BERICHT über die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten

21.12.2017 - (2017/2039(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Romana Tomc


Verfahren : 2017/2039(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0406/2017
Eingereichte Texte :
A8-0406/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten

(2017/2039(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006[1] des Rates,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/779 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 hinsichtlich eines zusätzlichen ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme[2],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie[3],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Dreijahresbilanz“ (COM(2016)0646),

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 3/2015 des Europäischen Rechnungshofs vom März 2015 mit dem Titel „EU-Jugendgarantie: Der Anfang ist gemacht, doch sind Umsetzungsrisiken absehbar“,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs vom März 2017 mit dem Titel „Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt? Eine Bewertung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zur Kontrolle der Ausgaben und zur Überwachung der Kostenwirksamkeit der EU-Jugendgarantie[4],

–  unter Hinweis auf die eingehende Analyse der für Haushaltsfragen zuständigen Fachabteilung vom 3. Februar 2016 mit dem Titel „Assessment of Youth Employment Initiative“ (Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie“ (COM(2016)0382),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zur Initiative „Chancen für junge Menschen“[5],

  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika,

–  unter Hinweis auf die Europäische Sozialcharta, deren Zusatzprotokoll und deren revidierte Fassung, die am 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist,

–  unter Hinweis auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung für das Jahr 2030, die die Vereinten Nationen im Jahr 2015 angenommen haben und die weltweit – also auch für die EU – gelten, und insbesondere unter Hinweis auf Ziel 8, d. h. die Förderung von dauerhaftem, inklusivem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, der produktiven Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle,

–  unter Hinweis auf den von Jean‑Claude Juncker in enger Zusammenarbeit mit Donald Tusk, Jeroen Dijsselbloem, Mario Draghi und Martin Schulz ausgearbeiteten Bericht mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ („Bericht der fünf Präsidenten“) vom 22. Juni 2015, das Reflexionspapier der Kommission zur sozialen Dimension Europas vom 26. April 2017 und das Reflexionspapier zur Vertiefung der Europäischen Währungsunion vom 31. Mai 2017 sowie das Weißbuch zur Zukunft Europas vom 1. März 2017,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte (COM(2017)0250) und die Empfehlung (EU) 2017/761 der Kommission vom 26. April 2017 zur europäischen Säule sozialer Rechte[6],

–  unter Hinweis auf die Arbeit und die Forschungstätigkeiten der Agentur Eurofound, des Cedefop, der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI), der Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa (BusinessEurope), des europäischen KMU‑Verbandes UEAPME, des Europäische Zentralverbandes der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), des Eurocities‑Netzwerks und des Europäischen Jugendforums,

–  unter Hinweis auf Präsident Junckers Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017, den Fahrplan für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union (Entwurf des Arbeitsprogramms der Kommission bis Ende 2018) und die an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, und den estnischen Ministerpräsidenten Juri Ratas gerichtete Absichtserklärung vom 13. September 2017,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8‑0406/2017),

A.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und der entsprechenden Sparmaßnahmen von 15 % (2008) auf einen Höchststand von 24 % (Anfang 2013) gestiegen ist, wobei diese Durchschnittsquote die großen Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen verschleiert; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquoten im Jahr 2013 in Deutschland, Österreich und den Niederlanden nahe bei 10 % lagen, während sie in Italien, Spanien, Kroatien und Griechenland Höchstwerte von nahezu bzw. weit über 40 % erreichten;

B.  in der Erwägung, dass die Maßnahmen zur Krisenbewältigung, mit denen die öffentlichen Ausgaben in den Krisenländern gesenkt werden sollen, aufgrund von Kürzungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Unterstützungsdiensten bereits zu unmittelbaren negativen Auswirkungen geführt haben, und zwar insbesondere für junge Menschen;

C.  in der Erwägung, dass Strategien, die sich auf junge Menschen auswirken, ohne Beteiligung der betroffenen jungen Menschen und ihrer Vertreter konzipiert worden sind;

D.  in der Erwägung, dass lange Zeiträume der Arbeitslosigkeit mit dem Risiko einhergehen, dass junge Menschen marginalisiert und sozial ausgegrenzt werden, und bei den Betroffenen das Gefühl auslösen können, isoliert zu sein, was zu negativen Langzeitfolgen („scarring effects“) führen kann, d. h. zu einer höheren Wahrscheinlichkeit, erneut arbeitslos zu werden und einen niedrigeren Lohn zu erhalten, sowie zu schlechteren Karriereaussichten im Laufe des gesamten Arbeitslebens; in der Erwägung, dass es zum Verlust öffentlicher und privater Investitionen kommt, wenn junge Menschen an den Rand gedrängt werden, zumal es so flächendeckend zu prekären Beschäftigungsverhältnissen und Kompetenzverlusten kommt und somit Humankapital teilweise bzw. vollständig ungenutzt bleibt;

E.  in der Erwägung, dass im Jahr 2012 ein Drittel der europäischen Beschäftigten für ihre Tätigkeit über- oder unterqualifiziert waren[7]; in der Erwägung, dass junge Arbeitnehmer im Allgemeinen mit größerer Wahrscheinlichkeit formal überqualifiziert sind, wobei sie auch eher als ältere Arbeitnehmer Beschäftigungen ausüben, die weniger mit ihren Fähigkeiten übereinstimmen;

F.  in der Erwägung, dass junge Arbeitnehmer einem höheren Risiko ausgesetzt sind, in ein prekäres Beschäftigungsverhältnis zu geraten; in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung, die mit Mehrfachbenachteiligung einhergeht, bei Arbeitnehmern unter 25 Jahren doppelt so hoch ist wie bei Arbeitnehmern ab 50 Jahren[8];

G.  in der Erwägung, dass ein erfolgreicher Übergang von der Schule zur Berufstätigkeit und von Phasen des Nichterwerbs zur Berufstätigkeit sowie eine erste richtige Beschäftigung junge Menschen darin bestärken und fördern, ihre persönlichen und beruflichen Fähigkeiten auszubauen und somit unabhängige, selbstbewusste Bürger zu werden und den Berufseinstieg gut zu meistern;

H.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote in der EU‑28 im Jahr 2013 mit 24 % ihren Höchststand erreicht hatte und seitdem stetig zurückgegangen und 2017 auf einen Wert von unter 17 % gesunken ist; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor hoch ist, zumal die Jugendarbeitslosenquote nur in wenigen Mitgliedstaaten (nämlich in Österreich, in der Tschechischen Republik, in den Niederlanden sowie in Malta, Ungarn und Deutschland) unter 11 % liegt und zwischen den Mitgliedstaaten große Diskrepanzen bestehen;

I.  in der Erwägung, dass aus einer nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Analyse der Voll- und Teilzeitbeschäftigten in ganz Europa hervorgeht, dass das geschlechtsspezifische Gefälle zwischen 2007 und 2017 nicht zurückgegangen ist, d. h. nach wie vor sind etwa 60 % der Vollzeitbeschäftigten im Alter von 15 bis 24 Jahren Männer, während sie etwa 40 % der Teilzeitbeschäftigten stellen;

J.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote bedauerlicherweise statistisch gesehen allgemein etwa doppelt so hoch ist wie die allgemeine Arbeitslosenquote, und zwar sowohl in Zeiten des Wirtschaftswachstums als auch während Rezessionen;

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und Jugendgarantie

K.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten am 22. April 2013 im Rahmen einer Empfehlung des Rates die Jugendgarantie eingeführt haben, mit der sie sich dazu verpflichteten, dass allen jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach dem Verlust einer Arbeitsstelle oder dem Abschluss der formalen Ausbildung eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird;

L.  in der Erwägung, dass größeres Augenmerk darauf gelegt werden sollte, dass die Mittel und Instrumente, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung stehen, auch wirksam verwendet werden, zumal viele Mitgliedstaaten mit den derzeitigen Regelungen und Möglichkeiten bislang keine durchschlagenden Erfolge im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit erzielt haben;

M.  in der Erwägung, dass der Rat im Februar 2013 beschloss, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzuführen, die in Verbindung mit dem ESF als wesentliches Haushaltsinstrument der EU dienen soll, um die Regionen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, in denen besonders hohe Jugendarbeitslosenquoten zu verzeichnen sind, was insbesondere über die Einführung von Jugendgarantie-Programmen erreicht werden soll;

N.  in der Erwägung, dass die Verpflichtung der Jugendgarantie für die gesamte EU gilt, während die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf die Mitgliedstaaten und Regionen abzielt, in der die Jugendarbeitslosenquote über 25 % beträgt, womit insgesamt 20 Mitgliedstaaten ganz oder teilweise förderberechtigt sind;

O.  in der Erwägung, dass auf eine rasche Bereitstellung der Mittel hingearbeitet wurde, indem die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für die Jahre 2014 und 2015 vorzeitig bereitgestellt wurden, womit das Ziel verfolgt wurde, mit den über die Beschäftigungsinitiative finanzierten Maßnahmen eine möglichst große Wirkung zu erzielen; in der Erwägung, dass die vorzeitige Bereitstellung der Mittel angesichts der Tatsache, dass es bei der Umsetzung auf nationaler und regionaler Ebene zu Verzögerungen kam, zu kurz griff; in der Erwägung, dass die Vorfinanzierungsquote 2015 von 1 % auf 30 % bedingt erhöht wurde und die Mehrheit der förderberechtigten Mitgliedstaaten diese Maßnahmen erfolgreich angewendet hat;

P.  in der Erwägung, dass ein Hauptziel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie darin besteht, Maßnahmen für Jugendliche, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung (Not in Employment, Education or Training – NEET) befinden, zu ergreifen, zumal für Angehörige dieser Gruppe das Risiko der Ausgrenzung am größten ist, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Bezeichnung „NEET“ verschiedene Untergruppen junger Menschen umfasst, deren Bedürfnisse auch ganz unterschiedlich sind;

Q.  in der Erwägung, dass mit der Jugendgarantie erreicht werden soll, dass Jugendliche, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, langfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden, und dass zu diesem Zweck individuell auf die Betroffenen eingegangen werden muss, sodass in der Folge ein hochwertiges Beschäftigungsangebot erfolgen kann und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zunimmt und junge Menschen allgemein gesehen auch bei dem Übergang von der Schule zum Arbeitsleben unterstützt werden und dazu beigetragen wird, dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten angemessene Strategien verfolgen müssen, um diese Personen auch zu erreichen;

R.  in der Erwägung, dass die IAO 2015 die Kosten für die Umsetzung der Jugendgarantie in der EU‑28 auf 45 Mrd. EUR schätzte; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für den Programmzeitraum 2014–2020 mit dem bescheidenen Betrag von 6,4 Mrd. EUR ausgestattet wurde, wobei gilt, dass die nationalen Mittel nicht ersetzt, sondern vielmehr ergänzt werden sollen;

S.  in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, für das Budget der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Rahmen der Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Jahre 2017–2020 weitere Mittel in Höhe von 1 Mrd. EUR bereitzustellen und diesen Betrag um eine weitere Milliarde EUR aufzustocken, die über ESF-Verpflichtungen bereitgestellt werden soll; in der Erwägung, dass diese Summe infolge einer Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem Rat auf 1,2 Mrd. EUR erhöht wurde; in der Erwägung, dass das Parlament am 5. September 2017 den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2017 angenommen hat, damit für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen 2017 zusätzliche 500 Mio. EUR bereitgestellt werden können, wobei dieser Betrag im Rahmen des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen finanziert wird, wenn allerdings auch zu bedauern ist, dass es im Haushaltsverfahren 2017 zu Verzögerungen kam, weil der Rat die Halbzeitüberprüfung des MFR blockierte und erst spät billigte;

T.  in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem ersten Sonderbericht über die Jugendgarantie Bedenken dahingehend zum Ausdruck gebracht hat, dass die Mittelausstattung womöglich nicht angemessen ist (und zwar weder vonseiten der EU noch vonseiten der Mitgliedstaaten), keine Definition eines „hochwertigen Angebots“ vorliegt, keine Strategie mit klaren Zielvorgaben oder Etappenzielen verfolgt wird und die Ergebnisse nicht überwacht werden bzw. keine einschlägige Berichterstattung erfolgt; in der Erwägung, dass er darüber hinaus Bedenken geäußert hat, was die mangelnde Umsetzung des Partnerschaftskonzepts bei der Entwicklung der Jugendgarantie gemäß der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 angeht;

U.  in der Erwägung, dass es wirklich wirksamer Mechanismen zur Erörterung und Lösung der Probleme bei der Umsetzung von Jugendgarantie‑Programmen bedarf und dass sich auch die Mitgliedstaaten dazu verpflichten sollten, die Jugendgarantie in vollem Umfang umzusetzen, wobei sie insbesondere die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen, Möglichkeiten zur Verbesserung von Fertigkeiten schaffen und ordnungsgemäße, flexible Bewertungsstrukturen einführen sollten;

V.  in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht über die Jugendgarantie zum Begriff des hochwertigen Angebots einige gemeinsame Kriterien dargelegt hat, wobei die Definition dieses Begriffs im Falle der Slowakei Rechtsverbindlichkeit hat und Bestimmungen über die Mindestarbeitszeit und die Dauerhaftigkeit der Beschäftigung nach Auslaufen der Förderung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen umfasst und dem Gesundheitszustand der einzelnen Begünstigten Rechnung getragen wird;

W.  in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem vor kurzem erschienenen zweiten Sonderbericht über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie, der auf einer Stichprobe von sieben Mitgliedstaaten beruht, seine Sorge darüber zum Ausdruck brachte, dass es schwierig sei, vollständige Daten zu erhalten, dass bei der Umsetzung der Jugendgarantie nur begrenzte Fortschritte gemacht worden seien und dass die Ergebnisse nicht den ursprünglichen Erwartungen entsprächen; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie nach wie vor zu den innovativsten und ehrgeizigsten politischen Maßnahmen zur Bekämpfung der infolge der Wirtschaftskrise entstandenen Jugendarbeitslosigkeit zählen, und dass die europäischen Institutionen und die Institutionen auf der nationalen und regionalen Ebene daher ihr finanzielles und politisches Engagement in den kommenden Jahren fortführen müssen, was die Umsetzung angeht;

X.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nur ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen wird und das letztendliche Ziel der Jugendgarantie, d. h. die langfristige Beschäftigung junger Menschen, nur erreicht werden kann, wenn die Maßnahmen angemessen überwacht werden, und zwar auf der Grundlage zuverlässiger, vergleichbarer Daten, wenn die Programme ergebnisorientiert sind und Anpassungen vorgenommen werden, wenn sich Maßnahmen als unwirksam und kostenintensiv erweisen;

Y.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen unternehmen müssen, um diejenigen jungen Menschen zu unterstützen und zu erreichen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt bzw. vollkommen vom Arbeitsmarkt abgekoppelt sind, wozu beispielsweise junge Menschen mit Behinderungen zählen;

Z.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie von zentraler Bedeutung sind, wenn die Grundprinzipien der europäischen Säule sozialer Rechte auch wirklich umgesetzt werden sollen;

AA.  in der Erwägung, dass der Präsident der Kommission, Jean-Claude Juncker, in seiner Rede zur Lage der Union im Jahr 2017 nicht auf die Jugendarbeitslosigkeit in Europa eingegangen ist, obwohl diese nach wie vor alarmierend hoch ist; in der Erwägung, dass in der Absichtserklärung, die mit der Rede zur Lage der Union 2017 einherging, festgestellt wurde, dass mit der Jugendgarantie dazu beigetragen wird, dass in der EU Arbeitsplätze entstehen; in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit für die EU auch künftig ein vorrangiger Handlungsbereich sein sollte;

AB.  in der Erwägung, dass gemeldet wurde, dass es für junge Menschen im Rahmen von Maßnahmen, die über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gefördert wurden, zu Zahlungsverzögerungen gekommen ist, was in vielen Fällen darauf zurückzuführen war, dass die Verwaltungsbehörden zu spät eingerichtet wurden oder die Verwaltungskapazitäten der nationalen oder regionalen Behörden nicht ausreichend waren;

AC.  in der Erwägung, dass mit den Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie, etwa durch Praktikums- und Trainee-Stellen, dazu beigetragen werden sollte, dass sich der Einstieg in den Arbeitsmarkt vereinfacht, und dass solche Stellen niemals ein Ersatz für ein reguläres Beschäftigungsverhältnis sein sollten;

AD.  in der Erwägung, dass irreguläre Beschäftigungsverhältnisse oder auch versäumte Arbeitslosmeldungen von jungen Frauen in ländlichen Gebieten zu Ungenauigkeiten bei den statistischen Daten und zu einem Rentengefälle führen; in der Erwägung, dass sich dieser Zustand nachteilig auf die gesamte Gesellschaft und insbesondere auf das Wohlergehen von Frauen, andere Arten der sozialen Absicherung und die Chancen für eine berufliche Neuorientierung sowie künftige Beschäftigungsmöglichkeiten auswirkt;

AE.  in der Erwägung, dass inzwischen 16 Mio. NEETs an Jugendgarantie-Programmen teilgenommen haben und im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mehr als 1,6 Mio. junge Menschen in der EU direkte Unterstützung erhalten haben;

AF.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mehr als 132 Arbeitsmarktmaßnahmen für junge Menschen getroffen haben;

AG.  in der Erwägung, dass bereits 75 % des Gesamtbudgets der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gebunden sind und 19 % von den Mitgliedstaaten bereits investiert wurden, was bedeutet, dass bei den für diese Initiative vorgesehenen Haushaltsmitteln unter den EU-Struktur- und -Investitionsfonds (ESI-Fonds) die höchste Vollzugsquote erreicht wurde;

AH.  in der Erwägung, dass zwar Bedenken geäußert wurden, was die Angemessenheit der Mittelausstattung der Initiative und den prognostizierten Gesamtbedarf an Investitionen betrifft, aus mehreren Berichten über die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen jedoch hervorgeht, dass die verfügbaren Ressourcen erfolgreich dem regionalen Bedarf entsprechend eingesetzt werden, d. h. für bestimmte Regionen und Begünstigtengruppen;

AI.  in der Erwägung, dass die Kommission seit der Einführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie im Jahr 1997 bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen junger Menschen unterstützt hat[9]; in der Erwägung, dass sich die Bemühungen der EU seit der Krise insbesondere auf die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen konzentrieren;

AJ.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie über den ESF, einzelstaatliche Haushaltspläne und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen finanziert wird, während mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die direkte Bereitstellung von Arbeits-, Ausbildungs-, Praktikums- oder Weiterbildungsplätzen für die Zielgruppe der Initiative in den förderfähigen Regionen unterstützt werden kann; in der Erwägung, dass die Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen keine im Voraus festgelegte Dauer haben, während bei der Jugendgarantie innerhalb von vier Monaten ein Angebot unterbreitet werden muss;

AK.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie dazu geführt hat, dass in den Mitgliedstaaten Strukturreformen durchgeführt wurden, mit denen in erster Linie die Modelle der allgemeinen und beruflichen Bildung an den Arbeitsmarkt angepasst werden sollen, damit die Ziele der Jugendgarantie erreicht werden;

AL.  in der Erwägung, dass externe Faktoren wie die konkrete wirtschaftliche Lage oder die Produktionsmodelle in den einzelnen Regionen Einfluss darauf haben, inwieweit die in der Jugendgarantie festgelegten Ziele erreicht werden können;

Einleitung

1.  vertritt die Auffassung, dass die Jugendgarantie ein erster Schritt in Richtung eines auf Rechtsnormen basierten Konzepts sein muss, was die Bedürfnisse junger Menschen in Bezug auf Beschäftigung angeht; weist erneut darauf hin, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, dazu beizutragen, jungen Menschen den Zugang zu Ausbildungsprogrammen, Beschäftigungsverhältnissen für Berufsanfänger und hochwertigen Praktika zu ermöglichen;

2.  betont, dass eine angemessene Beschäftigung für junge Menschen immer auch hochwertig sein muss und dieser Aspekt auf keinen Fall vernachlässigt werden darf; betont, dass die Kernarbeitsnomen und die sonstigen Normen in Bezug auf die Beschäftigungsqualität, etwa die Arbeitszeit, der Mindestlohn, der Sozialschutz sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, im Rahmen der Anstrengungen von zentraler Bedeutung sein müssen;

3.  weist darauf hin, dass die Wirtschaftsbilanzen der Länder der EU‑28 in Bezug auf das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum wesentliche Diskrepanzen aufweisen, was eine entschlossene politische Reaktion erforderlich macht; nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Mitgliedstaaten im Rückstand sind, was die Umsetzung der erforderlichen Strukturreformen angeht; stellt fest, dass nur durch solide wirtschaftspolitische sowie beschäftigungs- und investitionspolitische Maßnahmen Arbeitsplätze entstehen können, wobei letztendlich die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, solche Maßnahmen zu ergreifen; ist besorgt über die langfristigen Auswirkungen der Abwanderung hochqualifizierter Personen auf die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen;

4.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß den für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geltenden Umsetzungsvorschriften zwischen verschiedenen Arten der Umsetzung des Programms auswählen müssen (ein besonderes Programm, Schwerpunkte im Rahmen eines bestehenden operationellen Programms oder Einbeziehung in unterschiedliche Prioritäten); weist darauf hin, dass angesichts der verschiedenen Möglichkeiten in Bezug auf die Umsetzung ein Austausch bewährter Verfahren auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse angezeigt ist, die dann im Rahmen künftiger Programmphasen zur Anwendung gebracht werden sollten;

5.  stellt mit Sorge fest, dass aus dem Sonderbericht Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht, dass die Gefahr besteht, dass mit den Mitteln, die die EU bereitstellt, lediglich die Mittel auf nationaler Ebene ersetzt werden und somit kein Mehrwert bewirkt wird; weist vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Zusätzlichkeit darauf hin, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen der Ergänzung der eigenen Maßnahmen und Mittel der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit dienen und keinen Ersatz darstellen soll; betont, dass nie vorgesehen war, dass das Ziel, allen jungen Menschen binnen vier Monaten nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. dem Abschluss der Schulbildung oder der formalen Ausbildung ein hochwertiges Angebot für eine Arbeitsstelle, Weiterbildungsmaßnahmen, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum zu unterbreiten, einzig und allein mit den Mitteln, die für Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung gestellt werden, erreicht werden soll, zumal dies auch gar nicht möglich wäre;

6.  betont, dass mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen insbesondere erreicht werden soll, dass politische Reformen durchgeführt werden und in den Bereichen Beschäftigung und Bildung eine bessere Koordinierung erfolgt, und zwar insbesondere in den Mitgliedstaaten, die mit hohen Jugendarbeitslosenquoten konfrontiert sind, womit erreicht werden soll, dass diese Mitgliedstaaten integrierte, umfassende, langfristige Strategien zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auflegen – in deren Rahmen sich die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und deren Chancen verbessern und langfristige Beschäftigung erreicht wird –, anstatt verschiedene fragmentierte (bereits bestehende) Maßnahmen umzusetzen; hält die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie für wirksame Instrumente, was die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung der Gruppen junger Menschen angeht, die am stärksten ausgegrenzt sind; ist der Auffassung, dass auf die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 in Bezug auf Beschäftigung, die Schulabbruchquoten und soziale Ausgrenzung hingearbeitet werden muss;

7.  weist darauf hin, dass im Einklang mit der Empfehlung des Rates zur Einführung der Jugendgarantie sechs Leitlinien erarbeitet wurden, auf die sich die Programme der Jugendgarantie stützen sollen: Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften; frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung; Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt; Einsatz der Fonds der Union; Bewertung und ständige Verbesserung des Systems; zügige Umsetzung[10]; betont, dass den Bewertungsberichten zufolge sehr wenige Mitgliedstaaten vollständige Daten und Bewertungen zu diesen Aspekten bereitgestellt haben;

8.  betont, dass sowohl in die innerstaatliche als auch in die grenzüberschreitende Mobilität mehr investiert werden sollte, um die Jugendarbeitslosenquote zu senken und dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage entgegenzuwirken; fordert, Nachfrage nach und Angebot an Arbeit und Kompetenzen besser aufeinander abzustimmen, indem die Mobilität zwischen Regionen (und auch grenzüberschreitenden Regionen) verbessert wird; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten besonderes Augenmerk darauf legen müssen, die Bildungssysteme und die Arbeitsmärkte in grenzüberschreitenden Regionen besser miteinander zu verknüpfen, etwa durch die Förderung des Erwerbs der Sprachen der Nachbarländer;

9.  weist darauf hin, dass die Ursachen der hohen Jugendarbeitslosenquote in den Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise auf die Arbeitsmärkte, dem vorzeitigen Schulabgang ohne ausreichende Qualifikation, dem Mangel an einschlägigen Fähigkeiten und Berufserfahrung, in der zunehmenden Verbreitung von Formen der prekären befristeten Beschäftigung mit anschließender Arbeitslosigkeit, begrenzten Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung und unzureichenden und ungeeigneten aktiven Arbeitsmarktprogrammen liegen;

10.  ist der Ansicht, dass die Überwachung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch verlässliche Daten gestützt werden muss; ist der Ansicht, dass die derzeit verfügbaren Überwachungsdaten und Ergebnisse nicht ausreichen, um eine angemessene Bewertung der Umsetzung und der Ergebnisse der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die als wesentliches Finanzierungsinstrument der Jugendgarantie-Programme fungiert, vorzunehmen, was insbesondere auf die anfänglichen Verzögerungen bei der Ausarbeitung der operationellen Programme durch die Mitgliedstaaten sowie darauf zurückzuführen ist, dass sich die Umsetzung der Programme noch in einem relativ frühen Stadium befindet; besteht darauf, dass das Thema Jugendbeschäftigung im Rahmen des Handelns der EU auch künftig als Priorität behandelt wird; ist allerdings angesichts der Angaben, die vor kurzem im Rahmen des Berichts des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht wurden, beunruhigt, was die Wirkung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie als Maßnahmen angeht, mit denen gegen Jugendarbeitslosigkeit vorgegangen werden soll, auch wenn sich der Bericht lediglich auf eine Auswahl an Gebieten und auf einen bestimmten Zeitraum bezieht;

11.  ist der Ansicht, dass eine Strategie zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen nur dann echte Wirkung entfalten kann, wenn runde Tische für Aussprachen eingerichtet werden, an denen alle Beteiligten teilnehmen und bei denen die Gegebenheiten der Umsetzung der Strategie vor Ort berücksichtigt werden, und wenn gezielte Ausbildungsmaßnahmen vorgesehen werden, mit denen der Bedarf der Wirtschaft gedeckt und mit den Bestrebungen und Fertigkeiten der jungen Menschen vereinbart werden kann; betont, dass mit dieser Strategie für eine hochwertige Ausbildung und für umfassende Transparenz mit Blick auf die Zuweisung der Mittel für Ausbildungseinrichtungen gesorgt werden muss, indem – unter anderem – die Verwendung dieser Mittel eingehend überwacht wird;

12.  bedauert, dass die Mitgliedstaaten beschlossen haben, lediglich auf das nicht verbindliche Instrument einer Empfehlung des Rates zurückzugreifen; weist darauf hin, dass das Ziel der Jugendgarantie in vielen Mitgliedstaaten noch lange nicht erreicht ist;

Förderung der am stärksten ausgegrenzten jungen Menschen

13.  weist darauf hin, dass das Risiko besteht, dass junge Menschen mit Behinderungen weder in den Anwendungsbereich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen noch in jenen der Jugendgarantie fallen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre operationellen Programme so anzupassen, dass dafür gesorgt ist, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie auch wirklich allen Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, junge Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang genießen und den Bedürfnissen der einzelnen Betroffenen Rechnung getragen wird;

14.  betont, dass es intensiver, langfristiger Bemühungen und einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Behörden bedarf, wenn NEETs erreicht werden sollen, zumal es sich dabei um eine heterogene Gruppe handelt, deren Mitglieder verschiedene Bedürfnisse und Fertigkeiten haben; betont daher, dass korrekte, vollständige Daten über die gesamte NEET-Bevölkerung vorliegen müssen, damit die Betroffenen registriert werden können und effizienter auf sie zugegangen werden kann, zumal mit stärker aufgeschlüsselten Daten – darunter auch eine Aufschlüsselung nach Regionen – ermittelt werden könnte, welche Gruppen einbezogen werden sollten und wie Beschäftigungsinitiativen besser auf die Begünstigten abgestimmt werden können;

15.  stellt fest, dass die Jugendarbeitslosigkeit nicht allein auf ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage reduziert werden darf, da sie unter anderem auf den Mangel an neuen Arbeitsplätzen infolge der Deindustrialisierung sowie der Externalisierung und Spekulation in Europa zurückzuführen ist, wobei sich die Situation durch die Krise und die Sparpolitik noch verschärft hat; ist der Ansicht, dass das Problem der Jugendarbeitslosigkeit nur durch Aus- und Weiterbildung gelöst werden kann;

16.  ist der Ansicht, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen makroökonomische Instrumente und sonstige politische Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen nicht ersetzen können; weist darauf hin, dass bei der Bewertung der Umsetzung und der Wirkung der Jugendgarantie berücksichtigt werden muss, dass die makroökonomischen Bedingungen und die Haushaltslage in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind; ist der Ansicht, dass eine langfristige Strukturreform der Beschäftigungsinitiative ausgearbeitet werden muss, wenn die Laufzeit des Programms verlängert werden soll; stellt fest, dass zwischen den Mitgliedstaaten unbedingt eine bessere Koordinierung erfolgen muss;

17.  fordert, dass zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, damit alle Beratungsdienste und sonstigen Angebote für junge Menschen an einem zentralen Punkt einfach und kostenlos verfügbar und zugänglich sind;

18.  ist besorgt über die ersten Beobachtungen, aus denen hervorgeht, dass Verbesserungen bei der Erfassung aller NEETs sowie Maßnahmen notwendig sind, um die Angehörigen dieser Gruppe zu erreichen, und zwar insbesondere nicht erwerbstätige NEETs sowie NEETs, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt schwierig ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene, maßgeschneiderte Strategien aufzulegen, mit denen alle NEETs erreicht werden, und ein integriertes Konzept zur Anwendung zu bringen, um Unterstützung und Dienste anzubieten, mit denen junge Menschen, die mit verschiedenen Hindernissen konfrontiert sind, individueller gefördert werden können; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Bedürfnissen schutzbedürftiger NEETs besondere Aufmerksamkeit zu widmen und Vorurteile und negative Einstellungen gegenüber diesen Jugendlichen zu bekämpfen;

19.  betont, dass die Maßnahmen auf die lokalen Umstände abgestimmt werden müssen, damit sie besser greifen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, Sondermaßnahmen für die Beschäftigung junger Menschen im ländlichen Raum umzusetzen;

20.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kommunikationsmaßnahmen in Bezug auf die bestehenden Förderprogramme für junge Menschen und insbesondere für die jungen Menschen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, rasch zu verbessern und zu diesem Zweck Sensibilisierungskampagnen durchzuführen und dabei sowohl herkömmliche als auch moderne Kommunikationskanäle – also etwa soziale Netzwerke – zu nutzen;

Gewährleistung der Hochwertigkeit der im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterbreiteten Angebote

21.  nimmt die Forderung zur Kenntnis, dass definiert werden sollte, wie ein „hochwertiges Angebot“ im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen aussehen sollte; betont, dass auf der Ebene der EU eine gemeinsame, umfassende Definition ausgearbeitet werden muss, die den Arbeiten des EMCO-Ausschusses in Zusammenarbeit mit der Kommission, der IAO und den einschlägigen Interessenträgern umfassend Rechnung tragen könnte; weist darauf hin, dass ein hochwertiges Angebot eine vielschichtige Maßnahme darstellt, die zu einer dauerhaften, gut abgestimmten Integration der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt führt, indem die Kompetenzen der Betroffenen ausgebaut werden, wobei dem Qualifikationsniveau und dem Profil der Teilnehmer sowie dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt Rechnung getragen werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass für die Teilnehmer ein angemessener Sozialschutz besteht, angemessene Bestimmungen über Arbeitsbedingungen gelten und eine angemessene Bezahlung erfolgt; weist auf die in den von der Kommission 2015 veröffentlichten Leitlinien für die Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen („Guidance on evaluation of the Youth Employment Initiative“) niedergelegten Qualitätsstandards hin, in deren Rahmen die Merkmale von Beschäftigungsangeboten und deren Relevanz für die Bedürfnisse der Teilnehmer sowie die Arbeitsmarktbilanz der Angebote und der Anteil der abgelehnten Angebote bzw. frühzeitig abgebrochenen Maßnahmen dargelegt werden, die als aussagekräftige Indikatoren für die Bewertung der Beschäftigungsqualität gelten;

22.  weist erneut darauf hin, dass „menschenwürdige Arbeit“ laut IAO Beschäftigungsmöglichkeiten umfasst, die produktiv sind und ein gerechtes Einkommen sichern, mit Sicherheit am Arbeitsplatz und Sozialschutz für Familien einhergehen, bessere Aussichten auf persönliche Weiterentwicklung bieten und die soziale Integration fördern, den Menschen die Möglichkeit geben, ihre Anliegen vorzubringen, sich gewerkschaftlich zu organisieren und an den für ihr Leben relevanten Beschlüssen mitzuwirken, und die allen Frauen und Männern Chancengleichheit und Gleichbehandlung garantieren, und weist darauf hin, dass dieser Mindeststandard für Beschäftigung für junge Menschen nach wir vor nicht erreicht ist;

23.  ist der Ansicht, dass junge Menschen auch in die Überwachung der Qualität der Angebote eingebunden werden sollten;

24.  weist darauf hin, dass bei einem hochwertigen Praktikumsvertrag ein Qualitätsrahmen eingehalten werden muss, in dessen Rahmen Folgendes gilt: das Praktikum muss auf einem schriftlichen Vertrag beruhen, in dem transparente Informationen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien enthalten und konkrete Ziele und hochwertige Ausbildungsinhalte festgelegt sind; es muss ein Mentor oder Betreuer benannt werden, der die Leistung des Praktikanten am Ende des Praktikums bewertet; die Dauer des Praktikums muss genau festgelegt sein, für Praktika bei ein- und demselben Arbeitgeber muss eine Höchstdauer gelten und der Vertrag muss präzise Bestimmungen über die Meldung bei der Sozialversicherung und die Bezahlung umfassen;

25.  legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre operationellen Programme für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nach und nach zu aktualisieren und zu überarbeiten und die Sozialpartner und Jugendorganisationen entsprechend zu beteiligen, um ihre Maßnahmen ganz konkret auf den tatsächlichen Bedarf der jungen Menschen und des Arbeitsmarkts abzustimmen;

26.  betont, dass nur bewertet werden kann, ob die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sinnvoll verwendet werden und ob ihr letztendliches Ziel, arbeitslose junge Menschen langfristig in Beschäftigung zu bringen, erreicht wird, wenn die Maßnahmen strikt und transparent überwacht werden und dafür zuverlässige, vergleichbare Daten zur Verfügung stehen und wenn an die Mitgliedstaaten, die keine Fortschritte erzielt haben, höhere Ansprüche gestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Überwachung, Berichterstattung und Datenqualität unverzüglich zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass über die derzeitige Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen rasch zuverlässige, vergleichbare Daten erhoben und bereitgestellt werden, und zwar häufiger, als es gemäß der Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der ESF-Verordnung vorgeschrieben ist; fordert die Kommission auf, ihre Leitlinien zur Datenerhebung gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofs zu überarbeiten, um das Risiko, dass die Ergebnisse geschönt werden, zu minimieren;

27.  nimmt die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgelegten Programmvorschläge sowie die Tatsache zur Kenntnis, dass es sich um verschiedene Programmarten handelt; ist der Ansicht, dass die nationalen Bestimmungen in einigen Mitgliedstaaten ungenau sind, was die Ziele und die Konzepte betrifft, und dass sie unklar formuliert sind und nur begrenzte Möglichkeiten zur Förderung der Beschäftigung bieten; vertritt die Auffassung, dass der große Ermessensspielraum und der Mangel an eindeutigen Mechanismen für die Überwachung zuweilen zur Folge hatten, dass Arbeitsplätze durch Angebote im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ersetzt wurden;

28.  ist beunruhigt angesichts der Berichte, aus denen hervorgeht, dass Maßnahmen, die über die Beschäftigungsinitiative gefördert werden, unzulässig eingesetzt wurden, wobei es unter anderem zu verzögerten Zahlungen an junge Menschen kam und Praktika missbraucht wurden, d. h. etwa übermäßig oft auf Praktika zurückgegriffen wurde; bekundet seine Bereitschaft, gegen derartige Praktiken vorzugehen; vertritt die Auffassung, dass eine wiederholte Inanspruchnahme der Jugendgarantie dem Zweck der Arbeitsmarktaktivierung nicht zuwiderlaufen darf und das Ziel, junge Menschen in längerfristige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen, nicht untergraben darf;

29.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren zu ermitteln, auszutauschen und bekanntzumachen, mit denen in Bezug auf politische Maßnahmen wechselseitiges Lernen und ein Beitrag zur Gestaltung und Umsetzung faktengestützter Maßnahmen ermöglicht werden; betont, dass aufgrund der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und der Digitalisierung der Wirtschaft ein neuer Ansatz für Jugendbeschäftigungsstrategien erforderlich ist; weist darauf hin, dass im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wirksame Instrumente eingesetzt werden müssen, um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, und dass keine unwirksamen beschäftigungspolitischen Maßnahmen recycelt werden sollten;

30.  weist erneut darauf hin, dass auf Partnerschaften beruhende Konzepte gemäß der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie von entscheidender Bedeutung sind, was die Umsetzung der Jugendgarantie-Programme und die Erreichung der NEETs angeht; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Partnerschaftsansatz zu verfolgen und zu diesem Zweck die einschlägigen Interessenträger aktiv zu ermitteln und einzubeziehen und die Jugendgarantie-Programme bei Unternehmen und insbesondere bei KMU und kleineren Familienbetrieben besser bekanntzumachen; betont, dass sich an den Mitgliedstaaten, die vor der Einführung der Jugendgarantie bereits ähnliche Konzepte eingeführt hatten, zeigt, dass eine erfolgreiche Einbeziehung der Interessenträger für eine erfolgreiche Umsetzung wichtig ist;

31.  betont, dass Jugendorganisationen als Mittler zwischen jungen Menschen und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen große Bedeutung zukommt; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eng mit Jugendorganisationen zusammenzuarbeiten, was die Planung, Umsetzung und Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sowie die entsprechende Kommunikation angeht;

32.  betont, dass kompetente, modernisierte Arbeitsverwaltungen erforderlich sind, damit NEETs maßgeschneiderte Dienste angeboten werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ihre öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf der Ebene der EU im Rahmen des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen besser zu koordinieren; empfiehlt, auf weitere Synergien zwischen den öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungsstellen, der Wirtschaft und den Ausbildungssystemen hinzuarbeiten; empfiehlt die allgemeine Verwendung elektronischer Behördendienste, damit der Verwaltungsaufwand abnimmt;

33.  fordert die Kommission auf, eine länderspezifische Schätzung der jährlichen Kosten vorzulegen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten anfallen würden, wenn die Jugendgarantie wirksam umgesetzt werden soll, und fordert sie auf, dabei der Schätzung der IAO Rechnung zu tragen;

34.  betont, dass im Rahmen der Jugendgarantie unbedingt erheblich mehr Ausbildungsplätze angeboten werde müssen, da es sich lediglich bei 4,1 % der bislang angenommenen Angebote um Ausbildungsplätze handelte;

Abschließende Bemerkungen

35.  betont, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen von einem Instrument der Krisenbekämpfung zu einem längerfristigen Instrument der EU zur Finanzierung der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit nach 2020 umgestaltet werden muss, in dessen Rahmen rasch und unkompliziert Mittel bereitgestellt werden und der Grundsatz der Kofinanzierung gilt, damit deutlich wird, dass vorrangig die Mitgliedstaaten zuständig sind; weist darauf hin, dass bei der Ausweitung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen den Feststellungen des Rechnungshofs Rechnung getragen werden sollte; betont, dass das Hauptziel des Programms darin besteht, junge Menschen langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren; betont, dass eindeutige, messbare Ziele festgelegt werden müssen; betont, dass diese Komponenten mit Blick auf den nächsten MFR erörtert werden müssen, damit für die Weiterführung der Initiative und Kostenwirksamkeit gesorgt ist und ein Mehrwert bewirkt wird;

36.  bekräftigt, dass es die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützt; betont, dass dringend weitere Anstrengungen unternommen werden müssen und weiteres politisches und finanzielles Engagement vonnöten ist, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen; weist insbesondere darauf hin, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für den Zeitraum 2018 bis 2020 unbedingt mit mindestens 700 Mio. EUR ausgestattet werden muss, wie es im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR vereinbart wurde; fordert ferner, dass ausreichende Mittel für Zahlungen bereitgestellt werden, damit dafür gesorgt ist, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ordnungsgemäß und fristgerecht umgesetzt werden kann;

37.  fordert, dass die Qualität der Angebote, die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie gemacht werden, verbessert wird, und fordert, dass erörtert wird, welche Altersgruppe begünstigt werden soll;

38.  vertritt die Auffassung, dass es sich zur Umsetzung des Qualitätsrahmens für die Beschäftigung junger Menschen empfiehlt, Fortschritte in Richtung der Annahme einer Empfehlung zu erzielen, deren Rechtsgrundlage Artikel 292 und Artikel 253 AEUV ist, und eine Reihe von Informationsmaßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel die Einrichtung einer leicht zugänglichen Website mit einschlägigen aktuellen Informationen über die Vorschriften für Praktika in den einzelnen Mitgliedstaaten;

39.   weist darauf hin, dass es sich bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um ein Finanzinstrument handelt, mit dem die Initiativen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit ergänzt werden sollen, und dass sich die Mitgliedstaaten unbedingt intensiver darum bemühen müssen, ihr Bildungswesen und ihre Arbeitsmärkte im Hinblick darauf besser aufeinander abzustimmen, mehr junge Menschen langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren; begrüßt die bestehenden Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage; stellt fest, dass die Nutzung von Kompetenzen in ganz Europa nach wie vor eine Herausforderung darstellt, und ist daher der Auffassung, dass dafür gesorgt werden muss, dass Qualifikationsangebot und -nachfrage besser aufeinander abgestimmt werden;

40.  ist der Ansicht, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie von entscheidender Bedeutung sind, was die praktische Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte angeht, und zwar insbesondere von Grundsatz Nr. 1 zur allgemeinen und beruflichen Bildung und zum lebenslangen Lernen, Nr. 4 zu aktiven Unterstützung für Beschäftigung, Nr. 5 zu sicherer und anpassungsfähiger Beschäftigung, Nr. 6 zu Löhnen und Gehältern, Nr. 8 zum sozialen Dialog und zur Einbeziehung der Beschäftigten, Nr. 10 zu einem gesunden, sicheren und geeigneten Arbeitsumfeld und zum Datenschutz, Nr. 12 zum Sozialschutz, Nr. 13 zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Nr. 14 zum Mindesteinkommen;

41.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre gemeinsamen Bemühungen mit der IAO zu verstärken, um einschlägige Informationen bereitzustellen und die nationalen Kapazitäten zu stärken, damit die Programme im Rahmen der Jugendgarantie wie im Folgenden erläutert bereitgestellt und auf dieser Grundlage auch bewertet werden können: Sicherstellung der uneingeschränkten und nachhaltigen Umsetzung der Initiative, Verbesserung der Einbeziehung von NEETs und von jungen Menschen mit geringer Qualifikation, Stärkung der Kapazitäten und Verbesserung der Qualität der Angebote;

42.  weist darauf hin, dass die Anzahl der jungen Menschen, die Ende 2015 ein Programm im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen abgeschlossen hatten, auf 203 000 geschätzt wird, was 4 % der Teilnehmer entspricht, wobei die Veröffentlichung der endgültigen, von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten durch die Kommission noch aussteht; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass in einigen Mitgliedstaaten eine große Anzahl von Teilnehmern der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen das Programm nicht abgeschlossen hat; ist der Ansicht, dass mehr Anreize geschaffen werden müssen, damit junge Menschen die Beschäftigungsinitiative als nützlich erachten;

43.  weist erneut darauf hin, dass über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Maßnahmen finanziell gefördert werden sollten, mit denen zur Integration von NEETs in den Arbeitsmarkt beigetragen wird, etwa auch bezahlte Praktikums- und Trainee-Stellen sowie Ausbildungsplätze, weist aber gleichermaßen darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht zum Ersatz für eine echte bezahlte Beschäftigung werden dürfen;

44.  schlägt vor, dass eine „EU-Hotline zur Bekämpfung der Verletzung der Rechte junger Menschen“ eingerichtet wird, über die junge Menschen der Kommission direkt etwaige negative Erfahrungen in Bezug auf die Teilnahme an Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie melden können, da somit Informationen gesammelt und mögliche missbräuchliche Praktiken bei der Durchführung von Maßnahmen, für die EU-Mittel bereitgestellt werden, untersucht werden könnten;

45.  begrüßt es, dass in der Absichtserklärung im Zusammenhang mit der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union 2017 ein Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde genannt wird, um die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsbehörden auf allen Ebenen zu stärken und grenzübergreifende Fälle besser bearbeiten zu können, sowie weitere Initiativen zur Unterstützung einer fairen Mobilität;

46.  stellt fest, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erfolgreich zur Senkung der Jugendarbeitslosenquoten und insbesondere zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis beigetragen hat, zumal die Initiative zu 48 % Männern und zu 52 % Frauen zugutegekommen ist;

47.  fordert, dass im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sowohl die Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf als auch die Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, uneingeschränkt umgesetzt werden;

48.  hält es für erforderlich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten positive Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass junge Frauen und Mädchen hochwertige Beschäftigungsangebote erhalten und nicht in prekären, unterbezahlten und zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden bzw. gefangen sind, in denen sie eingeschränkte oder gar keine Arbeitnehmerrechte besitzen;

49.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nach Geschlechtern aufgeschlüsselte statistische Daten zusammenzustellen, damit die Kommission eine Folgenabschätzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und ihres Einflusses auf das ausgewogene Verhältnis zwischen Frauen und Männern einleiten und eine gründliche Bewertung und Analyse der Umsetzung vorgenommen werden kann;

50.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Wege zu ermitteln, um junge Frauen durch die Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter beim Zugang zu Beschäftigung, bei Aufstiegsmöglichkeiten und bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, durch die Bereitstellung von Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen und durch die Förderung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleichwertiger Arbeit beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und in Bezug auf den Bereich Aus- und Weiterbildung zu unterstützen;

51.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die im Rahmen der Bildungssysteme ergriffenen Maßnahmen zum Schutz gefährdeter junger Menschen zu verbessern;

52.  stellt mit Besorgnis fest, dass in den jüngsten Bewertungsberichten[11] darauf hingewiesen wird, dass die erste Umsetzungsphase der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in erster Linie auf gut ausgebildete NEETs und weniger auf diejenigen, die gering qualifiziert, nicht erwerbstätig und nicht bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen gemeldet sind, ausgerichtet war;

53.  fordert die Mitgliedstaaten daher auf, diesen erheblichen Mangel bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche unter anderem durch die Ausarbeitung spezifischer Folgemaßnahmen zu beheben, damit eine nachhaltigere, wirksamere und stärker faktengestützte Jugendpolitik umgesetzt werden kann;

54.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass es gemäß ihren Rechtsvorschriften allen jungen Menschen in der einschlägigen Altersgruppe zusteht, sich zu registrieren und aktiv an der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen teilzunehmen[12];

55.  weist darauf hin, dass es für Praktikumsangebote auf dem freien Markt an Vorschriften über die Transparenz bei der Einstellung, die Dauer und die Anerkennung mangelt und dass nur wenige Mitgliedstaaten Mindestqualitätskriterien – auch für die Überwachung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – eingeführt haben;

56.  stellt fest, dass die aus dem EU-Haushalt finanzierten, über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen getätigten Investitionen Wirkung gezeigt und für junge Menschen zu einer beschleunigten Arbeitsmarktexpansion beigetragen haben; ist der Ansicht, dass die EU mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eindeutig einen Mehrwert schafft, da viele Jugendbeschäftigungsprogramme ohne das Engagement der EU nicht zustande gekommen wären;

57.  stellt fest, dass sich die ursprüngliche Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im MFR 2014–2020 auf 6,4 Mrd. EUR belief, wobei 3,2 Mrd. EUR aus einer eigenen Haushaltslinie stammten und Mittel in gleicher Höhe aus dem ESF beigesteuert wurden;

58.  betont, dass auf politischer Ebene im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für den Zeitraum 2017–2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Mrd. EUR gebilligt wurden, die um einen Betrag in gleicher Höhe aus dem ESF ergänzt werden sollen; hebt jedoch hervor, dass die endgültige Mittelzuweisung für das Programm im anstehenden jährlichen Haushaltsverfahren festgelegt wird;

59.  begrüßt, dass im Vermittlungsverfahren betreffend den Haushaltsplan 2018 auf Druck des Europäischen Parlaments eine Aufstockung der ursprünglich vorgeschlagenen besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um neue Mittel in Höhe von 116,7 Mio. EUR beschlossen wurde, sodass sich der Gesamtbetrag für 2018 nun auf 350 Mio. EUR beläuft; verweist auf die einseitige Zusage der Kommission, im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans eine weitere Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorzuschlagen, sofern die Aufnahmekapazität der Initiative eine solche Aufstockung zulässt;

60.  ist der Ansicht, dass das Gesamtbudget der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen hinter dem tatsächlichen Bedarf und den Ressourcen zurückbleibt, die notwendig sind, wenn die Zielsetzungen des Programms wirklich erreicht werden sollen; weist darauf hin, dass im Durchschnitt nur 42 % der NEETs erreicht wurden und ihr Anteil in einer Reihe von Mitgliedstaaten unter 20 % liegt; fordert aus diesem Grund, dass die Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im nächsten MFR deutlich aufgestockt wird und die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Haushaltsplänen Mittel für Jugendbeschäftigungsprogramme vorsehen;

61.  fordert die Kommission auf, bei Investitionen, die auf das Beschäftigungsangebot für junge Menschen ausgerichtet sind, Synergien zwischen den verfügbaren Quellen zu fördern und im Rahmen eines ganzheitlichen Leitfadens einheitliche Regeln aufzustellen, um vor Ort größere Wirkung zu erzielen, mehr Synergien sowie einen höheren Nutzeffekt zu erreichen und die Abläufe zu vereinfachen; weist darauf hin, dass vor allem der Verwaltungsaufwand für die Verwaltungsbehörden reduziert werden muss; verweist auf die Bedeutung länderspezifischer Berichte über die Finanzierung der Jugendgarantie-Programme, in deren Rahmen auch die Synergien zwischen nationalen Haushalten und dem EU-Haushalt beobachtet werden, sowie auf die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung und engeren Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Interessenträgern in diesem Prozess;

62.  fordert die Kommission auf, bei auf das Beschäftigungsangebot für junge Menschen ausgerichteten Investitionen die Planung für die Zeit nach 2020 zu verbessern, indem sie dem bei der Planung der ESI-Fonds eingesetzten Ansatz folgt, wonach die Bereitstellung von Mitteln einer umfassenden vorherigen Planung und Ex-ante-Konditionalitäten unterliegt, auf die der Abschluss von Partnerschaftsvereinbarungen folgt; ist der Ansicht, dass mit einem solchen Ansatz die mit EU-Mitteln erzielte Wirkung verstärkt werden kann; weist darauf hin, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Mitgliedstaaten mit entsprechenden operationellen Programmen und mit wesentlichen Zuwendungen sowohl aus dem nationalen Haushalt als auch aus regionalen Haushalten erfolgreich umgesetzt wurde;

63.  fordert die Kommission darüber hinaus auf, den derzeitigen Evaluierungsmechanismus dahingehend umzugestalten, dass der Schwerpunkt im Rahmen der Jahres- und Abschlussberichte auf einheitlichen Ergebniskriterien und Wirtschaftlichkeitsprüfungen liegt, damit besser verfolgt werden kann, inwiefern EU-Mittel eine Wirkung entfalten; fordert, dass unionsweit Indikatoren, wie der Anteil der Teilnehmer der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die durch von der EU finanzierte Maßnahmen einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt finden, zur Anwendung kommen;

64.  hebt jedoch hervor, dass die reformierte Planung und Berichterstattung keine Verzögerungen bei der Ausführung des Haushaltsplans und keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand für Verwaltungsbehörden sowie insbesondere für die Endbegünstigen nach sich ziehen sollte;

65.  stellt fest, dass der derzeitige Verwaltungsaufwand die Investitionskapazitäten des EU-Haushalts beeinträchtigt, was vor allem bei Instrumenten mit kürzeren Durchführungszeiten wie der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen der Fall ist; fordert aus diesem Grund rationalisierte Ausschreibungsverfahren, bei denen der Schwerpunkt auf einer zügigeren Vorbereitung der Ausschreibungen und kürzeren Rechtsmittelverfahren liegt; weist darauf hin, dass sich die Nutzung vereinfachter Kostenoptionen bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen positiv auf die Ausgaben ausgewirkt hat; fordert, dass bei Vorhaben im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unionsweit vereinfachte Kostenoptionen eingeführt werden, damit sich der Verwaltungsaufwand wesentlich reduziert und die Ausführung des Haushaltsplans zügiger vonstattengeht;

66.  hebt hervor, dass mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen hinsichtlich der finanziellen Ausführung derzeit die besten Ergebnisse aller ESI-Fonds erzielt werden;

67.  begrüßt, dass mit den Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mehr als 1,6 Millionen junge Menschen unterstützt wurden und die Mitgliedstaaten mit ihrer Hilfe Aktionen im Gegenwert von mehr als 4 Mrd. EUR durchführen konnten;

68.  stellt fest, dass mangelnde Informationen über die potenziellen Kosten für die Umsetzung eines Programms in einem Mitgliedstaat dazu führen können, dass keine entsprechenden Mittel für die Umsetzung dieses Programms und die Verwirklichung seiner Ziele bereitgestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Ex-ante-Analyse durchzuführen und einen Überblick über die Kosten für die Umsetzung der Jugendgarantie zu erstellen;

69.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung von zeitgemäßeren Systemen für die Überwachung der noch vorhandenen Mittel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die mit einem geringeren Verwaltungsaufwand einhergehen, einzuleiten;

70.  fordert, dass der Schwerpunkt bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf die erzielten Ergebnisse gelegt wird, und zwar indem konkrete Indikatoren festgelegt werden, die sich auf neue Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt beziehen, die über das Programm in den Mitgliedstaaten angeboten werden, sowie auf der Anzahl der angebotenen unbefristeten Arbeitsverträge;

71.  vertritt die Auffassung, dass zur Beurteilung der Wirksamkeit des Programms alle Gesichtspunkte – darunter auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Programms – bewertet werden müssen; weist auf die früheren von der IAO und Eurofound vorgelegten Schätzungen hin und fordert die Kommission auf, diese Prognosen zu bestätigen oder zu aktualisieren;

72.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, realistische und erreichbare Ziele festzulegen, Abweichungen zu bewerten, den Markt vor der Einführung der Programme zu analysieren und die Überwachungs- und Mitteilungssysteme zu verbessern,

°

°  °

73.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
  • [2]  ABl. L 126 vom 21.5.2015, S. 1.
  • [3]  ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.
  • [4]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0390.
  • [5]  ABl. C 264 E vom 13.09.2013, p. 69.
  • [6]  ABl. L 113 vom 29.4.2017, S. 56.
  • [7]  Bericht der Kommission vom Dezember 2013 zum Thema Entwicklungen in Beschäftigung und Gesellschaft in Europa 2013 („Employment and Social Developments in Europe 2013“).
  • [8]  Eurofound-Bericht vom August 2014 mit dem Titel „Occupational profiles in working conditions: Identification of groups with multiple disadvantages“ (Berufsprofile bei den Arbeitsbedingungen: Ermittlung von Gruppen mit Mehrfachbenachteiligung).
  • [9]  Weitere Maßnahmen umfassen die im September 2010 ins Leben gerufene Initiative „Jugend in Bewegung“, die im Dezember 2011 gestartete Initiative „Chancen für junge Menschen“ und die im Januar 2012 eingeführte Initiative „Jugendaktionsteams“.
  • [10]  ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.
  • [11]  Sonderbericht Nr. 5/2017 über die Umsetzung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen; Abschlussbericht an die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Kommission vom Juni 2016 mit dem Titel über die ersten Ergebnisse der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen; Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Dreijahresbilanz“ (COM(2016)0646), eingehende Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Youth Employment Initiative: European Implementation Assessment“ (Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Bewertung der EU-weiten Umsetzung).
  • [12]  Gemäß den Rechtsrahmen einiger Länder gelten bestimmte junge Menschen, vor allem solche mit schweren Behinderungen, als arbeitsunfähig. Die Betroffenen können sich nicht bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen registrieren und daher nicht an der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen teilnehmen.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Die Finanz- und Wirtschaftskrise, die 2008 ihren Anfang nahm, hat zu einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Junge Menschen sind davon besonders stark betroffen, zumal viele eine Erstbeschäftigung suchen, befristet angestellt sind oder diejenigen sind, die als erste entlassen werden, weil oft die Person als erste entlassen wird, die als letzte eingestellt wurde. Die Jugendarbeitslosenquote stieg aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise von 15 % (2008) auf einen Höchststand von 24 % (Anfang 2013), wobei diese Durchschnittsquote die großen Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen verschleiert. In Deutschland, Österreich und den Niederlanden lagen die Jugendarbeitslosenquoten im Jahr 2013 nahe bei 10 %, während sie in Italien, Spanien, Kroatien und Griechenland Höchstwerte von nahezu bzw. weit über 40 % erreichten. Ferner hat die Krise dazu geführt, dass immer mehr Jugendliche immer stärker vom Arbeitsmarkt abgekoppelt sind: 2013 waren 7,3 Mio. junge Menschen weder in Ausbildung noch in Beschäftigung (NEETs), d. h. 13 % der jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren.

Angesichts dieser Lage hat der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach mehrmaliger nachdrücklicher Aufforderung durch das Parlament, rasch tätig zu werden, am 22. April 2013 im Rahmen einer Empfehlung des Rates eine Jugendgarantie eingeführt, mit der sich die Mitgliedstaaten verpflichten, dass allen jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach dem Verlust einer Arbeitsstelle oder dem Abschluss der formalen Ausbildung eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird Parallel dazu beschloss der Rat im Februar 2013, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzuführen, die in Verbindung mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) als wesentliches Haushaltsinstrument der EU dienen soll, um die Regionen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, in denen besonders hohe Jugendarbeitslosenquoten zu verzeichnen sind, was insbesondere über die Einführung von Jugendgarantie-Programmen erreicht werden soll.

Für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 Mittel in Höhe von 6,4 Mrd. EUR veranschlagt, die sich aus 3,2 Mrd. EUR aus einer neuen eigenständigen EU-Haushaltslinie und 3,2 Mrd. EUR aus nationalen Zuweisungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zusammensetzen. Um rasch gegen die Jugendarbeitslosigkeit vorgehen zu können, was die Mittel für Verpflichtungen betraf, wurden die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für den Zeitraum 2014–2015 vorzeitig bereitgestellt.

Mit Mitteln der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen können Regionen gefördert werden, in denen die Jugendarbeitslosenquote in der Altersgruppe 15–24 im Jahr 2012 über 25 % lag, sowie Mitgliedstaaten mit einer Jugendarbeitslosenquote von über 20 %, in denen diese Quote 2012 um über 30 % anstieg. Während die Jugendgarantie für die gesamte EU gilt, zielt die Beschäftigungsinitiative ausschließlich auf die Mitgliedstaaten und Regionen ab, in der die Jugendarbeitslosenquote am höchsten ist, wobei somit insgesamt 20 Mitgliedstaaten ganz oder teilweise anspruchsberechtigt sind. Die Beschäftigungsinitiative zielt auf junge Menschen bis zum Alter von einschließlich 24 Jahren ab. Die Mitgliedstaaten können diese Altersgrenze auf bis zu 29 Jahre anheben, was zehn Mitgliedstaaten auch getan haben.

Ziel dieses Berichts ist die Bewertung der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in ihrer Funktion als wesentliches Finanzinstrument der EU für die Erreichung der Ziele, die im Rahmen der Jugendgarantie festgelegt wurden, sowie die Darlegung von Empfehlungen für Maßnahmen im Hinblick darauf, wie sie künftig verbessert werden kann. Dabei soll den bisherigen Erfahrungen und den Daten Rechnung getragen werden, die in den drei Jahren seit der Einführung der Initiative erhoben wurden.

Die Schlussfolgerungen dieses Berichts beruhen insbesondere auf der Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Dreijahresbilanz“[1], den einschlägigen Sonderberichten des Europäischen Rechnungshofs, den von den Fachabteilungen des Parlaments in Auftrag gegebenen Studien, einer internen Bewertung der Umsetzung, die vom wissenschaftlichen Dienst vorgenommen wurde, und Berichten des Beschäftigungsausschusses (EMCO) des Rates. Im Zuge der Ausarbeitung des Berichts fanden Treffen mit verschiedenen Interessenträgern statt. Zu diesen Interessenträgern zählten Vertreter von Jugendorganisationen und der Sozialpartner, wissenschaftliche Experten sowie Vertreter einzelstaatlicher Behörden, die mit der Beschäftigungsinitiative/Jugendgarantie befasst sind. Ferner wurden Reisen unternommen, unter anderem eine Informationsreise nach Slowenien und Kroatien.

Ergebnisse

Angesichts des dramatischen Anstiegs der Jugendarbeitslosigkeit bestand das wesentliche Ziel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen darin, rasch Mittel für die am stärksten betroffenen Regionen zur Verfügung zu stellen. Um eine rasche Inanspruchnahme zu ermöglichen, waren Ausgaben für Projekte im Rahmen der Beschäftigungsinitiative ab dem 1. September 2013 erstattungsfähig, und die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für die Jahre 2014 und 2015 wurden vorzeitig bereitgestellt. Da erkennbar war, dass die Umsetzung langsamer voranschreiten würde als ursprünglich erwartet, schlug die Kommission im Februar 2015 vor, die Vorfinanzierungsquote von 1–1,5 % auf 30 % zu erhöhen, womit unverzüglich Mittel in Höhe von 1 Mrd. EUR freigegeben wurden. Aus den inzwischen vorliegenden Daten geht hervor, dass eine rasche Inanspruchnahme nur in fünf Mitgliedstaaten erreicht werden konnte (Griechenland, Italien, Frankreich, Portugal und Spanien). Möglicherweise wurde für die Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen, die Beteiligung der Interessenträger im Hinblick auf Partnerschaften und andere einleitende Maßnahmen mehr Zeit benötigt als gedacht. Ferner benannten viele Mitgliedstaaten die für Zahlungsanträge zuständigen Behörden zu spät.

Das Hauptziel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie besteht darin, Maßnahmen für NEETs zu treffen, und zwar auch für jene, die nicht aktiv auf Arbeitssuche sind. Aus den bisher verfügbaren Bewertungen geht hervor, dass die Mitgliedstaaten Probleme damit haben, zu ermitteln, wer zur Gruppe der NEETs (und insbesondere jener, die nicht aktiv auf Arbeitssuche sind) gehört und wie die Angehörigen dieser Gruppe erreicht werden können. Dies kann dazu führen, dass auf die jungen Arbeitslosen zugegangen wird, die sichtbarer und leichter integrierbar sind. In seinem neuesten Bericht, dem eine Wirtschaftlichkeitsprüfung in sieben Mitgliedstaaten (fünf Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen) zugrunde liegt, äußert der Rechnungshof starke Bedenken, was die Strategien zur Ermittlung der Zielgruppe der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen angeht („oberflächlich und unspezifisch“).

Das oberste Ziel der Jugendgarantie besteht darin, NEETs langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zu diesem Zweck soll individuell auf die Betroffenen eingegangen werden, sodass in der Folge ein hochwertiges Beschäftigungsangebot erfolgen kann und die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen zunimmt und allgemein gesehen auch dazu beigetragen werden kann, gegen das Missverhältnis von Qualifikationsangebot und -nachfrage auf dem (regionalen) Arbeitsmarkt vorzugehen. Diese Voraussetzungen müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein, wenn die Mittel, die für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt werden, wirksam und effizient eingesetzt werden sollen. Die Kommission hat mitgeteilt, dass alle Verwaltungsbehörden gemeldet haben, dass für alle Begünstigten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ein persönlicher Maßnahmenplan erstellt wird. Im Gegensatz dazu berichtet der Rechnungshof allerdings, dass nur ein Mitgliedstaat das Missverhältnis von Qualifikationsangebot und -nachfrage systematisch berücksichtigt. Alle anderen (geprüften) Mitgliedstaaten wenden bei Jugendlichen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEETs), eine Art Profiling‑System an. In einigen Fällen werden dafür bereits bestehende Systeme verwendet, in anderen Fällen wurden neue Systeme eingeführt. Einige Mitgliedstaaten haben eine Definition des Begriffs „hochwertiges Angebot“ niedergelegt. In einem früheren Bericht empfahl der Rechnungshof, die Kommission solle in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss (EMCO) Standards für ein „hochwertiges Angebot“ ausarbeiten. Hieraus geht bereits hervor, dass die derzeitige Qualität der Angebote, die sich aus der Jugendgarantie ergeben, und (teilweise) aus den Mitteln, die für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt werden, finanziert werden, nicht überprüft werden kann.

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) schätzte 2015 die Kosten für die Umsetzung der Jugendgarantie in der EU-28 auf etwa 45 Mrd. EUR pro Jahr. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass den Mitgliedstaaten mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, für die für den Programmzeitraum 2014–2020 Mittel in Höhe von 6,4 Mrd. EUR bereitgestellt werden, lediglich zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, d. h. mit den Mitteln sollen die einzelstaatlichen Mittel nicht ersetzt werden. Allerdings weist der Rechnungshof angesichts der Daten über die Umsetzung darauf hin, dass das Risiko besteht, dass die Finanzmittel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen als Ersatz für die nationalen Mittel genutzt werden. Beispielsweise weist er darauf hin, dass aus seiner Stichprobe hervorgeht, dass in den betreffenden Mitgliedstaaten die Mehrheit der Maßnahmen, die über die Beschäftigungsinitiative gefördert werden, bereits bestand, bevor es die Jugendgarantie/Beschäftigungsinitiative gab. Ferner weist der Rechnungshof darauf hin, dass sich die Bewertung des Mehrwerts, der mit den Mitteln der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bewirkt wird, dadurch weiter erschwert, dass bei bestimmten operationellen Programmen nur teilweise ausgewiesen wird, wie die zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden.

Ob die Mittel, die die EU für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitstellt, sinnvoll eingesetzt werden und Jugendliche, die sich vom Arbeitsmarkt entfernt haben, tatsächlich dabei unterstützt werden, eine langfristige Beschäftigung zu erhalten, kann nur ermittelt werden, wenn die Maßnahmen strikt überwacht und zuverlässige Daten erhoben werden. Da die Mittel, die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt werden, mit dem ESF verknüpft sind, bestehen ausführliche Bestimmungen, was die Überwachung der Maßnahmen und die Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten angeht. Unter anderem müssen Indikatoren für die Bewertung der kurz- und langfristigen Ergebnisse ausgearbeitet werden. Die Kommission hat zusätzliche Leitlinien für die Praxis veröffentlicht, damit für eine einheitliche, relevante Berichterstattung gesorgt ist. Der Rechnungshof äußert auf der Grundlage seiner Stichprobe Bedenken angesichts der Tatsache, dass Daten nicht oder nicht fristgerecht bereitgestellt werden bzw. nicht belastbar sind. Ohne entsprechende Daten ist keine angemessene Bewertung der Qualität der Berichterstattung möglich.

Standpunkte der Berichterstatterin

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde initiiert, um arbeitslose junge Menschen zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden den Regionen, die mit außergewöhnlich hohen Jugendarbeitslosenquoten sowie damit konfrontiert sind, dass Jugendliche nicht aktiv nach einer Beschäftigung suchen, Finanzmittel an die Hand gegeben. Damit ist das Problem der Jugendarbeitslosigkeit nun eine gemeinsame politische Priorität auf der Ebene der EU.

Die Jugendarbeitslosenquoten der Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich, weswegen die Jugendarbeitslosigkeit für die EU nach wie vor eine große Herausforderung darstellt und es von höchster Bedeutung ist, dass die einschlägigen Bemühungen kontinuierlich fortgeführt werden.

Unbeschadet der Tatsache, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eine dringende Priorität darstellt und dafür EU-Mittel und einzelstaatliche Mittel in wesentlicher Höhe zur Verfügung gestellt werden, muss hier allerdings betont werden, dass die ersten Bewertungen auf stark begrenzten Informationen beruhen.

Da die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt wird, gestaltet sich der Überwachungs- und Bewertungsprozess auch sehr schwierig. Es herrscht nicht genug Transparenz, was nachweisliche Ergebnisse und die Auswirkungen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen angeht. Die Überwachung ist leider uneinheitlich, weswegen auch keine greifbaren Ergebnisse sichtbar sind.

Auch in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis kann nur schwer beurteilt werden, ob die Beschäftigungsinitiative sinnvoll ist. Daher sollte im Rahmen des Überwachungs- und Berichterstattungssystems mehr Transparenz gefordert werden, was die Ausgaben angeht, und das System sollte entsprechend verbessert werden. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Folgedaten bereitgestellt werden, damit bewertet werden kann, ob die Ergebnisse langfristig positiv sind. Darüber hinaus sollte bei der Umsetzung der Berichterstattungspflichten darauf geachtet werden, dass alle Mitgliedstaaten vergleichbare, detaillierte und belastbare Berichte vorlegen können.

Dennoch zeigt die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen inzwischen viele positive Auswirkungen, was die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit angeht, da sie politische Reformen bewirkt. Und so sollte es auch bleiben. Mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist auch erreicht worden, dass die Behörden innovativer agieren und den Schwerpunkt nun vermehrt darauf legen, auf Einzelfälle einzugehen, was Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit angeht. Allerdings muss noch viel dafür getan werden, dass die Beschäftigungsinitiative ihr volles Potenzial entfalten kann.

Der Schwerpunkt der Beschäftigungsinitiative sollte auf langzeitarbeitslose junge Menschen gelegt werden, zumal Langzeitarbeitslosigkeit zu Isolation sowie dazu führen kann, dass die jungen Menschen das Gefühl haben, nicht mehr dazuzugehören. Große Bedenken bestehen im Hinblick darauf, dass es durch Jugendarbeitslosigkeit zu wesentlichen Verlusten in Bezug auf öffentliche und private Investitionen kommt, da das Humankapital junger Menschen ungenutzt bleibt.

Aus den Daten, die über den Anwendungsbereich der Beschäftigungsinitiative vorliegen, geht hervor, dass allgemein nur ein geringer prozentualer Anteil der NEET-Jugendlichen erreicht wird. Daher sollten die Mitgliedstaaten intensiver darauf hinarbeiten, Methoden zu entwickeln, um die Jugendlichen dieser Gruppe zu ermitteln, die nicht aktiv auf Arbeitssuche sind und nicht bei den Behörden erfasst sind, und Strategien zu entwickeln, um diese Personen auch zu erreichen. Der Zugang zur Beschäftigungsinitiative sollte für alle jungen Menschen vereinfacht werden, insbesondere allerdings für junge Menschen, die gering qualifiziert oder dauerhaft arbeitslos sind. Man sollte vermehrt auf die jungen Menschen zugehen, für die der Zugang zum Arbeitsmarkt am schwierigsten ist. Dazu zählen beispielsweise auch junge Menschen mit Behinderungen. In diesem Zusammenhang sollten sich die Mitgliedstaaten unbedingt über bewährte Verfahren austauschen. Ein grenz- und kulturübergreifender Erfahrungsaustausch kann dem wechselseitigen Lernen zuträglich sein, was wiederum zu positiven Auswirkungen und zu Verbesserungen führen kann, wenn es gilt, Angehörige schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Alle Maßnahmen, die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative betrieben werden, sollten mit den einzelstaatlichen Sozialschutzsystemen im Einklang stehen.

Aus den ersten Daten über die Umsetzung geht hervor, dass die Qualität der Beschäftigungsangebote, die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen/Jugendgarantie unterbreitet werden, in vielen Fällen fragwürdig ist. Auch unterliegen die Arbeitsmärkte einem stetigen Wandel, weswegen es nicht genügend solide unbefristete Arbeitsverhältnisse gibt. Es müssen Mindeststandards dafür festgelegt werden, was ein hochwertiges Angebot ausmacht. Ein Angebot ist nur hochwertig, wenn es sowohl dem Profil des Begünstigten als auch der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entspricht. Dies empfiehlt auch der Rechnungshof. Nur dann ist eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt möglich.

Die zur Verfügung stehenden Mittel sollten spezifischer eingesetzt werden, wenn die Jugendarbeitslosigkeit weiter sinken soll. Zu diesem Zweck sollte auch untersucht werden, ob eine Bemessung der Arbeitslosigkeit anhand der kleineren NUTS3-Regionen und nicht wie bisher anhand der NUTS2-Ebene dazu führen würde, dass die Mittel zielgerechter zugeteilt werden und dann auch eine größere Wirkung entfalten können. 

Ferner ist Vielfalt von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Zuweisung der Mittel geht, d. h. die Probleme sollten im Rahmen lokaler, regionaler und nationaler Finanzierungswege und somit ganzheitlich angegangen werden. Die Ebenen sollten sich nicht voneinander isolieren, denn die Dezentralisierung ist von entscheidender Bedeutung, wenn es gilt, mehr junge Menschen direkt zu erreichen und eine Wirkung zu erzielen. Im Rahmen einer solchen Struktur dürfte sich die Inanspruchnahme der Mittel einfacher gestalten.

Das Ziel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sollte auch künftig darin bestehen, alle jungen Menschen in den anspruchsberechtigten Regionen dabei zu unterstützen, erste Arbeitserfahrungen zu sammeln, zumal die größte Herausforderung gewöhnlich darin besteht, eine Erstbeschäftigung zu finden. Auch sollte mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen weiterhin aktiv der Übergang in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu den Instrumenten zählt, die zur Anwendung kommen sollen, wenn die Wirtschaftslage in der EU ungünstig ist. Daher sollte sie als Instrument gesehen werden, mit dem für eine positive Dynamik gesorgt werden kann, wenn es gilt, Arbeitsplätze zu schaffen. Die Beschäftigungsinitiative ist keineswegs dazu gedacht, die einzelstaatlichen Mittel und bereits bestehende Maßnahmen zu ersetzen, und sie darf dem Grundsatz, dass nur solide wirtschaftspolitische Maßnahmen zu Beschäftigungswachstum führen können, nicht zuwiderlaufen. Sie sollte auch künftig eng mit wirtschaftlichen Grundprinzipien und dem Ziel der Arbeitsmarktaktivierung verknüpft bleiben und muss daher dem auf den Arbeitsmärkten bestehenden Bedarf Rechnung tragen.

In Bezug auf die einzelstaatlichen Mittel und die Mittel der EU für den Bereich Jugendarbeitslosigkeit sollten realistischere Ziele und Ergebnisse festgelegt werden, die auch wirklich erreichbar sind. Ferner sollten die derzeit laufenden Maßnahmen und die Umsetzungsphase über das Jahr 2020 hinaus verlängert werden.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (24.11.2017)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten
(2017/2039(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Andrey Novakov

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass sich bereits 16 Mio. Jugendliche, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind (NEET), bei Jugendgarantie-Programmen eingetragen haben und im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mehr als 1,6 Mio. junge Menschen in der EU direkte Unterstützung erhalten haben; in der Erwägung, dass der Anteil der arbeitslosen jungen Menschen (16,6 % in der EU-28 und 18,7 % im Euro-Währungsgebiet) nach wie vor zu hoch ist;

B.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der EU von 23,7 % im Jahr 2014 auf unter 17 % im zweiten Quartal 2017 gesunken ist, da es 1,8 Mio. weniger junge Arbeitslose und über 1 Mio. weniger Jugendliche gibt, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET);

C.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mehr als 132 Arbeitsmarktmaßnahmen für junge Menschen getroffen haben;

D.  in der Erwägung, dass bereits 75 % des Gesamtbudgets der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gebunden sind und 19 % von den Mitgliedstaaten bereits investiert wurden, in Bezug auf die für diese Initiative vorgesehenen Haushaltsmittel also – im Rahmen der EU-Struktur- und -Investitionsfonds (ESI-Fonds) – die höchste Vollzugsquote erreicht wird;

E.  in der Erwägung, dass zwar Bedenken geäußert wurden, was die Angemessenheit der Mittelausstattung der Initiative und den prognostizierten Gesamtbedarf an Investitionen betrifft, aus mehreren Berichten über die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen jedoch hervorgeht, dass die verfügbaren Ressourcen – mit Fokus auf bestimmte Regionen und Begünstigtengruppen – erfolgreich dem regionalen Bedarf entsprechend eingesetzt werden;

1.  stellt fest, dass die aus dem EU-Haushalt finanzierten, über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen getätigten Investitionen etwas bewirkt und zu mehr Arbeitsmarktangeboten für junge Menschen beigetragen haben; ist der Ansicht, dass die EU mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eindeutig einen zusätzlichen Nutzen schafft, da viele Jugendbeschäftigungsprogramme ohne das Engagement der EU nie zustande gekommen wären;

2.  stellt fest, dass sich die ursprüngliche Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014–2020 auf 6,4 Mrd. EUR belief, von denen 3,2 Mrd. EUR aus einer eigenen Haushaltslinie stammten und um einen ebenso hohen Betrag aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ergänzt wurden; weist darauf hin, dass aufgrund der Dringlichkeit, die bei der Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit geboten ist, beschlossen wurde, den gesamten Betrag auf die Jahre 2014-2015 vorzuziehen;

3.  hebt hervor, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR Zusatzmittel für die Beschäftigungsinitiative in Höhe von 1,2 Mrd. EUR für den Zeitraum 2017–2020 politisch unterstützt wurden, die um einen ebenso hohen Betrag aus dem ESF ergänzt werden sollen; hebt jedoch hervor, dass die endgültige Mittelzuweisung für das Programm im anstehenden jährlichen Haushaltsverfahren festgelegt wird;

4.  begrüßt, dass im Vermittlungsverfahren betreffend den Haushaltsplan 2018 auf Druck des Europäischen Parlaments eine Aufstockung der ursprünglich vorgeschlagenen besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um neue Mittel in Höhe von 116,7 Mio. EUR beschlossen wurde, sodass sich der Gesamtbetrag für 2018 nun auf 350 Mio. EUR beläuft; verweist auf die einseitige Zusage der Kommission, im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans eine weitere Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorzuschlagen, sofern die Aufnahmekapazität der Initiative eine solche Aufstockung zulässt;

5.  ist der Ansicht, dass das Gesamtbudget der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen hinter dem tatsächlichen Bedarf und den Ressourcen zurückbleibt, die notwendig sind, wenn die Zielsetzungen des Programms wirklich erreicht werden sollen; weist darauf hin, dass im Durchschnitt nur 42 % der Jugendlichen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET), erreicht wurden und ihr Anteil in einer Reihe von Mitgliedstaaten unter 20 % liegt; fordert aus diesem Grund, dass die Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im nächsten MFR deutlich aufgestockt wird und die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Haushalten Mittel für Jugendbeschäftigungsprogramme vorsehen; ist der Auffassung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eine Ergänzung zu den nationalen Programmen darstellt, und ist der Ansicht, dass die Initiative durch wachstumsfördernde Maßnahmen und konkrete Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten ergänzt werden sollte;

6.  ist der Ansicht, dass zur Schaffung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der eine hervorragende Handhabe gegen Jugendarbeitslosigkeit bietet, gezielt auf die Strukturfonds zurückgegriffen werden könnte, um Berufsbildungszentren und andere einschlägige Maßnahmen zur Förderung der Lehrlingsausbildung zu finanzieren; vertritt die Auffassung, dass sich diese Unterstützung in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand der Region – mit Blick auf die Schaffung von Infrastruktur für und die Ausstattung von Berufsbildungszentren – deutlicher in den Investitionsprioritäten des ESF (Bezahlung und Sozialversicherung von Lehrlingen im Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit) sowie des Fonds für regionale Entwicklung niederschlagen sollte;

7.  fordert die Kommission auf, bei Investitionen, die auf das Beschäftigungsangebot für junge Menschen ausgerichtet sind, Synergien zwischen den verfügbaren Quellen zu fördern und im Rahmen eines ganzheitlichen Leitfadens einheitliche Regeln aufzustellen, um vor Ort größere Wirkung zu erzielen, mehr Synergien sowie einen höheren Nutzeffekt zu erreichen und die Abläufe zu vereinfachen; weist darauf hin, dass vor allem der Verwaltungsaufwand für die Verwaltungsbehörden reduziert werden muss; verweist auf die Bedeutung länderspezifischer Berichte über die Finanzierung der Jugendgarantie-Programme, in deren Rahmen auch die Synergien zwischen nationalen Haushalten und EU-Haushalt beobachtet werden, sowie auf die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung und engeren Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Interessenträgern in diesem Prozess;

8.  fordert die Kommission auf, bei auf das Beschäftigungsangebot für junge Menschen ausgerichteten Investitionen die Planung für die Zeit nach 2020 zu verbessern, indem sie dem bei der Planung der ESI-Fonds eingesetzten Ansatz folgt, wonach die Bereitstellung von Mitteln einer umfassenden vorherigen Planung und Ex-ante-Konditionalitäten unterliegt, auf die Partnerschaftsvereinbarungen folgen; ist der Ansicht, dass mit einem solchen Ansatz die mit EU-Mitteln erzielte Wirkung verstärkt werden kann; weist darauf hin, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Mitgliedstaaten mit entsprechenden operationellen Programmen und mit wesentlichen Zuwendungen sowohl aus dem nationalen Haushalt als auch aus regionalen Haushalten erfolgreich umgesetzt wurde;

9.  ist der Ansicht, dass bei der Bereitstellung von Mitteln zur Beschäftigungsförderung bei jungen Menschen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Finanzinstrumenten und nicht erstattungsfähigen Zuwendungen herrschen muss;

10.  fordert die Kommission darüber hinaus auf, den derzeitigen Evaluierungsmechanismus dahingehend umzugestalten, dass der Schwerpunkt im Rahmen der Jahres- und Abschlussberichte auf einheitlichen Ergebniskriterien und Wirtschaftlichkeitsprüfungen liegt, damit verfolgt werden kann, inwiefern EU-Mittel eine positive Wirkung entfalten; fordert, dass Indikatoren, wie der Anteil der an der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Beteiligten, die durch von der EU finanzierte Maßnahmen einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt finden, unionsweit zur Anwendung kommen;

11.  hebt jedoch hervor, dass die reformierte Planung und Berichterstattung keine Verzögerungen bei der Ausführung des Haushaltsplans und keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand für Verwaltungsbehörden sowie insbesondere für die Endbegünstigen nach sich ziehen sollte;

12.  stellt fest, dass der derzeitige Verwaltungsaufwand die Investitionskapazitäten des EU-Haushalts beeinträchtigt, was vor allem bei Instrumenten mit im Vergleich zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen kürzeren Durchführungszeiten der Fall ist; fordert aus diesem Grund rationalisierte Ausschreibungsverfahren, bei denen der Schwerpunkt auf einer zügigeren Vorbereitung der Ausschreibungen und kürzeren Berufungsverfahren liegt; weist darauf hin, wie positiv sich die Nutzung vereinfachter Kostenoptionen bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf die Ausgaben ausgewirkt hat; fordert, dass bei Vorhaben im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unionsweit vereinfachte Kostenoptionen eingeführt werden, damit sich der Verwaltungsaufwand wesentlich reduziert und die Ausführung des Haushaltsplans zügiger vonstatten geht.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, José Manuel Fernandes, Jens Geier, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, John Howarth, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Răzvan Popa, Paul Rübig, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jean-Paul Denanot, Andrey Novakov

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jonathan Bullock, Javi López

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

29

+

ALDE

Gérard Deprez, Nedzhmi Ali, Urmas Paet

ECR

Zbigniew Kuźmiuk

GUE/NGL

Liadh Ní Riada

PPE

Andrey Novakov, Esteban González Pons, Inese Vaidere, Ingeborg Gräßle, Jan Olbrycht, José Manuel Fernandes, Lefteris Christoforou, Monika Hohlmeier, Patricija Šulin, Paul Rübig, Reimer Böge, Siegfried Mureşan

S&D

Daniele Viotti, Iris Hoffmann, Javi López, Jean-Paul Denanot, Jens Geier, John Howarth, Manuel dos Santos, Răzvan Popa, Tiemo Wölken, Vladimír Maňka

VERTS/ALE

Indrek Tarand, Jordi Solé

5

-

ECR

Bernd Kölmel, Richard Ashworth

EFDD

Jonathan Bullock

ENF

Marco Zanni

NI

Eleftherios Synadinos

0

0

 

 

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (28.11.2017)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten
(2017/2039(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Derek Vaughan

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die Kommission seit der Einführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie im Jahr 1997 eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen junger Menschen unterstützt[1]; in der Erwägung, dass sich die Bemühungen der EU seit der Krise insbesondere auf die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen konzentrieren;

B.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eine Initiative ist, mit der junge Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET), langzeitarbeitslose junge Menschen und junge Menschen, die nicht als arbeitssuchend gemeldet sind, unterstützt werden, wenn sie in Regionen ansässig sind, in denen sich die Jugendarbeitslosigkeit 2012 auf mehr als 25 % belief;

C.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen jeweils unterschiedliche Maßnahmen umfassen, wobei die Jugendgarantie darauf abzielt, strukturelle Bildungsreformen anzuregen, während die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ein Finanzierungsinstrument ist und als kurzfristige Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit dient; in der Erwägung, dass die Jugendgarantie über den ESF, einzelstaatliche Haushaltspläne und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen finanziert wird, während mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die direkte Beschaffung von Arbeits-, Ausbildungs-, Praktikums- oder Weiterbildungsplätzen für die Zielgruppe der Initiative in den förderfähigen Regionen unterstützt werden kann; in der Erwägung, dass die Jugendgarantie zwar für alle 28 Mitgliedstaaten gilt, dass jedoch nur 20 Mitgliedstaaten für eine Unterstützung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Frage kommen; in der Erwägung schließlich, dass die Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen keine im Voraus festgelegte Dauer haben, während bei der Jugendgarantie innerhalb von vier Monaten ein Angebot unterbreitet werden muss; in der Erwägung, dass in erster Linie aufgrund von Haushaltsdefiziten in keinem Land gewährleistet werden kann, dass allen jungen Menschen, die sich weder in Beschäftigung noch in Ausbildung befinden, die Gelegenheit geboten wird, innerhalb des Zeitraums von vier Monaten ein Angebot anzunehmen;

D.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten die Umsetzung von Strukturreformen bewirkt hat, mit denen in erster Linie die Modelle der allgemeinen und beruflichen Bildung an den Arbeitsmarkt angepasst werden sollten, damit die Ziele der Jugendgarantie erreicht werden;

E.  in der Erwägung, dass 2015 eine Aufstockung der Mittel für die Vorfinanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um eine Milliarde Euro beschlossen wurde, was für die für eine Förderung in Frage kommenden Mitgliedstaaten eine Anhebung von den ursprünglichen 1 bis 1,5 % auf 30 % bedeutete, um die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Initiative zu beschleunigen;

F.  in der Erwägung, dass externe Faktoren wie die konkrete wirtschaftliche Lage oder das jeweilige Produktionsmodell in den einzelnen Regionen Einfluss darauf haben, inwieweit die in der Jugendgarantie festgelegten Ziele erreicht werden können;

G.  in der Erwägung, dass die Ergebnisse der Umsetzung der Jugendgarantie bislang uneinheitlich sind und dass es unter manchen Umständen schwierig ist, den Beitrag der Jugendgarantie zu bestimmen bzw. zu bewerten;

1.  stellt fest, dass die Jugendarbeitslosigkeit und insbesondere der Anteil junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, in manchen Mitgliedstaaten nach wie vor unannehmbar hoch sind; begrüßt deshalb die Verlängerung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bis 2020; ist der Ansicht, dass die Jugendarbeitslosigkeit im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) berücksichtigt werden sollte, damit für Kontinuität und eine Analyse der Kostenwirksamkeit des Programms gesorgt ist;

2.  hebt hervor, dass mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in erster Linie Arbeitsplätze für junge Menschen geschaffen und die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden sollen, geeignete Systeme einzurichten, mit denen die Bedürfnisse junger Menschen ermittelt und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen konzipiert werden; betont daher, dass die Wirksamkeit der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen künftig daran gemessen werden sollte, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung oder Verbesserung ihrer Systeme zur Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf erzielt haben; ist der Ansicht, dass die Jugendgarantie nur dann ordnungsgemäß funktionieren kann, wenn die öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen vor Ort ihrer Tätigkeit effizient nachgehen;

3.  begrüßt, dass der Haushalt für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Jahren 2014 und 2015 vorfinanziert wurde und dass die ursprüngliche Vorfinanzierung aufgestockt wurde, um für eine rasche Inanspruchnahme von Ressourcen zu sorgen; hebt hervor, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mit Blick auf die finanzielle Ausführung derzeit die besten Ergebnisse aller europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) hervorbringt;

4.  begrüßt, dass mit den Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mehr als 1,4 Millionen junge Menschen unterstützt wurden und die Mitgliedstaaten mit ihrer Hilfe Aktionen im Gegenwert von mehr als 4 Mrd. EUR durchführen konnten;

5.  weist darauf hin, dass es bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten zu Verzögerungen gekommen ist, die auf verfahrenstechnische Gründe und auf die Tatsache zurückzuführen sind, dass der derzeit gültige MFR und der Rechtsrahmen erst spät verabschiedet wurden und die zuständigen Behörden folglich verspätet benannt wurden; sieht darin einen Mangel in der Rechtsgrundlage der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der dadurch überwunden werden sollte, dass die Mitgliedstaaten die vorab gewährten Mittel zügig ausführen;

6.  hält es für wünschenswert, dass die Mitgliedstaaten, die noch keine Definition für den Begriff „hochwertiges Angebot“ eingeführt haben, dies nachholen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, unter Rückgriff auf die bestehenden Netzwerke die Ausarbeitung gemeinsam vereinbarter Merkmale für dieses Konzept in Angriff zu nehmen und dabei die verschiedenen bereitstehenden Quellen zu berücksichtigen, die einschlägigen Akteure einzubeziehen[2] und an Merkmale wie beispielsweise ein Angebot anzuknüpfen, das sowohl der Qualifikation und dem Profil der Teilnehmer als auch der Nachfrage des Arbeitsmarkts gerecht wird, Arbeitsmöglichkeiten bietet, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, sowie einen sozialen Schutz und Entwicklungsaussichten umfasst, die in eine dauerhafte, passende Eingliederung in den Arbeitsmarkt münden;

7.  stellt fest, dass das Missverhältnis zwischen den verfügbaren Kompetenzen und der Nachfrage des Arbeitsmarkts in zahlreichen Mitgliedstaaten nach wie vor eine Herausforderung darstellt; ersucht die Kommission, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Akteuren im Rahmen des Beschäftigungsausschusses der Europäischen Union (EMCO) zu fördern, damit dieses Problem angegangen werden kann, und ihr Augenmerk in erster Linie auf Initiativen zu richten, die jungen Menschen den Übergang ins Berufsleben erleichtern;

8.  fordert, dass in den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten spezifisches Fachwissen und Kapazitäten aufgebaut werden, damit Menschen, die innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Berufsausbildung abschließen, keinen Arbeitsplatz finden, unterstützt werden können;

9.  stellt fest, dass mangelnde Informationen über die etwaigen Kosten für die Umsetzung eines Programms in einem Mitgliedstaat dazu führen können, dass keine entsprechenden Mittel für die Umsetzung dieses Programms und die Verwirklichung seiner Ziele bereitgestellt werden; betont, dass deshalb ein System von Indikatoren und Maßnahmen eingeführt werden muss, mit dem die Wirksamkeit sowohl der öffentlichen Arbeitsvermittlungen als auch der Jugendgarantie bewertet und überwacht werden kann, wobei dieses System zwar von Beginn an vorgesehen war, jedoch noch zahlreiche Unzulänglichkeiten aufweist; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Ex-ante-Analyse durchzuführen und einen Überblick über die Kosten für die Umsetzung der Jugendgarantie zu erstellen;

10.  weist besorgt darauf hin, dass nur wenig Daten zu Begünstigten, Leistungen und Ergebnissen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorliegen, die zudem oft widersprüchlich sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung von zeitgemäßeren und mit Blick auf die Verwaltung weniger aufwendigen Systemen für die Überwachung der noch vorhandenen Mittel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzuleiten;

11.  fordert, dass der Schwerpunkt bei dem Programm der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf erzielte Ergebnisse gelegt wird, und zwar indem konkrete Indikatoren festgelegt werden, die auf mit dem Programm auf dem Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten geschaffenen neuen Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen und der Anzahl der angebotenen unbefristeten Arbeitsverträge beruhen;

12.  vertritt die Auffassung, dass es zur Beurteilung der Wirksamkeit des Programms erforderlich ist, dass sämtliche Gesichtspunkte – darunter auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Programms – bewertet werden; weist auf die früheren von der Internationalen Arbeitsorganisation und Eurofound erstellten Schätzungen hin und fordert die Kommission auf, diese Schätzungen zu bestätigen oder zu aktualisieren;

13.  stellt fest, dass die meisten Reformen in den Mitgliedstaaten noch nicht vollständig umgesetzt sind und dass auf lange Sicht beträchtliche Bemühungen und Finanzmittel der Einzelstaaten und der EU erforderlich sind, damit die Ziele der Jugendgarantie verwirklicht werden können;

14.  fordert, dass im Rahmen des nächsten MFR dafür gesorgt wird, dass auch nach dem Jahr 2020 Mittel zur Verfügung gestellt werden;

15.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, realistische und erreichbare Ziele festzulegen, Abweichungen zu bewerten, den Markt vor der Einführung der Programme zu analysieren, die Überwachungs- und Mitteilungssysteme zu verbessern und für eine bessere Qualität der Daten zu sorgen, damit die Ergebnisse effizient gemessen werden können.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

12

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zigmantas Balčytis, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Jean-François Jalkh, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Caterina Chinnici, Julia Pitera, Miroslav Poche

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

12

+

EPP

S&D

ALDE

VERTS/ALE

EFDD

Ingeborg Gräßle, Julia Pitera, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt

Zigmantas Balčytis, Caterina Chinnici, Georgi Pirinski, Miroslav Poche, Derek Vaughan

Martina Dlabajová

Bart Staes

Marco Valli

1

-

EFDD

Jean-François Jalkh

0

0

 

 

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  Weitere Maßnahmen umfassen die im September 2010 ins Leben gerufene Initiative „Jugend in Bewegung“, die im Dezember 2011 gestartete Initiative „Chancen für junge Menschen“ und die im Januar 2012 eingeführten „Jugendaktionsteams“.
  • [2]  Wie beispielsweise den europäischen Qualitätsrahmen für Praktika, die gemeinsame Erklärung der europäischen Sozialpartner mit dem Titel „Towards a Shared Vision of Apprenticeships“ (Hin zu einer gemeinsamen Vision von Ausbildung) und die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu prekären Beschäftigungsverhältnissen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (23.11.2017)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten
(2017/2039(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Momchil Nekov

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eine tragende Rolle bei der Förderung der Umsetzung der Jugendgarantie und somit bei der unionsweiten Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zukommt, die Berichten zufolge etwa doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote ist; begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Zahl der arbeitslosen jungen Menschen bis zum Oktober 2016 trotz des langsamen Anlaufens der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erheblich zurückgegangen ist;

2.  weist darauf hin, dass das oberste Ziel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen darin besteht, alle jungen Menschen zu erreichen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET); fordert die Mitgliedstaaten daher auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die im Rahmen der Bildungssysteme ergriffenen Maßnahmen zum Schutz gefährdeter junger Menschen zu verbessern, sowie die gesamte Bevölkerungsgruppe der NEET zu erfassen und mithilfe spezifischer und wirksamer Maßnahmen zu erreichen, vor allem die schutzbedürftigsten jungen Menschen – beispielsweise solche mit Behinderungen –, wobei ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, personalisierte Unterstützung zu bieten, um alle NEET zu erreichen und sie zu registrieren; betont außerdem, dass die spezifischen Bedürfnisse jeder Zielgruppe und die für sie bestehenden Hürden bewertet werden müssen, damit maßgeschneiderte Maßnahmen ergriffen werden;

3.  hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig Jugendorganisationen sind, wenn es gilt, die schutzbedürftigsten jungen Menschen zu erreichen, und welche Bedeutung ihrer Fähigkeit, zwischen den jungen Menschen und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu vermitteln, zukommt;

4.  bekräftigt, dass umfassende Kommunikationsstrategien wie Sensibilisierungskampagnen initiiert werden müssen, in deren Rahmen sowohl traditionelle als auch moderne Kommunikationskanäle (z. B. soziale Medien) genutzt werden;

5.  stellt mit Besorgnis fest, dass in den jüngsten Bewertungsberichten[1] darauf hingewiesen wird, dass die erste Umsetzungsphase der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in erster Linie auf gut ausgebildete Jugendliche, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, und weniger auf diejenigen, die gering qualifiziert, nicht erwerbstätig und nicht bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen registriert sind, ausgerichtet war; weist darauf hin, dass sich die Zahl der arbeitslosen NEET dem Europäischen Rechnungshof zufolge verringert hat, während die Zahl der nicht erwerbstätigen NEET unverändert geblieben ist; bekräftigt daher, dass mit lokalen Interessenträgern wie Jugendorganisationen, nichtstaatlichen Organisationen und Sozialpartnern zusammengearbeitet werden muss, damit die nicht erwerbstätigen NEET besser erfasst und erreicht werden, sodass spezifische wirksame Maßnahmen erarbeitet werden können;

6.  hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Synergien mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Bereitstellung postgradualer Studiengänge und Weiterbildungsmaßnahmen hervor, die eine wirksame Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in allen Mitgliedstaaten ermöglichen;

7.  betont, dass es angesichts des Fehlens gut funktionierender Systeme für die Überwachung und Berichterstattung schwierig ist, die Folgen der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sachgemäß zu bewerten; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, diesen erheblichen Mangel unter anderem durch die Ausarbeitung spezifischer Folgemaßnahmen zu beheben, damit eine nachhaltigere, wirksamere und stärker faktengestützte Jugendpolitik umgesetzt werden kann; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eng mit Jugendorganisationen und nichtstaatlichen Organisationen vor Ort zusammenzuarbeiten;

8.  fordert die Kommission auf, auf der Grundlage ihres Überblickes über die in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Systeme bewährte Verfahren im Bereich der Überwachung und Berichterstattung zu ermitteln und zu verbreiten;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Übersicht über die Kosten für die Umsetzung der Jugendgarantie zu erstellen, um eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen und die Ziele der Initiative besser zu verwirklichen;

10.  fordert die Mitgliedstaaten auf, effiziente und leicht zugängliche zentrale Anlaufstellen einzurichten, damit jungen Menschen hochwertige Dienstleistungen und Beratungen an einem einzigen Ort angeboten werden; bekräftigt, dass allen Menschen der Zugang zu allen Maßnahmen und Instrumenten über alle zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle verschafft werden muss;

11.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass es gemäß ihren Rechtsvorschriften allen jungen Menschen in der festgelegten Altersgruppe zusteht, sich zu registrieren und aktiv an der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen teilzunehmen[2];

12.  weist erneut darauf hin, dass die Qualität der Angebote verbessert werden muss; betont ferner, dass die Qualität der Beratung und Betreuung, der tatsächlichen individuellen Ausbildungs-, Praktikums- oder Arbeitsstellen und ihrer Angemessenheit, sowie der Ergebnisse – gemessen an den festgelegten Zielen – verbessert werden muss; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass dafür gesorgt werden muss, dass die bereits bestehenden Qualitätsrahmen, beispielsweise der europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung, im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen angewendet werden; ist der Ansicht, dass junge Menschen auch in die Überwachung der Qualität der Angebote eingebunden werden sollten; weist darauf hin, dass die Altersgrenze der Teilnahmeberechtigten von 25 auf 29 Jahre angehoben werden muss, damit sie den tatsächlichen Umständen entspricht, d. h. der Tatsache, dass viele Absolventen und Berufsanfänger Ende zwanzig sind;

13.  betont, dass die Einführung besserer Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass junge Menschen hochwertige Angebote erhalten, grundlegend ist; weist darauf hin, dass es für Praktikumsangebote auf dem freien Markt an Vorschriften über die Transparenz bei der Einstellung, die Dauer und die Anerkennung mangelt und dass nur wenige Mitgliedstaaten Mindestqualitätskriterien – auch für die Überwachung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – eingeführt haben;

14.  betont, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen über 2020 hinaus verlängert und im nächsten MFR für ihre ausreichende und dauerhafte Finanzierung gesorgt werden muss und dass dabei dem tatsächlichen Bedarf und den für die Verwirklichung der Ziele der Initiative erforderlichen Finanzmitteln Rechnung zu tragen ist, damit nachhaltige Ergebnisse erzielt werden;

15.  hebt ferner hervor, dass im Rahmen des nächsten MFR für eine angemessene finanzielle Ausstattung des Europäischen Sozialfonds (ESF) gesorgt werden muss.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Jill Evans, María Teresa Giménez Barbat, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Rupert Matthews, Morten Messerschmidt, Luigi Morgano, Momchil Nekov, John Procter, Michaela Šojdrová, Yana Toom, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ian Hudghton, Monika Smolková

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

26

+

ALDE

Mircea Diaconu, María Teresa Giménez Barbat, Yana Toom

ECR

Rupert Matthews, Morten Messerschmidt, John Procter

ENF

Dominique Bilde

GUE/NGL

Nikolaos Chountis, Curzio Maltese

PPE

Andrea Bocskor, Svetoslav Hristov Malinov, Michaela Šojdrová, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver

S&D

Silvia Costa, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Krystyna Łybacka, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Monika Smolková, Julie Ward

Verts/ALE

Jill Evans, Ian Hudghton

-

-

1

0

EFDD

Isabella Adinolfi

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht Nr. 5/2017 über die Umsetzung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen; First results of the Youth Employment Initiative – Final Report (erste Ergebnisse der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Abschlussbericht), Europäische Kommission, Oktober 2016; eingehende Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Youth Employment Initiative: European Implementation Assessment“ (Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Bewertung der EU-weiten Umsetzung), Jan Tymowski, Juni 2017.
  • [2]  Gemäß den Rechtsrahmen einiger Länder gelten bestimmte junge Menschen, vor allem solche mit schweren Behinderungen, als arbeitsunfähig. Sie können sich nicht bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen registrieren und daher nicht an der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen teilnehmen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (9.11.2017)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten
(2017/2039(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Vilija Blinkevičiūtė

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass junge Menschen und insbesondere junge Frauen von der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise am stärksten betroffen waren, die nicht nur auf die wirtschaftliche Stellung junger Frauen und die Beschäftigungslage junger Menschen, sondern auch auf ihr geistiges und körperliches Wohlbefinden sowie grundsätzlich auf ihr Arbeitsumfeld, die demografische Lage, die Lebensbedingungen und den Zugang zur allgemeinen bzw. beruflichen Bildung schwerwiegende Auswirkungen hatte;

B.  in der Erwägung, dass Frauen in der gesamten EU auf dem Arbeitsmarkt und in Führungspositionen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert sind, da ihre Beschäftigungsquote insgesamt nach wie vor um fast 12 % niedriger als die von Männern ist;

C.  in der Erwägung, dass eine der Prioritäten, die die Kommission in ihrem Dokument mit dem Titel „Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019“ festgelegt hat, darin besteht, das geschlechtsspezifische Einkommens- und Rentengefälle zu verringern und dadurch die Armut bei Frauen zu bekämpfen;

D.  in der Erwägung, dass 31,5 % der berufstätigen Frauen in der EU einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen (berufstätige Männer: 8,2 %), und in der Erwägung, dass nur knapp über 50 % der Frauen Vollzeit arbeiten (Männer: 71,2 %), woraus sich ein Vollzeitbeschäftigungsgefälle von 25,5 % ergibt;

E.  in der Erwägung, dass das Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern ein Indikator ist, der im Rahmen der Zielsetzungen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen keine angemessene Berücksichtigung gefunden hat;

F.  in der Erwägung, dass die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Strategien und Maßnahmen gemäß den Artikeln 9 und 10 AEUV dazu verpflichtet ist, für einen inklusiven und integrierten Arbeitsmarkt zu sorgen, auf dem den schwerwiegenden Auswirkungen der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt und ein hohes Beschäftigungsniveau sichergestellt werden kann; in der Erwägung, dass die EU dazu verpflichtet ist, in der gesamten Union für angemessene Arbeitsbedingungen einschließlich einer angemessenen Entlohnung zu sorgen, gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, unter Einhaltung von Tarifvereinbarungen und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip angemessenen sozialen Schutz zu gewährleisten, für ein hohes Niveau bei der allgemeinen und beruflichen Bildung zu sorgen und Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen;

G.  in der Erwägung, dass sich junge Frauen und Männer in unterschiedlichen persönlichen Lagen befinden und es unterschiedliche Gründe dafür gibt, dass sie sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET);

H.  in der Erwägung, dass Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Privatleben aufgrund der unzureichenden Unterstützung bei Familien- und Betreuungspflichten sowie das Gefälle mit Blick auf den Vaterschaftsurlaub und die sich daraus ergebenden geschlechtsbezogenen Verzerrungseffekte am Arbeitsmarkt die Chancen von Frauen in der Bildung nach wie vor einschränken, ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt beeinträchtigen und Auswirkungen auf ihre Berufswahl und wirtschaftliche Tätigkeit haben; in der Erwägung, dass Frauen in vielen Mitgliedstaaten die große Mehrheit der Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen, Teilzeitbeschäftigung oder Minijobs stellen; in der Erwägung, dass sich all das negativ auf ihre künftige Entlohnung und ihre künftigen Rentenbezüge auswirkt;

I.  in der Erwägung, dass unregelmäßige Beschäftigungsverhältnisse und versäumte Arbeitslosmeldungen von jungen Frauen in ländlichen Gebieten zu Ungenauigkeiten bei den statistischen Daten und zu einem Rentengefälle führen; in der Erwägung, dass sich dieser Zustand nachteilig auf die gesamte Gesellschaft und insbesondere auf das Wohlbefinden der Frauen, andere Arten der sozialen Absicherung und die Chancen für eine berufliche Neuorientierung sowie künftige Beschäftigungsmöglichkeiten auswirkt;

J.  in der Erwägung, dass die NEET-Quoten sinken, wobei das jedoch nicht ausschließlich auf die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zurückgeführt werden kann;

K.  in der Erwägung, dass es sich bei den NEET um eine heterogene Gruppe mit unterschiedlichen Bedürfnissen handelt und dass es daher äußerst wichtig ist, Maßnahmen zu ergreifen, damit Frauen, junge Mädchen und die Geschlechterfrage im Rahmen einer aktualisierten Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Vordergrund gerückt werden;

L.  in der Erwägung, dass es nationalen Bewertungen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zufolge in einigen Mitgliedstaaten schwierig ist, schutzbedürftige junge Menschen zu erreichen; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einer Ende 2015 durchgeführten Umfrage der Verwaltungsbehörden zufolge in der ersten Umsetzungsphase zumeist die jüngere Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen (77 %), junge Männer (51 %), Personen mit mindestens einem Abschluss der Sekundarstufe II (75 %) und Arbeitslose (77 %) erreicht hat, während nicht erwerbstätige Personen eher nicht erreicht wurden;

1.  begrüßt den Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit und der Zahl junger NEET in der EU seit 2013; betont jedoch, dass die Jugendarbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor ein zentrales Anliegen ist;

2.  weist darauf hin, dass ein dualer strategischer Ansatz und eine entsprechende Methodik erforderlich sind, die darauf beruhen, die Gleichstellung der Geschlechter horizontal in alle Initiativen, politischen Strategien und Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzubinden, wobei das Augenmerk insbesondere auf jungen Frauen und Mädchen liegen muss;

3.  hebt hervor, dass es äußerst wichtig ist, Mindestnormen für die Qualität der Beschäftigung, die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen angeboten wird, festzulegen und zu gewährleisten und dass diese Normen für alle jungen Menschen, die (erneut) in den Arbeitsmarkt eintreten, gelten sollten, wobei nicht nur ihr berufliches Profil und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen sind, sondern auch eine Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages, menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, angemessene Gehälter, soziale Sicherheit und Rentenansprüche, Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen, Urlaub, Feiertage und unbefristete Beschäftigung;

4.  stellt fest, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erfolgreich zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit und insbesondere zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis beigetragen hat, da die Initiative zu 48 % Männern und zu 52 % Frauen zugutegekommen ist;

5.  fordert, dass sowohl die Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf als auch die Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen uneingeschränkt umgesetzt werden;

6.  hält es für erforderlich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Positivmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass junge Frauen und Mädchen Angebote für hochwertige Beschäftigungen erhalten und nicht in prekären, unterbezahlten und zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt bzw. gefangen sind, in denen sie eingeschränkte oder keine Arbeitnehmerrechte besitzen;

7.  würdigt das konkrete und gezielte Vorgehen und den verstärkten Schwerpunkt auf der individualisierten Unterstützung, was zum allgemeinen Erfolg der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und insbesondere zur Sicherstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses beigetragen hat, wodurch die Initiative einen stärkeren Einfluss auf die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt hat; fordert, dass die Sensibilisierung für Geschlechterfragen in den öffentlichen Arbeitsverwaltungen bei der Beratung und bei Angeboten des lebenslangen Lernens gefördert wird, um auf diesem Wege die Erwerbsbeteiligung der Frauen und ihre Rückkehr an den Arbeitsmarkt nach beruflichen Pausen zu unterstützen;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, geschlechterspezifische statistische Daten zusammenzustellen, damit die Kommission eine Folgenabschätzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und ihres Einflusses auf das Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern einleitet und eine gründliche Bewertung und Analyse ihrer Umsetzung möglich wird;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, neue, innovative und stärker personalisierte Wege zu finden, um NEET anzusprechen, die nicht aktiv auf Arbeitssuche sind und vor Hürden wie Armut, sozialer Ausgrenzung, Behinderungen oder Mehrfachdiskriminierung stehen, betont jedoch auch, dass nichtstaatliche Organisationen und andere einschlägige Akteure in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, die Kommunikation deutlich zu verbessern, die problemlos an unterschiedliche Zielgruppen angepasst werden könnte, und Wege zu finden, um junge Frauen durch die Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter beim Zugang zu Beschäftigung, bei Aufstiegsmöglichkeiten und bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, durch die Bereitstellung von Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen und durch die Förderung des gleichen Entgelts bei gleichwertiger Arbeit beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oder das Bildungssystem zu unterstützen;

10.  weist darauf hin, dass es für eine höhere Beteiligung von Frauen in allen Bereichen des Arbeitsmarkts entscheidend darauf ankommt, Geschlechterstereotype zu beseitigen; fordert die Union auf, bei der Beseitigung von Geschlechterstereotypen – insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeit und Fortbildung – eine Vorreiterrolle einzunehmen;

11.  betont, dass der Schwerpunkt auf der Qualität und Nachhaltigkeit der Angebote liegen muss; empfiehlt, dass Initiativen geschaffen werden, mit denen die geschlechtsspezifische Segregation in der allgemeinen und beruflichen Bildung und am Arbeitsmarkt beseitigt werden soll; weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Inklusion von Mädchen und jungen Frauen in allen Wirtschaftszweigen, darunter auch im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und im Bereich Unternehmertum, mithilfe gezielter politischer Strategien zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, für Programme sowie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten zu sorgen, mit denen junge Menschen und insbesondere Frauen sowie in ländlichen bzw. abgelegenen Gebieten lebende Menschen einen besseren Umgang mit elektronischen Geräten erlernen und ihre digitalen Kompetenzen ausbauen können, damit sie langfristig und nachhaltig wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangen und aktiv Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen können;

12.  betont, dass Programme wie die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen als Reaktion auf außergewöhnlich widrige Umstände eingeführt wurden; stellt jedoch fest, dass sie nicht als Ersatz für systemische Lösungen des Problems der Jugendarbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten zu betrachten sind;

13.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen weiterhin umzusetzen und gleichzeitig ihre Schwächen zu beheben sowie dafür zu sorgen, dass sie während der Laufzeit des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) weiterhin finanziert wird;

14.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geschlechterspezifische Quoten festlegen müssen, da es sich bei dieser Positivmaßnahme um eines der wirksamsten Instrumente zur Beseitigung von Ungleichheiten, Diskriminierung und geschlechtsspezifischen Ungleichgewichten handelt;

15.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sich untereinander über bewährte Verfahren auszutauschen, um voneinander zu lernen, damit die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ihre optimale Wirkung entfalten kann;

16.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die künftige Finanzierung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Hinblick auf ihren Mehrwert für eine langfristige und nachhaltige Erhöhung der Beschäftigungsquote von jungen Menschen gründlich zu bewerten und zu prüfen;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für speziell auf bestimmte Regionen zugeschnittene Lösungen einzusetzen und wenig ergiebige Einheitslösungen zu vermeiden;

18.  fordert die Kommission auf, einen aktualisierten Vorschlag für einen größeren Haushalt für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie vorzulegen, da die Mitgliedstaaten aufgrund der andauernden Krise in Europa sowie der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Konjunkturabschwächung nach wie vor mit hohen Arbeitslosenquoten, Staatsverschuldung, geringem Wachstum und unzureichenden Investitionen und Einschnitten bei den öffentlichen Ausgaben zu kämpfen haben;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die sich an alle Interessengruppen richten, vor allem aber an die Personen, die in abgelegenen oder ländlichen Gebieten leben und mit einer höheren Wahrscheinlichkeit keine angemessene Ausbildung haben und einen Informationsrückstand aufweisen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Arena, Malin Björk, Vilija Blinkevičiūtė, Anna Maria Corazza Bildt, Arne Gericke, Mary Honeyball, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Florent Marcellesi, Angelika Niebler, Marijana Petir, Terry Reintke, Michaela Šojdrová, Anna Záborská, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Kostadinka Kuneva, Edouard Martin, Jordi Solé, Marc Tarabella, Mylène Troszczynski, Julie Ward

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Ulrike Müller, Gabriele Preuß

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

19

+

ALDE

Ulrike Müller

GUE/NGL

Malin Björk, Kostadinka Kuneva

PPE

Anna Maria Corazza Bildt, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Angelika Niebler, Marijana Petir, Michaela Šojdrová, Anna Záborská

S&D

Maria Arena, Vilija Blinkevičiūtė, Mary Honeyball, Edouard Martin, Gabriele Preuß, Marc Tarabella, Julie Ward

VERTS/ALE

Florent Marcellesi, Jordi Solé, Terry Reintke

0

-

 

 

3

0

ECR

Arne Gericke, Jana Žitňanská

ENF

Mylène Troszczynski

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.12.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Enrique Calvet Chambon, Ole Christensen, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Arne Gericke, Marian Harkin, Agnes Jongerius, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Kostadinka Kuneva, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Dominique Martin, Elisabeth Morin-Chartier, Georgi Pirinski, Robert Rochefort, Claude Rolin, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Georges Bach, Krzysztof Hetman, Paloma López Bermejo, Edouard Martin, Rory Palmer, Anne Sander, Sven Schulze, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Tom Vandenkendelaere

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Olle Ludvigsson, Norica Nicolai, Tibor Szanyi, Lola Sánchez Caldentey

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

37

+

ALDE

Enrique Calvet Chambon, Martina Dlabajová, Marian Harkin, Norica Nicolai, Robert Rochefort, Yana Toom

EFDD

Tiziana Beghin

ENF

Dominique Martin

GUE/NGL

Rina Ronja Kari, Kostadinka Kuneva, Paloma López Bermejo, Lola Sánchez Caldentey

PPE

Georges Bach, Krzysztof Hetman, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Elisabeth Morin-Chartier, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Romana Tomc, Tom Vandenkendelaere

S&D

Guillaume Balas, Brando Benifei, Ole Christensen, Agnes Jongerius, Jan Keller, Javi López, Olle Ludvigsson, Edouard Martin, Rory Palmer, Georgi Pirinski, Jutta Steinruck, Tibor Szanyi, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Marita Ulvskog

1

-

NI

Lampros Fountoulis

2

0

ECR

Arne Gericke, Ulrike Trebesius

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung