ZWEITER BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat

5.10.2017 - (2016/2153(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Bart Staes

Verfahren : 2016/2153(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0291/2017
Eingereichte Texte :
A8-0291/2017
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat

(2016/2153(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015[1],

–  unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 (COM(2016)0475 – C8-0271/2016)[2],

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 mit den Antworten der Organe[3],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 27. April 2017[5] über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2015 sowie auf die diesem Beschluss beigefügte Entschließung,

–  gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[6], insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0291/2017),

1.  verweigert dem Generalsekretär des Rates die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2015;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, sind

(2016/2153(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0291/2017),

A.  in der Erwägung, dass alle Institutionen der Union bezüglich der ihnen in dieser Eigenschaft anvertrauten Mittel transparent und gegenüber den Bürgern der Union uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein sollten;

B.  in der Erwägung, dass aufgrund der kombinierten Auswirkungen einer offenen, transparenten EU‑Verwaltung und des Erfordernisses, die finanziellen Interessen der Union zu schützen, ein offenes, transparentes Entlastungsverfahren notwendig ist, in dessen Rahmen alle Institutionen für die von ihnen ausgeführten Haushaltsmittel Rechenschaft ablegen;

C.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat und der Rat als Organe der Union, die Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union erhalten, demokratische Rechenschaftspflicht üben sollten;

1.  erinnert an die im Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) und in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (Haushaltsordnung) festgelegte Rolle des Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens;

2.  weist darauf hin, dass die Union gemäß Artikel 335 AEUV „in Fragen, die das Funktionieren der einzelnen Organe betreffen, [...] aufgrund von deren Verwaltungsautonomie von dem betreffenden Organ vertreten“ wird und die Organe dementsprechend gemäß Artikel 55 der Haushaltsordnung selbst für die Ausführung ihrer Haushaltsmittel zuständig sind;

3.  weist auf die Rolle des Parlaments und der anderen Organe im Rahmen des Entlastungsverfahrens gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung, insbesondere den Artikeln 162 bis 166, hin;

4.  weist darauf hin, dass gemäß Artikel 94 der Geschäftsordnung des Parlaments „[die] Vorschriften über das Verfahren zur Entlastung der Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans im Einklang mit Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union [...]auch für [die folgenden Verfahren gelten]: [...] das Verfahren zur Entlastung der Personen, die für die Ausführung der Einzelhaushaltspläne anderer Organe und Einrichtungen der Europäischen Union [, etwa des Rates,] verantwortlich sind“;

5.  bedauert, dass der Rat nach wie vor nicht auf die Anmerkungen reagiert hat, die das Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung vom 27. April 2017[7] in Bezug auf die Entwicklungen in den vergangenen Jahren vorgelegt hatte;

6.  nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Rat dem Parlament nun zum ersten Mal die jährlichen Tätigkeitsberichte der Generaldirektion Verwaltung, des Juristischen Dienstes und der Generaldirektion Kommunikation und Dokumentenverwaltung übermittelt hat, namentlich die Berichte für das Jahr 2015; stellt fest, dass die anderen Generaldirektionen keine delegierten Anweisungsbefugten haben, die für die Ausführung des Einzelplans II – Europäischer Rat und Rat – des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union zuständig sind;

7.  stellt fest, dass die Koordinatoren des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Parlaments im März 2017 beschlossen hatten, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Fraktionen einzurichten, die einen Vorschlag für das Verfahren zur Entlastung des Rates ausarbeiten sollte; betont, dass der Ausschuss für Haushaltskontrolle inzwischen einen Vorschlag angenommen hat und ihn der Konferenz der Präsidenten, die für den Bereich interinstitutionelle Beziehungen zuständig ist, übermittelt hat;

Ungelöste Fragen

8.  bedauert, dass der Haushaltsplan des Europäischen Rates und der Haushaltsplan des Rates noch nicht getrennt wurden, wie es das Parlament in einigen seiner Entschließungen neueren Datums zur Entlastung empfohlen hat;

9.  stellt fest, dass die Informationen über die Gebäudepolitik des Rates auf der Website des Rates keine Einzelheiten zu den Kosten im Zusammenhang mit den Gebäuden des Rates umfassen; hat Kenntnis davon, dass die für die Gebäude zuständigen Stellen des Parlaments und des Rates gelegentlich Informationen austauschen; schlägt vor, dass ein regelmäßiger Austausch betrieben wird und der Rat dem Parlament in seinem jährlichen Finanzbericht detaillierte Informationen darlegt;

10.  fordert erneut, dass Fortschrittsberichte über die Gebäudeprojekte und eine detaillierte Aufschlüsselung der bislang angefallenen Kosten erstellt werden; fordert Informationen darüber, welche Kosten aufgrund der Tatsache entstanden sind, dass das Europa‑Gebäude verspätet fertiggestellt wurde;

11.  weist darauf hin, das im Jahr 2015 neue ethische Leitlinien für den Rat veröffentlicht wurden und Sensibilisierungsmaßnahmen zu ethischem Verhaltung und Integrität folgen sollen; bedauert, dass die Regelungen des Rates in Bezug auf Hinweisgeber nach wie vor nicht öffentlich zugänglich sind;

12.  begrüßt die Fortschritte, die der Rat in Bezug auf seine Arbeitsweise und insbesondere im Hinblick auf Transparenz erzielt hat; bedauert allerdings, dass der Rat sich noch nicht am Transparenzregister der Union beteiligt;

13.  fordert den Rat nachdrücklich auf, innerhalb seiner Strukturen ausführliche Leitlinien zur Korruptionsbekämpfung und entsprechende eigene Maßnahmen zu entwickeln;

14.  bedauert, dass im Rahmen der Entlastungsverfahren bislang wiederholt Schwierigkeiten aufgetreten sind, die auf die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Rates zurückzuführen sind; weist darauf hin, dass das Parlament dem Generalsekretär des Rates für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 die Entlastung verweigert hat, wobei das Parlament seine Gründe in den Entschließungen vom 10. Mai 2011[8], 25. Oktober 2011[9], 10. Mai 2012[10], 23. Oktober 2012[11], 17. April 2013[12], 9. Oktober 2013[13], 3. April 2014[14], 23. Oktober 2014[15], 29. April 2015[16], 27. Oktober 2015[17], 28. April 2016[18] und 27. Oktober 2016[19] dargelegt hat, und dass es seinen Beschluss über die Entlastung des Generalsekretärs des Rates für das Haushaltsjahr 2015 aus den in seiner Entschließung vom 27. April 2017 dargelegten Gründen aufgeschoben hat;

15.  weist darauf hin, dass der Umstand, dass die Entlastung nicht erteilt wurde, keinerlei Konsequenzen hatte; ist jedoch der Ansicht, dass das Problem – vor allem im Interesse der Unionsbürger – möglichst schnell gelöst werden sollte;

16.  betont entsprechend seiner Entschließung vom 27. April 2017, dass Parlament und Rat für eine wirksame Haushaltskontrolle zusammenarbeiten müssen; bekräftigt, dass ihm keine ausreichenden Angaben vorliegen, um sachkundig über die Erteilung der Entlastung entscheiden zu können;

17.  weist den Rat darauf hin, dass die Kommission im Januar 2014 erklärt hat, dass alle Organe den Anmerkungen des Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens Folge leisten und alle Organe zusammenarbeiten sollten, damit des Entlastungsverfahren reibungslos durchgeführt werden kann;

18.  weist darauf hin, dass die Kommission erklärt hat, dass sie die Ausführung der Haushaltspläne der anderen Organe nicht überwachen und die Autonomie der anderen Organe in Bezug auf die Ausführung ihrer Einzelpläne beeinträchtigen würde, wenn sie Fragen beantworten würde, die an die anderen Organe gerichtet sind;

19.  bedauert, dass der Rat die Fragen des Parlaments nach wie vor nicht beantwortet hat;

20.  betont, dass die Ausgaben des Rates ebenso kontrolliert werden müssen wie die der anderen Organe und dass es die grundlegenden Elemente einer entsprechenden Kontrolle in seinen Entlastungsentschließungen der vergangenen Jahre dargelegt hat;

21.  betont, dass die Entlastung ein Vorrecht des Parlaments darstellt und gemäß den Artikeln 316, 317 und 319 AEUV im Einklang mit der derzeitigen Auslegung und Verfahrensweise erteilt wird, d. h. für jede Haushaltslinie getrennt, damit gegenüber den Steuerzahlern in der Union für Transparenz und für demokratische Rechenschaftspflicht gesorgt ist;

22.  ist der Ansicht, dass den Unionsbürgern angesichts der mangelnden Zusammenarbeit des Europäischen Rates und des Rates mit der Entlastungsbehörde ein negatives Signal übermittelt wird.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.9.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Dennis de Jong, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Arndt Kohn, Monica Macovei, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Hannu Takkula, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gerben-Jan Gerbrandy, Barbara Kappel, Julia Pitera

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jane Collins

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

15

+

ALDE

EFDD

GUE/NGL

ECR

PPE

S&D

Verts/ALE

Gerben-Jan Gerbrandy, Hannu Takkula

Jane Collins

Dennis de Jong, Luke Ming Flanagan

Monica Macovei

Ingeborg Gräßle, Joachim Zeller, ,Julia Pitera, Petri Sarvamaa, Tomáš Zdechovský

Arndt Kohn, Derek Vaughan, Inés Ayala Sender

Bart Staes

1

-

ENF

Barbara Kappel

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  ABl. L 69 vom 13.3.2015.
  • [2]  ABl. C 380 vom 14.10.2016, S. 1.
  • [3]  ABl. C 375 vom 13.10.2016, S. 1.
  • [4]  ABl. C 380 vom 14.10.2016, S. 147.
  • [5]  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0147.
  • [6]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [7]  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0147.
  • [8]  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 25.
  • [9]  ABl. L 313 vom 26.11.2011, S. 13.
  • [10]  ABl. L 286 vom 17.10.2012, S. 23.
  • [11]  ABl. L 350 vom 20.12.2012, S. 71.
  • [12]  ABl. L 308 vom 16.11.2013, S. 22.
  • [13]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 97.
  • [14]  ABl. L 266 vom 5.9.2014, S. 26.
  • [15]  ABl. L 334 vom 21.11.2014, S. 95.
  • [16]  ABl. L 255 vom 30.9.2015, S. 22.
  • [17]  ABl. L 314 vom 1.12.2015, S. 49.
  • [18]  ABl. L 246 vom 14.9.2016, S. 21.
  • [19]  ABl. L 333 vom 8.12.2016, S. 51.