EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen

30.11.2017 - (13076/2017 – C8-0415/2017 – 2017/0193(NLE)) - ***

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Christofer Fjellner

Verfahren : 2017/0193(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0386/2017
Eingereichte Texte :
A8-0386/2017
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen

(13076/2017 – C8-0415/2017 – 2017/0193(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13076/2017),

–  unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen (13073/2017),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0415/2017),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8‑0241/2017),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) ist der Grundstein der ehrgeizigen europäischen Klimaschutzpolitik. Es ist seit 2005 in Kraft und ist das weltweit größte Handelssystem mit festen Emissionsobergrenzen. Es erfasst industrielle Hersteller, Stromerzeuger und den Luftverkehr und ist das wichtigste Instrument, das der EU zur Verfügung steht, um die Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Ziel des Europäischen Rates von 2014 bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern.

Branchen, die unter das EU-EHS fallen, müssen ihre Emissionen im Vergleich zu 2005 um mindestens 43 % verringern, während nicht unter das EHS fallende Branchen ihre Emissionen um 30 % verringern müssen. Der Marktmechanismus im EU-EHS ermöglicht Flexibilität und Emissionsreduktionen auf kosteneffektive und effiziente Weise, während gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien der EU mit festen langfristigen Regeln erhalten wird.

Jetzt wird das EU-EHS mit dem Schweizer Emissionshandelssystem (Schweizer EHS) verknüpft. Werden Emissionshandelssysteme miteinander verknüpft, können Teilnehmer des einen Systems zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Einheiten aus dem jeweils anderen System verwenden. Dadurch wird der Markt erweitert, und es werden weitere Reduktionsmöglichkeiten geschaffen, wodurch wiederum die Effektivität des Emissionshandels gesteigert wird und die Kosten gesenkt werden.

Auf die EU entfallen nur zehn Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen, sodass sie die Erderwärmung nicht allein aufhalten kann. Um die Erderwärmung einzudämmen, benötigen wir eine Klimaschutzpolitik, der sich andere anschließen. Dafür muss unsere Klimaschutzpolitik kostenwirksam sein und Arbeitsplätze, Wachstum und technologische Entwicklung unterstützen. Mit Ländern weltweit zusammenzuarbeiten und andere Emissionshandelssysteme mit dem EU-EHS zu verknüpfen ist von höchster Bedeutung und eine der wirksamsten Möglichkeiten zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Verknüpfung des EU-EHS mit dem Schweizer EHS ist daher ein erster und wichtiger Schritt, um die anderen Emittenten dazu zu bewegen, ihren Anteil an der Verantwortung zu übernehmen, das langfristige Ziel der EU-Politik zu verwirklichen, mehr Emissionshandelssysteme mit dem der EU zu verknüpfen, und unsere Klimaschutzziele wirksam zu verwirklichen.

Das Schweizer EHS erfüllt die Voraussetzungen, die im Einklang mit Artikel 25 der Richtlinie über das EU-EHS für die Verknüpfung mit dem EU-EHS festgelegt wurden. Das Schweizer EHS ist dem EU-EHS strukturell ähnlich und ist damit kompatibel. Es erfasst die gleichen Gase und Wirtschaftszweige, und es gelten die gleichen Schwellenwerte für die Einbeziehung. Auch das Schweizer EHS sieht eine Obergrenze für Treibhausgasemissionen vor und ist seit 2013 für große energieintensive Branchen verbindlich.

Der jährliche Rückgang der Menge der Zertifikate im Schweizer EHS steht überdies im Einklang mit dem jährlichen Rückgang im EU-EHS. Auch die Zuteilungsmethoden für die beiden Systeme sind kompatibel. Das Standardverfahren ist die Versteigerung, und für Branchen, die übergangsweise kostenfreie Zertifikate erhalten, gelten Benchmarks. Der derzeitige Handelszeitraum erstreckt sich auf die gleichen Jahre, 2013-2020, und die Systeme sehen für den Fall, dass Zertifikate nicht in ausreichender Anzahl abgegeben werden, vergleichbare Sanktionen vor.

Der einzige wesentliche Unterschied besteht darin, dass das Schweizer EHS bislang noch keine Luftverkehrstätigkeiten erfasst. Die Schweiz bereitet jedoch eine Einbeziehung des Luftverkehrs in ihr EHS vor, die die Vorschriften des EU-EHS widerspiegelt. Das ist ein wesentlicher Bestandteil des Verknüpfungsabkommens, ebenso wie die Aufnahme von Bestimmungen, durch die sichergestellt wird, dass die beiden Systeme bis 2030 kompatibel sind, auch nachdem die für 2021 geplanten Überarbeitungen der Systeme umgesetzt wurden.

Der Klimawandel ist ein grenzüberschreitendes Problem, das am besten auf Ebene der EU und weltweit angegangen werden kann. Die EU muss mit gutem Beispiel vorangehen und geringere Treibhausgasemissionen mit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit kombinieren, um andere Akteure weltweit zu beeinflussen und dazu zu bringen, sich ihr anzuschließen. Die vorgeschlagene Verknüpfung des EU-EHS mit dem Schweizer EHS wird dafür sorgen. Die Verknüpfung wird zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen führen und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen der EU bei dem allmählichen Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen wahren und Anreize für langfristige Investitionen in CO2-arme Technologien erhalten.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

13076/2017 – C8-0415/2017 – COM(2017)04272017/0193(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

24.11.2017

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

29.11.2017

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

29.11.2017

ITRE

29.11.2017

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

AFET

14.9.2017

ITRE

11.10.2017

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Christofer Fjellner

13.9.2017

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

27.11.2017

 

 

 

Datum der Annahme

28.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

59

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Margrete Auken, Pilar Ayuso, Catherine Bearder, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Mark Demesmaeker, Stefan Eck, Bas Eickhout, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Arne Gericke, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Anneli Jäätteenmäki, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Giovanni La Via, Jo Leinen, Peter Liese, Norbert Lins, Susanne Melior, Rory Palmer, Bolesław G. Piecha, Pavel Poc, John Procter, Julia Reid, Frédérique Ries, Daciana Octavia Sârbu, Renate Sommer, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Nicola Caputo, Herbert Dorfmann, Christofer Fjellner, Eleonora Forenza, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Jan Huitema, Peter Jahr, Gesine Meissner, Ulrike Müller, Younous Omarjee, Christel Schaldemose, Bart Staes, Keith Taylor, Tiemo Wölken

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Richard Ashworth, Pál Csáky, Marco Valli, Tomáš Zdechovský

Datum der Einreichung

30.11.2017

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

59

+

ALDE

Catherine Bearder, Jan Huitema, Anneli Jäätteenmäki, Gesine Meissner, Ulrike Müller, Frédérique Ries

ECR

Richard Ashworth, Mark Demesmaeker, Arne Gericke, Julie Girling, Bolesław G. Piecha, John Procter

GUE/NGL

Stefan Eck, Eleonora Forenza, Kateřina Konečná, Younous Omarjee, Anja Hazekamp

PPE

Pilar Ayuso, Ivo Belet, Birgit Collin-Langen, Pál Csáky, Angélique Delahaye, Herbert Dorfmann, Christofer Fjellner, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Jens Gieseke, Françoise Grossetête, Peter Jahr, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Renate Sommer, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean, Tomáš Zdechovský

S&D

Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nicola Caputo, Nessa Childers, Miriam Dalli, Seb Dance, Karin Kadenbach, Jo Leinen, Susanne Melior, Rory Palmer, Pavel Poc, Christel Schaldemose, Daciana Octavia Sârbu, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Tiemo Wölken

VERTS/ALE

Marco Affronte, Margrete Auken, Bas Eickhout, Martin Häusling, Bart Staes, Keith Taylor

3

-

EFDD

Julia Reid, Marco Valli

ENF

Sylvie Goddyn

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung