BERICHT über die EU-Afrika-Strategie: ein Ansporn für die Entwicklung
24.10.2017 - (2017/2083(INI))
Entwicklungsausschuss
Berichterstatter: Maurice Ponga
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der EU-Afrika-Strategie: ein Ansporn für die Entwicklung
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die „Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union – Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa“, die dem Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 28. und 29. Juni 2016 vorgestellt wurde,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Kommission vom 7. Juni 2017 über den neuen europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft,
– unter Hinweis auf den Weltgipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und das am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Abschlussdokument mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ sowie auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Welternährungssicherheit (Committee on World Food Security – CFS-RAI) entwickelten Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme, mit denen ein Beitrag zur Verwirklichung des ersten und zweiten Ziels für nachhaltige Entwicklung geleistet werden soll,
– unter Hinweis auf die Aktionsagenda von Addis Abeba von 2015 zur Entwicklungsfinanzierung,
– unter Hinweis auf das Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015,
– unter Hinweis auf den Afrika-Aktionsgipfel, der am 16. November 2016 stattfand und auf dem die afrikanische Dimension der COP 22 konsolidiert wurde;
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2016 zum Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (COM(2016)0087),
– unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Raum einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde (im Folgenden „Cotonou-Abkommen“)[1], und auf dessen überarbeitete Fassungen von 2005 und 2010,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Afrika-EU-Strategie, die von den afrikanischen und europäischen Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel in Lissabon am 9. Dezember 2007 verabschiedet wurde, sowie die beiden Aktionspläne, die im Oktober 2007 in Accra (für den Zeitraum 2008–2010) und im November 2010 in Tripoli (für den Zeitraum 2011–2013) angenommen wurden,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des 4. EU-Afrika-Gipfels, der am 2. und 3. April 2014 in Brüssel stattgefunden hat, sowie den Fahrplan, in dem das Format der Treffen (Kairo-Format) und die Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den beiden Kontinenten für den Zeitraum 2014–2017 festgelegt sind, und die Erklärung EU-Afrika zu Migration und Mobilität,
– unter Hinweis auf die Agenda 2063 der Afrikanischen Union (AU), die im Mai 2014 verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf den von Paul Kagamé erstellten Bericht über den Entwurf der Empfehlungen zur institutionellen Reform der Afrikanischen Union mit dem Titel „Das Gebot der Stärkung unserer Union“;
– unter Hinweis auf das 3. Interkontinentale Forum der Zivilgesellschaft, das vom 11. bis 13. Juli 2017 in Tunis stattfand und auf dem zu mehr Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen aufgerufen sowie gefordert wurde, dass die Menschen in den Mittelpunkt der Strategie EU-Afrika gestellt werden;
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 7. Juni 2017 mit dem Titel „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“ (JOIN(2017)0021),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. September 2017 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds[2],
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 230/214 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 22. November 2016 mit dem Titel „Eine erneuerte Partnerschaft mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean“ (JOIN(2016)0052),
– unter Hinweis auf die verschiedenen Mitteilungen der Kommission über die Beziehungen zwischen der EU und Afrika, insbesondere die Mitteilungen vom 27. Juni 2007 mit dem Titel „Von Kairo nach Lissabon – die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika“ (KOM(2007)0357), vom 17. Oktober 2008 mit dem Titel „Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU“ (KOM(2008)0617) und vom 10. November 2010 über die Festigung der Beziehungen zwischen der EU und Afrika: 1,5 Milliarden Menschen, 80 Länder, zwei Kontinente, eine Zukunft (KOM(2010)0634),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. Mai 2017 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Neue Impulse für die Partnerschaft Afrika-EU“ (JOIN(2017)0017) und die Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema vom 19. Juni 2017,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der Union und Afrika und den AKP-Staaten, insbesondere jene vom 4. Oktober 2016 zur Zukunft der Beziehungen AKP-EU nach 2020[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu dem Thema „Treuhandfonds der Union für Afrika: Auswirkungen auf Entwicklung und humanitäre Hilfe“[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2016 zu dem Bericht 2015 über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2016 zur Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit[6],
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für internationalen Handel sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0334/2017),
A. in der Erwägung, dass die Verbindungen, die die Europäische Union zu den afrikanischen Ländern unterhält, geschichtsträchtig sind und dass ihre Geschicke eng miteinander verwoben sind; in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Partner Afrikas in den Bereichen Wirtschaft und Handel sowie in den Bereichen Entwicklung, humanitäre Hilfe und Sicherheit ist;
B. in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika einer neuen Vision bedarf, die die Entwicklung der politischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Lage beider Kontinente widerspiegelt; in der Erwägung, dass wir uns an neue internationale Akteure – einschließlich Chinas – anpassen und in Richtung einer vertieften, modernisierten und stärker politischen Partnerschaft bewegen müssen, bei der der Schwerpunkt auf der Wahrung unserer wichtigsten gemeinsamen Interessen liegt;
C. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Afrika auf den Grundsätzen des gegenseitigen Verständnisses und gemeinsamen Interesses sowie auf gemeinsamen Werten im Rahmen einer gegenseitigen Partnerschaft aufgebaut werden müssen;
D. in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und dem afrikanischen Kontinent auf verschiedene rechtliche Instrumente und verschiedene politische Strategien stützen und die Synergien und die Kohärenz zwischen ihnen gestärkt werden müssen, damit die Partnerschaft effizienter und nachhaltiger gestaltet wird;
E. in der Erwägung, dass das Cotonou-Abkommen, mit dem 79 AKP-Staaten, darunter 48 Staaten Subsahara-Afrikas, und die EU verbunden werden, die wichtigste Partnerschaft zwischen der EU und Afrika ist; in der Erwägung, dass die EU auch Beziehungen zu afrikanischen Ländern, die nicht dem Cotonou-Abkommen angehören, aufgebaut hat; in der Erwägung, dass die Partnerschaft EU-AKP zu einer Zeit begründet wurde, als die AKP-Länder ihre derzeitigen regionalen oder kontinentalen Strukturen der Zusammenarbeit noch nicht gebildet hatten; in der Erwägung, dass es durch die Gründung der Afrikanischen Union 2003 und die Verabschiedung der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU 2007 erforderlich geworden ist, die verschiedenen politischen Rahmen, die zwischen der EU und Afrika bestehen, zusammenzufassen; in der Erwägung, dass in der Präambel der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU ausdrücklich festgehalten wurde, dass „Afrika als eine Einheit behandelt“ werden soll;
F. in der Erwägung, dass die EU mit den afrikanischen Ländern einen politischen und institutionellen Dialog führt, der mithilfe der EU-Afrika-Gipfel, der zwischenstaatlichen Organisation „Union für den Mittelmeerraum“ und den AKP-EU-Kooperationsgremien vorangetrieben wird, darunter auch auf parlamentarischer Ebene im Rahmen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, der Delegation des Europäischen Parlaments in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum sowie des Panafrikanischen Parlaments;
G. in der Erwägung, dass der 11. Europäische Entwicklungsfonds (EEF) mit 30,5 Mrd. EUR ausgestattet ist, wovon 900 Mio. EUR für die Friedensfazilität für Afrika vorgesehen sind, und dass 1,4 Mrd. EUR aus dem EEF für den EU-Treuhandfonds für Afrika verwandt werden; in der Erwägung, dass über 5 Mrd. EUR im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) für Bedürfnisse afrikanischer Länder ausgegeben wurden und dass 845 Mio. EUR dem panafrikanischen Programm im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) für die Umsetzung der gemeinsamen Strategie EU-Afrika zugewiesen wurden;
H. in der Erwägung, dass der kommende EU-Afrika-Gipfel, der vom 29. bis 30. November 2017 in Abidjan zu dem Thema „In die Jugend investieren“ stattfinden wird, die Gelegenheit bietet, wirklich gleiche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Partner, die wesentliche gemeinsame Interessen wahren wollen, zu schaffen, zu unterstützen und zu entwickeln;
I. in der Erwägung, dass die neue gemeinsame Strategie EU-Afrika in das künftige Abkommen, das das Cotonou-Abkommen ablösen wird, Eingang finden muss;
J. in der Erwägung, dass die EU seit langem ein Partner und wichtiger Garant für die Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent ist, die von größter Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Sicherheit des europäischen Kontinents und sein nachhaltiges Wachstum eng und unmittelbar von der Stabilität und Entwicklung des afrikanischen Kontinents und umgekehrt abhängen;
K. in der Erwägung, dass die kontinuierliche Unterstützung der wirksamen Umsetzung der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur und das Engagement der EU, der AU und anderer internationaler Akteure in Afrika für die Entwicklung und Stabilität des afrikanischen Kontinents von wesentlicher Bedeutung sind;
L. in der Erwägung, dass die Migration in der Gesamtstrategie für Außen- und Sicherheitspolitik der Union einen hohen Stellenwert besitzt und eines der vordringlichsten Themen in den Außenbeziehungen der EU und so auch in ihren Beziehungen zu Afrika ist; in der Erwägung, dass Afrika und Europa bei Migration und Mobilität – einschließlich der Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität – gemeinsame Interessen haben und eine gemeinsame Verantwortung tragen, und dass es mit Blick auf die Migrationssteuerung weltweiter Lösungen bedarf, die auf Solidarität, geteilter Verantwortung, der Einhaltung der Rechte von Migranten und der Achtung des Völkerrechts sowie dem wirkungsvollen Einsatz der Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit gründen;
M. in der Erwägung, dass mehr als 218 Millionen Menschen in Afrika in extremer Armut leben; in der Erwägung, dass der Anteil der Bevölkerung in extremer Armut in Afrika südlich der Sahara von 56 % im Jahr 1990 auf 43 % im Jahr 2012 zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass sich 33 der 47 am wenigsten entwickelten Länder auf dem afrikanischen Kontinent befinden, was die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika zu einem unverzichtbaren Werkzeug für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Beseitigung der Armut, macht;
N. in der Erwägung, dass der Infrastrukturbedarf in Afrika auf 75 Mrd. EUR jährlich geschätzt wird und dass der Verbrauchermarkt im Jahr 2020 ein Volumen von 1 000 Mrd. USD und die stetig steigenden ausländischen Direktinvestitionen 2020 ein Volumen von 144 Mrd. USD erreichen dürften, wobei die Bevölkerungszahl Afrikas derzeit 1 Milliarde Menschen beträgt;
O. in der Erwägung, dass es sich bei Ausfuhren aus Afrika zum Großteil nach wie vor um unverarbeitete Erzeugnisse handelt und dass für einen Großteil dieser Ausfuhren Handelspräferenzabkommen bestehen; in der Erwägung, dass es durch den freien Marktzugang für die meisten afrikanischen Erzeugnisse möglich wird, die Kapazitäten der afrikanischen Länder zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Präsenz auf dem Weltmarkt zu steigern, wenn dieser Marktzugang unter anderem durch Maßnahmen ergänzt wird, die auf eine nachhaltige und tragfähige Industrialisierung und eine hohe landwirtschaftliche Produktivität abzielen, die von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung sind;
P. in der Erwägung, dass die Dynamik der demografischen Entwicklung berücksichtigt werden muss, da die Bevölkerung Afrikas nach einigen Prognosen bis 2050 auf 2,5 Milliarden vorwiegend junge Menschen anwachsen könnte, während die europäische Bevölkerung wohl erheblich altern wird; in der Erwägung, dass daher unbedingt Millionen von Arbeitsplätzen geschaffen werden müssen und dass die Emanzipation von Frauen und jungen Menschen vorangetrieben und unterstützt werden muss, und zwar insbesondere durch Bildung sowie durch den Zugang zu Gesundheitsversorgung und zu Ausbildungsplätzen auf dem afrikanischen Kontinent;
Stärkung des politischen Dialogs zwischen der EU und Afrika: eine Voraussetzung für die Erneuerung der strategischen Partnerschaft
1. nimmt die neue Mitteilung mit dem Titel „Neue Impulse für die Partnerschaft Afrika-EU“ zur Kenntnis, mit der der Partnerschaft Afrika-EU neue Impulse verliehen werden sollen, damit diese gestärkt und vertieft wird und dabei auf Wohlstand und Stabilität der beiden Kontinente ausgerichtet ist, im Einklang mit den im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen, dem neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, der als Katalog von Leitlinien für die europäische Entwicklungspolitik dient, der Gesamtstrategie für Außen- und Sicherheitspolitik der Union und der Agenda 2063;
2. weist darauf hin, dass Afrika für die EU ein wichtiger strategischer Partner ist, und hält es für wesentlich, die Beziehungen zwischen der EU und der AU durch einen überarbeiteten und erweiterten Dialog zu intensivieren, der die Grundsätze der Transparenz und der verantwortungsvollen Staatsführung einschließt, um eine „Win-Win“-Situation und eine gleichberechtigte und nachhaltige Zusammenarbeit zu schaffen, damit gemeinsame Herausforderungen gemeistert und Vorteile für beide Seiten erzielt werden, wobei der Grundsatz der Eigenverantwortung sichergestellt und den besonderen Umständen und dem Entwicklungsstand jedes Partnerlandes Rechnung getragen werden muss;
3. fordert die künftige Partnerschaft auf, sich auf die von der AU und der EU festgelegten vorrangigen Bereiche zu konzentrieren, wie
• wirtschaftliche Entwicklung (über Handel, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), verstärkte regionale Integration, wirtschaftliche Diversifizierung, nachhaltige Industrialisierung und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze),
• verantwortungsvolle Staatsführung, einschließlich der Menschenrechte,
• menschliche Entwicklung durch öffentliche Dienstleistungen, die Grundbedürfnisse wie Bildung, Gesundheit, Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung, Gleichstellung der Geschlechter, Wissenschaft, Technologie und Innovation abdecken,
• Sicherheit und Terrorismusbekämpfung,
• Migration und Mobilität,
• Umwelt – einschließlich Klimawandel;
4. weist darauf hin, dass Budgethilfen der beste Weg für Zuwendungen sind, sodass Regierungen mit den Mitteln ausgestattet werden, um ihre Bedürfnisse und Prioritäten selbst zu bestimmen; weist darauf hin, dass durch allgemeine oder sektorspezifische Budgethilfen entwicklungspolitische Maßnahmen unterstützt werden können und für eine maximale Mittelverwendung gesorgt werden kann;
5. begrüßt es, dass die Jugend das Hauptthema des 5. EU-Afrika-Gipfels ist, der im November 2017 in Côte d'Ivoire stattfinden wird, wenn man bedenkt, welch große Bedeutung die Jugend für die Zukunft beider Kontinente hat;
6. weist auf die Bedeutung und die Effizienz der Zusammenarbeit AKP-EU und die im Bereich Entwicklung erzielten Ergebnisse hin; betont, dass dieser rechtsverbindliche Rahmen nach 2020 beibehalten werden muss; betont, dass diese Zusammenarbeit intensiviert und gleichzeitig ihre regionale Dimension entwickelt werden muss, auch über eine gestärkte Zusammenarbeit mit der AU, den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und anderen regionalen Organisationen; fordert eine strategischere, pragmatischere, umfassendere und besser strukturierte Herangehensweise beim politischen Dialog im Rahmen der Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen zum Cotonou-Abkommen;
7. fordert, dass die parlamentarische Dimension der Zusammenarbeit AKP-EU gestärkt wird; betont, dass die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU eine einzigartige Plattform für Interaktion ist und eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte spielt;
8. unterstreicht, dass sich anlässlich der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) Möglichkeiten ergeben, die Koordinierung der Nachbarschaftspolitik und die Politik gegenüber anderen afrikanischen Staaten zu verbessern, etwa durch die Einrichtung eines erweiterten Rahmens für die Zusammenarbeit in regionalen Fragen wie Sicherheit, Energie und sogar Migration;
9. bekräftigt, dass im Rahmen der Afrika-EU-Partnerschaft ein Ansatz zum Zuge kommen muss, der zwischen den Mitgliedstaaten der EU selbst sowie zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten koordiniert wird, wie es in Artikel 210 AEUV vorgesehen ist; weist gleichzeitig darauf hin, dass EU-Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung bei den Maßnahmen und Initiativen der EU und Afrikas geachtet werden muss, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen;
10. fordert, dass der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung vollständig in die Handelsbeziehungen der EU mit Afrika integriert wird, was die Aufnahme durchsetzbarer Klauseln zur Förderung des Handels und der nachhaltigen Entwicklung in alle Handelsabkommen der EU mit den afrikanischen Ländern beinhaltet und im Einklang mit der von der Kommission im Rahmen ihrer Strategie „Handel für alle“ eingegangenen Verpflichtung steht;
11. weist erneut darauf hin, dass es mit Blick auf die Stärkung der Zusammenarbeit mit Afrika wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusage einhalten, 0,7 % ihres BIP für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen;
12. teilt den erklärten Wunsch, die Allianzen zwischen der EU und Afrika in Fragen der Weltordnungspolitik zu vertiefen; betont in dieser Hinsicht, dass der Dialog mit der AU gestärkt und ihre finanzielle Autonomie gemäß dem Beschluss von Kigali über die Finanzierung gesichert werden muss, indem ihre Abhängigkeit von externen Finanzmitteln gemindert wird; nimmt die in dem Bericht von Paul Kagamé unterbreiteten Vorschläge zur Kenntnis, die auf eine Stärkung der AU abzielen, um dem Prozess der politischen Integration Afrikas Schwung zu verleihen;
13. betont, dass die Zivilgesellschaft – darunter nichtstaatliche Organisationen, religiöse Organisationen, Jugend- und Frauenrechtsorganisationen, der Privatsektor, Gewerkschaften, parlamentarische Versammlungen, lokale Behörden und die Diaspora, mit ihren jeweils eigenen charakteristischen Merkmalen – bei der Festigung des politischen Dialogs zwischen der EU und Afrika eine wichtige Rolle spielen, im Sinne einer Partnerschaft, bei der die Menschen im Mittelpunkt stehen;
14. betont, dass die Teilnahme der Zivilgesellschaft an der Partnerschaft Afrika-EU gefördert werden muss, indem die Stärkung ihrer Kapazitäten gefördert wird, insbesondere durch den Transfer von Know-how und die Sicherstellung ihrer Einbeziehung in die Ausgestaltung und Umsetzung von wichtigen Reformen und Maßnahmen; vertritt die Ansicht, dass das Engagement der zivilgesellschaftlichen Organisationen wesentlich ist, um Regierungen öffentlich rechenschaftspflichtig zu machen; unterstützt die verschiedenen Plattformen, die eingerichtet wurden, damit die Zivilgesellschaft eine Schlüsselrolle in der Partnerschaft erhält, insbesondere das jährliche gemeinsame Forum, das zum Ziel hat, den Fahrplan EU-Afrika umzusetzen; bedauert jedoch, dass das jährliche gemeinsame Forum noch nie stattgefunden hat, und fordert die EU und die AU auf, umgehend die finanziellen und politischen Mittel bereitzustellen, die erforderlich sind, damit alle an der Partnerschaft beteiligten Akteure – auch im Rahmen dieses 5. Gipfeltreffens AU-EU – sinnvoll daran mitwirken können;
Aufbau widerstandsfähigerer Staaten und Gesellschaften für alle Menschen und insbesondere die Jugend, damit die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreicht werden
15. ist der Auffassung, dass die Resilienz – in ihrer fünffachen Dimension – zu einer Hauptachse der neuen EU-Afrika-Strategie gemacht werden muss;
Politische Resilienz
16. betont, dass gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte gefördert, jedoch auch Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Korruption auf beiden Kontinenten zu bekämpfen, da diese Faktoren untrennbar mit einer nachhaltigen Entwicklung verbunden sind;
17. fordert deshalb, dass über diese Werte und Grundsätze ein offener und inklusiver Dialog auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung geführt und daraus eine Hauptachse der Zusammenarbeit gemacht wird, insbesondere indem die Entwicklungshilfe davon abhängig gemacht wird, dass diese Werte und Grundsätze strikt eingehalten werden;
18. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Probleme bei der Staatsführung auf beiden Kontinenten unbedingt entschlossener angegangen werden müssen, damit gerechtere, stabilere und sicherere Gesellschaften geschaffen werden können; betont, dass die Menschenrechte und die Governance weiterhin auf der Grundlage der bestehenden internationalen Rechtsinstrumente, Gesetze, Grundsätze und Mechanismen gewahrt und gefördert werden müssen, die unter anderem von regionalen afrikanischen Leitungsgremien beschlossen wurden, wie etwa die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker und ihre Protokolle, die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung, die Afrikanische Kommission für die Menschenrechte und Rechte der Völker und der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker, um die Eigenverantwortung zu stärken;
19. betont erneut, wie wichtig die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs ist, wenn es darum geht, gegen Straflosigkeit vorzugehen und die Werte des Friedens, der Sicherheit, der Gleichheit, der Fairness, der Gerechtigkeit und des Ausgleichs hochzuhalten, wofür der Strafgerichtshof eingerichtet wurde; fordert die Europäische Union und die Staaten Afrikas auf, das Römische Statut und den Internationalen Strafgerichtshof weiterhin zu unterstützen; fordert sämtliche Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts auf, das Statut schnellstmöglich zu ratifizieren;
20. spricht sich dafür aus, dass eine gemeinsame hochrangige AU-EU-Konferenz über Wahlen, Demokratie und Regierungsführung in Afrika und in Europa organisiert wird, und fordert, dass das Europäische Parlament, das Panafrikanische Parlament, die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU und die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer umfassend daran beteiligt werden; fordert eine Stärkung der Verbindungen zwischen den einzelnen Versammlungen, damit Synergien und die Kohärenz der getroffenen Maßnahmen befördert werden;
Resilienz im Bereich Sicherheit
21. bekräftigt die enge Verknüpfung zwischen Sicherheit und Entwicklung; weist darauf hin, dass Sicherheitsfragen und Entwicklungsziele besser integriert werden müssen, wenn es darum geht, die spezifischen Probleme fragiler Staaten anzugehen und die Entwicklung widerstandsfähigerer Staaten und Gesellschaften zu fördern; stellt fest, dass dies mit Hilfe spezifischer Instrumente und durch die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel geschehen sollte;
22. fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika in den Bereichen Sicherheit und Justiz in Bezug auf den internationalen Rechtsrahmen, damit ein ganzheitlicher Ansatz zur Problembewältigung verfolgt werden kann und organisiertes Verbrechen, Menschenhandel und Schleuserkriminalität – insbesondere betreffend Kinder – sowie Terrorismus besser bekämpft werden können; ist der Auffassung, dass es eine Synergie zwischen den Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und den von den afrikanischen Ländern angenommenen Strategien geben sollte, insbesondere denjenigen, die in der Agenda 2063 zum Thema Frieden und Sicherheit formuliert wurden;
23. betont, dass die EU, die AU, regionale Organisationen und andere relevante politische Akteure in Afrika im Bereich der Sicherheit zusammenarbeiten müssen, um die Kapazitäten der Entwicklungsländer zu stärken, ihre Sicherheitssektoren zu reformieren und Maßnahmen im Bereich der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten zu unterstützen;
24. weist darauf hin, dass Terrorismus eine globale Bedrohung für den regionalen Frieden und die regionale Stabilität, die nachhaltige Entwicklung und die innere Sicherheit darstellt, die mit aufeinander abgestimmten Bemühungen der nationalen Regierungen, regionaler und internationaler Organisationen und der EU-Agenturen angegangen werden muss; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Afrika-Strategie, damit Straffreiheit verhindert wird und die Rechtsstaatlichkeit und die Ausweitung der Kapazitäten von Polizei und Justiz gefördert werden, sodass der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren erleichtert, die Finanzierung von Terrorismus verhindert und bekämpft wird und Terrorismus verfolgt wird; stellt fest, dass die Strategie zur Terrorismusbekämpfung außerdem Maßnahmen zur Förderung des interreligiösen Dialogs und zur Vorbeugung der Radikalisierung in Afrika und Europa umfassen sollte, die insbesondere bei jungen Menschen zu gewaltsamem Extremismus führt;
25. erklärt erneut, dass die verschiedenen Missionen und Unternehmungen der EU in Afrika wichtig sind; begrüßt die Einrichtung einer gemeinsamen Streitkraft durch die G5-Sahel-Staaten; fordert, dass die Maßnahmen der EU für Frieden und Sicherheit in Zusammenarbeit mit den afrikanischen und internationalen Partnern verstärkt werden und dass die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur voll einsatzbereit wird; fordert, dass die EU einen anfänglichen Beitrag zum Friedensfonds der AU für Aktivitäten im Bereich „Mediation und Diplomatie“ leistet;
Ökologische Resilienz
26. weist darauf hin, dass Afrika besonders stark für die Auswirkungen des Klimawandels anfällig ist; ist der Auffassung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass die EU einen strategischen Ansatz zur Erzeugung von Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel entwickelt und die afrikanischen Länder, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, in ihren Bemühungen, Treibhausgase zu reduzieren und umzurüsten, entsprechend unterstützt; betont, dass der Klimawandel ein wichtiger Risikomultiplikator für Konflikte, Dürre, Hunger und Migration ist, wie bei den kürzlich ausgebrochenen Hungersnöten im Südsudan, in Nigeria und in Somalia deutlich wurde; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die 2015 in Paris eingegangene Verpflichtung, Entwicklungsländern bis 2020 100 Mrd. USD zuzuteilen, unbedingt eingehalten werden muss; fordert neue Formen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika, mit denen die Hürden für Finanzierungen und Technologietransfer gesenkt werden;
27. betont, dass Afrika über eine reiche und vielfältige natürliche Umwelt verfügt; fordert, dass der Schutz der Artenvielfalt im Mittelpunkt der zwischen der EU und Afrika vereinbarten politischen Agenda stehen muss; fordert, dass die EU-Afrika-Strategie in Verbindung mit den Prioritäten des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels verfolgt wird und dass damit das Naturerbe und insbesondere Naturparks geschützt werden;
28. fordert dazu auf, stärker in erneuerbare Energien und in die Kreislaufwirtschaft zu investieren, damit weiterhin Maßnahmen angeregt werden, die zum Umweltschutz beitragen und durch die Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden; weist erneut darauf hin, dass die Sicherstellung des Zugangs zu erschwinglicher, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle von grundlegender Bedeutung dafür ist, dass die Grundbedürfnisse der Menschen befriedigt werden, und für nahezu alle Arten der Wirtschaftstätigkeit entscheidend ist und eine wesentliche Triebkraft der Entwicklung darstellt; fordert die EU auf, die afrikanische Initiative für erneuerbare Energie (AREI) weiter zu unterstützen, und begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine neue Forschungs- und Innovationspartnerschaft zwischen der EU und Afrika in den Bereichen Klimawandel und nachhaltige Energie ins Leben zu rufen;
29. fordert die Partnerschaft zwischen der EU und der AU auf, langfristig den Schwerpunkt auf die Landwirtschaft und die Lebensmittelsicherheit zu legen und Synergien zwischen der Lebensmittelsicherheit und dem Klimaschutz zu fördern; fordert die EU in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, ihre Unterstützung für eine nachhaltige Landwirtschaft, die Agroforstwirtschaft und agrarökologische Methoden auszuweiten, indem die traditionelle Landnutzung respektiert wird und der Zugang zu Land, Wasser und ohne Lizenzbeschränkungen zugänglichem Saatgut gewährleistet wird; fordert die EU zudem auf, Kleinerzeuger/Kleinlandwirte und Viehhirten dabei zu unterstützen, Ernährungssicherheit zu erzielen, indem sie im Einklang mit den vom Ausschuss für Welternährungssicherheit entwickelten Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme Infrastrukturen aufbauen und darin investieren, und die Gründung von Genossenschaften zu unterstützen; weist ferner nachdrücklich auf die Kapazitäten und die Erfahrungen hin, die die zivilgesellschaftlichen Organisationen auf der Ebene der Gemeinschaften hinsichtlich nachhaltiger Landwirtschaft erworben haben;
30. begrüßt die Initiativen der EU, mit denen eine bessere Bewirtschaftung und ein transparenterer Handel mit natürlichen Ressourcen gefordert werden; ist der Ansicht, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen wie Minerale, Holz und wildlebende Tiere und der nachhaltige Handel mit ihnen ressourcenreichen Ländern und ihren Bevölkerungen ermöglichen würde, weiterhin Nutzen aus diesem Reichtum zu ziehen; weist darauf hin, dass im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zu Mineralien aus Konfliktgebieten umgehend flankierende Maßnahmen zu treffen sind, und zwar anhand eines integrierten Ansatzes, über den die Anwendung internationaler Standards im Bereich der Sorgfaltspflichten – etwa die in den OECD-Leitsätzen definierten Standards – gefördert wird; fordert, dass eine gemeinsame Charta der EU und Afrikas über die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ausgearbeitet wird;
Ökonomische Resilienz
31. vertritt die Auffassung, dass ein stabiler regulatorischer und institutioneller Rahmen und eine gesunde Wirtschaft wesentliche Faktoren sind, mit denen für Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen, neue Arbeitsplätze, einen höheren Lebensstandard und nachhaltiges Wachstum gesorgt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass der Internetabruf von juristischen Informationen über das Wirtschaftsrecht verbessert werden muss; weist darauf hin, dass Wirtschaftswachstum ohne einen unparteiischen Staat nicht automatisch eine gesellschaftliche Entwicklung oder gesellschaftlichen Fortschritt mit sich bringt, und betont, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass der Wohlstand umverteilt wird, die Bürger mit Dienstleistungen versorgt werden und die Chancengleichheit verbessert wird;
32. fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der europäischen und afrikanischen Privatwirtschaft gestärkt wird und der Investitionsschwerpunkt – vor allem im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften auf der Grundlage eines strengen Ethikkodexes und der Prinzipien der sozialen Verantwortung – auf Schlüsselbranchen konzentriert wird wie
– nachhaltige Energie einschließlich des Zugangs zu Strom für alle,
– grundlegende Infrastruktur, vor allem im Verkehrssektor, einschließlich des Seeverkehrs,
– nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen,
– nachhaltige Landwirtschaft,
– „blaue Wirtschaft“ – einschließlich der meerestechnischen Industrie,
– Forschung, Wissenschaft, Technologie und Innovation, sowohl hinsichtlich Themen von gemeinsamem Interesse als auch Themen, die einen Kontinent besonders betreffen, wie armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten,
– Digitalisierung als wesentlichem Faktor für die Sicherstellung der Entwicklung der afrikanischen Wirtschaft sowie für zwischenmenschliche Kontakte;
33. betont, dass die regionale Integration ein Motor für die wirtschaftliche Entwicklung und eine Notwendigkeit in einer globalisierten Welt ist; fordert, dass die Süd-Süd-Kooperation, wie sie bei den Wandlungsprozessen auf dem afrikanischen Kontinent zu beobachten ist, unterstützt wird; unterstützt die Schaffung einer kontinentalen Freihandelszone in Afrika sowie das Ziel, den innerafrikanischen Handel bis 2050 auf 50 % zu steigern; verweist ferner darauf, dass sich aus Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und Handelsabkommen zwischen der EU und den afrikanischen Ländern Entwicklungsperspektiven ergeben, die die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und eines fairen und ethischen Handels ermöglichen; betont, dass für entwicklungsfördernde Ursprungsregeln, wirksame Schutzklauseln, asymmetrische Liberalisierungspläne, den Schutz im Aufbau befindlicher Industriezweige und die Vereinfachung und Transparenz von Zollverfahren gesorgt werden muss; erinnert daran, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen den AKP-Ländern bei der Erschließung neuer Märkte sowie bei der Förderung des Warenhandels und von Investitionen helfen sollen und dass sie Vorboten einer langsamen, schrittweisen und asymmetrischen Öffnung des Warenhandels zwischen der EU und den AKP-Ländern sind;
34. fordert, dass für Transparenz in Handelsverträgen gesorgt wird, und fordert eine umfassende Beteiligung aller einschlägigen Interessenträger – einschließlich der Zivilgesellschaft der betroffenen Länder – an künftigen Verhandlungen und an der Umsetzung der Abkommen, über die derzeit verhandelt wird, wobei diese Beteiligung über förmliche Konsultationen erfolgen sollte;
35. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre handelsbezogenen Hilfsprogramme besser zu koordinieren sowie die Synergien mit ihren investitionspolitischen Maßnahmen in Afrika zu erhöhen; fordert außerdem, mehr Finanzmittel für Handelshilfeprogramme und technische Unterstützung sowie Initiativen zum Aufbau von Kapazitäten bereitzustellen, was für die afrikanischen Länder und insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder von entscheidender Bedeutung ist;
36. vertritt die Ansicht, dass die Privatwirtschaft, von Kleinstunternehmen über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zu Genossenschaften und multinationalen Unternehmen, eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Entwicklungsprozess spielt und dass sie zu dessen Finanzierung beiträgt; hebt die besondere Rolle von KMU und kleinen Familienunternehmen hervor, und fordert, dass Einzelinitiativen unterstützt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung, der darauf abzielen sollte, die Privatwirtschaft in den afrikanischen Ländern und insbesondere die Unternehmen auf lokaler Ebene und KMU in instabilen Ländern zu unterstützen und so Investitionen und die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze, insbesondere für Frauen und junge Menschen, zu fördern;
37. weist auf die Verpflichtungen hin, die die Privatwirtschaft gemäß den Leitlinien der Vereinten Nationen und der OECD erfüllen muss, und fordert die Mitgliedstaaten der EU und der AU erneut auf, konstruktiv in der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu transnationalen Unternehmen und anderen Firmen in Bezug auf die Menschenrechte mitzuarbeiten, mit dem Ziel, auf der Grundlage der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte einen international verbindlichen Vertrag dafür zu erarbeiten, wie Unternehmen ihre Menschenrechtsverpflichtungen und ihre Verpflichtungen im Hinblick auf Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards erfüllen;
38. unterstreicht, dass im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika menschenwürdige Arbeitsplätze geschaffen werden müssen und dass sie mit Investitionen verknüpft werden müssen; fordert, dass diesbezüglich die IAO-Normen eingehalten werden; unterstreicht die Bedeutung der Interaktion zwischen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und institutionellen Akteuren und fordert, dass die Rolle der Sozialpartner gestärkt wird, indem die Wirksamkeit des sozialen Dialogs auf allen relevanten Ebenen verbessert wird, was den Tarifverhandlungen zugute kommt;
39. bedauert, dass Afrika alljährlich etwa 50 Mrd. USD in Form von illegalen Geldflüssen verliert, was die jährlichen Zuwendungen durch die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit übersteigt und wodurch die Bemühungen hinsichtlich der Mobilisierung inländischer Einnahmen untergraben werden; fordert die beiden Parteien auf,
– wirksame Instrumente für den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Korruption zu schaffen und auch öffentlich transparent zu machen, wer der eigentliche wirtschaftliche Eigentümer von juristischen Einheiten, Trusts und ähnlichen juristischen Konstrukten ist;
– die von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment zu propagieren;
– Initiativen zur Steigerung der Effizienz und Transparenz der Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu unterstützen;
40. fordert darüber hinaus, dass die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Auslandsschulden und Menschenrechte sowie die Grundsätze der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) für eine verantwortungsvolle staatliche Kreditvergabe und -aufnahme wirksam umgesetzt werden; begrüßt die Bemühungen der Vereinten Nationen um einen internationalen Mechanismus zur Umstrukturierung von Staatsschulden;
41. fordert eine stärkere finanzielle Inklusion in Afrika, auch von Frauen, durch den Ausbau elektronischer Bankdienste, um die Polarisierung der afrikanischen Gesellschaft zu bekämpfen; weist darauf hin, dass durch Heimatüberweisungen umfangreichere Geldströme in die Entwicklungsländer fließen als durch die gesamte öffentliche Entwicklungszusammenarbeit, und dass sie erheblich zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen können; fordert deshalb, dass die EU die Bemühungen der AU, die Mechanismen für Heimatüberweisungen zu verbessern, weiter unterstützt;
Soziale Resilienz
42. weist darauf hin, welchen Stellenwert die dynamische demografische Entwicklung in Afrika einnimmt, weshalb es einer langfristigen strategischen Vision bedarf, um nachhaltige, integrative und partizipative Gesellschaften aufzubauen; betont gleichermaßen, dass sichergestellt werden muss, dass gefährdete Bevölkerungsgruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen und indigener Völker, nicht diskriminiert werden; erkennt an, dass die wachsende Bevölkerung Afrikas sowohl eine Herausforderung für die lokale Wirtschaft als auch eine Chance für den Kontinent darstellt; fordert die EU daher auf, bei der Förderung von geeigneten politischen Maßnahmen und von Investitionen im Bildungsbereich und im Gesundheitswesen, auch hinsichtlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte, Engagement zu zeigen, damit sichergestellt wird, dass junge Menschen in der Lage sind, sachkundige Entscheidungen in Bezug auf ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit, die Geschlechtergleichstellung und Kinderrechte zu treffen, was unverzichtbar ist, wenn es gilt, soziale, wirtschaftliche und ökologische Resilienz zu erzielen;
43. betont, dass die Verstädterungsrate in Afrika stetig ansteigt und soziale, wirtschaftliche und ökologische Probleme aufwirft; fordert, dass Lösungen gefunden werden, um diesen Druck auf die Städte zu verringern und die Probleme der unkontrollierten Urbanisierung zu vermindern;
44. fordert die EU und die AU auf, die nationalen Bildungssysteme in Afrika zu stärken, einschließlich der Kapazitäten der Verwaltungsstrukturen, indem mindestens 20 % ihrer Staatshaushalte in die Bildung investiert werden und die Unterstützung der EU für die Globale Partnerschaft für Bildung und für „Education Cannot Wait“ aufgestockt wird;
45. betont, dass es eines universellen, integrativen, gleichberechtigten und langfristigen Zugangs zu qualitativ hochwertiger Bildung auf allen Ebenen bedarf, von frühester Kindheit an und für alle, mit besonderem Fokus auf Mädchen, sowie auch in Not- und Krisensituationen;
46. betont, dass in Humankapital investiert werden muss, und dass die Jugend mit den globalen Realitäten vertraut gemacht und mit Fähigkeiten ausgestattet werden muss, die den derzeitigen und künftigen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen, indem die Bildungs- und Berufsbildungssysteme – sowohl die formellen als auch die informellen – die berufliche Selbständigkeit und das Unternehmertum gestärkt werden;
47. hält es für wichtig, die afrikanischen Länder beim Aufbau von leistungsstarken Gesundheitssystemen und bei der Sicherstellung eines erschwinglichen Zugangs zu hochwertiger Gesundheitsversorgung für alle Menschen zu unterstützen und gleichzeitig insbesondere die Hindernisse auszuräumen, denen sich Frauen und andere gefährdete Gruppen, einschließlich Kindern, Menschen mit Behinderungen und LGBTI-Personen gegenübersehen;
48. fordert die Einführung einer universellen Mindestversorgung durch die Einrichtung horizontaler nationaler Gesundheitssysteme; unterstreicht, dass ausgehend von den gegenwärtigen Tendenzen eine Million mehr qualifizierte Kräfte im Gesundheitswesen ausgebildet werden müssen als ursprünglich geplant, um die Mindeststandards der WHO bis 2030 zu erfüllen;
49. betont, dass Infektionskrankheiten eine ernste Bedrohung für die Widerstandskraft der Gesellschaften darstellen; fordert die Kommission auf, die Anstrengungen der wissenschaftlichen und medizinischen Zusammenarbeit zwischen beiden Kontinenten stärker zu unterstützen, wie etwa die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (EDCTP2), und in Wissenschaft, Technologie und Innovation zu investieren, um das nach wie vor große Problem der armutsbedingten und vernachlässigten Krankheiten durch ihre Entwicklungszusammenarbeit anzugehen;
50. weist darauf hin, dass mehr Investitionen in den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Mütter und zu sexueller und reproduktiver Gesundheit erforderlich sind, um die Mütter- und Kindersterblichkeit zu verringern und gegen traditionelle Praktiken wie Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen sowie Zwangs- und Kinderehen vorzugehen;
51. unterstreicht, wie wichtig die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Stärkung der Rolle der Frau bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika ist; hebt die positive Rolle und die Teilhabe von Frauen in Politik und Wirtschaft sowie bei der Verhinderung von Konflikten und der Schaffung eines dauerhaften Friedens hervor;
52. weist darauf hin, dass Kultur sowohl ein Vermittler als auch eine wichtige Komponente der Entwicklung ist und dass sie der sozialen Inklusion, der freien Meinungsäußerung, der Schaffung einer gemeinsamen Identität, den bürgerlichen Mitgestaltungsrechten und der Konfliktverhütung förderlich sein kann und mit ihr gleichzeitig das Wirtschaftswachstum gestärkt werden kann; fordert daher die EU und die AU auf, den interkulturellen politischen Dialog und die kulturelle Diversität zu fördern und Strategien zum Schutz der Kultur und des kulturellen Erbes zu unterstützen; betont, dass die Demokratie ein universeller Wert ist, der Teil einer jeden Kultur sein kann; erkennt auch die Rolle des Sports als eine Quelle und Triebkraft der sozialen Inklusion und der Gleichstellung der Geschlechter an;
Umsetzung einer Strategie für Mobilität und Migrationsbewegungen, mit denen zur Entwicklung beider Kontinente beigetragen wird
53. weist darauf hin, dass Migration und Mobilität zwischen den beiden Kontinenten und innerhalb der beiden Kontinente Einfluss auf wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und politischer Ebene haben und dass diese Herausforderung von Europa und Afrika auf eine koordinierte und ganzheitliche Weise und in Zusammenarbeit mit den Ursprungs-, Transit- und Zielländern angegangen werden muss, wobei die Synergien maximiert und die einschlägigen Strategien, Instrumente und Werkzeuge der EU angewandt werden müssen, und zwar auf der Grundlage von Solidarität, geteilter Verantwortung, Respekt und Menschenwürde; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Dialog zwischen Afrika und der EU im Vorfeld der Verhandlungen über die beiden globalen Pakte zu Migration und Flüchtlingen verstärkt werden muss, die 2018 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ausgearbeitet werden sollen, damit nach Möglichkeit gemeinsame Prioritäten ermittelt werden können;
54. weist darauf hin, dass die positiven Auswirkungen von Migration und Mobilität verstärkt werden müssen, damit diese Phänomene als Werkzeuge zur Entwicklung beider Kontinente angesehen werden; betont, dass dies eine sorgfältig ausgestaltete, ausgewogene, faktengestützte und nachhaltige politische Reaktion zusammen mit einer langfristigen Strategie erfordert, in deren Rahmen die demografischen Perspektiven und die grundlegenden Ursachen der Migration berücksichtigt werden;
55. stellt fest, dass gewaltsame Konflikte, Verfolgung, Ungleichheit, Verstöße gegen die Menschenrechte, schwache Regierungen, Korruption, Terrorismus, repressive Regime, Naturkatastrophen, Klimawandel, Arbeitslosigkeit und chronische Armut in den letzten Jahren zu Wanderungsbewegungen und einer Zunahme der Migration nach Europa geführt haben; weist gleichwohl darauf hin, dass mehr als 85 % der Afrikaner, die ihr Land verlassen, auf dem afrikanischen Kontinent bleiben;
56. unterstützt die verschiedenen Initiativen zur Bekämpfung der grundlegenden Ursachen irregulärer Migration, die auf europäischer Ebene ergriffen wurden: Migrationspartnerschaften, der Treuhandfonds für Afrika und der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung; fordert, dass ihre Umsetzung auf flexible, effiziente, kohärente und transparente Weise gewährleistet und fortgesetzt wird und dass gleichzeitig mögliche Synergien zwischen den einzelnen Instrumenten, Programmen und Aktivitäten sowohl in der Innen- als auch der Außenpolitik ausgeweitet werden; betont, dass es einer engeren Zusammenarbeit beim Grenzschutz bedarf;
57. bekräftigt seine Forderung, im Einklang mit den Empfehlungen des Aktionsplans von Valletta die legale Migration zu fördern; betont, dass die Entwicklungshilfe nicht von einer Zusammenarbeit in Fragen der Migration abhängig gemacht werden sollte;
58. fordert die Mitgliedstaaten auf, einer bedeutenden Zahl von Flüchtlingen einen Neuansiedlungsplatz anzubieten; fordert in diesem Zusammenhang, dass ein europäischer Neuansiedlungsrahmen geschaffen wird, der von den Mitgliedstaaten leicht umgesetzt werden kann; fordert überdies die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit den afrikanischen Ländern, die mit Flüchtlingsbewegungen oder anhaltenden Krisensituationen konfrontiert sind, zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen, damit sie ihre Asylkapazitäten und Schutzsysteme verbessern können;
59. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre finanziellen Beiträge zu Treuhandfonds und anderen Instrumenten zur Förderung von integrativem und nachhaltigem Wachstum und zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen zu erhöhen und so dazu beizutragen, das Problem der Migration an der Wurzel zu packen; fordert ferner, dass die Kontrollfunktion des Europäischen Parlaments gestärkt wird, damit sichergestellt wird, dass die Migrationspartnerschaften und die Finanzierungsinstrumente mit der Rechtsgrundlage, den Prinzipien und den Verpflichtungen der EU in Einklang stehen;
60. fordert die EU und die AU auf, den Studenten-, Lehrer-, Unternehmer- und Wissenschaftleraustausch zwischen beiden Kontinenten zu fördern; begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Jugendfazilität für Afrika ins Leben zu rufen und den Anwendungsbereich von Erasmus+ und des Programms der EU zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erweitern; fordert eine Diskussion über die Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen afrikanischer Schulen und Universitäten durch die EU; stellt fest, dass die Sicherstellung einer zirkulären Migration für die nachhaltige Entwicklung und die Verhinderung der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte aus Afrika von grundlegender Bedeutung ist;
61. erkennt die besondere Stellung der Diaspora sowohl in den Aufnahmeländern als auch in den Herkunftsländern an, die beträchtliche Summen in letztere überweist und als Entwicklungspartner auf nationaler und regionaler Ebene fungiert; bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, dass die Diaspora als Informationsquelle dienen könnte, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten ist und den Gefahren der irregulären Migration sowie den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration in den Aufnahmeländern Rechnung trägt;
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62. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission der Afrikanischen Union, dem AKP-Rat sowie dem Panafrikanischen Parlament und dem Präsidium der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.
- [1] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
- [2] ABl. L 249 vom 27.9.2017, S. 1.
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0371.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0337.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0246.
- [6] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0437.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (5.9.2017)
für den Entwicklungsausschuss
zur EU-Afrika-Strategie: ein Ansporn für die Entwicklung
(2017/2083(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Fabio Massimo Castaldo
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass den politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu Afrika in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen für beide Seiten eine immer größere Bedeutung zukommt, und würdigt den Beitrag, der in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU zum Aufbau einer engeren Partnerschaft geleistet wurde; betont, dass auf der Grundlage dieser Errungenschaften und im Sinne einer gemeinsamen Trägerschaft und Verantwortung auf die Schaffung einer gerechten, nachhaltigen und für beide Seiten vorteilhaften Beziehung zu Afrika hingearbeitet werden muss, wobei die Unabhängigkeit und Souveränität der afrikanischen Staaten geachtet werden müssen; würdigt in diesem Zusammenhang die aktive Beteiligung und das Engagement der afrikanischen Staaten und der EU bei den jüngsten internationalen Foren, etwa den Verhandlungen über das Pariser Übereinkommen im Rahmen der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 21);
2. hebt hervor, dass die EU heute insgesamt der wichtigste ausländische Investor in Afrika und der wichtigste Partner in den Bereichen Handel, Entwicklung und humanitäre Hilfe ist, dass die meisten Heimatüberweisungen aus der EU getätigt werden, und dass die EU ein wesentlicher Garant für die Sicherheit auf dem Kontinent ist; erwartet angesichts der wichtigen Rolle, die die Entwicklung Afrikas für die EU und ihre strategischen Interessen spielt, dass das bevorstehende Gipfeltreffen AU-EU neue Impulse und Ideen für die Anpassung der Strategie an das sich rasch verändernde Umfeld liefern wird;
3. hebt hervor, dass es einer auf gemeinsamen Werten und Interessen beruhenden engeren und stärker politischen Partnerschaft zwischen der EU und Afrika bedarf, damit der Frieden gefördert wird, globale Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungsunsicherheit, Zugang zu Wasser, Umweltschädigung, nicht nachhaltige Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Bevölkerungswachstum, Verstädterung großer Städte, Jugendarbeitslosigkeit, Straffreiheit, das Erreichen der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, Terrorismus, Radikalisierung, organisiertes Verbrechen und Migrationsströme angegangen werden – und zwar auf der Grundlage der gemeinsamen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der sozialen Marktwirtschaft, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte – und eine auf Regeln beruhende Weltordnung, in der den Vereinten Nationen eine tragende Rolle zukommt, gefördert werden kann;
4. begrüßt, dass der Schwerpunkt des bevorstehenden Gipfeltreffens AU-EU auf die Jugend gelegt wurde, da dieses Thema aufgrund der demografischen Entwicklung auf beiden Kontinenten im Mittelpunkt der Beziehungen zwischen Afrika und Europa steht; weist darauf hin, dass die afrikanische Länder südlich der Sahara Prognosen zufolge bis zum Jahr 2035 rund 18 Millionen neue Arbeitsplätze jährlich schaffen müssen, damit Menschen, die zum ersten Mal einen Arbeitsplatz suchen, in den Arbeitsmarkt integriert und so schwerwiegende Folgen für die soziale Stabilität vermieden werden können; betont, dass in den afrikanischen Gesellschaften der Schaffung von Arbeitsplätzen und der wirtschaftlichen Entwicklung grundsätzlich Vorrang eingeräumt und die Bedeutung des Privatsektors stärker genutzt werden muss;
5. begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Jugendfazilität für Afrika ins Leben zu rufen und den Anwendungsbereich von Erasmus+ und des Programms der EU zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erweitern, um so die Zielländer dabei zu unterstützen, die Lücke zwischen den Erfordernissen und den Möglichkeiten des Arbeitsmarkts einerseits und den Qualifikationen von Absolventen andererseits zu schließen, wobei die Integration benachteiligter Gruppen gefördert werden sollte;
6. fordert, dass hochwertige Bildung – insbesondere für Mädchen – auf allen Ebenen stärker gefördert wird, und zwar mittels verbesserter bilateraler Programme und anhaltender Unterstützung von weltweiten Initiativen wie der Globalen Partnerschaft für Bildung; betont, wie wichtig es ist, verstärkt in Schulen, Hochschulen und Forschung zu investieren, Mobilitätspartnerschaften zu fördern, die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte zu stoppen, Programme wie Erasmus+ zu unterstützen und die Hochschulbildung mit Hilfe grenzübergreifender Programme und der Anerkennung von Qualifikationen zu harmonisieren;
7. weist erneut darauf hin, dass die Sicherheitsinteressen der EU noch nie so stark mit Afrika verflochten waren wie heutzutage; fordert, dass die EU Partner und regionale Organisationen in Afrika in den Bereichen Frieden, Sicherheit und Konfliktprävention stärker unterstützt, unter anderem mit Hilfe spezifischer Instrumente wie Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), Beiträgen zu polizeilichen und militärischen Missionen der Vereinten Nationen, EU-Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Friedensfazilität für Afrika, wodurch die Hilfe und Unterstützung geleistet werden, die zur weltweiten Bekämpfung des dschihadistischen Terrorismus und zur Förderung von Frieden und Sicherheit für die betroffenen Bevölkerungsgruppen notwendig sind; verweist auf die große Bedeutung früherer und gegenwärtiger GSVP-Missionen, wenn es darum geht, in Afrika die Piraterie zu bekämpfen, den Kapazitätsaufbau zu fördern und die maritime Sicherheit und den Grenzschutz zu stärken; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass GSVP-Missionen in Afrika weiterhin wirksam durchgeführt werden können;
8. hebt hervor, wie wichtig es ist, Sicherheit und Stabilität zu fördern, indem die Partner der EU dabei unterstützt werden, widerstandsfähigere staatliche und gesellschaftliche Strukturen zu errichten, etwa durch Kapazitätsaufbau, Reformen des Sicherheitssektors – mit einem Schwerpunkt auf verantwortungsvoller Führung in diesem Sektor –, parlamentarische Aufsicht und Rechenschaftspflicht und die Förderung von Tätigkeiten im Bereich der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) früherer Kämpfer;
9. fordert, dass die EU den zunehmend proaktiven Ansatz der Afrikanischen Union (AU) und der jeweiligen regionalen Organisationen im Hinblick auf die vollständige Umsetzung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur anhaltend unterstützt; fordert, dass die EU einen anfänglichen Beitrag zum Friedensfonds der AU für Aktivitäten im Bereich „Mediation und Diplomatie“ leistet;
10. weist darauf hin, dass Sicherheitsfragen und Entwicklungsziele besser integriert werden müssen, wenn es darum geht, die spezifischen Probleme fragiler Staaten anzugehen und die Entwicklung widerstandsfähigerer Staaten und Gesellschaften zu fördern, unter anderem durch Kapazitätsaufbau bei der Ernährungssicherheit – insbesondere in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben –, Anpassung an den Klimawandel, die Schaffung weiterer und besserer Arbeitsplätze – insbesondere für junge Menschen –, die Stärkung der Rolle der Frau und die Förderung von Bildung;
11. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Probleme bei der Staatsführung in Afrika unbedingt entschlossener angegangen werden müssen, damit gerechtere, stabilere und sicherere Gesellschaften geschaffen werden können; fordert Maßnahmen gegen die Usurpation von Staaten, bei der der Staat von oligarchischen Strukturen kontrolliert wird und Teile der Bürokratie den Staatshaushalt ausbeuten und sich selbst bereichern und die die Ursache vieler sozioökonomischer Probleme und politischer Konflikte in Afrika ist;
12. betont, dass bei der Verfolgung gemeinsamer Interessen und der Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen das Völkerrecht, die grundlegenden Werten der EU und das Ziel, die Demokratie sowie die gute Regierungsführung zu unterstützen und die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, in vollem Umfang gewahrt werden müssen; ist der Ansicht, dass diese Ziele, soweit möglich, in Zusammenarbeit mit anderen wichtigen wirtschaftlichen und politischen Akteuren in Afrika, etwa China und Indien, verfolgt werden sollten;
13. betont, dass die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ein unveräußerlicher Bestandteil des Engagements der Union für ihre Partner in Drittländern ist; fordert die EU auf, ihre Unterstützung für die Demokratie und die Förderung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Medienfreiheit und einer von Rechenschaftspflicht, Transparenz und Bürgernähe geprägten Staatsführung zu intensivieren, da es sich dabei um zentrale Elemente handelt, wenn es darum geht, ein stabiles und inklusives politisches, soziales und wirtschaftliches Umfeld in Afrika zu schaffen; fordert die EU auf, die Förderung eines eigenen afrikanischen Menschenrechtsinstruments zu intensivieren, etwa in Form der Afrikanischen Kommission für die Menschenrechte und Rechte der Völker oder des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Rechte der Völker;
14. fordert eine stärker strategische, pragmatischere, umfassendere und strukturiertere Herangehensweise an den politischen Dialog im Rahmen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou, bei dem ein größeres Augenmerk auf die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und die Kontakte zwischen den Menschen gelegt werden sollte; hebt die Bedeutung des politischen Dialogs gemäß Artikel 8 des Abkommens, der Einbeziehung der Wahrung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit als wesentliche Elemente des Abkommens gemäß Artikel 9 sowie der Klausel über angemessene Maßnahmen („appropriate measure clause“) gemäß Artikel 96 hervor; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen zum Cotonou-Abkommen bei Menschenrechtsdialogen einen strukturierteren und stärker strategischen Ansatz zu verfolgen, und zwar indem – nach dem Beispiel der Ausschüsse, die im Rahmen der Assoziierungsabkommen der EU gebildet wurden – ständige interparlamentarische Ausschüsse eingesetzt werden, die mit einem Mandat zur Überwachung der Umsetzung der wesentlichen Klauseln ausgestattet sind, damit der derzeitige Ansatz, bei dem es sich lediglich um eine Notlösung handelt, überwunden und ein umfassenderer systematischer Dialog begonnen werden kann;
15. betont, dass der Dialog, der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei einer Reihe von Themen wie der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, gerechten und wirksamen Steuersystemen, der Korruptionsbekämpfung, einer transparenten und rechenschaftspflichtigen öffentlichen Verwaltung, der Teilhabe der Zivilgesellschaft und der Bürger an der Entscheidungsfindung sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gefördert werden müssen;
16. erachtet eine wirksame Partnerschaft zwischen der EU und Afrika für unerlässlich, wenn es darum geht, die gemeinsamen Herausforderungen der Terrorismusbekämpfung, des Extremismus und der Radikalisierung anzugehen; weist erneut darauf hin, dass der Handel mit illegalen Waffen und Drogen und der Menschenhandel oft eine vorrangige Einkommensquelle für radikale und terroristische Organisationen in der Region darstellen; verweist mit Nachdruck auf die verheerenden Auswirkungen terroristischer Gruppen wie Daesh und Boko Haram für die dortige Bevölkerung und die langfristige wirtschaftliche Entwicklung; betont daher, dass die langfristige Zusammenarbeit bei der Sicherheit gefördert und die Investitionen in Bildungs- und Rehabilitationsprogramme erhöht werden müssen; betont, dass eine gut funktionierende Demokratie ein schlagkräftiges Instrument gegen Terrorismus darstellt und zu einer höheren Stabilität beiträgt;
17. betont, dass die grundlegenden Ursachen für Radikalisierung – etwa soziale Ausgrenzung, Armut und fehlende Bildung – angegangen und ein gezielter Dialog mit den afrikanischen Partnern über die Themen Sicherheit und Terrorismusbekämpfung geführt werden müssen, damit die tiefgreifenden Probleme, die zu Radikalisierung und terroristischen Handlungen führen können, an der Wurzel gepackt werden; hebt hervor, wie wichtig es ist, den interreligiösen Dialog zu verbessern, Initiativen zur Integration junger Menschen in die Gesellschaft zu unterstützen, terroristischer Propaganda – eingedenk der Rolle des Internets und der sozialen Medien bei Radikalisierungsprozessen – entgegenzuwirken, der Terrorismusfinanzierung Einhalt zu gebieten und die justizielle Zusammenarbeit zu stärken;
18. unterstreicht, dass sich anlässlich der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) Möglichkeiten ergeben, die Koordinierung der Nachbarschaftspolitik und die Politik gegenüber anderen afrikanischen Staaten zu verbessern, etwa durch die Einrichtung eines erweiterten Rahmens für die Zusammenarbeit; fordert daher, dass derlei thematische Rahmen eingerichtet werden, damit die Zusammenarbeit zwischen der EU, den Partnerländern aus der südlichen Nachbarschaft und den Drittstaaten in Afrika bei regionalen Themen wie Sicherheit, Energie und auch Migration gefördert wird;
19. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die Maßnahmen der EU-Außenpolitik wirksam umzusetzen, mit denen die tatsächlichen Ursachen der Migration angegangen und kriminelle, im Bereich des Menschenhandels tätige Organisationen wirksamer bekämpft werden können; fordert, dass die gemeinsamen Anstrengungen zur Umsetzung des Aktionsplans von Valletta, der auf einer fairen und wirklichen Partnerschaft mit den Herkunfts- und Transitländern außerhalb der EU gründet, verstärkt werden; weist darauf hin, dass beim neuen Partnerschaftsrahmen ein ausgewogener und ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden muss, und verweist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die große Bedeutung der demokratischen Kontrolle durch das Parlament; betont, dass der neue Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern keinesfalls zur einzigen Säule der EU-Maßnahmen im Bereich Migration werden darf und dass er über die enge Fokussierung auf den Grenzschutz hinausgehen und stattdessen auch Aspekte wie gerechtere Handelsbeziehungen, Bekämpfung des Klimawandels und illegaler Finanztransfers aus Afrika, die Einrichtung sicherer und legaler Migrationswege und die Einführung von Initiativen, mit denen Heimatüberweisungen kostengünstiger gestaltet werden können, umfassen sollte;
20. weist erneut darauf hin, dass die grundlegenden Ursachen für Migration unter anderem in Konflikten, schwacher Regierungsführung, instabilen Staatsgebilden, Menschenrechtsverstößen, Korruption, fehlender Rechtsstaatlichkeit, Straffreiheit, Ungleichheit, Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung, einer fehlenden Existenzgrundlage, Ressourcenmangel und im Klimawandel liegen;
21. ist der Ansicht, dass Afrika und Europa bei der Migration gemeinsame Interessen haben und eine gemeinsame Verantwortung tragen und dass es angesichts der Krise einer weltweiten Lösung bedarf, die auf geteilter Verantwortung, Einhaltung der Rechte von Migranten und dem Grundsatz der Nichtzurückweisung gründet, sowie darauf, dass die Staaten ihrer Pflicht nachkommen, die Migrationsströme in ihrem gesamten Hoheitsgebiet ordnungsgemäß zu verwalten, ihre Bürger wieder aufzunehmen und ihnen sämtliche Grundrechte zu gewähren, wenn es ihnen nicht gelingt, einen Aufenthaltstitel im Ausland zu erhalten;
22. betont, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den afrikanischen Ländern und der EU, insbesondere zwischen den Mittelmeeranrainern, ein wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen Menschenhandel und Schleuserkriminalität ist; spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, umfassende politische Rahmen und Rechtsrahmen einzuführen, die auf dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und den dazugehörigen Protokollen gründen;
23. weist darauf hin, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika nach wie vor auf einem niedrigen Niveau sind; erwartet, dass die im Zusammenhang mit der europäischen Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) eingegangenen Verpflichtungen, Investitionen in Afrika zu mobilisieren und inklusives und nachhaltiges Wachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, eingehalten werden, wodurch die Ursachen der Migration angegangen werden;
24. weist mit großer Besorgnis darauf hin, dass es in Teilen Afrikas an zentralstaatlicher Autorität mangelt – insbesondere beim Grenzschutz – und weist erneut darauf hin, dass dies die Bekämpfung von Terrorismus und Drogenhandel beeinträchtigt; betont, dass es daher einer engeren Zusammenarbeit beim Grenzschutz und bei der Migrationspolitik bedarf;
25. weist darauf hin, dass der regionalen, transregionalen und kontinentalen Integration im Hinblick auf Wachstum und Entwicklung in Afrika große Bedeutung, enormes Potential und Kräfte für einen Wandel innewohnen, und dass dem Handel, der Mobilität und der Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen keine Steine in den Weg gelegt werden dürfen; erachtet den Umstand, dass die Afrikanische Union inzwischen den gesamten afrikanischen Kontinent umfasst, als äußerst positiven Schritt hin zu einer panafrikanischen Integration, und begrüßt, dass das „Gipfeltreffen EU-Afrika“ in „Gipfeltreffen AU–EU“ umbenannt wurde;
26. weist darauf hin, dass sich die EU für die Stärkung des intraafrikanischen Handels, nachhaltiger Investitionen – sofern möglich in der jeweiligen Landeswährung – und der überregionalen, kontinentalen und globalen Dimension von Projekten und Programmen in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft, Umwelt, Hochschulbildung, IKT, Forschung und physische Infrastrukturnetze einsetzen muss;
27. vertritt die Auffassung, dass Projekte zur regionalen Integration, wie sie in Süd-, West- oder Ostafrika durchgeführt werden, derart unterstützt werden müssen, dass die panafrikanischen Integrationsprozesse im Rahmen der AU ergänzt und gestärkt werden; vertritt die Auffassung, dass die EU auf der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruhende strategische bilaterale Beziehungen zu den wichtigsten afrikanischen Staaten pflegen sollte, die als Führer und Wegbereiter der jeweiligen Integrationsprojekte fungieren; betont darüber hinaus, dass die Union für den Mittelmeerraum wieder ins Leben gerufen werden sollte, da es sich um ein Instrument zur Förderung der gemeinsamen Sicherheit und des Wohlstands in Nordafrika handelt;
28. würdigt die Bedeutung interparlamentarischer Beziehungen und ruft die afrikanischen Partner dazu auf, der interparlamentarischen Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und internationaler Ebene politische Priorität einzuräumen; verweist mit Nachdruck auf die konstruktive Rolle, die interparlamentarische Delegationen und regionale Parlamente spielen, wenn es darum geht die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika voranzubringen und gemeinsame Interessen und einen wirklichen Dialog auf Augenhöhe zu fördern; schlägt vor, enger mit den afrikanischen Parlamenten zusammenzuarbeiten, um sie in ihrer zentralen Rolle für die Demokratie zu stärken;
29. weist erneut darauf hin, dass Investitionen und Handel verantwortungsvoll gestaltet werden müssen, und dass es eines verantwortungsbewussten Privatsektors, der internationale Gesundheits-, Sicherheits-, Arbeits- und Umweltnormen erfüllt, sowie eines Geschäftsumfelds bedarf, das dauerhaftes Wirtschaftswachstum begünstigt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zu fördern, um zu verhindern, dass diese Normen nicht eingehalten werden oder dass europäische Unternehmen Menschenrechtsverletzungen verursachen bzw. diesen Vorschub leisten oder die Rechte schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Minderheiten, indigene Völker oder Frauen und Kinder verletzen, bzw. derartige Vorkommnisse zu untersuchen und ihnen Einhalt zu gebieten; fordert die Mitgliedstaaten der EU und der AU auf, sich aktiv an den im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen stattfindenden Verhandlungen über den Entwurf eines Vertrags über transnationale Unternehmen und Menschenrechte zu beteiligen und zu einem positiven Ausgang beizutragen;
30. fordert, dass die EU Afrika verstärkt bei den Themen Schuldenabbau und Schuldentragfähigkeit unterstützt, und betont, dass internationale Rechtsvorschriften erlassen und Kommissionen zur Schuldenprüfung eingerichtet werden müssen, die sich mit illegitimen Schulden befassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Auslandsschulden und Menschenrechte sowie die Grundsätze der Welthandelskonferenz (UNCTAD) für eine verantwortungsvolle staatliche Kreditvergabe und -aufnahme wirksam umzusetzen, indem sie rechtsverbindlich gemacht werden;
31. verweist auf den Mehrwert von Verkehrsinfrastrukturen bei der Förderung von Wirtschaft und Handel zwischen der EU und Afrika; verweist mit Nachdruck auf die strategische Bedeutung von Häfen und Flughäfen;
32. stellt fest, dass Afrika von einem schwerwiegenden Energiemangel betroffen ist, da 645 Millionen Menschen keinen Zugang zu bezahlbarer Elektrizität haben; vertritt die Auffassung, dass verstärkt auf nachhaltige Lösungen auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie Mini-Netz-Systeme und nicht ans Netz angeschlossene Systeme gesetzt werden sollte, und fordert die EU auf, die Partner in Afrika dabei zu unterstützen, die finanziellen, technischen und politischen Hürden, die diesen Prozess behindern könnten, zu überwinden; stellt fest, dass in der Leitungsstruktur des Energiesektors Verbesserungsbedarf herrscht und dass auf allen Ebenen – sowohl innerstaatlich als auch grenzübergreifend – öffentliche und private Investitionen in Energie aus erneuerbaren Quellen angeregt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass sich durch die neue EIP hervorragende Möglichkeiten in diesem Zusammenhang ergeben; fordert die EU auf, die afrikanische Initiative für erneuerbare Energie (AREI) weiter zu unterstützen, und begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine neue Forschungs- und Innovationspartnerschaft in den Bereichen Klimawandel und nachhaltige Energie ins Leben zu rufen;
33. verweist mit Nachdruck auf die Bedeutung kleiner Entwicklungsprojekte, die sich unmittelbar auf das Leben der Menschen auswirken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, derartige Projekte weiter zu unterstützen;
34. fordert die Kommission auf, wie in der entsprechenden gemeinsamen Mitteilung (JOIN(2014)0008) angekündigt, einen Legislativvorschlag für flankierende Maßnahmen zur Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten (Verordnung (EU) 2017/821)[1] vorzulegen;
35. weist darauf hin, dass wirksame Sozialversicherungssysteme eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die menschliche Sicherheit sicherzustellen, Konflikte zu vermeiden und die negativen Auswirkungen langwieriger Konflikte und Vertreibungen zu lindern; weist darauf hin, dass Frauen und Kinder besonders schwer unter gewaltsamen Konflikten und Vertreibung zu leiden haben;
36. weist darauf hin, dass Frauen bei der Entwicklung eine tragende Rolle zukommt, und vertritt die Auffassung, dass die Beteiligung von Frauen an der Staatsführung eine Voraussetzung für gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt, sozialen Zusammenhalt und gerechte demokratische Staatsführung ist; fordert, dass positive Maßnahmen ergriffen werden, mit denen dafür gesorgt wird, dass Fortschritte hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an der Gesellschaft – unter anderem in Schlüsselpositionen auf allen Ebenen – erzielt werden; fordert die afrikanischen Länder außerdem auf, eine stärkere Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern und zu unterstützen sowie alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz vorzubeugen;
37. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihren externen Entwicklungsprogrammen besonderes Augenmerk auf die Rechte von Frauen und Mädchen in Bezug auf Sexualität und Fortpflanzung zu legen;
38. fordert den EAD auf, die Gruppe der LGBTI-Personen in den Menschenrechtsdialog und den politischen Dialog mit afrikanischen Ländern einzubinden und die Menschen, die sich für die Rechte von LGBTI-Personen einsetzen, mit den entsprechenden Maßnahmen ausreichend zu unterstützen;
39. begrüßt, dass sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und die EU dazu verpflichtet haben, bei der Verhütung schwerer Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs fallen, in vollem Umfang zusammenzuarbeiten; fordert die EU auf, sich einer konstruktiven Diskussionen nicht zu verschließen, wenn Bedenken im Zusammenhang mit dem Römischen Statut geäußert werden, und die afrikanischen Länder weiterhin dabei zu unterstützen, Konflikte bei der Bekämpfung der Straffreiheit zu überwinden und Rechenschaftspflicht für internationale Verbrechen sicherzustellen;
40. weist mit Nachdruck darauf hin, dass sich anlässlich des Gipfeltreffens AU–EU die Möglichkeit ergeben wird, den Prioritäten der EU für die Beziehungen zu Afrika im Zeitraum nach dem Cotonou-Abkommen Nachdruck zu verleihen;
41. ist der Auffassung, dass Afrika, die Karibik und der Pazifikraum sehr unterschiedliche Regionen mit spezifischen Interessen und Problemen sind, die nicht einfach unter der übergreifenden Struktur des Cotonou-Abkommens zusammengefasst werden können; vertritt daher die Auffassung, dass man sich bei der künftigen Zusammenarbeit mit Afrika auf bestehende regionale und subregionale Organisationen, insbesondere die Afrikanischen Union, stützen sollte.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
30.8.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
54 7 5 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Lars Adaktusson, Petras Auštrevičius, Mario Borghezio, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Lorenzo Cesa, Andi Cristea, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Alyn Smith, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, Ivo Vajgl, Elena Valenciano, Hilde Vautmans, Anders Primdahl Vistisen, Boris Zala |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Elisabetta Gardini, Neena Gill, Ana Gomes, András Gyürk, Takis Hadjigeorgiou, Liisa Jaakonsaari, Marek Jurek, Urmas Paet, Mirosław Piotrowski, Miroslav Poche, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Janusz Zemke, Željana Zovko |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Seb Dance, Jean-Luc Schaffhauser, Marie-Pierre Vieu, Ivan Štefanec |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
54 |
+ |
|
ALDE |
Petras Auštrevičius, Iveta Grigule, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Urmas Paet, Jozo Radoš, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans |
|
ECR |
Anna Elżbieta Fotyga, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock, Anders Primdahl Vistisen |
|
EFDD |
Fabio Massimo Castaldo |
|
PPE |
Lars Adaktusson, Lorenzo Cesa, Michael Gahler, Elisabetta Gardini, András Gyürk, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Željana Zovko, Ivan Štefanec, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica |
|
S&D |
Andi Cristea, Seb Dance, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Neena Gill, Ana Gomes, Liisa Jaakonsaari, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Miroslav Poche, Elena Valenciano, Boris Zala, Janusz Zemke |
|
Verts/ALE |
Klaus Buchner, Barbara Lochbihler, Tamás Meszerics, Alyn Smith, Jordi Solé, Bodil Valero |
|
7 |
- |
|
EFDD |
James Carver |
|
GUE/NGL |
Takis Hadjigeorgiou, Sabine Lösing, Marie-Christine Vergiat, Marie-Pierre Vieu |
|
NI |
Georgios Epitideios, Janusz Korwin-Mikke |
|
5 |
0 |
|
ECR |
Marek Jurek, Mirosław Piotrowski |
|
ENF |
Mario Borghezio, Jean-Luc Schaffhauser |
|
GUE/NGL |
Sofia Sakorafa |
|
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. L 130 vom 19.05.2013, S. 1.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (27.9.2017)
für den Entwicklungsausschuss
zu dem Thema „Die EU-Afrika-Strategie: ein Ansporn für die Entwicklung“
(2017/2083(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Maria Arena
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass der Infrastrukturbedarf in Afrika auf 75 Mrd. EUR jährlich geschätzt wird und das Volumen des Verbrauchermarkts Konsumausgaben im Jahr 2020 ein Volumen von 1 000 Mrd. USD und die stetig steigenden ausländischen Direktinvestitionen 2020 ein Volumen von 144 Mrd. USD erreichen dürften, wobei sich die Bevölkerung in Afrika derzeit auf 1 Mrd. Menschen beläuft;
B. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Sicherheit und der Wohlstand Europas und Afrikas miteinander verbunden sind, und in der Erwägung, dass beide Kontinente die gemeinsamen Herausforderungen und Möglichkeiten zusammen angehen müssen;
C. in der Erwägung, dass ein investitionsfreundliches Umfeld geschaffen werden muss, mit dem in erster Linie Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit und Bildung ermöglicht werden;
D. in der Erwägung, dass der Anteil der Bevölkerung in extremer Armut in Afrika südlich der Sahara von 56 % im Jahr 1990 auf 43 % im Jahr 2012 zurückgegangen ist;
E. in der Erwägung, dass es bei der Wirtschaftsentwicklung und dem Wirtschaftswachstum große Unterschiede zwischen den Ländern Afrikas gibt, und in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen 33 der 47 der am wenigsten entwickelten Länder in Afrika liegen; in der Erwägung, dass mehr als 218 Millionen Menschen in Afrika in extremer Armut leben;
F. in der Erwägung, dass es sich bei Ausfuhren aus Afrika zum Großteil nach wie vor um Rohstoffe und nicht um verarbeitete Erzeugnisse handelt und dass die diesen Ländern oktroyierten Handelspräferenzen einen Großteil dieser Ausfuhren absorbieren; in der Erwägung, dass es durch den freien Marktzugang für die meisten afrikanischen Erzeugnisse möglich wird, die Kapazitäten der afrikanischen Länder zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Präsenz auf dem Weltmarkt zu steigern, wenn dieser Marktzugang durch Maßnahmen ergänzt wird, die auf eine nachhaltige und tragfähige Industrialisierung und eine hohe landwirtschaftliche Produktivität abzielen, die von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung sind;
G. in der Erwägung, dass die begünstigten Länder in Afrika durch den präferenziellen Zugang zum EU-Markt je nach ihrer Fähigkeit, diese Präferenzen auch tatsächlich zu nutzen, Spielraum für die Steigerung ihrer Ausfuhrleistung gewonnen haben;
H. in der Erwägung, dass verantwortungsvolle Staatsführung und Transparenz die Handelskosten senken und Handel, Investitionen und wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen; in der Erwägung, dass fairer und verantwortungsvoller Handel und ebensolche Investitionen dazu beitragen können, die 18 Millionen neuen Arbeitsplätze in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara zu schaffen, die nötig sind, um die wachsende Bevölkerung mit Arbeit zu versorgen, was auch für die EU von Vorteil wäre;
I. in der Erwägung, dass ein nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit Rohstoffen und natürlichen Ressourcen im Mittelpunkt der EU-Afrika-Strategie stehen und eine der Prioritäten bei der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union sein muss, womit insbesondere dazu beigetragen werden soll, gegen den sogenannten Fluch der Ressourcen vorzugehen bzw. ihm ein Ende zu setzen; in der Erwägung, dass Europäer und Afrikaner in dieser Hinsicht eine starke gemeinsame Position in den entsprechenden Gremien und auf internationalen Gipfeltreffen, etwa den G20-Gipfeltreffen und im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen oder der WTO, vertreten müssen;
J. in der Erwägung, dass die Schaffung des allgemeinen Zugangs zur Stromversorgung eine große Herausforderung für die Entwicklung Afrikas ist;
K. in der Erwägung, dass durch die bisherigen Maßnahmen weder die uneingeschränkte Teilnahme Afrikas am Welthandel noch die Beseitigung der Armut oder die Verringerung der Ungleichheiten in den Ländern Afrikas ermöglicht worden ist, und in der Erwägung, dass die meisten afrikanischen Länder immer noch großen Nutzen aus einer ausgeweiteten Teilnahme am Welthandel und deren potenziellen Vorteilen ziehen können;
L. in der Erwägung, dass in der Strategie „Handel für alle“ von 2015 die Verpflichtung der EU zur Schaffung rechtsverbindlicher und durchsetzbarer Maßnahmen für den Handel und eine nachhaltige Entwicklung festgelegt ist;
1. fordert die EU auf, die nachhaltige und inklusive Entwicklung in Afrika zu unterstützen und ihre Unterstützung auf Vorhaben mit tatsächlicher und positiver Wirkung zu konzentrieren, was die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze für Männer und Frauen, den Kampf gegen die Armut, die Förderung der menschlichen Entwicklung und den Umweltschutz angeht, wobei gleichzeitig Wert auf positive Auswirkungen auf ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, einen vorteilhaften, auf Werten und Regeln beruhenden Waren- und Dienstleistungshandel, die Industrialisierung und den Kapazitätsaufbau, auf hochwertige und vorhersehbare Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Verwaltung der öffentlichen Finanzen im Interesse einer verbesserten Steuergerechtigkeit, eine transparente Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, insbesondere in den Bereichen Bergbau und Energie, und die Bekämpfung von Korruption und illegalen Kapitalflüssen aus Afrika sowie auf die Durchsetzung der Menschenrechte, die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit gelegt und gleichzeitig zu Stabilität und Sicherheit beigetragen werden muss; betont insbesondere, dass der Schwerpunkt der Initiativen der EU auf der Mobilisierung der Privatwirtschaft lag, auf die 90 % der Arbeitsplätze in den Entwicklungsländern entfallen;
2. fordert die EU auf, ihre entwicklungsorientierte Handelspolitik zu intensivieren und mehr Finanzmittel für Handelshilfeprogramme und technische Unterstützung sowie Initiativen zum Aufbau von Kapazitäten bereitzustellen, was für die afrikanischen Länder und insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder von entscheidender Bedeutung ist, damit sie die Vorteile der Handelspräferenzen der EU voll ausschöpfen können; fordert ferner, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Umsetzung ihrer Programme koordinieren, damit die Handelshilfeprogramme eine möglichst große Wirkung zeitigen; begrüßt in diesem Zusammenhang das Inkrafttreten des WTO-Handelserleichterungsabkommens im Februar 2017, mit dem die Vereinfachung der Zollverfahren und damit die Senkung der Handelskosten erreicht werden soll;
3. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Kohärenz ihrer handelsbezogenen Hilfsprogramme zu verstärken sowie die Synergien mit ihren investitionspolitischen Maßnahmen in Afrika zu erhöhen;
4. ist der Auffassung, dass WPA, die größtenteils von den Parlamenten der betroffenen Länder unterstützt werden, das Potenzial haben, zu einem wichtigen Instrument zur Förderung der regionalen Entwicklung und der Einbeziehung Afrikas in den Welthandel zu werden, sofern sie ordnungsgemäß umgesetzt und von geeigneten Strukturmaßnahmen begleitet werden;
5. hebt hervor, dass die Beziehungen zwischen der EU und Afrika in einem fair und ausgewogen gestalteten Rahmen als gleichberechtigte Partnerschaft definiert sein und auf gegenseitiger Achtung und der Anerkennung der Interessen zur Förderung der Menschenrechte und der Umsetzung der Ziele für die nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen beruhen müssen;
6. fordert die Kommission auf, die Integration der afrikanischen Länder in den globalen und regionalen Handel durch den Aufbau kritischer Infrastrukturen, den Zugang zu Energie, zu Finanzdienstleistungen und zu kaufmännischer Ausbildung zu fördern;
7. fordert die Kommission auf, die afrikanischen Länder bei der Entwicklung und der Integration in die Wirtschaftswelt zu unterstützen, auch durch Hilfe beim Aufbau globaler und regionaler Wertschöpfungsketten, damit verschiedene Länder in die Herstellung von Zwischen- und Endprodukten eingebunden werden können; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, das Bestreben Afrikas zur Schaffung der Kontinentalen Freihandelszone, in deren Rahmen die lokalen Einkommensunterschiede abnehmen werden, zu fördern, die wirtschaftliche Diversifizierung und den Technologietransfer zu unterstützen, zu einer möglichst intensiven Beteiligung Afrikas am internationalen Handel beizutragen und weiterhin mit den betroffenen Länder zusammenzuarbeiten, damit dieses Ziel auch erreicht wird; räumt ein, dass trotz der wesentlichen Bedeutung der Maßnahmen der EU zur Unterstützung der afrikanischen Länder das politische Engagement dieser Länder für das Erreichen solcher Ziele natürlich weiterhin eine wichtige Voraussetzung ist;
8. besteht darauf, dass die EU auch künftig bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Handelsstrategien gegenüber Afrika durchgehend den unterschiedlichen Entwicklungsstufen der afrikanischen Länder und Regionen sowie deren unterschiedlichen Erwartungen Rechnung trägt und zu diesem Zweck gezielte, spezifische Handelspräferenzen oder -maßnahmen annimmt, womit zum Ausbau der Produktions- und Weiterverarbeitungskapazitäten sowie zur regionalen Integration und zur Förderung landwirtschaftlicher Kleinbetriebe, die nachhaltig wirtschaften beigetragen wird, indem die lokalen Lebensmittel auf den lokalen Märkten gefördert werden; betont ferner, dass im Rahmen von Handelsabkommen oder einseitigen Handelsabkommen zwischen der EU und afrikanischen Ländern oder regionalen Zusammenschlüssen stets für hinreichend asymmetrische Liberalisierungspläne, den Schutz im Aufbau befindlicher Industriezweige, entwicklungsfördernde Ursprungsregeln und wirksame Schutzklauseln gesorgt werden muss;
9. ist der Auffassung, dass durch die wirksame Umsetzung des WTO-Abkommens über Handelserleichterungen und die Vereinfachung und Transparenz der Zollverfahren dazu beigetragen wird, dass der Handel zwischen Europa und Afrika zunimmt, was insbesondere KMU förderlich sein und Innovationen bewirken wird;
10. fordert, dass sich die EU in ihrer Handels- und Investitionspolitik auf die Stärkung der Privatwirtschaft, die Förderung von Innovationen, die Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmertum sowohl in Europa als auch in Afrika konzentriert und dass alle politischen Maßnahmen, die gegenüber Afrika durchgeführt werden, den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und der sozialen Verantwortung entsprechen;
11. vertritt die Ansicht, dass öffentlich-privaten Partnerschaften bei der wirtschaftlichen Entwicklung eine maßgebliche Rolle zukommt, da durch sie die Privatwirtschaft dynamischer wird und Synergieeffekte zwischen institutionellen Akteuren und Wirtschaftsbeteiligten gefördert werden; ist der Auffassung, dass ihnen daher im Rahmen dieser Strategie Vorrang eingeräumt werden sollte;
12. fordert, dass die europäischen Entwicklungs- und Investitionsprojekte in Afrika auf Eigenverantwortung beruhen, damit die begünstigten Länder ihre eigenen Entwicklungsmodelle kontrollieren;
13. erwartet, dass die EU im Hinblick auf ihren Dialog mit Afrika künftig strategische Kooperationspläne ausarbeitet;
14. fordert die EIB und die Kommission auf, insbesondere im Rahmen der Investitionsoffensive in Projekte mit hohem Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen und in prioritäre Bereiche wie saubere Energien, Infrastruktur, Gesundheit und medizinische Forschung zu investieren;
15. betont, dass die Unterstützung von Investitionsvorhaben von der wirtschaftlichen Rentabilität und den zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen abhängig gemacht werden sollte, mit dem Ziel, den Handel auf dem afrikanischen Markt sowie mit Drittländern und -regionen zu stärken sowie die Verarbeitungsmöglichkeiten der Industrie in afrikanischen Ländern zu verbessern;
16. weist darauf hin, dass die Investitionspolitik der EU, insbesondere wenn öffentliche Mittel betroffen sind, zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen muss; weist darauf hin, dass die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und öffentlich-privaten Partnerschaften verbessert werden müssen, damit die Finanzströme, die Schuldentragfähigkeit und der Mehrwert ihrer Projekte für die nachhaltige Entwicklung wirksam nachverfolgt und beobachtet werden können;
17. ist der Auffassung, dass die digitale Entwicklung Wachstumsmöglichkeiten für Afrika bieten kann, z. B. über den elektronischen Handel oder den Zahlungsverkehr über Mobiltelefone, und dass die entwicklungspolitischen Maßnahmen der Europäischen Union und Afrikas zur Verbesserung des Zugangs zur Stromversorgung und zum Internet auf dem afrikanischen Kontinent beitragen müssen;
18. fordert, dass für Transparenz gesorgt wird, was Handelsverträge angeht, sowie eine umfassende Beteiligung aller einschlägigen Interessenträger – einschließlich der Zivilgesellschaft der betroffenen Länder – an künftigen Verhandlungen und an der Umsetzung der Abkommen, über die derzeit verhandelt wird, wobei diese Beteiligung über förmliche Anhörungen erfolgen sollte;
19. fordert, dass die Grundsätze der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung vollständig in die Handelsbeziehungen der EU mit Afrika integriert werden, was die Eingliederung durchsetzbarer Klauseln zur Förderung des Handels und der nachhaltigen Entwicklung in allen EU-Handelsabkommen mit den afrikanischen Ländern beinhaltet und im Einklang mit der von der Kommission im Rahmen ihrer Strategie „Handel für alle“ eingegangenen Verpflichtung steht;
20. begrüßt die Anstrengungen, die die EU in den vergangenen Jahren unternommen hat, um die soziale Verantwortung der Unternehmen zu fördern; fordert die EU auf, auch künftig drauf hinzuwirken, dass Unternehmen für die von ihnen begangenen Menschenrechtsverletzungen und für Umweltkriminalität umfassend zur Rechenschaft gezogen werden; ist in diesem Zusammenhang auch der Ansicht, dass die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Bestandteil aller künftigen Abkommen zwischen den afrikanischen Staaten und der EU sein sollten, und fordert beide Seiten auf, diese bei der Überarbeitung der bereits bestehenden Abkommen zu berücksichtigen; fordert die EU ferner auf, die Sorgfaltspflicht wirksam zu fördern, um dafür zu sorgen, dass die globalen Lieferketten nachhaltig sind;
21. erwartet darüber hinaus die Entwicklung einer Strategie für die Bekämpfung von Korruption und illegaler Kapitalflucht aus Afrika und besteht darauf, dass die Entwicklung der regionalen afrikanischen Märkte künftig berücksichtigt wird;
22. hält es für wesentlich, dass die Bedeutung der Rolle der Frau für die wirtschaftliche Entwicklung und die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaften sowohl in Europa als auch in Afrika in die EU-Afrika-Strategie aufgenommen wird und entsprechende Projekte durchgeführt werden.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
25.9.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 2 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Tiziana Beghin, Santiago Fisas Ayxelà, Eleonora Forenza, Karoline Graswander-Hainz, Heidi Hautala, France Jamet, Bernd Lange, David Martin, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler, Jan Zahradil |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Klaus Buchner, Edouard Ferrand, Agnes Jongerius, Sajjad Karim, Sander Loones, Paul Rübig, Jarosław Wałęsa |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Massimiliano Salini, Bogdan Brunon Wenta |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
32 |
+ |
|
ALDE |
Hannu Takkula |
|
ECR |
Emma McClarkin, Jan Zahradil, Sajjad Karim. Sander Loones |
|
EFDD |
Tiziana Beghin, William (The Earl of) Dartmouth |
|
GUE/NGL |
Anne-Marie Mineur, Eleonora Forenza, Helmut Scholz |
|
PPE |
Adam Szejnfeld, Bogdan Brunon Wenta, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Iuliu Winkler, Jarosław Wałęsa, Laima Liucija Andrikienė, Massimiliano Salini, Paul Rübig, Santiago Fisas Ayxelà, Tokia Saïfi, Viviane Reding |
|
S&D |
Agnes Jongerius, Alessia Maria Mosca, Bernd Lange, David Martin, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Karoline Graswander-Hainz, Maria Arena, Sorin Moisă |
|
Verts/ALE |
Heidi Hautala, Klaus Buchner |
|
2 |
- |
|
ENF |
Edouard Ferrand, France Jamet |
|
0 |
0 |
|
– |
– |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (29.9.2017)
für den Entwicklungsausschuss
zu dem Thema „EU-Afrika-Strategie: ein Ansporn für die Entwicklung“
(2017/2083(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Cécile Kashetu Kyenge
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass Afrika und die EU durch Fragen von Migration und Mobilität miteinander verbunden sind und sich mit gemeinsamen Herausforderungen konfrontiert sehen, die die Sicherheit und die Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten und grenzüberschreitenden Kriminalität betreffen; in der Erwägung, dass diese Probleme gemeinsam und sachdienlich angegangen werden müssen;
1. betont, dass mit der EU-Afrika-Strategie – sobald sie umgesetzt wird – auf alle Aspekte der Themen Migration, internationaler Schutz sowie Flucht und Vertreibung eingegangen werden sollte, wobei der Schwerpunkt auf den Grundsätzen der Solidarität, der Partnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung sowie auf der gegenseitigen Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte liegen sollte;
2. stellt fest, dass das Klima der Unsicherheit, das im Zusammenhang mit den Konflikten in Afrika vorherrscht, die verantwortungsvolle Staatsführung beeinträchtigt und ein für Wachstum, Beschäftigung, Investitionen und Entwicklung ungünstiges Umfeld schafft; unterstreicht, dass demokratische und transparente staatliche Strukturen, Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die verantwortungsvolle Staatsführung von größter Bedeutung für die Entwicklung der Länder Afrikas sind; ist der Auffassung, dass Afrika ein wichtiger Partner auf der internationalen Bühne ist und dass die EU die Zusammenarbeit und den politischen Dialog mit dem afrikanischen Kontinent ausweiten sollte, indem sie ihren afrikanischen Partnern auf einer Grundlage des gegenseitigen Vertrauens Verantwortung überträgt; betont, dass die EU mit ihrer Entwicklungsfinanzierung und ‑hilfe die nachhaltige Entwicklung und die verantwortungsvolle Staatsführung in afrikanischen Ländern fördern sollte; fordert eine engere und stärker politisch geprägte Partnerschaft zwischen der EU und Afrika und einen gesonderten Finanzrahmen hierfür;
3. betont, dass bei der EU-Afrika-Strategie die Möglichkeit gegeben sein muss, dass der großen Vielfalt der Länder Afrikas Rechnung getragen wird und die Strategie folglich an die Besonderheiten der einzelnen Partnerländer angepasst wird;
4. erkennt an, dass es zwischen den verschiedenen Ländern des afrikanischen Kontinents Unterschiede in der Entwicklung gibt; fordert die EU auf, vor allem im Wege bilateraler Abkommen und regionaler Strategien mit strategischen Partnern und führenden Ländern zusammenzuarbeiten, die in Afrika ein politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Umfeld herstellen können, das Wachstum und Entwicklung begünstigt, damit die tieferliegenden Ursachen für die Migrationsbewegungen zwischen Afrika und Europa bekämpft werden können;
5. ist der Ansicht, dass die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika zwar auch im Mittelpunkt der europäischen Entwicklungshilfe und der Maßnahmen stehen sollte, die auf dem afrikanischen Kontinent getroffen werden, dass aber die Länder Afrikas und ihre Staats- und Regierungschefs weiterhin die Hauptverantwortung für die Zukunft ihres eigenen Kontinents tragen; vertritt daher die Auffassung, dass die EU die Bemühungen der afrikanischen Staats- und Regierungschefs unterstützen sollte, damit ein stabiles und gedeihliches Umfeld in Afrika und eine Zusammenarbeit begünstigt werden, die auf gemeinsamen Interessen im Hinblick auf Frieden, Sicherheit und verantwortungsvolle Regierungsführung beruhen;
6. weist darauf hin, dass Migration und Mobilität innerhalb Afrikas sowie zwischen Afrika und der EU für beide Kontinente von Nutzen sind und dass ein ganzheitlicher Ansatz beim Thema Migration und Mobilität wesentlich ist, wenn nachhaltige Entwicklung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Menschenrechte gefördert werden sollen; fordert die Kommission auf, neue Mobilitäts- und Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Partnerländern zu schließen;
7. stellt fest, dass die Bevölkerung Afrikas 2050 voraussichtlich 2,4 Milliarden vornehmlich junger Menschen ausmachen wird[1]; begrüßt das Bestreben, den Schwerpunkt im Rahmen der Partnerschaft zwischen Afrika und der EU auf die Jugend zu legen; hält die EU dazu an, von jungen Menschen angeregte Initiativen zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten intensiver zu ermitteln und zu unterstützen und ihre Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas im Bereich der Bekämpfung der Militarisierung von Kindern, der Verstümmelung weiblicher Genitalien, der Zwangsheirat und aller sonstigen Verstöße gegen die Kinderrechte auszuweiten; weist darauf hin, dass jeder zehnte Studierende weltweit, der nicht in seinem Heimatland studiert, Afrikaner ist und die Hälfte dieser afrikanischen Studierenden nach Europa kommt; hält es für geboten, dass ein Schwerpunkt auf den Austausch von Wissen gelegt wird, damit eine Abwanderung hochqualifizierter Kräfte aus Afrika unter allen Umständen verhindert werden kann;
8. fordert insbesondere, dass die Richtlinie (EU) 2016/801 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit zugunsten afrikanischer Studierender umgesetzt wird;
9. stellt fest, dass gewaltsame Konflikte, Verfolgung, Ungleichheit, Verstöße gegen die Menschenrechte, Terrorismus, repressive Regime, Naturkatastrophen, Klimaänderungen und chronische Armut in den vergangenen Jahren zu Wanderungsbewegungen und einer Zunahme der Migration nach Europa geführt haben; weist nichtsdestoweniger darauf hin, dass die internationale Migration in Afrika weniger als 35 Millionen Menschen betrifft, während über 85 % der Wanderungsbewegungen innerhalb Afrikas stattfinden; betont, dass die universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten auch für Flüchtlinge und Migranten gelten;
10. weist darauf hin, dass die meisten Flüchtlinge und Migranten von Entwicklungsländern aufgenommen werden und dass die Wanderungsbewegungen in erster Linie innerhalb dieser Länder und unter ihnen erfolgen; betont, dass die Sozialsysteme der betreffenden Länder vor großen Herausforderungen stehen, durch die der Schutz einer immer größeren Zahl abgewanderter Menschen erheblich beeinträchtigt werden könnte;
11. weist insbesondere darauf hin, dass Menschen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion bzw. Weltanschauung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmalen unter Gewalt und Verfolgung zu leiden haben, was den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und Grundfreiheiten zuwiderläuft, die Entwicklung behindert und gewaltige Flüchtlings- und Migrationsströme auslöst;
12. hält Terrorismus für eine globale Bedrohung des regionalen Friedens und der regionalen Stabilität, der nachhaltigen Entwicklung und der inneren Sicherheit, die mit abgestimmten Maßnahmen der nationalen Regierungen, regionaler und internationaler Organisationen und der Einrichtungen der EU angegangen werden muss; weist darauf hin, dass organisierte Kriminalität, Geldwäsche, Drogenhandel, illegaler Artenhandel und Piraterie unzweifelhaft den Staaten Afrikas schaden; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Afrika-Strategie, damit Straffreiheit verhindert wird sowie Rechtsstaatlichkeit und die Ausweitung der Kapazitäten von Polizei und Justiz gefördert werden, sodass der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren erleichtert wird, die Finanzierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität verhindert, bekämpft und abgewehrt wird und diese verfolgt werden; ist der Ansicht, dass die Strategie zur Terrorismusbekämpfung außerdem Maßnahmen zur Vorbeugung der Radikalisierung umfassen sollte, die insbesondere bei jungen Menschen zu gewaltsamem Extremismus in Afrika und Europa führt;
13. weist darauf hin, dass die Mobilität und die Freizügigkeit nicht nur hochqualifizierter Menschen innerhalb Afrikas sowie zwischen Afrika und der EU durch den Dialog über Migration und Mobilität EU-Afrika erleichtert werden sollten, und zwar auf der Grundlage eines gut gesteuerten und auf Rechten beruhenden Ansatzes, der die Stärkung sicherer und legaler Möglichkeiten für die Einwanderung umfasst; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Familienzusammenführungen zu erleichtern;
14. fordert erneut, dass die legalen Wege für Personen, die internationalen Schutzes bedürfen, verbessert werden; fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, in Anbetracht der Gesamtzahl von Flüchtlingen, die in afrikanischen Ländern untergekommen sind, zahlreichen Flüchtlingen einen Neuansiedlungsplatz anzubieten; fordert in diesem Zusammenhang, dass ein europäischer Neuansiedlungsrahmen geschaffen wird, der von den Mitgliedstaaten leicht umgesetzt werden kann und mit dem Anreize für die EU und ihre Mitgliedstaaten gesetzt werden, eine entscheidende und beispielhafte Rolle bei der Neuansiedlung weltweit zu übernehmen; erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass sie alle erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stellen und einen Plan zur Öffnung neuer und sicherer Routen für Asylsuchende und insbesondere für schutzbedürftige Personen an den Botschaften und Konsulaten der EU in den Herkunfts- oder Transitländern ausarbeiten sollten;
15. fordert überdies die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit den afrikanischen Ländern, die mit Flüchtlingsbewegungen oder anhaltenden Krisensituationen konfrontiert sind, zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen, damit sie ihre Asylkapazitäten und Schutzsysteme verbessern können; weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit bei Migration und Asyl stets darauf ausgerichtet sein muss, die Wahrung der Prinzipien grundlegender Rechte zu fördern, die für die Migrations- und Asylpolitik der EU gelten;
16. weist darauf hin, dass potenziellen Migranten möglichst viele Informationen über die Gefahren, die mit den irregulären Migrationsrouten verbunden sind, aber auch über die Aussichten, die sich ihnen in der EU vor allem im Hinblick auf Beschäftigung und Ausbildung bieten, zur Verfügung gestellt werden müssen;
17. weist darauf hin, dass im Anschluss an die am 19. September 2016 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten und unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen bis 2018 zwei Globale Pakte zu Migration bzw. Flüchtlingen ausgearbeitet werden sollen und dass der Dialog zwischen Afrika und der EU im Vorfeld intensiviert werden sollte, damit nach Möglichkeit gemeinsame Prioritäten ermittelt werden können;
18. unterstreicht, dass eine Rückkehr nur im Anschluss an die Bewertung jedes Einzelfalls stattfinden kann, bei der die Rechte des Betroffenen uneingeschränkt geachtet werden, und dass jeglicher Versuch einer Zurückweisung von Migranten an der Grenze dem EU-Recht und dem Völkerrecht zuwiderläuft; ist der Ansicht, dass die Rückkehr von Migranten ausschließlich sicher durchgeführt werden sollte, dass eine freiwillige Rückkehr gegenüber einer Rückführung bevorzugt werden sollte und dass die Wiedereingliederung von Migranten systematisch angegangen werden sollte;
19. fordert im Kampf gegen die Schleusung von Migranten und den Menschenhandel eine wirksame, gestärkte und systematische Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten, die eine starke und wirkliche Neuansiedlungspolitik sowie Finanzermittlungen umfasst; fordert die EU und die Länder Afrikas auf, ihre Zusammenarbeit und ihre Bemühungen zu intensivieren, damit dem Menschenhandel und der Schleusung von Menschen zwischen den beiden Kontinenten ein Ende gesetzt wird;
20. stellt fest, dass die afrikanische Diaspora auf der ganzen Welt sowohl im Hinblick auf Geldüberweisungen als auch auf nichtfinanzielle Werte ein strategisches Potenzial besitzt, wenn es um die Fähigkeit geht, Frieden, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung und soziale Stabilität aufzubauen und zu fördern; hält es für geboten, dass diese Diaspora-Gemeinschaften eingebunden werden und an Entwicklungsprojekten beteiligt werden, damit sichergestellt ist, dass sie zur Wirksamkeit der entwicklungspolitischen Strategien beitragen;
21. weist nachdrücklich darauf hin, dass afrikanische Staats- und Regierungschefs zugesagt haben, sich für mehr Wachstum, Entwicklung, Wohlstand und verantwortungsvolle Staatsführung auf dem afrikanischen Kontinent bis 2063 einzusetzen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Entwicklungsländer zu unterstützen, damit sie auf lange Sicht angelegte Strategien ergreifen können, bei denen das Recht auf Freizügigkeit sowie das Recht auf Bildung, Gesundheit und Beschäftigung gewahrt werden; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) in ihren Bemühungen um die Bekämpfung des Klimawandels unterstützen müssen, damit verhindert wird, dass sich das Elend in diesen Ländern weiter verschlimmert;
22. empfiehlt, weitere Bemühungen im Hinblick auf die Umsetzung des Aktionsplans von Valletta zu unternehmen, damit auf beiden Seiten des Mittelmeers eine menschenwürdige und nachhaltige Migrationssteuerung erzielt wird; weist darauf hin, dass Initiativen wie der Rabat-Prozess und der Khartum-Prozess, die darauf ausgerichtet sind, den Dialog und die Zusammenarbeit in Migrationsfragen zu stärken, von besonderer Bedeutung sind;
23. fordert eine umfassendere parlamentarische Kontrolle der mit Drittländern abgeschlossenen Arbeitsvereinbarungen sowie der externen Kooperationsmaßnahmen der einschlägigen Agenturen der EU.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.9.2017 |
|
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 2 6 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Philipp Albrecht, Heinz K. Becker, Malin Björk, Michał Boni, Caterina Chinnici, Rachida Dati, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Laura Ferrara, Lorenzo Fontana, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Sophia in ‘t Veld, Dietmar Köster, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Roberta Metsola, Louis Michel, Péter Niedermüller, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Marie-Christine Vergiat, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Marina Albiol Guzmán, Anna Hedh, Lívia Járóka, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jean Lambert, Gilles Lebreton, Angelika Mlinar, Emil Radev, Christine Revault d’Allonnes Bonnefoy, Jaromír Štětina |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Andrea Bocskor, Maurice Ponga, Cristian Dan Preda |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
41 |
+ |
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ALDE |
Nathalie Griesbeck, Sophia in ‘t Veld, Louis Michel, Angelika Mlinar, Cecilia Wikström |
|
ECR |
Branislav Škripek, Helga Stevens |
|
EFDD |
Laura Ferrara |
|
PPE |
Heinz K. Becker, Andrea Bocskor, Michał Boni, Rachida Dati, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Kinga Gál, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Lívia Járóka, Barbara Kudrycka, Roberta Metsola, Maurice Ponga, Cristian Dan Preda, Jaromír Štětina, Traian Ungureanu |
|
S&D |
Caterina Chinnici, Tanja Fajon, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Cécile Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Péter Niedermüller, Soraya Post, Christine Revault d’Allonnes Bonnefoy, Birgit Sippel, Josef Weidenholzer |
|
VERTS/ALE |
Jan Philipp Albrecht, Jean Lambert, Judith Sargentini |
|
2 |
- |
|
ENF |
Lorenzo Fontana, Gilles Lebreton |
|
6 |
0 |
|
GUE/NGL |
Marina Albiol Guzmán, Malin Björk, Cornelia Ernst, Marie-Christine Vergiat |
|
PPE |
Emil Radev |
|
S&D |
Dietmar Köster |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] Vereinte Nationen, Weltbevölkerungsprognose, 2015.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.10.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 5 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Beatriz Becerra Basterrechea, Ignazio Corrao, Nirj Deva, Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Maria Heubuch, György Hölvényi, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Vincent Peillon, Maurice Ponga, Lola Sánchez Caldentey, Eleftherios Synadinos, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská, Joachim Zeller, Željana Zovko |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Marina Albiol Guzmán, Thierry Cornillet, Brian Hayes, Cécile Kashetu Kyenge, Florent Marcellesi |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
France Jamet |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
19 |
+ |
|
ALDE |
Beatriz Becerra Basterrechea, Thierry Cornillet, Paavo Väyrynen |
|
ECR |
Nirj Deva, Eleni Theocharous |
|
PPE |
Brian Hayes, György Hölvényi, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Maurice Ponga, Bogdan Brunon Wenta, Joachim Zeller, Željana Zovko |
|
S&D |
Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Cécile Kashetu Kyenge, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Vincent Peillon |
|
5 |
- |
|
EFDD |
Ignazio Corrao |
|
ENF |
France Jamet |
|
GUE/NGL |
Marina Albiol Guzmán, Lola Sánchez Caldentey |
|
NI |
Eleftherios Synadinos |
|
3 |
0 |
|
PPE |
Anna Záborská |
|
Verts/ALE |
Maria Heubuch, Florent Marcellesi |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung