BERICHT über die politischen Beziehungen der EU zu Lateinamerika

20.7.2017 - (2017/2027(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Javi López


Verfahren : 2017/2027(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0268/2017
Eingereichte Texte :
A8-0268/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den politischen Beziehungen der EU zu Lateinamerika

(2017/2027(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und insbesondere Titel V zum auswärtigen Handeln der Union,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und insbesondere auf den Fünften Teil, Titel I–III und V (gemeinsame Handelspolitik, Zusammenarbeit mit Drittländern und humanitäre Hilfe sowie internationale Übereinkünfte),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 zur Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2009 mit dem Titel: „Die Europäische Union und Lateinamerika: Global Players und Partner“ (COM(2009)0495),

–  unter Hinweis auf die engen kulturellen, sprachlichen, politischen und historischen Bindungen, die unter anderem auf die jahrzehntelang anhaltenden umfassenden Migrationsbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den lateinamerikanischen und karibischen Staaten (LAK-Staaten) zurückgehen,

–  unter Hinweis auf den EU-Jahresbericht 2015 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Länder- und regionenspezifische Themen),

–  unter Hinweis auf die auf den bislang abgehaltenen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union abgegebenen Erklärungen und insbesondere auf die auf dem zweiten Gipfeltreffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) vom 10./11. Juni 2015 in Brüssel abgegebene Erklärung zum Thema „Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft: Für eine prosperierende, durch Zusammenhalt geprägte und nachhaltige Gesellschaft für unsere Bürger“, in dessen Rahmen die politische Erklärung mit dem Titel „Eine Partnerschaft für die nächste Generation“ verabschiedet wurde,

–  unter Hinweis auf die Erklärung im Rahmen des Forums der Zivilgesellschaft EU-CELAC vom 11. Mai 2015 mit dem Titel „Equality, rights and democratic participation for the peoples of Europe and Latin America and the Caribbean“ (Gleichstellung, Rechte und demokratische Teilhabe für die Völker Europas, Lateinamerikas und der Karibik),

–  unter Hinweis auf das gemeinsame Kommuniqué im Rahmen der ersten Zwischentagung EU-CELAC auf Ministerebene in Santo Domingo (Dominikanische Republik) vom 25./26. Oktober 2016,

–  unter Hinweis auf die anlässlich des 25. Überoamerikanischen Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs vom 28./29. Oktober 2015 in Cartagena de Indias (Kolumbien) angenommene Erklärung mit dem Titel „Youth, Entrepreneurship and Education“ (Jugend, Unternehmergeist und Bildung),

–  unter Hinweis auf die anlässlich des fünften Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der CELAC am 25. Januar 2017 in Punta Cana (Dominikanische Republik) angenommene politische Erklärung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2016 zur Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 8. Juni 2016[2] und 27. April 2017[3] zur Lage in Venezuela2,

–  unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 5. Juli 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2014 zu dem Verschwinden von 43 Lehramtsstudenten in Mexiko[5],

–  unter Hinweis auf die Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat), insbesondere auf die Entschließung vom 22. September 2016 zu handelsbezogenen Aspekten der verschiedenen laufenden Verhandlungen zwischen der EU, Lateinamerika und der Karibik (EU-LAK)[6], die Entschließung zur Bekämpfung der Armut im Rahmen der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung[7], die Entschließung zur Parteienfinanzierung in der Europäischen Union und Lateinamerika[8], die Entschließung zu den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu der Volksrepublik China aus der Sicht der biregionalen strategischen Partnerschaft EU-LAK[9] und die Entschließung vom 29. März 2014 zum Thema „Feminizid in der Europäischen Union und in Lateinamerika“[10],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung der EuroLat vom 22. September 2016 zu den Themen Migration, Entwicklung und Wirtschaftskrise[11],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zur Strategie der EU für die Beziehungen zu Lateinamerika[12],

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Kommission zu Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 233/2014 vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014–2020,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 233/2014 vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014–2020,

–  unter Hinweis auf das IAO-Übereinkommen 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker, insbesondere auf Artikel 14 zu den Eigentums- und Besitzrechten der betreffenden Völker an ihrem angestammten Land,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2013 zur Rolle der EU bei der Förderung einer umfassenderen transatlantischen Partnerschaft[13],

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs über die Wirksamkeit der Kombination von Finanzhilfen aus regionalen Investitionsfazilitäten mit von Finanzinstitutionen gewährten Darlehen (Mischfinanzierung) zur Unterstützung der EU-Außenpolitik,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A8-0268/2017),

A.  in der Erwägung, dass die Region Lateinamerika/Karibik (LAK) einen Schlüsselpartner für die EU darstellt, wenn es darum geht, den derzeitigen globalen Herausforderungen gemeinsam zu begegnen, etwa was die Beseitigung der Armut, den Zugang zu Trinkwasser, die weltweite Achtung der Menschenrechte, Frieden und Sicherheit, die sozioökonomische Entwicklung, das Fehlen einer verantwortungsvollen Staatsführung, Nachhaltigkeit, den Kampf gegen den Klimawandel, den digitalen Wandel und die Migrationssteuerung betrifft;

B.  in der Erwägung, dass die EU-LAK-Partnerschaft auf engen historischen und kulturellen Bindungen, weitreichenden Kontakten zwischen den Menschen, starken und anwachsenden Handels- und Investitionsströmen sowie gemeinsamen Werten wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gegründet ist;

C.  in der Erwägung, dass die 33 LAK-Staaten unterschiedliche politische, wirtschaftliche und kulturelle Gegebenheiten aufweisen, die innerhalb eines kohärenten und konsistenten Rahmens im Kontext des auswärtigen Handelns der EU verschiedene Herangehensweisen erfordern, wobei es die EU-Werte der Demokratie und Menschenrechte stets zu verteidigen gilt;

D.  in der Erwägung, dass die langjährige Partnerschaft zwischen der EU und den LAK-Staaten auf historischen, kulturellen, menschlichen und wirtschaftlichen Bindungen gegründet ist, die nicht als selbstverständlich angesehen werden dürfen und stärker horizontal ausgerichtet werden sollten, sowie auf gemeinsamen Grundsätzen und Werten, einschließlich der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, auf Rechtsstaatlichkeit, internationalen Frieden und Sicherheit sowie auf der gemeinsamen Unterstützung eines multilateralen Systems der globalen Ordnungspolitik auf der Grundlage von Normen und Dialog;

E.  in der Erwägung, dass die EU und die LAK-Staaten gemeinsam ein Drittel der Gesamtbevölkerung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen stellen und etwa 25 % des weltweiten BIP auf sich vereinen;

F.  in der Erwägung, dass die Intensivierung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Klimawandel, Energie und Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie das Eintreten für tiefergehende sozio-ökonomische Bindungen mittels Visaerleichterungen, Schüleraustausch und Forschungszusammenarbeit im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU gegenüber den LAK-Staaten Prioritäten darstellen;

G.  in der Erwägung, dass die biregionale strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und der Karibik, die im Juni 1999 aufgelegt wurde, um die Beziehungen zwischen den beiden Regionen zu stärken, als Errungenschaft noch nicht konsolidiert ist;

H.  in der Erwägung, dass die LAK-Region im letzten Jahrzehnt einen bedeutenden Wandel durchlaufen hat, etwa den Aufstieg weiter Teile der Bevölkerung in die Mittelschicht mittels wirtschaftlicher Reformen und sozialpolitischer Maßnahmen, eine bessere Aufteilung des in den Ländern der Region erwirtschafteten Wohlstands, was einen verbesserten Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und angemessenem Wohnraum ermöglichte, sowie die Konsolidierung der Demokratie insgesamt, aber auch das Ende des Rohstoff-Superzyklus, in dessen Folge Millionen von Menschen davon bedroht sind, wieder in die Armut abzugleiten;

I.  in der Erwägung, dass nach zehn Jahren beeindruckenden Wirtschaftswachstums das Ende des Zyklus hoher Preise für die Rohstoffe, auf die die meisten LAK-Staaten angewiesen sind, in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Rückgang in China, das mittlerweile der zweitgrößte Handelspartner der LAK nach den USA ist, zur Stagnation oder sogar Rezession der Wirtschaft in mehreren Ländern in der Region geführt hat, wodurch ein Großteil der erzielten Fortschritte in Frage gestellt wird und Millionen Menschen davon bedroht sind, wieder in die Armut abzugleiten;

J.  in der Erwägung, dass in manchen Ländern Lateinamerikas festzustellen ist, dass die Öffentlichkeit eindringlich mehr Demokratie und Beteiligung und nachhaltige wirtschaftspolitische Maßnahmen einfordert;

K.  in der Erwägung, dass die Rechtsstaatlichkeit, die in einem stabilen rechtlichen Rahmen samt Gewährleistung der Rechtssicherheit zum Ausdruck kommt, von grundlegender Bedeutung ist, um die Investitionen anzuziehen, die zur Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs notwendig sind;

L.  in der Erwägung, dass durch die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und eines stabilen rechtlichen und politischen Rahmens beide Regionen in die Lage versetzt werden, freies Unternehmertum und ein günstiges Investitionsumfeld zu verwirklichen, wozu auch Garantien für den Grundsatz der Rechtssicherheit gehören;

M.  in der Erwägung, dass das hohe Inflationsniveau das Wachstum beeinträchtigt und daher umgehend in Angriff genommen werden muss; in der Erwägung, dass stabile Wechselkurse für die Wirtschaftsentwicklung eines Landes entscheidend sind; in der Erwägung, dass es unerlässlich ist, eine Industriepolitik umzusetzen, durch die die Produktivität gesteigert wird, die Volkswirtschaft diversifiziert wird und Investitionen angezogen werden;

N.  in der Erwägung, dass die Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den LAK-Staaten dazu beitragen, den politischen und handelspolitischen Dialog sowie das Investitionsklima zu verbessern, indem infolge der Abkommen der Dienstleistungssektor und die Märkte des öffentlichen Beschaffungswesens geöffnet werden und Investitionsvorhaben umgesetzt werden können;

O.  in der Erwägung, dass es von großer Bedeutung ist, dass Lateinamerika und die EU eine gemeinsame Agenda ausarbeiten;

P.  in der Erwägung, dass die EU in den letzten Jahren mit größeren Veränderungen konfrontiert wurde, nämlich der Wirtschaftskrise, den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Brexit und der Flüchtlingskrise;

Q.  in der Erwägung, dass die EU angesichts der wichtigen geopolitischen Kräfteverlagerungen, die derzeit in den LAK-Staaten vonstattengehen und die unter anderem von der verstärkten Präsenz asiatischer Staaten geprägt sind, die Ausschau nach Wirtschaftspartnerschaften in der Region halten, ihren Standpunkt als ehrlicher Verbündeter für ihre Partner in der LAK-Region Nachdruck verleihen muss, und zwar nicht nur in Bezug auf den wirtschaftlichen Austausch, sondern auch als Partner im Rahmen des sozialen Fortschritts und bei der Verteidigung gemeinsamer Werte;

R.  in der Erwägung, dass mittlerweile das Globalabkommen zwischen der EU und Mexiko, das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile und das interregionale Rahmenabkommen über Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Mercosur in den Jahren 1997, 2003 bzw. 1999 in Kraft getreten sind; in der Erwägung, dass die laufenden Verhandlungen zur Aktualisierung dieser Abkommen in Anbetracht ihrer großen Bedeutung für die EU und die LAK-Staaten eines ehrgeizigen Antriebs bedürfen, damit die modernsten und fortschrittlichsten Ergebnisse erzielt werden können;

S.  in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Geber von Entwicklungshilfe ist, wie dies auch im Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) 2014–2020 zum Ausdruck kam, der wichtigste Investor und einer der wichtigsten Handelspartner der LAK-Region ist, und in der Erwägung, dass die europäische Zusammenarbeit infolge der Finanz- und Dreieckskooperation intensiv ist;

T.  in der Erwägung, dass die Kommission derzeit im Rahmen der Agenda 2030 eine neue Entwicklungsagenda ausarbeitet, und in der Erwägung, dass das Konzept der nachhaltigen Entwicklung auf alle Länder Lateinamerikas (auch Staaten mit mittlerem Einkommen) angewandt werden und alle Staaten einbeziehen muss und dass bei diesem neuen Ansatz auch andere Kriterien als das Pro-Kopf-Einkommen berücksichtigt werden müssen;

U.  in der Erwägung, dass die LAK-Staaten systematisch in den Hintergrund gedrängt wurden, als es darum ging, die wichtigsten außenpolitischen Prioritäten der EU festzulegen, und dies trotz der offenkundigen geschichtlich bedingten kulturellen und sprachlichen Verbundenheit zwischen ihr und den LAK-Staaten und trotz der Tatsache, dass ihr geopolitischer Einfluss weltweit immer mehr abnimmt und sie deswegen neue Verbündete finden muss;

V.  in Erwägung der großen Bedeutung des gesamten Atlantikraums, der die EU, Nordamerika, Mittelamerika, Südamerika und die dem Atlantik zugewandten Länder Afrikas umfasst, und des Erfordernisses der Zusammenarbeit zwischen den Regionen und Ländern, die diesen Raum bilden, damit sie alle die Herausforderungen, die diesem überaus großen Raum gemeinsamen sind, angehen können;

W.  in der Erwägung, dass die nächste Ministerkonferenz der WTO im Dezember 2017 in Buenos Aires stattfinden wird und dass in ihrem Rahmen auch parlamentarische Delegationen der Mitgliedstaaten zusammenkommen werden;

X.  in der Erwägung, dass mit der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der universelle Zugang zu Informationen und der Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung sichergestellt werden;

Y.  in der Erwägung, dass sich die zehn besten Länder in Bezug auf die verantwortungsvolle Führung im Energiebereich und 20 % der weltweiten Erdölreserven in Lateinamerika befinden;

Z.  in der Erwägung, dass zwei Staaten Lateinamerikas – Mexiko und Brasilien – als strategische Partner der EU ausgewiesen wurden;

1.  betont, dass sich die biregionale Partnerschaft EU-LAK auf gemeinsame Grundsätze, Werte und Interessen gründet, etwa auf Demokratie, die Menschenrechte, Frieden und Solidarität, Rechtsstaatlichkeit, eine unabhängige Justiz sowie auf die Verpflichtung, diese in einer horizontalen Beziehung aufrechtzuerhalten, und sie nunmehr eine entscheidende Bedeutung erlangt hat, um den Austausch zwischen den Regionen und im Rahmen der Zusammenarbeit voranzubringen; betont, dass die EU- und die LAK-Staaten nach der Wirtschaftskrise mit gemeinsamen Herausforderungen in den Bereichen nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, digitaler Wandel, soziale Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter konfrontiert sind und zugleich gemeinsame Werte teilen;

2.  betont, dass die EU-Außenpolitik angesichts des neuen geopolitischen Umfelds der LAK-Region eine immer größere strategische Bedeutung beimisst und diese als Chance begreift, da beide Regionen eine gemeinsame Weltsicht haben, die sich auf Multilateralismus, Dialog, Nachhaltigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und inklusive offene Gesellschaften stützt; erkennt die positive und reiche Vielfalt der Akteure in den Beziehungen zwischen der EU und den LAK-Staaten an, zu denen auch Staaten, Städte und lokale Gebietskörperschaften sowie Universitäten, die Zivilgesellschaft, Unternehmen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss zählen; fordert, dass die Abkommen, Maßnahmen der Zusammenarbeit und politischen Kontakte auf hoher Ebene weitergehend koordiniert werden;

3.  hält den Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit und den Aufbau stärkerer Partnerschaften mit den LAK-Ländern als ergänzende Maßnahmen auf biregionaler, subregionaler und bilateraler Ebene für entscheidend; betont, dass diese Zusammenarbeit einen wirksamen Beitrag zur Konsolidierung des Wirtschaftswachstums mittels nachhaltiger sozioökonomischer entwicklungspolitischer Maßnahmen leisten muss, während zugleich die soziale Inklusion, die bürgerlichen Freiheiten, die Menschenrechte und die Minderung der Armut sichergestellt werden; ist der Überzeugung, dass im Rahmen der Partnerschaft EU-LAK und der Assoziierungsabkommen den wirtschaftlichen Unterschieden zwischen den Regionen Rechnung getragen und darauf geachtet werden sollte, dass bestehende Asymmetrien nicht weiter verstärkt werden; merkt an, dass die Präsenz europäischer Unternehmen für die nationalen Volkswirtschaften der Länder Lateinamerikas sehr wichtig ist, und betont, dass deren Tätigkeiten geltenden Vorschriften und Überprüfungsverfahren unterzogen werden müssen;

4.  betont, wie wichtig die Gipfeltreffen EU-CELAC als Instrument der strategischen biregionalen Partnerschaft und neuer Rahmen für politischen Dialog sind; fordert die EU und die CELAC auf, diese Partnerschaft und diesen politischen Dialog auch im Rahmen ihrer thematischen Dialoge und wichtigsten Initiativen – etwa der gemeinsamen Initiative für Forschung und Innovation, des strukturierten Migrationsdialogs und des Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung – zu stärken, indem sie auf klar ermittelte gemeinsame Interessen hinarbeiten, um so die wichtigsten globalen Herausforderungen in den Bereichen verantwortungsvolle Staatsführung, Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt, Kultur, Innovation und Umwelt in multilateralen Foren wie den Vereinten Nationen, der G20 und der WTO gemeinsam anzugehen;

5.  bekräftigt die Zusage der EU und der LAK-Staaten, die Zusammenarbeit im Bereich der globalen Agenda zu stärken, und spricht sich für eine multilaterale Vorgehensweise innerhalb der WTO als Grundlage eines offenen Handelssystems aus, das auf berechenbaren und inklusiveren Regeln beruht, die bei den Zielen der Armutsbekämpfung und der Förderung der nachhaltigen Entwicklung Wirkung entfalten, zudem transparent und demokratisch sind und eine gestärkte parlamentarische Dimension umfassen;

6.  bekräftigt seine Unterstützung für die regionale Integration innerhalb der LAK-Region und betont, dass die verschiedenen Formen der Integration auf regionaler Ebene in der Region besser koordiniert werden müssen, wobei den Unterschieden im Tempo der Integration Rechnung zu tragen ist; empfiehlt die Stärkung des Dialogs, der Zusammenarbeit und des Austausch bewährter Verfahren mit dem CELAC, dem Mercosur, der Andengemeinschaft (CAN), dem zentralamerikanischen Integrationssystem (SICA) und der Pazifischen Allianz, um den Dialog in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu intensivieren und deren institutionellen Rahmen zu stärken; empfiehlt den Ausbau regionaler Initiativen zum politischen Dialog, zur Zusammenarbeit und zum Austausch bewährter Verfahren wie der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR), der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM), um die Demokratie in Südamerika voranzubringen; betont, dass es wichtig ist, die interparlamentarische Zusammenarbeit zwischen der EU und LAK zu stärken, vor allem zwischen dem Europäischen Parlament und den verschiedenen regionalen Parlamenten im Rahmen des Austauschs von politischen und institutionellen Erfahrungen und des entsprechenden Wissens; begrüßt den kürzlich aufgenommenen Dialog zwischen dem Mercosur und der Pazifischen Allianz, um im Zusammenhang mit den Beratungen über künftige regionale und globale Herausforderungen zu einer allmählichen Konvergenz zu gelangen und um diese Beratungen auszubauen;

7.  betont, dass politische Stabilität, wirtschaftliche Regeln und institutionelle Stärke, durch die die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Transparenz gewährleistet werden, Eckpfeiler für ein Umfeld sind, das in einem Kontext der Rechtssicherheit langfristige Investitionen anzieht; betont, dass ein solcher Rechtsrahmen solide demokratische Institutionen und eine verantwortliche Wirtschaftsplanung erfordert sowie Anstrengungen zur Stärkung des politischen Dialogs und der wirtschaftlichen Partnerschaften innerhalb der Region als auch mit externen Partnern; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Partnerschaft mit der EU eine zentrale Rolle spielt;

8.  unterstreicht die Dynamik der Pazifischen Allianz, der Chile, Kolumbien, Mexiko und Peru angehören, und ersucht die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, der Frage nachzugehen, ob ein Beobachterstatus der EU in der Allianz – den eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten bereits innehat – sinnvoll wäre;

9.  betont, dass die derzeitigen globalen Herausforderungen, darunter die Menschenrechte, Frieden, Sicherheit, die Bekämpfung von Korruption und Straflosigkeit, das Fehlen einer verantwortungsvollen Staatsführung, die nachhaltige sozioökonomische Entwicklung, die Beseitigung der Armut, der digitale Wandel, die Massenmigration, die Gleichstellung der Geschlechter, die Cybersicherheit, die organisierte Kriminalität und der Terrorismus, der Drogenhandel, der Klimawandel, geopolitische Kräfteverlagerungen, die Ungleichheit innerhalb der und zwischen den Ländern, die informelle Arbeit und die steigende Arbeitslosigkeit, neue Möglichkeiten und Kooperationskanäle für die strategische Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und LAK aufzeigen, sofern eine gemeinsame Vision und Agenda zugrundeliegen;

10.  hebt hervor, dass trotz der bedeutenden wirtschaftlichen Entwicklung der LAK-Region, die einen Rückgang der Armut und Ungleichheit bewirkte, Ungleichheit nach wie vor ein erhebliches Hindernis für deren Entwicklung darstellt und dass in der Region 175 Millionen Menschen von Armut und Ausgrenzung betroffen sind, vor allem Frauen und Minderjährige; betont, dass Wirtschaftswachstum, inklusive soziale Entwicklung, die gerechte Verteilung des Wohlstands und die Erbringung wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen für alle der Schlüssel zur Behebung dieses Problems sind;

11.  weist darauf hin, dass das Ziel der Beseitigung der Armut und Verringerung der Ungleichheit im Rahmen von Maßnahmen für die Wirtschaft, den sozialen Zusammenhalt und die Inklusion, vermehrten Arbeitsmöglichkeiten und des Zugangs zu Bildung angegangen werden muss, und betont, dass alle Bürger geschützt werden müssen, dass die Mittelklasse jenseits der Auswirkungen der Wirtschaftskonjunktur ausgeweitet werden muss und dass die Errungenschaften bei der Verbesserung der Lebensbedingungen konsolidiert werden müssen, und zwar auch durch die Festlegung eines soziales Basisschutzes, und dass die demokratischen Werte und die Menschenrechte geachtet werden müssen;

12.  unterstreicht, dass die Volkswirtschaften auf der Grundlage eines Kreislaufwirtschaftsmodells in die globalen Wertschöpfungsketten eingebunden werden müssen und dass anerkannt werden muss, wie wichtig es ist, bilaterale Handelsabkommen und multilaterale Handelsübereinkommen als wirksames Instrument auszuarbeiten, das dazu beitragen kann, gemeinsame globale Herausforderungen zu bewältigen, wobei unter anderem menschenwürdige Arbeit und der soziale Dialog als Triebfeder für nachhaltige Entwicklung gefördert werden müssen; betont, dass es wichtig ist, Voraussetzungen zu schaffen, durch die sich die Volkswirtschaften beider Regionen diversifizieren können, sodass diese weniger abhängig von und anfällig gegenüber globalen Konjunkturschwankungen sind; weist darauf hin, dass der Transfer wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse gefördert, das Humankapital verbessert und der Arbeitsmarkt diversifiziert werden muss und dass daher unbedingt mehr in Bildung, Ausbildung und Qualifikation investiert werden muss;

13.  begrüßt das Protokoll vom 11. November 2016 über den Beitritt Ecuadors zum Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru, das von der EU, ihren Mitgliedstaaten sowie Ecuador, Kolumbien und Peru unterzeichnet wurde; weist darauf hin, dass mit diesem Abkommen hohe Zolltarife und technische Handelshemmnisse beseitigt, Dienstleistungsmärkte liberalisiert und Märkte des öffentlichen Beschaffungswesens geöffnet werden, wobei im Abkommen auch Verpflichtungen im Zusammenhang mit zügigen und effizienten Streitbeilegungsmechanismen enthalten sind;

14.  weist darauf hin, dass die EU der größte ausländische Investor in den LAK-Staaten und deren zweitgrößter Handelspartner ist, wodurch eine wechselseitige Wirtschaftsbeziehung geschaffen wird, die auf den Werten der Qualität, der sozialen Verantwortung, der Schaffung von Arbeitsplätzen, des Technologietransfer sowie auf Forschung und Innovation beruht;

15.  legt nahe, dass weitere öffentliche und private Partnerschaften aufgelegt werden, um die wirtschaftliche Entwicklung, Unternehmertum, Wachstum und ausländische Investitionen zu fördern; betont, dass gegen die informelle Wirtschaft sowie den Entwicklungsrückstand und die geringe Wettbewerbsfähigkeit von KMU vorgegangen werden muss; fordert, dass die Mobilität zwischen beiden Regionen erleichtert und verbessert wird, wobei sichergestellt werden muss, dass die Arbeitnehmerrechte untereinander kohärent sind und dass die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gestärkt wird;

16.  betont, dass in beiden Regionen tragfähige und wirksame Steuersysteme samt einer adäquaten Steuerkultur, einschließlich der Einrichtung wirksamer allgemeiner Rechnungslegungsbüros, entwickelt werden müssen, durch die Wirtschaftswachstum und die Entwicklung von Wohlfahrtsstaaten gefördert werden könnten und in deren Rahmen öffentliche Güter und Dienste bereitgestellt und sichergestellt werden, etwa der Zugang zu öffentlicher Bildung, Gesundheit und Sozialschutzinfrastruktur sowie Sicherheit für alle Bürger, und bekräftigt, dass Steueroasen und Steuerumgehung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, dem Fortschritt und dem Wohlstand sowie der ordnungsgemäßen Durchführung wirtschaftlicher und sozialer Umverteilungsmaßnahmen im Wege stehen;

17.  betont, dass Wirtschaftswachstum und Handel zwar maßgeblich für die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung sind, alleine jedoch nicht ausreichen, um Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung zu verringern; fordert wirksame politische Maßnahmen, die durch diversifiziertes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zur Verringerung dieser Probleme beitragen und deren Schwerpunkt in erster Linie auf sozialen Fragen, institutioneller Unterstützung und der Achtung der Menschenrechte liegt;

18.  ist der Ansicht, dass die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals“ – SDG) das wichtigste Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Staaten Lateinamerikas und der Karibik (LAK) und der EU sein muss; fordert die Union mit Nachdruck auf, die Budgethilfeprogramme aufzustocken;

19.  unterstützt die neue Entwicklungsagenda der Kommission als Teil der Agenda 2030; bekräftigt, dass die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung die wichtigsten Instrumente der Zusammenarbeit zwischen der EU und den LAK-Staaten bilden sollten, wozu sämtliche Dimensionen der wirtschaftlichen, sozialen und nachhaltigen Entwicklung und nicht nur die Armutsbeseitigung gehören müssen; unterstreicht, dass die EU für alle LAK-Staaten weiterhin öffentliche Entwicklungshilfe bereitstellen muss, auch für Länder mit mittlerem und höherem Einkommen, die nicht länger für eine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit gemäß dem Grundsatz der Differenzierung in Frage kommen, und zwar anhand eines neuen Ansatzes, der über das pro-Kopf-Einkommen hinausgeht; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit Ländern mit mittlerem und höherem Einkommen ausnahmsweise und im Einklang mit der DCI-Verordnung während der gesamten Laufzeit des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014–2020 und darüber hinaus weiterhin bilateral zusammenzuarbeiten, damit sie deren Anstrengungen angesichts der aktuellen Herausforderungen auch künftig unterstützt;

20.  fordert eindringlich, dass die politischen Maßnahmen und die Programme zur Unterstützung der LAK-Region sowie der Gebiete in äußerster Randlage und der überseeischen Länder und Gebiete besser aufeinander abgestimmt werden; fordert, dass die auf den regionalen EU-LAK-Gipfeln abgegebenen politischen Zusagen eingehalten und die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden;

21.  fordert die Kommission auf, die verfügbaren Instrumente zu ermitteln und sie mit ausreichenden Mitteln auszustatten, indem sie sie in angemessener Weise an die Grundsätze der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit, Harmonisierung, gegenseitigen Verantwortung und Rechenschaftspflicht sowie an die Entwicklungsstrategien der LAK-Staaten anpasst, um die LAK-Staaten dabei zu unterstützen, die Herausforderungen in Angriff zu nehmen, mit denen sie sich konfrontiert sehen, und sich auf eine mögliche künftige Kürzung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) vorzubereiten; fordert, dass diese Instrumente die Vermittlung von Know-how und Schulungen umfassen und Reformen im Bereich der Steuer- und öffentlichen Finanzverwaltung unterstützen, die zur Stärkung des Wachstums und Bereitstellung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen beitragen;

22.  fordert die Kommission auf, auf ihre Mischfinanzierungsprogramme durchsetzbare Kriterien im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit anzuwenden, insbesondere in Bezug auf Eigenverantwortung, Abstimmung mit Partnerländern, Entwicklung und finanzielle Zusätzlichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht;

23.  weist darauf hin, dass die LAK-Staaten aufgrund ihrer geografischen und geologischen Besonderheiten in hohem Maße durch Naturkatastrophen gefährdet sind und dass diese Situation infolge des Klimawandels noch verschärft wird, was weltweit im Einklang mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung in Angriff genommen werden muss; fordert die Kommission und die LAK-Staaten auf, die zugrunde liegenden Ursachen zu bekämpfen, Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu ergreifen und Strategien zur Risikoverhütung sowie Protokolle für eine rasche Mobilisierung humanitärer Hilfe im Notfall anzunehmen;

24.  fordert nachdrücklich, dass die Gleichstellung der Geschlechter wirksam umgesetzt wird, die Rolle der Frau gestärkt wird und Maßnahmen ergriffen werden, um Frauen in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens einzubeziehen, damit deren aktive Teilhabe an der Gesellschaft gestärkt, die Ermordung von Frauen entschieden bekämpft, deren körperliche und geistige Sicherheit gewährleistet und der gleiche Zugang zum Arbeitsmarkt, Grundbesitz und Beschäftigung ermöglicht wird und deren sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte sichergestellt werden; betont, dass es wichtig ist, die Lebensumstände von Mädchen und Frauen zu verbessern; hebt hervor, dass der Zugang zu Bildung daher wesentlich ist und einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel nach sich ziehen könnte; befürwortet das Interamerikanische Übereinkommen zur Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen („Übereinkommen von Belém do Pará“) von 1994 und fordert, dass dem Sekretariat im Rahmen seines Weiterverfolgungsmechanismus (MESECVI) eine wichtigere Rolle übertragen wird; begrüßt, dass das im Europarat abgeschlossene Übereinkommen von Istanbul 2016 in Kraft getreten ist, und fordert die Länder in beiden Regionen, die dies noch nicht getan haben, auf, es zu unterzeichnen;

25.  hält öffentliche politische Strategien, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und allgemeine und berufliche Bildung, sowie private Initiativen, die den annähernd 30 Millionen jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, Chancen eröffnen, für unerlässlich; hebt hervor, dass man sich im Rahmen von Entwicklungsprogrammen mit einem hohen Maß an Konflikten, Gewalt, organisierter Kriminalität und Tötungsdelikten befassen muss, die vor allem junge Menschen und Jugendliche betreffen und eine der größten Herausforderungen in den LAK-Staaten darstellen;

26  betont, wie wichtig es ist, dass es hochwertige Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten für junge Menschen gibt, da sie die Zukunftshoffnungen für die langfristige politische Stabilität des Kontinents verkörpern und ein Schlüsselfaktor hierfür sind; ermutigt die weitere Zusammenarbeit mittels finanzieller Mittel in Form von bilateraler universitärer Beteiligung, Stipendien und Wissensaustausch sowie die internationale Mobilität zwischen Studierenden der EU und LAK, insbesondere durch die Stärkung des Programms Erasmus+ im Rahmen der Partnerschaft mit der CELAC im Hochschulbereich, die 2015 ins Leben gerufen wurde; stellt zufrieden fest, dass das Programm Erasmus+ im Jahr 2015 mit 6 200 Auslandsaufenthalten und 3 500 Stipendien, die in erster Linie an Studenten aus den CELAC-Ländern vergeben wurden, erfolgreich angelaufen ist; betont, dass die uneingeschränkte gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen vorangebracht und die biregionale Zusammenarbeit im Qualitäts- und Akkreditierungssystem gestärkt werden muss;

27.  weist auf die entscheidende Rolle der EU-CELAC-Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation hin sowie darauf, dass zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Mobilität von Forschern und Dozenten der Gemeinsame Forschungsraum EU-CELAC geschaffen werden muss;

28.  betont, dass die Rechte des Kindes von grundlegender Bedeutung sind und dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von allen Ländern der EU und der LAK unbedingt streng einzuhalten ist;

29.  fordert eine weitere Zusammenarbeit im Bereich der Förderung der technologischen Entwicklung und die Verbesserung des Zugangs der Bevölkerung zu Informations- und Kommunikationstechnologie, damit sich unsere Gesellschaften an den digitalen Wandel anpassen können;

30.  hebt die allgemeine Tendenz und die gemeinsamen Herausforderungen des vergangenen Jahrzehnts hervor, als es darum ging, Freiheiten und soziale Rechte voranzubringen, sowie die umfassenden Anstrengungen, die unternommen wurden, um inklusive öffentliche Maßnahmen mit dem Ziel auszuarbeiten, benachteiligte Gruppen zu schützen und Wohlstand und Wirtschaftswachstum gleichmäßig zu verteilen, was entscheidend dazu beigetragen hat, dass in den letzten 15 Jahren knapp 60 Millionen Lateinamerikaner aus der Armut befreit werden konnten; fordert die Behörden auf, die demokratischen Grundsätze, die Grundrechte sowie die Freiheit und Sicherheit aller Bürger zu achten und zu garantieren, einschließlich der religiösen Minderheiten, der indigenen Bevölkerung, der Umweltaktivisten, der LGBTI-Gemeinschaft, der Menschen mit Behinderungen, der gewaltsam Vertriebenen und der Staatenlosen sowie der Bevölkerung im ländlichen Raum; betont, wie wichtig es ist, die Versammlungs- Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowohl online als auch offline sicherzustellen;

31.  betont, dass die Rechte und die Sicherheit religiöser Minderheiten und der LGBTI-Gemeinschaft garantiert werden müssen; fordert die Regierungen der LAK-Staaten mit Nachdruck auf, Gesetze zu verabschieden und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Menschenrechtsverteidiger und Journalisten vor Verfolgung, Bedrohung, Verleumdungskampagnen, willkürlicher Festnahme, Folter, Verschleppung und Ermordung zu schützen, denen sie häufig zum Opfer fallen; fordert, dass angesichts von Entwicklungsvorhaben mit weitreichenden Auswirkungen auf die Umwelt und angesichts der Tätigkeiten der mineralgewinnenden Betriebe die Rechte und Interessen der indigenen Bevölkerung und der Bevölkerung im ländlichen Raum gewahrt werden, indem in diesen Fällen im Vorfeld Konsultierungs- und Zustimmungsmechanismen in Gang gesetzt werden;

32.  bedauert die Übergriffe auf demokratisch gewählte Oppositionsführer, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger – insbesondere jene, die sich mit Umweltfragen befassen – sowie deren Anwälte; fordert die Behörden auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre physische und psychische Unversehrtheit zu gewährleisten und für umgehende, eingehende und unparteiische Untersuchungen zu sorgen, um die Verantwortlichen im Einklang mit den international geltenden Normen vor Gericht zu stellen;

33.  bekräftigt, dass die aktive Einbeziehung und Anhörung der Zivilgesellschaft und der NRO im Rahmen der Aushandlung und Umsetzung von Handels- oder Assoziierungsabkommen gewährleistet werden sollten;

34.  betont, dass in den Abkommen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in den LAK-Staaten verwiesen werden muss;

35.  legt den EU-Mitgliedstaaten nahe, die Annahme von Rechtsvorschriften zu erwägen, in denen die Möglichkeit vorgesehen ist, die Vermögenswerte von Personen, die an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, einzufrieren und Visabeschränkungen gegen sie auszusprechen;

36.  bekräftigt, dass die Achtung der Menschenrechte im Rahmen der Politik und der Verfahren im Bereich der Migration garantiert werden muss, wobei ein besonderes Augenmerk Frauen und benachteiligten Gruppen wie Minderjährigen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zu gelten hat, und dass gleichzeitig die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz der Grenzen und der Nichtkriminalisierung von Migranten im Auge zu behalten sind; betont, dass es eines umfassenden Ansatzes bedarf, der auf die Anerkennung des wirtschaftlichen und sozialen Beitrags, den Wanderarbeitnehmer in den Aufnahmeländern leisten, sowie auf die Anerkennung des Stellenwerts von Transitländern und der Bedeutung der Schaffung rechtlicher Möglichkeiten abzielt, in den Gastländern die Staatsangehörigkeit zu erlangen, wobei besonderes Augenmerk auf Vertriebene zu legen ist, die Asyl benötigen; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Mobilität zwischen den Ländern zu erleichtern und zu verbessern, wobei sichergestellt werden muss, dass die Arbeitnehmerrechte kohärent sind und dass die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gestärkt wird;

37.  fordert die LAK-Staaten mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass die sozialen Rechte, die ökologischen Rechte und die Arbeitnehmerrechte in vollem Umfang eingehalten werden; fordert eine umfassende und wirksame Umsetzung der IAO-Übereinkommen und die Einhaltung der Kernarbeitsnormen, zu denen u. a. die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen zählen; hebt außerdem hervor, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeglicher Form unterbunden wird;

38.  hebt die Herausforderungen hervor, mit denen beide Regionen in Bezug auf Verteidigung und Sicherheit konfrontiert sind, auch was den Terrorismus und die Bekämpfung von Drogenhandel und organisierter Kriminalität betrifft, und empfiehlt, dass kontinuierliche Anstrengungen zur Stärkung der verteidigungs- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mittels polizeilicher und militärischer Koordinierung unternommen werden, wobei besonderes Augenmerk auf den Austausch von Informationen zu legen ist; fordert die lateinamerikanischen Länder mit Nachdruck auf, sich an Krisenbewältigungs- und Friedenserhaltungseinsätzen der EU beteiligen, wie dies bereits in Kolumbien und Chile der Fall ist; legt die Förderung einer weiteren militärischen Zusammenarbeit zur Aufstellung eines speziellen Korps für Soforthilfe im Fall von Naturkatastrophen und humanitären Katastrophen nahe; fordert eine weitere Zusammenarbeit in den Bereichen maritime Sicherheit, Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle;

39.  fordert, dass der Grundsatz der territorialen Integrität der Staaten eindeutig geachtet wird;

40.  bedauert, dass die humanitäre Unterstützung gekürzt wurde, und verurteilt die Tatsache, dass von diesen Kürzungen nach wie vor Regionen und Gebiete betroffen sind, die am meisten auf die Unterstützung angewiesen sind (das Nördliche Dreieck in Mittelamerika, Haiti und Kolumbien) oder die besonders stark unter den Auswirkungen des Klimawandels und Naturkatastrophen zu leiden haben;

41.  verurteilt das Verhalten der Regierungen einiger Staaten, die sich weigern, internationale humanitäre Hilfe anzunehmen, und somit verhindern, dass die grundlegendsten Bedürfnisse dieser Staaten gedeckt werden können; fordert die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission auf, von den einschlägigen Behörden die Annahme dieser Hilfe zu verlangen und für jedes Land einen Unterstützungsplan vorzulegen;

42.  fordert die EU auf, sich für die Unterstützung der LAK-Staaten einzusetzen, die unter endemischer Gewalt leiden und in denen die Raten im Zusammenhang mit Mord, außergerichtlichen Tötungen und Verschleppungen nicht hinnehmbar sind, da es ohne Sicherheit weder wirklichen Wohlstand noch Würde oder Wohlergehen geben kann; fordert die LAK-Staaten eindringlich auf, Maßnahmen gegen die Überbelegung der Gefängnisse und zur Verbesserung der Haftbedingungen zu ergreifen, zu gewährleisten, dass die körperliche und psychische Unversehrtheit der Gefangenen geschützt wird, Fälle von Folter- und Misshandlung zu untersuchen und zu bestrafen und eine menschlichere Behandlung der Gefangenen zu fördern, damit es nicht zu Aufständen kommt, wie sie in Gefängnissen regelmäßig auftreten und bei denen Menschen ums Leben kommen;

43.  hält es für geboten, die Zusammenarbeit zwischen sämtlichen Ländern des Atlantikraums bei der Bekämpfung des Drogenhandels zu vertiefen und auch die betroffenen Länder Westafrikas einzubinden, die im Transit der Drogen zwischen Lateinamerika und Europa eine wichtige Rolle spielen;

44.  fordert die EU auf, die Länder Zentralamerikas zu unterstützen, die von organisierter Kriminalität betroffen sind, welche deren gesellschaftlichen und politischen Strukturen gefährdet;

45.  hält es für geboten, dass die EU auch künftig die Sicherheitsstrategie für Zentralamerika und die Sicherheitsstrategie für den karibischen Raum unterstützt;

46.  hält es für dringend geboten, stärkere Anstrengungen zu unternehmen, um Korruption, Steuerbetrug und Straflosigkeit, die allesamt wesentliche Hindernisse für die Entwicklung darstellen, zu bekämpfen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, die Durchführung freier und transparenter Wahlen, die Gewaltenteilung, den gleichberechtigten Zugang zu einer unabhängigen, unparteiischen und professionalisierten Justiz sicherzustellen, eine verantwortungsvolle Staatsführung zu unterstützen, institutionelle Schwächen anzugehen und die Verwaltung zu stärken; würdigt die in diesem Bereich von EUROsociAL geleistete Arbeit;

47.  fordert die EU und die LAK-Staaten auf, sich mit dem Problem der Korruption zu befassen und dagegen anzukämpfen, indem sie Maßnahmen ergreifen, die von Prävention bis hin zu Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung sowie der wirksamen Umsetzung multilateraler und internationaler Übereinkommen im Bereich der Korruptionsbekämpfung reichen, und weist darauf hin, dass die Existenz von Korruption nicht nur das soziale und wirtschaftliche Gemeinwohl und die soziale Gleichheit, sondern auch die politische Legitimation und die verantwortungsvolle Staatsführung unterwandert; betont, dass durch das Fehlen einer unabhängigen Justiz und öffentlichen Verwaltung das Misstrauen in öffentliche Institutionen begünstigt, die Rechtsstaatlichkeit untergraben und Gewalt geschürt wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass für die Stärkung der Korruptionsbekämpfung Transparenz, freie Medien und Bürgerbeteiligung erforderlich sind; vertritt die Auffassung, dass neue internationale Bestimmungen eingeführt werden sollten, etwa was den automatischen Informationsaustausch über Steuern und die Aufhebung des Bankgeheimnisses betrifft, um Steueroasen einen Riegel vorzuschieben;

48.  fordert, dass die Zusammenarbeit in Umweltfragen fortgesetzt wird, da es sich dabei um ein wichtiges Thema von gemeinsamem Interesse handelt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Energiewende und den Dekarbonisierungsprozess gelegt werden muss, die sich auf die Volkswirtschaften beider Regionen auswirken werden; betont, dass die Forschung über und die Nutzung erneuerbarer Energieträger, der Umweltschutz, die Forstwirtschaft und Maßnahmen zur Eindämmung der Ursachen und Folgen des Klimawandels unterstützt werden müssen, zumal in einer Region, die von dessen Auswirkungen akut betroffen ist, wobei in Gebieten, in denen natürliche Ressourcen erschlossen werden, den Rechten der lokalen und indigenen Gemeinschaften Rechnung zu tragen ist; betont, dass Initiativen wie EUROCLIMA oder das RIOCC („Red Iberoamericana de Oficinas de Cambio Climático“ – Iberoamerikanisches Netz der Büros zur Bekämpfung des Klimawandels) in Übereinstimmung mit der Lima-Agenda für nachhaltige Entwicklung, Umwelt, Klimawandel und Energie weiterhin unterstützt werden müssen; weist auf die allgemeine Notwendigkeit hin, eine Energiewende zu vollziehen, um die Pariser Übereinkommen erfolgreich einhalten zu können; betont die Notwendigkeit weiterer Investitionen und einer weiteren Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Unternehmen in der EU und in den LAK-Staaten, um die Energiewende, die Dekarbonisierung und die Verbesserung der grundlegenden Infrastruktureinrichtungen gemeinsam anzugehen; betont, dass es wichtig ist, die Staatsführung und gerichtliche Verfahren zu verbessern, um so die Wälder zu schützen und auf eine verstärkte Anwendung agrarökologischer landwirtschaftlicher Methoden hinzuwirken;

49.  hält es für entscheidend, dass die Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur beschleunigt werden, um ein umfassendes, ausgewogenes und beiderseitig nutzbringendes Assoziierungsabkommen zu verwirklichen, worauf auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. März 2017 verwiesen wurde, sodass das Geflecht der geltenden Abkommen zwischen der EU und Lateinamerika vervollständigt werden kann; betont, dass die Verhandlungen abgeschlossen werden müssen und dass ein endgültiges Abkommen erzielt werden muss, das vom Europäischen Parlament noch vor dem Ende der laufenden Wahlperiode zu ratifizieren ist, was einen positiven Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in beiden Wirtschaftsräumen leisten und unsere historischen, kulturellen, politischen und kooperativen Beziehungen sowie das Vertrauen zwischen unseren Völkern stärken wird;

50.  betont, wie wichtig es ist, die laufenden Verhandlungen über die Aktualisierung des Globalabkommens EU-Mexiko zu beschleunigen, und fordert, dass dieses Abkommen bis Ende 2017 abgeschlossen wird; weist darauf hin, wie wichtig es ist, das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile vor dem ersten Trimester 2018 abzuschließen; ersucht die Parlamente der Mitgliedstaaten, die das Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika noch nicht ratifiziert haben, dies nachzuholen;

51.  betont, wie wichtig der kürzlich vollzogene Beitritt Ecuadors zum multisektoralen Übereinkommen mit Kolumbien und Peru ist, und weist darauf hin, dass die Tür für einen Beitritt auch Bolivien offensteht, sollte es sich für eine Teilnahme entscheiden; begrüßt, dass Peru und Kolumbien nunmehr von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum ausgenommen werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass auch Ecuador von der Visumpflicht ausgenommen wird; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der EU zu diesen Ländern zu stärken;

52.  verweist mit Nachdruck darauf, dass unbedingt systematisch Vorschriften für die Verantwortung der Unternehmen und Klauseln zur Wahrung der Menschenrechte und der sozialen Rechte in die Assoziierungs-, Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den LAK-Staaten aufgenommen werden müssen;

53.  weist darauf hin, dass Mexiko und Brasilien als strategische Partner der EU ausgewiesen wurden, und fordert, dass auch Argentinien als herausragender Akteur in der Region sowie als Mitglied des Mercosur und der G20 diesen Status erhält und dass der Rahmen für die institutionellen Beziehungen erneuert wird;

54.  erkennt an, wie wichtig die Iberoamerika-Gipfel sind, deren Funktionsmechanismen in den letzten Jahren gestärkt wurden, und betont gleichzeitig die unterstützende Rolle des Iberoamerikanischen Generalsekretariats für die amtierende Präsidentschaft; unterstreicht den Mehrwert dieser Gipfel für die Partnerschaft der beiden Regionen insgesamt, da es sich dabei um ein Forum für Dialog, Koordinierung und Zusammenarbeit handelt; fordert in diesem Zusammenhang, dass ein Kooperationsmechanismus geschaffen wird, der die Form einer Absichtserklärung oder eines Rahmenabkommens über Zusammenarbeit zwischen der Kommission und/oder dem EAD und dem SEGIB annehmen und die Beziehungen zwischen beiden Seiten optimieren und in strukturiertere, besser geordnete und systematischere Bahnen lenken könnte; begrüßt, dass der Schwerpunkt des letzten Gipfels auf so wichtigen Themengebieten wie Jugend, Bildung und Unternehmertum lag;

55.  bekräftigt, dass die Versammlung EuroLat und die parlamentarischen Delegationen sehr erfolgreiche und zielführende Foren für die parlamentarische Dimension der strategischen Partnerschaft und für den politischen Dialog zwischen der EU und den LAK-Staaten sind, auch was die Zivilgesellschaft betrifft, deren Rolle gestärkt werden sollte, und dass sie wichtig sind, wenn es darum geht, die Forderungen der Bürger an die Gipfeltreffen EU-CELAC heranzutragen; betont, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass die Beratungen und Schlussfolgerungen der Versammlung wahrgenommen und verbreitet werden, und zwar sowohl im Zusammenspiel mit den Gipfeltreffen EU-CELAC als auch über nationale und regionale institutionelle Kanäle;

56.  hebt die Rolle der EU-Lateinamerika-Karibik-Stiftung als internationale Organisation hervor und fordert, dass das Abkommen zu ihrer Gründung von all ihren 62 Mitgliedern zügig ratifiziert wird, die bei der Unterstützung der biregionalen Partnerschaft eine wichtige Rolle spielen würden, und dass ständige Kooperationsstrukturen zwischen der Stiftung und der EuroLat-Versammlung eingerichtet werden;

57.  unterstützt eine Erhöhung des Außenmandats für die Darlehenstätigkeit der Europäischen Investitionsbank in Lateinamerika, um Tätigkeiten aufrechtzuerhalten bzw. zu entwickeln, mit denen dem Bedarf der vorrangigen Bereiche für die Finanzierung, etwa der Eindämmung des Klimawandels, der Entwicklung von sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Infrastruktureinrichtungen und der Unterstützung für KMU, Rechnung getragen wird;

58.  fordert eine bessere, multilaterale Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten in der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) und der Lateinamerikanischen Entwicklungsbank (CAF), um deren wirtschaftliche Auswirkungen auf die Entwicklungsprogramme für die LAK-Länder zu maximieren;

59.  bekräftigt seine Unterstützung für den Friedensprozess in Kolumbien, der entscheidend für die Zukunft der Kolumbianer und die Stabilisierung in der Region ist, in der das Land liegt, und verpflichtet sich, die kolumbianische Regierung bei seiner Umsetzung zu unterstützen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dass die gesamte kolumbianische Gesellschaft und insbesondere Opfer und zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Zwangsvertriebene eingebunden werden und dass führende Vertreter der Regierung die Sicherheit und den Schutz von Menschenrechtsaktivisten und führenden Vertretern der Gemeinschaften garantieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten eindringlich auf, ihre politische und finanzielle Unterstützung, einschließlich im Rahmen der DCI-Verordnung, insbesondere Artikel 5 Absatz 2, und des EU-Treuhandfonds für Kolumbien, fortzusetzen, und unterstützt die Rolle des Sondergesandten der HR/VP für Kolumbien; bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, dass sich auch die Nationale Befreiungsarmee zur Teilnahme am laufenden Friedensprozess verpflichtet;

60.  erklärt sich zutiefst besorgt über die sich gravierend verschlechternde Lage in Bezug auf die Demokratie, die Menschenrechte und die sozioökonomische Lage in Venezuela, die mit einem Klima der wachsenden politischen und sozialen Instabilität einhergeht; fordert die Regierung Venezuelas auf, die Trennung und Unabhängigkeit der Staatsgewalten aufrechtzuerhalten und die verfassungsrechtlichen Befugnisse der Nationalversammlung vollständig wiederherzustellen; fordert die Regierung Venezuelas erneut auf, für die umgehende und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen zu sorgen und frühestmöglich einen Zeitplan für Wahlen vorzulegen, aufgrund dessen freie und transparente Wahlen abgehalten werden können; fordert die internationale Gemeinschaft, die regionalen Akteure und die HR/VP auf, eine umfassende nationale Übereinkunft als einzig mögliche Lösung zu fördern und zu unterstützen; fordert die HR/VP auf, weitere Maßnahmen aktiv auszuloten, um die politische Stabilisierung des Landes konstruktiv zu fördern; lehnt in diesem Zusammenhang jeden Versuch ab, deren verfassungsmäßig anerkannte Befugnisse auf ein anderes Organ umzulenken;

61.  begrüßt, dass das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba im Dezember 2016 unterzeichnet wurde; betont, wie wichtig es ist, dass seine Umsetzung beschleunigt wird, was sich auf die Partnerschaft EU-CELAC insgesamt positiv auswirken kann; weist darauf hin, dass mit dem Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit dazu beigetragen werden sollte, dass die Lebensbedingungen und die sozialen Rechte der kubanischen Bürger verbessert, Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie erzielt und die Grundfreiheiten geachtet und gefördert werden; hebt hervor, dass der Wert dieses Abkommens davon abhängen wird, ob die kubanische Regierung die im Abkommen und auf der Grundlage der Entschließungen des Europäischen Parlaments festgelegten Menschenrechtsbestimmungen wirksam umsetzt;

62.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der CELAC-Länder zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0016.  
  • [2]  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0269.
  • [3]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0200.
  • [4]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0297.
  • [5]  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0041.
  • [6]  http://www.europarl.europa.eu/intcoop/eurolat/assembly/plenary_sessions/montevideo_2016/adopted_docs/trade_de.pdf
  • [7]  http://www.europarl.europa.eu/intcoop/eurolat/assembly/plenary_sessions/montevideo_2016/adopted_docs/poverty_de.pdf
  • [8]  http://www.europarl.europa.eu/intcoop/eurolat/assembly/plenary_sessions/montevideo_2016/adopted_docs/pparties_de.pdf
  • [9]  http://www.europarl.europa.eu/intcoop/eurolat/assembly/plenary_sessions/montevideo_2016/adopted_docs/china_de.pdf
  • [10]  http://www.europarl.europa.eu/intcoop/eurolat/assembly/plenary_sessions/athens2014/adopted_docs/femicide/1026102de.pdf
  • [11]  http://www.europarl.europa.eu/intcoop/eurolat/assembly/plenary_sessions/montevideo_2016/adopted_docs/migration_de.pdf
  • [12]  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0141.
  • [13]  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0280.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (31.5.2017)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zu den politischen Beziehungen der EU zu Lateinamerika
(2017/2027(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Enrique Guerrero Salom

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass trotz der bedeutenden wirtschaftlichen Entwicklung der Region, die einen Rückgang der Armut und Ungleichheit bewirkte, Ungleichheit nach wie vor ein erhebliches Hindernis für die Entwicklung der Region ist, in der 175 Millionen Menschen von Armut und Ausgrenzung betroffen sind, darunter vor allem Frauen und Minderjährige; betont, dass Wirtschaftswachstum, inklusive soziale Entwicklung, die gerechte Verteilung des Wohlstands und die Erbringung wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen für alle der Schlüssel zur Behebung dieses Problems sind;

2.  ist der Ansicht, dass die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung das wichtigste Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Staaten Lateinamerikas und der Karibik (LAK) und der EU sein muss; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, mit den LAK-Staaten zusammenzuarbeiten, um wirksame Strategien zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu vereinbaren; fordert die EU mit Nachdruck auf, Budgethilfeprogramme zu fördern;

3.  ist in Anbetracht der Tatsache, dass die EU der größte Geldgeber für die LAK-Region ist, der Auffassung, dass die Beendigung dieser Unterstützung, einschließlich der Unterstützung für LAK-Staaten mit mittlerem Einkommen, in denen weiterhin Ungleichheit zwischen den einzelnen geografischen Gebieten, z. B. zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, herrscht, von der insbesondere Frauen und Minderheiten betroffen sind, einen Rückschritt bedeuten und die künftige Entwicklung der Region verlangsamen würde; fordert die Kommission und den Rat daher auf, gegenüber den LAK-Staaten und insbesondere gegenüber Mittelamerika eine eindeutige Verpflichtung einzugehen und dabei die künftige Partnerschaft zwischen der EU und den AKP-Staaten gebührend zu berücksichtigen, damit niemand zurückgelassen wird und die negativen Auswirkungen auf die Länder, die unlängst ein mittleres Einkommen erzielt haben oder diesen Übergang gerade durchleben, eingedämmt werden;

4.  ist der Auffassung, dass die EU angesichts der aktuellen Situation in der Region und der Welt ihre Beziehungen zu den LAK-Staaten vertiefen und zu diesem Zweck eine intensivere Zusammenarbeit in allen Bereichen anstreben sollte, um eine bilaterale Beziehung auf höchstem Niveau aufzubauen;

5.  fordert die Kommission auf, die verfügbaren Instrumente zu ermitteln und sie mit ausreichenden Mitteln auszustatten, indem sie sie in angemessener Weise an die Grundsätze der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit, Harmonisierung, gegenseitigen Verantwortung und Rechenschaftspflicht sowie an die Entwicklungsstrategien der LAK-Staaten anpasst, um die LAK-Staaten dabei zu unterstützen, die Herausforderungen in Angriff zu nehmen, mit denen sie sich konfrontiert sehen, und sich auf eine mögliche Kürzung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) vorzubereiten; fordert, dass diese Instrumente die Vermittlung von Know-how und Schulungen beinhalten und Reformen im Bereich der Steuer- und öffentlichen Finanzverwaltung fördern, die zur Stärkung des Wachstums und Bereitstellung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen beitragen;

6.  befürwortet die Initiative lateinamerikanischer Staaten, eine Rahmenvereinbarung über die Umstrukturierung von Staatsschulden, die von den Vereinten Nationen unterstützt wird, zu erzielen;

7.  bedauert, dass die humanitäre Unterstützung gekürzt wurde, und verurteilt die Tatsache, dass von diesen Kürzungen nach wie vor Regionen und Gebiete betroffen sind, die am meisten auf die Unterstützung angewiesen sind, darunter das Nördliche Dreieck in Mittelamerika, Haiti und Kolumbien, oder die besonders stark unter den Auswirkungen des Klimawandels und Naturkatastrophen zu leiden haben;

8.  verurteilt das Verhalten der Regierungen einiger Staaten, die sich weigern, internationale humanitäre Hilfe anzunehmen, und somit verhindern, dass die Grundbedürfnisse dieser Staaten gedeckt werden können; fordert die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission auf, von den einschlägigen Behörden die Annahme dieser Hilfe zu verlangen und für jedes Land einen Unterstützungsplan vorzuschlagen;

9.  hält es für dringend geboten, stärkere Anstrengungen zu unternehmen, um Korruption, Steuerbetrug und Straffreiheit, die allesamt wesentliche Hindernisse für die Entwicklung darstellen, zu bekämpfen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, freie und transparente Wahlen, die Gewaltenteilung, den gleichberechtigten Zugang zu einer unabhängigen, unparteiischen und professionalisierten Justiz sicherzustellen, eine verantwortungsvolle Staatsführung zu unterstützen, institutionelle Schwächen anzugehen und die Verwaltung zu stärken; würdigt die in diesem Bereich von EUROsociAL geleistete Arbeit;

10.  stellt mit Besorgnis fest, dass die in den vergangenen zehn Jahren in den LAK-Staaten verzeichneten Landnahmen mit der Industrie für die landwirtschaftliche Erzeugung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Brennstoffen („agrofood-feed-fuel complex“) sowie mit Strategien zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels (d. h. der Aufnahme von Wäldern in das Emissionsausgleichssystem wie im Fall von REDD+) in Verbindung stehen; stellt ferner fest, dass die wachsende regionale und internationale Nachfrage nach Mineralien und fossilen Brennstoffen zu umfangreichen Bergbaukonzessionen geführt hat, die sich auf Landrechte von Gemeinschaften auswirken können; fordert die LAK-Staaten auf, alle legitimen Landrechte, einschließlich informeller, indigener und traditioneller Nutzungsrechte, im Einklang mit den Leitlinien der FAO zum Recht auf Besitz anzuerkennen und den Grundsatz der freien, vorab und in Kenntnis der Sachlage erteilten Zustimmung der von Landverkäufen betroffenen lokalen Bevölkerung zu beachten;

11.  hebt hervor, dass die LAK-Region die Region ist, in der weltweit die meisten Menschenrechtsverteidiger ermordet werden; fordert, dass im Rahmen von Entwicklungsprogrammen der ausgeprägten Schutzbedürftigkeit von Menschenrechtsverteidigern Rechnung getragen und wirksam zu ihrem Schutz beigetragen wird; fordert den EAD auf, die Verwaltung der Mittel, die für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern zweckbestimmt sind, stärker zu überwachen;

12.  fordert, dass beim Aufbau bilateraler Beziehungen die Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen, die Beteiligung der verschiedenen Regierungen an regionalen Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte berücksichtigt werden;

13.  hält öffentliche politische Strategien, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und allgemeine und berufliche Bildung, sowie private Initiativen, die den annähernd 30 Millionen jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, Chancen eröffnen, für unerlässlich; hebt hervor, dass im Rahmen der Entwicklungsprogramme eine hohe Zahl von Konflikten, Gewaltverbrechen und Tötungsdelikten sowie hohe Kriminalitätsraten im Bereich des organisierten Verbrechens in Angriff genommen werden müssen, die vor allem junge Menschen und Jugendliche betreffen und eine der größten Herausforderungen in den LAK-Staaten darstellen;

14.  hält es für wichtig, Möglichkeiten zu prüfen, wie ausländische Investitionen und die Beteiligung der Privatwirtschaft nicht nur erhöht, sondern auch gefördert werden können, wobei stets die Menschen-, Umwelt- und Arbeitnehmerrechte geachtet werden müssen, die Investoren die von den Vereinten Nationen beförderten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment übernehmen und befolgen müssen und die Rechtssicherheit der Investitionen und der Grundsatz der sozialen Verantwortung von Unternehmen gewahrt werden müssen;

15.  fordert die Kommission unter Hinweis auf die Empfehlungen, die der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht über den Einsatz von Mischfinanzierung formuliert hat, auf, auf ihre Mischfinanzierungsprogramme durchsetzbare Kriterien im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit der Entwicklung anzuwenden, insbesondere in Bezug auf Eigenverantwortung, Abstimmung mit Partnerländern, Entwicklung und finanzielle Zusätzlichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht;

16. fordert die EIB und andere Einrichtungen für Entwicklungsfinanzierung in den EU-Mitgliedstaaten auf, in wirksamer Weise sicherzustellen, dass von ihnen unterstützte Unternehmen nicht über Offshore-Zentren und -steueroasen an Steuerhinterziehung beteiligt sind, und die Geldströme, die Schuldentragfähigkeit und den Zusatznutzen für ihre Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung wirksam zu verfolgen und zu überwachen;

17.  hält es für geboten, dass die verschiedenen Bereiche des öffentlichen Eingreifens aufeinander abgestimmt werden, und unterstützt die Mitwirkung sämtlicher Akteure aus Politik und Sozialwesen, Gewerkschaften und sonstigen Organisationen der Zivilgesellschaft auf staatlicher und lokaler Ebene an der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung; ist der Auffassung, dass der öffentliche Sektor den Zugang zu öffentlichen Gütern, die für die Entwicklung von wesentlicher Bedeutung sind, jederzeit für alle Menschen sicherstellten sollte und dass allen Opfern von Menschenrechtsverletzungen Rechtsmittel zur Verfügung gestellt werden sollten, und zwar auch dann, wenn die Verstöße von Unternehmen begangen wurden;

18.  betont, dass Wirtschaftswachstum und Handel zwar maßgeblich für die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung sind, alleine jedoch nicht ausreichen, um das derzeitige Maß an Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung zu reduzieren; fordert wirksame politische Maßnahmen, die durch diversifiziertes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zur Verringerung dieser Probleme betragen und deren Schwerpunkt in erster Linie auf sozialen Angelegenheiten, institutioneller Unterstützung und der Achtung der Menschenrechte liegt;

19.  hebt hervor, dass die LAK-Staaten im Zusammenhang mit der Staatsverschuldung weiterhin vor großen Herausforderungen stehen; fordert einen auf den menschlichen Bedürfnissen fußenden Ansatz zur Schuldentragfähigkeit durch die Umsetzung der Grundsätze der UNCTAD; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Vereinten Nationen um einen internationalen Mechanismus zur Umstrukturierung von Staatsschulden;

20.  weist darauf hin, dass die LAK-Staaten aufgrund ihrer geografischen und geologischen Besonderheiten in hohem Maße durch Naturkatastrophen gefährdet sind, und dass diese Situation durch den Klimawandel noch verschärft wird, was auf weltweiter Ebene im Einklang mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung in Angriff genommen werden muss; fordert die Kommission und die LAK-Staaten auf, die zugrunde liegenden Ursachen zu bekämpfen, Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu ergreifen und Strategien zur Risikoverhütung sowie Protokolle für eine rasche Mobilisierung humanitärer Hilfe im Notfall anzunehmen;

21.  fordert, dass die Entwicklungsprogramme in den LAK-Staaten in allen Bereichen einen geschlechterbezogenen Ansatz verfolgen und dass durch sie die Grundfreiheiten und -rechte der Frauen gewährleistet werden, ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit garantiert ist und der Zugang von Frauen zu Beschäftigungsmöglichkeiten gefördert wird; weist darauf hin, dass laut der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (CEPAL) jeden Tag im Durchschnitt zwölf Frauen aus dieser Region ermordet werden; hebt daher hervor, dass es mit Blick auf die Entwicklung und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ein vorrangiges Ziel sein sollte, Frauenmorden und geschlechtsspezifischer Diskriminierung ein Ende zu setzen;

22.  weist auf die Verpflichtungen in Bezug auf die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen hin, denen die EU in den Aktionsplänen EU-CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) für 2013 und 2015 zugestimmt hat, und bringt seine Sorge darüber zum Ausdruck, dass deren Kapitel 7 über die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter nicht umgesetzt wurde; fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, zusammenzuarbeiten und wirtschaftliche und institutionelle Mittel zuzuweisen, um die Umsetzung der in den Aktionsplänen vereinbarten Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere mit Blick auf die Beseitigung jeder Form von Gewalt, gemäß dem Übereinkommen von Belem do Pará, dem Übereinkommen von Istanbul und dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sicherzustellen;

23.  fordert eindringlich, dass die politischen Maßnahmen und die Programme zur Unterstützung der LAK-Region sowie der Gebiete in äußerster Randlage und der überseeischen Länder und Gebiete besser aufeinander abgestimmt werden; fordert, dass die auf den regionalen EU-LAK-Gipfeln gegebenen politischen Zusagen eingehalten und die für die Umsetzung erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt werden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

0

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Beatriz Becerra Basterrechea, Ignazio Corrao, Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Maria Heubuch, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Stelios Kouloglou, Arne Lietz, Linda McAvan, Vincent Peillon, Lola Sánchez Caldentey, Elly Schlein, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Ádám Kósa, Cécile Kashetu Kyenge, Paul Rübig, Judith Sargentini

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

17

+

ALDE

Beatriz Becerra Basterrechea, Paavo Väyrynen

ECR

Eleni Theocharous

EFDD

Ignazio Corrao

PPE

Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Ádám Kósa, Paul Rübig, Bogdan Brunon Wenta

S&D

Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Cécile Kashetu Kyenge, Arne Lietz, Linda McAvan, Vincent Peillon, Elly Schlein

0

-

 

 

5

0

GUE/NGL

Stelios Kouloglou, Lola Sánchez Caldentey

PPE

Anna Záborská,

Verts/ALE

Maria Heubuch, Judith Sargentini

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.7.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

55

7

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Bas Belder, Mario Borghezio, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Lorenzo Cesa, Aymeric Chauprade, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tonino Picula, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Charles Tannock, László Tőkés, Miguel Urbán Crespo, Ivo Vajgl, Elena Valenciano, Geoffrey Van Orden, Hilde Vautmans, Anders Primdahl Vistisen, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Brando Benifei, Luis de Grandes Pascual, András Gyürk, Javi López, Marietje Schaake, Eleni Theocharous, Ernest Urtasun, Bodil Valero, Paavo Väyrynen, Marie-Christine Vergiat

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Ádám Kósa

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

55

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Iveta Grigule, Javier Nart, Jozo Radoš, Marietje Schaake, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Paavo Väyrynen

ECR

Bas Belder, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock, Eleni Theocharous, Geoffrey Van Orden, Anders Primdahl Vistisen

EPP

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Elmar Brok, Lorenzo Cesa, Arnaud Danjean, Michael Gahler, András Gyürk, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ádám Kósa, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, László Tőkés, Luis de Grandes Pascual, Jaromír Štětina

S&D

Francisco Assis, Brando Benifei, Andi Cristea, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Arne Lietz, Javi López, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Elena Valenciano, Boris Zala

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Barbara Lochbihler, Tamás Meszerics, Jordi Solé, Ernest Urtasun, Bodil Valero

7

-

EFDD

James Carver

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Sofia Sakorafa, Miguel Urbán Crespo, Marie-Christine Vergiat

NI

Janusz Korwin-Mikke

2

0

EFDD

Fabio Massimo Castaldo

ENF

Mario Borghezio

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  daür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung