BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan V – Rechnungshof

23.3.2018 - (2017/2140(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Ingeborg Gräßle


Verfahren : 2017/2140(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0089/2018
Eingereichte Texte :
A8-0089/2018
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan V – Rechnungshof

(2017/2140(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016[1],

–  unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (COM(2017)0365 – C8-0251/2017)[2],

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zusammen mit den Antworten der Organe[3],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–  gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0089/2018),

1.  erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2016;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rechnungshof, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan V – Rechnungshof, sind

(2017/2140(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan V – Rechnungshof,

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2014 zu der künftigen Rolle des Rechnungshofs[6],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0089/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen hervorheben möchte;

1.  weist darauf hin, dass die Jahresrechnung des Rechnungshofs von einem unabhängigen externen Prüfer – PricewaterhouseCoopers Sàrl – geprüft wird, damit die gleichen Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht gelten, wie sie der Rechnungshof bei den von ihm geprüften Stellen anwendet; nimmt die Einschätzung des Prüfers zu Kenntnis, dass „der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs“ vermittele;

2.  hebt hervor, dass sich die endgültigen Mittel des Rechnungshofs im Jahr 2016 auf 137 557 000 EUR (2015: 132 906 000 EUR) beliefen und dass die Ausführungsrate bei diesen Haushaltsmitteln insgesamt 99 % betrug;

3.  betont, dass der Haushalt des Rechnungshofs ein reiner Verwaltungshaushalt ist, der für Mitglieder und Personal der Einrichtung, Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben aufgewandt wird;

4.  weist darauf hin, dass der Rechnungshof im Rahmen des laufenden Entlastungsverfahrens im Juni die jährlichen Tätigkeitsberichte übermittelt bekommt und diese im Oktober dem Parlament vorlegt, welches bis Mai im Plenum darüber abstimmt; weist darauf hin, dass, wenn die Entlastung nicht aufgeschoben wird, vom Jahresabschluss bis zum Abschluss des Entlastungsverfahrens mindestens 17 Monate vergangen sind; weist darauf hin, dass für Rechnungsprüfungen in der Privatwirtschaft viel strengere Fristen gelten; betont, dass das Entlastungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss; fordert den Rechnungshof auf, dem Beispiel der Privatwirtschaft zu folgen, und empfiehlt, als Ablauf der Frist für die Einreichung der jährlichen Tätigkeitsberichte den 31. März des Folgejahres sowie als Ablauf der Frist für die Einreichung der Berichte des Rechnungshofs den 1. Juli festzulegen und danach den Zeitplan für das Entlastungsverfahren wie in Artikel 5 der Anlage IV der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegt dahingehend zu ändern, dass als Termin für die Abstimmung über die Erteilung der Entlastung die Plenartagung im November festgelegt werden kann, sodass das Entlastungsverfahren im Folgejahr des betreffenden Geschäftsjahrs abgeschlossen ist;

5.  begrüßt die insgesamt umsichtige und wirtschaftliche Haushaltsführung des Rechnungshofs im Haushaltszeitraum 2016; bekundet seine Unterstützung für den erfolgreichen Paradigmenwechsel hin zur ergebnisorientierten Haushaltsplanung im Haushaltsplan der Kommission, der im September 2015 von der Vizepräsidentin der Kommission, Kristalina Georgieva, im Rahmen der Initiative für einen ergebnisorientierten EU-Haushalt eingeführt wurde; fordert den Rechnungshof auf, dieses Verfahren bei seiner eigenen Haushaltsplanung zur Anwendung zu bringen;

6.  weist auf die Stellungnahme Nr. 1/2017 des Rechnungshofs zur Überarbeitung der Haushaltsordnung hin, in der eine Aktualisierung der Regelung für die Prüfung der dezentralen Agenturen vorgeschlagen wird; bedauert, dass im Kontext der Überarbeitung der Haushaltsordnung keine interinstitutionelle Vereinbarung zur Sicherstellung einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands, der aus der derzeitigen Regelung resultiert, erzielt werden konnte; fordert den Rechnungshof auf, einen Vorschlag darüber vorzulegen, wie die derzeitige Regelung verbessert werden könnte und wie eine solche Verbesserung zur Synchronisierung des Jahresberichts des Rechnungshofs und der Jahresberichte der Agenturen beitragen könnte;

7.  weist darauf hin, dass eine hochrangige Arbeitsgruppe für die Steigerung des Mehrwerts des Jahresberichts für seine Nutzer eingesetzt wurde; fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament die Kriterien vorzulegen, mit denen diese Arbeitsgruppe arbeitet;

8.  bedauert, dass der Umfang der Ausführungen in Kapitel 10 des Jahresberichts weiterhin begrenzt ist; fordert den Rechnungshof auf, detailliertere Angaben zu jedem Organ bereitzustellen, um ein besseres Bild der Schwachstellen bei den Verwaltungsausgaben zu erhalten; ist der Auffassung, dass es begrüßenswert wäre, wenn die Berichterstattung des Rechnungshofs über die Mitgliedstaaten künftig jeweils länderspezifisch erfolgen würde;

9.  bedauert, dass vor 2016 bei den Mitgliedern des Rechnungshofs mit drei Frauen gegenüber 25 Männern ein unausgewogenes Geschlechterverhältnis bestand; begrüßt, dass die Anzahl der Frauen 2016 auf vier angestiegen ist; bekräftigt seine Unterstützung für die Kriterien für die Ernennung von Mitgliedern des Rechnungshofs, die es in seiner am 4. Februar 2014 angenommenen Entschließung zu der künftigen Rolle des Rechnungshofs[7] gebilligt hat;

10.  stellt fest, dass der Rechnungshof 2016 seine Kammern und Ausschüsse reformiert hat, was beträchtliche Folgen für die Vorbereitung seiner Tätigkeiten hatte; stellt zudem fest, dass diese Reform eine Ergänzung zur Einführung des aufgabenbasierten Organisationsmodells und zur Schaffung eines hofweiten Netzwerks zur Stärkung des Wissensmanagements darstellt; spricht dem Rechnungshof seine Anerkennung für die Reformen aus und sieht der Vorlage des Berichts zur Bewertung der neuen Maßnahmen erwartungsvoll entgegen;

11.  stellt fest, dass der angestrebte Zeitrahmen von 13 Monaten für die Ausarbeitung des Sonderberichts bisher noch nicht eingehalten worden ist; betont, dass der Rechnungshof diesen Zeitrahmen einhalten muss, ohne die Qualität der Berichte und den zielgerichteten Charakter seiner Empfehlungen zu beeinträchtigen;

12.  begrüßt die gute Zusammenarbeit des Rechnungshofs mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorstellung und Weiterverfolgung der Sonderberichte; ist der Auffassung, dass die Vorstellung dieser Berichte in den Sonderausschüssen des Parlaments nach der Vorstellung im Haushaltskontrollausschuss wichtige Folgemaßnahmen zu den bewerteten Tätigkeiten ermöglicht und für die Umsetzung und Kosteneffizienz der Maßnahmen der Union sensibilisiert;

13.  hält die Zusammenarbeit und den Austausch von Verfahren zwischen dem Rechnungshof und den Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten für äußerst positiv; fordert den Rechnungshof auf, diese Zusammenarbeit fortzuführen;

14.  stellt fest, dass der Rechnungshof der interinstitutionellen Vereinbarung, gemäß derer das Personal über einen Zeitraum von fünf Jahren um 5 % abgebaut werden soll, entspricht; ist beunruhigt darüber, dass es mit den verbleibenden Ressourcen in den einzelnen Dienststellen nicht möglich ist, zusätzliche Arbeiten zu übernehmen; fordert die Haushaltsbehörden auf, bei der Planung der künftigen Zuweisung der Finanzmittel für das Personal die langfristigen Auswirkungen der Personalkürzungen zu bedenken, insbesondere hinsichtlich der Fähigkeit der Einrichtung, das geschlechtsspezifische und geographische Gleichgewicht zu verbessern, sowie der Notwendigkeit, sich auf die Kapazität erfahrener Beamter zur Übernahme von Führungspositionen zu stützen;

15.  stellt fest, dass 2016 auf der Führungsebene ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis erzielt wurde; stellt zudem fest, dass der Aktionsplan im Bereich der Chancengleichheit für den Zeitraum 2013–2017 derzeit bewertet wird; fordert den Rechnungshof auf, insbesondere auf der Führungsebene weiterhin ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu fördern und über die Strategie und die Ergebnisse des Aktionsplans Bericht zu erstatten;

16.  weist auf die Schaffung des Postgraduierten-Studiengangs „Audit of public organisations and policies“ (Prüfung öffentlicher Organisationen und Politik) und des Master-Studiengangs „Management of public organisations“ (Management öffentlicher Organisationen) in Zusammenarbeit mit der Universität Lothringen hin, die auf die kontinuierliche berufliche Entwicklung der Bediensteten des Rechnungshofs ausgerichtet sind; fordert den Rechnungshof auf, der Haushaltsbehörde weitere Auskünfte über die Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Schaffung dieser Studiengänge bereitzustellen;

17.  stellt fest, dass 2016 – insbesondere im August – ein Anstieg bei den externen Übersetzungsleistungen zu verzeichnen war; nimmt die Begründung des Rechnungshofs zur Kenntnis und fordert eine verbesserte Organisation seiner internen Übersetzungsdienste, um Kosten einzusparen;

18.  weist auf die zusammenfassende Übersicht der Gebäudepolitik des Rechnungshofs in dessen jährlichem Tätigkeitsbericht 2016 hin;

19.  stellt fest, dass der Rechnungshof der Empfehlung des Parlaments zur Nutzung der Dienstfahrzeuge, die es in seiner Entschließung zu der Entlastung 2015 abgegebenen hat, schrittweise nachgekommen ist; ist der Auffassung, dass die zur Rationalisierung der Verwaltung der Dienstfahrzeuge ergriffenen Maßnahmen in die richtige Richtung gehen; begrüßt die neue interinstitutionelle Ausschreibung für Fahrzeugleasing von 2016, die auf Kosteneinsparungen in diesem Bereich abzielt;

20.  unterstützt die E-Publishing-Politik des Rechnungshofs und dessen Erfolge bei der Verringerung seines ökologischen Fußabdrucks; bedauert, dass auf der Website des Rechnungshofs keine benutzerfreundliche Suchfunktion angeboten wird, und fordert eine wirksame Verbesserung der Zugänglichkeit der Berichte;

21.  stellt fest, dass die Verhandlungen zwischen dem Rechnungshof und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) über eine Verwaltungsvereinbarung noch laufen und 2018 abgeschlossen werden sollen; fordert den Rechnungshof auf, das Parlament über den Fortschritt der Verhandlungen zu unterrichten;

22.  fordert den Rechnungshof erneut auf, das Parlament – im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz – über abgeschlossene OLAF-Fälle, bei denen der Rechnungshof oder ein Bediensteter desselben Gegenstand der Ermittlungen war, zu unterrichten;

23.  weist darauf hin, dass eine für die Offenlegung, Beratung und Befassung zuständige, mit angemessenen Haushaltsmitteln ausgestattete unabhängige Stelle eingerichtet werden muss, damit Hinweisgeber Unterstützung erhalten, wenn es um die Wahl der richtigen Kanäle für die Offenlegung ihrer Informationen zu etwaigen die finanziellen Interessen der Union betreffenden Unregelmäßigkeiten geht, während die Vertraulichkeit gewahrt und die notwendige Unterstützung und Beratung angeboten wird;

24.  begrüßt den ethischen Rahmen des Rechnungshofs zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie von Fehlverhalten und unethischem Verhalten seitens der Bediensteten und Mitglieder; betont, wie wichtig es ist, dass für die Unabhängigkeit seiner Mitglieder Sorge getragen wird und diese gewährleistet ist; begrüßt die für 2018 geplante Prüfung der ethischen Rahmen bestimmter Organe der Union;

25.  bedauert die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten; weist darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognosen über die finanziellen, administrativen, personellen und sonstigen Folgen des Austritts abgegeben werden können, und fordert den Rechnungshof auf, Folgenabschätzungen durchzuführen und das Parlament bis Ende 2018 über die Ergebnisse zu informieren.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Raffaele Fitto, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Jean-François Jalkh, Arndt Kohn, Notis Marias, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Indrek Tarand, Marco Valli, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Julia Pitera, Miroslav Poche

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

21

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová

EFDD

Marco Valli

ENF

Jean-François Jalkh

GUE/NGL

Dennis de Jong

PPE

Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

S&D

Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Cătălin Sorin Ivan, Arndt Kohn, Miroslav Poche, Derek Vaughan

VERTS/ALE

Bart Staes, Indrek Tarand

2

-

ECR

Raffaele Fitto, Notis Marias

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]    ABl. L 48 vom 24.2.2016.
  • [2]    ABl. C 323 vom 28.9.2017, S. 1.
  • [3]    ABl. C 322 vom 28.9.2017, S. 1.
  • [4]    ABl. C 322 vom 28.9.2017, S. 10.
  • [5]    ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [6]  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0060.
  • [7]  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0060.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2018
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