EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates zur Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Drogendefinition und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/387/JI des Rates

19.10.2017 - (10537/1/2017 – C8-0325/2017 – 2013/0304(COD)) - ***II

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Teresa Jiménez-Becerril Barrio

Verfahren : 2013/0304(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0317/2017
Eingereichte Texte :
A8-0317/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates zur Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Drogendefinition und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/387/JI des Rates

(10537/1/2017 – C8-0325/2017 – 2013/0304(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (10537/1/2017 – C8-0325/2017),

–  in Kenntnis der vom Unterhaus des Vereinigten Königreichs und vom Oberhaus des Vereinigten Königreichs im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sei,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 21. Januar 2014[1],

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[2] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0618),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die von dem nach Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung zuständigen Ausschuss gebilligt wurde;

–  gestützt auf Artikel 67a seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für die zweite Lesung (A8‑0317/2017),

1.  billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.  stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

KURZE BEGRÜNDUNG

Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates stammt aus dem Jahr 2013 und ist Teil eines Pakets zweier Entwürfe von Gesetzgebungsakten, mit denen das derzeit geltende System verbessert werden soll, mit dem auf EU-Ebene auf die Bedrohung reagiert wird, die von neuen psychoaktiven Substanzen ausgeht.

Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung während seiner vorhergehenden Wahlperiode (17. April 2014) festgelegt.

Die Arbeit an dem Paket zu neuen psychoaktiven Substanzen war außerordentlich langwierig und kräftezehrend und erhielt neue Dynamik, als die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung durch einen neuen Text ersetzte.

Vier Jahre später und nach intensiven interinstitutionellen Verhandlungen gelangten die beiden Rechtsetzungsinstanzen vergangenen Mai endlich zu einer umfassenden politischen Einigung zum Paket zu neuen psychoaktiven Substanzen, in die die Hauptpunkte des Verhandlungsmandats des Parlaments übernommen wurden. Die Einigung wurde vom AStV am 31. Mai 2017 und vom LIBE-Ausschuss am 8. Juni 2017 gebilligt.

Da der am 25. September angenommene Standpunkt des Rates die in den interinstitutionellen Verhandlungen erreichte Einigung in vollem Umfang widerspiegelt, empfiehlt Ihre Berichterstatterin, dass das Europäische Parlament ihn ohne Änderungen billigt, damit die Richtlinie (zusammen mit dem Entwurf einer Verordnung zu neuen psychoaktiven Substanzen) rasch angenommen werden und sobald wie möglich in Kraft treten kann.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Minimum provisions on the constituent elements of criminal acts and penalties in the field of illicit drug trafficking, as regards the definition of the term 'drug'

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

10537/1/2017 – C8-0325/2017 – 2013/0304(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

17.4.2014                     T7-0454/2014

Vorschlag der Kommission

COM(2013)0618 - C7-0271/2013

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

27.10.2016

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

27.10.2016

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Teresa Jiménez-Becerril Barrio

13.10.2014

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

10.11.2016

5.10.2017

 

 

Datum der Annahme

19.10.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ahmedov Ademov, Jan Philipp Albrecht, Gerard Batten, Malin Björk, Michał Boni, Caterina Chinnici, Daniel Dalton, Rachida Dati, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Laura Ferrara, Raymond Finch, Lorenzo Fontana, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Sophia in 't Veld, Eva Joly, Dietmar Köster, Barbara Kudrycka, Marju Lauristin, Monica Macovei, Roberta Metsola, Louis Michel, Claude Moraes, Alessandra Mussolini, Péter Niedermüller, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Helga Stevens, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Harald Vilimsky, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ignazio Corrao, Gérard Deprez, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Jeroen Lenaers, Andrejs Mamikins, John Procter, Christine Revault d'Allonnes Bonnefoy, Elly Schlein, Barbara Spinelli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Lara Comi, Elisabetta Gardini, Patrizia Toia

Datum der Einreichung

19.10.2017

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

50

+

ALDE

Gérard Deprez, Nathalie Griesbeck, Louis Michel, Sophia in 't Veld

ECR

Daniel Dalton, Monica Macovei, John Procter, Helga Stevens

EFDD

Ignazio Corrao, Laura Ferrara, Kristina Winberg

ENF

Harald Vilimsky

GUE/NGL

Malin Björk, Cornelia Ernst, Barbara Spinelli, Marie-Christine Vergiat

PPE

Asim Ahmedov Ademov, Michał Boni, Lara Comi, Rachida Dati, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Elisabetta Gardini, Kinga Gál, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Barbara Kudrycka, Jeroen Lenaers, Roberta Metsola, Alessandra Mussolini, Tomáš Zdechovský

S&D

Caterina Chinnici, Tanja Fajon, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Dietmar Köster, Marju Lauristin, Andrejs Mamikins, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Soraya Post, Christine Revault d'Allonnes Bonnefoy, Elly Schlein, Birgit Sippel, Patrizia Toia

Verts/ALE

Jan Philipp Albrecht, Eva Joly, Judith Sargentini, Bodil Valero

4

-

EFDD

Gerard Batten, Raymond Finch

ENF

Lorenzo Fontana, Auke Zijlstra

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen