EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen

14.7.2017 - (12146/2016 – C8-0129/2017 – 2016/0293(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: David Borrelli

Verfahren : 2016/0293(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0256/2017
Eingereichte Texte :
A8-0256/2017
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen

(12146/2016 – C8-0129/2017 – 2016/0293(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12146/2016),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (12147/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0129/2017),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 der Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8‑0256/2017),

1.  gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament Islands zu übermitteln.

KURZE BEGRÜNDUNG

Die EU und Island sind Parteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR-Abkommen“), das den freien Warenverkehr vorsieht (ausgenommen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse). In Artikel 19 des EWR-Abkommens ist vorgesehen, dass die Vertragsparteien alle zwei Jahre die Bedingungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen überprüfen und über einen weiteren Abbau der Hemmnisse aller Art beschließen.

Das zwischen der EU und Island geschlossene Vorläuferabkommen über die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Mit diesem Abkommen stieg der Anteil der isländischen Agrarerzeugnisse, die zollfrei in den EU-Markt eingeführt werden konnten, auf 51,9 % des Handelsvolumens und der Anteil der landwirtschaftlichen Erzeugnisse der EU, die zollfrei in den isländischen Markt ausgeführt werden konnten, auf 66,4 % des Handelsvolumens. Das Ziel der letzten Verhandlungsrunde bestand darin, den Grad der Liberalisierung auf beiden Seiten zu erhöhen und zu diesem Zweck die bestehenden Zollkontingente zu erhöhen und neue Zollkontingente für weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse zu eröffnen.

Die Verhandlungen wurden vom 4. Juli 2012 bis zum 17. September 2015 parallel zu Gesprächen über ein separates Abkommen über geografische Angaben geführt. Das Abkommen wurde am 17. September 2015 paraphiert. Es umfasst zusätzliche Zollkontingente oder Zollsenkungen für empfindlichere Erzeugnisse wie Fleisch, Milchprodukte, Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Im Rahmen der Verhandlungen wurde festgelegt, dass die EU bei nahezu 90 % ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse zollfreien Zugang zum isländischen Markt haben wird. Als Nettoausführer landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse nach Island wird die EU in den Genuss von erhöhten Kontingenten für insbesondere Käse, Rindfleisch, Schweinefleisch und Geflügel kommen, während Island weiteren Zugang zum EU-Markt für seine Skyrprodukte erhalten wird. Nahezu der gesamte Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen wird mit einigen Ausnahmen wie z. B. fermentierten Milcherzeugnissen zollfrei erfolgen.

Im Jahr 2015 fuhr die EU landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von 290 Mio. EUR nach Island aus, während Waren im Wert von 44 Mio. EUR in die EU eingeführt wurden. Die wichtigsten Ausfuhrerzeugnisse der EU sind Obst, Gemüse und Getreide, die nunmehr weitgehend zollfrei in den isländischen Markt ausgeführt werden können. Aus Island werden in erster Linie Algen und Tange sowie Schaffleisch, lebende Pferde und Pelzfelle eingeführt.

Gemäß Artikel 218 Absatz 6 AEUV benötigt der Rat für den Erlass eines Beschlusses über den Abschluss des genannten Abkommens die Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass die Verhandlungen zu einem ausgewogenen Ergebnis geführt haben, vor allem angesichts des parallel ausgehandelten Abkommens zum Schutz geografischer Angaben.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Berichterstatter dem Parlament, dem Abschluss des Abkommens zuzustimmen.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

12146/2016 – C8-0129/2017 – COM(2016)05632016/0293(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

30.3.2017

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

6.4.2017

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI

6.4.2017

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

AGRI

29.9.2016

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

David Borrelli

12.10.2016

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

20.6.2017

 

 

 

Datum der Annahme

11.7.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Eleonora Forenza, Karoline Graswander-Hainz, Heidi Hautala, Yannick Jadot, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Franz Obermayr, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Dita Charanzová, Edouard Ferrand, Agnes Jongerius, Sajjad Karim, Gabriel Mato, Georg Mayer, Fernando Ruas, Jarosław Wałęsa

Datum der Einreichung

14.7.2017

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

35

+

ALDE

Dita Charanzová, Marietje Schaake, Hannu Takkula

ECR

David Campbell Bannerman, Sajjad Karim, Emma McClarkin, Joachim Starbatty

EFDD

William (The Earl of) Dartmouth, Tiziana Beghin

ENF

Edouard Ferrand, Georg Mayer, Franz Obermayr

GUE/NGL

Anne-Marie Mineur, Helmut Scholz

PPE

Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Gabriel Mato, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Fernando Ruas, Tokia Saïfi, Adam Szejnfeld, Jarosław Wałęsa, Iuliu Winkler

S&D

Maria Arena, Karoline Graswander-Hainz, Agnes Jongerius, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Sorin Moisă, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster

0

-

 

 

3

0

GUE/NGL

Eleonora Forenza

Verts/ALE

Heidi Hautala, Yannick Jadot

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung