EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen
14.7.2017 - (05530/2017 – C8-0144/2017 – 2016/0383(NLE)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatterin: Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen
(05530/2017 – C8-0144/2017 – 2016/0383(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (05530/2017),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen (05551/2017),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0144/2017),
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8‑0257/2017),
1. erteilt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Chile zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Am 6. März 2017 hat der Rat einen Beschluss über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der EU und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen angenommen. Das Abkommen wurde am 27. April 2017 in Brüssel unterzeichnet und wurde dem Parlament am 3. Mai 2017 zugewiesen, damit dieses seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens erteilt. Der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) führte in seiner Sitzung am 3. Juni 2017 eine Aussprache mit den einschlägigen Dienststellen der Kommission und erläuterte den vorliegenden Entwurf eines Berichts in seiner Sitzung vom 20. Juni 2017.
Das vorgenannte Abkommen zielt darauf ab, „den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen zu fördern, zu Entwicklung und Ausbau des ökologischen/biologischen Sektors in der Union und in der Republik Chile beizutragen sowie ein hohes Maß an Einhaltung der Grundsätze der ökologischen/biologischen Produktion, an Garantie der Kontrollsysteme und an Integrität der ökologischen/biologischen Erzeugnisse zu erreichen“.
Gemäß diesem Abkommen erkennt Chile alle ökologischen/biologischen Erzeugnisse der EU, die unter die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 fallen, als gleichwertig an, und zwar unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse, lebende Tiere und unverarbeitete tierische Erzeugnisse (einschließlich Honig), Erzeugnisse der Aquakultur und Meeresalgen, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind (einschließlich Wein), verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Futtermittel bestimmt sind, vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau. Die Union ihrerseits erkennt die folgenden Erzeugnisse aus Chile als gleichwertig an: unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse, Honig, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind (einschließlich Wein), vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau.
Das Abkommen sieht die Einsetzung eines Gemischten Ausschusses für ökologische/biologische Erzeugnisse vor, der sich aus Vertretern der Union und der Regierung Chiles zusammensetzt und der regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr, zusammentritt und Konsultationen abhält, unter anderem um sicherzustellen, dass das Abkommen ordnungsgemäß angewendet wird, um Anträge der Parteien auf Aktualisierung der Liste der Erzeugnisse oder auf die Aufnahme neuer Erzeugnisse in die Liste zu prüfen und den Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit zu fördern.
Darüber hinaus umfasst der Vorschlag der Kommission einen wirksamen Schutzmechanismus, nämlich die Möglichkeit, die Anerkennung der Gleichwertigkeit einseitig auszusetzen, sofern eine Partei der Ansicht ist, dass die Rechtsvorschriften oder die Verwaltungsverfahren und -praktiken der anderen Partei die Voraussetzungen für die Gleichwertigkeit nicht mehr erfüllen.
Angesichts der Ziele, die im Kommissionsvorschlag und im Entwurf eines Beschlusses des Rates, der vom INTA-Ausschuss unterstützt wird, genannt werden, und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) sowie der interinstitutionellen Verhandlungen im Zusammenhang mit der neuen Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen schlägt die Berichterstatterin vor, dem Abschluss des Abkommens zuzustimmen.
Die Berichterstatterin des INTA-Ausschusses fordert jedoch, (1) dass das Parlament während der Umsetzung im gleichen Ausmaß wie der Rat regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet wird, insbesondere im Hinblick auf die Arbeit des Gemischten Ausschusses, damit politische Debatten und das Ergreifen von Maßnahmen auf der Grundlage ausreichender Informationen möglich sind; (2) dass die Auswirkungen des Abkommens zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten erstmals beurteilt werden und damit dem Parlament und allen anderen öffentlichen und privaten Interessengruppen angemessene Informationen zur Verfügung gestellt werden, sodass vor dem Ablauf des anfänglichen Geltungszeitraums von drei Jahren eine faktengestützte Debatte geführt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, und (3) dass anschließend alle drei Jahre Leitfäden mit praktischen und aktualisierten Informationen ausgearbeitet werden, die sich an Erzeuger, Ausführer, Einführer und Verbraucher richten, wodurch der mögliche wirtschaftliche Nutzen des Abkommens gesteigert werden soll und die Verbraucher in die Lage versetzt werden sollen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
In Anbetracht dieser Erwägungen bekräftigt die Berichterstatterin des INTA-Ausschusses ihre Unterstützung für das Abkommen, weist jedoch erneut darauf hin, dass das Parlament während des gesamten Lebenszyklus von internationalen Abkommen, einschließlich der Verhandlungs- und der Umsetzungsphase, eingehend und vollständig informiert werden muss.
Zu internationalen Abkommen, die die gemeinsame Handelspolitik der EU zum Gegenstand haben, muss das Parlament seine Zustimmung erteilen. Daher bedauert die Berichterstatterin, dass das Parlament während der Verhandlungen über das vorliegende Abkommen von den anderen Organen nicht zeitnah und umfassend unterrichtet wurde, und erwartet, dass der Rat und die Kommission gegen diesen Missstand vorgehen und das Parlament in der gebotenen Weise über die Umsetzung – auch über etwaige Beschlüsse, die im Hinblick auf Artikel 4 und 5 des Beschlusses des Rates gefasst werden – in Kenntnis setzen, sobald das Abkommen in Kraft getreten ist. Die Forderung nach der Unterrichtung der Zivilgesellschaft und der Parlamente richtet sich an alle Parteien des Abkommens.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (20.6.2017)
für den Ausschuss für internationalen Handel
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen
(05530/2017 – C8-0144/2017 – 2016/0383(NLE))
Verfasserin der Stellungnahme: Clara Eugenia Aguilera García
KURZE BEGRÜNDUNG
Am 16. Juni 2014 ermächtigte der Rat die Kommission, Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen auszuhandeln. In dem Abkommen zwischen der EU und Chile wird die Gleichwertigkeit der jeweiligen Vorschriften und Kontrollsysteme für den ökologischen/biologischen Landbau in Bezug auf bestimmte Erzeugnisse gegenseitig anerkannt.
Chile erkennt alle ökologischen/biologischen Erzeugnisse der Union, die unter die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 fallen, als gleichwertig an, und zwar: unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse, lebende Tiere und unverarbeitete tierische Erzeugnisse (einschließlich Honig), Erzeugnisse der Aquakultur und Meeresalgen, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind (einschließlich Wein), verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Futtermittel bestimmt sind, vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau.
Andererseits erkennt die Union die folgenden Erzeugnisse aus Chile als gleichwertig an: unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse, Honig, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind (einschließlich Wein), vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau.
Die Verfasserin steht dem ausgehandelten Text wohlwollend gegenüber, möchte aber noch zwei Punkte hervorheben:
– Da die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 derzeit überarbeitet wird, muss nach der Überarbeitung dafür gesorgt werden, dass das Abkommen im Einklang mit den neuen EU-Rechtsvorschriften über ökologische/biologische Erzeugung und deren Kennzeichnung steht.
– Die Kommission sollte zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens eine Bewertung der Auswirkungen seiner Durchführung vorlegen, in der das Ausmaß des Handels mit landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln aus ökologischer/biologischer Produktion zwischen der EU und Chile ermittelt und festgestellt wird, inwieweit die Grundsätze der Diskriminierungsfreiheit und der Gegenseitigkeit eingehalten werden.
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Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, dem Parlament die Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen zu empfehlen.
VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
05530/2017 – C8-0144/2017 – COM(2016)0771 – 2016/0383(NLE) |
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Federführender Ausschuss
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INTA
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AGRI 15.5.2017 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Clara Eugenia Aguilera García 8.3.2017 |
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Datum der Annahme |
20.6.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 3 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Richard Ashworth, José Bové, Daniel Buda, Nicola Caputo, Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Albert Deß, Diane Dodds, Jørn Dohrmann, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Luke Ming Flanagan, Martin Häusling, Jan Huitema, Peter Jahr, Zbigniew Kuźmiuk, Mairead McGuinness, Ulrike Müller, James Nicholson, Marijana Petir, Jens Rohde, Czesław Adam Siekierski, Tibor Szanyi, Marco Zullo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Paul Brannen, Jens Gieseke, Karin Kadenbach, Norbert Lins, Gabriel Mato |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
29 |
+ |
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PPE |
Daniel Buda, Michel Dantin, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Jens Gieseke, Peter Jahr, Norbert Lins, Mairead McGuinness, Marijana Petir, Czesław Adam Siekierski |
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S&D |
Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Paul Brannen, Nicola Caputo, Viorica Dăncilă, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Karin Kadenbach, Tibor Szanyi |
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ECR |
Richard Ashworth, Jørn Dohrmann, Zbigniew Kuźmiuk, James Nicholson |
|
ALDE |
Jan Huitema, Ulrike Müller, Jens Rohde |
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EFDD |
Marco Zullo |
|
NI |
Diane Dodds |
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3 |
- |
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GUE/NGL |
Luke Ming Flanagan |
|
Verts/ALE |
José Bové, Martin Häusling |
|
1 |
0 |
|
EFDD |
John Stuart Agnew |
|
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
05530/2017 – C8-0144/2017 – COM(2016)0771 – 2016/0383(NLE) |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
2.5.2017 |
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|
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 15.5.2017 |
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 15.5.2017 |
AGRI 15.5.2017 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AFET 30.1.2017 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández 23.1.2017 |
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Prüfung im Ausschuss |
3.5.2017 |
20.6.2017 |
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|
|
Datum der Annahme |
11.7.2017 |
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|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 7 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Eleonora Forenza, Karoline Graswander-Hainz, Heidi Hautala, Yannick Jadot, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Franz Obermayr, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Dita Charanzová, Edouard Ferrand, Agnes Jongerius, Sajjad Karim, Gabriel Mato, Georg Mayer, Fernando Ruas, Jarosław Wałęsa |
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Datum der Einreichung |
14.7.2017 |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
29 |
+ |
|
ALDE |
Dita Charanzová, Marietje Schaake, Hannu Takkula |
|
ECR |
David Campbell Bannerman, Sajjad Karim, Emma McClarkin, Joachim Starbatty |
|
EFDD |
William (The Earl of) Dartmouth |
|
PPE |
Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Gabriel Mato, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Fernando Ruas, Tokia Saïfi, Adam Szejnfeld, Jarosław Wałęsa, Iuliu Winkler |
|
S&D |
Maria Arena, Karoline Graswander-Hainz, Agnes Jongerius, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Sorin Moisă, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster |
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7 |
- |
|
ENF |
Edouard Ferrand, Georg Mayer, Franz Obermayr |
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GUE/NGL |
Eleonora Forenza, Anne-Marie Mineur, Helmut Scholz |
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VERTS/ALE |
Heidi Hautala |
|
2 |
0 |
|
EFDD |
Tiziana Beghin |
|
VERTS/ALE |
Yannick Jadot |
|
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen