BERICHT zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2018

30.6.2017 - (2017/2043(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Siegfried Mureşan


Verfahren : 2017/2043(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0249/2017
Eingereichte Texte :
A8-0249/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2018

(2017/2043(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 30. Mai 2017 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (COM(2017)0000),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[1],

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[2],

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2017 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2018, Einzelplan III – Kommission[4],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2017 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2018 (06522/2017),

–  gestützt auf Artikel 86a seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A8‑0249/2017),

Entwurf des Haushaltsplans 2018: Wachstum, Arbeitsplätze und Sicherheit schaffen

1.  weist darauf hin, dass es in seiner Entschließung vom 15. März 2017 bekräftigte, dass nachhaltiges Wachstum, auskömmliche, hochwertige und stabile Arbeitsplätze, sozioökonomischer Zusammenhalt, Sicherheit, Migration und der Klimawandel der Dreh- und Angelpunkt und die wichtigsten Prioritäten des EU-Haushalts für 2018 sind;

2.  ist der Ansicht, dass der Vorschlag der Kommission im Großen und Ganzen ein guter Ausgangspunkt für die diesjährigen Verhandlungen ist, wenn man bedenkt, dass der EU-Haushalt für 2018 die EU in die Lage versetzen muss, weiterhin nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig für die Sicherheit ihrer Bürger zu sorgen sowie die mit der Migration verbundenen Probleme in Angriff zu nehmen; bedauert, dass der Vorschlag der Kommission der Forderung des Parlaments nach Maßnahmen gegen den Klimawandel nicht vollständig entspricht;

3.  begrüßt den Beschluss der Kommission, die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014–2020 bereits vor seiner formellen Annahme durch den Rat in den Entwurf des Haushaltsplans einfließen zu lassen und dadurch ein deutliches Zeichen für die große Bedeutung dieser Überprüfung des MFR und für das Erfordernis einer stärkeren Flexibilität im EU-Haushalt zu setzen, die es der Union erlauben würde, wirksam auf neue Notsituationen zu reagieren und ihre politischen Prioritäten zu finanzieren;

4.  bekräftigt seine feste Überzeugung, wonach in der EU nur dann nachhaltiges Wachstum und dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden können, wenn die Investitionen in Forschung, Innovation, Infrastruktur, Bildung und KMU gefördert werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die vorgeschlagene Ausweitung von Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) und von Erasmus+, da diese Programme unmittelbar zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen werden; vertritt jedoch die Auffassung, dass es weiterer Aufstockungen bedarf, vor allem angesichts der Kürzungen, die bei diesen politischen Maßnahmen zugunsten der Finanzierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vorgenommen wurden;

5.  weist erneut darauf hin, dass KMU eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verringerung des Investitionsrückstands zukommt, und betont, dass ihre ausreichende Finanzierung auch künftig eine der obersten Prioritäten im Haushaltsplan der EU sein muss; bedauert unter diesem Aspekt, dass die vorgeschlagene Mittelzuweisung für COSME 2,9 % niedriger ist als im Haushalt 2017, und beabsichtigt, dieses Programm im Haushaltsplan 2018 weiter zu stärken; weist darauf hin, dass die KMU mehr unterstützt werden müssen, und fordert, dass die finanziellen Verpflichtungen, die im Rahmen des Programms eingegangen wurden, in den verbleibenden Jahren des derzeitigen MFR erfüllt werden; begrüßt die Bemühungen der Kommission, die KMU-Finanzierung im Rahmen von Horizont 2020 zu vereinfachen;

6.  würdigt die Rolle des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) für die Aufholung des Investitionsrückstands in der gesamten EU, für die Verringerung des Investitionsgefälles innerhalb der EU und für die Schaffung strategischer Investitionen, die einen großen Mehrwert für die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft mit sich bringen; unterstützt daher die Verlängerung seiner Laufzeit bis 2020; betont, dass die Mittel im KMU-Finanzierungsfenster des EFSI rasch ausgeschöpft waren, und begrüßt, dass beabsichtigt wird, die entsprechenden Mittel aufzustocken; bedauert jedoch, dass es keinen ganzheitlichen Ansatz für die KMU-Finanzierung gibt, der einen eindeutigen Überblick über die insgesamt verfügbaren Mittel ermöglichen würde; betont seinen in den laufenden Legislativverhandlungen vertretenen Standpunkt, dass bestehende EU-Programme nicht noch stärker gekürzt werden sollten, um diese Verlängerung zu finanzieren; ist der Ansicht, dass der EFSI, dessen Garantiefonds hauptsächlich aus dem EU-Haushalt finanziert wird, nicht zur Unterstützung von Unternehmen verwendet werden darf, die in Gebieten niedergelassen oder eingetragen sind, die im Rahmen der einschlägigen Politik der EU als nicht kooperierende Staaten gelistet sind oder die Steuernormen auf EU-Ebene oder auf internationaler Ebene in Bezug auf Transparenz und Informationsaustausch nicht einhalten;

7.  nimmt die EU-Initiativen auf den Gebieten Forschung im Verteidigungsbereich und Entwicklung und Erwerb von Verteidigungstechnologien positiv zur Kenntnis, da sie dazu beitragen werden, dass größenbedingte Einsparungen in der Branche erzielt werden und die Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert wird, und da sie – wenn sie richtig konzipiert werden – eine größere Rationalität bei den Verteidigungsausgaben bewirken und Einsparungen auf einzelstaatlicher Ebene ermöglichen werden; betont ferner, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der europäischen Verteidigungsindustrie gestärkt werden müssen; weist auf seinen früheren Standpunkt hin, wonach neue Initiativen in diesem Bereich mit zusätzlichen Mitteln und nicht zulasten bestehender Programme wie etwa der CEF finanziert werden sollten;

8.  stellt fest, dass die Kommission der Forderung des Parlaments nicht Folge geleistet hat, die Idee eines „europaweit gültigen Interrail-Passes zum 18. Geburtstag“ zu bewerten und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten; vertritt die Auffassung, dass diese Vorschläge Möglichkeiten eröffnen, das europäische Bewusstsein und die europäische Identität zu stärken; betont allerdings, dass neue Projekte mit neuen Finanzmitteln finanziert werden müssen, keine Auswirkungen auf bestehende Programme haben dürfen und möglichst stark auf soziale Inklusion ausgerichtet sein sollten; bekräftigt seine an die Kommission gerichtete Forderung, diesbezüglich einschlägige Vorschläge zu unterbreiten;

9.  begrüßt, dass im Entwurf des Haushaltsplans für 2018 eine zusätzliche Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgesehen ist und somit den bereits vorgebrachten Forderungen des Parlaments, das Programm fortzusetzen, entsprochen wird; nimmt gleichzeitig den Vorschlag für den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 3/2017 zur Kenntnis, in den – wie bei der Haushaltskonzertierung 2017 von Parlament und Rat vereinbart – die Bereitstellung von 500 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eingeflossen ist; ist der Überzeugung, dass die vorgeschlagenen Beträge allein eindeutig nicht ausreichen, damit die Ziele der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen umgesetzt werden können, und ist der Ansicht, dass diese Initiative auch künftig einen Beitrag zur Verwirklichung der vorrangigen Ziele der Union – Wachstum und Beschäftigung – leisten muss, damit die Jugendarbeitslosigkeit wirksam bekämpft werden kann; weist nachdrücklich darauf hin, dass wirksam gegen die Jugendarbeitslosigkeit in der gesamten Union vorgegangen werden muss, und hebt hervor, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen noch weiter verbessert und wirksamer gemacht werden kann; weist darauf hin, dass dies insbesondere erreicht werden kann, indem sichergestellt wird, dass sie einen wirklichen europäischen Mehrwert für die politischen Maßnahmen zur Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit, die in den Mitgliedstaaten ergriffen werden, bietet und die Finanzierung von früheren einzelstaatlichen Maßnahmen nicht ersetzt;

10.  weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik von zentraler Bedeutung für Entwicklung und Wachstum in der EU ist; betont, dass davon ausgegangen wird, dass die Programme der Kohäsionspolitik ab 2018 aufholen und Fahrt aufnehmen; unterstreicht die Zusage des Parlaments, für eine angemessene Mittelausstattung für diese Programme zu sorgen, die zu den zentralen politischen Maßnahmen der EU gehören; ist jedoch besorgt über die nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Durchführung operationeller Programme auf nationaler Ebene; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Benennung der Verwaltungs-, Kontroll- und Zertifizierungsbehörden abgeschlossen und die Durchführung beschleunigt wird; stellt fest, dass die EU-Organe, die an den langwierigen Verhandlungen über die Rechtsgrundlagen beteiligt waren, damit ihren Teil zur geringen Umsetzungsquote beigetragen haben; nimmt zur Kenntnis, dass einige Mitgliedstaaten der Ansicht sind, dass der Kohäsionsfonds ein Instrument sein könnte, um in allen Politikbereichen der Union Solidarität sicherzustellen;

11.  ist besonders besorgt darüber, dass es gegen Ende der Laufzeit des derzeitigen MFR wieder zu einem Rückstand bei den unbezahlten Rechnungen kommen könnte, und erinnert daran, dass Ende 2014 ein beispielloser Betrag in Höhe von 24,7 Mrd. EUR aufgelaufen war; begrüßt, dass die Kommission anlässlich der Halbzeitüberprüfung des MFR erstmals eine Zahlungsvorausschätzung bis 2020 vorgelegt hat, betont aber, dass diese Schätzung alljährlich sorgfältig aktualisiert werden muss, damit die Haushaltsbehörde rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen ergreifen kann; warnt vor den nachteiligen Auswirkungen, die eine Zahlungskrise insbesondere auf die Begünstigten des EU-Haushalts hätte; ist überzeugt, dass die Vertrauenswürdigkeit der EU unter anderem an ihre Fähigkeit geknüpft ist, für Mittel für Zahlungen in angemessener Höhe im EU-Haushalt zu sorgen, sodass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann; betont, dass sich verspätete Zahlungen nachteilig auf die Privatwirtschaft und insbesondere die europäischen KMU auswirken, die Verträge mit öffentlichen Einrichtungen haben;

12.  verdeutlicht, dass es – gerade angesichts des jüngsten Beschlusses der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, aus dem Abkommen auszusteigen – wichtig ist, dass die Zusage der EU, die auf der COP 21 festgelegten Ziele zu verwirklichen, eingehalten wird; betont in diesem Zusammenhang, dass das Ziel, im Zeitraum des MFR 2014–2020 mindestens 20 % des EU-Haushalts für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben, ohne zusätzliche Anstrengungen wahrscheinlich nicht erreicht wird; nimmt die geringe Aufstockung der für die Artenvielfalt vorgesehenen Mittel um 0,1 % mit Sorge zur Kenntnis; betont, dass der Schutz der Artenvielfalt im gesamten EU-Haushalt durchgehend berücksichtigt werden muss, und wiederholt seine frühere Forderung nach einer Methode zur Nachverfolgung von Ausgaben, bei der sämtliche Ausgaben im Bereich der Artenvielfalt sowie deren Wirksamkeit berücksichtigt werden; betont ferner, dass durch die EU finanzierte Projekte darauf ausgerichtet sein sollten, keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz oder den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen nach sich zu ziehen;

13.  betont, dass die beispiellose Inanspruchnahme besonderer Instrumente deutlich gemacht hat, dass der EU-Haushalt ursprünglich nicht dafür ausgelegt war, Probleme wie die derzeitige Migrations- und Flüchtlingskrise zu bewältigen; ist der Ansicht, dass es verfrüht wäre, nun die Krise als abgeschlossen zu betrachten und wieder zur Tagesordnung überzugehen; lehnt daher die in Rubrik 3 gegenüber dem Haushalt 2017 vorgeschlagenen Kürzungen ab, die nicht zu der Zusicherung der EU passen, die Migrations- und Flüchtlingskrise wirksam zu bewältigen; betont jedoch, dass nach einer Reaktion auf eine beispiellose Notsituation ein Ansatz verfolgt werden sollte, der systematischer und vorausschauender ist und durch eine wirkungsvolle Verwendung des EU-Haushalts ergänzt wird; bekräftigt, dass die Sicherheit der Bürger eine Priorität der EU ist;

14.  bekräftigt, dass die Inangriffnahme der eigentlichen Ursachen der Migrations- und Flüchtlingskrise und die Stabilisierung der Nachbarschaft der EU eine auf lange Sicht ausgelegte und nachhaltige Lösung ist und dass dieses Ziel nur verwirklicht werden kann, wenn in den Herkunftsländern der Migranten und Flüchtlinge investiert wird; begrüßt unter diesem Aspekt die Investitionsoffensive für Drittländer und fordert, dass rasch eine Einigung zwischen den Organen über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) erzielt und der Fonds zügig umgesetzt wird; nimmt deshalb mit Überraschung die Kürzungen in Rubrik 4 zur Kenntnis, die im Rahmen der vergangenen Mittelaufstockungen oder niedrigen Ausführungsraten nicht gänzlich zu rechtfertigen sind; bekräftigt, dass zu der Bewältigung der Ursachen der Migration unter anderem der Umgang mit Problemen wie Armut, Arbeitslosigkeit, Bildungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen Möglichkeiten sowie Instabilität, Konflikten und Klimawandel gehört;

15.  begrüßt die für die östliche Komponente des Europäischen Nachbarschaftsinstruments vorgeschlagene Aufstockung, mit der auf die Forderungen des Parlaments eingegangen wird; ist der Überzeugung, dass die Unterstützung der EU – insbesondere für die Länder, die Assoziierungsabkommen geschlossen haben – wesentlich dazu beiträgt, die wirtschaftliche Integration und Konvergenz mit der EU zu fördern und die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte in der östlichen Nachbarschaft der EU voranzubringen; betont, dass Unterstützung dieser Art nur so lange geleistet werden sollte, wie die betreffenden Länder die einschlägigen Bedingungen erfüllen, und zwar insbesondere im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und die Stärkung der demokratischen Institutionen;

16.  stellt fest, dass der Entwurf des Haushaltsplans 2018 in den Rubriken 1, 3 und 4 nur sehr wenig oder gar keinen Spielraum bis zu den Obergrenzen des MFR aufweist; ist der Ansicht, dass dies als Konsequenz auf die seit 2014 eingeleiteten umfassenden neuen Initiativen (EFSI, migrationsbezogene Vorschläge und nun auch Forschung im Verteidigungsbereich und Europäisches Solidaritätskorps) zurückgeht, die in die 2013 vereinbarten MFR-Obergrenzen gezwängt wurden; weist darauf hin, dass der MFR insbesondere nach seiner Halbzeitüberprüfung Flexibilitätsbestimmungen aufweist, die zwar begrenzt sind, aber umfassend ausgeschöpft werden sollten, damit die erfolgreichen Programme mit demselben Engagement weitergeführt und neue, unvorhergesehene Herausforderungen bewältigt werden können; bringt die Absicht des Parlaments zum Ausdruck, diese Flexibilitätsbestimmungen im Rahmen des Änderungsverfahrens vermehrt in Anspruch zu nehmen; fordert erneut die Einführung neuer echter Eigenmittel in den Haushaltsplan der EU;

17.  nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass im Entwurf des Haushaltsplans mehrmals das Erfordernis eines Berichtigungsschreibens angedeutet wird, das den Standpunkt des Parlaments im Haushaltsverfahren unter Umständen teilweise vorwegnimmt; bedauert, dass etwaige neue Initiativen im Bereich Sicherheit und Migration und eine potenzielle Ausweitung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei nicht bereits in den Entwurf des Haushaltsplans aufgenommen, sondern der Ankündigung der Kommission zufolge möglicherweise in einem anstehenden Berichtigungsschreiben vorgeschlagen werden; fordert die Kommission eindringlich auf, frühzeitig Details zu diesen anstehenden Vorschlägen zu übermitteln, damit sie von der Haushaltsbehörde ordnungsgemäß geprüft werden können; betont, dass diese potenziellen Initiativen die vom Parlament im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren vorgebrachten Forderungen und Änderungen nicht außer Acht lassen – geschweige denn ersetzen – sollten;

18.  bekräftigt seine Unterstützung für die Umsetzung der Strategie der Kommission für einen ergebnisorientierten EU-Haushalt und fordert, dass die Qualität und Aufmachung der Leistungsdaten kontinuierlich verbessert werden, damit genaue, klare und verständliche Informationen über die Leistung der Programme der EU bereitgestellt werden können;

Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

19.  stellt fest, dass im Kommissionsvorschlag 2018 gegenüber 2017 eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen in der Teilrubrik 1a um +2,5 % auf 21,8413 Mrd. EUR vorgesehen ist; begrüßt, dass Horizont 2020, die CEF und Erasmus+ mit einer Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 7,3 %, 8,7 % bzw. 9,5 % einen großen Teil dieser zusätzlichen Mittel erhalten, stellt jedoch fest, dass dies noch leicht unter ihrer Finanzplanung liegt; weist insbesondere auf die sehr niedrige Erfolgsquote bei Anträgen im Rahmen von Horizont 2020 hin;

20.  ist jedoch überrascht, dass die Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen für COSME um 2,9 % bzw. 31,3 % gekürzt wurden, obwohl die Unterstützung von KMU zu den wichtigsten Prioritäten der EU gehört;

21.  bekräftigt mit Blick auf die Verlängerung der Laufzeit des EFSI, dass das Parlament eine weitere Kürzung der CEF ablehnt, und ist der Ansicht, dass die zusätzlichen 1,1 Mrd. EUR für die EU-Garantie ausschließlich aus nicht ausgeschöpften Spielräumen (650 Mrd. EUR) bzw. einem zu erwartenden positiven Nettoertrag (450 Mrd. EUR) finanziert werden sollten; weist darauf hin, dass im Finanzrahmen für die CEF (IKT-Bereich) auch die neue Wifi4EU-Initiative enthalten ist; erinnert daran, dass der Etat der CEF aufgrund unzureichender Mittel, insbesondere im Zusammenhang mit der Infrastruktur, Gegenstand einer systematischen Überzeichnung ist;

22.  nimmt den Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Europäischen Solidaritätskorps zur Kenntnis; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass in dem am 30. Mai 2017 angenommenen Legislativvorschlag ungeachtet aller Warnungen des Parlaments vorgesehen ist, dass drei Viertel des Haushalts des Europäischen Solidaritätskorps aus Umschichtungen aus bestehenden Programmen und insbesondere aus dem Programm Erasmus+ (197,7 Millionen) finanziert werden; ist besorgt über die Gefahr, die diesen EU-Programmen hierdurch drohen würde, und bekundet seine Absicht, Erasmus+ im Haushaltsplan 2018 weiter zu stärken; bekräftigt, dass alle neuen politischen Verpflichtungen mit neuen Mitteln anstatt aus Umschichtungen von bestehenden Programmen finanziert werden sollten;

23.  begrüßt die vorgeschlagene Ausweitung der vorbereitenden Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung und die Tatsache, dass die Kommission einen Legislativvorschlag für ein Programm zum Ausbau der Rüstungsindustrie vorgelegt hat;

Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

24.  stellt fest, dass sich die Mittel für Verpflichtungen in der Teilrubrik 1b auf insgesamt 55,4079 Mrd. EUR belaufen, was – sofern der Berichtigungshaushaltsplan 3 eingegliedert wird – eine Aufstockung um 2,4 % gegenüber dem Haushalt 2017 bedeutet;

25.  nimmt zur Kenntnis, dass der vorgeschlagene Betrag für die Mittel für Zahlungen in Höhe von 46,7635 Mrd. EUR 25,7 % höher ist als 2017, was in erster Linie den Rückgang im Jahr 2017 widerspiegelt, der der Verzögerung bei dem tatsächlichen Anlauf der neuen operationellen Programme geschuldet war; ruft in Erinnerung, dass ungenaue Prognosen der Mitgliedstaaten dazu geführt haben, dass 2016 mehr als 11 Mrd. EUR der Mittel für Zahlungen der Teilrubrik 1b nicht abgerufen wurden, und stellt fest, dass der für 2018 vorgeschlagene Betrag seit den ersten Vorausberechnungen bereits um 1,6 Mrd. EUR gekürzt wurde;

26.  hält es für geboten, dass die Durchführung der Programme für den Zeitraum 2014–2020 nunmehr Fahrt aufnimmt, und ist der festen Überzeugung, dass eine „unnormale“ Anhäufung unbezahlter Rechnungen künftig vermieden werden muss; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vorrangig noch ausstehende Probleme im Zusammenhang mit der verspäteten Benennung nationaler Verwaltungs- und Zertifizierungsbehörden zu lösen und andere Engpässe, die der Einreichung von Zahlungsanträgen im Wege stehen, zu beseitigen; hofft inständig, dass sowohl die einzelstaatlichen Behörden als auch die Kommission ihre Schätzungen mit Blick auf den Zahlungsbedarf im Haushalt für 2018 verbessert haben und dass der vorgeschlagene Betrag der Mittel für Zahlungen vollständig ausgeschöpft wird; erkennt an, dass die langwierigen Verhandlungen zwischen den EU-Organen bezüglich der Rechtsgrundlagen eine der Ursachen für die derzeit niedrige Ausführungsrate sind;

27.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Fortsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu finanzieren, und nimmt die vorgeschlagene Inanspruchnahme von 233,3 Mio. EUR aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen zur Kenntnis; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den im jüngsten Bericht des Rechnungshofs formulierten Vorgaben nachzukommen; weist darauf hin, dass jegliche Aufstockung der konkreten Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mit Beträgen in gleicher Höhe aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) einhergehen sollte; bekundet seine Absicht, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, damit dieses Programm im Haushaltsplan 2018 weiter gestärkt wird;

28.  hält es für geboten, dass mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft werden, und ersucht um eine angemessene Mittelzuweisung im Haushaltsplan 2018, damit die Bedürfnisse der Zielgruppen und die Ziele des Fonds hinreichend erfüllt werden können;

Rubrik 2 — Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

29.  nimmt zur Kenntnis, dass für die Rubrik 2 59,5535 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (+1,7 % gegenüber 2017) und 56,3598 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen (+2,6 % gegenüber 2017) veranschlagt werden, was bis zu der Obergrenze für Verpflichtungen einen Spielraum in Höhe von 713,5 Mio. EUR lässt; stellt fest, dass die Aufstockung der Mittel für die Finanzierung des Bedarfs des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGF) für 2018 (+2,1 %) in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass für 2018 von deutlich weniger zweckgebundenen Einnahmen ausgegangen wird;

30.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission bis zu der Obergrenze der Rubrik 2 einen Spielraum in Höhe von 713,5 Mio. EUR vorsieht; weist darauf hin, dass die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte wie zum Beispiel bei der Krise der Milchwirtschaft in der Vergangenheit einen Rückgriff auf diesen Spielraum erforderlich machen könnte; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Spielraum bis zu dieser Obergrenze für die Bewältigung möglicherweise aufkommender Krisen ausreicht;

31.  betont die Fortsetzung der außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen für bestimmte Obstsorten, bei denen die Marktlage nach wie vor schwierig ist; bedauert jedoch, dass die Kommission derzeit keine Stützungsmaßnahmen in der Nutzviehwirtschaft und insbesondere in der Milchwirtschaft im Zusammenhang mit dem russischen Embargo für Einfuhren vorschlägt, und erwartet daher ein Umdenken in dieser Hinsicht; erwartet demzufolge, dass bei Inanspruchnahme des Spielraums der Rubrik 2 ein Teil der Mittel den Milchbauern in Ländern zugutekommen wird, die am stärksten vom russischen Embargo betroffen sind; erwartet das im Oktober 2017 anstehende Berichtigungsschreiben der Kommission, das sich auf aktuelle Informationen zur Finanzierung des EGFL stützen sollte, sodass der tatsächliche Bedarf in der Agrarbranche ermittelt und den Auswirkungen des russischen Embargos und anderer Marktschwankungen gebührend Rechnung getragen wird;

32.  begrüßt die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) (+2,4 %) und das LIFE+-Programm (+5,9 %) im Einklang mit der Finanzplanung, bedauert jedoch, dass die erheblich gekürzten Mittel für Zahlungen offensichtlich deutlich machen, dass diese beiden Programme im Zeitraum 2014–2020 noch mit Startschwierigkeiten behaftet sind;

Rubrik 3 — Sicherheit und Unionsbürgerschaft

33.  nimmt zur Kenntnis, dass 3,4731 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen für Rubrik 3 veranschlagt sind; hält gemeinsame, umfassende und nachhaltige Lösungen für die derzeitige Situation in Bezug auf Migration und Flüchtlinge und die damit verbundenen Herausforderungen für geboten;

34.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, zusätzlich 800 Mio. EUR für den Umgang mit Sicherheitsproblemen bereitzustellen, vor allem nach der Reihe von Terroranschlägen in der EU;

35.  ist der Ansicht, dass sich die große Bedeutung und die Dringlichkeit dieser Problemstellungen nicht mit den vorgeschlagenen erheblichen Kürzungen der Mittel für Verpflichtungen (-18,9 %) und für Zahlungen (-21,7 %) in Rubrik 3 und insbesondere in Bezug auf den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und das Programm „Justiz“ gegenüber dem Haushalt 2017 vereinbaren lassen; fordert, dass diese Instrumente mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden; besteht darauf, dass diese Kürzungen nicht damit zu rechtfertigen sind, dass es zu Verzögerungen bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen oder bei der Annahme der neuen Legislativvorschläge kam; fordert die Kommission deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass Haushaltsmittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden und dass ein etwaiger zusätzlicher Bedarf rasch angegangen wird;

36.  ist außerdem der Ansicht, dass die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Sicherheitsbelangen im Wege einer stärkeren Unterstützung aus dem EU-Haushalt stark gefördert werden könnte; stellt sich die Frage, wie dieses Ziel verwirklicht werden kann, wenn die einschlägigen Haushaltslinien des ISF gegenüber dem Haushalt 2017 erheblich gekürzt werden; betont, dass für die Umsetzung der vorgeschlagenen neuen Informations- und Grenzschutzsysteme, etwa für das EU-weite Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS) und das Einreise-/Ausreisesystem, Mittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden müssen;

37.  vertritt die Auffassung, dass 2018 ausschlaggebend für die Einrichtung der Europäischen Migrationsagenda sein wird, da mehrere ihrer wichtigsten Bestandteile in der Konzipierungsphase sind; hält es für geboten, dass die Auswirkungen einer Reihe vorliegender Legislativvorschläge – wie zum Beispiel der Reform des gemeinsamen Asylsystems (Dublin), des neuen Einreise-/Ausreisesystems und des ETIAS – auf den Haushalt sorgfältig geprüft werden und auch ein verzögerter Erlass erwogen wird; unterstreicht das Erfordernis einer angemessenen Finanzierung, damit die Ambitionen der Union in diesem Bereich erfüllt werden können und möglichst schnell eine wirksame europäische Asyl- und Migrationspolitik eingeführt werden kann, die dem Völkerrecht voll und ganz Rechnung trägt und auf der Solidarität der Mitgliedstaaten beruht;

38.  weist darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission im dritten Jahr in Folge keinen Spielraum bis zur Obergrenze der Rubrik 3 vorsieht, was – wie auch vom Parlament im Rahmen der Halbzeitüberprüfung angemerkt – deutlich macht, dass die Mittelausstattung der kleinsten Rubrik des MFR überholt ist; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, das Flexibilitätsinstrument mit einem Betrag in Höhe von 817 Mio. EUR für Mittel für Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen, was nur dank der zusätzlichen Flexibilität, die mit der überarbeiteten MFR-Verordnung eingeführt wird, ermöglicht werden kann; weist nachdrücklich darauf hin, dass der vorgesehene Umfang der Ausgaben immer noch nicht ausreicht, und bedauert, dass die Kommission weitere Vorschläge erst in einem künftigen Berichtigungsschreiben unterbreiten wird;

39.  ruft die anhaltende nachdrückliche Unterstützung des Parlaments für Kultur- und Medienprogramme in Erinnerung; begrüßt die vorgeschlagenen Aufstockungen gegenüber dem Haushalt 2017 für das Programm „Kreatives Europa“ und für das Europäische Jahr des Kulturerbes im Rahmen der „Multimedia-Aktionen“; fordert außerdem, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ eine ausreichende Finanzausstattung erhält; fordert die Kommission auf, die Initiativen, die Teil der Haushaltslinie „Multimedia-Aktionen“ sind, zu überprüfen, damit sichergestellt ist, dass mit dem Haushalt eine hochwertige unabhängige Berichterstattung über Unionsangelegenheiten wirksam unterstützt wird; spricht sich erneut für eine nachhaltige mehrjährige Finanzierungsregelung für Euranet+ aus; begrüßt schließlich die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen gegenüber 2017 für das Programm für Lebens- und Futtermittel und das Programm „Verbraucher“; betont abschließend, dass unbedingt ein wirksames Gesundheitsprogramm aufgelegt werden muss, das mit Mitteln in ausreichender Höhe ausgestattet ist, damit auf europäischer Ebene eine Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit möglich ist, in deren Rahmen auch neue Innovationen im Bereich Gesundheitsversorgung möglich sind, sowie in den Bereichen gesundheitliche Ungleichheit, chronische Erkrankungen, antimikrobielle Resistenz, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und Zugang zu Pflege;

Rubrik 4 – Europa in der Welt

40.  bedauert, dass die Mittel für Verpflichtungen für Rubrik 4 (9,6 Mrd. EUR) gegenüber 2017 insgesamt gekürzt wurden (-5,6 %); stellt fest, dass die Kürzungen bei den wichtigsten Instrumenten der Rubrik 4 in erster Linie auf im Haushalt 2017 gebilligte Aufstockungen für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und für den neuen Partnerschaftsrahmen im Kontext der Europäischen Migrationsagenda zurückgehen;

41.  ist der Ansicht, dass das Ausmaß der Kürzungen beim Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und beim Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) und insbesondere dessen südlicher Komponente nicht gerechtfertigt ist, da die EU-Maßnahmen im Bereich Migration, die über die Migrationspakte des Partnerschaftsrahmens und den Einsatz für internationale Entwicklung hinausgehen, einen längerfristigen Bedarf aufweisen; fordert in diesem Zusammenhang, dass mehr finanzielle Mittel für den Friedensprozess und Finanzhilfe für Palästina und das UNRWA bereitgestellt werden; erinnert daran, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass den südlichen Nachbarländern ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, da Stabilität im Nahen Osten eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der grundlegenden Ursachen von Migration spielt;

42.  begrüßt jedoch die vorgeschlagenen Aufstockungen für die östliche Komponente des ENI, die insbesondere in den Ländern, die Assoziierungsabkommen mit der EU abgeschlossen haben, einen Beitrag zur Förderung demokratischer Reformen und der wirtschaftlichen Integration in die Union leisten werden;

43.  nimmt zur Kenntnis, dass politische Reformen in der Türkei (IPA II) stärker gefördert werden, vor allem angesichts der rückläufigen Entwicklung, die in der Türkei in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, freie Meinungsäußerung und Grundrechte zu verzeichnen ist; fordert die Kommission auf, die Bereitstellung der Mittel für Heranführungshilfe auszusetzen, wenn die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt werden, und mit diesen Mitteln die Zivilgesellschaft in der Türkei direkt zu unterstützen und mehr Mittel in Austauschprogramme für Privatpersonen, wie etwa Erasmus+ für Studenten, Akademiker und Journalisten, zu investieren, wenn dieser Fall tatsächlich eintreten sollte; erwartet jedoch, dass für die IPA-Empfängerländer des westlichen Balkans, die für ihre Reformen dringend finanzielle Unterstützung benötigen, Mittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden;

44.  ist angesichts der Bedeutung der höheren Bildung im Hinblick auf allgemeine Reformen in Partnerländern der Ansicht, dass die Bereiche Mobilität von Studierenden und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Nachbarländern kontinuierlich gefördert werden sollten; bedauert daher, dass die Mittelzuweisungen für die technische und finanzielle Hilfe im Rahmen der drei Instrumente für auswärtiges Handeln – IPA, ENI und DCI –, die der Förderung der internationalen Dimension der höheren Bildung im Rahmen der Umsetzung des Programms Erasmus+ dienen, gekürzt wurden;

45.  nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, einen Spielraum in Höhe von 232 Mio. EUR bis zur Obergrenze zu belassen; ist der Überzeugung, dass die Herausforderungen, mit denen das auswärtige Handeln der EU konfrontiert ist, eine dauerhafte Finanzierung erforderlich machen, die die derzeitige Ausstattung der Rubrik 4 übersteigt; weist darauf hin, dass der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben im Haushalt 2017 für eine Finanzierung über die Obergrenze hinaus genutzt wurde; ist der Ansicht, dass neue Initiativen mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden sollten und dass alle Flexibilitätsoptionen in der bei der Überprüfung des MFR vereinbarten Höhe vollständig ausgeschöpft werden sollten;

46.  fordert die Kommission, die wiederholt eine etwaige Verlängerung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei andeutet, auf, so bald wie möglich tatsächlich einen Vorschlag für die Verlängerung vorzulegen, sofern sie diese wirklich anstrebt; weist auf die Zusage des Parlaments, des Rates und der Kommission hin, dafür Sorge zu tragen, dass die Einrichtung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und von Treuhandfonds transparent und klar erfolgt und dabei der Grundsatz der Einheit des Haushaltsplans der Union eingehalten wird, die Vorrechte der Haushaltsbehörde geachtet werden und eine parlamentarische Kontrolle erfolgt; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, ihren Finanzierungszusagen für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und für Treuhandfonds rechtzeitig nachzukommen;

47.  unterstützt voll und ganz die Zusagen, die die EU bei der Syrienkonferenz in Brüssel abgegeben und mit denen sie die Zusagen von London bekräftigt hat; ist damit einverstanden, dass das ENI und die humanitäre Hilfe jeweils um 120 Mio. EUR aufgestockt werden, damit diese Zusage eingehalten werden kann;

Rubrik 5 – Verwaltung

48.  nimmt zur Kenntnis, dass die Ausgaben für Rubrik 5 mit 9,6824 Mrd. EUR höher veranschlagt werden als im Haushalt 2017 (+3,1 % bzw. 287,9 Mio. EUR); stellt fest, dass mehr als ein Drittel dieser nominellen Aufstockung auf zusätzlich benötigte Mittel für Versorgungsbezüge (+108,5 Mio. EUR) zurückgeht; nimmt zur Kenntnis, dass diese zusätzlichen Mittel in erster Linie einer erwarteten Zunahme der Zahl der Bezugsempfänger um 4,2 % geschuldet sind; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Zahl der Bezugsempfänger in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter ansteigen wird; stellt fest, dass bei den Verwaltungsausgaben ein strenges Konzept angewendet wird und alle nicht die Dienstbezüge betreffenden Ausgaben nominell eingefroren sind;

49.  nimmt zur Kenntnis, dass sich der effektive Spielraum bis zur Obergrenze nach der Verrechnung von 570 Mio. EUR für die Verwendung des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für Rubrik 3 im Jahr 2017 auf 93,6 Mio. EUR beläuft; unterstreicht, dass der Anteil der Rubrik 5 am Haushalt der EU in Mitteln für Verpflichtungen leicht auf 6,0 % gestiegen ist, was auf die Versorgungsbezüge zurückzuführen ist;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

50.  unterstreicht die große Bedeutung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen als Instrumenten für die Festlegung politischer Prioritäten und die Einführung neuer Initiativen, die in dauerhafte EU-Maßnahmen und ‑Programme münden könnten; beabsichtigt, ein ausgewogenes Paket mit Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen zu schnüren; stellt fest, dass der Spielraum in einigen Rubriken des derzeitigen Vorschlags recht begrenzt bzw. nicht vorhanden ist, und beabsichtigt, nach Möglichkeiten zu suchen, wie Raum für etwaige Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen geschaffen werden kann, ohne anderen politischen Prioritäten zu schaden; ist der Ansicht, dass die Kommission die Mitglieder des Parlaments, die Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen initiieren, über die Umsetzungsphasen unterrichten sollte, damit dafür gesorgt ist, dass dem Geiste der Vorschläge umfassend Rechnung getragen wird;

Agenturen

51.  nimmt die generelle Aufstockung im Entwurf des Haushaltsplans 2018 für dezentrale Agenturen um 3,1 % (ohne zweckgebundene Einnahmen) und um 146 Stellen zur Kenntnis, unterstreicht jedoch die großen Unterschiede zwischen voll arbeitsfähigen Agenturen (-11,2 %) und Agenturen mit neuen Aufgaben (+10,5 %); geht davon aus, dass diese Zahlen der Tatsache angemessen Rechnung tragen, dass die meisten Agenturen seit 2013 die Personalkürzung um 5 % erfüllt oder sogar übererfüllt haben (bei manchen ist die Erfüllung dieses Ziels für 2018 vorgesehen), wobei eine Aufstockung des Personals im gleichen Zeitraum auf Agenturen, die sich mit Migration und Sicherheit befassen (+183 Stellen), Finanzaufsichtsagenturen (+28 Stellen) und einige Agenturen mit neuen Aufgaben (ERA, EASA, GSA) (+18 Stellen) begrenzt war; bekräftigt seine im Entlastungsbericht 2015 erhobene Forderung, die Mittel für das ordnungsgemäße Arbeiten der Agenturen einschließlich des ständigen Sekretariats des Netzwerks der Agenturen der EU (jetzt: „Gemeinsames Unterstützungsbüro“) zu sichern und gegebenenfalls zusätzliche Mittel bereitzustellen;

52.  bekräftigt seine Überzeugung, dass den im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen der EU dringend die Mittel für operative Ausgaben und das Personal zugesichert werden müssen, die bzw. das sie benötigen, um die zusätzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten, die ihnen in den letzten Jahren übertragen wurden, erfolgreich in Angriff nehmen zu können; begrüßt in diesem Zusammenhang die vorgeschlagene Personalaufstockung für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und hält diese Aufstockung für das erforderliche Minimum, da diese Agenturen andernfalls ihren Aufgaben nicht wirksam nachkommen können; betont, dass die für Europol vorgeschlagenen Mittel und die vorgeschlagene Personalausstattung nicht ausreichend sind, damit die Agentur die ihr übertragenen Aufgaben wahrnehmen kann, zumal die Kommission und die Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren beschlossen haben, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität, Menschenhandel und Schutz unbegleiteter Kinder zu stärken; betont, dass in der derzeit für den Informationsaustausch genutzten Architektur Lücken ermittelt wurden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, eu-LISA mit angemessenen Finanz- und Personalressourcen auszustatten, damit die Agentur den ihr vor kurzem zusätzlich übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten nachkommen kann; hebt hervor, dass das EASO im Hinblick auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung der Asylanträge eine wichtige Rolle spielt, insbesondere wenn die Anträge vieler Asylsuchender bewältigt werden müssen; bedauert die Kürzung der operativen Mittel (-23,6 % gegenüber 2017) und des Personalbestands (-4 %) bei Eurojust, zumal diese Agentur derzeit mit einem Anstieg der zu bearbeitenden Fälle konfrontiert ist;

53.  stellt mit Besorgnis fest, dass gerade die Agenturen der EU in den Bereichen Beschäftigung und Berufsbildung (CEDEFOP, ETF, EU-OSHA, Eurofound) und Umweltmaßnahmen (ECDC, ECHA, EUA, EFSA, EMA) von Personalkürzungen (-5 bzw. -12 Stellen) betroffen sind; ist der Auffassung, dass dies der gesamten Unionspolitik widerspricht, die auf die Schaffung auskömmlicher, hochwertiger und stabiler Arbeitsplätze und die Bekämpfung des Klimawandels ausgerichtet ist; begrüßt, dass das Personal und die Mittel für ACER und GSA aufgestockt wurden, betont aber, dass diese Aufstockungen nicht ausreichen, damit die Agenturen ihre Aufgaben angemessen bewältigen können;

54.  stellt fest, dass es sich bei dem Jahr 2018 um die dritte REACH-Registrierungsfrist handelt, wovon viele Unternehmen in Europa und die bislang meisten KMU betroffen sind, und dass dies folglich erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der ECHA haben wird; fordert daher die Kommission auf, von der geplanten Streichung von sechs Stellen für Bedienstete auf Zeit im Jahr 2018 abzusehen und diese Streichung auf 2019 zu verschieben, damit die ECHA ihr Arbeitsprogramm für 2018 vollständig und wirksam umsetzen kann; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass seit 2012 bei der ECHA bereits 10 % der Stellen für REACH gestrichen wurden;

o

o o

55.  weist darauf hin, dass die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern eine rechtliche Verpflichtung ist, die sich unmittelbar aus den Verträgen ergibt; fordert eine stärkere Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und die Nutzung der Haushaltsausgaben als wirksames Instrument zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen; empfiehlt, einen Haushaltsplan für die Umsetzung der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den EU-Organen gemäß dem angenommenen Pilotprojekt auszuarbeiten und in Zukunft eine eigene Haushaltslinie für die Koordinierung der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in sämtlichen Organen aufzunehmen;

56.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [2]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [3]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [4]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0085.

ANLAGE: GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZU DEN TERMINEN FÜR DAS HAUSALTSVERFAHREN UND DEN MODALITÄTEN FÜR DIE ARBEITSWEISE DES VERMITTLUNGSAUSSCHUSSES IM JAHR 2018

A.  Im Einklang mit Teil A des Anhangs der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung einigen sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf die folgenden Stichtage für das Haushaltsverfahren 2018:

1.  Bevor der Standpunkt des Rates angenommen wird, wird am Vormittag des 13. Juli eine Trilogsitzung einberufen.

2.  Die Kommission bemüht sich, den Haushaltsvoranschlag 2018 bis Ende Mai vorzulegen.

3.  Der Rat bemüht sich, bis zur 37. Woche (dritte Septemberwoche) seinen Standpunkt festzulegen und diesen dem Europäischen Parlament zu übermitteln, um eine rechtzeitige Einigung mit dem Europäischen Parlament zu ermöglichen.

4.  Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments bemüht sich, bis spätestens Ende der 41. Woche (Mitte Oktober) über die Abänderungen am Standpunkt des Rates abzustimmen.

5.  Vor der Lesung im Europäischen Parlament wird am Nachmittag des 18. Oktober eine Trilogsitzung einberufen.

6.  Das Plenum des Europäischen Parlaments schließt seine Lesung in der 43. Woche (Plenartagung 23. – 26. Oktober) ab.

7.  Die Vermittlungsfrist beginnt am 31. Oktober. Im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 314 Absatz 4 Buchstabe c AEUV endet die Frist für die Vermittlung am 20. November 2017.

8.  Der Vermittlungsausschuss tritt am Nachmittag des 6. November am Sitz des Europäischen Parlaments und am 17. November am Sitz des Rates zusammen und kann bei Bedarf erneut zusammentreten; die Sitzungen des Vermittlungsausschusses werden durch einen oder mehrere Triloge vorbereitet. Ein Trilog-Treffen ist für den Vormittag des 9. November angesetzt. Während der 21 Tage andauernden Vermittlungsfrist können zusätzliche Trilogsitzungen – darunter unter Umständen auch am 13. oder 14. November (Straßburg) – einberufen werden.

B.  Die Modalitäten für die Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses sind in Teil E des Anhangs der oben genannten Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (15.6.2017)

für den Haushaltsausschuss

zum Haushaltsplan 2018 – Mandat für den Trilog
(2017/2043(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Deirdre Clune

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass eine stetige Erholung und die Nachhaltigkeit von Wachstum und Investitionen (in Unternehmen, öffentliche Dienstleistungen und Humankapital) grundlegende Voraussetzungen für eine hochwertige Beschäftigung sind, die menschenwürdige Arbeitsplätze schafft, den Wohlstand steigert, Ungleichheiten abbaut sowie die soziale Konvergenz verbessert, und dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds effektiver auf die Förderung von inklusivem Wachstum ausgerichtet werden müssen; ist der Ansicht, dass die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Soziales und Beschäftigung aus dem EU-Haushalt finanziell unterstützt werden sollte;

2.  betont, dass der Haushaltsplan 2018 eine entscheidende Rolle bei der Ausweitung des Beitrags der Union zu nachhaltigem und inklusivem Wachstum und zu hochwertiger Beschäftigung spielen muss, indem mit seiner Hilfe insbesondere Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, Armut einschließlich der Erwerbsarmut, die zunehmenden Ungleichheiten und soziale Ausgrenzung bekämpft werden; betont in diesem Zusammenhang, dass der Haushaltsplan 2018 nicht getrennt vom Mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 (MFR) betrachtet werden darf, der bis spätestens Ende dieses Jahres angepasst werden muss; fordert den Rat auf, die Überarbeitung des MFR so schnell wie möglich abzuschließen;

3.  betont, wie wichtig ausreichende Mittel und eine gute Haushaltsführung für Programme des MFR 2014–2020 sind, mit denen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft werden sollen, wie etwa die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI), der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), die verschiedenen Unterprogramme des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) – insbesondere das Unterprogramm EURES –, die drei separaten Haushaltslinien zur Unterstützung des europäischen sozialen Dialogs und von Arbeitnehmerorganisationen und der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD); betont deshalb, dass für 2018 die Ressourcen dieser Programme zumindest auf dem Niveau des vorigen EU-Haushaltsplans beibehalten werden sollten; stellt fest, dass die aus dem Haushalt dieses Jahres getätigten Zahlungen eher niedrig waren, da die Strukturfonds nicht so rasch in Anspruch genommen wurden wie erwartet, und hält es für geboten, dass in den Haushaltsplan 2018 Mittel für Zahlungen in angemessener Höhe eingestellt werden;

4.  fordert nachdrücklich, dass die finanzielle Unterstützung mit EU-Mitteln weiter Programmen Vorrang einräumt, die die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen erleichtern, und so viele beabsichtigte Empfänger wie möglich und insbesondere Personen erreicht, die die größten Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben; empfiehlt, dass die einschlägigen Haushaltslinien mit ausreichenden Mitteln für die Umsetzung der Maßnahmen ausgestattet werden, die der Rat in seiner Empfehlung zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt genannt hat;

5.  betont insbesondere, dass sich eine Erwerbstätigkeit positiv auf den Heilungsprozess von Personen mit physischen und psychischen Erkrankungen auswirkt und dass mit den Geldern in erster Linie wissenschaftlich untermauerte Modelle wie zum Beispiel „Place and Train“ gefördert werden sollten;

6.  ist der Ansicht, dass die Kriterien von Programmen wie beispielsweise dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung kleinere Mitgliedstaaten in unfairer Weise benachteiligen; schlägt vor, die Kriterien für eine Förderfähigkeit in diesem Zusammenhang flexibel zu gestalten, da Entlassungen und Schließungen kleineren Regionen größeren Schaden als anderen Gebieten zufügen können;

7.  fordert nachdrücklich, dass für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Haushaltsplan 2018 ausreichende Mittel für Verpflichtungen und insbesondere ausreichende Mittel für Zahlungen vorgesehen werden, zumal dem ESF eine Zeit intensiver Inanspruchnahme bevorsteht und sich die Auszahlungsanträge aus den Mitgliedstaaten häufen werden;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Benennung der zuständigen Verwaltungsbehörden abzuschließen, damit für einen wirksamen operativen Betrieb des ESF gesorgt ist;

9.  betont, dass gebildetere Menschen der OECD zufolge dazu beitragen, dass die Gesellschaften demokratischer und die Volkswirtschaften tragfähiger sind, und dass diese Menschen weniger von staatlicher Unterstützung abhängig und in geringerem Maße von wirtschaftlichen Abschwüngen betroffen sind; weist deshalb darauf hin, dass Investitionen in hochwertige Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung und in Innovation aus dem EU-Haushalt gefördert werden sollten, da Bildung nicht nur eine Grundvoraussetzung dafür darstellt, dass Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft werden, sondern auch unabdingbar dafür ist, dass die EU auf den Weltmärkten erfolgreich bestehen kann;

10.  weist darauf hin, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der Union[1] weiterhin unannehmbar hoch und die Situation von arbeitslosen jungen Menschen, vor allem von solchen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETS), besonders besorgniserregend ist; betont, dass es, um dieses Problem anzugehen, äußerst wichtig ist, die angemessene und rechtzeitige Finanzierung der Jugendgarantie-Programme durch die YEI und den ESF sicherzustellen;

11.  hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig es ist, die YEI bis zum Ende des geltenden MFR fortzusetzen, und erachtet es als wesentlich, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen angemessen finanziert wird; stellt jedoch fest, dass sie nach wie vor unterfinanziert ist; begrüßt die im Rahmen der Verhandlungen über den Haushaltsplan 2017 erzielte Einigung, für 2017 erneut 500 Mio. EUR bereitzustellen, und betont, dass der Rat die vereinbarte Erhöhung vor Jahresende beschließen muss; weist darauf hin, dass für den Zeitraum 2018–2020, wie in der Halbzeitüberprüfung des MFR vereinbart, Finanzmittel im Umfang von mindestens 700 Mio. EUR sichergestellt werden müssen; fordert ferner die Zuweisung ausreichender Mittel für Zahlungen, um ihre angemessene Umsetzung zu gewährleisten;

12.  nimmt beunruhigt die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach mit den im EU-Haushalt verfügbaren Mitteln allein nicht die gesamte Bevölkerungsgruppe der NEET erreicht werden kann[2];

13.  unterstreicht, dass insbesondere mit Blick auf die Qualität und die Zugänglichkeit der Systeme der tertiären Bildung und im Interesse des Zugangs zu hochwertiger Beschäftigung, die menschenwürdige Arbeitsplätze für junge Menschen schafft, langfristige Lösungen erforderlich sind; hält in diesem Zusammenhang mehr finanzielle und administrative Bemühungen für geboten, um den Zugang zu Erasmus+ zu verbessern und einen Beitrag zum Abbau von Hindernissen zu leisten, die der Mobilität von Antragstellern aus einkommensschwächeren Regionen, die stärker von der Wirtschaftskrise und den Kürzungen betroffen sind, im Wege stehen;

14.  betont, dass Mittel für die Bekämpfung von Armut – insbesondere Kinderarmut – und für Maßnahmen bereitgestellt werden müssen, mit denen ein Beitrag zur Deckung der Grundbedürfnisse von Kindern wie Nahrung, Wohnen, Schulbildung und Gesundheitsversorgung geleistet wird;

15.  hält es für geboten, dass mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft werden, und ersucht um eine angemessene Mittelzuweisung im Haushaltsplan 2018, damit die Bedürfnisse der Zielgruppen und die Ziele des Fonds hinreichend erfüllt werden können;

16.  ist der Ansicht, dass aus dem Haushaltsplan der EU ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der beruflichen Bildung und der beruflichen Qualifizierung unterstützt werden sollten, unter besonderer Konzentration auf sektorspezifische Wissenslücken, und insbesondere die vor Kurzem vom Rat verabschiedete Initiative für Weiterbildungspfade, die sich an gering qualifizierte Erwachsene richtet, sowie die Mobilität von Auszubildenden – nach dem Vorbild der Mobilität für Studierende im Rahmen des Erasmus-Programms – gefördert werden sollten;

17.  fordert, dass dauerhafte Bemühungen um die Bereitstellung angemessener Schulungs- und Umschulungsangebote in Branchen mit Arbeitskräftemangel und in wichtigen Wirtschaftszweigen mit einem hohen Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen mit Haushaltsmitteln unterstützt werden;

18.  weist darauf hin, dass Kleinstunternehmen sowie kleinere und mittlere Unternehmen (darunter Sozialunternehmen) mit 99 % sämtlicher Unternehmen in der EU das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden; stellt fest, dass eines der Hauptprobleme bei der Gründung und Leitung solcher Unternehmen darin besteht, Finanzmittel zu erhalten; regt an, nach dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ vorzugehen; hebt hervor, dass aus dem Haushaltsplan 2018 Maßnahmen unterstützt werden sollten, die das Unternehmertum, einschließlich des sozialen Unternehmertums, innovativer Sozialunternehmen, der Mitarbeiterbeteiligung und der Selbständigkeit, fördern; betont in diesem Zusammenhang, dass durch den Haushaltsplan 2018 insbesondere der Zugang zu Mikrokrediten erleichtert werden sollte, die im Rahmen des Unterprogramms „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum“ des Programms EaSI verfügbar sind; betont, dass die für KMU und Sozialunternehmen zur Verfügung stehenden Finanzhilfen in der derzeitigen Höhe gesichert werden sollten, damit diese Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen aufrechterhalten können;

19.  betont, dass der Haushaltsplan der Union Anstrengungen zur Förderung der Vollendung des Binnenmarkts, der Wettbewerbsfähigkeit, der sozialen Konvergenz, der Ausarbeitung einer Politik für sozial verantwortungsvolle Unternehmen und der Kontrolle der Anwendung der gesetzlich festgelegten sozialen Standards durch die Unternehmen unterstützen sollte, damit Arbeitsplätze und Wachstum geschaffen werden;

20.  fordert die Delegation des Parlaments auf, deutlich zu machen, dass die Haushaltslinien für Beschäftigung und Soziales uneingeschränkt ausgeführt werden müssen;

21.  weist darauf hin, dass Änderungen, mit denen die Mittelzuweisungen für diese Haushaltslinien verringert werden, abzulehnen sind und dass die Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in ein vernünftiges Gleichgewicht gebracht werden müssen, damit diese politischen Maßnahmen ihr Potenzial voll entfalten können;

22.  unterstreicht den wichtigen Beitrag sämtlicher im Bereich Beschäftigung und Soziales tätiger Agenturen (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP), Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF), Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)) für die Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des EMPL-Ausschusses fallen, und betont ihr Potenzial, da sie sich mit zahlreichen Problemstellungen (wie beispielsweise hochwertiger Beschäftigung, die menschenwürdige Arbeitsplätze schafft, neuen Beschäftigungsformen, der Förderung der beruflichen Bildung, Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung oder Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz) befassen; betont in diesem Zusammenhang, dass ihre Aufgaben ständig zunehmen und dass sie daher die notwendigen finanziellen und personellen Mittel erhalten müssen, um ihr Mandat erfüllen und die entsprechenden Funktionen wahrnehmen zu können; spricht sich entschieden dafür aus, dass der individuelle Bedarf der dezentralen Einrichtungen jeweils von Fall zu Fall beurteilt wird;

23.  betont, dass mit dem Haushaltsplan 2018 in der gesamten EU ein hohes Arbeitsschutzniveau und eine Präventionskultur gefördert werden sollten und ein Beitrag zur Bewältigung der neuen Herausforderungen für die physische und psychische Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz geleistet werden sollte; fordert in diesem Zusammenhang, dass für eine angemessene Finanzausstattung der EU-OSHA und des Aktionsbereichs für physische und psychische Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Unterprogramm PROGRESS des Programms EaSI gesorgt werden sollte;

24.  hält zusätzliche Finanzmittel für Eurofound für geboten, damit der erhebliche Anstieg des irischen Berichtigungskoeffizienten in den letzten Jahren ausgeglichen werden kann, der es zunehmend erschwert, die Forschungsarbeit der Stiftung im derzeitigen Ausmaß weiterzuführen; betont, dass es insbesondere zusätzlicher Finanzmittel bedarf, damit die Arbeiten bezüglich der gesamteuropäischen Erhebungen gesichert sind und damit zusätzliche Tätigkeiten mit Blick auf Schwarzarbeit und die Integration von Flüchtlingen und Migranten in den Arbeitsmarkt aufgenommen werden können;

25.  erklärt erneut, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen sehr wertvolle Instrumente sind, um neue Tätigkeiten und politische Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung und soziale Inklusion anzustoßen; betont, dass mehrere Ideen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten bereits erfolgreich als Pilotprojekte oder vorbereitende Maßnahmen (PP/VM) umgesetzt wurden; fordert die Kommission auf, auch künftig althergebrachte Denkweisen zu überwinden, wenn sie PP/VM mit europäischem Mehrwert auswählt; vertritt daher die Auffassung, dass der Ausschuss diese Instrumente 2018 weiter nutzen soll; spricht sich dafür aus, dass die Spielräume in jeder Rubrik voll ausgeschöpft werden; fordert eine regelmäßige und ausführliche Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die einzelnen Etappen der Durchführung der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen durch die Kommission; fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung von PP und VM deren vom Europäischen Parlament und vom Rat vereinbarte und gebilligte Inhalte zu achten.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.6.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Guillaume Balas, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, David Casa, Martina Dlabajová, Arne Gericke, Marian Harkin, Czesław Hoc, Agnes Jongerius, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Kostadinka Kuneva, Jérôme Lavrilleux, Thomas Mann, Dominique Martin, Emilian Pavel, João Pimenta Lopes, Georgi Pirinski, Marek Plura, Terry Reintke, Sofia Ribeiro, Robert Rochefort, Anne Sander, Sven Schulze, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Yana Toom, Renate Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Maria Arena, Heinz K. Becker, Deirdre Clune, Tania González Peñas, Dieter-Lebrecht Koch, Marju Lauristin, Edouard Martin, Joachim Schuster, Csaba Sógor, Michaela Šojdrová, Helga Stevens, Ivo Vajgl, Flavio Zanonato

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Isabella De Monte

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

40

+

ALDE

PPE

Verts/ALE

GUE/NGL

S&D

Martina Dlabajová, Marian Harkin, Robert Rochefort, Yana Toom, Ivo Vajgl, Renate Weber

Heinz K. Becker, David Casa, Deirdre Clune, Dieter-Lebrecht Koch, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Thomas Mann, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Anne Sander, Sven Schulze, Michaela Šojdrová, Csaba Sógor, Romana Tomc

Terry Reintke, Tatjana Ždanoka

Tania González Peñas, Kostadinka Kuneva, João Pimenta Lopes

Maria Arena, Guillaume Balas, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Isabella De Monte, Agnes Jongerius, Jan Keller, Marju Lauristin, Edouard Martin, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Joachim Schuster, Jutta Steinruck, Flavio Zanonato

5

-

ECR

ENF

Arne Gericke, Czesław Hoc, Helga Stevens

Mara Bizzotto, Dominique Martin

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  Die Jugendarbeitslosigkeit belief sich im März 2017 auf 17,2 % in der EU-28 bzw. 19,4 % im Euro-Währungsgebiet gegenüber 19,1 % bzw. 21,3 % im März 2016 – Eurostat, 2. Mai 2017: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/8002525/3-02052017-AP-EN.pdf/94b69232-83a9-4011-8c85-1d4311215619
  • [2]  Sonderbericht Nr. 5/2017: Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt?, S. 8.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (9.6.2017)

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2018
(2017/2043(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Daniel Dalton

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass der gemeinsame Markt nach wie vor eines der wichtigsten Ziele der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist und von ausschlaggebender Bedeutung für das Wirtschaftswachstum in der EU ist;

2.  fordert die Kommission auf, Mittel in ausreichender Höhe für die Schaffung des digitalen Binnenmarktes und die Umsetzung der damit einhergehenden Maßnahmen bereitzustellen;

3.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt – der überdies gut integriert und einheitlich ist – mit gerechten Bedingungen für Verbraucher und KMU ein Grundpfeiler für eine verstärkte Wettbewerbsfähigkeit der EU ist, und fordert, dass ausreichende Mittel bereitgestellt werden, damit der Aufbruch ins digitale Zeitalter gelingt und die Industrie und die KMU in der EU beim Prozess der Internationalisierung und der Reindustrialisierung unterstützt werden können;

4.  vertritt die Auffassung, dass es sich beim Verbraucherschutz um eine horizontale Priorität handelt, für die Mittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles daran zu setzen, das Bewusstsein und die Stärkung der Verbraucher im Zusammenhang mit Verbraucherschutz, Produktsicherheit und Marktüberwachung, insbesondere im digitalen Binnenmarkt, zu fördern und die Aufklärung über diese Themen voranzutreiben, sowie darüber hinaus den Verbraucherinteressen bei sämtlichen Maßnahmen der EU Rechnung zu tragen;

5.  verweist mit Nachdruck auf das enorme Wachstumspotenzial des freien Dienstleistungsverkehrs, das im digitalen Binnenmarkt noch immer nicht vollständig ausgeschöpft wird; fordert Initiativen zur Förderung des grenzüberschreitenden Austauschs von Dienstleistungen, da dieser in einer Reihe von Dienstleistungsbranchen aufgrund von Unsicherheiten, komplexen Verwaltungsverfahren und fehlender strukturierter Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor nicht ausreichend entwickelt ist; vertritt die Auffassung, dass sämtliche neuen Initiativen darauf ausgerichtet sein müssen, insbesondere diese Hürden zu überwinden;

6.  weist darauf hin, dass die Zollpolitik der EU unterstützt werden muss, und betont, dass es unbedingt notwendig ist, die Zollverfahren zu vereinfachen und die Zollsysteme wirksam durchzusetzen, wenn Betrug und internationale Kriminalität bekämpft und der Wettbewerb gefördert werden sollen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Mittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden müssen, damit der Zollkodex der Union rasch umgesetzt sowie sichergestellt werden kann, dass sämtliche im Rahmen dieses Zollkodex vorgesehenen IT-Systeme in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden;

7.  hebt hervor, dass KMU und Kleinstunternehmen für die Wirtschaft der EU eine äußerst wichtige Rolle spielen, insbesondere in folgenden Bereichen: effiziente Finanzierungsmöglichkeiten für Innovation, Expansion, Internationalisierung und den Zugang zu Drittmärkten, mit denen diese Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt steigern können; stärkere Unterstützung bei der Umsetzung von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft; Unterstützung dieser Unternehmen im Rahmen der Digitalisierung der Wirtschaft, die es ihnen ermöglicht, die mit der Digitalisierung einhergehenden Chancen zu nutzen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Programm COSME und das Enterprise Europe Network mit Mitteln in ausreichender Höhe ausgestattet werden müssen;

8.  betont die Bedeutung von Normen für die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Marktes; betont, dass es wichtig ist, die Verbraucher und einschlägigen Akteure in das Normungsverfahren einzubeziehen; weist darauf hin, dass die Tätigkeit der europäischen Normungsorganisationen ausreichend finanziell unterstützt werden muss;

9.  fordert, dass die Werkzeuge für den Binnenmarkt, die das Bewusstsein von Verbrauchern und Unternehmen für die Binnenmarktregeln schärfen und die es ihnen ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen, und die darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden verbessern, gestärkt werden müssen; weist insbesondere mit Nachdruck darauf hin, dass die Mittelzuweisungen für SOLVIT und Fin-Net kontinuierlich fortgeführt werden sollten und dass das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren mit ausreichenden Finanzmitteln unterstützt werden sollte, damit es seiner Aufgabe, die EU-Bürger über ihre Rechte als Verbraucher aufzuklären, nachkommen kann;

10.  fordert die Kommission auf, die Finanzierung im Rahmen des Programms Horizont 2020 und des EFSI aufzustocken, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern und europäische Unternehmen zu unterstützen, die der Inklusion, der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Forschung und der Innovation Vorrang einräumen.

11.  betont, dass der Binnenmarktpolitik im Rahmen der Maßnahmen für eine bessere Verwendung der Haushaltsmittel Vorrang eingeräumt werden muss und dass entsprechende Einsparungen in anderen Bereichen vorgenommen werden sollten, um den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.6.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dita Charanzová, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Nicola Danti, Evelyne Gebhardt, Sergio Gutiérrez Prieto, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Antonio López-Istúriz White, Morten Løkkegaard, Jiří Pospíšil, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Igor Šoltes, Ivan Štefanec, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Anneleen Van Bossuyt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Lucy Anderson, Pascal Arimont, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Kaja Kallas, Julia Reda, Marc Tarabella, Lambert van Nistelrooij, Sabine Verheyen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Georges Bach, Peter Jahr, Markus Pieper

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

30

+

ALDE

Dita Charanzová, Kaja Kallas, Morten Løkkegaard

ECR

Daniel Dalton, Anneleen Van Bossuyt

PPE

Pascal Arimont, Georges Bach, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Peter Jahr, Antonio López-Istúriz White, Markus Pieper, Jiří Pospíšil, Ivan Štefanec, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Sabine Verheyen, Lambert van Nistelrooij

S&D

Lucy Anderson, Nicola Danti, Evelyne Gebhardt, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Sergio Gutiérrez Prieto, Liisa Jaakonsaari, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Catherine Stihler, Marc Tarabella

VERT/ALE

Julia Reda, Igor Šoltes

2

-

EFDD

Robert Jarosław Iwaszkiewicz

ENF

Mylène Troszczynski

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (1.6.2017)

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2018
(2017/2043(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Tibor Szanyi

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums für die Verwirklichung zentraler Ziele und Prioritäten der EU wie Ernährungssicherheit, Schaffung von Arbeitsplätzen, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Innovation und räumliche Ausgewogenheit unabdingbar sind und dass Landwirtschaft und ländliche Entwicklung aufgrund des gemeinschaftlichen Charakters der Agrarpolitik ein wichtiger Bestandteil des Gesamthaushaltsplans der EU sind; würdigt die Rolle der geteilten Verwaltung bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik; erinnert daran, dass die Ausgaben für die Landwirtschaft relativ betrachtet zurückgegangen sind, während ihnen gleichzeitig neue Aufgaben im Bereich der Eindämmung des Klimawandels und der Bereitstellung öffentlicher Güter zugewiesen worden sind, und sie derzeit rund 38 % des EU-Haushaltsvolumens ausmachen; fordert daher, dass der Agrarhaushalt mindestens im derzeitigen Umfang belassen wird, damit im Bereich der Landwirtschaft weiterhin wesentliche Ziele verwirklicht werden können, was insbesondere damit zu begründen ist, dass der Agrarsektor häufig von Krisen betroffen ist, die einer haushaltspolitischen Reaktion bedürfen; weist darauf hin, dass die Einnahmenstabilität eine Priorität darstellen muss;

2.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die im aktuellen Finanzplanungszeitraum mit Blick auf die Förderung der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums verfügbaren Programmplanungsinstrumente in vollem Umfang zu nutzen; fordert die Kommission eindringlich auf, die reibungslose Umsetzung dieser Programme auch künftig sicherzustellen;

3.  hebt hervor, dass die Kommission die Bedürfnisse der Landwirtschaft unter der Rubrik 2 zuverlässig abschätzen sollte; fordert, dass alle unter der Rubrik 2 verfügbaren Margen – ungeachtet anderer politischer Prioritäten – für den Agrarsektor zweckgebunden werden und dass diese Margen geschützt und im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) beibehalten werden; fordert, dass dem Grundsatz, dass alle aus der Landwirtschaft stammenden Einnahmen im Agrarhaushalt bleiben, durchwegs entsprochen wird;

4.  unterstreicht die wichtige Rolle von Krisenreserven; fordert nachdrücklich, dass – angesichts ihres entscheidenden Beitrags zur Senkung der Verluste infolge der Krisen in diesem Sektor – alle Mittel aus dem Haushalt 2017, die über den Mechanismus für die Haushaltsdisziplin der Reserve für Krisen im Agrarsektor zugewiesen und nicht verwendet werden, gemäß Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 im Haushaltsplan 2018 in vollem Umfang als Direktzahlungen zur Verfügung gestellt werden;

5.  stellt fest, dass die europäische Landwirtschaft in den letzten Jahren vermehrt Krisen ausgesetzt war; fordert die Kommission daher auf, das derzeitige Krisenreservesystem zu überdenken und ein neues Instrument zu schaffen, das ein rasches politisches Eingreifen im Krisenfall ermöglicht und sich für seine Finanzierung nicht auf einen jährlichen Mechanismus für Haushaltsdisziplin stützt;

6.  weist darauf hin, dass die durch das „Gesamtpaket“ abgedeckten Punkte für ein größeres Umsetzungspotenzial sorgen und dass diese Punkte im Haushaltsplan 2018 angemessene Berücksichtigung finden sollten; hebt hervor, dass der Haushaltsplan im Einklang mit dem größeren Potenzial dieser Vereinfachung ausgeführt werden sollte; fordert, dass die Mittel bereitgestellt werden, die erforderlich sind, um alle Elemente der Vereinfachung der GAP umzusetzen; betont, dass durch die Vereinfachung der GAP ferner sichergestellt werden sollte, dass sich die Fehlerquote bei der Mittelverwendung weiter verringert, während die positiven Veränderungen auch Vereinfachungen für die Endnutzer bedeuten sollten; unterstützt alle Maßnahmen, die im Hinblick auf einen leistungsbezogenen Ansatz ergriffen werden;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schwankungen der Preise von Agrarerzeugnissen, die negative Auswirkungen auf das Einkommen von Landwirten haben, zeitnah zu beobachten und erforderlichenfalls rasch und effizient zu reagieren, indem sie den Landwirten die Möglichkeit einräumen, die Preisschwankungen direkt zu bekämpfen;

8.  ist der Ansicht, dass mit der in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vorgesehenen Klausel für aktive Landwirte sichergestellt ist, dass jegliches mit EU-Mitteln verbundene Reputationsrisiko ausgeschaltet ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Kriterien der Klausel für aktive Landwirte einheitlich angewandt werden, damit die Ermittlung dieser Landwirte einfacher und zuverlässiger wird; betont, dass es wichtig ist, dass aktive Landwirte diese Kriterien für die Bereitstellung von EU-Mitteln erfüllen;

9.  hält es für unbedingt erforderlich, dass die für die weitere Vereinfachung der GAP erforderlichen Haushaltsmittel freigegeben werden, damit die Vereinfachung ihr volles Potenzial erreichen und zentrale Ziele und Prioritäten verwirklichen kann;

10.  fordert mit Nachdruck, dass die Initiativen für junge Landwirte, die Innovation und die Erneuerung der Generationen fördern, beibehalten werden;

11.  unterstreicht die nach wie vor bestehenden Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette, in der die Primärerzeuger viel schlechter gestellt sind als andere Akteure; fordert die Kommission daher mit Nachdruck auf, die Rolle von Landwirten in der Lebensmittelkette zu stärken und zu diesem Zweck Anreize für die Gründung und Stärkung von Erzeugerorganisationen und Genossenschaften zu schaffen sowie die Zusammenarbeit zwischen Erzeugern und Einzelhändlern, kurze Versorgungsketten und das Inverkehrbringen von lokal hergestellten Qualitätsprodukten als eine Reihe von Maßnahmen zu fördern, um gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen, und ferner Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz der Preise und Margen in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern; verweist auf den Standpunkt des Parlaments zu unlauteren Handelspraktiken und erinnert an seine wiederholte Forderung, diesen Bereich auf EU-Ebene zu regulieren; hebt hervor, dass die Regeln betreffend die Erzeugerorganisationen unbedingt präzisiert werden müssen, um ein reibungsloses Funktionieren sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die verfügbaren Mittel erfolgreich eingesetzt werden;

12.  begrüßt das Interesse, das Erzeuger sowie Erzeugerorganisationen und -verbände der durch die Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 angenommenen Absatzförderungspolitik beimessen; weist jedoch auf die Bedenken der Interessenträger betreffend die Zugänglichkeit der Programme hin, die insbesondere für in diesem Sektor tätige KMU ein Problem darstellt; fordert die Kommission auf, die Absatzförderungspolitik gründlich zu prüfen und eine Erhöhung ihres Etats in Erwägung zu ziehen;

13.  hebt das Fachwissen der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bei der Durchführung von ländlichen Entwicklungsprogrammen hervor; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die reibungslose Umsetzung der gemeinschaftsbezogenen Ansätze sicherzustellen, und fordert ferner, dass umfassendere Finanzmittel bereitgestellt werden;

14.  beharrt darauf, dass für die Durchführung von Kontrollen in der Lebensmittelversorgungskette Mittel in ausreichender Höhe vorgesehen werden, wobei der Schwerpunkt auf den Handelsbeziehungen und der Einheitlichkeit der Nährstoffgehalte bei Lebensmitteln in der gesamten EU liegen sollte;

15.  ist der Ansicht, dass die Chancen, die sich aus „intelligenten“ Lösungen ergeben, weiter analysiert, genutzt und gefördert werden sollten; hebt hervor, dass diese „intelligenten“ Lösungen die Übereinstimmung mit den politischen Zielen in den Bereichen Umwelt, Klima und Artenvielfalt aufrechterhalten, eine enge Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern aus allen Mitgliedstaaten sicherstellen und Initiativen unterstützen und fördern sollten, die auf die Bedürfnisse von Kleinbetrieben abgestimmt sind, die über keine Größenvorteile verfügen, sodass auch sie einen Nutzen aus den neuen Technologien ziehen können; weist darauf hin, dass integrierte „intelligente“ Lösungen wie intelligente Dörfer, die Präzisionslandwirtschaft, Digitalisierung, die kollaborative Wirtschaft, die Kreislaufwirtschaft und soziale Initiativen zum landwirtschaftlichen Fortschritt und allgemeinen Wohlbefinden in ländlichen Gebieten beitragen können; weist darauf hin, dass den Dörfern Rechnung getragen werden muss, um die wirtschaftliche Rentabilität, die Attraktivität und die ökologische Nachhaltigkeit ländlicher Gebiete sicherzustellen; begrüßt bestehende und künftige Projekte, die auf „intelligente“ Lösungen abzielen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, vor dem Hintergrund der GAP-Reform und der Cork-2.0-Erklärung eine Finanzierung für intelligente Strategien auszuarbeiten; fordert, dass die für die Forschung und Innovation in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zweckgebundenen Mittel weiter vollständig zur Verfügung stehen;

16.  hält es angesichts ihres erwiesenen ökologischen Nutzens und ihres Potenzials für eine effizientere Landwirtschaft für erforderlich, den weiteren Einsatz intelligenter und innovativer Lösungen im Agrarsektor finanziell zu unterstützen;

17.  begrüßt die Einrichtung neuer Marktbeobachtungsstellen für Kulturpflanzen und Zucker; würdigt die Bemühungen der Kommission, die Reform mit dem Ziel fortzuführen, den Obst- und Gemüsesektor weiter zu fördern; ist der Ansicht, dass Erzeugergruppierungen und möglicherweise eine diesen Sektor abdeckende Beobachtungsstelle zusammen mit den Stellen für den Milch- und Fleischsektor großen Nutzen im Hinblick auf die zeitnahe Bereitstellung verlässlicher Informationen bringen könnten; weist darauf hin, dass Marktbeobachtungsstellen für mehr Transparenz auf den Agrarmärkten sorgen könnten, indem sie einen genaueren Überblick über die einzelnen Sektoren bereitstellen;

18.  hebt hervor, dass Pilotprojekte in den vergangenen Jahren erheblich zur Förderung der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums beigetragen haben; fordert, dass Pilotprojekte weiter unterstützt werden, darunter vor allem laufende Projekte, deren Umsetzung sich als sehr erfolgreich erwiesen hat, dass der Weitergabe bewährter Verfahren und gewonnener Erkenntnisse besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird und dass erfolgreiche Ansätze durchgehend berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, die Effizienz und den Nutzen dieser Pilotprojekte und der vorbereitenden Maßnahmen im Rahmen einer Ex-post-Bewertung zu evaluieren;

19.  erkennt die Rolle an, die finanziellen Ressourcen bei der Abschwächung der Auswirkungen von Preisschwankungen zukommt; weist ferner darauf hin, dass ein sektorspezifisches Instrument zur Einkommensstabilisierung auf der Grundlage eines Fonds auf Gegenseitigkeit einen angemessenen Ansatz darstellt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass bestimmte landwirtschaftliche Teilbereiche und Initiativen wie die Bienenzucht sowie das Schulmilch- und das Schulobstprogramm weiterhin zentrale Anliegen sein sollten;

20.  fordert, dass Mittel in ausreichender Höhe für Forschung und Maßnahmen der EU in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz veranschlagt werden; hebt hervor, dass die derzeit für Maßnahmen in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz veranschlagten Mittel in Höhe von 20 Mio. EUR möglicherweise nicht ausreichen, um die steigende Zahl von Epidemien zu bekämpfen, darunter u. a. die aviäre Influenza (Geflügelpest), die afrikanische Schweinepest, die Dermatitis nodularis (Knötchenkrankheit), neue Infektionen durch das Bakterium Xylella fastidiosa (Feuerbakterium) und neue Ausbreitungen der Vespa velutina (Asiatische Hornisse) und Tecia solanivora (Guatemala-Kartoffelmotte); weist darauf hin, dass bei Umweltkatastrophen, marktbezogenen Risiken oder schwankenden Einkünften auch andere Instrumente des Risikomanagements beibehalten werden sollten; fordert, dass die gegenwärtigen Vermarktungsnormen aktualisiert werden, damit unnötige finanzielle Verluste für die Erzeuger vermieden werden können;

21.  fordert nachdrücklich, dass Mittel veranschlagt werden, um die wirtschaftlichen Verluste auszugleichen, die den Landwirten durch Marktkrisen und sanitäre oder phytosanitäre Krisen wie Xylella fastidiosa entstehen, und bekräftigt, dass die unter Rubrik 2 verfügbaren Spielräume in Verbindung mit den unter Rubrik 3 verfügbaren Mitteln dafür genutzt werden müssen; unterstreicht, dass sich die Ausgleichszahlungen für die Ausrottung auch auf die Sanierung der Agro-Ökosysteme, einschließlich gesünder Böden, und die Verwirklichung einer stabilen biologischen Vielfalt erstrecken sollten, insbesondere durch die Sicherstellung der genetischen Vielfalt des Pflanzenbestandes und im Idealfall ihrer Resistenz oder zumindest Toleranz gegenüber der betreffenden Krankheit oder Seuche, damit die Agro-Ökosysteme widerstandsfähiger gegenüber zukünftigen Angriffen sind;

22.  ist der Ansicht, dass den Auswirkungen, die der Brexit und das anhaltende russische Embargo auf den Agrarmarkt haben, Rechnung getragen werden muss;

23.  weist darauf hin, dass der Brexit erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Zukunft des MFR haben könnte; weist ferner darauf hin, dass die GAP – eine gemeinsame europäische Politik, die in erster Linie aus dem Haushalt der EU finanziert wird – mit größeren finanziellen Folgen konfrontiert sein könnte als andere politische Strategien, da staatliche Beihilfen nur in sehr begrenztem Umfang gewährt werden dürfen; besteht daher darauf, dass der GAP-Haushalt einer Überprüfung unterzogen und die Möglichkeit in Erwägung gezogen wird, den GAP-Haushalt zu erhöhen, um Marktversagen und Marktkrisen begegnen zu können.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Daniel Buda, Matt Carthy, Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Edouard Ferrand, Luke Ming Flanagan, Beata Gosiewska, Martin Häusling, Esther Herranz García, Jan Huitema, Peter Jahr, Ivan Jakovčić, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Zbigniew Kuźmiuk, Philippe Loiseau, Ulrike Müller, Maria Noichl, Marijana Petir, Bronis Ropė, Maria Lidia Senra Rodríguez, Ricardo Serrão Santos, Tibor Szanyi, Marc Tarabella, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Bas Belder, Franc Bogovič, Hannu Takkula

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

31

+

ALDE

Ulrike Müller, Hannu Takkula

ECR

Bas Belder, Beata Gosiewska, Zbigniew Kuźmiuk

EFDD

Marco Zullo

ENF

Edouard Ferrand, Philippe Loiseau

GUE/NGL

Matt Carthy, Luke Ming Flanagan

PPE

Franc Bogovič, Daniel Buda, Michel Dantin, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Esther Herranz García, Peter Jahr, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Marijana Petir

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Paolo De Castro, Viorica Dăncilă, Maria Noichl, Ricardo Serrão Santos, Tibor Szanyi, Marc Tarabella

Verts/ALE

Martin Häusling, Bronis Ropė

0

-

3

0

ALDE

Jan Huitema

EFDD

John Stuart Agnew

GUE/NGL

Maria Lidia Senra Rodríguez

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (31.5.2017)

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2018
(2017/2043(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Morten Løkkegaard

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bedauert, dass die im Rahmen der Überprüfung des MFR für den Zeitraum 2017–2020 vorgeschlagene Aufstockung in Höhe von 200 Millionen EUR für Erasmus+ vom Rat auf 100 Millionen EUR gekürzt wurde, wobei 50 Millionen EUR bereits zugewiesen wurden; erinnert daran, dass diese Mittel in dem politischen Rahmen verwendet werden sollten, dem sie zugewiesen wurden, da es sich bei Erasmus+ auch weiterhin um die wichtigste strategische Investition in die Jugend Europas handelt;

2.  weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Finanzierung des neuen Solidaritätskorps zu drastischen Einschnitten bei Erasmus+ (etwa 58 Millionen EUR im Jahr 2017), dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (etwa 3,5 Millionen EUR jährlich) und dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (14,2 Millionen EUR jährlich) führt; weist außerdem darauf hin, dass die Unterscheidung zwischen den Bereichen der Freiwilligentätigkeit und der Berufstätigkeit nicht eindeutig ist und daher die Gefahr besteht, dass die Wirksamkeit des bestehenden Programms des Europäischen Freiwilligendienstes gefährdet wird; weist nachdrücklich darauf hin, dass neue Initiativen über eine neue Rechtsgrundlage und ein eindeutiges strategisches Konzept verfügen müssen sowie mit anderen Programmen koordiniert werden müssen; betont, dass die künftige Einführung des Solidaritätskorps nicht dazu führen darf, dass die Finanzierung von vorrangigen Bildungs- und Kulturprogrammen untergraben wird; betont außerdem, dass bei der Initiative nicht klar zwischen Freiwilligentätigkeit und Arbeitstätigkeit unterschieden wird, wodurch verhindert werden könnte, dass mögliche hochwertige Arbeitsplätze durch unbezahlte Freiwilligentätigkeit ersetzt werden;

3.  stellt fest, dass im Zusammenhang mit neuen gesellschaftlichen Herausforderungen für Europa eine europäische Herangehensweise gestärkt werden muss, um durch die Unterstützung groß angelegter Innovationsprojekte in den Bereichen Bildung, Fortbildung und Jugend – die von europäischen zivilgesellschaftlichen Netzwerken durchgeführt werden – die gemeinsamen europäischen Herausforderungen anzugehen; weist darauf hin, dass sich dies erreichen ließe, indem ein Teil der für die Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und Austausch von bewährten Verfahren) vorgesehenen Gesamtmittel von Erasmus+ zentralen Maßnahmen zugewiesen werden;

4.  weist darauf hin, dass die operative Unterstützung für europäische Netzwerke im Rahmen der Leitaktion 3 (Unterstützung politischer Reformen) erhöht werden muss, um die Förderung und Verbreitung der Chancen, die Erasmus+ bietet, zu maximieren;

5.  würdigt die Rolle, die der Breitensport spielt, wenn es darum geht, die zentralen europäischen Werte des gesellschaftlichen Engagements, der Demokratie, der Teilhabe, der Menschenrechte, der Freiwilligentätigkeit und der Gleichheit zu verbreiten; fordert mehr Synergien zwischen den Bereichen Kultur und Sport und den externen Programmen der EU; fordert insbesondere, dass Initiativen und Haushaltslinien für kulturelle und sportliche Aktivitäten, darunter auch Breitensport und seine Bedeutung für die Außenbeziehungen, in diese Programme aufgenommen werden; fordert, dass das Kapitel Sport des Programms Erasmus+ und die Finanzierung besonderer Veranstaltungen beibehalten werden;

6.  begrüßt die Initiativen der Kommission, die – im Rahmen von Erasmus+ und dem Programm „Kreatives Europa“ – auf die Ausarbeitung einer besonderen Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen in der Flüchtlingsarbeit ausgerichtet sind; fordert die Kommission auf, diese Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu bewerten und weiter zu fördern, indem mehr Mittel bereitgestellt werden, wodurch mehr Bedürfnisse gestillt werden könnten und eine zukunftsorientierte Strategie für den nächsten MFR-Zeitraum ermöglicht werden könnte;

7.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Projekte im Rahmen des Unterprogramms Kultur des Programms „Kreatives Europa“ und im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ nach wie vor eine geringe Erfolgsrate aufweisen (11 % bzw. 16 % im Jahr 2016), was zu Frustration unter den Bewerbern führt und den Ablauf der Programme behindert; fordert, dass diesen Programmen im Jahr 2018 mehr Mittel zugewiesen werden, damit sie wirksam ihren Zweck erfüllen können; begrüßt, dass die Organe der EU in den vergangenen Jahren Anstrengungen unternommen haben, die Probleme im Zusammenhang mit Zahlungsrückständen anzugehen; weist darauf hin, dass Verzögerungen beim Abschluss der Verträge zwischen Behörden und Begünstigten und bei der Ausführung von Zahlungen dazu führen könnten, dass die Kommission die Programme nicht vollständig umsetzen kann;

8.  fordert, dass Synergien zwischen Bildungs- und Kulturprogrammen und dem EFSI und den ESI-Fonds, insbesondere dem ESF, gestärkt werden; fordert die EIB auf, die Möglichkeit zu prüfen, einen größeren Anteil der Mittel aus dem EFSI der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzuweisen, da sie Informationen über die Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des EFSI in größerem Maß und besser verbreiten können als andere Branchen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Interaktion zwischen der Bürgschaftsfazilität für die Kultur- und Kreativbranche und dem EFSI zu fördern, damit maßgeschneiderte Darlehen an die Kultur- und Kreativwirtschaft vergeben werden können, die Kultur- und Kreativbranche gestärkt wird und dadurch das Wachstum angekurbelt wird; begrüßt den Vorschlag im Rahmen des EFSI 2.0, die Rolle der Europäischen Plattform für Investitionsberatung aufzuwerten; weist darauf hin, dass sie beträchtliches Potenzial hat, als Quelle für Informationen über die mögliche Bündelung von EU-Fonds und die Einrichtung von Investitionsplattformen zu fungieren, mit denen für eine stärker ausgewogene Verteilung nach Branchen und in geografischer Hinsicht gesorgt werden kann;

9.  begrüßt die Einigung bei dem Thema „Europäisches Jahr des Kulturerbes 2018“, das im Jahr 2018 mit einem Haushalt von sieben Millionen EUR – davon vier Millionen EUR an zusätzlichen Mitteln – ausgestattet wird; weist noch einmal darauf hin, dass sich die Finanzierung des „Europäischen Jahres des Kulturerbes“ im Einklang mit den Erklärungen des Rates und der Kommission auf keinen Fall negativ auf die Programme „Kreatives Europa“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auswirken darf;

10.  stellt fest, dass Euranet+ hervorragende Arbeit leistet, und weist darauf hin, dass die unabhängige Berichterstattung über Unionsangelegenheiten, die dieses europaweite Rundfunknetz bietet, von großer Bedeutung ist und die Unionsbürger dadurch nachweislich besser informiert werden; begrüßt die positiven Bemühungen um eine vorläufige Lösung für den Weiterbetrieb von Euranet+; fordert die Kommission auf, die Nachhaltigkeit des Netzes über das Jahr 2018 hinaus sicherzustellen, indem sie für eine auf mehrere Jahre ausgelegte Finanzierungsvereinbarung für die kommenden Jahre festlegt, die sich in einer eigenen Haushaltslinie widerspiegelt und in den nächsten MFR aufgenommen wird;

11.  weist darauf hin, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen dazu dienen können, Maßnahmen in bestimmten Politikbereichen der EU zu erproben und neue, innovative Initiativen einzuführen, die sich zu langfristigen Maßnahmen der EU entwickeln könnten; weist auf den Erfolg des Projekts „Ein neues Bild Europas“ hin, das sich derzeit im letzten Jahr als vorbereitende Maßnahme befindet; hebt hervor, dass sich die Initiative als wertvoll erwiesen hat, da sie junge Menschen dazu veranlasst hat, über die Herausforderungen, vor denen die EU steht, zu diskutieren und neue Gedanken zu entwickeln; fordert angesichts dieser Herausforderungen, dass die Initiative im Rahmen des Unterprogramms „Jugend“ des Programms Erasmus+ fortgesetzt wird;

12.  weist darauf hin, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wichtige Instrumente sind, wenn es gilt, gegen das fortbestehende Problem der hohen Jugendarbeitslosigkeit vorzugehen, und fordert, dass sie weiter verbessert werden und die entsprechenden Mittel deutlich erhöht werden; nimmt die Schlussfolgerungen des Berichts des Europäischen Rechnungshofes über die Jugendgarantie zur Kenntnis; hebt hervor, dass mehr Investitionen und wachstumsfördernde Strukturreformen sowie eine bessere Koordinierung in der Sozialpolitik erforderlich sind, damit junge Menschen beim Übergang zu hochwertigen Arbeitsplätzen nachhaltig unterstützt werden;

13.  begrüßt die anhaltende Weiterentwicklung des LUX-Filmpreises zu einem Modell, das auf der Beteiligung aller Unionsbürger beruht; begrüßt ferner das erste Jahr des Betriebs des Hauses der europäischen Geschichte und den Erfolg des Parlamentariums, der die Erwartungen übertroffen hat; fordert eine mehrjährige Finanzierungsgrundlage für all diese Instrumente, die sich hervorragend für die Kommunikation mit den Unionsbürgern eignen;

14.  erinnert an den vom Parlament im Rahmen des Haushaltsverfahrens des Parlaments für 2017 gefassten Beschluss über die Einrichtung eines Dolmetschdienstes zur Verdolmetschung sämtlicher Plenardebatten in die internationale Gebärdensprache und fordert die Verwaltung auf, diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen;

15.  betont, dass ein System aus tatsächlichen, konsistenten Eigenmitteln für den MFR nach 2020 eingeführt werden muss, damit gegen die chronisch niedrigen Erfolgsraten einiger Unionsprogramme, die auf eine unzureichende Finanzierung zurückzuführen sind, vorgegangen werden kann und der Unionshaushalt antizyklisch wirken kann;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, María Teresa Giménez Barbat, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Luigi Morgano, Momchil Nekov, John Procter, Michaela Šojdrová, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Santiago Fisas Ayxelà, Dietmar Köster, Zdzisław Krasnodębski, Morten Løkkegaard, Martina Michels, Remo Sernagiotto

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Josep-Maria Terricabras, Kazimierz Michał Ujazdowski

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

20

+

ALDE

PPE

 

S&D

 

Verts/ALE

María Teresa Giménez Barbat, Morten Løkkegaard

Andrea Bocskor, Santiago Fisas Ayxelà, Svetoslav Hristov Malinov, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Michaela Šojdrová

Silvia Costa, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Dietmar Köster, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Krystyna Łybacka

 

Josep-Maria Terricabras, Helga Trüpel

2

-

ECR

John Procter, Remo Sernagiotto

4

0

ECR

GUE/NGL

Zdzisław Krasnodębski, Kazimierz Michał Ujazdowski

Nikolaos Chountis, Martina Michels

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (9.6.2017)

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2018
(2017/2043(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Constance Le Grip

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zu den Grundwerten der EU zählt und eines ihrer Ziele ist und dass die Union gemäß Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern; in der Erwägung, dass die durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts, auch bei der Haushaltsplanung, ein wichtiges Instrument bei der Einbindung dieses Grundsatzes in die Strategien, Maßnahmen, Aktionen und Entwicklungsprogramme der EU im Hinblick auf die Förderung der aktiven Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und an wirtschaftlichen und sozialen Tätigkeiten und die Bekämpfung von Diskriminierung ist;

B.  in der Erwägung, dass es wesentlich ist, dass Daphne im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ weiterhin möglichst große Öffentlichkeitswirkung hat; in der Erwägung, dass die Kommission berücksichtigen muss, dass eine ausreichende Finanzierung aufrechterhalten und die Kontinuität der Maßnahmen und die Vorhersehbarkeit der Finanzierung in allen von den spezifischen Zielen abgedeckten Bereichen sichergestellt werden muss; in der Erwägung, dass umfangreichere Mittel für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zur Verfügung stehen sollten, da jede dritte Frau in der EU geschlechtsbezogene Gewalt erfahren hat;

C.  in der Erwägung, dass eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft, eine geeignete Infrastruktur, eine gut ausgestattete Forschung, die Förderung von Weiterqualifizierungsmaßnahmen und der kontinuierliche Einsatz der EU für die Investitionsförderung entscheidend sind, wenn es gilt, für nachhaltiges Wachstum und neue hochwertige Arbeitsplätze zu sorgen; in der Erwägung, dass das Potenzial von Frauen und Mädchen in dem Bereich der digitalisierten Wirtschaft und in den Bereichen MINT und IKT weiter gestärkt werden muss, um eine echte Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, geschlechtsspezifische Stereotype zu überwinden und zu Wachstum und Innovation in der Wirtschaft beizutragen;

D.  in der Erwägung, dass Gesundheit eine Voraussetzung für wirtschaftlichen Wohlstand ist und dass die Ausgabeneffizienz im Bereich Gesundheit das Wachstum fördern kann; in der Erwägung, dass koordinierte Strategien und Initiativen auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Ungleichheiten im Bereich Gesundheit und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter Maßnahmen umfassen sollten, mit denen Ungleichheiten beim Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit abgebaut werden sollten;

E.  in der Erwägung, dass der Zugang zu öffentlichen Diensten für die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die Stärkung der Rolle der Frauen entscheidend ist und dass der öffentliche Dienst weiterhin einen wichtigen Beschäftigungsbereich für Frauen darstellt;

1.  weist darauf hin, dass die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern eine rechtliche Verpflichtung ist, die sich unmittelbar aus den Verträgen ergibt; fordert eine stärkere Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und die Nutzung der Haushaltsausgaben als wirksames Instrument zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen; empfiehlt, einen Haushaltsplan für die Umsetzung der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den EU-Organen gemäß dem angenommenen Pilotprojekt auszuarbeiten und in Zukunft eine eigene Haushaltslinie für die Koordinierung der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in sämtlichen EU-Organen aufzunehmen;

2.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Folgen der „Gag Rule“ entgegenzuwirken und zu diesem Zweck unter Rückgriff auf Fördermittel der EU und der Mitgliedstaaten für Entwicklungshilfe die Finanzierung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte (SRHR) wesentlich zu erhöhen, insbesondere die Finanzierung, die ausdrücklich den Zugang zur Geburtenkontrolle und zu sicheren und legalen Abtreibungsmöglichkeiten sicherstellen soll, um die Finanzierungslücke zu schließen, die infolge der Maßnahmen entstehen wird, die die Regierung von Präsident Trump ergreifen wird, um die Finanzierung aller ausländischen Hilfsorganisationen einzustellen, die Dienste im Bereich der SRHR bereitstellen;

3.  fordert, die Mittel zu erhöhen, um die wirtschaftlichen Rechte von Frauen zu gewährleisten und die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten abzubauen, auch durch den Einsatz von Instrumenten, die auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten bereits bestehen (z. B. geschlechtsspezifische Folgenabschätzungen); fordert, alle öffentlichen Ausgaben einer geschlechtsspezifischen Analyse zu unterziehen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern sicherzustellen und alle geschlechtsspezifischen Unterschiede zu beseitigen;

4.  hebt hervor, dass nach Artikel 8 AEUV die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ein Grundprinzip der Europäischen Union ist; weist darauf hin, dass der Gleichstellungsaspekt in alle Politikbereiche einbezogen und auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens berücksichtigt werden sollte;

5.  wiederholt seine Forderung, dass für jedes spezifische Ziel des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“, auch im Hinblick auf die Vorbereitung des nächsten MFR, eine gesonderte Haushaltslinie besteht, um die Transparenz der Mittelverwendung zu erhöhen und die erforderlichen Finanzmittel für jedes der spezifischen Ziele und für deren Sichtbarkeit sicherzustellen;

6.  fordert, dass in den europäischen Strategien für eine wirksamere Förderung der Geschlechtergleichstellung festgelegt wird, den Gleichstellungsaspekt bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen; betont, dass mehr Mittel für die Bekämpfung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen veranschlagt werden müssen;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere im Bereich der Beschäftigung, zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen und dabei nicht lediglich Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter allgemein umzusetzen, sondern auch Maßnahmen vorzusehen, die unmittelbar auf schutzbedürftige Frauen zugeschnitten sind; fordert, dass dabei den Auswirkungen der Wirtschaftskrise gebührend Rechnung getragen wird, in hochwertige öffentliche Dienstleistungen investiert wird und insbesondere hochwertige und bezahlbare Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen betreuungsbedürftigen Personen in angemessener Weise zur Verfügung gestellt werden; fordert eine wirkliche Transparenz bei den Haushaltsmitteln, die für Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellt werden (ESF, Progress, Daphne);

8.  fordert die EU auf, im Rahmen ihrer Entwicklungshilfe die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter durch Bildungsmaßnahmen und Gesundheitsdienste (insbesondere im Bereich der SRHR) sowie durch die Befähigung von Mädchen zu Selbstbestimmung und aktiver Teilhabe und durch die politische Vertretung der Frauen zu fördern;

9.  fordert, dass Finanzmittel für Programme zugewiesen werden, die die unternehmerische Selbständigkeit von Frauen unterstützen, darunter für von Frauen im Rahmen des Programms COSME gegründete und geleitete KMU, sowie den Zugang von Frauen zu Darlehen und Beteiligungskapital sicherstellen und fördern;

10.  betont, dass mehr Frauen für die Bereiche MINT und IKT begeistert werden müssen; unterstreicht, dass Programme finanziert werden müssen, die eine hochwertige Bildung und Ausbildung für Frauen und Mädchen liefern und sie für die in den Bereichen MINT und IKT gebotenen Möglichkeiten sensibilisieren, und zwar im Rahmen von Horizont 2020, Erasmus +, des Europäischen Sozialfonds und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen;

11.  bedauert, dass Gleichstellungsaspekte im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen nicht berücksichtigt werden, und betont, dass die Erholung nur dann erfolgreich verlaufen kann, wenn die Auswirkungen der Krise auf Frauen angegangen werden;

12.  hebt die wichtige Rolle hervor, die das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) für die Förderung und die Stärkung der Gleichheit der Geschlechter, auch für die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei allen politischen Maßnahmen der Union, sowie für die Erhebung der einschlägigen Daten und Fachkenntnisse in dem Bereich der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, spielt; betont, dass das EIGE weiterhin eine eigens dafür zuständige gesonderte Stelle im institutionellen Rahmen der Union bleiben sollte, um seine Ziele angemessen zu erreichen; betont, dass dem Institut mehr Personal und Mittel zugewiesen werden müssen, damit seine Kapazitäten zur Unterstützung der Kommission durch die Bereitstellung einschlägiger Daten und technischer Unterstützung in vorrangigen Bereichen wie der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt in angemessener Weise gestärkt werden;

13.  fordert die Kommission auf, die Förderung und die Verbesserung der SRHR in die nächste Strategie für die öffentliche Gesundheit aufzunehmen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.6.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Beatriz Becerra Basterrechea, Malin Björk, Vilija Blinkevičiūtė, Antanas Guoga, Anna Hedh, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Florent Marcellesi, Angelika Mlinar, Ernest Urtasun, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Inés Ayala Sender, Branislav Škripek, Dubravka Šuica

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Patricija Šulin

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

14

+

ALDE

Beatriz Becerra Basterrechea, Angelika Mlinar

EFDD

Daniela Aiuto

GUE/NGL

Malin Björk

PPE

Antanas Guoga, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Dubravka Šuica, Patricija Šulin

S&D

Inés Ayala Sender, Vilija Blinkevičiūtė, Anna Hedh, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández

VERTS/ALE

Florent Marcellesi, Ernest Urtasun

2

-

ECR

Branislav Škripek, Jana Žitňanská

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Schreiben von David McAllister, Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, und Cristian Dan Preda, Mitglied des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, vom 19. Juni 2017 an Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Übersetzung

Betrifft:  Beitrag des AFET-Ausschusses zu dem Bericht über das Mandat für den Haushaltstrilog

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

hiermit möchten wir Sie mit Blick auf den Bericht Ihres Ausschusses über das Mandat für die Trilogverhandlungen im Juli über die Prioritäten des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET) für den Unionshaushalt 2018 in Kenntnis setzen.

Zunächst möchten wir unsere Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass die Zahlen im Entwurf des Haushaltsplans für die Ausgaben in Rubrik 4 (Europa in der Welt), die einem Rückgang an Mitteln für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen von mehr als 500 Mio. EUR entsprechen, nicht mit dem dringenden Bedarf an umfassenderen Maßnahmen in der Nachbarschaft der EU und darüber hinaus vereinbar sind. Verstärkte Maßnahmen der EU im Bereich der Außenpolitik und eine dafür vorgesehene angemessene Mittelausstattung sind weiterhin entscheidend für eine nachhaltige und wirksame Reaktion auf zahlreiche dringende Herausforderungen, denen sich die Union gegenübersieht, darunter Sicherheitsbedrohungen und die Migrations- und Flüchtlingskrise, die für den Haushalt 2017 als vorrangig eingestuft wurden.

Wir sind uns der erheblichen Aufstockung im Jahr 2017 bewusst, die über die Obergrenze des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für Rubrik 4 hinausgeht. Diese einjährige Aufstockung kann jedoch kaum als ausreichend angesehen werden, und die Bemühungen müssen fortgeführt werden. Aus diesem Grund können wir uns nicht mit der verbleibenden Marge von mehr als 230 Mio. EUR im Jahr 2018 einverstanden erklären. Der AFET-Ausschuss bekräftigt zwar, dass die Mittel flexibel eingesetzt werden können müssen, um die Fähigkeit der EU zu verbessern, auf Krisen zu reagieren. Dies darf jedoch nicht zulasten der bestehenden vorrangigen Bereiche der Außenfinanzierungsinstrumente und der langfristigen politischen Maßnahmen gehen. Die Marge sollte daher zugewiesen werden, und durch die verfügbaren Mechanismen des überarbeiteten MFR sollte für die notwendige Flexibilität gesorgt werden.

Unserer Ansicht nach sollte die Unterstützung von Bewerberländern und möglichen Bewerberländern bei der Annahme und Umsetzung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen angesichts ihres Beitritts für die EU weiterhin Vorrang haben. Die jüngsten politischen Entwicklungen in den Westbalkanstaaten sind zunehmend beunruhigend und erfordern die sofortige Aufmerksamkeit der Union, um zu verhindern, dass die in den vergangenen Jahrzehnten erzielten Fortschritte untergraben werden. Aus diesem Grund lehnen wir die vorgeschlagene Kürzung um beinahe 90 Mio. EUR für die Unterstützung politischer Reformen in den Westbalkanstaaten im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) ab, durch die die verfügbaren Finanzmittel um beinahe ein Drittel verringert werden, obwohl wir einen leistungsbezogenen Ansatz begrüßen.

Auch die Sicherstellung, dass die Länder der östlichen und der südlichen Nachbarschaft ausreichend unterstützt werden, ist eine wichtige politische Priorität für den AFET-Ausschuss. In diesem Zusammenhang unterstützen wir uneingeschränkt die Zusage der Brüsseler Konferenz vom April 2017, in Syrien, Jordanien und dem Libanon mehr Hilfe zu leisten. Angesichts der strategischen Bedeutung der Nachbarschaft sind wir jedoch der Ansicht, dass es äußerst wichtig ist, den geplanten Beitrag von 250 Mio. EUR aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) im Jahr 2018 vollständig durch eine entsprechende Aufstockung auszugleichen, um so eine allgemeine Verringerung der Mittel für den ENI zu vermeiden. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die EU weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten, der Palästinensischen Autonomiebehörde und des UNRWA spielen sollte.

Angesichts der dynamischen Entwicklungen in Bezug auf die sicherheitspolitische und humanitäre Lage in der Welt ist es entscheidend, dass die Krisenreaktionsmechanismen der EU nicht geschwächt, sondern im Gegenteil gestärkt werden. Aus diesem Grund ist es von erheblicher Bedeutung, dass das Stabilitäts- und Friedensinstrument (IcSP) nach den unklugen Kürzungen im Jahr 2017 wieder dieselbe Mittelausstattung wie zuvor erhält und angesichts möglicher neuer Aufgaben im Jahr 2018 sogar noch weiter aufgestockt wird. Die entsprechenden Zahlen im Entwurf des Haushaltsplans sind beruhigend und können unserer Ansicht nach als gute Grundlage für die Haushaltsverhandlungen dienen.

Die Mittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zur Finanzierung ziviler Krisenbewältigungsmissionen, die weltweit zur Schaffung von Frieden und Sicherheit beitragen, sind in diesem Zusammenhang genauso wichtig. Daher würden wir Sie ersuchen, sie beizubehalten. Außerdem möchte der AFET-Ausschuss betonen, dass das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und die Unterstützung für Wahlbeobachtungsmissionen weiter gestärkt werden müssen.

In Zeiten, in denen immer häufiger auf Cyberangriffe und Desinformationskampagnen zurückgegriffen wird, um die demokratische Ordnung in Ländern in der Nachbarschaft der EU sowie in der EU selbst zu untergraben, sind wir auch der Meinung, dass es äußerst wichtig ist, sicherzustellen, dass umfangreiche Mittel für die Bekämpfung dieser Bedrohungen vorgesehen werden.

Schließlich bedauern wir mit Blick auf den Verwaltungshaushalt des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), dass der Vorschlag aus dem vergangenen Jahr, die Haushaltslinie für Sonderbeauftragte der EU gemäß den Schlussfolgerungen der Überprüfung des EAD aus dem Jahr 2013 vom Haushalt der GASP auf den Haushalt des EAD zu übertragen, nicht angenommen wurde. Wir sind der Ansicht, dass es angemessen wäre, diesen Punkt erneut zu erörtern, da die Übertragung dazu beitragen würde, die diplomatischen Tätigkeiten der EU weiter zu konsolidieren und Einsparungen zu erzielen, wodurch die Wirksamkeit und Effizienz der Außenpolitik der EU verbessert würde.

Wir wären Ihren sehr dankbar, wenn die Vorschläge des AFET-Ausschusses in den Haushaltsverhandlungen berücksichtigt würden.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

Kopie an:  Siegfried Mureşan, Berichterstatter für den Haushaltsplan 2018 der EU

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL

Schreiben von Reimer Böge, Berichterstatter des Ausschusses für internationalen Handel, vom 23. Juni 2017 an Siegfried Mureşan, Berichterstatter für den Haushaltsplan 2018, Haushaltsausschuss

Übersetzung

Betrifft:  Das Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2018

Als Berichterstatter des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA) für den Haushaltsplan 2018 möchte ich Sie über die Prioritäten von INTA hinsichtlich des Haushaltsplans 2018 informieren, wie sie die Koordinatoren des Ausschusses am 20. März 2017 festgelegt haben.

Zunächst wird im INTA-Ausschuss die Auffassung vertreten, dass der Tatsache, dass die Kommission den Handel in ihrem Arbeitsprogramm als eine oberste Priorität definiert, im Haushaltsplan der Europäischen Union durch die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel Rechnung getragen werden sollte. Der Handel ist nicht nur ein wirkungsvolles Instrument, um in Europa Wachstum anzuregen und Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch ein wichtiges Werkzeug der Außenpolitik, mit dem die europäischen Werte im Ausland gefördert werden. Durch den Handel wird auch die geopolitische Lage in benachbarten Ländern stabilisiert, weil durch ihn bessere Zukunftsperspektiven, neue Märkte für örtliche Erzeuger und eine Quelle für ausländische Direktinvestitionen entstehen.

Die gemeinsame Handelspolitik dürfte in Zukunft sogar noch ausgebaut werden, damit die handelspolitischen Herausforderungen, die sich aus der veränderten geopolitischen Landschaft ergeben, bewältigt werden können. Durch die Handelspolitik der USA könnten sich in verschiedenen Regionen günstige Gelegenheiten bieten. Darüber hinaus verfolgt die EU in ihrer Handelspolitik und den einschlägigen Verhandlungen weiterhin ambitionierte Ziele: Unter anderem wird die Modernisierung der Abkommen mit mehreren lateinamerikanischen Ländern und der Türkei angestrebt, und es sind Verhandlungen mit dem Mercosur, Japan, Indonesien, China (über ein Investitionsabkommen) und den AKP-Staaten sowie die Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der WTO im Gange. Die laufenden und anstehenden Verhandlungen werden von den Diensten der Europäischen Kommission, insbesondere von der GD Handel, weiterhin erhebliche Mengen an Ressourcen einfordern. Die im Haushaltsplan für Handelstätigkeiten vorgesehenen Mittel müssen daher entsprechend aufgestockt werden, um der EU zu ermöglichen, im Hinblick auf ihre ehrgeizigen handelspolitischen Ziele erfolgreich zu verhandeln.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass Handelsabkommen mit ihrem Abschluss nicht erledigt sind. Wenn ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt würden, um zwischenzeitlich und ex post bewerten zu können, ob Drittländer ihren Verpflichtungen gegenüber der EU und ihren Verpflichtungen aufgrund von anderen rechtlichen Aspekten von Handelsabkommen – wie etwa der Umsetzung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten – nachkommen, würde die EU auf jeden Fall profitieren. Diese Bewertungen sollten zu einem wichtigen Bestandteil der handelsbezogenen Haushaltslinien werden, da diese die Wirksamkeit der Handelspolitik als Ganzes anzeigen.

Handelshilfe, wie sie von der EU im Kontext der Initiative „Aid for Trade“ definiert wird, ist ein weiteres wichtiges Instrument, um Partnerländer in ihren Bemühungen um die Entwicklung und den Ausbau ihres Handels als Antriebskraft für Wachstum und für die Armutsbekämpfung zu unterstützen.

Die Mitglieder des INTA-Ausschusses sind besorgt darüber, dass manche Unionsbürger die Globalisierung mit einer sinkenden Wirtschaftsleistung und Arbeitsplatzverlusten in Europa gleichsetzen. Wenn sie diese Bürger wieder überzeugen will, muss die Kommission mehr investieren, um eine wirksamere Kommunikationsstrategie auszuarbeiten, etwa im Stil der Handel- und Investitionsstrategie „Handel für alle“ zur Information über die Handelspolitik der Union und die Vorteile des internationalen Handels.

In diesem Kontext möchten wir hervorheben, dass die verfügbaren Finanzmittel voll ausgeschöpft werden sollten, um die Internationalisierung von KMU voranzutreiben. Der Großteil aller Berufstätigen in der EU arbeitet in KMU, und durch diese Maßnahme wird dazu beigetragen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren und den sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu stärken. Diese Instrumente sind bereits vorhanden, und ihre Bewertung und Verbesserung wäre zu begrüßen.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass eine der großen Herausforderungen für die EU die Kontrolle unserer Grenzen bleibt. Aus diesem Grund betont der INTA-Ausschuss weiterhin, dass für die Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden sollten, damit unseren engen Partnern – insbesondere den Ländern der Östlichen Partnerschaft und den Ländern des Arabischen Frühlings – angemessene handelsbezogene Unterstützung zur Verfügung gestellt werden kann. Vor allem im Hinblick auf diese Länder fordert der INTA-Ausschuss, dass sich die Bedeutung des Makrofinanzhilfeprogramms im Unionshaushalt widerspiegeln muss, da es sich als äußerst zielführendes Instrument erwiesen hat, um Partner in schwierigen finanziellen Situationen zu unterstützen.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

ANLAGE: SCHREIBEN DES HAUSHALTSKONTROLLAUSSCHUSSES

Haushaltskontrollausschuss

Die Vorsitzende

IPOL-COM-CONT D(2017)22966

Herrn

Jean Arthuis

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Europäisches Parlament

Brüssel

Betrifft:  Beitrag des Haushaltskontrollausschusses zum Mandat für den Haushaltstrilog zum Haushaltsplan 2018

Sehr geehrter Herr Arthuis,

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, im Rahmen seines Mandats für den Haushaltstrilog folgende Bedenken zu berücksichtigen:

1.  Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der ungewöhnliche Zahlungsrückstand bis Ende 2016 im Einklang mit dem vom Parlament und vom Rat im Jahr 2015 vereinbarten Zahlungsplan vollständig abgebaut wurde und dass die zur Verfügung stehenden Mittel erstmals seit 2010 mehr als ausreichend waren, um den bestehenden Bedarf zu decken.

2.  Der Ausschuss ist allerdings sehr besorgt darüber, dass die noch abzuwickelnden Mittelbindungen bis Ende 2016 erheblich zugenommen haben und sich somit auf 238 Mrd. EUR belaufen und dass der Anstieg um über 21 Mrd. EUR gegenüber 2015 doppelt so hoch ausfiel wie ursprünglich erwartet. Der Ausschuss weist darauf hin, dass dies weitgehend darauf zurückzuführen ist, dass der Stand der Einreichung von Zahlungsanträgen durch die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2014–2020 sehr niedrig ausgefallen ist.

3.  Der Ausschuss betont, dass dies in der Tat die Wirksamkeit der EU-Struktur- und -Investitionsfonds untergraben könnte, da der nicht abgerufene Beitrag in einigen Mitgliedstaaten zusammen mit der erforderlichen nationalen Kofinanzierung mehr als 15 % der Gesamtausgaben des Staates ausmacht, wenn man die beiden letzten Finanzierungszeiträume 2007–2013 und 2014–2020 betrachtet.

4.  Der Ausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ende 2015 mehr als die Hälfte der nicht in Anspruch genommenen Mittelbindungen der Strukturfonds, die nicht zu Zahlungen während des Programmplanungszeitraums 2007–2013 geführt haben, auf fünf Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Italien, Spanien, Polen und Rumänien) entfällt.

5.  Der Ausschuss bedauert zutiefst, dass infolgedessen das Risiko besteht, dass die Verzögerungen beim Haushaltsvollzug im Programmplanungszeitraum 2014–2020 noch größer sein werden als im Programmplanungszeitraum 2007–2013, und befürchtet, dass der nächste mehrjährige Finanzrahmen zu Beginn ein beispiellos hohes Niveau an noch abzuwickelnden Mittelbindungen aufweisen könnte.

6.  Der Ausschuss begrüßt, dass mit dem im März 2015 angenommenen Zahlungsplan die kurzfristige Kassenmittelverwaltung verbessert wurde, besteht allerdings darauf, dass die Behandlung der Frage des hohen Volumens an noch abzuwickelnden Mittelbindungen einen längerfristigen Ansatz und eine eingehende Bewertung der zugrundeliegenden Ursachen erfordert, damit eine wirksame Strategie entwickelt werden kann, um dies in Zukunft zu vermeiden.

7.  Der Ausschuss betont, dass die Auslösung von Artikel 50 zu Problemen bei der Art, wie der Unionshaushalt verwaltet wird, führen könnte, insbesondere bezüglich der Zahlungen, und hebt hervor, dass dieses wesentliche Element in jeder vorläufigen oder abschließenden Vereinbarung mit einem austretenden Mitgliedstaat angegangen werden muss. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, eine Rechnung bei Austritt nach Artikel 50 vorzulegen und die Methode für deren Berechnung zu erläutern.

8.  Der Ausschuss fordert die Kommission auf, Maßnahmen für eine strikte Einhaltung der Vorschriften und Zeitpläne bezüglich der noch abzuwickelnden Mittelbindungen zu ergreifen, darunter:

•  den Abschluss der Programme des Zeitraums 2007–2013 und die Aufhebung der Mittelbindungen dieser Programme;

•  die ordnungsgemäße Nutzung von Nettofinanzkorrekturen im Kohäsionsbereich;

•  eine Verringerung der auf Treuhandkonten gehaltenen Zahlungsmittel;

•  die Erstellung von Zahlungsplänen und Vorausschätzungen, sofern die noch abzuwickelnden Mittelbindungen erheblich sind und

•  die Zurückerlangung nicht verwendeter Geldmittel in Finanzierungsinstrumenten unter geteilter Mittelverwaltung und der verbleibenden nicht verwendeten Mittel unter indirekter Mittelverwaltung aus dem früheren mehrjährigen Finanzrahmen, für die der Förderzeitraum abgelaufen ist.

9.  Der Ausschuss verlangt, dass die Kommission bei ihrer Haushaltsführung und ihrem Finanzmanagement die Kapazitätsengpässe und die besonderen sozioökonomischen Bedingungen der sich in Schwierigkeiten befindlichen Mitgliedstaaten dringend berücksichtigt, und fordert erneut, dass die Kommission alljährlich eine aktualisierte langfristige Cashflow-Prognose erstellt, die sich über einen sieben- bis zehnjährigen Zeitraum erstreckt und auch Haushaltsobergrenzen, Zahlungsbedarf, Kapazitätsengpässe und eine mögliche Rücknahme von Verpflichtungen umfasst, damit Zahlungsbedarf und verfügbare Mittel besser aufeinander abgestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingeborg Gräβle     Joachim Zeller

Vorsitzende des CONT-Ausschusses    Berichterstatter über die Entlastung der Kommission

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Der Vorsitzende

D(2017)20505

Herrn

Siegfried Mureşan

Hauptberichterstatter für den Haushalt 2018

Haushaltsausschuss

ASP 07F158

Brüssel

Sehr geehrter Herr Mureşan,

hiermit übermittle ich Ihnen als Vorsitzende des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und ständige Berichterstatterin für den Haushalt die Empfehlungen des ENVI-Ausschusses zu dem Mandat für die Trilogverhandlungen über den Entwurf des Haushaltsplans 2018 gemäß dem Beschluss des ENVI-Ausschusses vom 8. Juni 2017.

Allgemein möchte ich die nachdrückliche Überzeugung des ENVI-Ausschusses bekräftigen, dass die durchgängige Berücksichtigung der Themen Umwelt und Ressourceneffizienz in allen Politikbereichen der EU von entscheidender Bedeutung dafür ist, die in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele zu verwirklichen. Mit dem Unionshaushalt muss die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris gefördert werden. Nur eine ausreichende finanzielle Unterstützung wird dazu beitragen, die Folgen des Klimawandels zu bewältigen und zu einer Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen überzugehen. Außerdem sollten sich von der EU finanzierte Projekte nicht negativ auf diesen Übergang auswirken. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die sehr enttäuschenden jüngsten Erkenntnisse des Europäischen Rechnungshofs hinweisen, aus denen hervorgeht, dass das Ziel, im Zeitraum 2014–2020 mindestens 20 % des Unionshaushalts für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben, wahrscheinlich nicht erreicht wird. Daher möchte ich betonen, dass größtmögliche Anstrengungen unternommen werden sollten, um dieses Ziel zu verwirklichen.

Darüber hinaus ersucht der ENVI-Ausschuss um eine angemessene Mittelausstattung im Haushalt 2018 für den langfristigen Schutz der biologischen Vielfalt in der gesamten EU. Auch die Verfahren zur Überwachung der Ausgaben für die biologische Vielfalt und die durchgängige Berücksichtigung des Schutzes der biologischen Vielfalt im Haushalt sollten verbessert werden.

Des Weiteren sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Bemühungen, sich von der Wirtschaftskrise zu erholen, umwelt- und klimaschonende Strategien, Maßnahmen und Projekte als Chance sehen, die öffentliche Gesundheit zu verbessern und die Schaffung umweltfreundlicher Arbeitsplätze sowie das Wirtschaftswachstums von KMU zu fördern. Gesundheit ist ein Wert an sich und eine Voraussetzung für ein EU-weites Wachstum.

Die Umwelt, der Klimawandel, die öffentliche Gesundheit, der Katastrophenschutz, der Verbraucherschutz und die Lebens- sowie Futtermittelsicherheit sind für die Unionsbürger von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund möchte ich betonen, dass die im mehrjährigen Finanzrahmen vereinbarten Obergrenzen uneingeschränkt geachtet werden sollten und jedwede Änderung, durch die die Mittelzuweisungen für die entsprechenden Haushaltslinien gekürzt würden, nachdrücklich abgelehnt werden muss. Außerdem möchte ich betonen, wie wichtig die Programme LIFE und „Gesundheit im Dienste von Wachstum“ und die Katastrophenschutzverfahren der Union sind. Darüber hinaus dürfen kleinere Programme nicht zugunsten derjenigen, die stärker im Mittelpunkt der Politik und des öffentlichen Interesses stehen, vernachlässigt werden.

Ferner möchte ich betonen, dass vor allem die Haushaltszwänge, die die dezentralen Agenturen im Zuständigkeitsbereich des ENVI-Ausschusses betreffen, dem ENVI-Ausschuss große Sorge bereiten, da die Aufgaben dieser Agenturen ständig zunehmen. Diesen Agenturen müssen bei Bedarf mehr finanzielle und personelle Mittel erhalten, damit sie ihr Mandat erfüllen und ihre Aufgaben wahrnehmen können. Der ENVI-Ausschuss ist sehr beunruhigt darüber, dass die meisten Agenturen in den letzten Jahren erhebliche Personalkürzungen verkraften mussten, und das ungeachtet ihrer zunehmenden Arbeitsbelastung. Daher spricht sich der ENVI-Ausschuss entschieden dafür aus, dass der individuelle Bedarf der dezentralen Agenturen jeweils von Fall zu Fall beurteilt wird.

Schließlich fordert der ENVI-Ausschuss, die möglichen haushaltspolitischen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU auf die Agenturen in seinem Zuständigkeitsbereich (vor allem auf die Europäische Arzneimittel-Agentur) und auf die Fonds und Programme der EU in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abzuschätzen.

Ein ähnliches Schreiben wurde an Herrn Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, gesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Adina-Ioana Vălean

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE

Schreiben von Jerzy Buzek, Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, vom ... an Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Übersetzung

Betrifft:  Prioritäten des ITRE-Ausschusses für das Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2018

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

hiermit möchte ich Sie in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des ITRE-Ausschusses und Verfasser der Stellungnahme zum Haushaltsplan 2018 im Hinblick auf den bevorstehenden Haushaltstrilog über die Prioritäten des ITRE-Ausschusses für den Haushaltsplan 2018 in Kenntnis setzen.

Zunächst möchte ich mich beim Berichterstatter für den Haushalt 2018, Siegfried Mureşan, für die ergiebige Aussprache vom 25. April 2017 mit den Mitgliedern des ITRE-Ausschusses sowie für die nützlichen verfahrensbezogenen Informationen, die wir in den vergangenen Monaten vom Sekretariat des BUDG-Ausschusses erhalten haben, bedanken.

Am 15. März 2017 nahm das Europäische Parlament seine Entschließung zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2018 (2016/2323(BUD)) an. Im Namen des ITRE-Ausschusses habe ich die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2018 geprüft, und stelle erfreut fest, dass die wichtigsten Prioritäten des ITRE-Ausschusses für den Haushaltsplan 2018, die im Rahmen der Aussprache vom 25. April 2017 aufgezeigt wurden, bereits gut ausgearbeitet sind.

Der ITRE-Ausschuss stimmt uneingeschränkt darin überein, dass der EU-Haushalt konkrete Antworten auf die Herausforderungen liefern soll, vor denen die EU steht, und dass der EU-Haushalt nach wie vor Teil der Lösung der damit verbundenen Probleme ist. Das gilt insbesondere für die Investitionen in Forschung und Innovation, angesichts der Tatsache, dass die unzureichende Finanzierung für Horizont 2020 zu einer niedrigen Erfolgsquote bei den Förderanträgen geführt hat. Es ist alarmierend, dass eine noch größere Zahl hochwertiger Vorschläge, die bei der Bewertung der Projektvorschläge über dem notwendigen Mindestwert liegen, nicht finanziert werden können – lediglich etwa ein Viertel der hochwertigen Vorschläge, die eingereicht wurden, wurde für eine Finanzierung ausgewählt. Da die niedrigsten Förderquoten hochwertiger Vorschläge im Bereich „Neue und künftige Technologien“ des KMU-Instruments sowie im Bereich integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften zu finden sind, begrüßt der ITRE-Ausschuss die Erhöhung in den entsprechenden Haushaltslinien für den Haushaltsplan 2018.

Der ITRE-Ausschuss begrüßt darüber hinaus die Aufstockung der Mittel im Haushalt für den Großteil der gesellschaftlichen Herausforderungen im Rahmen von Horizont 2020.

Der Ausschuss nimmt die vorgeschlagene Aufstockung für die vorbereitenden Maßnahmen für die Zusammenarbeit im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich zur Kenntnis und betont, dass das genannte Forschungsfester im Rahmen des MFR nach 2020 zusätzlicher Finanzierung bedarf, da es sich um eine neue politische Initiative mit erheblichen Auswirkungen auf den EU-Haushalt handelt, die nicht auf Kosten bestehender Forschungsfonds realisiert werden sollte.

Der ITRE-Ausschuss betont auch, wie wichtig es ist, Forschungsarbeiten in der letzten Phase zu finanzieren, damit wissenschaftliche Innovationen aus dem Labor wirtschaftlich umgesetzt werden können. Wir begrüßen ebenfalls, dass Sie den Schwerpunkt auf den Erfolg der jungen Generation legen. Daher fordern auch wir die Kommission auf, junge Forscher in stärkerem Maße zu unterstützen, insbesondere indem Nachwuchsforscher mit ausreichenden Mitteln unterstützt werden.

Das Programm COSME hat sich als nützlich erwiesen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass Ihr Ausschuss die Erhöhung der Mittelzuweisungen für COSME unterstützt, da KMU ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft Europas sind und zahlreiche Arbeitsplätze innerhalb der EU bieten.

Was die Energiepolitik betrifft, weist der ITRE-Ausschuss darauf hin, dass ein größerer Schwerpunkt auf Bereiche des Haushalts gelegt werden sollte, die für die Vollendung des Energiebinnenmarkts und den Aufbau einer CO2-armen Wirtschaft vorgesehen sind, damit die Ziele der Energieunion und die klimapolitischen Ziele Europas erreicht werden können. Dafür ist es notwendig, Projekten von gemeinsamem Interesse, mit denen eine Diversifizierung der Energiequellen und Versorgungswege sowie die Konnektivität von Gas- und Stromnetzen sichergestellt werden sollen, Mittel in ausreichender Höhe bereitzustellen, sowie mehr Mittel für die technische Hilfe im Rahmen des EFSI bereitzustellen, damit Projekte in den Bereichen intelligente Netze, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zusammengefasst bzw. ins Leben gerufen werden können.

Aus diesem Grund und in der Absicht, die Vernetzung unserer Energie- und Verkehrsnetze sowie der digitalen Netze zu verbessern, verweist der ITRE-Ausschuss auf die Bedeutung der Fazilität „Connecting Europe“ und begrüßt, dass ihr Haushalt für 2018 erhöht wurde.

Angesichts der Bedeutung von Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“, auf die bereits mit Nachdruck hingewiesen wurde, schlägt der ITRE-Ausschuss trotzdem vor, das ursprüngliche Jahresprofil der Haushaltslinien für diese Programme – die zugunsten der Dotierung des EFSI-Garantiefonds gekürzt wurden – wiederherzustellen. Diese Aufstockung könnte finanziert werden, indem alle im Rahmen der geltenden MFR-Verordnung verfügbaren Finanzmittel verwendet werden. In diesem Zusammenhang weist der ITRE-Ausschuss darauf hin, dass das Parlament während der EFSI-Verhandlungen zugesagt hat, die negativen Auswirkungen auf diese beiden Programme – deren Finanzausstattung bereits bei den Verhandlungen über den MFR 2014–2020 drastische Kürzungen im Verhältnis zum Vorschlag der Kommission erfuhr – so gering wie möglich zu halten.

Wir sind ebenfalls besorgt, dass die Verlängerung des EFSI – zugegebenermaßen ein äußerst erfolgreiches Instrument – und die damit verbundene Erhöhung der Garantie um 2 Milliarden EUR zu einer erneuten Schwächung von Horizont 2020 führen könnte. Wir fordern den Berichterstatter daher nachdrücklich auf, diese Programme zu verteidigen.

Was die dezentralen Agenturen der Union betrifft, die mit erhebliche Exekutivaufgaben zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU in den Bereichen, die in der Zuständigkeit des ITRE-Ausschusses liegen, betraut sind, vertreten wir die Auffassung, dass der Personalabbau um 5 % sowie der Pool für die Umschichtung im Jahr 2018 abgeschlossen werden sollte. Der ITRE-Ausschuss ist besorgt, dass der Finanzierungsbedarf der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) mit den von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans 2018 veranschlagten Beträgen nicht gedeckt werden kann. Wir weisen daher mit Nachdruck darauf hin, dass angesichts der ihm von der Rechtsetzungsinstanz zugewiesenen neuen Aufgaben für eine ausreichende Mittel- und Personalausstattung des ACER gesorgt werden muss. Darüber hinaus wurden der Agentur für das Europäische GNSS zwar mehr Haushaltsmittel zugewiesen, die Anzahl der zusätzlichen Stellen für diese Agentur reichen jedoch noch immer nicht aus, um die ihr von der Rechtsetzungsinstanz zugewiesenen neuen Aufgaben zu erfüllen.

Im Haushaltsplan 2018 sollte außerdem ein besonderes Augenmerk auf die neuen Legilslativinitiativen wie WIFI4EU gelegt werden, für die erst im vergangenen Jahr eine Haushaltslinie geschaffen wurde. Der ITRE-Ausschuss begrüßt in diesem Zusammenhang den Umstand, dass die im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR 2014–2020 vorgenommene Aufstockung bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2018 enthalten waren. Außerdem besteht der Ausschuss darauf, dass die Zusage, zwischen 2017 und 2019 120 Millionen EUR in WIFI4EU zu investieren, eingehalten wird.

Der ITRE-Ausschuss nimmt auch die Erhöhung des Haushalts 2018 für Hilfsprogramme für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen zur Kenntnis. Er stellt zwar fest, dass die Stillegung von der EU finanziell unterstützt werden muss, bedauert jedoch, dass es bei diesem Prozess zu Verzögerungen kam. Wir würden daher eine vorsichtige und wohlüberlegte Erhöhung der entsprechenden Haushaltslinien begrüßen.

Schließlich nimmt der ITRE-Ausschuss erfreut zur Kenntnis, dass das Parlament in seiner Entschließung zur jährlichen Strategieplanung für das Haushaltsverfahren 2018 seine früheren Forderungen bekräftigt, den Haushaltsplan der EU mit Mitteln für Zahlungen in ausreichender Höhe auszustatten. Der Umstand, dass die Union ihre rechtlichen und politischen Zusagen im Zusammenhang mit den Mitteln für Zahlungen nicht eingehalten hat, könnte ihre Zuverlässigkeit ernsthaft in Frage stellen; wir wissen daher Ihre Anstrengungen, das Problem zu lösen, zu schätzen.

Wir wären äußerst dankbar, wenn der BUDG-Ausschuss diesen Überlegungen bei der Ausarbeitung seines Berichts über das Mandat für den Trilog Rechnung tragen würde, und wir freuen uns darauf, die Zusammenarbeit zwischen unseren Ausschüssen über den gesamten Haushaltszyklus 2018 hinweg fortzusetzen.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

Kopie an: Siegfried Mureşan, Berichterstatter für den Haushalt 2018

ANLAGE: SCHREIBEN DES FISCHEREIAUSSCHUSSES

Schreiben von Alain Cadec, Vorsitzender des Fischereiausschusses, vom 27. April 2017 an Siegfried Mureşan, Hauptberichterstatter für den Haushalt 2018

Übersetzung

Betrifft:  Prioritäten des PECH-Ausschusses für den Haushaltsplan der Kommission für das Jahr 2018

Der Fischereiausschuss hat beschlossen, den Haushaltsausschuss über seine Standpunkte und Prioritäten in Bezug auf den Haushaltsplan der Kommission für das Jahr 2018 im schriftlichen Verfahren und in Form eines Schreibens, das in der letzten Sitzung des Ausschusses am 25. April 2017 angenommen wurde, zu unterrichten.

Der Fischereiausschuss nimmt den Standpunkt des Rates zur Kenntnis, dass die in der Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Jahre 2014–2020 niedergelegten einschlägigen Obergrenzen in Bezug auf den Haushaltsplan für das Jahr 2018 und die Berichtigungshaushaltspläne strikt einzuhalten sind. Der Rat weist darauf hin, dass ein ausreichender Spielraum unterhalb der Obergrenzen vorgesehen werden muss, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können.

Die Finanzmittel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sind in Einzelplan III Titel 11 aufgeführt: Maritime Angelegenheiten und Fischerei, Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und die obligatorischen Beiträge zu regionalen Fischereiorganisationen und anderen internationalen Organisationen sowie zu Abkommen über nachhaltige Fischerei.

Der Fischereiausschuss ist der Ansicht, dass die folgenden Prioritäten Teil des Mandats für die Verhandlungen sein müssen:

1. Der Standpunkt des Rates, dass die in der Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Jahre 2014–2020 niedergelegten einschlägigen Obergrenzen in Bezug auf den Haushaltsplan für das Jahr 2018 und die Berichtigungshaushaltspläne strikt einzuhalten sind, gibt dem Fischereiausschuss Anlass zur Sorge.

Neue Initiativen sollten nicht über den EMFF-Haushalt finanziert werden, wenn dabei andere Unionsprogramme und -maßnahmen beeinträchtigt werden. Die Mittelzuweisungen im Zusammenhang mit dem EFSI, die den EMFF, Horizont 2020 und das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU betreffen, dürfen nicht gekürzt werden, wenn die Ziele dieser Fonds bzw. Programme erreicht werden sollen. Der Rat wiederholt, dass ein ausreichender Spielraum unterhalb der Obergrenzen vorgesehen werden muss, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können. In Bezug auf mögliche neue und unvorhergesehene Maßnahmen in der nahen Zukunft ist dies unrealistisch.

Aufgrund der Tatsache, dass über 60 % der in die EU gelieferten Fischereierzeugnisse aus internationalen Gewässern und ausschließlichen Wirtschaftszonen von Drittländern stammen, müssen in den Haushaltsplan 2018 angemessene und zuverlässig berechnete Mittel eingestellt werden, und zwar insbesondere aufgrund der anstehenden Erneuerungen der Protokolle mit Marokko, Cabo Verde, Côte d'Ivoire, São Tomé und Príncipe und Madagaskar.

2. Er weist darauf hin, dass sich die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, seine Mitgliedschaft in der EU zu beenden, auf den MFR 2014–2020 auswirken wird. Der Fischereiausschuss betont, dass dem Verfahren zur Ausarbeitung eines neuen Finanz- und Haushaltsrahmens aufgrund des Brexit höchste Bedeutung beigemessen werden muss. Der Unionshaushalt muss unbedingt mit mehr zusätzlicher Flexibilität verstehen werden, wenn die Union ihre Ziele erreichen will.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU würde den Verlust des Zugangs zu bedeutenden Fischereiressourcen bedeuten und würde sich stark auf die Fischereiindustrie und die Zusammensetzung der europäischen Flotte auswirken. Der Fischereiausschuss weist darauf hin, dass in manchen Küstengemeinden 65 % der Arbeitsplätze vom Fischereisektor abhängen. Er fordert nachdrücklich, dass dringend angemessene Finanzressourcen bereitgestellt werden, damit dafür gesorgt ist, dass der ökonomische und soziale Zusammenhalt dieser Gebiete vor dem Hintergrund der Verhandlungen über den Brexit gewahrt bleibt.

Der Fischereiausschuss hegt ernsthafte Bedenken, dass diesen Umständen angesichts der derzeit für den Fischereisektor zur Verfügung stehenden Ressourcen angemessen Rechnung getragen werden kann.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES

Schreiben von Claude Moraes, Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, vom 19. Mai 2017 an Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Übersetzung

Betrifft:  Prioritäten des LIBE-Ausschusses für den Haushaltsplanentwurf 2018

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

mein Schreiben bezieht sich auf die Prioritäten des LIBE-Ausschusses im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Haushaltsplanentwurf 2018.

Der LIBE-Ausschuss begrüßt die unlängst vereinbarte Halbzeitüberprüfung des MFR und die möglicherweise damit einhergehende erhöhte Flexibilität bei der Ausführung des Haushaltsplans 2018, wie es in der entsprechenden Erklärung der Kommission erläutert wird. Der Ausschuss begrüßt die grundsätzliche Einigung betreffend die Aufstockung der Mittel unter Rubrik 3 um einen Betrag von 2,55 Mrd. EUR über die Obergrenze hinaus für den Zeitraum 2018–2020. Es gilt jedoch darauf hinzuweisen, dass dieser Betrag auf der Grundlage der Ende 2016 vorliegenden Legislativvorschläge festgelegt wurde, einschließlich der finanziellen Auswirkungen der Überarbeitung der Dublin-Verordnung (rund 460 Mio. EUR pro Jahr), die bislang noch nicht angenommen wurde (Mai 2017), und die Kommission in der Zwischenzeit neue Vorschläge vorgelegt hat.

Außerdem kann im Zusammenhang mit der weiteren politischen Entwicklung im Bereich Justiz und Inneres ein neuer Finanzierungsbedarf entstehen, der nicht durch diesen Finanzrahmen in Höhe von 2,55 Mrd. EUR abgedeckt ist. Angesichts der unvorhersehbaren Ereignisse, die im verbleibenden Zeitraum des MFR auftreten können, ist es daher möglich, dass sich der Betrag von 2,55 Mrd. EUR als unzureichend erweist.

Es sei daran erinnert, dass das Flexibilitätsinstrument und der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben allein für 2017 für einen Betrag in Höhe von 1,7 Mrd. EUR über die Obergrenze der Rubrik 3 hinaus in Anspruch genommen wurden, was bedeutet, dass ein Betrag von 2,55 Mrd. EUR für den Zeitraum 2018–2020 erhebliche Priorisierungsanstrengungen erfordern könnte. Die Prioritäten des LIBE-Ausschusses für die Verhandlungen über den Haushaltsplanentwurf 2018 betreffen drei breiter gefasste Politikbereiche: (1) Asyl und Migration, (2) die Verwaltung der EU-Außengrenzen und (3) die interne Sicherheit der EU. Für jeden dieser Politikbereiche finden Sie nachstehend die zentralen Ausgabenprioritäten des LIBE-Ausschusses für das Haushaltsjahr 2018:

1) Bei Asyl- und Migrationsfragen besteht die erste Priorität des LIBE-Ausschusses darin, dafür Sorge zu tragen, dass das Instrument für humanitäre Soforthilfe innerhalb der Union ausreichend finanziert wird, da dieser Mechanismus entscheidend ist, um rasch auf humanitäre Krisen im Hoheitsgebiet der EU reagieren zu können. Die zweite Priorität besteht in der Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der Aufnahme und Integration von Personen, die internationalen Schutz durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds suchen. Bei der dritten Priorität geht es darum, ausreichende Mittel für den Übergang des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu einer voll funktionsfähigen Europäischen Asylagentur bereitzustellen.

2) In Bezug auf die Kontrolle und Verwaltung der EU-Außengrenzen besteht die erste Priorität des LIBE-Ausschusses darin, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache auch künftig mit angemessenen Mitteln zu unterstützen, damit sie so schnell wie möglich voll einsatzbereit ist. Die zweite Priorität ist die Finanzierung der Wartung und Weiterentwicklung bestehender und künftiger Informationssysteme der EU durch die Finanzierung entsprechender Maßnahmen im Haushalt der eu-LISA. Der LIBE-Ausschuss möchte insbesondere auf die Personalausstattung der eu-LISA hinweisen, die seiner Ansicht nach nicht ausreichend ist, um die Vielzahl laufender und künftiger Projekte, die in die Zuständigkeit der Agentur fallen, zu bewältigen. Daher empfiehlt der LIBE-Ausschuss, den Personalbestand der Agentur in angemessener Weise aufzustocken.

3) Was die Verwaltung der internen Sicherheit in der EU betrifft, besteht die erste Priorität in der Umsetzung von Maßnahmen, die auf den Ausbau der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit als Teil der Europäischen Sicherheitsagenda abzielen, um den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität effizienter bekämpfen zu können. Dies sollte neben entsprechenden Maßnahmen in den Arbeitsplänen der einschlägigen Agenturen auch die von der Kommission vorgeschlagene Weiterentwicklung des derzeitigen SIS-II-Systems sowie künftige Entwicklungen im Bereich der Strafverfolgung, die im Zusammenhang mit EU-Informationssystemen stehen, abdecken. Vor diesem Hintergrund fordert der LIBE-Ausschuss, dass Eurojust Ressourcen in angemessener Höhe zugewiesen werden. Bei der zweiten Priorität geht es darum, Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität im Einklang mit den Prioritäten in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit sowie mit der Europäischen Sicherheitsagenda und der überarbeiteten EU-Strategie für die Cybersicherheit, die im zweiten Halbjahr 2017 umgesetzt werden soll, zu finanzieren.

Der LIBE-Ausschuss möchte daran erinnern, dass externe Programme, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf innerhalb der EU haben. Aus diesem Grund unterstreicht der LIBE-Ausschuss die Bedeutung einer effizienten und wirksamen Programmplanung und Überwachung der Mittel, die im Rahmen der Außenfinanzierungsinstrumente der Union zugewiesen werden.

Letztlich empfiehlt der LIBE-Ausschuss dem Parlament, die Kommission zu ersuchen, einen Legislativvorschlag vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die nicht verwendeten Mittel des vorläufigen Umsiedlungsmechanismus zur Unterstützung von Italien und Griechenland, der im September 2017 ausläuft, unter der Rubrik 3 neu zugewiesen werden.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN

Schreiben von Danuta Maria Hübner, Vorsitzende des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, vom 1. Juni 2017 an Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Übersetzung

Betrifft:  Prioritäten des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (AFCO) mit Blick auf das Mandat für den Trilog über den Haushaltsplan 2018

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen, dessen Vorsitzende ich bin, ist bewusst, dass das diesjährige Haushaltsverfahren etwas später als üblich eingeleitet wurde, nachdem der Haushaltsvoranschlag der Europäischen Kommission für das Haushaltsjahr 2018 am 30. Mai 2017 vorgelegt wurde. Da diese Verzögerung einen sehr knappen Zeitplan für die Annahme Ihres Berichts über das Mandat für den Trilog über den Haushaltsplan 2018 bedingt, wurde ich als Berichterstatterin für die Stellungnahme des AFCO-Ausschusses zum Haushaltsplan 2018 beauftragt, unseren Beitrag zu diesem Berichtsentwurf in Form eines Schreibens zu den Prioritäten des AFCO-Ausschusses für den nächstjährigen Haushaltsplan vorzubereiten.

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen möchte Sie daher auf die folgenden vorrangigen Bereiche hinweisen, die in den Haushaltsverhandlungen dieses Jahres behandelt werden sollten:

–  Die Kommunikation mit den Bürgern sollte 2018 zu den obersten Prioritäten aller europäischen Institutionen für den Haushaltsplan gehören, nicht nur weil die Europawahl 2019 näher rückt, sondern auch, um eine breite öffentliche Debatte und die Einbeziehung der Bürger in die Diskussion über die Zukunft Europas als Reaktion auf das von der Kommission in diesem Jahr bereits vorgelegte Weißbuch sicherzustellen. Zu diesem Zweck könnten europäische öffentliche Räume, die bereits in 18 Mitgliedstaaten bestehen, als wertvolle Kanäle für den Dialog mit den Bürgern dienen, und 2018 könnte als geeignetes Jahr betrachtet werden, um zu versuchen, ihre Aktivitäten auszuweiten.

–  Was den Haushaltsplan des Parlaments betrifft, so nimmt der AFCO-Ausschuss erfreut zur Kenntnis, dass die Kommunikationsstrategie für die Wahl 2019 auf der Basis der bei der Wahlkampagne 2014 gewonnenen Erkenntnisse überdacht wurde. Äußerst wichtig ist, jedweden Rückgang der Wahlbeteiligung zu vermeiden, weshalb Kommunikation und Dialog mit den Bürgern über alle möglichen Kanäle im Mittelpunkt der Kommunikationsstrategie des Parlaments stehen sollten. Die Bürger sollten sich einbezogen, vertreten und engagiert fühlen. Im Hinblick darauf sollte die Kommunikationsstrategie des Parlaments ferner soweit wie möglich an die Vorschläge für die Reform des europäischen Wahlrechts angepasst werden, die das Parlament am 11. November 2015 annahm.

–  Was die üblichen Prioritäten des AFCO-Ausschusses für den Haushaltsplan angeht, stelle ich erfreut fest, dass die Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sowie die Mittel für Zahlungen für das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ erhöht wurden. Allerdings nehme ich beunruhigt die geringe Kürzung der Mittel für Verpflichtungen für die Europäische Bürgerinitiative zur Kenntnis. Da diese Instrumente äußerst wichtig sind, um Verfahren der partizipatorischen Demokratie in der EU zu stärken und das Vertrauen der Bürger sowie das Verständnis für die Maßnahmen und die Politik der EU auszuweiten, wünscht der AFCO-Ausschuss, dass diese Programme sowie die zugrunde liegenden Kommunikationsstrategien mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden, um ihre Ziele zu erreichen.

Ich bin zuversichtlich, dass der Haushaltsausschuss unsere Vorschläge bei der Vorbereitung des Mandats für den Trilog über den Haushaltsplan 2018 berücksichtigen wird.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

Kopie an:  Siegfried Mureşan, BUDG-Berichterstatter für den Haushaltsplan 2018, Einzelplan III – Kommission

  Richard Ashworth, BUDG-Berichterstatter für den Haushaltsplan 2018 – andere Einzelpläne

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.6.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Esteban González Pons, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Paul Rübig, Patricija Šulin, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Tiemo Wölken

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Xabier Benito Ziluaga, Nicola Caputo, Anneli Jäätteenmäki, Ivana Maletić, Stanisław Ożóg, Tomáš Zdechovský

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

22

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Gérard Deprez, Anneli Jäätteenmäki

PPE

Reimer Böge, Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Esteban González Pons, Ivana Maletić, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Inese Vaidere, Tomáš Zdechovský, Patricija Šulin

S&D

Nicola Caputo, Eider Gardiazabal Rubial, Clare Moody, Isabelle Thomas, Tiemo Wölken, Manuel dos Santos

Verts/ALE

Indrek Tarand

3

-

EFDD

Jonathan Arnott

GUE/NGL

Xabier Benito Ziluaga, Younous Omarjee

2

0

ECR

Richard Ashworth, Stanisław Ożóg

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung