BERICHT über die Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union
26.2.2018 - (2017/2053(INI))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Gérard Deprez, Janusz Lewandowski
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel
- STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union
Das Europäische Parlament,
gestützt auf Artikel 311 und Artikel 332 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf Artikel 106a und Artikel 171 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom, des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[1],
unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[2],
unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel[3],
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 21. September 2017 mit dem Titel „Ein faires und effizientes Steuersystem in der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt“ (COM(2017)0547),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union[4],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 mit dem Titel „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“[5],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2014 mit dem Titel „Verhandlungen über den MFR 2014–2020: Erkenntnisse und weiteres Vorgehen“[6],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. April 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Eigenmittelsystem[7],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2014 zu dem System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[8],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl[9],
unter Hinweis auf den Bericht vom Dezember 2016 mit dem Titel „Künftige Finanzierung der EU: Abschlussbericht und Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe ‚Eigenmittel‘“,
unter Hinweis auf Artikel 1 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 betreffend das Verfahren zur Genehmigung der Ausarbeitung von Initiativberichten,
gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A8-0041/2018),
A. in der Erwägung, dass nach den Römischen Verträgen vom 25. März 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft nur für einen Übergangszeitraum mit nationalen Beiträgen finanziert werden sollte und danach ein System der Eigenmittel gelten sollte;
B. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom April 1970 in Luxemburg ein System der Eigenmittel beschlossen hat, mit dem die nationalen Beiträge beendet und zwei Kategorien echter Eigenmittel eingeführt wurden, nämlich die Agrarabschöpfungen und die Zölle, die durch eine dritte Kategorie auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt.) ergänzt wurden;
C. in der Erwägung, dass der Europäische Rat im Juni 1988 Eigenmittel eingeführt hat, die auf der Grundlage des BNE der Mitgliedstaaten berechnet wurden, da die Einnahmen im Rahmen der bestehenden Eigenmittel nicht zur Deckung der Gesamtausgaben des EU-Haushalts reichten;
D. in der Erwägung, dass der Anteil der BNE-Beiträge zwischen 1988 und 2014 von ca. 11 % auf 69 % gestiegen und diese „ergänzenden“, dem Ausgleich dienenden Mittel damit zur Haupteinnahmequelle für den heutigen EU-Haushalt avanciert sind; in der Erwägung, dass die MwSt.-basierten Eigenmittel derzeit etwa 12 % und die traditionellen Eigenmittel (Zölle, Agrarzölle und Zucker- und Isoglukoseabgaben) ca. 13 % des EU-Haushalts ausmachen und der übrige Teil aus anderen Quellen gedeckt wird, darunter Steuerzahlungen der EU-Bediensteten und Geldbußen von Unternehmen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben;
E. in der Erwägung, dass seit der Einführung des „Britenrabatts“, d. h. der Erstattung von 66 % der Nettobeiträge des Vereinigten Königreichs, auf der Tagung des Europäischen Rates 1984 in Fontainebleau nach und nach weitere Rabatte und Korrekturmechanismen eingeführt wurden, um dem Problem der sogenannten operativen Haushaltssalden bestimmter Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen; in der Erwägung, dass diese Korrekturen derzeit im Wesentlichen entweder in einer Kürzung des Beitrags zur Finanzierung des Ausgleichs für das VK oder in einer Bruttokürzung des BNE- oder MwSt.-Beitrags bestehen;
F. in der Erwägung, dass das Parlament in den letzten zehn Jahren in mehreren Entschließungen auf die Probleme und die Komplexität des Eigenmittelsystems der EU hingewiesen und wiederholt eine grundlegende Reform gefordert hat, mit der das System einfacher, transparenter und demokratischer gestaltet wird und neue echte Eigenmittel eingeführt werden, die die BNE-basierten Beiträge nach und nach weitestgehend ersetzen sollen;
G. in der Erwägung, dass die Kommission 2011 ein ambitioniertes Legislativpaket zu den Eigenmitteln (COM(2011)0510) vorgelegt hat, das gemeinsam mit den Vorschlägen für den MFR 2014–2020 unterbreitet wurde und mit dem die Beiträge der Mitgliedstaaten vereinfacht, neue Eigenmittel – eine reformierte Mehrwertsteuer und eine Finanztransaktionssteuer (FTS) – eingeführt und die Korrekturmechanismen reformiert werden sollten; in der Erwägung, dass diese Vorschläge vom Rat ignoriert wurden;
H. in der Erwägung, dass infolge der Verhandlungen über den MFR 2014–2020 eine Hochrangige Gruppe „Eigenmittel“ eingesetzt wurde, der Vertreter aller drei großen Organe der EU angehörten und deren Vorsitz Mario Monti innehatte; in der Erwägung, dass die Gruppe im Dezember 2016 ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen vorgelegt hat, auf dessen Grundlage der hier dargelegte Standpunkt des Parlaments ausgearbeitet wurde; hebt hervor, dass dieser Bericht von allen Mitgliedern der Gruppe – also auch von den vom Rat benannten Mitgliedern – einstimmig angenommen wurde;
1. stellt fest, dass die Kommission bis Mai 2018 ihre Vorschläge für den MFR nach 2020 vorlegen wird; fordert, dass die Kommission für den künftigen MFR ambitionierte Vorschläge für die Überarbeitung des Eigenmittelbeschlusses und aller damit verbundenen Rechtsakte und für die Einführung neuer Eigenmittel unterbreitet; hebt hervor, dass die Ausgaben- und die Einnahmenseite des nächsten MFR bei den anstehenden Verhandlungen zwischen Rat und Parlament in einem einzigen Paket behandelt werden; stellt fest, dass es ohne entsprechende Fortschritte bei den Eigenmitteln keine Einigung über den MFR geben wird;
2. legt diesen Bericht vor, um seinen Standpunkt zu den wichtigsten Elementen der Reform des Eigenmittelsystems der EU einschließlich einer Zusammenstellung der Eigenmittel und zu den Elementen des derzeitigen Systems, die beibehalten werden sollten, darzulegen; fordert die Kommission auf, den Standpunkt des Parlaments bei der Vorbereitung der Legislativvorschläge zu den Eigenmitteln der EU, die einen ambitionierten Geltungsbereich haben und gemeinsam mit den Vorschlägen für den MFR nach 2020 vorgelegt werden sollten, angemessen zu berücksichtigen; ist davon überzeugt, dass unbedingt erhebliche Fortschritte auf der Einnahmenseite des EU-Haushaltsplans erzielt werden müssen, damit eine Einigung über den nächsten MFR herbeigeführt werden kann;
I. Rechtsrahmen und Beschlussfassung
3. verweist auf Artikel 311 AEUV, dem zufolge die Union sich „mit den erforderlichen Mitteln [ausstattet], um ihre Ziele erreichen und ihre Politik durchführen zu können“, und der Haushalt „unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert“ wird; hebt deshalb hervor, dass die rechtliche Auflage, den EU-Haushalt mit echten Eigenmitteln zu bestreiten, somit direkt aus dem Vertrag stammt;
4. bekräftigt, dass gemäß Artikel 310 AEUV der Haushaltsplan der Union „in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen“ ist; stellt entsprechend fest, dass die Einnahmen sämtliche Ausgaben decken sollten, die jedes Jahr von der Haushaltsbehörde verabschiedet werden; betont, dass der EU-Haushalt kein jährliches Defizit aufweisen darf und auch keine Mittel auf den Finanzmärkten aufgenommen werden dürfen;
5. weist darauf hin, dass der wichtigste Rechtsakt, in dem das Eigenmittelsystem geregelt ist, der sogenannte Eigenmittelbeschluss, vom Rat nach Anhörung des Parlaments einstimmig angenommen wird und von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss; hebt hervor, dass es sich hierbei um eines der umfangreichsten Legislativverfahren handelt, die im Vertrag vorgesehen sind;
6. stellt fest, dass der Rat in diesem Rechtsakt unter anderem die Obergrenze für die Eigenmittel festlegt und neue Kategorien von Eigenmitteln einführen oder bestehende Kategorien abschaffen kann; hebt hervor, dass der Eigenmittelbeschluss zwar nicht zeitlich befristet ist, aber direkt mit dem jeweiligen MFR zusammenhängt, in dem die Höchstbeträge für die Ausgaben des entsprechenden Zeitraums festgelegt werden;
7. weist darauf hin, dass mit dem Vertrag von Lissabon neue Bestimmungen für die Durchführung der Rechtsvorschriften über die Eigenmittel eingeführt wurden und der Rat nunmehr eine Verordnung mit qualifizierter Mehrheit erlassen kann, nachdem er die Zustimmung des Parlaments eingeholt hat; bedauert allerdings, dass einige Durchführungsbestimmungen, vor allem jene, die sich auf die Berechnung der BNE-Mittel beziehen, nach wie vor im Eigenmittelbeschluss stehen; fordert deshalb ein reibungsloseres Verfahren für die Annahme des Eigenmittelbeschlusses, der im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens – das hieße qualifizierte Mehrheit im Rat und Mitentscheidung des Europäischen Parlaments – angenommen werden sollte; weist darauf hin, dass der Europäische Rat gemäß Artikel 48 Absatz 7 EUV beschließen kann, dass auch für Rechtsakte, die nicht unter das ordentliche Gesetzgebungsverfahren fallen, dieses Verfahren – das schließlich viel demokratischer und offener ist – gewählt werden kann; fordert den Europäischen Rat auf, diesen Mechanismus unverzüglich in Gang zu setzen;
8. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten für ihre Fiskalpolitik zuständig sind, und hebt hervor, dass die Steuerhoheit zu den grundlegenden Souveränitätsrechten der Mitgliedstaaten zählt; hebt hervor, dass die Reform des Eigenmittelsystems der EU nicht bedeutet, dass die Mitgliedstaaten hoheitliche Rechte abgeben, sondern dass das derzeitige System mit dem Geist und dem Wortlaut der EU-Verträge in Einklang gebracht wird;
II. Gründe für eine Reform des derzeitigen Eigenmittelsystems
i. Behebung von Mängeln des derzeitigen Systems
9. betont, dass das derzeitige Eigenmittelsystem hochkomplex, ungerecht, intransparent und für die EU-Bürger völlig unverständlich ist; weist insbesondere darauf hin, dass die Berechnungen im Zusammenhang mit den nationalen Rabatten und Korrekturmechanismen, die das Eigenmittelsystem oder die statistischen MwSt.-Eigenmittel betreffen, undurchsichtig sind; betont darüber hinaus, dass sich das System einer effektiven parlamentarischen Kontrolle auf EU-Ebene entzieht und im Grunde weder demokratisch legitimiert ist noch einer Rechenschaftspflicht unterliegt;
10. unterstreicht, dass das Eigenmittelsystem eine Entwicklung genommen hat, bei der die echten Eigenmittel allmählich durch die sogenannten nationalen Beiträge ersetzt wurden, so dass derzeit ein unverhältnismäßig starker Schwerpunkt auf den Nettosalden zwischen den Mitgliedstaaten liegt und somit weitgehend ignoriert wird, in welchem Maße der EU-Haushalt dazu beiträgt, die gemeinsamen europäischen Ziele zum Wohle aller EU-Bürger zu verwirklichen; bedauert vor diesem Hintergrund, dass die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt, die entweder auf der Grundlage des BNE oder als statistische MwSt.-basierte Einnahme berechnet werden, insgesamt etwa 83 % der gesamten Einnahmen der EU ausmachen;
11. ist davon überzeugt, dass der hohe Anteil der BNE-Eigenmittel dazu beigetragen hat, dass in den Debatten im Rat sowohl über die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite des EU-Haushalts immer wieder die haushaltspolitische Forderung nach „angemessenem Mittelrückfluss“ („juste retour“) erhoben wird; weist in diesem Zusammenhang einerseits auf die Einführung des Britenrabatts und einer Reihe damit verbundener Rabatte und anderer Korrekturmechanismen auf der Einnahmenseite und andererseits auf die Tatsache hin, dass es nicht gelang, sich im Haushaltsverfahren auf ein hinreichendes Niveau von Mitteln für den EU-Haushalt zu einigen; ist der Ansicht, dass sich die EU vom Konzept des operativen Nettohaushaltssaldos verabschieden muss, da in der Praxis alle Mitgliedstaaten Begünstigte des EU-Haushalts sind;
12. ist insbesondere der Ansicht, dass die Entscheidung über die Höhe des jährlichen EU-Haushalts von politischen und finanziellen Erwägungen der einzelnen Mitgliedstaaten beeinflusst wird, die den Spielraum für die Haushaltsverhandlungen einschränken, die schließlich oft in ein Nullsummenspiel zwischen den Nettozahlern und den Nettoempfängern im Rat münden, wobei Zusagen der EU – auch des Rates – ignoriert werden; ist der Ansicht, dass infolgedessen Einsparungen genau in den Bereichen vorgeschlagen werden, die viele politische Maßnahmen der EU mit besonders hohem europäischem Mehrwert umfassen, und dass damit das gesamte europäische Projekt geschwächt wird;
13. stellt fest, dass die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt in den Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten eindeutig ausgewiesen und oft als finanzielle Belastung empfunden werden, die die Vorteile in – häufig weniger offensichtlichen – Ausgabenbereichen der EU vermeintlich überwiegt; betont in diesem Zusammenhang, dass etwas unternommen werden muss, um die Vorteile des EU-Haushalts in der Öffentlichkeit bekannter zu machen;
14. ist deshalb davon überzeugt, dass mit dem derzeitigen Eigenmittelsystem im Grunde gegen Wortlaut und Geist des Vertrags verstoßen wird; wiederholt seinen seit langem vertretenen Standpunkt, dass das System der EU-Mittel unbedingt einer grundlegenden Reform bedarf, damit die Finanzierung des EU-Haushalts mit den Bedingungen des Vertrags und den Erfordernissen der Union insgesamt in Einklang gebracht wird;
ii. Befähigung der Union, ihre Politik zu finanzieren und neue Herausforderungen zu bewältigen
15. hebt hervor, dass der MFR nach 2020 eine ausreichende Finanzierung der politischen Maßnahmen und Programme der EU mit klarem europäischen Mehrwert sicherstellen muss, aber auch zusätzliche Mittel für neue Herausforderungen in bereits ausgemachten Bereichen wie Wachstum und Beschäftigung, Klimawandel, Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit, Kohäsion, Innovation, Migration, Kontrolle der EU-Außengrenzen, Sicherheit und Verteidigung bereitstellen muss;
16. betont darüber hinaus, dass die Mängel des derzeitigen MFR vermieden werden müssen und von Anfang an für eine Mittelausstattung auf einem Niveau gesorgt werden muss, das es der Union ermöglicht, ihre politische Agenda mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung zu verfolgen und effektiv auf unvorhergesehene Ereignisse oder Krisen zu reagieren, die möglicherweise in der Laufzeit des nächsten Finanzrahmens auftreten; betont, dass das ständige Problem der unzureichenden Mittel für Zahlungen im jährlichen Haushaltsverfahren gelöst werden muss; erinnert daran, dass allein für die Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise die Flexibilitätsbestimmungen des MFR in erheblichem Maße in Anspruch genommen werden mussten;
17. erwartet, dass die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU ungeachtet des finanziellen Ausgleichs auch für den nächsten MFR und alle damit verbundenen haushaltspolitischen Entscheidungen eine große Herausforderung darstellen; ist überzeugt, dass vor einer Entscheidung über den MFR nach 2020 die Brexit-Lücke geschlossen werden sollte, wobei sichergestellt sein muss, dass die EU-Mittel nicht gekürzt werden und die EU-Programme nicht darunter leiden;
18. begrüßt den Vorschlag des Präsidenten der Kommission, Jean-Claude Juncker, im Haushaltsplan der EU eine eigene Haushaltslinie für das Euro-Währungsgebiet einzuführen, den er in seiner „Rede zur Lage der Union“ dem Europäischen Parlament vorgestellt und in der Mitteilung der Kommission vom 6. Dezember 2017 mit dem Titel „Neue Haushaltsinstrumente für ein stabiles Euro-Währungsgebiet innerhalb des Unionsrahmens“ (COM(2017)0822) weiter ausgeführt hat; fordert zu diesem Zweck eine Haushaltskapazität innerhalb des EU-Haushalts, die nicht in die derzeitigen Obergrenzen eingerechnet wird;
III. Ein akzeptables und ausgewogenes System der Eigenmittel
Grundsätze und Annahmen für die Gestaltung eines neuen Eigenmittelsystems
19. spricht sich im Interesse stabiler Finanzen auf der Ebene der EU für ein transparentes, einfacheres und gerechteres neues Eigenmittelsystem aus, das auf Elementen des derzeitigen Systems aufbaut, die sich als sinnvoll erwiesen haben; ist der Ansicht, dass sich die Reform des Eigenmittelsystems auf eine Reihe von Leitlinien stützen sollte;
20. betont, dass die Einnahmen mit politischen Zielen, insbesondere mit dem Binnenmarkt, der Energieunion sowie der Umwelt-, Klima- und Verkehrspolitik verknüpft werden müssen; ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass der Schwerpunkt des EU-Haushalts auf Politikbereichen mit europäischem Mehrwert gemäß der Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen[10] liegen sollte;
21. hebt hervor, dass aus Gründen der Praktikabilität nicht alle neuen Eigenmittel gleichzeitig eingeführt werden können, sondern nach und nach eingesetzt werden müssen; ist deshalb der Ansicht, dass das Eigenmittelsystem in zwei Schritten reformiert werden könnte und dass dafür zunächst diejenigen Eigenmittel eingeführt werden könnten, die technisch nicht sehr kompliziert sind und deren Erhebung einen vertretbaren Verwaltungs- und Finanzaufwand bedeutet, und im zweiten Schritt nach und nach die restlichen neuen Eigenmittel nach einem festen Zeitplan eingeführt werden könnten, bis alle endgültig etabliert sind;
22. ist der Ansicht, dass die Einführung neuer Eigenmittel einem doppelten Zweck dienen sollte, nämlich erstens zu einer wesentlichen Reduzierung des Anteils der BNE-Beiträge (um bis zu 40 %) – und damit zu Einsparungen in den Haushalten der Mitgliedstaaten – führen und zweitens ermöglichen sollte, ein höheres Ausgabenvolumen im MFR nach 2020 zu finanzieren und gleichzeitig die Finanzierungslücke durch den Austritt des Vereinigten Königreichs zu schließen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die neuen Eigenmittel nicht darauf angelegt sind, die Belastung der Steuerzahler in der EU insgesamt zu erhöhen, sondern dass diese von der Einführung der neuen Eigenmittel nicht betroffen sein sollten;
23. fordert, dass alle Rabatte und Korrekturen abgeschafft und alle Mitgliedstaaten gerecht behandelt werden; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass der Brexit bedeutet, dass der Rabatt für das Vereinigte Königreich und der damit verbundene „Rabatt der Rabatte“ hinfällig wird und verschwindet und zugleich das System der statistisch ermittelten MwSt.-Eigenmittel unbedingt reformiert werden muss;
24. ist der Ansicht, dass die traditionellen Eigenmittel, nämlich die Zölle, die Agrarzölle und die Zucker- und Isoglukoseabgaben, eine zuverlässige und echte Einnahmequelle der EU sind, da sie direkt aus der Eigenschaft der EU als Zollunion und den damit verbundenen rechtmäßigen Zuständigkeiten und der gemeinsamen Handelspolitik erwachsen; vertritt deshalb den Standpunkt, dass die traditionellen Eigenmittel als Einnahmequelle des EU-Haushalts beibehalten werden sollten; ist der Ansicht, dass ein größerer Teil dieser Einnahmen für den EU-Haushalt zur Verfügung stehen könnte, wenn der von den Mitgliedstaaten als Ausgleich für die Erhebungskosten einbehaltene Anteil verringert würde;
25. stellt fest, dass der BNE-Beitrag eine zuverlässige, stabile und gerechte Einnahmequelle für den EU-Haushalt ist und von einer großen Mehrheit der Mitgliedstaaten in hohem Maße befürwortet wird; ist deshalb der Auffassung, dass er als ausgleichende und ergänzende Quelle des EU-Haushalts beibehalten werden sollte, mit der die haushaltspolitische Forderung nach „angemessenem Mittelrückfluss“ hinfällig würde; betont, dass in diesem Zusammenhang dafür zu sorgen ist, dass der BNE-Beitrag in allen nationalen Haushaltsplänen gleich ausgewiesen wird, und zwar als eine der EU zugewiesene Einnahme und nicht als Ausgabe der nationalen Regierung;
Kriterien für die Ermittlung neuer Eigenmittel
26. teilt die in dem Bericht der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ geäußerte Auffassung, dass folgende Kriterien für die Ermittlung potenzieller neuer Eigenmittel maßgeblich sein sollten: Gleichheit und Gerechtigkeit, Effizienz, Hinlänglichkeit und Stabilität, Transparenz und Einfachheit, demokratische Rechenschaftspflicht und Haushaltsdisziplin, Ausrichtung auf den europäischen Mehrwert, das Subsidiaritätsprinzip und die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten sowie die Begrenzung der politischen Transaktionskosten;
27. fordert die Kommission auf, auf dieser Grundlage die Einführung folgender Eigenmittel zu prüfen;
Paket möglicher neuer Eigenmittel
a. Ziel: Konsolidierung des Binnenmarktes, mehr Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt
• Mehrwertsteuer
28. weist darauf hin, dass die Mehrwertsteuer seit ihrer Einführung vor fast 50 Jahren als Grundlage für die Berechnung der Eigenmittel des EU-Haushalts herangezogen wird und diese Mittel etwa 12 % der Einnahmen der EU ausmachen;
29. stellt gleichwohl fest, dass das aktuelle System schwerwiegende Mängel aufweist, nämlich dass diese Mittel auf einer statistischen Grundlage berechnet werden, dass sie unnötig komplex sind und keine direkte Verbindung zu den Bürgern haben, dass sie einen reinen Transfer eines Teils der von den Mitgliedstaaten erzielten Einnahmen darstellen und somit keinen Mehrwert gegenüber den BNE-Eigenmitteln haben und dass die Grundlage dieses Beitrags nicht transparent ist und die Steuerzahler nicht gleich behandelt werden;
30. bedauert, dass das OLAF immer wieder Fälle schweren Zollbetrugs in den Mitgliedstaaten aufdeckt, die erhebliche Verluste für den EU-Haushalt mit sich bringen; weist auf den Sonderbericht 19/2017 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Einfuhrverfahren: Schwachstellen im Rechtsrahmen und eine unwirksame Umsetzung wirken sich auf die finanziellen Interessen der EU aus“ hin und befürchtet, dass die Betrüger weiterhin das „schwächste Glied“ unter den Mitgliedstaaten als Ort der Einfuhr in die Zollunion ausfindig machen werden und der EU-Haushalt auch während des nächsten MFR weiterhin Verluste dadurch erleiden könnte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese den EU-Haushalt schädigenden Tätigkeiten zu unterbinden;
31. weist auf den Legislativvorschlag von 2011 über neue MwSt.-Eigenmittel hin, der zu der Anwendung eines festen EU-weiten Steuersatzes auf den Nettowert von Lieferungen und Leistungen oder auf Wareneinfuhren, für die ein einheitlicher allgemeiner Mehrwertsteuersatz gelten sollte, geführt hätte; stellt fest, dieser Vorschlag zwar nicht angenommen wurde, der Europäische Rat auf seiner Tagung vom Februar 2013 aber den Rat aufgefordert hat, weiter an diesem Dossier zu arbeiten; ist der Auffassung, dass sich in der aktuellen Lage möglicherweise die Gelegenheit bietet, in dieser Angelegenheit einen Durchbruch zu erzielen;
32. begrüßt den Vorschlag der Hochrangigen Gruppe aufgrund von deren Vision der Eigenmittel auf MwSt.-Basis mit dem Ziel, diese einfacher zu gestalten, die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken und den Bezug zur Mehrwertsteuerpolitik der EU und den tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen zu stärken;
33. nimmt den Aktionsplan der Kommission im Bereich der Mehrwertsteuer („Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit für Reformen“) vom 7. April 2016 (COM(2016)0148) und den anschließenden Vorschlag vom 4. Oktober 2017 mit einer Reihe grundlegender Prinzipien und Reformen für den Mehrwertsteuerraum der EU zur Kenntnis; unterstützt eine grundlegende Reform des Mehrwertsteuersystems in der EU, mit der eine Erweiterung der Besteuerungsgrundlage, eine Begrenzung der Betrugsmöglichkeiten, eine Verringerung des administrativen Aufwands und die Generierung neuer Einnahmen angestrebt werden sollte; ist der Ansicht, dass ein Teil dieser neuen Einnahmen dem EU-Haushalt zugewiesen werden sollte;
34. ist der Ansicht, dass eine vereinfachte Art der MwSt.-Eigenmittel auf dem gemeinsamen Nenner der Mehrwertsteuersysteme in der EU beruhen sollte, und stellt fest, dass damit nicht alle nationalen Besonderheiten beseitigt würden, die aus den verschiedensten Gründen sinnvoll sind;
35. spricht sich dafür aus, zur Generierung von Eigenmitteln der EU einen einheitlichen Umlagesatz (1 bis 2 %) auf die Einnahmen aus der reformierten Mehrwertsteuer anzuwenden, die von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten insgesamt eingezogen werden; ist der Überzeugung, dass sich mit diesem System beträchtliche und stabile Einkünfte für die EU bei einem überschaubaren Verwaltungsaufwand erzielen ließen;
36. hebt hervor, dass die Kommission bereits Legislativvorschläge für eine umfassende Reform der Mehrwertsteuerbestimmungen der EU vorgelegt hat und 2018 weitere Initiativen zu erwarten sind; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Mehrwertsteuerreform so schnell wie möglich abgeschlossen werden muss, spätestens jedoch vor dem Beginn des nächsten MFR;
37. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihres bevorstehenden Legislativpakets zu den Eigenmitteln der EU einen Vorschlag für eine Reform der MwSt.-Eigenmittel vorzulegen, solange die einschlägigen Rechtsvorschriften über die Mehrwertsteuer noch nicht verabschiedet sind; ist der Überzeugung, dass die zentralen Ergebnisse der derzeit diskutierten Mehrwertsteuerreform in einen solchen Vorschlag einfließen sollten;
• Körperschaftsteuer
38. weist erneut darauf hin, dass es die Kommission in seiner Entschließung vom 6. Juli 2016 zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung[11] eindringlich aufgefordert hat, „einen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer (GKKB) einschließlich eines angemessenen und gerechten Verteilungsschlüssels vorzulegen, da mit der GKKB umfassend gegen schädliche Steuerpraktiken in der Union vorgegangen und für Klarheit und Einfachheit für Unternehmen gesorgt werden könnte und länderübergreifende wirtschaftliche Tätigkeiten in der Union erleichtert würden“;
39. nimmt die Vorschläge der Kommission für eine GKKB zur Kenntnis, fordert jedoch weiterhin, dass diese konsolidierte Bemessungsgrundlage nach einem Übergangszeitraum auf alle Unternehmen ausgedehnt wird; betont, dass die derzeitigen Vorschläge für eine GKKB auch die digitale Wirtschaft einbeziehen sollten; regt auf der Grundlage dieser Vorschläge an, dass die digitale Präsenz eines Unternehmens wie eine physische Niederlassung behandelt wird und zu diesem Zweck eine ständige digitale Niederlassung festgelegt und angegeben wird;
40. stimmt der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ zu, die die GKKB als Grundlage für neue Eigenmittel einstuft, da sie alle von der Gruppe festgelegten Kriterien erfüllt; hebt hervor, dass die GKKB auch ein zentrales Element beim Ausbau des Binnenmarktes und damit ein öffentliches Gut der EU ist, da sie sowohl einen unverhältnismäßigen Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten als auch Wettbewerbsverzerrungen durch Steueroptimierung verhindert;
41. weist darauf hin, dass der EU Schätzungen der Kommission zufolge durch die verschiedensten Formen der Steuerhinterziehung jährlich eine Billion Euro verloren gehen; betont, dass die entgangenen Steuereinnahmen mithilfe einer koordinierten Strategie zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und eines auf Transparenz, Kooperation und Koordination beruhenden rechtlichen Rahmens eingezogen werden müssen;
42. fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Überprüfung der GKKB-Richtlinie eine neue Kategorie von Eigenmitteln für den EU-Haushalt vorzuschlagen, die anhand der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten aufgrund der GKKB berechnet werden; spricht sich dafür aus, zur Generierung von Eigenmitteln einen einheitlichen Umlagesatz auf die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer anzuwenden; ist der Überzeugung, dass sich mit diesem System beträchtliche und stabile Einkünfte für die EU bei einem überschaubaren Verwaltungsaufwand erzielen ließen;
• Seigniorage
43. ist der Ansicht, dass aus den Gewinnen der Europäischen Zentralbank stammende Einnahmen (EZB-Einnahmen aus der Ausgabe von Zahlungsmitteln), die somit direkt mit der Währungsunion der EU zusammenhängen, eine neue Eigenmittelquelle bilden sollten, statt dass sie an die nationalen Staatskassen ausgezahlt werden;
b. Ziel: Weniger Finanzspekulationen und mehr Steuergerechtigkeit in Wirtschaftsbereichen, in denen aggressive Steuerplanungs- oder Steueroptimierungsmodelle angewandt werden
• EU-weite Finanztransaktionssteuer (FTS)
44. stellt fest, dass sich eine Gruppe aus elf Mitgliedstaaten im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit dafür einsetzt, gemäß dem Vorschlag der Kommission von 2011 eine Finanztransaktionssteuer (FTS) einzuführen; fordert alle anderen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dieser Gruppe beizutreten, damit Störungen an den Finanzmärkten vermieden und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet wird;
45. schließt sich der Bewertung der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ an, die der Finanztransaktionssteuer als einer potenziellen Grundlage für neue Eigenmittel des EU-Haushalts zustimmt, wobei allerdings auch weitere Möglichkeiten der Besteuerung von Finanzgeschäften geprüft werden sollten;
46. fordert deshalb, dass neue Eigenmittel für den EU-Haushalt geschaffen werden, die auf der Grundlage einer bestimmten Methode zur Besteuerung von Finanzgeschäften berechnet werden;
• Besteuerung von Unternehmen im digitalen Bereich
47. begrüßt die Schlussfolgerungen des informellen Rates der Finanzminister vom 16. September 2017, in denen die Ausarbeitung neuer Besteuerungsvorschriften für die digitale Wirtschaft gefordert wird – in Reaktion auf das Schreiben der vier Finanzminister, in dem die Kommission ersucht wird, „effektive Lösungen auf der Grundlage des Konzepts der Einführung einer sogenannten Ausgleichssteuer“ auf den Umsatz, der von Internetkonzernen in der EU generiert wird, zu prüfen; betont, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom 21. September 2017 mit dem Titel „Ein faires und effizientes Steuersystem in der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt“ die Ansicht vertritt, dass die GKKB den geeigneten Rechtsrahmen bietet, um moderne und tragfähige Vorschriften für die Besteuerung digitaler Unternehmen auszuarbeiten und der Steuerproblematik in der digitalen Wirtschaft zu begegnen; fordert selbst für kurzfristige Lösungen einen EU-weit koordinierten Ansatz, um zu verhindern, dass es durch einseitige Maßnahmen zu Verzerrungen im Binnenmarkt kommt und Steueroasen für digitale Unternehmen entstehen;
48. schließt sich der Auffassung an, dass die digitale Wirtschaft einen modernen und stabilen steuerlichen Rahmen haben sollte, damit Anreize für Innovationen bestehen, die Marktfragmentierung und der unlautere Wettbewerb eingedämmt und alle Akteure in die Lage versetzt werden, die neuen allgemeingültigen und ausgewogenen Bedingungen für sich zu nutzen, und gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass die digitalen Plattformen und Unternehmen Steuern in angemessener Höhe dort zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften; weist zudem darauf hin, dass steuerliche Sicherheit für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden muss, damit die derzeitigen Steuerschlupflöcher im Binnenmarkt gestopft werden und verhindert wird, dass neue entstehen;
49. hält es für entscheidend, dass Maßnahmen in Bezug auf die Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergriffen werden, damit Steuerhinterziehung und Marktverzerrungen, aggressiven Steuerplanungs- oder Steueroptimierungsmodellen und dem Missbrauch der europäischen Mechanismen zu Steuervermeidungszwecken ein Riegel vorgeschoben wird; ist der Auffassung, dass durch diese Praktiken der Wettbewerb im Binnenmarkt verzerrt wird und die Mitgliedstaaten rechtmäßiger Steuereinnahmen beraubt werden;
50. fordert grundsätzlich, dass neue Eigenmittel für den EU-Haushalt in Form von Abgaben auf die Geschäfte in der digitalen Wirtschaft geschaffen werden; ist allerdings auch der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund der wichtigen laufenden Verhandlungen auf der Ebene der EU und der OECD zu früh ist, über die genaue Ausgestaltung dieser Art von Eigenmitteln zu entscheiden;
51. ist gleichwohl davon überzeugt, dass Regelungen der EU-Behörden, etwa Registrierungs- und Monitoringsysteme oder Regulierungsmechanismen, sofort die Erhebung von Abgaben zugunsten des EU-Haushalts auf der Grundlage ihres europäischen Mehrwerts ermöglichen sollten; ist der Auffassung, dass dies öffentliche Güter der EU sind, da sie, wie die Hochrangige Gruppe „Eigenmittel“ feststellt, eine Grundlage für die Einführung einer Abgabe zur Generierung „sonstiger Einnahmen“ mit Bezug zu den politischen Maßnahmen der Union bilden;
c. Ziel: Förderung der Energiewende und des Klimaschutzes
• Umweltsteuern und -abgaben
52. bestätigt, dass der Klimaschutz und der Übergang zu einer nachhaltigen, CO2-armen Kreislaufwirtschaft sowie die gemeinsam vereinbarten Ziele der Energieunion zu den wichtigsten Zielen der EU-Politik zählen;
53. verleiht erneut seiner Überzeugung Ausdruck, dass ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes nur mit gemeinsamen, EU-weit geltenden Energie- oder Umweltsteuern zu erreichen sind, die somit den Übergang zu einem progressiveren und nachhaltigeren Entwicklungsmodell befeuern;
54. betont, dass sich eine ökologisch ausgerichtete Steuerpolitik besonders gut als Quelle für EU-Eigenmittel eignet und ihr deshalb eine große Bedeutung zukommt; fordert die Kommission auf, sich mit Blick auf die Schaffung weiterer Eigenmittel der EU die in dem Bericht der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ und von dem für den EU-Haushalt zuständigen Mitglied der Kommission geäußerten Vorschläge für zusätzliche ökologische Eigenmittel, die bestimmten Strategien der Union – z. B. in den Bereichen Energie (Energiesteuer), Umwelt und Klima (CO2-Grenzausgleichssystem, Kunststoffsteuer und das Emissionshandelssystem EHS) sowie Verkehr (Steuer auf Kfz-Kraftstoff und Flugtickets) – entsprechen, zu eigen zu machen;
55. fordert, dass die Versteigerungseinnahmen aus dem Emissionshandel ab Phase 4 (2021) zu einem großen Teil als neue Eigenmittel der EU betrachtet werden; weist darauf hin, dass diese Möglichkeit in der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ erörtert wurde und von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 14. Februar 2018 mit dem Titel „Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt“ (COM(2018)0098) ausdrücklich vorgeschlagen wird; fordert gleichzeitig, dass ein CO2-Grenzausgleichssystem als neue Kategorie der Eigenmittel für den EU-Haushalt eingeführt wird, das auch dafür sorgen sollte, dass im internationalen Handel gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen und die Auslagerung von Produktionen zurückgeht und gleichzeitig die Kosten des Klimawandels bei den eingeführten Waren eingepreist werden;
56. fordert die Kommission auf, die Einführung einer Abgabe auf Kunststoff und Einwegartikel zu erwägen, um die Verwendung nachhaltigerer Alternativen zu fördern;
57. ist der Auffassung, dass sich Eigenmittel auf der Grundlage einer Steuer auf Elektrizität mit dem Anwendungsbereich des EHS überschneiden und Bedenken hinsichtlich der Stabilität der Investitionsbedingungen und der finanziellen Belastung der Privathaushalte aufwerfen würden;
58. vertritt die Auffassung, dass die übermäßige Belastung einzelner Mitgliedstaates durch bestimmte Kategorien von Eigenmitteln ausgeglichen werden könnte, indem für eine bestimmte Zeit und in bestimmter Höhe eine zusätzliche Unterstützung im Rahmen von EU-Programmen gemäß den Zielen der Union geleistet wird; hebt hervor, dass eine solche Unterstützung nicht in Form von neuen Rabatten oder Korrekturen auf der Einnahmenseite des EU-Haushaltsplans erfolgen darf;
59. betont, dass durch die Einführung von Umweltsteuern oder -abgaben nicht das Recht der Mitgliedstaaten beeinträchtigt werden sollte, die Bedingungen für die Nutzung ihrer Energieressourcen zu bestimmen, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen und die allgemeine Struktur ihrer Energieversorgung festzulegen;
Sonstige Einnahmequellen
60. weist erneut darauf hin, dass die Eigenmittel zwar den Großteil der Einnahmen des EU-Haushalts bilden sollten, jedoch von den „sonstigen Einnahmen“ nach Artikel 311 AEUV ergänzt werden, darunter Steuern, die die EU-Bediensteten auf ihre Dienstbezüge abführen, Einnahmen aus dem Betrieb von Einrichtungen, etwa Erträgen aus dem Warenverkauf, der Vermietung und der Erbringung von Dienstleistungen sowie Bankzinsen, Beiträgen von Drittstaaten zu bestimmten EU-Programmen, Verzugszinsen, Geldbußen von Unternehmen, meist aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, und Einnahmen aus Anleihe- und Darlehensoperationen der EU;
61. stellt fest, dass der positive Saldo eines jeden Haushaltsjahrs als Einnahme in den Haushaltsplan des folgenden Jahres übertragen wird und dass sich die sonstigen Einnahmen, Salden und technischen Anpassungen einschließlich des Überschusses aus dem Vorjahr auf rund 6 % der Gesamteinnahmen belaufen; betont, dass die „sonstigen Einnahmen“ in den letzten Jahren meist aus Geldbußen bestanden haben, die allein 2,5 % der Gesamteinnahmen (ohne die zweckgebundenen Einnahmen) ausmachen;
62. bedauert, dass das Potenzial dieser sonstigen Einnahmen bisher in der Diskussion über die Finanzierung der EU vernachlässigt wird; ist der Überzeugung, dass diese Einnahmen zwar keine Alternative zu anderen Eigenmitteln sind, da sie nicht hoch genug, volatil und schlecht vorhersehbar sind, aber dennoch ein mögliches Mittel darstellen, um den erhöhten Finanzbedarf des nächsten MFR zu decken;
63. weist darauf hin, dass die rechtlichen Verfahren für diese Einnahmen und etwaige Änderungen flexibler sind als die für die Eigenmittel, da sie nicht im Eigenmittelbeschluss, sondern in Vorschriften des abgeleiteten Rechts geregelt werden und deshalb keines einstimmigen Beschlusses bedürfen;
64. bekräftigt seinen seit langem vertretenen Standpunkt, dass Einnahmen in Form von Geldbußen, die Unternehmen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht der EU zahlen oder die im Zusammenhang mit verspäteten Zahlungen der nationalen Beiträge zum EU-Haushalt stehen, Sondereinnahmen des EU-Haushalts darstellen sollten, die keine entsprechende Verringerung der BNE-Beiträge nach sich ziehen;
65. fordert aus diesem Grund, dass eine Sonderrücklage auf der Einnahmenseite des EU-Haushaltsplans eingestellt wird, in die nach und nach die unvorhergesehenen sonstigen Einnahmen aller Art fließen; ist der Auffassung, dass diese Rücklage aufgelöst werden sollte, um einen zusätzlichen Bedarf an Mitteln für Zahlungen, vor allem im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen oder der besonderen Instrumente des MFR, zu decken;
66. unterstreicht das Potenzial der Gebühren, die bei der Durchführung von Maßnahmen der EU und insbesondere europäischen Programmen wie dem künftigen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) für Drittstaatsangehörige erhoben werden, für den EU-Haushalt; vertritt die Auffassung, dass solche Einnahmen in bestimmten Fällen für dieselbe Maßnahme oder denselben Zweck gebunden werden sollten; vertritt die Auffassung, dass künftige Einkünfte dieser Art bei der Auflegung von Programmen und politischen Maßnahmen der EU nach 2020 im Hinblick auf die Erschließung weiterer Einkommensquellen für den EU-Haushalt systematischer geprüft werden sollten;
67. hebt hervor, dass sich die zweckgebundenen Einnahmen der dezentralen Agenturen der EU, etwa Gebühren und Abgaben der Wirtschaft oder auch Beiträge aus den nationalen Haushalten, 2016 auf etwa 1 Mrd. EUR beliefen; fordert die Kommission auf, im nächsten MFR eine einheitliche Regelung für die Gebührenfinanzierung der Agenturen vorzuschlagen;
***
68. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.
- [2] ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 29.
- [3] ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39.
- [4] ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 214.
- [5] ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 89.
- [6] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0378.
- [7] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0432.
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2014)0097.
- [9] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0309.
- [10] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0401.
- [11] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0310.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (22.1.2018)
für den Haushaltsausschuss
zur Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union
(2017/2053(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Wim van de Camp
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. fordert Eigenmittelreformen, die sich auf moderne Prioritäten konzentrieren, einen reellen Gegenwert und effiziente Haushaltsführung bieten sowie eine vorhersehbare und stabile Grundlage für den EU-Haushalt schaffen, die unabhängig, transparent und ausgewogen ist, sowie dem bestehenden und steigenden Druck auf den EU-Haushalt entgegenwirken und die derzeitigen komplexen und undurchsichtigen Rabattregelungen mit Blick auf ihre Abschaffung vereinfachen, um die Finanzmittel bereitzustellen, die benötigt werden, um die Anforderungen unserer Bürger zu erfüllen;
2. fordert eine Verringerung der Abhängigkeit der EU von nationalen Beiträgen auf der Basis von MwSt. und BNE unter Berücksichtigung eines Systems, bei dem die auf der MwSt. basierenden Eigenmittel durch die Übertragung eines Anteils der auf nationaler Ebene erhobenen MwSt. ersetzt werden;
3. begrüßt Initiativen für eine umfassende Reform der EU-Eigenmittel, um die Unterstützung der Mitgliedstaaten und Bürger für einen wirklich glaubwürdigen und unabhängigen EU-Haushalt, der die nachhaltige Wirtschaft in der EU fördert und einen EU-Mehrwert erzeugt, zu erhöhen;
4. weist darauf hin, dass die Zollunion ein Grundpfeiler der EU und für sie als einer der größten Handelsblöcke der Welt bei der Aushandlung von Handelsabkommen wesentlich ist; weist darauf hin, dass der internationale Handel der EU in direktem Zusammenhang steht mit ihren traditionellen Eigenmitteln, die auch Zölle auf Einfuhren aus Drittländern und Zuckerabgaben umfassen und 2015 12,8 % der Gesamteinnahmen der EU ausmachten;
5. hebt hervor, dass die Auswirkungen des Abschlusses von (Frei)Handelsabkommen auf die traditionellen Eigenmittel analysiert und Einnahmequellen erschlossen werden müssen, um einen möglichen Rückgang dieser Mittel und die daraus resultierende potenzielle Instabilität auszugleichen;
6. fordert eine gründliche rechtliche Prüfung und einen Machbarkeitstest der Möglichkeiten, auf Nachhaltigkeit und Emissionen basierende Zölle und Steuern auf den Handel mit Waren und Dienstleistungen einzuführen, und die mögliche Einbeziehung entsprechender Maßnahmen in die Handelspolitik und -abkommen der EU auf internationaler Ebene, um den Handelspartnern Anreize zu bieten, klimafreundlich zu produzieren, aber auch als Quelle von Eigenmitteln; betont in diesem Zusammenhang, dass solche Maßnahmen nur dann eingeführt werden sollten, wenn sie zweifelsfrei mit den WTO-Regeln kompatibel sind und auf internationaler Ebene gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen, von denen KMU ein wichtiger Bestandteil sind, wahren;
7. verweist auf seine früheren Forderungen nach einem moderneren, wirksameren, effizienteren sowie eindeutigeren und weniger divergierenden Ansatz in Bezug auf die EU-Zollvorschriften und -verfahren, um das gegenwärtige EU-Zollsystem zu optimieren und durchzusetzen sowie die Zusammenarbeit mit dem klaren Ziel zu fördern, Steuerhinterziehung und alle Formen unlauteren Wettbewerbs anzugehen und zu beenden, um Abgaben und Steuern wirksam zu erheben und für EU-Eigenmittel zuzuweisen;
8. stellt fest, dass handelspolitische Schutzmaßnahmen eine Quelle von EU-Eigenmitteln sind, wegen ihrer Beschaffenheit aber nicht als vorhersehbare und stabile Grundlage für einen beständigen Beitrag zu den EU-Eigenmitteln genutzt werden können und dürfen; betont, dass handelspolitische Schutzmaßnahmen nicht vorrangig als Quelle von EU-Eigenmitteln genutzt werden sollten, da sie im Einklang mit den geltenden Bestimmungen nur angemessen und verhältnismäßig eingesetzt werden sollten.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
23.1.2018 |
|
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|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 6 4 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Borrelli, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Eleonora Forenza, Karoline Graswander-Hainz, Nadja Hirsch, Yannick Jadot, France Jamet, Bernd Lange, David Martin, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Franz Obermayr, Artis Pabriks, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Reimer Böge, Seán Kelly, Sander Loones, Fernando Ruas, Lola Sánchez Caldentey, Jarosław Wałęsa |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Virginie Rozière |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
25 |
+ |
|
ALDE |
Nadja Hirsch, Hannu Takkula |
|
EFDD |
Tiziana Beghin, David Borrelli |
|
PPE |
Laima Liucija Andrikienė, Reimer Böge, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Seán Kelly, Sorin Moisă, Artis Pabriks, Fernando Ruas, Tokia Saïfi, Adam Szejnfeld, Jarosław Wałęsa, Iuliu Winkler |
|
S&D |
Maria Arena, Karoline Graswander-Hainz, Bernd Lange, David Martin, Alessia Maria Mosca, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Virginie Rozière, Joachim Schuster |
|
VERTS/ALE |
Yannick Jadot |
|
6 |
- |
|
ECR |
David Campbell Bannerman, Sander Loones, Emma McClarkin, Joachim Starbatty |
|
ENF |
France Jamet, Franz Obermayr |
|
4 |
0 |
|
EFDD |
William (The Earl of) Dartmouth |
|
GUE/NGL |
Eleonora Forenza, Anne-Marie Mineur, Lola Sánchez Caldentey |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (27.11.2017)
für den Haushaltsausschuss
zur Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union
(2017/2053(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Nedzhmi Ali
VORSCHLÄGE
Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass angesichts knapper Ressourcen dem Schutz der finanziellen Interessen der EU neue Bedeutung beigemessen werden sollte, wenn die Einnahmen im EU-Haushalt vermehrt aus Eigenmitteln stammen; in der Erwägung, dass eine solche neue Bedeutung auch einer verstärkten Zusammenarbeit und gemeinsamen Arbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beigemessen werden sollte;
B. in der Erwägung, dass der EU-Haushalt in erster Linie Investitionen und in gewissem Maße der Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten dient und mit diesem hauptsächlich gemeinsame Strategien und Ziele der EU unterstützt werden sollen, indem Startkapital für mittel- bis langfristige Investitionen bereitgestellt wird;
C. in der Erwägung, dass eines der wichtigsten Ziele des EU-Haushalts darin bestehen sollte, das beschleunigte Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in weniger entwickelten Regionen zu fördern, damit ein in allen Mitgliedstaaten gleichwertiger Stand der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung erzielt wird, und dass zur Verwirklichung dieses Ziels ein verstärkter Rückgriff auf Eigenmittel einen erheblichen Beitrag leisten sollte;
1. ist der Auffassung, dass Eigenmittel in erster Linie für Vorhaben mit dem größtmöglichen europäischen Mehrwert eingesetzt werden sollten; betont, dass die Ausgaben in erster Linie für Bereiche aufgewendet werden sollten, in denen eine Finanzierung auf europäischer Ebene unerlässlich ist bzw. in denen eine Finanzierung auf einzelstaatlicher Ebene für die Verwirklichung des europäischen Ziels nicht ausreichend wäre;
2. stellt fest, dass das derzeitige Eigenmittelsystem übermäßig komplex ist und einen unverhältnismäßigen Schwerpunkt auf die Nettosalden zwischen den Mitgliedstaaten legt; unterstützt die Einführung neuer Eigenmittel, wodurch die Abhängigkeit des EU-Haushalts von den BNE-Beiträgen der Mitgliedstaaten verringert und eine zielgerichtetere Verwendung von EU-Mitteln für die politischen Maßnahmen und Prioritäten der EU ermöglicht wird; ist der Auffassung, dass der Anteil der neuen echten Eigenmittel auf mindestens 50 % der Einnahmen des EU-Haushalts aufgestockt werden sollte;
3. ist der Auffassung, dass die bevorstehenden Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sowie der Brexit der EU die Möglichkeit bieten, ihr Eigenmittelsystem zu reformieren; ist der Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten eine Reform auf der Grundlage klarer und gemeinsam vereinbarter Grundsätze vorbereiten sollten; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, eine tiefgreifende Reform des Systems vorzunehmen und die künftige EU-Finanzierung stabiler, nachhaltiger und berechenbarer zu machen sowie deren Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber den EU-Bürgern zu verbessern; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen, die von der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ in ihrem Bericht über die künftige Finanzierung der EU vorgelegt wurden, zu prüfen;
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Reform zu nutzen, um Anreize zu schaffen und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, in das europäische Projekt zu investieren, und alle Rabattmechanismen und Korrekturen abzuschaffen, wodurch eine einfachere, stabilere, gerechtere und transparentere Struktur geschaffen würde; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass nationale Beiträge zum EU-Haushalt von den Defizitberechnungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ausgenommen werden sollten;
5. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Risiken zu berücksichtigen, die eine Erhöhung der Eigenmittel für das System der Erhebung von Einnahmen mit sich bringen kann, wodurch es erforderlich würde, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen vorzusehen;
6. weist darauf hin, dass die bestehenden Kontrollsysteme gestärkt und neue Mechanismen zur Verhütung von Betrug und Unregelmäßigkeiten, die die finanziellen Interessen der EU bei der Erhebung neuer Eigenmittel gefährden könnten, eingeführt werden müssen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, darauf vorbereitet zu sein, zweckdienliche Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vorzuschlagen, wenn die Mitgliedstaaten neue Eigenmittel für den Unionshaushalt einführen;
7. bedauert die Unterschiede bei den in der Union durchgeführten Zollkontrollen und den großen Umfang an Betrugsfällen, die sich auf das System zur Erhebung der Eigenmittel auswirken; betont, wie wichtig Zollkontrollen und die damit verbundene Erhebung von Zöllen sind; verweist auf die Einnahmenverluste infolge der Mehrwertsteuerlücke und von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug; unterstreicht, dass der Schmuggel von stark besteuerten Waren erhebliche Einnahmenverluste für den EU-Haushalt und die Haushalte der Mitgliedstaaten bedeutet; fordert die Kommission auf, die gemeinsamen Zollkontrollmaßnahmen durch eine wirkliche Harmonisierung zu stärken, um die Erhebung der traditionellen Eigenmittel zu verbessern;
8. weist darauf hin, wie wichtig es ist, den Informationsaustausch mit Behörden wie OLAF und Europol zu erleichtern und zu beschleunigen, um Zollbetrug und grenzüberschreitende Steuerkriminalität zu bekämpfen; weist besonders auf die Zunahme des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs, des so genannten „Karussellbetrugs“, hin und fordert die Kommission auf, die Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung dieser Art von Betrug weiter zu verstärken; ist der Auffassung, dass eine praktische Optimierung der MwSt.-Eigenmittel, die die EU-Bürger und die Mitgliedstaaten nicht zusätzlich belastet, von wesentlicher Bedeutung ist;
9. ist der Auffassung, dass der Beschluss über eine neue Ressource nach drei grundlegenden Kriterien erfolgen sollte: Einfachheit, Gerechtigkeit und demokratische Kontrolle; erinnert daran, dass die von der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ genannten Grundsätze bei der Prüfung neuer Finanzierungsquellen berücksichtigt werden sollten; weist darauf hin, dass ein neues System für die europäischen Steuerzahler verständlich und transparent sein sollte, und verurteilt die „Nullsummenspiel-Politik“, von der manche EU-Mitgliedstaaten derzeit Gebrauch machen; ist der Auffassung, dass die Haushaltsverhandlungen nicht vom Grundsatz des europäischen Mehrwerts getragen sind, sondern von der nationalen Logik der „fairen Rendite“ und den Haushaltssalden;
10. ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten zudem dazu auf, auch andere für die EU verfügbare steuerliche Mittel in Erwägung zu ziehen, die in bestimmten risikobehafteten Politikbereichen einen größeren Mehrwert für Europa liefern könnten und zugleich den EU-Haushalt stärken und den Anteil der auf dem BNE und der Mehrwertsteuer beruhenden Beiträge zum EU-Haushalt verringern würden; ist der Auffassung, dass das derzeitige, auf der Mehrwertsteuer basierende Eigenmittelsystem durch eine angemessene Übertragung eines auf nationaler Ebene erhobenen Mehrwertsteueranteils ersetzt werden sollte; vertritt die Ansicht, dass neue Mittel auch aus europäischen Politikbereichen wie der Umwelt-, Energie-, Klima- oder Verkehrspolitik stammen könnten;
11. weist darauf hin, dass die Verwendung der Eigenmittel auf europäische öffentliche Güter, aus denen alle Mitgliedstaaten gleichermaßen Nutzen ziehen können und für die Maßnahmen auf EU-Ebene nicht nur relevant, sondern unverzichtbar sind, oder auf jene Fälle ausgerichtet sein sollte, in denen die nationalen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um die Prioritäten und Ziele der EU zu erreichen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung des EU-Haushalts für die Förderung der weiteren Integration der EU und des Zusammenhalts zwischen ihren Mitgliedstaaten; weist auf zwei Bereiche mit einem erhöhten europäischen Mehrwert hin, die auch bei den Bürgern auf große Zustimmung stoßen, und zwar Forschung und Entwicklung sowie sowohl die interne als auch die externe Sicherheit;
12. weist darauf hin, dass die EU erwägen sollte, in Bereichen weniger zu tun, in denen man der Union nur einen beschränkten Mehrwert beimisst oder in denen man davon ausgeht, dass sie ihre Versprechen voraussichtlich nicht einhalten kann; betont dagegen, dass dort, wo ehrgeizige europäische Ziele gesetzt werden, ausreichende Mittel vorhanden sein sollten, und dort, wo neue Ziele gesetzt werden, neue Mittel bereitgestellt werden sollten;
13. bekundet seine Überzeugung, dass Ausgaben aus Eigenmitteln für Vorhaben in den Bereichen interne und externe Sicherheit unter den Bürgern auf Zustimmung stoßen werden, wodurch deren europäischer Mehrwert erhöht wird; ist besorgt angesichts der niedrigen Ausgaben in einigen wichtigen Sicherheitsbereichen wie etwa Vorbereitungsmaßnahmen für die Zusammenarbeit und Forschung im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich;
14. begrüßt, dass für Vorhaben im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung vermehrt Eigenmittel eingesetzt werden, obwohl im Hinblick auf die Art der finanzierten Vorhaben nach wie vor nicht alle Zweifel ausgeräumt sind; betont, dass die Ausgaben in erster Linie für Vorhaben, die langfristig rentabel und für die EU nutzbringend sind, und nicht für die Finanzierung von Programmen, die nur kurzfristigen Nutzen nach sich ziehen, aufgewendet werden sollten;
15. äußert Besorgnis angesichts des geringen Anteils des EU-Haushalts, der auf klimabezogene Ausgaben entfällt; beharrt darauf, dass Einnahmen aus Eigenmitteln für Vorhaben aufgewendet werden sollten, die einen größeren europäischen Mehrwert mit sich bringen, darunter Vorhaben im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels;
16. fordert eine offene Debatte über die Beibehaltung der Höhe der Zahlungen für die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im nächsten Programmplanungszeitraum unter Berücksichtigung der Zusätzlichkeit und des sich aus diesen politischen Maßnahmen für die Stabilität, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in Europa ergebenden hohen Mehrwerts;
17. fordert einen gezielten Aufbau von Kapazitäten in den Mitgliedstaaten, die Schwierigkeiten mit zentral verwalteten Programmen wie der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), Horizont 2020 oder dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) haben;
18. fordert die Kommission auf, dem Parlament innerhalb des kommenden Jahres in einer Mitteilung darzulegen, wie sie beabsichtigt, langfristige politische Ziele, etwa die Strategie Europa 2020, mit der Situation, die sich nach dem MFR 2020 ergeben wird, zu vereinbaren; ist der festen Überzeugung, dass eine EU-Agenda für das nächste Jahrzehnt bei der Ausarbeitung der nachfolgenden MFR eine entscheidende Rolle spielen sollte;
19. verweist darauf, dass langfristige Vorhaben, etwa Horizont 2020 oder die zehn Prioritäten der Juncker-Kommission, bei der Zuweisung von Eigenmitteln berücksichtigt werden sollten; fordert die Kommission auf, ihre Prioritäten auf den erfolgreichen Abschluss dieser langfristigen Vorhaben auszurichten;
20. ist der Auffassung, dass einfachere und eindeutigere Regelungen zu einer frühzeitigen Zuweisung der Mittel beitragen und die Effizienz und Transparenz erhöhen und dadurch dazu führen werden, dass weniger Fehler auftreten; fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan auszuarbeiten, der sich hierauf stützt;
21. ist besorgt darüber, wie die Mittelzuweisung bemessen wird; ist der Ansicht, dass das System des Haushaltsausgleichs nicht geeignet ist, wenn es um Vorhaben geht, die einen europäischen Mehrwert nach sich ziehen, da diese Vorhaben möglicherweise in nur einem Mitgliedstaat umgesetzt werden und daher zu einer Unausgeglichenheit zwischen der Haushaltsrechnung des betreffenden Mitgliedstaates und den Haushaltsrechnungen anderer Mitgliedstaaten führen kann;
22. weist darauf hin, dass Maßnahmen, die für alle EU-Bürger einen Nutzen sowie einen größeren europäischen Mehrwert nach sich ziehen, nicht attraktiv sind, wenn man die Nettosalden betrachtet; ist daher der Auffassung, dass eine neue Methode zur Bemessung des Wertes von Vorhaben ausgearbeitet und eine einheitliche Berichterstattung eingeführt werden sollten;
23. bekräftigt, dass es von entscheidender Bedeutung ist, Eigenmittel für Vorhaben bereitzustellen, die das Potenzial haben, den größtmöglichen europäischen Mehrwert nach sich zu ziehen, anstatt nur den Rechnungsabschluss der einzelnen Mitgliedstaaten zu beachten; ruft die Kommission dazu auf, ehrgeizige Vorschläge für neue Eigenmittel vorzulegen; ist der Auffassung, dass dies den relativen Anteil der auf dem BNE beruhenden nationalen Beiträge zum EU-Haushalt verringern und somit dazu beitragen könnte, die lediglich auf die Erzielung einer fairen Rendite auf Nettosalden konzentrierte antieuropäische Sicht zu beenden;
24. ist der Auffassung, dass die Kommission die Möglichkeit der Erhebung einer CO2-Abgabe durch eine Bepreisung von CO2-Emissionen entweder über Steuern oder über marktbasierte Instrumente als Weg zur Stärkung des EU-Haushalts prüfen sollte; ist der Auffassung, dass ein solches Instrument einen hohen Mehrwert für Europa schaffen könnte, da die Abgabe als Anreiz zur Veränderung des Verhaltens von Verbrauchern und Herstellern für eine weniger CO2-intensive Zukunft wirken könnte; ist jedoch der Auffassung, dass jede auf Steuern beruhende Lösung der EU für die gesamte Steuerbelastung der einzelnen Mitgliedstaaten so neutral wie möglich ausfallen sollte; weist darauf hin, dass bei einer solchen Abgabe auch die gegenwärtigen Emissionshandelssysteme berücksichtigt werden müssten, um einander überschneidende und widersprüchliche Mittel und Ziele zu vermeiden.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
20.11.2017 |
|
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
17 1 1 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Martina Dlabajová, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Arndt Kohn, Monica Macovei, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Hannu Takkula, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Brian Hayes, Karin Kadenbach, Younous Omarjee, Julia Pitera |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Tiziana Beghin, Tiemo Wölken |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
17 |
+ |
|
ALDE ECR GUE/NGL PPE S&D Greens |
Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová, Hannu Takkula Monica Macovei Younous Omarjee Ingeborg Gräßle, Brian Hayes, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller Arndt Kohn, Karin Kadenbach, Inés Ayala Sender, Tiemo Wölken Bart Staes |
|
1 |
- |
|
EFDD |
Tiziana Beghin |
|
1 |
0 |
|
GUE/NGL |
Luke Ming Flanagan |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (29.1.2018)
für den Haushaltsausschuss
zur Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union
(2017/2053(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Luigi Morgano
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass jüngste Erhebungen nahelegen, dass die europäischen Bürger mehrheitlich ein verstärktes Engagement der EU in Bereichen wie Sicherheit und Verteidigung, Bildung und Innovation sowie Sozial- und Wirtschaftspolitik wünschen, und dass dies Auswirkungen auf den Haushalt hat;
B. in der Erwägung, dass der Brexit erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmenseite des EU-Haushalts haben wird;
C. in der Erwägung, dass die BNE-Beiträge eingerichtet wurden, um die Ausgaben auszugleichen, die nicht durch andere Einnahmen auf EU-Ebene abgedeckt waren, und somit ergänzenden Charakter haben konnten; in der Erwägung, dass der Anteil der BNE-Beiträge von 13,2 % im Jahr 1991 auf 66,3 % im Jahr 2016 gestiegen und nun die Hauptfinanzierungsquelle für den EU-Haushalt ist, was ihrer ursprünglichen Funktion entgegensteht;
1. begrüßt den im Reflexionspapier zur Zukunft der EU-Finanzen vertretenen Ansatz, wonach die Grundprinzipien des EU-Haushalts darin bestehen müssen, im Vergleich zu den nationalen Haushalten einen europäischen Mehrwert zu liefern, Skaleneinsparungen zu erzielen und eine möglichst effiziente und zielgerichtete Mittelverwendung sicherzustellen, um „mit jedem ausgegebenen Euro eine möglichst große Wirkung zu entfalten“;
2. betont, dass ein reformiertes EU-Eigenmittelsystem keine zusätzliche steuerliche Belastung der EU-Bürger bewirken und eine Ausweitung des regressiven Charakters des EU-Eigenmittelsystems vermeiden sollte;
3. ist der Ansicht, dass ein übermäßiger Rückgriff auf BNE-Beiträge als Hauptfinanzierungsquelle für den EU-Haushalt das Konzept des „angemessenen Mittelrückflusses“ fortschreibt; begrüßt die Arbeiten der Hochrangigen Gruppe zu den Eigenmitteln, insbesondere die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausgleich des Anteils auf Basis des BNE; vertritt die Auffassung, dass die Verwendung traditioneller und neuer echter Eigenmittel die BNE-Beiträge zumindest teilweise ersetzen und somit verringern könnte;
4. ist der Ansicht, dass für die Reform des Eigenmittelsystems die Grundsätze Einfachheit, Stabilität, Flexibilität, Transparenz, Fairness, Demokratie und EU-Mehrwert maßgeblich sein sollten, damit die Bürger besser verstehen können, wie der EU-Haushalt finanziert wird;
5. ist der Ansicht, dass, wie im Bericht der Hochrangigen Gruppe betont, echten Eigenmitteln mit einer klaren europäischen Ausrichtung der Vorzug gegeben werden sollte;
6. begrüßt den Vorschlag der Hochrangigen Gruppe aufgrund von deren Vision der Eigenmittel auf MwSt.-Basis mit dem Ziel, diese einfacher zu gestalten, die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken und den Bezug zur MwSt.-Politik der EU und den tatsächlichen MwSt.-Einnahmen zu stärken; vertritt die Auffassung, dass eine solche Reform der Eigenmittel auf MwSt.-Basis dazu beitragen würde, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung wirksamer zu bekämpfen; ist ferner der Ansicht, dass nur ein endgültiges EU-MwSt.-System und die entsprechenden Eigenmittel ein gerechtes System für die europäischen Bürger in Bezug auf den EU-Haushalt schaffen würden;
7. vertritt die Auffassung, dass die Kommission auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Überprüfung der Richtlinie über eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage (GKKB) die Bedingungen vorschlagen sollte, zu denen ein Teil der durch die GKKB generierten Steuereinnahmen auf den EU-Haushalt verteilt wird, um die Haushaltsbeiträge der Mitgliedstaaten anteilsmäßig zu reduzieren;
8. begrüßt die Diskussion über mögliche Optionen für Steuern, die die Maßnahmen der EU zur Bewältigung der ökologischen Herausforderungen unterstützen;
9. betont, dass alle Rabatte auf der Einnahmenseite abgeschafft werden sollten; vertritt die Auffassung, dass der Anteil für Verwaltungsaufwendungen, den die nationalen Zollstellen aus den erhobenen Zöllen und Abgaben erhalten, die damit verbundenen Verwaltungskosten nicht übersteigen sollte;
10. begrüßt die Absicht der Kommission, einen Vorschlag zur Schaffung einer eigenen Haushaltslinie für das Euro-Währungsgebiet im Rahmen des EU-Haushalts vorzulegen;
11. betont, dass es trotz der Notwendigkeit ausreichender Finanzmittel für die EU wichtig ist, die steuerliche Belastung der Bürger nicht zu erhöhen;
12. nimmt das von der Kommission am 6. Dezember 2017 vorgelegte WWU-Paket zur Kenntnis, in dem Vorschläge skizziert werden, die die Schaffung des Amtes eines „Europäischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen“, die Umwandlung des Europäischen Stabilitätsmechanismus in einen Europäischen Währungsfonds und die Schaffung neuer Haushaltsinstrumente für ein stabiles Euro-Währungsgebiet innerhalb des Unionsrahmens betreffen;
13. vertritt die Auffassung, dass es, damit das Euro-Währungsgebiet Vorteile für alle Bürger erbringt, sinnvoll sein könnte, eine Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet mit einer besonderen Haushaltslinie im EU-Haushaltsplan innerhalb des Unionsrahmens, jedoch über die Berechnungen der Obergrenzen für Verpflichtungen und Zahlungen im mehrjährigen Finanzrahmen hinaus und innerhalb des rechtlichen Rahmens der Verträge zu schaffen, dabei Überschneidungen mit den bestehenden Politiken und eine Fragmentierung des Haushaltsplans zu vermeiden; plädiert dafür, diese Haushaltskapazität mit den Mitteln und Instrumenten auszustatten, die es ihr ermöglichen, Aufgaben der makroökonomischen Stabilisierung wahrzunehmen; betont allerdings, dass die Mitgliedstaaten den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten müssen, auch dessen bestehende Flexibilitätsklauseln; erachtet es außerdem als unbedingt notwendig, Investitionen zu sichern, Arbeitslosigkeit und Unsicherheit vorzubeugen, Anreize für Strukturreformen zur Modernisierung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu bieten, wirtschaftliche und soziale Konvergenz herbeizuführen und das Finanzsystem in ganz Europa zu stärken;
14. vertritt die Auffassung, dass, wie von der Hochrangigen Gruppe empfohlen, eine Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet teilweise aus Eigenmitteln finanziert werden könnte, die im Euro-Währungsgebiet einfacher eingeführt werden können, z. B. in Form eines Anteils an Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer; betont allerdings, dass eine Verknüpfung zwischen spezifischen Arten von Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan vermieden werden sollte;
15. ist der Ansicht, dass eine klare Verbindung zwischen Haushaltsausgaben und strategischen Zielen geschaffen werden sollte, um die demokratische Legitimität der auf europäischer Ebene vereinbarten Maßnahmen sicherzustellen; ist der Ansicht, dass die EU-Eigenmittel, um die öffentliche Unterstützung für sie zu erhöhen, eine klare EU-Mehrwert-Komponente aufweisen sollten;
16. vertritt die Auffassung, dass Demokratie, Transparenz und eine klare Verknüpfung von Beschlussfassung, Rechenschaftspflicht und Haftung die Legitimität der öffentlichen Politik auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene untermauern, insbesondere im Fall der Haushalts- und Fiskalpolitik; nimmt den Vorschlag des Kommissionspräsidenten zur Kenntnis, innerhalb der Kommission das Amt eines „Europäischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen“ zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass dies die demokratische Rechenschaftspflicht in Bezug auf die wirtschaftspolitische Steuerung in der EU, insbesondere gegenüber dem Europäischen Parlament, verbessern könnte;
17. vertritt die Auffassung, dass der Beschluss des Rates über die Eigenmittel unter stärkerer Einbeziehung des Europäischen Parlaments gefasst werden sollte.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.1.2018 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 13 3 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Gerolf Annemans, Burkhard Balz, Hugues Bayet, Pervenche Berès, Udo Bullmann, David Coburn, Esther de Lange, Markus Ferber, Jonás Fernández, Sven Giegold, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Danuta Maria Hübner, Cătălin Sorin Ivan, Barbara Kappel, Wajid Khan, Wolf Klinz, Philippe Lamberts, Werner Langen, Sander Loones, Bernd Lucke, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Fulvio Martusciello, Bernard Monot, Caroline Nagtegaal, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg, Dimitrios Papadimoulis, Sirpa Pietikäinen, Dariusz Rosati, Pirkko Ruohonen-Lerner, Anne Sander, Martin Schirdewan, Molly Scott Cato, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Kay Swinburne, Ramon Tremosa i Balcells, Ernest Urtasun, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Jakob von Weizsäcker |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Enrique Calvet Chambon, Matt Carthy, Mady Delvaux, Herbert Dorfmann, Ramón Jáuregui Atondo, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Luigi Morgano, Lieve Wierinck |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Edward Czesak, Manolis Kefalogiannis, Rainer Wieland |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
39 |
+ |
|
ALDE |
Enrique Calvet Chambon, Ramon Tremosa i Balcells, Lieve Wierinck |
|
PPE |
Burkhard Balz, Herbert Dorfmann, Markus Ferber, Brian Hayes, Danuta Maria Hübner, Manolis Kefalogiannis, Esther de Lange, Werner Langen, Verónica Lope Fontagné, Ivana Maletić, Thomas Mann, Fulvio Martusciello, Luděk Niedermayer, Sirpa Pietikäinen, Dariusz Rosati, Anne Sander, Tom Vandenkendelaere, Rainer Wieland |
|
S&D |
Hugues Bayet, Pervenche Berès, Udo Bullmann, Mady Delvaux, Jonás Fernández, Roberto Gualtieri, Cătălin Sorin Ivan, Ramón Jáuregui Atondo, Wajid Khan, Olle Ludvigsson, Luigi Morgano, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Jakob von Weizsäcker |
|
VERTS/ALE |
Sven Giegold, Philippe Lamberts, Molly Scott Cato, Ernest Urtasun |
|
13 |
- |
|
ALDE |
Caroline Nagtegaal |
|
ECR |
Edward Czesak, Sander Loones, Bernd Lucke, Stanisław Ożóg, Pirkko Ruohonen-Lerner, Kay Swinburne |
|
EFDD |
David Coburn, Marco Valli |
|
ENF |
Gerolf Annemans, Bernard Monot |
|
GUE/NGL |
Matt Carthy, Martin Schirdewan |
|
3 |
0 |
|
ALDE |
Wolf Klinz |
|
ENF |
Barbara Kappel |
|
GUE/NGL |
Dimitrios Papadimoulis |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (12.12.2017)
für den Haushaltsausschuss
zur Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union
(2017/2053(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Ivo Belet
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass im Zeitraum 2020–2030 erhebliche zusätzliche Investitionen erforderlich sind, um den Übergang zu einer nachhaltigen CO2-armen Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, die gemeinsam vereinbarten Ziele der Energieunion zu erfüllen und den Verpflichtungen gemäß dem Pariser Übereinkommen nachzukommen;
2. ist davon überzeugt, dass zur Erzielung greifbarer Fortschritte bei diesen wichtigen EU-Strategien und zur Verringerung der Nettoemissionen bis Mitte des Jahrhunderts auf null eine durchgängige Berücksichtigung der Klimaschutzbelange und eine gründliche Reform des EU-Haushalts unerlässlich sind; weist darauf hin, dass in Artikel 2 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris das Erfordernis hervorgehoben wird, die Finanzströme auf das Streben nach niedrigeren Treibhausgasemissionen und nach einer gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung abzustimmen;
3. ist der Auffassung, dass sich eine Reform des EU-Haushalts an den Grundsätzen der Subsidiarität, der Solidarität und der Nachhaltigkeit orientieren sollte, um einen effizienteren EU-Haushalt auf der Grundlage einer Kombination aus neuen und bestehenden Eigenmitteln zu erreichen, mit denen direkt und transparent zu Investitionen in Projekte mit einem klaren europäischen Mehrwert für Bürger, Unternehmen und Umwelt beigetragen wird;
4. erinnert daran, dass die Einführung neuer Eigenmittel oder anderer Arten von EU-Einnahmen den EU-Haushalt unabhängiger von den auf dem BNE basierenden Beiträgen der Mitgliedstaaten machen und zu einer Verringerung dieser Beiträge führen sollte;
5. ist der Auffassung, dass die Eigenmittel auf der Grundlage einer Elektrizitätssteuer mit dem Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU EHS) überschneiden und Bedenken hinsichtlich der Stabilität der Investitionsbedingungen und der finanziellen Belastung der Haushalte aufwerfen würden;
6. stellt fest, dass die GD Umwelt mit 284 Mio. EUR im Zeitraum 2014–2017 an zweiter Stelle steht, was die Verhängung von Bußgeldern für Verstöße gegen die EU-Rechtsvorschriften betrifft; fordert, dass die Einnahmen, die sich unmittelbar aus den EU-Umweltvorschriften und ihrer Durchsetzung ergeben, als „sonstige Einnahmen“ in den EU-Haushalt fließen und für Investitionen in Projekte bestimmt werden, die den höchsten europäischen Mehrwert im Bereich Umwelt erbringen, weist jedoch darauf hin, dass die Einnahmen aus Geldbußen keine stabile Einkommensquelle für den EU-Haushalt darstellen;
7. fordert, dass ein Teil der Versteigerungseinnahmen im Rahmen des EHS ab Phase 4 (2021) für konkrete, nachhaltige und klimaneutrale EU-Projekte wie die größtmögliche Nutzung der bestehenden und erforderlichenfalls die Entwicklung neuer grenzüberschreitender Energieinfrastrukturen (etwa zur Erleichterung der Integration erneuerbarer Energieträger), Energiespeicherung und Investitionen in bahnbrechende Innovationen in der Industrie verwendet wird, um zu einem gerechten Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft beizutragen; fordert die Kommission auf, weiter zu untersuchen, wie bestehende und künftige EU-Mittel und -Programme genutzt werden könnten, um in kohle- und kohlenstoffintensiven Regionen einen gerechten Übergang zu unterstützen; stellt fest, dass die Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten voraussichtlich ab Phase 4 steigen werden;
8. spricht sich dafür aus, zu prüfen, ob mit den Einnahmen aus gemeinsam vereinbarten nationalen Regelungen für Straßenbenutzungsgebühren auf der Grundlage von Entfernung, Fahrzeit und Verkehrsemissionen zur Finanzierung von EU-Projekten beigetragen werden kann, mit denen die Entwicklung einer emissionsfreien und -armen Mobilität gefördert wird, einschließlich Anreizen für emissionsfreie und -arme Fahrzeuge, emissionsarme alternative Energiequellen für den Verkehr und nachhaltige multimodale Verkehrsmittel, insbesondere Hochgeschwindigkeitseisenbahnstrecken und emissionsarme Binnenschifffahrt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Gestaltung von Regelungen für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren die besondere Situation abgelegener und ländlicher Gebiete, die beispielsweise durch große Entfernungen und fehlende öffentliche Verkehrsmittel gekennzeichnet sind, zu berücksichtigen;
9. ist der Auffassung, dass zusätzliche Einnahmen aus emissionsabhängigen Beiträgen des Luftverkehrs innerhalb der EU insbesondere dazu genutzt werden sollten, die Forschung und Investitionen in CO2-arme Flugzeuge in der EU zu verstärken und die effiziente Nutzung des Luftraums weiter zu verbessern;
10. ist der Auffassung, dass in Ermangelung einheitlicher internationaler Regelungen zur Besteuerung von Kerosin eine Abgabe basierend auf der CO2-Intensität von Flügen in Erwägung gezogen werden sollte;
11. ist der Ansicht, dass Einnahmen aus künftig möglicherweise bestehenden emissionsabhängigen Schifffahrtsentgelten in den europäischen Schifffahrtssektor reinvestiert werden sollten, indem Mittel für die Erforschung und Entwicklung sauberer Technologien und umweltfreundlicher Schiffe bereitgestellt werden;
12. ist der Auffassung, dass die Einnahmen aus dem Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS) für Drittstaatsangehörige dazu verwendet werden sollten, in Forschung und Entwicklung im Bereich des sauberen und emissionsarmen Luftverkehrs zu investieren, die effiziente Nutzung des Luftraums weiter zu verbessern und die Mittel für die Europäische Grenz- und Küstenwache aufzustocken;
13. spricht sich dafür aus, die mögliche Einführung einer Eigenmittelquelle zu prüfen, die den Kohlenstoffgehalt der im Binnenmarkt verkauften Verbrauchsgüter, einschließlich in den Binnenmarkt eingeführter Güter, widerspiegelt, wie z. B. ein CO2-Grenzabgabensystem oder eine CO2-Abgabe, die schrittweise einen Teil der derzeitigen auf der Mehrwertsteuer basierenden Eigenmittel ersetzen würde.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
7.12.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
37 7 1 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marco Affronte, Zoltán Balczó, Ivo Belet, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Miriam Dalli, Angélique Delahaye, Stefan Eck, Bas Eickhout, Karl-Heinz Florenz, Gerben-Jan Gerbrandy, Arne Gericke, Jens Gieseke, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Jytte Guteland, Karin Kadenbach, Urszula Krupa, Peter Liese, Norbert Lins, Susanne Melior, Rory Palmer, Piernicola Pedicini, Pavel Poc, John Procter, Julia Reid, Annie Schreijer-Pierik, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Jørn Dohrmann, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Martin Häusling, Krzysztof Hetman, Merja Kyllönen, Gesine Meissner, Nuno Melo, Ulrike Müller, Gabriele Preuß, Bart Staes, Claude Turmes |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Norbert Erdős, Sven Schulze |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
37 |
+ |
|
ALDE |
Gerben-Jan Gerbrandy, Gesine Meissner, Ulrike Müller |
|
EFDD: |
Piernicola Pedicini |
|
GUE/NGL: |
Stefan Eck, Merja Kyllönen |
|
NI: |
Zoltán Balczó |
|
PPE: |
Ivo Belet, Angélique Delahaye, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Karl-Heinz Florenz, Jens Gieseke, Françoise Grossetête, Krzysztof Hetman, Peter Liese, Norbert Lins, Nuno Melo, Annie Schreijer-Pierik, Sven Schulze |
|
S&D: |
Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Miriam Dalli, Jytte Guteland, Karin Kadenbach, Susanne Melior, Rory Palmer, Pavel Poc, Gabriele Preuß, Damiano Zoffoli |
|
VERTS/ALE: |
Marco Affronte, Bas Eickhout, Martin Häusling, Bart Staes, Claude Turmes |
|
7 |
- |
|
ECR: |
Jørn Dohrmann, Arne Gericke, Urszula Krupa, John Procter, Jadwiga Wiśniewska |
|
EFDD: |
Julia Reid |
|
ENF: |
Sylvie Goddyn |
|
1 |
0 |
|
GUE/NGL: |
Luke Ming Flanagan |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (24.1.2018)
für den Haushaltsausschuss
zur Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union
(2017/2053(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Nicola Caputo
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. fordert eine tiefgreifende Reform des Eigenmittelsystems ohne Erhöhung der steuerlichen Belastung der europäischen Steuerzahler, einschließlich konkreter Prioritäten und neuer Eigenmittel, die den Anteil der Beiträge auf der Basis des BNE, die 2016 65,4 % der Einnahmen der Union ausmachten, verringern könnten; weist darauf hin, dass, obwohl die Einnahmen der EU mehrheitlich noch aus nationalen BNE- und MwSt.-Beiträgen stammen, diese nicht als echte Eigenmittel gelten; betont, dass die EU eine stabile Eigenmittelform benötigt, und weist daher darauf hin, dass beispielsweise Strafzölle als Einnahme nicht vorhersehbar sind und sich demzufolge nicht als planbare Einnahmequelle eignen; fordert ferner eine schrittweise Einstellung aller wie immer gearteten Rabatte; betont, dass das gegenwärtige System komplexe und undurchsichtige Korrekturmechanismen umfasst, die dazu beitragen, dass jährlich ausreichende Mittel für Zahlungen fehlen;
2. weist darauf hin, dass der Bericht der Hochrangigen Gruppe zu den Eigenmitteln neue Vorschläge enthielt, einschließlich einer Reform der MwSt.-Eigenmittel und des EU-Emissionshandelssystems, einer CO2-Steuer, einer Verkehrs- bzw. Strombesteuerung und Einnahmen aus dem digitalen Binnenmarkt; betont, dass die Einführung neuer Eigenmittel die Politikkohärenz zwischen Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushaltsplans verbessern könnte; betont, dass trotz dieser Vorschläge die Beiträge der Mitgliedstaaten weiterhin als wesentliche Eigenmittelquelle bestehen bleiben müssen, indem das Eigenmittelsystem der EU vereinfacht, seine Transparenz und Ausgewogenheit verbessert und für seine demokratische Rechenschaftspflicht gesorgt wird und Einnahmen klug verausgabt werden;
3. legt allen Parteien nahe, aus dem Bericht der Hochrangigen Gruppe zweckdienliche Schlüsse zu ziehen und zu prüfen, ob die Umsetzung der Empfehlungen dazu beitragen würde, den Unionshaushalt transparenter, stabiler, einfacher, kohärenter, gerechter und vorhersehbarer zu machen, wobei das Subsidiaritätsprinzip geachtet und der Schwerpunkt besonders auf Solidarität und Umverteilung zwischen reicheren und ärmeren Ländern liegen sollte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das derzeitige Eigenmittelsystem sehr komplex ist, was wiederum dazu führt, dass es an Transparenz mangelt, und dass dieser Mangel im Wege gemeinsamer Bemühungen der EU-Organe und der Mitgliedstaaten behoben werden muss;
4. weist darauf hin, dass diese neuen Arten von Eigenmitteln wichtig sind, um neue Aufgaben der Union in Bereichen wie Migration, dem Klimaschutzabkommen von Paris und innere Sicherheit und Verteidigung zu finanzieren und die erwarteten Einnahmeverluste im Umfang von 9 bis 12 Mrd. EUR jährlich auszugleichen, die aus dem Brexit resultieren könnten; weist ferner darauf hin, dass diese neuen Eigenmittel im Interesse der Wahrung des europäischen Mehrwerts des EU-Haushalts benötigt werden, um die angemessene Finanzierung sowohl der traditionellen Politikbereiche der EU als auch der neuen Prioritäten, die sich die EU setzt, zu erleichtern und mögliche Ausgabenkürzungen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu vermeiden, die im „Reflexionspapier zur Zukunft der EU-Finanzen“ der Kommission dargelegt werden;
5. betont, dass Agrarzölle sowohl ein Politikinstrument als auch ein Finanzierungsinstrument für die GAP sind und dass Freihandelsabkommen einen Rückgang der Zolleinkünfte bewirken werden; stellt fest, dass im Bericht der Hochrangigen Gruppe empfohlen wird, sie im Rahmen des Haushaltsplans für die GAP auch künftig beizubehalten, da sie einfache, effiziente und echte Eigenmittel für die Union seien; stellt fest, dass der Anteil der traditionellen Eigenmittel mit den Jahren stetig gesunken ist, da die Senkungen der durchschnittlichen Sätze nicht ausreichend durch Steigerungen des Handelsvolumens ausgeglichen wurden;
6. betont, dass zusätzliche Einkünfte, darunter Geldbußen für Wettbewerbsverstöße und höhere als erwartete Zölle, nicht zu zusätzlichen Ausgabemöglichkeiten, sondern zu niedrigeren Beiträgen auf der Basis des BNE führen;
7. weist darauf hin, dass reformierte MwSt.-Eigenmittel (anstelle der bestehenden), Eigenmittel auf der Grundlage der Körperschaftsteuer, eine Finanztransaktionssteuer oder andere Steuern auf Finanztätigkeiten den Vorteil hätten, die Funktionsweise des Binnenmarktes zu verbessern;
8. betont den Mehrwert der GAP bei der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit im Agrarsektor und bei der Stärkung der langfristigen Ernährungs- und Umweltsicherheit in der Union und Garantien für stabile Lebensmittelpreise durch stabilere landwirtschaftliche Einkommen und nachhaltige Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die in ländliche Gemeinschaften und Betriebe investieren und dadurch die Landflucht eindämmen und das Potenzial des ländlichen Raums ausschöpfen; räumt ein, dass die GAP reformiert werden muss, um gegenüber nicht in der Landwirtschaft tätigen Bürgern an Glaubwürdigkeit zu gewinnen und Argumente für eine andauernde Unterstützung zu liefern, indem umweltverträglichere öffentliche Güter geliefert und eine ausgewogenere Verteilung der Zahlungen zwischen und in den Mitgliedstaaten sichergestellt werden; hebt schließlich hervor, dass der Beitrag der Agrarzölle zu den EU-Finanzen gewahrt werden muss;
9. weist darauf hin, dass die GAP in erster Linie täglich ca. 500 Mio. europäische Bürger mit qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Lebensmitteln versorgt; weist ferner darauf hin, dass dies jeden EU-Bürger im Durchschnitt 32 Cent am Tag als Beitrag für sichere, gesunde Nahrungsmittel und eine vielfältige Agrarlandschaft kostet; betont, dass die GAP als einzige vollvergemeinschaftete Politik den höchsten europäischen Mehrwert erbringt und dass eine national finanzierte Agrarpolitik wesentlich teurer wäre;
10. betont, dass eine indirekte Einnahmenverbesserung auch durch eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik realisiert werden kann;
11. fordert, dass die Mittel, die über den Mechanismus für die Haushaltsdisziplin im Agrarsektor zugewiesen wurden und nicht verwendet worden sind, im nächsten Haushaltsjahr in vollem Umfang als Direktzahlungen zur Verfügung gestellt werden;
12. ist der Auffassung, dass die GAP Wirkung entfaltet und dass ihre Legitimität als eines der wichtigsten Instrumente für Maßnahmen der EU gestärkt werden muss, wenn es um den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und insbesondere in der Landwirtschaft geht.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
23.1.2018 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 7 5 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Richard Ashworth, José Bové, Daniel Buda, Nicola Caputo, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Albert Deß, Jørn Dohrmann, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Edouard Ferrand, Luke Ming Flanagan, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Ivan Jakovčić, Jarosław Kalinowski, Zbigniew Kuźmiuk, Philippe Loiseau, Mairead McGuinness, Ulrike Müller, James Nicholson, Maria Noichl, Marijana Petir, Laurenţiu Rebega, Bronis Ropė, Ricardo Serrão Santos, Czesław Adam Siekierski, Tibor Szanyi, Marc Tarabella, Marco Zullo |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Franc Bogovič, Stefan Eck, Jens Gieseke, Maria Heubuch, Karin Kadenbach, Momchil Nekov, Sofia Ribeiro, Annie Schreijer-Pierik, Hannu Takkula, Tom Vandenkendelaere, Thomas Waitz |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Stanisław Ożóg |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
28 |
+ |
|
ALDE |
Ivan Jakovčić, Ulrike Müller, Hannu Takkula |
|
EFDD |
Marco Zullo |
|
ENF |
Rebega Laurentiu |
|
PPE |
Franc Bogovič, Daniel Buda, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Jens Gieseke, Esther Herranz García, Mairead McGuinness, Marijana Petir, Sofia Ribeiro, Annie Schreijer-Pierik, Czesław Adam Siekierski, Tom Vandenkendelaere |
|
S & D |
Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Nicola Caputo, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Karin Kadenbach, Maria Noichl, Ricardo Serrão Santos, Tibor Szanyi, Marc Tarabella |
|
7 |
- |
|
ECR |
Jørn Dohrmann, Zbigniew Kuźmiuk, James Nicholson, Stanisław Ożóg |
|
EFDD |
John Stuart Agnew |
|
GUE/NGL |
Stefan Eck, Luke Ming Flanagan |
|
5 |
0 |
|
ECR |
Richard Ashworth |
|
ENF |
Philippe Loiseau |
|
VERTS/ALE |
José Bové, Martin Häusling, Bronis Ropė |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (11.10.2017)
für den Haushaltsausschuss
zur Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union
(2017/2053(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Mercedes Bresso
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung einer umfassenden Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union; weist darauf hin, dass das derzeitige Eigenmittelsystem dem Geist der Verträge widerspricht, da in Artikel 310 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgeschrieben ist, dass die Union keine Rechtsakte erlässt, die erhebliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben könnten, ohne die Gewähr zu bieten, dass die mit diesen Rechtsakten verbundenen Ausgaben im Rahmen der Eigenmittel der Union finanziert werden können, und da in Artikel 311 AEUV vorgeschrieben ist, dass der Haushalt vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird; betont hingegen, dass die Einnahmen der EU in der Praxis mehrheitlich aus nationalen Beiträgen in Form eines Prozentsatzes des BNE (69,1 %) und der MwSt. (12,4 %) stammen, die nicht als echte Eigenmittel angesehen werden, da sie ein Nullsummenspiel zwischen den Mitgliedstaaten begründet haben;
2. betont, dass erhebliche Komplexität und mangelnde Transparenz für das derzeitige Eigenmittelsystem charakteristisch sind; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten daher auf, gegen diese Mängel effizient und konstruktiv vorzugehen;
3. ist der Ansicht, dass die Rolle des Parlaments im Verfahren für die Annahme der Eigenmittel verstärkt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass durch den Übergang von der einstimmigen Beschlussfassung zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit (QMV) und zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren für die Annahme der Eigenmittel Parlament und Rat bei der Beschlussfassung über die Einnahmen- und Ausgabenseite des EU-Haushaltsplans die gleichen Rechte erhielten;
4. hält es für sehr wichtig, die durch den Brexit gebotene Gelegenheit zu nutzen, und appelliert an die Mitgliedstaaten und die Kommission, das derzeitige System von Rabatten und Korrekturen, die nicht nur dem Geist der Verträge widersprechen, sondern außerdem erwiesenermaßen den Schwerpunkt der Diskussionen vom europäischen Mehrwert des EU-Haushalts auf den Saldo der Beiträge der Mitgliedstaaten verlagert haben, ohne die Ausstrahlungseffekte des EU-Haushalts zu berücksichtigen, grundlegend zu reformieren;
5. betont, dass der EU-Haushalt, wie von der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ empfohlen, mit einem System echter Eigenmittel ausgestattet werden sollte;
6. fordert die Kommission auf, Beratungen dahingehend aufzunehmen, wie aus unmittelbar durch EU-Maßnahmen generierten Mitteln Einnahmen für den EU-Haushalt werden könnten;
7. ist der Ansicht, dass jedwede Reform des Eigenmittelsystems auf den Grundsätzen Gerechtigkeit, Stabilität, Einheitlichkeit, Solidarität, Nachhaltigkeit, Subsidiarität und Verständlichkeit für die europäischen Bürger beruhen sollte; verweist auf die im Bericht Monti aufgelisteten und von der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ zugrundegelegten Prinzipien für eine Einschätzung möglicher neuer Eigenmittel und vertritt die Auffassung, dass sie nützlichen Leitlinien für Beratungen über Reformen entsprechen; unterstreicht darüber hinaus, wie wichtig es ist, ausreichende Einnahmen für den EU-Haushalt sicherzustellen, um die Politik der EU angemessen und glaubwürdig zu finanzieren, insbesondere nach dem Brexit;
8. vertritt die Auffassung, dass eine Reform auf der Einnahmenseite mit einer Reform auf der Ausgabenseite einhergehen sollte, um den europäischen Mehrwert der EU-Ausgaben zu steigern, indem eine sichtbare Verbindung zwischen den EU-Ausgaben und der Politik und den Prioritäten der EU sichergestellt und die Politik der EU in entscheidenden, ihrer Zuständigkeit unterliegenden Bereichen wie dem Binnenmarkt, dem Umwelt- und Klimaschutz, der Energieunion und der gemeinsamen Verteidigungspolitik, die ein hohes Potenzial für einen Mehrwert auf europäischer Ebene aufweisen, unterstützt und, wie im Bericht Monti[1] empfohlen, die wirtschaftliche und haushaltspolitische Heterogenität im Binnenmarkt verringert wird;
9. weist für die Durchführung künftiger Reformen darauf hin, wie wichtig es ist, die Einheit des EU-Haushalts zu wahren und die Nutzung von Programmen und Instrumenten zu begrenzen, die parallel zum europäischen Haushalt laufen, diese auf strikt begründete Fälle zu beschränken und einer ordnungsgemäßen Kontrolle zu unterziehen, wie von der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ empfohlen;
10. weist darauf hin, dass eingehende Beratungen über die Auswirkungen der von der Kommission im März 2017 eingeleiteten Debatte über die Zukunft Europas auf die Reform des Eigenmittelsystems notwendig sind; ist der Ansicht, dass alle von der Kommission im März 2017 vorgestellten fünf Szenarien für die Zukunft der EU zusätzliche Finanzmittel aus wirklichen Eigenmitteln erfordern würden, damit die Ziele gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union, die nun Bestandteil der neuen Prioritäten der Union sind, umgesetzt werden können; unterstreicht, wie wichtig es ist, die Einheit des Haushalts zu wahren und seine Komplexität zu verringern und nicht zu steigern, um die Kohärenz der EU-Politik sowohl nach innen als auch nach außen sicherzustellen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
11.10.2017 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
14 3 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mercedes Bresso, Richard Corbett, Pascal Durand, Danuta Maria Hübner, Diane James, Alain Lamassoure, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Markus Pieper, Paulo Rangel, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Claudia Țapardel, Kazimierz Michał Ujazdowski |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Ashley Fox, Enrique Guerrero Salom, Jérôme Lavrilleux, Jasenko Selimovic |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Tadeusz Zwiefka |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
14 |
+ |
|
ALDE |
Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jasenko Selimovic |
|
PPE |
Danuta Maria Hübner, Alain Lamassoure, Jérôme Lavrilleux, Paulo Rangel, György Schöpflin, Tadeusz Zwiefka |
|
S&D |
Mercedes Bresso, Richard Corbett, Enrique Guerrero Salom, Pedro Silva Pereira, Claudia Țapardel |
|
VERTS/ALE |
Pascal Durand |
|
3 |
- |
|
ECR |
Ashley Fox, Kazimierz Michał Ujazdowski |
|
NI |
Diane James |
|
0 |
0 |
|
|
|
|
Anm.: Markus Pieper (PPE) teilte mit, er habe ebenfalls für den Entwurf einer Stellungnahme gestimmt.
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] Endgültiger Bericht mit dem Titel „Künftige Finanzierung der EU“ und den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ vom Dezember 2016.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
22.2.2018 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
31 4 1 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, André Elissen, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Esteban González Pons, John Howarth, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Marco Zanni |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Xabier Benito Ziluaga, Jean-Paul Denanot, Janusz Lewandowski, Ivana Maletić, Stanisław Ożóg, Pavel Poc, Nils Torvalds, Helga Trüpel, Tomáš Zdechovský |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Anders Primdahl Vistisen |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
31 |
+ |
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ALDE |
Nedzhmi Ali, Gérard Deprez, Urmas Paet, Nils Torvalds |
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ECR |
Zbigniew Kuźmiuk, Stanisław Ożóg |
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PPE |
Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Esteban González Pons, Janusz Lewandowski, Ivana Maletić, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Inese Vaidere, Tomáš Zdechovský |
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S&D |
Jean-Paul Denanot, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, John Howarth, Vladimír Maňka, Pavel Poc, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Manuel dos Santos |
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VERTS/ALE |
Jordi Solé, Indrek Tarand, Helga Trüpel |
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4 |
- |
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ECR |
Anders Primdahl Vistisen |
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ENF |
André Elissen, Marco Zanni |
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NI |
Eleftherios Synadinos |
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1 |
0 |
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GUE/NGL |
Xabier Benito Ziluaga |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung