BERICHT über den Jahresbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

13.11.2017 - (2017/2121(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: David McAllister


Verfahren : 2017/2121(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0350/2017
Eingereichte Texte :
A8-0350/2017
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Jahresbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

(2017/2121(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,

–  gestützt auf die Artikel 21 und 36 des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur politischen Rechenschaftspflicht,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) von 2016 über eine Globale Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des EAD von 2017 mit dem Titel „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“,

–  unter Hinweis auf die wichtigsten Grundsätze der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf die Souveränität und die territoriale Integrität der Staaten sowie die Unverletzlichkeit der Grenzen, die von allen teilnehmenden Ländern gleichermaßen respektiert werden,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 12. Dezember 2011 mit dem Titel „Menschenrechte und Demokratie im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU – ein wirksamerer Ansatz“ (KOM(2011)0886),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A8-0350/2017),

Einleitung

1.  ist davon überzeugt, dass kein Mitgliedstaat in der Lage ist, die Herausforderungen, mit denen wir heutzutage konfrontiert sind, alleine zu meistern; unterstreicht, dass ein gemeinsames Vorgehen auf EU-Ebene der wirksamste Weg ist, um Europas Interessen zu wahren, seine Werte zu verteidigen, in der Welt mit einer Stimme zu sprechen und als einflussreicher globaler Akteur aufzutreten und seine Bürger und die Mitgliedstaaten vor den zunehmenden Bedrohungen ihrer Sicherheit, u. a. im globalen digitalen Bereich, zu schützen; ist besorgt über die Sicherheitsarchitektur der EU, die angesichts der anhaltenden und täglich neuen Herausforderungen nach wie vor fragil und fragmentiert ist und in der ein „hybrider Frieden“ zu einer unbefriedigenden Realität geworden ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen und den Wünschen der europäischen Bürger zu entsprechen, die mehrfach betont haben, dass eine auf den Grundwerten und den Menschenrechten beruhende Außen- und Sicherheitspolitik der EU eine der wichtigsten und notwendigsten Politiken der EU ist; ist der Ansicht, dass es höchste Zeit ist, dass die Mitgliedstaaten konkrete Werkzeuge, Instrumente und Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einsetzen, damit die EU auf externe Konflikte und Krisen reagieren, die Kapazitäten der Partner aufbauen und die Europäische Union schützen kann;

2.  erinnert an das Bekenntnis der EU zur Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die sich an den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts orientiert; ist der Auffassung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten mit einer Stimme sprechen und ihrer Botschaft Gehör verschaffen müssen, damit sie diesem Bekenntnis gerecht werden und zur weltweiten Stärkung der Menschenrechte und der Demokratie beitragen können;

3.  ist der Auffassung, dass die EU sowohl als wirksamer, glaubwürdiger und wertebasierter globaler Akteur auftreten muss, der in der Lage ist, zu handeln und einen wirksamen Dialog mit anderen globalen Akteuren zu führen – was impliziert, dass sie mit einer Stimme spricht, gemeinsam handelt und ihre Ressourcen auf strategische Prioritäten ausrichtet –, um den Herausforderungen, denen sie gegenübersteht, und insbesondere den Bedrohungen der Sicherheit erfolgreich begegnen und sie bewältigen zu können;

4.  weist erneut darauf hin, dass die außenpolitischen Maßnahmen der EU in sich stimmig sein und auf die anderen Politikbereiche, die eine außenpolitische Dimension aufweisen, abgestimmt sein müssen, und dass damit die in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele verfolgt werden müssen;

5.  ist der Ansicht, dass die wichtigsten Etappenziele für die Europäische Union, um den Erwartungen ihrer Bürger gerecht zu werden, in Folgendem bestehen:

–  koordinierte Bewertung der schweren Bedrohungen und Herausforderungen innerhalb der EU sowie eine koordinierte Strategie, wie dagegen vorzugehen ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Verhinderung von Radikalisierung, die zu einer Anwerbung durch terroristische Gruppen führen kann,

–  Konsolidierung und Vertiefung des europäischen Projekts und des auswärtigen Handelns der EU, u. a. durch Stärkung der Zusammenarbeit der EU und ihrer Kapazitäten im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich Informationskriegführung,

–  Zusammenarbeit mit Ländern, Partnern und internationalen Organisationen und Institutionen zum Schutz des Friedens unter eindeutig definierten und sorgfältig festgelegten Voraussetzungen zur Stärkung der auf Regeln beruhenden, globalen politischen und wirtschaftlichen Ordnung, einschließlich des Menschenrechtsschutzes, und Zusammenarbeit mit Partnern, um eine führende Rolle bei der Aussöhnung, Friedensstiftung, Friedenserhaltung und erforderlichenfalls Friedenserzwingung zu spielen;

Koordinierte Bewertung der schweren Bedrohungen und Herausforderungen: Auseinandersetzung mit dem derzeitigen politischen und sicherheitspolitischen Umfeld

6.  betont, dass die Gewährleistung der Sicherheit der EU-Bürger und der Unverletzlichkeit des Territoriums der EU, die Stabilisierung der Nachbarschaft, insbesondere in den westlichen Balkanstaaten mit besonderem Augenmerk auf mehr Sichtbarkeit der EU in dieser Region, die Förderung von Reformen zur Wahrung einer auf Regeln beruhenden, kooperativen politischen und wirtschaftlichen internationalen Ordnung, die Bekämpfung der Ursachen bewaffneter Konflikte und die Verbesserung der Politik der Konfliktverhütung, der friedlichen Konfliktlösung und des Dialogs mit pluralistischen Demokratien, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen, wesentliche Voraussetzungen für die Stabilität der EU sind; fordert eine aktivere Public Diplomacy der EU und eine bessere Sichtbarkeit der von der EU durchgeführten Projekte;

7.  ist der Ansicht, dass in einem zunehmend konfliktgeladenen und instabilen internationalen Umfeld nur mit einer Kombination aus effektivem Multilateralismus, gemeinsamer „Soft Power“ und einer glaubwürdigen „Hard Power“ den großen sicherheitspolitischen Herausforderungen, insbesondere der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Verletzung der Sicherheitsordnung in Europa, dem Terrorismus, den Konflikten in der östlichen und der südlichen Nachbarschaft, Stellvertreterkriegen, hybrider Kriegsführung und Informationskriegführung, einschließlich digitaler Aggression, und der Unsicherheit im Bereich der Energieversorgung begegnet werden kann; hebt hervor, dass zu diesen Herausforderungen auch die Flüchtlingskrisen in ihrer humanitären Dimension, die Bewältigung des aggressiven Verhaltens Nordkoreas, die Verletzung des Völkerrechts durch Russland und Chinas wachsende Militärmacht gehören, denen man nur durch eine starke diplomatische Reaktion begegnen kann;

8.  ist der Auffassung, dass eine wirksamere gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in erster Linie von der Festlegung gemeinsamer strategischer Prioritäten und Visionen abhängt; ist der Ansicht, dass es notwendig ist, die Ursachen der Instabilität – die aufgrund gescheiterter oder fragiler Staaten weit verbreitet ist – und der erzwungenen und irregulären Migration zu bekämpfen, nämlich Armut, wirtschaftliche Chancenlosigkeit, fehlender Zugang zu Bildung, soziale Ausgrenzung, bewaffnete Konflikte, undemokratische und ineffiziente Regierungsführung, Korruption, Klimawandel, zunehmendes Sektierertum, drohende Radikalisierung und Verbreitung extremistischer Ideologien; weist darauf hin, dass in dem auf dem Gipfeltreffen von Valletta angenommenen Aktionsplan eine gemeinsame Verantwortung der Herkunfts-, Transit- und Zielländer gefordert wird; unterstreicht, wie wichtig es ist, das Geschäftsmodell der Schleusernetze zu zerschlagen;

9.  betont, dass gegen autokratische und nepotistische Tendenzen vorgegangen werden muss, demokratische Kräfte stärker unterstützt werden müssen und der islamistische Terrorismus in der südlichen Nachbarschaft und in den Nachbarländern unserer Nachbarländer und Partner stärker bekämpft werden muss, und dass diejenigen Gruppen ins Visier genommen werden müssen, die versuchen, Unionsbürger für den Kampf für ihre extremistische Sache zu gewinnen; erinnert daran, dass die Sahelzone und andere damit verbundene geografische Gebiete von vorrangiger Bedeutung sind, um die Sicherheit in der Europäischen Union zu gewährleisten; betont erneut, dass die EU, die USA und andere internationale Partner aufeinander abgestimmte diplomatische Bemühungen entfalten müssen, um mit Akteuren in der Region wie der Türkei, den Golfstaaten und dem Iran an einer klaren Positionierung gegen religiösen Extremismus und Terrorismus zu arbeiten und eine gemeinsame Strategie zur Bewältigung dieser globalen Herausforderung in Einklang mit der auf VN-Ebene eingegangenen Verpflichtung zur Wahrung des Völkerrechts und der universellen Werte festzulegen; ist der Ansicht, dass diese diplomatischen Bemühungen durch die breite Palette anderer Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen, flankiert werden sollten, einschließlich derjenigen zur Verbesserung der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen, die der Schaffung und Erhaltung des Friedens förderlich sind;

10.  ist der Ansicht, dass die Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus mit der Wahrung der universellen Menschenrechte Hand in Hand gehen sollte; betont, dass die EU der finanziellen Unterstützung von Radikalisierung und Terrorismus durch Staaten entgegenwirken und diese verurteilen muss, vor allem wenn dabei von der EU als Terrororganisationen eingestufte Gruppierungen unterstützt werden; betont, dass die Zusammenarbeit mit unseren Partnern, die Erfahrung mit der Bekämpfung des Terrorismus haben, intensiviert werden muss;

11.  betont, dass eine tragfähige Lösung der Syrien-Krise nur im Rahmen des bestehenden VN-Rahmens erreicht werden kann und auf einer alle Seiten einbeziehenden, von Syrien selbst gesteuerten politischen Lösung unter Einbeziehung aller relevanten Akteure basieren muss; hält an seiner Forderung an alle Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen fest, ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit der Krise gerecht zu werden; unterstützt die Forderung des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Syrien an die Garantiestaaten, die für eine Feuerpause sorgen, sofort etwas zu unternehmen, damit die Waffenruhe eingehalten wird;

12.  begrüßt die im April 2017 angenommene Syrien-Strategie der EU, die unter anderem die Ausweitung der Sanktionen auf in die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen involvierte Personen vorsieht; spricht sich für eine weitere Ausweitung der Sanktionen gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, aus; betont, dass alle, die für Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; wiederholt seine Aufforderung an die EU und ihre Mitgliedstaaten, zusammen mit ihren Partnern auszuloten, ob bis zu einer erfolgreichen Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs nicht ein Kriegsverbrechertribunal für Syrien eingerichtet werden sollte; unterstreicht, dass die EU deutlich machen muss, dass sie den Wiederaufbau Syriens nach dem Konflikt uneingeschränkt unterstützt;

13.  fordert alle beteiligten Parteien innerhalb und außerhalb Libyens auf, sowohl das am 17. Dezember 2015 unterzeichnete Libysche politische Abkommen als auch den im Zuge dessen eingesetzten Präsidialrat zu unterstützen, der die einzige von der internationalen Gemeinschaft und von den Vereinten Nationen anerkannte Autorität ist; betont, dass die Lösung der Libyen-Krise eine Voraussetzung für die Stabilität im Mittelmeerraum ist; hebt die Bedeutung der südlichen Nachbarländer der EU hervor und unterstreicht, dass ein Raum des Friedens, des Wohlstands, der Stabilität und der Integration Europa-Mittelmeer verwirklicht werden muss; betont, dass es die Zweistaatenlösung im israelisch-palästinensischen Konflikt nachdrücklich unterstützt, mit einem unabhängigen, demokratischen, lebensfähigen und zusammenhängenden palästinensischen Staat, der Seite an Seite mit dem sicheren Staat Israel in Frieden und Sicherheit lebt; betont, wie wichtig es ist, für Kohärenz der EU-Politik in Bezug auf eine Besetzung oder Annektierung von Gebieten zu sorgen;

14.  begrüßt die anhaltende erfolgreiche Umsetzung des von der EU-3+3 mit dem Iran vereinbarten Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans (JCPOA) durch alle Parteien; betont, dass die weitere uneingeschränkte Umsetzung dieses Abkommens durch alle Parteien von entscheidender Bedeutung für die weltweiten Bemühungen um Nichtverbreitung von Kernwaffen und Konfliktlösung im Nahen Osten ist; betont, dass es sich bei dem JCPOA um ein multilaterales Abkommen handelt, das durch eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gebilligt wurde und nicht einseitig geändert werden kann; hebt das sicherheitspolitische Risiko hervor, das von dem iranischen Programm für ballistische Flugkörper ausgeht, und unterstreicht, dass die Resolution 2231 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen uneingeschränkt umgesetzt werden muss, in der der Iran aufgefordert wird, keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern durchzuführen, die Kernwaffen zum Einsatz bringen können, einschließlich Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie;

15.  stellt fest, dass das US-Finanzministerium offiziell seine der Terrorismusbekämpfung dienende Liste der „Specially Designated Nationals“ aktualisiert und das Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) darin aufgenommen hat;

16.  bringt seine tiefe Besorgnis über die anhaltende humanitäre Katastrophe im Jemen zum Ausdruck; betont erneut, dass es keine militärische Lösung für den langwierigen Konflikt im Jemen geben kann, und unterstützt die Bemühungen der EU und der Vereinten Nationen zur Erreichung eines Waffenstillstands und zur Schaffung der Grundlagen für Friedensverhandlungen; ist der Ansicht, dass sich die EU dafür einsetzen muss, dass das Fortbestehen der ethnisch-religiösen Minderheiten im Nahen Osten und insbesondere im Irak und in Syrien sichergestellt wird;

17.  verurteilt, dass Russland wiederholt von seinem Vetorecht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Gebrauch gemacht hat, und ist der Ansicht, dass Russland die internationalen Bemühungen um Frieden und Konfliktbewältigung in Syrien und allgemein in der südlichen Nachbarschaft der Union untergräbt;

18.  stellt fest, dass weitere Anstrengungen unternommen werden sollten, um legale Migration und Mobilität auch auf bilateraler Ebene möglich zu machen, indem eine gut gesteuerte Mobilität zwischen und innerhalb von Kontinenten sowie politische Maßnahmen zur Förderung legaler Wege für die Migration gefördert werden und gleichzeitig illegale Netzwerke bekämpft werden, die von schutzbedürftigen Menschen profitieren; hebt die diesbezüglichen Anstrengungen einzelner Mitgliedstaaten hervor und hält es für wesentlich, die legalen und sicheren Zugangswege nach Europa zu stärken; bedauert in diesem Zusammenhang, dass es an einer wirklichen, ausgewogenen und glaubwürdigen europäischen Migrations- und Asylpolitik mangelt, was durch die anhaltende Krise im Mittelmeerraum deutlich wird, und fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, entsprechend etwas zu unternehmen;

19.  ist fest davon überzeugt, dass ein neuer Ansatz in Bezug auf die Beziehungen der EU zu ihren östlichen Nachbarn vonnöten ist; vertritt die Ansicht, dass die Unterstützung der Länder, die näher an die EU heranrücken möchten, in der Außenpolitik der EU oberste Priorität genießen muss; ist der Auffassung, dass die Verlängerung der gegen Einzelpersonen und Körperschaften in Russland verhängten Sanktionen ein unvermeidliches Ergebnis des Versäumnisses ist, die Vereinbarungen von Minsk umzusetzen, und hält die Umsetzung der Vereinbarungen durch alle Seiten nach wie vor für die Grundlage einer dauerhaften politischen Lösung des Konflikts im Osten der Ukraine;

20.  betont, dass die Möglichkeit kooperativerer Beziehungen mit Russland von der uneingeschränkten Achtung der europäischen Sicherheitsordnung und des Völkerrechts durch Russland abhängt; drängt darauf, dass sich die EU die Option weiterer abgestufter Sanktionen offen hält, wenn Russland weiterhin gegen das Völkerrecht verstößt; bekennt sich erneut zur Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine und sämtlicher Länder der östlichen Partnerschaft innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen; betont, dass der Beschluss Russlands vom 21. März 2014 über die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation völkerrechtlich nach wie vor illegal ist, und bedauert den darauf folgenden Beschluss der russischen Staatsorgane, allen Bewohnern der Krim russische Pässe aufzuzwingen; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Rat auf, eine aktivere und wirksamere Rolle bei der Lösung langwieriger und eingefrorener Konflikte zu spielen;

21.  bedauert die mehrfachen Verletzungen des Völkerrechts durch Russland und dessen hybride Kriegsführung; erkennt jedoch an, dass die Möglichkeit eines durchdachten und kohärenten selektiven Engagements und eines Dialogs mit Russland in Bereichen von gemeinsamem Interesse besteht, um die Rechenschaftspflicht und die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen; unterstreicht, dass die Möglichkeit einer künftigen Zusammenarbeit zur Lösung globaler Krisen aufrechterhalten und gefördert werden muss, wenn ein direktes oder indirektes Interesse der EU an der Förderung der Werte der EU oder eine Gelegenheit dazu besteht;

22.  ist der Auffassung, dass normalisierte Beziehungen sowohl für die EU als auch für Russland eine Notwendigkeit darstellen und dass bei jeder künftigen Strategie der EU gegenüber Russland ein verstärktes Engagement und eine verstärkte Unterstützung für die östlichen Partner der EU hervorgehoben werden sollte; betont, dass die EU die Tür für eine Vertiefung der bilateralen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland offen halten sollte, sofern Russland sich an das Völkerrecht und die unterzeichneten Abkommen hält und sein zunehmend aggressives Auftreten gegenüber seinen Nachbarn und Europa einstellt;

23.  bekräftigt erneut, dass Souveränität, Unabhängigkeit und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten Schlüsselprinzipien der europäischen Sicherheitsordnung sind, die für alle Staaten gelten; verurteilt daher uneingeschränkt die Aggression Russlands in der Ukraine, einschließlich der illegalen Annektierung der Krim und des von Russland geförderten Konflikts in der Ostukraine; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auffordern, zu verlangen, dass Russland seine Aggression einstellt und alle politischen Gefangenen freilässt; fordert eine aktivere und wirksamere Rolle der internationalen Gemeinschaft bei der Lösung des Konflikts sowie die Unterstützung sämtlicher Bemühungen um eine dauerhafte friedliche Lösung unter Wahrung der Einheit, Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine, insbesondere durch die Stationierung – mit Zustimmung der ukrainischen Behörden – einer friedensschaffenden und friedenserhaltenden Mission auf dem gesamten Hoheitsgebiet;

24.  betont erneut, dass es einer strategischen Neuausrichtung auf die westlichen Balkanstaaten bedarf, wobei die EU ihre Ambitionen in der Region weiterverfolgen sollte, da so eine glaubwürdige Erweiterungspolitik der EU auf der Grundlage der Kopenhagener Kriterien neue Impulse erhielte und die Rechtsstaatlichkeit und die Widerstandsfähigkeit der staatlichen Institutionen gestärkt würden; ist der Auffassung, dass die Stabilität der westlichen Balkanstaaten weiterhin eine der wichtigsten Prioritäten sein muss; fordert verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der sozioökonomischen und politischen Bedingungen in der Region; ist davon überzeugt, dass die europäische Integration und die regionale Aussöhnung das beste Mittel zur Bewältigung der Gefahren aufgrund destabilisierender ausländischer Einmischung und Einflüsse, der Finanzierung großer salafistischer und wahhabitischer Netzwerke und der Rekrutierung ausländischer Kämpfer, organisierter Kriminalität, großer Staatskonflikte, Desinformation und hybrider Bedrohungen sind; betont die Notwendigkeit, sich weiterhin für die Förderung hocheffizienter politischer Gesellschaften in der Region einzusetzen;

25.  betont erneut, dass die Türen der EU für eine Mitgliedschaft offen stehen, sobald diese Kriterien vollständig erfüllt wurden; begrüßt die jüngsten als Teil des Berlin-Prozesses und auf dem Gipfeltreffen von Triest unternommenen Anstrengungen, der Konvergenz der westlichen Balkanländer im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft zusätzlichen Schwung zu verleihen; bekräftigt erneut, dass der Umsetzung wichtiger institutioneller und politischer Reformen in den westlichen Balkanländern besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung zuteilwerden sollte, und fordert die Kommission auf, erneut die Möglichkeit einer zusätzlichen Mittelzuweisung für das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) als einem der wichtigsten Instrumente zur Unterstützung der Umsetzung dieser Reformen zu prüfen;

26.  weist darauf hin, dass bei der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) auch benachbarte Drittländer einbezogen werden müssen; fordert eine stärkere Unterstützung der Nachbarn unserer Nachbarn auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Interessen, um globale Probleme anzugehen und gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen; betont, dass die Mitgestaltungsmacht und der Schutz von Frauen, schutzbedürftigen sozialen Gruppen und Minderheiten gefördert werden müssen, insbesondere in Afrika, wo eine enge Zusammenarbeit zwischen europäischen und lokalen kleinen und mittleren Unternehmen in Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft und die Unterstützung beim Aufbau demokratischer, transparenter und effizienter Institutionen sowie die Förderung einer regelbasierten globalen Ordnung notwendig sind;

27.  hält die internationale Zusammenarbeit und entwicklungspolitische Maßnahmen für wesentliche Instrumente zur Erreichung dieser Ziele und fordert nachdrücklich, dass die EU-Mittel transparenter, besser, effizient und wirksam zugeteilt und verwendet und stärkere Synergien mit anderen internationalen Organisationen entwickelt werden; unterstreicht, dass auf die erheblichen Sicherheitsbedrohungen in Afrika reagiert werden muss, um die Terrorgefahr abzuwenden, die von terroristischen Gruppierungen ausgeht, dafür zu sorgen, dass keine Einzelpersonen angeworben werden, radikale Ideologien zu bekämpfen und sich mit der Frage der Herstellung von Energieversorgungssicherheit mithilfe umweltfreundlicher und nachhaltiger Energiequellen bei gleichzeitiger Förderung von netzunabhängigen Lösungen zu befassen;

28.  verurteilt nachdrücklich jeden Versuch von amtierenden Präsidenten, durch Verletzung, Umgehung oder unrechtmäßige Änderung von Wahlgesetzen und insbesondere der Verfassung an der Macht zu bleiben; verurteilt gleichermaßen jede Strategie zur Abschaffung oder Umgehung von Amtszeitbeschränkungen; fordert alle Regierungen nachdrücklich auf, Maßnahmen zur Sicherstellung von Transparenz und Integrität im gesamten Wahlprozess zu ergreifen und alle notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen zur Verhinderung von Betrug oder anderen rechtswidrigen Verhaltensweisen zu treffen; bringt in diesem Zusammenhang seine Besorgnis über die politischen Krisen und die damit zusammenhängenden Gewalttaten und Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere in den Ländern der Region der Großen Seen, zum Ausdruck; bekräftigt seine Überzeugung, dass es starker Wahlbeobachtungsmissionen und erforderlichenfalls finanzieller, technischer und logistischer Unterstützung als Mittel zur Verwirklichung fairer, glaubwürdiger und demokratischer Wahlprozesse bedarf;

29.  spricht sich für die Entwicklung einer kohärenten und schlagkräftigen Strategie für die Sahel-Region aus, mit der die Verbesserung der Regierungsführung und der Rechenschaftspflicht und Rechtmäßigkeit staatlicher und regionaler Institutionen, die Erhöhung der Sicherheit, die Bekämpfung der Radikalisierung und des Menschen-, Waffen- und Drogenschmuggels sowie die Stärkung der Wirtschafts- und Entwicklungspolitik erreicht werden soll;

30.  bekräftigt die Notwendigkeit, die Strategie für die Beziehungen zwischen der EU und Asien zu aktualisieren; bringt in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für eine stärkere Zusammenarbeit im Rahmen der Asien-Europa-Treffen, auch in Bezug auf deren parlamentarische Dimension, zum Ausdruck; befürwortet die Förderung einer engeren regionalen Zusammenarbeit und vertrauensbildende Maßnahmen in Südasien im Hinblick auf einen Abbau der Spannungen zwischen Indien und Pakistan; empfiehlt die Fortsetzung der Unterstützung für Friedensvermittlung durch die EU im Friedensprozess unter afghanischer Führung und Eigenverantwortung; betont, dass die Bewahrung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in der Region Asien-Pazifik von grundlegendem Interesse für die EU und ihre Mitgliedstaaten ist; hält die Ausarbeitung einer aktualisierten Strategie der EU für die Region Nordostasien in Anbetracht der andauernden militärischen Aufrüstung durch die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) und ihres aggressiven und unverantwortlichen Auftretens für wesentlich und dringend erforderlich; verurteilt die Waffentests und Provokationen der DVRK und ihre wiederholten Verstöße gegen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen; fordert nachdrücklich, dass die EU ihren diplomatischen Einfluss nutzt, um Druck auf die DVRK auszuüben, um ihre Führer dazu zu bewegen, auf Massenvernichtungswaffen zu verzichten; fordert die Mobilisierung aller diplomatischen Instrumente einschließlich Sanktionen, um eine Eskalation dieser Krise zu verhindern; fordert die unumkehrbare Entfernung aller Kernwaffen von den koreanischen Halbinsel mit friedlichen Mitteln und die uneingeschränkte Umsetzung aller einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen;

31.  betont, dass die Bewahrung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in der Region Asien-Pazifik von grundlegendem Interesse für die EU und ihre Mitgliedstaaten ist; fordert alle Parteien auf, Meinungsverschiedenheiten auf friedlichem Wege auszuräumen und von Alleingängen zur Änderung des Status quo abzusehen, was auch für das Ost- und Südchinesische Meer und die Meerenge von Taiwan gilt, damit die regionale Sicherheit gewährleistet bleibt; bekräftigt, dass es die wirksame Mitwirkung Taiwans in den internationalen Organisationen und an internationalen Aktivitäten unterstützt;

32.  erinnert daran, dass Lateinamerika mit der EU gemeinsame Werte und Grundsätze und das Vertrauen in einen wirksamen Multilateralismus teilt, und ist der Auffassung, dass die Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika wichtig ist und gestärkt werden sollte, um die großen globalen Herausforderungen gemeinsam anzugehen; bringt seine tiefe Besorgnis über die Angriffe auf Angehörige der Justiz und auf demokratisch gewählte Oppositionspolitiker und führende Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft in Venezuela zum Ausdruck; betont, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, das Vorgehen gegen Korruption, Fortschritte in Richtung Demokratie und die Grundfreiheiten und Menschenrechte Eckpfeiler einer stärkeren Integration und Kooperation mit Lateinamerika und der Karibik sind;

33.  bekräftigt seine Unterstützung für den Friedensprozess in Kolumbien, der für die Zukunft der Kolumbianer und die Stabilisierung in der Region von wesentlicher Bedeutung ist; verlangt, dass alle Vermögenswerte der FARC, einschließlich des aus dem Drogenschmuggel stammenden Vermögens, für die Entschädigung der Opfer des Konflikts verwendet werden;

Konsolidierung und Vertiefung des europäischen Projekts durch verbesserte Kapazitäten der EU

34.  fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, sich bei jeder geeigneten Gelegenheit auf ein umfassendes Konzept der EU zu verständigen, und ist der Ansicht, dass in allen Politikbereichen der EU, insbesondere in den Bereichen humanitäre Hilfe, Landwirtschaft, Entwicklung, Handel, Energie, Klimaschutz, Wissenschaft, Cybersicherheit und Abwehr von Cyberangriffen, im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU – unter Berücksichtigung der Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung – kohärent, koordiniert, schlüssig und strukturiert vorgegangen werden sollte, um sich das kollektive politische Gewicht der EU zunutze zu machen; ist der Ansicht, dass die Energieversorgungssicherheit, die Achtung der Menschenrechte und die Klimaschutzdiplomatie nach wie vor wichtige einander ergänzende Aspekte der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU sind, die als Teil des umfassenden Konzepts der EU angegangen werden müssen, und dass die Energieunion weiter vorangebracht werden sollte;

35.  ist sich der möglichen schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels auf die regionale und globale Stabilität bewusst, da Auseinandersetzungen über Gebiete, Nahrungsmittel, Wasser und andere Ressourcen im Zusammenhang mit der globalen Erwärmung Volkswirtschaften schwächen, die regionale Sicherheit bedrohen und Ursache von Migrationsströmen sind; fordert ferner die EU und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, auf welche Weise Strategien zur Anpassung an den Klimawandel in die militärische Planung auf nationaler und europäischer Ebene einbezogen werden können und was als geeignete Fähigkeit, Priorität und Reaktion angesehen würde;

36.  betont, dass die Zukunft der europäischen Verteidigungskooperation durch die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten, erheblich beeinträchtigt wird, und fordert, dass sich die EU und das Vereinigte Königreich weiterhin als wichtige internationale Partner engagieren, um die europäische Sicherheit aufrechtzuerhalten; betont, dass die Präsidentschaftswahlen in den Vereinigten Staaten zu Unsicherheit in der transatlantischen Partnerschaft geführt haben, und hebt hervor, dass ein Gegengewicht für die Verteidigung der EU und die Schaffung einer strategischen Autonomie erforderlich sind;

37.  vertritt die Ansicht, dass die EU die Sicherheit ihrer Energieversorgung erhöhen sollte und ihre derzeitige Abhängigkeit von Erdöl- und Erdgaslieferungen autoritärer Regime unverzüglich verringern sowie mittelfristig vollständig beenden sollte, um die Durchsetzungsfähigkeit, Wirksamkeit und Werteorientiertheit ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu stärken;

38.  betont, dass das derzeitige Beschlussfassungsverfahren für die GASP auf der Grundlage der Einstimmigkeit im Rat der EU das Haupthindernis für ein wirksames und rechtzeitiges außenpolitisches Handeln der EU darstellt; ist der Auffassung, dass die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit auch für die GASP angewendet werden sollte; vertritt die Ansicht, dass die EU-Organe ihre Fähigkeit zur Antizipierung von Krisen und Konflikten verbessern müssen, und zwar unter anderem durch eine Abschätzung der kurz- und langfristigen Folgen ihrer politischen Maßnahmen und durch die Hinwendung zu den Ursachen der Probleme; ist der Ansicht, dass die EU in der Lage sein muss, rascher und wirkungsvoller auf die Entwicklung von Krisen zu reagieren, und dass sie größeres Augenmerk darauf richten sollte, Konflikte zu verhindern, indem sie in erster Linie in einem frühen Stadium auf zivile Instrumente zurückgreift; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, sich den Empfehlungen des Parlaments folgend den Grundsatz der Schutzverantwortung zu eigen zu machen; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Partnerländern und den internationalen Organisationen vertieft werden muss, und betont, wie wichtig ein wirksamer Informationsaustausch und die Koordinierung von Präventivmaßnahmen sind;

39.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr zu unternehmen, um die Fähigkeit der EU zur Bewältigung hybrider Bedrohungen und Bedrohungen aus dem Cyberraum zu stärken, die Fähigkeit der EU und ihrer Partnerländer zur Bekämpfung gefälschter Nachrichten und Desinformation weiter zu verbessern, klare Kriterien zu entwickeln, die das Erkennen von gefälschten Nachrichten erleichtern, mehr Ressourcen bereitzustellen und die „Stratcom Task Force“ in ein vollwertiges Referat innerhalb des EAD umzuwandeln; fordert in diesem Zusammenhang dazu auf, gemeinsame, umfassende Kapazitäten und Methoden der Risikoanalyse und Schwachstellenbeurteilung zu entwickeln sowie die Widerstandsfähigkeit der EU zu festigen und ihre Fähigkeiten im Bereich der strategischen Kommunikation auszubauen; betont die Rolle der unabhängigen – herkömmlichen und digitalen – Medien bei der Förderung von kultureller Vielfalt und interkulturellen Kompetenzen sowie die Notwendigkeit, diese als Quelle glaubwürdiger Informationen, insbesondere in der EU und in ihrer Nachbarschaft, zu stärken, und betont, dass gemeinsame Fernseh- und Radiostationen der EU weiterentwickelt werden sollten; fordert die Kommission auf, sich mit dem EAD und den Mitgliedstaaten über diese Fragen besser abzustimmen;

40.  ist der Auffassung, dass die Kraft Europas in seiner Fähigkeit liegt, eine Wertegemeinschaft und die Achtung der Vielfalt an Kulturen zu stärken, die alle Europäerinnen und Europäer miteinander verbindet; ist der Ansicht, dass die EU in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle als Förderer der Demokratie, der Freiheit, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Chancengleichheit spielt und dass sie weiterhin ihre Werte außerhalb der EU propagieren sollte; erinnert daran, dass die Menschenrechte integraler Bestandteil der GASP sind und eine grundlegende Bedingung der Außenpolitik sein sollten, und dass diese Politik kohärent und von Prinzipien getragen sein muss; hebt hervor, dass die Kulturdiplomatie zu einem wesentlichen Teil des auswärtigen Handelns der EU werden sollte, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Programm Erasmus+ auszuweiten und die Entwicklung einer ehrgeizigen Wissenschaftsdiplomatie zu fördern; fordert eine engere Koordinierung mit ​der UNESCO und dem Welterbekomitee sowie mit nichtstaatlichen Akteuren und Organisationen der Zivilgesellschaft als wichtigen Partnern der EU;

41.  weist darauf hin, dass in der Resolution 1820 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 19. Juni 2008 festgestellt wurde, dass Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt ein Kriegsverbrechen bzw. ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen oder ein Tatbestandsmerkmal des Völkermordes erfüllen können und dass Frauen in bewaffneten Konflikten humanitären Schutz genießen müssen;

42.  vertritt die Ansicht, dass die Schaffung einer starken Verteidigungsindustrie die technologische Unabhängigkeit der EU stärkt; fordert die Entwicklung der zur Verbesserung der Internetsicherheit benötigten industriellen und technologischen Ressourcen, unter anderem durch die Förderung eines Binnenmarkts für Produkte im Bereich der Internetsicherheit; fordert eine erhebliche Aufstockung der Finanzmittel und des Personals in den EU-Organen zur Verbesserung der Internetsicherheit der EU und ihrer Fähigkeit, Cyberangriffe abzuwehren; betont, dass die Abwehr von Cyberangriffen in das auswärtige Handeln und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik eingebettet werden und die Fähigkeit zur Identifizierung von Cyberkriminalität verbessert werden muss;

43.  stellt fest, dass Informationskriegsführung und Cyberkriegführung, die auf EU-Mitgliedstaaten und andere westliche Länder gerichtet sind, ein Versuch sind, politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen gezielt zu destabilisieren und zu diskreditieren; weist darauf hin, dass die Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten, die NATO-Mitglieder sind, durch Artikel 5 des Bündnisses gewährleistet ist; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaten, den EU-Organen, der NATO, den Vereinigten Staaten und anderen verlässlichen Partnern bei der Abwehr von Cyberangriffen;

44.  betont die Rolle der unabhängigen Medien bei der Förderung von kultureller Vielfalt und interkulturellen Kompetenzen sowie die Notwendigkeit, diese als Quelle glaubwürdiger Informationen, insbesondere in der EU und in ihrer Nachbarschaft, zu stärken und auch die Fähigkeit der EU zur Bekämpfung gefälschter Nachrichten und Desinformation weiter zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang, dass auf EU-Ebene eine stärkere Widerstandsfähigkeit gegen die Verbreitung solcher Informationen über das Internet entwickelt werden muss; fordert die Kommission auf, sich mit dem EAD über diese Fragen besser abzustimmen;

45.  ist der Meinung, dass Europa die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der gemeinsamen Verteidigung weiter verstärken sollte, um seine gemeinsamen Werte und Grundsätze und seine strategische Autonomie zu verteidigen; betont, wie wichtig die Verknüpfung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, einer besseren Nutzung der Ressourcen und der Risikokontrolle am Rande Europas ist; weist darauf hin, dass der Zusammenhang von Sicherheit und Entwicklung ein zentraler Grundsatz ist, dem auch der Ansatz der EU für externe Krisen und Konflikte folgt; fordert die Mitgliedstaaten auf, das volle Potenzial des Vertrags von Lissabon in Bezug auf die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu entfalten und begrüßt in diesem Zusammenhang den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung; befürwortet eine Überprüfung des Ansatzes, den die EU im Zusammenhang mit zivilen GSVP-Missionen verfolgt, um die ordnungsgemäße Planung, Umsetzung und Unterstützung der Missionen zu gewährleisten; vertritt die Auffassung, dass die Kapazitäten der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA), die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) und die Gefechtsverbände der EU in vollem Umfang genutzt werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, zusätzliche Mittel für diesen Zweck bereitzustellen;

46.  ist der Auffassung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten eine wirksame Außen- und Sicherheitspolitik entwickeln und bei Themen von gemeinsamem Interesse mit der NATO und anderen internationalen Partnern, den Vereinten Nationen, nichtstaatlichen Organisationen, Menschenrechtsverteidigern und anderen Akteuren zusammenarbeiten müssen, um weltweit für Frieden, Wohlstand und Stabilität einzutreten; betont, wie wichtig die Sensibilisierung und das politische Engagement für eine zügige Umsetzung einer ehrgeizigen, wirksamen und strukturierten GSVP sind; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Kommunikationsprobleme der EU anzugehen und die Rechenschaftspflicht und Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, in Bezug auf die Verteidigung gemäß der Globalen Strategie der EU und den Plänen der Kommission Ergebnisse zu liefern und die Entwicklung der Forschung und der Fähigkeiten der EU im Verteidigungsbereich zu verbessern;

47.  fordert die Kommission auf, den zunehmenden Sicherheitsherausforderungen in ihrem Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) umfassend Rechnung zu tragen; vertritt die Auffassung, dass sowohl der Umfang als auch die Flexibilität des GASP-Haushalts den Erwartungen der Unionsbürger an die Rolle der EU als Garant von Sicherheit entsprechen muss; betont, dass eine globale Vision für die politischen Maßnahmen und Instrumente der EU im Bereich Sicherheit erforderlich ist, einschließlich einer ergebnisreichen Abstimmung mit dem vorgeschlagenen Europäischen Verteidigungsfonds; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung der Vorgabe anzustreben, 2 % des BIP für Verteidigungszwecke auszugeben, und 20 % ihres Verteidigungshaushalts für von der EVA als notwendig ermittelte Ausrüstungsgüter auszugeben; weist außerdem darauf hin, dass jede neue politische Maßnahme durch Finanzmittel aus neuen Quellen unterstützt werden muss; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten vor allem wegen knapper Finanzmittel Schwierigkeiten haben, ein sehr breites Spektrum an uneingeschränkt einsatzfähigen Verteidigungsfähigkeiten aufrechtzuerhalten; fordert deshalb eine verstärkte Zusammenarbeit und Abstimmung darüber, welche Fähigkeiten beibehalten werden sollten, damit sich die Mitgliedstaaten auf bestimmte Fähigkeiten spezialisieren und ihre Ressourcen effizienter verwenden können; ist der Auffassung, dass Interoperabilität von zentraler Bedeutung ist, wenn die Streitkräfte der Mitgliedstaaten kompatibler und stärker integriert sein sollen; weist darauf hin, dass auf GASP-Mittel 2016 3,6 % der Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 4 und 0,2 % des gesamten EU-Haushalts entfielen; bedauert, dass das Ausmaß der unzureichenden Ausschöpfung der Mittel des GASP-Kapitels und die systematischen Mittelübertragungen aus diesem Kapitel darauf hindeuten, dass es der EU dauerhaft an Ambitionen fehlt, als globaler Akteur aufzutreten;

48.  stellt fest, dass die Blockaden im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Arbeit der internationalen Gemeinschaft behindern und die Beilegung von Krisen verhindern; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, eine Reform seiner Zusammensetzung und Arbeitsweise zu unterstützen;

Zusammenarbeit innerhalb von Koalitionen und mit Sicherheitsorganen

49.  betont, dass es im strategischen Interesse der EU ist, die transatlantischen Beziehungen auf der Grundlage der Achtung gemeinsamer Werte, des Völkerrechts und des Multilateralismus zu bewahren und zu vertiefen; fordert die EU auf, weiter ihre strategische Autonomie auszubauen und eigene Kapazitäten zu schaffen, um regionale und internationale Konflikte, die Auswirkungen auf die EU haben, besser bewältigen zu können; ist der Ansicht, dass die EU und die USA sich darauf konzentrieren sollten, die transatlantischen Strukturen an die heutigen Herausforderungen – wie z. B. die Verteidigung der Menschenrechte, die Bewältigung des Klimawandels, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Korruption, die Verhinderung von Radikalisierung oder die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen – anzupassen und Versuchen von Drittstaaten, die EU und die NATO zu destabilisieren, entgegenzuwirken; betont ferner, wie wichtig die fortgesetzte und verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA, sowohl bilateral als auch im Rahmen der NATO, bei Themen von gemeinsamem Interesse ist; erinnert daran, dass die EU und die USA die wichtigsten Partner des jeweils anderen sind und dass einseitige Maßnahmen nur dazu dienen, die transatlantische Partnerschaft zu schwächen; ist der Auffassung, dass Europa eine wirkungsvolle Allianz zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor weiterentwickeln muss und die strategischen Beziehungen zu den USA festigen sollte; fordert den Rat und den EAD auf, die Frage der extraterritorialen Sanktionen der USA in ihrem Dialog mit der US-Regierung konsequent zur Sprache zu bringen;

50.  unterstützt nachdrücklich die Erklärung des Warschauer Gipfels von 2016, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, und begrüßt die Entscheidungen über eine engere Kooperation zwischen der NATO und der EU auf zahlreichen Gebieten sowie die Stationierung von Einheiten der USA und Kanadas sowie anderer multinationaler Einheiten an der Ostflanke der EU;

51.  fordert einen verstärkten Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse zwischen den Mitgliedstaaten, einen verstärkten interinstitutionellen Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und eine verstärkte Koordinierung zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und der NATO, und drängt darauf, dass sie unter uneingeschränkter Wahrung der grundlegenden Werte und Normen der EU weiterhin so eng wie möglich zusammenarbeiten und einander ergänzen; erkennt an, dass der Informationsaustausch und koordinierte Maßnahmen zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und der NATO in Bereichen wie Terrorismus, Reaktion auf hybride Bedrohungen, Lageerfassung, Stärkung der Resilienz, strategische Kommunikation, Internetsicherheit und Aufbau von Kapazitäten gegenüber den Partnern der EU zu Ergebnissen führen wird; ist der Auffassung, dass eine weitere Koordinierung und engere Zusammenarbeit mit anderen multilateralen Einrichtungen wie Eurocorps notwendig ist, um die Sicherheit der EU zu erhöhen; bekräftigt seine Überzeugung, dass die Belebung strategischer Partnerschaften Priorität für die EU haben sollte;

52.  hebt die Rolle des Parlaments bei der Gestaltung einer echten gemeinsamen Außenpolitik im Einklang mit den Erwartungen der europäischen Bürger hervor; fordert den Rat auf, während der wichtigsten Phasen der außenpolitischen Entscheidungsfindung gemeinsam mit dem Parlament zu handeln;

53.  würdigt die Arbeit der Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und fordert sie auf, weiter dafür zu sorgen, dass zukünftige Jahresberichte präziser und zukunftsorientierter sind, wobei der Schwerpunkt auf den wichtigsten Prioritäten für das kommende Jahr und einer Bewertung der im vorangegangenen Jahr eingeleiteten Maßnahmen liegen sollte und auch deren finanzielle Konsequenzen zu berücksichtigen sind, damit man sich einen umfassenden Überblick darüber verschaffen kann, was die EU auf diesem Gebiet geleistet hat;

°

°  °

54.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

MINDERHEITENANSICHT

zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2016/2036(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Berichterstatter: David McAllister

Minderheitenansicht, vorgelegt von den GUE/NGL-Abgeordneten Sabine Lösing, Takis Hadjigeorgiou, Miguel Urban Crespo, Javier Couso Permuy

In dem Bericht wird behauptet, dass die EU-Politik wertebasiert ist und dass sich die EU für den Schutz der Menschenrechte einsetzt und die tieferen Ursachen von Instabilität wie Armut, wirtschaftliche Chancenlosigkeit, soziale Ausgrenzung, bewaffnete Konflikte und erzwungene Migration bekämpfen will, wobei übersehen wird, dass die GASP der EU einen großen Teil der Verantwortung dafür trägt, da die EU einer der größten Waffenexporteure der Welt ist und eine aggressive Handels- und Wirtschaftspolitik betreibt. Gemäß dem Bericht ist es von grundlegender Bedeutung, die legalen und sicheren Wege nach Europa zu stärken; von der (finanziellen) EU-Unterstützung für die Inhaftierung von Flüchtlingen in Nordafrika und der De-facto-Schließung aller Wege in Richtung EU ist jedoch nicht die Rede.

Wir lehnen den Bericht ab, weil darin

•  von einer friedlichen und diplomatischen Konfliktlösung gesprochen wird, jedoch eine starke Verteidigungsindustrie unterstützt und eine Aufstockung der Mittel für Verteidigungsfähigkeiten gefordert wird;

•  die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips im Rat in Bezug auf die GASP gefordert, jedoch die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit befürwortet wird;

•  der Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung begrüßt wird und eine von der EU finanzierte ständige strukturierte Zusammenarbeit und EU-Gefechtsverbände befürwortet werden;

•  eine weitere Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO gefordert und die Verknüpfung von innerer und äußerer Sicherheit unterstützt wird.

Wir fordern:

–  eine vollständige Abrüstung (einschließlich der nuklearen Abrüstung) auf EU-Ebene und weltweit;

–  keine militärische Finanzierung aus dem EU-Haushalt sowie eine strenge Auslegung von Artikel 41 Absatz 2 EUV, wonach die Inanspruchnahme des EU-Haushalts für Ausgaben untersagt ist, die sich aus Operationen ergeben, die militärische oder verteidigungspolitische Auswirkungen haben;

–  die Auflösung der NATO.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (10.10.2017)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zu dem Jahresbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
(2017/2121(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jean Arthuis

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass sich die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zugewiesenen Haushaltsmittel für 2016 auf 326,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 298,1 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen beliefen, der Anteil der Mittelübertragungen aus dem GASP-Kapitel jedoch 2016 nie dagewesene 124,4 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 69 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen betrug;

2.  stellt fest, dass nach der Billigung der Mittelübertragungen Nr. DEC 07/2017 in Höhe von 85 Mio. EUR vom GASP-Kapitel auf die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und dem Anstieg des geplanten Bedarfs bei der GASP bis Ende 2017 ein Defizit von geschätzt 55,6 Mio. EUR auflaufen wird, wenn alle geplanten Operationen gebilligt werden;

3.  weist darauf hin, dass auf GASP-Mittel 2016 3,6 % der Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 4 und 0,2 % des gesamten EU-Haushalts entfielen; bedauert, dass die Größe und unzureichende Ausführung des GASP-Kapitel und die systematischen Mittelübertragungen aus diesem Kapitel darauf hindeuten, dass des EU dauerhaft an Ambitionen fehlt, als globaler Akteur aufzutreten;

4.  bekräftigt seine Forderung nach der vollständigen Nutzung der im Vertrag vorgesehenen Instrumente, um im Rahmen der GASP und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) Mittel zu beschaffen, insbesondere im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit und des Anschubfonds für die Anfangsphase der Missionen; bekräftigt, dass Synergien erforderlich sind, um die Kostenwirksamkeit zu verbessern; ist der Ansicht, dass die europäische Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich gestärkt werden muss, indem weitere Möglichkeiten für die gemeinsame Anschaffung, Erhaltung und Instandhaltung von Kräften und Material gesucht werden, da das eine Zunahme der Ressourcen und Fähigkeiten der EU bewirken würde und sich positiv auf die Forschung im Verteidigungsbereich und Industrieangelegenheiten auswirken könnte; stellt fest, dass es aufgrund der finanziellen Zwänge der Mitgliedstaaten eine bessere Koordinierung und klarere Entscheidungen dazu geben sollte, welche Fähigkeiten aufrechtzuerhalten sind, damit sich die Mitgliedstaaten auf bestimmte Fähigkeiten spezialisieren können; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Finanzierungsmechanismus Athena zu überarbeiten und beträchtlich auszuweiten und die von der Europäischen Verteidigungsagentur vorgeschlagenen Kooperationsprojekte in vollem Umfang zu nutzen, sofern sie einen Mehrwert für die EU darstellen;

5.  fordert die Kommission auf, den zunehmenden Sicherheitsherausforderungen in ihrem Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen uneingeschränkt Rechnung zu tragen; vertritt die Auffassung, dass sowohl die Größe als auch die Flexibilität des GASP-Haushalts unter anderem den Erwartungen der Bürger an die Rolle der EU als Bereitsteller von Sicherheit und den wahrscheinlichen Herausforderungen und Chancen für die Position der EU als strategischer Akteur nach dem Brexit entsprechen muss; betont, dass eine globale Vision für EU-Politik und -Instrumente im Bereich Sicherheit benötigt wird, einschließlich einer produktiven Abstimmung mit dem vorgeschlagenen Europäischen Verteidigungsfonds; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung der Vorgabe anzustreben, 2 % des BIP für Verteidigungszwecke auszugeben, und 20 % ihres Verteidigungshaushalts für von der Europäischen Verteidigungsagentur als notwendig ermittelte Ausrüstungsgüter auszugeben; weist außerdem darauf hin, dass jede neue politische Maßnahme durch Finanzmittel aus neuen Quellen unterstützt werden muss;

6.  stellt fest, dass die EU-Beobachtermission in Georgien, EULEX Kosovo und EUPOL Afghanistan traditionell die einzigen Missionen mit ihren eigenen Haushaltslinien sind, während aus Haushaltssicht bedeutendere Missionen wie EUCAP Somalia, EUCAP Sahel Niger and EUAM Ukraine alle unter die allgemeine Linie fallen; ist der Ansicht, dass im Interesse der Achtung der Grundsätze der Transparenz und der Spezialität Mittel für einzelne größere Missionen als gesonderte Haushaltslinien des GASP-Kapitels eingetragen werden sollten.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.10.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

10

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Manuel dos Santos, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, John Howarth, Bernd Kölmel, Siegfried Mureşan, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Pina Picierno, Răzvan Popa, Paul Rübig, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Monika Vana, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Stanisław Żółtek

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Andrey Novakov, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Marie-Pierre Vieu, Auke Zijlstra

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

25

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Urmas Paet

PPE

Reimer Böge, Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Patricija Šulin, Inese Vaidere, Tomáš Zdechovský

S&D

Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, John Howarth, Pina Picierno, Răzvan Popa, Isabelle Thomas, Derek Vaughan, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Manuel dos Santos

10

-

ECR

Richard Ashworth, Bernd Kölmel

EFDD

Jonathan Arnott

ENF

Auke Zijlstra, Stanisław Żółtek,

GUE/NGL

Liadh Ní Riada, Marie-Pierre Vieu

NI

Eleftherios Synadinos

VERTS/ALE

Jordi Solé, Monika Vana

1

0

VERTS/ALE

Indrek Tarand

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

6

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Petras Auštrevičius, Bas Belder, Mario Borghezio, Victor Boştinaru, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Arnaud Danjean, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Michael Gahler, Manolis Kefalogiannis, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Ramona Nicole Mănescu, Alex Mayer, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Alojz Peterle, Julia Pitera, Jean-Luc Schaffhauser, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Charles Tannock, László Tőkés, Elena Valenciano, Geoffrey Van Orden, Hilde Vautmans, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Neena Gill, Ana Gomes, Antonio López-Istúriz White, Urmas Paet, Gilles Pargneaux, Bodil Valero

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Bogdan Andrzej Zdrojewski

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

28

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Javier Nart, Urmas Paet, Hilde Vautmans

PPE

Arnaud Danjean, Michael Gahler, Manolis Kefalogiannis, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Ramona Nicole Mănescu, Alojz Peterle, Julia Pitera, László Tőkés, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Jaromír Štětina

S&D

Victor Boştinaru, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Neena Gill, Ana Gomes, Alex Mayer, Clare Moody, Gilles Pargneaux, Elena Valenciano, Boris Zala

6

-

EFDD

James Carver

ENF

Mario Borghezio, Jean-Luc Schaffhauser

GUE/NGL

Sabine Lösing

NI

Georgios Epitideios, Janusz Korwin-Mikke

7

0

ECR

Bas Belder, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden

EFDD

Fabio Massimo Castaldo

VERTS/ALE

Barbara Lochbihler, Jordi Solé, Bodil Valero

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung