BERICHT über den Jahresbericht 2016 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten
23.10.2017 - (2017/2126(INI))
Petitionsausschuss
Berichterstatterin: Marlene Mizzi
PR_INI_AnnOmbud
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Jahresbericht 2016 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht 2016 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten,
– gestützt auf Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– gestützt auf Artikel 24 und 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf Artikel 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf Artikel 43 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
– gestützt auf den Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten[1],
– unter Hinweis auf den Kodex für gute Verwaltungspraxis der Europäischen Union, der am 6. September 2001 vom Europäischen Parlament angenommen wurde[2],
– unter Hinweis auf die am 15. März 2006 geschlossene und am 1. April 2006 in Kraft getretene Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Bürgerbeauftragten,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten,
– gestützt auf Artikel 220 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses (A8‑0328/2017),
A. in der Erwägung, dass der Jahresbericht 2016 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten dem Präsidenten des Europäischen Parlaments am 17. Mai 2017 offiziell übermittelt wurde und die Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly ihren Bericht am 30. Mai 2017 in Brüssel dem Petitionsausschuss vorgestellt hat;
B. in der Erwägung, dass der Europäische Bürgerbeauftragte gemäß Artikel 24 und 228 AEUV befugt ist, Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union, in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, entgegenzunehmen;
C. in der Erwägung, dass in Artikel 15 AEUV festgelegt ist, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit handeln, um eine verantwortungsvolle Verwaltung zu fördern und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen; in der Erwägung, dass jeder Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsgemäßem Sitz in einem Mitgliedstaat das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union hat; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass den Unionsbürgern hochwertige Dienste zur Verfügung stehen und die EU-Verwaltung den Bedürfnissen und Anliegen der Unionsbürger Rechnung trägt, wenn die Rechte und grundlegenden Freiheiten der Bürger gewahrt bleiben sollen;
D. in der Erwägung, dass Artikel 41 Absatz 1 der Charta der Grundrechte vorsieht, dass „[j]ede Person [...] ein Recht darauf [hat], dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden“;
E. in der Erwägung, dass Artikel 43 der Charta lautet: „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, den Europäischen Bürgerbeauftragten im Falle von Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, zu befassen“;
F. in der Erwägung, dass die oberste Priorität des Europäischen Bürgerbeauftragten darin besteht, dafür zu sorgen, dass die Rechte der Bürger uneingeschränkt geachtet werden und im Hinblick auf das Recht auf eine gute Verwaltung seitens der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union die höchsten Standards zur Anwendung kommen;
G. in der Erwägung, dass sich im Jahr 2016 15 797 Bürger mit der Bitte um Hilfe an das Büro der Bürgerbeauftragten wandten, wovon 12 646 im Rahmen des interaktiven Leitfadens auf der Website der Bürgerbeauftragten weitergeholfen werden konnte, 1271 Beschwerden mit der Bitte um Auskunft an andere Stellen weitergeleitet wurden und 1880 von der Bürgerbeauftragten als Beschwerden bearbeitet wurden;
H. in der Erwägung, dass 711 der 1880 von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2016 bearbeiteten Beschwerden in ihren Aufgabenbereich fielen und 1169 nicht ihren Aufgabenbereich betrafen;
I. in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2016 245 Untersuchungen einleitete – wovon 235 auf Beschwerden beruhten und 10 Initiativuntersuchungen waren – und 291 Untersuchungen abschloss (278 Untersuchungen auf der Grundlage von Beschwerden und 13 Initiativuntersuchungen); in der Erwägung, dass die meisten Untersuchungen die Kommission (58,8 %) betrafen, worauf die Agenturen der EU (12,3 %), das Parlament (6,5 %), das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) (5,7 %), der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) (4,5 %), das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) (0,8 %) und schließlich andere Institutionen (11,4 %) folgten;
J. in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte jedes Jahr zahlreiche Beschwerden von Einzelpersonen und Organisationen über die EU-Verwaltung erhält, und in der Erwägung, dass bei den von der Bürgerbeauftragten 2016 abgeschlossenen Untersuchungen die folgenden drei Themen an der Spitze standen: Transparenz und Zugang zu Informationen und Dokumenten (29,6 %), gute Verwaltung in Bezug das EU‑Personal (28,2 %) und die Dienstleistungskultur (25,1 %); in der Erwägung, dass es ferner um die angemessene Nutzung von Ermessensspielräumen – auch in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren –, die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf EU‑Finanzmittel und -Verträge und die Achtung von Verfahrens- und Grundrechten ging; hebt hervor, dass diese Themen von großer Bedeutung sind, woran sich zeigt, dass die Bürgerbeauftragte eine entscheidende Rolle dabei spielt, dafür zu sorgen, dass Entscheidungsfindungs- und Verwaltungsprozesse auf der Ebene der EU vollkommen transparent und objektiv sind, damit die Rechte der Bürger gewahrt bleiben und das Vertrauen der einzelnen Bürger und der Öffentlichkeit zunimmt;
K. in der Erwägung, dass das Büro des Bürgerbeauftragten 2016 fünf strategische Untersuchungen abschloss und vier neue eröffnete, und zwar unter anderem betreffend mögliche Interessenkonflikte von Sonderberatern und Verzögerungen bei der Prüfung chemischer Stoffe, und dass ferner zehn neue strategische Initiativen eingeleitet wurden;
L. in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte eine breit angelegte strategische Untersuchung darüber eingeleitet hat, wie die Kommission ihre Sonderberater ernennt und mögliche Interessenkonflikte ihrer Sonderberater bewertet, zumal diese oft gleichzeitig für Kunden in der Privatwirtschaft und für die EU tätig sind;
M. in der Erwägung, dass sich die Bürgerbeauftragte über den Verhaltenskodex der Europäischen Investitionsbank (EIB) für die Mitglieder des Direktoriums erkundigt und darauf hingewiesen hat, dass dieser keine Verpflichtung zur Abgabe einer Interessenerklärung oder zur Offenlegung finanzieller Interessen beinhaltet;
N. in der Erwägung, dass die Finanzkrise eine Wirtschafts- und Sozialkrise nach sich gezogen hat, was zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit der europäischen Institutionen geführt hat;
O. in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte festgestellt hat, dass die Tatsache, dass die Kommission es in den Jahren 2009 bis 2014 versäumt hat, sich mit dem Verstoß eines ehemaligen Kommissionsmitglieds gegen den Verhaltenskodex für Mitglieder der Kommission zu befassen und die Vereinbarkeit des Arbeitsvertrags des Kommissionsmitglieds in der Privatwirtschaft mit den Verpflichtungen gemäß dem EU‑Vertrag angemessen zu untersuchen, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellt; in der Erwägung, dass Missstände in der Verwaltungstätigkeit, die die Tätigkeit von Mitgliedern der Kommission – darunter auch der Präsident der Kommission – nach dem Ablauf ihres Mandats betreffen, dazu führen, das das Misstrauen der Bürger gegenüber der Kommission weiter zunimmt;
P. in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte auch mit anderen internationalen Organisationen – etwa mit den Vereinten Nationen – zusammenarbeitet und Mitglied des EU‑Rahmenprogramms unter dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ist, dessen Aufgabe darin besteht, die in dem Übereinkommen niedergelegten Rechte auf der Ebene der EU‑Organe zu schützen und zu fördern sowie seine Umsetzung zu überwachen;
Q. in der Erwägung, dass sich gemäß dem Flash Eurobarometer zum Thema Unionsbürgerschaft vom März 2016 neun von zehn Unionsbürgern (d. h. 87 %) ihres Status als Unionsbürger und des Rechts bewusst sind, beim Parlament, bei der Kommission oder bei der Bürgerbeauftragen Beschwerde einzureichen;
1. billigt den von der Europäischen Bürgerbeauftragen vorgelegten Jahresbericht 2016 und begrüßt, dass er verständlich abgefasst und leicht lesbar ist und die wichtigsten Fakten und Ziffern zu den Tätigkeiten der Bürgerbeauftragten im Jahr 2016 enthält;
2. beglückwünscht Emily O’Reilly zu ihrer ausgezeichneten Arbeit, was die Verbesserung der Qualität der Tätigkeiten des Bürgerbeauftragten und den Zugang zu den Diensten des Bürgerbeauftragten angeht, sowie auch zu ihrer Bereitschaft, mit dem Parlament und insbesondere dem Petitionsausschuss sowie mit den anderen Organen, den Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zusammenarbeiten, sowie zu ihrer entsprechend positiven Haltung;
3. weist darauf hin, dass strategische Untersuchungen und Initiativen von Bedeutung sind, und unterstützt die Untersuchungen und Initiativen, die die Bürgerbeauftragte zu Themen von strategischer Bedeutung eigeninitiativ verfolgt, zumal sie dem öffentlichen Interesse und somit auch den Unionsbürgern dienen; würdigt die Anstrengungen der Bürgerbeauftragten, vermehrt strategisch zu arbeiten, indem sie es ermöglicht, dass Beschwerdefälle ähnlichen Inhalts gleichzeitig bearbeitet werden können;
4. begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte entschlossen ist, rasch und effizient auf die Bedürfnisse und Bedenken der Unionsbürger einzugehen, und billigt die neuen Arbeitsmethoden und die Optimierung der Bearbeitung von Beschwerden, die 2016 erfolgte und zu mehr Flexibilität, erhöhter Effizienz und einer besseren Reichweite in Bezug auf die Bürger geführt hat;
5. pflichtet der Auffassung bei, dass alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, darunter auch die Bürgerbeauftragte, ihre Arbeit aufgrund der Herausforderungen, mit denen die EU derzeit konfrontiert ist – etwa Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten, die Migrationskrise und der Wunsch des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten – darauf ausrichten müssen, intensiver und entschlossener auf ein möglichst hohes Maß an sozialer Gerechtigkeit sowie auf Rechenschaftspflicht und Transparenz auf der Ebene der EU hinzuwirken;
6. betont, dass der Sozialdialog verbessert werden muss;
7. betont, dass das Vertrauen zwischen den Bürgern und den Institutionen aufgrund des derzeitigen wirtschaftlichen Klimas von größter Bedeutung ist;
8. weist darauf hin, dass das Büro des Bürgerbeauftragten bezüglich der Umsetzung ihrer Entscheidungen bzw. Empfehlungen die bislang zweithöchste Quote erreicht hat; empfiehlt, dass die Bürgerbeauftragte weiterhin wachsam bleibt und ermittelt, warum Empfehlungen nicht umgesetzt werden, und dass sie das Europäische Parlament stets informiert, wenn die EU‑Verwaltung Empfehlungen wiederholt nicht Rechnung trägt;
9. stellt fest, dass die Anzahl der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten, die die Organe der EU betreffen, 2016 abgenommen hat (245 im Jahr 2016 gegenüber 261 im Jahr 2015); fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union nachdrücklich auf, innerhalb angemessener Fristen auf die kritischen Anmerkungen der Bürgerbeauftragten zu reagieren und entsprechend tätig zu werden und die Quote der umgesetzten Empfehlungen bzw. Entscheidungen der Bürgerbeauftragten zu erhöhen;
10. stellt fest, dass im Jahr 2016 die meisten von der Bürgerbeauftragten bearbeiteten Fälle innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen wurden und dass die durchschnittliche Zeit bis zum Abschluss einer Untersuchung bei 10 Monaten lag, wobei nur 30 % der Fälle nach 12 oder mehr Monaten abgeschlossen wurden; fordert die Bürgerbeauftragte nachdrücklich auf, ihre Arbeitsmethoden weiter zu optimieren und den Zeitrahmen für die Bearbeitung von Beschwerden und insbesondere von Fällen, die nach 12 Monaten immer noch nicht abgeschlossen sind, zu verkürzen, dabei aber auch weiterhin so effizient zu arbeiten wie bisher;
11. stellt fest, dass Untersuchungen im Bereich der Transparenz den größten Anteil der Fälle ausmachen, mit denen sich die Bürgerbeauftragte befasst, wobei es insbesondere um Fälle im Zusammenhang mit der Transparenz von Entscheidungsfindungsprozessen und Lobby‑Tätigkeiten sowie dem Zugang zu EU-Dokumenten geht, gefolgt von anderen Problemen im Zusammenhang mit ganz verschiedenen Aspekten, etwa mit Verstößen gegen die Grundrechte, ethischen Fragen und mit EU‑Verträgen und ‑Finanzmitteln;
12. betont, dass Transparenz, gute Verwaltung und die institutionelle Kontrolle und Gegenkontrolle im Rahmen der Tätigkeiten der Institutionen der EU von wesentlicher Bedeutung sind; bedauert, dass Untersuchungen im Zusammenhang mit Transparenz und dem Zugang zu Informationen und Dokumenten nach wie vor 20 % aller Anfragen ausmachen, die bei der Bürgerbeauftragten eingehen, womit diese Bereiche nach vielen Jahren immer noch zu den wichtigen Anliegen der Unionsbürger zählen; fordert die Institutionen der EU auf, Informationen und Unterlagen proaktiv bereitzustellen, damit für mehr Transparenz gesorgt ist und die Missstände in der Verwaltungstätigkeit abnehmen;
13. ist der Ansicht, dass möglichst vollständige Transparenz und uneingeschränkter Zugang zu den Dokumenten der EU‑Institutionen die Regel sein müssen; weist erneut auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU (EuGH) hin, wonach die Unionsbürger Zugang zu den Dokumenten aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union haben und mögliche Abweichungen bzw. Ausnahmen von diesem Recht stets gegen die Grundsätze Transparenz und Demokratie abgewogen werden sollten, zumal dies eine Vorbedingung dafür ist, dass sie ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können; vertritt die Ansicht, dass die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 überarbeitet werden muss, um die Arbeit der Bürgerbeauftragten in Bezug auf die Kontrolle der Gewährung des Zugangs zu Dokumenten durch das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission zu erleichtern;
14. fordert die Kommission auf, für mehr Transparenz zu sorgen und den Zugang zu Dokumenten und Informationen in Bezug auf EU‑Pilot‑Verfahren im Zusammenhang mit Petitionen und bereits abgeschlossenen EU‑Pilot‑Verfahren und Vertragsverletzungsverfahren zu verbessern; betont, dass das Parlament und die Kommission regelmäßig unterrichtet werden müssen; bestärkt die Bürgerbeauftragte darin, ihre strategische Untersuchung in Bezug auf die Transparenz der Kommission bei der Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der EU‑Pilot‑Verfahren fortzuführen, und fordert die Bürgerbeauftragte nachdrücklich auf, diese Untersuchung im Jahr 2017 entschlossen und umsichtig fortzuführen;
15. beglückwünscht die Bürgerbeauftragte zu ihrer Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass die Entscheidungsfindungsprozesse auf der Ebene der EU möglichst transparent sind; betont, dass die Umsetzung der Empfehlungen der Bürgerbeauftragten im Hinblick auf Transparenz in Trilog‑Verhandlungen überwacht werden muss; fordert den Rat und die Kommission auf, einschlägige Informationen zu den im Rahmen von Trilog‑Verhandlungen getroffenen Entscheidungen zu veröffentlichen; bekräftigt erneut, dass bei Handelsabkommen und -verhandlungen für umfassende, erhöhte Transparenz gesorgt werden muss, und fordert die Bürgerbeauftragte auf, auch weiterhin zu überwachen, wie transparent sich die Verhandlungen über Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten gestalten, dabei allerdings auch zu berücksichtigen, dass die Verhandlungsposition der EU durch die Transparenz nicht geschwächt werden darf;
16. bekräftigt, dass alle Institutionen der EU in Bezug auf die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union Transparenz walten lassen müssen, ohne die Verhandlungsposition der Parteien zu schwächen; fordert die Bürgerbeauftragte auf, zu überwachen, ob im Zuge der gesamten Austrittsverhandlungen Transparenz geübt wird;
17. fordert, dass die EU in ihren Entscheidungsfindungsprozessen in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen insbesondere in Bezug auf die Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank mehr Transparenz walten lässt; unterstützt ferner die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten, dass die EIB und die Eurogruppe transparenter werden und ihre internen ethischen Grundsätze strikter gestalten sollten, und erkennt die Bemühungen an, die sie in letzter Zeit in dieser Hinsicht unternommen hat, sowie auch die Tatsache, dass die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 nicht für die Eurogruppe gilt, da diese keine Einrichtung oder Stelle im Sinne der Verträge ist; fordert, dass die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zur Überprüfung des Beschwerdeverfahrens der Europäischen Investitionsbank (EIB‑CM) umgesetzt werden, und betont, dass ein unabhängiger Beschwerdemechanismus von großer Bedeutung ist; fordert die Bürgerbeauftragte auf, aktiver darauf hinzuwirken, dass der neue Beschwerdemechanismus der EIB glaubwürdig und effizient bleibt und im Rahmen des Mechanismus den Grundsätzen der operativen Unabhängigkeit, Transparenz und Zugänglichkeit entsprochen wird, die Fristen eingehalten werden und angemessene Ressourcen zur Verfügung gestellt werden;
18. unterstützt uneingeschränkt das erklärte Ziel der Bürgerbeauftragten, das darin besteht, die Stärkung der Strukturen und Institutionen auf europäischer Ebene in Bezug auf Rechenschaftspflicht und Transparenz zu unterstützen und die Qualität der Demokratie in der Europäischen Union zu verbessern;
19. weist darauf hin, dass die Bürgerbeauftragte festgestellt hat, dass in Bezug auf den Verhaltenskodex für die Mitglieder der Kommission Verwaltungsmissstände bestehen; betont, dass innerhalb der Verwaltung der EU unbedingt hohe moralische und ethische Standards gelten müssen, und nimmt den Beschluss der Kommission, die für ehemalige Mitglieder der Kommission geltende Karenzzeit auf zwei Jahre und jene für ehemalige Präsidenten der Kommission auf drei Jahre zu erhöhen, zur Kenntnis, ist jedoch der festen Überzeugung, dass in Bezug auf alle EU‑Organe und alle EU‑Politiker und Bediensteten strengere ethische Grundsätze angewendet werden müssen, damit dafür gesorgt ist, dass der Verpflichtung zu Ehrenhaftigkeit und Zurückhaltung Rechnung getragen wird und volle Unabhängigkeit von der Privatwirtschaft besteht; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass proaktiv veröffentlicht wird, welchen Tätigkeiten ehemalige Mitglieder der Kommission nach dem Ende ihres Mandats nachgehen, und dass sie dabei umfassende Transparenz walten lässt; unterstützt die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten, was die weitere Überarbeitung des Kodex im Einklang mit den vertragsgemäßen Verpflichtungen angeht, indem die Regeln expliziter und leichter umsetzbar gestaltet werden und somit im Einzelfall Glaubwürdigkeit und Objektivität sichergestellt und Interessenkonflikte verhindert werden; legt der Bürgerbeauftragten nahe, auch weiterhin zu überwachen und zu bewerten, inwiefern der Ad‑hoc‑Ethikausschuss der Kommission unabhängig arbeitet;
20. nimmt die Schritte der Kommission infolge der Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zu der Umsetzung der Bestimmungen des Statuts der Beamten und Bediensteten der EU über den sogenannten Drehtüreffekt zur Kenntnis und sieht der Folgeuntersuchung der Bürgerbeauftragten erwartungsvoll entgegen, in der sie bewerten wird, wie die neuen Bestimmungen in der Praxis funktionieren;
21. fordert die Bürgerbeauftragte auf, auch weiterhin darauf hinzuwirken, dass die Namen aller an Fällen von „Drehtüreffekten“ beteiligten EU‑Beamten rechtzeitig veröffentlicht werden, und dafür zu sorgen, dass in Bezug auf alle einschlägigen Informationen umfassende Transparenz herrscht;
22. unterstützt das Engagement der Bürgerbeauftragten im Hinblick auf die Verbesserung der Transparenz von Lobbytätigkeiten bei der EU und fordert die Kommission auf, den Vorschlägen der Bürgerbeauftragten zur Verbesserung des Transparenzregisters der EU umfassend Rechnung zu tragen und es in diesem Sinne zum Dreh- und Angelpunkt aller Organe und sonstigen Stellen der EU auszubauen, was Transparenz angeht; hebt hervor, dass in dieser Hinsicht konkrete Maßnahmen getroffen und schlüssige, wirksame Arbeitspläne ausgearbeitet werden sollten; betont, dass unter anderem in Bezug auf Angaben zu Finanzmitteln, Interessengruppen und finanziellen Interessen unbedingt für mehr Transparenz gesorgt werden muss;
23. begrüßt die strategische Untersuchung der Bürgerbeauftragten darüber, wie die Kommission mögliche Interessenkonflikte ihrer Sonderberater bewertet; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zu dem Verfahren zur Ernennung von Sonderberatern umfassend umzusetzen und dabei mögliche Interessenkonflikte, die vor und nach der Ernennung vorhanden sein könnten, zu bewerten sowie die Öffentlichkeit über Dokumente und Sitzungen zu informieren und die einschlägigen Unterlagen öffentlich zugänglich zu machen;
24. unterstützt die strategische Untersuchung der Bürgerbeauftragten zu den Sachverständigengruppen der Kommission; fordert die Bürgerbeauftragte nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass in den neuen Bestimmungen der Kommission Verbesserungen vorgenommen werden, was den Umgang mit Interessenkonflikten und eine ausgewogene, gleichberechtigte Vertretung aller Interessenträger, einschließlich gesellschaftlicher Interessenträger, angeht, sowie dafür, dass alle Sachverständigen in das Transparenzregister der EU eingetragen werden;
25. nimmt den Standpunkt der Kommission in Bezug auf Transparenz im Zusammenhang mit ihren Sitzungen mit Interessenträgern aus der Tabakindustrie und die Maßnahmen in Sachen Transparenz, die die Generaldirektion Gesundheit der Kommission getroffen hat, zur Kenntnis; fordert die Kommission erneut auf, ihr Vorgehen zu ändern und ihre Tätigkeiten völlig transparent zu gestalten und zu diesem Zweck im Einklang mit dem Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums Angaben zu allen Sitzungen mit Interessenvertretern oder deren Rechtsvertretern sowie die Protokolle dieser Sitzungen im Internet zu veröffentlichen;
26. begrüßt die praktischen Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zur Interaktion von öffentlichen Bediensteten mit Interessenvertretern; fordert die Bürgerbeauftragte nachdrücklich auf, das Bewusstsein der Mitarbeiter aller Institutionen der EU für diese Empfehlungen durch Fortbildungen, Seminare und einschlägige flankierende Maßnahmen zu schärfen, und fordert alle Institutionen der EU auf, den Kodex der Bürgerbeauftragten für gute Verwaltungspraxis sowie die im Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums vorgesehenen Maßnahmen für Transparenz umzusetzen;
27. begrüßt die strategische Untersuchung der Bürgerbeauftragten betreffend den Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Vorbereitungsgremien des Rates, einschließlich seiner Ausschüsse und Arbeitsgruppen und des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV), was die Erörterung von Entwürfen von Rechtsvorschriften der EU angeht; legt der Bürgerbeauftragten nahe, den Rat aufzufordern, die Transparenz in Bezug auf seine Sitzungen mit Interessenvertretern und die getroffenen Entscheidungen zu verbessern, den Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu Dokumenten Rechnung zu tragen und den Zugang unverzüglich – d. h. ohne Verzögerungen – sicherzustellen;
28. würdigt die Arbeit der Bürgerbeauftragten in Bezug auf die Bearbeitung von Themen, die von allgemeinem öffentlichen Interesse sind, beispielsweise also die Grundrechte, die Sicherheit und Wirksamkeit von Medikamenten, den Umweltschutz, Gesundheitsfragen und den Schutz vor Umweltrisiken; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Umsetzung ihrer Vorschläge an die Europäische Chemikalienagentur zu Abschreckungsmaßnahmen gegen Tierversuche bei der Zulassung neuer Kosmetikprodukte für den Markt und an das EPSO zur Anwendung des Grundsatzes der höheren Gewalt und zu Transparenz bei EPSO‑Auswahlverfahren weiterzuverfolgen;
29. begrüßt die Rolle, die die Bürgerbeauftragte bei der Ausarbeitung proaktiver, transparenter Bestimmungen über klinische Studien der Europäischen Arzneimittel‑Agentur (EMA) gespielt hat und insbesondere auch ihre Empfehlungen zur Zulassung von Humira, das eines der weltweit am meisten verkauften Medikamente zur Behandlung von Morbus Crohn ist; fordert die Bürgerbeauftragte nachdrücklich auf, die EMA auch künftig zu überwachen, damit dafür gesorgt ist, dass diese möglichst hohe Standards zur Anwendung bringt, was Transparenz und den Zugang zu Informationen in Bezug auf klinische Studien angeht, zumal diese Standards im öffentlichen Interesse sowie im Interesse von Ärzten, Patienten und Wissenschaftlern liegen;
30. begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte Beschwerden von Menschen mit Behinderungen untersucht, und unterstützt sie in Bezug auf diese Arbeit, zumal dies eine aktive Beteiligung am EU‑Rahmenprogramm unter dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen darstellt, und begrüßt ferner ihren Beitrag zur Umsetzung der Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen; bekräftigt, dass es die vollständige Umsetzung des Übereinkommens auf der Ebene der EU umfassend befürwortet;
31. fordert die Bürgerbeauftragte auf, dafür zu sorgen, dass die Kommission ihre Vorschläge und Empfehlungen zu der geplanten Überarbeitung der Europäischen Bürgerinitiative berücksichtigt, damit dafür gesorgt ist, dass die Verfahren im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative und die einschlägigen Bedingungen wirklich eindeutig, einfach, problemlos anwendbar bzw. zu erfüllen und verhältnismäßig sind;
32. fordert die Bürgerbeauftragte auf, dafür zu sorgen, dass sich die Kommission am Aufbau der Infrastruktur für eine Rechtsberatung für die Europäische Bürgerinitiative sowie an der Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens zum Schutz der Mitglieder Europäischer Bürgerinitiativen beteiligt;
33. weist erneut darauf hin, dass Hinweisgeber von wesentlicher Bedeutung sind, was die Aufdeckung von Missständen angeht, und spricht sich dafür aus, dass Maßnahmen getroffen werden, damit Missstände vermehrt gemeldet und Hinweisgeber vor Repressalien geschützt werden, und fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Umsetzung der neuen internen Regeln zur Meldung von Missständen in den Institutionen der EU weiter zu prüfen; befürwortet eine Weiterverfolgung der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten aus dem Jahr 2015 zu den internen Regeln der Institutionen der EU zur Meldung von Missständen; begrüßt die eigenen Regeln der Bürgerbeauftragten in diesem Bereich und fordert die anderen Institutionen der EU auf, sich an diesen Regeln zu orientieren; bekräftigt seine Forderung nach horizontalen Rechtsvorschriften der EU zum Schutz von Hinweisgebern, in denen angemessene Kanäle und Verfahren festgelegt werden, damit alle Formen von Missständen bekanntgemacht werden können, und in denen im Hinblick auf alle beteiligten Einzelpersonen auf allen Ebenen angemessene Garantien und rechtliche Absicherungen niedergelegt werden;
34. begrüßt die Initiative der Bürgerbeauftragten, bewährte Verfahren der EU‑Verwaltung zu ermitteln und diese über einen Preis der Bürgerbeauftragten für gute Verwaltung (Award for Good Administration) in der Öffentlichkeit bekannter zu machen;
35. bestärkt die Bürgerbeauftragte darin, im Rahmen des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten auch künftig mit den nationalen Bürgerbeauftragten zusammenzuarbeiten; begrüßt es, dass in Brüssel 2016 die erste Jahreskonferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten stattfand und die Kommission bereit ist, besser mit dem Netzwerk zusammenzuarbeiten;
36. steht der Idee der Veranstaltung einer jährlichen Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments angesichts der direkten Verbindungen zwischen dem Petitionsausschuss und der Europäischen Bürgerbeauftragten offen gegenüber;
37. weist erneut darauf hin, dass das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten bei den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielen könnte, was den Schutz der Rechte der Unionsbürger angeht;
38. begrüßt es, dass die Bürgerbeauftragte Sitzungen mit nationalen Bürgerbeauftragten, mit Vertretern der Zivilgesellschaft und mit Unternehmensverbänden abhält; fordert die Bürgerbeauftragte nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass solche Sitzungen in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden, und dafür zu sorgen, dass stärker bekannt wird, was das Büro des Bürgerbeauftragten für die Unionsbürger und die Unternehmen in der Union tun kann;
39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie ihren Bürgerbeauftragten bzw. entsprechenden Einrichtungen zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Der Jahresbericht 2016 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten wurde Präsident Tajani am 17. Mai 2017 offiziell übermittelt. Die Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly stellte den Bericht am 30. Mai 2017 in Brüssel dem Petitionsausschuss vor.
Rechtsgrundlage des Mandats der Europäischen Bürgerbeauftragten sind Artikel 24 und 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das Recht der Unionsbürger auf Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten ist in Artikel 24 AEUV und Artikel 43 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wurde das Mandat des Bürgerbeauftragten erweitert und umfasst jetzt mögliche Missstände in der Verwaltungstätigkeit im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), darunter auch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP).
Die vom Bürgerbeauftragten aufgestellte Definition des Begriffs „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“, die vom Europäischen Parlament und von der Europäischen Kommission gebilligt wurde, lautet: „Ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit ergibt sich, wenn eine öffentliche Einrichtung nicht im Einklang mit für sie verbindlichen Regeln oder Grundsätzen handelt.“ Für die Institutionen der EU bedeutet dies Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Grundsätze der guten Verwaltungspraxis und der Grundrechte. Laut der Charta der Grundrechte zählt das Recht auf eine gute Verwaltung zu den Grundrechten der Unionsbürger (Artikel 41), und die Charta ist für die Verwaltungen der Institutionen der EU bindend.
Es ist zu begrüßen, dass der Jahresbericht der Bürgerbeauftragten leicht lesbar ist, wie es auch schon 2015 der Fall war. Dargelegt werden die wichtigsten Themen; der Schwerpunkt liegt auf ausführlichen Informationen über die Tätigkeiten der Bürgerbeauftragten im Jahr 2016. Dazu werden klare, einfach gestaltete Infografiken verwendet, was dem Vorgehen im letzten Jahr entspricht.
2016 unterstützte die Bürgerbeauftragte 15 797 Bürger. 12 646 Bürger konnten im Rahmen des interaktiven Leitfadens auf der Website der Bürgerbeauftragten unterstützt werden. 1880 der übrigen Fälle wurden als Beschwerden bearbeitet, bei 1271 handelte es sich um Informationsanfragen, die vom Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten beantwortet wurden.
711 der 1880 von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2016 bearbeiteten Beschwerden fielen in ihren Aufgabenbereich, 1169 betrafen nicht ihren Aufgabenbereich. Die Anzahl der Beschwerden, die nicht in das Mandat der Bürgerbeauftragten fielen, war so niedrig wie noch nie (1169). Dies ist auf die wirksamen Kommunikationsmaßnahmen zurückzuführen, die in Bezug auf die Tätigkeiten der Bürgerbeauftragten durchgeführt wurden, sowie auf den interaktiven Leitfaden auf der Webseite der Bürgerbeauftragten. 470 Beschwerden (57,7 %), die nicht in das Mandat der Bürgerbeauftragten fielen, wurden an Mitglieder des Verbindungsnetzes weitergeleitet: 429 an nationale oder regionale Bürgerbeauftragte, 41 an den Petitionsausschuss. Andere Beschwerden wurden an die Kommission (116, d. h. 14,2 % der weitergeleiteten Beschwerden) und an andere Einrichtungen und sonstige Stellen weitergeleitet (407, d. h. 49,8 %).
2016 wurden etwas weniger Beschwerden eingereicht als im Vorjahr (2015: 17 033 Bürger/2077 Beschwerden). In Bezug auf die Beschwerden wurden die folgenden Maßnahmen getroffen: In 816 Fällen (43,4 %) wurde Rat erteilt oder auf andere Beschwerdestellen verwiesen. In 788 Fällen (41,9 %) wurde den Beschwerdeführern mitgeteilt, dass keine weitere Auskunft erteilt werden könne, und in 235 Fällen (12,5 %) wurde eine Untersuchung eingeleitet.
Die Bürgerbeauftragte leitete im Jahr 2016 245 Untersuchungen ein. 235 dieser Untersuchungen beruhten auf Beschwerden, zehn wurden auf Initiative der Bürgerbeauftragten eingeleitet. 291 Untersuchungen wurden abgeschlossen (davon waren 278 auf der Grundlage von Beschwerden und 13 auf Initiative der Bürgerbeauftragten eingeleitet worden). Die 291 abgeschlossenen Untersuchungen teilen sich wie folgt auf: in 148 Fällen (50,9 %) konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden bzw. eine Regelung durch die betroffene Institution erfolgen, in 89 Fällen (30,6 %) konnte kein Verwaltungsmissstand ermittelt werden, in 52 Fällen (17,9 %) war keine weitere Untersuchung gerechtfertigt und in 20 Fällen (6,9 %) wurden Verwaltungsmissstände festgestellt.
Es ist zu begrüßen, dass die Anzahl der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten, die die Institutionen der EU betreffen, 2016 abgenommen hat (245 im Jahr 2016 gegenüber 261 im Jahr 2015). Allerdings sollten die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auch weiterhin innerhalb angemessener Fristen auf die kritischen Anmerkungen der Bürgerbeauftragten reagieren und entsprechend tätig werden und dafür sorgen, dass sich die Quote der umgesetzten Empfehlungen bzw. Entscheidungen der Bürgerbeauftragten erhöht.
Aus Spanien kamen erneut die meisten Beschwerden (308), worauf Polen (163), Belgien (150) und das Vereinigte Königreich (145) folgten. Nach wie vor ist es allerdings so, dass sich das Verhältnis der Herkunftsländer der einzelnen Beschwerden nicht darin widerspiegelt, wie viele Untersuchungen pro Land eingeleitet werden. Beispielsweise wurden gemäß dem Bericht der Bürgerbeauftragten aus Belgien 2016 150 Beschwerden eingereicht und 50 Untersuchungen eingeleitet, aus Spanien allerdings 308, wovon jedoch nur bei 28 auch eine Untersuchung eingeleitet wurde.
In ihrem Bericht betont die Bürgerbeauftragte auch, dass sehr viele Fälle mit Transparenz und mit dem Zugang zu Informationen und Dokumenten im Zusammenhang stehen: Die meisten Anfragen, die bei der Bürgerbeauftragten eingingen, betrafen dieses Thema (29,6 %), gefolgt von guter Verwaltung in Bezug auf das EU‑Personal (28,2 %) und dem Thema Dienstleistungskultur (25,1 %). Ferner ging es um die angemessene Nutzung von Ermessensspielräumen – auch in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren –, die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf EU‑Finanzmittel und -Verträge und die Achtung von Verfahrens- und Grundrechten.
Auf der Grundlage eines neuen, optimierten Verfahrens zur Bearbeitung von Fällen können Beschwerdefälle ähnlichen Inhalts inzwischen gemeinsam bearbeitet werden, und zwar im Rahmen einer strategischen Untersuchung. 2016 wurden vier strategische Untersuchungen eingeleitet und fünf abgeschlossen. Zu den 2016 eingeleiteten Untersuchung zählen Untersuchungen in Bezug auf die Bewertung von Interessenkonflikten von Sonderberatern der Kommission, das Pilot‑Programm der EU, die Zulassung von Pestiziden für den europäischen Markt und Verzögerungen bei der Genehmigung von 20 Anträgen auf Zulassung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel.
Die Bürgerbeauftragte leitete 2016 ferner zehn strategische Initiativen ein, die den sogenannten Drehtüreffekt, den Mangel an Transparenz im Rahmen der Verhandlungen der EU mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die TTIP, die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Transparenz in Bezug auf den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), Transparenz bei der EIB und der Eurogruppe, den Zugang zu den Websites der Kommission für Personen mit Behinderungen und die Transparenz des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) der EZB betrafen. Die strategischen Tätigkeiten der Bürgerbeauftragten im Jahr 2016 sind zu begrüßen, zumal sie dem öffentlichen Interesse gedient haben dürften, weil sie dem Zweck dienten, die Organe der EU dabei zu unterstützen, ihre Dienste zu verbessern.
In den Fällen, in denen Missstände in der Verwaltungstätigkeit ermittelt wurden, wurden folgende Maßnahmen getroffen: In neun Fällen (45 %) übermittelte die Bürgerbeauftragte den Institutionen kritische Anmerkungen, und in elf Fällen (55 %) trug die Institution der Empfehlung der Bürgerbeauftragten umfassend oder teilweise Rechnung. Eine kritische Anmerkung wird in den Fällen angebracht, in denen die betreffende Institution den Missstand in der Verwaltungstätigkeit nicht mehr beseitigen kann, der Missstand in der Verwaltungstätigkeit keine allgemeinen Auswirkungen hat oder keine weiteren Maßnahmen der Bürgerbeauftragten erforderlich sind. Die Bürgerbeauftragte kann auch dann eine kritische Anmerkung anbringen, wenn ein Empfehlungsentwurf ihrer Meinung nach nicht effektiv wäre oder wenn die betreffende Institution einen Empfehlungsentwurf nicht annimmt, der Missstand in der Verwaltungstätigkeit jedoch keinen Sonderbericht an das Parlament rechtfertigt.
In jedem Fall gibt die kritische Anmerkung dem Beschwerdeführer die Bestätigung, dass seine Beschwerde berechtigt war, während sie der betroffenen Institution ihre fehlerhafte Verhaltensweise vor Augen führt, damit ähnliche Vorfälle künftig vermieden werden können. 2015 übermittelte die Bürgerbeauftragte in 19 Fällen kritische Anmerkungen an die Institutionen.
Bei den Institutionen, die Gegenstand der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten sind, steht die Kommission nach wie vor an der Spitze: Über die Hälfte der Fälle (58,8 %) betreffen die Kommission, worauf die Agenturen der EU (12,3 %), das Parlament (6,5 %), das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) (5,7 %), der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) (4,5 %), das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) (0,8 %) und schließlich andere Institutionen (11,4 %) folgen. Im Vergleich zum Jahr 2015 wurde die neue Kategorie sonstiger Institutionen eingeführt, die an dritter Stelle der höchsten Anzahl eingereichter Beschwerden stehen. Das Europäische Parlament steht inzwischen noch vor dem EPSO an vierter Stelle.
Auch die Tatsache, dass die Bürgerbeauftragte im Oktober 2016 einen Aufruf zur Einreichung von Nominierungen für einen Preis für gute Verwaltung (Award for Good Administration) veröffentlich hat, ist zu begrüßen, zumal damit das Ziel verfolgt wird, bewährte Verfahren innerhalb der Verwaltung der EU zu ermitteln und besser bekannt zu machen. Ferner hat die Bürgerbeauftragte eine Liste mit Handlungs- und Unterlassungsempfehlungen für Beamte und Bedienstete aufgelegt, die mit Interessenvertretern zu tun haben.
Die Bürgerbeauftragte arbeitet im Rahmen des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten auch eng mit ihren Amtskollegen in den Mitgliedstaaten zusammen. 2016 wurde dieses Netz umstrukturiert. Es ist nun von Amts wegen Mitglied des konsultativen Forums des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (Consultative Forum of the European Asylum Support Office – EASO). Dem Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten gehören derzeit 96 Stellen aus 36 Ländern an. Es dient als Plattform für die Zusammenarbeit der Bürgerbeauftragten mit ihren regionalen oder nationalen Amtskollegen. Diesem Netz gehört auch der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments an. Für Beschwerden, die nicht in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten fallen, sind Mitglieder des Netzes, z. B nationale oder regionale Bürgerbeauftragte, oft die besten Ansprechpartner.
Die wichtigste Veranstaltung des Netzes im Jahr 2016 war die erste Jahreskonferenz am 19./20. Juni in Brüssel, die von der Bürgerbeauftragten organisiert wurde. Die Tatsache, dass 2016 diese erste Jahreskonferenz des Verbindungsnetzes stattfand und die Kommission bereit ist, besser mit dem Netzwerk zusammenzuarbeiten, ist zu begrüßen. Die Konferenz war stark interaktiv ausgelegt und stand auch Nichtmitgliedern offen. Es nahmen 250 Personen teil, die gemeinsam inhaltliche Fragen erörterten. Themen waren etwa die Migrationskrise in Europa, die Förderung von Transparenz bei Lobby‑Tätigkeiten und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit.
Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) sieht die Einrichtung einer Struktur der EU mit dem Auftrag des Schutzes, der Förderung und der Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens vor. Es ist Aufgabe der Europäischen Bürgerbeauftragten, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und dafür zu sorgen, dass sich die Verwaltung der EU ihrer Verantwortung in Bezug auf diese Rechte bewusst ist. Die Bürgerbeauftragte leitete im Mai 2016 eine derzeit noch nicht abgeschlossene Untersuchung dazu ein, ob das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem der EU (GKFS) mit dem Übereinkommen im Einklang steht. Ferner leitete sie zwei strategische Initiativen ein – eine zur Barrierefreiheit der von der Kommission verwalteten Websites und Online‑Anwendungen und eine zu Belangen, die der UNCRPD‑Ausschuss in Bezug auf die Umsetzung des Übereinkommens durch die Europaschulen thematisiert hatte.
Der Haushaltsplan des Bürgerbeauftragten ist ein eigenständiger Teil des Haushaltsplans der EU. Der Haushalt 2016 der Bürgerbeauftragten belief sich auf 10 658 951 EUR, und der Stellenplan der Bürgerbeauftragten sah 75 Stellen vor.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
11.10.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 1 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Heinz K. Becker, Pál Csáky, Eleonora Evi, Rikke Karlsson, Jude Kirton-Darling, Svetoslav Hristov Malinov, Notis Marias, Roberta Metsola, Marlene Mizzi, Gabriele Preuß, Laurenţiu Rebega, Virginie Rozière, Sofia Sakorafa, Jarosław Wałęsa, Cecilia Wikström, Tatjana Ždanoka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Demetris Papadakis, Julia Pitera, Igor Šoltes, Ángela Vallina |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Mircea Diaconu |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
19 |
+ |
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ALDEECR EFDD GUE/NLG PPE
S&D
VERTS/ALE
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Mircea Diaconu, Cecilia WikströmRikke Karlsson Eleonora Evi Sofia Sakorafa, Ángela Vallina Heinz K. Becker, Pál Csáky, Svetoslav Hristov Malinov, Roberta Metsola, Julia Pitera, Jarosław Wałęsa Jude Kirton-Darling, Marlene Mizzi, Demetris Papadakis, Gabriele Preuß, Virginie Rozière Igor Šoltes, Tatjana Ždanoka
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1 |
- |
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ECR |
Notis Marias |
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1 |
0 |
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ENF |
Laurenţiu Rebega |
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Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung