zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (11040/2017),
– unter Hinweis auf den Beschluss 2005/781/EG des Rates vom 6. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien(1),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 186 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0320/2017),
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0004/2018),
1. gibt seine Zustimmung zu der Verlängerung des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Föderativen Republik Brasilien zu übermitteln.
Das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien(1) trat am 7. August 2007 in Kraft. Da das Abkommen für zunächst fünf Jahre geschlossen wurde und im Anschluss an eine Bewertung im vorletzten Jahr jedes Fünfjahreszeitraums im Einvernehmen beider Vertragsparteien verlängert werden kann, steht nun die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur zweiten Verlängerung an. Wie mit den brasilianischen Partnern besprochen und vereinbart, wird der Inhalt des verlängerten Abkommens mit dem derzeit geltenden Abkommen identisch sein.
Seit der letzten Verlängerung des Abkommens (Beschluss 2012/646/EU(2)) hat Brasilien große Fortschritte in seiner Wissenschafts-, Technologie- und Innovationspolitik (WTI) erzielt, was institutionell zur Stärkung des WTI-Systems beigetragen hat. Außerdem wurden in Bezug auf Anzahl und Qualifikation der Humanressourcen und auf die FuE-Infrastruktur Verbesserungen erzielt. Brasilien nimmt in der Forschung auf dem Gebiet der Landwirtschaft sowie bei Tropen- und Infektionskrankheiten nach wie vor einen Spitzenplatz ein. Auch in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie, Nanotechnologie und Energie befindet es sich auf Weltniveau und beherbergt zudem einige der führenden Universitäten Lateinamerikas. Diese Forschungsbereiche sind von Interesse für die Europäische Union. Die Verbindungen zwischen der EU und Brasilien in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation sind durch intensive Zusammenarbeit auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten gewachsen.
Das wissenschaftlich-technische Abkommen zwischen der EU und Brasilien erstreckt sich auf zahlreiche Forschungsbereiche, die auch von den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation abgedeckt werden. Die Erforschung erneuerbarer Energieträger und insbesondere der zweiten Generation moderner Biokraftstoffe ist beispielsweise eine der zum beiderseitigen Vorteil ermittelten Prioritäten der Forschungszusammenarbeit zwischen der EU und Brasilien. In der siebten Sitzung des gemeinsamen Lenkungsausschusses im Jahr 2015 beschlossen beide Parteien, eine koordinierte Ausschreibung für die zweite Generation moderner Biokraftstoffe zu eröffnen, deren Umsetzung in der achten Sitzung des gemeinsamen Lenkungsausschusses am 29. November 2017 erörtert wurde.
Die von der Kommission vorgenommene Bewertung zeigt deutlich, dass das Abkommen einen wichtigen Rahmen bildet, der die Zusammenarbeit zwischen der EU und Brasilien in wissenschaftlich-technischen Bereichen, die für beide Seiten Vorrang besitzen und zum gegenseitigen Vorteil gereichen, erleichtert. Da Brasiliens Potenzial als Forschungs- und Innovationspartner weiter zunimmt, sollte es als ein strategischer Partner für die EU in Lateinamerika angesehen werden. Die wichtigsten Instrumente für die Zusammenarbeit sind die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation.
Was die Aktivität im Rahmen des RP7 (2007-2013) bzw. im Rahmen von Horizont 2020 betrifft, so stand Brasilien unter den nicht assoziierten Drittländern bislang an sechster bzw. fünfter Stelle. Als Berichterstatter bin ich der festen Überzeugung, dass es im Interesse der EU liegt, das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien um weitere fünf Jahre zu verlängern.
Beschluss 2012/646/EU des Rates vom 10. Oktober 2012 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 287 vom 18.10.2012, S. 4).
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Bendt Bendtsen, Xabier Benito Ziluaga, José Blanco López, David Borrelli, Jonathan Bullock, Reinhard Bütikofer, Edward Czesak, Fredrick Federley, Ashley Fox, Adam Gierek, Theresa Griffin, Hans-Olaf Henkel, Eva Kaili, Kaja Kallas, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Peter Kouroumbashev, Zdzisław Krasnodębski, Miapetra Kumpula-Natri, Christelle Lechevalier, Janusz Lewandowski, Csaba Molnár, Nadine Morano, Aldo Patriciello, Miroslav Poche, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Sven Schulze, Patrizia Toia, Claude Turmes, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Martina Werner, Lieve Wierinck, Hermann Winkler, Anna Záborská, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter
Michał Boni, Mario Borghezio, Gerben-Jan Gerbrandy, Werner Langen, Morten Løkkegaard, Florent Marcellesi, Marian-Jean Marinescu, Rupert Matthews, Clare Moody, Răzvan Popa, Dennis Radtke, Michèle Rivasi, Anneleen Van Bossuyt
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)
Max Andersson, Ingeborg Gräßle, Mihai Ţurcanu
Datum der Einreichung
15.1.2018
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Edward Czesak, Ashley Fox, Hans-Olaf Henkel, Zdzisław Krasnodębski, Rupert Matthews, Anneleen Van Bossuyt
ENF
Mario Borghezio, Barbara Kappel, Christelle Lechevalier
PPE
Bendt Bendtsen, Michał Boni, Ingeborg Gräßle, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Werner Langen, Janusz Lewandowski, Marian-Jean Marinescu, Nadine Morano, Aldo Patriciello, Dennis Radtke, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Sven Schulze, Vladimir Urutchev, Henna Virkkunen, Hermann Winkler, Anna Záborská, Mihai Ţurcanu
S&D
José Blanco López, Jens Geier, Theresa Griffin, Eva Kaili, Jeppe Kofod, Peter Kouroumbashev, Miapetra Kumpula-Natri, Csaba Molnár, Clare Moody, Miroslav Poche, Răzvan Popa, Patrizia Toia, Kathleen Van Brempt, Martina Werner, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho
1
-
EFDD
Jonathan Bullock
7
0
EFDD
David Borrelli
GUE/NGL
Xabier Benito Ziluaga
Verts/ALE
Max Andersson, Reinhard Bütikofer, Florent Marcellesi, Michèle Rivasi, Claude Turmes