BERICHT über die Ernennung von Tony James Murphy zum Mitglied des Rechnungshofs
12.1.2018 - (C8-0402/2017 – 2017/0820(NLE))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Indrek Tarand
VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Ernennung von Tony James Murphy zum Mitglied des Rechnungshofs
(C8-0402/2017 – 2017/0820(NLE))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0402/2017),
– gestützt auf Artikel 121 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0002/2018),
A. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
B. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 11. Januar 2018 den Bewerber, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs der Rat vorschlägt, angehört hat;
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Tony James Murphy zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
ANLAGE 1: LEBENSLAUF VON Tony James Murphy
BERUFSERFAHRUNG |
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1.5.2017–heute |
Direktor, Kammer IV – Marktregulierung und wettbewerbsfähige Wirtschaft |
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Europäischer Rechnungshof, Luxemburg (Luxemburg) |
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Aufgabenbereich u. a.: ▪ Unterstützung und Beratung der Mitglieder der Kammer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ▪ Organisation und Leitung der Arbeiten der Kammer ▪ Überprüfung der Qualität der Rechnungsprüfung ▪ Koordinierung von Personalangelegenheiten (ca. 100 Mitarbeiter) ▪ Vertretung des Rechnungshofs bei Sitzungen und Veranstaltungen |
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1.1.2013–30.4.2017 |
Leiter des Kabinetts von Frau IVANOVA |
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Europäischer Rechnungshof, Luxemburg (Luxemburg) |
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Verantwortlich für die Leitung des Kabinetts von Frau IVANOVA, dem bulgarischen Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Dies umfasste folgende Tätigkeiten: ▪ Unterstützung bei der Planung und laufenden Überwachung derjenigen Prüfungsaufgaben, für die das Mitglied Berichterstatterin ist ▪ Mitwirkung bei der Erstellung diverser Veröffentlichungen des Rechnungshofs auf dem Gebiet der Rechnungsführungs-, Compliance- und Wirtschaftlichkeitsprüfung in den Politikbereichen Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, u. a. zu Themen wie Beschäftigung junger Menschen und Finanzinstrumente ▪ Vorlage von Sonderberichten für verschiedene Zielgruppen ▪ Mitwirkung bei der Organisation von Veranstaltungen (d. h. hochrangigen Begegnungen, Konferenzen und Prüfbesuchen) ▪ Unterstützung des Mitglieds bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Hofes und der Kammer; seit Oktober 2016, als das Mitglied Doyenne der Kammer wurde, auch des Verwaltungsausschusses ▪ Prüfung von Dokumenten anderer Kammern und Herausstellung wichtiger Aspekte ▪ Unterrichtung des Mitglieds über wichtige interne und externe Entwicklungen ▪ Aufbau von Kontakten und guten Arbeitsbeziehungen zu anderen Kabinetten, Direktoren, Abteilungsleitern, Prüfern, die an Aufgaben beteiligt sind, für die das Mitglied Berichterstatterin ist, anderen EU-Organen wie der Kommission und dem Europäischen Parlament, nationalen Behörden und der Presse |
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1.4.2007–31.12.2012 |
Leiter des Referats Interne Rechnungsprüfung |
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Europäische Kommission - Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen - Referat Interne Rechnungsprüfung (ECFIN 01), Luxemburg (Luxemburg) |
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Leitung der unabhängigen internen Rechnungsprüfung und beratender Tätigkeiten unter der direkten Verantwortung des Generaldirektors. Aufsicht und Anleitung der Referatsmitarbeiter, verantwortlich für die Qualität und pünktliche Vorlage von Prüfungsberichten und anderen Veröffentlichungen. |
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2008 |
Vorsitzender des Prüfungsausschusses |
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Europäischer Investitionsfonds (EIF) |
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Als Vorsitzender plante und leitete ich die Sitzungen des Prüfungsausschusses, darunter auch die Vorlage des Geschäftsberichts vor der Generalversammlung des EIF. |
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2007 |
Mitglied des Prüfungsausschusses |
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Europäischer Investitionsfonds (EIF) |
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Ich wurde für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 zum Vertreter der Kommission im Prüfungsausschuss des EIF ernannt und fungierte 2007 als dessen Mitglied. |
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1.6.2003–31.3.2007 |
Prüfer |
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Europäische Kommission - Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen - Referat Interne Rechnungsprüfung (ECFIN 01), Luxemburg (Luxemburg) |
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▪ Enge Zusammenarbeit mit der Referatsleitung bei der Durchführung der Risikobewertung seitens ECFIN 01 und der nachfolgenden Erstellung eines strategischen Dreijahresplans und eines jährlichen Arbeitsprogramms für das Referat. Wahrnehmung von Prüfungs- und Beratungsaufträgen und maßgebliche Beteiligung an der Erstellung von Prüfungsberichten und anderen Veröffentlichungen des Referats (z. B. Tätigkeitsberichten oder jährlichen Stellungnahmen zur internen Kontrolle) ▪ Verantwortlich für die Aufsicht und Kontrolle der von anderen Bediensteten innerhalb des Referats durchgeführten Tätigkeiten, Kommunikation mit dem Rechnungshof, außerdem Pflege regelmäßiger Kontakte zum Internen Auditdienst |
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1.11.1999–31.5.2003 |
Abgeordneter nationaler Sachverständiger: |
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Europäische Kommission - Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen - Referat Interne Rechnungsprüfung (ECFIN 01) |
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▪ Mitwirkung bei der Durchführung von Prüfungsaufträgen, die von A-Bediensteten des Referats koordiniert wurden ▪ Änderung der Arbeitsverfahren und -methoden auf der Grundlage früherer Erfahrungen, da keine EDV-Systeme für das Prüfungsmanagement zur Verfügung standen |
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1.9.1994–31.10.1999 |
Leitender Prüfer (Führung mehrerer Prüfteams) |
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Office of the Comptroller and Auditor General (irischer Rechnungshof), Dublin (Irland) |
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▪ Leitung von Prüfteams in der Abteilung Gesundheitswesen von September 1994 bis Oktober 1997. Verantwortlich für die Rechnungsprüfung mehrerer öffentlicher Krankenhäuser und regionaler Gesundheitsbehörden (Jahreshaushalt 3 Mio. bis 450. Mio. EUR) ▪ Im November 1997 Versetzung in die Abteilung Bildungswesen, wo ich in ähnlicher Weise für verschiedene Einrichtungen des Bildungssektors verantwortlich war, u. a. für Hochschulen, regionale Bildungsbehörden und halböffentliche Einrichtungen |
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1998–1999 |
Vorsitzender des Prüfungsausschusses |
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Europarat, Straßburg (Frankreich) |
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Führung des Vorsitzes bei Sitzungen des Ausschusses und verantwortlich für die Fertigstellung des Jahresberichts in Abstimmung mit anderen Ausschussmitgliedern |
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1997 |
Mitglied des Prüfungsausschusses |
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Europarat, Straßburg (Frankreich) |
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Vom Office of the Comptroller and Auditor General zur Teilnahme als Mitglied des Prüfungsausschusses ernannt |
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1.10.1979–31.8.1994 |
Prüfer in Ausbildung, Prüfungsassistent, Prüfer |
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Office of the Comptroller and Auditor General, Dublin (Irland) |
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▪ Zunächst Ausbildung als Mitglied eines Prüfteams, das an der Rechnungsprüfung verschiedener halbstaatlicher Unternehmen beteiligt war, danach Mitglied eines Prüfteams, das an der Rechnungsprüfung verschiedener Ministerien und halbstaatlicher Unternehmen beteiligt war, und schließlich Leiter eines Prüfteams, das an der Rechnungsprüfung des Office of the Revenue Commissioners (irische Steuerbehörde) mitwirkte ▪ Assistent des irischen Mitglieds des Prüfungsausschusses von Eurocontrol (Brüssel) in den Geschäftsjahren 1991 und 1992 |
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SCHUL- UND BERUFSBILDUNG |
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1997–2006 |
Mitglied des IIA (Institute of Internal Auditors) und seit Absolvierung der entsprechenden Prüfungen im November 2005 Certified Internal Auditor. |
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1989 |
Vollmitglied des Wirtschaftsprüferverbands Association of Chartered Certified Accountants |
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1979–1984 |
Assoziiertes Mitglied des Wirtschaftsprüferverbands Association of Chartered Certified Accountants |
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1979 |
Abschlusszeugnis (entspricht Abitur) |
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PERSÖNLICHE FÄHIGKEITEN |
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Muttersprache(n) |
Englisch |
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Weitere Sprache(n) |
VERSTEHEN |
SPRECHEN |
SCHREIBEN |
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Hören |
Lesen |
An Gesprächen teilnehmen |
Zusammenhängendes Sprechen |
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Irisch |
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Abschlusszeugnis |
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Französisch |
B2 |
B2 |
B2 |
B2 |
B2 |
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Abschluss der Stufen 4–8 bei der Kommission zwischen August 2000 und Juli 2002 |
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Deutsch |
B2 |
B2 |
B2 |
B2 |
B2 |
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Abschluss der Stufen 1–8 bei der Kommission zwischen Oktober 2002 und Juli 2006 |
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. A1/2: elementare Sprachverwendung – B1/2: selbstständige Sprachverwendung – C1/2: kompetente Sprachverwendung |
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Kommunikative Fähigkeiten |
▪ Hervorragender Teamgeist und gute Fähigkeit zur Anpassung an ein multikulturelles Umfeld ▪ Ich habe innerhalb des Rechnungshofs wie auch mit den Rechnungsprüfungs- und Kontrollstrukturen in der Europäischen Kommission, den Agenturen und weiteren EU-Organen ein Netzwerk beruflicher Kontakte aufgebaut ▪ Erfahrungen mit Vorträgen bei Konferenzen und Seminaren |
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Organisations- und Führungstalent |
▪ Fähigkeit zur Führung und Motivation anderer Teammitglieder ▪ Organisationstalent und Fähigkeit, innerhalb vereinbarter Fristen Leistungsvorgaben zu erfüllen und dabei einen Mehrwert zu schaffen ▪ Ausgeprägtes analytisches Denkvermögen ▪ Entschlossene und pragmatische Herangehensweise beim Lösen von Problemen ▪ Hohe Eigeninitiative |
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Berufliche Fähigkeiten |
▪ Hervorragende Kenntnisse der fachlichen Standards und Verfahren im Prüfungsgewerbe. ▪ Hervorragende Kenntnisse der in der Kommission geltenden Internen Kontrollstandards ▪ Gute Kenntnisse der Finanzregulierung und der sektorbezogenen Rechtsvorschriften im Bereich der Kohäsionspolitik und der Marktregulierung und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ▪ Sehr gute redaktionelle Fähigkeiten ▪ Analytische und objektive Herangehensweise an die zu prüfenden Tätigkeiten ▪ Gewissenhaftigkeit und hohes Engagement ▪ Offenheit für neue Methoden und Ansätze |
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Computerkenntnisse |
▪ Regelmäßige Nutzung von Microsoft Office ▪ Vertraut mit AMS und ASSYST ▪ Umfassende Erfahrungen mit IDEA (Prüfsoftware für Datenextraktion und -analyse) sowie Erfahrungen mit einem auf Lotus Notes basierenden System für das Prüfungsmanagement |
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ANLAGE 2: ANTWORTEN VON Tony James Murphy AUF DEN FRAGEBOGEN
Berufserfahrung
1. Schildern Sie bitte Ihre Berufserfahrung im Bereich öffentliche Finanzen, entweder im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung, der Ausführung bzw. Verwaltung des Haushaltsplans oder der Haushaltskontrolle bzw. -prüfung.
Ich verfüge über langjährige und umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung im öffentlichen Sektor, die sich über mehr als 35 Jahre erstrecken. Diese Erfahrungen wurden auf nationaler und europäischer Ebene gesammelt, betrafen sowohl die interne als auch externe Rechnungsprüfung und umfassten die Beteiligung an und die Leitung von Rechnungsführungs-, Compliance- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Ich begann meine Laufbahn beim Office of the Comptroller and Auditor General, der Obersten Rechnungskontrollbehörde (ORKB) Irlands, wo ich meine Erstausbildung im Bereich der Rechnungsprüfung im öffentlichen Sektor absolvierte und die Berufsqualifikation „Certified Chartered Accountant“ erwarb.
Im Zuge meiner Laufbahn bei der irischen ORKB stieg ich vom Prüfer in Ausbildung zum Teamleiter und schließlich zum Prüfungsleiter auf. Ich wirkte mit an Rechnungsprüfungen verschiedener Ministerien, des Office of the Revenue Commissioners (irische Steuerbehörde) und zahlreichen staatlich finanzierten Einrichtungen. Als Prüfungsleiter war ich verantwortlich für die Planung und Durchführung von Prüfungen von Gesundheits- und Bildungsbehörden in ganz Irland und die entsprechende Berichterstattung darüber, unter anderem von regionalen Gesundheitsämtern, Krankenhäusern, Hochschulen und lokalen Schulaufsichtsbehörden. Während meiner Zeit bei der ORKB erhielt ich außerdem eine Einführung in die Rechnungsprüfung auf europäischer Ebene in einem multikulturellen Umfeld, da ich zwei Jahre lang als Assistent des irischen Mitglieds des Prüfungsausschusses von Eurocontrol tätig war und danach ein Mandat als Mitglied des Prüfungsausschusses des Europarates ausübte, wo ich im zweiten Jahr den Vorsitz innehatte.
Um in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld tiefergehende Erfahrungen bei der Rechnungsprüfung im öffentlichen Sektor zu sammeln, nahm ich im November 1999 eine Stelle im Referat Interne Rechnungsprüfung der GD Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission an. In diesem Referat blieb ich bis Dezember 2012. Während dieser Zeit erlangte ich die Qualifikation „Certified Internal Auditor“ und war fast sechs Jahre lang Referatsleiter. Zusätzlich wurde ich als Kandidat der Europäischen Kommission für zwei Jahre in den Prüfungsausschuss des Europäischen Investitionsfonds berufen.
Ich erweiterte meine beruflichen Erfahrungen durch einen Wechsel zum Europäischen Rechnungshof im Januar 2013, wo ich als Kabinettschef eines in Kammer II tätigen Mitglieds des Hofes arbeitete. In dieser Position war ich maßgeblich an Rechnungsführungs- und Compliance-Prüfungen für die den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt betreffenden Kapitel des Jahresberichts des Hofes beteiligt. Im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen war ich aktiv an einer Reihe von Sonderberichten zur Beschäftigung junger Menschen und weiteren Berichten zu Finanzinstrumenten, zur Finanzierung von Kleinstunternehmern, zu Binnenwasserstraßen, Stadtverkehr und Bildung beteiligt. In dieser Eigenschaft unterstützte ich die Mitglieder bei der Vorlage von Berichten im Haushaltskontrollausschuss und weiteren Ausschüssen des Europäischen Parlaments und hatte zahlreiche Kontakte und Austauschmöglichkeiten mit hochrangigen Kommissionsbediensteten, einschließlich Kommissionsmitgliedern.
Im Mai 2017 wurde ich zum Direktor der Kammer IV des Hofes berufen und übernahm die Leitung von ca. 100 Mitarbeitern bei Aufgaben in den Bereichen Forschung und Innovation, EU-Agenturen und gemeinsame Unternehmen, Binnenmarkt und Wettbewerb, Handel, Zoll- und Steuerwesen und finanz- und wirtschaftspolitische Steuerung. In dieser Eigenschaft unterstütze ich die sechs Mitglieder der Kammer IV und bin verantwortlich für die Qualitätskontrolle der Veröffentlichungen der Kammer. Meine Mitwirkung umfasst die Zuverlässigkeitserklärung betreffend „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“, Prüfungen der Rechnungsführung, Rechtmäßigkeit und Compliance der EU-Agenturen und gemeinsamen Unternehmen sowie Sonderberichte zu den oben beschriebenen Bereichen.
Ich denke, dass im Falle meiner Ernennung meine weitreichende Berufs- und Führungserfahrung bei der Rechnungsprüfung im öffentlichen Sektor im nationalen und internationalen Umfeld und meine berufliche Doppelqualifikation als Wirtschaftsprüfer und Rechnungsprüfer positiv zur Arbeit des Rechnungshofs beitragen würden.
2. Welches sind die wichtigsten Ergebnisse Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn?
Während meiner langjährigen Tätigkeit im Bereich der Rechnungsprüfung im öffentlichen Sektor habe ich mehrere wichtige Erfolge erzielt, von denen ich drei herausstreichen möchte:
– Die irische ORKB wurde 1994 mit der Durchführung von Rechnungsprüfungen bei einer großen Zahl öffentlicher Einrichtungen beauftragt, die zuvor von Prüfern der Kommunalverwaltungen geprüft worden waren. Ich wurde zum Prüfungsleiter für eine Auswahl dieser Einrichtungen ernannt, zu denen regionale Gesundheitsbehörden und Krankenhäuser mit jährlichen Finanzbudgets von 3 bis 450 Mio. EUR zählten. Dies war insofern problematisch, als der Gesundheitssektor für die ORKB ein völlig neues Gebiet darstellte und auf keinerlei bisherige Erfahrungen in diesem Bereich zurückgegriffen werden konnte. Die zentrale Herausforderung für mich bestand darin, innerhalb kürzester Zeit die Prüfungsstrategie zu entwickeln und die von meinen Teams auszuführenden Prüfungsprogramme auszuarbeiten, um so in der Lage zu sein, ein Prüfungsurteil zu ihren Jahresabschlüssen abzugeben. Dies musste innerhalb der gesetzlichen Fristen geschehen und es der ORKB außerdem ermöglichen, hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und wirtschaftlichen Haushaltsführung Einwände zu erheben. Diesen Vorgaben in Bezug auf Fristen und die Meldung von Problemen wurde mit einem von Ansatz und Methodik her soliden Prüfungsrahmen entsprochen.
– Der zweite Erfolg, den ich gerne ansprechen möchte, betrifft meine Rolle bei der Entwicklung interner Prüfungsmechanismen in der GD ECFIN. Die interne Rechnungsprüfung wurde bei der Europäischen Kommission gerade erst eingeführt, als ich Ende 1999 dazu stieß; damals wurden in allen Generaldirektionen interne Auditstellen aufgebaut. Aufgrund meiner früheren Erfahrungen bei der ORKB trug ich maßgeblich dazu bei, für die Rechnungsprüfung in der GD ECFIN das Arbeitsprogramm und die Prüfmethodik zu entwickeln und Regeln und Verfahren einzuführen, die den internationalen Prüfungsstandards entsprechen. Dies geschah in Zusammenarbeit mit dem Internen Auditdienst und weiteren internen Auditstellen der Kommission im Wege regelmäßiger Sitzungen dieses Netzwerks („Auditnet“) und entsprechender Arbeitsgruppen, die zur Behandlung konkreter Fragen eingesetzt wurden. Später, zu meiner Zeit als Referatsleiter, kam es zu einer Überprüfung durch eine Firma externer Rechnungsprüfer, die zu dem Ergebnis gelangte, dass das Referat im Großen und Ganzen die einschlägigen internationalen Prüfungsstandards erfüllte.
– Zum Dritten möchte ich auf meine Mitwirkung an den drei Sonderberichten zur Beschäftigung junger Menschen verweisen, die während meiner Zeit als Kabinettschef eines Mitglieds des Rechnungshofs erstellt wurden. Diese Mitwirkung umfasste die Analyse, Ausarbeitung und Darlegung der Kernbotschaften sowie die Vorbereitung einer Kommunikationsstrategie für die Vorlage bei den relevanten Akteuren. Außerdem war ich verantwortlich für die Leitung der Arbeiten und die Organisation der Teams, insbesondere für den ersten Jugendgarantie-Bericht, an dem ich maßgeblich beteiligt war. Meiner Ansicht nach war dies ein besonders wichtiges Thema für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, vor allem für diejenigen jungen Menschen, die nur schwer einen Arbeitsplatz finden. Die erste Prüfung betraf die Konzeption der EU-Jugendgarantie und war insofern neuartig, als sie vor der eigentlichen Umsetzung der Garantie stattfand und potenzielle Risiken für die spätere Umsetzung aufgezeigt wurden, die von der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Haushaltsbehörden, nämlich dem Europäischen Parlament und dem Rat, bereits berücksichtigt werden konnten. Bei der dritten Prüfung dieser Reihe wurde die eigentliche Umsetzung hinsichtlich der Ergebnisse untersucht, die mit der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in ausgewählten Mitgliedstaaten erzielt wurden. Zwischen diesen beiden Sonderberichten lag ein weiterer Bericht zu Jugendaktionsteams, der sich u. a. mit der Umprogrammierung von EU-Mitteln zugunsten von Maßnahmen befasste, die auf die Beschäftigung junger Menschen ausgerichtet sind. Ich glaube, dass mit dieser Berichtsreihe ein echter Beitrag zur Debatte über die künftige Ausrichtung der Jugendgarantie geleistet wurde. Alle drei Berichte stießen beim Haushaltskontrollausschuss auf ein positives Echo und führten zu fruchtbaren Diskussionen und schließlich zu einer hochrangigen Konferenz des EuRH in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments.
3. Können Sie Berufserfahrung in internationalen multikulturellen und mehrsprachigen Organisationen oder Institutionen außerhalb Ihres Heimatlandes vorweisen?
Die Arbeit in einem mehrsprachigen und multikulturellen Umfeld war eines meiner Ziele und hat sich als sehr bereichernd erwiesen. Ich trat vor 18 Jahren in die EU-Institutionen ein und verbrachte 12 Jahre in der GD ECFIN und weitere sechs Jahre beim Europäischen Rechnungshof, die beide in Luxemburg angesiedelt sind. Internationale Erfahrungen habe ich abgesehen von den EU-Organen außerdem durch meine Mitarbeit in mehreren Prüfungsausschüssen gesammelt, darunter bei Eurocontrol in Brüssel und dem Europarat in Straßburg während meiner Beschäftigung bei der irischen ORKB, und schließlich im Prüfungsausschuss des Europäischen Investitionsfonds in Luxemburg als Kandidat der Europäischen Kommission.
4. Wurde Ihnen für die von Ihnen zuvor ausgeübte Verwaltungstätigkeit Entlastung erteilt, falls ein solches Verfahren vorgesehen war?
Ein solches Verfahren war während meiner Laufbahn nicht vorgesehen.
5. Welche der Positionen, die Sie zuvor in Ihrem Berufsleben innehatten, war eine Berufung in ein politisches Amt?
Keine.
6. Welches sind die drei wichtigsten Entscheidungen, an denen Sie in Ihrem Berufsleben beteiligt waren?
Die wichtigsten Entscheidungen in meinem Berufsleben hängen mit meinen wichtigsten Erfolgen zusammen. Da diese alle mit der Rechnungsprüfung im öffentlichen Sektor verbunden waren, bestand die erste wichtige Entscheidung darin, in die irische ORKB einzutreten und die Berufsqualifikation „Certified Chartered Accountant“ zu erwerben – zwei wichtige Bausteine für meine spätere Laufbahn im Bereich der staatlichen Finanzkontrolle.
Die zweite wichtige Entscheidung war es, meinem Wunsch nach einer Tätigkeit in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld nachzugehen, indem ich in die Europäische Kommission eintrat. Dies war sowohl beruflich als auch persönlich eine bereichernde Erfahrung und ermöglichte mir, mich als Kollege mit Fachleuten aus verschiedenen Kulturen und mit verschiedenen Denkweisen auszutauschen, wodurch sich mein Horizont erweitert hat.
Eine wichtige Entscheidung war drittens, in das Kabinett eines Mitglieds des Rechnungshofs einzutreten. Diese Erfahrung rundete meine beruflichen Erfahrungen ab, da sie mir ergänzend zu der Beschäftigung mit fachlichen Aspekten der Rechnungsprüfung einen besseren Einblick in die Bedürfnisse und Erwartungen der Interessengruppen des Rechnungshofs verschaffte. Dabei hatte ich zudem die Gelegenheit zum Austausch mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, insbesondere des Haushaltskontrollausschusses, und mit Kommissionsmitgliedern und Generaldirektoren in der Europäischen Kommission.
Unabhängigkeit
7. Gemäß dem Vertrag müssen die Mitglieder des Rechnungshofs ihre Tätigkeit in „voller Unabhängigkeit“ ausüben. Wie würden Sie dieser Verpflichtung bei der Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben nachkommen?
Als externer Rechnungsprüfer der EU und Hüter der finanziellen Interessen der Bürger ist er eine unabhängige Einrichtung, in der alle Mitarbeiter die Verhaltensrichtlinien der Einrichtung unbedingt einhalten müssen und die Überwachung durch vollkommen unabhängige Mitglieder erfolgt.
So wird die vollständige Unabhängigkeit der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs nicht nur in Artikel 285 und 286 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verlangt, sondern ist auch eine Grundvoraussetzung gemäß dem wichtigen Standard für die Prüfung im öffentlichen Sektor, der für die Obersten Rechnungskontrollbehörden gilt: ISSAI 1 bzw. die Erklärung von Lima. Außerdem sieht der Pflichten- und Verhaltenskodex (ISSAI 30) vor, dass sich keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter einer bestehenden bzw. subjektiv wahrgenommenen Einflussnahme auf die eigene Unabhängigkeit und Objektivität aussetzt, die sich aus politischer Voreingenommenheit, der Übernahme von Führungsaufgaben, der Überprüfung eigener Leistungen, finanziellen oder sonstigen persönlichen Interessen oder Beziehungen zu Dritten bzw. unzulässiger Beeinflussung durch Dritte ergibt. Dieser Grundsatz wird auch im Verhaltenskodex für die Mitglieder des Hofes anerkannt, den alle Mitglieder des Rechnungshofs akzeptieren und befolgen müssen.
Im Falle einer Ernennung werde ich bei der Wahrnehmung meiner künftigen Aufgaben als Mitglied des EuRH weiterhin die ethischen Standards einhalten, denen ich gegenwärtig als Direktor am EuRH unterliege, und würde meine Aufgaben in vollem Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und Regelungen ausüben. Hervorheben möchte ich, dass Unabhängigkeit und Objektivität Eigenschaften sind, die ich in meiner gesamten Berufslaufbahn uneingeschränkt zu erfüllen hatte, einerseits wegen der verschiedenen bislang von mir wahrgenommenen Aufgaben und andererseits aufgrund der ethischen Verpflichtungen durch meine Mitgliedschaft in Berufsverbänden von Wirtschafts- bzw. und Rechnungsprüfern.
Sollte eine Situation entstehen, in der ein echter oder vermuteter Interessenkonflikt vorliegt, würde ich sofort in Absprache mit dem EuRH-Präsidenten den Rat des Ethik-Ausschusses des Hofes einholen und jede getroffene Entscheidung befolgen.
8. Halten Sie oder enge Verwandte (Eltern, Geschwister, eingetragene Partner und Kinder) Geschäfts- oder Kapitalanteile oder haben Sie bzw. Mitglieder Ihrer Familie andere Verpflichtungen, die mit Ihren künftigen Aufgaben kollidieren könnten?
Nein.
9. Sind Sie bereit, dem Präsidenten des Hofes gegenüber alle Ihre finanziellen Interessen und sonstigen Verpflichtungen offenzulegen und sie öffentlich bekannt zu geben?
Ja.
10. Sind Sie in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt? Falls ja, nennen Sie bitte Einzelheiten.
Nein.
11. Sind Sie politisch aktiv bzw. stehen Sie in Regierungsverantwortung? Falls ja, auf welcher Ebene? Hatten Sie in den letzten anderthalb Jahren ein politisches Amt inne? Falls ja, nennen Sie bitte Einzelheiten.
Nein.
12. Werden Sie nach Ihrer Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs von einem Wahlamt zurücktreten oder eine aktive Funktion, die mit Verantwortung in einer politischen Partei verbunden ist, aufgeben?
Nicht zutreffend.
13. Wie würden Sie sich bei einer schweren Unregelmäßigkeit oder gar einem Betrugs- und/oder Korruptionsfall verhalten, an dem Personen Ihres Herkunftsmitgliedstaats beteiligt wären?
Meiner Ansicht nach muss entschieden vorgegangen werden, um zu zeigen, dass Betrug und Korruption im Zusammenhang mit EU-Mitteln in keiner Weise geduldet werden. Solche Fälle wirken sich negativ auf die Wahrnehmung der Bürger in Bezug auf die Arbeitsweise der EU-Organe aus und erwecken insbesondere den Eindruck, dass das Geld der Steuerzahler nicht angemessen kontrolliert und überwacht wird, um sicherzustellen, dass es für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.
In Artikel 325 AEUV heißt es eindeutig, dass die Union und die Mitgliedstaaten Betrügereien und sonstige gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete rechtswidrige Handlungen bekämpfen, und dem Rechnungshof kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Die Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) besagen, dass die Hauptverantwortung für die Prävention und Aufdeckung von Betrug bei denjenigen liegt, denen die Kontrolle und Leitung der Tätigkeiten obliegt (ISSAI 1240), wie etwa der Kommission, den Behörden der Mitgliedstaaten und den Empfängern von EU-Mitteln. Gleichwohl besteht die Aufgabe des Hofes bei der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung als unabhängige Prüfinstanz der EU darin, während der gesamten Prüfung eine kritische Grundhaltung zu bewahren und pflichtgemäßes Ermessen auszuüben, etwaige wesentliche falsche Darstellungen, die durch Betrug bedingt sind, aufzudecken, hinsichtlich der Risiken Nachweise zu erlangen und solche Fälle unter Beifügung entsprechender Unterlagen dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu melden.
Sollten mir schwere Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfälle bekannt werden, an denen Personen meines Herkunftsmitgliedstaats beteiligt wären, würde ich sie auf genau dieselbe Weise behandeln wie Fälle aus irgendeinem anderen Mitgliedstaat. Ich würde das standardmäßige Verfahren des Rechnungshofs für die Beurteilung und die Meldung von Fällen an OLAF befolgen und würde es unverzüglich einleiten, damit eine etwaige spätere Untersuchung nicht aufs Spiel gesetzt wird.
Ausübung der Tätigkeit
14. Worin sollten die wichtigsten Merkmale einer Kultur der wirtschaftlichen Haushaltsführung in einer öffentlichen Verwaltung bestehen? Wie könnte der Europäische Rechnungshof dazu beitragen, diesem Gebot der Wirtschaftlichkeit Geltung zu verschaffen?
Eine wirtschaftliche Haushaltsführung sollte den Bürgerinnen und Bürgern die hinreichende Gewähr geben, dass das knappe Geld der Steuerzahler so sparsam, wirtschaftlich und wirksam wie möglich im Sinne ihrer Interessen eingesetzt wird. Um diese Gewähr zu bieten, bedarf es gewisser Rahmenbedingungen, die auf Rechenschaftspflicht und Transparenz aufbauen und folgende Komponenten beinhalten:
– eine klare Richtung hinsichtlich der Strategien und Ziele;
– angemessene Verwaltungskapazitäten, um Resultate zu erzielen;
– einen stabilen Kontrollrahmen, um die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben zu gewährleisten;
– demokratische Kontrolle, d. h. transparente Berichterstattung und Veröffentlichung der erzielten Ergebnisse;
– Eine Lenkungsstruktur, die sicherstellt, dass ethische Standards durchgesetzt werden.
Der Rechnungshof sollte bei seinen Prüfungen der wirtschaftlichen Haushaltsführung diese Komponenten beurteilen, um auf diese Weise Mängel aufzudecken und Empfehlungen auszusprechen, wie sie behoben werden können, um die künftige Situation zu verbessern.
15. Nach dem Vertrag hat der Rechnungshof das Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans zu unterstützen. Wie würden Sie die Zusammenarbeit zwischen dem Hof und dem Europäischen Parlament (insbesondere mit dem Ausschuss für Haushaltskontrolle) weiter verbessern, damit nicht nur für eine bessere öffentliche Kontrolle der allgemeinen Ausgaben, sondern auch für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei dieser Kontrolle gesorgt wird?
Gemäß Artikel 287 AEUV legt der Rechnungshof dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Diese Erklärung kann durch spezifische Beurteilungen zu allen größeren Tätigkeitsbereichen der Union ergänzt werden.
Gemäß Artikel 319 AEUV erteilt das Europäische Parlament auf Empfehlung des Rates der Kommission Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans. Zu diesem Zweck prüft es nach dem Rat die Rechnung, die Übersicht und den Evaluierungsbericht nach Artikel 318 sowie den Jahresbericht des Rechnungshofs zusammen mit den Antworten der kontrollierten Organe auf dessen Bemerkungen, die in Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannte Zuverlässigkeitserklärung und die einschlägigen Sonderberichte des Rechnungshofs.
Nach den oben beschriebenen Anforderungen des Vertrages kommt dem EuRH eine entscheidende Rolle dabei zu, dem EP und dem Haushaltskontrollausschuss alle maßgeblichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit für eine bessere öffentliche Kontrolle der allgemeinen Ausgaben und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei dieser Kontrolle gesorgt wird. Es ist Sache des EuRH sicherzustellen, dass diese Informationen in Gestalt des Jahresberichts und der Sonderberichte klar und rechtzeitig übermittelt werden, wobei die wichtigsten Fragen, die es anzugehen gilt, zwecks Beurteilung durch den Haushaltskontrollausschuss besonders hervorgehoben werden, um so zum Entscheidungsprozess bei den EU-Maßnahmen beizutragen. Eine pünktliche Vorlage der Berichte ist für den Haushaltskontrollausschuss elementar, damit die entsprechenden Erkenntnisse bei seinen Beratungen berücksichtigt werden und neue politische Zielsetzungen formuliert bzw. bestehende erweitert werden können. Der EuRH arbeitet in Sachen Klarheit, Relevanz und Aktualität kontinuierlich an Verbesserungen, und dies schlägt sich nieder in der Einführung zusätzlicher Produkte wie Überblicksstudien, Themenpapieren und Schnellprüfungen. Eine solche Anpassung des Rechnungshofs an ein sich wandelndes Umfeld ist zu begrüßen und sollte sich fortsetzen, um ihm mehr Gewicht zu verleihen und die Erwartungen der Interessengruppen unter gleichzeitiger Wahrung seiner Unabhängigkeit zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Mitgliedern des EuRH und dem Haushaltskontrollausschuss unerlässlich, und sollte meine Ernennung befürwortet werden, würde ich in dieser Hinsicht proaktiv handeln, da der Haushaltskontrollausschuss meines Erachtens eine maßgebliche Interessengruppe des EuRH ist. Zusätzlich zu der bestehenden Gepflogenheit, dem Haushaltskontrollausschuss Sonderberichte vorzulegen, sind die Teilnahme von Mitgliedern des EuRH an Missionen dieses Ausschusses und die Konsultationen mit dem Ausschuss zur stärkeren Herausstellung von Themen, die im jährlichen Arbeitsprogramm des Hofes behandelt werden, ebenfalls erfreuliche Entwicklungen, die ich voll und ganz unterstütze und an denen ich mitwirken würde.
16. Worin besteht Ihrer Ansicht nach der Zusatznutzen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (performance audit) und wie sollten die Feststellungen im Rahmen der Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden?
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ergänzt die Rechnungsführungs- und Compliance-Prüfungen und ist genauso wichtig wie sie, wenn es darum geht, den Entscheidungsträgern und Verantwortlichen, die Maßnahmen und Programme umsetzen, Informationen zu Aspekten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zur Verfügung zu stellen. Angesichts der aktuellen und wohl auch künftigen Haushaltsengpässe ist es dringend notwendig, dass diese drei Aspekte in Bezug auf die Verwendung von EU‑Mitteln möglichst optimiert werden und damit ein Beitrag zur guten Regierungsführung, zur Rechenschaftspflicht und zur Transparenz geleistet wird.
Die Einhaltung von Vorschriften und Regelungen ist zwar eine notwendige Voraussetzung, doch ist äußerst wichtig festzustellen, ob die politischen Zielsetzungen der von der EU finanzierten Programme bzw. Maßnahmen wirklich so wirtschaftlich und effizient wie möglich verwirklicht werden. Die Erkenntnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfungen, einschließlich der Empfehlungen zur Behebung der Mängel, sollten berücksichtigt und von der Verwaltung in ihre Verfahren aufgenommen werden, um die Wirtschaftlichkeit in Zukunft zu verbessern. Außerdem ist es wichtig, die Umsetzung der Empfehlungen zu überwachen, und der Haushaltskontrollausschuss spielt auch in dieser Hinsicht aufgrund der Rückmeldungen der Kommission und der Weiterverfolgungsberichte des EuRH eine wichtige Rolle.
Der Zeitpunkt der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die Berücksichtigung der Schlussfolgerungen und Ergebnisse müssen sorgfältig geplant werden, damit letztere mit Blick auf etwaige künftige Neuregelungen, die Formulierung politischer Zielvorgaben und die Gestaltung künftiger Programme als Grundlage für den Entscheidungsprozess zur Verwendung von EU‑Mitteln rechtzeitig zur Verfügung stehen.
17. Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof, den nationalen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Parlament (Haushaltskontrollausschuss) bei der Prüfung des EU-Haushalts verbessert werden?
Gemäß Artikel 287 AEUV sollen der EuRH und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dies ist erreicht worden, und mit dem Kontaktausschuss besteht ein gut entwickelter Kooperationsrahmen zwischen diesen Einrichtungen. Der Zusatznutzen einer Zusammenarbeit zwischen dem EuRH und den ORKB liegt darin, dass gegenseitiges Lernen, Wissensaustausch, Benchmarking und die Entwicklung vorbildlicher Verfahren gefördert werden. Durch die Vermeidung von Doppelarbeit bei der Rechnungsprüfung könnte sich die Zusammenarbeit überdies als kostengünstiges Mittel erweisen, um die Prüfungsergebnisse bei gleichzeitiger Verringerung des Verwaltungsaufwands für die geprüfte Stelle zu verbessern. Die regelmäßigen Sitzungen des Kontaktausschusses bieten Gelegenheit, über diese Fragen zu beraten, Arbeitsprogramme auszutauschen und die Durchführung gemeinsamer Rechnungsprüfungen zu vereinbaren.
Auch wenn der Schwerpunkt der nationalen Rechnungsprüfungsorgane auf der Prüfung der nationalen Kassen liegt, bietet eine solche Kooperation einen zusätzlichen Nutzen und erweist sich als sinnvoll und wirksam, da viele nationale Maßnahmen mit EU‑Mitteln kofinanziert werden. Dies gilt insbesondere für Politikbereiche, die unter geteilter Verwaltung umgesetzt werden, was etwa 80 % des EU‑Haushalts betrifft. In diesem Bereich könnten sich gemeinsame Rechnungsprüfungen als besonders nutzbringend erweisen.
Da der EuRH direkte und kontinuierliche Beziehungen zum Haushaltskontrollausschuss wie auch zu den nationalen Rechnungsprüfungsorganen pflegt, kann er sicherstellen, dass bei der Prüfung des EU‑Haushalts eine maximale Kooperation und Abstimmung herrscht. Letztlich streben alle drei Organe nach einem möglichst wirksamen, effizienten und sparsamen Einsatz öffentlicher Gelder, und wenn sie wirksam zusammenarbeiten, ist das Endergebnis mehr als die Summe seiner Teile.
18. Wie würden Sie die Berichterstattung des EuRH weiterentwickeln, damit das Europäische Parlament all die Informationen an die Hand bekommt, die notwendig sind, um zu prüfen, wie akkurat die Daten sind, die die Mitgliedstaaten der Kommission zur Verfügung stellen?
Der EuRH hat Sorgen über Mängel bei den von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten geäußert. Auf Defizite hinsichtlich der Solidität der Überwachungs- und Meldesysteme auf Ebene der Mitgliedstaaten wurde in den Sonderberichten des EuRH immer wieder hingewiesen. Ein Beispiel für die Bedeutung solcher Daten findet sich in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Generaldirektionen, die eine Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors enthalten und ein wesentliches Element der Leitungsstruktur der Europäischen Kommission darstellen.
Da der gegenwärtige Schwerpunkt bei den von der EU geförderten Maßnahmen auf der Wirtschaftlichkeit und den Resultaten liegt, ist es unabdingbar, dass vollständige und verlässliche Daten auf mitgliedstaatlicher Ebene zur Verfügung stehen und ausführlich und rechtzeitig darüber berichtet wird. Dadurch wäre es möglich, die Ergebnisse dieser Maßnahmen zu bewerten und den Entscheidungsträgern zugänglich zu machen, damit die begrenzten EU‑Mittel dort eingesetzt werden, wo die größte Wirkung erzielt wird. Dass der Planungszyklus noch nicht an die Wirtschaftlichkeitsberichterstattung gekoppelt ist, erweist sich für den Haushaltskontrollausschuss bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als problematisch, da künftige Haushaltsmittel bewilligt werden müssen, ohne ein klares Bild über die Ergebnisse und Auswirkungen bestehender Programme und Maßnahmen zu haben.
Es ist wichtig, dass der EuRH den Haushaltskontrollausschuss weiter auf das Thema aufmerksam macht und Empfehlungen formuliert, um dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten diese Mängel künftig beheben und sachdienliche Informationen zur Wirtschaftlichkeit übermitteln, wobei Aspekte wie der Verwaltungsaufwand und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu berücksichtigen sind.
Sonstige Fragen
19. Werden Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, falls sich das Parlament gegen Ihre Ernennung zum Mitglied des Hofes ausspricht?
Ja.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Turnusmäßiger Wechsel eines Teils der Mitglieder des Rechnungshofs – der irische Bewerber |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
14272/2017 – C8-0402/2017 – 2017/0820(NLE) |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
15.11.2017 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CONT 16.11.2017 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Indrek Tarand 30.11.2017 |
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Prüfung im Ausschuss |
11.1.2018 |
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Datum der Annahme |
11.1.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
15 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Arndt Kohn, Bogusław Liberadzki, Bart Staes, Indrek Tarand, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Brian Hayes, Marian-Jean Marinescu |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Norbert Erdős, Wolf Klinz, Sven Schulze, Lieve Wierinck |
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Datum der Einreichung |
12.1.2018 |
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