen zu Nachbarländern durch technische Unterstützung, Programme zum Kapazitätsaufbau, Schulungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Wissenstransfer – auch im Medienbereich – weiter zu fördern und so die Governance zu verbessern und neue Partnerschaften auf einzelstaatlicher, regionaler, lokaler und grenzüberschreitender Ebene zu unterstützen, gleichzeitig aber auch Folgemaßnahmen für regionale Programme in südlichen und östlichen Nachbarländern, einschließlich der Westbalkanländer, anzubieten;
26. betont, dass die externen Maßnahmen der EU zur Kulturförderung aus Gründen der Nachhaltigkeit auf der engen Einbeziehung lokaler Partner, der Anpassung der Programme an die örtlichen Gegebenheiten und, im Falle von Projekten, bei denen der Übergang zur nationalen Finanzierung oder zu anderen Einnahmemodellen vorgesehen ist, der angemessenen Berücksichtigung des Zeitraums nach der Finanzierung gründen müssen;
27. hebt die Bedeutung von Kultur- und Menschenrechtsinitiativen hervor, deren Ziel es sein sollte, Kulturschaffende in Ländern oder Regionen zu unterstützen, in denen ihre Rechte gefährdet sind; fordert, dass diese Programme gemeinsam mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Demokratie und dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument finanziert werden;
28. weist darauf hin, dass eine aktive Zivilgesellschaft in den Partnerländern einen erheblichen Einfluss auf die Verbreitung der Werte der EU haben kann und dass die EU durch die Umsetzung der bilateralen Beziehungen die Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen der Partnerländer in der Kulturwirtschaft verstärkt;
29. fordert die Kommission auf, die Kultur mit angemessener Mittelausstattung und unter gebührender Beachtung der im Übereinkommen der UNESCO zur kulturellen Vielfalt eingegangenen Verpflichtungen in alle bestehenden und künftigen bilateralen und multilateralen Abkommen aufzunehmen, damit noch mehr Gewicht auf das wirtschaftliche Potenzial des Kulturerbes und der Kultur- und Kreativwirtschaft im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung unter anderem in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung sowie auf deren Auswirkungen auf das Gemeinwohl gelegt wird; macht geltend, dass dies zum Beispiel im Rahmen des nächsten Verhandlungsmandats für die neue Partnerschaft mit den AKP-Staaten nach 2020 geschehen könnte; fordert, dass in diesem Bereich EU-Indikatoren entwickelt werden, um dadurch einen Beitrag zur kulturpolitischen Debatte zu leisten;
30. weist auf die Bedeutung der Programme für Jugendmobilität und die Zusammenarbeit der Universitäten als besonders wertvolle Maßnahmen zum Aufbau dauerhafter akademischer und kultureller Beziehungen hin;
31. fordert die Kommission auf, die internationalen Aspekte von Erasmus, dem Programm „Creative Europe“, dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und Horizont 2020 stärker in den Vordergrund zu stellen; weist in dieser Hinsicht auf die entscheidende Rolle der EU-Programme in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend und Sport als zentrale Faktoren zur Bekämpfung von Intoleranz und Vorurteilen sowie zur Förderung des Gefühls der Zusammengehörigkeit und der Achtung der kulturellen Vielfalt hin; fordert die Kommission auf, insbesondere im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, eine Beteiligung der nächstgelegenen Partnerländer der EU an diesen Programmen zu fördern;
32. nimmt die Anstrengungen der Kommission zur Kenntnis, die Rolle von Wissenschaft, Forschung, Bildung und kultureller Zusammenarbeit als Soft-Power-Instrumente in den europäischen Außenbeziehungen zu stärken; betont, dass der wissenschaftliche und kulturelle Austausch insbesondere in den Beziehungen mit den Nachbarstaaten zum Kapazitätsaufbau und zur Konfliktlösung beiträgt;
33. fordert die Kommission auf, das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) zu unterstützen und zu erweitern, sodass eine Strategie für internationale kulturelle Beziehungen verfolgt wird, und durch thematische Programme der EU die KMU, die in Drittländern im Bereich der Kultur aktiv sind, zu unterstützen;
34. hebt die Rolle des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie der regionalen und lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft bei der Ausarbeitung der Strategie hervor;
35. betont, dass sich das Parlament – auch durch seine Informations- und Verbindungsbüros – aktiv in die Förderung der Kultur in der auswärtigen Politik der EU einbringen sollte;
36. fordert die Kommission und den EAD auf, in jeder EU-Delegation eine Anlaufstelle zu benennen, die dem Kontakt zu den einzelstaatlichen kulturellen Einrichtungen und Vertretern der Mitgliedstaaten und der ortsansässigen Zivilgesellschaften sowie zu Akteuren und Behörden dient, wobei ein auf die gemeinsame Ermittlung der gemeinsamen Prioritäten, Bedürfnisse und Kooperationsmethoden ausgerichteter strukturierter Dialog geführt werden sollte, und entsprechende Mittel und Schulungen bereitzustellen; fordert die Kommission und den EAD auf, dem Europäischen Parlament alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung und die erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten;
37. fordert, dass im EAD entsprechende personelle und finanzielle Mittel für internationale Kulturbeziehungen zugewiesen werden, sodass dem EAD in den verschiedenen Dienststellen der EU, die mit internationalen Kulturbeziehungen befasst sind, eine katalytische Führungsrolle zukommt;
38. spricht sich dafür aus, dass internationale Kulturbeziehungen im Hinblick auf den Kapazitätsaufbau der Akteure in diesem Bereich und zur Steigerung der kulturellen Teilhabe durch Bildung Gegenstand von Bildung, Schulung und Forschung sein sollten und dass für die Bediensteten der EU einschlägige Schulungsmaßnahmen zu kulturellen Kompetenzen angeboten werden sollten;
39. fordert, dass die Rolle der Kulturinstitute der Mitgliedstaaten durch das Netz der Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute (EUNIC) und andere Foren eindeutig abgesteckt wird, was den kulturellen Einfluss der EU außerhalb ihrer Grenzen vor dem Hintergrund eines integrativen und gemeinsamen europäischen Narrativs anbelangt, und spricht sich für ein integratives und gleichberechtigtes Vorgehen gegenüber allen Beteiligten aus, darunter auch der Zivilgesellschaft; würdigt in diesem Zusammenhang die bis jetzt von den kulturellen Einrichtungen der Mitgliedstaaten geleistete Arbeit; legt ferner eine Zusammenarbeit im Ausland im Hinblick auf eine Optimierung der Interessen der Mitgliedstaaten mit besonderem Augenmerk auf den kleineren Mitgliedstaaten und solchen ohne Kulturinstitute im Ausland und auf ihrem Bedarf an kultureller Repräsentation nahe;
40. fordert eine Stärkung der strategischen Partnerschaft mit der UNESCO bei der Umsetzung der gemeinsamen Mitteilung durch Nutzung der Glaubwürdigkeit der UNESCO in Europa und ihres weltweiten Aktionsradius, um die Wirkung gemeinsamer Maßnahmen mit allen Akteuren innerhalb und außerhalb der EU zu verstärken, wobei erwogen werden könnte, sie als unterstützende Maßnahme zur Umsetzung der Mitteilung mit künftigen Arbeitsgruppen und Beratungsausschüssen zu verbinden;
41. hebt hervor, dass die wichtige Rolle der nationalen Kulturinstitute beim interkulturellen Austausch unter Berücksichtigung der Tatsache neu definiert werden muss, dass einige dieser Einrichtungen eine lange Tradition haben und über zahlreiche Kontakte in Drittländern verfügen, sodass sie eine solide Grundlage für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den verschiedenen europäischen Akteuren bieten können; weist ferner auf deren Potenzial hin, bilaterale Beziehungen zwischen den Ländern zu fördern und zu vereinfachen und die Entwicklung und Umsetzung einer europäischen Strategie für die Kulturdiplomatie zu unterstützen;
42. fordert die Kommission und die HR/VP auf, die Entwicklung des individuell abgestimmten Besucherprogramms der Europäischen Union (EUVP) weiter zu unterstützen, da es ein leistungsfähiges Instrument zur Förderung des Dialogs und der Demokratie ist und als ständige Plattform für den Austausch zwischen jungen und künftigen Führungskräften und Meinungsbildnern aus Drittländern und den wichtigsten Ansprechpartnern in den europäischen Institutionen und in den Organisationen der Zivilgesellschaft dient;
43. begrüßt die Schaffung der Plattform für Kulturdiplomatie und fordert, dass sie nachhaltig gestaltet wird, wobei ihre Zielsetzungen, Ergebnisse und Führung regelmäßig einer Bewertung zu unterziehen sind; stellt fest, dass viele verschiedene institutionelle und andere Interessenträger[20] im Bereich internationale Kulturbeziehungen tätig sind, und fordert die Kommission auf, einen strukturierten Dialog zwischen allen Interessenträgern unter anderem durch die offene Koordinierungsmethode zu fördern;
44. fordert, dass ausgehend von den Erfahrungen der Initiative „Kultur-Blauhelme“ der Vereinten Nationen unverzüglich ein Mechanismus zum Schutz, zur Feststellung und zur Wiederinstandsetzung von gefährdetem Kulturerbe sowie für die Bewertung von Verlusten eingerichtet wird, der auch einen Soforthilfe-Notfallmechanismus zum Schutz von Kulturerbe in Konfliktländern einschließt, und zwar in enger, strukturierter Zusammenarbeit mit der UNESCO und mit technologischer Unterstützung durch das Europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus; begrüßt in diesem Zusammenhang die Annahme der Resolution 2347 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, in der es heißt, dass die Zerstörung von Kulturerbe ein Kriegsverbrechen sein kann, und fordert die EU und den EAD auf, mit allen Partnern zusammenzuarbeiten, damit ein Beitrag zur Konfliktprävention, friedensbildenden Maßnahmen und den Prozessen der Wiederherstellung und Aussöhnung in allen von Konflikten betroffenen Gebieten geleistet wird;
45. fordert eine Abstimmung auf Ebene der EU bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern, die bei bewaffneten Konflikten und Kriegen entwendet werden, sowie bei der Rückgabe dieser Güter, da dies eine wesentliche Rolle bei den Bemühungen zur Verhinderung der Finanzierung terroristischer Gruppen spielt;
46. betont, dass die strategische Partnerschaft zwischen der EU und der UNESCO gestärkt werden muss, indem eine nachhaltige Plattform für die Kooperation und Kommunikation über gemeinsame Prioritäten geschaffen wird, um gemeinsame Herausforderungen in den Bereichen Kultur und Bildung wirksam anzugehen;
47. schlägt vor, dass im Rahmen des Europäischen Kulturforums und der Europäischen Entwicklungstage dem strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft und den Interessenträgern über die Frage der internationalen Kulturbeziehungen der EU besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
48. fordert die Kommission auf, in Anlehnung an die Brüsseler Erklärung der EU-AKP vom April 2009 ein spezielles Kolloquium bzw. Forum für Kulturakteure über Kultur und Entwicklung zu veranstalten und es für Akteure aus Nachbarländern der EU und aus anderen strategischen Partnerländern zu öffnen;
49. ist der Auffassung, dass die Entscheidung für das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 die Gelegenheit bietet, aufbauend auf dem Interesse der Partnerländer am Kulturerbe und an der Sachkompetenz Europas auf der Grundlage eines integrierten Konzepts dazu beizutragen, das Kulturerbe als ein wichtiges Element der internationalen Dimension der EU zu bewerben;
50. fordert die wirksame Anwendung der bereits bestehenden Rechtsinstrumente, um das kulturelle Erbe, das Urheberrecht und das geistige Eigentum besser zu schützen; fordert die Kommission auf, den vorgesehenen Legislativvorschlag zur Regelung der Einfuhr von Kulturgütern – insbesondere aus Konfliktgebieten – nach Europa als Mittel zur Bekämpfung von illegalem Handel vorzulegen;
51. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die das UNESCO-Übereinkommen von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen unterzeichnet und ratifiziert und sich mithin zu seiner Umsetzung verpflichtet haben, gemeinsame Maßnahmen zu seiner Umsetzung zu unterstützen;
Persönliche Kontakte
52. stimmt dem Vorschlag aus der gemeinsamen Mitteilung zu, von einem von oben nach unten gerichteten Präsentationsansatz zu persönlichen Kontakten überzugehen, wobei gemeinsame Schaffens- und Produktionsprozesse in den Kultur- und Kreativindustrien betont werden; ist der Auffassung, dass die Kultur alle Bürgerinnen und Bürger erreichen sollte;
53. stellt fest, dass junge Menschen eine der wichtigsten Zielgruppen in der EU und ihren Partnerländern sind und dass durch den Kontakt mit anderen Kulturen und Sprachen Erfahrungen gesammelt werden können, die häufig zu lebenslangen Bindungen führen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass darstellende Kunst, visuelle Kunst, Straßenkunst, Musik, Theater, Film, Literatur, soziale Medien und digitale Plattformen gemeinhin die besten Kanäle sind, um diese Zielgruppe zu erreichen und sie einzubinden;
54. fordert die Aufwertung gemeinsamer Projekte von Drittländern und der EU im Bereich der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Digitalisierung des kulturellen Erbes, um auch den Zugang zu Wissen, die Entwicklung neuer Dienstleistungen und Produkte und die Förderung eines neuen Kulturtourismus zu vereinfachen;
55. fordert, dass der Wert und die Rolle kultureller Inhalte – Europa gehört hier zu den wichtigsten Produzenten – auch im digitalen Bereich in die politischen Strategien der EU einbezogen werden, um auf globaler Ebene eine virtuelle Vernetzung der Bürger zu schaffen und so die Beteiligung zu erhöhen und den kulturellen Austausch zu stärken;
56. fordert die Einrichtung einer Konnektivitätsinitiative der EU zur Unterstützung junger Menschen in aus geografischen Gründen benachteiligten Gebieten, um ihnen eine aktivere Beteiligung zu ermöglichen;
57. begrüßt Initiativen der Kommission zur Förderung des Lernens voneinander für junge Unternehmer der Kulturwirtschaft wie das Programm „Med Culture“ oder zur Unterstützung von Initiativen wie „Mehr Europa“ zur Schulung im Bereich der interkulturellen Beziehungen;
58. spricht sich dafür aus, es für Drittländer so einfach wie möglich zu machen, weiter an grenzüberschreitenden und gemeinsamen Projekten wie den Kulturwegen des Europarats teilzunehmen, und sie an der künftigen Strategie für EU-Delegationen in Drittländern zu beteiligen, damit sie bei ihrer Arbeit in Drittländern von kulturellen Aktivitäten der EU wie der Kulturhauptstadt Europas und dem LUX-Filmpreis in vollem Maße profitieren können; weist darauf hin, dass digitale Werkzeuge, technologische Plattformen wie Europeana und kulturelle Netze wesentlich dazu beitragen können, ein größeres Publikum anzusprechen und bewährte Verfahren zu verbreiten;
59. fordert die Einführung eines Kulturvisa-Programms für Drittstaatsangehörige, Künstler und andere Kulturschaffende nach dem Vorbild des bereits existierenden Programms für Wissenschaftlervisa, um kulturelle Beziehungen zu fördern und Hindernisse für die Mobilität in der Kulturbranche zu beseitigen;
60. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit dem Europarat insbesondere im Rahmen der Programme für die Aufwertung der Kultur als Faktor für die Demokratie, den interkulturellen Dialog und das kulturelle und audiovisuelle Erbe zu verstärken und vielfältiger zu gestalten;
61. stellt fest, dass gründliche Kenntnisse des Bereichs, der lokalen Akteure und der Zivilgesellschaft erforderlich sind, damit diese Akteure besser Zugang zu den Programmen und zu Fördermitteln erhalten und damit sichergestellt ist, dass der Multiplikatoreffekt ihrer Teilnahme an Programmen und Initiativen der EU zum Tragen kommt; empfiehlt, lokale Akteure, einschließlich lokaler Behörden, im Hinblick auf die gemeinsame Entwicklung von Programmen zu konsultieren; fordert, dass innovative kooperative Konzepte entwickelt werden, die sich auf bereits bestehende Hilfsmittel und Netze stützen (Finanzhilfe, Untervergabe von Zuschüssen)[21], und dass diese unter Berücksichtigung eines ausgewogenes Geschlechterverhältnisses weiterverfolgt werden;
62. stellt fest, dass bei den Entwicklungsstrategien und -programmen eindeutig die materielle und soziokulturelle Benachteiligung im Vordergrund steht; fordert, dass gefährdete Gemeinschaften – auch in ländlichen und entlegenen Gebieten – im Hinblick auf einen stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt besser einbezogen werden;
63. fordert, dass den Tätigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten im Kulturbereich auf internationaler Ebene zu mehr Geltung verholfen wird und sie besser verbreitet werden, unter anderem durch Schaffung gemeinsamer Leitlinien[22] und indem das Zielpublikum in seiner eigenen Sprache angesprochen wird;
64. fordert einen Paradigmenwechsel bei der Medienberichterstattung, indem man sich für ein EU-Kulturportal, für Festivals und für die Weiterverfolgung des Konzepts der europäischen Kulturhäuser einsetzt, und zwar unter anderem, indem die lokalen Medien und Plattformen der sozialen Medien in strukturierter Form einbezogen werden, sowie auch in Zusammenarbeit mit der Europäischen Rundfunkunion (EBU), Euronews und Euranet;
65. fordert die EU auf, das Potenzial der Multimedia-Forschung in vollem Umfang zu nutzen, um die aktuellen Herausforderungen und Chancen in Entwicklungsländern zu verstehen, und zwar auch hinsichtlich kulturbezogener Fragen und der Bewertung der Rolle der Kultur auf dem Gebiet der Entwicklung und der internationalen Zusammenarbeit;
Globale Strategie der EU
66. betont, dass der Kultur als Soft-Power-Instrument, als Katalysator der Friedenssicherung, Stabilität und Versöhnung und als Triebkraft für eine nachhaltige sozioökonomische und menschliche Entwicklung große Bedeutung in der auswärtigen Politik der EU zukommt;
67. weist auf die wichtige Rolle von Bildung und Kultur für die Förderung des Bürgersinns und der interkulturellen Kompetenzen sowie für den Aufbau besserer gesellschaftlicher, menschlicher und wirtschaftlicher Perspektiven hin;
68. begrüßt, dass in der Globalen Strategie der EU hervorgehoben wird, dass es für ein besseres gegenseitiges Verständnis des interkulturellen und interreligiösen Dialogs bedarf; bedauert jedoch, dass der ideelle Wert von Kunst und Kultur für die Eindämmung von Radikalismus und Terrorismus nicht erwähnt wird; fordert daher die Verstärkung von Instrumenten, die eigens dafür vorgesehen sind, die Zusammenarbeit mit der Kulturbranche wie auch die Kulturbranche selbst zu stärken; fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der UNESCO, Interpol, der Weltzollorganisation und dem Internationalen Museumsrat zu vertiefen, um den illegalen Handel mit Kulturgütern stärker zu bekämpfen, der unter Umständen zur Finanzierung krimineller Aktivitäten, einschließlich terroristischer Organisationen, dient;
70. fordert die HR/VP auf, kulturellen Fragen einen besonderen Stellenwert im Fahrplan für die Umsetzung der Globalen Strategie der EU zuzuweisen;
71. betont, dass Europa, dessen Fundament auf den Werten der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ruht, auf seinen Erfahrungen und Erkenntnissen bezüglich der auswärtigen Politik aufbauen sollte, was sich wiederum in der Entwicklung der Beziehungen zu Drittländern durch Kultur und kulturelles Erbe niederschlagen sollte, und dass sich im Hinblick darauf der EU auch die Gelegenheit bietet, ihre kulturellen Werte zur Geltung zu bringen und nach außen zu tragen;
72. fordert gezielte kultur- und bildungspolitische Maßnahmen, die zentralen Zielen der Außen- und Sicherheitspolitik der EU dienlich sein und zur Stärkung der Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz der Menschenrechte beitragen können; weist darauf hin, dass im Jahr 2018 der 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen wird;
73. stellt fest, dass die EU durch ihren kulturellen Einfluss imstande ist, sich über die Kanäle ihrer vielfältigen kulturellen Identität international Geltung zu verschaffen;
74. weist darauf hin, dass Bildung und Kultur grundlegende Triebkräfte sind, die einen Beitrag dazu leisten, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2030 – mit besonderem Augenmerk auf der Stadterneuerung und den Städten in Europa und in der Welt – erreicht werden; fordert daher, die Rolle der Kultur sowie den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen im Vorschlag für einen neuen europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik hervorzuheben;
75. fordert, dass die internationalen Kulturbeziehungen in den Diskussionen über Migration und Flüchtlingspolitik stärker zum Tragen kommen; fordert die EU, deren Stärke in ihrer Einheit in Vielfalt liegt, nachdrücklich auf, ein ausgewogenes Konzept zu verfolgen, bei dem kulturellen Unterschieden Rechnung getragen wird und die Diaspora eine wesentliche Rolle einnimmt; betont, dass die Kultur eine Brücke für das gegenseitige Verständnis sein sollte, damit ein harmonischeres Zusammenleben möglich wird;
76. nimmt zur Kenntnis, dass die EU auch in bestimmten Umgebungen tätig ist, in denen der politische Kontext und der Rechtsrahmen der Entfaltung kultureller Beziehungen entgegenstehen und sie hemmen; stellt fest, dass die EU in Drittländern häufig unter den Folgen einer falschen, einseitigen und subjektiven Berichterstattung leidet und Gegenstand unverhohlener Propaganda ist; fordert diesbezüglich besondere Maßnahmen und eine angemessene Reaktion;
77. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die verfügbaren Ressourcen für den Zugang zu Bildung und Kultur insbesondere für minderjährige Migranten und Flüchtlinge in der EU und in Drittländern aufzustocken; fordert die Unterstützung der „Bildungskorridore“ für Studenten an Universitäten der EU (auch in Zusammenarbeit mit Fernuniversitäten) und unter uneingeschränkter Achtung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt;
78. fordert die Kommission und den EAD auf, die Kulturbeziehungen zu den direkten Nachbarländern der EU zu stärken, damit konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die Anreize für den interkulturellen Dialog[23] schaffen und dem Vorgehen gegen die Probleme dienen sollen, die sich der EU gegenwärtig im Hinblick auf Migration, Sicherheit und Radikalisierung stellen;
79. empfiehlt, dass die EU mit allen in diesem Bereich tätigen relevanten Institutionen sowie mit Partnern vor Ort zusammenarbeitet, wenn es gilt, ihre Ziele im Bereich der internationalen kulturellen Beziehungen umzusetzen, und zwar durch multilaterale Zusammenarbeit in internationalen Organisationen und durch Partnerschaften mit Hauptakteuren vor Ort;
80. fordert die Kommission und den EAD auf, die Zusammenarbeit mit dem Erweiterten Teilabkommen über Kulturwege des Europarates zu verstärken, einem institutionellem Instrument zur Stärkung von Kulturelbeziehungen an der Basis, auch mit Drittländern, das dazu dient, die grundlegenden Werte der kulturellen Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und der nachhaltigen territorialen Entwicklung von weniger bekannten kulturellen Reisezielen zu fördern und zugleich ihr gemeinsames kulturelles Erbe zu bewahren;
81. fordert die EU auf, eng mit allen Staaten zusammenzuarbeiten, die denselben Zielen und Werten anhängen wie sie und bereit sind, sich dafür einzusetzen; betont, dass dies besonders wichtig ist, damit ein legitimes und gefestigtes Vorgehen eingerichtet und die EU als globaler Akteur anerkannt wird;
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82. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] http://ec.europa.eu/culture/library/publications/global-cultural-citizenship_en.pdf
- [2] ABl. C 287 vom 29.4.2007, S. 1
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0441.
- [4] http://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/199
- [5] ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 10.
- [6] ABl. C 377E vom 7.12.2012, S. 135.
- [7] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0005.
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0403.
- [9] ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 4.
- [10] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0293.
- [11] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0486.
- [12] ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 41.
- [13] ABl. C 346 vom 21.9.2016, S. 55.
- [14] ABl. C 247E vom 15.10.2009, S. 32.
- [15] http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2016/563418/IPOL_STU(2016)563418_EN.pdf
- [16] http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2013/513985/IPOL-CULT_ET(2013)513985_EN.pdf
- [17] http://ec.europa.eu/dgs/fpi/showcases/eu_perceptions_study_en.htm
- [18] Z. B. Erasmus, Horizont 2020 und Kreatives Europa.
- [19] Das Besucherprogramm der Europäischen Union (EUVP), das 1974 vom Parlament und der Kommission eingerichtet wurde, ist beispielsweise ein individuelles Studienprogramm für vielversprechende junge Führungskräfte und Meinungsführer aus Ländern außerhalb der EU unter dem Motto „Gemeinsame EU-Werte weltweit seit 1974“.
- [20] Die Generaldirektionen der Kommission (vor allem für Bildung, Jugend, Sport und Kultur (EAC), Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (DEVCO), Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (NEAR), Forschung und Innovation (RTD) und Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (CONNECT)), der EAD, der Dienst für außenpolitische Instrumente, die EU-Delegationen, die Delegationen der Mitgliedstaaten, die kulturellen Einrichtungen der Mitgliedstaaten im Ausland, der Europarat, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen, die Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute (EUNIC), der Internationale Museumsrat (ICOM), das Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM), die UNESCO, internationale Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, regierungsunabhängige Organisationen, ortsansässige kulturelle Akteure, Straßenkünstler und andere Plattformen und Netze.
- [21] Beispielsweise das von der EU finanzierte Programm „Med Culture“, bei dem es um die Entwicklung und Verbesserung kulturpolitischer Maßnahmen und von Verfahren mit Bezug zum Kulturbereich geht. Bei dem partizipativen Konzept werden Akteure der Zivilgesellschaft, Ministerien und private und öffentliche Einrichtungen, die im Kulturbereich arbeiten, sowie andere damit verbundene Bereiche miteinbezogen.
- [22] Ein Vorschlag wäre beispielsweise die Einsetzung von „Kulturbotschaftern“, die sich für die europäische Integration und internationale Beziehungen einsetzen und diese fördern (ähnlich wie die Botschafter des guten Willens der Vereinten Nationen). Künstler, Musiker, Autoren usw. könnten diese Aufgabe übernehmen.
- [23] Ein Beispiel ist das von der EU mitfinanzierte Projekt „Young Arab Voices“ (Junge arabische Stimmen).
BEGRÜNDUNG
Gemeinsam mit ihren Partnerländern und Mitgliedstaaten setzt sich die Europäische Union für Frieden, Stabilität und das Wohlergehen ihrer Bürger ein. Angesichts der Destabilisierung und der vielen Krisen, mit denen die Welt konfrontiert ist, müssen neue Konzepte der Diplomatie in Betracht gezogen werden.
Daher muss die Europäische Union, deren Stärke ihre Einheit in Vielfalt ist, innovative Wege für ein Engagement finden, indem sie Raum für Dialog und Bewusstsein schafft. Kultur ist ein Grundrecht jedes Einzelnen. Sie fördert die persönliche und kollektive Entfaltung in der Gesellschaft. Kultur ist seit langem ein fester strategischer Bestandteil der internationalen Beziehungen der EU[1] und gilt als Bereich der Zusammenarbeit mit einem Querschnittskonzept in Entwicklungsländern und entwickelten Ländern[2]. Die Förderung der internationalen Kulturbeziehungen als Soft-Power-Instrument ist auf positive Art von wesentlicher Bedeutung. Dabei muss immer Gegenseitigkeit gewährleistet sein: Internationale Kulturbeziehungen dienen sowohl dazu, die europäischen Werte in der restlichen Welt zu verbreiten, als auch dazu, bei den europäischen Bürgern ein Bewusstsein für andere Kulturen und unsere Fähigkeit, von ihnen zu lernen, zu wecken.
Die Kommission und die Hohe Vertreterin haben am 8. Juni 2016 die gemeinsame Mitteilung „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ vorgelegt[3]. Damit sollen Anreize für die kulturelle Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Partnerländern geschaffen werden. Außerdem soll eine internationale Ordnung auf der Grundlage von Frieden, Rechtsstaatlichkeit, freier Meinungsäußerung, interkulturellem und interreligiösem Dialog, gegenseitigem Verständnis und der Wahrung von Grundwerten gefördert werden.
Das Europäische Parlament bekräftigte in seiner Entschließung vom 12. Mai 2011 zu der kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU (2010/2161(INI)), dass Kultur eine wichtige Rolle im außenpolitischen Handeln spielt, und äußerte Bedenken angesichts der Fragmentierung der externen EU-Kulturpolitik und -projekte. Es forderte daher „die Entwicklung einer sichtbaren gemeinsamen EU-Strategie für die kulturellen Aspekte der Außenbeziehungen der EU“. Außerdem forderte es einen zentralen Informationszugang im Internet mit Informationen über einschlägige Förderprogramme und kulturelle Veranstaltungen sowie Strukturen im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), die für Kulturbelange vorgesehen sind, und entsprechende Mitarbeiter in den EU-Delegationen.
Darüber hinaus sprach sich das Europäische Parlament im Zuge der Vorbereitungen des Haushaltsplans für 2013 zugunsten einer vorbereitenden Maßnahme für die Kultur in der Außenpolitik aus. Im Rahmen dieser vorbereitenden Maßnahme wurde eine Studie durchgeführt, deren Grundlage ein umfassendes Erfassungs- und Konsultationsverfahren bildete, an dem zahlreiche verschiedene Interessenträger aus der EU und aus Drittstaaten beteiligt waren. Die Studie wurde bei einer Konferenz im April 2014 vorgestellt und erörtert und floss in die Entwicklung der Strategie zu diesem Thema ein.
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Dezember 2014 zum Arbeitsplan für Kultur (2015–2018) plante der Rat weitere Schritte auf dem Weg zu einem Strategiekonzept für Kultur in den Außenbeziehungen der EU, beispielsweise eine Studie zu bestehenden Kulturprogrammen, die Ländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik offenstehen, und gemeinsame informelle Tagungen hoher Beamten der Kulturministerien bzw. der Außenministerien sowie Folgemaßnahmen zu der vorbereitenden Maßnahme.
Als Reaktion auf die gemeinsame Mitteilung beschloss das Europäische Parlament, den vorliegenden Initiativbericht auszuarbeiten, bei dem der CULT- und der AFET-Ausschuss federführend sind. In dem Bericht werden die Ziele vorgelegt und im Abschnitt „Staatsführung und Hilfsmittel“ eine Reihe konkreter Maßnahmen und Empfehlungen genannt, die die EU im Hinblick auf die Schaffung einer künftigen Strategie für internationale Kulturbeziehungen befolgen sollte.
Der gemeinsame Bericht ist in vier Bereiche gegliedert:
• Ziele
• Governance und Hilfsmittel
• Persönliche Kontakte
• Die Globale Strategie der EU
In dem Bericht wird gefordert, dass den kulturellen Rechten als wesentlichem Bestandteil der grundlegenden Menschenrechte zu mehr Geltung verholfen und die Kultur aufgrund ihres ideellen Werts neben sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten als alleinstehende, transversale vierte Säule der nachhaltigen Entwicklung betrachtet wird.
Nachdem in dem Bericht festgestellt wird, dass die Politik und die Maßnahmen der EU gegenüber Drittländern kohärenter werden müssen, werden mehr Synergien zwischen allen Beteiligten – darunter auch Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und lokalen Behörden – gefordert, damit die Wirksamkeit der Ressourcen sichergestellt ist. Dem Bericht zufolge sollten die EU und die Mitgliedstaaten vereint vorgehen: Jeder Mitgliedstaat könnte im Rahmen seiner rotierenden Präsidentschaft gemeinsame Maßnahmen mit der EU ergreifen, z. B. Ausstellungen und Festivals, insbesondere für Staaten ohne kulturelle Vertretung im Ausland. Außerdem wird empfohlen, dem EAD und der Kommission entsprechende personelle und finanzielle Mittel zuzuweisen und in jeder EU-Delegation eine Anlaufstelle zu benennen, die dem Kontakt zu den einschlägigen Interessenträgern dient. Darüber hinaus wird angeregt, dass internationale Kulturbeziehungen im Hinblick auf den Kapazitätsaufbau der Akteure in diesem Bereich Gegenstand von Bildung, Schulung und Forschung sein sollten. Ferner wird eine eindeutige Abgrenzung der Rolle der kulturellen Einrichtungen der Mitgliedstaaten durch das EUNIC und andere Netze gefordert und ein integratives und gleichberechtigtes Vorgehen gegenüber allen Beteiligten empfohlen.
In dem Bericht werden die Kommission und die HR/VP aufgefordert, jährliche und mehrjährige Aktionspläne mit Maßnahmen, strategischen thematischen und geografischen Prioritäten und gemeinsamen Zielsetzungen vorzulegen, regelmäßig die Umsetzung der gemeinsamen Mitteilung zu überprüfen und dem Europäischen Parlament Bericht zu erstatten.
Des Weiteren wird gefordert, die Kultur mit angemessener Mittelausstattung in alle bestehenden und künftigen bilateralen und multilateralen Kooperationsabkommen aufzunehmen und die internationalen Aspekte vor allem bei Erasmus, dem Programm „Kreatives Europa“ und Horizont 2020 stärker in den Vordergrund zu stellen.
In dem Bericht wird vorgeschlagen, dass ein spezielles EU-Programm für die internationale Mobilität und den internationalen Austausch speziell für junge Fachleute aus dem Kultur- und Kreativbereich und Künstler, z. B. Aufenthaltsprogramme, entwickelt und Mittel dafür vorgesehen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in dem Bericht angesprochen wird, ist die erforderliche Beteiligung der Bürger, Interessenträger, Netzwerke, der Zivilgesellschaft und regierungsunabhängiger Organisationen, damit sie besser Zugang zu den Programmen und zu Fördermitteln erhalten, wobei vor allem der Übergang von einem von oben nach unten gerichteten Präsentationsansatz zu persönlichen Kontakten wichtig ist. Der Zivilgesellschaft muss eine größere Bedeutung zukommen, was die Bemühungen um interkulturellen Austausch, persönliche Kontakte, friedensbildende Initiativen und einen stärkeren sozialen Zusammenhalt betrifft. Die Kunst ist dabei ein mächtiges Werkzeug. Die EU kann bei diesem Austausch maßgeblich mitwirken. Sie ist in der Lage, bewährte Verfahren zu entwickeln, zu fördern und auszutauschen.
Gerade auf die Tätigkeiten junger Menschen (z. B. ortsansässiger Künstler, Breitensport) sollte besonderes Augenmerk gelegt werden, aber auch darauf, inwiefern ihre Tätigkeiten ein in hohem Maße kritisches und unabhängiges Denken darstellen und ihren Alltag und die zwischenmenschlichen Beziehungen beeinflussen.
Daher wird in dem Bericht empfohlen, frühzeitig die ortsansässigen Akteure und Organisationen der Zivilgesellschaft zu konsultieren und sich auf bereits vorhandene Fachkenntnisse und Netze zu stützen, indem ein strukturierter Dialog gefördert wird. Zusätzlich zu den genannten Empfehlungen wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass den Tätigkeiten der EU im Kulturbereich auf internationaler Ebene zu mehr Geltung verholfen werden sollte und sie besser verbreitet werden sollten.
Überdies nimmt die Verknüpfung mit der Globalen Strategie der EU eine tragende Rolle in dem Bericht ein. Sie ist unbestreitbar notwendig, wenn es um interkulturellen und interreligiösen Dialog geht. Wenn das gegenseitige Verständnis im Hinblick auf die Unterbindung und Bekämpfung von Extremismus, Radikalisierung und Ausgrenzung gefördert werden soll, ist ein besserer Dialog zwischen den religiösen Gemeinschaften ausschlaggebend. Der Fokus liegt auf der Anerkennung, dem Verständnis und der Toleranz gegenüber anderen Kulturen auf der Grundlage einer verbindlichen globalen Ethik, die auf universellen Werten und gegenseitiger Achtung über kulturelle Grenzen hinweg beruht (UNESCO).
In dem Bericht wird die EU aufgefordert, eng mit allen Staaten zusammenzuarbeiten, die denselben Zielen und Werten anhängen wie sie und bereit sind, sich dafür einzusetzen. Dies ist besonders wichtig, damit ein legitimes und gefestigtes Vorgehen eingerichtet und die EU als globaler Akteur anerkannt wird.
- [1] „Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ (COM(2007)0242).
- [2] Bericht der Kommission über die Umsetzung der europäischen Kulturagenda (COM(2010)0390).
- [3] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1465397367485&uri=JOIN:2016:29:FIN.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
30.5.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
62 13 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Petras Auštrevičius, Andrea Bocskor, Mario Borghezio, Victor Boştinaru, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Angel Dzhambazki, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, María Teresa Giménez Barbat, Giorgos Grammatikakis, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Petra Kammerevert, Manolis Kefalogiannis, Janusz Korwin-Mikke, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Svetoslav Hristov Malinov, Andrejs Mamikins, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Luigi Morgano, Javier Nart, Momchil Nekov, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, Helga Trüpel, Miguel Urbán Crespo, Ivo Vajgl, Geoffrey Van Orden, Sabine Verheyen, Anders Primdahl Vistisen, Boris Zala, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Krystyna Łybacka |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Laima Liucija Andrikienė, Neena Gill, Marek Jurek, Antonio López-Istúriz White, Morten Løkkegaard, David Martin, Norica Nicolai, Soraya Post, Marietje Schaake, Jean-Luc Schaffhauser, Igor Šoltes, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Ramona Nicole Mănescu, Josep-Maria Terricabras, Vladimir Urutchev, Jarosław Wałęsa, Flavio Zanonato |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
62 |
+ |
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ALDE |
Petras Auštrevičius, María Teresa Giménez Barbat, Iveta Grigule, Ilhan Kyuchyuk, Morten Løkkegaard, Javier Nart, Norica Nicolai, Jozo Radoš, Marietje Schaake, Ivo Vajgl |
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EFDD |
Fabio Massimo Castaldo |
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PPE |
Michèle Alliot-Marie, Laima Liucija Andrikienė, Andrea Bocskor, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Eduard Kukan, Antonio López-Istúriz White, Svetoslav Hristov Malinov, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Vladimir Urutchev, Sabine Verheyen, Jarosław Wałęsa, Bogdan Andrzej Zdrojewski |
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S&D |
Nikos Androulakis, Victor Boştinaru, Silvia Costa, Andi Cristea, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Neena Gill, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Krystyna Łybacka, Andrejs Mamikins, David Martin, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Soraya Post, Boris Zala, Flavio Zanonato |
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Verts/ALE |
Klaus Buchner, Ulrike Lunacek, Tamás Meszerics, Igor Šoltes, Jordi Solé, Josep-Maria Terricabras, Helga Trüpel, Bodil Valero |
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13 |
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ECR |
Angel Dzhambazki, Anna Elżbieta Fotyga, Marek Jurek, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Anders Primdahl Vistisen |
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EFDD |
James Carver |
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ENF |
Mario Borghezio, Jean-Luc Schaffhauser |
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GUE/NGL |
Nikolaos Chountis |
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NI |
Georgios Epitideios, Janusz Korwin-Mikke |
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4 |
0 |
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GUE/NGL |
Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Miguel Urbán Crespo, Marie-Christine Vergiat |
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Erläuterungen:
+ : dafür
- : gegen
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