BERICHT über den nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020

28.2.2018 - (2017/2052(INI))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Jan Olbrycht, Isabelle Thomas


Verfahren : 2017/2052(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0048/2018
Eingereichte Texte :
A8-0048/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020

(2017/2052(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1] und die Verordnung (EU, Euratom) 2017/1123 des Rates vom 20. Juni 2017[2], mit der sie abgeändert wurde,

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags[4],

–  unter Hinweis auf das Reflexionspapier der Kommission vom 28. Juni 2017 über die Zukunft der EU-Finanzen (COM(2017)0358),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu dem Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen[5],

–  unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung 70/1 der Vereinten Nationen mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte[6],

–  unter Hinweis auf die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch das Europäische Parlament und den Rat am 4. Oktober 2016[7],

–  unter Hinweis auf den Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte mit dem Titel „Challenges facing civil society organisations working on human rights in the EU“ (Herausforderungen für zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Bereich der Menschenrechte in der EU tätig sind),

–  unter Hinweis auf die Initiativstellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch die EU,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses, die Stellungnahmen und des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses, den Standpunkt in Form von Änderungsanträgen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Fischerei, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0048/2018),

A.  in der Erwägung, dass der aktuelle mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2013 angenommen wurde und dass er, obwohl die Zuständigkeiten und Ziele der EU im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon und der Strategie Europa 2020 beständig ausgebaut werden, gegenüber dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum erstmals eine reale Kürzung sowohl der Mittel für Verpflichtungen als auch der Mittel für Zahlungen vorsah; in der Erwägung, dass die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen zudem sehr unterschiedlich hoch angesetzt wurden, was einer der Gründe war, aus denen es innerhalb der ersten beiden Jahre der Laufzeit des MFR zu einem Rückstand bei unbeglichenen Rechnungen kam; in der Erwägung, dass die späte Annahme des MFR und der damit zusammenhängenden Rechtsgrundlagen zu Verzögerungen bei seiner Umsetzung beigetragen haben, deren Auswirkungen bis heute spürbar sind und die zu einer Anhäufung von Auszahlungsanträgen am Ende der Laufzeit des aktuellen MFR führen könnten, die sodann auf den nächsten MFR übergehen würden; in der Erwägung, dass auf Betreiben des Parlaments neue Bestimmungen in den MFR aufgenommen wurden, damit dessen Gesamtobergrenzen bestmöglich ausgeschöpft werden und für Flexibilitätsmechanismen gesorgt ist;

B.  in der Erwägung, dass sich schon bald herausstellte, dass der MFR 2014–2020 dem tatsächlichen Bedarf und den politischen Ambitionen nicht gerecht wird, zumal ihm von Anfang an eine Reihe von Krisen und neuen Herausforderungen in den Bereichen Investitionen, soziale Ausgrenzung, Migration und Flüchtlinge, Jugendbeschäftigung, Sicherheit, Landwirtschaft, Umwelt und Klimawandel gegenüberstanden, die zum Zeitpunkt der Annahme des MFR nicht absehbar gewesen waren; in der Erwägung, dass daher bereits nach nur zwei Jahren der Umsetzung des aktuellen MFR dessen Grenzen erreicht waren, da die verfügbaren Spielräume ausgeschöpft und die Flexibilitätsbestimmungen und besonderen Instrumente erheblich in Anspruch genommen worden waren, die bestehenden Maßnahmen und Programme unter Druck geraten oder sogar eingegrenzt und Instrumente außerhalb des Haushaltsplans eingeführt worden waren, um ein Gegengewicht zu der unzureichenden Höhe und Flexibilität des EU-Haushalts zu schaffen;

C.  in der Erwägung, dass diese Mängel bereits zum Zeitpunkt der Ende 2016 eingeleiteten Halbzeitüberprüfung und Überarbeitung des MFR bekannt waren, und dass darauf – wie das Parlament in seiner Entschließung vom 6. Juli 2016 geltend machte – umgehend hätte reagiert werden müssen; in der Erwägung, dass es mit der vereinbarten Halbzeitüberprüfung zwar gelang, das Potenzial der bestehenden Flexibilitätsbestimmungen etwas auszubauen, dass die Obergrenzen des MFR jedoch nicht überarbeitet wurden;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission ihr Paket von Vorschlägen für den MFR nach 2020, einschließlich der künftigen Eigenmittel, im Mai 2018 vorlegen wird, obwohl die Vorschläge gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates bereits vor dem 1. Januar 2018 fällig gewesen wären; in der Erwägung, dass unmittelbar danach Entwürfe von Legislativvorschlägen für Finanzierungsprogramme und ‑instrumente folgen dürften;

1.  nimmt die vorliegende Entschließung an, um den Standpunkt des Parlaments zum MFR nach 2020 darzulegen – wobei den voraussichtlichen Prioritäten, dem Umfang, der Struktur, der Laufzeit, der Flexibilität und sonstigen bereichsübergreifenden Grundsätzen des MFR ein besonderes Augenmerk gilt – und um die konkreten haushaltspolitischen Leitlinien für die entsprechenden vom nächsten Finanzrahmen erfassten Maßnahmen der EU hervorzuheben; erwartet, dass die Kommission den Legislativvorschlag für den nächsten MFR zusammen mit einem Entwurf einer neuen interinstitutionellen Vereinbarung vorlegt, der den Standpunkten und Vorschlägen des Parlaments Rechnung trägt; hebt hervor, dass diese Entschließung auch als Grundlage für die Beteiligung des Parlaments an dem Verfahren zur Annahme des nächsten MFR dient;

2.  nimmt zugleich eine gesonderte Entschließung an, in der es im Einklang mit den Empfehlungen der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ seinen Standpunkt zur Reform des Eigenmittelsystems der EU darlegt; fordert die Kommission auf, den Standpunkt des Parlaments bei der Ausarbeitung der Legislativvorschläge zu den Eigenmitteln der EU zu berücksichtigen, die in ihrem Umfang ehrgeizig sein und zusammen mit den Vorschlägen für den MFR vorgelegt werden sollten; hebt hervor, dass die Ausgaben- und die Einnahmenseite des nächsten MFR in den anstehenden Verhandlungen als ein Paket behandelt werden, und dass ohne die entsprechenden Fortschritte bei den Eigenmitteln keine Einigung über den MFR erzielt werden wird;

I. Prioritäten und Herausforderungen des nächsten MFR

3.  würdigt die Gespräche über den nächsten MFR als eine Gelegenheit dafür, mit Hilfe eines der greifbarsten Instrumente der EU, ihres Haushalts, die Grundlage für ein stärkeres und nachhaltigeres Europa zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass der nächste MFR Teil einer umfassenderen Strategie für die Zukunft Europas und deren Gestaltung sein sollte und so gestaltet werden muss, dass sich die politischen Vorhaben und Prioritäten der EU in den Haushaltsmitteln wiederfinden;

4.  ist der Überzeugung, dass der nächste MFR auf den bewährten Maßnahmen und Prioritäten der EU aufbauen sollte, mit denen der Frieden, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter ebenso gefördert werden sollen wie das Gemeinwohl, ein langfristiges und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Forschung und Innovation, eine hochwertige Beschäftigung, die mit menschenwürdigen Arbeitsplätzen einhergeht, die Bekämpfung des Klimawandels, der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Bürgern; vertritt die Auffassung, dass diese Säulen Voraussetzung für einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion und die Stärkung der Rolle Europas in der Welt sind; ist der Überzeugung, dass sie für die künftigen Unterfangen Europas wichtiger sind denn je;

5.  ist der Auffassung, dass der nächste MFR es der EU ermöglichen sollte, Lösungen zu bieten und gestärkt aus den Krisen dieses Jahrzehnts – etwa der Wirtschafts- und Finanzkrise, der Jugendarbeitslosigkeit, der anhaltenden Armut und sozialen Ausgrenzung, dem Phänomen der Migration und der Flüchtlinge, dem Klimawandel und dem Auftreten von Naturkatastrophen, der Zerstörung der Umwelt und dem Verlust der biologischen Vielfalt, dem Terrorismus und der Instabilität, um nur einige zu nennen – hervorzugehen; hebt hervor, dass durch diese weltweiten, grenzüberschreitenden Herausforderungen, die Folgen für die einzelnen Länder haben, deutlich wird, wie eng unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften miteinander verflochten sind, und dass daher gemeinsame Maßnahmen ergriffen werden müssen;

6.  weist darauf hin, dass die EU ihrer Verpflichtung nachkommen muss, bei der Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung voranzugehen, die einem weltweiten Fahrplan für nachhaltigere, gerechtere und wohlhabendere Gesellschaften innerhalb der von unserem Planeten gesetzten Grenzen gleichkommen; hebt hervor, dass der nächste MFR an die Ziele für nachhaltige Entwicklung angeglichen werden muss; begrüßt die Zusage der Kommission, die Ziele für nachhaltige Entwicklung bei allen Maßnahmen und Initiativen der EU zu berücksichtigen; erwartet von der EU, dass sie den ihr aus diesen Zielen erwachsenden Verpflichtungen nachkommt; hebt ferner hervor, dass die Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte und die Verpflichtung der EU und der Mitgliedstaaten, ein sozialeres Europa zu schaffen, durch angemessene finanzielle Mittel unterstützt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass die Ausgaben für den Klimaschutz im Anschluss an das Übereinkommen von Paris gegenüber dem aktuellen MFR drastisch erhöht werden und möglichst bald, spätestens jedoch bis 2027, auf 30 % ansteigen sollten;

7.  betont, dass der nächste MFR der EU die Möglichkeit bietet, ihren inneren Zusammenhalt und ihre Fähigkeit unter Beweis zu stellen, auf politische Entwicklungen wie den Brexit, den Aufstieg populistischer und nationalistischer Bewegungen und darauf, dass weltweit neue führende Akteure auf den Plan treten, zu reagieren; hebt hervor, dass das Ausheben von Gräben und die Abschottung nach außen keine Antwort auf weltweite Probleme und die Sorgen der Bürger sind; ist der Ansicht, dass insbesondere durch die Brexit-Verhandlungen deutlich wird, dass die Vorteile einer EU-Mitgliedschaft wesentlich mehr Gewicht haben als der zum EU-Haushalt zu leistende Beitrag; fordert in diesem Zusammenhang, dass – wie im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie im Falle des Karfreitagsabkommens – der Rahmen der in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen uneingeschränkt geachtet wird;

8.  fordert daher, dass die bestehenden Maßnahmen, insbesondere die bewährten Maßnahmen der EU, die in den Verträgen verankert sind, nämlich die Gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik und die Kohäsionspolitik, weiterhin unterstützt werden, zumal sie den Bürgern der EU einen erkennbaren Nutzen bieten; weist jeden Versuch zurück, diese Politikbereiche zu renationalisieren, da dadurch weder die finanzielle Belastung für die Steuerzahler und Verbraucher verringert würde noch bessere Ergebnisse erzielt würden, sondern vielmehr das Wachstum, die Solidarität und das Funktionieren des Binnenmarkts geschwächt und die Ungleichheiten und Unterschiede zwischen den Regionen und Wirtschaftszweigen noch vergrößert würden; beabsichtigt, dafür Sorge zu tragen, dass im nächsten Programmplanungszeitraum der EU-27 Mittel in gleicher Höhe für diese Maßnahmen zugewiesen werden, deren Wirksamkeit verbessert wird und die entsprechenden Verfahren vereinfacht werden;

9.  ist der Überzeugung, dass Europa der jüngeren Generation und den zukunftsgerichteten Unternehmen, die die EU auf der internationalen Bühne erfolgreicher machen, Perspektiven bieten sollte; ist entschlossen, zwei seiner Vorzeigeprogramme, nämlich das Forschungsrahmenprogramm und Erasmus+, die mit ihren derzeitigen Mitteln der sehr hohen Nachfrage – auch von Seiten höchstqualifizierter Bewerber – nicht entsprechen können, deutlich auszubauen; setzt sich weiterhin dafür ein, dass für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen der Nachfolgeprogramme zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und zum Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) wesentlich mehr Mittel bereitgestellt werden; setzt sich ebenso für den Ausbau der Fazilität „Connecting Europe“ 2.0 ein;

10.  fordert die EU auf, ihrer Verantwortung in drei neuen Politikbereichen mit internen und externen Dimensionen nachzukommen, die im Laufe des aktuellen MFR zutage getreten sind, und zwar indem sie

–  eine umfassende Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik entwickelt, die dafür erforderlichen Mittel bereitstellt und sich der zugrundeliegenden Ursachen der Migration und der Vertreibung in Drittstaaten annimmt,

–  den Schutz der Außengrenzen verbessert und die Stabilität, insbesondere durch die Wahrung der Menschenrechte in Drittstaaten, sowie die Konfliktverhütung und die Entwicklungshilfe in Drittstaaten fördert,

–  den europäischen Bürgern eine gemeinsame innere Sicherheit bietet und die Forschung und die Kapazitäten im Bereich der Verteidigung bündelt, zugleich jedoch nachdrücklich darauf hinweist, dass Maßnahmen in diesen Bereichen nicht zulasten der Entwicklungspolitik der EU gehen sollten;

11.  hebt hervor, dass der künftige Finanzrahmen zwei neue Arten der finanziellen Unterstützung vorsehen dürfte, die auf der wirtschaftspolitischen Agenda der EU ganz weit oben stehen, nämlich die Fortführung der Instrumente zur Förderung von Investitionen, wie beispielsweise der Europäische Fonds für strategische Investitionen, und die Schaffung einer stabilisierenden Funktion für die Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, womöglich durch den vorgeschlagenen Europäischen Währungsfonds in Verbindung mit einer eigenen Konvergenzfazilität für die Mitgliedstaaten, die vor dem Beitritt zum Euro-Währungsgebiet stehen;

12.  unterstreicht, dass zunächst die spezifische Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet Teil des EU-Haushalts sein, unbeschadet der übrigen Programme des mehrjährigen Finanzrahmens über dessen derzeitige Obergrenzen hinausgehen und vom Euro-Währungsgebiet und weiteren teilnehmenden Mitgliedern über eine Einnahmequelle finanziert werden sollte, die zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten zu vereinbaren und als zweckgebundene Einnahme und Garantie zu betrachten ist; vertritt die Auffassung, dass, wie im Monti-Bericht über die künftige Finanzierung der EU empfohlen, die Fiskalkapazität, sobald sie in einem stabilen Zustand ist, über echt Eigenmittel finanziert werden könnte;

13.  beharrt darauf, dass zusätzliche politische Prioritäten ungeachtet dessen, ob sie zum Zeitpunkt der Annahme eines neuen MFR oder im Zuge seiner Durchführung zutage treten, an zusätzliche Finanzmittel gebunden sein sollten, und betont, dass ein neu anfallender Bedarf nicht auf Kosten bestehender Maßnahmen und Programme gedeckt werden sollte; erwartet darüber hinaus, dass ausreichende Flexibilitätsbestimmungen auf den Weg gebracht werden, sodass etwaige unvorhergesehene Umstände, die während der Laufzeit des MFR eintreten, berücksichtigt werden können;

14.  ist der Überzeugung, dass ein stärkeres und ehrgeizigeres Europa nur im Wege einer Erhöhung der finanziellen Mitteln erreicht werden kann; fordert im Lichte der oben genannten Herausforderungen und Prioritäten und unter Berücksichtigung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU, dass der EU-Haushalt deutlich angehoben wird; geht davon aus, dass die erforderlichen Ausgabenobergrenzen des MFR ungeachtet der Instrumente, die über die Obergrenzen hinausgehen, bei 1,3 % des BNE der EU-27 liegen werden;

15.  ist der Überzeugung, dass – sollte sich der Rat nicht bereit erklären, die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt deutlich zu erhöhen – die Einführung neuer echter EU-Eigenmittel nach wie vor der einzig gangbare Weg für eine angemessene Finanzierung des nächsten MFR ist;

II. Bereichsübergreifende Aspekte

Grundsätze des EU-Haushalts und Haushaltswahrheit

16.  weist erneut auf die Haushaltsgrundsätze der Einheit, der Haushaltswahrheit, der Jährlichkeit, des Haushaltsausgleichs, der Gesamtdeckung, der Spezialität, der Zusätzlichkeit, der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der Transparenz hin, die bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der EU einzuhalten sind;

17.  bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass für die politischen Ziele der EU die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden müssen, und weist erneut darauf hin, dass sich die Union gemäß Artikel 311 AEUV mit den erforderlichen Mitteln ausstattet, um ihre Ziele erreichen und ihre Politik durchführen zu können;

18.  hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die politischen Entscheidungen und Initiativen des Europäischen Rates nur dann vollständig umgesetzt werden können, wenn die dafür erforderlichen Mittel bereitstehen, und unterstreicht, dass alles andere die Glaubwürdigkeit des EU-Haushalts und das Vertrauen der Bürger untergraben würde;

19.  ist der Überzeugung, dass der MFR ein ausgezeichnetes Instrument für die langfristige Planung der EU-Ausgaben ist und sich vorzüglich dafür eignet, die öffentlichen Investitionen in den Mitgliedstaaten konstant zu halten, da mit ihm die politischen Prioritäten der EU in konkrete Investitionen umgesetzt werden; bedauert jedoch das Fehlen einer gemeinsam vereinbarten langfristigen Strategie im Vorfeld der Annahme des nächsten MFR; weist darüber hinaus erneut darauf hin, dass es sich beim EU-Haushalt in erster Linie um einen Investitionshaushalt handelt, der als ergänzende Finanzierungsquelle für auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergriffene Maßnahmen dient;

Laufzeit

20.  vertritt die Auffassung, dass mit dem Beschluss über die Laufzeit des MFR zwei widersprüchliche Anforderungen miteinander in Einklang gebracht werden sollten, die darin bestehen, dass einerseits einzelne Politikbereiche der EU – insbesondere jene mit geteilter Mittelverwaltung wie die Landwirtschafts- und Kohäsionspolitik – nicht der Stabilität und Planungssicherheit entbehren können, die mit Zusagen für mindestens sieben Jahre einhergehen, und andererseits die demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht erforderlich sind, die sich aus einer Angleichung aller Finanzrahmen an den Fünfjahreszyklus der Politik des Europäischen Parlaments und der Kommission ergeben;

21.  hebt hervor, dass es aus politischer Sicht geboten ist, jedem neu gewählten Parlament die Möglichkeit einzuräumen, den MFR während seiner Wahlperiode maßgeblich zu beeinflussen, und zwar sowohl was die Beträge als auch was die politischen Prioritäten anbelangt; betont, dass den EU-Bürgern mit der Wahl zum Europäischen Parlament die Gelegenheit geboten wird, ihren Standpunkt zu den haushaltspolitischen Prioritäten der EU unmittelbar zum Ausdruck zu bringen, was sich in einer Anpassung des Finanzrahmens nach der Wahl niederschlagen sollte; hält es daher für geboten, dass die Kommission während jedes Politikzyklus einen Vorschlag für die Aufstellung des nächsten MFR oder für eine verbindliche Halbzeitrevision des jeweils laufenden MFR vorlegt, über den das Parlament und der Rat abstimmen müssen;

22.  hebt hervor, dass die Laufzeit des MFR allmählich auf 5+5 Jahre angehoben und eine verbindliche Halbzeitrevision vorgeschrieben werden sollte; fordert die Kommission auf, einen klaren Vorschlag auszuarbeiten, in dem die Verfahren für die konkrete Umsetzung eines Finanzrahmens mit einer Laufzeit von 5+5 Jahren dargelegt werden; ist der Überzeugung, dass ein MFR mit einer einmaligen Laufzeit von fünf Jahren nicht in Betracht kommt, da dadurch die Anforderungen für die Programmplanung und die Durchführung in mehreren Politikbereichen der EU erheblich beeinträchtigt würden;

23.  räumt jedoch ein, dass es aufgrund des Umstands, dass die nächste Wahl zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2019 stattfindet und die Laufzeit des aktuellen MFR erst im Dezember 2020 endet, nicht möglich ist, die Laufzeit von 5+5 Jahren umgehend einzuführen, da damit keine zufriedenstellende Angleichung der einzelnen Zyklen erreicht würde; ist daher der Ansicht, dass ein letztes Mal eine Übergangslösung angewandt werden sollte, die vorsieht, dass der nächste MFR für einen Zeitraum von sieben Jahren (2021–2027) aufgestellt wird und eine verbindliche Halbzeitrevision umfasst;

Halbzeitrevision

24.  ist der Überzeugung, dass eine rechtlich bindende und verpflichtende Halbzeitüberprüfung und ‑revision des MFR, wie sie in der neuen MFR-Verordnung festgeschrieben ist, beibehalten werden muss; weist erneut darauf hin, dass mit der Halbzeitrevision 2016 zum ersten Mal in der Geschichte eine tatsächliche Überarbeitung der MFR-Verordnung vorgenommen wurde, und dass sie sowohl der Rat als auch das Parlament begrüßten, insbesondere da damit die Flexibilitätsbestimmungen des MFR gestärkt wurden;

25.  vertritt die Auffassung, dass die Halbzeitrevision des MFR 2021–2027 rechtzeitig vorgeschlagen und beschlossen werden sollte, damit das nächste Parlament und die nächste Kommission den Finanzrahmen entsprechend anpassen können; hebt hervor, dass das Parlament in jede Revision des MFR eingebunden werden sollte, und dass seine Vorrechte als gleichberechtigter Teil der Haushaltsbehörde gewahrt werden sollten; betont ferner, dass im Zuge jeder wirklichen Revision auch eine Revision der Obergrenzen des jeweiligen MFR vorgenommen werden muss, wenn festgestellt wird, dass diese für die verbleibende Laufzeit nicht angemessen sind;

Flexibilität

26.  hebt hervor, dass die Haushaltsbehörde während der Laufzeit des aktuellen MFR eine umfassende Inanspruchnahme der in der MFR-Verordnung enthaltenen Flexibilitätsmechanismen und besonderen Instrumente genehmigt hat, damit die für die Bewältigung ernster Krisen oder für die Finanzierung neuer politischer Prioritäten benötigten zusätzlichen Mittel gesichert sind;

27.  ist daher der Ansicht, dass die Flexibilitätsbestimmungen des aktuellen MFR ihren Dienst getan haben, und dass mit ihnen Lösungen für die Mobilisierung der üppigen Finanzmittel geboten wurden, die insbesondere benötigt wurden, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration und den Flüchtlingen sowie die Investitionslücke in Angriff zu nehmen; weist erneut darauf hin, dass mehrere dieser Bestimmungen aus der Feder des Parlaments stammen, das diese im Zuge der Verhandlungen über den aktuellen MFR vehement verteidigte;

28.  vertritt die Auffassung, dass diese Bestimmungen nach wie vor weiter gestärkt werden müssen, um neue Herausforderungen, unvorhergesehene Ereignisse und die neu entstehenden politischen Prioritäten, die sich bei der Umsetzung eines langfristigen Plans wie des MFR herauskristallisieren, besser bewältigen zu können; fordert für den nächsten MFR größere Flexibilität, damit die Gesamtobergrenzen des MFR für Mittel für Verpflichtungen und für Mittel für Zahlungen bestmöglich ausgeschöpft werden können;

Flexibilitätsmechanismen des MFR

29.  ist der Ansicht, dass die Obergrenzen des nächsten MFR so hoch angesetzt werden sollten, dass nicht nur EU-Maßnahmen finanziert werden können, sondern in jeder Rubrik auch genug Spielraum für Mittel für Verpflichtungen vorhanden ist;

30.  ist der Überzeugung, dass sämtliche nicht ausgeschöpften Spielräume ohne Einschränkungen in künftige Haushaltsjahre übertragen und im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens für jeglichen als notwendig erachteten Zweck von der Haushaltsbehörde mobilisiert werden können sollten; fordert daher, dass die Gesamtobergrenze für Mittel für Verpflichtungen beibehalten wird, allerdings ohne Einschränkungen des Anwendungsbereichs und ohne zeitliche Begrenzung;

31.  weist erneut darauf hin, dass mit dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen ausschließlich die nicht ausgeschöpften Spielräume bis zum Jahr N-1 in Anspruch genommen werden können, sobald diese vor der Vorlage des Haushaltsentwurfs durch die technische Anpassung bestätigt wurden; vertritt allerdings die Auffassung, dass unbedingt Möglichkeiten gefunden werden müssen, auch die im Jahr N nicht ausgeschöpften Spielräume zu mobilisieren, damit zusätzlicher Bedarf, der womöglich in diesem Jahr anfällt, nach wie vor gedeckt werden kann;

32.  ist der festen Überzeugung, dass die von der Haushaltsbehörde genehmigten Mittel für Verpflichtungen für ihren ursprünglichen Zweck genutzt und alle denkbaren Bemühungen unternommen werden sollten, um sicherzustellen, dass dies in allen Politikbereichen der Fall ist; fordert insbesondere die Kommission auf, weiterhin tatkräftig darauf hinzuwirken; ist jedoch der Ansicht, dass Mittel, deren Bindung aufgehoben wurde, da die Maßnahmen, für die sie vorgesehen waren, nicht oder nur zum Teil durchgeführt wurden, wieder im EU-Haushalt verfügbar gemacht und im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens von der Haushaltsbehörde mobilisiert werden sollten; vertritt die Auffassung, dass Mittel, deren Bindung aufgehoben wurde, direkt in den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen und nicht in ein besonderes Instrument oder eine Rücklage einfließen sollten;

33.  weist erneut darauf hin, dass Mittel, deren Bindung aufgehoben wurde, einmal Mittel für Verpflichtungen waren, die die Haushaltsbehörde bereits genehmigt hatte und die unter normalen Umständen zu entsprechenden Zahlungen geführt hätten, wenn die Maßnahmen, für deren Finanzierung sie vorgesehen waren, wie geplant durchgeführt worden wären; hebt daher hervor, dass die Wiederverwendung von Mitteln, deren Bindung aufgehoben wurde, im EU-Haushalt hinreichend gerechtfertigt ist, jedoch nicht als Möglichkeit dienen sollte, die in den sektorspezifischen Verordnungen festgeschriebenen einschlägigen Vorschriften für die Aufhebung von Mittelbindungen zu umgehen;

34.  weist darauf hin, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Spielräume für Mittel für Zahlungen durch den Gesamtspielraum für Mittel für Zahlungen innerhalb des gesamten MFR zur Gänze übertragen werden; spricht sich dagegen aus, dass, wie dies im aktuellen MFR der Fall ist, Einschränkungen und Obergrenzen bezüglich des Umfangs der Spielräume zur Anwendung kommen, die übertragen werden können, und weist erneut darauf hin, dass diese Spielräume nur dann mobilisiert werden können, wenn die Haushaltsbehörde beschließt, dies zu tun, und dass sie nur in dem von der Haushaltsbehörde beschlossenen Umfang mobilisiert werden können; hebt hervor, dass der Gesamtspielraum für Mittel für Zahlungen dazu beitragen könnte, etwaigen neuen Zahlungskrisen beizukommen;

35.  betont, dass es weiterhin möglich sein sollte, im Rahmen der MFR-Verordnung die Obergrenzen im Falle unvorhergesehener Umstände zu überarbeiten, sollte der Finanzierungsbedarf so hoch sein, dass die verfügbaren Spielräume und besonderen Instrumente ausgeschöpft oder überschritten würden; fordert, dass in der MFR-Verordnung ein vereinfachtes Verfahren für eine gezielte Überarbeitung unterhalb einer vereinbarten Schwelle vorgesehen wird;

36.  plädiert dafür, dass es weiterhin möglich sein sollte, die Finanzierung eines EU-Programms vorzuziehen oder zurückzustellen, damit antizyklische Maßnahmen, die dem Gang der tatsächlichen Umsetzung entsprechen, ergriffen und größeren Krisen wirkungsvolle Abhilfemaßnahmen entgegengesetzt werden können; fordert ferner, die derzeit in Ziffer 17 der Interinstitutionellen Vereinbarung festgeschriebene legislative Flexibilität – in deren Rahmen die ursprüngliche Gesamtmittelausstattung von Programmen, die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen wurden, um bis zu 10 % erhöht oder gekürzt werden kann – noch einmal um +/-15 % anzuheben;

37.  verweist auf die Flexibilität, die durch Übertragungen innerhalb derselben MFR-Rubrik erzielt werden kann und die dem Ziel dient, Finanzmittel gezielt in die Bereiche zu lenken, in denen sie benötigt werden, und eine bessere Ausführung des EU-Haushaltsplans sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass eine geringere Anzahl von Rubriken zu mehr Flexibilität im MFR beiträgt; fordert die Kommission jedoch auf, die Haushaltsbehörde proaktiv zu unterrichten und zu konsultieren, wenn sie eigenständige Übertragungen von erheblichem Umfang beschließt;

Besondere Instrumente des MFR

38.  begrüßt die Gesamtstruktur der besonderen Instrumente des MFR, insbesondere des Flexibilitätsinstruments, der Reserve für Soforthilfen, des Solidaritätsfonds der EU und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), und weist darauf hin, dass diese im Rahmen des aktuellen MFR umfassend in Anspruch genommen worden sind; fordert, dass ihre Finanzausstattung und ihre Durchführungsbestimmungen verbessert werden;

39.  fordert insbesondere eine deutliche Erhöhung der Finanzausstattung des Flexibilitätsinstruments auf mindestens 2 Mrd. EUR jährlich; weist erneut darauf hin, dass das Flexibilitätsinstrument nicht an einen einzelnen Politikbereich gebunden ist und daher für jeden Zweck in Anspruch genommen werden kann, für den es als erforderlich erachtet wird; vertritt daher die Auffassung, dass dieses Instrument dafür in Anspruch genommen werden kann, jeden neuen Finanzbedarf zu decken, der während der Laufzeit des MFR entsteht;

40.  verweist auf die Rolle, die der Reserve für Soforthilfen dabei zukommt, einen punktuellen Bedarf an Hilfeleistungen für Drittländer im Falle unvorhergesehener Ereignisse rasch zu decken, und unterstreicht deren besondere Bedeutung im vorliegenden Zusammenhang; fordert eine deutliche Erhöhung der Finanzausstattung der Reserve auf bis zu 1 Mrd. EUR jährlich;

41.  weist insbesondere darauf hin, dass der Solidaritätsfonds der EU umfassend in Anspruch genommen wurde, um angesichts einer Reihe von schweren Naturkatastrophen mit erheblichen Auswirkungen auf Haushaltsebene Hilfe zu leisten; weist ferner nachdrücklich auf die positiven Auswirkungen dieses Instruments auf die öffentliche Meinung hin; empfiehlt, seine Finanzausstattung auf 1 Mrd. EUR jährlich zu erhöhen;

42.  vertritt die Auffassung, dass der EGF, mit dem für Solidarität innerhalb der EU gesorgt wird und Arbeitnehmer unterstützt werden, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung oder infolge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise arbeitslos geworden sind, nicht umfassend in Anspruch genommen worden ist und seine Inanspruchnahme daher weiter verbessert und in eine langfristige Strategie eingebunden werden könnte, damit entlassene Arbeitnehmer in allen Mitgliedstaaten wirksam erreicht und wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden; vertritt ferner die Auffassung, dass bei der anstehenden Überarbeitung des EGF der Anwendungsbereich des Fonds geprüft und dessen Abstimmung mit anderen Instrumenten verbessert werden sollte; ist der Ansicht, dass die jährliche Mittelzuweisung eines überarbeiteten EGF im Rahmen des neuen MFR mindestens denselben Umfang haben sollte wie bisher;

43.  schlägt vor, eine Sonderrücklage für die besonderen Instrumente des MFR einzurichten, die sich aus den nicht ausgeschöpften Mitteln speist, die innerhalb der einzelnen Instrumente verfallen; vertritt die Auffassung, dass diese Rücklage zeitlich unbefristet sein sollte; fordert, dass diese Rücklage auf der Grundlage eines Beschlusses der Haushaltsbehörde zugunsten jedes besonderen Instruments des MFR in Anspruch genommen wird, mit dem ein Finanzbedarf zu decken ist, der die Kapazitäten des Instruments übersteigt;

44.  weist darauf hin, dass hinsichtlich des Zeitraums für die Übertragung nicht ausgeschöpfter Mittel für jedes besondere Instrument des MFR eigene Bestimmungen gelten; vertritt die Auffassung, dass diese vereinheitlicht werden sollten, sodass für jedes dieser Instrumente eine einheitliche „N+1“-Regel gilt;

45.  vertritt die Auffassung, dass der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben als Instrument, das als letztes Mittel eingesetzt wird, beibehalten werden sollte; hebt hervor, dass es sich dabei um ein besonderes Instrument handelt, das zudem ausschließlich für Mittel für Zahlungen in Anspruch genommen werden kann, und dass seine Inanspruchnahme wesentlich zur Bewältigung der Zahlungskrise im Jahr 2014 beigetragen hat; fordert daher, dass der Höchstbetrag für seine jährliche Mittelausstattung auf 0,05 % des BNE in der EU angehoben wird;

46.  hebt hervor, dass die besonderen Instrumente des MFR sowohl über die Obergrenzen des MFR für Mittel für Verpflichtungen als auch über die Obergrenzen des MFR für Mittel für Zahlungen hinausgehen können sollten; vertritt die Auffassung, dass die Frage der Haushaltsplanung der Mittel für Zahlungen im Rahmen dieser Instrumente im Zuge der Halbzeitrevision des MFR 2014–2020 eindeutig geklärt wurde, und dass damit ein langwieriger Konflikt mit dem Rat über die Auslegung beigelegt wurde; befürwortet die Aufnahme einer eindeutigen Bestimmung in die MFR-Verordnung, wonach die Zahlungen für Verpflichtungen im Rahmen der im MFR vorgesehenen besonderen Instrumente über die jährlichen Obergrenzen des MFR für Zahlungen hinausgehen können sollten;

47.  weist darauf hin, dass für die Inanspruchnahme der drei besonderen Instrumente des MFR gemäß der derzeit geltenden Interinstitutionellen Vereinbarung eine besondere Mehrheit im Parlament erforderlich ist; hält diese Bestimmung für überholt, da sie von den besonderen Mehrheiten zeugt, die vor dem Vertrag von Lissabon für die Annahme des EU-Haushaltsplans erforderlich waren; fordert einen einheitlichen Ansatz hinsichtlich der Abstimmungsmodalitäten für die Inanspruchnahme dieser Instrumente, die den Vorschriften entsprechen sollten, die für die Annahme des EU-Haushaltsplans gelten;

Einnahmen – Sonderrücklage

48.  bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass Einnahmen in Form von Geldbußen, die Unternehmen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht der EU zahlen oder die im Zusammenhang mit verspäteten Zahlungen der nationalen Beiträge zum EU-Haushalt stehen, Sondereinnahmen des EU-Haushalts darstellen sollten, die keine entsprechende Verringerung der BNE-Beiträge nach sich ziehen;

49.  fordert aus diesem Grund, dass eine Sonderrücklage auf der Einnahmenseite des EU-Haushaltsplans eingestellt wird, in die nach und nach die unvorhergesehenen sonstigen Einnahmen aller Art fließen; vertritt die Auffassung, dass diese Rücklage aufgelöst werden sollte, um einen zusätzlichen Bedarf an Mitteln für Zahlungen, vor allem im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen oder der besonderen Instrumente des MFR, zu decken;

Effizienter und effektiver Umgang mit den Mitteln der EU

50.  nimmt zur Kenntnis, dass die Schaffung eines Mehrwerts für Europa eine der wichtigsten Leitlinien für die Organe der EU bei der Entscheidung über die Art der Ausgaben im nächsten MFR sein sollte; verweist jedoch auf die Vielzahl unterschiedlicher Auslegungen des Begriffs und fordert, dass die einschlägigen Kriterien einheitlich, eindeutig und in leicht verständlicher Weise festgelegt und dabei die territorialen Besonderheiten berücksichtigt und nach Möglichkeit messbare Leistungsindikatoren eingebunden werden; warnt vor Versuchen, diese Begriffsbestimmung dafür zu nutzen, aufgrund rein quantitativer oder kurzfristiger wirtschaftlicher Erwägungen die Relevanz der Maßnahmen und Programme der EU in Zweifel zu ziehen;

51.  weist darauf hin, dass in mehreren Unterlagen der Kommission auf den Begriff des europäischen Mehrwerts verwiesen wird; verweist erneut auf die Auflistung der Parameter, die das Parlament diesbezüglich in seiner Entschließung[8] festgelegt hat; weist erneut darauf hin, dass die Mittel der EU dafür eingesetzt werden sollten, europäische Gemeingüter zu finanzieren und den Mitgliedstaaten auf allen Ebenen der Verwaltung Handlungsanreize zu bieten, damit die Ziele des Vertrags und die gemeinsamen Ziele der EU, die andernfalls verfehlt würden, erreicht werden; stimmt darin überein, dass der Haushalt der EU dafür genutzt werden sollte, Maßnahmen zu finanzieren, die der gesamten EU zugutekommen, von keinem Mitgliedstaat allein effizient gewährleistet werden und im Vergleich zu Maßnahmen, die einzig und allein auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ergriffen werden, ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten können; vertritt ferner die Auffassung, dass mit dem EU-Haushalt zum Aufbau und zum Erhalt von Frieden und Stabilität in der Nachbarschaft der EU und darüber hinaus beigetragen werden sollte; ist der Ansicht, dass sowohl Programme mit geteilter Mittelverwaltung als auch solche mit zentraler Mittelverwaltung einen Mehrwert für Europa schaffen, und dass es sich bei ihnen um zwei einander ergänzende Methoden handelt, anhand derer die Ziele der EU erreicht werden können; erwartet vor diesem Hintergrund von den Mitgliedstaaten, dass sie sich bei den Verhandlungen über den nächsten MFR nicht von dem Grundsatz des „angemessenen Mittelrückflusses“ leiten lassen, da in dessen Rahmen nur nationale Interessen in Form von Nettosalden berücksichtigt werden;

52.  ist der Ansicht, dass eine bessere Mittelverwendung, d. h. eine effiziente und diskriminierungsfreie Verwendung jedes einzelnen Euros aus dem EU-Haushalt, nicht nur dadurch gewährleistet werden kann, dass die EU-Mittel in Maßnahmen fließen, mit denen ausgehend von einer umfassenden Bewertung der laufenden Kosten der größte europäische Mehrwert erzielt und die Ergebnisse der Maßnahmen und Programme der EU am stärksten gesteigert werden können, sondern sich auch durch eine verstärkte Nutzung der Synergien zwischen dem Haushalt der EU und den Haushalten der Mitgliedstaaten und eine spürbare Verbesserung der Ausgabenstruktur bewerkstelligen ließe; unterstützt die Empfehlungen, die der Europäische Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2016 im Hinblick auf einen effizienten Messungsrahmen von Indikatoren, eine straffere und ausgewogenere Leistungsberichterstattung und einen leichteren Zugang zu Bewertungsergebnissen ausgesprochen hat;

53.  fordert, dass das EU-Haushaltssystem im nächsten MFR tatsächlich vereinfacht wird, damit Mittel leichter in Anspruch genommen werden können; hebt insbesondere hervor, dass unnötige Überlappungen zwischen Instrumenten, mit denen ähnliche Arten von Maßnahmen finanziert werden, beispielsweise in den Bereichen Innovation, KMU oder Verkehr, abgebaut werden müssen, allerdings ohne dass die einzelnen Programme dadurch wichtige Elemente einbüßen, und dass dem Wettbewerb zwischen verschiedenen Formen und Quellen der Finanzierung Einhalt geboten werden muss, damit für eine größtmögliche Komplementarität und einen kohärenten Finanzrahmen gesorgt ist; vertritt die Auffassung, dass die Prioritäten der EU den Bürgern dadurch leichter nähergebracht werden könnten;

54.  unterstreicht, dass der „Gesundheitscheck“ der Ausgaben der EU diese weder in ihrem Ehrgeiz bremsen noch bewirken darf, dass ihre Maßnahmen und Programme nach Sektoren eingeteilt oder Finanzhilfen durch Finanzierungsinstrumente ersetzt werden, um auf diese Weise Einsparungen zu erzielen, da sich die große Mehrheit der aus dem EU-Haushalt geförderten Maßnahmen nicht für eine Finanzierung durch Finanzierungsinstrumente eignet; vertritt die Auffassung, dass durch den „Gesundheitscheck“ vielmehr Möglichkeiten gefunden werden sollten, die EU-Ausgabenprogramme besser umzusetzen;

55.  fordert, dass die Vorschriften weitgehend harmonisiert werden, damit unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Fonds und Sektoren ein einheitliches Regelwerk für alle EU-Haushaltsinstrumente geschaffen wird; legt der Kommission nahe, das Problem der Kombination unterschiedlicher Quellen der Finanzierung anzugehen, indem sie diesbezüglich klare Leitlinien vorgibt und dafür Sorge trägt, dass alle Arten der Finanzierung in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise zugänglich sind;

56.  befürwortet ferner eine weitere Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verfahren und der Dokumente für die Programmplanung, mit der die sektorspezifischen Durchführungsvorschriften für Begünstigte in der Tat vereinfacht werden und der Verwaltungsaufwand tatsächlich verringert wird; weist zudem darauf hin, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Kapazitäten für Begünstigte ausgebaut und diese technisch besser unterstützt werden; fordert, dass zu einer risikobasierten Bewertung übergegangen wird;

Einheit, Haushaltswahrheit und Transparenz

57.  weist erneut darauf hin, dass der Grundsatz der Einheit, der vorsieht, dass alle Einnahmen und Ausgaben der Union in den Haushaltsplan eingesetzt werden, sowohl eine Bedingung des Vertrags als auch eine Grundvoraussetzung für Demokratie ist, sofern der Haushalt transparent und legitim sein und einer Rechenschaftspflicht unterliegen soll; bedauert, dass dieser Grundsatz zunehmend missachtet wird, die finanzielle Komplexität hingegen zugenommen hat, vom historischen Erbe des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) über die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus bis hin zu der seit Kurzem zu beobachtenden drastischen Zunahme von Ad-hoc-Instrumenten außerhalb des Haushaltsplans wie innovativen Finanzierungsinstrumenten und externen Treuhandfonds oder Fazilitäten, die nicht in der Vermögensübersicht der EU ausgewiesen werden;

58.  zweifelt daran, dass die Einführung von Instrumenten außerhalb des EU-Haushaltsplans gerechtfertigt ist und Mehrwert schafft; vertritt die Auffassung, dass mit Beschlüssen zur Schaffung und Fortführung dieser Instrumente in Wirklichkeit versucht wird, den tatsächlichen Finanzbedarf zu verschleiern und die durch die Obergrenzen des MFR und die Eigenmittelobergrenzen gegebenen Beschränkungen zu umgehen; bedauert, dass diese Beschlüsse häufig auch dazu führen, dass das Parlament in seiner dreifachen Verantwortung als Rechtsetzungs-, Haushalts- und Kontrollbehörde umgangen wird, und dass sie dem Ziel zuwiderlaufen, für mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und den Begünstigten zu sorgen;

59.  bekräftigt daher seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass der Europäische Entwicklungsfonds – gemeinsam mit weiteren Instrumenten außerhalb des MFR – in den EU-Haushalt eingestellt werden sollte, damit er an Legitimität gewinnt und die EU-Entwicklungspolitik effizienter und wirksamer wird; hebt jedoch hervor, dass die Finanzausstattung dieser Instrumente den vereinbarten Obergrenzen des MFR hinzugerechnet werden sollte, damit weder die Finanzierung dieser Instrumente noch andere Maßnahmen und Programme der EU durch die Einstellung dieser Instrumente in den Haushaltsplan beeinträchtigt werden; begrüßt grundsätzlich den Vorschlag, den Europäischen Stabilitätsmechanismus unbeschadet seiner künftigen Ausgestaltung in Form eines Europäischen Währungsfonds in die Finanzen der Union einzubeziehen;

60.  vertritt die Auffassung, dass die EU-Treuhandfonds von zusätzlichem Nutzen sein können, da mit ihnen die Mittel der einzelnen Geber für konkrete Fälle gebündelt werden; ist jedoch der Ansicht, dass die Inanspruchnahme der Fonds nicht darauf hinauslaufen sollte, dass geplante EU-Mittel einfach neu eingestuft oder die eigentlichen Ziele der EU-Finanzierungsinstrumente geändert werden; hebt hervor, dass das Parlament die Errichtung und Umsetzung dieser Fonds strenger kontrollieren muss; beharrt darauf, dass mit den EU-Treuhandfonds ausschließlich Maßnahmen außerhalb der EU unterstützt werden sollten;

61.  ist zudem der Ansicht, dass, sollte ein bestimmter Anteil von Maßnahmen außerhalb des Haushaltsplans für notwendig befunden werden, um bestimmte Einzelziele zu erreichen, beispielsweise durch die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten oder Treuhandfonds, diese Maßnahmen in begrenztem Umfang ergriffen werden, zeitlich befristet und vollkommen transparent sein, durch eine erwiesene Zusätzlichkeit und einen nachweislichen Mehrwert gerechtfertigt werden und auf soliden Beschlussfassungsverfahren und Bestimmungen über die Rechenschaftspflicht fußen sollten;

62.  vertritt die Auffassung, dass im Rahmen des nächsten MFR das Ausmaß der zweckgebundenen Einnahmen und deren Folgen für die tatsächlichen Ausgaben, insbesondere der Einnahmen aus den Beiträgen von Drittstaaten, genauer im EU-Haushalt ausgewiesen werden sollten; hebt hervor, dass dies angesichts des vom Vereinigten Königreich in den Verhandlungen über seinen Austritt aus der Europäischen Union geäußerten Wunsches, sich als Drittstaat an einzelnen Förderprogrammen der EU im Rahmen des neuen MFR nach 2020 zu beteiligen, von noch größerer Bedeutung ist;

Höhe der Mittel für Zahlungen

63.  weist erneut darauf hin, dass die Mittel für Zahlungen eine logische und rechtliche Konsequenz der Mittel für Verpflichtungen sind, und fordert, dass die künftigen Obergrenzen für Zahlungen in angemessener Höhe festgelegt werden, damit die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen in ihrer Höhe nur begrenzt voneinander abweichen und die Lücke zwischen ihnen realistisch ist; erwartet, dass bei den künftigen Obergrenzen für Zahlungen berücksichtigt wird, dass einerseits den Verpflichtungen aus dem laufenden Finanzierungszeitraum, die erst nach 2020 in Zahlungen umgewandelt werden, und andererseits den Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Programmen und Instrumenten nach 2020 nachgekommen werden muss;

64.  verweist erneut auf den aufgelaufenen Zahlungsrückstand bei unbeglichenen Rechnungen am Ende der Laufzeit des vorangegangenen MFR, der in den aktuellen MFR übertragen wurde, und warnt vor einer neuerlichen Zahlungskrise wie dieser beim Übergang zum nächsten MFR, da dies schwerwiegende Folgen für Begünstigte wie Studierende, Universitäten, KMU und Forscher hätte; weist darauf hin, dass derzeit die Tendenz besteht, die Mittel für Zahlungen nicht hinreichend auszuführen, was auf Verzögerungen bei der Umsetzung der Programme für den Zeitraum 2014–2020 zurückzuführen ist und zur Folge hat, dass das Ausmaß der noch abzuwickelnde Mittelbindungen zunimmt, die daher innerhalb der Obergrenzen des nächsten MFR vorgenommen werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten einschließlich der Finanzminister auf, den Ursachen für diese Verzögerungen auf den Grund zu gehen und konkrete Vereinfachungsmaßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Umsetzung in Zukunft erleichtert werden kann;

65.  weist auf die vorläufigen Ergebnisse der Verhandlungen über die Finanzregelung im Rahmen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union hin, wonach sich das Vereinigte Königreich uneingeschränkt – mit allen finanziellen Folgen, die sich daraus ergeben – an der Finanzierung und der Durchführung der Programme für den Zeitraum 2014–2020 beteiligt;

Finanzierungsinstrumente

66.  hebt hervor, dass dem EU-Haushalt eine breite Palette von Instrumenten zur Finanzierung von Aktivitäten auf EU-Ebene zur Verfügung steht, die in zwei Kategorien unterteilt werden können, und zwar in Finanzhilfen einerseits und in Finanzinstrumente in Form von Garantien, Darlehen, Risikoteilung und Beteiligung andererseits; weist darüber hinaus auf den Europäischen Fonds für strategische Investitionen hin, mit dem in der EU Privatkapital und öffentliches Kapital zur Unterstützung von Vorhaben in Schlüsselbereichen der EU-Wirtschaft mobilisiert werden soll, um die begrenzten öffentlichen Mittel zu ergänzen;

67.  würdigt das Potenzial von Finanzierungsinstrumenten zur Verstärkung der wirtschaftlichen und politischen Wirkung des EU-Haushalts; hebt jedoch hervor, dass diese Instrumente nur für Vorhaben eingesetzt werden können, bei denen Einnahmen erwirtschaftet werden, wenn die Investitionsbedingungen ungünstig sind oder Marktversagen vorliegt, und daher nur eine ergänzende Finanzierungsform, nicht jedoch eine Alternative zu Finanzhilfen darstellen; hebt hervor, dass Finanzinstrumente nicht dazu dienen sollten, bereits bestehende öffentliche oder private Förderungen zu ersetzen, und dass sie mit internen und internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen sollten;

68.  weist erneut darauf hin, dass die Kommission die am besten mit Finanzhilfen bedienten Politikbereiche, jene für die Finanzierungsinstrumente besser geeignet wären und jene, in denen Finanzhilfen mit Finanzierungsinstrumenten kombiniert werden könnten, ermitteln und Überlegungen über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen anstellen sollte; ist der Überzeugung, dass die vorherrschende Finanzierungsform für das europäische Projekt im nächsten MFR weiterhin Zuschüsse sein sollten; unterstreicht, dass Darlehen, Garantien, Risikoteilungsinstrumente und Beteiligungsinvestitionen auf der Grundlage angemessener Ex-ante-Bewertungen mit Vorsicht und auch nur dann eingesetzt werden sollten, wenn sich mit ihrem Einsatz ein eindeutiger Mehrwert und eine Hebelwirkung erzielen lassen; weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Finanzinstrumenten und Synergien in Verbindung mit Finanzhilfen gesteigert werden kann; fordert erhebliche Anstrengungen für einen vereinfachten Zugang zu Finanzinstrumenten für Begünstigte und mehr Flexibilität beim bereichsübergreifenden Einsatz unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente, damit die restriktiven Vorschriften abgebaut werden, die die Begünstigten daran hindern, für Projekte mit entsprechenden Zielen mehrere Programme zu nutzen;

69.  fordert die Kommission auf, die Vorschriften für die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten im nächsten MFR zu vereinfachen und zu harmonisieren, sodass sie möglichst effizient angewendet werden können; nimmt die Option eines Vorschlags, der eingehender Erörterung bedürfen würde, für einen einzigen Fonds zur Kenntnis, in dem die Finanzierungsinstrumente der EU, die zentral verwaltet werden, zusammengefasst werden könnten; ist der Ansicht, dass eine klare Struktur für die Wahl unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente für unterschiedliche Politikbereiche und Maßnahmen eingerichtet werden sollte und dass die entsprechenden Finanzierungsinstrumente weiterhin aus gesonderten Haushaltslinien finanziert werden sollten, um die Nachvollziehbarkeit der Investitionen zu gewährleisten; unterstreicht jedoch, dass eine solche Harmonisierung der Vorschriften die Finanzierungsinstrumente, die im Rahmen der Kohäsionspolitik oder des auswärtigen Handelns von den Mitgliedstaaten verwaltet werden, nicht beeinträchtigen darf;

70.  verweist auf seine wiederholten Forderungen nach erhöhter Transparenz und demokratischer Kontrolle bei der Umsetzung von mit Mitteln aus dem EU-Haushalt unterstützten Finanzierungsinstrumenten;

Struktur

71.  ist der Ansicht, dass die Struktur des MFR die politischen und haushaltspolitischen Prioritäten der EU für die Bürger der EU besser sichtbar machen sollte, und fordert eine eindeutigere Darlegung sämtlicher Bereiche der EU-Ausgaben; ist der Überzeugung, dass die in dieser Entschließung erläuterten Hauptbereiche der künftigen Ausgaben der EU entsprechend berücksichtigt werden sollten;

72.  ist daher der Ansicht, dass die derzeitige Darlegung der Rubriken verbessert werden muss, lehnt jedoch ungerechtfertigte tiefgreifende Veränderungen ab; schlägt aufgrund dessen die folgende Struktur für den MFR nach 2020 vor;

Rubrik 1: Eine stärkere und nachhaltige Wirtschaft

 

Einschließlich Programme und Instrumente zur Förderung folgender Bereiche:

im Wege der direkten Mittelverwaltung:

–  Forschung und Innovation

–  Industrie, Unternehmertum und kleine und mittlere Unternehmen

–  digitaler Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft

–  Infrastrukturgroßprojekte

–  Verkehr, Energie, Raumfahrt

–  Umwelt, Anpassung an den Klimawandel und Minderung seiner Folgen

 

 

Rubrik 2: Stärkung des Zusammenhalts und der Solidarität in Europa

 

Einschließlich Programme und Instrumente zur Förderung folgender Bereiche:

–  wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (im Wege der geteilten Mittelverwaltung):

  Investitionen in Innovation, Forschung, Digitalisierung, industrieller Wandel, KMU, Verkehr, Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz, Umweltschutz und Energie

  Beschäftigung, Soziales und soziale Inklusion, Gleichstellung der Geschlechter, Abbau von Ungleichheiten, Bekämpfung der Armut und demografische Herausforderungen

–  Bildung, Jugend und lebenslanges Lernen

–  Kultur, Unionsbürgerschaft, Medien und Kommunikation

–  Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte

–  Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

–  Asyl, Migration und Integration, Justiz und Verbraucher

–  Unterstützung der Verwaltungen der Mitgliedstaaten und Abstimmung mit diesen

 

 

Rubrik 3: Stärkere und nachhaltige Landwirtschaft und Fischerei

 

Einschließlich Programme und Instrumente zur Förderung folgender Bereiche:

–  Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

–  Maritime Angelegenheiten und Fischerei

 

 

Rubrik 4: Mehr Verantwortung in der Welt

 

Einschließlich Programme und Instrumente zur Förderung folgender Bereiche:

–  internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

–  Nachbarschaft

–  Erweiterung

–  humanitäre Hilfe

–  Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Gleichstellung der Geschlechter

–  Handel

 

 

Rubrik 5: Sicherheit, Frieden und Stabilität für alle Menschen

 

Einschließlich Programme und Instrumente zur Förderung folgender Bereiche:

–  Sicherheit, einschließlich Cybersicherheit

–  Krisenreaktion und Stabilität, einschließlich Katastrophenschutz

–  Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

–  Verteidigung, einschließlich Forschung und Innovation

 

 

Rubrik 6: Eine effiziente Verwaltung im Dienste der Bürger der EU

 

–  Finanzierung der EU-Bediensteten

–  Finanzierung der Gebäude und der Ausrüstung der EU-Institutionen

 

73.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, in einem Anhang zum EU-Haushalt alle Ausgaben im Zusammenhang mit der EU anzuführen, die aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen und Verfahren außerhalb des EU-Haushalts getätigt werden; ist der Ansicht, dass diese jährlich bereitgestellten Informationen das Bild von sämtlichen Investitionen vervollständigen würden, zu denen sich Mitgliedstaaten auf EU-Ebene verpflichtet haben;

III. Politikbereiche

Eine stärkere und nachhaltige Wirtschaft

74.  hebt hervor, wie wichtig die Vollendung des Europäischen Forschungsraums, der Energieunion, des einheitlichen europäischen Verkehrsraums und des digitalen Binnenmarkts als grundlegende Elemente des europäischen Binnenmarkts ist;

75.  ist der Ansicht, dass die Haushaltsmittel im nächsten MFR stärker auf Bereiche konzentriert werden sollten, die einen eindeutigen europäischen Mehrwert aufweisen und das Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit, die Nachhaltigkeit und die Beschäftigung in allen Regionen der EU fördern; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Forschung und Innovation für die Schaffung einer nachhaltigen, weltweit führenden, wissensbasierten Wirtschaft und bedauert, dass in Ermangelung einer angemessenen Finanzierung im Rahmen des aktuellen MFR nur ein kleiner Teil der qualitativ hochwertigen Vorhaben in diesem Bereich mit EU-Mitteln unterstützt worden ist;

76.  fordert daher eine drastische Anhebung des Gesamtmittelbetrags für das Neunte Rahmenprogramm, der sich im nächsten MFR auf mindestens 120 Mrd. EUR belaufen sollte; hält diese Höhe für angemessen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem Weltmarkt und seine führende Rolle in Wissenschaft, Technologie und Industrie zu sichern, auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und zur Verwirklichung der Klimaschutzziele und der Ziele für nachhaltige Entwicklung der EU beizutragen; fordert insbesondere, dass Anstrengungen zur Förderung bahnbrechender, neue Märkte schaffender Innovationen, vor allem für KMU, unternommen werden;

77.  fordert ferner eine stärkere Konzentration auf die Umsetzung von Forschung und Innovation durch gemeinsame Unternehmen und andere Instrumente und auf die Unterstützung von Investitionen in Schlüsseltechnologien, um die Investitionslücke bei Innovationen zu schließen; hebt hervor, dass die Aufstockung der Mittel mit einer Vereinfachung der Finanzierungsverfahren verknüpft werden muss; begrüßt die entsprechenden Bemühungen der Kommission und fordert nachdrücklich, dass diese im nächsten Programmplanungszeitraum fortgeführt werden, um einen einfacheren Zugang und gleiche Bedingungen für die Bewerber sämtlicher Mitgliedstaaten durch ein neues Bewertungssystem für Anträge zu bieten; hebt hervor, dass Maßnahmen entwickelt werden müssen, mit denen zu einer ausgewogenen Beteiligung aller Mitgliedstaaten der EU angeregt wird;

78.  begrüßt den jüngsten Vorschlag der Kommission zur Gewährleistung der Finanzierung des Forschungsfonds für Kohle und Stahl in den kommenden Jahren; hebt die Bedeutung dieses Fonds für die Finanzierung der für diesen Industriebereich relevanten Forschung hervor; ist demzufolge der Ansicht, dass eine längerfristige Lösung erforderlich ist, die eine Finanzierung nach 2020 sicherstellt und gleichermaßen den Fonds in den Unionshaushalt eingliedert, um dem Parlament zu ermöglichen, seiner Funktion als Haushaltskontrollbehörde gerecht zu werden;

79.  betont, dass KMU und Kleinstunternehmen ein wichtiger Motor für Wirtschaftswachstum, Innovation und Beschäftigung sind, und dass 85 % aller neuen Arbeitsplätze in diesen Unternehmen entstehen; weist darauf hin, dass sie hinsichtlich der Erholung der Wirtschaft und bei dem Ziel, die Wirtschaft der EU nachhaltig zu gestalten, eine wichtige Rolle spielen; weist darauf hin, dass es in der EU über 20 Mio. KMU gibt und diese 99 % der Unternehmen ausmachen; ist der Ansicht, dass die Verbesserung des Zugangs von KMU in allen Mitgliedstaaten zu Finanzmitteln auch im nächsten MFR ein vorrangiges politisches Ziel sein sollte, damit ihre Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit weiter gestärkt werden; hebt daher hervor, dass Unternehmertum gefördert und das Unternehmensumfeld für KMU verbessert werden müssen, damit diese ihr Potential in der globalisierten Wirtschaft unserer Zeit voll entfalten können;

80.  begrüßt den Erfolg des EU-Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) im gegenwärtigen MFR; unterstreicht den hohen Umsetzungsgrad des Programms und betont, dass es über weitere Absorptionskapazitäten verfügt; fordert demzufolge eine Verdopplung der Finanzausstattung für COSME, damit das Programm dem tatsächlichen Bedarf der Wirtschaft der EU und der großen Nachfrage gerecht werden kann;

81.  bekräftigt, dass es den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) entschlossen unterstützt, mit dem im Rahmen des aktuellen MFR 500 Mrd. EUR an neuen Investitionen in der Realwirtschaft mobilisiert werden sollen; ist der Ansicht, dass der EFSI den für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung förderlichen Wirtschaftssektoren bereits einen kräftigen und gezielten Schub verliehen hat; hebt hervor, dass sich der EFSI positiv auf die Finanzierung von KMU in der gesamten Union auswirkt; begrüßt daher die Absicht der Kommission, einen Rechtsetzungsvorschlag für die Fortführung und Verbesserung dieses Investitionsinstruments mit einer eigenen Haushaltslinie, die nicht zulasten bestehender Maßnahmen und Programme im Rahmen des nächsten MFR finanziert werden sollte, vorzulegen; betont, dass einem Rechtsetzungsvorschlag die Schlussfolgerungen einer Überprüfung durch die Kommission und eine unabhängige Bewertung zugrunde liegen sollten; erwartet, dass die Mängel bei der Umsetzung des EFSI in dem neuen Vorschlag behoben werden und dass damit auch eine Verbesserung der geografischen Verteilung der Mittel des Fonds vorgesehen wird, sodass sein Nutzen in der gesamten Union wahrgenommen wird;

82.  weist nachdrücklich auf die Bedeutung des MFR für Branchen wie zum Beispiel den nachhaltigen Verkehr hin, die auf langfristige Investitionen angewiesen sind; hebt hervor, dass die Verkehrsinfrastruktur das Rückgrat des Binnenmarkts und die Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen bildet; weist darauf hin, dass für einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum, der an die angrenzenden Länder angebunden ist, umfangreiche Verkehrsinfrastrukturen vonnöten sind, denen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der EU und des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts hohe Priorität eingeräumt werden muss, und zwar auch in Randgebieten und Inselregionen; ist daher der Ansicht, dass der nächste MFR ausreichende Mittel für Projekte vorsehen sollte, mit denen insbesondere zur Fertigstellung des Kernnetzes des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und von dessen Korridoren beigetragen wird, die ausgeweitet werden sollten; weist auf die von der COP 21 festgelegten Ziele für den Verkehr zur Bekämpfung des Klimawandels hin und hält die Mitgliedstaaten dazu an, in intelligente, nachhaltige und integrierte öffentliche Verkehrssysteme zu investieren;

83.  betont, dass eine aktualisierte und wirksamere Fazilität „Connecting Europe“ alle Verkehrsträger einschließlich der Straßen- und Schieneninfrastruktur und der Binnenwasserstraßen abdecken sollte; ist der Auffassung, dass bessere Verbindungen zwischen den Gesamtnetzen und von verschiedenen Verkehrsträgern, die zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen, für die Fazilität Priorität haben sollten und ihr Schwerpunkt auf der Verbindung einzelner Netze untereinander und der Ergänzung des Netzes in Randgebieten liegen sollte; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Interoperabilität durch das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem zu steigern und dafür zu sorgen, dass der einheitliche europäische Luftraum bestmöglich ausgenutzt werden kann; fordert, dass das europäische digitale Flugverkehrsmanagementsystem fertiggestellt wird;

84.  spricht sich dafür aus, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen eine eigene Haushaltslinie für den Tourismus vorzusehen; um eine echte europäische Tourismuspolitik zu entwickeln, die wesentlich zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen werden kann;

85.  fordert die Kommission auf, Investitionen in die Entwicklung von Zukunftstechnologien zu fördern und sich für deren Anwendung einzusetzen; unterstreicht, wie wichtig es ist, die Mittel für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts durch die umfassende Nutzung der Frequenzen, eine Verbesserung der Festnetze, die Verdichtung der Mobilfunknetze, die Förderung der Einführung von 5G und die Gigabit-Konnektivität sowie durch weitere Fortschritte bei der Harmonisierung der Telekommunikationsvorschriften der EU, mit denen der richtige Regelungsrahmen für die Verbesserung der Internetanbindung in der Union geschaffen wird, zu sichern; betont, dass mit der Fazilität „Connecting Europe“ im Bereich Telekommunikation weiterhin die digitalen Dienstinfrastrukturen und die Breitbandnetze gefördert werden sollten, indem der Zugang zu diesen, einschließlich in abgelegenen Gebieten und im ländlichen Raum, ermöglicht und die digitale Kompetenz, die Interkonnektivität und die Interoperabilität verbessert werden; unterstreicht, dass der digitale Wandel in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft gefördert und in unverzichtbare Technologien wie Big Data, künstliche Intelligenz oder Hochleistungsrechentechnik, in Infrastruktur und in digitale Kompetenzen investiert werden muss, damit die EU wettbewerbsfähiger und die Lebensqualität der Europäer verbessert wird,

86.  hält es für geboten, in Europa eine nachhaltige und erschwingliche Energieversorgung sicherzustellen; fordert daher die stete Förderung von Investitionen, durch die, unter anderem im Wege der Fazilität „Connecting Europe“ im Bereich Energie, die Diversifizierung der Energiequellen und -routen gesichert, die Energiesicherheit und die Unabhängigkeit in der Energieversorgung erhöht und die Energieeffizienz und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen gesteigert wird; betont insbesondere, wie wichtig es ist, eine umfassende Unterstützung vorzusehen, vor allem für Regionen mit hohen CO2-Emissionen, die Energiewende, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, die Modernisierung der Stromerzeugung, die Verbesserung grenzüberschreitender Verbindungen und den Einsatz intelligenter Energienetze, die Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 und die Modernisierung der Fernwärme; ist der Ansicht, dass die Umgestaltung der Energiewirtschaft im Lichte der Klimaschutzziele entsprechend unterstützt werden sollte, insbesondere in Regionen und Ländern, die von Kohle abhängig sind, um wirksam zu einem strategischen Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft beizutragen; fordert die Schaffung eines umfassenden Instruments zur Unterstützung eines gerechten Übergangs, insbesondere durch die Entwicklung und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen, Lösungen für Energieeffizienz, Energiespeicherung, Lösungen und Infrastrukturen für Elektromobilität, die Modernisierung der Stromerzeugung und der Stromnetze, fortgeschrittene Stromerzeugungstechnologien, einschließlich CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS), CO2-Abscheidung und Verwendung (CCU) und Kohlevergasung, die Modernisierung der Fernwärme, einschließlich hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, die frühzeitige Anpassung an künftige Umweltstandards, die Umstrukturierung energieintensiver Wirtschaftsbereiche sowie die Berücksichtigung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Auswirkungen;

87.  unterstreicht die strategische Bedeutung großer Infrastrukturprojekte, und zwar des Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktors (ITER), der Europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS), des weltweiten Satellitennavigationsprogramms (Galileo), des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (Copernicus) und der zukünftigen staatlichen Satellitenkommunikation (GOVSATCOM) für die künftige Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und politische Macht der EU; weist darauf hin, dass die Finanzierung dieser Großprojekte im EU-Haushalt gesichert, gleichzeitig jedoch strikt zweckgebunden sein muss, um sicherzustellen, dass etwaige Kostenüberschreitungen die Finanzierung und erfolgreiche Umsetzung anderer EU-Maßnahmen nicht gefährden, wie dies in bestimmten Einzelfällen im vorangegangenen MFR der Fall war; weist darauf hin, dass zu diesem Zweck der Höchstbetrag für diese Projekte derzeit in der MFR-Verordnung festgesetzt ist, und fordert, dass in der neuen Verordnung vergleichbare Bestimmungen festgelegt werden;

88.  unterstreicht, dass es wichtig ist, die Umwelt zu erhalten, zu schützen und ihre Qualität zu verbessern und den Klimawandel, die Verschlechterung der Ökosysteme und den Rückgang der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, und dass die EU dabei eine wichtige Rolle spielt; ist der Auffassung, dass eine stabile und angemessene Finanzierung unerlässlich ist, damit die EU ihren internationalen Verpflichtungen, etwa jenen aus dem Übereinkommen von Paris, gerecht werden kann; erklärt erneut, dass der nächste MFR dazu beitragen sollte, dass die Union diese Ziele erreicht und den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft bis 2050 schafft; unterstreicht, dass die EU keine Projekte und Investitionen finanzieren sollte, die der Verwirklichung dieser Ziele zuwiderlaufen; fordert die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes bei den künftigen Ausgaben der EU; fordert in diesem Zusammenhang, dass die einschlägigen Projekte, etwa LIFE+, angemessen finanziert und fortgesetzt und dass die für sie vorgesehenen Mittel aufgestockt werden, und dass Mittel speziell für die biologische Vielfalt und die Verwaltung des Netzes Natura 2000 vorgesehen werden;

Stärkung des Zusammenhalts und der Solidarität in Europa

89.  betont, dass die Kohäsionspolitik nach 2020 weiterhin die wichtigste Investitionsstrategie der Europäischen Union sein und all ihre Regionen erfassen sollte, damit komplexe sozioökonomische Herausforderungen bewältigt werden können, wobei die Mittel mehrheitlich den schwächsten Regionen zugutekommen sollten; ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik über das im Vertrag festgeschriebene Ziel der Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand und der Stärkung der Konvergenz hinaus auf die Verwirklichung der allgemeinen politischen Ziele der EU ausgerichtet werden sollte, und schlägt daher vor, dass die drei Fonds der Kohäsionspolitik – der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds – vorwiegend dazu eingesetzt werden sollten, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation, die Digitalisierung, den industriellen Wandel, KMU, den Verkehr, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Verringerung, ökologische Nachhaltigkeit und eine gerechte Energiewende, Beschäftigung, soziale Inklusion, die Gleichstellung der Geschlechter, Armutsbekämpfung und die Bewältigung demografischer Herausforderungen zu fördern; hebt hervor, dass diese drei Fonds feste Bestandteile der Kohäsionspolitik der EU sind und ausschließlich im Verbund im Rahmen dieser Politik funktionieren können; fordert darüber hinaus eine verstärkte territoriale Zusammenarbeit mit einer grenzüberschreitenden und einer städtischen Dimenson in dieser Politik, sowie gesonderte Bestimmungen für den ländlichen Raum, Berg- und Inselregionen und abgelegene Gebiete;

90.  hält es für äußerst wichtig, die Finanzierung der Kohäsionspolitik nach 2020 für die EU‑27 zu konstanten Preisen zumindest auf dem Stand zu halten, auf dem sie im Haushaltsplan 2014–2020 ist; betont, dass das BIP als eines der Kriterien für die Zuweisung der Mittel aus den Fonds der Kohäsionspolitik beibehalten werden sollte, ist jedoch der Ansicht, dass es durch zusätzliche soziale, ökologische und demografische Kennzahlen ergänzt werden sollte, damit neuen Formen der Ungleichheit zwischen den und innerhalb der EU-Regionen in allen Mitgliedstaaten besser Rechnung getragen wird; befürwortet des Weiteren, dass die Bestandteile, die die Kohäsionspolitik im Rahmen des aktuellen MFR moderner und leistungsorientierter gemacht haben, d. h. der thematische Schwerpunkt, die Ex-ante-Konditionalitäten, der Leistungsrahmen und der Bezug zur wirtschaftspolitischen Steuerung, im neuen Programmplanungszeitraum beibehalten werden;

91.  tritt nachdrücklich dafür ein, dass Europa gemäß der Verpflichtung nach Artikel 9 AEUV sozial ausgestaltet und die europäische Säule sozialer Rechte auf der Grundlage des nachhaltigen Wachstums einer äußerst wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft mit den im Vertrag festgeschriebenen Zielen der Vollbeschäftigung und des sozialen Fortschritts sowie der Förderung der Gleichstellung zwischen Frau und Mann, der Solidarität zwischen den Generationen und des Schutzes der Rechte des Kindes umgesetzt wird; hebt hervor, dass eine Voraussetzung für diese Umsetzung ist, dass sozialpolitische Maßnahmen angemessen finanziert werden, und betont, dass daher die Mittel für Instrumente, die bereits zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen, allen voran der ESF, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, der EGF und das EaSI, aufgestockt werden müssen; besteht darauf, dass diese im nächsten MFR bewahrt und weiterhin vornehmlich im Rahmen von Finanzhilfen umgesetzt werden;

92.  bekräftigt seine Forderung an die Kommission und sämtliche Mitgliedstaaten nach der Einführung eines Sonderfonds für die Kindergarantie, der Kinder in den Mittelpunkt der Maßnahmen zur Armutsbekämpfung stellt und die entsprechenden Ressourcen zur vollständigen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen bereitstellt, einschließlich gezielter Investitionen zur sozialen Inklusion und Beschäftigung der Eltern;

93.  hebt hervor, dass insbesondere der ESF die Entwicklung des sozialen Dialogs umfassender unterstützen sollte, und zwar durch einen intensiveren Ausbau der Kapazitäten von Sozialpartnern sowohl in einzelnen Wirtschaftsbereichen der EU als auch branchenübergreifend, und dass diese Verpflichtung für sämtliche Mitgliedstaaten in sämtlichen Gebieten der EU gelten sollte;

94.  hebt insbesondere hervor, dass Jugendarbeitslosigkeit und Ausgrenzung insbesondere allem von jungen weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befindlichen Menschen (NEET) im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes für eine EU-weite Jugendpolitik fortwährend bekämpft werden muss; fordert daher, dass die Finanzausstattung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen verdoppelt, die EU-Jugendgarantie vollständig umgesetzt und eine rasche und einfache Einrichtung von Fonds und die kontinuierliche und stabile Finanzierung im nächsten Programmplanungszeitraum sichergestellt werden; unterstreicht die Notwendigkeit verbesserter Verordnungen für die diskriminierungsfreie Teilnahme junger Menschen aus einem benachteiligendem sozioökonomischen Umfeld am Programm für junge Menschen; hält Investitionen zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere der Entwicklung digitaler Kompetenzen, nach wie vor für eine der obersten Prioritäten der EU; betont nachdrücklich, dass dieses Programm keine zuvor durch Staatshaushalte finanzierten Ausgaben ersetzen darf;

95.  befürwortet Programme in den Bereichen Kultur, Bildung, Medien, Jugend, Sport, Demokratie, Unionsbürgerschaft und Zivilgesellschaft, deren europäischer Mehrwert eindeutig belegt ist und die sich unter den Begünstigten nach wie vor großer Beliebtheit erfreuen; tritt daher dafür ein, dass anhand der Programme Erasmus+, Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich in den Rahmen „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ investiert wird, um weiterhin auf Menschen aller Altersgruppen, insbesondere junge Menschen, zuzugehen; bekräftigt, dass es die Stärkung der externen Dimension der Programme Erasmus+ und Kreatives Europa unterstützt; empfiehlt drüber hinaus, das Europäische Solidaritätskorps weiterzuführen und hierfür angemessene Mittel zur Verfügung zu stellen, die nicht zu Lasten anderer EU-Programme gehen; hebt auch hervor, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft wesentlich zum Wachstum und zur Beschäftigung in der EU beiträgt;

96.  empfiehlt die Einrichtung eines Europäischen Demokratiefonds für eine verstärkte Förderung der Zivilgesellschaft und der im Bereich Demokratie und Menschenrechte tätigen nichtstaatlichen Organisationen, der von der Kommission verwaltet wird;

97.  fordert insbesondere, dass die Finanzausstattung für Erasmus+ im nächsten MFR mindestens verdreifacht wird, sodass viel mehr junge Menschen, Jugendorganisationen, Schüler der Sekundarstufe und Lehrlinge in Europa erreicht werden und ihnen mit lebenslangem Lernen, auf die Lernenden ausgerichteter und nicht formaler Bildung sowie informellen Lernangeboten wertvolle Fähigkeiten und Lebenskompetenzen zu vermitteln; fordert, dass besonderes Augenmerk auf Menschen aus einem benachteiligenden sozioökonomischen Umfeld und Menschen mit Behinderungen gerichtet wird, um ihnen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen;

98.  fordert die Kommission auf, das Vorhaben „Zum 18. Geburtstag ein Interrail-Pass für Europa“ weiterzuverfolgen und im nächsten MFR ein gesondertes Programm mit ausreichenden jährlichen Mittelbeträgen für sämtliche Anträge junger Europäer, die in einem bestimmten Jahr das 18. Lebensjahr erreichen, auf einen kostenlosen Interrail-Pass auf den Weg zu bringen; unterstreicht, dass ein solches Vorhaben ein Schlüsselelement für die Stärkung des Europabewusstseins und der europäischen Identität würde, insbesondere in Anbetracht von Bedrohungen wie Populismus und der Verbreitung falscher Informationen; bestärkt, dass sie von der Kommission erwartet, eine entsprechende rechtliche Grundlage für die Verwirklichung der Ziele eines solchen Programms vorzuschlagen;

99.  erwartet, dass die Europäische Union in der Zeit nach 2020 von der Krisenbewältigung zu einer dauerhaften gemeinsamen europäischen Politik im Bereich Asyl und Migration übergeht; betont, dass Maßnahmen in diesem Bereich durch ein eigenes Instrument, und zwar den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), abgedeckt werden sollten; hebt hervor, dass dem künftigen Fonds und den entsprechenden Agenturen in den Bereichen Justiz und Inneres (JI) über den gesamten Zeitraum des nächsten MFR hinweg ausreichende Mittel zugewiesen werden müssen, damit den umfassenden Herausforderungen in diesem Bereich begegnet werden kann; ist darüber hinaus der Ansicht, dass der AMIF durch zusätzliche Bestandteile ergänzt werden sollte, die sich dieses Problems im Rahmen anderer Maßnahmen annehmen, insbesondere durch den Struktur- und den Investitionsfonds und die Instrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns, da dem Ausmaß und der Komplexität der Bedürfnisse in diesem Bereich nicht mit einem einzigen Instrument beizukommen ist; würdigt des Weiteren die Bedeutung der Programme in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend und Sport für die Integration von Flüchtlingen und Migranten in die europäische Gesellschaft; ersucht die Kommission um eine Einschätzung, ob die Rolle europäischer Städte innerhalb der Europäischen Asylpolitik durch Anreize in Form direkter finanzieller Unterstützung für Städte für Flüchtlingsunterkünfte und wirtschaftliche Entwicklung im Gegenzug zur Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden gestärkt werden kann;

100.  erkennt an, dass durch die Zusammenarbeit bei der Bewältigung allgemeiner Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung ein europäischer Mehrwert entsteht; weist darauf hin, dass kein einzelner Mitgliedstaat die grenzüberschreitenden gesundheitlichen Herausforderungen allein bewältigen kann, und fordert, dass der nächste MFR die Verantwortung der EU widerspiegelt, das Ziel für nachhaltige Entwicklung betreffend die öffentliche Gesundheit, die Gesundheitssysteme und umweltbezogene Gesundheitsprobleme umzusetzen und die Mitgliedstaaten bei der Verringerung von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich zu unterstützen; ist der Ansicht, dass der nächste MFR auf der Grundlage der positiven Ergebnisse der laufenden Maßnahmen in diesem Bereich ein solides Gesundheitsprogramm der nächsten Generation umfassen sollte, in dessen Rahmen in Gesundheitsfragen grenzübergreifend vorgegangen wird, etwa durch innovative Lösungen für die Gesundheitsversorgung einschließlich des digitalen Gesundheitswesens, wie etwa der Europäischen Referenznetzwerke, und Mitgliedstaaten Unterstützung in Form von Fachwissen und Austausch von Daten, Anschauungsmaterial und bewährten Verfahren geboten wird; weist darauf hin, dass gute Gesundheit eine Voraussetzung für die Verwirklichung anderer von der EU gesetzter Ziele ist und dass Maßnahmen in Bereichen wie Landwirtschaft, Umwelt, Beschäftigung und Soziales oder der Inklusion Auswirkungen auf die Gesundheit der Europäer haben; fordert daher, dass im nächsten MFR Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen und die sektorübergreifende Zusammenarbeit in diesem Bereich gestärkt werden;

Stärkere und nachhaltige Landwirtschaft und Fischerei

101.  bekräftigt, dass eine modernisierte Gemeinsame Agrarpolitik von grundlegender Bedeutung für die Ernährungssicherheit, die Unabhängigkeit von Nahrungsmitteleinfuhren, die Erhaltung der ländlichen Bevölkerung und von Arbeitsplätzen, für nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit in Bezug auf die Umwelt, die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft und für die Bereitstellung gesunder, hochwertiger und erschwinglicher Lebensmittel für die Bürger der EU ist; weist darauf hin, dass der Nahrungsmittelbedarf und die Anforderungen in Bezug auf gesundheitliche Aspekte gestiegen sind und dass der Übergang der Landwirtschaft zu umweltfreundlicheren Anbaumethoden gefördert und der Klimawandel bekämpft werden muss; unterstreicht, dass zur Einkommenssicherheit der Landwirte beigetragen und der Zusammenhang zwischen der GAP und der Bereitstellung öffentlicher Güter gestärkt werden muss; unterstreicht, dass die GAP einer der Politikbereiche in der EU ist, in denen die Integration am weitesten fortgeschritten ist, sie vorwiegend auf EU-Ebene finanziert wird und daher an die Stelle der einzelstaatlichen Finanzierung tritt;

102.  betont, dass der GAP-Haushalt im nächsten MFR für die EU-27 zu aktuellen Preisen zumindest auf seinem derzeitigen Stand gehalten werden sollte; hebt hervor, dass angesichts der neuen zu bewältigenden Herausforderungen eine solide Mittelzuweisung auf der Grundlage einer Analyse der gegenwärtigen Politik und des künftigen Bedarfs erforderlich ist; hebt hervor, dass Direktzahlungen einen eindeutigen europäischen Mehrwert erbringen und den Binnenmarkt stärken, indem sie dazu beitragen, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden; lehnt in diesem Zusammenhang jede Renationalisierung und jede nationale Kofinanzierung bei Direktzahlungen ab; betont, das Maßnahmen, mit denen die Produktion in Wirtschaftsbereichen aufrechterhalten wird, die für benachteiligte Gebiete von wesentlicher Bedeutung sind, fortgesetzt werden müssen, dass die Reserve für Krisen im Agrarsektor reformiert werden sollte, dass die Finanzmittel entsprechend den Reaktionen auf die verschiedenen zyklischen Krisen in sensiblen Sektoren aufgestockt und neue Instrumente geschaffen werden müssen, mit denen Preisschwankungen abgemildert werden können, und dass mehr Mittel für das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) zur Verfügung gestellt werden müssen; fordert die Kommission auf, den Prozess der Konvergenz der Direktzahlungen fortzusetzen und für den notwendigen finanziellen und rechtlichen Rahmen für die Lebensmittelversorgungskette Sorge zu tragen, um unlautere Handelspraktiken zu bekämpfen; weist darauf hin, dass ländliche Gebiete der EU erhebliche Probleme haben und daher besondere Unterstützung benötigen;

103.  hebt die sozioökonomische und ökologische Bedeutung der Fischerei, der Meeresumwelt und der „blauen Wirtschaft“ sowie ihren Beitrags zur nachhaltigen Unabhängigkeit der EU von Nahrungsmitteleinfuhren hervor, und zwar wenn es darum geht, die Europäische Aquakultur und Fischerei nachhaltig zu gestalten und den Auswirkungen auf die Umwelt beizukommen; weist darauf hin, dass die Gemeinsame Fischereipolitik in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass zur Umsetzung dieser Politik ein eigener, umfassender, unabhängiger und zugänglicher Fischereifonds notwendig ist; fordert, dass das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme in der Fischerei (POSEI Fischerei) wieder eingesetzt wird, da dieses für die europäischen Gebiete in äußerster Randlage sehr wichtig ist; fordert, dass die Höhe der Finanzmittel für die Fischerei im aktuellen MFR zumindest auf ihrem derzeitigen Stand gehalten wird und dass die Finanzmittel für maritime Angelegenheiten bei Bedarf aufgestockt werden; warnt vor den etwaigen negativen Folgen eines harten Brexit für diesen Bereich; weist darauf hin, dass andere Finanzierungsinstrumente, die nicht rückzahlungspflichtige Beihilfen ergänzen, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten bieten könnten;

Mehr Verantwortung in der Welt

104.  betont, dass die Welt vor vielfältigen Herausforderungen wie Konflikten, Cyberangriffen, dem Terrorismus, Radikalisierung, der Desinformation, Naturkatastrophen, dem Klimawandel und der Umweltdegradation, Menschenrechtsverletzungen und den Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern steht; ist der Ansicht, dass die EU eine besondere politische und finanzielle Verantwortung zu tragen hat, die auf einem wahrhaft europäischen, regelgestützten und wertebasierten auswärtigen Handeln, der Förderung von Stabilität, Sicherheit, demokratischer Staatsführung und nachhaltiger Entwicklung unserer Partner sowie auf der Beseitigung der Armut und der Krisenreaktion beruht;

105.  hebt hervor, dass die Mittel für das auswärtige Handeln deutlich angehoben werden müssen, damit die EU ihre Rolle im Rahmen ihrer Globalen Strategie und ihrer Erweiterungs-, Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik wahrnehmen und auf Notfälle reagieren kann; erwartet, dass dem beispiellosen Bedarf der Nachbarländer im Süden und Osten, die mit Konflikten und den Folgen der Herausforderungen zu kämpfen haben, vor die sie durch Migration und Flüchtlinge gestellt wurden; fordert, dass für den zunehmenden Bedarf an humanitärer Hilfe infolge von Naturkatastrophen und von vom Menschen verursachten Katastrophen mehr Mittel bereitgestellt werden, wobei Lücken zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Zahlungen zu vermeiden sind; vertritt die Auffassung, dass die Union die Mittel für das Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) anheben muss;

106.  weist erneut darauf hin, dass die Entwicklungspolitik der EU auf eine Reihe von Verpflichtungen, nämlich auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Aktionsagenda von Addis Abeba zur Entwicklungsfinanzierung, das Pariser Klimaschutzübereinkommen und den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik sowie auf die Grundsätze der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und die Grundprinzipien der wirksamen Zusammenarbeit ausgerichtet ist; weist auf die von der EU und ihren Mitgliedstaaten eingegangene Verpflichtung hin, ihre Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) bis 2030 auf 0,7 % des BIP anzuheben und 20 % der ODA der EU für soziale Inklusion und menschliche Entwicklung sowie 0,2 % des BNI der EU für ODA für die am wenigsten entwickelten Länder aufzuwenden;

107.  nimmt zur Kenntnis, dass, Entwicklungshilfe eine wichtiger Faktor sein kann, wenn es darum geht, die grundlegenden Ursachen von Migration zu bekämpfen und einen Beitrag zur Stabilität zu leisten, ist jedoch der Auffassung, dass ODA nicht verwendet werden sollte, um die Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen zu decken; weist auf die potenzielle Funktion der ODA hin, wenn es darum geht, die Bereitstellung von Finanzmitteln aus anderen Quellen zu erleichtern, und unterstreicht, dass man mittels einer möglichen Fortsetzung der Investitionsoffensive für Drittländer auf der Grundlage seiner Evaluierung intensiver mit dem Privatsektor zusammenarbeiten muss;

108.  spricht sich dafür aus, dass zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidigern, insbesondere in Drittländern, in denen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Gefahr sind, Mittel direkt zur Verfügung gestellt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass mit den Außenfinanzierungsinstrumenten rasch auf politische Entwicklungen reagiert und dass der Grundsatz „mehr für mehr“ gestärkt werden muss;

109.  ist bereit, eine vereinfachte und gestraffte Struktur der Finanzierungsinstrumente im Bereich der Außenbeziehungen in Erwägung zu ziehen, sofern damit Transparenz, Rechenschaftspflicht, Effizienz, Kohärenz und Flexibilität verstärkt und die Ziele der zugrundeliegenden politischen Strategien berücksichtigt werden; fordert, dass die gesonderten Instrumente für Heranführungshilfe, Nachbarschaftspolitik, Entwicklung und humanitäre Hilfe aufgrund ihres spezifischen politischen und finanziellen Charakters dieser Bereiche beibehalten werden; weist darauf hin, dass eine solche Struktur einen in den Haushaltsplan eingestellten EEF ohne die Friedensfazilität für Afrika, der auf die vereinbarten Obergrenzen aufaddiert wird, und eine transparentere Einbeziehung einschlägiger Treuhandfonds und Fazilitäten umfassen sollte;

110.  betont, dass mehr Flexibilität vonnöten ist, damit zusätzliche Ressourcen mobilisiert und Finanzmittel zügig bereitgestellt werden können; könnte im Rahmen eines Gesamtzuwachses bei den Finanzierungsinstrumenten im Bereich der Außenbeziehungen eine größere nicht zugewiesene Reserve zur Erhöhung der inhärenten Flexibilität in Erwägung ziehen; betont jedoch, dass diese Flexibilität nicht zulasten langfristiger politischer Ziele und geografischer und inhaltlicher Prioritäten, der Planbarkeit langfristiger Finanzierung, parlamentarischer Kontrolle und von Konsultationen mit Partnerländern und der Zivilgesellschaft erreicht werden sollte;

Sicherheit, Frieden und Stabilität für alle Menschen

111.  ist der Ansicht, dass sich mit der Einführung einer neuen Rubrik zum Thema „Sicherheit, Frieden und Stabilität für alle Menschen“ verdeutlichen ließe, welche Priorität die EU dieser neuen politischen Verantwortung beimisst, die Besonderheit dieser Verantwortung gewürdigt und Kohärenz zwischen deren internen und externen Dimensionen hergestellt würde;

112.  betont, dass die Mittel und das Arsenal der Finanzierungsinstrumente im Bereich der inneren Sicherheit von Beginn des nächsten MFR an über seine gesamte Laufzeit hinweg aufgestockt werden sollten, damit nicht jedes Jahr systematisch auf die Flexibilitätsbestimmungen des MFR zurückgegriffen wird; fordert, dass den Strafverfolgungsbehörden (Europol, Eurojust und CEPOL) ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden und dass die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) mit ausreichenden Mitteln für die Bewältigung und Erfüllung ihrer neuen Aufgaben ausgestattet wird; unterstreicht, welche Bedeutung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte dabei zukommt, die Phänomene der Radikalisierung, der Ausgrenzung, der Hassrede und der Hassverbrechen zu verstehen und auf diese zu reagieren;

113.  ist der Ansicht, dass der nächste MFR die Schaffung einer europäischen Verteidigungsunion fördern muss; sieht entsprechend den Ankündigungen der Kommission hierzu den einschlägigen Legislativvorschlägen, einschließlich zu einem eigenen Forschungsprogramm der EU im Bereich Verteidigung und zu einem Programm zur industriellen Entwicklung, das durch Investitionen der Mitgliedstaaten in Ausrüstung im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit ergänzt wird, erwartungsvoll entgegen; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine feste Überzeugung, dass zusätzliche politische Prioritäten an zusätzliche Finanzmittel gebunden sein sollten; weist erneut darauf hin, dass sich durch eine verstärkte Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen, die Bündelung von Forschung und Ausrüstung und die Beseitigung von Überschneidungen die strategische Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie fördern und deutliche Effizienzgewinne erzielen lassen, die häufig auf ca. 26 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt werden;

114.  fordert angesichts der größeren Aufmerksamkeit, die der Sicherheit und der Verteidigung in der EU zuteilwird, eine Neubewertung sämtlicher Ausgaben für die äußere Sicherheit; sieht insbesondere einer Reform des Mechanismus Athena und der Friedensfazilität für Afrika im Anschluss an die Einstellung des EEF in den Haushalt entgegen; begrüßt die Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten vor Kurzem im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit eingegangen sind, und fordert die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) und die Kommission auf, Klarheit hinsichtlich ihrer künftigen Finanzierung zu schaffen; fordert ein Nachfolgeprogramm für das Stabilitäts- und Friedensinstrument, das auf Krisenreaktion und den Aufbau von Kapazitäten für Sicherheit und Entwicklung ausgerichtet ist, gleichzeitig jedoch eine rechtlich schlüssige Lösung für den Aufbau militärischer Kapazitäten bietet;

115.  betont die herausragende Bedeutung des Katastrophenschutzverfahrens der Union, das koordinierte Hilfsmaßnahmen der EU im Falle von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen innerhalb und außerhalb der Union ermöglicht hat; verweist auf den unbestrittenen Mehrwert von Katastrophenschutzeinsätzen für die wirksame Bekämpfung der immer häufiger und komplexer auftretenden Naturkatastrophen bei gleichzeitiger Förderung der Solidarität unter den EU-Bürgerinnen und Bürgern in Krisenzeiten; begrüßt die jüngsten Vorschläge der Kommission zur Förderung des Katastrophenschutzes der EU durch verbesserte Vorbereitungs- und Vorbeugungsmaßnahmen, einschließlich der Einrichtung einer eigenen Reserve operativer Kapazitäten auf europäischer Ebene; fordert weitere Maßnahmen in diesem Bereich in Verbindung mit einer angemessenen Finanzierung im nächsten MFR;

Eine effiziente Verwaltung im Dienste der Bürger der EU

116.  ist der Ansicht, dass eine starke, effiziente und hochwertige öffentliche Verwaltung für die Umsetzung der Strategien der EU und für die Wiederherstellung des Vertrauens und den Ausbau des Dialogs mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgern auf sämtlichen Ebenen unerlässlich ist; unterstreicht in dieser Hinsicht die Rolle der Institutionen, die sich aus demokratisch gewählten Mitgliedern zusammensetzen; weist darauf hin, dass dem Rechnungshof zufolge die Institutionen, Einrichtungen und Agenturen der EU den in ihren Stellenplänen festgelegten Personalabbau um 5 % umgesetzt haben; ist der Ansicht, dass sie keinem weiteren derart bereichsübergreifenden Stellenabbau ausgesetzt werden sollten; bringt seine deutliche Ablehnung einer Wiederholung des sogenannten Planstellenpools zur Personalumschichtung in Agenturen zum Ausdruck;

117.  begrüßt die Bemühungen der Institutionen, Einrichtungen und Agenturen, durch eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit und die Bündelung einzelner Ämter die Effizienz weiter zu steigern und dadurch Einsparungen im EU-Haushalt zu bewirken; hebt hervor, dass bei einzelnen Agenturen weitere Effizienzgewinne erzielt werden könnten, insbesondere durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Agenturen mit ähnlichen Aufgaben, beispielsweise im Bereich der Finanzmarktaufsicht, sowie zwischen Agenturen mit mehreren Dienstorten; fordert grundsätzlich eine eingehende Prüfung der Möglichkeit, die Agenturen nach dem strategischen Charakter ihrer Aufgaben und ihren Ergebnissen zusammenzufassen, um Synergien zwischen Agenturen, etwa im Hinblick auf die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die ESMA in Paris, zu schaffen;

118.  ist der Ansicht, dass die Organe und Einrichtungen der EU sowohl im Hinblick auf die geografische Verteilung als auch auf das Verhältnis zwischen den Geschlechtern für Ausgewogenheit sorgen sollten;

* * *

119.  fordert die Kommission auf, ein Verfahren vorzuschlagen, durch Mitgliedstaaten, die den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Werten nicht gerecht werden, finanzielle Konsequenzen auferlegt werden können; weist jedoch darauf hin, dass diejenigen, denen der Haushalt letztendlich zugute kommt, in keinem Fall durch Regelverstöße beeinträchtigt werden dürfen, für die sie nicht verantwortlich sind; ist daher der Überzeugung, dass der Unionshaushalt nicht das geeignete Instrument ist, um Verstöße gegen Artikel 2 EUV zu ahnden, und dass die Mitgliedstaaten finanzielle Konsequenzen unabhängig vom Haushaltsvollzug tragen sollten;

120.  unterstreicht, dass die Beseitigung von Diskriminierung, Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und geschlechtsspezifischer Gewalt von wesentlicher Bedeutung und ein wesentlicher Schritt in Richtung eines inklusiven Europas ist, zu dem sich die EU verpflichtet hat; spricht sich daher für die Verpflichtung zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Maßnahmen der EU im nächsten MFR und dafür aus, dass die Bekämpfung aller Fälle von Diskriminierung mit besonderem Augenmerk auf der geschlechtsspezifischen Dimension in der Migrations- und Asylpolitik und dem auswärtigen Handeln der EU auf der Ebene des Haushalts stärker gefördert wird;

121.  hebt hervor, dass Frauen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischen Leistungen haben müssen und dass insbesondere die besonderen Bedürfnisse benachteiligter Personen, einschließlich Minderjähriger und anderer Gruppen wie der LGBTI-Gemeinschaft, zu berücksichtigen sind;

122.  spricht sich dafür aus, dass benachteiligten Gruppen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und Roma, gesonderte Unterstützung zukommt, wobei Segregation ausdrücklich auszuschließen ist, und insbesondere dafür, dass die Bezeichnung „Roma“ auf der Liste der Begünstigten des ESF und des EFRE bleibt;

123.  weist darauf hin, dass die Gebiete in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete aufgrund ihrer Abgeschiedenheit vom europäischen Kontinent besonderen Herausforderungen umweltbezogener, wirtschaftlicher oder sozialer Art gegenüberstehen; ist der Ansicht, dass für sie maßgeschneiderte Maßnahmen und angemessen gerechtfertigte Ausnahmen festgelegt werden sollten; fordert, dass die finanzielle Unterstützung für die Gebiete in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete im nächsten MFR fortgesetzt wird, und zwar insbesondere im Rahmen der Kohäsionspolitik für die überseeischen Länder und eines gesonderten Instruments für die überseeischen Länder und Gebiete, damit sie Zugang zu Forschungsprogrammen haben und die besonderen Herausforderungen aufgrund des Klimawandels bewältigen können;

124.  fordert die Kommission nachdrücklich aus, im Sinne der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der Transparenz des Haushalts der Europäischen Union zu erwägen, geeignete Voraussetzungen zu schaffen, um Korruption und Finanzbetrug im Hinblick auf EU-Mittel vorzubeugen, hält den Zollbetrug, der erhebliche Einnahmenverluste für den Unionshaushalt bewirkt hat, für höchst bedenklich; ersucht die Mitgliedstaaten, die Einwände gegen den Rechtsrahmen der Union für Zollrechtsverletzungen und -sanktionen erhoben haben, ihre Haltung zu überdenken, um eine rasche Lösung dieses Problems zu ermöglichen;

IV. Verfahren und Beschlussfassungsprozess

125.  weist darauf hin, dass für die Annahme der MFR-Verordnung die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist; betont darüber hinaus, dass das Parlament und der Rat die beiden Teile der Haushaltsbehörde bilden, die für die Annahme des Jahreshaushaltsplans der EU gleichermaßen wichtig sind, während die sektorspezifischen Rechtsvorschriften zur Schaffung der großen Mehrheit der EU-Programme, einschließlich ihrer Finanzausstattung, im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beschlossen werden; erwartet daher ein Verfahren zur Fassung eines Beschlusses über den nächsten MFR, durch das die Rolle des Parlaments und dessen Vorrechte, wie sie im Vertrag festgeschrieben sind, gewahrt werden; ist der festen Überzeugung, dass die MFR-Verordnung nicht der geeignete Rahmen für Änderungen an der Haushaltsordnung der EU ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, immer dann, wenn diese Verordnung geändert werden muss einen gesonderten Entwurf für eine Überarbeitung der Haushaltsordnung der EU vorzulegen;

126.  bekundet seine Bereitschaft, umgehend einen strukturellen Dialog mit der Kommission und dem Rat über den MFR nach 2020 aufzunehmen, um die anschließenden Verhandlungen zu erleichtern und den Abschluss eines Abkommens bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zu ermöglichen; ist bereit, die in der vorliegenden Entschließung dargelegten Standpunkte mit dem Rat zu besprechen, damit die Erwartungen des Parlaments an den nächsten MFR besser nachvollzogen werden können;

127.  unterstreicht, dass die Kommission angekündigt hat, ihre Vorschläge im Mai 2018 vorzulegen, und dass angesichts dessen binnen eines Jahres ein formaler Beschluss über den nächsten MFR gefasst werden sollte; ist der Ansicht, dass trotz der anfänglichen Verzögerung der Vorlage der Vorschläge der Kommission rasch eine Einigung über den MFR nach 2020 zustande kommen sollte, weil davon die wichtige politische Botschaft ausgehen würde, dass die EU weiterhin fähig ist, über ihren zukünftigen Weg und die dafür erforderlichen Finanzmittel Konsens zu erzielen; weist nachdrücklich darauf hin, dass es durch diesen Zeitplan unter anderem möglich sein wird, alle sektorspezifischen Verordnungen zügig anzunehmen, sodass die neuen Programme am 1. Januar 2021 ohne Verzögerung anlaufen können; erinnert daran, dass die neuen Programme in vorangegangenen Finanzrahmen im Wesentlichen einige Jahre nach dem Beginn der Laufzeit angelaufen sind;

128.  unterstreicht daher, dass zwischen den drei Organen umgehend eingehende Beratungen aufgenommen werden müssen; betont, dass alle Teile der MFR-Verordnung, einschließlich der Obergrenzen des MFR, Teil der Verhandlungen über den MFR sein werden und solange zur Diskussion stehen sollten, bis eine abschließende Einigung zustande kommt; verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Parlament dem Verfahren, das zur Annahme der derzeit geltenden MFR-Verordnung geführt hat, und der Rolle, die der Europäische Rat dabei eingenommen hat, indem er unwiderrufliche Beschlüsse über einige Teile, einschließlich der Obergrenzen des MFR und mehrerer sektorspezifischer politikrelevanter Bestimmungen, gefasst hat, kritisch gegenübersteht;

129.  ist der Ansicht, dass unter dem bulgarischen Vorsitz und vor der Erläuterung der Vorschläge für den MFR umgehend eine Einigung über die Verfahren im Zusammenhang mit den anstehenden Verhandlungen über den MFR und insbesondere über die Beteiligung des Parlaments in den einzelnen Phasen dieses Prozesses erzielt werden sollte; erwartet in diesem Zusammenhang, dass die Kommission dem Parlament in gleichem Umfang wie dem Rat zeitnah Informationen zur Verfügung stellt; ist der Ansicht, dass diese Modalitäten letztlich in der Interinstitutionellen Vereinbarung festgeschrieben werden sollten, so wie es bereits für das jährliche Haushaltsverfahren der Fall ist;

130.  ist der Ansicht, dass die für die Annahme der MFR-Verordnung erforderliche Einstimmigkeit ein echtes Hindernis in dem Prozess darstellt; fordert diesbezüglich den Europäischen Rat auf, die Übergangsklausel nach Artikel 312 Absatz 2 AEUV zu aktivieren, um die Annahme der MFR-Verordnung mit qualifizierter Mehrheit zu ermöglichen; erinnert ferner daran, dass die allgemeine Übergangsklausel nach Artikel 48 Absatz 7 EUV ebenfalls eingesetzt werden kann, um das ordentliche Gesetzgebungsverfahren anzuwenden; betont, dass eine Verlagerung hin zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit für die Annahme der MFR-Verordnung mit dem Beschlussfassungsprozess für die Annahme fast aller Mehrjahresprogramme der EU sowie mit dem jährlichen Verfahren für die Verabschiedung des Unionshaushalts im Einklang stünde;

°

°  °

131.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (25.1.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Pier Antonio Panzeri

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VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass die EU vor mannigfaltigen Herausforderungen steht, die die regionale und weltweite Stabilität und Sicherheit bedrohen und die nur mittels strategischer und langfristig angelegter Maßnahmen im Außenbereich bewältigt werden können, die in eine wahrhaft europäische wertebasierte Außenpolitik eingebettet sind; verweist auf den Vorsatz, „dass sich die Union in großen Fragen groß und in kleinen Fragen klein zeigt“, den die Staats- und Regierungschefs der EU in der Erklärung von Rom zum Ausdruck gebracht haben; hebt hervor, dass eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik den Unionsbürgern einen erheblichen Mehrwert bietet; fordert daher, dass mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ehrgeizige Ziele gesetzt werden und diesem hohen Mehrwert Rechnung getragen wird, und zwar indem die Mittelausstattung für Maßnahmen im Außenbereich (Rubrik 4) deutlich erhöht und die gemeinsame Außenpolitik eingedenk der Herausforderungen der Gegenwart und der neuen Prioritäten Europas zu einem der Kernbereiche der Aufgaben und Pflichten der EU gemacht wird;

2.  betont, dass die Mittel in strategischen Bereichen wie Entwicklungshilfe, die Beseitigung der Armut, das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Stärkung einer auf Rechtsvorschriften beruhenden internationalen Ordnung, Wiederaufbaumaßnahmen nach Krisen, verantwortungsvolle Regierungsführung und die Förderung einer ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Widerstandsfähigkeit in den Partnerländern gezielt aufgestockt werden müssen, damit Europa die internationalen Herausforderungen der Gegenwart bewältigen kann, zu denen Menschenrechtsverletzungen, Sicherheitsbedrohungen und bewaffnete Konflikte, Cyberangriffe, Terrorismus, Radikalisierung, Propaganda, das gezielte Verbreiten von Falschinformationen, Naturkatastrophen und Klimawandel sowie die dadurch verursachten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Migration zählen; betont, dass die Mittelaufstockung auf die neuen Prioritäten der EU ausgerichtet sein sollte, von denen einige in der Globalen Strategie der EU, der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Erweiterungspolitik und dem Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich zum Ausdruck kommen; betont, dass die EU auch die Leistungsfähigkeit ihrer Organe steigern muss, um größeren Einfluss in der Außen- und Sicherheitspolitik zu erlangen;

3.  fordert, dass die Lücke zwischen den strategischen politischen Prioritäten der EU und den Außenfinanzierungsinstrumenten geschlossen wird; betont, dass die Festlegung neuer Prioritäten bei den Maßnahmen im Außenbereich und der Verteidigungszusammenarbeit auf EU-Ebene mit der Bereitstellung neuer Ressourcen einhergehen sollte – und zwar sowohl auf operativer als auch auf administrativer Ebene – damit die Maßnahmen im Außenbereich glaubwürdig und wirksam gestaltet werden können;

4.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass mehr Flexibilität vonnöten ist, damit in unvorhergesehenen Situationen zusätzliche Ressourcen mobilisiert und nicht gebundene Mittel in den folgenden Jahren verwendet werden können; betont, dass Ressourcen verfügbar sein müssen, um dafür gerüstet zu sein, die sich rasch entwickelnden neuen Bedrohungen wie hybride Kriegsführung und Cyberangriffe abzuwehren; betont jedoch, dass das Streben nach mehr Flexibilität den langfristigen politischen Zielen oder den Zielen bestehender Programme, die die gewünschten Ergebnisse zeitigen, nicht abträglich sein darf; fordert, dass die Flexibilitätsmechanismen („besondere Instrumente“) des MFR deutlich gestärkt und gleichzeitig die strategischen politischen Leitlinien gestärkt werden; bekräftigt seine Unterstützung für den Vorschlag der Kommission für eine dauerhafte EU-Krisenreserve, mit der Ad-hoc-Lösungen wie der Einrichtung von Treuhandfonds vorgebeugt werden soll;

5.  fordert, dass die Außenfinanzierungsinstrumente vereinfacht und gestrafft werden, etwa indem sämtliche bestehenden thematischen Außenfinanzierungsinstrumente, die im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten liegen (das Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (IcSP), das Partnerschaftsinstrument und das Europäische Instrument für weltweite Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)) unter einem einzigen Instrument zusammengefasst werden; schlägt vor, dass ein derartig zusammengefasstes Instrument auch das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und den in den Haushaltsplan eingestellten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) ohne die Friedensfazilität für Afrika umfassen könnte, sofern der federführende Entwicklungsausschuss zustimmt; fordert jedoch, dass das derzeitige Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) und das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) aufgrund ihres spezifischen politischen und finanziellen Charakters als gesonderte Instrumente bestehen bleiben; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Instrumente nur dann zusammengefasst werden dürfen, wenn das neue thematische Instrument strategieorientiert ist und wenn die Planbarkeit bei der langfristigen Finanzierung aller Programme so weit wie möglich sichergestellt ist, wobei für ein hohes Maß an Flexibilität gesorgt werden sollte; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die vereinfachte Struktur angemessene Kontrollen und Gegenkontrollen sowie ein ausreichendes Maß an Transparenz erforderlich macht, wozu verstärkte strategische und politische Beiträge des Parlaments und die Kontrolle der Umsetzung durch das Parlament gehören;

6.  betont, dass Treuhandfonds eingerichtet wurden, weil es dem EU-Haushalt an Mitteln und Flexibilität fehlt, um schnell und umfassend auf größere Krisen reagieren zu können; vertritt die Auffassung, dass die bestehenden EU-Treuhandfonds einen Mehrwert bieten können, indem Finanzmittel für spezifische Situationen zusammengelegt werden; weist darauf hin, dass die bloße Umwidmung oder Umstrukturierung von Mitteln bestehender EU-Förderprogramme aus politischen Gründen mitnichten eine Mittelaufstockung ist und überdies demokratische Kontrolle und Haushaltskontrolle noch erschwert; weist erneut darauf hin, dass die ursprünglichen Ziele der EU-Finanzinstrumente nicht geändert werden können, indem man sie in eine Treuhandfonds-Rubrik einstellt; betont, dass das Parlament die Tätigkeiten im Rahmen der EU-Treuhandfonds, der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und des Plans für ein gemeinsames Vorgehen Afghanistans und der EU in Migrationsfragen sowie künftiger ähnlicher Initiativen strenger kontrollieren muss; weist darauf hin, dass nur dann auf solche Ad-hoc-Instrumente außerhalb des EU-Haushalts zurückgegriffen werden sollte, wenn die Kommission eindeutig nachweisen kann, dass die Anforderungen bezüglich eines Mehrwerts für die EU sowie der Zusätzlichkeit erfüllt sind; betont, wie wichtig die Einheit des EU-Haushalts als zentraler Grundsatz ist; unterstützt den Rückgriff auf innovative Formen der finanziellen Zusammenarbeit, etwa die Kombination von Finanzhilfen mit Darlehen internationaler und europäischer Finanzinstitutionen, einschließlich der Europäischen Investitionsbank;

7.  bekräftigt, dass die Außenfinanzierungsinstrumente der EU von wesentlicher Bedeutung sind, damit die Maßnahmen der EU im Außenbereich – insbesondere in den Nachbarländern der EU (in Form des derzeitigen ENI) und den Heranführungsländern (in Form des derzeitigen IPA II) – Wirkung entfalten können; fordert, dass Kohärenz und Koordination zwischen den Außenfinanzierungsinstrumenten verbessert werden; weist im Zusammenhang mit dem Nachfolger des ENI darauf hin, dass dem Umstand Rechnung getragen werden sollte, dass Demokratisierung, Stabilisierung, Friedensprozessen, Wiederaufbaumaßnahmen nach Krisen und Widerstandsfähigkeit – sowohl im Osten als auch im Süden – größere Bedeutung beigemessen wird, und dass Wachstum und Beschäftigung, insbesondere mit Blick auf junge Hochschulabsolventen, stärker gefördert werden sollten; fordert die Kommission auf, die im Rahmen des nächsten ENI bereitgestellte finanzielle Unterstützung für Projekte zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen in dem Gebiet aufzustocken;

8.  betont, dass der ergebnisorientierte Ansatz des IPA II für Bewerberländer oder mögliche Bewerberländer im Rahmen der Heranführungshilfe im Zeitraum nach 2020 gestärkt werden sollte, damit auf effiziente Weise zur Demokratisierung und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in diesen Ländern beigetragen werden kann, insbesondere angesichts der derzeitigen politischen Entwicklungen in den Ländern des westlichen Balkans; betont, dass es mit den Finanzierungsinstrumenten möglich sein muss, rasch auf politische Entwicklungen zu reagieren, und dass der Schwerpunkt auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft gelegt werden muss, wenn Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht geachtet werden; verweist erneut auf den Wert des Grundsatzes „mehr für mehr“ und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Möglichkeiten, die sich aus den einschlägigen Vorschriften ergeben, aktiv zu nutzen; fordert die Kommission auf, rechtliche Mittel auszuarbeiten, mit denen die Finanzierung von staatlichen Stellen ausgesetzt werden kann, wenn fortwährend schwerwiegende politische Rückschritte zu verzeichnen sind; fordert die Kommission auf, die der Türkei im Rahmen des künftigen MFR zur Verfügung gestellten Mittel so lange auszusetzen, bis eindeutige Richtwerte erreicht wurden, und die Mittel Organisationen der türkischen Zivilgesellschaft zukommen zu lassen;

9.  fordert, dass Kohärenz gestärkt und ein ausgewogenerer politischer Dialog mit den Partnerländern gefördert wird; betont erneut, dass die Überwachungs- und Bewertungssysteme ausgebaut werden müssen, damit die Wirksamkeit der EU-Finanzierung bewertet und ihre Effizienz gesteigert werden kann; betont, dass die EU im Rahmen aller Instrumente anstreben sollte, die Sichtbarkeit von EU-Projekten und -Initiativen sowohl in Drittländern als auch in der EU selbst zu verbessern;

10.  betont, dass die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter weiterhin einer der Eckpfeiler der EU-Außenpolitik sein sollte, und ist der Ansicht, dass diese Angelegenheiten bereichsübergreifend in allen Instrumenten und außenpolitischen Zielen der EU berücksichtigt werden sollten, insbesondere angesichts der derzeitigen Entwicklungen in den Ländern des westlichen Balkans, den Nachbarländern der EU und anderen Ländern auf der Welt; weist außerdem nachdrücklich darauf hin, dass diese Förderung mit Maßnahmen einhergehen muss, mit denen ein inklusives Wirtschaftswachstum angeregt wird, das allen zugute kommt, insbesondere jungen Menschen und Frauen; fordert, dass der Schwerpunkt im Rahmen der Finanzierungsinstrumente verstärkt darauf gelegt werden sollte, das Recht auf freie Meinungsäußerung stärker zu fördern, um die Anfälligkeit gegenüber Falschinformationen zu verringern; verweist insbesondere auf die Bedeutung des EIDHR und seines Nachfolgers im Zeitraum nach 2020 einschließlich der damit einhergehenden Unterstützung von Wahlbeobachtung;

11.  verweist auf das Potential, das dem IcSP innewohnt, wenn es gilt, die Sicherheit der EU und die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen zu stärken und weltweit zu Frieden und Sicherheit beizutragen, insbesondere in Regionen, die von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord heimgesucht wurden;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.1.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

9

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Bas Belder, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Lorenzo Cesa, Javier Couso Permuy, Arnaud Danjean, Georgios Epitideios, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule-Pēterse, Sandra Kalniete, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tonino Picula, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Alyn Smith, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, László Tőkés, Miguel Urbán Crespo, Ivo Vajgl

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Brando Benifei, Rebecca Harms, Marek Jurek, Jo Leinen, Miroslav Poche, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Barbara Kudrycka, Tiemo Wölken

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

39

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Iveta Grigule-Pēterse, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Jozo Radoš, Ivo Vajgl

PPE

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Elmar Brok, Lorenzo Cesa, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Sandra Kalniete, Andrey Kovatchev, Barbara Kudrycka, Eduard Kukan, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, László Tőkés, Traian Ungureanu

S&D

Francisco Assis, Brando Benifei, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Eugen Freund, Jo Leinen, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Miroslav Poche, Tiemo Wölken

9

-

ECR

Marek Jurek

EFDD

James Carver

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Sofia Sakorafa, Miguel Urbán Crespo, Marie-Christine Vergiat

NI

Georgios Epitideios, Janusz Korwin-Mikke

8

0

ECR

Amjad Bashir, Bas Belder, Ryszard Antoni Legutko

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Rebecca Harms, Tamás Meszerics, Alyn Smith, Bodil Valero

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (31.1.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Paul Rübig

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass das wichtigste Ziel der Politik der Union auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit nach Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut ist;

1.  vertritt die Ansicht, dass die Verpflichtung der EU zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, der Aktionsagenda von Addis Abeba zur Entwicklungsfinanzierung und des Klimaschutzübereinkommens von Paris die Grundlage für die Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) bilden muss; vertritt ferner die Ansicht, dass die Unterstützung der EU für diese Umsetzung in den Entwicklungsländern verstärkt werden muss und dabei die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) vollständig hergestellt werden muss, in der Entwicklungshilfe der EU die Grundprinzipien der wirksamen Zusammenarbeit uneingeschränkt geachtet werden müssen und der Schwerpunkt auf langfristigen Zielen liegen muss, etwa der Beseitigung von Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung, der Förderung demokratischer Strukturen und der Menschenrechte sowie einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung, und zwar vor allem in den am wenigsten entwickelten Ländern, die vor besonders großen finanziellen Herausforderungen stehen;

2.  weist darauf hin, dass 2017 durch Naturkatastrophen und insbesondere durch Waldbrände mehr als 200 Menschen in Europa ums Leben gekommen sind und über eine Million Hektar Wald zerstört wurde – dreimal mehr als im europäischen Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre; hebt hervor, dass es sich bei diesen Bränden um menschliche, wirtschaftliche und ökologische Katastrophen handelt, die eine Reaktion auf der Ebene der EU und des Europa-Mittelmeer-Raums erfordern; ist der Auffassung, dass die EU beim Brandschutz und bei der Bekämpfung von Bränden sowie beim Wiederaufbau nach solchen Katastrophen, die insbesondere mit Waldbränden in Zusammenhang stehen, Hilfe leisten sollte; ist der Meinung, dass die Mittel zur Brandbekämpfung auf nationaler Ebene begrenzt sind; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Feuerlöschflugzeuge – insbesondere die Flugzeuge der Marke Canadair – nach dem Ablauf ihrer Nutzungsdauer in manchen nationalen Luftflotten weiterverwendet werden und daher dringend überholt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, die Stärkung der gemeinsamen Kapazitäten bei den Erörterungen des mehrjährigen Finanzrahmens vorrangig zu behandeln;

3.  ist der Ansicht, dass ein gesondertes Entwicklungsinstrument die beste Option für eine bedeutsame Entwicklungspolitik im Interesse der Entwicklungsländer – insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder – ist, deren wichtigstes Ziel in der Beseitigung der Armut besteht, wobei gleichzeitig die international vereinbarten Grundprinzipien der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit geachtet werden müssen;

4.  fordert, dass ein Erasmus-Programm „Europa-Afrika“ aufgelegt wird und dass Außenstellen europäischer Hochschulen in Afrika eingerichtet werden, damit eine enge Partnerschaft entsteht und für bessere Möglichkeiten der Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt gesorgt und somit eine Abwanderung von Hochqualifizierten verhindert wird;

5.  vertritt die Auffassung, dass bei der Entwicklungszusammenarbeit den international vereinbarten Grundprinzipien der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in höchstem Maße Rechnung getragen werden muss und dass die nationalen Pläne und Strategien der Partnerländer für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützt werden müssen;

6.  betont, dass beim nächsten MFR das gegenwärtige Qualitätsniveau und der Wirkungsgrad der EU-Hilfen beibehalten und die notwendigen Garantien für die Umsetzung und Überwachung der Projekte gegeben werden müssen;

7.  weist auf die Zusagen in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU und im neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik hin;

8.  hält es für geboten, dass die im neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik vorgesehene Selbstverpflichtung der EU, 20 % der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) für soziale Inklusion und menschliche Entwicklung aufzuwenden, erfüllt wird; betont, dass der Schwerpunkt auf den Zielen für nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Gesundheit – insbesondere zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria –, Sicherheit, Ernährung, Bildung, Beschäftigung, Wasser und sanitäre Versorgung, Energie, Industrie, Innovation, Infrastruktur, verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichstellung der Geschlechter, Umweltschutz und Klimaschutz liegen muss;

9.  weist auf die Selbstverpflichtung der EU hin, die Gleichstellung der Geschlechter im nächsten MFR durchgängig zu berücksichtigen und den nächsten MFR auf die Nachhaltigkeitsziele hin zu überprüfen, damit die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in sämtlichen politischen Strategien und Maßnahmen der EU gewahrt wird; fordert zudem darauf hin, dass in wichtige Faktoren für die nachhaltige menschliche Entwicklung, zum Beispiel die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, investiert werden muss;

10.  weist auf die Selbstverpflichtungen – vor allem finanzieller Natur – hin, die im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und im Übereinkommen von Paris sowie im Rahmen des neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik eingegangen wurden; betont, dass es vor allem besonderer Anstrengungen und einer Aufstockung der Finanzierung bedarf, um Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen und die Erderwärmung zu begrenzen, und dass die Subventionen für umweltschädliche fossile Brennstoffe abgeschafft werden müssen;

11.  regt in diesem Zusammenhang an, dass sämtliche Programme in den Rubriken des nächsten MFR, beispielsweise Forschungsprogramme, besser dazu verwendet werden, sämtliche Ziele der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu verwirklichen und globalen Herausforderungen zu begegnen, und dass darüber hinaus mit einer wirksamen Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung dafür gesorgt wird, dass keine Strategie oder Maßnahme der EU den Zielen der Beseitigung der Armut, der Verringerung der Ungleichheiten in den Partnerländern und der Förderung der Menschenrechte und der nachhaltigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung entgegensteht;

12.  unterstreicht die Bedeutung des Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik als Rahmen für eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Entwicklungspolitik der Organe und Mitgliedstaaten der EU sowie für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung; stellt fest, dass der MFR die wichtigsten Prioritäten der Entwicklungsausgaben im Einklang mit diesem Konsens widerspiegeln sollte und dass die Prinzipien der wirksamen Zusammenarbeit und der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in den MFR einfließen sollten;

13.  bekräftigt, dass Rahmenbedingungen für die Jugend geschaffen werden müssen, unter denen ihre langfristige Zukunft gewährleistet ist, damit sie aktive Bürger in ihren Heimatländern werden; fordert entsprechende Maßnahmen für die Emanzipation der Frau im wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Kontext;

14.  ist der Auffassung, dass mehr Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und in die Wahrnehmung der damit verbundenen Rechte vonnöten sind, damit den negativen Folgen der sogenannten „Global Gag Rule“ entgegengewirkt werden kann;

15.  fordert Chancengleichheit für Männer und Frauen beim Zugang zu Strukturen der Entscheidungsfindung sowie zu wirtschaftlichen, sozialen, politischen, technischen und kulturellen Ressourcen und Dienstleistungen; fordert, dass alle Maßnahmen, die sich gegen Gewalt gegen Frauen richten, Berücksichtigung finden;

16.  fordert, dass der nächste MFR auf die Nachhaltigkeitsziele hin überprüft wird, da auf diese Weise in der Praxis dafür gesorgt werden kann, dass der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in den Finanzierungsbeschlüssen der EU Rechnung getragen wird; ist der Ansicht, dass damit dafür gesorgt werden sollte, dass die internen und externen Mittel der EU im Einklang mit den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit stehen, und die Wirksamkeit des gesamten EU-Haushalts auf ein Höchstmaß gesteigert werden sollte, indem mit den Zielen nicht zu vereinbarende Ausgaben und Verschwendung verhindert werden;

17.  betont, dass der Mehrwert einer Politik der Entwicklungszusammenarbeit auf der Ebene der EU klar ersichtlich ist; weist auf die entscheidende Rolle der ODA in den am wenigsten entwickelten Ländern und den fragilen Staaten hin und fordert, dass die EU ihre Zusage, den am wenigsten entwickelten Ländern im Rahmen der ODA 0,2 % ihres BNE zukommen zu lassen, erfüllt; weist auf das Potenzial der ODA hin, die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Entwicklung aus anderen – privaten und öffentlichen, nationalen und internationalen – Quellen zu erleichtern; befürwortet die neuen Bemühungen der EU, Anreize für private Investitionen durch eine Kombination von Zuschüssen und Darlehen sowie durch die Bereitstellung von Garantien auch in Ländern, in denen der Bedarf groß ist, die Risiken jedoch hoch sind, zu schaffen; stellt fest, dass sich infolgedessen ein erheblicher Finanzierungsbedarf ergeben wird; betont, dass die Programmplanung der Entwicklungshilfe mehrjährig ausgerichtet sein muss, aber auch Flexibilität ermöglichen sollte und dass die Hilfe unter Berücksichtigung der Kapazitäten, Bedürfnisse und Leistungen des Landes in unterschiedlichen und sich ergänzenden Formen bereitgestellt werden sollte; ist der Ansicht, dass die Kombination der Finanzierungsformen die traditionelle Entwicklungsfinanzierung ergänzen, nicht aber ersetzen sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass die Privatwirtschaft bei ihrem Engagement strikte Transparenz- und Rechenschaftspflichtstandards einhalten muss;

18.  fordert die Förderung einer internationalen Zusammenarbeit gemäß anerkannten internationalen Standards zur Bekämpfung illegaler Finanzströme und der Steuerhinterziehung;

19.  weist darauf hin, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle spielen, wenn Menschen, die sich in einer schwierigen Lage befinden oder besonders benachteiligt sind, erreicht werden sollen; ist der Ansicht, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft nur dann die Umsetzung der Maßnahmen der EU und der Einzelstaaten unterstützen, überwachen und darüber berichten können, wenn sie über ausreichende Kapazitäten und Unterstützung für die Wahrnehmung dieser Funktion und für die Leistung eines Beitrags zur Verbesserung der Finanzierungsmechanismen verfügen; weist darauf hin, dass die Finanzmittel der EU bei der Stärkung der Kapazitäten der Organisationen der Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung sind und auch Basisorganisationen Zugriff auf diese Mittel haben müssen;

20.  ruft in Erinnerung, dass in zahlreichen Ländern mit mittlerem Einkommen nach wie vor große Ungleichheit herrscht, und fordert die Kommission deshalb auf, die besonderen Mittelzuweisungen für diese Länder beizubehalten; ist der Ansicht, dass die Differenzierung nach Ländern bei der Zuweisung von Finanzhilfe und bei der Art der Zusammenarbeit auf vielfältigen Kriterien beruhen sollte, zu denen die inklusive menschliche Entwicklung, die Menschenrechte, das Maß der Ungleichheiten und die Prioritäten des Landes bei der nachhaltigen Entwicklung gehören;

21.  hält es für angebracht, die Inanspruchnahme von Hilfsleistungen zu erleichtern, und betont, wie wichtig der Grundsatz der Eigenverantwortung für Entwicklungshilfe ist, was ein Engagement der Partnerländer erfordert, da diese in erster Linie für die Ausarbeitung von Entwicklungsstrategien verantwortlich sind; regt daher an, dass von der EU finanzierte Schulungsmaßnahmen erwogen werden, mit denen der Zugang zu bestehenden EU-Finanzierungen verbessert wird;

22.  empfiehlt, dass zunächst die finanzielle und entwicklungspolitische Zusätzlichkeit und die Auswirkungen des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung auf die Menschenrechte, die Gesellschaft und die Umwelt gründlich analysiert werden, bevor mehr ODA-Mittel für die Bereitstellung von Garantien für Investitionen und Hilfsleistungen ähnlicher Art aufgewendet werden;

23.  weist darauf hin, dass die immer größere Zahl der Treuhandfonds, in die Finanzmittel der Entwicklungshilfe fließen und die aufgrund der mangelnden Ressourcen und der mangelnden Flexibilität notwendig wurden – etwa der Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika –, die Einheit des Haushaltsplans untergräbt und Risiken für die demokratische Eigenverantwortung, die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit birgt; vertritt die Auffassung, dass der Einsatz dieser Instrumente eindeutig begründet, zusätzlich, von begrenzter Dauer und darauf ausgerichtet sein sollte, konkrete Vorgaben anstelle von langfristigen Entwicklungszielen zu erfüllen;

24.  fordert die Kommission auf, die Harmonisierung und Kohärenz zwischen ihren bilateralen und multilateralen Programmen der Entwicklungszusammenarbeit weiter zu stärken, insbesondere wenn es sich um ein und dasselbe Land handelt, um die Wirksamkeit der Hilfe der Europäischen Union zu erhöhen;

25.  fordert, dass der nächste MFR durch eine von Beginn an höhere Finanzausstattung für ein gut aufgestelltes Instrument für humanitäre Hilfe und durch eine umfangreiche Soforthilfereserve dem beispiellosen Bedarf an humanitärer Hilfe zur Reduzierung des Katastrophenrisikos, zur Katastrophen- und Epidemievorsorge und zum Aufbau von Krisenfestigkeit in Entwicklungsländern entspricht; stellt fest, dass sich dieser Bedarf infolge von Konflikten, Kriegen und Vertreibungen, Menschenrechtsverletzungen, schlechter Regierungsführung und Korruption, einer unzulänglichen oder fehlenden Bereitstellung grundlegender sozialer Dienste, zunehmender Ungleichheit, Klimawandel und des Wettbewerbs um knappe Ressourcen erhöht; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie die Zahlungen systematisch an die Verpflichtungen zu humanitären Hilfsaktionen angepasst werden können, damit sichergestellt ist, dass für die Zahlungen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen; fordert, dass erwogen wird, das Katastrophenschutzinstrument besser auszustatten und flexibler zu gestalten, damit die EU den Bedürftigen vor Ort Hilfe leisten kann;

26.  ist der Auffassung, dass das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union zwar ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Waldbränden, aber dennoch mangelhaft ist und daher weiter verbessert werden muss; begrüßt daher die Mitteilung der Kommission vom 23. November 2017, in der die Einrichtung einer eigenständigen Reservekapazität namens „rescUE“ vorgeschlagen wird, und begrüßt ferner, dass zusätzliche 280 Mio. EUR für das Katastrophenschutzverfahren der Union zur Finanzierung einer wirklichen Reservekapazität der EU zur Verfügung gestellt werden, zu der insbesondere auch Löschflugzeuge der EU gehören; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Einrichtung eines europäischen Netzwerks von Knotenpunkten für den Zivilschutz und das Risikomanagement insbesondere dadurch zu unterstützen, dass die europäische Dimension der bestehenden nationalen Infrastruktur anerkannt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag der Kommission in den neuen MFR aufzunehmen, damit Löschflugzeuge der EU finanziert und möglichst bald entwickelt werden können;

27.  begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Stärkung des Katastrophenschutzes auf der Ebene der EU, insbesondere durch die bevorstehende Einrichtung der eigenständigen Reservekapazität „rescUE“; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vorbereitenden Maßnahmen zur Einrichtung eines europäischen Netzwerks von Knotenpunkten für den Zivilschutz und das Risikomanagement insbesondere dadurch zu unterstützen, dass die europäische Dimension der bestehenden nationalen Infrastruktur anerkannt wird;

28.  fordert im Interesse der Migrationssteuerung massive Investitionen zur Unterstützung der Industrialisierung, der Elektrifizierung und des Aufbaus von Infrastruktur, woraus inklusives Wirtschaftswachstum und existenzsichernde Arbeitsplätze entstehen können; fordert Maßnahmen gegen Menschenhandel und Sklaverei sowie Menschenrechtsverletzungen aller Art, insbesondere in Libyen;

29.  hält es für erforderlich, in Bezug auf die Mittel für Entwicklung und humanitäre Hilfe die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Berichterstattung zu verbessern und die für diese Hilfe bereitgestellten finanziellen Mittel aufzustocken, wobei es – sofern erforderlich – insbesondere in Anbetracht der neu aufgestellten Agenda 2030 und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung einer zügigen Genehmigung durch die Haushaltsbehörde bedarf;

30.  hält es für geboten, die grundlegende Funktion des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte bei der Förderung der europäischen Werte weltweit und bei der Konsolidierung der Menschenrechte und der Demokratie im auswärtigen Handeln der EU zu stärken;

31.  fordert, dass die Kapazitäten der staatlichen Stellen und der zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Herkunfts- und Transitländern in ihren jeweiligen Bereichen gestärkt werden, damit die freiwillige Rückkehr von Migranten möglichst effizient organisiert und die Wiedereingliederung aller Rückkehrer unterstützt wird;

32.  ist der Ansicht, dass die Außenfinanzierungsinstrumente im neuen MFR den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem neuen Europäischen Entwicklungskonsens entsprechen sollten, in denen existenzsichernde Arbeitsplätze als wichtiger Faktor für eine inklusive und nachhaltige Entwicklung anerkannt werden;

33.  vertritt die Auffassung, dass die Außenfinanzierungsinstrumente der EU dazu beitragen sollten, dass existenzsichernde Arbeitsplätze sowie die Voraussetzungen und ein entsprechendes Umfeld geschaffen werden sollten, damit Arbeitnehmer und Gewerkschaften ihre Interessen vertreten und ungehindert tätig sein können; vertritt vor diesem Hintergrund die Ansicht, dass im nächsten MFR ein Finanzierungsinstrument eigens für die Förderung des sozialen Dialogs und der Sozialpartner in Entwicklungsländern vorgesehen sein sollte;

34.  fordert, dass der EAD und die Delegationen der EU im Rahmen des nächsten MFR angemessen ausgestattet werden, damit sie ihre Ziele und Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe erreichen bzw. erfüllen können;

35.  fordert, dass der nächste MFR mit den Zielen des Übereinkommens von Paris vereinbar ist; hält es für geboten, dass die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern aufgestockt wird, damit der Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und der Schutz der Artenvielfalt unterstützt werden; fordert, dass Klimaschutz- und Umweltbelange tatsächlich in allen Außenfinanzierungsinstrumenten der EU berücksichtigt werden;

36.  stellt fest, dass der Entwicklungshaushalt zu 12 % aus dem Beitrag des Vereinigten Königreichs finanziert wird; betont, dass die Einbußen bei den Mitteln für die Entwicklungszusammenarbeit der EU infolge des Brexit ausgeglichen werden müssen; bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, wonach der Europäische Entwicklungsfonds gemeinsam mit anderen nicht im MFR enthaltenen Instrumenten in den Unionshaushalt eingegliedert werden sollte; betont, dass die Finanzausstattung dieser Instrumente bei einer solchen Eingliederung den aktuellen Obergrenzen des MFR hinzugerechnet werden sollte, damit die Finanzierung anderer Strategien und Programme der EU nicht beeinträchtigt wird;

37.  fordert nachdrücklich, dass die Gesamthöhe der Finanzmittel für die Entwicklungspolitik der EU mithilfe einer garantierten Zweckbindung beibehalten und dass eine dauerhafte Lösung für die Finanzierung der Sicherheitsausgaben der EU gefunden wird, die mit der Entwicklungszusammenarbeit verbunden und mit ihr vereinbar sind;

38.  fühlt sich von den Vorteilen ermutigt, die die Eingliederung in den Haushaltsplan mit sich bringen kann, darunter eine stärkere demokratische Legitimierung des EEF sowie eine effizientere und wirksamere Entwicklungshilfe der EU;

39.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die Eingliederung des EEF in den Haushaltsplan der EU keine Kürzung der Gesamtausgaben für die Entwicklungshilfe der EU nach sich ziehen sollte;

40.  hebt hervor, dass die Funktion der Kommission bei der Überwachung der EU-Mittel gestärkt und in Überwachungsausschüssen formalisiert werden muss und dass die Ex-ante-Konditionalitäten sowohl bei der Programmplanung als auch bei der Regulierung überwacht werden sollten; ist der Ansicht, dass auch die Zivilgesellschaft und die Adressaten der Dienstleistungen uneingeschränkt in die Projektentwicklung, ‑durchführung und ‑überwachung eingebunden werden sollten;

41.  bekräftigt seinen Standpunkt, wonach der EEF in den Haushalt der Union eingegliedert werden sollte; hebt jedoch hervor, dass diese Eingliederung an eine geografische Zuweisung der Mittel je nach dem Bedarf der Länder und an eine ambitionierte Erhöhung der Obergrenzen geknüpft werden sollte, damit es zu keiner Kürzung der Ressourcen des EEF kommt;

42.  mahnt zur Vorsicht bei einer eventuellen Neugestaltung der Strukturen für die Hilfe, damit die geografischen Prioritäten, die Vorhersehbarkeit der Hilfe und die politische Klarheit des regional ausgerichteten auswärtigen Handelns nicht untergraben werden;

43.  weist auf die wesentliche Rolle der Diaspora bei der Entwicklung hin, die sie wegen ihrer Überweisungen sowie der Weitergabe von Fertigkeiten und immateriellen Werten für die Förderung von Frieden, Demokratie, verantwortungsvoller Staatsführung und gesellschaftlicher Stabilität spielt;

44.  weist auf die wichtige Funktion der besonderen Instrumente im derzeitigen MFR und insbesondere der Soforthilfereserve hin, mit denen auf unvorhergesehene Ereignisse – darunter schlimme humanitäre Krisen außerhalb der EU – reagiert werden kann;

45.  betont, dass der nächste MFR die EU außerdem in die Lage versetzen sollte, die auf dem Humanitären Weltgipfel 2016 gegebenen Zusagen in den verschiedenen Politikbereichen umzusetzen, damit die Not gelindert wird und humanitäre Hilfe besser bereitgestellt werden kann;

46.  bedauert, dass die Zusage der EU, im Jahr 2015 0,7 % des BNE für die ODA aufzuwenden, nicht eingehalten wurde, und weist auf die derzeitige Zusage der EU und ihrer Mitgliedstaaten hin, dieses Ziel bis 2030 zu erreichen; fordert, dass dies im nächsten MFR berücksichtigt wird und die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen; fordert die Mitgliedstaaten, die das zugesagte Niveau bislang nicht erreicht haben, auf, in einem Fahrplan ausführlich darzulegen, wie sie es rechtzeitig zu erreichen gedenken; weist erneut darauf hin, dass die von der EU verwaltete ODA zur Erfüllung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten beiträgt und die Entwicklungswirksamkeit der Ausgaben für ODA erheblich erhöhen kann, etwa durch eine geringere Fragmentierung und die Förderung eines anreizbasierten Ansatzes mit den Partnerländern; erinnert daran, dass es ohne Sicherheit keine Entwicklung geben kann; betont, dass bei allen Finanzierungsinstrumenten und Finanzierungsformen die Grundsätze der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu achten sind;

47.  fordert, dass im nächsten MFR eigens Strukturen für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) eingerichtet werden, damit diesen Ländern und Gebieten maßgeschneiderte Finanzhilfen gemäß den Zielen der EU-ÜLG-Partnerschaft und auf der Grundlage der gemeinsamen Interessen und Herausforderungen bereitgestellt werden, wie es im vierten Teil des AEUV vorgesehen ist, da es sich um Mitglieder der europäischen Familie handelt, die zugleich für die EU strategisch wichtigen Regionen angehören, wobei auch deren regionale Integration gefördert wird;

48.  ist der Ansicht, dass eine wirkliche Vereinfachung der Außenfinanzierungsinstrumente der EU die Kohärenz stärken und die demokratische Kontrolle und Überwachung erleichtern dürfte; unterstreicht jedoch, dass das Kontrollrecht des Parlaments und der Grundsatz der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit bei einer solchen Vereinfachung geachtet werden sollten und dass die Entwicklungsfinanzierung der EU auch künftig deren wichtigstes Ziel – die Beseitigung der Armut – verfolgen sollte und hierbei in erster Linie die am wenigsten entwickelten Länder und fragile Regionen im Vordergrund stehen sollten;

49.  betont, dass die Rubrik 4 im aktuellen MFR stark beansprucht wird und die für die Entwicklung vorgesehenen Mittel zunehmend als Reserve für neue Prioritäten in anderen Politikbereichen verwendet werden; hält Flexibilität für geboten, damit bei unvorhergesehenen Entwicklungen und Krisen die Finanzmittel schneller ausgezahlt werden können; betont jedoch, dass mehr Flexibilität weder zulasten der Grundsätze der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und der Vorhersehbarkeit der Hilfe gehen sollte – da dies den für langfristige Entwicklungsziele konzipierten Instrumenten schaden würde, – noch die parlamentarische Kontrolle und die Konsultationen der Partnerländer und der Zivilgesellschaft einschränken sollte; fordert eine Halbzeitbewertung der Entwicklungsprogramme des MFR;

50.  betont die Bedeutung einer engeren Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemen, die mit dem Handel, der Herstellung und dem illegalen Konsum von Drogen, mit Kindersoldaten, der gesetzwidrigen Ausbeutung und nicht nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie mit maritimer Kriminalität und Terrorismus zusammenhängen;

51.  unterstreicht, dass die Entwicklungsländer durch den Klimawandel am stärksten gefährdet und am stärksten davon betroffen sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Klimaschutz bei allen Finanzierungsinstrumenten zu berücksichtigen und das derzeitige Ziel, 20 % aller EU-Mittel für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden, nach oben zu korrigieren;

52.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Entwicklungshilfe nicht weiter künstlich aufzublähen und aufgeblähte Posten (z. B. Flüchtlingskosten, kalkulatorische Kosten für Studierende, gebundene Entwicklungshilfe, Zinsen auf Darlehen und erlassene Schulden) von der ODA-Berichterstattung auszunehmen;

53.  vertritt die Auffassung, dass die Förderung von Frieden, Sicherheit und Recht in den Entwicklungsländern von zentraler Bedeutung ist, und hält sicherheitsbezogene Ausgaben für erforderlich, damit das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 16 verwirklicht werden kann; bekräftigt, dass mit der Schaffung eines besonderen und eigenständigen Instruments zur Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für Sicherheit und Entwicklung erreicht werden sollte, dass Sicherheitsbelange aus Entwicklungsinstrumenten und den entsprechenden Finanzmitteln ausgeklammert werden;

54.  fordert die EU auf, ihre Unterstützung für die nachhaltige Landwirtschaft im Interesse des Klimaschutzes aufzustocken und gezielt kleinen landwirtschaftlichen Betrieben sowie für die Anbaudiversifizierung, die Agroforstwirtschaft und agrarökologische Verfahren zur Verfügung zu stellen;

55.  stellt fest, dass die Entwicklungshilfe eine wichtige Funktion im Bereich der Migration übernehmen kann, da mit ihr die Ursachen von Vertreibung beseitigt und die Vorteile von Migration und Mobilität für die Entwicklung gestärkt werden können; ist jedoch der Ansicht, dass die ODA nicht für die Deckung der Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen, die Externalisierung der Migrationspolitik außerhalb der EU oder die Rückführung und Rückübernahme in den Herkunftsländern herangezogen werden sollte; lehnt Auflagen für Hilfen wie Grenzkontrollen, die Steuerung von Migrationsströmen oder Rückübernahmeabkommen als Grundlage für die Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittstaaten ab;

56.  bekräftigt seine unmissverständliche Forderung, dass Organisationen der Zivilgesellschaft als eigenständige Entwicklungsakteure auch künftig und in höherem Maße von der EU unterstützt und finanziert und uneingeschränkt und ungehindert in den politischen Dialog sowie in die Programmplanung und Umsetzung der Instrumente der EU für die Zusammenarbeit eingebunden werden;

57.  ist der Auffassung, dass das Parlament Optionen prüfen sollte, um eine Struktur für einen umfassenden horizontalen Mechanismus für die Weiterverfolgung der universellen Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zu schaffen, und zwar so, dass die Integriertheit und Unteilbarkeit der Agenda gewahrt bleibt.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.1.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Ignazio Corrao, Mireille D’Ornano, Doru-Claudian Frunzulică, Charles Goerens, Enrique Guerrero Salom, György Hölvényi, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Vincent Peillon, Lola Sánchez Caldentey, Elly Schlein, Eleftherios Synadinos, Bogdan Brunon Wenta, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ádám Kósa, Paul Rübig, Judith Sargentini, Adam Szejnfeld

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jean Lambert, Miroslav Mikolášik

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

17

+

ALDE

Charles Goerens

EFDD

Ignazio Corrao

PPE

György Hölvényi, Ádám Kósa, Miroslav Mikolášik, Paul Rübig, Adam Szejnfeld, Bogdan Brunon Wenta

S&D

Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Vincent Peillon, Elly Schlein

Verts/ALE

Jean Lambert, Judith Sargentini

2

-

NI

Eleftherios Synadinos

PPE

Joachim Zeller

2

0

EFDD

Mireille D’Ornano

GUE/NGL

Lola Sánchez Caldentey

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (23.11.2017)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Thema „Der Nächste MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020“
(2017/2052(INI))

Berichterstatter: Petri Sarvamaa

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

Ziele des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)

1.  weist darauf hin, dass die Mittel für den MFR so hoch angesetzt werden sollten, dass mit ihnen strategisches Wachstum, ein europäischer Mehrwert, eine Stärkung der Wirtschaft in der EU sowie europäischer gesinnte Gesellschaften sichergestellt werden können; betont, dass der Haushalt der EU verständlich und transparent sein sollte;

Angleichung von Haushalts- und Strategiezyklus

2.  weist darauf hin, dass sich der auf sieben Jahre angelegte MFR nicht mit den fünfjährigen Mandaten von Parlament und Kommission deckt und auch nicht mit dem zehnjährigen strategischen Planungszyklus der Union sowie der Strategie Europa 2020 übereinstimmt; ist der Ansicht, dass diese mangelnde Synchronisierung die demokratische Legitimierung der Union und die Leistungsfähigkeit ihrer politischen Steuerung untergraben könnte, da es zu Situationen kommen könnte, in denen Parlament und Kommission durch Vereinbarungen über politische Ziele und Finanzen gebunden sind, die im vorangehenden Finanzplanungszeitraum beschlossen wurden; betont, dass dies den Eindruck erwecken könnte, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament im Kontext der langfristigen Haushalts- und Strategieplanung eigentlich unbedeutend sind;

3.  bekräftigt seinen Standpunkt, wonach die Laufzeit des MFR von sieben auf fünf Jahre verkürzt werden sollte, damit sie an die politischen Mandatszeiträume von Parlament und Kommission angeglichen wird[1], wobei hierdurch die Umsetzung oder Verwaltung der laufenden Programme nicht gefährdet werden darf und gleichzeitig eine Strategie für langfristige Programme von fünf plus fünf Jahren mit einer obligatorischen Zwischenbewertung vorgesehen werden sollte; weist darauf hin, dass sich 2020 die Gelegenheit bietet, den langfristigen Strategiezyklus mit dem Haushaltszyklus in Übereinstimmung zu bringen, und empfiehlt nachdrücklich, diese Gelegenheit zu nutzen; ist der Ansicht, dass die Kommission auch die Möglichkeit prüfen sollte, ein fortlaufendes Programm einzuführen, in dem jeder MFR zwar dieselbe Laufzeit hätte wie heute, sich aber teilweise mit dem vorangehenden überlappen würde, damit natürlich vorkommende Höhen und Tiefen ausgeglichen werden könnten;

Umfassende Überprüfung der EU-Ausgaben

4.  weist darauf hin, dass der Europäische Rechnungshof in seinem Jahresbericht und seinen Sonderberichten[2] auf viele Fälle hingewiesen hat, in denen die EU-Ausgaben hätten strategischer geplant werden und bessere Ergebnisse erzielen können; bedauert diesbezüglich, dass die Mittel für größere Ausgabenprogramme und -regelungen oft nicht den politischen Zielen des zehnjährigen Strategieplanungszyklus entsprachen und so möglicherweise zu widersprüchlichen Ergebnissen führen;

5.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag für den MFR für die Zeit nach 2020 zusammen mit einer detaillierten Beschreibung der strategischen Prioritäten, gemäß denen der Entwurf des MFR aufgestellt wurde, vorzulegen; betont, dass diese Prioritäten bei der Ausarbeitung einer umfassenden Strategie Europa 2030, die vor der Annahme des Pakets zum MFR für den Zeitraum nach 2020 durch den Rat vom Parlament eingehend zu prüfen ist, berücksichtigt werden sollten;

6.  ersucht die Kommission, vor der Ausarbeitung ihres Vorschlags für einen neuen MFR eine gründliche und umfassende Ausgabenüberprüfung zu erstellen, in der Folgendes bewertet wird:

–  inwieweit die Mittelzuweisung im EU-Haushalt die strategischen Prioritäten und Möglichkeiten der EU zur Schaffung eines Mehrwerts wiedergibt, insbesondere in Politikbereichen, die sich als sehr ressourcenaufwendig erwiesen haben, jedoch nur eine verteilende Funktion haben, wie etwa die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), sowie in politischen Prioritätsbereichen der jüngsten Zeit, in denen in Zeiten sich ändernder Umstände ungenügende Haushaltsmaßnahmen bereitgestellt wurden, wie etwa für die Zuwanderungspolitik und im Außenbereich;

–  inwieweit die EU-Programme und -Maßnahmen zum Erreichen der strategischen Prioritäten beitragen, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten und das Risiko von Unregelmäßigkeiten eindämmen können, wie dies im Themenpapier des Europäischen Rechnungshofes vom 3. November 2016 über die Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020[3] vorgeschlagen wurde;

–  inwieweit verschiedene EU-Programme und -Regelungen kohärent zusammenwirken, insbesondere in Bereichen, in denen nicht eindeutig festgelegte Ziele oder eine nicht eindeutig vorgegebene Umsetzung zu widersprüchlichen Ergebnissen und ineffizienten Ausgaben führen können;

–  welche Programme sich überhaupt nicht als effizient erwiesen oder keinen Mehrwert erbracht haben, damit diese eingestellt werden und so die Programme, die nachweisbar einen echten Mehrwert erbracht haben, gefördert werden können;

7.  fordert die Kommission ferner auf, im Einklang mit der im Sonderbericht Nr. 19/2016 des Europäischen Rechnungshofs[4] abgegebenen Empfehlung vor der Ausarbeitung ihres Vorschlags für einen neuen MFR eine vergleichende Analyse der Durchführungskosten für Zuschüsse und rückzahlbare finanzielle Unterstützung (hauptsächlich durch Finanzierungsinstrumente) für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 durchzuführen, um die tatsächliche Höhe dieser Kosten zu ermitteln;

8.  fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Ausgabenüberprüfung beim Entwurf des Vorschlags für den MFR und bei der Ausarbeitung einer umfassenden Strategie Europa 2030 sorgfältig zu berücksichtigen; besteht diesbezüglich darauf, dass die Kommission dafür sorgt, dass die Verwaltungs- und Kontrollmechanismen auf allen Ebenen und in allen Phasen des EU-Haushaltsrahmens zuverlässig sind und dass Betrug und Unregelmäßigkeiten effizient aufgedeckt und verhindert werden können; fordert die Kommission auf, zu einer risikobasierten Bewertung überzugehen, bei der die Kontrollmittel stärker denjenigen Regionen und Politikbereichen zukommen, in denen sich die Gefahr von Unregelmäßigkeiten als höher erwiesen hat;

Flexibilität im Hinblick auf die Ziele und neuen Prioritäten

9.  weist darauf hin, dass die Politikbereiche der Union verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Ziele haben können, deren Verwirklichung nicht notwendigerweise durch einen einzigen MFR festgelegt werden kann; ist der Auffassung, dass es sinnvoll wäre, ein neues Gleichgewicht zwischen der Festlegung der politischen Agenda, der Umsetzung von Maßnahmen und den finanziellen Rahmenbedingungen in Erwägung zu ziehen;

10.  fordert die Kommission auf, die Machbarkeit einer wirklichen Haushaltsflexibilität mit Blick auf politische Ziele zu prüfen, indem insbesondere ein laufendes, auf fünf Jahre angelegtes Haushaltsplanungsprogramm, eine oder mehrere Revisionsklauseln im Hinblick auf Ziele und Strategien und ein Programm für eine fortlaufende Bewertung eingerichtet werden; erwartet mehr interne Flexibilität unter den Rubriken und Haushaltsjahren, damit die neuen MFR-Obergrenzen maximal ausgenutzt werden können;

11.  weist darauf hin, dass die EU im Laufe des MFR-Zeitraums vielen neuen Herausforderungen gegenüberstehen könnte; fordert die Kommission auf, bei der Haushaltsplanung Flexibilität zu bieten, sodass unerwarteten Veränderungen der Umstände effizienter begegnet werden kann; ist diesbezüglich der Auffassung, dass nach wie vor angemessene Notfallmaßnahmen ergriffen werden müssen, die mit anderen Maßnahmen abgestimmt sein sollten, um Krisen in Europa entgegenzuwirken, vor allem in den Bereichen Landwirtschaft und Migration, wobei gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden sollten, durch die sichergestellt wird, dass die Rolle des Parlaments bei der Umsetzung und Annahme des MFR vollständig respektiert wird und der Rat nicht ohne die Zustimmung des Parlaments handelt;

12.  erinnert an die Sorge des Parlaments, dass die finanzielle Komplexität aufgrund der Interaktion von über tausend Finanzierungsinstrumenten und Treuhandfonds und von zahlreichen nicht in der Bilanz der Union verzeichneten Finanzierungsmechanismen, mit denen die Maßnahmen der Union unterstützt werden, einen wichtigen Grund darstellt, warum die demokratische Rechenschaftspflicht der vielen verschiedenen Haushalte unmöglich sein könnte; fordert neben der Vereinfachung im Hinblick auf die übergroße Anzahl von Haushalten mehr Flexibilität beim bereichsübergreifenden Einsatz unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente, damit die restriktiven Vorschriften abgebaut werden, die die Begünstigten daran hindern, für Projekte mit entsprechenden Zielen mehrere Programme zu nutzen;

13.  wiederholt seine Forderung, den Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt zu integrieren, um die Ursachen übermäßiger Zuwanderung besser kontrollieren und bekämpfen zu können, und ihn so zu gestalten, dass er den Politikbereichen und Strategien der Union entspricht, indem Instrumente und Methoden aus der Haushaltskompetenz der Union übernommen werden; ist der Auffassung, dass die gemeinsamen europäischen Herausforderungen in der Entwicklungspolitik durch eine gemeinsame Verwaltung aus EU-Haushaltsmitteln besser bewältigt werden können;

Begründeter Bedarf und europäischer Mehrwert

14.  befürwortet den Vorschlag des Europäischen Rechnungshofes in seinem Themenpapier über die Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020[5], dass es besser sei, die Laufzeit von Programmen und Regelungen an die politischen Erfordernisse und die Bedürfnisse der Bürger statt an die Dauer des Finanzplanungszeitraums zu koppeln;

15.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission in der Lage sein sollten, den Bedarf an EU-Finanzmitteln stichhaltig zu begründen und vor der Festlegung der Ausgabenhöhe anzugeben, welche Ziele erreicht und welche Ergebnisse erzielt werden sollen, wobei insbesondere die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger zu berücksichtigen sind, und zwar im Rahmen eines integrierten und territorialen Ansatzes; fordert die Kommission auf, die Kriterien für europäischen Mehrwert eindeutig zu definieren, damit etwaigen Unklarheiten in den Entscheidungen über die Ausgaben der EU vorgebeugt wird; weist zudem darauf hin, dass vor jedem Haushaltsbeschluss die Grundsätze der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten sind;

16.  ist der Ansicht, dass Regionen, deren Rechnungslegung im Einklang mit den europäischen Rechnungsführungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor erfolgt, die Transparenzanforderungen der EU bestmöglich erfüllen; weist zudem darauf hin, dass eine Rechnungslegung in Form der doppelten Buchführung der optimale Weg wäre, um die Berichtspflichten von Regionen und Förderinstituten gegenüber der Kommission zu erleichtern; fordert, dass die Umsetzung und laufende Anpassung der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor als weiterer Anreiz durch die EU kofinanziert wird;

17.  legt der Kommission nahe, die Struktur und die Zusammensetzung der EU-Ausgaben für die Kohäsionspolitik weiter zu verbessern und zu straffen, um erfolgreich gegen die Unterschiede und das Gefälle zwischen städtischen und ländlichen Räumen und verschiedenen Mitgliedstaaten vorzugehen, die Prozesse der Vertiefung der Unterschiede umzukehren, die Fragmentierung zu überwinden und künftig eine stabile Entwicklung der EU als eine demokratische, starke und durch Zusammenhalt geprägte Gemeinschaft zu gewährleisten; bekräftigt seinen Standpunkt, wonach zusätzliche politische Prioritäten mit zusätzlichen Finanzmitteln einhergehen und nicht zulasten bestehender EU-Strategien finanziert werden sollten; ist der Ansicht, dass die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsionspolitik der Union weniger entwickelte Regionen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nach wie vor unterstützen kann, ersucht die Kommission jedoch, nicht nur eine rein umverteilende finanzielle Unterstützung zu gewähren, sondern sich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger stärker auf Entwicklung und Modernisierung des Wachstums, Innovation, Mobilität, Klimawandel, den Schutz des Landes vor von Menschen verursachten Katastrophen und Naturkatastrophen, Energiewende und ökologischen Wandel sowie auf die territorialen Auswirkungen der Maßnahmen der EU zu konzentrieren und dabei für die gesamte EU dieselben Kriterien anzuwenden; weist außerdem darauf hin, dass ein derartiger ortsbezogener Ansatz einen europäischen Mehrwert sowie einen Wert für Unionsbürger schafft und von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, das Ziel eines intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Europas zu erreichen, da er Flexibilität bei der Formulierung integrierter Antworten im Hinblick auf unterschiedliche territoriale Bedürfnisse bietet, ohne den thematischen Schwerpunkt der EU-Maßnahmen aus dem Auge zu verlieren;

18.  bekräftigt seine Forderung, die Verwaltungsstruktur der Kohäsionspolitik auf allen Verwaltungsebenen zu vereinfachen, ebenso wie das Kontrollsystem, das stärker auf gegenseitiger Anerkennung und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Kontrollbehörden beruhen sollte, um die Verwaltungslast zu verringern; ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der Union für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt stärker auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Regionen konzentriert sein sollten, um ihre tatsächlichen Schwächen auszugleichen und ihre Stärken zu fördern;

19.  weist darauf hin, dass die bisherige Entwicklung der Begünstigten von Mitteln der Kohäsionspolitik bei der Zuweisung von EU-Mitteln stärker berücksichtigt werden sollte; fordert die Kommission auf, ein überarbeitetes System der Kofinanzierungssätze für Vorhaben im Rahmen der Kohäsionspolitik vorzulegen, bei dem die bisherigen Entwicklungen gewürdigt werden und der Anteil der EU-Finanzierung in Bereichen, in denen bereits Fortschritte erzielt wurden, verringert wird;

20.  weist darauf hin, dass ein neues Gleichgewicht zwischen einerseits der GAP und der Kohäsionspolitik und andererseits den anderen internen Politikbereichen der EU sowie einer verstärkten externen Handlungsfähigkeit der Union (einschließlich in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung) gefunden werden muss; ruft die Kommission auf, bei der Vorbereitung ihres Vorschlags für den MFR in der Zeit nach 2020 und bei der Reform und Umsetzung der Finanzierungsinstrumente der EU wie etwa des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) die Zusammenarbeit im Sicherheits- und Verteidigungsbereich in den Mittelpunkt zu rücken; unterstützt die Idee einer weiteren Integration Europas und konkreter Initiativen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich;

21.  erinnert an seine Bemerkungen[6] über die nicht tragfähige Struktur der GAP-Ausgaben; stellt mit Besorgnis fest, dass 44,7 % aller landwirtschaftlichen Betriebe der Union über ein Jahreseinkommen von weniger als 4 000 EUR verfügten; stellt mit noch größerer Besorgnis fest, dass im Durchschnitt 80 % der Begünstigten von Direktzahlungen im Rahmen der GAP rund 20 % der Zahlungen erhielten, und empfiehlt, dass die Kommission eine Deckelung der GAP-Zahlungen veranlasst, damit diese Anomalie korrigiert wird; weist darauf hin, dass größere landwirtschaftliche Betriebe in Zeiten von Einkommensschwankungen oder Krisen nicht notwendigerweise im selben Ausmaß eine Unterstützung für die Stabilisierung der Einkommen benötigen wie kleinere Betriebe, da sie oft Nutzen aus potenziellen Skaleneffekten ziehen, die ihre Krisenanfälligkeit verringern können; ist der Auffassung, dass sich die Finanzierungsmechanismen der GAP stärker auf landwirtschaftliche Betriebe mit besonderen Einschränkungen konzentrieren könnten, nämlich auf kleine landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe in klimatisch und geografisch schwierigen und wenig besiedelten Gebieten;

22.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überlegungen zu einer vereinfachten und modernisierten GAP eine andere strategische Ausrichtung oder ein anderes Verteilungsmodell der Direktzahlungen zu veranlassen, um zu einer besseren Verwendung öffentlicher Mittel für Agrarumwelt- und Klimaschutzziele zu gelangen; betont jedoch, dass ein Finanzausgleich zur Deckung der Kosten für die Aufrechterhaltung hoher Gesundheits- und Umweltstandards bei der Lebensmittelproduktion und der hohen Erzeugungskosten aufgrund schwieriger klimatischer Bedingungen in manchen Gebieten nötig ist, da die landwirtschaftlichen Betriebe Europas oft unter dem globalen Wettbewerb leiden;

Wie die Situation noch offener Mittelbindungen beendet werden kann: Auswirkungen des Fehlens einer echten Bewertung und einer wirksamen Haushaltskapazität

23.  bedauert sehr, dass einerseits aufgrund von Verzögerungen bei der Einreichung von Zahlungsanträgen durch die Mitgliedstaaten, andererseits aufgrund der Tatsache, dass die Kommission die Programme mit erheblicher Verspätung vorschlägt, nach wie vor noch abzuwickelnde Mittelbindungen in großem Umfang bestehen; weist darauf hin, dass eine wirksame Bewertung und Überprüfung der Haushaltsausführung unter diesen Umständen weder zur Halbzeit noch am Ende des Programmplanungszeitraums möglich ist; bedauert, dass dadurch auch die Fähigkeit der Haushaltsbehörde, Prognosen anzustellen, beeinträchtigt wird; bedauert insbesondere, dass die noch abzuwickelnden Mittelbindungen Ende 2016 stark zugenommen und 238 Mrd. EUR erreicht haben und dass die Zunahme im Vergleich zu 2015 mit über 21 Mrd. EUR doppelt so hoch ausfiel wie ursprünglich erwartet;

24.  weist darauf hin, dass diese Situation vor allem auf die sehr geringe Einreichungsquote von Zahlungsaufforderungen durch Mitgliedstaaten für 2014–2020 zurückzuführen ist und dass dies die Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds untergraben könnte; ersucht die Kommission, die Ursachen für die Verzögerungen bei der Einreichung von Zahlungsaufforderungen durch Mitgliedstaaten zu analysieren und insbesondere die Gesamtarchitektur der Strukturfonds erneut zu überprüfen, um den Prozess der EU-Programmgestaltung, der Überwachung durch die Kommission und der Umsetzung durch die Behörden der Mitgliedstaaten zu beschleunigen;

25.  fordert die Kommission auf, den Mehrwert der n+2- und n+3-Bestimmungen für die Auszahlung von Strukturfondsmitteln zu überprüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten, wonach die Mitgliedstaaten zum Ende des Programmzeitraums verpflichtet sind, nicht genutzte Strukturfondsmittel an den EU-Haushalt zurückzuzahlen;

Ergebnisorientierter Haushalt: Rahmen zur Bestimmung der Obergrenzen

26.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den EU-Haushalt gemäß den Grundsätzen der ergebnisorientierten Haushaltsplanung signifikant zu modernisieren und neu zu gestalten – wobei die sozialen Auswirkungen dieser Haushaltsplanung ebenfalls bewertet und stets berücksichtigt werden sollten –, damit er den neuen Prioritäten entspricht, die auf der Ebene der EU-27 vereinbart wurden, und fordert sie auf, mithilfe von Eigenmitteln eine fiskalpolitische Stabilisierungsfunktion für das Euro-Währungsgebiet zu unterstützen;

27.  ist der Auffassung, dass, wenn neue Haushaltskapazitäten speziell für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vorgeschlagen werden, diese innerhalb des Rahmens der Union entwickelt werden und einer ordnungsgemäßen demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht durch die bestehenden Institutionen unterliegen sollten, und dass jegliche Finanzhilfe im Rahmen dieser Kapazitäten von der Umsetzung der vereinbarten Strukturreformen abhängig gemacht werden sollte;

28.  besteht darauf, dass es das Ziel des EU-Haushalts sein sollte, die im Rahmen der politischen Strategie der EU festgelegten und aus den Rubriken des MFR hervorgehenden politischen Ziele zu erreichen, und dass die Haushaltslinien in diesem Rahmen vorgestellt und unter den Erklärungen zum Programm für diese Ziele zusammengefasst und nicht nach Tätigkeiten aufgelistet werden sollten; legt der Kommission nahe, einen stärker integrierten Ansatz für die Verwendung der einzelnen Haushaltslinien und -mittel zu entwickeln, um auf die tatsächlichen Herausforderungen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene reagieren zu können; betont ferner, dass Ausgaben für die erweiterte Zusammenarbeit in den EU-Haushalt aufgenommen werden sollten;

29.  erinnert daran, dass das Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung 2015 die Kommission aufgefordert hat, die erforderlichen Aktualisierungen der Ausgestaltung und des Durchführungsverfahrens der europäischen Struktur- und Investitionsfonds vorzuschlagen – wobei sie auch die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe zur Vereinfachung berücksichtigen sollte, um den Beitrag der Kohäsionspolitik zum Abbau der Unterschiede und Ungleichheiten zwischen Regionen und Mitgliedstaaten der Union zu stärken – und für den nächsten Programmplanungszeitraum praktischere und besser messbare Leistungsindikatoren, in die auch die sozialen Auswirkungen der Programme einfließen, vorzusehen; fordert nachdrücklich, dass der Schwerpunkt bei allen zukünftigen Ausgaben auf Programme und Instrumente mit erwiesenem europäischem Mehrwert gelegt wird und dass die Ergebnisse sowie eine bessere geografische Ausgewogenheit, mit der eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel in ganz Europa sichergestellt werden soll, im Mittelpunkt der kommenden Programme und Regelungen stehen;

30.  weist darauf hin, dass es durch die Finanzmittel der EU möglich sein sollte, den Finanzierungsbedarf neuer Prioritäten wie Terrorismusbekämpfung, Bewältigung der Zuwanderung – unter anderem durch eine bessere Bekämpfung von deren eigentlichen Ursachen, durch bessere Integration und durch Grenzkontrollen – und Verringerung der Auswirkungen einer möglichen Finanzlücke aufgrund des Brexit zu decken;

31.  fordert die Kommission auf, ihre Strategie dahingehend zu verbessern, den Bürgern den Mehrwert von EU-Mitteln nahezubringen;

Wie die Lücke nach dem Brexit geschlossen werden kann: Straffung des Haushalts und Einführung neuer Mittel

32.  ist der Auffassung, dass die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, zwar ein bedauerlicher Umstand ist, der negative Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger im Vereinigten Königreich und in den verbleibenden Mitgliedstaaten haben wird, dass sie aber auch die Chance bietet, die politischen Ambitionen der EU-27 und die benötigten Haushaltsmittel und Haushaltsmethoden neu zu definieren und zu reformieren; ist der Auffassung, dass die EU-27 in ihrer Haushaltsreform ehrgeizig sein und versuchen sollte, einen EU-Jahreshaushalt von ähnlichem Umfang wie desjenigen der EU-28 aufrechtzuerhalten;

33.  ist der Auffassung, dass diejenigen Politikbereiche, die voraussichtlich am stärksten unter der Haushaltslücke aufgrund des Brexit zu leiden haben werden, vor größeren Einbrüchen geschützt werden sollten, um so einer Destabilisierung des gegenwärtigen wirtschaftlichen, sozialen und administrativen Rahmens vorzubeugen; weist insbesondere darauf hin, dass die EU-Mittel in den Bereichen Wachstum, Arbeitsplätze, sozialer Zusammenhalt, Forschung, Entwicklung und Innovation sichergestellt werden sollten, damit die globale Führungsrolle der Union ausgebaut werden kann; fordert die Kommission diesbezüglich auf, bei der Vorbereitung des MFR-Vorschlags und der Analyse seiner Auswirkungen die möglichen Folgen verschiedener Brexit-Szenarien sorgfältig zu prüfen;

34.  weist jedoch darauf hin, dass es bei der Schließung der Haushaltslücke nicht das Hauptziel sein sollte, den Anteil der öffentlichen Finanzmittel zu erhöhen, sondern eine tragfähigere Finanzierungsbasis für alle Politikbereiche zu schaffen und dabei möglichst viele private Mittel zu mobilisieren; fordert diesbezüglich bei den EU-Ausgaben einen Paradigmenwechsel von einer auf Finanzhilfen basierenden Unterstützung hin zu einem stärker an Finanzierungsinstrumenten ausgerichteten System, bei dem jedoch auch die Kapazitäten und finanziellen Bedürfnisse der einzelnen Begünstigten genau berücksichtigt werden; betont jedoch, dass dieser Wechsel so erfolgen sollte, dass er die transparente Haushaltsführung und Haushaltskontrollmaßnahmen nicht beeinträchtigt;

35.  weist erneut darauf hin, dass Finanzierungsinstrumente in Politikbereichen wie der Kohäsionspolitik nicht für alle Arten von Maßnahmen geeignet sind; weist ferner darauf hin, dass Darlehen, Beteiligungsinvestitionen und Bürgschaften eine ergänzende Rolle spielen können, jedoch mit Vorsicht und auf der Grundlage geeigneter Ex-ante-Bewertungen eingesetzt werden sollten, und dass Finanzhilfen nur dann ergänzt werden sollten, wenn die entsprechenden Finanzierungsinstrumente einen Mehrwert aufweisen und Hebelwirkung entfalten könnten, indem sie zusätzliche finanzielle Unterstützung anziehen;

36.  betont insbesondere, dass das unnötige Festhalten an der Obergrenze von 1 % des BNE in der EU, die noch für den aktuellen MFR 2014–2020 gilt, aufgehoben werden muss, da die Ausgaben durch diese Obergrenze oft beschränkt sind und der Haushalt in Zeiten schwankender Gegebenheiten dadurch deutlich schwieriger auszugleichen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, in den Haushaltsgesprächen einen flexiblen Haushalt in Erwägung zu ziehen;

37.  ruft die Kommission auf, konkrete Vorschläge für neue Mittel vorzubringen, mit denen der Anteil lediglich BNE-basierter einzelstaatlicher Beiträge zum EU-Haushalt verringert würde; stellt fest, dass der antieuropäischen buchhalterischen Sichtweise einer „angemessenen Gegenleistung“, bei der den Nettosalden der Mitgliedstaaten eine unverhältnismäßige Aufmerksamkeit zuteilwird und die die Haushaltsdebatten im Rat bedauerlicherweise für viele Jahre geprägt hat, durch das neue System ein Ende gesetzt werden könnte;

38.  ist der Auffassung, dass zunächst die Möglichkeit einer CO2-Abgabe durch eine Bepreisung von CO2-Emissionen (entweder über Steuern oder über marktbasierte Instrumente) – wie von der Hochrangigen Gruppe Eigenmittel in ihrem Bericht über die zukünftige Finanzierung der EU dargelegt[7] – von der Kommission als Weg zur Stärkung des Haushalts der EU-27 geprüft werden sollte; ist der Auffassung, dass ein derartiges Instrument auch einen zusätzlichen Mehrwert in Europa schaffen könnte, da die Abgabe als Anreiz zur Veränderung des Verhaltens von Verbrauchern und Herstellern hin zu einer CO2-ärmeren Zukunft wirken könnte; ist jedoch der Auffassung, dass eine auf Steuern basierende Lösung auf EU-Ebene für die gesamte Steuerbelastung der einzelnen Mitgliedstaaten so neutral wie möglich ausfallen und stattdessen auf höheren Beiträgen risikoreicher Akteure beruhen sollte; weist darauf hin, dass bei einer solchen CO2-Abgabe die gegenwärtigen Emissionshandelssysteme berücksichtigt werden müssten, um zu verhindern, dass es zu einander überschneidenden und widersprüchlichen Mitteln und Zielen kommt;

39.  ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusätzlich andere für die EU-27 verfügbare steuerliche Mittel in Erwägung zu ziehen, die in bestimmten risikobehafteten Politikbereichen einen größeren europäischen Mehrwert liefern könnten und zugleich den EU-Haushalt stärken würden;

40.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit einer Reform des EU-Haushalts zu nutzen und alle Rabattmechanismen zu streichen, da so eine gerechtere und fairere Struktur für alle Mitgliedstaaten geschaffen würde, die einen stärkeren Anreiz darstellt.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

10

8

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Martina Dlabajová, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Arndt Kohn, Monica Macovei, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Hannu Takkula, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Brian Hayes, Karin Kadenbach, Younous Omarjee, Julia Pitera

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Tiziana Beghin, Tiemo Wölken

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

10

+

ALDE

ECR

PPE

Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová, Hannu Takkula

Monica Macovei

Ingeborg Gräßle, Brian Hayes, Julia Pitera, Petri Sarvamaa, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

8

-

EFDD

GUE/NGL

S&D

VERTS/ALE

Tiziana Beghin

Luke Ming Flanagan, Younous Omarjee

Inés Ayala Sender, Karin Kadenbach, Arndt Kohn, Tiemo Wölken

Bart Staes

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

28.2.2018

STANDPUNKT IN FORM VON ÄNDERUNGSANTRÄGEN

des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

für den Haushaltsausschuss

zum nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020

(2017/2052(INI))

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Marita Ulvskog (Vorsitzende)

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten legt dem Haushaltsausschuss als federführendem Ausschuss folgende Änderungsanträge vor:

Änderungsantrag    1

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 1

Entschließungsantrag

Geänderter Text

–  unter Hinweis auf Artikel 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf Artikel 174, 175, 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

Änderungsantrag    2

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 7

Entschließungsantrag

Geänderter Text

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für Regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Fischerei, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für Konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter (A8-0000/2018),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen und Änderungsanträge vonseiten der Ausschüsse, nämlich des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für Regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Fischerei, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für Konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter (A8-0000/2018),

Änderungsantrag    3

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Erwägung B

Entschließungsantrag

Geänderter Text

B.  in der Erwägung, dass sich rasch herausgestellt hat, dass der MFR 2014–2020 dem tatsächlichen Bedarf und den politischen Ambitionen nicht gerecht wird, weil ihm von Anfang an eine Serie von Krisen und neue Herausforderungen in den Bereichen Investitionen, Migration und Flüchtlinge, Jugendbeschäftigung, Sicherheit, Landwirtschaft und Umwelt gegenüberstanden, mit denen man zum Zeitpunkt der Annahme des MFR nicht gerechnet hatte; in der Erwägung, dass daher bereits nach nur zwei Jahren der Umsetzung des aktuellen MFR seine Grenzen erreicht waren, weil die verfügbaren Spielräume ausgeschöpft, Flexibilitätsbestimmungen und besondere Instrumente in hohem Maße in Anspruch genommen, in Bezug und auf bestehende Maßnahmen und Programme Druck ausgeübt oder diese sogar eingegrenzt und Instrumente außerhalb des Haushaltsplans geschaffen worden waren, um dem unzureichenden Umfang des EU-Haushalts beizukommen;

B.  in der Erwägung, dass sich rasch herausgestellt hat, dass der MFR 2014–2020 dem tatsächlichen Bedarf und den politischen Ambitionen nicht gerecht wird, weil ihm von Anfang an eine Serie von Krisen und neue Herausforderungen in den Bereichen Investitionen, soziale Ausgrenzung, Migration und Flüchtlinge, Jugendbeschäftigung, Sicherheit, Landwirtschaft und Umwelt gegenüberstanden, mit denen man zum Zeitpunkt der Annahme des MFR nicht gerechnet hatte; in der Erwägung, dass daher bereits nach nur zwei Jahren der Umsetzung des aktuellen MFR seine Grenzen erreicht waren, weil die verfügbaren Spielräume ausgeschöpft und Flexibilitätsbestimmungen und besondere Instrumente in hohem Maße in Anspruch genommen wurden, bestehende Maßnahmen und Programme unter Druck gerieten oder diese sogar Mittelkürzungen verkraften mussten und Instrumente außerhalb des Haushaltsplans geschaffen worden waren, um das unzureichende Volumen des EU-Haushalts auszugleichen, wodurch die EU-2020-Ziele, etwa das Ziel der Armutsbekämpfung, gefährdet wurden;

Änderungsantrag    4

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 3 a (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

3a.  weist darauf hin, dass es vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltszwänge enorm wichtig ist, eine umfassende Unterstützung vonseiten der EU-Bürger zu gewinnen, damit wir unsere Zusagen in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung nochmals bekräftigen und einhalten können; fordert daher einen besseren Einsatz der vorhandenen finanziellen Mittel; betont, dass die Herausforderung, vor der die Europäische Union steht, nicht darin besteht, mehr Geld auszugeben, sondern darin, das vorhandene effizienter ausgeben;

Änderungsantrag    5

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 3 b (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

3b.  betont, dass die Strategien zur Armutsminderung und zur sozialen Inklusion schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen nicht zu den erhofften Ergebnissen geführt haben; weist die Kommission auf ihre Zusage hin, konkrete Vorschläge für ein Modell für die ergebnisorientierte Haushaltsplanung zu unterbreiten, in dem zu jeder Haushaltslinie Ziele und Ergebnisse angegeben werden, die anhand von Leistungsindikatoren gemessen werden;

Änderungsantrag    6

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 4

Entschließungsantrag

Geänderter Text

4.  ist der Überzeugung, dass der nächste MFR auf die bewährten Maßnahmen und Prioritäten der EU aufbauen sollte, mit denen darauf abgezielt wird, den Frieden, die Demokratie und die Menschenrechte ebenso wie das Gemeinwohl, langfristiges und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, hochwertige Arbeitsplätze, nachhaltige Entwicklung und Innovationen und wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Bürgern zu fördern; vertritt die Ansicht, dass diese Säulen Voraussetzung für einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion und die Stärkung der Rolle Europas in der Welt sind; ist der Überzeugung, dass sie für die künftigen Anstrengungen Europas wichtiger sind denn je;

4.  ist der Überzeugung, dass der nächste MFR auf den bewährten Maßnahmen und Prioritäten der EU aufbauen sollte, mit denen darauf abgezielt wird, den Frieden, die Demokratie und die Menschenrechte ebenso wie das Gemeinwohl, eine langfristige und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und das Wachstum, auskömmliche Arbeitsplätze mit umfassenden Arbeitnehmerrechten, die auskömmliche Arbeit ermöglichen, Innovationen, Chancengleichheit für alle Bürger – und insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter – und wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Bürgern zu fördern; vertritt die Ansicht, dass diese Säulen Voraussetzung für einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion und die Stärkung der Rolle Europas in der Welt sind; ist der Überzeugung, dass sie für die künftigen Anstrengungen Europas wichtiger sind denn je;

Änderungsantrag    7

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 4 a (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

4a.  betont, dass die EU ihre Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen ergeben, erfüllen muss, z. B. die Förderung des Gemeinwohls, der Vollbeschäftigung, des sozialen Fortschritts, des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Schutzes, des fairen Wettbewerbs, der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Solidarität zwischen den Generationen, des Schutzes der Rechte des Kindes, der Entwicklung hochwertiger Bildungsangebote sowie der Kenntnis und Verbreitung des kulturellen Erbes Europas; fordert mit Nachdruck, dass die Union diese Ziele mit Mitteln verfolgt, die geeignet sind, für eine kontinuierliche Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer Bevölkerung zu sorgen und zur Wahrung und Fortentwicklung der in der Charta verankerten Grundrechte beizutragen und diese besser zu schützen;

Änderungsantrag    8

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 4 b (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

4b.  weist darauf hin, dass die Europäische Union ihrer Selbstverpflichtung nachkommen muss, bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen eine Vorreiterrolle einzunehmen;

Änderungsantrag    9

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 5

Entschließungsantrag

Geänderter Text

5.  ist der Auffassung, dass der nächste MFR es der EU ermöglichen sollte, Lösungen zu bieten und gestärkt aus den Krisen dieses Jahrzehnts etwa der Finanzkrise, dem Konjunkturabschwung, dem Phänomen der Migration und der Flüchtlinge, dem Klimawandel und Naturkatastrophen, dem Terrorismus und der Instabilität, um nur einige zu nennen hervorzugehen; hebt hervor, dass durch diese weltweiten, grenzübergreifenden Herausforderungen, die sich auf die einzelnen Länder auswirken, deutlich wird, wie eng unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften miteinander verflochten sind, und dass daher gemeinsame Maßnahmen ergriffen werden müssen;

5.  ist der Auffassung, dass der nächste MFR es der EU ermöglichen sollte, Lösungen zu bieten und gestärkt aus den Krisen dieses Jahrzehnts, etwa aus der Wirtschaftskrise, der ungünstigen gesellschaftlichen Entwicklung, der Finanzkrise, den zunehmenden Ungleichheiten, der Armut – insbesondere der Kinderarmut – und der sozialen Ausgrenzung, dem Phänomen der Migration und der Flüchtlinge, dem Klimawandel und den Naturkatastrophen, dem Terrorismus und der Instabilität, um nur einige zu nennen, hervorzugehen; hebt hervor, dass durch diese weltweiten, länderübergreifenden Herausforderungen, die sich auf die einzelnen Länder auswirken, deutlich wird, wie eng unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften miteinander verflochten sind, und dass daher gemeinsame Maßnahmen ergriffen werden müssen;

Änderungsantrag    10

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 7

Entschließungsantrag

Geänderter Text

7.  fordert daher, dass die bestehenden Maßnahmen, insbesondere die bewährten Maßnahmen der EU, die in den Verträgen verankert sind, nämlich die Gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik und die Kohäsionspolitik, weiterhin unterstützt werden; lehnt jeden Versuch ab, diese Politikbereiche zu renationalisieren, weil dadurch weder die finanzielle Belastung für Steuerzahler und Verbraucher verringert würde, noch bessere Ergebnisse erzielt würden, sondern vielmehr das Wachstum und das Funktionieren des Binnenmarkts behindert und die Ungleichheiten zwischen den Regionen und den Wirtschaftszweigen verstärkt würden; beabsichtigt, im nächsten Programmplanungszeitraum sicherzustellen, dass die EU-27 weiterhin Mittel im gleichen Umfang für diese Maßnahmen erhalten, deren Mehrwert weiter zu steigern und die damit verbundenen Verfahren zu vereinfachen;

7.  fordert daher, dass die bestehenden Maßnahmen, insbesondere die bewährten Maßnahmen der EU, die in den Verträgen verankert sind, nämlich die Gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik und die Kohäsionspolitik, weiterhin unterstützt werden; lehnt jeden Versuch ab, diese Politikbereiche zu renationalisieren, weil dadurch weder die finanzielle Belastung für Steuerzahler und Verbraucher verringert würde, noch bessere Ergebnisse erzielt würden, sondern vielmehr das Wachstum, die Solidarität und das Funktionieren des Binnenmarkts behindert und die Ungleichheiten sowie die Unterschiede zwischen den Regionen und den Wirtschaftszweigen noch mehr verstärkt würden; beabsichtigt, im nächsten Programmplanungszeitraum sicherzustellen, dass die EU-27 weiterhin mindestens genau so viele Mittel erhalten, deren Mehrwert weiter zu steigern und die damit verbundenen Verfahren zu vereinfachen;

Änderungsantrag    11

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 17

Entschließungsantrag

Geänderter Text

17.  ist der Überzeugung, dass der mehrjährige Finanzrahmen ein ausgezeichnetes Instrument für die langfristige Planung des europäischen Projekts ist und sich vorzüglich dafür eignet, ein gewisses Maß an öffentlichen Investitionen in den Mitgliedstaaten stabil zu halten, weil mit ihm die politischen Prioritäten der EU in konkrete Investitionen umgesetzt werden können; weist darüber hinaus erneut darauf hin, dass es sich beim EU-Haushalt in erster Linie um einen Investitionshaushalt handelt, der als ergänzende Finanzierungsquelle für auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene getroffene Maßnahmen dient;

17.  ist der Überzeugung, dass der mehrjährige Finanzrahmen ein ausgezeichnetes Instrument für die langfristige Planung des europäischen Projekts ist und sich vorzüglich dafür eignet, ein gewisses Maß an öffentlichen Investitionen in den Mitgliedstaaten stabil zu halten, weil mit ihm die politischen Prioritäten der EU in konkrete Investitionen, etwa soziale Investitionen, umgesetzt werden können; weist darüber hinaus erneut darauf hin, dass es sich beim EU-Haushalt in erster Linie um einen Investitionshaushalt handelt, der als ergänzende Finanzierungsquelle für auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene getroffene Maßnahmen dient;

Änderungsantrag    12

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 17 a (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

17a.  fordert höhere Investitionen in die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in zukunftsorientierten Branchen, in der Sozialwirtschaft und in den Bereichen soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege;

Änderungsantrag    13

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 37

Entschließungsantrag

Geänderter Text

37.  vertritt die Ansicht, dass der EGF, mit dem für Solidarität innerhalb der EU gesorgt wird und Arbeitnehmer unterstützt werden, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung oder infolge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise arbeitslos geworden sind, weniger als erwartet in Anspruch genommen worden ist und dass dies verbessert werden muss; weist unter anderem darauf hin, dass die Verfahren für den Einsatz der Mittel aus dem EGF zu zeitraubend und schwerfällig sind; ist der Auffassung, dass die jährliche Mittelzuweisung eines überarbeiteten EGF im Rahmen des neuen MFR mindestens denselben Umfang haben sollte wie bisher;

37.  vertritt die Ansicht, dass der EGF, mit dem für Solidarität innerhalb der EU gesorgt wird und Arbeitnehmer unterstützt werden, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung oder infolge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise arbeitslos geworden sind, sein volles Potenzial nicht entfaltet hat und weiter verbessert werden könnte, damit entlassene Arbeitnehmer (auch jene, die in KMU tätig waren) tatsächlich erreicht und wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden und damit mehr Mitgliedstaaten die Unterstützung in Anspruch nehmen;

Änderungsantrag    14

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 47

Entschließungsantrag

Geänderter Text

47.  fordert, dass das Haushaltssystem der EU im nächsten MFR tatsächlich vereinfacht wird; unterstreicht insbesondere, dass Überlappungen zwischen Instrumenten, mit denen ähnliche Arten von Maßnahmen finanziert werden, beispielsweise in den Bereichen Innovation, KMU oder Verkehr, abgebaut werden müssen und der Wettbewerb zwischen verschiedenen Formen und Quellen der Finanzierung unterbunden werden muss, damit für eine größtmögliche Komplementarität und einen kohärenten Finanzrahmen gesorgt ist;

47.  fordert, dass das Haushaltssystem der EU im nächsten MFR tatsächlich vereinfacht wird; unterstreicht insbesondere, dass Überlappungen zwischen Instrumenten, mit denen ähnliche Arten von Maßnahmen finanziert werden, beispielsweise in den Bereichen Innovation, KMU oder Verkehr, abgebaut werden müssen, ohne dass hierdurch wichtige Bestandteile der verschiedenen Programme aufgegeben werden, und dass der Wettbewerb zwischen verschiedenen Formen und Quellen der Finanzierung unterbunden werden muss und mehr Synergien zwischen den Instrumenten geschaffen werden müssen, damit sie einander so gut wie möglich ergänzen und strukturelle Probleme wie Arbeitslosigkeit und demografische Herausforderungen besser bewältigt werden können und damit letztendlich ein kohärenterer Finanzrahmen geschaffen wird;

Änderungsantrag    15

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 62

Entschließungsantrag

Geänderter Text

62.  fordert die Kommission auf, die Vorschriften für die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten im nächsten MFR zu vereinfachen und zu harmonisieren, sodass sie möglichst effizient angewendet werden können; ist der Ansicht, dass es sich bei der Option eines einzigen Fonds, in dem die Finanzierungsinstrumente der EU – die im Rahmen solcher Programme wie der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020, dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), dem Programm Kreatives Europa und dem Europäischen Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) einerseits und im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) andererseits zentral verwaltet werden – zusammengefasst werden könnten, um einen Vorschlag handelt, der eingehender zu erörtern wäre; ist der Ansicht, dass eine solche allgemeine Lösung eine klare Struktur für die Wahl unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente für unterschiedliche Politikbereiche und Maßnahmen vorsehen sollte; unterstreicht jedoch, dass in einem solchen Fonds niemals die Finanzierungsinstrumente zusammengefasst werden könnten, die im Rahmen der Kohäsionspolitik von den Mitgliedstaaten verwaltet werden;

62.  fordert die Kommission auf, die Vorschriften für die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten im nächsten MFR zu vereinfachen und zu harmonisieren, sodass sie möglichst effizient angewendet werden können; ist der Ansicht, dass es sich bei der Option eines einzigen Fonds, in dem die Finanzierungsinstrumente der EU – die im Rahmen von Programmen wie der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020, dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), dem Programm Kreatives Europa und dem Europäischen Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) einerseits und im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) andererseits zentral verwaltet werden – zusammengefasst werden könnten, um einen Vorschlag handelt, der eingehender zu erörtern wäre; ist der Ansicht, dass eine solche allgemeine Lösung eine klare Struktur für die Wahl unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente für unterschiedliche Politikbereiche und Maßnahmen vorsehen könnte; unterstreicht jedoch, dass in einem solchen Fonds niemals die Finanzierungsinstrumente zusammengefasst werden könnten, die im Rahmen der Kohäsionspolitik von den Mitgliedstaaten verwaltet werden;

Änderungsantrag    16

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 65 – Rubrik 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 1

Entwurf einer Stellungnahme

Geänderter Text

–  Investitionen in Innovation, die Digitalisierung, die Reindustrialisierung, KMU, den Verkehr, die Anpassung an den Klimawandel

–  Investitionen in Innovation, Digitalisierung, Reindustrialisierung, KMU, Verkehr, Anpassung an den Klimawandel und demografische Herausforderungen

Änderungsantrag    17

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 65 – Rubrik 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 2

Entwurf einer Stellungnahme

Geänderter Text

–  Beschäftigung, Soziales und soziale Inklusion

–  Beschäftigung, Soziales und soziale Inklusion, Abbau von Ungleichheiten und Bekämpfung der Armut

 

  den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechende Kompetenzen und Qualifikationen

 

  Abbau der Unterschiede zwischen den Leistungen im Beschäftigungsbereich von Mitgliedstaaten und Bewerberländern;

Änderungsantrag    18

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 65 – Rubrik 2 – Absatz 2

Entwurf einer Stellungnahme

Geänderter Text

–  Bildung und lebenslanges Lernen

–  Bildung, mit besonderem Augenmerk auf digitalen und unternehmerischen Fähigkeiten, und lebenslanges Lernen

Änderungsantrag    19

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 68

Entschließungsantrag

Geänderter Text

68.  ist der Ansicht, dass die Haushaltsmittel im nächsten MFR stärker auf Bereiche konzentriert werden sollten, die einen eindeutigen europäischen Mehrwert aufweisen und das Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung fördern; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Forschung und Innovation für die Schaffung einer nachhaltigen, weltweit führenden, wissensbasierten Wirtschaft und bedauert, dass in Ermangelung einer angemessenen Finanzierung im Rahmen des aktuellen MFR nur ein kleiner Teil der qualitativ hochwertigen Vorhaben in diesem Bereich mit EU-Mitteln unterstützt worden ist;

68.  ist der Ansicht, dass die Haushaltsmittel im nächsten MFR stärker auf Bereiche konzentriert werden sollten, die einen eindeutigen europäischen Mehrwert aufweisen und die wirtschaftliche Entwicklung und soziale Inklusion, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung fördern;

Änderungsantrag    20

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 74

Entschließungsantrag

Geänderter Text

74.  unterstreicht, wie wichtig es ist, die Finanzierung für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts durch die umfassende Nutzung der Frequenzen, die 5G-Einführung und die Gigabit-Konnektivität sowie durch weitere Fortschritte bei der Harmonisierung der Telekommunikationsvorschriften der EU, die den richtigen Regelungsrahmen für die Verbesserung der Internetanbindung in der Union schaffen, zu sichern; betont, dass mit der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im Bereich Telekommunikation weiterhin die digitalen Dienstinfrastrukturen und die Breitbandnetze gefördert werden sollten, indem der Zugang zu diesen, einschließlich in abgelegenen Gebieten und im ländlichen Raum, ermöglicht wird und die digitale Kompetenz, die Interkonnektivität und die Interoperabilität verbessert werden;

74.  unterstreicht, wie wichtig es ist, die Finanzierung für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts durch die umfassende Nutzung der Frequenzen, die Einführung von 5G und die Gigabit-Konnektivität sowie durch weitere Fortschritte bei der Harmonisierung der Telekommunikationsvorschriften der EU, die den richtigen Regelungsrahmen für die Verbesserung der Internetanbindung in der Union schaffen, zu sichern; betont, dass mit der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im Bereich Telekommunikation weiterhin die digitalen Dienstinfrastrukturen und die Breitbandnetze gefördert werden sollten, indem der Zugang zu diesen, einschließlich in abgelegenen Gebieten und im ländlichen Raum, ermöglicht wird und die digitale Kompetenz, die Interkonnektivität und die Interoperabilität verbessert werden; betont, dass die digitale Kompetenz der Bürger sowie der Arbeitskräfte in Europa verbessert werden muss;

Änderungsantrag    21

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 81

Entschließungsantrag

Geänderter Text

81.  betont, dass die Kohäsionspolitik nach 2020 weiterhin die wichtigste Investitionsstrategie der Europäischen Union sein und alle Regionen erfassen sollte, die Mittel jedoch mehrheitlich den schwächsten Regionen zugutekommen sollten; ist der Ansicht, dass sie über das im Vertrag festgeschriebene Ziel der Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand und der Stärkung der Konvergenz hinaus auf die Verwirklichung der allgemeinen politischen Ziele der EU ausgerichtet werden sollte, und schlägt daher vor, dass die drei Fonds der Kohäsionspolitik – der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds – vorwiegend dazu genutzt werden sollten, Innovation, die Digitalisierung, die Reindustrialisierung, KMU, den Verkehr, die Anpassung an den Klimawandel, die Beschäftigung und die soziale Inklusion zu fördern; fordert darüber hinaus eine verstärkte territoriale Zusammenarbeit und eine städtische Dimension für die Politik;

81.  betont, dass die Kohäsionspolitik nach 2020 weiterhin die wichtigste Investitionsstrategie der Europäischen Union sein und alle Regionen erfassen sollte, die Mittel jedoch mehrheitlich den schwächsten Regionen zugutekommen sollten; ist der Ansicht, dass sie über das im Vertrag festgeschriebene Ziel der Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand und der Stärkung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten hinaus auf die Verwirklichung der allgemeinen politischen Ziele der EU ausgerichtet werden sollte, und schlägt daher vor, dass die drei Fonds der Kohäsionspolitik – der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds – im Rahmen des nächsten MFR vorwiegend dazu genutzt werden sollten, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der EU-Bürger in benachteiligten Regionen zu verbessern, indem der Schwerpunkt auf Innovationen, die Digitalisierung, die Reindustrialisierung, KMU, den Verkehr, die Anpassung an den Klimawandel, die Beschäftigung und die soziale Inklusion sowie auf die Bekämpfung der Armut und demografische Herausforderungen (einschließlich der Bevölkerungsabnahme und Bevölkerungsstreuung) gelegt wird; fordert darüber hinaus eine verstärkte territoriale Zusammenarbeit und eine städtische Dimension für die Politik;

Änderungsantrag    22

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 82

Entschließungsantrag

Geänderter Text

82.  hält es für äußerst wichtig, die Finanzierung der Kohäsionspolitik nach 2020 für die EU27 zumindest auf dem Stand zu halten, auf dem sie im Haushaltsplan 2014–2020 ist; betont, dass das BIP als eines der Kriterien für die Zuweisung der Mittel aus den Fonds der Kohäsionspolitik beibehalten werden sollte, ist jedoch der Ansicht, dass es durch zusätzliche soziale, ökologische und demografische Indikatoren ergänzt werden sollte, damit neuen Formen der Ungleichheit zwischen den EU-Regionen besser Rechnung getragen wird; befürwortet des Weiteren, dass die Bestandteile, die die Kohäsionspolitik im Rahmen des aktuellen MFR moderner und leistungsorientierter gemacht haben, im neuen Programmplanungszeitraum beibehalten werden;

82.  vertritt die Ansicht, dass eine Finanzierung der Kohäsionspolitik nach 2020 für die EU-27 auf dem Niveau des Haushaltsplans 2014–2020 nicht ausreicht, um die Unterschiede, insbesondere die sozialen Unterschiede aufgrund eines Jahrzehnts der Wirtschaftskrisen, zu verringern; fordert daher, dass die Mittel für diese Maßnahmen, insbesondere den ESF, deutlich aufgestockt werden; betont, dass das BIP als eines der Kriterien für die Zuweisung der Mittel aus den Fonds der Kohäsionspolitik beibehalten werden sollte, ist jedoch der Ansicht, dass es durch zusätzliche soziale, ökologische und demografische Indikatoren ergänzt werden sollte, damit neuen Formen der Ungleichheit zwischen den EU-Regionen besser Rechnung getragen wird; befürwortet des Weiteren, dass die Bestandteile, die die Kohäsionspolitik im Rahmen des aktuellen MFR moderner und leistungsorientierter gemacht und auf die soziale Inklusion ausgerichtet haben, im neuen Programmplanungszeitraum beibehalten werden;

Änderungsantrag    23

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 83

Entschließungsantrag

Geänderter Text

83.  tritt nachdrücklich dafür ein, dass Europa sozial ausgestaltet und die europäische Säule sozialer Rechte umgesetzt wird, und verweist auf die Instrumente, die bereits jetzt zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen, allen voran der ESF, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, der EGF und das EaSI; ist der Ansicht, dass diese im nächsten MFR bewahrt werden sollten;

83.  tritt nachdrücklich dafür ein, dass Europa gemäß der Verpflichtung laut Artikel 9 AEUV sozial ausgestaltet und die europäische Säule sozialer Rechte auf der Grundlage des nachhaltigen Wachstums einer äußerst wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft umgesetzt wird und sich dabei von den im Vertrag festgeschriebenen Zielen der Vollbeschäftigung und des sozialen Fortschritts sowie der Förderung der Gleichstellung zwischen Frau und Mann, der Solidarität zwischen den Generationen und dem Schutz der Rechte des Kindes leiten lässt; hebt hervor, dass diese Umsetzung eine angemessene Finanzierung der Sozialpolitik erfordert, weil die gegenwärtigen Ausgaben für soziale Angelegenheiten nicht ausreichen und betont, dass daher die Mittel für Instrumente, die bereits jetzt zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen, allen voran der ESF, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, der EGF und das EaSI, aufgestockt werden müssen; besteht darauf, dass diese Instrumente im nächsten MFR beibehalten und weiterhin vornehmlich in Form von Finanzhilfen umgesetzt werden;

Änderungsantrag    24

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 83 a (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

83a.  ist der Auffassung, dass ein angemessener Anteil der für die Kohäsionspolitik bereitgestellten Mittel dem Europäischen Sozialfonds zugewiesen werden sollte, damit dieser den neuen Herausforderungen gewachsen ist, etwa im Zusammenhang mit der fristgerechten Einrichtung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Entwicklung eines sozialen Dialogs, der weiteren Schaffung auskömmlicher Arbeitsplätze, der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, der Integration älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt, der Weiterbildung, dem lebenslangen Lernen, der Förderung sozialer Investitionen in hochwertige Sozialdienstleistungen und die Sozialwirtschaft, der Bekämpfung von Armut, Ungleichheiten und den Folgen des demografischen Wandels; besteht darauf, dass die Autonomie des ESF aufrechterhalten wird, damit er weiterhin zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beitragen kann;

Änderungsantrag    25

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 83 b (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

83b.  hebt insbesondere hervor, dass der ESF die Entwicklung des sozialen Dialogs umfassender unterstützen sollte, und zwar durch einen intensiveren Ausbau der Kapazitäten der Sozialpartner sowohl in einzelnen Wirtschaftsbereichen als auch branchenübergreifend, und dass diese Verpflichtung für sämtliche Mitgliedstaaten in sämtlichen Regionen der EU verbindlich gelten sollte und geeignete ESF-Mittel für den bilateralen bzw. unilateralen Aufbau von Kapazitäten durch die Sozialpartner zur Stärkung des sozialen Dialogs bereitgestellt werden sollten; betont, dass die Bedürfnisse der Begünstigten mit beschränkten administrativen Kapazitäten jederzeit berücksichtigt werden sollten;

Änderungsantrag    26

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 83 c (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

83c.  macht darauf aufmerksam, dass die Gesamtzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen nach wie vor sehr hoch ist – 2016 lag sie in Bezug auf die Gesamtbevölkerung der EU bei 118 Millionen (23,5 %) – und somit die Zielsetzung der Strategie Europa 2020 in Bezug auf Armut und soziale Ausgrenzung weit verfehlt wird; fordert daher eine Erhöhung der Mittel für sozialpolitische Maßnahmen; fordert die Kommission auf, die Einführung eines Mindestanteils von 30 % des ESF für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Betracht zu ziehen und streng zu überwachen, dass diese Mittel für den geplanten Zweck verwendet werden; betont gleichermaßen, dass der FEAD bei der Unterstützung von Organisationen, die die Bedürftigsten unterstützen und gegen die strukturellen Probleme der Nahrungsmittelknappheit und das zunehmende Problem der Energiearmut vorgehen, eine wichtige Rolle spielt;

Änderungsantrag    27

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 83 d (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

83d.  verweist darauf, dass das EaSI-Programm für die Entwicklung angemessener innovativer politischer Lösungen für die Bewältigung der vielfältigen und immer komplexeren Herausforderungen des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft, für die notwendige Unterstützung des Aufbaus institutioneller Kapazitäten sowie der Arbeit der verschiedenen an der Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen beteiligten Organisationen mit besonderem Augenmerk auf der Stärkung des sozialen Dialogs und Tarifverträgen sowie für die wirksame Förderung der fairen und freiwilligen länderübergreifenden Mobilität der Arbeitskräfte und eine weitere Erleichterung des Zugangs für benachteiligte Gruppen, Kleinstunternehmen und Sozialunternehmen zu Mikrofinanzierung ein wichtiger Faktor ist; besteht daher darauf, dass dem EaSI-Unterprogramm Progress weiterhin 55 % der Mittel zugewiesen werden;

Änderungsantrag    28

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 84

Entschließungsantrag

Geänderter Text

84.  hebt insbesondere hervor, dass die Arbeitslosigkeit, vor allem unter jungen Menschen, fortwährend bekämpft werden muss, und fordert daher eine Verdopplung der Finanzausstattung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im nächsten Programmplanungszeitraum; hält Investitionen zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere des Aufbaus von digitalen Kompetenzen, nach wie vor für eine der obersten Prioritäten der EU;

84.  betont, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, vor allem bei jungen Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, weiterhin Priorität haben sollte, und fordert daher eine Verdopplung der Finanzausstattung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sowie eine rasche und einfache Einrichtung von Fonds und die Umwandlung in ein stabileres EU-Finanzierungsinstrument für den Zeitraum nach 2020; hält angemessene Investitionen zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung für zwingend notwendig, insbesondere damit duale Ausbildungssysteme und der Aufbau von Kompetenzen, insbesondere digitaler Kompetenzen, unterstützt werden, Unternehmensgründungen und solide Berufsausbildungen junger Menschen gefördert werden – wodurch Arbeitsplätze und direkte Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen – und gleichzeitig für anständige Arbeitsbedingungen und sozialen Schutz gesorgt wird;

Änderungsantrag    29

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 84 a (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

84a.  ist der festen Überzeugung, dass EU-Mittel, insbesondere jene aus Rubrik 1a und 1b, nicht dazu verwendet werden sollten, nationale Konzepte zu subventionieren, sondern dafür eingesetzt werden sollten, von sozialer Ausgrenzung und Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen zusätzliche Unterstützung in einer Form zu gewähren, die die nationalen Programme gemäß den Beschlüssen der Mitgliedstaaten ergänzt und verbessert;

Änderungsantrag    30

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 85

Entschließungsantrag

Geänderter Text

85.  befürwortet Programme in den Bereichen Kultur, Bildung, Medien, Jugend, Sport und Unionsbürgerschaft, deren europäischer Mehrwert eindeutig belegt ist und die sich unter den Begünstigten nach wie vor großer Beliebtheit erfreuen; tritt daher dafür ein, dass anhand der Programme Erasmus+, Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich in den ET-2020-Rahmen investiert wird, um weiterhin auf junge Menschen zuzugehen und ihnen mit lebenslangem Lernen, auf die Lernenden ausgerichteter und nicht formaler Bildung sowie informellen Lernangeboten wertvolle Fähigkeiten und Lebenskompetenzen zu vermitteln; fordert insbesondere, dass die Finanzausstattung für das Programm Erasmus+ im nächsten MFR verdreifacht wird, sodass viel mehr junge Menschen und Lerner in Europa erreicht werden und das volle Potenzial des Programms ausgeschöpft wird; empfiehlt zudem die Fortführung des Europäischen Solidaritätskorps und bekräftigt seine Unterstützung für die Stärkung der externen Dimension der Programme Erasmus+ und Kreatives Europa;

85.  befürwortet Programme in den Bereichen Kultur, Bildung, Medien, Jugend, Sport und Unionsbürgerschaft, deren europäischer Mehrwert eindeutig belegt ist und die sich unter den Begünstigten nach wie vor großer Beliebtheit erfreuen; tritt daher dafür ein, dass anhand der Programme Erasmus+, Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich in den ET-2020-Rahmen investiert wird, um weiterhin auf junge Menschen zuzugehen und ihnen mit lebenslangem Lernen, auf die Lernenden ausgerichteter und nicht formaler Bildung sowie informellen Lernangeboten wertvolle Fähigkeiten und Lebenskompetenzen zu vermitteln; fordert insbesondere, dass die Finanzausstattung für das Programm Erasmus+ im nächsten MFR verdreifacht wird, sodass viel mehr junge Menschen und Lernende in ganz Europa erreicht werden und das volle Potenzial des Programms ausgeschöpft wird; empfiehlt, Erasmus+ als starke und eigenständige „EU-Marke“ auf der Grundlage hohen Sachverstands beizubehalten; bekräftigt zudem seine Unterstützung für die Stärkung der externen Dimension der Programme Erasmus+ und Kreatives Europa;

Änderungsantrag    31

im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Entschließungsantrag

Ziffer 85 a (neu)

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

85a.  weist darauf hin, dass die Kommission die Initiative für ein Europäisches Solidaritätskorps gestartet hat, bevor es mit dem Rat und dem Europäischen Parlament erörtert und von ihnen gebilligt wurde, und dass letztere nunmehr an der Verbesserung des Vorschlags der Kommission arbeiten; empfiehlt, weiter daran zu arbeiten, und besteht darauf, dass angemessene Mittel zur Verfügung gestellt werden, die jedoch nicht zu Lasten anderer Programme oder Fonds gehen dürfen; betont in diesem Zusammenhang insbesondere, dass Erasmus+ dadurch nicht geschwächt werden darf;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.1.2018

 

 

 

  • [1]    Siehe Ziffer 73 seiner Entschließung vom 6. Juli 2016 zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags (Angenommene Texte, P8_TA(2016)0309) sowie Ziffer 5 seiner Entschließung vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, sind (Angenommene Texte, P8_TA(2017)0143).
  • [2]    Siehe z. B. Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofs Nr. 4, 8, 19 und 23 von 2016.
  • [3]   Siehe Ziffer 55.
  • [4]    Sonderbericht Nr. 19/2016 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente: aus dem Programmplanungszeitraum 2007–2013 zu ziehende Lehren“.
  • [5]    Siehe Ziffern 39 und 40.
  • [6]    Siehe Ziffer 207 seiner Entschließung vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, sind (Angenommene Texte, P8_TA(2016)0143).
  • [7]    Europäische Kommission, „Die Zukunft der Finanzierung der Europäischen Union – Schlussbericht und Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe Eigenmittel“, 4. Januar 2017, S. 41–43.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (26.1.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Anneli Jäätteenmäki

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert die Kommission auf, den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) so zu strukturieren, dass er die Prioritäten der EU für die kommenden Jahre klar widerspiegelt und direkt und transparent zu Investitionen in Projekte mit einem klaren europäischen Mehrwert beiträgt, insbesondere was die Mittel anbelangt, die erforderlich sind, damit der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen gelingt, damit die EU ihre führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels aufrechterhalten und verstärken kann und damit sichergestellt ist, dass sie ihre internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Übereinkommens und die VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie ihre internen und externen Verpflichtungen und Ziele im Bereich der biologischen Vielfalt einhalten kann;

2.  weist auf die ersten Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen[1] hin, auch die Empfehlungen bezüglich des mehrjährigen Finanzrahmens, und betont, dass die Nachhaltigkeitsziele durch ein Finanzsystem unterstützt werden müssen, das langfristiges, nachhaltiges Wachstum fördern kann; fordert die Kommission auf, auch zu prüfen, wie sich diese Empfehlungen auf den nächsten MFR auswirken, auch im Hinblick darauf, dass ein „Nachhaltigkeitstest“ für alle künftigen EU-Finanzvorschriften und -politiken und für Finanzinstrumente entwickelt werden muss, um größere politische Steuerungseffekte zu erreichen;

3.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie sich die Ökologisierungsmaßnahmen und die Umweltmaßnahmen der GAP im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums tatsächlich auf den Umweltzustand auswirken und sie auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Ergebnisse zu finanzieren; betont die Notwendigkeit getrennter Finanzmittel für den Naturschutz und die biologische Vielfalt sowie für den Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft;

4.  fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung des 7. Umweltaktionsprogramms zur Kenntnis zu nehmen, insbesondere die Tatsache, dass es unwahrscheinlich ist, dass seine Ziele bis 2020 erreicht werden können; fordert die Kommission auf, Mittel zur Erreichung dieser Ziele verfügbar zu machen und zusätzliche Mittel für den Zeitraum bis 2050 bereitzustellen, wobei besonderes Augenmerk auf die umweltbedingten Belastungen gerichtet werden sollte;

5.  weist darauf hin, dass in Artikel 2 des Pariser Übereinkommens die Notwendigkeit hervorgehoben wird, die Finanzmittelflüsse mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung in Einklang zu bringen, und dass der MFR nach 2020 unbedingt entsprechend reformiert werden muss, damit die Nettoemissionen bis 2050 auf null reduziert werden können;

6.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der nächste MFR mit den VN-Zielen für nachhaltige Entwicklung in Einklang steht, um die Kohärenz der Ausgaben der EU zu erhöhen und das Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension zu verbessern;

7.  betont, dass sich die Haushaltsmittel der Union infolge des Brexit verringern werden; fordert die Kommission daher auf, klare und strenge Prioritäten festzulegen, da weniger Geld zur Verfügung stehen wird;

8.  betont, dass der nächste MFR mit den Verpflichtungen der Union nach außen, wie etwa der Erreichung der von den Vereinten Nationen festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung, und mit ihren eigenen langfristigen Zielen im Bereich der klimabezogenen Ausgaben, vereinbar sein und aktiv zu deren Erfüllung sowie zu einer Reform des EU-Haushalts mit Blick auf einen effizienteren Haushalt auf der Grundlage zusätzlicher Eigenmittel beitragen muss; ist der Auffassung, dass dies nur durch eine systematische umfassende Berücksichtigung des Klimaschutzes bei den Ausgaben der EU, unter anderem hinsichtlich der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Folgen, und durch die jährliche Überwachung der Ausführung der Ausgaben erreicht werden kann; fordert die Kommission daher auf, eine transparente und verlässliche Berechnungsmethode zu entwickeln, die den Nachweis der erwarteten Auswirkungen auf die klimabezogenen Ausgaben sowie deren Gewichtung bei der Ex-post-Bewertung im Rahmen der Berichtspflichten erbringen kann;

9.  stellt fest, dass ein erfolgreicher mittelfristiger Ansatz in der Umweltpolitik finanzielle Stabilität erfordert; ist diesbezüglich der Auffassung, dass bei angemessener Flexibilität und der Möglichkeit einer Halbzeitüberprüfung auch für den nächsten MFR eine Laufzeit von sieben Jahren machbar wäre;

10.  weist darauf hin, dass für die Verwirklichung der klimapolitischen Ziele und die Verbesserung des Umweltzustands die Zusammenarbeit zwischen mehreren politischen Bereichen erforderlich ist; fordert, dass die mögliche Finanzierung der Kohäsionspolitik in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden muss;

11.  betont, dass der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen der einzige Weg ist, um ein gesundes Lebensumfeld und das langfristige Wohlergehen der Unionsbürger und der europäischen Wirtschaft zu gewährleisten; ist der Auffassung, dass die EU weltweit Vorreiter beim Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen und einem nachhaltigen System der Produktion und des Verbrauchs sein sollte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die erforderlichen Mittel für Forschung und Entwicklung bereitgestellt werden müssen;

12.  weist darauf hin, dass der nächste MFR dazu beitragen sollte, dass die Union nicht nur ihre Umweltziele und die im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik festgelegten Ziele bis 2030 erreicht, sondern auch die multilateralen Verpflichtungen im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Umwelt wie die Ziele für nachhaltige Entwicklung oder das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), insbesondere dessen Aichi-Ziel, erfüllt; betont, dass die EU keine Projekte oder Investitionen finanzieren sollte, die diese Ziele behindern, deren Umsetzung erschweren oder mit deren Erreichung unvereinbar sind;

13.  unterstreicht, dass die EU Regionen mit hoher Luftverschmutzung unterstützen sollte, um die Luftqualität erheblich zu verbessern, da die Probleme in vielen Fällen mit der Energiearmut in diesen Regionen zusammenhängen;

14.  betont, wie wichtig es ist, dass mit ausreichenden Mitteln ausgestattete Programme zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Schutz der Umwelt, wie das LIFE-Programm, als eigenständige Programme fortgeführt und gestärkt werden und dass die Mittel im nächsten MFR aufgestockt werden; betont, dass LIFE das einzige Finanzinstrument im Rahmen des EU-Haushalts ist, das vollständig für die Bereiche Umwelt, Naturschutz und Klimawandel bestimmt ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei künftigen Finanzierungsinstrumenten für die Landwirtschaft sowie für die ländliche und regionale Entwicklung von den nationalen und regionalen Umweltbehörden gemeinsam verwaltete Mittel speziell für die biologische Vielfalt und die Verwaltung des Netzes Natura 2000 vorgesehen werden;

15.  hebt hervor, welches Potenzial grüne Infrastruktur und naturnahe Lösungen bieten, um kosteneffizient Dienstleistungen für die Gesellschaft zu erbringen; betont, dass diese grünen Alternativen für die Erbringung von Dienstleistungen bei den Entscheidungen im Rahmen der Förderung des ländlichen Raums und der Regionalförderung fair berücksichtigt werden müssen, und fordert die Schaffung eines speziellen Instruments zur Einrichtung des Transeuropäischen Netzes für grüne Infrastruktur (TEN-G), um Nutzeffekte für die biologische Vielfalt zu erzielen;

16.  betont, dass die verschiedenen Fonds kohärenter sein und besser zusammenwirken sollten, um auf die nationalen, regionalen und lokalen Herausforderungen zu reagieren, etwa um einen sozialverträglichen Wandel kohleabhängiger Regionen zu ermöglichen und den Verlust der Artenvielfalt oder die Energiearmut zu bekämpfen;

17.  erkennt an, dass durch die Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Gefahren für die öffentliche Gesundheit ein europäischer Mehrwert entsteht; vertritt die Auffassung, dass der nächste MFR auf der Grundlage der anfänglichen positiven Ergebnisse des laufenden Gesundheitsprogramms ein solides Gesundheitsprogramm, das Gesundheitsfragen grenzübergreifend angeht, umfassen und die Mitgliedstaaten in Form von Fachwissen, Datenaustausch, Anschauungsmaterial und bewährten Verfahren unterstützen sollte; fordert, dass der nächste MFR unter anderem durch eine deutliche Aufstockung der Mittel für das Gesundheitsprogramm die Verantwortung der EU für die Umsetzung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 betreffend die öffentliche Gesundheit, die Gesundheitssysteme und umweltbezogene Gesundheitsprobleme widerspiegelt und die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheiten unterstützt, die den sozialen Zusammenhalt untergraben und die europäische Integration behindern;

18.  erkennt die Rolle einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft als Schlüsselkomponenten der Anstrengungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt und zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit an; erachtet es für notwendig, dafür zu sorgen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit den Zielen und Politiken der EU in den Bereichen Umwelt, biologische Vielfalt und Klimaschutz in Einklang gebracht wird; erinnert daran, dass der nächste MFR die GAP nach 2020 auf eine gerechte, wirkungsvolle und effiziente Agrarpolitik ausrichten sollte, deren Hauptziel darin besteht, den Übergang zu nachhaltigen Systemen der Lebensmittelerzeugung und der Landwirtschaft in Europa zu erleichtern, und betont, dass ausreichende Mittel für die Erreichung der Ziele bereitgestellt werden müssen; begrüßt den strategischen Ansatz der Kommission, der in ihrer Mitteilung vom 29. November 2017 mit dem Titel „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ (COM(2017)0713) dargelegt wurde, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einzuräumen, damit sie geeignete Mittel finden können, um ihren Agrarsektor so zu steuern, dass er die gemeinsamen Umweltziele auf die wirksamste Art und Weise erreichen kann;

19.  fordert die Kommission auf, Forschung und Innovation im Bereich der Alternativen zu Tierversuchen weiter zu unterstützen und mehr Finanzmittel für FuE-Projekte in der Europäischen Union bereitzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung von Alternativen weiter zu finanzieren und innerhalb internationaler Strukturen die Validierung und Akzeptanz alternativer Verfahren zu beschleunigen, und Drittstaaten durch Wissenstransfer zu unterstützen, wenn Wissenschaftler sich alternativer Verfahren möglicherweise nicht bewusst sind, sowie sie finanziell zu unterstützen, wenn Versuchsstätten möglicherweise nicht über die notwendige Infrastruktur verfügen;

20.  betont, dass im nächsten MFR die sozialen Herausforderungen für lokale und regionale Gemeinschaften mit einem hohen Anteil von Arbeitnehmern in CO2-intensiven Sektoren beim notwendigen Übergang zu einer Gesellschaft mit niedrigen CO2-Emissionen berücksichtigt werden müssen; fordert, dass die EU-Mittel und -Programme in kohärenter Weise eingesetzt werden, um in diesen Gemeinschaften einen sozialverträglichen Übergang zu erleichtern, indem die Entsendung, Umschulung und Weiterbildung der Arbeitnehmer sowie Ausbildung, Stellenvermittlungsinitiativen und Start-up-Unternehmen in engem Dialog mit den Sozialpartnern unterstützt werden;

21.  betont, wie wichtig es ist, die Energie- und Klimapolitik, insbesondere alle Ziele der Energieunion, zu stärken und zu straffen, die durch bestehende Instrumente – d. h. im Rahmen der Kohäsionspolitik – und durch neue Instrumente unterstützt werden sollten;

22.  fordert, dass die Finanzierung der Agenturen der Europäischen Union den ihnen übertragenen Aufgaben entspricht;

23.  weist in Bezug auf die im Pariser Übereinkommen festgelegten Zusagen nachdrücklich darauf hin, dass ein umfassendes Instrument für kohleabhängige Regionen und Länder geschaffen werden muss, um eine gerechte Energiewende zu unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung und des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen, der Modernisierung der Stromerzeugung und der Netze, der frühzeitigen Anpassung an künftige Umweltnormen, Umstrukturierungsprozessen in CO2-abhängigen Sektoren, der Modernisierung der Fernwärme (einschließlich hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung), der Energiespeicherung, Elektromobilitätslösungen und -infrastrukturen sowie Energieeffizienzlösungen;

24.  weist darauf hin, dass die Vorbeugung und die Untersuchung der missbräuchlichen Verwendung von Geldern, sowie Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wichtig sind; betont ferner, dass die Zusammenarbeit mit Drittländern wichtig ist, damit ein System für die frühzeitige Überwachung der gefährlichsten Produkte, die die Gesundheit und Sicherheit der Bürger gefährden und der Umwelt schaden können, eingerichtet werden kann;

25.  erinnert daran, dass gute Gesundheit eine Voraussetzung für die Verwirklichung anderer von der EU gesetzter Ziele ist und dass die politischen Maßnahmen in Bereichen wie Landwirtschaft, Umwelt, Sozialpolitik, Inklusion und Beschäftigung Auswirkungen auf die Gesundheit haben; fordert für den nächsten MFR strengere Folgenabschätzungen für den Gesundheitsbereich und eine stärkere sektorübergreifende Zusammenarbeit;

26.  betont die Bedeutung der dezentralen Agenturen der EU bei der Umsetzung der EU-Ziele zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt (ECDC, ECHA, EEA, EFSA, EMA); fordert die Kommission auf, im Rahmen des nächsten MFR nachhaltige und sichere Strukturen für die Ressourcenbereitstellung für sie zu gewährleisten;

27.  fordert eine Aufstockung des Anteils der für kohäsionspolitische Maßnahmen für die Zeit nach 2020 bereitgestellten Mittel am Gesamthaushalt der EU, in Anerkennung des bedeutenden Beitrags der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur Verbesserung der Umwelt- und Gesundheitsinfrastruktur und zur Verringerung des sozialen und wirtschaftlichen Gefälles zwischen den Regionen; betont, dass die Wirksamkeit der Finanzinstrumente nicht den absoluten Bedarf an Zuschüssen in einigen Bereichen, insbesondere für innovative und risikoreiche Projekte, ersetzen kann;

28.  betont, dass im Rahmen der Ausgaben der EU für die externen Politikbereiche weiterhin umfangreiche Mittel für klima- und umweltrelevante Ausgaben bereitgestellt werden sollten;

29.  fordert, dass das Legislativverfahren zur Annahme des nächsten MFR noch vor der Europawahl 2019 abgeschlossen wird, damit genügend Zeit für die Aushandlung sektoraler EU-Rechtsvorschriften bleibt und Verzögerungen bei der Umsetzung neuer Programme vermieden werden können;

30.  betont, dass die EU im Rahmen des nächsten MFR die Stilllegung von Kernkraftwerken über das Jahr 2020 hinaus finanziell unterstützen muss, um einen wirksamen Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit vor den Gefahren durch Strahlung zu gewährleisten; unterstreicht die Einzigartigkeit des langfristigen und komplexen Prozesses der Stilllegung der Kraftwerke und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, wofür spezifische technische Ausrüstung, hochqualifiziertes Personal sowie angemessene finanzielle Mittel erforderlich sind.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.1.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

3

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Pilar Ayuso, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Seb Dance, Mark Demesmaeker, Stefan Eck, José Inácio Faria, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Arne Gericke, Julie Girling, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, Anneli Jäätteenmäki, Karin Kadenbach, Urszula Krupa, Giovanni La Via, Jo Leinen, Peter Liese, Joëlle Mélin, Susanne Melior, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Bolesław G. Piecha, John Procter, Julia Reid, Frédérique Ries, Daciana Octavia Sârbu, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Elena Gentile, Martin Häusling, Norbert Lins, Nuno Melo, Ulrike Müller, Christel Schaldemose, Bart Staes, Keith Taylor, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

France Jamet, Jiří Maštálka

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

43

+

ALDE

Gerben-Jan Gerbrandy, Anneli Jäätteenmäki, Ulrike Müller, Frédérique Ries

EFDD

Piernicola Pedicini

GUE/NGL

Stefan Eck, Jiří Maštálka

PPE

Pilar Ayuso, Ivo Belet, Birgit Collin-Langen, José Inácio Faria, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Nuno Melo, Annie Schreijer-Pierik, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean

S&D

Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Seb Dance, Elena Gentile, Jytte Guteland, Karin Kadenbach, Jo Leinen, Susanne Melior, Gilles Pargneaux, Christel Schaldemose, Daciana Octavia Sârbu, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Damiano Zoffoli, Carlos Zorrinho

Verts/ALE

Marco Affronte, Martin Häusling, Bart Staes, Keith Taylor

3

-

EFDD

Julia Reid

ENF

France Jamet, Joëlle Mélin

8

0

ECR

Mark Demesmaeker, Arne Gericke, Julie Girling, Urszula Krupa, Bolesław G. Piecha, John Procter, Jadwiga Wiśniewska

EPP

Renate Sommer

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/170713-sustainable-finance-report_en.pdf

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (15.1.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Marian-Jean Marinescu

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstreicht, wie wichtig die Vollendung der Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie und die Vollendung des digitalen Binnenmarkts, der Kapitalmarktunion und des europäischen Forschungsraums als grundlegende Elemente des Binnenmarkts sind; betont, dass die Forschungs- und Innovationspolitik ein wichtiger strategischer Bestandteil der Energie-, Industrie- und Digitalpolitik ist, und hebt hervor, dass die notwendigen Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden müssen;

2.  erinnert daran, dass sich der derzeitige mehrjährige Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2014–2020 bei den Mitteln für Zahlungen auf weniger als ein Prozent des Bruttonationaleinkommens der Mitgliedstaaten beläuft und gegenüber dem vorhergehenden MFR deutlich gekürzt wurde, wodurch der territoriale, wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt und der Grundsatz der Solidarität innerhalb der EU untergraben werden; weist darauf hin, dass die wirtschaftliche und soziale Krise, von der die Mitgliedstaaten betroffen waren, noch lange nicht überwunden ist, während auch neue Prioritäten, Herausforderungen und unvorhergesehene Krisen angegangen werden müssen; vertritt daher die Ansicht, dass die Mittel für den MFR für die Zeit nach 2020 im Vergleich zum derzeitigen Zeitraum aufgestockt werden sollten; fordert die Kommission auf, den nächsten MFR so zu gestalten, dass er die derzeitigen und neuen Prioritäten klar widerspiegelt und eine Reaktion auf unvorhergesehene Krisen ermöglicht; betont in diesem Zusammenhang, dass neue Prioritäten mit frischen Finanzmitteln finanziert werden sollten, ohne langfristige politische Ziele und Programme zu gefährden;

3.  hält es für vorrangig, zusammen mit der Verordnung über den MFR für die Zeit nach 2020 alle politischen Dossiers der EU für die Zeit nach 2020 vor der Europawahl 2019 abzuschließen; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich Vorschläge für alle europäischen Politikbereiche vorzulegen, die auf Verordnungen beruhen, die derzeit in Kraft sind und nach ihrer Anwendung im Rahmen des derzeitigen MFR aktualisiert werden, um zu verhindern, dass es bei der Programmplanung und der Umsetzung für den nächsten Zeitraum zu Verzögerungen kommt;

4.  ist der Auffassung, dass sich der nächste MFR in erster Linie auf Bereiche und Projekte mit einem deutlichen europäischen Mehrwert konzentrieren sollte, auf Bereiche, die die Reindustrialisierung, das Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und echte Innovation fördern und Arbeitsplätze schaffen, wie das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (F&I), um den Übergang zu einer nachhaltigen, weltweit führenden, wissensbasierten Wirtschaft zu beschleunigen;

5.  betont, dass die Finanzierung zur Unterstützung der neuen nachhaltigen industriepolitischen Strategie gewährleistet sein sollte, damit die Europäische Union mit dem immer stärker werdenden Wettbewerb und dem Innovationsboom bei der Digitalisierung und der Ökologisierung in anderen Teilen der Welt Schritt halten und in den Bereichen Nachhaltigkeit, Innovation, Digitalisierung und einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen weltweit führend werden kann; fordert, dass die erforderlichen Finanzierungsprogramme durch ein eigenes optimiertes Investitionsprogramm und Finanzmittel sichergestellt und ausgeweitet werden, die die Entwicklung einer umfassenden Industriestrategie für zentrale Industriezweige der EU erleichtert, die auf die Umweltpolitik der EU abgestimmt ist;

6.  fordert die Kommission auf, die Finanzierung von Innovationen zu gewährleisten, die auf die Entwicklung von Infrastruktur-, Steckdosen- und Speicherlösungen für Wasserstoff- und Elektrofahrzeuge abzielen, und Initiativen wie die europaweite Initiative für Elektromobilität und das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ weiterhin zu unterstützen und weiterzuentwickeln;

7.  erinnert daran, dass der Europäische Rechnungshof die bislang nicht erfüllte Verpflichtung der EU, 20 % ihres Haushalts für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben, bewertet hat: bekräftigt seinen Standpunkt, dass eine zukunftsorientierte Klimaschutzstrategie, die Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“, die Einsparung von Emissionen, eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen, erneuerbare Energieträger sowie intelligente und moderne Infrastrukturen das Rückgrat der Energieunion bilden und daher im nächsten MFR vorrangig behandelt werden sollten;

8.  ist der Auffassung, dass im nächsten MFR-Zeitraum angemessene EU-Mittel, einschließlich Struktur- und Investitionsfonds, vorgesehen werden sollten, um die Integration des Energiemarkts der EU zu vertiefen und dazu beizutragen, die Klimaschutzziele der EU im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen zu erreichen, insbesondere für wichtige Energieinfrastrukturprojekte wie Projekte von gemeinsamem Interesse;

9.  betont, wie wichtig es ist, eine umfassende Unterstützung für sich wandelnde kohleintensive Regionen und Regionen mit hohen CO2-Emissionen festzulegen, um die Energiewende, den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen und die Modernisierung der Stromerzeugung und der Netze, sowie die Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2, vor allem in Industriezweigen, und die Modernisierung der Fernwärme zu unterstützen; ist der Auffassung, dass die Umgestaltung des Energiesektors im Lichte der Klimaziele mit Hilfe der Mobilisierung vorhandener Mittel oder der Einrichtung eines Fonds für die Energiewende im Rahmen des nächsten MFR erfolgen sollte, um strukturelle Veränderungen in energieintensiven Industrien und kohlenstoffintensiven Stromerzeugungsanlagen zu erleichtern und Anreize für Investitionen in nachhaltige CO2-effiziente Technologien und innovative Lösungen zu schaffen;

10.  ist der Auffassung, dass ausreichende Mittel für das reibungslose Funktionieren der Energieunion bereitgestellt, innerhalb der EU lebensfähige Verbundnetze gebildet, Transport- und Verteilungsnetze neugestaltet und ausgebaut und Energienachfrage, -angebot und -speicherung innerhalb der EU gesteuert werden müssen; betont, wie wichtig es ist, Europa mit dem Raum am Kaspischen Meer, dem Nahen Osten und Zentralasien zu verbinden und in den Gaskorridor im östlichen Mittelmeerraum zu investieren, um die Abhängigkeit der EU von russischem Gas zu verringern; betont erneut, dass die multilaterale Zusammenarbeit im Energiebereich in der Schwarzmeerregion verstärkt werden muss;

11.  betont, dass es einer modernisierten, wirksameren und ökologisch nachhaltigen Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) bedarf, mit der die Lücken im europäischen Energie- und Digitalnetz geschlossen werden, indem die Entwicklung leistungsfähiger und nachhaltiger transeuropäischer Netze unterstützt wird; ruft dazu auf, horizontalen Projekten in europäischen Netzen, die Infrastrukturprojekte, digitale Projekte und Energie- und Verkehrsprojekte miteinander verbinden, Priorität einzuräumen;

12.  stellt fest, dass in letzter Zeit die Tendenz besteht, stärker auf Finanzierungsinstrumente zurückzugreifen; bekräftigt erneut, dass die Finanzierungsinstrumente im nächsten MFR bei der Finanzierung von Forschung und Innovation, Energieeffizienz, der Anstrengungen zur Bekämpfung der Energiearmut, von erneuerbaren Energien und innovativen Technologien für konventionelle Energie nicht an die Stelle von Finanzhilfen treten können, da durch Finanzhilfen für eine stabile Finanzierung gesorgt, ein optimales Ergebnis vor Ort erzielt und eine umfassendere Einbeziehung von Akteuren wie Hochschulen, Forschungszentren, lokalen Behörden, KMU, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bürgern gewährleistet werden kann; betont ferner die Bedeutung von Investitionen in weniger ausgereifte Technologien, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien;

13.  verweist darauf, wie wichtig es ist, die Finanzierung für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts durch eine umfassende Nutzung der Frequenzen, die 5G-Einführung und die Internetanbindung sowie durch weitere Fortschritte bei der Harmonisierung der Telekommunikationsvorschriften der EU, die den richtigen Regelungsrahmen für die Verbesserung der Internetanbindung in der Union – auch in abgelegenen ländlichen Gebieten – schaffen, zu sichern; fordert die Kommission auf, die erforderliche Unterstützung zu leisten, um Sprachbarrieren abzubauen und Anreize für Investitionen zum Aufbau einer europäischen Gigabit-Gesellschaft bis 2025 zu schaffen; betont, dass eine solche Finanzierung auf ein „Digitales Rückgrat“ konzentriert werden sollte – das heißt, dass über Glasfaserleitungen Backbone- und Backhaulverbindungen in entlegenere Gemeinden hergestellt werden – und damit hochwertige Gigabit-Verbindungen zu Bildungsdiensten und öffentlichen Diensten sowie Mobilfunk-Basisstationen zur Unterstützung von 5G-Netzen vor Ort ermöglicht werden;

14.  betont ferner, dass es einer besseren Koordinierung der EU-Instrumente für Investitionen bedarf, auch in Innovationen, Know-how, Fertigkeiten und den Marktzugang von KMU und Start-up-Unternehmen; betont, wie wichtig es ist, dass die Mittel für KMU-bezogene Programme wie das KMU-Instrument und COSME ohne Beeinträchtigung anderer Programme weitergeführt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der KMU in der Europäischen Union weiter zu verbessern;

15.  betont, wie wichtig es ist, Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen der neuen Programme der Kommission besser zu kommunizieren;

16.  erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten sich das Ziel gesetzt haben, 3 % des BIP für FuE einzusetzen, wobei zwei Drittel aus dem privaten Sektor stammen sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtungen hinsichtlich ihrer nationalen FuE-Investitionen einzuhalten, um dieses Ziel zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Investitionen in Forschung und Entwicklung zu erhöhen; betont, dass Instrumente wie die Fazilität für Politikunterstützung weiter genutzt werden sollten, um die Effizienz der nationalen Forschungssysteme zu verbessern; fordert Regeln, um unter der Koordinierung der Kommission Synergien zwischen dem künftigen 9. Rahmenprogramm und den nationalen Haushalten zu fördern;

17.  bekräftigt seine Forderung nach einer Aufstockung des Gesamthaushalts des 9. Rahmenprogramms auf mindestens 120 Mrd. EUR, um in der Lage zu sein, auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren, die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas und die führende Rolle von Wissenschaft und Industrie im Bereich Forschung und Innovation zu sichern und zur Verwirklichung der EU-Klimaschutzziele beizutragen; fordert ferner eine stärkere Konzentration auf die Umsetzung von Forschung und Innovation durch gemeinsame Unternehmen und auf Investitionen in Schlüsseltechnologien, um die Investitionslücke bei Innovationen zu schließen; fordert insbesondere, dass Anstrengungen zur Förderung bahnbrechender, neue Märkte schaffender Innovationsinitiativen, vor allem für KMU, unternommen werden;

18.  begrüßt die Bemühungen der Kommission um eine Vereinfachung des F&I-Rahmenprogramms; fordert, dass diese Bemühungen für das 9. Rahmenprogramm fortgeführt werden, um einen besseren Zugang und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Antragsteller aus allen Mitgliedstaaten durch ein neues System zur Bewertung von Anträgen auf der Grundlage des Mehrwerts und möglicher Ergebnisse von Vorschlägen zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob eine verstärkte Verwendung von Pauschalbeträgen die beste Option für Begünstigte und Rechnungsprüfer ist; betont, dass die Einführung eines einheitlichen Prüfungsansatzes und die stärkere Akzeptanz der Rechnungslegungspraktiken der Begünstigten eine erhebliche Vereinfachung für die Begünstigten des Rahmenprogramms bedeuten würden; ist der Auffassung, dass im nächsten Rahmenprogramm der Bottom-up-Ansatz gestärkt werden sollte, da dies zur Förderung der Innovation beitragen würde; betont, dass Investitionen in wissenschaftliche und technologische Infrastrukturen für Spitzenforschung und Spitzeninnovationen von wesentlicher Bedeutung sind; hebt hervor, wie erfolgreich das „Exzellenzsiegel“ („Seal of Excellence“) ist;

19.  betont, wie wichtig das Europäische Technologieinstitut (ETI) und seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) sind, die angemessene Ressourcen benötigen, um ihre Maßnahmen im Bildungsbereich weiterzuentwickeln, Start-up-Unternehmen zu fördern und Innovationen zu unterstützen, die unter anderem einen Beitrag zur Gesundheit der Menschen, zur Energiewende, zur Digitalisierung und zum Klimaschutz leisten und auf große Herausforderungen reagieren und der gesamten Gesellschaft zugutekommen;

20.  ist der festen Überzeugung, dass im 9. Rahmenprogramm mehr Mittel für die Gesundheit – einer grundlegenden Determinante der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Menschen – bereitgestellt werden müssen als im Rahmen von Horizont 2020 und dass die erforderlichen Beträge für Mechanismen bereitgestellt werden sollten, die eine Priorisierung der Bedürfnisse der öffentlichen Forschung und eine faire öffentliche Rendite der Investitionen gewährleisten; weist darauf hin, dass die Determinanten der Gesundheit breit gefächert sind und unter anderem die Lebensmittel, die Umwelt und den Lebensstil umfassen; fordert daher auch in der F&E-Politik einen „One Health“-Ansatz;

21.  vertritt die Auffassung, dass durch eine Kombination von Finanzhilfen und innovativen Finanzierungsinstrumenten, Informations- und Kommunikationstechnologien und Energieinfrastruktur, einschließlich des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) die Projektdurchführung erleichtert und die private Finanzierung gefördert und gesichert werden könnte;

22.  fordert eine Überarbeitung des EFSI, damit der Fonds seiner Rolle im Hinblick auf die ökonomische Zusätzlichkeit gerecht wird, Projekte mit anerkannten positiven externen Effekten, jedoch höheren Risiken fördert, als sie der Privatsektor allein bewältigen kann, und damit es möglich wird, die Kluft zwischen Forschung und Markt zu überbrücken und sich auf die Förderung von Marktinnovationen zu konzentrieren; fordert, dass die Aufgaben und die Kapazitäten der Europäischen Plattform für Investitionsberatung erheblich ausgeweitet werden, insbesondere durch eine proaktive Rolle bei der Projektvorbereitung; weist darauf hin, dass die Finanzierung für den EFSI im Rahmen des nächsten MFR keine negativen finanziellen Auswirkungen auf andere Programme haben sollte;

23.  fordert die Kommission auf, im Rahmen des MFR einen umfassenden, kohärenten und langfristigen industriepolitischen Rahmen zur Aufbringung von Finanzmitteln für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu entwickeln, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und es ihr zu ermöglichen, ihr Potenzial im Hinblick auf die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Wachstum zum Nutzen der Union auszuschöpfen; fordert zusätzliche Verbindungen zwischen dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und dem Programm „Kreatives Europa“; fordert die Kommission auf, Artikel 167 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuhalten und festzulegen, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft innerhalb der EU-Finanzierungssysteme und -programme, insbesondere im Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, im Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und in den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, eine horizontale Priorität genießt;

24.  fordert die Kommission auf, im Rahmen des nächsten MFR Regulierungsverfahren vorzuschlagen, um Synergien zwischen den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), der Fazilität „Connecting Europe“, „Kreatives Europa“ und Horizont 2020 für FuE-bezogene Projekte zu erleichtern und mit Unterstützung der EU-Agenturen zu fördern, mit denen die Innovationskapazität in leistungsschwachen Regionen ausgebaut werden kann; fordert, dass sich die Kommission aktiver an der Koordinierung der FuE-Projekte im Rahmen der verschiedenen europäischen Fonds unter verschiedenen Rubriken beteiligt, auch im Rahmen intelligenter Spezialisierungsstrategien und bei der Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen;

25.  betont, dass im nächsten EU-Haushalt ausreichende Mittel für den Weltraum bereitgestellt werden sollten, um die Weltraumprogramme Galileo, EGNOS und Copernicus fortzusetzen und weiterzuentwickeln, wobei die sich abzeichnenden Nutzerbedürfnisse und die politischen Prioritäten der EU und insbesondere die Erhöhung der Cybersicherheit sowie die Einbeziehung von Startprogrammen, neuen Technologien und der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum berücksichtigt werden sollten;

26.  ist der festen Überzeugung, dass im 9. Rahmenprogramm mehr Finanzmittel für den Weltraum bereitgestellt werden sollten als unter Horizont 2020 und dass der künftigen Gemeinsamen Technologieinitiative (GTI) für innovative Materialien für die Raumfahrtausrüstung und die Rückholung die erforderlichen Mittel zugewiesen werden sollten, um die Wettbewerbsfähigkeit der raumfahrtbezogenen Innovationen der EU zu stärken; fordert die Schaffung eines integrierten Regierungsprogramms für Satellitenkommunikation (GOVSATCOM), das kosteneffiziente und sichere Satellitenkommunikationsdienste für die europäischen Behörden gewährleistet; verweist auf seinen seit langem vertretenen Standpunkt, dass der Rahmen zur Unterstützung der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum in ein Programm der Union umgewandelt und sein Aufgabenbereich erweitert werden sollte, und vertritt die Auffassung, dass die für diese Tätigkeit bereitgestellten Mittel entsprechend aufgestockt werden sollten;

27.  verweist auf den Europäischen Verteidigungsfonds und den jüngsten Vorschlag der Kommission für ein Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich für den Zeitraum 2019-2020; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, sowohl ein umfassenderes Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich als auch ein Programm zur Unterstützung der Verteidigungsforschung zugunsten aller Mitgliedstaaten vorzulegen, auch um technologische Entwicklungen einzuleiten, die dann auch andere Teile der Gesellschaft erreichen können; ist der Auffassung, dass diese verteidigungsbezogenen Programme im nächsten MFR aus zusätzlichen Mitteln finanziert werden sollten und somit die haushaltspolitischen Ambitionen für die bestehenden Programme nicht beeinträchtigen sollten;

28.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass alle neuen politischen Verpflichtungen mit neuen Mitteln anstatt durch Flexibilitätsinstrumente oder durch Mittelumschichtungen aus bestehenden Programmen finanziert werden sollten; fordert, dass ausreichende Mittel für die bestehenden Programme im Rahmen der Zuständigkeit des ITRE-Ausschusses des Parlaments sichergestellt werden;

29.  weist darauf hin, dass mehr Flexibilität vonnöten ist, damit in unvorhergesehenen Situationen zusätzliche Ressourcen mobilisiert werden können; betont jedoch, dass ein intensiver Rückgriff auf die Flexibilitätsinstrumente des MFR nicht der beste Weg ist, um komplizierte Krisen zu bewältigen, die wahrscheinlich andauern werden; ist überzeugt, dass unbedingt neue Eigenmittel und Einnahmen der EU in den EU-Haushalt eingeführt werden müssen, um den nächsten MFR auf ein Niveau zu bringen, das den tatsächlichen Bedürfnissen und den politischen Ambitionen der Union in den den ITRE-Ausschuss betreffenden Bereichen entspricht; verlangt eine ernsthafte Prüfung der im Bericht der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ vorgeschlagenen Optionen; fordert die Schaffung einer Verbindung zwischen der Finanzierung des EU-Haushalts und den Politikbereichen, in denen die EU Preissenkungen ausgelöst hat, wie etwa der Energie- und der Telekommunikationspolitik, da dies das wirkungsvollste und marktneutralste Konzept ist;

30.  stellt fest, dass im nächsten MFR der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und seine Auswirkungen auf den EU-Haushalt berücksichtigt werden müssen; bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass EU-Programme, die in den Zuständigkeitsbereich des ITRE-Ausschusses fallen, unverändert fortgeführt werden können und dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um diesem Wunsch nachzukommen;

31.  fordert die Kommission auf, alle Bewertungen der verschiedenen Politiken und Finanzinstrumente, einschließlich der Finanzinstrumente und Fonds mit Bezug zum Energiesektor, insbesondere im Hinblick auf die Ergebnisse zu bewerten und diese Bewertungen bei der Vorbereitung des neuen MFR heranzuziehen;

32.  weist darauf hin, dass die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) mit größeren Verantwortlichkeiten betraut wurden und daher ausreichende Mittel benötigen, um alle ihre Aufgaben – sowohl alte als auch neue – zu erfüllen; betont, dass auch die Agentur für das europäische globale Satellitennavigationssystem (GSA) und das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) angemessene Mittel benötigen, um ihrer Verantwortung ordnungsgemäß und effizient nachzukommen; fordert ausreichende Finanzmittel und ausreichendes Personal für alle in den Zuständigkeitsbereich des ITRE-Ausschusses fallenden Agenturen, damit sie in der Lage sind, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen;

33.  vertritt die Ansicht, dass der künftige MFR größtmögliche Planungssicherheit und Flexibilität bieten sollte, damit er vollständig genutzt werden kann; vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass im Rahmen des künftigen MFR sichergestellt werden sollte, dass Überschüsse, zu denen es kommt, wenn Mittel des EU-Haushalts nicht ausgeschöpft werden und wenn Mittelbindungen aufgehoben werden, weil die jeweilige Maßnahme nicht ausgeführt wurde, wieder im Unionshaushalt verfügbar gemacht werden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.1.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

9

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Bendt Bendtsen, Xabier Benito Ziluaga, José Blanco López, David Borrelli, Jonathan Bullock, Reinhard Bütikofer, Jerzy Buzek, Edward Czesak, Fredrick Federley, Ashley Fox, Theresa Griffin, Hans-Olaf Henkel, Eva Kaili, Kaja Kallas, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Peter Kouroumbashev, Zdzisław Krasnodębski, Miapetra Kumpula-Natri, Christelle Lechevalier, Janusz Lewandowski, Edouard Martin, Angelika Mlinar, Csaba Molnár, Nadine Morano, Aldo Patriciello, Miroslav Poche, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Sven Schulze, Patrizia Toia, Claude Turmes, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Martina Werner, Lieve Wierinck, Hermann Winkler, Anna Záborská, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Michał Boni, Mario Borghezio, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Werner Langen, Morten Løkkegaard, Florent Marcellesi, Marian-Jean Marinescu, Rupert Matthews, Clare Moody, Răzvan Popa, Dennis Radtke, Michèle Rivasi, Sofia Sakorafa, Anneleen Van Bossuyt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Max Andersson, Ingeborg Gräßle

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

45

+

ALDE

Fredrick Federley, Gerben-Jan Gerbrandy, Kaja Kallas, Morten Løkkegaard, Angelika Mlinar, Lieve Wierinck

ECR

Edward Czesak, Zdzisław Krasnodębski

PPE

Bendt Bendtsen, Michał Boni, Jerzy Buzek, Ingeborg Gräßle, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Werner Langen, Janusz Lewandowski, Marian-Jean Marinescu, Nadine Morano, Aldo Patriciello, Dennis Radtke, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Sven Schulze, Vladimir Urutchev, Henna Virkkunen, Hermann Winkler, Anna Záborská

S&D

José Blanco López, Jens Geier, Theresa Griffin, Eva Kaili, Jeppe Kofod, Peter Kouroumbashev, Miapetra Kumpula-Natri, Edouard Martin, Csaba Molnár, Clare Moody, Miroslav Poche, Răzvan Popa, Patrizia Toia, Kathleen Van Brempt, Martina Werner, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

9

-

EFDD

David Borrelli, Jonathan Bullock

ENF

Mario Borghezio, Christelle Lechevalier

VERTS/ALE

Max Andersson, Reinhard Bütikofer, Florent Marcellesi, Michèle Rivasi, Claude Turmes

7

0

ECR

Ashley Fox, Hans-Olaf Henkel, Rupert Matthews, Anneleen Van Bossuyt

ENF

Barbara Kappel

GUE/NGL

Xabier Benito Ziluaga, Sofia Sakorafa

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (1.12.2017)

für den Haushaltsausschuss

zum nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Marian-Jean Marinescu

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist nachdrücklich auf die strategische Bedeutung des MFR für Branchen wie zum Beispiel die Verkehrswirtschaft hin, die auf langfristige Investitionen angewiesen sind; fordert die Kommission daher auf, einen Vorschlag vorzulegen und sich schnellstmöglich mit dem Rat und dem Europäischen Parlament ins Benehmen zu setzen, um vor der Europawahl 2019 den MFR für die Zeit nach 2020 festzulegen;

2.  betont, dass die Verkehrsinfrastruktur das Rückgrat des Binnenmarkts bildet, die Voraussetzung für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt und für die Wahrung der vier Grundfreiheiten, die sich auf Personen, Kapital, Waren und Dienstleistungen beziehen, von wesentlicher Bedeutung ist; weist darauf hin, dass für einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum, der an die angrenzenden Länder angebunden ist, Hauptverkehrsinfrastrukturen vonnöten sind, die angemessen zu finanzieren sind und denen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der EU und des territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts hohe Priorität eingeräumt werden muss;

3.  hebt die große Bedeutung der auf der COP 21 festgelegten verkehrspolitischen Ziele für die Bekämpfung des Klimawandels („Übereinkommen von Paris“) hervor; betont, dass Finanzmittel bereitgestellt werden sollten, damit Verkehr von der Straße auf die Schiene, die See und Binnenwasserstraßen verlagert wird und die Mitgliedstaaten dazu angeregt werden, in intelligente, nachhaltige und integrierte öffentliche Verkehrssysteme zu investieren; empfiehlt, sich auch um die Senkung der verkehrsbedingten Belastung durch Lärm und Vibrationen zu bemühen, damit den Bürgern ein lebenswertes Umfeld geboten werden kann;

4.  hält es für geboten, die Konzipierung und Umsetzung einer soliden Industriepolitik zu unterstützen, die auf mehr Sicherheit, eine Verbesserung der öffentlichen Gesundheit sowie eine Stärkung des Umweltschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verkehrssektors auf dem Weltmarkt abzielt, um bessere Verbindungen zu schaffen und eine reibungslose Beförderung in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen; hält Big Data für eine strategische Grundlage für die Verwirklichung der verkehrspolitischen Ziele der EU und unterstreicht, dass die grundlegende Verkehrsinfrastruktur vor Cyberangriffen geschützt werden muss;

5.  unterstreicht, dass die grundlegende Verkehrsinfrastruktur als von strategischem Interesse für die Europäische Union gelten sollte;

6.  betont, dass ein europäischer Mehrwert von Verkehrsinfrastruktur-Projekten nur dann erzielt werden kann, wenn die EU in der Lage ist, in ihrem nächsten MFR einen Regelungsrahmen und die ihren Zielvorstellungen entsprechenden finanziellen Mittel vorzusehen;

7.  vertritt die Ansicht, dass der für Infrastrukturprojekte der Kohäsionspolitik vorgesehene Anteil am Gesamthaushalt der EU nach 2020 erhöht werden sollte, da der Kohäsionsfonds und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es darum geht, Infrastrukturlücken zwischen den Regionen zu schließen, das sozioökonomische Gefälle zwischen ihnen zu verringern, die allgemeine Infrastrukturqualität zu verbessern und die Unterschiede hinsichtlich der Anbindung zwischen den am weitesten entwickelten und den strukturschwachen Regionen zu reduzieren;

8.  vertritt die Ansicht, dass der nächste MFR eine Aufstockung der EU-Mittel, unter anderem durch Struktur- und Investitionsfonds, für Projekte, mit denen insbesondere zur Fertigstellung des Kernnetzes des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und von dessen Korridoren beigetragen wird, sowie für die Einrichtung von Infrastruktur für Elektrofahrzeuge und andere Verkehrslösungen mit alternativen Energieträgern vorsehen sollte; erklärt erneut, dass Zuschüsse für TEN-V-Projekte nicht durch Finanzierungsinstrumente ersetzt werden können und das bevorzugte Instrument der künftigen Fazilität „Connecting Europe“ bleiben müssen, da einige Verkehrsträger wie Schiene oder Wasserstraßen für private Investoren nicht attraktiv sind;

9.  vertritt die Auffassung, dass die Verluste bei wirtschaftlich nicht tragfähigen Projekten nicht durch Subventionen aufgefangen werden dürfen;

10.  fordert die Kommission auf, im Rahmen des nächsten MFR kohärente und transparente Maßnahmen vorzuschlagen, um mit Unterstützung der EU-Agenturen Synergien zwischen den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), der Fazilität „Connecting Europe“ und Horizont 2020 für Verkehrsprojekte zu fördern und zu koordinieren und dabei insbesondere Projekte in Grenzregionen und entlang der Strecken des TEN-V-Netzes zu unterstützen; fordert ein Koordinierungssystem, um Synergien aus Zuschüssen und Finanzierungsinstrumenten zu optimieren; fordert, dass sich die GD MOVE aktiver an der Koordinierung der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der verschiedenen europäischen Fonds beteiligt;

11.  ist der Ansicht, dass im nächsten MFR die Möglichkeit vorgesehen sein sollte, die bestehenden Korridore des TEN-V-Kern- und Gesamtnetzes auch in einschlägigen Drittstaaten weiter auszubauen und zu erweitern, sodass Projekte von allgemeinem Interesse im Verkehrsbereich unterstützt werden können;

12.  betont, dass der Brexit – neben seinen allgemeinen Auswirkungen auf den Haushalt – besonders gravierende direkte und indirekte Folgen für die europäische Verkehrspolitik, insbesondere in den Bereichen Luft- und Seefahrt, haben wird;

13.  ersucht die europäischen Koordinatoren, die während des laufenden Programmplanungszeitraums entlang der TEN-V-Korridore abgeschlossenen Projekte und erzielten Verbesserungen sorgfältig zu bewerten und die Ergebnisse dieser Bewertung der Kommission und dem Parlament vorzulegen; fordert die Kommission auf, der Bewertung bei der Vorbereitung des nächsten MFR Rechnung zu tragen;

14.  hebt hervor, dass bei der Kofinanzierung seitens der EU im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) kleinen grenzübergreifenden Infrastrukturprojekten, mit denen fehlende regionale grenzüberschreitende Verbindungen wiederhergestellt werden, hohe Priorität eingeräumt werden sollte;

15.  betont, dass – unter anderem für Forschung und Innovationen im Zuge des kommenden neunten Rahmenprogramms in Bereichen wie Elektro-, Wasserstoff-, selbstfahrende und vernetzte Fahrzeuge – unbedingt ausreichende Mittel erforderlich sind;

16.  vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung von Projekten mit europäischem Mehrwert gefördert werden könnte, indem die Verwaltung der makroregionalen Strategien der EU verbessert wird;

17.  hält es für geboten, dass sich alle Anrainerstaaten an der Strategie für den Donauraum beteiligen, damit keine Engpässe auf der Wasserstraße entstehen; fordert einen Top-down-Ansatz, damit die Strategie für den Donauraum insbesondere mit Blick auf die Schiffbarkeit der Binnenwasserstraßen wirksam umgesetzt wird;

18.  ist der Überzeugung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ aktualisiert und wirksamer gestaltet werden muss, sodass sie alle Verkehrsträger einschließlich der Straßeninfrastruktur und der Binnenwasserstraßen abdeckt und ihr Schwerpunkt auf der Verbindung einzelner Netze untereinander und der Ergänzung des Netzes in Randgebieten unter Anwendung gemeinsamer Normen liegt; hebt hervor, dass mehr Mittel in die Fazilität „Connecting Europe“ fließen müssen, damit sämtlichen verkehrstechnischen Erfordernissen – etwa nach digitalen Lösungen, Verlagerung auf andere Verkehrsträger und sauberem Verkehr – entsprochen werden kann; ist der Ansicht, dass mit der Fazilität „Connecting Europe“ Pilotprogramme zugunsten aller Verkehrsträger gefördert werden sollten, damit Sicherheit, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert werden; unterstreicht, dass Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Investitionen in langfristiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze sind; fordert deshalb die Kommission auf, so bald wie möglich ihren Vorschlag für eine aktualisierte Verordnung über die Fazilität „Connecting Europe“ vorzulegen, damit dieser vor der Europawahl 2019 angenommen werden kann;

19.  weist erneut darauf hin, dass im Anhang der Verordnung über die Fazilität „Connecting Europe“ neun Kernnetzkorridore genannt werden und außerdem eine Liste der vorermittelten Vorhaben für eine etwaige Finanzierung durch die EU im Zeitraum 2014–2020 aufgeführt ist, die auf der Grundlage ihres Mehrwerts für den Ausbau des TEN-V und ihrer Ausgereiftheit ausgesucht wurden; ist der Ansicht, dass eine aktualisierte und wirksamere Fazilität „Connecting Europe“ direkteren Verbindungen zwischen mehr Kern- und Gesamtnetzen Vorrang einräumen und ihr Schwerpunkt auf der Förderung besserer Verbindungen zwischen den Gesamtnetzen liegen sollte, was unter anderem horizontale Prioritäten wie beispielsweise die Meeresautobahn umfasst; vertritt die Ansicht, dass sich dies in einer etwaigen Liste vorermittelter Vorhaben in der nächsten Verordnung über die Fazilität „Connecting Europe“ widerspiegeln sollte;

20.  hebt hervor, dass die Finanzierung zur Fertigstellung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sichergestellt werden sollte, und ist der Ansicht, dass das Augenmerk stärker auf die Verbesserung der Sicherheit, die Ergänzung der Schienenverbindungen zwischen den Mitgliedstaaten und die Sicherung der Instandhaltung der bestehenden Schieneninfrastruktur gerichtet werden muss; vertritt die Ansicht, dass Geldmittel auch zur Reduzierung der Lärmbelastung und zur Renovierung von Nebentrassen genutzt werden sollten; betont darüber hinaus, dass die Kommission bei der Koordinierung des Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) darauf abzielen sollte, Investoren stärker einzubinden und dass die Einführung des ERTMS vorangetrieben werden sollte, um die Umsetzung gemeinsamer technischer Normen fortzusetzen und den aus der Interoperabilität hervorgehenden Nutzen zu maximieren; hebt hervor, dass die Mittel für die Ko-Finanzierung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail aufgestockt werden sollten;

21.  erklärt erneut, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass der einheitliche europäische Luftraum bestmöglich ausgenutzt werden kann, zumal dies einen entscheidenden Fortschritt für den europäischen Luftraum bedeuten würde; hebt hervor, dass Mittel in angemessener Höhe und eine transparente Ausgabenpolitik – auch für Luftraumnutzer – erforderlich sind, damit die Komponenten des Projekts SESAR (Single European Sky ATM Research) eingerichtet und umgesetzt werden können; fordert, dass im Rahmen des Programms SESAR auch Mittel für die Forschung im Bereich Flugverkehrsmanagement (ATM) in Bezug auf unbenannte Luftfahrzeuge und für den Abschluss des europäischen digitalen ATM bereitgestellt werden; weist erneut darauf hin, dass im Rahmen des einheitlichen europäischen Luftraums mit einem wirksamen ATM der Treibstoffverbrauch und die Emissionen um 10 % reduziert werden können; fordert, das dem Gemeinsamen Unternehmen Clean Sky ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden;

22.  hebt hervor, dass im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 der Zuständigkeitsbereich der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) erweitert werden soll; hält es für geboten, die EASA mit angemessenen Mitteln auszustatten, damit eine erfolgreiche Übernahme dieser neuen Zuständigkeiten sichergestellt wird;

23.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Raumfahrt-Leitprogramme der EU – Galileo, die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) und Copernicus – weiterhin finanziert werden; fordert, dass für das Gemeinsame Unternehmen Clean Sky und die künftige gemeinsame Technologieinitiative für innovative Materialien für Raumfahrtgeräte ausreichende Mittel bereitgestellt werden; ersucht die Kommission, rasch einen Vorschlag für die künftige Govsatcom und für die entsprechende Finanzierung auszuarbeiten; bekräftigt, dass EGNOS ganz Europa abdecken muss und dafür gesorgt werden muss, dass dieses System auf Länder ausgeweitet wird, die Teil der Nachbarschaftspolitik sind; ist der Ansicht, dass es eines angemessenen Forschungsbudgets bedarf, um den autonomen Zugang Europas zum Weltraum zu sichern;

24.  bekräftigt, dass ausreichende Finanzmittel für die gemeinsamen Unternehmen – unter anderem für SESAR, Shift2Rail und Clean Sky – bereitgestellt werden müssen; ist der Ansicht, dass im Rahmen von Shift2Rail Interoperabilitätsprojekte Vorrang haben sollten und der Nutzen für die Interoperabilität im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum auf ein Höchstmaß gebracht werden sollte; hält es für wichtig, dass Mittel für die Instandhaltung der Infrastruktur und die Einhaltung der Qualitätskriterien bereitgestellt werden, damit die Verbraucher besser geschützt werden und ihnen mehr Sicherheit geboten wird;

25.  bekräftigt, dass die erforderlichen Mittel für die Entwicklung innovativer und funktioneller Anwendungen für das globale Satellitennavigationssystem (GNSS) und auf den Bedarf der Nutzer abgestimmter Mehrwertdienste sichergestellt werden müssen;

26.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens ein Programm von Aufträgen zum Start von Satelliten, welche die Organe an europäische Satellitenstartunternehmen vergeben müssen, sowie ein Programm zur Beobachtung des Weltraummülls zu unterstützen;

27.  hebt hervor, dass die Finanzmittel sichergestellt werden müssen, die für eine integrierte Meerespolitik als Leitinitiative für einen branchen- und länderübergreifenden Ansatz, für die Optimierung multimodaler Verbindungen und die Umstellung auf saubere und digitale Transportdienstleistungen und nachhaltige Verkehrsträger einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und Binnenwasserstraßen erforderlich sind; unterstreicht, dass die Einführung der Binnenschifffahrtsinformationsdienste vorangetrieben werden sollte, um grenzübergreifende Aktivitäten zu erleichtern;

28.  fordert die Kommission auf, der Rolle der EU im Mittelmeer mittels einer Strategie zur Aktualisierung und Modernisierung der Seehäfen im Mittelmeerraum einen neuen Impuls zu geben;

29.  weist erneut darauf hin, dass Häfen als Zugangspunkte zum Handel, Energieknotenpunkte und Industrie-Cluster fungieren; hebt den Stellenwert von Häfen im europäischen Verkehrsnetz hervor; betont, dass die Mittel für die Fertigstellung und Verbesserung des Binnenwasserstraßen-Kernnetzes als Bestandteil des multimodalen Netzes gesichert werden sollten; unterstreicht, dass Häfen und Binnenwasserstraßen hinreichend finanziert werden müssen, damit die derzeitigen und künftigen Herausforderungen mit Blick auf die Bereitstellung intelligenter, effizienter und nachhaltiger Verkehrssysteme bewältigt werden können; stellt fest, dass Häfen und Binnenwasserstraßen eine wichtige Rolle bei der Senkung der CO2-Emissionen der Wirtschaft spielen können, indem sie Lösungen mit alternativen Energieträgern anbieten;

30.  betont, dass auch im nächsten Zeitraum die Finanzierung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) und kooperativer IVS-Vorhaben im Hinblick auf die Verkehrsbedürfnisse sichergestellt werden sollte;

31.  fordert die Kommission auf, eine eigene Haushaltslinie für Häfen, die aufgrund der Migrationskrise wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt sind, in den Haushaltsplan aufzunehmen;

32.  hebt hervor, dass die europäischen Verkehrsagenturen bei der Harmonisierung und Integration der verschiedenen Verkehrsträger im Europäischen Wirtschaftsraum eine wichtige Rolle spielen; fordert angesichts der immer bedeutenderen Rolle und der immer zahlreicheren Aufgaben, die den Verkehrsagenturen durch die Rechtsvorschriften zugewiesen werden, dass ihre operationellen Mittel im künftigen Finanzrahmen entsprechend hoch angesetzt werden;

33.  betont, wie wichtig der Übergang zu einem nachhaltigen, innovativen und digitalen Tourismus ist und dass dafür eine bessere Koordinierung von Tourismus- und Infrastrukturprojekten erforderlich ist; ist der Ansicht, dass für den Tourismus eine eigene Haushaltslinie geschaffen werden sollte, die der Entwicklung einer echten europäischen Tourismuspolitik dient; ist der Ansicht, dass Initiativen wie jene zur Förderung innovativer und nachhaltiger Reiseerlebnisse für junge Menschen zu begrüßen sind; vertritt allerdings die Auffassung, dass sie andere Kulturinitiativen nicht ersetzen sollten, und schlägt vor, die Bereitstellung der Mittel für eine angemessene Finanzierung stärker zu fördern;

34.  betont, dass die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Tourismusbranche sichergestellt werden sollten, indem beispielsweise Innovationen in der Branche und IKT-Lösungen umfassend genutzt werden; ist der Ansicht, dass Buchungsverfahren überarbeitet werden sollten und dass ein zentralisierter, kundenorientierter Rahmen für digitale Buchungssysteme in Erwägung gezogen werden sollte;

35.  hält die Kommission dazu an, die Anbindung des EuroVelo-Netzes an das Schienennetz der EU zu kofinanzieren und auf diese Weise den nachhaltigen Tourismus in den einzelnen Regionen zu fördern;

36.  bekräftigt, dass Mittel für Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Nachbarschaftspolitik sichergestellt werden müssen, damit für den Ausbau des TEN-V-Netzes und für Abstimmung der grenzübergreifenden Infrastruktur gesorgt ist;

37.  betont, dass die einzelnen Bereiche der Verkehrswirtschaft – insbesondere ihre industrielle Komponente – in die Überlegungen der Kommission, des EAD und verschiedener Generaldirektionen im Hinblick auf die Erarbeitung einer wirtschaftsdiplomatischen Strategie zur Förderung der einschlägigen europäischen Akteure auf internationaler Ebene einbezogen werden müssen;

38.  vertritt die Ansicht, dass der künftige MFR maximale Planungssicherheit und Flexibilität bieten sollte, damit die darin bereitgestellten Ressourcen vollständig genutzt werden können und für eine gerechte Aufteilung auf alle Regionen der Union gesorgt ist, wodurch wiederum sichergestellt wird, dass Überschüsse, zu denen es kommt, wenn Mittel des EU-Haushalts insbesondere im Bereich öffentlicher Maßnahmen nicht ausgeschöpft werden und wenn Mittelbindungen aufgehoben werden, weil die jeweilige Maßnahme nicht umgesetzt wurde, wieder im Haushalt für den betreffenden Bereich verfügbar gemacht werden; fordert die Europäische Union in diesem Zusammenhang auf, bei der Auswahl von Projekten im Rahmen des MFR hohe Kofinanzierungsanteile beizubehalten; hält es für geboten, dass sich die GD MOVE aktiver an der Koordinierung der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der verschiedenen europäischen Fonds beteiligt;

39.  betont, dass die Investitionen der EU in neue Technologien für nachhaltigen Verkehr, insbesondere mit Blick auf Antriebsarten (z. B. Strom, Wasserstoff, Biokraftstoffe etc.) auf dem Grundsatz der Technologieneutralität beruhen müssen, wobei dem Markt und den Bürgern die Freiheit eingeräumt werden muss, zwischen den verschiedenen Verkehrslösungen zu wählen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Georges Bach, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Dieter-Lebrecht Koch, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Gesine Meissner, Cláudia Monteiro de Aguiar, Renaud Muselier, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Gabriele Preuß, Christine Revault d’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Jill Seymour, Pavel Telička, Wim van de Camp, Janusz Zemke, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jakop Dalunde, Mark Demesmaeker, Jill Evans, Maria Grapini, Peter Kouroumbashev, Jozo Radoš, Olga Sehnalová

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Juan Fernando López Aguilar

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

38

+

ALDE

Gesine Meissner, Jozo Radoš, Dominique Riquet, Pavel Telička

ECR

Mark Demesmaeker, Jacqueline Foster, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

EFDD

Daniela Aiuto

GUE/NGL

Merja Kyllönen

PPE

Georges Bach, Deirdre Clune, Andor Deli, Dieter-Lebrecht Koch, Marian-Jean Marinescu, Cláudia Monteiro de Aguiar, Renaud Muselier, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Massimiliano Salini, Luis de Grandes Pascual, Wim van de Camp, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

S&D

Lucy Anderson, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Maria Grapini, Peter Kouroumbashev, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Juan Fernando López Aguilar, Gabriele Preuß, Christine Revault d’Allonnes Bonnefoy, Olga Sehnalová, Janusz Zemke

VERTS/ALE

Michael Cramer, Jakop Dalunde, Jill Evans

3

-

EFDD

Peter Lundgren, Jill Seymour

ENF

Marie-Christine Arnautu

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (11.10.2017)

für den Haushaltsausschuss

zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Derek Vaughan

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die Kommission gemäß der Verordnung Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Jahre 2014–2020 ihren Vorschlag für den künftigen MFR für die Zeit nach 2020 vor dem 1. Januar 2018 vorlegen sollte; in der Erwägung, dass die Legislativvorschläge für den nächsten MFR schnellstmöglich vorgelegt werden müssen, damit vor Ende des laufenden Programmplanungszeitraums über die Zukunft der Kohäsionspolitik entschieden werden kann und die neuen Finanzierungsmodalitäten so schnell wie möglich vereinbart werden können, damit es bei der Programmplanung für den nächsten Zeitraum nicht zu Verzögerungen kommt;

B.  in der Erwägung, dass die Europäische Union gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) dazu verpflichtet ist, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten und Regionen zu fördern; in der Erwägung, dass die regionale Kohäsionspolitik – indem sie die Solidarität fördert, Entwicklungslücken schließt und dafür sorgt, dass die aus der europäischen Integration entstehenden Vorteile den Bürger der EU in allen Regionen zugutekommen – ein politisches Kernanliegen mit hohem Mehrwert für die EU darstellt; ferner in der Erwägung, dass die regionale Kohäsionspolitik im Einklang mit dem Grundsatz der Solidarität Europa zusammenführt und die europäische Wirtschaft stärkt, die soziale Konvergenz in Europa verbessert und durch konkrete Ergebnisse vor Ort dazu beiträgt, die EU für ihre Bürger greifbar und sichtbar zu machen; in der Erwägung, dass daher im Rahmen des MFR der Kohäsionspolitik unbedingt ausreichende Mittel zugewiesen werden müssen, die mindestens der Höhe der Mittel des aktuellen Zeitraums entsprechen, damit die im Rahmen der Kohäsionspolitik zu bewältigenden Herausforderungen auch in Angriff genommen werden können;

C.  in der Erwägung, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden sollten, um sicherzustellen, dass die Herausforderungen, die durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für den Haushalt entstehen werden, keine negativen Auswirkungen auf die Mittel für die Regionalpolitik haben, darunter der Übergang zu neuen Eigenmitteln; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik eine Reihe von Instrumenten für grenzübergreifende und territoriale Zusammenarbeit bietet, durch die unmittelbar nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU eine anhaltende Zusammenarbeit mit den Regionen des Vereinigten Königreichs sichergestellt wird, indem Kontakte erhalten werden und zusammen mit seinen Bürgern auf gemeinsame Ziele hingearbeitet wird;

D.  in der Erwägung, dass einige der im Abschlussbericht und in den Empfehlungen der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ vom Dezember 2016 vorgelegten Vorschläge für neue Eigenmittel, darunter eine Finanztransaktionssteuer, die Einführung einer CO2-Steuer auf alle Quellen von Treibhausgasemissionen und eine europäische Körperschaftsteuer, in einem breiteren Zusammenhang analysiert werden sollten und zudem mit den Zielen des Klima- und Energierahmens 2030 und dem Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts vereinbar wären;

E.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik wesentlich zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 und zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beigetragen hat; in der Erwägung, dass die EU nach wie vor Gefahr läuft, hinter den Zielen für 2020 zurückzubleiben, insbesondere was die Verringerung der Armut, die Förderung erneuerbarer Energiequellen und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit betrifft; in der Erwägung, dass die Strategie im Hinblick auf die Zeit nach 2020 überprüft werden und zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen sollte; in der Erwägung, dass die Finanzierung der Strategie im nächsten MFR sichergestellt werden sollte, wobei der Kohäsionspolitik eine bedeutende Rolle zukommen sollte; in der Erwägung, dass durch die Kohäsionspolitik bedeutende Ergebnisse erzielt wurden und das wirtschaftliche und soziale Gefälle zwischen den Regionen Europas verringert werden konnte; in der Erwägung, dass jedoch in 47 Regionen, die sich auf insgesamt acht Mitgliedstaaten erstrecken, nach wie vor ein Entwicklungsrückstand zu verzeichnen ist;

1.  bestätigt, dass die Kohäsionspolitik einen hohen Mehrwert für die EU bedeutet, da sie zur Verwirklichung der im Vertrag verankerten Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und des Abbaus der Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen beiträgt, indem–

  auf regionaler und kommunaler Ebene, vor allem in Regionen mit Entwicklungsrückstand, Wachstum und Arbeitsplätze generiert werden, wodurch die Konvergenz, Ausstrahlungseffekte, die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die makroökonomische Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten EU gefördert werden;–

  durch die Unterstützung der länderübergreifenden Infrastruktur öffentliche Güter mit europäischer Dimension bereitgestellt werden;–

  die grenzübergreifende Zusammenarbeit gefördert und zur Schaffung stabiler Grundlagen für anhaltenden Frieden und Demokratie in Europa beigetragen wird;–

  die Grundsätze der geteilten Mittelverwaltung und der Subsidiarität angewendet werden, um Interessenträger unterschiedlicher Verwaltungsebenen zusammenzubringen und die sozioökonomischen Risiken und Chancen in angemessener Weise anzugehen;

2.  ersucht die Kommission, ihre Vorschläge für den nächsten MFR und das Paket zur Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020 unverzüglich vorzulegen, und beharrt darauf, dass die Verhandlungen rasch aufgenommen werden, damit die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) im Programmplanungszeitraum nach 2020 zeitnah umgesetzt werden können; ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik weiterhin Bürgern in allen Regionen zugutekommen sollte und die Ressourcen gleichzeitig auf die schwächsten Regionen konzentriert werden sollten; vertritt die Auffassung, dass neue Sozial- und Umweltindikatoren, die das BIP ergänzen, ausgearbeitet und eingeführt werden sollten, damit die Mittel der ESI-Fonds gerechter zugewiesen werden und den verschiedenen Formen von Ungleichheiten stärker Rechnung getragen wird;

3.  bekräftigt, dass die Kohäsionspolitik die zentrale Politik der EU für öffentliche Investitionen und Entwicklung bleiben muss, dass jedoch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die wichtige und unverzichtbare Rolle der Kohäsionspolitik bei der Verwirklichung der politischen Ziele der EU hervorzuheben; ist daher der Ansicht, dass großes Augenmerk auf die Bereiche Beschäftigung, Fähigkeiten, Innovation, Demografie, KMU und soziale Inklusion sowie auf die spezifischen Ziele der EU wie Digitalisierung und Reindustrialisierung und auf eine stärkere soziale Dimension und territoriale Zusammenarbeit wie auch auf die städtische Dimension gelegt werden muss; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Kohäsionspolitik weder die Lösung noch das Finanzierungsinstrument für jedes unvorhergesehene Problem sein und auch nicht zur Schaffung neuer Programme beitragen sollte; weist darauf hin, dass die herkömmlichen und langfristigen Ziele der Kohäsionspolitik, wie sie in den Verträgen dargelegt sind, nicht durch neue Aufgaben untergraben werden dürfen;

4.  fordert daher, dass im MFR weiterhin Mittel für die Kohäsionspolitik nach 2020 bereitgestellt werden, die mindestens dem gegenwärtigen Anteil entsprechen, damit ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Investitionen in die Bürger und Investitionen für die Bürger sowie zwischen den drei Dimensionen der Kohäsionspolitik (wirtschaftliche, soziale und territoriale Dimension) geschaffen und sichergestellt wird, dass die politischen Ziele der EU verwirklicht werden können; ist der Ansicht, dass der Anteil des MFR für die Kohäsionspolitik erhöht werden sollte und die aktuellen Verpflichtungen nicht gekürzt werden sollten; erinnert daran, dass es angesichts des späten Beginns des Zeitraums und des erwarteten Volumens der Zahlungsanträge gegen Ende des Zeitraums von entscheidender Bedeutung ist, die Obergrenze der Mittel für Zahlungen unter der Rubrik 1b zu erhöhen, um die Liquidität und den Zahlungsfluss sicherzustellen und die potenziellen Folgen politischer Risiken zu vermeiden; weist darauf hin, dass die Schaffung künftiger sowie die Unterstützung laufender Programme und Instrumente der EU nicht zulasten bestehender Investitionen erfolgen dürfen; würdigt den wichtigen Beitrag, den die Kohäsionspolitik zur Erleichterung struktureller Reformen leistet, indem sie auf Anreize wie Ex-ante-Konditionalitäten anstatt auf Sanktionen setzt, und ersucht die Kommission, weitere positive Wege zur Unterstützung der nationalen und regionalen Bemühungen zu finden; hebt hervor, dass weiterhin besonderes Augenmerk auf weniger entwickelte Regionen gelegt werden muss; betont, dass im MFR die Prioritäten des Europäischen Semesters unterstützt werden sollten, indem vor allem die länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt werden, wobei den in den Verträgen verankerten Zielen der Kohäsionspolitik Rechnung zu tragen ist; erinnert daran, dass neue Prioritäten und Initiativen der EU auch mit neuen Finanzmitteln finanziert werden sollten und dass die Kohäsionspolitik nicht beeinträchtigt werden sollte, indem ein Teil ihrer gegenwärtigen Mittelausstattung zur Finanzierung neuer Prioritäten und Initiativen verwendet wird;

5.  ist der Ansicht, dass regionale Finanzierungen geschützt werden, auch künftig auf alle Regionen der EU ausgerichtet sein und vorwiegend die Form von Finanzhilfen anstatt von Finanzinstrumenten annehmen sollten, denen wiederum in bestimmten Fällen eine wichtige Rolle zukommt – und daher zusammen mit Finanzhilfen ordnungsgemäß integriert werden sollten –, wobei im Vorfeld eine geeignete Ex-ante-Bewertung durchzuführen ist und eine eindeutige Strategie und eine Reihe von Kriterien zu beachten sind, um zu bestimmen, welche Art von Finanzierung am besten für die Verwirklichung der angestrebten Ziele geeignet ist; hebt hervor, dass im Falle einer Verringerung der EU-Haushaltsmittel der Schwerpunkt verstärkt auf die zentralen Ziele und den Mehrwert der EU gelegt werden muss, zu denen insbesondere die Stimulierung des Wachstums, die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Abbau der Ungleichheiten und regionalen Unterschiede zählen; weist auf die Erklärung der Kommission hin, dass sich Finanzinstrumente nur für Vorhaben eignen, die Einnahmen generieren; ist der Ansicht, dass Finanzhilfen und Zuschüsse daher auch in Zukunft notwendig sein werden; weist auf die Risiken von Finanzprodukten wie Eigenkapitalinstrumenten, Treuhandfonds und sonstigen Anleihen hin; weist darauf hin, dass die Erhöhung des Anteils an Finanzinstrumenten keine Auswirkungen auf nicht rückzahlbare Finanzbeiträge haben darf, da dies das erforderliche Gleichgewicht beeinträchtigen würde; merkt an, dass verbindliche Ziele bezüglich der Nutzung von Finanzinstrumenten im MFR für die Zeit nach 2020 keine gangbare Option darstellen; ist der Ansicht, dass die Rolle der Mitgliedstaaten durch angemessene Kofinanzierungssätze hervorgehoben werden sollte, mit denen ihr Engagement sichergestellt würde; weist auf die Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit den makroökonomischen Konditionalitäten hin und betont, dass eine Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und den Verfahren der wirtschaftspolitischen Steuerung im Rahmen des Europäischen Semesters ausgewogen und reziprok sein und die Auswirkungen auf die Empfänger der ESI-Fonds auf ein Mindestmaß beschränken sollte; ist der Ansicht, dass sich die ESI-Fonds unbedingt auf Bereiche konzentrieren sollten, in denen der größte Handlungsbedarf besteht, wie die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit oder die Anpassung an den Klimawandel und Ressourceneffizienz; hebt hervor, dass die Finanzmittel der EU die nationalen Haushalte ergänzen sollten, indem sie eine wirkliche Zusätzlichkeit bieten und sicherstellen, dass in Bereichen Maßnahmen ergriffen werden, die nicht von nationalen Haushalten abgedeckt werden;

6.  hält jede Lösung, die auf eine Kürzung des MFR hinausläuft, für inakzeptabel, da dies eine Planung auf lange Sicht behindern und die Vorhersehbarkeit politischer Strategien, einschließlich der Kohäsionspolitik, beeinträchtigen würde; ist der Ansicht, dass die einzige Alternative zur jetzigen Laufzeit des MFR eine Laufzeit von 5+5 Jahren mit einer obligatorischen Halbzeitüberprüfung ist, sofern die Kommission sicherstellt, dass der Übergang zwischen den Programmplanungszeiträumen reibungslos verläuft, wozu strengere Aufhebungsvorschriften, kürzere Verfahren für den Abschluss von Programmen und schnellere Prozesse für die Ausarbeitung und die Umsetzung von Programmen erforderlich sind; fordert, dass im nächsten MFR eine bessere Kontrolle durch die Bürger sichergestellt wird, was unter anderem durch die Stärkung des Partnerschaftsprinzips in der Kohäsionspolitik und die Abstimmung mit anderen politischen Strategien möglich ist; fordert erneut, dass das Gender Mainstreaming in sämtlichen Bereichen des EU-Haushalts angewendet wird;

7.  fordert, dass die Prioritäten der Programme für regionale Entwicklung aktualisiert werden, damit die sich verändernden Gegebenheiten berücksichtigt werden und die Vorteile neuer Technologien genutzt werden können; vertritt die Auffassung, dass das Ziel der Kohäsionspolitik in erster Linie darin bestehen sollte, die wissensbasierte Wirtschaft zu verbessern und Innovationen anzuregen; ist ferner der Ansicht, dass im MFR für mehr Flexibilität gesorgt werden muss, um auf unvorhergesehene Herausforderungen reagieren zu können; hebt hervor, dass die Kommission den Standpunkt vertritt, dass die Stabilität und Flexibilität von Finanzierungen in angemessenem Gleichgewicht zu halten sind; hält die regionalen Arbeitslosenquoten und den Index für sozialen Fortschritt in den Regionen für angemessene Kriterien; hebt hervor, dass das ausgesprochen hohe Wachstum, das für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung erforderlich ist, nicht erzielt werden kann, wenn keine gemeinsamen Anstrengungen für die Umsetzung eines wirksamen wirtschaftspolitischen Instrumentariums bestehend aus Investitionen, Strukturreformen und einer Haushaltskonsolidierung unternommen werden; hebt den wesentlichen Beitrag hervor, den die Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der im Übereinkommen von Paris (COP21) festgelegten Ziele und zur Gewährleistung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft und einer Kreislaufwirtschaft leistet; hebt hervor, dass es im Hinblick auf eine bessere Ausführung der Haushaltsmittel der Kohäsionspolitik erforderlich ist, diese Politik auf der Grundlage der Empfehlungen der hochrangigen Gruppe stark zu vereinfachen, und dass erwogen werden sollte, der Verhältnismäßigkeit mehr Bedeutung beizumessen und bei der Umsetzung der Programme der ESI-Fonds zwischen den Regionen zu differenzieren; weist darauf hin, dass die Regionalpolitik von wesentlicher Bedeutung für den Schutz der schwächsten Regionen ist, zu denen weniger entwickelte Regionen und Gebiete in äußerster Randlage zählen;

8.  hebt hervor, dass regionale grenzüberschreitende Initiativen von zentraler Bedeutung für die europäische Integration sowie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind; hebt hervor, dass die Fazilität „Connecting Europe“ und der Kohäsionsfonds die wichtigsten Quellen für Infrastrukturinvestitionen bleiben und die Mittelausstattungen an die nach wie vor hohe Nachfrage und Überzeichnung angepasst werden sollten; weist darauf hin, dass die Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) ein Schlüsselbereich des Mehrwerts der Europäischen Union ist, und zwar in Bezug auf die Gewährleistung der Kontinuität gemeinsamer Projekte über Grenzen hinweg und in der EU sowie der Verbindungen zwischen diesen Projekten; ist der Ansicht, dass der Mehrwert der Europäischen Union vor allem auf diese grenzüberschreitenden Initiativen zurückzuführen ist;

9.  erinnert daran, dass sich die Investitionen unter der Rubrik 1a deutlich positiv auf die politischen Strategien auswirken; ist der Ansicht, dass Programme wie das Nachfolgeprogramm von Horizont 2020 doppelt so viele Finanzmittel erhalten sollten, wie im laufenden Rahmenprogramm verfügbar sind; weist darauf hin, dass Schätzungen, Nachfrage und Erfolgsquoten darauf hindeuten, dass mit einer derartigen Aufstockung die Finanzierungslücke in den Bereichen Forschung und Innovation zum Teil geschlossen würde;

10.  fordert die Kommission auf, verstärkte Synergien und Komplementaritäten zwischen den einzelnen Fonds der EU umzusetzen und weiter zu erleichtern, einschließlich der Kohäsionspolitik, Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“ und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), damit für ähnliche Projekte keine unterschiedlichen Vorschriften eingeführt werden, und zwar nur deswegen, weil dabei unterschiedliche Instrumente als Grundlage herangezogen werden, und darauf hinzuarbeiten, dass für ähnliche Vorhaben dieselben Regeln gelten, auch wenn für die Finanzierung der einzelnen Vorhaben auf unterschiedliche Strategien und Instrumente der EU zurückgegriffen wird, da auf diese Weise Verwaltungshürden abgebaut würden und die Umsetzung der EU-Fonds zugunsten der Empfänger erleichtert würde – unbeschadet der Vollständigkeit der Finanzmittel der ESI-Fonds; weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Finanzinstrumenten und Synergien in Verbindung mit Finanzhilfen verbessert werden kann; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass den Vorschriften über staatliche Beihilfen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, sodass gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzbeihilfen und Finanzinstrumente geschaffen werden; hält es für erforderlich, alle ESI-Fonds in der Zeit nach 2020 fortzusetzen, einschließlich des Kohäsionsfonds und des Europäischen Sozialfonds;

11.  hält es für geboten, dass im neuen MFR sichergestellt wird, dass die Haushaltsvorschriften und die Vorschriften betreffend die Ausgaben im Bereich der Kohäsionspolitik letzten Endes in ausgewogener Weise vereinfacht werden, ohne dass die übergreifenden kohäsionspolitischen Grundsätze untergraben werden, damit die Nachhaltigkeit des nächsten MFR positiv beeinflusst und die Belastung für die Empfänger verringert wird; ersucht die Kommission, den Ansatz eines „einheitlichen Regelwerks“ weiter zu prüfen, um eine größere Zahl von Empfängern zu ermutigen, einen Antrag auf EU-Finanzierung zu stellen, wodurch Anreize für die Einführung von Umsetzungsvorschriften, die deutlich klarer und einfacher sind, sowie für die Gewährleistung einer integrierten strategischen Planung der EU-Unterstützung geboten würden; fordert die Einführung einer Vereinfachungsprämie für Mitgliedstaaten, die wirksame Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Hürden und zur Verbesserung der Abwicklung von EU-Mitteln ergriffen haben; hält es für wichtig, bei der Maximierung der Leistungsfähigkeit des MFR im Bereich der Konditionalität das richtige Gleichgewicht zu finden, damit die Investitionen nicht gefährdet werden; hebt hervor, dass das „Omnibus-Paket“ im Hinblick auf die vorgeschlagene Vereinfachung und Flexibilität ein erhöhtes Potenzial aufweist; ist daher der Ansicht, dass das Paket in die Praxis umgesetzt und in der Zeit nach 2020 weiter ausgebaut werden sollte; ersucht die Kommission, die Wirksamkeit zu erhöhen und ihre Unterstützung für den Kapazitätsaufbau zugunsten der kommunalen, regionalen und nationalen Verwaltungen und Empfänger auszuweiten; ersucht die Kommission, auf den positiven Elementen des Systems der Ex-ante-Konditionalität aufzubauen und gleichzeitig die entsprechende Verwaltungslast in Bezug auf Bewertungen und Verfahren zu verringern; ersucht die Kommission, sich mit Blick auf eine wirksamere Umsetzung der Fonds stärker um den Ausbau der Verwaltungskapazitäten zu bemühen; regt an, dass verstärkt Maßnahmen umgesetzt werden sollten, die sich am jüngsten Bericht der Kommission mit dem Titel „Wettbewerbsfähigkeit in Regionen mit niedrigem Einkommen und niedrigem Wachstum – Bericht über die Regionen mit Entwicklungsrückstand“ orientieren;

12.  fordert, dass die Mittel des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) aufgestockt werden und der Fonds einer erneuten Überarbeitung unterzogen wird, insbesondere in Bezug auf die in Artikel 4a der überarbeiteten EUSF-Verordnung festgelegte Obergrenze für Vorschusszahlungen (die derzeit bei 30 Mio. EUR liegt), damit ein größerer Teil der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden wirksam und schnell behoben werden kann.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.10.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

4

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Franc Bogovič, Steeve Briois, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, John Flack, Iratxe García Pérez, Krzysztof Hetman, Marc Joulaud, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Jens Nilsson, Andrey Novakov, Paul Nuttall, Konstantinos Papadakis, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Liliana Rodrigues, Maria Spyraki, Ruža Tomašić, Ángela Vallina, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Daniel Buda, Andor Deli, Raffaele Fitto, John Howarth, Ivana Maletić, Tonino Picula

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

James Carver, Esther Herranz García, Susanne Melior

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

27

+

ALDE

Iskra Mihaylova, Matthijs van Miltenburg

ECR

Raffaele Fitto, John Flack, Mirosław Piotrowski, Ruža Tomašić

PPE

Franc Bogovič, Daniel Buda, Andor Deli, Esther Herranz García, Krzysztof Hetman, Marc Joulaud, Ivana Maletić, Andrey Novakov, Stanislav Polčák, Maria Spyraki, Joachim Zeller, Lambert van Nistelrooij

S&D

Andrea Cozzolino, Iratxe García Pérez, John Howarth, Louis-Joseph Manscour, Susanne Melior, Jens Nilsson, Tonino Picula, Liliana Rodrigues, Derek Vaughan

4

-

EFDD

James Carver, Paul Nuttall

ENF

Steeve Briois

NI

Konstantinos Papadakis

4

0

EFDD

Rosa D’Amato

GUE/NGL

Martina Michels, Ángela Vallina

Verts/ALE

Monika Vana

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (26.1.2018)

für den Haushaltsausschuss

zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Sofia Ribeiro

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont die enorme Bedeutung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als der ältesten gemeinsamen Politik der Union für die Umsetzung öffentlicher Zielsetzungen und die Bewältigung der sich wandelnden Herausforderungen im Zuge aufeinander folgender Reformen, die wesentlich ist etwa hinsichtlich der Erzeugung hochwertiger Lebensmittel und der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen außerhalb des Lebensmittelbereichs, der Ernährungssicherheit und der Ansiedlung und Erhaltung der ländlichen Bevölkerung, um Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen für rund 500 Millionen europäische Verbraucher, das räumliche Gleichgewicht und den sozialen Zusammenhalt sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die ländlichen Gebiete auf lange Sicht nachhaltig sind; stellt ferner fest, dass dies jeden EU-Bürger nur 0,32 EUR pro Tag kostet; weist darauf hin, dass die Landwirtschaft und die Lebensmittelindustrie 16 % des Gesamtumsatzes der europäischen Industrie ausmachen und für über 44 Millionen Arbeitsplätze in der gesamten Lebensmittelversorgungskette, 10 Millionen direkte Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, 11 Millionen landwirtschaftliche Betriebe und jährliche Exporteinnahmen in Höhe von 130 Mrd. EUR verantwortlich zeichnet; betont, dass die GAP durch ihre beiden Säulen dazu beiträgt, die Einkommen der Landwirte zu stabilisieren und gleichzeitig Umweltprogramme und Wirtschaftstätigkeiten in ländlichen Gebieten zu fördern;

2.  weist darauf hin, dass die GAP im derzeitigen MFR 2014-2020 zum ersten Mal nicht mehr die europäische Politik mit dem größten Haushalt war (in den letzten drei Jahrzehnten ging ihr Anteil am MFR bedauerlicherweise von 75% auf gerade einmal 38% zurück); stellt ausdrücklich fest, dass die Ausgaben für die GAP mithilfe zahlreicher politischer Reformen gesenkt wurden und nun stärker zielgerichtet, marktorientiert und auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft ausgerichtet sind;

3.  stellt ferner fest, dass die Aufnahme weiterer Aufgaben und Ziele in die GAP, die nicht notwendigerweise über den Markt vergütet werden, ohne eine Aufstockung des Budgets und während der Erweiterung der EU um weitere Mitgliedstaaten erfolgt ist; betont, dass die Herausforderungen und Anforderungen zugenommen haben und dass etwa die Ernährungssicherheit sichergestellt werden muss und die Umweltressourcen geschützt werden müssen, dass nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken entwickelt werden müssen, dass für die Ökologisierung Sorge getragen werden muss sowie Investitionen in neue landwirtschaftliche Technologien getätigt und die Auswirkungen und Folgen des Klimawandels abgemildert werden müssen;

4.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, den GAP-Haushalt für die Zeit nach 2020 aufzustocken oder zumindest auf dem derzeitigen Niveau zu belassen, damit die Zwei-Säulen-Struktur der GAP beibehalten werden kann, um den Landwirten in allen Sektoren zu helfen, die Hauptziele – Einkommenssteigerung der Landwirte, Schutz und Schaffung von Arbeitsplätzen, Innovation und Einhaltung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung – zu erreichen und die Verpflichtungen zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens zu erfüllen; betont, dass jede weitere Kürzung des GAP-Haushalts negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors und die regionale Entwicklung in der EU in den landwirtschaftlichen Gemeinden und ländlichen Gebieten Europas haben wird, was eine Möglichkeit ist, was vom Parlament rundweg abgelehnt wird;

5.  vertritt die Auffassung, dass die finanzielle Ausstattung der GAP dem großen europäischen Mehrwert dieses Politikbereichs entsprechen sollte, der sich aus dem Binnenmarkt für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie aus den gesellschaftlichen, ökologischen und kohäsionspolitischen Vorteilen auf EU-Ebene ergibt, und weist darauf hin, dass die GAP nicht mehr nur aus branchenbezogenen Politikmaßnahmen besteht; vertritt die Auffassung, dass eine Verringerung der für die GAP zur Verfügung gestellten Gemeinschaftsmittel im Verhältnis zum BIP der EU-27 die Wirksamkeit der GAP bei der Umsetzung der Ziele der Union herabsetzen würde; vertritt die Auffassung, dass dieser Politikbereich mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden sollte, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen aus Unionsmitteln finanziert werden;

6.  betont, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ein umfassender und vollständig gemeinschaftlich umgesetzter Politikbereich der EU ist, der eine der Grundlagen der europäischen Integration bildet; weist darauf hin, dass mit diesen politischen Maßnahmen immer mehr öffentliche Zielsetzungen umgesetzt werden und dass sich dieser Politikbereich durch Reformen an die neuen Herausforderungen und sich wandelnden Bedürfnisse der EU und ihrer Bürger elastisch anpasst, und stellt fest, dass mit den diesbezüglichen Maßnahmen die Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Binnenmarkts beeinflusst werden, was von entscheidender Bedeutung für die Planbarkeit und Stabilität der Bedingungen für die Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit ist;

7.  stellt mit Besorgnis fest, dass sich durch die Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft der GAP im Kontext des MFR bereits negative Tendenzen in den ländlichen Regionen abzeichnen und dass sich diese Unsicherheit auf die in der Landwirtschaft Beschäftigten demotivierend auswirkt, was zu branchenspezifischen Krisen und zu Nahrungsmittelkrisen in der EU führen könnte;

8.  hebt hervor, dass die GAP und ihr Haushalt den gemeinsamen Rahmen für das Funktionieren des Agrarsektors in der Europäischen Union bilden und dass ohne diese Elemente des europäischen Projekts das Funktionieren eines wirksamen Binnenmarkts für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in der EU nicht möglich wäre, da die Mitgliedstaaten einen Wettstreit hinsichtlich des Niveaus der Unterstützung der Landwirtschaft ausfechten würden, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde;

9.  weist auf den großen Ehrgeiz der Europäischen Kommission in Bezug auf die Handelsverhandlungen und die Liberalisierung des Zugangs zum europäischen Agrarmarkt für die Erzeuger hin, die häufig zu den konkurrenzfähigsten weltweit gehören; betont, dass andererseits die Landwirtschaft in der EU gemäß den Erwartungen der europäischen Bürger Normen und Standards hinsichtlich der Qualität der Lebensmittel und der Lebensmittelsicherheit sowie des Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes entspricht, die zu den höchsten weltweit gehören; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die GAP mit der Kompensation und der damit zusammenhängenden finanziellen Unterstützung eine wesentliche Rolle für die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft spielt;

10.  fordert die Kommission auf, weitere Schritte zu unternehmen, um das Finanzierungssystem der GAP zu vereinfachen, den finanziellen und administrativen Aufwand der Landwirte zu verringern und eine angemessene Information der Öffentlichkeit über die GAP und deren Budget zu gewährleisten, da die Höhe der veröffentlichten Beihilfen irreführend sein kann, da die Öffentlichkeit nicht weiß, dass die Mitgliedstaaten seit der Einführung der GAP im Jahr 1962 ihre Ressourcen gebündelt haben, um eine gemeinsame Politik und einen Binnenmarkt für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu schaffen, und dass es daher in den Mitgliedstaaten kein nationales Pendant zur GAP mehr gibt; betont, dass das Bewusstsein für die wichtige Rolle der EU bei der Unterstützung der europäischen Nahrungsmittelproduktion geschärft werden muss, und weist darauf hin, dass die Europäer durch die GAP nicht nur qualitativ hochwertige Produkte zu sehr erschwinglichen Preisen erhalten, sondern dass die GAP auch den versteckten Vorteil bietet, dass den Verbrauchern ein zusätzliches Einkommen zur Verfügung steht, das wiederum in andere Wirtschaftszweige fließt; unterstreicht, dass dies nur dann fortgesetzt werden kann, wenn das Volumen des GAP-Haushalts erhöht oder zumindest beibehalten wird; weist darauf hin, dass die GAP, wenn alle Politiken vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert würden, nur 1 % ausmachen würde, was angesichts der Versorgung von mehr als 500 Millionen Europäern mit Nahrungsmitteln recht angemessen ist; unterstreicht, dass die GAP weniger als 0,4 % der gesamten öffentlichen Ausgaben in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten ausmacht, was ein geringer Anteil im Vergleich zu den durchschnittlich 49 % des BIP der EU ist, die für öffentliche Ausgaben aufgewendet werden; betont, dass die Landwirte in der EU hohe Standards in den Bereichen Tierschutz, Umwelt und Lebensmittelsicherheit einhalten und daher unterstützt werden sollten, um diese wichtigen Praktiken fortzuführen;

11.  hebt hervor, dass die derzeitige Instabilität auf den Agrarmärkten und die hohen Preisschwankungen verdeutlichen, dass die Landwirtschaft auch weiterhin finanziell gefördert werden muss, damit effektiver mit Marktversagen umgegangen bzw. es wirksamer kontrolliert werden kann; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die höheren Lebensmittelpreise und der höhere Absatz von Erzeugnissen in den letzten Jahren nicht an die Landwirte weitergegeben worden ist; hält es für unbedingt erforderlich, dass konkrete Unterstützung angeboten wird, damit dem mangelnden Zugang der Landwirte zu Krediten und den sinkenden landwirtschaftlichen Einkommen entgegengesteuert wird; weist ferner darauf hin, dass die europäischen Verbraucher nicht bereit sind, den unbestreitbar höheren Preis für ihre Nahrungsmittel zu zahlen, der ohne die öffentliche Unterstützung der Landwirtschaft anfallen würde;

12.  betont, dass Agrarsubventionen im Verhältnis zum gesamten BIP der Mitgliedstaaten zwar nur einen unbedeutenden Betrag ausmachen, für die Gewährleistung der Kontinuität der Landwirtschaft und der Einkommenssicherheit der Landwirte jedoch von wesentlicher Bedeutung sind; bekräftigt, dass die GAP von wesentlicher Bedeutung ist, um zur Verringerung der Einkommensschwankungen in der Landwirtschaft beizutragen und Junglandwirten zu helfen, in den Landwirtschaftssektor einzusteigen und ihre Betriebe rentabel zu machen, wodurch direkte und indirekte Arbeitsplätze in diesem Sektor geschaffen werden;

13.  stellt fest, dass die Einkommensschwankungen, die sich aus der Volatilität der Preise aufgrund der sich verschlechternden Bedingungen im Agrarsektor ergeben, beherrscht werden müssen, insbesondere da die Produktionskosten steigen; hebt hervor, dass die Instabilität der landwirtschaftlichen Einkommen und der Agrarmärkte durch die GAP nur unzureichend bewältigt wird und dass sich dieses Problem durch die Kürzung des GAP-Haushalts wahrscheinlich noch verschärfen wird, wodurch die am stärksten gefährdeten Sektoren der Branche betroffen sind;

14.  fordert die Kommission auf, eine Studie darüber durchzuführen, welcher Geldbetrag in den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) zurückfließen würde, wenn EU-weit Obergrenzen für Direktzahlungen in Höhe von 150 000 EUR, 100 000 EUR und 50 000 EUR angewandt würden;

15.  weist darauf hin, dass sich der Brexit voraussichtlich mit 3,8 bis 4,1 Mrd. EUR pro Jahr auf die GAP auswirken wird, und fordert die Kommission daher auf, einen Ausgleich für diesen Verlust zu schaffen, und zwar durch alternative Finanzierungsformen, etwa durch die Anhebung der in Prozent des Bruttonationaleinkommens ausgedrückten Beiträge der Mitgliedstaaten, durch die Weiterentwicklung des Eigenmittelsystems, das Aufgreifen einiger der Reformvorschläge, die in der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ gemacht wurden, und die Verbesserung der Funktionsweise der GAP, damit der GAP-Haushalt nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht angetastet wird, um den derzeitigen und künftigen Herausforderungen, mit denen die europäische Landwirtschaft konfrontiert ist, voll und ganz gerecht zu werden;

16.  fordert die Kommission auf, dem Agrarsektor den Zugang zu anderen Finanzinstrumenten wie dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zu erleichtern; vertritt die Ansicht, dass die Kommission angemessene zusätzliche Haushaltsmittel bereitstellen sollte, falls neue Bedingungen für die GAP-Zahlungen festgelegt werden; betont, dass die Mittel entsprechend den Reaktionen auf die verschiedenen zyklischen Krisen in sensiblen Sektoren wie Milch, Schweinefleisch, Obst und Gemüse aufgestockt werden müssen, und betont, dass die Preisschwankungen durch Vorschläge für neue Instrumente bekämpft werden sollten, wobei die möglichen Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf diese Sektoren zu berücksichtigen sind und zu bedenken ist, dass die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Agrarsektors weltweit gefördert werden muss; weist darüber hinaus auf den zunehmenden Einfluss äußerer Faktoren auf die europäische Landwirtschaft und die GAP sowie auf die sich daraus ergebende Notwendigkeit hin, zusätzliche Instrumente zu schaffen, um möglichen zukünftigen Krisen auf den Agrarmärkten entgegenzuwirken, deren Ursachen außerhalb der EU liegen;

17.  betont, wie wichtig eine verbesserte Haushaltskontrolle ist, und fordert die Kommission auf, eine Politik zu entwickeln, die dem Bestimmungszweck der Gelder der europäischen Steuerzahler und den damit erreichten Ergebnissen besser Rechnung trägt;

18.  betont, dass die Kommission die Direktzahlungen beibehalten muss, da sie dazu beitragen, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden, und dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Agrarerzeugnisse nach außen aufrechterhalten werden muss; lehnt nachdrücklich jede Einführung einer nationalen Kofinanzierung ab, die einer teilweisen Renationalisierung der GAP gleichkäme und zur Entstehung unterschiedlicher GAP in den verschiedenen Mitgliedstaaten führen könnte, wodurch die Nettozahler zum EU-Haushalt stark begünstigt würden und das Funktionieren des Binnenmarkts gestört würde; betont daher, dass die GAP als einzige voll vergemeinschaftete Politik den höchsten europäischen Mehrwert erbringt und dass eine national finanzierte Agrarpolitik wesentlich teurer wäre; weist alle Versuche zurück, eine Kofinanzierung der GAP durch die Mitgliedstaaten vorzuschreiben; erkennt an, wie wichtig es ist, die Finanzierung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums angesichts ihres Beitrags zum europäischen territorialen und sozialen Zusammenhalt aufrechtzuerhalten, da die ländlichen Gebiete etwa 90 % der Fläche der EU ausmachen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die unterschiedlichen Produktions- und Arbeitskosten sowie den Beitrag der Landwirtschaft zur Beschäftigung in den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Fortsetzung des Prozesses der Konvergenz der Direktzahlungen in der Union innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens und der internen Konvergenz innerhalb der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen gebührend zu berücksichtigen; betont, wie wichtig es ist, die Vielfalt der den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Maßnahmen, einschließlich der fakultativen gekoppelten Stützung, beizubehalten, um die Produktion in Sektoren aufrechtzuerhalten, die für empfindliche Gebiete lebenswichtig sind, ohne dass es zu Verzerrungen im Binnenmarkt kommt; hebt hervor, dass die Direktzahlungen ein wichtiges Sicherheitsnetz und eine Einkommensstützung für die Landwirte darstellen;

19.  betont, dass die Landwirtschaft und vor allem die Primärproduktion besonders anfällig für Schäden infolge klimawandelbedingter Naturphänomene (u. a. Dürren, Überschwemmungen, Stürme, Niederschläge) ist, und fordert daher die Kommission auf, einen Mechanismus zu entwickeln, mit dem Maßnahmen für die Verringerung und Verhinderung solcher Schäden gefördert werden sollen und mit dem auch in der Landwirtschaft tätige Primärerzeuger für Verluste infolge klimawandelbedingter Naturkatastrophen entschädigt werden könnten;

20.  fordert die Kommission auf, im nächsten GAP-Haushalt die Möglichkeit einer Verjüngung des Sektors zu prüfen, indem Betriebsgründungen junger und neuer Landwirte und ein Ausscheiden älterer Landwirte erleichtert werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiterhin Maßnahmen zur Herbeiführung eines Generationswechsels in der Landwirtschaft zu ergreifen und auf diese Weise die Modernisierung und Verjüngung des Agrarsektors zu unterstützen, stets im Sinne der Nutzung und Weitergabe des Know-hows;

21.  weist darauf hin, dass die ländlichen Räume zum größten Teil zu den am stärksten benachteiligten Gebieten der EU gehören, in denen das BIP pro Einwohner deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt; ist daher der Auffassung, dass die Entwicklung der ländlichen Räume weiterhin eine wesentliche Herausforderung für eine ausgewogene räumliche Entwicklung darstellt und dass diese Gebiete bei der Anhebung der Erwerbsquote und des Lebensstandards sowie hinsichtlich der Entwicklung von anderen als landwirtschaftlichen Funktionen unterstützt werden müssen; betont, dass die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU weiterhin eine wesentliche Aufgabe für den EU-Haushalt darstellt; vertritt daher die Auffassung, dass die Entwicklung der ländlichen Räume im Rahmen der GAP verstärkt durch Haushaltsmittel der EU finanziert werden sollte, wobei bei den Kriterien für die Aufteilung der Gelder zwischen den Mitgliedstaaten die Unterschiede zwischen dem Wohlstandsniveau der Bewohner der ländlichen Räume, ihre Zahl und die Größe der landwirtschaftlichen Nutzflächen berücksichtigt werden sollten;

22.  fordert eine gezielte, erneute Unterstützung der bedürftigsten Landwirte, einschließlich der Familienbetriebe, kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe, sowie – durch gezielte praktische Maßnahmen – der Landwirte in aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten und der Landwirte in den am stärksten benachteiligten Regionen, den Bergregionen und den Regionen in äußerster Randlage, um so die Nahrungsmittelproduktion und -versorgung in allen Teilen der EU wirksamer zu sichern und die Landflucht zu verhindern; fordert, dass die Unterstützung genau auf diejenigen ausgerichtet wird, die direkt auf dem Land arbeiten, ohne die Teilzeitlandwirte auszuschließen, die in vielen Fällen ihre Tätigkeiten diversifiziert haben und für solche Bemühungen nicht bestraft werden sollten; stellt fest, dass die Förderung der Landwirtschaft der Zukunft durch die Bereitstellung angemessener künftiger Haushaltsmittel für die GAP und eine positive Differenzierung für die schutzbedürftigsten Gebiete für den Agrarsektor von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, eine Aufstockung des Finanzrahmens für die Programme zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI), wie vom Parlament gefordert wurde, ins Auge zu fassen, damit diese für die Regionen in äußerster Randlage sehr wichtige Regelung beibehalten werden kann; erinnert daran, dass dies drei Mitgliedstaaten betrifft und weniger als 1 % des GAP-Haushalts ausmacht; stellt insbesondere fest, dass eine von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung wie im Rahmen des Programms LEADER zeigt, dass die GAP-Mittel effizient verwendet werden; fordert, dass im Rahmen des künftigen MFR mehr Mittel für die Gründung und Förderung von Erzeugerverbänden bereitgestellt werden;

23.  fordert die Kommission auf, im Rahmen des nächsten MFR den Zugang der Landwirte zu Innovationen wie modernen Züchtungstechniken und Präzisionslandwirtschaft zu unterstützen, indem sie Synergien zwischen den verschiedenen Formen von Finanzierungsprogrammen verstärkt und die Rolle der Landwirtschaft in den Forschungsprogrammen der EU verbessert; stellt fest, dass die Bedeutung und das Potenzial neuer Technologien in der Landwirtschaft zunimmt, weist jedoch darauf hin, dass deren Einsatz für einen Großteil der Landwirte weiterhin unerschwinglich ist;

24.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen rechtlichen Rahmen für die Lebensmittelversorgungskette in der EU vorzulegen und für dessen angemessene Finanzierung zu sorgen, um unlautere Handelspraktiken im Binnenmarkt zu bekämpfen und ein gewisses Maß an Transparenz und Sicherheit für die Landwirte zu gewährleisten, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können, die nicht nur den Landwirten selbst, sondern auch den Verbrauchern zugute kommen, und um Praktiken wie den Verkauf unter Selbstkosten und den daraus resultierenden Rückgang der landwirtschaftlichen Einkommen zu vermeiden; fordert, dass Finanzmittel für Maßnahmen bereitgestellt werden, mit denen die Verhandlungsposition der Erzeuger in Bezug auf die Lebensmittelversorgungskette gestärkt wird; erinnert daran, dass sich das Parlament mit überwältigender Mehrheit für einen EU-Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken ausgesprochen hat;

25.  nimmt das Interesse der Erzeuger an den Absatzförderprogrammen der EU zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, an der gegenwärtigen Tendenz zur Aufstockung der Mittel für diese Programme festzuhalten, jedoch auch eine Bewertung der damit verbundenen Verwaltungsanforderungen und -bedingungen vorzunehmen, die oftmals schwierig sind, insbesondere für kleine und mittelgroße Erzeuger und Jungerzeuger sowie deren Verbände;

26.  vertritt die Ansicht, dass die ersten vier Szenarien, die die Kommission in ihrem Weißbuch vom März 2017 dargelegt hat, nicht ehrgeizig genug sind; betont, dass das fünfte Szenario der Ausgangspunkt für alle Überlegungen über den künftigen EU-Haushalt für die Zeit nach 2020 sein muss; ist der Auffassung, dass die Laufzeit des nächsten MFR so lang wie möglich sein sollte (mindestens sieben Jahre), mit einer Perspektive für die Entwicklung des Agrarsektors der EU bis 2050, um die Vorhersehbarkeit und Stabilität der GAP-Finanzierung für die Zukunft sicherzustellen, insbesondere angesichts der Bedeutung der Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung und der zunehmenden Instabilität in diesem Sektor, und um die Erfolgschancen von Pilotprogrammen zu verbessern.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.1.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

3

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Richard Ashworth, José Bové, Daniel Buda, Nicola Caputo, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Albert Deß, Jørn Dohrmann, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Luke Ming Flanagan, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Ivan Jakovčić, Jarosław Kalinowski, Zbigniew Kuźmiuk, Philippe Loiseau, Mairead McGuinness, Ulrike Müller, James Nicholson, Maria Noichl, Marijana Petir, Laurenţiu Rebega, Bronis Ropė, Ricardo Serrão Santos, Czesław Adam Siekierski, Tibor Szanyi, Marc Tarabella, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Franc Bogovič, Stefan Eck, Jens Gieseke, Maria Heubuch, Karin Kadenbach, Momchil Nekov, Sofia Ribeiro, Annie Schreijer-Pierik, Hannu Takkula, Tom Vandenkendelaere, Thomas Waitz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Stanisław Ożóg

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

32

+

PPE

Franc Bogovič, Daniel Buda, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Jens Gieseke, Esther Herranz García, Mairead McGuinness, Marijana Petir, Sofia Ribeiro, Annie Schreijer-Pierik, Czesław Adam Siekierski, Tom Vandenkendelaere

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Nicola Caputo, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Karin Kadenbach, Maria Noichl, Ricardo Serrão Santos, Tibor Szanyi, Marc Tarabella

ECR

Jørn Dohrmann, Zbigniew Kuźmiuk, James Nicholson, Stanisław Ożóg

ALDE

Ivan Jakovčić, Ulrike Müller, Hannu Takkula

ENF

Philippe Loiseau, Laurenţiu Rebega

3

-

GUE/NGL

Stefan Eck, Luke Ming Flanagan

EFDD

John Stuart Agnew

5

0

ECR

Richard Ashworth

Verts/ALE

José Bové, Martin Häusling, Bronis Ropė

EFDD

Marco Zullo

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (23.11.2017)

für den Haushaltsausschuss

zum nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Clara Eugenia Aguilera García

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass angesichts der sozioökonomischen Bedeutung der Fischereitätigkeit in den Küstenregionen der EU ein spezifischer, umfangreicher, unabhängiger und zugänglicher Fischereifonds notwendig ist, um die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) umzusetzen, für die Nachhaltigkeit der Aquakultur und der Fischerei in der EU zu sorgen, einen Selektivitätsplan zur Vermeidung von Rückwürfen aufzustellen, die durch die Pflicht zur Anlandung entstehenden Kosten zu verringern, die Erfüllung dieser Pflicht zu erleichtern und das Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) zu erreichen; betont darüber hinaus, dass ein derartiger Fonds außerdem dazu beitragen muss, die notwendigen Restrukturierungsprozesse in der Fischereiwirtschaft zu fördern, die aus verschiedenen Gründen notwendig wurden, und dass diese Prozesse Maßnahmen wie die Anwendung der Pflicht zur Anlandung und den Ersatz von umweltfreundlichen Motoren umfassen können;

2.  hebt hervor, dass die GFP ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt und darum die der EU für diesen Politikbereich zur Verfügung gestellten Geldmittel ausreichend sein sollten, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, die in der Grundverordnung festgelegt sind; weist allerdings darauf hin, dass der derzeitige Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) nur 0,6 % des gesamten MFR 2014–2020 ausmacht; betont, dass die Geldmittel aus dem EMFF zumindest auf dem gleichen Niveau beibehalten werden sollten, zumal die sozioökonomische Bedeutung der Fischereitätigkeit in den Küstenregionen der Europäischen Union berücksichtigt werden muss;

3.  fordert die Kommission auf, eine Aufstockung der Mittel für den nächsten Programmplanungszeitraum des EMFF, höhere Finanzierungsprozentsätze und andere Vorschriften für die Kofinanzierung und die Ausgleichszahlungen an die Fischer in den Schonzeiten vorzuschlagen, um besser auf die Bedürfnisse der kleinen handwerklichen Fischerei eingehen zu können, die häufig durch Verwaltungsverzögerungen behindert wird, die den Mitgliedstaaten zuzuschreiben sind;

4.  weist darauf hin, dass die Beihilfen für die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeit in bestimmten Fällen beibehalten werden müssen; weist überdies darauf hin, dass diese für Flotten bestimmt sein sollten, die gezwungen sind, ihre Tätigkeit aus einem unvorhergesehenen Grund, beispielsweise der Sperrung eines Fanggrunds, einzustellen; fordert zudem mit Nachdruck, dass die Beihilfen bei einer endgültigen Stilllegung der Fischereitätigkeit unter denselben Bedingungen, die derzeit gelten, beibehalten werden und dass erforderlichenfalls zusätzlich eine Wirtschaftsprüfung bezüglich der Auswirkungen des Abwrackens von Schiffen auf das Gleichgewicht der Flotte und die tatsächliche Fangkapazität vorgenommen wird;

5.  stellt fest, dass der Brexit nicht als Vorwand genutzt werden darf, um die Finanzmittel in Zukunft zu kürzen; stellt darüber hinaus fest, dass die EU einen Weg finden sollte, um sicherzustellen, dass eine etwaige Mittelkürzung beim MFR nach 2020 nicht automatisch zur Folge hat, dass dem EMFF weniger Mittel zugewiesen werden, da diese im Haushaltsplan 2018 gekürzt wurden; betont, dass mit Blick auf die Unterstützung vor allem der kleinen Küstenfischerei Vorrang eingeräumt werden muss; warnt außerdem davor, dass aufgrund der mit den Folgen des Brexit verbundenen Risiken und angesichts der bereits vorgenommenen Mittekürzungen für diese Branche in der EU eine solide Haushaltslinie erforderlich ist;

6.  schlägt vor, dass die Finanzierung mittels Finanzierungsinstrumenten, die nicht rückzahlungspflichtige Beihilfen ergänzen, aufgestockt wird; schlägt zudem vor, dass der Zugang zu einer Darlehensregelung ermöglicht wird, mit der die Branche die Möglichkeiten ihrer Finanzierung mit dem Ziel erweitern kann, die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen zu verbessern und weiter daran zu arbeiten, die Auswirkungen der Fangtätigkeit auf die Umwelt einzudämmen;

7.  betont, dass der EMFF mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden muss, damit er Investitionen in die Nachhaltigkeit, die Selektivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Fischereiflotte leisten kann;

8.  hebt hervor, dass der EMFF für den Zeitraum 2014–2020 drei Jahre nach seiner Verabschiedung am 15. Mai 2014 weiterhin nur in unzureichendem Maße eingesetzt wird, da bis September 2017 nur 1,4 % der zur Verfügung gestellten 6,4 Mrd. EUR verwendet wurden; hofft, dass der EMFF sowie weitere Struktur- und Investitionsprogramme der EU mit der Zeit vermehrt eingesetzt werden; betont, dass der geringe Grad der Umsetzung größtenteils auf die Verzögerung bei der Annahme der Verordnung für diesen europäischen Fonds nach der Reform der GFP und auf die vielfach mangelnde Klarheit bei der Behandlung der Beihilfen im Rahmen des Fonds zurückzuführen ist; plädiert daher für eine weitergehende Konkretisierung und Vereinfachung in dieser Hinsicht; wünscht sich mehr Flexibilität bei der Zuweisung der Mittel und ist insbesondere der Ansicht, dass die Möglichkeit bestehen muss, die von den Mitgliedstaaten nicht ausgeschöpften Mittel aus Haushaltslinien, die Daten betreffen, Forschungsinstituten und zu Kontrollzwecken der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) zu übertragen;

9.  bekräftigt ferner, dass die mit der Pflicht zur Anlandung verbundenen Kosten vom EMFF erstattet werden sollten, was voraussetzt, dass der Fonds vereinfacht und mit genügend Mitteln ausgestattet wird;

10.  ist der Ansicht, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass der Fischereifonds der EU nach 2020 schneller und auf flexiblere und weniger bürokratische Weise eingesetzt wird und dass es nicht mehr zu den Verzögerungen kommt, die derzeit den EMFF für den Zeitraum 2014–2020 beeinträchtigen, damit eine Wiederholung der derzeitigen Situation vermieden wird;

11.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Investitionsklausel so zu überarbeiten, dass sichergestellt ist, dass Investitionen auf regionaler und einzelstaatlicher Ebene, die aus dem EMFF kofinanziert werden, bei der Berechnung des nationalen Defizits im Rahmen des europäischen Semesters nicht berücksichtigt werden;

12.  teilt die innerhalb der Fischerei und in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten weit verbreitete Meinung, dass die derzeitigen Finanzierungsvorschriften zu kompliziert sind und allgemein, aber vor allem in Bezug auf Vorhaben, bei denen es nur um geringe Beträge geht, vereinfacht werden könnten; weist darauf hin, dass sich der Bericht über die Omnibus-Verordnung, mit der die Haushaltsordnung vereinfacht werden sollte, nicht auf den EMFF bezogen hat und daher eine Vereinfachung der EMFF-Verordnung erfolgen muss;

13.  betont, wie wichtig die Kontrolle der Fischerei und der Erhebung wissenschaftlicher Daten ist, die die Säulen der Gemeinsamen Fischereipolitik darstellen; ist der Auffassung, dass für diese Bereiche auch weiterhin EU-Mittel zur Verfügung stehen sollten und dass die Mitgliedstaaten sich stärker darum bemühen sollten, diese Mittel auszuschöpfen;

14.  ist der Ansicht, dass für einen neuen EU-Fischereifonds Proportionalitätsregeln eingeführt werden müssen, damit der bürokratische Aufwand für kleine Vorhaben geringer ist als für große Vorhaben; regt in diesem Zusammenhang eine Art „De-minimis-Regelung“ für kleinvolumige Förderung aus einem neuen EU-Fischereifonds an;

15.  betont, dass die Fischerei in Europa weiterhin sowohl eine sehr wichtige Quelle für gesunde Lebensmittel auf dem europäischen Markt ist als auch die Unabhängigkeit Europas bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln sicherstellt, obwohl die EU auch künftig Nettoeinführer von Fisch und Meeresfrüchten sein wird; hebt hervor, dass die EU auch künftig verhindern sollte, dass Produkte aus Drittstaaten, die den Lebensmittel-, Umwelt- und Sozialnormen gemäß dem Übereinkommen 188 der Internationalen Arbeitsorganisation oder den Normen in Bezug auf die Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei nicht entsprechen, auf den Markt der EU gelangen, und betont, dass diese Anforderungen in die Freihandelsabkommen aufgenommen werden müssen; betont, dass die Einfuhr von minderwertigen Fischereierzeugnissen, die nicht den Anforderungen der geltenden Vorschriften entsprechen, beschränkt werden sollte und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Fischereierzeugnisse geschaffen werden müssen; hebt hervor, dass die Kontrollen und Überprüfungen von Einfuhren aus Drittstaaten verstärkt und vereinheitlicht werden müssen, um zu verhindern, dass auf den Markt der EU Produkte gelangen, die nicht den Anforderungen der geltenden Vorschriften entsprechen;

16.  hebt hervor, dass der europäische Mehrwert im Bereich des Fischereimanagements bislang immer in starkem Maße mit einer Verringerung der Kapazität der Fischereiflotten, einer sinnvollen Bewirtschaftung der Ressourcen und der Qualität und Verarbeitung der Erzeugnisse in Verbindung gebracht wurde; ist der Ansicht, dass in dem MFR für die Zeit nach 2020 auf das Gleichgewicht zwischen den verfügbaren Fischereiressourcen und der Kapazität der Flotten geachtet werden muss; betont gleichzeitig, dass auch andere Aspekte mit einem nicht messbaren Mehrwert in Betracht gezogen werden sollten, wie z. B. die Rolle, die die Fischerei in Gemeinschaften spielt, die im Hinblick auf direkte und indirekte Arbeitsplätze und lokales Wachstum in hohem Maße von der Fischereitätigkeit abhängig sind; hebt daher hervor, wie wichtig es ist, dass der Fischereifonds unabhängig bleibt, damit diese Gemeinschaften weiterhin gefördert werden und ein stärkerer territorialer Zusammenhalt sichergestellt wird;

17.  betont, dass der Küstenbevölkerung, die auf die handwerkliche Fischerei angewiesen ist, im künftigen EMFF Priorität eingeräumt werden muss, da die handwerkliche Fischerei in diesen Gemeinden in ökologischer und beschäftigungspolitischer Hinsicht von großer Bedeutung ist und diese Branche 80 % der europäischen Flotte und 40 % der Beschäftigung im Primärsektor insgesamt ausmacht, und zwar zusätzlich zu den indirekten Arbeitsplätzen, die durch die lokale Verteilung, die Herstellung von Fangnetzen oder die Reparatur von Schiffen geschaffen werden; betont ferner, dass der Küstenbevölkerung, die auf die handwerkliche Fischerei angewiesen ist, im künftigen EMFF Priorität eingeräumt werden muss, damit Wachstum verzeichnet wird und Einnahmen und Arbeitsplätze geschaffen werden; unterstreicht, dass dies die Botschaft der GFP-Reform war und dass dieser Botschaft bei der Formulierung der neuen Politik Rechnung getragen wurde;

18.  verweist auf die große Bedeutung der sozialen und wirtschaftlichen Dimension der Fischerei für lokale Gemeinschaften und für bestimmte maritime Regionen und Küstengebiete; ist der Ansicht, dass es auch weiterhin genügend finanzielle Vorsorge geben muss, damit die Küstenfischerei und die handwerkliche und kleine Fischerei Zugang zu Mitteln haben;

19.  hebt hervor, dass die traditionelle Küstenfischerei eine hohe touristische Anziehungskraft und damit indirekt auch in erheblichem Maße positive wirtschaftliche Auswirkungen auf andere Wirtschaftszweige hat.

20.  betont, dass die Küsten- und Inselbevölkerung in Europa stark von der Fischerei abhängig ist und bleiben wird, sei es im Hinblick auf die Fisch und Meeresfrüchte verarbeitende Industrie, den Fremdenverkehr, das Gaststättengewerbe und – im vorgelagerten Bereich – die Schiffswerften, die Instandhaltung, die Instandsetzung, die Sicherheit und die neuen Technologien; hebt daher hervor, dass weiterhin ein Schwerpunkt auf von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung und lokale Aktionsgruppen in der Fischerei gelegt werden sollte und die Investitionen in beiden Bereichen erhöht werden müssen, da es Fischereigemeinden dadurch ermöglicht wird, Herausforderungen vor Ort anzugehen, indem das Wissen lokaler Akteure zur Bewältigung von Problemen vor Ort genutzt wird; betont in diesem Zusammenhang außerdem, dass es wichtig ist, die Finanzierungsstruktur von Fischereiorganisationen aufrechtzuerhalten und einen Beitrag zu den Interessenvertretungen in der Branche zu leisten;

21.  vertritt die Auffassung, dass Kontrollmaßnahmen einen grundlegenden und wesentlichen Bestandteil der GFP darstellen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, und dass ausreichende wirtschaftliche und sonstige Mittel für Kontrolltätigkeiten sowohl vonseiten der Kommission als auch vonseiten der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden müssen; ist daher der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang im Rahmen des künftigen Fonds für ausreichend Unterstützung gesorgt werden muss;

22.  betont, dass die Finanzierungsstruktur der beiden Instrumente zur kollektiven Unterstützung der Fischerei, lokale Aktionsgruppen und Erzeugerorganisationen in der Fischerei, erhalten bleiben müssen, zumal es sich dabei um grundlegende Elemente bei der Entwicklung der Fischerei in Regionen handelt, die auf diese Tätigkeit angewiesen sind;

23.  ist der Ansicht, dass im Rahmen des EMFF weiterhin vorrangig der Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei aufgrund ihrer sozioökonomischen Bedeutung in den auf die Fischerei überaus angewiesenen Regionen finanzielle Unterstützung gewährt werden sollte, ohne jedoch die finanzielle Unterstützung für andere Flotten zu gefährden, die für die Versorgung der EU-Märkte mit gesunden Lebensmitteln ebenfalls vonnöten sind;

24.  hält es für notwendig, dass mit Blick auf die nächste Reform des MFR Überlegungen über eine mögliche Finanzierung von Maßnahmen für die Modernisierung bestimmter Flotten angestellt werden, die mittlerweile veraltet sind und ein Sicherheitsrisiko auf dem Meer darstellen, wie es bei einigen Flotten in Gebieten in äußerster Randlage der Fall ist, sofern dies nicht zu einer Erhöhung der Fangkapazität führt;

25.  betont die stetig wachsende Bedeutung der sogenannten blauen Wirtschaft; ist der Ansicht, dass die Prioritäten der Strategie „Blaues Wachstum“ im Rahmen einer eigenen Haushaltslinie an die des EMFF (ökologische Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung von guten Beschäftigungsmöglichkeiten, akademische und berufliche Bildung und territorialer Zusammenhalt) angeglichen werden sollten; fordert die Kommission auf, die finanzielle Ausstattung für das blaue Wachstum im MFR erneut zu prüfen, und betont, dass ein Fischereifonds in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen sollte;

26.  begrüßt die Bereitschaft, der Aquakultur – der 20 % des EMFF zugutekommen – im Rahmen der Strategie der Union auf dem Gebiet der blauen Wirtschaft Dynamik zu verleihen, bedauert jedoch, dass die Entwicklung der Aquakultur durch administrative Hindernisse ausgebremst wird; fordert daher, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, den Verwaltungsaufwand in den Mitgliedstaaten zu verringern;

27.  hebt hervor, dass unterstützende Maßnahmen notwendig sind, um den sozialen Dialog zu fördern und den EMFF zur Ausbildung von kompetenten Arbeitskräften für die Meeres- und Fischereiwirtschaft heranziehen zu können; betont die Bedeutsamkeit der Modernisierung der Meeres- und Fischereiwirtschaft und weist auf die Rolle von Innovation in diesem Zusammenhang hin; fordert daher mehr Investitionen in technologische Entwicklungen und Innovationen, vor allem da die Selektivität der Fanggeräte im Zusammenhang mit der Pflicht zur Anlandung und der Einhaltung der MSY-Kriterien verbessert und für effiziente Fischereifahrzeuge sowie für Komfort und Sicherheit der Besatzung gesorgt werden muss; betont außerdem, dass Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen, die Vorschläge für die Fischerei entwickeln, Zugang zu den Fonds haben müssen und dass die Möglichkeiten der Finanzierung erweitert werden müssen, um Verbesserungen bei der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung der Branche zu bewirken;

28.  betont, wie wichtig es ist, die Diversifizierung der Fischerei zu fördern und in sie zu investieren, indem ergänzende Tätigkeiten entwickelt werden;

29.  weist darauf hin, dass die Erhebung wissenschaftlicher Daten und der Zugang zu diesen Daten verbessert sowie die Zusammenarbeit und der Austausch wissenschaftlicher Daten zwischen der Meeres- und Fischereiwirtschaft einerseits und der Wissenschaft, nichtstaatlichen Organisationen und weiteren Einrichtungen andererseits gefördert werden müssen und dass neue Forschungstätigkeiten aufgenommen und neue Fischereibranchen wie die Aquaponik entwickelt werden müssen;

30.  bekräftigt die Bedeutung rigoroser und unabhängiger wissenschaftlicher Gutachten, um den Zustand der Fischbestände zu beurteilen, damit Bewirtschaftungsbeschlüsse gefasst werden können, mit denen sich der MSY erreichen lässt; ist der Auffassung, dass im EMFF für die Zeit nach 2020 ausreichende Finanzmittel zum Zwecke der Erhebung wissenschaftlicher Daten vorgesehen werden sollten;

31.  betont, dass es wichtig ist, die Mittelausstattung der EFCA hinsichtlich ihrer Aufgaben im Bereich der Kontrolle, Inspektion und Überwachung der Fischerei auf keine Fall zu kürzen; fordert, dass die Rolle der EFCA künftig gestärkt wird, damit die Ziele der GFP verwirklicht werden können und die EFCA ihre Tätigkeiten mit Blick auf die Verwaltung der Fischereiflotten und die Beaufsichtigung der Kontrollen konsolidieren kann; fordert die Kommission auf, die Mittel für die EFCA zu erhöhen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, David Coburn, Richard Corbett, Diane Dodds, Linnéa Engström, Mike Hookem, Ian Hudghton, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Liadh Ní Riada, Ulrike Rodust, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas, Ruža Tomašić, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

France Jamet, Verónica Lope Fontagné, Francisco José Millán Mon, Maria Lidia Senra Rodríguez

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

21

+

ALDE

António Marinho e Pinto, Norica Nicolai

ECR

Ruža Tomašić, Remo Sernagiotto

ENF

France Jamet

PPE

Alain Cadec, Carlos Iturgaiz, Francisco José Millán Mon, Gabriel Mato, Jarosław Wałęsa, Verónica Lope Fontagné, Werner Kuhn

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Isabelle Thomas, Renata Briano, Ricardo Serrão Santos, Richard Corbett, Ulrike Rodust

VERTS/ALE

Ian Hudghton, Linnéa Engström, Marco Affronte

2

-

EFDD

David Coburn, Mike Hookem

2

0

GUE/NGL

Liadh Ní Riada, Maria Lidia Senra Rodríguez

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (6.12.2017)

für den Haushaltsausschuss

zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Helga Trüpel

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Überzeugung, dass das Ende des Programmplanungszeitraums 2014–2020 zusammen mit den veränderten europäischen und internationalen politischen Rahmenbedingungen Anlass zu einer Überarbeitung der Struktur des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) gibt, um ihn den Bedürfnissen der Europäischen Union anzupassen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, die möglichen Folgen und Auswirkungen des Brexits sorgfältig zu prüfen, eine umfassende Reform des MFR einzuleiten und die erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um negative Auswirkungen des Brexits auf den Umfang der Mittel, die für EU-weite Kooperationsprogramme in den Bereichen Kultur, Bildung, Medien, Jugend, Sport und Forschung vorgesehen sind, oder auf die Menschen, die in den entsprechenden Bereichen arbeiten, zu verhindern;

2.   bekundet seine Unterstützung für Programme in den Bereichen Kultur, Bildung, Medien, Jugend, Sport sowie Forschung und Unionsbürgerschaft, deren europäischer Mehrwert sich deutlich erwiesen hat und die bei den Begünstigten seit langem großen Anklang finden, und fordert deutlich mehr Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen und langfristige und koordinierte Investitionen, um sicherzustellen, dass ihre Ziele im Rahmen des MFR nach 2020 erfolgreich verwirklicht werden;

3.  ist der Auffassung, dass die Struktur des künftigen MFR mindestens folgenden Kriterien genügen sollte:

i.  Einfachheit, das heißt, die Rubriken werden so überarbeitet, dass die Bürger die Zielsetzungen des MFR nachvollziehen können; ist der Ansicht, dass die Programme in den Bereichen Bildung und Ausbildung, Jugend, Kultur und Sport unter einer Rubrik zusammengefasst werden sollten, welche den unterschiedlichen Zielsetzungen der Programme entspricht;

ii.  Planungssicherheit, das heißt, dass die Struktur des MFR und der zugehörigen Programme den Begünstigten eine entsprechende langfristige Planung ermöglicht; fordert die Kommission auf, die Struktur der Programme, die für die Förderung der Kultur- und Kreativbranche von zentraler Bedeutung sind und deren Potenzial bislang nicht voll ausgeschöpft wurde (z. B. des bereichsübergreifenden Teils des Programms Kreatives Europa und insbesondere der Garantiefazilität für die Kultur- und Kreativbranche und der über die Garantiefazilität und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gemeinsam finanzierten Maßnahmen), beizubehalten;

iii.  Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht, das heißt, dass die Laufzeit des MFR auf den europäischen Wahlzyklus abgestimmt sein sollte; stellt fest, dass eine kohärente Bewertung der mit den Programmen der Union erzielten Ergebnisse durch die Inkongruenzen erschwert wird, die sich daraus ergeben, dass im Rahmen des MFR jeweils für sieben Jahre geplant wird, während die politischen und strategischen Prioritäten der EU sich stets auf zehn Jahre beziehen; schlägt daher für die Zeit nach 2020 einen MFR mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer verbindlichen und zielgerichteten Überprüfung nach den ersten fünf Jahren vor;

iv.  Anpassungsfähigkeit, da sich beim MFR 2014–2020 herausgestellt hat, dass man nicht ohne Folgen für bestehende Programme auf neue Herausforderungen reagieren kann; vertritt die Ansicht, dass im Rahmen des nächsten MFR mehr Flexibilität und Spielraum erforderlich sind und dass der Grundsatz „neues Geld für neue Initiativen“ eingeführt werden muss, um zu verhindern, dass neue Initiativen auf Kosten bestehender EU-Programme und Maßnahmen aus dem EU-Haushalt finanziert werden; betont in diesem Zusammenhang, dass Kultur- und Bildungsprogramme unbedingt auf Dauer stabil sein müssen; fordert die Kommission und den Rat daher auf, eine Erhöhung der Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen zu erwägen; vertritt die Ansicht, dass die Flexibilität es ermöglichen sollte, die im MFR festgelegten allgemeinen Obergrenzen für Verpflichtungen und Zahlungen vollständig auszuschöpfen;

v.  verantwortungsvolles Handeln, das heißt, es muss vorrangig darauf hingearbeitet werden, dass es im Laufe des nächsten MFR nicht zu einer weiteren Zahlungskrise kommt; ist der Auffassung, dass größte Vorsicht geboten ist, damit es nicht zu einer Anhäufung von Zahlungsrückständen kommt, wie sie zum Ende des vergangenen (2007–2013) und zum Anfang des derzeitigen (2014–2020) MFR zu verzeichnen war; erwartet daher, dass die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen mit einer entsprechenden Erhöhung der Mittel für rechtzeitige Zahlungen einhergeht; bedauert, dass die Folgen von Zahlungsrückständen schwerwiegend und insbesondere für kleine Organisationen im Bildungsbereich und in der Kultur- und Kreativbranche gravierend sind und dass daher auch Begünstigte des EU-Haushalts, etwa Studenten, Universitäten, KMU und Forscher, unmittelbar davon betroffen sind;

4.  vertritt die Auffassung, dass ausreichende und langfristige Investitionen in Bildung und Kultur für die wirksame und aktive Teilnahme der Bürger der EU am politischen und demokratischen Leben der EU unerlässlich sind;

5.  ist der Überzeugung, dass der Anteil der BNE-Eigenmittel, die in die Eigenmittel des EU-Haushalts einfließen, im Rahmen einer umfassenden Reform des Systems reduziert werden muss, um den Vorgaben des Artikels 311 AEUV und der ihm zugrunde liegenden Idee gerecht zu werden;

6.  weist mit großer Besorgnis darauf hin, dass soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Nationalismus, extremistisch motivierte Gewalt und Terrorismus in Europa zunehmen; fordert daher, dass wirksame Präventionsmaßnahmen – z. B. Programme, mit denen im Einklang mit der Erklärung von Paris vom 17. März 2015 neben anderen Initiativen Bildungsstrategien unterstützt werden, die die Unionsbürgerschaft, sozialen Zusammenhalt, Toleranz und Menschenrechte sowie eine offene und inklusive europäische Gesellschaft als Fundament unseres Demokratiemodells begünstigen – durch mehr Mittel für einschlägige EU-Programme unterstützt werden;

7.  räumt ein, dass die Integration aus verschiedenen Kulturkreisen stammender Flüchtlinge und Migranten in die europäische Gesellschaft die Neuankömmlinge und die Gesellschaft des jeweiligen Aufnahmelandes kurzfristig und langfristig vor Herausforderungen stellt; hebt hervor, dass Kultur-, Bildungs- und Sportprogrammen in diesem Zusammenhang große Bedeutung zukommt, und fordert langfristige und koordinierte Investitionen in Kombination mit einer angemessenen Erhöhung der Unterstützung durch die gegenwärtigen und künftigen Programme Erasmus+, Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger, mit denen die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um echte Integration unterstützt werden, wobei diese Unterstützung für Kultur- und Bildungsprogramme auch in andere EU-Integrationsfonds wie den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) aufzunehmen ist;

8.  nimmt die Herausforderungen, vor denen die Europäische Union in den Bereichen Bildung, Kultur, Jugend und Unionsbürgerschaft steht, zur Kenntnis – vor allem in Bezug auf konkreten Zugang zu EU-Programmen, und zwar insbesondere für Personen mit Behinderungen, und auf die Notwendigkeit, den Rahmen der Programme zu erweitern, damit alle jungen Europäer, einschließlich Sekundarschüler und Auszubildende, von ihnen profitieren können, und nicht nur Studenten, die derzeit die große Mehrheit der Begünstigten ausmachen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Kultur-, Bildungs- und Sportprogrammen große Bedeutung zukommt, und fordert langfristige und koordinierte Investitionen im Rahmen der gegenwärtigen und künftigen Programme Erasmus+, Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger, mit denen die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen unterstützt werden;

9.  erinnert daran, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zentrale Instrumente für die Bekämpfung des anhaltenden Problems der hohen Jugendarbeitslosigkeit sind, und fordert, dass diese Instrumente im Rahmen des Europäischen Sozialfonds kontinuierlich verbessert und die dafür vorgesehenen Mittel deutlich erhöht werden; weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Unterstützung von Nachfrage und Investitionen, wachstumsfördernde Strukturreformen und die Koordinierung der Sozialpolitik nötig sind, um den erfolgreichen Eintritt junger Menschen in die Arbeitswelt nachhaltig zu unterstützen;

10.  unterstreicht, dass bestehende Programme im Bereich Bildung und Kultur gestärkt werden müssen, um insbesondere in Mitgliedstaaten mit hoher Arbeitslosenquote die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern weiter zu fördern und die Kulturwirtschaft der EU wettbewerbsfähiger zu machen;

11.  ist der Auffassung, dass im Rahmen des nächsten MFR spezifische Fördermittel für nicht formale Bildung und ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der unionsbürgerschaftlichen Erziehung junger Menschen in Grund- und Sekundarschulen, Einrichtungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und anderen Bildungseinrichtungen bereitgestellt werden sollten, weil diese Tätigkeiten von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die EU in vielen Schulen in ganz Europa vermittelt wird, was zu einer höheren Qualität der unionsbürgerschaftlichen Erziehung insgesamt beiträgt und bei jungen Bürgerinnen und Bürgern mittelbar die europäische Identität und das aktive bürgerschaftliche Engagement fördert;

12.  bekräftigt, dass auch die außenpolitische Dimension der Kulturprogramme Erasmus+ und Kreatives Europa gefördert werden sollte, weil sie für die zwischenmenschlichen Kontakte im Rahmen der EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen von wesentlicher Bedeutung ist, wobei Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen und speziellen Mobilitätsprogrammen für junge Künstler und in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Menschen besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte; ist der Auffassung, dass die externe Dimension des neuen Programms „Europäisches Solidaritätskorps“ gestärkt werden sollte;

13.  fordert, dass kontinuierlich in den derzeitigen und künftigen ET-2020-Rahmen und in die Programme Erasmus+, Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger investiert wird, um Jugendorganisationen entsprechenden Spielraum zu bieten, damit sie junge Menschen auch weiterhin erreichen und ihnen mit lebenslangem Lernen, auf die Lernenden ausgerichteter und nicht formaler Bildung sowie informellen Lernangeboten insbesondere durch Freiwilligen- und Jugendarbeit wertvolle Fähigkeiten und Lebenskompetenzen vermitteln können;

14.  betont, dass mit den verstärkten Investitionen in Erasmus+ eine größere Reichweite des Programms ermöglicht werden muss, damit Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, schutzbedürftigen jungen Menschen und jungen Menschen, die mit verschiedenen Formen von Diskriminierung und Hürden zu kämpfen haben – einschließlich Menschen mit Behinderungen, LGBTI-Personen und Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen, sowie Schüler, die an Schüleraustauschen teilnehmen – umfangreichere Mobilitätschancen geboten werden können;

15.  fordert, dass in das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ im Rahmen des nächsten MFR-Planungszeitraums zehnmal so viel investiert wird, um noch weitaus mehr junge Menschen und Lernende in ganz Europa zu erreichen und das Potenzial des Programms voll auszuschöpfen, und unterstützt in dieser Hinsicht die Forderung, die von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union, von verschiedenen europäischen Staats- und Regierungschefs und im Rahmen der von einem Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen ins Leben gerufenen Kampagne „Erasmusx10“ formuliert wurde; betont, dass die Mittel für das derzeitige Programms Erasmus+ nur 1,36 % des gesamten Unionshaushalts für 2014–2020 ausmachen, und dass bis zum Ende des Durchführungszeitraums im Jahr 2020 nur vier Millionen Europäer davon profitieren werden;

16.  betont, dass der MFR für die Zeit nach 2020 und die entsprechenden Regelungen für die Programme rechtzeitig angenommen werden müssen, damit die Umsetzung der Programme reibungslos verlaufen kann und der Übergangszeitraum zwischen dem aktuellen und dem kommenden Zeitraum möglichst kurz gehalten wird;

17.  ist angesichts des Umstands, dass nach wie vor viele europäische Bürger schlechte Lese- oder Schreibfähigkeiten haben und es ihnen z. B. an funktionaler Kompetenz und Medienkompetenz mangelt, und dass es circa 40 % der Arbeitnehmer in der EU an angemessenen digitalen Kompetenzen fehlt und 44 % der Bevölkerung nur über geringe digitale Kompetenzen verfügen oder in diesem Bereich nicht einmal grundlegende Kenntnisse aufweisen, der Ansicht, dass im Rahmen des nächsten MFR zusätzlich zu den bestehenden Bildungsprogrammen umfangreiche Mittel bereitgestellt werden müssen, um digitale Kompetenzen durch verbesserte Bildung, berufliche Weiterbildung und Möglichkeiten für lebenslanges Lernen zu fördern und die Digitalisierung von Bildung und kulturellen Ressourcen zu unterstützen, damit ihre Qualität und Zugänglichkeit verbessert wird; betont darüber hinaus, dass Initiativen für den Erwerb digitaler Kompetenzen sowohl grundlegende Lebenskompetenzen wie Medienkompetenz und Computerkenntnisse als auch spezifische berufliche Fertigkeiten wie Programmierkenntnisse umfassen müssen; weist nachdrücklich darauf hin, dass der neue MFR eine Gelegenheit bieten sollte, um eine ganzheitliche EU-Politik zu digitalen Kompetenzen zu entwerfen;

18.  betont, dass soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und Menschen aus benachteiligten sozialen Milieus in die Gesellschaft einzubinden sind, damit diese Menschen uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu Kultur und Bildung haben;

19.  begrüßt die Initiative der Kommission zur Schaffung des Europäischen Solidaritätskorps als ein Programm, mit dem die Solidarität zwischen jungen Europäern gefördert werden soll, und empfiehlt, dieses im Rahmen des nächsten MFR mit aufgestockten Mitteln und als Bestandteil des jugendpolitischen Rahmens der EU weiterzuführen;

20.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der EU und ihrer Mitgliedstaaten wichtig ist, und empfiehlt, einen koordinierten politischen Rahmen auszuarbeiten, der den spezifischen Bedürfnissen im Hinblick auf die Weiterentwicklung und Förderung des Sektors gerecht wird;

21.  betont, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um durch Bürokratieabbau, der durch Vereinfachung, Flexibilität und Synergien zwischen den Programmen erreicht werden könnte, die Zugänglichkeit und Umsetzung von Programmen zu verbessern und verspätete Zahlungen oder einen Rückstand bei unbezahlten Rechnungen zu verhindern;

22.  nimmt zur Kenntnis, dass es wichtig ist, sowohl das Natur- als auch das Kulturerbe zu erhalten und ihr Potenzial als wirtschaftliche Triebfedern voll auszuschöpfen;

23.  fordert, mehr Gewicht auf hochwertige Praktika und Ausbildungsstellen und eine stärkere Teilhabe junger Europäerinnen und Europäer an den politischen Entscheidungsprozessen zu legen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.12.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Andrea Bocskor, Silvia Costa, María Teresa Giménez Barbat, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Stefano Maullu, Luigi Morgano, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Norbert Erdős, Hermann Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Sylvie Goddyn

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

14

+

ALDE

María Teresa Giménez Barbat

PPE

Andrea Bocskor, Norbert Erdős, Stefano Maullu, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Hermann Winkler, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver

S&D

Silvia Costa, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Luigi Morgano, Julie Ward

1

-

ENF

Sylvie Goddyn

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

30.11.2017

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

für den Haushaltsausschuss

zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020

(2017/2052(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Monica Macovei

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die Struktur des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) den fünf wichtigsten Prioritäten der EU besser entsprechen sollte; fordert mehr Kohärenz zwischen der Finanzierung des Haushalts der EU und ihren Zielen, die gegebenenfalls erreicht werden kann, indem die gläserne Decke von 1 % des Beitrags aus dem BIP der Mitgliedstaaten durchbrochen bzw. die Ziele der EU angepasst oder heruntergeschraubt werden;

2.  fordert, dass mehr Mittel für die Bekämpfung des Phänomens der Radikalisierung bereitgestellt werden, das zu gewaltsamem Extremismus in der EU führt; ist der Auffassung, dass dies erreicht werden kann, indem Integration gefördert und Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpft werden;

3.  verweist mit Nachdruck auf die Bedeutung der verschiedenen Fonds der EU und betont, dass die Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Migration nicht nur durch spezifische Instrumente wie den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) oder den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) – mit denen für die Bewältigung der umfassenden Herausforderungen in diesen Bereichen ausreichende Mittel bereitgestellt werden können und die von Beginn an und für die gesamte Dauer des kommenden MFR mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden –, gedeckt, sondern auch von vornherein in allgemeiner gehaltene künftige Instrumente wie den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds oder den Fonds für die innere Sicherheit (im Einklang mit der europäischen Sicherheitsagenda) und die Instrumente für außenpolitisches Handeln integriert werden sollten; weist darauf hin, dass die Möglichkeit, andere, allgemeiner gehaltene Instrumente wie den ESF zur Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Integration von Migranten und Flüchtlingen in die Gesellschaft des jeweiligen Aufnahmelandes heranzuziehen, nicht ausgeschlossen werden sollte; ist der Ansicht, dass alle ESI-Fonds auch nach 2020 weitergeführt werden sollten, und betont, dass mit bestimmten Fonds, etwa dem ESF, insbesondere Programme zur Bekämpfung von Radikalisierung, Marginalisierung, Hassverbrechen und Fremdenfeindlichkeit unterstützt werden sollten;

4.  fordert, dass mehr finanzielle Unterstützung zur Stärkung der Aktivitäten der Zivilgesellschaft geleistet wird;

5.  betont, dass für die Finanzierung der Bereiche Sicherheit und Migration ausreichende Mittel und angemessene Mechanismen bereitgestellt werden sollten und für das notwendige Maß an Flexibilität gesorgt werden sollte, damit nicht jedes Jahr – wie dies beim derzeitigen MFR seit 2015 der Fall gewesen ist – systematisch auf den Flexibilitätsmechanismus des EU-Haushalts zurückgegriffen werden muss und damit sichergestellt wird, dass sich die Art der Bereitstellung wirksam nach den Bedürfnissen vor Ort richtet; ist der Ansicht, dass die Mittel auch eine aussagekräftige Halbzeitüberprüfung umfassen sollten, wodurch die Mittelzuweisung auf der Grundlage aktualisierter Statistiken an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden könnte und Leistungen bei der Umsetzung der EU-Prioritäten belohnt werden könnten;

6.  ist immer noch beunruhigt angesichts der Einrichtung bestimmter Ad-hoc-Instrumente außerhalb des EU-Haushalts, etwa Treuhandfonds, die weder zur Erhaltung der Einheit und Gesamtdeckung des Haushalts beitragen, noch seine Transparenz und Verständlichkeit verbessern; weist erneut darauf hin, dass mit den EU-Treuhandfonds ausschließlich Maßnahmen außerhalb der EU unterstützt werden sollten; bekräftigt, dass das Parlament seine Kontrollbefugnis nicht nur bei der Einrichtung derartiger EU‑Treuhandfonds, sondern auch während des gesamten Auszahlungszeitraums ausüben sollte;

7.  bedauert, dass die EU Drittländern wie Libyen oder der Türkei, in denen die Menschenrechtslage Anlass zur Sorge gibt, dennoch finanzielle Unterstützung gewährt, um Migration zu verhindern;

8.  weist erneut darauf hin, dass der Schwerpunkt bei den Finanzinstrumenten in erster Linie darauf liegen sollte, bestehende Strategien und Systeme zu verbessern, damit die Sicherheitsunion reibungslos funktionieren kann;

9.  verweist mit Nachdruck auf die große Bedeutung aller Agenturen aus dem Bereich Justiz und Inneres und der im Rahmen der Agenda für die Verwirklichung der Sicherheitsunion neu geschaffenen Einrichtungen der Union, und betont, dass sie bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität, Betrug, Geldwäsche und Terrorismus eine tragende Rolle spielen, unabhängig davon, ob sie Unterstützung in Asylfragen, bei der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit, beim Grenzmanagement, beim Datenschutz, bei IT-Großprojekten oder in Grundrechtsfragen leisten; fordert, dass ihnen für ihre Tätigkeiten und Aktivitäten ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden; bedauert, dass die Mittelausstattung vieler dieser Agenturen bislang nicht an die gestiegenen Erwartungen an ihre jeweilige Tätigkeit angepasst wurde;

a)  bedauert, dass für Strafverfolgungsbehörden wie Europol, Eurojust und Cepol im derzeitigen MFR keine ausreichenden Ressourcen bereitgestellt werden, und fordert dass bei der Ressourcenplanung den politischen Erwartungen und den operativen Erfordernissen der Agenturen, einschließlich des Bedarfs an technologischer und technischer Unterstützung und Schulungen, Rechnung getragen wird;

b)  fordert, dass mehr Mittel für die Schaffung zusätzlicher gemeinsamer Ermittlungsgruppen bereitgestellt werden, damit die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Rahmen grenzüberschreitender Ermittlungen verbessert werden;

c)  hebt die Bedeutung der Arbeit hervor, die die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) bei einer Reihe bestehender und neuer Systeme in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht leistet; fordert, dass ausreichend finanzielle Ressourcen und Personal für die Fortführung dieser Tätigkeit bereitgestellt werden, und dass das Einreise-/Ausreisesystem, das europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS-TCN) und künftige Initiativen reibungslos umgesetzt und verwaltet werden, um die Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystem für Sicherheit und Grenzmanagement und Migrationssteuerung zu ermöglichen;

d)  weist darauf hin, dass sich die Europäische Union im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie Europa 2020 verpflichtet hat, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, und dass Phänomene wie Radikalisierung, die wachsende Ausgrenzung einiger Gruppen, Hassreden und Hassverbrechen eingehender ergründet und angegangen werden müssen; verweist im Zusammenhang mit diesen Angelegenheiten mit Nachdruck auf die Bedeutung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA); fordert, dass der Agentur zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird; bedauert, dass die Agentur in ihrer Rolle als Förderer der Grundrechte nach wie vor durch ihr Mandat eingeschränkt ist; betont, dass die Agentur die Möglichkeit haben sollte, auf eigene Initiative Stellungnahmen zu Legislativvorschlägen abzugeben, und dass sich ihr Aufgabenbereich auf alle im Rahmen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützten Bereiche des Rechts wie zum Beispiel Fragen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit erstrecken sollte;

e)  fordert, dass ausreichende Ressourcen für die Konsolidierung des neuen Mandats der europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) bereitgestellt werden, und betont, dass für die neuen Aufgaben, Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur eine anhaltende Finanzierung im Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 erforderlich ist;

f)  fordert, dass dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird, um ein verstärktes Mandat zu fördern, mit dem das Büro in eine vollwertige Agentur umgewandelt werden kann, die in der Lage ist, den Mitgliedstaaten die erforderliche operative und technische Unterstützung zu leisten;

g)  hebt die Bedeutung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) hervor, wenn es darum geht, eine umfassende Bewertung des illegalen Drogenkonsums vorzulegen, und betont, dass sie bei den entsprechenden Präventiv- bzw. Strafverfolgungsmaßnahmen eine tragende Rolle spielt und daher mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden muss;

h)  fordert, dass angemessene Ressourcen bereitgestellt werden, damit die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit ordnungsgemäß ausführen und reibungslos funktionieren kann;

10.  fordert die Kommission auf, Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union anzuwenden, wenn die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch einen Mitgliedstaat besteht, und fordert den Rat auf, seine Verpflichtungen in diesem Zusammenhang wahrzunehmen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

7

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Gerard Batten, Heinz K. Becker, Monika Beňová, Malin Björk, Caterina Chinnici, Rachida Dati, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Jussi Halla-aho, Monika Hohlmeier, Filiz Hyusmenova, Sophia in ‘t Veld, Dietmar Köster, Barbara Kudrycka, Monica Macovei, Roberta Metsola, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Ivari Padar, Soraya Post, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Csaba Sógor, Sergei Stanishev, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Udo Voigt, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gérard Deprez, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jean Lambert, Jeroen Lenaers, Nuno Melo, Morten Helveg Petersen, Salvatore Domenico Pogliese, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

André Elissen, Karoline Graswander-Hainz, Georg Mayer, Julia Pitera

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

40

+

ALDE

Gérard Deprez, Nathalie Griesbeck, Filiz Hyusmenova, Morten Helveg Petersen, Sophia in ‘t Veld

ECR

Jussi Halla-aho, Monica Macovei, Branislav Škripek, Helga Stevens

PPE

Asim Ademov, Heinz K. Becker, Rachida Dati, Monika Hohlmeier, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Barbara Kudrycka, Jeroen Lenaers, Nuno Melo, Roberta Metsola, Julia Pitera, Salvatore Domenico Pogliese, Csaba Sógor, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Traian Ungureanu, Axel Voss, Tomáš Zdechovský

S&D

Monika Beňová, Caterina Chinnici, Ana Gomes, Karoline Graswander-Hainz, Sylvie Guillaume, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Dietmar Köster, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Ivari Padar, Soraya Post, Birgit Sippel, Sergei Stanishev

VERTS/ALE

Jean Lambert, Bodil Valero

7

-

EFDD

Gerard Batten, Kristina Winberg

ENF

André Elissen, Georg Mayer

GUE/NGL

Malin Björk, Marie-Christine Vergiat

NI

Udo Voigt

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (11.10.2017)

für den Haushaltsausschuss

zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Gerolf Annemans

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die Ausgaben der EU mit einer angemessenen Flexibilität ausgestattet und einer ordnungsgemäßen demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht unterworfen sein sollten, weshalb das Parlament uneingeschränkt in die Beschlussfassung über die Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) eingebunden werden muss; fordert deshalb, dass bei der Aushandlung des nächsten MFR ein intensiverer Dialog zwischen dem Rat und dem Parlament geführt wird, und warnt vor dem üblichen Top-Down-Ansatz des Europäischen Rates, der die Gesamtobergrenzen für jede Rubrik festsetzt, ohne zunächst den tatsächlichen Bedarf der Programme zu bewerten;

2.  stellt fest, dass der aktuelle MFR die finanzielle Autonomie der Union ernsthaft beeinträchtigt, da ein Großteil der Einnahmen aus nationalen Beiträgen der Mitgliedstaaten stammt und die Ausgaben häufig bereits in Form von Mittelrückflüssen für dieselben Mitgliedstaaten bestimmt sind;

3.  betont, dass der Haushalt der EU ein Instrument ist, das zur Verwirklichung der in Artikel 3 EUV verankerten gemeinsamen Ziele der Union beiträgt, und vertritt die Auffassung, dass er seinen Zweck in der Vergangenheit stets erfüllt hat;

4.  weist darauf hin, dass der MFR nach 2020 die Union in die Lage versetzen muss, sowohl bestehende als auch neu aufkommende Herausforderungen, die ein gemeinsames EU-weites Vorgehen erforderlich machen, zu bewältigen;

5.  weist darauf hin, dass – wenn die Bestimmungen von Artikel 312 Absatz 2 AEUV in Anspruch genommen werden – bei der Annahme der anstehenden MFR-Verordnung keine Einstimmigkeit erforderlich ist, sondern mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt werden kann, wodurch die MFR-Verhandlungen besser mit dem Verfahren für die Annahme des jährlichen Haushaltsentwurfs der Union in Einklang gebracht werden;

6.  fordert, dass die MFR künftig an den Zeitraum der Wahlperiode des Parlaments und des Mandats der Kommission angepasst werden und dass ihre Geltungsdauer folglich für manche Programme von sieben auf fünf Jahre reduziert wird, andere Programme – insbesondere die Programme, die eine längerfristige Programmplanung erfordern, und/oder Maßnahmen mit komplexen Verfahren für die Einführung der Umsetzungsregelungen wie zum Beispiel in der Kohäsionspolitik oder der Entwicklung des ländlichen Raums – hingegen für einen Zeitraum von 5 + 5 Jahren mit einer zwingend vorgeschriebenen Halbzeitbewertung vereinbart werden;

7.  weist darauf hin, dass die Praxis des Europäischen Rates, der immer wieder versucht, seine Rolle im Legislativverfahren auszudehnen, indem er im Rahmen der MFR-Verhandlungen Beschlüsse über legislative Bestimmungen fasst, nicht mit den Verträgen vereinbar ist, die eine solche Rolle für den Europäischen Rat ausdrücklich ausschließen;

8.  weist auf die große Bedeutung des MFR hin, da es sich hier um einen in erster Linie auf Investitionen ausgerichteten mehrjährigen Haushaltsplan handelt;

9.  unterstreicht, dass sich der Brexit in hohem Maße auf den nächsten MFR – insbesondere mit Blick auf die Einnahmenseite – auswirken wird; fordert deshalb, dass die Einführung wirklicher Eigenmittel gebührend in Erwägung gezogen wird; unterstützt die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ hinsichtlich der Diversifizierung der Einnahmen für den EU-Haushalt – darunter auch mit neuen Eigenmitteln –, sodass der Anteil der BNE-Beiträge am EU-Haushalt verringert wird, damit das Konzept des „angemessenen Mittelrückflusses“ für die Mitgliedstaaten abgeschafft wird;

10.  ist der Ansicht, dass die Europäische Union nicht erst dann mit der Vorbereitung der Verhandlungen über den MFR nach 2020 beginnen kann, wenn die Ergebnisse der Brexit-Verhandlungen feststehen, und dass die Kommission so bald wie möglich – idealerweise im ersten Quartal 2018 – einen Vorschlag mit Blick auf den MFR unterbreiten sollte;

11.  weist darauf hin, dass die neuen Prioritäten und Initiativen der EU mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden sollten, ohne die laufenden Programme und Strategien zu gefährden; fordert in diesem Zusammenhang eine tiefgreifende Reform des Finanzierungssystems der EU – ein wirkliches Eigenmittelsystem –, damit der EU-Haushalt robuster, tragfähiger und berechenbarer ist und die Transparenz für die Bürger verbessert wird; ist der Ansicht, dass die Einheit des Haushaltsplans und eine vermehrte Flexibilität des Haushalts angegangen werden müssen;

12.  ist der Ansicht, dass die Bürger Europas in zunehmendem Maße von der Union erwarten, dass sie große grenzübergreifende Herausforderungen angeht, die nicht wirksam von den Mitgliedstaaten bewältigt werden können; weist die Mitgliedstaaten warnend darauf hin, dass die Union diesen Herausforderungen nicht angemessen begegnen kann, wenn sie ihre Haushaltsmittel nicht entsprechend aufstocken;

13.  fordert mehr Komplementarität zwischen den einzelstaatlichen Budgets und dem EU-Haushaltsplan;

14.  ist der Ansicht, dass die Einführung einer möglichst mit neuen Eigenmitteln ausgestatteten neuen Rubrik für die Umsetzung der Europäischen Verteidigungsunion im Einklang mit den EU-Verträgen stünde;

15.  unterstreicht, dass der nächste MFR den Zusagen, die die Europäische Union im Rahmen der COP21 abgegeben hat, vollumfänglich Rechnung tragen sollte.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.10.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

13

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Mercedes Bresso, Richard Corbett, Pascal Durand, Danuta Maria Hübner, Diane James, Alain Lamassoure, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Markus Pieper, Paulo Rangel, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Claudia Țapardel, Kazimierz Michał Ujazdowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ashley Fox, Enrique Guerrero Salom, Jérôme Lavrilleux, Jasenko Selimovic

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Tadeusz Zwiefka

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

13

+

ALDE

Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jasenko Selimovic

PPE

Danuta Maria Hübner, Alain Lamassoure, , Paulo Rangel, György Schöpflin, Tadeusz Zwiefka

S&D

Mercedes Bresso, Richard Corbett, Enrique Guerrero Salom, Pedro Silva Pereira, Claudia Țapardel

VERTS/ALE

Pascal Durand

5

-

ECR

Ashley Fox, Kazimierz Michał Ujazdowski

ENF

Gerolf Annemans

NI

Diane James

PPE

Jérôme Lavrilleux

1

0

PPE

Markus Pieper

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (6.12.2017)

für den Haushaltsausschuss

zum nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020
(2017/2052(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Iratxe García Pérez

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass nach Artikel 8 AEUV die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ein Grundprinzip der Europäischen Union und Gender Mainstreaming folglich eine sich direkt aus den Verträgen herleitende rechtliche Verpflichtung ist; in der Erwägung, dass darüber hinaus dem MFR eine interinstitutionelle gemeinsame Erklärung zum Gender Mainstreaming beigefügt ist;

B.  in der Erwägung, dass die beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom November 2013 die Vereinbarung enthielt, dass in die jährlichen Haushaltsverfahren für den MFR 2014–2020, soweit angemessen, Gleichstellungsaspekte einbezogen werden, wobei zu berücksichtigen ist, wie der gesamte Finanzrahmen der Union zu einer stärkeren Gleichstellung der Geschlechter und zur Sicherstellung des Gender Mainstreaming beiträgt;

C.  in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 zur Halbzeitüberprüfung des MFR kein Hinweis auf die Umsetzung des Gender Mainstreaming enthalten ist;

D.  in der Erwägung, dass nach der Einbeziehung des Programms Daphne in das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ eine angemessene und faire Zuteilung der finanziellen Unterstützung sicherzustellen gewesen wäre, unter Berücksichtigung des bereits im Rahmen der vorangegangenen Programme 2007–2013 zugewiesenen Finanzierungsumfangs;

E.  in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt gefordert hat, dass für das spezifische Ziel von Daphne im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ ausreichende Finanzmittel bereitgestellt und ein möglichst hohes Profil gewahrt werden; in der Erwägung, dass die für Daphne verfügbaren Mittel im Zeitraum 2014–2020 allerdings gegenüber dem Zeitraum 2007–2013 gesenkt wurden;

F.  in der Erwägung, dass der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen eine wesentliche Voraussetzung ist, um wirtschaftliche Unabhängigkeit und Stärkung von Frauen zu garantieren; in der Erwägung, dass der öffentliche Dienst ein wichtiger Beschäftigungssektor für Frauen bleibt;

1.  weist erneut darauf hin, dass die Gleichstellung der Geschlechter im EU-Vertrag verankert ist; betont, dass Gender Mainstreaming in alle Strategien, Programme und Initiativen der EU aufgenommen werden muss, um die Gleichstellung in der Praxis zu gewährleisten; hebt hervor, dass die geschlechterspezifische Budgetierung als integraler Bestandteil in alle Phasen des Haushaltsverfahrens und in alle Haushaltslinien aufgenommen werden muss, nicht nur in Programme, in denen geschlechtsspezifische Folgen am offensichtlichsten sind, damit die Haushaltsausgaben ein wirksames Instrument zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern werden;

2.  hält eine verstärkte und effizientere Einbindung der Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und der Instrumente für das Gender Mainstreaming im nächsten Programmplanungszeitraum für außerordentlich wichtig;

3.  stellt fest, dass die geschlechterspezifische Budgetierung zu einer übergreifenden Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter gehört; betont deshalb, dass das Engagement der EU-Organe in diesem Bereich von allergrößter Bedeutung ist; bedauert in diesem Zusammenhang, dass für den Zeitraum 2016–2020 keine EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet wurde, und fordert ebenso wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Juni 2016 zur Gleichstellung der Geschlechter die Kommission auf, den Status ihres strategischen Engagements für die Gleichstellung der Geschlechter im Zeitraum 2016–2019 dadurch aufzuwerten, dass sie eine einschlägige Mitteilung annimmt;

4.  bedauert, dass trotz der dem MFR beigefügten gemeinsamen Erklärung zum Gender Mainstreaming kein maßgeblicher Fortschritt in diesem Bereich zu verzeichnen ist und aus dem MFR 2014–2020 keine klare Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter mit spezifischen Zielen, konkreten Zielsetzungen und Mittelzuweisungen hervorgegangen ist; fordert seitens des Parlaments, des Rates und der Kommission eine erneute Verpflichtung auf die Gleichstellung der Geschlechter im nächsten MFR in Form einer diesem beigefügten gemeinsamen Erklärung, einschließlich einer Verpflichtung zur Umsetzung der geschlechterspezifischen Budgetierung; fordert eine wirksame Überwachung der Umsetzung dieser Erklärung in den jährlichen Haushaltsverfahren durch die Aufnahme einer Bestimmung in eine Überprüfungsklausel in der neuen MFR-Verordnung;

5.  fordert, dass die Gleichstellung der Geschlechter in Rubrik 3 „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ ausdrücklich erwähnt wird;

6.  hebt hervor, dass zu den Hauptzielen der EU für den Gesamthaushaltsplan strategische Investitionen und nachhaltiges Wachstum zählen, um den wirtschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen und so insbesondere die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern, weshalb es von entscheidender Bedeutung ist, dass eine Konzentration darauf erfolgt, das Potenzial von Frauen in allen Wirtschaftszweigen zu stärken, darunter in der digitalen Wirtschaft, in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT); betont, dass es nur durch eine besondere Konzentration auf geschlechtsspezifische Belange in diesen Bereichen möglich werden wird, die geschlechtsspezifische Diskrepanz und das EU-weite Kompetenzdefizit in den IKT- und MINT-Bereichen anzugehen;

7.  betont, dass im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung einer hochwertigen Bildung, der Beschäftigungsfähigkeit, der unternehmerischen Initiative und der Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen und junge Menschen, insbesondere für diejenigen aus den am meisten benachteiligten Gruppen, sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten, darunter auch, aber nicht nur Möglichkeiten in MINT-Sektoren, ausreichend finanziert werden müssen, sodass die Haushaltsmittel wirksam verwendet werden, um die einschlägigen Zielvorgaben zu erreichen;

8.  fordert erneut, für das Programm Daphne eine gesonderte Haushaltslinie auszuweisen, um die Transparenz der Verwendung der einschlägigen Mittel zu erhöhen und ausreichende Mittel sicherzustellen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Mittel für die spezifischen Ziele von Daphne im Zeitraum 2014–2020 im Einklang mit den Mittelzuweisungen im vorangegangenen Programmplanungszeitraum erhöht werden müssen;

9.  bedauert, dass dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) keine Gleichstellungsperspektive innewohnt; betont, dass eine Gleichstellungsperspektive in den EFSI einbezogen werden sollte, da sich die EU nie vollständig und zufriedenstellend von den jüngsten wirtschaftlichen Krisen erholen wird, sofern nicht angemessen gegen deren Auswirkungen auf Frauen, die in den meisten Fällen am stärksten betroffen waren, vorgegangen wird;

10.  weist darauf hin, dass eine sehr erhebliche Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber, die in der EU ankommen, Frauen und Kinder sind; hebt hervor, dass Gender Mainstreaming auch zu den Grundsätzen des jüngsten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gehört; bekräftigt seine Forderungen, die geschlechtsspezifische Dimension auch in der Migrations- und Asylpolitik zu berücksichtigen; fordert die effiziente Verwendung der Mittel des AMIF für die Integration von Flüchtlingen, ihren Familien und Asylbewerbern;

11.  verurteilt die Wiedereinführung und Ausweitung der Global Gag Rule und deren Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung und Rechte von Frauen und Mädchen weltweit aufs Schärfste; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, die von den USA hinterlassene Finanzierungslücke im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte zu schließen und dafür Fördermittel der Mitgliedstaaten wie auch der EU für Entwicklungshilfe zu nutzen;

12.  betont, wie wichtig Investitionen in hochwertige öffentliche Dienste und eine Zweckbindung fester Beträge für Investitionen im nächsten MFR sind, um die ausreichende Bereitstellung hochwertiger öffentlicher Dienste und erschwinglicher öffentlicher sozialer Einrichtungen wie Tagesbetreuungsstätten für die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen pflegebedürftigen Personen zu gewährleisten;

13.  hebt hervor, dass, um das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) in die Lage zu versetzen, seine Ziele ordnungsgemäß zu erreichen, dessen Mittel und Mitarbeiter aufgestockt werden müssen, um seine Kapazität zu stärken, der Kommission angemessene Unterstützung zu leisten, indem relevante Informationen und technische Hilfe in vorrangigen Bereichen wie Gleichstellung von Frauen und Männern und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt geliefert werden; weist darauf hin, dass das EIGE eine spezifische gesonderte Einrichtung im institutionellen Rahmen der Union bleiben sollte.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.12.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Maria Arena, Vilija Blinkevičiūtė, Anna Hedh, Mary Honeyball, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Florent Marcellesi, Angelika Mlinar, Maria Noichl, Marijana Petir, Ángela Vallina, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Stefan Eck, Sirpa Pietikäinen, Evelyn Regner, Marc Tarabella, Mylène Troszczynski, Julie Ward

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Max Andersson, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Lambert van Nistelrooij

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

16

+

ALDE

Angelika Mlinar

EFDD

Daniela Aiuto

GUE/NGL

Stefan Eck, Ángela Vallina

PPE

Sirpa Pietikäinen

S&D

Maria Arena, Vilija Blinkevičiūtė, Anna Hedh, Mary Honeyball, Maria Noichl, Evelyn Regner, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Marc Tarabella, Julie Ward

VERTS/ALE

Max Andersson, Florent Marcellesi

1

-

ENF

Mylène Troszczynski

4

0

PPE

Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Marijana Petir, Lambert van Nistelrooij, Anna Záborská

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.2.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, André Elissen, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Esteban González Pons, John Howarth, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Xabier Benito Ziluaga, Jean-Paul Denanot, Janusz Lewandowski, Ivana Maletić, Stanisław Ożóg, Pavel Poc, Nils Torvalds, Helga Trüpel, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Anders Primdahl Vistisen

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

29

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Gérard Deprez, Urmas Paet, Nils Torvalds

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Esteban González Pons, Janusz Lewandowski, Ivana Maletić, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Inese Vaidere, Tomáš Zdechovský

S&D

Jean-Paul Denanot, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, John Howarth, Vladimír Maňka, Pavel Poc, Manuel dos Santos, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Tiemo Wölken

VERTS/ALE

Jordi Solé, Indrek Tarand, Helga Trüpel

4

-

ECR

Anders Primdahl Vistisen

ENF

André Elissen, Marco Zanni

NI

Eleftherios Synadinos

3

0

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Stanisław Ożóg

GUE/NGL

Xabier Benito Ziluaga

 

Berichtigungen des Stimmverhaltens

+

 

-

 

0

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

Letzte Aktualisierung: 9. März 2018
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