EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits im Namen der Europäischen Union

27.11.2017 - (13419/2016 – C8-0100/2017 – 2006/0058(NLE)) - ***

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatterin: Theresa Griffin

Verfahren : 2006/0058(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0376/2017
Eingereichte Texte :
A8-0376/2017
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Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits im Namen der Europäischen Union

(13419/2016 – C8-0100/2017 – 2006/0058(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13419/2016),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits,

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0100/2017),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8‑0376/2017),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Ziele und Inhalt des Abkommens

Im Juni 2003 erhielten die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten das Mandat, ein Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika auszuhandeln.

Ziel der Verhandlungen war die Schaffung eines „Offenen Luftverkehrsraums“ zwischen den Vertragsparteien. Die Idee bestand darin, einen einheitlichen Markt für Luftverkehrsdienste zu schaffen, der es den Luftfahrtunternehmen aus der EU und den Vereinigten Staaten ermöglichen würde, Luftverkehrsdienste ohne Beschränkungen anzubieten, auch auf dem heimischen Markt beider Vertragsparteien.

Eine volle Umsetzung des Mandats hätte umfangreiche Gesetzesänderungen in den Vereinigten Staaten vorausgesetzt, insbesondere die Beseitigung der bestehenden rechtlichen Restriktionen für die ausländische Beteiligung an und Kontrolle von US-Luftfahrtunternehmen und für Kabotage. Auch heute sind diese Fragen in den Vereinigten Staaten noch immer politisch höchst sensibel. Daher räumte das Mandat die Möglichkeit ein, das Abkommen schrittweise umzusetzen.

Im November 2005 unternahm das US-Verkehrsministerium (Department of Transportation, DOT) den Versuch, mit einem Regelungsvorschlag (Notice of Proposed Rulemaking, NPRM) die Regelungen über ausländische Beteiligungen zu ändern, um die Regeln flexibler zu gestalten. Das DOT beschloss jedoch im Dezember 2006, den NPRM zurückzuziehen, nachdem es eine Vielzahl öffentlicher Äußerungen, einschließlich derjenigen des US-Kongresses, geprüft hatte.

Daher bedurfte es einer neuen Verhandlungsrunde über den Entwurf des Abkommens, um es für die EU-Seite akzeptabler zu gestalten.

Dies mündete am 2. März 2007 in einem neuen Entwurf des Ausgangsabkommens, der auf dem Gipfeltreffen EU-USA am 30. April 2007 unterzeichnet wurde. Der Rat billigte den Entwurf des Abkommens und beschloss, es ab dem 30. März 2008 vorläufig anzuwenden.[1]

Das Parlament reagierte auf den neuen Entwurf des Abkommens mit seiner Entschließung vom 14. März 2007 zu dem Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten von Amerika (T6-0071/2007). Es begrüßte das Ausgangsabkommen als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem integrierten transatlantischen Luftverkehrsmarkt, der den Verbrauchern zugutekommen wird, und stimmte dem Abkommen am 11. Oktober 2007 zu.[2]

Im Mai 2008 wurden weiterführende Verhandlungen aufgenommen, die zum Abschluss eines Abkommens der zweiten Stufe führten, das in Form eines Protokolls zur Änderung des ursprünglichen (Ausgangs-)Abkommens unterzeichnet und ab dem 24 Juni 2010 vorläufig angewandt wurde[3] (das Ratifizierungs- und Zustimmungsverfahren des Protokolls läuft noch).

Das Protokoll sieht wesentliche weitere Fortschritte vor, darunter zusätzliche Investitionen und Marktzugangsmöglichkeiten sowie eine Stärkung des Rahmens für die Zusammenarbeit in Regelungsbereichen wie Sicherheit und Umwelt. Es enthält auch (Artikel 21) eine gegenseitige Verantwortung für weitere Ausweitungsmöglichkeiten, in deren Rahmen u. a. künftige Fortschritte in Bezug auf die Regelungen über ausländische Beteiligungen abdeckt sind.

Erfolge

Im Juli 2017 feierten die EU und die Vereinigten Staaten in Washington das zehnjährige Bestehen des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Es wird weithin als ein großer Erfolg gewertet. Der transatlantische Markt zählt heute 55 Millionen Passagiere, das sind 6,4 Millionen Passagiere und 52 Verbindungen zwischen Städten mehr als noch vor zehn Jahren.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Gesamtanteil der Fluggäste, die über Flughäfen in der EU und den USA befördert werden, von 61 % aller Fluggäste weltweit im Jahr 2000 auf 38 % im Jahr 2015 zurückgegangen ist. Dies spiegelt den sich wandelnden Charakter der Luftverkehrsmärkte und den Bedarf an einer immer engeren Zusammenarbeit im internationalen Luftverkehr wider.

Die USA und die EU sind auch heute noch die am weitesten entwickelten Luftverkehrsmärkte.

Verfahren

Das Luftverkehrsabkommen EU-USA (Ausgangsabkommen) wurde am 25. und 30. April 2007 unterzeichnet und wird seit dem 30. März 2008 vorläufig angewandt.

Das Parlament hat am 11. Oktober 2007 seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens erteilt.

Das Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens wurde am 24. Juni 2010 unterzeichnet und wird seitdem vorläufig angewandt.

Mit Ausnahme von Bulgarien, Rumänien und Kroatien haben alle Mitgliedstaaten das Verfahren zur Ratifizierung des Abkommens 2014 abgeschlossen.[4]

Die Kommission unterbreitete im Oktober 2015[5] einen geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens, in dem dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sowie dem Umstand Rechnung getragen wurde, dass Bulgarien, Rumänien und Kroatien inzwischen Mitgliedstaaten der EU geworden sind.

Nach einer Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen des Rates wurden in den nun dem Parlament zur Zustimmung vorgelegten Entwurf eines Beschlusses auch die rechtlichen Änderungen aufgenommen, die gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 28. April 2015) erforderlich sind.[6]

Für den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits bedarf der Rat gemäß Artikel 218 AEUV der Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Gemäß Artikel 99 und Artikel 108 Absatz 7 der Geschäftsordnung des Parlaments erteilt der federführende Ausschuss eine Empfehlung für die Billigung oder Ablehnung des Vorschlags für einen Rechtsakt. Das Parlament äußert sich in einer einzigen Abstimmung zu dem Rechtsakt, wobei keine Änderungsanträge eingereicht werden können. Änderungsanträge im Ausschuss sind nur zulässig, wenn sie darauf abzielen, die von der Berichterstatterin vorgeschlagene Empfehlung umzukehren.

  • [1]  Beschlüsse des Rates vom 13., 16. und 20. April 2007.
  • [2]  T6-0428/2007 und Bericht des TRAN-Ausschusses A6-0320/2007.
  • [3]  Wortlaut des Abkommens, ABl. L 134, 25.5.2007, S. 4; Wortlaut des Protokolls, ABl. L 223, 25.8.2010, S. 1.
  • [4]  Diese Staaten wurden mit ihrem Beitritt zur EU Vertragsparteien des Abkommens.
  • [5]  COM(2015) 491 final, 13. Oktober 2015.
  • [6] Rechtssache C-28/12, Kommission / Rat, Urteil (Große Kammer) vom 28.4.2015 (ABl. C 213/3 vom 29.6.2015).

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Luftverkehrsabkommen EG/USA

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

13419/2016 – C8-0100/2017 – COM(2006)0169 – C6-0210/2007 – 2006/0058(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

7.6.2007

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

13.3.2017

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Theresa Griffin

7.12.2015

 

 

 

Datum der Annahme

23.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Georges Bach, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Dieter-Lebrecht Koch, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Gesine Meissner, Cláudia Monteiro de Aguiar, Renaud Muselier, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Gabriele Preuß, Christine Revault d’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Jill Seymour, Pavel Telička, Wim van de Camp, Janusz Zemke, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jakop Dalunde, Mark Demesmaeker, Jill Evans, Maria Grapini, Peter Kouroumbashev, Jozo Radoš, Olga Sehnalová

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Juan Fernando López Aguilar

Datum der Einreichung

27.11.2017

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

38

+

ALDE

Gesine Meissner, Jozo Radoš, Dominique Riquet, Pavel Telička

ECR

Mark Demesmaeker, Jacqueline Foster, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

EFDD

Daniela Aiuto, Peter Lundgren

GUE/NGL

Merja Kyllönen

PPE

Georges Bach, Deirdre Clune, Andor Deli, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Cláudia Monteiro de Aguiar, Renaud Muselier, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Massimiliano Salini, Luis de Grandes Pascual, Wim van de Camp

S&D

Lucy Anderson, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Maria Grapini, Peter Kouroumbashev, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Juan Fernando López Aguilar, Gabriele Preuß, Christine Revault d'Allonnes Bonnefoy, Olga Sehnalová, Janusz Zemke

Verts/ALE

Michael Cramer, Jakop Dalunde, Jill Evans

0

-

 

 

3

0

EFDD

Jill Seymour

ENF

Marie-Christine Arnautu

PPE

Dieter-Lebrecht Koch

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung