BERICHT über die Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu dem Thema „Trockenlegung der Einnahmequellen von Dschihadisten – gezielte Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“

26.2.2018 - (2017/2203(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter Javier Nart


Verfahren : 2017/2203(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0035/2018
Eingereichte Texte :
A8-0035/2018
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Angenommene Texte :

ENTWURF EINER EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu dem Thema „Trockenlegung der Einnahmequellen von Dschihadisten – gezielte Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“

(2017/2203(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das internationale Übereinkommen von 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2016 zur Lage im Nordirak/in Mossul[1] und seine Entschließung vom 30. April 2015 zur Zerstörung von Kulturstätten durch den IS/Da’isch[2],

–  unter Hinweis auf die Globale Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates vom 7. Juli 2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2465/96[3],

–  unter Hinweis auf die Weltweite Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus und auf die Resolutionen 1267 (1999), 1373 (2001), 1989 (2011), 2133 (2014), 2199 (2015), 2253 (2015) und 2368 (2017) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission[4],

–  unter Hinweis auf den Vorschlag vom 5. Juli 2016 (COM/2016/0450) für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101/EG,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Manama vom 9. November 2014 über die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung,

–  unter Hinweis auf die FATF-Empfehlungen zu gezielten finanziellen Sanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung,

–  unter Hinweis auf die FATF-Erklärung vom 24. Oktober 2014 zur Bekämpfung der Finanzierung des IS sowie auf den FATF-Bericht vom Februar 2015 über die Finanzierung der Terrororganisation Islamischer Staat im Irak und in der Levante (ISIL),

–  unter Hinweis auf den elften Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion, der am 18. Oktober 2017 von der Kommission veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf das Dokument des Counterterrorism Forum (GCTF) vom September 2015 mit dem Titel „Addendum to the Algiers Memorandum on Good Practices on Preventing and Denying the Benefits of Kidnapping for Ransom by Terrorists“,

–  unter Hinweis auf die Taormina-Erklärung der G7 vom 26. Mai 2017 zum Kampf gegen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus,

–  unter Hinweis auf den neu eingesetzten Sonderausschuss zur Terrorismusbekämpfung,

–  gestützt auf Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum Schutz personenbezogener Daten,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/827 des Rates vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien[5],

–  unter Hinweis auf den Aktionsplan der Kommission vom Februar 2016 für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung,

–  unter Hinweis auf den Tendenz- und Lagebericht von Europol über den Terrorismus in der EU 2017 (TE-SAT 2017),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 26. Juni 2017 über die Bewertung der mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung für den Binnenmarkt (COM(2017)0340),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates[6],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates[7],

–  unter Hinweis auf den Vorschlag vom 13. Juli 2017 (COM(2017)0375) für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Kulturgütern,

–  unter Hinweis auf den neunten Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion, der am 27. Juli 2017 von der Kommission veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Oktober 2017 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Elfter Fortschrittsbericht“ (COM(2017)0608),

–  gestützt auf Artikel 113 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0035/2018),

A.  in der Erwägung, dass ein wesentlicher Aspekt der Terrorismusbekämpfung darin besteht, den Terrorismus von seinen Finanzierungsquellen einschließlich versteckter Wege für Betrug und Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Steueroasen abzuschneiden;

B.  in der Erwägung, dass einige Finanzmittel, die andernorts von Terrororganisationen genutzt werden, möglicherweise aus europäischen Ländern stammen, während andere Finanzmittel, die nicht aus Europa stammen, dazu verwendet werden, die Radikalisierung sowie tatsächliche Terroranschläge zu finanzieren; in der Erwägung, dass die externe und die interne Dimension der Terrorismusbekämpfung verbunden sind und dass die Aufgabe, den Terrorismus von seinen Finanzierungsquellen abzuschneiden, Teil einer breiter angelegten EU-Strategie sein sollte, die die externe und die interne Sicherheitsdimension einschließt;

C.  in der Erwägung, dass sich moderne Kommunikationsnetze und insbesondere Crowdfunding als günstige und effiziente Möglichkeit der Geldbeschaffung zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten oder zur Pflege des dschihadistischen Netzwerks erwiesen haben; in der Erwägung, dass sich terroristische Vereinigungen durch Phishing-Angriffe, Identitätsdiebstahl oder den Erwerb gestohlener Kreditkartendaten in Onlineforen zusätzliche Mittel für ihre Aktivitäten beschaffen konnten;

D.  in der Erwägung, dass die so beschafften Mittel auf dreierlei Weise eingesetzt werden können: für Terroranschläge, die beträchtliche Finanzmittel erfordern; für andere Anschläge, die zwar weniger Mittel erfordern, deren Folgen aber nicht weniger verheerend sind, sowie zur Finanzierung der Propaganda zur Gewinnung allein agierender Terroristen, deren Anschläge u. U. nur sehr wenig Vorbereitung oder Mittel erfordern; in der Erwägung, dass Gegenmaßnahmen in allen genannten Fällen greifen müssen;

E.  in der Erwägung, dass rechtmäßig beschaffte Finanzmittel vom Empfänger an Dritte, Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen oder Organisationen umgeleitet werden können, die mit terroristischen Aktivitäten in Zusammenhang stehen;

F.  in der Erwägung, dass Terrorismus ein weltweites Verbrechen ist, weshalb wirksame Gegenmaßnahmen ebenfalls weltweit und ganzheitlich ausgerichtet sein müssen, wobei eine enge Koordinierung zwischen Finanzinstituten, Strafverfolgungsbehörden und Justizbehörden und der Austausch relevanter Informationen über natürliche und juristische Personen sowie verdächtige Aktivitäten eine absolut entscheidende Rolle spielen sowie zu beachten ist, dass der Schutz personenbezogener Daten und die Achtung der Privatsphäre wichtige Grundrechte sind;

G.  in der Erwägung, dass infolge der Datenlecks in den vergangenen Jahren das Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung auf der einen und zwischen organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung auf der anderen Seite deutlich gewachsen ist; in der Erwägung, dass diese Probleme international in den Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit gerückt sind; in der Erwägung, dass – wie bereits von der Kommission eingeräumt – auch im Rahmen aktueller Medienberichte die Verbindung zwischen Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerbetrug im großen Maßstab und organisierter Kriminalität, einschließlich Terrorismus, hergestellt wurde[8];

H.  in der Erwägung, dass die Finanzierung krimineller terroristischer Aktivitäten nach der Rechtsprechung fast aller Mitgliedstaaten als eigenständige Straftat gilt;

I.  in der Erwägung, dass Finanzdaten ein wichtiges Instrument zur Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse sind, die zur Analyse terroristischer Netzwerke sowie zur wirksameren Verhinderung der Tätigkeiten dieser Netzwerke herangezogen werden können; in der Erwägung, dass kontinuierlich dafür gesorgt werden muss, dass die Rechtsvorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angemessen durchgesetzt werden; in der Erwägung, dass es umfassender und präventiver Strategien bedarf, die auf dem Austausch grundlegender Informationen und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den an der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung beteiligten Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen, Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden beruhen; in der Erwägung, dass sich diese Informationen auch auf neue Entwicklungen im internationalen Finanzwesen, wie Bitmap, SWIFT-Kodierung, Kryptowährungen, und entsprechende Regulierungsmechanismen erstrecken sollten; in der Erwägung, dass die weltweite Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung weltweite Standards für Transparenz in Bezug auf die eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen umfassen muss, damit undurchsichtiges Finanzgebaren, das die Geldwäsche von Erlösen aus kriminellen Tätigkeiten und die Finanzierung von Terrororganisationen und Terroristen ermöglicht, durchleuchtet werden kann;

J.  in der Erwägung, dass die bisherige informelle europäische Plattform im Rahmen der bestehenden Strukturen institutionalisiert werden muss, damit die Erfassung von Informationen, die sich derzeit auf 28 Mitgliedstaaten verteilt, zentralisiert wird und die Mitgliedstaaten über diese Plattform Informationen darüber bereitstellen können, in welchem Umfang sie sich an der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung beteiligen und welche Fortschritte sie diesbezüglich erzielen; in der Erwägung, dass dieser Informationsaustausch vorausschauend erfolgen sollte;

K.  in der Erwägung, dass eine Reihe internationaler gemeinnütziger Organisationen, karitativer Organisationen, anderer Stiftungen und privater Spender, die soziale oder kulturelle Ziele verfolgen oder dies vorgeben, die Voraussetzungen für die Finanzierung von ISIS/Da’esh, Al-Qaida und anderen dschihadistischen Organisationen geschaffen haben und missbräuchlichen Praktiken als Deckmantel dienen; in der Erwägung, dass die Überwachung sowie die Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse bezüglich dieser Organisationen, ihrer Finanzierungsquellen, ihrer Tätigkeiten und ihrer oft weitläufigen Verbindungen zu Akteuren in der EU aus diesem Grund ganz entscheidend sind; in der Erwägung, dass die Unterstützung, die sie zur Verbreitung der dschihadistischen Radikalisierung in Afrika, im Nahen Osten, in Asien und in Europa leisten, gestoppt werden sollte; in der Erwägung, dass die Verbreitung dieser Erscheinungen an den Grenzen der EU und in den Nachbar- und Partnerländern der EU besonders alarmierend ist; in der Erwägung, dass die vollständige Umsetzung der FATF-Empfehlungen in diesen Gebieten durch den Golf-Kooperationsrat (GCC) und seine Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung ist, wenn der weltweite Terrorismus bekämpft werden soll;

L.  in der Erwägung, dass das weltweite Finanzierungsnetzwerk von Al-Qaida auf Spendenzahlungen an gemeinnützige Organisationen und nichtstaatliche Organisationen basiert, die über die sozialen Medien und Onlineforen mit den Spendern kommunizieren; in der Erwägung, dass Nutzerkonten auch dazu verwendet werden, die Unterstützer aufzufordern, für den Dschihad zu spenden; in der Erwägung, dass von Terrororganisationen in den vergangenen Jahren mehrere Smartphone-Apps entwickelt worden sind, um die Reichweite zu maximieren und Unterstützer, vor allem aus den Golfstaaten, zu Spenden aufzurufen;

M.  in der Erwägung, dass Mikrostaaten und Staaten mit einer schlechten Bilanz bezüglich der Einhaltung des Rechtsstaatprinzips besonders gefährdet sind und leicht zu Zentren der Terrorismusfinanzierung werden können;

N.  in der Erwägung, dass nachrichtendienstliche Erkenntnisse darauf schließen lassen, dass ISIS/Da’esh, Al-Qaida und andere radikale Gruppierungen von Einrichtungen und Einzelpersonen in der Golfregion finanzielle und logistische Unterstützung erhalten; in der Erwägung, dass viele dieser terroristischen Gruppierungen ohne diese Gelder, d. h. auf sich selbst gestellt, nicht weiter bestehen könnten;

O.  in der Erwägung, dass ISIS/Da‘esh und Al-Qaida inzwischen finanziell selbständig sind; in der Erwägung, dass ISIS/Da‘esh und Al-Qaida ihre Gelder über Ölausfuhren und Investitionen in Unternehmen, auch durch Geldkuriere und professionelle Kuriere, illegale Finanztransaktionen sowie Gelddienstleistungen und professionelle Dienstleistungen, nach Syrien und in den Irak zu schleusen versuchen; in der Erwägung, dass ISIS/Da’esh die Erlöse aus seinen kriminellen Machenschaften durch den Erwerb von Unternehmen und Vermögenswerten unterschiedlichster Art wäscht; in der Erwägung, dass ISIS/Da’esh auch die Erlöse aus gestohlenen Antiquitäten und geschmuggelten Kunstwerken und Artefakten wäscht, indem diese Güter im Ausland, auch am Markt von Mitgliedstaaten, verkauft werden; in der Erwägung, dass der illegale Handel, unter anderem mit Waren, Schusswaffen, Öl, Drogen, Zigaretten und Kulturgütern, sowie Menschenhandel, Sklaverei, die Ausbeutung von Kindern, Erpressung und Schutzgelderpressung zu Finanzierungsmöglichkeiten terroristischer Gruppierungen geworden sind; in der Erwägung, dass die erstarkenden Verbindungen zwischen organisierter Kriminalität und terroristischen Gruppen für die Sicherheit der Union eine wachsende Bedrohung darstellen; in der Erwägung, dass diese Quellen es ISIS/Da‘esh und Al-Qaida auch nach ihrer Zerschlagung in Syrien und im Irak ermöglichen dürften, in Zukunft weiter kriminelle Tätigkeiten zu finanzieren;

P.  in der Erwägung, dass mit einer Reihe internationaler Verpflichtungserklärungen, die sich auf Resolutionen des VN-Sicherheitsrats und einzelstaatliche Gesetze stützen, ein internationales Lösegeldverbot verhängt wurde; in der Erwägung, dass das Verbot der VN bei wichtigen Unterzeichnern aber in der Praxis keinen Rückhalt findet, weil die unmittelbare Rettung von Menschenleben für sie Vorrang vor ihren Zusagen bezüglich der Terrorismusbekämpfung hat, und dass sie dadurch die Finanzierung von Terrororganisationen ermöglichen;

1.  richtet sich mit den folgenden Empfehlungen an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR):

(a)  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, der Trockenlegung der Finanzierungsquellen terroristischer Netzwerke oberste Priorität einzuräumen, da die Leistungsfähigkeit dieser Netze dadurch wirksam behindert werden kann; ist der Auffassung, dass Präventionsstrategien, die auf dem Austausch bewährter Verfahren und einschlägiger verdächtiger Daten zwischen den Nachrichtendiensten beruhen, für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und von Terroranschlägen im Allgemeinen eine entscheidende Rolle spielen; fordert die Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten aus diesem Grund auf, für eine bessere Abstimmung und Zusammenarbeit zu sorgen, indem sie im Rahmen vorhandener Strukturen (z. B. von Europol) eine europäische Plattform für Finanzdaten zur Terrorismusbekämpfung einrichten, sodass keine weitere Behörde eingerichtet werden muss, und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf den vorausschauenden Austausch von Informationen zur finanziellen Unterstützung von terroristischen Netzwerken legen; ist der Ansicht, dass durch eine solche Plattform eine gemeinsame Datenbank mit Daten zu natürlichen und juristischen Personen und verdächtigen Transaktionen entstehen würde; hebt hervor, dass von nationalen Sicherheitsbehörden erhobene, wertvolle Daten im Augenblick ihrer Erfassung im Zentralsystem zügig übermittelt werden sollten, und dass diese Daten auch Informationen zu Drittstaatsangehörigen umfassen dürfen sollten, wobei etwaige Auswirkungen auf Grundrechte, insbesondere auf das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und den Grundsatz der Zweckbindung, besonders zu berücksichtigen sind; betont, dass die betreffenden Informationen unter anderem auch ein Verzeichnis innerhalb und außerhalb der EU angesiedelter Banken, Finanzinstitute und kommerzieller Organisationen sowie eine Liste der Drittländer umfassen müssen, die bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung Mängel aufweisen; fordert die Kommission auf, dieses Verzeichnis auf der Grundlage selbst gewählter Kriterien und Analysen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 möglichst umgehend zu erstellen; bekräftigt, dass die für die Verübung, Organisation oder Unterstützung terroristischer Handlungen mittelbar oder unmittelbar Verantwortlichen für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden müssen;

(b)  fordert die europäischen Länder, sowohl EU-Mitgliedstaaten als auch Drittstaaten, auf, Mittel für Programme bereitzustellen, die dem Austausch bewährter Verfahren zwischen ihren Nachrichtendiensten dienen, und zwar auch zur Untersuchung und Analyse von Rekrutierungs- und Finanztransfermethoden terroristischer Organisationen; empfiehlt die Einführung vierteljährlicher Bewertungen der öffentlichen Bedrohungslage, die auf nachrichtendienstlichen Erkenntnissen und den von Europol und vom EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse (EU INTCEN) gewonnenen Daten beruhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Nachrichtendienste über die notwendigen Finanz- und Personalressourcen verfügen;

(c)  hebt hervor, dass der Informationsaustausch zwischen Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen sowie zwischen Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen und Sicherheitskräften, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten sowohl innerhalb des eigenen Hoheitsgebiets als auch zwischen Staaten und in der Privatwirtschaft, vor allem im Bankenwesen, unbedingt verbessert und beschleunigt werden muss; weist darauf hin, dass die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF), die eine Strategie zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erarbeitet hat, dies bereits bestätigt hat;

(d)  begrüßt den Einsatz des GCC bei der FATF; fordert die Kommission und den EAD auf, die Partner der EU und insbesondere den GCC und dessen Mitgliedstaaten aktiv darin zu bestärken, die FATF-Empfehlungen zum Abbau der Mängel in den Bereichen Geldwäsche und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung uneingeschränkt umzusetzen und technische Unterstützung zu leisten, damit in diesen Bereichen Fortschritte erzielt werden;

(e)  fordert die VP/HR auf, die Bemühungen der FATF zu unterstützen und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung Vorrang einzuräumen, wobei es insbesondere darum geht, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu ermitteln, die strategische Defizite beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, und mit ihnen zusammenzuarbeiten;

(f)  fordert, dass Europol und die wichtigsten strategischen Partner der EU, die im weltweiten Kampf gegen den Terrorismus eine entscheidende Rolle spielen, stärker zusammenarbeiten; vertritt die Auffassung, dass die engere Zusammenarbeit es ermöglichen würde, Zentren der Terrorismusfinanzierung entgegenzusteuern, aufzudecken und zu beseitigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das informelle Netz der europäischen Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU.net) besser zu nutzen, indem sie sich auf die von Europol geleistete Arbeit stützen und die fünfte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche umsetzen sowie die Regulierungsmaßnahmen annehmen, die zur Beseitigung anderer – durch Unterschiede in Bezug auf Status und Zuständigkeiten der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen bedingter – Probleme notwendig sind, um insbesondere die Koordinierung und den Austausch von Informationen sowohl zwischen den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen als auch zwischen Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen und Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, damit die betreffenden Informationen über die europäische Plattform für Informationen zur Terrorismusbekämpfung gemeinsam genutzt werden können;

(g)  weist erneut darauf hin, dass es von größter Bedeutung ist, den politischen Dialog mit den EU-Partnern, die im Kampf gegen den Terrorismus an vorderster Front stehen, zu vertiefen, diese Partner stärker finanziell zu unterstützen und sie beim Aufbau ihrer Kapazitäten für die Terrorismusbekämpfung zu unterstützen;

(h)  fordert die Mitgliedstaaten auf, verdächtige Organisationen, die in derlei Aktivitäten verwickelt sind – etwa illegaler Handel, Schmuggel, Fälschung und betrügerische Praktiken –, stärker zu überwachen, und zwar durch die Einrichtung von gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit Europol, wodurch die Strafverfolgungsbehörden leichter Zugang zu verdächtigen Transaktionen erhalten, wobei jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Recht auf Schutz der Privatsphäre gewahrt bleiben müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, zu diesem Zweck die Aus- und Weiterbildung von Ermittlern zu verbessern; fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung von Schulungsprogrammen für Strafverfolgungs- und Justizbehörden in den Mitgliedstaaten zu unterstützen und angemessen zu finanzieren;

(i)  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, einen Jahresbericht über die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erzielten Fortschritte und ergriffenen Maßnahmen und insbesondere über die Maßnahmen zur Einschränkung der Finanzierung von ISIS/Da’esh und Al-Qaida vorzulegen; weist erneut darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten stärker in die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung involviert sind als andere, und hält es daher für die beste Lösung, den Informationsaustausch zu stärken, insbesondere bezüglich der Wirksamkeit bereits ergriffener Maßnahmen;

(j)  begrüßt den Vorschlag der Kommission, Register über Bankkonten einzurichten und den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen und anderen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Behörden den Zugang zu diesen Registern zu erleichtern; weist darauf hin, dass die Kommission in Kürze eine Initiative vorschlagen wird, mit denen Strafverfolgungsbehörden einen breiteren Zugang zu diesen Registern erhalten; betont, dass beim Austausch von Informationen zu Bankkonten die Vorschriften für die polizeiliche und gerichtliche Zusammenarbeit eingehalten werden müssen, insbesondere bei Strafverfahren; fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen noch nicht umgesetzt haben, auf, dies schnellstmöglich nachzuholen;

(k)  fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen legislativen Maßnahmen zu ergreifen, damit Banken vorausbezahlte Debitkarten streng überwachen, um dafür zu sorgen, dass diese Karten nur per Überweisung von identifizierbaren persönlichen Bankkonten aufgeladen werden können; hebt die Bedeutung einer Zuordnungsfolge hervor, mit der Nachrichtendienste ermitteln können, wann bei einer Transaktion der dringende Verdacht besteht, dass sie für terroristische Zwecke oder andere schwere Straftaten verwendet wird; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um es allen Personen, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, in vollem Umfang zu ermöglichen, ein Bankkonto zu eröffnen;

(l)  betont, dass Steueroasen aller Art, die Geldwäsche, Steuerumgehung und ‑hinterziehung ermöglichen, die bei der Finanzierung terroristischer Netze eine Rolle spielen können, Einhalt geboten werden muss; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Steuerhinterziehung zu bekämpfen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, Maßnahmen zur strengen Überwachung von Finanzströmen und Steueroasen vorzuschlagen und umzusetzen;

(m)  stellt fest, dass die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und anderen Partnern im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über den Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem Programm der Vereinigten Staaten zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus erfolgreich ist und sich die dabei gewonnenen Informationen als nützlich erwiesen haben; fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines EU-eigenen Systems in diesem Bereich vorzuschlagen, mit dem der bestehende Rahmen ergänzt wird und die derzeitigen Lücken – insbesondere im Zusammenhang mit SEPA-Zahlungen – geschlossen werden, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und persönlichen Freiheiten gewahrt bleiben muss; weist darauf hin, dass in diesem innereuropäischen System europäische Datenschutzstandards zur Anwendung kämen;

(n)  fordert die Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung eine Liste von Einzelpersonen und Organisationen aufzustellen, die unter undurchsichtigen Bedingungen agieren und mit hoher Wahrscheinlichkeit in verdächtige Finanzaktivitäten verstrickt sind und bei denen die zuständigen Behörden es nachweislich versäumt haben zu handeln, insbesondere wenn sie mit dschihadistischem Fundamentalismus in Verbindung gebracht werden; fordert die Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten auf, bei der Pflege ihrer Beziehungen zu einem Staat dessen etwaige Verstrickung in Terrorismusfinanzierung zu berücksichtigen;

(o)  fordert den Rat auf, dafür zu sorgen, dass verstärkt gezielte Sanktionen und andere restriktive Maßnahmen gegen alle Einzelpersonen und Organisationen, die ISIS/Da’esh, Al-Qaida oder anderen dschihadistischen Gruppierungen finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen; fordert, dass die Gelder und andere Finanzanlagen und finanziellen Ressourcen dieser Personen, Gruppierungen, Unternehmen und Organisationen (einschließlich der Gelder, die aus Vermögensgegenständen stammen, die in ihrem Eigentum stehen oder die direkt oder indirekt von ihnen oder von Einzelpersonen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, kontrolliert werden) eingefroren werden; begrüßt, dass ein Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, der dafür zuständig ist, die Durchsetzung der Sanktionen zu überwachen; weist darauf hin, dass alle Mitgliedstaaten gemäß der Resolution 2253 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verpflichtet sind, Gelder und Finanzanlagen von ISIS/Da’esh, Al-Qaida und zugehörigen Einzelpersonen, Gruppierungen, Unternehmen und Organisationen umgehend einzufrieren; fordert die Hohe Vertreterin auf, die Forderung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu unterstützen, wonach die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen energisch und entschlossen dafür sorgen sollen, dass Einzelpersonen und Organisationen, die sich auf der ISIS/Da’esh bzw. Al-Qaida betreffenden Sanktionsliste befinden, vom Zufluss von Geldern und anderen Finanzanlagen oder finanziellen Ressourcen abgeschnitten werden;

(p)  fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ein Überwachungs- und Clearingsystem einzurichten, mit dem dafür gesorgt wird, dass Gebetsstätten und Bildungseinrichtungen, Vereinigungen, Zentren, Wohltätigkeitsorganisationen, Kulturvereine und ähnliche Organisationen im Falle eines begründeten Verdachts auf Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen ausführliche Angaben darüber machen müssen, von wem sie Gelder erhalten und wie sie diese Gelder verwenden, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, und fordert, dass alle Transaktionen von denjenigen, die Gelder überweisen, in einer zentralen und mit allen angemessenen Garantien ausgestatteten Datenbank registriert werden; fordert die Einrichtung obligatorischer Vorabkontrollen der Herkunft und des Verwendungszwecks von Spendengeldern – bei einem begründeten Verdacht auf Verbindungen zum Terrorismus –, damit diese Gelder weder vorsätzlich noch fahrlässig für terroristische Zwecke verwendet werden; fordert, dass all diese Maßnahmen in spezifische Programme zur Bekämpfung von Islamfeindlichkeit eingebettet sein sollten, um einer Zunahme von Hassverbrechen, Angriffen auf Muslime und allen Formen religiös oder ethnisch motivierter rassistischer und fremdenfeindlicher Übergriffe vorzubeugen;

(q)  fordert die Mitgliedstaaten auf, traditionelle Formen der Geldüberweisung (etwa das sogenannte Hawala-System oder das chinesische System Fei-ch’ien) und andere informelle Transaktionssysteme strenger zu überwachen und zu regulieren, insbesondere im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Annahme einer Verordnung über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden (2016/0413/COD)), und dafür zu sorgen, dass Akteure, die derlei Transaktionen durchführen, größere Transaktionen über diese Systeme den zuständigen Behörden anzeigen müssen, und in der Kommunikation mit diesen Gruppen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass es nicht darum geht, diese traditionellen informellen Transaktionssysteme einzuschränken, sondern gegen Transaktionen vorzugehen, die im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, Terrorismus oder Industrie- und Handelsgewinnen aus Schwarzgeld stehen; fordert in diesem Zusammenhang, dass

(i)  sich alle Finanzmittler bzw. Einzelpersonen, die in derlei Tätigkeiten involviert sind (Controller, Wechselagenten, Zwischenhändler, Mittelsmänner, Koordinatoren, Geldbeschaffer und Übermittler), bei den zuständigen einzelstaatlichen Behörden registrieren müssen;

(ii)  jede Tätigkeit gemeldet und derart dokumentiert werden muss, dass die entsprechenden Informationen auf Anfrage unkompliziert übermittelt werden können;

(iii) abschreckende Strafen für Finanzmittler bzw. Einzelpersonen, die in nicht gemeldete Aktivitäten involviert sind, eingeführt werden;

(r)  fordert die Kommission auf, die notwendigen Rechtsvorschriften vorzuschlagen, damit alle elektronischen Finanztransaktionen und Unternehmen, die virtuelle Währungen schöpfen, einschließlich Finanzmittler, besser überwacht werden, sodass diese Währungen nicht für Nutzer umgewandelt werden, die nicht vollständig identifiziert sind, was etwa bei Nutzern öffentlicher Netze oder anonymer Browser der Fall sein kann; fordert in diesem Zusammenhang, dass der Umtausch von virtuellen Währungen gegen echtes Geld und umgekehrt ausschließlich über identifizierbare Bankkonten stattfinden darf; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie sich E-Gaming-Aktivitäten, virtuelle Währungen, Kryptowährungen, Blockverkettungs- und FinTech-Technologien auf die Terrorismusfinanzierung auswirken; fordert die Kommission außerdem auf, die Möglichkeit zu prüfen, mittels etwaiger Maßnahmen einschließlich Rechtsvorschriften einen Rechtsrahmen für diese Aktivitäten zu schaffen, mit dem die Möglichkeiten zur Terrorismusfinanzierung eingeschränkt werden;

(s)  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf die Regulierung und Kontrolle des Handels mit Gold, Edelsteinen und Edelmetallen zu verschärfen, damit diese Waren nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwendet werden; fordert die Einführung von Kriterien, auf die sich die Mitgliedstaaten geeinigt haben und die sie anwenden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, jedweden gewerblichen Handel (sowohl Ein- als auch Ausfuhr) mit Gebieten, die sich unter dschihadistischer Kontrolle befinden, zu verbieten und zu sanktionieren, mit Ausnahme von humanitären Hilfsgütern für die unterdrückte Bevölkerung; fordert, dass alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich fahrlässig oder vorsätzlich in irgendeiner Weise (Kauf, Verkauf, Vertrieb, Zwischenhandel) an derartigen Handelsaktivitäten beteiligen, strafrechtlich verfolgt und sanktioniert werden; weist darauf hin, dass das spezifische Risiko besteht, dass Geld- oder Vermögenstransferdienste zur Terrorismusfinanzierung verwendet werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Vertretern dieser Dienste und den europäischen Strafverfolgungsbehörden zu vertiefen und Leitlinien auszugeben, mit denen etwaige spezifische Hindernisse ermittelt und beseitigt werden, die dem Austausch von Informationen über verdächtige Geldtransfers im Wege stehen;

(t)  begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung über die Einfuhr von Kulturgütern und betont, dass ihr eine wichtige Rolle zukommt, wenn es gilt, die der Terrorismusfinanzierung dienende illegale Einfuhr dieser Güter zu unterbinden; fordert die Kommission auf, ein Rückverfolgbarkeitszertifikat für Kunstobjekte und Antiquitäten einzuführen, die auf den EU-Markt gelangen, insbesondere wenn sie aus Gebieten oder Orten stammen, die sich unter der Kontrolle von bewaffneten nichtstaatlichen Akteuren oder auf der EU-Terrorliste stehenden Organsiationen, Gruppierungen oder Einzelpersonen befinden; fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der UNESCO, Interpol, der Weltzollorganisation und dem Internationalen Museumsrat, zu intensivieren, um die Maßnahmen zur Bekämpfung des der Terrorismusfinanzierung dienenden illegalen Handels mit Kulturgütern zu verstärken; fordert die Mitgliedstaaten auf, Polizeieinheiten zusammenzustellen, die auf den illegalen Handel mit Kulturgütern spezialisiert sind, und die Tätigkeit dieser Einheiten zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, dass sie Unternehmen, die mit Kunstgegenständen und Antiquitäten handeln, verpflichten, jedwede verdächtige Transaktion zu melden, und die Verantwortlichen dieser Unternehmen – erforderlichenfalls auch strafrechtlich – wirksam, angemessen und abschreckend zu sanktionieren, wenn sie sich am illegalen Handel mit derlei Gütern beteiligen und damit fahrlässig terroristische Aktivitäten finanzieren; fordert die Kommission auf, Drittländer, insbesondere Nachbarländer, stärker bei ihren Maßnahmen im Kampf gegen Verbrechen und illegalen Handel als Finanzierungsquelle von Terroristen zu unterstützen;

(u)  fordert die Kommission auf, Maßnahmen für mehr Transparenz bei Herkunft, Transport und Vermittlung von Handelsgütern, insbesondere petrochemischen Erzeugnissen, vorzuschlagen, um für eine bessere Rückverfolgbarkeit zu sorgen und eine unbewusste Finanzierung von Terrororganisationen zu verhindern;

(v)  fordert die Kommission auf, dass sie die Möglichkeit prüft, die einschlägigen Verordnungen und Richtlinien zu überarbeiten, damit Finanzinstitute bei verdächtigen Transaktionen kleiner und großer Beträge genauere Informationen über den Zweck der Transaktion verlangen müssen und so die Zahlung von Lösegeldern an terroristische Organisationen überwacht werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, Präventivmaßnahmen im Hinblick auf Wirtschaftsakteure, die in Risikobereichen tätig sind, einzuleiten, um sie in ihrer Tätigkeit zu unterstützen;

(w)  fordert den EAD auf, im Rahmen der künftigen GSVP-Mission in den Irak einen Sachverständigen für Finanzermittlungen zu benennen, der die irakische Regierung dabei unterstützt, zu verhindern, dass Vermögenswerte von ISIS/Da’esh und Al-Qaida aus dem Land geschafft werden, und die irakischen Behörden bei der Ausarbeitung von Programmen zur Bekämpfung der Geldwäsche berät;

(x)  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des Dialogs über die Terrorismusbekämpfung mit Drittländern, die Partner der EU sind, den Schwerpunkt ihrer Anstrengungen auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie auf den Austausch von Daten und bewährten Verfahren zu legen, um Synergien bei der weltweiten Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu stärken;

(y)  begrüßt, dass in den EU-Delegationen ein Netz von Sachverständigen im Bereich Terrorismusbekämpfung eingerichtet wurde; fordert, dass dieses Netz gestärkt und auf weitere Regionen, insbesondere das Horn von Afrika und Südostasien, ausgeweitet wird; weist darauf hin, dass Ziele für die Terrorismusbekämpfung in die Mandate der EU-Missionen und -Operationen im Rahmen der GSVP insbesondere in Libyen, in der Sahel-Region, am Horn von Afrika und im Nahen Osten aufgenommen werden müssen; fordert den EAD auf, im Rahmen seiner GSVP-Missionen in Ländern, in denen es Stützpunkte von Terroristen geben könnte, und in der Sahel-Region, einen Sachverständigen für Finanzermittlungen zu benennen und auf wirksame Weise eine enge Zusammenarbeit mit den dortigen Regierungen aufzubauen;

(z)  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, intensivere Überzeugungsarbeit zu leisten, damit Drittstaaten, die Partner der EU sind, das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus von 1999 – in dem eine Reihe von Grundsätzen und Normen für die Bewältigung der Terrorismusfinanzierung festgelegt sind – ratifizieren und wirksam umzusetzen;

(aa)  betont, dass sozioökonomische Missstände angegangen und behoben, lebensfähige Staaten gefördert und die Achtung der Menschenrechte sichergestellt werden müssen, damit ISIS/Da’esh, Al-Qaida und anderen dschihadistischen Gruppierungen – auch im Hinblick auf ihre finanzielle Eigenständigkeit – der Nährboden entzogen wird;

(ab)  fordert die Hohe Vertreterin und den EAD nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit mit den Ländern, in denen aus dem illegalen Drogen-, Menschen- oder Warenhandel stammende Gelder liegen, und den Ländern, aus denen illegale Zigaretten stammen, zu intensivieren, damit diese Gelder beschlagnahmt werden können;

(ac)  fordert die Hohe Vertreterin und den EAD nachdrücklich auf, in den internationalen Gremien Initiativen vorzubringen, mit denen im Bereich des unternehmerischen Eigentums für mehr Transparenz gesorgt wird, und zwar durch die Einrichtung eines öffentlichen Registers für juristische Personen, einschließlich Unternehmen, Treuhandgesellschaften und Stiftungen, sowie eines zentralen Registers für Bankkonten, Finanzinstrumente, Immobilieneigentum, Lebensversicherungen und sonstigen relevanten Vermögenswerten, die zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden könnten;

(ad)  fordert den Rat und die Kommission auf, einen Mechanismus einzurichten und umzusetzen, mit dem dafür gesorgt wird, dass dem Parlament jährlich ein Benchmark-Bericht über die von den Mitgliedstaaten und der Kommission gegen Terrorismusfinanzierung ergriffenen Maßnahmen vorgelegt wird;

(ae)  fordert die Hohe Vertreterin und den EAD nachdrücklich auf, die ausländischen Partner in ihren innerstaatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Finanzströme von Privatpersonen an Organisationen, die im Verdacht stehen, Terroristen zu unterstützen und zu finanzieren, zu unterstützen;

(af)  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die von der Kommission vorgeschlagenen Reformen der Mehrwertsteuer zügig umzusetzen, um zu verhindern, dass kriminelle Organisationen die Lücken im Mehrwertsteuer-System der EU nutzen, um Terrorismus und andere kriminelle Aktivitäten zu unterstützen;

(ag)  begrüßt den Vorschlag der Kommission im Zusammenhang mit der gegenseitigen Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen;

(ah)  bekräftigt seine Auffassung, dass die Bekämpfung und Zerschlagung von ISIS/Da’esh, Al-Qaida und anderen dschihadistischen Gruppierungen – in finanzieller, militärischer und ideologischer Hinsicht – weiterhin an oberster Stelle der Sicherheits- und Verteidigungsagenda stehen muss; fordert den EAD auf, seine diplomatischen Beziehungen zu den Staaten in der Region zu nutzen, um die gemeinsamen Interessen der EU und der regionalen Akteure deutlich zu machen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0422.
  • [2]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0179.
  • [3]  ABl. L 169 vom 8.7.2003, S. 6.
  • [4]  ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73.
  • [5]  ABl. L 132 vom 29.5.2015, S. 1.
  • [6]  ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6.
  • [7]  ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89.
  • [8]  http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3441_de.htm

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.2.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

55

1

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Goffredo Maria Bettini, Mario Borghezio, Victor Boştinaru, Elmar Brok, Klaus Buchner, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule-Pēterse, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Wajid Khan, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Andrejs Mamikins, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Alyn Smith, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, László Tőkés, Miguel Urbán Crespo, Ivo Vajgl, Elena Valenciano, Hilde Vautmans, Anders Primdahl Vistisen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Neena Gill, Rebecca Harms, Patricia Lalonde, Peter Liese, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Renate Sommer, Bodil Valero, Janusz Zemke

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

55

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Iveta Grigule-Pēterse, Ilhan Kyuchyuk, Patricia Lalonde, Javier Nart, Jozo Radoš, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans

ECR

Charles Tannock, Anders Primdahl Vistisen

ENF

Mario Borghezio

PPE

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Laima Liucija Andrikienė, Elmar Brok, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Peter Liese, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Renate Sommer, László Tőkés, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica

S&D

Nikos Androulakis, Francisco Assis, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Andi Cristea, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Neena Gill, Wajid Khan, Arne Lietz, Andrejs Mamikins, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Kati Piri, Elena Valenciano, Janusz Zemke

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Rebecca Harms, Barbara Lochbihler, Alyn Smith, Jordi Solé, Bodil Valero

1

-

NI

Georgios Epitideios

5

0

ECR

Amjad Bashir

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Sofia Sakorafa, Miguel Urbán Crespo

NI

Janusz Korwin-Mikke

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2018
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