BERICHT mit einem nichtlegislativen Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits

23.6.2017 - (12502/2016 – C8-0517/2016 – 2016/0298(NLE) – 2017/2036(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Elena Valenciano


Verfahren : 2017/2036(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0233/2017
Eingereichte Texte :
A8-0233/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER NICHTLEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits

(12502/2016 – C8-0517/2016 – 2016/0298(NLE)2017/2036(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis darauf, dass die EU und Kuba im Jahr 1988 diplomatische Beziehungen aufgenommen haben,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12502/2016),

–  unter Hinweis auf das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit („Political Dialogue and Cooperation Agreement“ – PDCA) zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits (12504/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 und 209 sowie Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a sowie Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0517/2016),

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und insbesondere Titel V zum auswärtigen Handeln der Union,

–  gestützt auf den AEUV und insbesondere auf den Fünften Teil, Titel I–III und V,

–  unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt vom 2. Dezember 1996, den der Rat auf der Grundlage von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union zu Kuba festgelegt hat[1],

–  unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2016/2233 des Rates vom 6. Dezember 2016 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 96/697/GASP zu Kuba[2],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 zur Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2009 mit dem Titel: „Die Europäische Union und Lateinamerika: Global Players und Partner“ (COM(2009)0495),

–  unter Hinweis auf die auf den bislang abgehaltenen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union abgegebenen Erklärungen und insbesondere auf die auf dem zweiten Gipfeltreffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) vom 10./11. Juni 2015 in Brüssel abgegebene Erklärung zum Thema „Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft: Für eine prosperierende, durch Zusammenhalt geprägte und nachhaltige Gesellschaft für unsere Bürger“, in dessen Rahmen die politische Erklärung mit dem Titel „Eine Partnerschaft für die nächste Generation“ verabschiedet wurde,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2012 zur Gemeinsamen Strategie EU-Karibik,

–  unter Hinweis auf den Auftritt des Sonderbeauftragten für Menschenrechte in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Unterausschusses Menschenrechte des Europäischen Parlaments vom 12. Oktober 2016 zur Erläuterung der Ergebnisse des Menschenrechtsdialogs zwischen Kuba und der EU,

–  unter Hinweis auf die Berichte zivilgesellschaftlicher Organisationen in Kuba,

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom ... zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kuba, insbesondere die Entschließungen vom 17. November 2004 zu Kuba[3], vom 2. Februar 2006 zur Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regierung[4], vom 21. Juni 2007 zu Kuba[5] und vom 11. März 2010 zur Lage der Gefangenen aus Gesinnungsgründen in Kuba[6],

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere internationale Menschenrechtsverträge und -instrumente,

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0233/2017),

A.  in der Erwägung, dass tiefgreifende historische, wirtschaftliche und kulturelle Bindungen zwischen Europa und Kuba bestehen;

B.  in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik vielfältig und thematisch breit gefächert sind;

C.  in der Erwägung, dass die EU Beziehungen zur Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) unterhält; in der Erwägung, dass die CELAC die Möglichkeit begrüßt, dass die Beziehungen zwischen der EU und Kuba ausgeweitet werden;

D.  in der Erwägung, dass Kuba das einzige Land in Lateinamerika und der Karibik war, mit dem die EU kein wie auch immer gestaltetes Abkommen unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass 20 ihrer Mitgliedstaaten verschiedene Arten von bilateralen Abkommen unterzeichnet haben und gute Beziehungen zu der Insel unterhalten;

E.  in der Erwägung, dass der Gemeinsame Standpunkt 96/697/GASP durch den Beschluss (GASP) 2016/2233 des Rates vom 6. Dezember 2016 aufgehoben wurde;

F.  in der Erwägung, dass im Jahr 2008 der hochrangige Dialog zwischen der EU und Kuba sowie die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wiederaufgenommen wurden; in der Erwägung, dass der Rat im Jahr 2010 eine Beratung über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Kuba eingeleitet und im Februar 2014 Verhandlungsrichtlinien verabschiedet hat, woraufhin im April 2014 offizielle Verhandlungen über ein PDCA aufgenommen und am 11. März 2016 abgeschlossen wurden;

G.  in der Erwägung, dass im PDCA die allgemeinen Grundsätze und Ziele für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba festgelegt werden, zu denen die drei Hauptkapitel politischer Dialog, Zusammenarbeit und sektorpolitischer Dialog sowie Handel und handelspolitische Zusammenarbeit zählen;

H.  in der Erwägung, dass die Menschenrechte sowohl im Kapitel politischer Dialog als auch im Kapitel Zusammenarbeit aufgeführt werden; in der Erwägung, dass beide Vertragsparteien mit dem PDCA ihre Achtung der universellen Menschenrechte bekräftigen, wie es auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiteren einschlägigen internationalen Instrumenten zu den Menschenrechten festgelegt ist; in der Erwägung, dass beide Vertragsparteien mit dem PDCA ihre Verpflichtung bekräftigen, die Rolle der Vereinten Nationen sowie alle Grundsätze und Ziele zu stärken, die in der Charta der Vereinten Nationen verankert sind; in der Erwägung, dass das auswärtige Handeln der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union von den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte – einschließlich der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte – und Grundfreiheiten, der Achtung der Menschenwürde, dem Grundsatz der Gleichheit und dem Grundsatz der Solidarität sowie der Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts geleitet werden sollte; in der Erwägung, dass die Einhaltung der Menschenrechte und die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinn eine grundlegende Bestrebung des Abkommens des PDCA sein sollte;

I.  in der Erwägung, dass im PDCA eine sogenannte Menschenrechtsklausel enthalten ist, bei der es sich um ein wesentliches Standardelement von internationalen Übereinkommen der EU handelt, wodurch möglich wird, das PDCA bei Verletzungen der Menschenrechtsbestimmungen auszusetzen;

J.  in der Erwägung, dass sich beide Vertragsparteien auf die umfassenden Modalitäten und Bereiche für die Zusammenarbeit im Kapitel Zusammenarbeit verständigt haben, wozu auch Themen in den Bereichen Menschenrechte, Governance, Justiz und Zivilgesellschaft gehören;

K.  in der Erwägung, dass Kuba bereit ist, mit der EU im Rahmen des Europäischen Instruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) zusammenzuarbeiten; in der Erwägung, dass die Schlüsselziele des EIDHR darin bestehen, die Demokratie in Drittstaaten zu fördern, auszubauen und zu konsolidieren sowie die Achtung und die Einhaltung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu verbessern; in der Erwägung, dass mit dem PDCA beide Vertragsparteien anerkennen, dass Demokratie auf dem frei geäußerten Willen der Bevölkerung beruht, ihre eigenen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Systeme zu bestimmen, sowie auf deren uneingeschränkten Teilhabe an allen Aspekten des Lebens;

L.  in der Erwägung, dass der Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Kuba unter der Leitung des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte im Jahr 2015 aufgenommen wurde; in der Erwägung, dass die Lage der Menschenrechte angespannt bleibt;

M.  in der Erwägung, dass zu den Themen, die beim zweiten Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs im Juni 2016 in Kuba unter der Beteiligung von Fachministerien und Fachagenturen erörtert wurden, die Vereinigungsfreiheit und Menschenrechtsthemen in einem multilateralen Kontext gehörten, beispielsweise die Todesstrafe; in der Erwägung, dass das dritte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs am 22. Mai 2017 in Brüssel stattfand;

N.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit bei drei unterschiedlichen Anlässen an kubanische Aktivisten vergeben hat, nämlich an Oswaldo Payá im Jahr 2002, an die Damen in Weiß im Jahr 2005 und an Guillermo Fariñas im Jahr 2010;

O.  in der Erwägung, dass die EU nunmehr der größte ausländische Investor in Kuba und der wichtigste Export- und Handelspartner des Landes ist, wobei sich der Handel insgesamt und die EU-Exporte nach Kuba zwischen 2009 und 2015 verdoppelt haben;

P.  in der Erwägung, dass im PDCA ein Kapitel den Grundsätzen des internationalen Handels gewidmet ist und dass sich das Abkommen mit der Zusammenarbeit im Zollbereich, den Erleichterungen und der Diversifizierung des Handels, Standards und technischen Normen, nachhaltigem Handel sowie der Förderung einer stabilen, transparenten und diskriminierungsfreien Investitionsregelung befasst; in der Erwägung, dass die Insel mit einer Liberalisierung des Handels, wirtschaftlichen und finanziellen Investitionen, technologischer Innovation und allgemeinen Marktfreiheiten ihre Volkswirtschaft modernisieren könnte;

Q.  in der Erwägung, dass in den „Grundzügen der Wirtschafts- und Sozialpolitik“ für Kuba, die im Anschluss an eine öffentliche Debatte im Jahr 2011 angenommen wurden, Vorschläge zur Reform, Aktualisierung und Modernisierung enthalten sind;

R.  in der Erwägung, dass 2016 in Kuba zwei neue öffentliche Debatten zu den Themen „Konzeptualisierung des Wirtschafts- und Sozialmodells“ und „Nationaler Plan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung bis 2030: Vision der Nation, strategische Achsen und Sektoren“ eröffnet wurden;

S.  in der Erwägung, dass sich die EU und Kuba darauf verständigt haben, die geschlechtsspezifische Perspektive in allen Bereichen ihrer Zusammenarbeit aufzunehmen und der Prävention und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

T.  in der Erwägung, dass Kuba elf der achtzehn Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen unterzeichnet und acht von ihnen ratifiziert hat; in der Erwägung, dass Kuba den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nicht ratifiziert hat;

U.  in der Erwägung, dass Kuba alle acht grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert hat;

V.  in der Erwägung, dass die kubanische Nationalversammlung seit 1977 Teil der weltweiten Interparlamentarischen Union ist;

W.  in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen 26 aufeinanderfolgende Resolutionen angenommen hat, in denen die Beendigung des US-amerikanischen Embargos gegen Kuba gefordert wurde, und dass die Resolution im Oktober 2016 erstmals einstimmig angenommen wurde;

X.  in der Erwägung, dass das besagte Embargo gegen Kuba sowie die gegen das Land vor über 50 Jahren erlassenen US-amerikanischen Gesetze, die – wie das Helms-Burton-Gesetz – Merkmale von Extraterritorialität aufweisen, trotz der Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern fortbestehen; in der Erwägung, dass dies ein Hindernis für die Wirtschaftsentwicklung darstellt, immense wirtschaftliche Verluste für die Insel mit sich bringt und sich zudem auf die Tätigkeiten der europäischen Unternehmen vor Ort auswirkt;

Y.  in Erwägung der wichtigen und konstruktiven Rolle Kubas als Vermittler bei der Beilegung von Konflikten zwischen und innerhalb von Ländern, wie sie unlängst bei der Aushandlung und dem Abschluss des Friedensabkommens zwischen der kolumbianischen Regierung und den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens (FARC) zum Ausdruck kam;

1.  begrüßt, dass das PDCA zwischen der EU und Kuba am 12. Dezember 2016 in Brüssel unterzeichnet wurde, und erklärt, dass dieses Abkommen ein Instrument darstellt, mit dem ein neuer Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba bereitgestellt wird, wobei die Interessen der EU gewahrt werden und der Gemeinsame Standpunkt aus dem Jahr 1996 durch das Abkommen ersetzt wird; betont, dass der Erfolg dieses Abkommens von seiner Umsetzung und Einhaltung abhängt;

2.  verweist auf den hohen strategischen Wert der Beziehungen zwischen der EU und Kuba;

3.  stellt fest, dass die Struktur, der Inhalt und die Dynamik des Abkommens an die Grundsätze und Werte angepasst sind, die von den EU-Organen für deren Außenbeziehungen festgelegt wurden;

4.  betont, dass der Rat der EU zugestimmt hat, dass ein neuer Rahmen für die Beziehungen zu Kuba geschaffen wird, und den Beschluss gefasst hat, die Verhandlungen aufzunehmen und innerhalb einer bemerkenswert kurzen Frist erfolgreich abzuschließen;

5.  hebt die Verpflichtung hervor, die Kuba gegenüber der EU eingegangen ist, sowie die Verantwortung beider Vertragsparteien mit Blick auf die Erfüllung der Bestimmungen des Abkommens, auch im Rahmen des politischen Dialogs;

6.  weist darauf hin, dass das PDCA als erstes Abkommen zwischen der EU und Kuba einen Wendepunkt in den bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien darstellen wird; begrüßt, dass sich beide Vertragsparteien darauf verständigt haben, diese Beziehung strukturiert weiterzuentwickeln und einer gegenseitigen Agenda sowie gegenseitigen Verpflichtungen zuzustimmen, die für beide Unterzeichner verbindlich sind;

7.  betont, wie wichtig die Aufnahme des Kapitels über politischen Dialog und die Einführung eines institutionalisierten Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Kuba sind; fordert die EU auf, die Vorstellungen des Parlaments über Demokratie, universelle Menschenrechte und Grundfreiheiten wie der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freiheit der politischen Vereinigung und der Informationsfreiheit in all ihren Ausprägungen sowie seine „weltweite Politik zur Unterstützung der Verteidiger der Menschenrechte“ im Rahmen dieses Dialogs durchweg zu unterstützen; legt beiden Vertragsparteien nahe, in diesem Dialog ohne Einschränkungen Garantien für die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und die aktive Teilhabe aller politischen Akteure der Zivilgesellschaft und der Opposition festzulegen;

8.  hebt die Bedeutung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Kuba hervor und begrüßt, dass er noch vor dem Abschluss der PDCA-Verhandlungen aufgenommen wurde; bekräftigt, dass die Ziele der EU-Politik gegenüber Kuba die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung umfassen, in deren Rahmen der Lebensstandard der kubanischen Bevölkerung verbessert werden soll;

9.  nimmt die von Kuba unternommenen Anstrengungen zur Kenntnis, die Grundprinzipien der Vereinten Nationen in den Bereichen Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte in seine Rechtsordnung einzugliedern, und fordert Kuba mit Nachdruck auf, die noch anhängigen Übereinkommen der Vereinten Nationen in den Bereichen Menschenrechte zu ratifizieren, und zwar konkret den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau; nimmt die Arbeit des kubanischen nationalen Zentrums für Sexualaufklärung zur Kenntnis; fordert die kubanische Regierung auf, sich weiterhin darum zu bemühen, jede Form von Diskriminierung und Ausgrenzung der LGBTI-Gemeinschaft zu beenden;

10.  fordert die kubanische Regierung mit Nachdruck auf, ihre Menschenrechtspolitik an die internationalen Normen anzugleichen, die in den Chartas, Erklärungen und internationalen Instrumenten, zu deren Unterzeichnern Kuba gehört, festgelegt sind; betont, dass die Verfolgung und Inhaftierung von Menschen wegen ihrer Ideale und ihrer friedlichen politischen Betätigung einen Verstoß gegen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthaltenen Bestimmungen darstellt, und fordert daher die Freilassung aller unter solchen Umständen inhaftierten Personen;

11.  weist darauf hin, dass das PDCA eine Bestimmung zur Aussetzung des Abkommens bei Verletzungen der Menschenrechtsbestimmungen umfasst; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) nachdrücklich auf, die Einführung eines regelmäßigen Austauschs mit dem Parlament über die Umsetzung des PDCA, die Erfüllung der gegenseitigen, im PDCA vorgesehenen Verpflichtungen und insbesondere die Verwirklichung aller in dieser Entschließung erwähnten Bestimmungen im Bereich der Menschenrechte, Umweltrechte und Arbeitnehmerrechte sicherzustellen; fordert den EAD – insbesondere über die EU-Delegation – auf, die Lage der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in Kuba bei der Umsetzung des PDCA nach Kräften sorgfältig zu verfolgen und dem Parlament Bericht zu erstatten;

12.  betont, dass das PDCA dazu beitragen sollte, die Lebensbedingungen und die sozialen Rechte der kubanischen Bürger zu verbessern, und bekräftigt, dass es wichtig ist, sich systematisch für die Förderung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, einzusetzen;

13.  begrüßt, dass im PDCA ausdrücklich auf die Zivilgesellschaft als Akteur der Zusammenarbeit verwiesen wird; bekundet seine tief empfundene Solidarität mit der kubanischen Bevölkerung und seine Unterstützung für die Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie und der Achtung und Förderung der Grundfreiheiten; legt beiden Vertragsparteien des Abkommens nahe, eine aktive Rolle der kubanischen Zivilgesellschaft in der Phase der Umsetzung des Abkommens zu fördern;

14.  hebt die wichtige Rolle der kubanischen Zivilgesellschaft bei der wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung des Landes hervor; betont, dass der Zivilgesellschaft in allen Bereichen des Abkommens eine maßgebliche Rolle zukommen muss, auch im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe; weist darauf hin, dass das Parlament die kubanische Zivilgesellschaft bei ihrer Aufgabe, die Menschenrechte und die Demokratie in Kuba zu fördern, durch die Verleihung des Sacharow-Preises unterstützt.

15.  weist darauf hin, dass die Internetverbindung in Kuba zu den langsamsten weltweit gehört, dass der Internetzugang äußerst kostspielig ist und dass Inhalte nach wie vor eingeschränkt werden; begrüßt, dass mehr Kubaner Zugang zum Internet erhalten, vertritt allerdings die Auffassung, dass die Regierung weitere Schritte ergreifen sollte, um den unzensierten Zugang zu fördern und die digitalen Rechte der Bevölkerung zu verbessern;

16.  fordert, dass der EAD das Europäische Parlament in geeigneten Zeitabständen und entsprechend dem im Abkommen vorgesehenen System der Koordinierung über die Fortschritte bei der Umsetzung des Vertrags und dessen Anwendung auf dem Laufenden hält;

17.  nimmt den Prozess der Normalisierung der Beziehungen zwischen Kuba und den Vereinigten Staaten samt der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen im Jahr 2015 zur Kenntnis und fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden;

18.  fordert, dass die von den Vereinigten Staaten gegenüber der Insel verhängte Wirtschaftsblockade sowie die damit einhergehenden Gesetze und unilateralen Maßnahmen aufgehoben werden, insbesondere wenn sie extraterritoriale Auswirkungen haben, da sie die wirtschaftliche Tätigkeit Kubas einschränken und nach wie vor weitreichende Folgen für die kubanische Bevölkerung nach sich ziehen; verurteilt, dass europäische Unternehmen mit extraterritorialen Sanktionen belegt werden, wenn sie mit Kuba Handel betreiben; betont, dass der Prozess der Normalisierung nicht vollzogen werden kann, solange die Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade nicht aufgehoben wird, wie dies auch von der Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 1992 gefordert wird;

19.  erkennt an, dass das PDCA einen Beitrag zu den in Kuba bereits angeregten Prozessen der Reform, Anpassung und Modernisierung leisten kann, insbesondere mit Blick auf die Diversifizierung der internationalen Partner des Landes und die Einrichtung eines allgemeinen Rahmens für die politische und wirtschaftliche Entwicklung; betont, dass engere politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Kuba dazu beitragen könnten, politische Reformen in dem Land entsprechend den Bestrebungen der kubanischen Bevölkerung voranzutreiben; fordert die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den wirtschaftlichen und politischen Übergang in Kuba zu begleiten und die Fortschritte mit Blick auf Demokratie- und Wahlstandards, in deren Rahmen die Grundrechte aller Bürger des Landes geachtet werden, zu fördern; befürwortet den Einsatz der verschiedenen außenpolitischen Instrumente der EU und insbesondere des EIDHR, um den Dialog der EU mit der kubanischen Zivilgesellschaft und denjenigen Personen zu stärken, die einen friedlichen Übergang in Kuba unterstützen;

20.  merkt an, dass das PDCA als allererstes Abkommen zwischen der EU und Kuba der neue Rechtsrahmen für diese Beziehungen ist und ein Kapitel über Handel und handelspolitische Zusammenarbeit enthält, mit dem ein berechenbareres und transparenteres Umfeld für die lokalen und europäischen Wirtschaftsteilnehmer geschaffen werden soll;

21.  betont, dass die Komponente des PDCA mit Bestimmungen über den Handel und die handelspolitische Zusammenarbeit keine Handelspräferenzen für Kuba vorsieht; weist darauf hin, dass diese Komponente die Zusammenarbeit im Zollbereich, die Erleichterung des Handels, geistiges Eigentum, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, technische Handelshemmnisse, traditionelle und kunsthandwerkliche Güter, Handel und nachhaltige Entwicklung, die Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes des Handels, Ursprungsregeln und Investitionen umfasst;

22.  merkt an, dass über das PDCA eine Plattform zur Ausweitung der bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen bereitgestellt wird und vertragliche Grundlagen für die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Kuba geschaffen werden;

23.  unterstützt die seit Langem bestehende und auch von Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission, in ihrer Anhörung vom 29. September 2014 bestätigte Praxis, die Bestimmungen über Handel und Investitionen von politisch bedeutenden Abkommen nicht vorläufig anzuwenden, solange das Parlament seine Zustimmung nicht erteilt hat; fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, diese Praxis fortzusetzen und auf alle internationalen Abkommen im Bereich des auswärtigen Handelns der EU auszuweiten, wenn wie beim PDCA Handelsaspekte betroffen sind;

24.  ist der Ansicht, dass das Abkommen dazu beitragen wird, den Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern, sodass in Zukunft ein berechenbares und transparentes Unternehmensumfeld und die Entwicklung eines stärkeren und stabileren Rahmens ermöglicht werden, in dem sichergestellt wird, dass sich Kubaner gemeinsam mit Unternehmen und Einzelpersonen aus der EU an den Investitionen beteiligen können;

25.  fordert ferner die in Kuba tätigen europäischen Unternehmen auf, dieselben Arbeitsstandards und ethischen Standards anzuwenden, die in ihrem Herkunftsland vorgeschrieben sind, insbesondere wenn sie Kredite oder finanzielle Unterstützung aus öffentlicher Hand erhalten;

26.  begrüßt, dass Kuba alle acht grundlegenden Übereinkommen der IAO ratifiziert hat, und fordert Zusagen im Hinblick auf ihre zügige Umsetzung; fordert Kuba und sämtliche Staaten, mit denen das Land Abkommen unterzeichnet hat oder entsprechende Verhandlungen führt, auf, die Vorschriften der IAO und die Agenda für menschenwürdige Arbeit zu ratifizieren und einzuhalten und jede Form der Ausbeutung von Arbeitskräften zu untersagen; weist darauf hin, dass es Bereiche gibt, in denen die sozialen Rechte und die Arbeitnehmerrechte auf dem Spiel stehen, wobei zum Beispiel die Einstellungsverfahren der staatseigenen Unternehmen Kubas und die Verfahren der Einbehaltung von Löhnen in der Tourismusbranche zu nennen sind; betont in diesem Zusammenhang, dass allen Arbeitnehmern grundlegende Arbeitnehmerrechte und ein angemessener Sozialschutz gemäß den Übereinkommen der IAO gewährt werden müssen, und fordert beide Vertragsparteien auf, im Einklang mit Artikel 38 des PDCA auf dieses Ziel hinzuarbeiten;

27.  weist darauf hin, dass die EU der wichtigste Exportpartner und zweitgrößte Handelspartner Kubas sowie der größte ausländische Investor in Kuba ist; weist darauf hin, dass Kuba im Rahmen der Außenhandelspolitik der EU keine Handelspräferenzen gewährt werden und dass die EU-Zollsätze gemäß der einschlägigen Mitteilung der Welthandelsorganisation (WTO) gelten; weist darauf hin, dass Kuba infolge der Reform des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU seit Januar 2014 keine Handelspräferenzen bei Ausfuhren in die EU mehr gewährt werden, da Kuba die Kategorie eines Landes mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie erreicht hat und die Kriterien für die Teilnahme nicht länger erfüllt; betont des Weiteren, dass der Handel – der Wert der Ein- und Ausfuhren beläuft sich auf insgesamt 26,4 % des BIP – nach wie vor nur einen mittelgroßen Anteil an der Volkswirtschaft Kubas ausmacht;

28.  schlägt vor, dass künftige Möglichkeiten der Aufnahme Kubas in das WPA EU-CARIFORUM geprüft werden, das zahlreiche besondere und nützliche Kapitel über die handelspolitische Zusammenarbeit umfasst und Kuba die Möglichkeit einer weiteren regionalen Integration bieten würde;

29.  weist darauf hin, dass Kuba Mitglied der WTO ist, und betont daher, dass die grundlegenden Prinzipien der WTO eingehalten werden müssen, zum Beispiel die Erleichterung des Handels, Übereinkünfte über Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen und handelspolitische Schutzinstrumente;

30.  fordert Kuba auf, das Übereinkommen der WTO über Handelserleichterungen zu ratifizieren, das im Februar 2017 in Kraft getreten ist; begrüßt, dass in dem Land der Ausschuss zur Erleichterung des Handels eingesetzt wurde, und fordert die Kommission und den EAD in diesem Zusammenhang auf, fachliche Unterstützung bereitzustellen;

31.  weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit im Zollbereich von entscheidender Bedeutung ist und ausgebaut werden muss, damit wichtige Herausforderungen, beispielsweise in den Bereichen Grenzsicherheit, Gesundheitswesen, Schutz geografischer Angaben, Bekämpfung von Warenfälschungen und Terrorismusbekämpfung, bewältigt werden können; fordert die Kommission und den EAD auf, fachliche und finanzielle Unterstützung bereitzustellen und einvernehmlich bilaterale Instrumente zu schaffen, um Kuba bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Handelserleichterung und bei der Einführung von Informationsdiensten zu unterstützen;

32.  betont, dass die Ausfuhren aus Kuba diversifiziert werden und über die traditionellen Produkte hinausgehen müssen, und fordert die Kommission auf, Ad-hoc-Handelsstellen einzurichten, die dazu dienen, bewährte Verfahren auszutauschen und den kubanischen Ausführern das Wissen bereitzustellen, das erforderlich ist, um den Zugang der Güter zum EU-Markt zu verbessern;

33.  begrüßt den Beitrag der Weltzollorganisation (WZO), die im Rahmen des Mercator-Programms strategische Unterstützung für das kubanische Zollamt Aduana General de la República de Cuba (AGR) bereitstellte, um die Bereitschaft für die Umsetzung des Übereinkommens der WTO über Handelserleichterungen zu bewerten; betont, dass die aktive Umsetzung des Übereinkommens über Handelserleichterungen durch das AGR wichtig ist, und fordert die Kommission auf, Kuba bei diesem Prozess zu unterstützen;

34.  nimmt die von den staatlichen Stellen Kubas verabschiedeten Maßnahmen zur Kenntnis, deren Ziel es ist, das freie Unternehmertum und die wirtschaftliche Liberalisierung zu fördern; betont, wie wichtig es ist, den Privatsektor schrittweise zu stärken; betont, dass der Ausbau solider ausländischer Investitionen zur Verbesserung der physischen und technologischen Infrastruktur des Landes und zum Aufbau eines wettbewerbsfähigen kubanischen Produktionssystems weitere wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen samt Regulierungen erfordern wird, die dem Land – auch im Wege von unabhängigen, transparenten und unparteiischen Institutionen – Rechtssicherheit und wirtschaftliche Stabilität verleihen; weist darauf hin, dass Kuba in diesem Zusammenhang auf die Erfahrung von EU-Mitgliedstaaten zurückgreifen kann;

35.  fordert, dass Kuba als im Rahmen des EIB-Außenmandats förderfähiges Land aufgenommen wird, sofern es die von der EIB festgelegten Anforderungen erfüllt;

36.  begrüßt, dass in das PDCA Bestimmungen mit dem Ziel einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung in Kuba aufgenommen worden sind, insbesondere die Verpflichtung, auf die Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und deren Ziele für nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten, wobei der Aktionsagenda von Addis Abeba zur Entwicklungsfinanzierung Rechnung zu tragen ist; fordert die Vertragsparteien auf, zügig einen gezielten Dialog über die Umsetzung der Agenda 2030 aufzunehmen, sobald das PDCA ratifiziert worden ist;

37.  weist darauf hin, dass die diplomatischen Beziehungen zwischen der EU und Kuba im Jahr 1988 aufgenommen wurden, dass Kuba seit 1984 Entwicklungshilfe bzw. humanitäre Hilfe der EU empfängt und dass das Land derzeit Unionshilfe im Umfang von 50 Mio. EUR im Rahmen der Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) für den Zeitraum 2014–2020 erhält;

38.  weist darauf hin, dass durch das PDCA die Beteiligung Kubas an EU-Programmen und die verbesserte Umsetzung des Mehrjahresrichtprogramms (MIP) für den Zeitraum 2014–2020 erleichtert werden, damit die von der kubanischen Regierung verfolgte Strategie zur wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung vorangebracht wird;

39.  ist besorgt darüber, dass für Kuba, das vom Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD als „Land mit mittlerem Einkommen, obere Einkommenskategorie“ eingestuft wird, das Risiko besteht, dass die ihm zugewiesene Entwicklungshilfe im Rahmen der DCI-Verordnung schrittweise ausläuft; ist der Ansicht, dass die Verabschiedung von Maßnahmen, in deren Zuge eine Fortsetzung der Unionshilfe für Kuba möglich wäre, aufgrund des Umstands, dass es sich bei dem Land um einen Inselentwicklungsstaat handelt, und der wirtschaftlichen Lage, die durch die nachteiligen Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen noch verschärft wird, gerechtfertigt ist und dass dieser Sachverhalt im Rahmen der bevorstehenden Halbzeitbewertung der DCI-Verordnung besondere Berücksichtigung finden sollte;

40.  befürwortet, dass die Vertragsparteien erneut bekräftigt haben, dass alle Industrieländer 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe beiseitelegen und dass sich aufstrebende Volkswirtschaften und Länder mit mittlerem Einkommen, obere Einkommenskategorie, Ziele setzen müssen, um ihren Beitrag zu den internationalen öffentlichen Finanzmitteln zu erhöhen;

41.  begrüßt die Förderung der geschlechtsspezifischen Perspektive in allen einschlägigen Bereichen der Zusammenarbeit, einschließlich der nachhaltigen Entwicklung;

42.  würdigt und begrüßt die wichtige Rolle Kubas im Rahmen der Süd-Süd-Kooperation sowie sein Engagement und seine internationale Solidarität, die dadurch zum Ausdruck kommen, dass das Land Beiträge zur humanitären Hilfe leistet, vor allem in den Bereichen Gesundheit und Bildung;

43.  merkt an, dass das PDCA für Kuba eine Gelegenheit darstellt, sich stärker an EU-Programmen zu beteiligen und einen besseren Zugang zu ihnen zu erhalten, einschließlich was das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 und das Erasmus+-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport betrifft, sodass wiederum ein engerer wissenschaftlicher Austausch und engere Kontakte zwischen den Menschen gefördert werden;

44.  merkt an, dass das PDCA zudem ein Instrument darstellt, um in multilateralen Foren gemeinsame Lösungen bei globalen Herausforderungen wie Migration, Terrorismusbekämpfung und Klimawandel zu fördern;

45.  bekräftigt seinen Beschluss, eine offizielle Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments nach Kuba zu entsenden; fordert die staatlichen Stellen Kubas auf, die Einreise von Delegationen des EP und deren Zugang zu den jeweiligen Gesprächspartnern zu gestatten;

46.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Kubas zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 322 vom 12.12.1996, S. 1.
  • [2]  ABl. L 337 I vom 13.12.2016, S. 41.
  • [3]  ABl. C 201 vom 18.8.2005, S. 83.
  • [4]  ABl. C 288 E vom 25.11.2006, S. 81.
  • [5]  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 377.
  • [6]  ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 82.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (31.5.2017)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

mit einem nichtlegislativen Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits
(2017/2036(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Frank Engel

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt, dass in das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit Bestimmungen mit dem Ziel einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung in Kuba aufgenommen worden sind, insbesondere die Verpflichtung, auf die Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und deren Ziele für nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten, wobei der Aktionsagenda von Addis Abeba zur Entwicklungsfinanzierung Rechnung zu tragen ist; fordert die Parteien auf, zügig einen gezielten Dialog über die Umsetzung der Agenda 2030 aufzunehmen, sobald das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit ratifiziert worden ist;

2.  weist darauf hin, dass die diplomatischen Beziehungen zwischen der EU und Kuba im Jahr 1988 aufgenommen wurden, dass Kuba seit 1984 Entwicklungshilfe bzw. humanitäre Hilfe der EU empfängt und dass das Land derzeit Unionshilfe im Umfang von 50 Mio. EUR im Rahmen der Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) erhält;

3.  ist besorgt darüber, dass für Kuba, das vom Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD als „Land mit mittlerem Einkommen, obere Einkommenskategorie“, eingestuft wird, das Risiko besteht, dass die ihm zugewiesene Entwicklungshilfe im Rahmen der DCI-Verordnung schrittweise ausläuft; ist der Ansicht, dass die Verabschiedung von Maßnahmen, in deren Zuge eine Fortsetzung der Unionshilfe für Kuba möglich wäre, aufgrund des Umstands, dass es sich bei dem Land um einen Inselentwicklungsstaat handelt, und der wirtschaftlichen Lage, die durch die nachteiligen Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen noch verschärft wird, gerechtfertigt ist und dass dieser Sachverhalt im Rahmen der bevorstehenden Halbzeitbewertung der DCI-Verordnung besondere Berücksichtigung finden sollte;

4.  weist darauf hin, dass nach Angaben der Vereinten Nationen das von den Vereinigten Staaten gegen Kuba verhängte Wirtschafts-, Handels- und Finanzembargo eines der wichtigsten Hindernisse für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes war und weiterhin ist, insbesondere beispielsweise in Bereichen wie Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung, Ernährung und Sozialwesen;

5.  befürwortet, dass die Parteien erneut bekräftigt haben, dass alle Industrieländer 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe ausweisen und dass sich aufstrebende Volkswirtschaften und Länder mit mittlerem Einkommen, obere Einkommenskategorie, Ziele setzen müssen, um ihren Beitrag zu den internationalen öffentlichen Finanzmitteln zu erhöhen;

6.  weist darauf hin, dass eine Entwicklungspolitik, die sich auf Recht, die Achtung demokratischer Werte, der Menschenrechte und der Grundrechte, Meinungsfreiheit und verantwortliches Regierungshandeln stützt, eine Säule des auswärtigen Handelns der Union ist und dass dieser Tatsache bei der Anwendung des Abkommens klar Rechnung getragen werden sollte;

7.  würdigt und begrüßt die wichtige Rolle Kubas im Rahmen der Süd-Süd-Kooperation sowie sein Engagement und seine internationale Solidarität, die dadurch zum Ausdruck kommen, dass das Land Beiträge zur humanitären Hilfe leistet, vor allem in den Bereichen Gesundheit und Bildung;

8.  begrüßt die Förderung der geschlechtsspezifischen Perspektive in allen einschlägigen Bereichen der Zusammenarbeit, einschließlich der nachhaltigen Entwicklung;

9.  unterstützt, dass der Schwerpunkt bei der Formulierung und Umsetzung der einschlägigen Aktivitäten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit auf eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft gelegt wird, einschließlich durch Kapazitätsaufbau;

10.  vertritt die Auffassung, dass die Union über das Abkommen und weitere Formen des Engagements eine herausragende Rolle dabei spielen kann, die weitere wirtschaftliche, demokratische und soziale Entwicklung Kubas zu begleiten, indem sie ihre eigenen Erfahrungen bei dem Übergang hin zu einer nachhaltigen und sozialen Marktwirtschaft, der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen, der Schaffung eines inklusiven Sozialschutzsystems, der Unterstützung des Agrarsektors und der Vorbeugung von Naturkatastrophen heranzieht;

11.  hofft, dass mit dem Abkommen die inklusive Rolle des Privatsektors vor Ort, der kubanischen Unternehmer und von unterschiedlichen Bereichen der Zivilgesellschaft unterstützt wird und dass es einen Beitrag zur Entwicklung der Volkswirtschaft und Entfaltung einer starken und unabhängigen Zivilgesellschaft leistet;

12.  weist auf die Bedeutung des Europäischen Instruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) als Instrument hin, um die Menschenrechte sowie die Grundrechte und Grundfreiheiten innerhalb der Zivilgesellschaft zu stärken; ist der Ansicht, dass dieses Instrument angesichts der Menschenrechtslage in dem Land gestärkt werden muss, um die in dem Abkommen festgelegten Ziele zu erreichen;

13.  hebt die wichtige Rolle der kubanischen Zivilgesellschaft bei der wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung des Landes hervor; betont, dass der Zivilgesellschaft in allen Bereichen des Abkommens eine maßgebliche Rolle zukommen muss, auch im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe; weist darauf hin, dass das Parlament die kubanische Zivilgesellschaft bei ihrer Aufgabe, die Menschenrechte und die Demokratie in Kuba zu fördern, durch die Verleihung des Sacharow-Preises unterstützt.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Beatriz Becerra Basterrechea, Ignazio Corrao, Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Maria Heubuch, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Stelios Kouloglou, Arne Lietz, Linda McAvan, Vincent Peillon, Lola Sánchez Caldentey, Elly Schlein, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Ádám Kósa, Cécile Kashetu Kyenge, Judith Sargentini

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

20

+

ALDE

Beatriz Becerra Basterrechea, Paavo Väyrynen

ECR

Eleni Theocharous

EFDD

Ignazio Corrao

PPE

Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Ádám Kósa, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská, Željana Zovko,

S&D

Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Cécile Kashetu Kyenge, Arne Lietz, Linda McAvan, Vincent Peillon, Elly Schlein

Verts/ALE

Maria Heubuch, Judith Sargentini

0

-

 

 

2

0

GUE/NGL

Stelios Kouloglou, Lola Sánchez Caldentey

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (31.5.2017)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

mit einem nichtlegislativen Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits
(2017/2036(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Reimer Böge

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt, dass in den Beziehungen zwischen der EU und Kuba, auch im Bereich des bilateralen Handels, ein Neuanfang gelungen ist, indem Kuba sowie die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit unterzeichnet haben; weist darauf hin, dass das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit als erstes Abkommen zwischen der EU und Kuba der neue Rechtsrahmen für diese Beziehungen ist und ein Kapitel über Handel und handelspolitische Zusammenarbeit enthält, mit dem ein berechenbareres und transparenteres Umfeld für die lokalen und europäischen Wirtschaftsteilnehmer geschaffen werden soll; betont, dass das Abkommen für beide Unterzeichner mit neuen Möglichkeiten und Verpflichtungen, auch im Bereich des bilateralen Handels, einhergehen kann; weist darauf hin, dass 22 Mitgliedstaaten trotz der Durchführung des gemeinsamen Standpunkts vom Dezember 1996 bilaterale Abkommen mit Kuba unterzeichnet haben;

2.  weist darauf hin, dass das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwar im Dezember 2016 unterzeichnet wurde, jedoch erst vorläufig angewandt werden wird, wenn das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat; unterstützt die seit Langem bestehende und auch von Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission, in ihrer Anhörung vom 29. September 2014 bestätigte Praxis, die Bestimmungen über Handel und Investitionen von politisch bedeutenden Abkommen erst vorläufig anzuwenden, wenn das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat; fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, diese Praxis fortzusetzen und auf alle internationalen Abkommen im Bereich des auswärtigen Handelns der EU auszuweiten, wenn wie beim Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit Handelsaspekte betroffen sind;

3.  weist darauf hin, dass zwischen der kubanischen Verfassung und den in Artikel 1 des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit festgelegten Grundsätzen Widersprüche bestehen;

4.  weist darauf hin, dass die EU der wichtigste Exportpartner und zweitwichtigste Handelspartner Kubas sowie der wichtigste ausländische Investor in Kuba ist; weist darauf hin, dass Kuba im Rahmen der Außenhandelspolitik der EU keine Handelspräferenzen gewährt werden und dass die EU-Zollsätze gemäß der einschlägigen Mitteilung der Welthandelsorganisation (WTO) gelten; weist erneut darauf hin, dass Kuba infolge der Reform des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU seit Januar 2014 keine Handelspräferenzen bei Ausfuhren in die EU mehr gewährt werden, da Kuba die Kategorie eines Landes mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie erreicht hat und die Kriterien für die Teilnahme nicht mehr erfüllt; betont des Weiteren, dass der Handel – der Wert der Ein- und Ausfuhren beläuft sich auf insgesamt 26,4 % des BIP – nach wie vor nur einen mittelgroßen Anteil an der Wirtschaft Kubas ausmacht;

5.  betont, dass die Komponente des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit mit Bestimmungen über den Handel und die handelspolitische Zusammenarbeit keine Handelspräferenzen für Kuba vorsieht; weist darauf hin, dass diese Komponente die Zusammenarbeit im Zollbereich, die Erleichterung des Handels, geistiges Eigentum, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, technische Handelshemmnisse, traditionelle und kunsthandwerkliche Güter, Handel und nachhaltige Entwicklung, die Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes des Handels, Ursprungsregeln und Investitionen umfasst;

6.  schlägt vor, dass künftige Möglichkeiten der Aufnahme Kubas in das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-CARIFORUM geprüft werden, das zahlreiche besondere und nützliche Kapitel über die handelspolitische Zusammenarbeit umfasst und Kuba die Möglichkeit einer weiteren regionalen Integration bieten würde;

7.  weist darauf hin, dass Kuba Mitglied der WTO ist, und betont daher, dass die grundlegenden Prinzipien und Vereinbarungen der Welthandelsorganisation eingehalten werden müssen, zum Beispiel die Erleichterung des Handels, Übereinkünfte über Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen und handelspolitische Schutzinstrumente;

8.  fordert Kuba auf, das Übereinkommen der WTO über Handelserleichterungen zu ratifizieren, das im Februar 2017 in Kraft getreten ist; begrüßt, dass in dem Land der Ausschuss zur Erleichterung des Handels eingesetzt wurde, und fordert die Kommission und den EAD unter diesem Aspekt auf, fachliche Unterstützung bereitzustellen;

9.  weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit im Zollbereich von entscheidender Bedeutung ist und ausgebaut werden muss, damit wichtige Herausforderungen, zum Beispiel in den Bereichen Grenzsicherheit, Gesundheitswesen, Schutz geografischer Angaben, Bekämpfung nachgeahmter Waren und Terrorismusbekämpfung, bewältigt werden können; fordert die Kommission und den EAD auf, fachliche und finanzielle Unterstützung bereitzustellen und einvernehmlich bilaterale Instrumente zu schaffen, um Kuba bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Handelserleichterung und bei der Einführung von Informationsdiensten zu unterstützen;

10.  weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba im Jahr 2008 wieder aufgenommen wurde und durch das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) abgedeckt ist; weist darauf hin, dass für Branchen, die zum Beispiel durch die Unterstützung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung und weitere Unterstützungsmaßnahmen nationale Prioritäten umsetzen, bereits finanzielle Unterstützung der EU bereitgestellt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass sich Kuba auch an regionalen Programmen wie Al-Invest, mit dem die Internationalisierung von KMU gefördert wird, beteiligt; fordert die Kommission auf, über die laufenden Projekte zu berichten und in sämtlichen Phasen des Verfahrens einschlägige Informationen an das Europäische Parlament weiterzugeben;

11.  weist darauf hin, dass noch viel für die Verbesserung des Geschäftsklimas getan werden muss, damit in Kuba ein breitenwirksames Wachstum und Wohlstand gefördert werden und die Handels- und Investitionsbeziehungen zum Ausland verbessert werden; betont, dass dies auch für die Modernisierung des Wirtschaftssystems Kubas auf der Grundlage der Entscheidungen der Kubaner gilt, wobei das Wirtschaftssystem im Hinblick auf die Liberalisierung des Handels – zum Beispiel in den Bereichen Infrastruktur und Agrar- und Ernährungswirtschaft –, ausländische Direktinvestitionen – beispielsweise in der Tourismusindustrie –, die rechtliche Anerkennung sowohl von privaten als auch von staatlichen Akteuren und deren Rechtssicherheit, die Schaffung von Raum für die Gründung und den funktionierenden Betrieb von uneingeschränkt unabhängigen Unternehmen, auch KMU, die Diversifizierung der Ausfuhren, wirtschaftliche und finanzielle Investitionen und Transaktionen, technologische Innovation, Beschäftigung bei privaten Arbeitgebern und allgemeine Marktfreiheiten unter Sicherstellung strenger Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsnormen modernisiert werden muss; betont, dass das Land damit in die Lage versetzt werden dürfte, die Einschränkungen bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zu überwinden, und eine fortschrittliche Entwicklung hin zu freien gesellschaftlichen Räumen, Koexistenz, Technologien und Kommunikation genommen werden dürfte; betont, dass die privaten Eigentumsrechte verbessert werden müssen, damit private Initiativen wie die Initiative Cuentapropistas erleichtert werden, da sie der Wirtschaft des Landes zugutekommen; betont ferner, dass KMU unterstützt werden müssen; fordert, dass die Unterausschüsse für Zusammenarbeit, die eingesetzt werden sollen, die potenziellen Maßnahmen analysieren, und fordert die Kommission und den EAD auf, das Europäische Parlament regelmäßig über sämtliche diesbezüglichen Initiativen und Fortschritte zu unterrichten;

12.  nimmt zur Kenntnis, dass die staatlichen Stellen Kubas in den vergangenen Monaten Maßnahmen ergriffen haben, um das freie Unternehmertum und die wirtschaftliche Liberalisierung im Allgemeinen zu fördern, und die kubanische Seite zu diesem Zweck im August 2011 die Leitlinien für die Wirtschafts- und Sozialpolitik erlassen hat; legt den staatlichen Stellen nahe, weiterhin eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern, damit die immer noch sehr geringe wirtschaftliche Freiheit im Land sowie Handel und Investitionen verbessert werden; hebt den Stellenwert der Rechtsstaatlichkeit hervor und betont, dass im Land für Rechtssicherheit, Regulierungstransparenz, verantwortungsvolle Staatsführung, Bürokratieabbau und wirtschaftliche Stabilität gesorgt werden muss; betont, dass die Ausarbeitung von Vorschriften, mit denen umfassende ausländische Investitionen zur Verbesserung der physischen und technologischen Infrastruktur des Landes und zum Aufbau eines wettbewerbsfähigen kubanischen Produktionssystems zahlreiche weitere wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen erfordern wird; weist erneut darauf hin, dass eines der übergeordneten Ziele des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit darin besteht, die Diversifizierung der kubanischen Wirtschaft und die Förderung eines angemessenen Geschäftsklimas und Unternehmertums zu unterstützen;

13.  betont, dass die kubanische Wirtschaft in hohem Maße auf erhebliche Ölsubventionen Venezuelas und Unterstützung von außen wie Heimatüberweisungen von im Ausland lebenden Kubanern angewiesen ist;

14.  betont, dass die Ausfuhren aus Kuba diversifiziert werden und über die traditionellen Produkte hinausgehen müssen, und fordert die Kommission auf, Ad-hoc-Handelsstellen einzurichten, die dazu dienen, bewährte Verfahren auszutauschen und den kubanischen Ausführern das Wissen bereitzustellen, das erforderlich ist, um den Zugang der Güter zum EU-Markt zu verbessern;

15.  begrüßt, dass Kuba alle acht grundlegenden Übereinkommen der IAO ratifiziert hat, und fordert Zusagen im Hinblick auf ihre zügige Umsetzung; fordert Kuba und sämtliche Staaten, mit denen das Land Abkommen unterzeichnet hat oder entsprechende Verhandlungen führt, auf, die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die Agenda für menschenwürdige Arbeit zu ratifizieren und einzuhalten und jede Form der Ausbeutung von Arbeitskräften zu untersagen; weist darauf hin, dass es Bereiche gibt, in denen die sozialen Rechte und die Arbeitnehmerrechte auf dem Spiel stehen, wobei zum Beispiel die Einstellungspraktiken der staatlichen Unternehmen Kubas und die Praktiken der Einbehaltung von Löhnen in der Tourismusindustrie zu nennen sind; betont unter diesem Aspekt, dass allen Arbeitnehmern grundlegende Arbeitnehmerrechte und ein angemessener Sozialschutz gemäß den Übereinkommen der IAO gewährt werden müssen, und fordert beide Vertragsparteien auf, im Einklang mit Artikel 38 des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit auf dieses Ziel hinzuarbeiten;

16.  weist auf das Mehrjahresrichtprogramm 2014–2020 für Kuba hin und erinnert an seine Bedeutung für den Reformprozess und eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung; betont, dass die für die Landwirtschaft vorgesehenen EU-Mittel in Höhe von 50 Mio. EUR auch sämtlichen Teilen der ländlichen Bevölkerung Kubas zugutekommen sollten, da die Produktivität der kubanischen Landwirtschaft nach wie vor gering ist;

17.  begrüßt den Beitrag der Weltzollorganisation (WZO), die im Rahmen des Mercator-Programms strategische Unterstützung für das kubanische Zollamt Aduana General de la República de Cuba (AGR) bereitstellte, um die Bereitschaft für die Umsetzung des Übereinkommens der WTO über Handelserleichterungen zu bewerten; betont, dass die aktive Umsetzung des Übereinkommens über Handelserleichterungen durch das AGR wichtig ist, und fordert die Kommission auf, Kuba dabei zu unterstützen

18.  begrüßt, dass ein Dialog im Bereich der Menschenrechte im Gange ist, der 2015, d.h. vor der Unterzeichnung des Abkommens, aufgenommen wurde, und die Zivilgesellschaft im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit ein anerkannter Akteur der Zusammenarbeit ist, fordert jedoch nachdrücklich, dass sie stärker einbezogen wird; fordert die Kommission und den EAD auf, eindeutige Richtwerte festzulegen, mit denen die Umsetzung der im Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte überwacht werden kann; fordert Kuba auf, für die Ausarbeitung eines transparenten und verbindlichen Fahrplans für Menschen-, Umwelt- und Arbeitnehmerrechte zu sorgen, der hauptsächlich auf die Wahrung der Menschenrechte und die Verstärkung und Verbesserung der Rechte von Gewerkschaftsmitgliedern sowie auf den Umweltschutz abzielen sollte; weist darauf hin, dass mit dem Beginn der vorläufigen Anwendung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit die erste Zusammenarbeit Kubas im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte aufgenommen wird; fordert die EU auf, die Menschenrechte in allen Bereichen ihrer Zusammenarbeit mit Kuba weiter voranzubringen, und zwar im Einklang mit den in der Strategie „Handel für alle“ erklärten politischen Zielen;

19.  fordert ferner die in Kuba tätigen europäischen Unternehmen auf, dieselben Arbeitsstandards und ethischen Standards anzuwenden, die in ihrem Herkunftsland vorgeschrieben sind, insbesondere wenn sie Kredite oder finanzielle Unterstützung aus öffentlicher Hand erhalten;

20.  betont, dass das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit wie alle Abkommen zwischen der EU und Drittländern eine Bestimmung zur Aussetzung des Abkommens bei Verletzungen der Menschenrechtsbestimmungen enthält.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Tiziana Beghin, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Santiago Fisas Ayxelà, Christofer Fjellner, Karoline Graswander-Hainz, Heidi Hautala, Yannick Jadot, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Franz Obermayr, Artis Pabriks, Franck Proust, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Reimer Böge, Dita Charanzová, Edouard Ferrand, Agnes Jongerius, Sajjad Karim, Seán Kelly, Fernando Ruas, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ramon Tremosa i Balcells, Jarosław Wałęsa

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

29

+

ALDE

Dita Charanzová, Hannu Takkula, Marietje Schaake, Ramon Tremosa i Balcells

ECR

David Campbell Bannerman, Joachim Starbatty

EFDD

Tiziana Beghin

PPE

Adam Szejnfeld, Artis Pabriks, Christofer Fjellner, Daniel Caspary, Fernando Ruas, Franck Proust, Jarosław Wałęsa, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Reimer Böge, Santiago Fisas Ayxelà, Seán Kelly, Viviane Reding

S&D

Agnes Jongerius, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster, Karoline Graswander-Hainz, Sorin Moisă

VERTS/ALE

Heidi Hautala, Yannick Jadot

2

-

GUE/NGL

Anne-Marie Mineur, Helmut Scholz

3

0

ECR

Sajjad Karim

ENF

Edouard Ferrand, Franz Obermayr

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.6.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

6

16

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Bas Belder, Mario Borghezio, Victor Boştinaru, Elmar Brok, James Carver, Lorenzo Cesa, Arnaud Danjean, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, Alex Mayer, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Kati Piri, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, Miguel Urbán Crespo, Ivo Vajgl, Elena Valenciano, Anders Primdahl Vistisen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Reinhard Bütikofer, Luis de Grandes Pascual, Neena Gill, María Teresa Giménez Barbat, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Marek Jurek, Patricia Lalonde, Javi López, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Igor Šoltes, Renate Sommer, Ernest Urtasun, Marie-Christine Vergiat

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Pál Csáky, Dietmar Köster, Costas Mavrides

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

45

+

ALDE

Petras Auštrevičius, María Teresa Giménez Barbat, Iveta Grigule, Ilhan Kyuchyuk, Patricia Lalonde, Javier Nart, Jozo Radoš, Ivo Vajgl

ECR

Bas Belder, Anna Elżbieta Fotyga, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock, Anders Primdahl Vistisen

PPE

Michèle Alliot-Marie, Laima Liucija Andrikienė, Elmar Brok, Lorenzo Cesa, Arnaud Danjean, Andrzej Grzyb, Sandra Kalniete, Francisco José Millán Mon, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Renate Sommer, Luis de Grandes Pascual, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica

S&D

Nikos Androulakis, Francisco Assis, Victor Boştinaru, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Neena Gill, Ana Gomes, Dietmar Köster, Javi López, Andrejs Mamikins, Costas Mavrides, Alex Mayer, Clare Moody, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Kati Piri, Elena Valenciano

6

-

ECR

Marek Jurek

EFDD

James Carver

ENF

Mario Borghezio

PPE

Lars Adaktusson, Tunne Kelam, Cristian Dan Preda

16

0

GUE/NGL

Takis Hadjigeorgiou, Sabine Lösing, Sofia Sakorafa, Miguel Urbán Crespo, Marie-Christine Vergiat

NI

Georgios Epitideios, Janusz Korwin-Mikke

PPE

Pál Csáky, Andrey Kovatchev, Ramona Nicole Mănescu

Verts/ALE

Reinhard Bütikofer, Barbara Lochbihler, Tamás Meszerics, Jordi Solé, Ernest Urtasun, Igor Šoltes

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung