BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen

24.11.2017 - (COM(2017)0271 – C8-0163/2017 – 2017/2077(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Siegfried Mureşan

Verfahren : 2017/2077(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0370/2017
Eingereichte Texte :
A8-0370/2017
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen

(COM(2017)0271 – C8-0163/2017 – 2017/2077(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0271 – C8-0163/2017),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1] (MFR-Verordnung), insbesondere auf Artikel 11,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 12,

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 29. Juni 2017 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (COM(2017)0400) in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2018 (COM(2017)0615) geänderten Fassung,

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, der vom Rat am 4. September 2017 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 13. September 2017 übermittelt wurde (11815/2017 – C8-0313/2017),

–  unter Hinweis auf seinen am 25. Oktober 2017 angenommenen Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2018[3],

–  unter Hinweis auf den am 18. November 2017 vom Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Text (A8-0359/2017),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0370/2017),

A.  in der Erwägung, dass es nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Umschichtung von Mitteln für Verpflichtungen innerhalb der Rubriken 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) angezeigt erscheint, das Flexibilitätsinstrument für Mittel für Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehene Mittelausstattung über die Obergrenze der Rubrik 3 hinaus um 817,1 Mio. EUR aufzustocken, damit Maßnahmen in den Bereichen Migration, Flüchtlingszustrom und Sicherheitsbedrohungen finanziert werden können;

C.  in der Erwägung, dass der für den Haushaltsplan 2018 einberufene Vermittlungsausschuss seine Zustimmung dazu erteilte, zusätzliche 20,2 Mio. EUR wegen Aufstockungen in der Rubrik 3 in Anspruch zu nehmen;

1.   stellt fest, dass die Obergrenzen der Rubrik 3 für 2018 keine angemessene Finanzierung von Sofortmaßnahmen in den Bereichen Migration, Flüchtlingszustrom und Sicherheitsbedrohungen zulassen;

2.  erteilt daher seine Zustimmung zu der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Betrag von 837,2 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen;

3.  stimmt außerdem dem Vorschlag zu, die entsprechenden Mittel für Zahlungen auf 464 Mio. EUR im Jahr 2018, 212,7 Mio. EUR im Jahr 2019, 126,4 Mio. EUR im Jahr 2020 und 34,2 Mio. EUR im Jahr 2021 aufzuteilen;

4.  bekräftigt, dass die in Artikel 11 der MFR-Verordnung vorgesehene Inanspruchnahme dieses Instruments einmal mehr verdeutlicht, dass für den Haushaltsplan der Union dringend mehr Flexibilität erforderlich ist;

5.  bekräftigt seine seit geraumer Zeit vertretene Ansicht, dass Mittel für Zahlungen aus Verpflichtungen, die zuvor über das Flexibilitätsinstrument bereitgestellt wurden, nur über die Obergrenzen des MFR hinaus verbucht werden dürfen;

6.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [2]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [3]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0408.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 12,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)  Das Flexibilitätsinstrument dient dazu, genau bestimmte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der verfügbaren Grenzen einer oder mehrerer Rubriken nicht getätigt werden können.

(2)  Die Obergrenze für den jährlich für das Flexibilitätsinstrument zur Verfügung stehenden Betrag beträgt gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates 600 000 000 EUR (zu Preisen von 2011)[2].

(3)  Um die anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohung zu bewältigen, müssen zur dringenden Finanzierung dieser Maßnahmen umfassende zusätzliche Beträge zur Verfügung gestellt werden.

(4)  Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist es notwendig, das Flexibilitätsinstrument zur Ergänzung der verfügbaren Finanzmittel des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2018 über die Obergrenze der Rubrik 3 hinaus mit 837 241 199 EUR in Anspruch zu nehmen, um Maßnahmen im Bereich Migration, Flüchtlinge und Sicherheit zu finanzieren. Dieser Betrag umfasst die in den Vorjahren verfallenen Beträge des Solidaritätsfonds der Europäischen Union und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, die gemäß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 für das Flexibilitätsinstrument bereitgestellt werden.

(5)  Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils werden die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen über mehrere Jahre verteilt zur Verfügung gestellt.

(6)  Um die rasche Inanspruchnahme der Mittel zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2018 gelten —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)  Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2018 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 837 241 199 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) einzustellen.

Der im ersten Unterabsatz genannte Betrag wird zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohung verwendet.

(2)  Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils wird die Aufteilung der dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen wie folgt veranschlagt:

a)  464 039 631 EUR 2018;

b)  212 683 883 EUR 2019;

c)  126 354 910 EUR 2020;

d)  34 162 775 EUR 2021.

Die einzelnen Beträge der Mittel für Zahlungen für jedes Haushaltsjahr werden im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens genehmigt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2018.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Europäischen Parlaments  Im Namen des Rates

Der Präsident  Der Präsident

  • [1]   ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [2]   Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014‑2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, José Manuel Fernandes, Jens Geier, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, John Howarth, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Răzvan Popa, Paul Rübig, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jean-Paul Denanot, Andrey Novakov

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jonathan Bullock, Javi López

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

30

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Gérard Deprez, Urmas Paet

ECR

Richard Ashworth, Zbigniew Kuźmiuk, Bernd Kölmel

PPE

Reimer Böge, Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Inese Vaidere, Patricija Šulin

S&D

Jean-Paul Denanot, Jens Geier, Iris Hoffmann, John Howarth, Javi López, Vladimír Maňka, Răzvan Popa, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Manuel dos Santos

VERTS/ALE

Jordi Solé, Indrek Tarand

2

-

ENF

Marco Zanni

NI

Eleftherios Synadinos

2

0

EFDD

Jonathan Bullock

GUE/NGL

Liadh Ní Riada

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung