BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet)
22.6.2017 - (COM(2016)0788 – C8-0516/2016 – 2016/0393(COD)) - ***I
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Iskra Mihaylova
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 50 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet)
(COM(2016)0788 – C8-0516/2016 – 2016/0393(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0788),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 338 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0516/2016),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. März 2017[1],
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8‑0231/2017),
1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Faktengestützte politische Maßnahmen und stärker integrierte territoriale Strategien, die die Vielfalt der Regionen in der EU widerspiegeln, haben in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen. In den im Gemeinsamen Strategischen Rahmen festgelegten Grundsätzen der Kohäsionspolitik 2014-2020 wird hervorgehoben, dass die Vorgehensweise zur Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums der Rolle der Städte, des städtischen Umfelds, des ländlichen Raums und der Küstengebiete Rechnung tragen und die Bindungen zwischen Stadt und Land berücksichtigen muss.
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat in den letzten Jahren damit begonnen, Statistiken zu einer Reihe dieser territorialen Typologien zu veröffentlichen, um dem Bedarf der Entscheidungsträger in der EU besser gerecht zu werden.
Eurostat veröffentlicht zahlreiche gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) auf regionaler Ebene erstellte Statistiken. Diese Statistiken werden unter anderem bei der Festlegung, welche Unterstützung im Rahmen der Kohäsionsfonds für die europäischen Regionen in Frage kommt, umfassend für die Beschlussfassung in der Regionalpolitik der EU herangezogen. Die aktuelle NUTS-Verordnung deckt allerdings die territorialen Typologien noch nicht ab, weshalb mit diesem Vorschlag Abhilfe geschaffen werden soll.
Auch das Europäische Statistische System (ESS) nutzt diese territorialen Typologien – insbesondere den Verstädterungsgrad und die Definition für Städte – bereits, um beispielsweise festzulegen, welche Regionen für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Frage kommen, damit innovative Maßnahmen in größeren und kleineren Städten und Vororten durchgeführt werden können. Das ESS erkennt diese Typologien aber noch nicht formell an, da sie keinen Rechtsstatus besitzen.
Die Kommission und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben die betreffenden territorialen Typologien gemeinsam festgelegt, und die Kommission hat Methoden für ihre Einrichtung und Erhaltung entwickelt.
Mit dem Vorschlag könnten Daten auf der Grundlage der Typologien gebündelt werden. So könnte beispielsweise das BIP in städtischen und ländlichen Gebieten verglichen oder die Beschäftigung entsprechend dem Verstädterungsgrad ermittelt werden. Diese Angaben sind für die Gestaltung künftiger politischer Maßnahmen und Strategien von großer Bedeutung.
Zusammenfassend verfolgt die Kommission mit den nun vorgeschlagenen Änderungen des bestehenden Rechtstextes in erster Linie das Ziel, für die Zwecke der europäischen Statistik eine rechtliche Anerkennung der territorialen Typologien und der Definition von Städten einzuführen. Dazu gehört auch, dass die wichtigsten Definitionen und statistischen Kriterien für die unterschiedlichen territorialen Typologien festgelegt werden und für ihre einheitliche und transparente Anwendung sowie für ihre Verwendung sowohl auf der Ebene der EU als auch in den Mitgliedstaaten gesorgt wird. Außerdem enthält der Vorschlag Bestimmungen, mit denen der Kommission die Befugnis übertragen würde, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Standpunkt der Berichterstatterin
Da es sich um einen rein technischen Vorschlag handelt, der sich nicht auf den Haushalt der EU auswirkt und den bereits verwendeten territorialen Typologien rechtliche Anerkennung verschafft, begrüßt die Berichterstatterin den Vorschlag und empfiehlt dem Ausschuss und – in der Plenarphase – dem Parlament, den Vorschlag der Kommission ohne Änderungen zu übernehmen.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Territoriale Typologien (Tercet) |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0788 – C8-0516/2016 – 2016/0393(COD) |
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Datum der Übermittlung an das EP |
13.12.2016 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
REGI 15.12.2016 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Iskra Mihaylova 6.2.2017 |
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Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses |
20.6.2017 |
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Prüfung im Ausschuss |
24.4.2017 |
30.5.2017 |
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Datum der Annahme |
20.6.2017 |
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Datum der Einreichung |
22.6.2017 |
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