BERICHT mit einem nichtlegislativen Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits

24.10.2017 - (15470/2016 – C8-0027/2017 – 2016/0366(NLE) – 2017/2050(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Charles Tannock

Verfahren : 2017/2050(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0333/2017
Eingereichte Texte :
A8-0333/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER NICHTLEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits

(15470/2016 – C8-0027/2017 – 2016/0366(NLE)2017/2050(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15470/2016),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits[1] (09787/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 und Artikel 212 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C7-0027/2017),

–  unter Hinweis auf die in Lissabon im Jahr 2007 angenommene Gemeinsame Erklärung über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Neuseeland[2],

–  unter Hinweis auf seine jüngste Entschließung zu Neuseeland vom 25. Februar 2016 zur Eröffnung der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland[3],

–  unter Hinweis auf das im Jahr 2012 unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Neuseelands an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union[4],

–  unter Hinweis auf das im Jahr 2009 in Kraft getretene Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Neuseelands[5],

–  unter Hinweis auf das am 23. März 2017 in Brüssel abgehaltene 22. Interparlamentarische Treffen EU/Neuseeland,

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom ... zu dem Vorschlag für einen Beschluss,

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0333/2017),

A.  in der Erwägung, dass Neuseeland eine enge und historische Partnerschaft mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten verbindet;

B.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und Neuseeland gemeinsame Werte und Grundsätze teilen, darunter die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des Völkerrechts, sowie Frieden und Sicherheit;

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union nach wie vor der drittgrößte Handelspartner Neuseelands ist und dass beide Seiten weiterhin eine breite Palette von Wirtschafts- und Handelsinteressen verfolgen;

D.  in der Erwägung, dass der erste EU-Botschafter mit Wohnsitz in Neuseeland sein Amt im September 2016 aufgenommen hat, was den vollständigen Übergang zu einer autonomen Delegation der Europäischen Union in Neuseeland kennzeichnet;

E.  in der Erwägung, dass Neuseeland gute Beziehungen zu einer Reihe von Ländern pflegt, die auch zu den engsten Partnern der EU gehören, insbesondere zu Australien und den Vereinigten Staaten; verweist in diesem Zusammenhang auf die Erklärung von Wellington aus dem Jahr 2010 zur Schaffung eines Rahmens für eine strategische Partnerschaft zwischen Neuseeland und den Vereinigten Staaten sowie auf das im Jahr 1983 mit Australien unterzeichnete Abkommen über engere wirtschaftliche Beziehungen („Closer Economic Relations“ – CER-Abkommen);

F.  in der Erwägung, dass Neuseeland als Mitglied des OECD-Entwicklungsausschusses (DAC) ein geschätzter Partner für die Entwicklung und ein wichtiger Geldgeber ist, was die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) als Prozentsatz des BNE anbelangt, und mit Blick auf eine gerechtere, sicherere und wohlhabendere Welt einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Armutsminderung in Entwicklungsländern leistet;

G.  in der Erwägung, dass Neuseeland Mitglied der „Five Eyes“-Allianz zur Zusammenarbeit der Geheimdienste ist, der auch die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Kanada und Australien angehören; in der Erwägung, dass weitere EU-Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien, Schweden, Dänemark und Spanien) an der weniger bindenden Vereinbarung, die als „Fourteen Eyes“ bekannt ist, beteiligt sind;

H.  in der Erwägung, dass Neuseeland einen besonderen Schwerpunkt auf den Ausbau der Beziehungen zur asiatisch-pazifischen Region legt, insbesondere zu China, Südostasien und Japan, und einen Beitrag zur regionalen Stabilität Südostasiens und des Südwestpazifik leistet;

I.  in der Erwägung, dass eine integrierte asiatisch-pazifische Region, in der Neuseeland eine maßgebliche Rolle spielt, einen Beitrag zu einem weltweiten werte- und regelbasierten System und somit zur Sicherheit der Union selbst leistet;

J.  in der Erwägung, dass Neuseeland ein Gründungsmitglied des Forums der pazifischen Inseln (PIF) ist und eine strategische Partnerschaft mit dem ASEAN unterhält;

K.  in der Erwägung, dass Neuseeland bilaterale Freihandelsabkommen mit Australien, Singapur, Thailand, China, Hongkong, Taiwan, Malaysia und Südkorea sowie die multilateralen Handelsübereinkommen im Rahmen des Abkommens über die transpazifische strategische wirtschaftliche Partnerschaft mit Singapur, Chile und Brunei, das Freihandelsabkommen ASEAN-Australien-Neuseeland und das Freihandelsabkommen zwischen Neuseeland und dem Golf-Kooperationsrat abgeschlossen hat; in der Erwägung, dass China und Neuseeland ihre Handelsabkommen erweitern möchten;

L.  in der Erwägung, dass Neuseeland ferner Vertragspartei der Vereinbarung über die Transpazifische Partnerschaft ist und diese ratifiziert hat und sich aktiv an den Verhandlungen über die regionale umfassende Wirtschaftspartnerschaft („Regional Comprehensive Economic Partnership“ – RCEP) beteiligt;

M.  in der Erwägung, dass Neuseeland für eine zweijährige Amtszeit (von 2015 bis 2016) ein nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen war und in diesem Zeitraum bei zwei Gelegenheiten den Vorsitz des VN-Sicherheitsrates mit Führungsstärke und Weitblick übernommen hat;

N.  in der Erwägung, dass Neuseeland ein langjähriges Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB) sowie Mitglied der neu gegründeten Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) mit Sitz in Shanghai ist;

O.  in der Erwägung, dass Neuseeland einen Beitrag zu Friedenssicherungseinsätzen der Vereinten Nationen, darunter in Bosnien, dem Kosovo, Sierra Leone und Afghanistan, geleistet hat; in der Erwägung, dass das Land ein Wiederaufbauteam in der afghanischen Provinz Bamyan sowie Ausbildungsmissionen geleitet hat, um die Entwicklung der afghanischen Nationalarmee zu unterstützen, und darüber hinaus bis 2012 an der EUPOL-Mission mitgewirkt hat, um die Wiederherstellung von Recht und Ordnung zu unterstützen;

P.  in der Erwägung, dass Neuseeland seit dem Jahr 2015 im Irak eine Ausbildungsmission ohne Kampfauftrag durchführt, um irakische Sicherheitskräfte zu schulen, was als Teil des Kampfes gegen IS/Da'esh gilt;

Q.  in der Erwägung, dass Neuseeland das erste Land weltweit war, das im Jahr 1893 das allgemeine Wahlrecht verabschiedet hat;

R.  in der Erwägung, dass Neuseeland ein Verfechter der umweltfreundlichen Produktion ist, insbesondere bei Lebensmitteln, und innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen umfassende weltweite Klimaschutzübereinkommen, die Umsetzung des COP21-Übereinkommens von Paris und wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz vonseiten aller Industrieländer und Großemittenten unter den Entwicklungsländern fördert, auch indem es bei der Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems mit gutem Beispiel vorangeht;

S.  in der Erwägung, dass Neuseeland und die Europäische Union bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Widerstandsfähigkeit gegen die und der Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels in der asiatisch-pazifischen Region zusammenarbeiten, insbesondere indem sie die systematische Nutzung erneuerbarer Energieträger anregen;

T.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und Neuseeland zusammenarbeiten, um die nachhaltige Entwicklung zu fördern und die Auswirkungen des Klimawandels in der pazifischen Region einzudämmen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Rolle der erneuerbaren Energiequellen gelegt wird;

U.  in der Erwägung, dass Neuseeland einen Beitrag zum Internationalen Fonds für Irland leistet, einer Organisation, die sich dafür einsetzt, wirtschaftliche und soziale Fortschritte zu fördern und den Dialog und die Aussöhnung auf gemeinschaftlicher Ebene voranzubringen und zu erleichtern;

1.  begrüßt den Abschluss des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit, mit dem ein zukunftsorientierter politischer Rahmen bereitgestellt wird, innerhalb dessen sich die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Neuseeland bei Fragen der nachhaltigen Entwicklung und bei einer umfassenden Palette von Themen in den nächsten Jahren sogar noch weiterentwickeln werden, um neuen Zielen und Bestrebungen gerecht zu werden;

2.  begrüßt die Aufnahme der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland, die im Geiste der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens geführt werden müssen, wobei der empfindliche Charakter bestimmter landwirtschaftlicher und sonstiger Erzeugnisse zu berücksichtigen ist; betont, dass dies wichtig ist, um den politischen Dialog zu stärken und die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen, Handel und Investitionen zu verbessern;

3.  würdigt die Geste von Premierminister Bill English, das Engagement für die besonderen Beziehungen zu Europa dadurch hervorzuheben und zu bekräftigen, dass ihn sein erster offizieller Auslandsbesuch im Januar 2017, nur einen Monat nach seiner Ernennung zum Premierminister, in die Europäische Union, das Europäische Parlament sowie nach London und Berlin geführt hat;

4.  erkennt die engen und historischen bilateralen Beziehungen zwischen Neuseeland und den EU-Mitgliedstaaten an, einschließlich der kulturellen, wirtschaftlichen und persönlichen Bindungen;

5.  hebt die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Neuseeland in den Bereichen Frieden, Sicherheit, regionale Stabilität in der asiatisch-pazifischen Region, Landwirtschaft, nachhaltige Entwicklung, Fischerei und maritime Angelegenheiten, Verkehr, humanitäre Hilfe, gesundheitspolizeiliche Maßnahmen, Energie, Umwelt und Klimawandel hervor;

6.  hebt die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Neuseeland bei der Stärkung der Umwelt- und Meerespolitik hervor, die notwendig ist, um die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu erreichen;

7.  nimmt den Fahrplan für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der EU und Neuseeland in den Bereichen Forschung und Innovation zur Kenntnis; fördert weitere Investitionen und neue Möglichkeiten bei der wissenschaftlichen, akademischen und technologischen Zusammenarbeit;

8.  begrüßt die Artikel des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zur Kooperation bei der Terrorismusabwehr, insbesondere die Verpflichtungen zum Informationsaustausch über terroristische Gruppierungen und Netze sowie zum Meinungsaustausch über die Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Terrorismus und entsprechender Propaganda, von Radikalisierung und von Cyberkriminalität, wobei zugleich der Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit sichergestellt werden;

9.  hebt die Beteiligung Neuseelands an Krisenbewältigungsoperationen der EU zur Förderung von Frieden und Sicherheit in der Welt und den Beitrag des Landes zu den Antipiraterie-Operationen EUNAVFOR Atalanta am Horn von Afrika, zur EUPOL Afghanistan und zur Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina hervor;

10.  begrüßt das langjährige Engagement Neuseelands in der internationalen Koalition gegen den Terrorismus; weist darauf hin, dass Neuseeland eine bedeutende Rolle bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in der asiatisch-pazifischen Region spielen kann; ist erfreut darüber, dass das Land bereits Regierungen und nichtstaatliche Organisationen in südostasiatischen Ländern bei der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung unterstützt;

11.  erkennt die Rolle Neuseelands bei der Mitunterstützung von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Syrien und den Nahost-Friedensprozess Ende 2016 als damaliges Mitglied des Gremiums an;

12.  begrüßt das seit Langem bestehende Engagement Neuseelands zugunsten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und lobt seine Anstrengungen und den konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung und Wirksamkeit des IStGH als Mittel zur Stärkung des Friedens und der internationalen Gerichtsbarkeit;

13.  begrüßt, dass Neuseeland das Klimaschutzübereinkommen COP21 ratifiziert hat, und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass über 80 % seines Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen;

14.  nimmt die Energiepartnerschaft zwischen der EU und Neuseeland für den pazifischen Raum zur Kenntnis; fordert beide Parteien auf, die Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Energie im Einklang mit der Initiative der Vereinten Nationen „Nachhaltige Energie für alle“ zu intensivieren;

15.  erkennt den Beitrag Neuseelands zum Schutz, zur Erhaltung und zur nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen sowie zur Meeresforschung an;

16.  ist davon überzeugt, dass Neuseeland ein wichtiger Partner bei der Zusammenarbeit im Umweltbereich und dem Schutz der Umwelt in der Pazifikregion und der Antarktis ist;

17.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Neuseelands übermitteln.

  • [1]  ABl. L 321 vom 29.11.2016, S. 3.
  • [2]  ABl. C 32 vom 6.2.2008, S. 1.
  • [3]  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0064.
  • [4]  ABl. L 160 vom 21.6.2012, S. 2.
  • [5]  ABl. L 171 vom 1.7.2009, S. 28.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.10.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

2

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Francisco Assis, Goffredo Maria Bettini, Mario Borghezio, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Lorenzo Cesa, Andi Cristea, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Janusz Korwin-Mikke, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Alex Mayer, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Demetris Papadakis, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Jaromír Štětina, Charles Tannock, Miguel Urbán Crespo, Ivo Vajgl, Geoffrey Van Orden, Hilde Vautmans, Anders Primdahl Vistisen, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Raffaele Fitto, Ana Gomes, Rebecca Harms, Liisa Jaakonsaari, Urmas Paet, Miroslav Poche, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Helmut Scholz, Traian Ungureanu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Heidi Hautala, Răzvan Popa, Gabriele Preuß

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

46

+

ALDE

Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Urmas Paet, Jozo Radoš, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans

ECR

Raffaele Fitto, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Anders Primdahl Vistisen

PPE

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Laima Liucija Andrikienė, Elmar Brok, Lorenzo Cesa, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Eduard Kukan, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Traian Ungureanu, Jaromír Štětina

S&D

Francisco Assis, Goffredo Maria Bettini, Andi Cristea, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Ana Gomes, Liisa Jaakonsaari, Alex Mayer, Clare Moody, Demetris Papadakis, Miroslav Poche, Răzvan Popa, Gabriele Preuß, Boris Zala

Verts/ALE

Rebecca Harms, Heidi Hautala, Barbara Lochbihler

2

-

EFDD

James Carver

NI

Georgios Epitideios

7

0

ENF

Mario Borghezio

GUE/NGL

Sabine Lösing, Sofia Sakorafa, Helmut Scholz, Miguel Urbán Crespo

NI

Janusz Korwin-Mikke

Verts/ALE

Klaus Buchner

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung