BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016

23.3.2018 - (2017/2151(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Bart Staes

Verfahren : 2017/2151(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0090/2018
Eingereichte Texte :
A8-0090/2018
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016

(2017/2151(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur[1],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilenden Entlastung (05941/2018 – C8‑0061/2018),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz[4], insbesondere auf Artikel 13,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[5], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8‑0090/2018),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2016;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016

(2017/2151(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur[6],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[7],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilenden Entlastung (05941/2018 – C8‑0061/2018),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[8], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz[9], insbesondere auf Artikel 13,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[10], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8‑0090/2018),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016 sind

(2017/2151(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8‑0090/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

B.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2016 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan[11] zufolge auf 50 509 265 EUR belief, was gegenüber 2015 einen Anstieg um 2,75 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

C.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Umweltagentur (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2016 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2016 zu einer Vollzugsquote von 99,9 % geführt haben und dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 89,8 % lag;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

2.  stellt fest, dass 4 203 111 EUR vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 übertragen wurden, was gegenüber dem Vorjahr (4 944 739 EUR im Jahr 2015) einem Rückgang um 741 628 EUR entspricht;

3.  weist darauf hin, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten bzw. nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von der Agentur im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Personalpolitik

4.  nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der Agentur besorgt darüber ist, dass sich die Zahl der der Agentur zugewiesenen Mitarbeiter aufgrund der geplanten Kürzung der Stellen um 10 % im Einklang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014–2020 und der Einführung eines „Pools für die Umschichtung von Personal“ für Agenturen mit neuen Aufgaben immer weiter verringert;

5.  nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der vorgeschlagenen künftigen Rolle der Agentur und des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET) im Bereich der Energieunion zustimmt und den Vorschlag der Kommission begrüßt, der Agentur für die vorgeschlagenen neuen Aufgaben zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen;

6.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur bei den Bediensteten auf Zeit eine Stellenbesetzungsquote von 99,2 % erreichte und demnach 129 der 130 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen besetzt sind; stellt fest, dass die letzte Stelle für die bekannte Kürzung im Stellenplan im Jahr 2017 vorgesehen ist; begrüßt, dass rund 77 % aller Bediensteten operative Tätigkeiten ausführen;

7.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrat der Agentur ausgewogen ist; bedauert jedoch das unausgewogene Geschlechterverhältnis unter den Mitgliedern der höheren Führungsebene der Agentur; stellt fest, dass in der Agentur nur sieben Stellen für Referatsleiter zur Verfügung stehen, wodurch nur sehr langsam ein besseres Geschlechterverhältnis erreicht werden kann;

8.  begrüßt, dass bei Betrachtung aller im Jahr 2015 besetzten Stellen festzustellen ist, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bestand, da 54,6 % Frauen und 45,4 % Männer beschäftigt waren;

9.  hebt hervor, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Teil der Personalpolitik der Agentur sein sollte, und dass sich die für Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens aufgewandten Haushaltsmittel auf etwa 560 EUR pro Mitarbeiter belaufen, was zwei Arbeitstagen entspricht; stellt fest, dass die durchschnittliche Anzahl der Krankheitstage pro Mitarbeiter 13,8 Tage betrug, was einem Durchschnitt von fast drei Arbeitswochen entspricht; fordert die Agentur dringend auf, dieser Angelegenheit auf den Grund zu gehen, um die Hauptursachen zu ermitteln und zu beseitigen und insbesondere festzustellen, ob Stress am Arbeitsplatz hierbei eine Rolle spielt;

10.  begrüßt, dass die Agentur im Juni 2017 eine neue Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Belästigung angenommen hat; begrüßt die zur Sensibilisierung des Personals organisierte Schulung und empfiehlt, regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen zu diesem Thema zu organisieren; bedauert, dass am 16. Dezember 2016 eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Fall von Belästigung eingereicht wurde; fordert den Exekutivdirektor auf, zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, dabei aber die Unschuldsvermutung und die Datenschutzvorschriften zu achten; sieht dem endgültigen Beschluss erwartungsvoll entgegen und zieht es in Erwägung, diese Angelegenheit im Rahmen des nächsten Entlastungsverfahrens genau zu prüfen;

11.  stellt fest, dass auf der Grundlage von Artikel 90 Absatz 2 des Statuts zwei Beschwerden gegen den Beschluss der Anstellungsbehörde eingereicht wurden, einen Vertrag während der Probezeit zu beenden und einen Vertrag nach Ablauf der Probezeit nicht zu bestätigen (am 21. Dezember 2016 und am 8. März 2017); ersucht den Exekutivdirektor, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, dabei aber die Datenschutzvorschriften zu achten;

12.  hebt hervor, dass der anhaltende Personalabbau das Risiko birgt, dass die Agentur in Bezug auf ihr mehrjähriges Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2014–2020 hinter den erwarteten Ergebnissen zurückbleibt, und ihre Fähigkeit, auf politische Entwicklungen zu reagieren, einschränkt; betont, dass es für die Agentur immer schwieriger wird, die mit dem Abbau von Ressourcen einhergehenden Risiken zu bewältigen; weist darauf hin, dass der Personalabbau zu der niedrigeren Umsetzungsquote in einigen strategischen Bereichen beigetragen hat;

Transparenz, Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

13.  begrüßt, dass 18 Mitglieder des Verwaltungsrats Lebensläufe und Interessenerklärungen auf der Website der Agentur veröffentlicht haben; stellt außerdem fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen aller Mitglieder der höheren Führungsebene der Agentur auf ihrer Website veröffentlicht sind;

14.  stellt fest, dass neu eingestellte Mitarbeiter an Schulungen zu den Themen Ethik und Integrität teilnehmen und dass für jeden Mitarbeiter eine Bewertung potenzieller Interessenkonflikte Teil der jährlichen Leistungsüberprüfung ist; stellt außerdem fest, dass allen Mitarbeitern, die eine Führungsposition innehaben, spezielle Schulungen angeboten werden;

15.  stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Agentur im November 2014 eine Betrugsbekämpfungsstrategie beschlossen hat, in der Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Interessenkonflikten getroffen werden und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen dargelegt werden, insbesondere durch einen Aktionsplan, der zum Ziel hat, eine wirksame interne Organisation für die Ermittlung potenzieller Betrugsfälle sicherzustellen, die Formalisierung der Genehmigung von Zugangsrechten für den Geschäftsdatenspeicher zu verbessern und in der Agentur für ein durchgängig hohes Maß an Ethik und Bewusstsein für die Betrugsproblematik zu sorgen;

16.  begrüßt die Umsetzung der Leitlinien der Agentur für die Meldung von Missständen, die unter anderem dazu dienen, die Vorschriften für die Berufsethik in der Agentur zu verdeutlichen, indem Informationen über die Situationen, in denen eine Verpflichtung zur Meldung von Missständen besteht, und über die Möglichkeiten der Meldung bereitgestellt werden; begrüßt, dass in diesen Leitlinien auch auf den Schutz eingegangen wird, der Personen zu gewähren ist, die Missstände melden, sowie auf die Beratung und Unterstützung, die sie von der Agentur erhalten könnten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser Leitlinien Bericht zu erstatten;

17.  ist der Ansicht, dass ein unabhängiges Gremium für Offenlegung, Beratung und Befassung geschaffen werden muss, das über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, um Hinweisgeber dabei zu unterstützen, die richtigen Kanäle für die Offenlegung der Informationen über mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union zu nutzen, wobei gleichzeitig die Vertraulichkeit gewahrt werden muss und die erforderliche Unterstützung und Beratung sichergestellt werden müssen;

Wichtigste Erfolge

18.  würdigt die drei wichtigsten Erfolge, die die Agentur im Jahr 2016 verzeichnen konnte:

–  Veröffentlichung des Berichts 2016 über die Luftqualität in Europa,

–  Veröffentlichung ihres ersten Bewertungsberichts zu dem Thema „Kreislaufwirtschaft in Europa – Aufbau der Wissensgrundlage“ im Jahr 2016, in dem auf die Aussicht eingegangen wird, die Umweltbelastungen und ‑auswirkungen aufgrund der Nutzung von materieller Ressourcen zu verringern,

–  Veröffentlichung des Berichts zu dem Thema „Umgestaltung der Energiewirtschaft der EU: Vermeidung der Abhängigkeit von Prozessen, durch die CO2 freigesetzt wird“, in dem bewertet wird, inwiefern mit Wärmekraftwerken in der EU dazu beigetragen werden kann, den notwendigen Übergang zu langfristigen Energie- und Klimaschutzzielen der Union zu erleichtern;

Interne Prüfung

19.  nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission eine Prüfung des Berichts über den Zustand der Umwelt durchgeführt und 2016 abgeschlossen hat; stellt zufrieden fest, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die die Agentur für die Erstellung des Berichts 2015 über den Zustand der Umwelt eingeführt hat, dem IAS zufolge allgemein zweckdienlich waren und für eine effiziente und wirksame interne und externe Koordinierung dieses komplexen mehrjährigen Projekts gesorgt haben; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich die Agentur und der IAS auf einen Plan für ihre weitere Verbesserung einigten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Aktionsplans Bericht zu erstatten;

20.  nimmt zur Kenntnis, dass der IAS eine Prüfung des Daten- und Informationsmanagements, die auch eine IT‑Komponente umfasste, durchgeführt und 2015 abgeschlossen hat; stellt fest, dass ein Aktionsplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet wurde, um die Empfehlungen des IAS in Verbindung mit dieser Prüfung umzusetzen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die meisten Empfehlungen im Jahr 2017 vom IAS abgeschlossen wurden, was zeigt, das angemessene Maßnahmen ergriffen wurden, um für eine ordnungsgemäße Bewältigung des größeren Datenvolumens zu sorgen;

Interne Kontrolle

21.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass die Agentur ihr Sicherheitskonzept zwar im Jahr 2016 aktualisiert hat, dass jedoch zahlreiche ihrer sonstigen internen Verfahren veraltet sind; nimmt zur Kenntnis, dass die höhere Führungsebene einen Aktionsplan gebilligt hat, der die Überprüfung und Aktualisierung des Notfallplans vorsieht, und dass die Agentur ferner beabsichtigt, ihre Strategie für die Dokumentenverwaltung aus dem Jahr 2009 im Einklang mit dem neuen Sicherheitskonzept zu überarbeiten; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur plant, ihre Normen für die interne Kontrolle erforderlichenfalls zu überprüfen und zu aktualisieren; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Aktionsplans Bericht zu erstatten;

22.  stellt fest, dass die interne Auditstelle eine Risikobewertung eingeführt hat, in deren Rahmen die Begünstigten ausgewählt werden, bei denen Überprüfungen vor Ort durchgeführt werden, und dass dabei im Zusammenhang mit der Zahlung von Finanzhilfen an zwei Begünstigte in acht Fällen die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der geltend gemachten Personalkosten überprüft wurde; stellt fest, dass dabei eine ungerechtfertigte Zahlung ermittelt und der entsprechende Betrag der Agentur im Einklang mit den Vertragsbestimmungen zurückgezahlt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass auf der Grundlage der im Oktober 2015 gebilligten neuen Strategie im Jahr 2016 weitere Überprüfungen vor Ort durchgeführt wurden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Überprüfungen Bericht zu erstatten;

23.  stellt fest, dass die die Agentur als Reaktion auf Bemerkungen der Entlastungsbehörde die Überprüfungsmethoden verbessert hat, indem sie den Partnern des Europäischen Themenzentrums Leitlinien zu den Kriterien für förderfähige Ausgaben bereitgestellt und ihnen Schulungen in diesem Bereich angeboten hat;

Sonstige Bemerkungen

24.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass die Kommission im Jahr 2014 im Namen von mehr als 50 Organen und Einrichtungen der EU (einschließlich der Agentur) einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über den Erwerb von Software und Lizenzen sowie über damit verbundene IT‑Wartungs- und Beratungsleistungen abgeschlossen hat; stellt fest, dass der Auftragnehmer des Rahmenvertrags als Zwischenhändler zwischen der Agentur und Lieferanten fungiert und dass er für diese Zwischenhändlerdienste Aufschläge von zwei bis neun Prozent auf die Lieferantenpreise erhält; stellt außerdem fest, dass im Rahmenvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass dem Auftragnehmer kein ausschließliches Recht übertragen wird; stellt fest, dass die Agentur diesen Rahmenvertrag im Jahr 2016 zum Erwerb von Softwarelizenzen im Wert von insgesamt 442 754 EUR nutzte; nimmt zur Kenntnis, dass zumeist Produkte erworben wurden, die zu einer bestimmten Kategorie gehören, die nur ausnahmsweise genutzt werden sollte und für die weder im Ausschreibungsverfahren noch im Rahmenvertrag Preise genannt wurden; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass ein hinreichender Wettbewerb und die Wahl der kostengünstigsten Lösung mit diesem Verfahren nicht sichergestellt werden; stellt außerdem fest, dass die vom Auftragnehmer des Rahmenvertrags in Rechnung gestellten Aufschläge nicht angemessen überprüft wurden und die größte Bestellung die Erneuerung von Softwarelizenzen betraf, die von einem exklusiven skandinavischen Wiederverkäufer bereitgestellt wurden (112 248 EUR); bringt seine Bedenken zum Ausdruck, dass die Nutzung des Rahmenvertrags, die zu unnötigen Aufschlägen führte, in diesem Fall nicht gerechtfertigt war; nimmt die Antwort der Agentur auf die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis;

25.  erinnert daran, dass die Agentur und das EIONET seit ihrer Gründung als Informationsquelle für alle Akteure, die an der Ausarbeitung, Annahme, Umsetzung und Bewertung der Umwelt- und Klimaschutzpolitik der EU und der Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung beteiligt sind, sowie für die breite Öffentlichkeit fungieren;

26.  hebt hervor, dass die Kommission 2016 im Einklang mit der Agenda für bessere Rechtsetzung ein Verfahren zur Bewertung der Agentur und des EIONET eingeleitet hat, das den Zeitraum zwischen Mitte 2012 und Ende 2016 abdeckt, und die Erkenntnisse hieraus künftig herangezogen werden, um die Leistung der Agentur zu beurteilen;

o

o  o

27.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom … 2018[12] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

25.1.2018

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016

(2017/2151(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Adina-Ioana Vălean

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass sich der Gesamthaushalt der Europäischen Umweltagentur („Agentur“) 2016 auf 50 487 497 EUR (+ 2,7 % im Vergleich zu 2015) belief, wovon 36 309 240 EUR (71,9 %) aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bereitgestellt wurden; weist darauf hin, dass die Zuschüsse der EU 2016 und 2015 gleich hoch waren und dass der Haushaltszuwachs auf eine Erhöhung der zweckgebundenen Mittel zurückzuführen ist;

2.  begrüßt die von der Agentur unternommenen Anstrengungen zur Überwachung der Haushaltsmittel, die zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,9 % der verfügbaren Mittel im Grundhaushalt (Zuschüsse der EU und Beiträge von anderen Mitgliedstaaten) geführt haben;

3.  erinnert daran, dass die Agentur und das von ihr verwaltete Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) seit ihrer Gründung als Informationsquelle für alle Akteure, die an der Ausarbeitung, Annahme, Umsetzung und Bewertung der Umwelt- und Klimaschutzpolitik der EU und der Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung beteiligt sind, sowie für die breite Öffentlichkeit fungieren;

4.  hebt hervor, dass der anhaltende Personalabbau das Risiko birgt, dass die Agentur in Bezug auf ihr mehrjähriges Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2014–2020 hinter den erwarteten Ergebnissen zurückbleibt, und ihre Fähigkeit, auf politische Entwicklungen zu reagieren, einschränkt; betont, dass es für die Agentur immer schwieriger wird, die mit dem Abbau von Ressourcen einhergehenden Risiken zu bewältigen; weist darauf hin, dass der Personalabbau zu der niedrigeren Umsetzungsquote in einigen strategischen Bereichen beigetragen hat;

5.  begrüßt, dass rund 77 % aller Bediensteten operative Tätigkeiten ausführen; nimmt zur Kenntnis, dass die Stellenbesetzungsquote der Agentur bei den Bediensteten auf Zeit bei 99,2 % liegt und demnach 129 der 130 verfügbaren Stellen besetzt sind, wobei die letzte Stelle aufgrund einer für 2017 geplanten Verringerung der Zahl der im Stellenplan vorgesehenen Stellen frei ist;

6.  begrüßt die Schlussfolgerungen der Prüfung des Vorbereitungsprozesses der Agentur für den Bericht über den Zustand der Umwelt 2015, gemäß denen die geprüften Prozesse grundsätzlich zweckmäßig sind;

7.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Leitlinien für die Meldung von Missständen angenommen hat;

8.  entnimmt den Angaben der Entlastungsbehörde, dass die Agentur die Überprüfungsmethoden verbessert hat, indem sie den Partnern der Europäischen Themenzentren Leitlinien zu den Kriterien für förderfähige Ausgaben bereitgestellt und ihnen Schulungen in diesem Bereich angeboten hat;

9.  hebt hervor, dass die Kommission 2016 im Einklang mit der Agenda für bessere Rechtsetzung ein Verfahren zur Bewertung der Agentur und des EIONET eingeleitet hat, das den Zeitraum zwischen Mitte 2012 und Ende 2016 abdeckt, und die Erkenntnisse hieraus künftig herangezogen werden, um die Leistung der Agentur zu beurteilen;

10.  begrüßt, dass der Rechnungshof erklärt hat, dass er die Vorgänge, die der Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2016 zugrunde liegen, in allen wesentlichen Belangen für rechtmäßig und ordnungsgemäß erachtet; spricht der Agentur seine Anerkennung für die Umsetzung aller empfohlenen Korrekturmaßnahmen für die Jahre 2012 bis einschließlich 2015 aus;

11.  empfiehlt auf der Grundlage der vorliegenden Fakten, dass dem Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2016 erteilt wird.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.1.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

6

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Pilar Ayuso, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Seb Dance, Stefan Eck, José Inácio Faria, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Arne Gericke, Julie Girling, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, Anneli Jäätteenmäki, Karin Kadenbach, Urszula Krupa, Giovanni La Via, Peter Liese, Susanne Melior, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Bolesław G. Piecha, John Procter, Julia Reid, Frédérique Ries, Daciana Octavia Sârbu, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Martin Häusling, Norbert Lins, Nuno Melo, Ulrike Müller, Christel Schaldemose, Bart Staes, Keith Taylor, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jiří Maštálka

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

39

+

ALDE

Gerben-Jan Gerbrandy, Anneli Jäätteenmäki, Ulrike Müller, Frédérique Ries

EFDD

Piernicola Pedicini

GUE/NGL

Stefan Eck, Jiří Maštálka

PPE

Pilar Ayuso, Ivo Belet, Birgit Collin-Langen, José Inácio Faria, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Nuno Melo, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean

S&D

Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Nessa Childers, Seb Dance, Jytte Guteland, Karin Kadenbach, Susanne Melior, Gilles Pargneaux, Christel Schaldemose, Daciana Octavia Sârbu, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Damiano Zoffoli, Carlos Zorrinho

VERTS/ALE

Marco Affronte, Martin Häusling, Bart Staes, Keith Taylor

6

-

ECR

Arne Gericke, Urszula Krupa, Bolesław G. Piecha, John Procter, Jadwiga Wiśniewska

EFDD

Julia Reid

1

0

ECR

Julie Girling

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Raffaele Fitto, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Jean-François Jalkh, Arndt Kohn, Notis Marias, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Indrek Tarand, Marco Valli, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Karin Kadenbach, Julia Pitera, Miroslav Poche

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

21

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová

EFDD

Marco Valli

GUE/NGL

Dennis de Jong

PPE

Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

S&D

Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Cătălin Sorin Ivan, Karin Kadenbach, Arndt Kohn, Miroslav Poche, Derek Vaughan

VERTS/ALE

Bart Staes, Indrek Tarand

3

-

ECR

Raffaele Fitto, Notis Marias

ENF

Jean-François Jalkh

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 104.
  • [2]  ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 104.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.
  • [5]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [6]  ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 104.
  • [7]  ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 104.
  • [8]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [9]  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.
  • [10]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [11]  ABl. C 443 vom 29.11.2016, S. 1.
  • [12]  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA-PROV(2018)0000.
Letzte Aktualisierung: 12. April 2018
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