BERICHT über die Bereitstellung kohäsionspolitischer Instrumente durch Regionen zur Bewältigung des demografischen Wandels
23.10.2017 - (2016/2245(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Iratxe García Pérez
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Bereitstellung kohäsionspolitischer Instrumente durch Regionen zur Bewältigung des demografischen Wandels
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf Artikel 174 und Artikel 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates[1],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2016 zu der besonderen Situation von Inseln[6],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihren Rollen in ländlichen Gebieten[8],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2016 zur Kohäsionspolitik in Berggebieten der EU[9],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zum Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Europäischen Jahres 2012 für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen[10],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2016 zu neuen Instrumenten für die territoriale Entwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014–2020: Integrierte territoriale Investitionen (ITI) und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD)[11],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu dem demografischen Wandel und seinen Folgen für die künftige Kohäsionspolitik der EU[12],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen[13],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. September 2010 zu der Strategie der EU für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Bergregionen, Inseln und Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte[14],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas[15],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen[16],
unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „The 2015 Ageing Report. Economic and budgetary projections for the 28 EU Member States (2013-2060)“ (Bericht über die demografische Alterung 2015: Wirtschafts- und Haushaltsprognosen für die 28 EU-Mitgliedstaaten (2013–2060)) (European Economy 3|2015),
unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Kommission vom 23. Juli 2014 über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung von Entwicklung und guter Governance in den Regionen und Städten der EU“,
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 mit dem Titel „Eine Initiative zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen“ (COM(2017)0252),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. April 2009 mit dem Titel „Die Auswirkungen der demografischen Alterung in der EU bewältigen (Bericht über die demografische Alterung 2009)“ (COM(2009)0180),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2007 mit dem Titel „Die Solidarität zwischen den Generationen fördern“ (COM(2007)0244),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2006 mit dem Titel „Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance“ (COM(2006)0571),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. März 2005 mit dem Titel „Grünbuch ‚Angesichts des demografischen Wandels – eine neue Solidarität zwischen den Generationen‘“ (COM(2005)0094),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192),
unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 16. Juni 2016 zu der Antwort der EU auf die demografische Herausforderung[17],
unter Hinweis auf die Studie der Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik, des Europäischen Parlaments vom September 2013 mit dem Titel „Wie kann die Regional- und Kohäsionspolitik die demografischen Herausforderungen meistern?“,
unter Hinweis auf die ESPON-Veröffentlichung mit dem Titel „Revealing territorial potentials and shaping new policies in specific types of territories in Europe: islands, mountains, sparsely populated and coastal regions“ (Offenlegung territorialer Potenziale und Konzipierung neuer politischer Maßnahmen in spezifischen Gebieten in Europa: Inseln, Berggebieten, dünn besiedelten Regionen und Küstengebieten)[18],
gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung und den Standpunkt in Form von Änderungsanträgen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8‑0329/2017),
A. in der Erwägung, dass der demografische Wandel in Europa und der Welt ein wirkliches Problem darstellt und gemeinsam mit Arbeitsmarktproblemen, der ausufernden Globalisierung, dem Klimawandel, dem Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft und den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem industriellen und technischen Wandel und der sozialen und wirtschaftlichen Inklusion nicht nur generell, sondern auch für die EU-Strategien zur lokalen Entwicklung und zur territorialen Verbesserung eine der größten Herausforderungen darstellt;
B. in der Erwägung, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung in Europa – wie in den meisten postindustriellen Gesellschaften – über mehrere Jahrzehnte hinweg stetig zugenommen hat und die Geburtenrate niedrig gewesen ist, wodurch die Gefahr entsteht, dass die Bevölkerungsstruktur und die Alterspyramide verändert werden und als Nebeneffekte eine Abnahme der Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter und eine alternde Bevölkerung bedingt werden; in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise, die die gesamte Europäische Union in Mitleidenschaft gezogen hat, schwerwiegende Auswirkungen auf zahlreiche in erster Linie ländliche Gebiete und Regionen gezeitigt und insbesondere Armut und Abwanderung nach sich gezogen hat; in der Erwägung, dass das nach wie vor bestehende geschlechtsspezifische Lohngefälle und das zunehmende Rentengefälle die Teilhabe von Frauen auf dem Arbeitsmarkt erheblich behindern;
C. in der Erwägung, dass sich das rasche Bevölkerungswachstum in den Entwicklungsländern und der Bevölkerungsrückgang in der EU voraussichtlich in einer Verringerung des Anteils der Europäischen Union an der Weltbevölkerung von 6,9 % (2015) auf 5,1 % (2060) niederschlagen werden[19];
D. in der Erwägung, dass Prognosen zufolge zwischen 2015 und 2050 in 132 von 273 NUTS-2-Regionen von einem Bevölkerungsrückgang auszugehen ist[20]; in der Erwägung, dass dieser Rückgang insbesondere die lokalen Verwaltungseinheiten (LAU) treffen wird;
E. in der Erwägung, dass das vorrangige Ziel der Europäischen Union und all ihrer Mitgliedstaaten darin besteht, das Wachstum in jeder seiner drei Ausprägungen – intelligent, nachhaltig und integrativ – zu fördern;
F. in der Erwägung, dass geografische oder demografische Besonderheiten Entwicklungsprobleme verschärfen können; in der Erwägung, dass deshalb im Vertrag von Lissabon der territoriale Zusammenhalt zu den Zielen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts hinzugefügt wurde;
G. in der Erwägung, dass der demografische Wandel aufgrund seiner natürlichen Dynamik und der von ihm ausgelösten Migrationsbewegungen nicht in allen Ländern und Regionen gleichermaßen zum Tragen kommt, da die Bevölkerung in den meisten städtischen Gebieten und insbesondere den Großstadtregionen zunimmt und in der Mehrheit der ländlichen und abgelegenen Gegenden ein Rückgang zu verzeichnen ist, wobei die Regionen in äußerster Randlage in höchst unterschiedlichem Maße betroffen sind; in der Erwägung, dass solche Ungleichgewichte große Herausforderungen sowohl für die von Entvölkerung betroffenen Gebiete als auch für die Zuwanderungsgebiete bergen; in der Erwägung, dass entlegene Gebiete und Gebiete, zu denen der Zugang eingeschränkt ist, dem Bevölkerungsrückgang am stärksten ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass außerdem auf die Auswirkungen der „Suburbanisierung“ aufmerksam gemacht werden sollte, die infolge einer umfangreichen Abwanderung von den Großstädten in deren Randgebiete die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften belastet;
H. in der Erwägung, dass die Regionen Europas keine einheitlichen Gebiete sind; in der Erwägung, dass in ihnen lokal begrenzt Arbeitslosigkeit oder Armut auftreten können und dass sie vor allem mit Blick auf den demografischen Wandel mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sein können, weshalb unbedingt zielgerichtete Instrumente geschaffen werden müssen, mit denen die subregionalen Ungleichheiten abgebaut werden und ein besseres territoriales Gleichgewicht zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gegenden begünstigt wird;
I. in der Erwägung, dass Frauen und insbesondere alleinerziehende Mütter vermehrt Armut und Ausgrenzung ausgesetzt sind;
J. in der Erwägung, dass der demografische Wandel eine Herausforderung für den Erhalt des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands der gesamten Bevölkerung und für die Förderung einer ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung darstellt; in der Erwägung, dass der demografische Wandel die Infrastruktur und die Zugänglichkeit und Qualität von Dienstleistungen beeinflusst, was sich in Brüchen in der Netzanbindung oder Gebieten ohne ausreichende medizinische Versorgung niederschlägt und häufig unzureichenden Verbindungen zwischen der Bevölkerung in den Städten und auf dem Land geschuldet ist;
K. in der Erwägung, dass der demografische Wandel große politische Herausforderungen in verschiedenen Bereichen birgt, die mit zahlreichen Sparten der Kohäsionspolitik zusammenhängen; in der Erwägung, dass die Regionalpolitik und ihre europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), darunter auch der Kohäsionsfonds, wichtige Instrumente zur Bewältigung dieses Wandels sind;
L. in der Erwägung, dass die nichtstädtischen Gebiete in der Europäischen Union 113 Millionen Menschen und 12 Millionen landwirtschaftliche Betriebe beherbergen, 172 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche umfassen und einen wichtigen Beitrag zu Wirtschaft, Kultur und Ökosystemen in Europa leisten;
M. in der Erwägung, dass eine geeignete Infrastruktur und ein hinreichendes Dienstleistungsangebot wichtige Faktoren sind, wenn es gilt, die Bevölkerungsstruktur in dünn besiedelten oder von Abwanderung betroffenen Regionen zu steuern, in denen Investitionen und Arbeitsplätzen größere Bedeutung zukommt;
N. in der Erwägung, dass eine geeignete Infrastruktur, der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und hochwertige Arbeitsplätze wichtige Faktoren sind, die die Entscheidung, aus einem bestimmten Gebiet abzuwandern oder dort zu verbleiben, beeinflussen;
O. in der Erwägung, dass Frauen vor allem dann, wenn sie über 60 Jahre alt sind, häufiger Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind als Männer;
P. in der Erwägung, dass sich der demografische Wandel in schwächer entwickelten Regionen besonders stark auswirkt;
Q. in der Erwägung, dass der demografische Wandel, der in ländlichen Gebieten auftritt, nicht nur schwerwiegende demografische Auswirkungen nach sich zieht, sondern auch wirtschaftliche und soziale Folgen und territoriale Fragmentierung hervorruft und die Lebens- und Umweltqualität beeinträchtigt;
R. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundrecht, ein gemeinsamer Wert der EU und eine unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele der EU in den Bereichen Wachstum, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt ist;
S. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein wichtiges Instrument für die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt darstellt;
T. in der Erwägung, dass der negative demografische Wandel das Erfordernis einer stärkeren Solidarität zwischen den Generationen immer deutlicher zutage treten lässt;
Allgemeines
1. betont, dass der demografische Wandel die Regierungen der Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften einem großen wirtschaftlichen, sozialen, haushalts- und umweltpolitischen Druck mit Blick auf die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und insbesondere der sozialen Fürsorge, den Aufbau und die Verwaltung von Infrastruktureinrichtungen und die Bewahrung der Ökosysteme im Wege einer nachhaltigen Raumplanung aussetzt; betont, dass dieser Druck von einer abnehmenden Erwerbsbevölkerung und einer höheren Abhängigkeitsquote noch verstärkt wird; weist nachdrücklich auf die wichtige Rolle hochwertiger öffentlicher und privater Dienstleistungen hin; hebt hervor, dass zugängliche, hochwertige und erschwingliche öffentliche und private Dienstleistungen ein wichtiges Instrument dafür sind, dass die Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet wird;
2. ist der Ansicht, dass der demografische Wandel koordiniert und durch Maßnahmen sämtlicher europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Behörden und durch die Umsetzung von Anpassungsstrategien angegangen werden sollte, die den lokalen und regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen und nicht nur bei der Konzipierung dieser konkreten Maßnahmen, die auf bestimmte Gebiete ausgerichtet sind, sondern auch bei ihrer Umsetzung tatsächlich eine Steuerung auf mehreren Ebenen hervorbringen; vertritt die Auffassung, dass eine solche koordinierte und integrierte Reaktion darauf abzielen sollte, dass die Lebensqualität der Bürger verbessert wird, ihnen bessere wirtschaftliche Chancen geboten werden und dass in die Qualität, Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit sozialer und öffentlicher Dienstleistungen in den betroffenen Regionen investiert wird; ist außerdem der Ansicht, dass Vertreter der Zivilgesellschaft und weitere Interessenträger eingebunden werden sollten; weist darauf hin, dass jedweder umfassende Ansatz die Rolle der Städte, des ländlichen Raums, der Fischerei- und der Küstengebiete sowie der Regionen widerspiegeln muss, die aufgrund ihrer geografischen oder demografischen Lage besonderen Problemen ausgesetzt sind, weshalb ein solcher Ansatz – wie im Vertrag von Lissabon ausdrücklich erwähnt – unter anderem den konkreten Herausforderungen der Regionen in äußerster Randlage sowie der nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte und der Insel-, Grenz- und Bergregionen Rechnung tragen muss; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Auswirkungen unterschiedlicher politischer Strategien auf die Gleichstellung der Geschlechter und den demografischen Wandel Rechnung zu tragen;
3. weist darauf hin, dass der demografische Wandel zwar neue Herausforderungen birgt, aber auf lokaler Ebene auch Entwicklungsmöglichkeiten mit sich bringt, da sich die Nachfrage der städtischen Gesellschaft in erster Linie in den Bereichen Ernährung, Freizeit und Erholung wandelt, sodass das Potenzial von Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei zur Erzeugung hochwertiger, unbedenklicher und unverwechselbarer Erzeugnisse genutzt werden kann; ist der Ansicht, dass der ländliche Tourismus im Allgemeinen und Ökotourismus, Online-Handel, bürgernahe Dienstleistungen und Seniorenwirtschaft im Besonderen außerdem Chancen für die Entwicklung auf lokaler Ebene eröffnen, indem sie einheimische landwirtschaftliche oder sonstige Produkte wie kunsthandwerkliche Erzeugnisse, Stickereien und Keramik durch das europäische System zum Schutz geografischer Angaben aufwerten; unterstreicht in diesem Zusammenhang die große Bedeutung von Strategien für die intelligente Spezialisierung, die Regionen und Gebieten vor Ort bei der Ermittlung von Aktivitäten mit hoher Wertschöpfung behilflich sein können und auf der Grundlage einer echten multifunktionalen Strategie für die Entwicklung des ländlichen Raums, bei der die Kreislaufwirtschaft in die Regionalplanung integriert wird, attraktive Innovations-Ökosysteme aufbauen können; stellt fest, dass auch der Agrotourismus, der zur Aufrechterhaltung eines dynamischen Lebensstils im ländlichen Raum beiträgt, eine nicht zu unterschätzende Branche ist; betont die große Bedeutung des sozialen Dialogs und der Einbindung der Sozialpartner und sonstiger Interessenträger und Behörden vor Ort in allen Phasen der Programmplanung und Umsetzung der ESI-Fonds, damit die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Arbeitsmärkte vor Ort besser vorweggenommen und neue Strategien für den Umgang mit diesen Herausforderungen konzipiert werden können;
Merkmale des demografischen Wandels in der EU
4. stellt fest, dass die größten Probleme im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel, dem derzeit zahlreiche Regionen in der EU ausgesetzt sind, die Alterung infolge der Auflösung der Alterspyramide, der Rückgang der Geburtenrate und somit die dramatische Abnahme der Zahl der Kinder und Jugendlichen, der anhaltende Bevölkerungsrückgang, der Fachkräftemangel, der Arbeitsplatzmangel, die Abwanderung junger Menschen aufgrund mangelnder Beschäftigungsmöglichkeiten und ein Wandel der demografischen Struktur sind; weist darauf hin, dass auch die aktuelle Agrarpolitik, das Verschwinden traditioneller Tätigkeiten, Erzeugnisse, Produktionsmethoden, Erwerbstätigkeit und lokaler Kenntnisse, die mangelnde Anerkennung der Erwerbstätigkeit von Frauen, die kaum vorhandene unternehmerische Initiative, die Tatsache, dass die Gebiete aufgrund mangelnder Investitionen nicht mithalten können und kaum wettbewerbsfähig sind, der Verlust der biologischen Vielfalt, die Umwandlung von Wäldern in Brachland und das Brandrisiko große Probleme im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sind; unterstreicht, dass sich diese Tendenzen in den einzelnen Regionen höchst unterschiedlich auswirken, was teilweise darauf zurückzuführen ist, dass Menschen zur Arbeitsplatzsuche in große städtische Zentren abwandern;
5. unterstreicht, dass eines der wichtigsten Ziele einer EU-Bevölkerungspolitik darin bestehen sollte, sämtliche Gebiete, die demografische Ungleichgewichte bewältigen müssen, und die Besonderheiten dieser Gebiete zu berücksichtigen, wobei es sich hier um Faktoren handelt, denen man im Rahmen der Kohäsionspolitik seit längerem schon zu begegnen versucht, was nach 2020 noch deutlich intensiviert werden muss; weist darauf hin, dass der demografische Wandel zwar alle Gebiete – Stadt oder Land – betrifft, sich aber unterschiedlich auswirkt und die Auswirkungen von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Ausmaß und dem Tempo des Wandels abhängen und davon, ob es sich bei den betroffenen Regionen um Regionen, die Ziel von Migrationsbewegungen sind, oder aber um von Abwanderung betroffene Gebiete handelt;
6. hält es für geboten, dass kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe in Berggebieten und ländlichen Regionen gefördert und unterstützt werden, da sie durch den Einsatz traditioneller Techniken und Produktionsmethoden, bei denen die natürlichen Ressourcen wie zum Beispiel Weideland und die verschiedenen Futterpflanzen auf integrierte und nachhaltige Weise genutzt werden, Erzeugnisse mit besonderen Qualitätsmerkmalen produzieren und zur Umkehr oder Abschwächung der Abwanderungstendenzen in diesen Gebieten beitragen dürften;
7. betont, dass diese demografischen Phänomene in der Union nicht neu sind, sich aber insbesondere wegen des sozialen und wirtschaftlichen Drucks nun in bisher nicht gekanntem Maße verstärkt haben; weist darauf hin, dass sich die Zahl der älteren Menschen beständig erhöht – jährlich vollenden etwa zwei Millionen Menschen das 60. Lebensjahr –, was sich auf die Raum-, Wohnraum- und die Verkehrsplanung und weitere Arten von Infrastruktur und Dienstleistungen auswirkt; stellt mit Besorgnis fest, dass Regionen mit einem ausgeprägten Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter besonders stark von den demografischen Herausforderungen in Mitleidenschaft gezogen werden; räumt ein, dass mangelnde Investitionen, eine mangelhafte Infrastruktur, eine schlechte Anbindung, ein eingeschränkter Zugang zu Sozialdienstleistungen und fehlende Arbeitsplätze maßgebliche auslösende Faktoren für die Abwanderung sind; unterstreicht, dass sich der demografische Wandel erheblich auf die Renten und insbesondere auf die ökologische Nachhaltigkeit auswirken kann, da die Abwanderung aus dem ländlichen Raum und die zunehmende Verstädterung die Ökosysteme, den Erhalt der Natur und die Nutzung der natürlichen Ressourcen beeinträchtigen, was insbesondere den städtischen Bodenverbrauch, die Infrastruktur, den Wohnungsmarkt und Grünanlagen betreffen wird;
8. ist der Ansicht, dass den geschlechtsspezifischen Aspekten des demografischen Wandels bereichsübergreifend Rechnung getragen werden sollte, da Regionen, die von einem Bevölkerungsrückgang betroffen sind, aufgrund der Abwanderung zusätzlich unter geschlechts- und altersspezifischen Ungleichgewichten zu leiden haben; ist der Ansicht, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel in einem für die Gleichstellung der Geschlechter günstigen politischen Rahmen angegangen werden können und müssen, weswegen die Gleichstellung in alle Debatten im Zusammenhang mit demografischen Fragen einfließen muss; vertritt deshalb die Auffassung, dass die Umsetzung des Gender-Mainstreaming in sämtlichen ESI-Fonds künftig zusätzlich gestärkt werden sollte;
9. weist darauf hin, dass die demografischen Herausforderungen in den meisten der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 angegangen werden, wobei diese Leitinitiativen konzipiert wurden, um die Probleme der Union in den Bereichen Beschäftigung, Innovation, Bildung, Armutsbekämpfung, Klima und Energie zu bewältigen und diesbezüglich ihre grundlegenden Prioritäten festzulegen; stellt fest, dass die Umsetzung dieser Strategie und ihrer Leitinitiativen zum großen Teil auf der finanziellen Unterstützung durch Instrumente der Kohäsionspolitik beruht, zu denen auch die Vorkehrungen gehören, mit denen dem demografischen Wandel und der Alterung der Bevölkerung begegnet werden soll, und dass diese Aspekte in allen Instrumenten der Europäischen Union hervorgehoben werden müssen;
10. ist der Ansicht, dass die Herausforderungen, die mit dem Rückgang und der Alterung der Bevölkerung einhergehen, eine objektive, eingehende und umfassende Neubewertung zahlreicher bereits eingeführter Strategien und Programme in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Politik erforderlich machen, in die eine langfristige Perspektive aufgenommen werden muss;
Abstimmung der EU-Maßnahmen
11. fordert eine vermehrte Abstimmung zwischen den Instrumenten der EU, insbesondere der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), den ESI-Fonds einschließlich des Kohäsionsfonds, der europäischen territorialen Zusammenarbeit, dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und der Fazilität „Connecting Europe“, damit für eine umfassendere Herangehensweise an den demografischen Wandel gesorgt ist; ist der Ansicht, dass die derzeitigen politischen Maßnahmen und die Funktionsweise der bislang eingesetzten Mechanismen einer Überarbeitung unterzogen werden müssen, da es mit diesen Mechanismen nicht gelungen ist, die Ausweitung der demografischen Ungleichgewichte einzuhegen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen um eine Maximierung der Synergien zwischen den ESI-Fonds und dem EFSI; fordert die Kommission erneut auf, eine Strategie für den demografischen Wandel vorzuschlagen, die sich auf die folgenden Bereiche konzentriert: angemessene Beschäftigung und Qualität der Arbeitsbeziehungen mit besonderem Augenmerk auf den neuen Formen der Beschäftigung und deren sozialer Funktion; territoriale Dimension der politischen Maßnahmen zur Förderung von Wirtschaftsaktivität und Beschäftigung; Förderung der Infrastruktur mit dem Ziel, dass von demografischen Herausforderungen betroffene Gebiete angebunden sind und wettbewerbsfähig werden und somit Standortvorteile für Unternehmen bieten; Schaffung einer umfassenden IKT-Abdeckung in dünn besiedelten Regionen in wettbewerbsfähiger Qualität und zu wettbewerbsfähigen Preisen; Bereitstellung grundlegender Sozialleistungen in den von demografischen Herausforderungen betroffenen Gebieten; öffentlicher Nahverkehr, sodass der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen gesichert ist; politische Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen und zur Gewährleistung eines nachhaltigen Generationenwechsels und einer angemessenen Betreuung abhängiger Personen; Maßnahmen zur Aufnahme, Integration und Rückkehr von Migranten und Flüchtlingen, die internationalen Schutz genießen; umfangreicher Rückgriff auf neue und attraktivere kommunikative Botschaften über das Leben im ländlichen Raum; unterstreicht die große Bedeutung bereits bestehender Initiativen wie zum Beispiel der Europäischen Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktivität und Gesundheit im Alter“, der Initiative für ein Leben in unterstützender Umgebung und der Wissens- und Innovationszentren des EIT für Digitales und Gesundheit; fordert die Kommission auf, bei der Inangriffnahme der demografischen Herausforderungen in den europäischen Regionen die von diesen Initiativen bereits herausgearbeiteten Lösungen einzubeziehen; unterstreicht die große Bedeutung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen für die Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung in von Abwanderung bedrohten Regionen; ist der Ansicht, dass im Rahmen der Agenda für bessere Rechtsetzung vorgeschrieben sein sollte, dass die etwaigen demografischen Auswirkungen einer europäischen Rechtsetzungsinitiative in die im Vorfeld der Initiative ausgearbeitete Folgenabschätzung einfließen;
12. hält es für geboten, dass die Union demografische Belange in sämtliche Politikbereiche und in ihre Haushaltslinien einfließen lässt, damit diese Belange in ihren politischen Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Kohäsion, Beschäftigung, Landwirtschaft, Umwelt, Informationsgesellschaft, FEI (Forschung, Entwicklung und Innovation), Beschäftigung, Bildung, Sozialpolitik und Verkehr weiterentwickelt werden können; ist der Ansicht, dass bei der Konzipierung ihrer politischen Maßnahmen die Ergebnisse der Abschätzungen der demografischen Folgen und bei der Bewertung der Ergebnisse und unerwünschten Auswirkungen dieser Maßnahmen demografische Kriterien berücksichtigt werden müssen, damit mit Blick auf den demografischen Wandel eine Vorgehensweise begünstigt wird, die die Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vorsieht; vertritt die Auffassung, dass ländlichen Gebieten, in denen diese demografischen Probleme besonders ausgeprägt zutage treten, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; unterstreicht in diesem Zusammenhang das Potenzial der Initiative für intelligente Dörfer, bei der ländliche Gemeinschaften mithilfe moderner Technologien wie zum Beispiel 5G und mithilfe von Innovation zu neuem Leben erweckt werden können; betont außerdem die große Bedeutung einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen ländlichen und städtischen Gebieten; hält es für geboten, dass hochwertige und erschwingliche – auch digitale – öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen insbesondere für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen allgemein zugänglich sind, damit die soziale Inklusion gefördert wird, für die Gleichstellung der Geschlechter gesorgt ist und die Auswirkungen des demografischen Wandels abgemildert werden; hält es für geboten, dass insbesondere in von Abwanderung bedrohten Gebieten neue Möglichkeiten, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen, bereitgestellt werden, damit Gemeinschaften bewahrt und die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Erwerbs- und Privatleben auf zufriedenstellende Weise miteinander in Einklang gebracht werden können; hält das Beharren auf einer globalen geografischen Vision für städtische und ländliche Gebiete als sich ergänzende funktionale Räume für erforderlich; unterstreicht, dass die verschiedenen Fonds besser integriert werden müssen, damit vor Ort eine echte partizipative und nachhaltige Entwicklung ermöglicht wird; stellt fest, dass darauf hingearbeitet werden sollte, dass die EU-Politik zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen vollständiger und mit den Mitgliedstaaten und horizontal besser abgestimmt ist; weist darauf hin, dass die Europäische Union nicht nur Finanzmittel für die regionale Entwicklung bereitstellt, sondern auch in hohem Maße die Möglichkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ihre eigenen Mittel zur Bekämpfung der sozioterritorialen Ungleichheiten einzusetzen, mitgestaltet; betont, dass die Ausnahmen, die nicht gemeldet werden müssen, im Zuge der Modernisierung der staatlichen Beihilfen zwar vereinfacht wurden und ihre Zahl erhöht wurde, der derzeit geltende Rahmen für die kleineren lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aber nach wie vor sehr komplex und aufwendig ist; ist der Ansicht, dass die Regelungen über das öffentliche Beschaffungswesen im Jahr 2014 zwar vereinfacht wurden, kleinen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aber immer noch zu viele Steine in den Weg gelegt werden, sodass sie die Wirtschaft in diesen anfälligen Regionen nicht fördern können;
13. vertritt die Auffassung, dass die EU die Migrations- und Integrationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten unterstützen sollte, indem sie die Rechte und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten sowie das Subsidiaritätsprinzip achtet, damit abträgliche demografische Tendenzen auf ein Mindestmaß beschränkt werden; unterstreicht die wichtige Rolle von Maßnahmen, mit denen die Gründung von Familien erleichtert wird und Familien unterstützt werden; vertritt die Auffassung, dass die lokalen und regionalen Stellen befugt sein sollten, die Integrationsmaßnahmen vor Ort erfolgreich umzusetzen; ist der Ansicht, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aktiv an den Maßnahmen zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen beteiligen sollten; fordert, dass der Jahreswachstumsbericht und die länderspezifischen Empfehlungen den regionalen Unterschieden und den Ungleichgewichten zwischen den Regionen in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen; ist der Ansicht, dass bei der Zusammenarbeit in Grenzregionen sowohl der Wunsch nach als auch die Möglichkeiten von grenzüberschreitenden Initiativen berücksichtigt werden sollten; empfiehlt die Konzipierung von Schulungsprogrammen in diesem Bereich, um eine bessere Aufklärung über und Sensibilisierung für diese Problematik zu erreichen; ist der Ansicht, dass die demografischen Probleme im Wege eines ganzheitlichen Konzepts in der gesamten EU angegangen werden müssen und dass die Lösung eines Problems in einem Teil Europas keine nachteiligen Auswirkungen in anderen europäischen Gebieten hervorrufen sollte; fordert, dass auf europäischer Ebene Netzwerke zum Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen geschaffen werden, in deren Rahmen die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie zivilgesellschaftliche Akteure ihr Wissen darüber, wie mit Problemen infolge des demografischen Wandels umzugehen ist, untereinander weitergeben können;
Stärkung der Wirksamkeit der europäischen Mittel
14. unterstreicht, dass die ESI-Fonds bei der Inangriffnahme des demografischen Wandels im nächsten Programmplanungszeitraum effizienter eingesetzt werden müssen, wozu es Folgendem bedarf: eines vermehrten und stärker ergebnisorientierten Augenmerks auf dem demografischen Wandel als Priorität in den endgültigen Bestimmungen und in Leitlinien, mit denen die Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Verwaltungen unterstützt werden, wobei das Potenzial der ESI-Fonds für die Bewältigung des demografischen Wandels geprüft werden muss und Assoziierungsabkommen und operationelle Programme konzipiert und umgesetzt werden müssen; einer proaktiveren Herangehensweise bei der Ausarbeitung von demografischen Maßnahmen und des Austauschs bewährter Verfahren und von Erfahrungen im Interesse des institutionellen Lernens; der Bereitstellung von technischer Unterstützung für Verwaltungsbehörden und betroffene Parteien vor Ort mit Blick auf die Anwendung wirksamer Maßnahmen, mit denen der demografische Wandel sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene angegangen werden kann; der zwingenden aktiven Beteiligung der lokalen Behörden an der Konzipierung, Verwaltung und internen Bewertung der Programme für die Ausführung der Mittel und der erforderlichen Ermittlung der Gebiete mit demografischen Herausforderungen auf NUTS-3-Ebene und auf der LAU-Ebene; regt an, lokalen Interessenträgern und Verwaltungsbehörden technische Unterstützung und Ausbildung zuteilwerden zu lassen, damit sie wirksame politische Maßnahmen umsetzen können, mit denen der demografische Wandel auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene angegangen wird; ist der Ansicht, dass die Subventionen auf NUTS-2-Ebene in manchen Mitgliedstaaten häufig sozioterritoriale, intraregionale und sogar supraregionale Ungleichheiten verschleiern; fordert, dass die Union den geeigneten Maßstab heranzieht, damit die Probleme der einzelnen Gebiete vor Ort erkannt werden, sodass die Beihilfen tatsächlich in die am stärksten benachteiligten Regionen gelangen;
15. fordert, dass der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verstärkt dazu beiträgt und mehr Unterstützung dabei leistet, dass Gebiete mit einer hohen Alterung, einem hohen Ländlichkeitsgrad und einer starken Abwanderung ihre Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur verbessern, die digitale Kluft (auch zwischen den Generationen) verkleinern und über bessere öffentliche Dienstleistungen verfügen können; betont in diesem Zusammenhang die große Bedeutung des Bereichs „eHealth“; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, die zur Verfügung stehenden Gelder zielgerichteter zu investieren, damit der demografische Wandel und seine Auswirkungen angegangen werden;
16. fordert die Kommission eindringlich auf, sich kohäsionspolitischer Maßnahmen zu bedienen, um die zunehmende Abwanderung aus dünn besiedelten Regionen einzudämmen, in denen ein ausreichendes Maß an Infrastruktur und Dienstleistungen grundlegende Voraussetzung insbesondere für den Verbleib von Familien mit Kindern sind;
17. unterstreicht, dass der Europäische Sozialfonds (ESF) seine Tätigkeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung für junge Menschen ausweiten, die Vermittelbarkeit fördern, Menschen bei einer besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben zur Seite stehen und die soziale und digitale Ausgrenzung älterer Menschen bekämpfen sollte; betont außerdem, dass der Fonds die Beschäftigungsaussichten im Wege von Vorbereitungsprogrammen für die Bewohner von im Niedergang betroffenen Regionen und im Wege der Förderung der sozialen und digitalen Inklusion von Frauen, Jugendlichen und älteren Menschen in diesen Regionen verbessern sollte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Unterstützung der Gebiete in äußerster Randlage durch den ESF darauf zu achten ist, dass für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben gesorgt wird; fordert die Kommission auf, innerhalb des Anwendungsbereichs des bestehenden Fonds die Einrichtung eines gesonderten Budgets für Regionen mit schweren und dauerhaften demografischen Nachteilen in Erwägung zu ziehen; fordert, dass die Mittel des Fonds im Einklang mit Vorkehrungen vergeben werden, bei denen kurz-, mittel- und langfristige Handlungslinien im Mittelpunkt stehen; betont, dass der Kohäsionsfonds bei künftigen Strategien zur Bekämpfung des demografischen Wandels einbezogen werden muss, und weist darauf hin, dass dieser Fonds zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der EU eingerichtet wurde; ist der Auffassung, dass es wichtig ist, dass kleine Organisationen, die innovative soziale Projekte entwickeln und verwalten, sowie transnationale Pilotprojekte auf EU-Ebene, die sich gezielt mit sozialen und beschäftigungspolitischen Themen befassen, im Rahmen des ESF weitaus stärker unterstützt werden, um die innovative regionale, grenzüberschreitende, transnationale und makroregionale Zusammenarbeit zu erleichtern und um auf diese Weise den Herausforderungen begegnen zu können, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben;
18. bedauert, dass die EU-Jugendgarantie, die darauf abzielen sollte, junge Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, zu unterstützen, dem Sonderbericht Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs zufolge kaum Fortschritte erzielt hat und ihre Ergebnisse hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleiben;
19. ist der Ansicht, dass der EFSI im Interesse einer Abwendung von Brüchen zwischen einzelnen Gebieten die Regionen mit der ungünstigsten demografischen Dynamik fördern sollte, indem die Investitionen in für die EU vorrangigen Bereichen wie Energie, Verkehr, Bildung, Wirtschaft, Innovation, Forschung, KMU, Bildung oder soziale Infrastrukturen aufgestockt werden; ist der Auffassung, dass bei der Gestaltung der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020 die etwaige Gewährung eines Sonderstatus für demografisch benachteiligte Regionen erörtert werden sollte;
Künftige Kohäsionspolitik zur Bewältigung des demografischen Wandels
20. ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik insbesondere in Verbindung mit anderen europäischen, nationalen und regionalen Maßnahmen über die geeigneten Instrumente zur Bewältigung des demografischen Wandels – sowohl mit Blick auf die Alterung der Bevölkerung als auch auf den Bevölkerungsrückgang – verfügt und deshalb einen größeren Stellenwert bei der Unterstützung von Regionen einnehmen und Flexibilität bei der Anpassung an den demografischen Wandel bieten sollte; vertritt die Auffassung, dass sich dies – im Einklang mit ihrem ausdrücklich in Artikel 174 AEUV festgelegten Mandat – auch in den fondsspezifischen Bestimmungen zur Bewältigung des demografischen Wandels widerspiegeln sollte; fordert eine genaue Bestimmung des in Artikel 174 AEUV und in Artikel 121 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannten Begriffs „schwere und dauerhafte demografische Nachteile“, mit der die demografischen Herausforderungen statistisch bestimmt werden können; unterstreicht die große Bedeutung der Verbindung zwischen Stadt und Land und ersucht die Kommission, die Möglichkeit zu prüfen, integrierte nachhaltige Strategien für die urbane Entwicklung durch Partnerschaften für eine nachhaltige städtisch-ländliche Entwicklung zu ergänzen; ist der Ansicht, dass die Kommission vorausschauend Maßnahmen, mit denen den negativen Auswirkungen des demografischen Wandels entgegengewirkt wird, ergreifen und technische Unterstützung für die am stärksten von Abwanderung betroffenen Regionen bereitstellen sollte;
21. unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik die Vermittelbarkeit und Inklusion von Frauen und insbesondere Müttern, die Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz haben, fördern sollte; fordert deshalb, dass Frauen Zugang zu Ausbildungs- und Schulungsprogrammen erhalten; stellt jedoch fest, dass sich die erworbenen Qualifikationen am Bedarf auf dem Arbeitsmarkt orientieren sollten; hält es für geboten, dass junge Mütter bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt unterstützt werden, indem verlässliche Ganztages-Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder jedes Alters einschließlich Vorschulangeboten bereitgestellt werden, damit der Abwanderung entgegengewirkt wird;
22. vertritt die Auffassung, dass die Regionen die demografischen Herausforderungen angehen sollten, indem sie die ESI-Fonds vorausschauender einsetzen, sodass die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft wird und junge Menschen die Chance erhalten, selbst eine Karriere aufzubauen; stellt fest, dass dies im Wege der Förderung von Ausbildungsprogrammen und des Unternehmertums junger Menschen verwirklicht werden könnte;
23. fordert, dass innerhalb der künftigen Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen ein Rechtsrahmen geschaffen wird, mit dem die Gebiete mit schweren und dauerhaften demografischen Nachteilen ermittelt werden können; hält eine vermehrt vorausschauende und zielgerichtete Vorgehensweise bei der Ausarbeitung von demografischen Maßnahmen für erforderlich, da die demografischen Unterschiede zwischen den Regionen aller Voraussicht nach deutliche asymmetrische sozioökonomische Auswirkungen in den Gebieten Europas nach sich ziehen werden, was die Unterschiede zwischen den europäischen Regionen noch vergrößern könnte; fordert eine Stärkung und administrative Vereinfachung der neuen Instrumente – wie zum Beispiel der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung und der integrierten territorialen Investitionen –, mit denen die Bottom-up-Konzepte und das Verwaltungshandeln auf mehreren Ebenen gefördert werden sollen, damit die lokale und die regionale Ebene noch stärker in das integrierte und globale Konzept der regionalen Entwicklung einbezogen werden; fordert die Einrichtung portalgestützter Dienste, die den bestehenden Unternehmen im ländlichen Raum dabei helfen, sich besser mit in der Stadt angesiedelten Unternehmen zu vernetzen; hält es für geboten, dass die territorialen Besonderheiten, die auf subregionaler Ebene zum Ausdruck kommen, im Rahmen der Kohäsionspolitik künftig stärker berücksichtigt werden; unterstreicht, dass eines der größten Hindernisse für eine erfolgreiche Umsetzung der Programme des EFSI in vielen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften darin besteht, dass die Kapazitäten nicht ausreichen und es an einer robusten Verwaltung fehlt, und fordert in diesem Zusammenhang Instrumente zum Kapazitätsaufbau;
24. ersucht die Kommission, die Festlegung neuer Kriterien in Erwägung zu ziehen, mit denen die von demografischen Herausforderungen betroffenen Gebiete anhand von auf Demografie, Wirtschaft, Umweltauswirkungen und Zugänglichkeit beruhenden Parametern genau ermittelt werden können, und Studien zu potenziellen sozioökonomischen und umweltbezogenen Indikatoren auszuarbeiten, um so den BIP-Indikator durch Kriterien wie etwa Sozialkapital, Lebenserwartung und Umweltqualität zu ergänzen; ist der Ansicht, dass das BIP und die Bevölkerungsdichte als Indikatoren nicht hinreichend sind, um Gebiete mit schweren und dauerhaften demografischen Nachteilen zu bestimmen; ersucht die Kommission, zusätzlich zum BIP-Indikator neue dynamische Indikatoren – wie zum Beispiel einen demografischen Indikator und insbesondere den Index der EU für sozialen Fortschritt in den Regionen – in die Kohäsionspolitik aufzunehmen, damit ein umfassenderes Bild der konkreten Herausforderungen, denen diese Regionen gegenüberstehen, gezeichnet werden kann, oder eine zusätzliche Sonderzuweisung für diese Regionen – nach dem Beispiel der Zuweisung für Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte im derzeitigen Programmplanungszeitraum (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen, Anhang VII Ziffer 9) – in Erwägung zu ziehen; hält gesonderte Instrumente für geboten, mit denen die potenziellen und die tatsächlichen Auswirkungen der ESI-Fonds bei der Inangriffnahme des demografischen Wandels überwacht und bewertet werden, indem Leitlinien für die Weiterentwicklung der einschlägigen demografischen Indikatoren ausgearbeitet werden; betont, dass aktuelle, zuverlässige und aufgeschlüsselte Statistiken für eine wirksamere und objektivere politische Steuerung von großer Bedeutung sind, was insbesondere für ein besseres Verständnis der intrinsischen Merkmale der verschiedenen dünn besiedelten Gebiete der EU gilt; fordert Eurostat daher auf, detailliertere einschlägige Statistiken zur Konzipierung einer angemessenen demografischen Politik auf europäischer Ebene sowie insbesondere demografische, familienbezogene, soziale und wirtschaftliche Indikatoren bereitzustellen, und fordert außerdem, dass diese Daten mindestens bis auf subregionale Ebene – Ebene III der NUTS-Systematik – aufgeschlüsselt werden;
25. vertritt die Auffassung, dass die Kohäsionspolitik in der Zukunft gesonderte Maßnahmen für die am stärksten von demografischen Herausforderungen betroffenen Gebiete umfassen und mehr Flexibilität bei der Auswahl der thematischen Ziele oder bei den Kofinanzierungssätzen zulassen sollte, damit intraregionale und interregionale Strategien innerhalb eines Mitgliedstaats unter lokaler Beteiligung aufeinander abgestimmt werden können; fordert die Kommission auf, eine nationale Strategie für die demografische Entwicklung als neue Ex-ante-Konditionalität in Erwägung zu ziehen;
26. fordert die Kommission auf, in die Strategie Europa 2020 eine Leitinitiative für demografische Belange aufzunehmen, die im Rahmen der bestehenden ESI-Fonds finanziert wird und ein Bündel von Maßnahmen in drei Kategorien umfasst: intelligentes Wachstum im Wege von Maßnahmen, mit denen die von demografischen Herausforderungen betroffenen Regionen in den Bereichen IKT, FEI und KMU unterstützt werden; integratives Wachstum im Wege von konkreten Maßnahmen, mit denen junge Menschen zum Verbleib in ihrer Region angehalten werden, wobei für einen nachhaltigen Generationenwechsel, Selbständigkeit und Maßnahmen zur sozialen Inklusion von Migranten und Flüchtlingen, die unter internationalem Schutz stehen, zu sorgen ist; nachhaltiges Wachstum mit Maßnahmen, die diese Regionen dabei unterstützen, in eine „grüne Wirtschaft“ und in nachhaltige Verkehrssysteme zu investieren; begrüßt die EU-Aktion für „Intelligente Dörfer“, in deren Rahmen Maßnahmen gefordert werden, die insbesondere auf die Überwindung der digitalen Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten ausgerichtet sind und das Potenzial der Vernetzung und Digitalisierung des ländlichen Raums nutzen, und die die Initiative „Intelligente Inseln“ der Behörden und Gemeinschaften europäischer Inseln zur Verbesserung der Lebensqualität auf Inseln durch nachhaltige und integrierte Lösungen als Bottom-up-Initiative unterstützt;
27. ist der Ansicht, dass in Anbetracht der derzeitigen demografischen Lage und Entwicklung im mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit ab 2020 deutliche und überzeugende Impulse mit Blick auf die demografischen Herausforderungen gesetzt werden sollten und Lösungen mit gezielten Maßnahmen wie beispielsweise – falls angezeigt – einer Haushaltslinie mit einer zusätzlichen Finanzierung gefördert werden müssen; fordert, dass die GAP im Wege ihrer „zweiten Säule“, die der Entwicklung des ländlichen Raums gewidmet ist und mithilfe des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird, vermehrt die Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen für die soziale und digitale Inklusion stärkt und dass die Tendenzen des sozialen und wirtschaftlichen Niedergangs und des Bevölkerungsrückgangs in Regionen mit schweren und dauerhaften demografischen Nachteilen umgekehrt werden; fordert die einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Behörden auf, Erfahrungen, bewährte Verfahren und neue Vorgehensweisen auszutauschen, damit die negativen Auswirkungen des demografischen Wandels abgewendet werden; ist der Ansicht, dass die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN‑V) und die Meeresautobahnen die Gebiete mit schweren und dauerhaften demografischen Nachteilen einbeziehen sollten;
28. unterstreicht den Zusatznutzen der einheitlichen Methode der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung in sämtlichen ESI-Fonds bei der Ausarbeitung und Umsetzung integrierter und maßgeschneiderter Bottom-up-Lösungen; bedauert jedoch, dass die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung lediglich im ELER zwingend vorgeschrieben ist und dass die lokalen und partizipativen Herangehensweisen im EFRE, im ESF und im Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) vernachlässigt werden; fordert die Kommission deshalb auf, den Rückgriff auf die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung in sämtlichen ESI-Fonds zwingend vorzuschreiben;
°
° °
29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
- [2] Ebenda, S. 289.
- [3] Ebenda, S. 470.
- [4] Ebenda, S. 259.
- [5] Ebenda, S. 303.
- [6] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0049.
- [7] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 281.
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0099.
- [9] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0213.
- [10] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0309.
- [11] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0211.
- [12] ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 9.
- [13] ABl. C 74 E vom 13.3.2012, S. 19.
- [14] ABl. C 50 E vom 21.2.2012, S. 55.
- [15] ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 75.
- [16] ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 131.
- [17] ABl. C 17 vom 18.1.2017, S. 40.
- [18] ESPON Arbeitsdokument. Luxemburg, ESPON EGTC, März 2017.
- [19] Eurostat: „The EU in the world“ (Die EU und die Welt), Ausgabe 2016.
- [20] Eurostat: „Eurostat regional yearbook“ (Eurostat-Jahrbuch der Regionen), Ausgabe 2016.
BEGRÜNDUNG
Der demografische Wandel ist bereits jetzt und in der nahen Zukunft eine der größten Herausforderungen für die Regionen Europas. Die von Eurostat veröffentlichten Prognosen deuten auf ein alterndes Europa hin: Der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter wird voraussichtlich von 65,5 % der Gesamtbevölkerung (2015) auf 56,2 % (2080) abnehmen, und parallel dazu steigt der Anteil der über 65-Jährigen von 18,9 % (2015) auf 28,7 % (2080)[1]. Dies bedeutet, dass das Verhältnis der Bevölkerung im Erwerbsalter zu den Senioren von derzeit 4 zu 1 auf 2 zu 1 im Jahr 2080 abnehmen wird. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die europäische Gesamtbevölkerung bis 2050 langsamer als zuvor wachsen und dann nach und nach zurückgehen wird, bis sie im Jahr 2075 einen Tiefstand erreicht. Für jede dritte Region – insbesondere in Mitteleuropa, Ostdeutschland, Süditalien und Nordspanien – ist im Zeitraum 2008 bis 2030 ein Bevölkerungsrückgang prognostiziert[2]. Die Berichterstatterin möchte in diesem Zusammenhang auf einige der wichtigsten Problemstellungen aufmerksam machen, die von diesen demografischen Phänomenen in den Regionen der EU auf regionaler und lokaler Ebene ausgelöst werden. Es sollte betont werden, dass die demografischen Herausforderungen für die Europäische Union weder neu noch unbekannt sind. Besonders ist jedoch, dass diese Prozesse stärker zutage treten, und einzigartig sind auch die Probleme, die in den Regionen auftreten, in denen mehrere dieser Prozesse oder alle gleichzeitig ablaufen und sich gegenseitig verstärken.
1. Ermittlung der vom demografischen Wandel betroffenen Regionen in der Europäischen Union und der sich ihnen stellenden Herausforderungen
Eine der allerersten Herausforderungen für die Konzipierung einer Bevölkerungspolitik auf europäischer Ebene besteht darin, dass diese Politik sämtlichen Gebieten der Mitgliedstaaten, die von schwerwiegenden demografischen Benachteiligungen und Ungleichgewichten betroffen sind, und ihren Merkmalen und Besonderheiten gerecht werden muss. Dies erfordert eine gründliche Beschreibung der demografischen Phänomene und der Gleichgewichte für eine bestimmte Bevölkerung und ein bestimmtes Gebiet.
In der demografischen Entwicklung der Regionen der EU können vier grundlegende Problemstellungen beschrieben werden, die die größten Herausforderungen für die Europäische Union in diesem Bereich darstellen, zumal wenn sie – wie in zahlreichen Gebieten der Fall – kumuliert auftreten, da sich dann einige ihrer schlimmsten Auswirkungen verstärken.
Erste Herausforderung ist die geringe Bevölkerungsdichte. Hier handelt es sich um ein altbekanntes Phänomen, mit dem zwei Gegebenheiten, die in bestimmten Gebieten auftreten können, bezeichnet werden: Einerseits sind manche Regionen historisch bedingt und infolge ihrer besonderen Merkmale (topografisch, demografisch, politisch usw.) von einem Gleichgewicht zwischen einer Bevölkerung und einem Gebiet geprägt, das sich durch eine geringe Bevölkerungsdichte auszeichnet; andererseits kann dieses Phänomen in der Form eines neu eingetretenen, aber andauernden Prozesses eines Rückgangs der Bevölkerungsdichte zutage treten, der die historischen Voraussetzungen für eine Ansiedlung von Menschen verändert. Mit diesen Prozessen ist unter anderem die territoriale Polarisierung verbunden: Die Bevölkerung häuft sich in bestimmten Zentren, und gleichzeitig leeren sich große Teile des von ihnen abhängigen Umlands. Deshalb müssen die Phänomene der geringen Bevölkerungsdichte auf der geeigneten Ebene analysiert werden. In diesem Zusammenhang ist die NUTS-3-Ebene besser geeignet als NUTS 2; außerdem lassen sich die Herausforderungen der Bevölkerungsdichte in vielen Fällen deutlicher aufzeigen, wenn der Maßstab der lokalen Verwaltungseinheiten herangezogen wird.
Bei der zweiten Herausforderung handelt es sich um die Alterung der Bevölkerung. Wie im zuvor genannten Fall haben wir es hier mit einem bekannten und in der Europäischen Union weitverbreiteten demografischen Phänomen zu tun, bei dem wir ebenfalls zwischen zwei mit Blick auf ihre Art und ihre Intensität unterschiedlichen Szenarien unterscheiden können: Mitunter ist dieses Phänomen auf einen schrittweisen Prozess eines demografischen Übergangs zurückzuführen; in anderen Fällen ist es eher einer Umstrukturierung der Bevölkerungspyramide geschuldet, wenn die höhere Lebenserwartung mit einer Abwanderung der jungen und erwachsenen Bevölkerung und einem Rückgang der Geburtenrate und der Zahl der Kinder einhergeht.
Dritte Problemstellung bzw. Herausforderung ist der Rückgang der Geburtenraten, der zu einer dramatischen Abnahme der Bevölkerung im Kindes- und Jugendalter führt und somit die Erwartungen mit Blick auf die Nachfolge und das Gleichgewicht der Abhängigkeitsquote auf mittlere Sicht verändert. Es handelt sich hier nicht um ein neues Phänomen, aber in manchen Regionen kommt dieser Prozess offensichtlich nicht zum Stillstand.
Vierte Herausforderung schließlich ist der kontinuierliche Bevölkerungsrückgang. Dieses Phänomen hängt in hohem Maße von den zuvor genannten ab und verstärkt – wo es auftritt – die anderen demografischen Problemstellungen. In zahlreichen Regionen der Union und in noch mehr lokalen Gebietskörperschaften findet ein ausgeprägter und anhaltender Bevölkerungsrückgang statt, der sowohl einer natürlichen Dynamik als auch Migrationsbewegungen geschuldet ist. In manchen Regionen haben sich die negativen Salden über mehrere Jahre hinweg aufaddiert und dazu geführt, dass die Bevölkerung in hohem Maße geschrumpft ist. Entvölkerung und geringe Bevölkerungsdichte sollten nicht verwechselt werden, da erstgenannte sowohl in dünn als auch in dicht besiedelten Gebieten auftritt. Ebenso findet in manchen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte kein Entvölkerungsprozess statt, das historische Gleichgewicht bleibt also erhalten.
Mit den NUTS als Ebene der demografischen Analyse kann ein großer Teil der demografischen Probleme der Regionen der Europäischen Union abgedeckt werden. Diese Problemstellungen treten sogar noch deutlicher zutage, wenn die lokalen Verwaltungseinheiten als Bezug herangezogen werden. Die verfügbaren technischen Mittel ermöglichen Analysen auf allen Ebenen, es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass politische Maßnahmen eher von politischen Strukturen abhängen.
2. Auswirkungen dieser demografischen Herausforderungen auf Politikbereiche
Die Berichterstatterin ist sich bewusst, dass der demografische Wandel die betroffenen Regionen Europas aufgrund seiner erheblichen sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Auswirkungen auf die lokale Entwicklung mit neuen Herausforderungen in zahlreichen Politikbereichen konfrontiert, gleichzeitig aber auch neue Entwicklungsmöglichkeiten schafft. Diese Herausforderungen stehen immer mehr im Mittelpunkt der Debatten über die Zukunft der EU. Die Regionen müssen die Erbringung von Dienstleistungen, die Infrastruktureinrichtungen und die Politikgestaltung an diese demografischen Muster und Tendenzen anpassen. Wirksame politische Maßnahmen sind insbesondere in folgenden Bereichen erforderlich:
a. Beschäftigung
Auf einer gewissen Ebene – beispielsweise in einer Region oder Provinz – besteht ein enger Zusammenhang zwischen Bevölkerung und Beschäftigung. Die Wanderungsbewegungen der Bevölkerung sind lediglich eine kontinuierliche Anpassung der demografischen an die produktive Struktur. Dies kann auf lokaler oder regionaler Ebene nicht behauptet werden, da Anreize für die Bevölkerung, sich in einer gewissen Entfernung vom Arbeitsplatz anzusiedeln, bestehen können oder aber im Gegenteil Hindernisse für eine Ansiedlung am selben Ort oder in seiner Umgebung vorliegen können. Generell handelt es sich hier um einen Ausgleich zwischen der Zugänglichkeit von Wohnen, Dienstleistungen, Freizeit und anderen Faktoren wie zum Beispiel den Kosten für die regelmäßige Fahrt zu dem Ort, an dem diese Möglichkeiten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen. Die Tatsache, dass junge Menschen meist in prekären Beschäftigungsverhältnissen stehen und sich über viele Stunden täglich in ihre Arbeit einbringen, ist einem Wiederanstieg der Geburtenraten nicht förderlich. Die neuen – vermehrt prekären und weniger stabilen – Beschäftigungsformen fördern eine stärkere geografische Mobilität der Bevölkerung. Da die Zukunft der Beschäftigung möglicherweise von der Einbindung der Technologie und der künstlichen Intelligenz in die Produktionsprozesse beeinflusst werden wird, könnte es zu einer größeren Flexibilität mit Blick auf den territorialen Zusammenhang zwischen Beschäftigung und Bevölkerung kommen.
b. Stadtplanung und ländliche Raumordnung
In manchen Regionen tritt das Phänomen der Polarisierung zutage, bei dem ländliche oder abgelegene Gebiete entvölkert werden und sich die Bevölkerung in den Städten und Metropolen konzentriert. Diese Tendenzen treten seit der Wirtschaftskrise verstärkt auf. Die betroffenen Regionen müssen sich anpassen, da die demografischen Veränderungen eine neue Nachfrage nach lokaler Entwicklung mit Auswirkungen auf Wohnen, Verkehr, Mobilität und Bildung hervorbringen. Parallel dazu ist ein „Ballungseffekt“ festzustellen: Wenn die Wirtschaft nicht gesteuert wird, führen Produktivitätsanforderungen und das Streben nach dem größtmöglichen Gewinn häufig dazu, dass sich Wirtschaftsaktivitäten an wenigen Orten konzentrieren und so Ballungsgebiete geschaffen werden, die auf einer bestimmten Ebene unwirtschaftlich wirken können. Diese Unwirtschaftlichkeit wirkt sich nicht so sehr auf Unternehmen, sondern auf öffentliche Haushalte und Familien aus, was es sehr schwer macht, diese Tendenz auf ein gesellschaftlich „optimales“ Maß zu begrenzen. Diese Tendenz der Konzentration von Investitionen, die auf nationaler, regionaler und örtlicher Ebene beobachtet werden kann, führt dazu, dass sich die Bevölkerung an sehr wenigen Orten ballt und dass große Gebiete entvölkert werden. Der Ballungseffekt an sich ist jedoch ein Anziehungsfaktor für die Bevölkerung, da in Ballungsgebieten öffentliche und kommerzielle Dienstleistungen scheinbar leicht zugänglich sind und da die Ballung der Arbeitskräftenachfrage in einem bestimmten Gebiet die Erwartung weckt, dort auch hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten und soziale Mobilität vorzufinden.
c. Infrastruktureinrichtungen
Infrastruktureinrichtungen sind ein bestimmender Faktor für die Platzierung von Investitionen, da sie den Zugang zu den Märkten für die Versorgung mit und den Vertrieb von Produkten ermöglichen. In bestimmten Märkten können geografische Nachteile mithilfe der Kommunikationstechnik umgangen werden. Hierfür ist jedoch eine umfassende Abdeckung zu wettbewerbsfähigen Bedingungen mit Blick auf Qualität und Preis erforderlich, was derzeit nicht der Fall ist. Außerdem ermöglichen Infrastruktureinrichtungen den Zugang zu Dienstleistungen und insbesondere zu IKT, die den Weg in die virtuelle Welt und zu ihren grenzen- und endlosen Möglichkeiten ebnen. Es besteht kein Zweifel, dass diese Einrichtungen ein bestimmender Faktor dafür sind, dass sich Menschen in einem Gebiet ansiedeln und dort ansässig bleiben.
d. Bereitstellung von Dienstleistungen
Die Konsumgesellschaft hat den Zusammenhang zwischen der Zugänglichkeit von sozialen und kommerziellen Dienstleistungen einerseits und Lebensqualität andererseits gefestigt. Die Bereitstellung von Dienstleistungen – öffentlich und privat – schafft mit Blick auf die Bevölkerungsgröße einen Teufelskreis: Eine schrumpfende Bevölkerung führt dazu, dass dieser weniger Dienstleistungen und Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, und löst letztendlich Abwanderung infolge mangelnder Dienstleistungen und Beschäftigungsmöglichkeiten aus. Dieser Entwicklung entgegenwirkende politische Maßnahmen müssen sich mit der Kommerzialisierung von Dienstleistungen, der Schaffung äußerst flexibler Systeme des öffentlichen Nahverkehrs, einer Steuerpolitik, mit der Mobilitätskosten ausgeglichen werden, und Anreizen für örtlich wechselnde Dienstleistungsangebote im ländlichen Raum oder für Dienstleistungen in kleinen Zentren befassen. Online-Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung oder Kultur können zwar ausgleichend wirken, es werden jedoch auch direkte persönliche Dienstleistungsangebote benötigt. Wenn Online-Dienstleistungen umgesetzt werden, müssen gegebenenfalls aktive Maßnahmen zur Anpassung an diese Art der Bereitstellung ergriffen werden.
e. Verkehr
In einem entvölkerten Gebiet, in dem die Menschen in verstreuten Kleinsiedlungen angesiedelt sind, ist der Nahverkehr einerseits nur schwerlich aufrechtzuerhalten, andererseits aber notwendig für die Inklusion der Bewohner. Bei der Bereitstellung dieser Dienstleistungen bedarf es sowohl Flexibilität als auch Stabilität. Für die Privatwirtschaft sind solche Dienstleistungen wirtschaftlich uninteressant. Sie müssen daher in hohem Maße mit öffentlichen Geldern gefördert werden. In diesem Bereich sollte versuchsweise eine öffentlich-private Zusammenarbeit angestrebt werden.
3. Die große Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Bewältigung der demografischen Herausforderungen
Die Berichterstatterin würde in diesem Zusammenhang gerne die große Bedeutung der kohäsionspolitischen Maßnahmen hervorheben, da sie häufig die wichtigsten Aktivitäten zur Inangriffnahme der demografischen Herausforderungen auf regionaler und lokaler Ebene sind und oft nationale und regionale Strategien ergänzen. Sie ist unter anderem der Auffassung, dass
1. die Instrumente der EU besser aufeinander abgestimmt werden müssen, damit die Herangehensweise an den demografischen Wandel umfassender wird: Das Potenzial der kohäsionspolitischen Maßnahmen ist begrenzt, da es keine bereichsübergreifende europäische Strategie für die Inangriffnahme der demografischen Herausforderungen gibt;
2. die mit den Strukturfonds geförderten Aktivitäten besser integriert und flexibler gestaltet werden sollten, damit die Zusätzlichkeit und die Kohärenz bei der Bewältigung des demografischen Wandels gestärkt werden;
3. das Potenzial der Strukturfonds für die Bewältigung des demografischen Wandels stärker erkundet werden muss. Bei der Verwaltung der Struktur- und Investitionsfonds sollte das Augenmerk vermehrt und konkreter auf den demografischen Wandel als prioritären Bereich gerichtet werden;
4. die mit dem demografischen Wandel verbundenen Problemstellungen von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den EU-Organen angegangen werden müssen: Jeder dieser Ebenen kommt eine Aufgabe zu, wenn es darum geht, für die Kohärenz der Maßnahmen und Strategien zu sorgen und bewährte Verfahren auf diesem Gebiet auszutauschen.
5. Die Berichterstatterin möchte außerdem hervorheben, dass auch künftig auf allen Ebenen für die große Bedeutung der Herausforderungen des demografischen Wandels für die Europäische Union und für das Potenzial der Strukturfonds für die Bewältigung des demografischen Wandels sensibilisiert werden muss.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (22.6.2017)
für den Entwicklungsausschuss
zur Bereitstellung kohäsionspolitischer Instrumente durch Regionen zur Bewältigung des demografischen Wandels
Verfasser der Stellungnahme: Arne Gericke
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Entwurf eines Berichts Erwägung E a (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 2 Entwurf eines Berichts Erwägung E b (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 3 Entwurf eines Berichts Erwägung E c (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 4 Entwurf eines Berichts Erwägung G a (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 5 Entwurf eines Berichts Erwägung G b (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 6 Entwurf eines Berichts Erwägung G c (neu) | |||||||||||||
Entwurf eines Berichts |
Änderungsantrag | ||||||||||||
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Gc. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein wichtiges Instrument für die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt darstellt; | ||||||||||||
Änderungsantrag 7 Entwurf eines Berichts Erwägung J a (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 8 Entwurf eines Berichts Ziffer 1 a (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 9 Entwurf eines Berichts Ziffer 2 a (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 10 Entwurf eines Berichts Ziffer 3 a (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 11 Entwurf eines Berichts Ziffer 3 b (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 12 Entwurf eines Berichts Ziffer 7 a (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 13 Entwurf eines Berichts Ziffer 7 a (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 14 Entwurf eines Berichts Ziffer 7 b (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 15 Entwurf eines Berichts Ziffer 7 c (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 16 Entwurf eines Berichts Ziffer 7 d (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 17 Entwurf eines Berichts Ziffer 7 e (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 18 Entwurf eines Berichts Ziffer 7 f (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 19 Entwurf eines Berichts Ziffer 8 a (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 20 Entwurf eines Berichts Ziffer 10 a (neu) | |||||||||||||
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Änderungsantrag 21 Entwurf eines Berichts Ziffer 14 a (neu) | |||||||||||||
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ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
20.6.2017 |
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ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.10.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 6 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Franc Bogovič, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, John Flack, Iratxe García Pérez, Krzysztof Hetman, Marc Joulaud, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Jens Nilsson, Andrey Novakov, Paul Nuttall, Konstantinos Papadakis, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Liliana Rodrigues, Maria Spyraki, Ruža Tomašić, Ángela Vallina, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Joachim Zeller |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Daniel Buda, Andor Deli, Raffaele Fitto, John Howarth, Ivana Maletić, Tonino Picula |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
James Carver, Esther Herranz García, Susanne Melior |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
28 |
+ |
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ECR |
Raffaele Fitto, John Flack, Mirosław Piotrowski, Ruža Tomašić |
|
EFDD |
Rosa D'Amato |
|
GUE/NGL |
Martina Michels, Ángela Vallina |
|
PPE |
Franc Bogovič, Daniel Buda, Esther Herranz García, Krzysztof Hetman, Marc Joulaud, Ivana Maletić, Andrey Novakov, Stanislav Polčák, Maria Spyraki, Joachim Zeller, Lambert van Nistelrooij |
|
S&D |
Andrea Cozzolino, Iratxe García Pérez, John Howarth, Louis-Joseph Manscour, Susanne Melior, Jens Nilsson, Tonino Picula, Liliana Rodrigues, Derek Vaughan |
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VERTS/ALE |
Monika Vana |
|
6 |
- |
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ALDE |
Iskra Mihaylova, Matthijs van Miltenburg |
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EFDD |
James Carver, Paul Nuttall |
|
NI |
Konstantinos Papadakis |
|
PPE |
Andor Deli |
|
0 |
0 |
|
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|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung