BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs (Neufassung)

26.2.2018 - (COM(2017)0353 – C8-0223/2017 – 2017/0146(COD)) - ***I

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatterin: Karima Delli
(Neufassung – Artikel 104 der Geschäftsordnung)


Verfahren : 2017/0146(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0038/2018
Eingereichte Texte :
A8-0038/2018
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs (Neufassung)

(COM(2017)0353 – C8-0223/2017 – 2017/0146(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Neufassung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0353),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 338 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0223/2017),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 12. Dezember 2017[1],

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten[2],

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 13. Oktober 2017 an den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr gemäß Artikel 104 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–  gestützt auf die Artikel 104 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8‑0038/2018),

A.  in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission nach Auffassung der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es unter Berücksichtigung der Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission den Vorschlag der Kommission übernimmt;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]    Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [2]    ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.

BEGRÜNDUNG

1. Allgemeine Bemerkungen

Das Parlament wollte im Zuge der Überarbeitung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs den Anwendungsbereich der Verordnung erweitern. Es betonte, wie wichtig es sei, über vollständige und genaue statistische Daten zum Güter- und Personenverkehr sowie über Daten zu den grenzüberschreitenden Verbindungen oder der mit einem europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) ausgerüsteten Eisenbahninfrastruktur zu verfügen, um ein eindeutiges Bild der Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und vor allem des Eisenbahnnetzes zu erhalten. Das Parlament konnte im Rechtstext jedoch keine Fortschritte in dieser Hinsicht erzielen.

Dennoch weist die Berichterstatterin darauf hin, dass sich die GD MOVE in der im Jahr 2016 unterzeichneten Vereinbarung zwischen Eurostat und der Kommission (GD MOVE) verpflichtete, in den Verhandlungen über die Überarbeitung der Verordnung auf die Forderung des Parlaments einzugehen. Sie verpflichtete sich unter anderem, eine Analyse der Eisenbahnabschnitte zur Verfügung zu stellen, die stillgelegt wurden oder auf denen kein Güter- oder Passagierverkehr mehr stattfindet, und dabei der Infrastruktur und den sozioökonomischen Aspekten sowie den Betriebsbedingungen Rechnung zu tragen. Mit Blick auf die Vorhaben im Rahmen des TEN-V verpflichtete sich die Kommission, eine eingehendere Analyse zur Verfügung zu stellen.

Die Berichterstatterin weist außerdem darauf hin, dass sich die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) in der Vereinbarung zwischen Eurostat und der ERA aus dem Jahr 2016 verpflichtete, den Zugang zu den Daten bezüglich der Länge der Gleise, die mit dem ERTMS ausgerüstet sind, zu erleichtern. Darüber hinaus verpflichtete sich die ERA, Eurostat jedes Jahr auf der Grundlage des europäischen Registers genehmigter Fahrzeugtypen und des zentralen virtuellen Einstellungsregisters Daten zur Anzahl der Fahrzeuge, die mit dem ERTMS ausgerüstet sind, zur Verfügung zu stellen.

Die Berichterstatterin betont, dass es wichtig ist, den politischen Entscheidungsträgern und den Unionsbürgern maßgebliche Informationen über die Ergebnisse der verkehrspolitischen Maßnahmen der Union und der in diesem Bereich getätigten Investitionen zur Verfügung zu stellen.

2. Bemerkungen der Berichterstatterin

Der Vorschlag der Kommission betrifft eine technische Anpassung im Rahmen des Verfahrens der Neufassung. Die Kommission schlägt vor, Artikel 4 Absatz 5 zu streichen. Bei der Überarbeitung der Verordnung im Jahr 2016 haben die Rechtsetzungsinstanzen der Kommission nicht die Befugnis erteilt, die Anhänge der Verordnung zu ändern. Artikel 4 Absatz 5 ist somit verhaltet.

Die Berichterstatterin hat daher keine Änderungen vorgeschlagen.

ANLAGE: SCHREIBEN DES RECHTSAUSSCHUSSES

D(2017)40899

Karima Delli

Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr

ASP 04F155

Brüssel

Betrifft:  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs (Neufassung)

(COM(2017)0353 – C8-0223/2017 – 2017/0146(COD))

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

der Rechtsausschuss hat den oben genannten Vorschlag gemäß Artikel 104 der Geschäftsordnung des Parlaments („Neufassung“) geprüft.

Absatz 3 dieses Artikels lautet wie folgt:

„Ist der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss der Auffassung, dass der Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen bewirkt als diejenigen, die darin als solche ausgewiesen sind, unterrichtet er den in der Sache zuständigen Ausschuss darüber.

In diesem Falle sind – über die in den Artikeln 169 und 170 festgelegten Bedingungen hinaus – Änderungsanträge im in der Sache zuständigen Ausschuss nur dann zulässig, wenn sie Teile des Vorschlags betreffen, die Änderungen enthalten.

Änderungsanträge zu den Teilen, die in dem Vorschlag unverändert geblieben sind, können jedoch ausnahmsweise und von Fall zu Fall vom Vorsitz des in der Sache zuständigen Ausschusses akzeptiert werden, wenn er der Auffassung ist, dass zwingende Gründe der internen Logik des Textes oder der untrennbaren Verbindung mit anderen zulässigen Änderungsanträgen dies erfordern. Diese Gründe müssen in einer schriftlichen Begründung der Änderungsanträge angegeben werden.“

Entsprechend der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Vertreter der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die den Vorschlag zur Neufassung geprüft hat, und im Einklang mit den Empfehlungen der Berichterstatterin vertritt der Rechtsausschuss die Ansicht, dass dieser Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die in dem Vorschlag und von der beratenden Gruppe ausgewiesen sind, und dass der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der vorangegangenen Rechtsakte zusammen mit diesen Änderungen eine reine Kodifizierung der vorhandenen Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen darstellt.

Daher beschloss der Rechtsausschuss in seiner Sitzung vom 10. Oktober 2017 einstimmig[1], dass der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr als federführender Ausschuss den Vorschlag im Einklang mit Artikel 104 der Geschäftsordnung prüfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Pavel Svoboda

Anlage: Vom Vorsitz der beratenden Gruppe unterzeichneter Bericht

  • [1]  Folgende Mitglieder waren anwesend: Joëlle Bergeron, Marie-Christine Boutonnet, Jean-Marie Cavada, Kostas Chrysogonos, Mady Delvaux, Pascal Durand, Angel Dzhambazki, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Karoline Graswander-Hainz, Jytte Guteland, Heidi Hautala, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Gilles Lebreton, António Marinho e Pinto, Stefano Maullu, Angelika Niebler, Julia Reda, Evelyn Regner, Pavel Svoboda, József Szájer, Axel Voss, Tadeusz Zwiefka, Luis de Grandes Pascual.

ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION

 

 

 

 

BERATENDE GRUPPE

DER JURISTISCHEN DIENSTE

Brüssel, 21. September 2017

STELLUNGNAHME

  FÜR  DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    DEN RAT

    DIE KOMMISSION

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs (Neufassung)

COM(2017)0353 vom 30.6.2017 – 2017/0146(COD)

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten, insbesondere deren Nummer 9, hat die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission den genannten von der Kommission vorgelegten Vorschlag geprüft.

Bei der Prüfung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs hat die beratende Gruppe übereinstimmend festgestellt, dass der Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die als solche ausgewiesen sind. In Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen des bisherigen Rechtsakts mit jenen Änderungen kam die beratende Gruppe außerdem zu dem Schluss, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung des bestehenden Rechtstextes ohne inhaltliche Änderungen beschränkt.

F. DREXLER      H. LEGAL      L. ROMERO REQUENA

Rechtsberater      Rechtsberater      Generaldirektor

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Statistik des Eisenbahnverkehrs (Neufassung)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2017)0353 – C8-0223/2017 – 2017/0146(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

30.6.2017

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

6.7.2017

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Karima Delli

10.7.2017

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

11.1.2018

 

 

 

Datum der Annahme

20.2.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Dieter-Lebrecht Koch, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Marian-Jean Marinescu, Renaud Muselier, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Gabriele Preuß, Christine Revault d’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Claudia Schmidt, Jill Seymour, Keith Taylor, Pavel Telička, István Ujhelyi, Wim van de Camp, Marie-Pierre Vieu, Janusz Zemke, Roberts Zīle, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jakop Dalunde, Michael Detjen, Markus Ferber, Maria Grapini, Rolandas Paksas, Jozo Radoš, Evžen Tošenovský, Henna Virkkunen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Olle Ludvigsson

Datum der Einreichung

26.2.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

41

+

ALDE

Izaskun Bilbao Barandica, Jozo Radoš, Dominique Riquet, Pavel Telička

ECR

Jacqueline Foster, Tomasz Piotr Poręba, Evžen Tošenovský, Roberts Zīle

EFDD

Daniela Aiuto, Rolandas Paksas

ENF

Marie-Christine Arnautu

GUE/NGL

Marie-Pierre Vieu

PPE

Georges Bach, Deirdre Clune, Andor Deli, Markus Ferber, Dieter-Lebrecht Koch, Marian-Jean Marinescu, Renaud Muselier, Markus Pieper, Massimiliano Salini, Claudia Schmidt, Henna Virkkunen, Luis de Grandes Pascual, Wim van de Camp, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

S&D

Lucy Anderson, Isabella De Monte, Michael Detjen, Ismail Ertug, Maria Grapini, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Olle Ludvigsson, Gabriele Preuß, Christine Revault d'Allonnes Bonnefoy, István Ujhelyi, Janusz Zemke

VERTS/ALE

Michael Cramer, Jakop Dalunde, Keith Taylor

1

-

EFDD

Jill Seymour

0

0

-

-

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+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 6. März 2018
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