BERICHT über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2019, Einzelplan III – Kommission
9.3.2018 - (2017/2286(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Daniele Viotti
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2019, Einzelplan III – Kommission
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3],
– gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[4],
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018[5] und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Februar 2018 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2019 (06315/2018),
– gestützt auf Artikel 86a seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0062/2018),
A. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über den Haushaltsplan der EU für 2019, den letzten in der laufenden Wahlperiode, gleichzeitig mit den Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Reform des Eigenmittelsystems der EU geführt werden; in der Erwägung, dass 2019 das sechste Jahr ist, in dem der MFR 2014–2020 gilt;
B. in der Erwägung, dass sich die beiden Teile der Haushaltsbehörde bemühen sollten, im Vermittlungsausschuss eine ehrgeizige und umfassende Einigung über den Haushaltsplan für 2019 zu erzielen, damit die gleichzeitig laufenden Verhandlungen begünstigt werden und noch vor Ende dieser Wahlperiode eine Einigung über den MFR nach 2020 und die Eigenmittel erzielt werden kann;
C. in der Erwägung, dass sich entsprechend der im Dezember 2017 erzielten Einigung über die Einleitung der zweiten Phase der Verhandlungen das Brexit-Verfahren nicht unmittelbar auf den Haushaltsplan für 2019 auswirken sollte, da das Vereinigte Königreich im Einklang mit dem gemeinsamen Bericht der EU und des Vereinigten Königreichs[6] so zur Ausführung der Jahreshaushaltspläne der Union für 2019 und 2020 beitragen und sich an diesen beteiligen wird, als wäre es nicht aus der Union ausgetreten;
D. in der Erwägung, dass an Boden gewinnende populistische und extremistische Bewegungen in allen Mitgliedstaaten irreführende Informationen über die EU und ihren Haushalt bereitgestellt und verbreitet haben und dies ein Beleg dafür ist, dass es besserer und transparenterer Informationen bedarf;
E. in der Erwägung, dass, nachdem der Umgang mit der Finanz-, Sozial- und Wirtschaftskrise von den Bürgern jahrelang als negativ wahrgenommen wurde, durch die gegenwärtigen verbesserten Konjunkturaussichten, die das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen sind, Europa auf den Pfad der wirtschaftlichen Erholung zu führen, bei der Haushaltsplanung großzügiger vorgegangen werden kann;
F. in der Erwägung, dass sich der Rat in den letzten Jahren wiederholt in Widersprüche verwickelt hat, indem er neue politische Prioritäten für die EU festgelegt hat, jedoch keine Bereitschaft erkennen ließ, neue Mittel zur Finanzierung dieser Prioritäten bereitzustellen; in der Erwägung, dass für die Finanzierung der neuen politischen Prioritäten und der Herausforderungen, denen sich die EU in Zukunft stellen muss, neue Mittel bereitgestellt und nicht die bestehenden erfolgreichen Programme gekürzt werden sollten;
G. in der Erwägung, dass die Umsetzung der mehrjährigen Programme gegen Ende des derzeitigen Finanzplanungszeitraums Fahrt aufgenommen haben wird und daher ein wachsender Bedarf an angemessenen Finanzmitteln besteht;
Antworten auf die Herausforderungen der EU und die Erwartungen der Bürger
1. nimmt die Erholung von den Folgen der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise zur Kenntnis, die aufgrund der Bemühungen der EU und der Mitgliedstaaten um die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen zügig voranschreitet; weist darauf hin, dass diese Bemühungen weiter konsolidiert werden müssen, damit sie sich positiv im Alltag der EU-Bürger niederschlagen, von denen viele über Jahre hinweg stark unter der Krise gelitten haben; fordert, dass das Augenmerk besonders auf junge und von Armut und Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen gerichtet wird, damit diese die positiven Auswirkungen wirklich zu spüren bekommen und auf diese Weise verhindert wird, dass die sozialen und regionalen Ungleichheiten weiter zunehmen; betont in diesem Zusammenhang, dass dennoch besonders darauf Bedacht genommen werden sollte, inwiefern die einzelnen Regionen Nutzen aus dem zunehmenden Wachstum ziehen können;
2. hebt hervor, dass Daten von Eurostat belegen, dass die Bürger der Europäischen Union der Zukunft der Union mit Optimismus entgegensehen, was wiederum populistische Darstellungen widerlegt; betont, dass die EU ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten nachkommen und mehr unternehmen sollte, nicht nur, um ihren Bürger sowohl gegenwärtig als auch künftig ein besseres Leben zu ermöglichen, sondern auch, um sie vor unlauteren Handels- und Wirtschaftspraktiken auf dem Weltmarkt zu schützen und ihnen dabei behilflich zu sein, Nutzen aus diesem zu ziehen; betont ferner, dass die Herausforderungen des Klimawandels und der internationalen Sicherheitsbedrohungen in Angriff genommen werden müssen; vertritt die Auffassung, dass die EU, um diese Erwartungen und Verpflichtungen zu erfüllen, im Rahmen ihrer Befugnisse Besseres leisten muss, um die Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Arbeitsplätzen zu fördern, die Kluft zwischen dem Lebensstandard der EU-Bürger in all ihren Regionen zu verkleinern und zugleich die Strategie Europa 2020, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen von Paris uneingeschränkt zu achten; betont, dass die europäische Wirtschaft und die Bürger der EU auf die Chancen der Digitalisierung vorbereitet werden müssen; hält auch die Bekämpfung der zugrundeliegenden Ursachen der Migration und die Unterbindung unterschiedlicher Formen der Diskriminierung wie der Diskriminierung von Frauen oder lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen für wichtige Herausforderungen für 2019;
Nachhaltige Gestaltung der Zukunft und eine stärkere Solidarität innerhalb und außerhalb der EU
Die wichtigsten Prioritäten im Haushaltsplan der EU für 2019
3. ist der Überzeugung, dass mit dem Haushaltsplan der EU für 2019 alle einschlägigen Instrumente zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gestärkt werden sollten, insbesondere in den wirtschaftlich benachteiligten Regionen der EU, wobei das Augenmerk besonders auf dem Ausbau der unternehmerischen und der beruflichen Fähigkeiten und einer besseren Mobilität, der Anerkennung von Qualifikationen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung des Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie auf Investitionen in die Infrastruktur, Innovation, Forschung und KMU ruhen sollte; betont, dass eine der größten Herausforderungen auf europäischer Ebene, die noch dazu weitreichende Folgen für die Gesellschaft hat, die Jugendarbeitslosigkeit ist;
4. vertritt die Auffassung, dass den Themen Wachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Bekämpfung des Klimawandels und Übergang zu erneuerbaren Energieträgern, Migration und Sicherheit im Haushaltsplan der EU für 2019 Vorrang eingeräumt werden sollte;
5. befürwortet, dass mehr Möglichkeiten für junge Menschen geschaffen werden, sich an solidarischen Tätigkeiten zu beteiligen; fordert, dass das Europäische Solidaritätskorps, das 2018 angenommen werden dürfte, anschließend umgehend eingeführt und konsequent umgesetzt wird;
6. begrüßt, dass im Vermittlungsverfahren betreffend den Haushaltsplan der EU für 2018 auf Druck des Parlaments eine Aufstockung der ursprünglich vorgeschlagenen besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um neue Mittel in Höhe von 116,7 Mio. EUR beschlossen wurde, sodass sich der Gesamtbetrag für 2018 nun auf 350 Mio. EUR beläuft, weist jedoch darauf hin, dass vernachlässigt wurde, die Mittel auszuschöpfen, und dass dies verbessert werden muss; weist den Schluss zurück, zu dem die Kommission in ihrer technischen Aktualisierung der Finanzplanung für den Zeitraum 2019–2020 nach der Annahme des Haushaltsplans für 2018, der Finanzplanung für das Jahr 2018, gelangt, wonach diese Aufstockung einer vorgezogenen Bereitstellung von Mitteln in den kommenden Jahren gleichkommt, und erwartet, dass die Kommission die Zusagen einhält, die sie dem Parlament am Ende des Vermittlungsverfahren 2017 gegeben hat; geht davon aus, dass der Entwurf des Haushaltsplans für 2019 mehr Ehrgeiz bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit erkennen lässt, wobei das richtige Gleichgewicht zwischen der tatsächlichen Entwicklung der Absorptionskapazität in diesem Bereich und dem politischen Willen gefunden werden muss, Unterstützung für dieses Anliegen zu bekunden; verweist erneut auf die Zusage der Kommission, im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans eine weitere Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorzuschlagen, sofern die Aufnahmekapazität der Initiative im Jahr 2018 eine solche Aufstockung zulässt; beharrt darauf, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die Beschäftigungsangebote und die Angebote der allgemeinen bzw. der beruflichen Bildung mit dem Profil der Teilnehmer und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in Einklang bringen, um die Teilnehmer in ein stabiles Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln;
7. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf das Verfahren für 2019 die nach dem Anteil der Mitgliedstaaten aufgeschlüsselten Finanzdaten zur Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitzustellen und auf diese Weise die bereits öffentlich zugänglichen Daten in Form der Gesamtkosten zu ergänzen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Synergieeffekte zwischen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, dem Europäischen Sozialfonds und den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten zu verbessern, damit die Beschäftigungsinitiative nicht an die Stelle einzelstaatlicher Förderungen für die jungen Menschen tritt, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren;
8. betont, dass es sich angesichts der Feierlichkeiten zu seinem dreißigjährigen Bestehen bei dem Programm Erasmus+, neben den Kulturprogrammen der EU, nach wie vor um das führende Programm zur Förderung der Jugendmobilität und zur Vermittlung der wichtigsten europäischen Werte, insbesondere an junge Menschen, handelt, wie an dem Umfang der eingegangenen Anträge zu erkennen ist, der über die zur Verfügung stehenden Mittel hinausgeht; vertritt die Auffassung, dass die Mittel für Erasmus+ für 2019 weiter aufgestockt und mindestens verdoppelt werden müssen, damit sie, insbesondere was das lebenslange Lernen anbelangt, den förderfähigen Anträgen auf Teilnahme an diesem Programm entsprechen;
9. ist überzeugt, dass Forschung, Wettbewerbsfähigkeit und KMU ausschlaggebend dafür sind, dass die Wirtschaft wächst und Arbeitsplätze geschaffen werden; hebt daher hervor, dass es wichtig ist, für Unternehmen, insbesondere für KMU, in der EU ein günstiges Umfeld für Innovation, Forschung und Investitionen zu schaffen, damit eine wirklich im Weltmaßstab wettbewerbsfähige EU-Wirtschaft entsteht; betont, dass es wichtig ist, die Haushaltsmittel in der Rubrik 1a aufzustocken und die Förderungen für erfolgreiche Programme wie Horizont 2020 und Programme zur Unterstützung von KMU, darunter das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), auszuweiten, da bei diesen die Zahl der Antragsteller weit über der der Begünstigten liegt; betont, dass es wichtig ist, bei der Gestaltung von Programmen für KMU den besonderen Anforderungen und begrenzten Verwaltungsressourcen dieser Unternehmen Rechnung zu tragen; vertritt die Auffassung, dass dies angesichts einer sich rasant wandelnden und stark wettbewerbsorientierten Welt und der tiefgreifenden Veränderungen, die die Digitalisierung in allen Wirtschaftszweigen bewirkt, notwendig ist; nimmt zur Kenntnis, dass auch die europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) zu all diesen Prioritäten beitragen;
10. betont, dass Investitionen in Forschung und Innovation eine Voraussetzung dafür sind, dass die EU wirklich wettbewerbsfähig wird; bedauert, dass aufgrund einer erschreckend niedrigen Erfolgsquote bei den Anträgen eine geringere Anzahl hochwertiger Projekte aus dem Bereich Forschung und Innovation mit EU-Mitteln gefördert wird; weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass dem Programm Horizont 2020 wirklich Mittel in angemessener Höhe zugewiesen werden müssen;
11. betont, dass der technologische Wandel Potenzial für Wirtschaftswachstum birgt, und fordert, dass mit EU-Mitteln in angemessener Weise dazu beigetragen wird, die Digitalisierung der europäischen Industrie und die Förderung digitaler Kompetenzen und digitalen Unternehmertums voranzutreiben;
12. stellt fest, dass die KMU das Rückgrat der Wirtschaft der EU bleiben und ihnen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in der gesamten EU auch künftig entscheidende Bedeutung zukommt; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Mittel für das Programm COSME in Anbetracht seines Erfolgs für 2019 aufgestockt werden;
13. begrüßt die Verlängerung und den Ausbau des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), dessen Garantiefonds ausschlaggebend dafür ist, die Investitionslücke in der EU zu verkleinern; weist erneut darauf hin, dass der Garantiefonds des EFSI zum Teil auf Kosten des Programms Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“ finanziert wurde, obwohl es sich bei diesen um langfristige zukunftsgerichtete Programme handelt; hebt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt hervor, dass neue Maßnahmen nicht aus Mittelumschichtungen, sondern aus neuen Mitteln finanziert werden müssen und dass der Schaden an den bestehenden Programmen im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens behoben werden muss; weist erneut darauf hin, dass die Einschnitte bei diesen Programmen soweit wie möglich rückgängig gemacht werden sollten;
14. betont, dass mit dem verlängerten EFSI 2019 erhebliche Fortschritte dabei erzielt werden sollten, die geografische Abdeckung zu verbessern, damit alle Regionen in gleichem Maße Nutzen aus der Hebelwirkung ziehen können, die von der EU-Haushaltsgarantie ausgeht; fordert die Mitgliedstaaten auf, Strukturreformen umzusetzen, mit denen die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessert und die vor Ort vorhandenen Kapazitäten für eine erfolgreiche Umsetzung der aus dem EFSI gezahlten Unterstützung in allen Regionen ausgebaut werden;
15. würdigt den Einsatz, mit dem sich die Mitgliedstaaten seit Kurzem einer neuen Verteidigungsstrategie der EU zur Stärkung der Hard Power und der Soft Power widmen, und ist der Ansicht, dass diese im Lichte der zunehmenden Instabilität in der Welt, die durch neue Arten von Bedrohungen noch verstärkt wird, den Sicherheitsbedenken der Bürger entgegenkommt; befürwortet die vor Kurzem von der Kommission ergriffene Initiative zur Einleitung eines Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) als ersten Schritt hin zu einem europäischen Verteidigungsfonds; fordert, dass das EDIDP ausschließlich aus nicht ausgeschöpften Spielräumen und/oder besonderen Instrumenten und damit nicht aus Mittelumschichtungen aus bestehenden Programmen finanziert wird;
16. hebt hervor, dass es nach wie vor eine der wichtigsten Prioritäten der Union sein sollte, die innere Sicherheit anzugehen, und fordert, dass diesem sich entwickelnden Politikbereich verstärkt Mittel zugewiesen werden; ist überzeugt, dass die EU mehr Mittel dafür bereitstellen muss, ihre Grenzen zu stärken und zu verwalten, die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und den Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern und Terrorismus, Radikalisierung und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen, und zwar durch die Umsetzung eines angemessenen und modernen digitalen Informationssystems; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) hervor und unterstreicht, dass den Agenturen im Bereich Grenzen, Sicherheit und Justiz ausreichende Mittel zugewiesen werden müssen; weist erneut darauf hin, dass die diesem Instrument zugewiesenen Mittel für 2018 erheblich gekürzt wurden;
17. fordert, dass mehr Mittel für die Bekämpfung des Phänomens der Radikalisierung bereitgestellt werden, das der Nährboden für gewaltsamen Extremismus in der EU ist; vertritt die Auffassung, dass sich dieses Ziel erreichen lässt, indem Integration gefördert wird und Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Fundamentalismus, Hassreden und Hassschriften bekämpft werden;
18. würdigt die Bedeutung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF); fordert, dass diesem Fonds 2019 ausreichende Mittel zugewiesen werden, damit die menschenwürdige Aufnahme von Asylsuchenden in den Mitgliedstaaten, faire Rückführungsstrategien, Neuansiedlungsprogramme, Maßnahmen für die legale Einwanderung und die Förderung der wirksamen Integration von Drittstaatsangehörigen unterstützt werden und die irreguläre Migration angegangen wird; bekräftigt, dass es wichtig ist, über zweckgebundene Mittel zu verfügen, um den zugrundeliegenden Ursachen der Migrations- und Flüchtlingskrise beizukommen; betont in diesem Sinne, dass aus dem Haushalt der Union Maßnahmen in den Herkunftsstaaten der Migranten und den Aufnahmestaaten von Flüchtlingen finanziert werden müssen, darunter auch, aber nicht nur Maßnahmen zur Bewältigung von Armut, Arbeitslosigkeit, bildungspolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen sowie von Instabilität;
19. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, der vorsieht, den Opfern von Terroranschlägen und ihren Familien auf EU-Ebene finanzielle Solidarität zu bekunden;
20. weist erneut darauf hin, dass die EU-Agenturen wichtig dafür sind, die Umsetzung der legislativen Prioritäten der EU zu gewährleisten und auf diese Weise zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU beizutragen, darunter z. B. die Ziele im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit (Beschäftigung, nachhaltiges Wachstum, Energieunion), der Migration (Asyl, grenzüberschreitende Verwaltung), der Förderung der Grundrechte (Datenschutz) und der Sicherheit (Cyberkriminalität, Drogen, Betrug, Geldwäsche, Terrorismus, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, umfassende Unterstützung von Informationssystemen); erwartet, dass am Ende der Verhandlungen über den Haushaltsplan für 2019 in realistischer und angemessener Höhe Finanzmittel für den Betrieb und die Verwaltung der EU-Agenturen und sonstiger EU-Gremien bereitgestellt werden, sodass diese ihren Aufgaben, einschließlich ihres erweiterten Aufgabenbereichs und ihrer erhöhten Arbeitsbelastung gewachsen sind; fordert, dass angemessene Ressourcen bereitgestellt werden, damit die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit ordnungsgemäß ausführen und reibungslos funktionieren kann; fordert grundsätzlich eine eingehende Prüfung des strategischen Interesses und der Aufgaben aller Agenturen sowie der Möglichkeit, Agenturen nach dem strategischen Charakter ihrer Aufgaben und Ergebnisse zusammenzufassen; weist erneut darauf hin, dass 2018 das letzte Jahr ist, in dem der Personalbestand um 5 % verringert und der „Pool für die Umschichtung von Personal“ verwendet wird; geht davon aus, dass die Kommission und der Rat die Mittel der Agenturen im Haushaltsplan für 2019 nicht weiter kürzen;
21. vertritt die Auffassung, dass sich die EU in Zeiten, in denen sich maßgebliche Akteure wie die Vereinigten Staaten weigern, ihren im Übereinkommen von Paris eingegangenen Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels nachzukommen, mit dem Haushaltsplan für 2019 unmittelbar als Vorreiterin in dieser Sache positionieren muss, die eine der größten Herausforderungen unserer Generation ist, und zwar indem sie Initiativen wie dem Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE), dem Programm ECOPOTENTIAL und der gemeinsamen Technologieinitiative „Clean Sky“ zusätzliche finanzielle Unterstützung gewährt; hebt hervor, dass die entsprechenden Ausgaben nicht als Kosten, sondern als langfristige Investitionen angesehen werden sollten und dass sowohl der Europäische Rechnungshof als auch der Rat (Wirtschaft und Finanzen) festgestellt haben, dass die EU hinter ihrem Ziel für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zurückbleibt; fordert die Kommission auf, die Ziele des Übereinkommens von Paris und die langfristigen Klimaschutzziele der EU zu verwirklichen, indem das im MFR 2014–2020 festgelegte Ziel, Ausgaben in Höhe von 20 % für Klimaschutzmaßnahmen vorzusehen, erreicht wird; betont in dieser Hinsicht, dass der Beitrag für 2019 das Gesamtziel beträchtlich übersteigen sollte, damit die niedrigeren Zuweisungen in den ersten Jahren der Laufzeit des MFR ausgeglichen werden, und dass der Mechanismus, mit dem Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels in sämtliche Tätigkeitsbereiche eingebunden werden, vollständig optimiert werden sollte;
Eine stärkere Solidarität zur Bewältigung sozialer, territorialer und globaler Herausforderungen
22. ist der Überzeugung, dass mit dem Haushalt der EU zu den Bemühungen der Mitgliedstaaten in Bereichen wie Arbeitslosigkeit und Gesundheitsversorgung beigetragen werden sollte, indem angemessene Mittel für Programme bereitgestellt werden, mit denen Ungleichheiten bekämpft, die schlimmsten Formen der Armut, insbesondere mit Blick auf die am stärksten isolierten und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, allen voran die Kinder, gelindert und die Bürger dazu befähigt werden sollen, die erforderlichen Fähigkeiten zu erwerben, um sich an die Digitalisierung anzupassen;
23. beharrt darauf, dass es notwendig ist, die Finanzierung aller Programme der Union zu stärken, mit denen das Wachstum und die Schaffung langfristiger, hochwertiger Arbeitsplätze, insbesondere für junge Menschen, gefördert und auf diese Weise die Bemühungen der Mitgliedstaaten ergänzt werden, anstelle einer frühen Spezialisierung differenzierte berufliche Qualifikationen zu gewährleisten, um die Widerstandsfähigkeit zu stärken und gesellschaftliche Anpassung zu ermöglichen und zugleich dem Bevölkerungsrückgang und dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in einzelnen Branchen entgegen- und auf nachhaltige Sozialsysteme hinzuwirken; weist darauf hin, dass sich die Prüfung konkreter maßgeschneiderter Maßnahmen als nützlich erweisen könnte, um in den Branchen bzw. Regionen, die am stärksten betroffen oder viel schwächer geworden sind, Abhilfe zu leisten;
24. weist erneut darauf hin, dass der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung dramatisch zugenommen hat und mehr Menschen, insbesondere ältere Menschen, besonderer Pflege und Betreuung bedürfen; fordert die Kommission auf, weitere Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen, um den demografischen Herausforderungen beizukommen, und bekräftigt seine Unterstützung für Initiativen wie „Dörfer für Menschen mit Demenz“, in deren Rahmen für eine angemessene Betreuung ab einer frühen Phase gesorgt wird;
25. ist der Überzeugung, dass die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, nicht nur nicht den Werten der EU entspricht, sondern auch das Wirtschaftswachstum empfindlich hemmt, da sie Frauen daran hindert, einer sinnvollen Beschäftigung nachzugehen; hebt den entscheidenden Beitrag hervor, den die Stärkung der Rolle von Frauen dazu leistet, eine inklusivere, gerechtere und friedlichere Gesellschaft zu schaffen, in der sich das Wachstum nachhaltiger gestaltet; erwartet, dass mit dem Haushaltsplan für 2019 das Unternehmertum und der Zugang von Frauen zu EU-Mitteln, beispielsweise im Rahmen der Programme COSME und Horizont 2020, gefördert werden und die Kohäsionspolitik ausgeweitet wird, um weitere Investitionen in Infrastrukturen in den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung und Gesundheitsversorgung anzuregen, die Frauen dabei unterstützen, ihr Berufs- und ihr Privatleben zu vereinbaren;
26. bekräftigt seine Bedenken hinsichtlich der Verzögerungen bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik, die Ausdruck der territorialen Solidarität der EU und deren wichtigste Investitionspolitik ist, räumt jedoch ein, dass 2017 das erste Jahr war, in dem die Programme der ESI-Fonds zügiger umgesetzt wurden, und erwartet, dass sich dieser Trend 2018 und 2019 fortsetzt; vertritt die Auffassung, dass für eine zügige Umsetzung in ausreichender Höhe Mittel für Zahlungen bereitgestellt werden sollten;
27. verweist erneut auf den wichtigen Beitrag, den die EU zur Förderung von Frieden und Versöhnung in Irland geleistet hat, insbesondere durch die PEACE- und INTERREG-Programme, die auf Nordirland und die Grenzbezirke im Süden ausgerichtet sind; fordert, dass – wie im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie im Falle des Karfreitagsabkommens – der Rahmen der in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen uneingeschränkt geachtet wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Friedensprozess durch die Fortsetzung der Finanzierung des PEACE-Programms und damit verbundener Programme weiter zu unterstützen;
28. weist darauf hin, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einer der Grundpfeiler der europäischen Integration ist, mit dem über viele Jahre hinweg die Versorgung der europäischen Bürger mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln, das ordnungsgemäße Funktionieren des Agrarbinnenmarkts und die Nachhaltigkeit des ländlichen Raums gewährleistet worden sind; weist erneut darauf hin, dass es vor allem die GAP-Mittel sind, die zur Rentabilität und Stabilität der EU in der Landwirtschaft beitragen;
29. fordert die Kommission auf, die Landwirte in der gesamten EU auch künftig bei der Bewältigung unerwarteter Marktschwankungen und der Versorgung des Marktes mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln zu unterstützen; fordert, dass den kleinbäuerlichen Betrieben und der handwerklichen Fischerei angemessene Bedeutung beigemessen wird;
30. vertritt die Auffassung, dass der Regionalisierung und den sozioökonomischen Zielen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik eine größere Rolle zugewiesen und der Anwendungsbereich des Europäischen Meeres- und Fischereifonds ausgeweitet werden muss; fordert die Kommission auf, den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern und die Verfahren für die Beantragung von Förderungen zu vereinfachen; ist besonders besorgt darüber, welche nachteiligen Folgen der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für die Fischerei, insbesondere in benachbarten Küstenmitgliedstaaten, haben könnte;
31. begrüßt den Vorschlag, den Anwendungsbereich des Katastrophenschutzverfahrens der Union auszuweiten und das Verfahren zu stärken; hält es für unerlässlich, das Katastrophenschutzverfahren zu stärken, damit im Bereich des Katastrophenschutzes auf EU-Ebene zügiger und kohärenter reagiert werden kann, wenn es darum geht, Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen in der EU und in Drittstaaten vorzubeugen, für diese vorzusorgen und sie abzuwehren;
32. weist darauf hin, dass die Mittel knapp werden und gefordert wird, dass die EU größere Verantwortung übernimmt, und erwartet angesichts dessen, dass laufende Verfahren und Maßnahmen bei der Ausführung des Haushaltsplans vorangetrieben werden, damit finanziellen Verpflichtungen wirklich rechtzeitig und auf kosteneffiziente Weise nachgekommen wird;
33. ist der Überzeugung, dass die Agenturen, Programme und Maßnahmen der EU im Bereich bzw. im Zusammenhang mit der Steuerung der Migrations- und Flüchtlingsströme mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden sollten, um die aktuelle Flüchtlingskrise bewältigen zu können, wobei auch von den Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie diesbezüglich im Einklang mit dem Grundsatz der Lastenteilung und den Genfer Konventionen Verantwortung übernehmen; ist überzeugt, dass sich die EU, um eine langfristige Lösung zu finden, auch insofern nach außen solidarisch zeigen sollte, als sie in den Herkunftsstaaten Bedingungen für Frieden und Wohlstand fördert, indem sie das Augenmerk verstärkt auf Investitionen und entwicklungspolitische Maßnahmen richtet, insbesondere durch die Umsetzung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und des Instruments für humanitäre Hilfe; würdigt die Bedeutung und den besonderen Wert der Entwicklungspolitik mit Prioritäten wie der Beseitigung der Armut, Bildung, Gesundheit und wirtschaftliche Entwicklung; hebt hervor, dass die Maßnahmen und Programme des Hilfswerks der Vereinten Nationen unterstützt werden müssen; hebt ferner hervor, dass eine stabile Nachbarschaft der EU eine der Bedingungen für die Erhaltung der Stabilität und des Wohlstands in der EU ist; fordert die Kommission daher auf, Investitionen in der Nachbarschaft der EU tatsächlich Vorrang einzuräumen, um die Bemühungen um die Lösung der wichtigsten dortigen Probleme zu unterstützen, bei denen es sich um Probleme im Zusammenhang mit der Migration, den Flüchtlingen und der Entwicklung in der südlichen Nachbarschaft und die Instabilität in der östlichen Nachbarschaft handelt, was zum Teil auf eine Außenpolitik Russlands zurückzuführen ist, die weder dem Völkerrecht noch den demokratischen und menschenrechtlichen Normen entspricht; betont, dass für die Finanzierung der neuen politischen Prioritäten und der Herausforderungen, denen sich die EU in Zukunft stellen muss, beispielsweise im Bereich Sicherheit und Verteidigung, neue Mittel bereitgestellt und nicht bestehende Maßnahmen und Programme gekürzt werden sollten, die, wie die Programme für Entwicklung und humanitäre Hilfe und die Nachbarschaftspolitik, sowohl erfolgreich als auch wichtig sind; weist ferner nachdrücklich darauf hin, dass die Sicherheits- und die Verteidigungspolitik einander beeinflussen, und dass Sicherheit eine wichtige Voraussetzung dafür ist, einen funktionierenden Staat zu errichten;
34. bekräftigt seinen Standpunkt, dass mit ergänzenden Haushaltsmechanismen wie Treuhandfonds und anderen ähnlichen Instrumenten das Haushaltsverfahren umgangen, die Transparenz der Haushaltsführung untergraben und das Recht des Parlaments eingeschränkt wird, die Ausgaben wirksam zu kontrollieren; vertritt daher die Auffassung, dass diese in den vergangenen Jahren geschaffenen Instrumente außerhalb des EU-Haushaltsplans in diesen eingestellt und alternative Lösungen gefunden werden müssen, damit die EU auf internationaler Ebene schnell auf Notlagen und auf die Lage nach Notfällen reagieren kann;
35. betont, dass mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) neben weiteren Zielen in erster Linie politische und wirtschaftliche Reformen in Erweiterungsländern erleichtert werden sollten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Mittel aus dem Instrument in ihrem Vorschlag für den Haushaltsplan für 2019 weiter zu bewerten und dabei der sich verschlechternden politischen Lage in der Türkei und der dringenden Notwendigkeit, der zunehmenden Radikalisierung in den Balkanländern beizukommen, Rechnung zu tragen;
Erwartungen an das Verfahren für 2019
36. fordert die Kommission auf, weiterhin in allen Phasen des Verfahren als ehrliche Vermittlerin aufzutreten und die Beschlüsse der Haushaltsbehörde zuverlässig und genau umzusetzen;
37. begrüßt, dass das Verfahren für 2018 im Anschluss an die Halbzeitrevision des MFR und entgegen den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Februar 2018 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2019 verdeutlicht hat, dass die Haushaltsbehörde ihre Vorrechte umfassend wahrnehmen kann, um im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens die Mittel und den Inhalt des EU-Haushaltsplans festzulegen;
38. ist der Überzeugung, dass das Europäische Parlament als der direkt von den Bürgern gewählte Teil der Haushaltsbehörde seiner politischen Rolle nachkommen und Vorschläge für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen vorlegen sollte, in denen seine politische Vision für die Zukunft zum Ausdruck kommt; verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, ein Paket an Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen vorzuschlagen, das in enger Zusammenarbeit mit all seinen Ausschüssen ausgearbeitet werden soll, damit sich der politische Wille und die von der Kommission bewertete technische Machbarkeit die Waage halten;
39. erwartet, dass die Verhandlungen über den Haushaltsplan für 2019 auf der Grundlage gemeinsamer politischer Ziele und Solidarität geführt werden und dem Mehrwert der Programme und Maßnahmen der EU Rechnung tragen; vertritt die Auffassung, dass dieses Ziel nur dann verwirklicht werden kann, wenn die Verhandlungsparteien umgehend von den Standpunkten der jeweils anderen unterrichtet werden, die Verhandlungen ehestmöglich aufnehmen und zu Kompromissen bereit sind;
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40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.
- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
- [2] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
- [3] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [4] ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.
- [5] ABl. L 57 vom 28.2.2018, S. 1.
- [6] Gemeinsamer Bericht der Verhandlungsführer der Europäischen Union und der Regierung des Vereinigten Königreichs vom 8. Dezember 2017 über die Fortschritte in der ersten Phase der Verhandlungen gemäß Artikel 50 EUV über den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (TF50 (2017) 19 – Kommission an die EU-27).
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
8.3.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 4 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, André Elissen, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, John Howarth, Bernd Kölmel, Vladimír Maňka, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Marco Zanni |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Xabier Benito Ziluaga, Heidi Hautala, Andrey Novakov, Stanisław Ożóg, Eleftherios Synadinos, Marie-Pierre Vieu, Rainer Wieland |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Michael Detjen, Norbert Lins |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
26 |
+ |
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ALDE |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Gérard Deprez, Urmas Paet |
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ECR |
Stanisław Ożóg |
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PPE |
Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Norbert Lins, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Rainer Wieland, Patricija Šulin |
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S&D |
Michael Detjen, Eider Gardiazabal Rubial, Iris Hoffmann, John Howarth, Vladimír Maňka, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Manuel dos Santos |
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VERTS/ALE |
Indrek Tarand |
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4 |
- |
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ECR |
Bernd Kölmel |
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ENF |
André Elissen, Marco Zanni |
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NI |
Eleftherios Synadinos |
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3 |
0 |
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GUE/NGL |
Xabier Benito Ziluaga, Marie-Pierre Vieu |
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VERTS/ALE |
Heidi Hautala |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : enthalten