BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2016
23.3.2018 - (2017/2149(DEC))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Bart Staes
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2016
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2016,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur[1],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilenden Entlastung (05941/2018 – C8-0059/2018),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte[4], insbesondere auf Artikel 21,
– gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[5], insbesondere auf Artikel 108,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0093/2018),
1. erteilt dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2016;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2016
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2016,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur[6],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[7],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilenden Entlastung (05941/2018 – C8-0059/2018),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[8], insbesondere auf Artikel 208,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte[9], insbesondere auf Artikel 21,
– gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[10], insbesondere auf Artikel 108,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0093/2018),
1. billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2016;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2016 sind
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2016,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0093/2018),
A. in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont;
B. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte („die Agentur“) für 2016 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan[11] zufolge auf 21 603 000 EUR belief, was ungefähr dem von 2015 entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur fast ausschließlich aus dem Unionshaushalt stammen;
C. in der Erwägung, dass der Rechnungshof („der Hof“) in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2016 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte („Bericht des Hofes“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. stellt zufrieden fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2016 wie bereits im Vorjahr zu einer Vollzugsquote von 100 % geführt haben und dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 73,21 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 1,59 % darstellt; nimmt die insgesamt hohe Mittelbindungsrate zur Kenntnis, die darauf hindeutet, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen;
Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr
2. entnimmt dem Bericht des Hofes, dass der Umfang der auf 2017 übertragenen Mittelbindungen unter Titel III (operative Ausgaben) mit 5 200 000 EUR (68 %) gegenüber 5 700 000 EUR (70 %) im Vorjahr erneut sehr hoch war; nimmt die Feststellung des Hofes zur Kenntnis, dass diese Mittelübertragungen hauptsächlich mit der Art der Tätigkeit der Agentur zusammenhängen, zu der unter anderem die Finanzierung von Studien gehört, die einen Zeitraum von mehreren Monaten, der häufig auch über das Jahresende hinausreicht, abdecken;
3. stellt fest, dass die Ausführungsrate der von 2015 auf 2016 übertragenen Mittel 96,73 % betrug, die Annullierungsrate mit 3,27 % also niedrig blieb;
4. stellt fest, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sind, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, und daher weder unbedingt auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten noch stets dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von der Agentur im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;
Mittelübertragungen
5. stellt fest, dass dem Verwaltungsrat 2016 eine Mittelübertragung zur Genehmigung unterbreitet wurde und dass sich der durch diese Mittelübertragung zwischen Titeln übertragene Gesamtbetrag auf 297 714 EUR belief; stellt ferner fest, dass diese Mittelübertragungen in erster Linie die Neuzuweisung des Überschusses bei den Verwaltungsausgaben auf operative Projekte betrafen; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich Umfang und Art der im Haushaltsjahr 2016 vorgenommenen Mittelübertragungen im Rahmen der Finanzvorschriften bewegten;
Personalpolitik
6. entnimmt den Angaben der Agentur, dass ihr Stellenplan erweitert wurde, indem zwei neue Stellen für Verwaltungsräte in den Bereichen Migration, Integration und Schutz von Flüchtlingen hinzugefügt wurden, und dass eine Assistentenstelle im Einklang mit dem geforderten Personalabbau um 5 % gestrichen wurde; stellt allerdings fest, dass die Agentur ihre Stellen für Vertragsbedienstete um vier aufstockte;
7. entnimmt dem Stellenplan, dass 70 befristete Stellen (von 74 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen) am 31. Dezember 2016 besetzt waren; stellt fest, dass die Agentur 2016 ferner 9 abgeordnete nationale Sachverständige und 30 Vertragsbedienstete beschäftigte;
8. stellt fest, dass 49,3 % der Bediensteten auf Zeit der Agentur Frauen und 50,7 % Männer sind; bedauert jedoch das erhebliche Ungleichgewicht bei den sechs Positionen der höheren Führungsebene der Agentur, wo eine Frau fünf Männern gegenübersteht; fordert die Agentur auf, auf der höheren Führungsebene eine ausgewogenere Besetzung der Stellen mit Männern und Frauen anzustreben;
9. stellt fest, dass die durchschnittliche Anzahl der Krankheitstage der Mitarbeiter der Agentur 2016 bei insgesamt 9,2 lag und dass 97 von 109 Mitarbeitern mindestens einen Tag Krankheitsurlaub nahmen; stellt fest, dass die Agentur einen Away Day für die Mitarbeiter organisierte und weitere Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens unterstützt; fordert die Agentur auf, den Ärztlichen Dienst dahingehend zu konsultieren, wie sich Fehlzeiten wegen Krankheitsurlaub verringern lassen;
10. stellt zufrieden fest, dass die Agentur in den Schutz der Würde der Person und die Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung investiert und zwei Schulungen für Neuzugänge sowie eine Auffrischungsschulung für die anderen Mitarbeiter durchführte; stellt zufrieden fest, dass zur Vertraulichkeit verpflichtete Berater jederzeit präsent waren und dass die Führungsebene sämtliche Mitarbeiter mehrmals auf die entsprechende Politik und das einschlägige Netz hinwies;
11. stellt fest, dass die Agentur keine statistischen Daten zu den Fällen aufbewahrt, die gegenüber den zur Vertraulichkeit verpflichteten Beratern angezeigt wurden, dass 2016 jedoch keine Fälle von Mobbing oder Belästigung gemeldet, untersucht oder dem Gerichtshof vorgetragen wurden;
12. weist darauf hin, dass die Agentur keine Dienstfahrzeuge hat;
Transparenz, Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten
13. entnimmt den Angaben der Agentur, dass sie für ihr Personal zusätzlich zum Statut einen praktischen Leitfaden zur Bewältigung und Vermeidung von Interessenkonflikten bereitgestellt hat, der umfangreiche Informationen und Ratschläge zu einer Vielzahl von Themen enthält; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Agentur regelmäßig obligatorische Schulungen für die Mitarbeiter zu den Themen Ethik und Integrität durchführt und dass sie die Lebensläufe und Interessenerklärungen aller aktiven Mitglieder ihres Verwaltungsrates, des Wissenschaftlichen Ausschusses und ihres Managementteams veröffentlicht;
14. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur den Kodex für gute Verwaltungspraxis anwendet und dass sie die Prüfungen der von den Mitgliedern des Managementteams, des Verwaltungsrates und des Wissenschaftlichen Ausschusses erklärten finanziellen Interessen bewertet und im Rahmen der Strategie der Agentur zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten die Interessenerklärungen auf ihrer Website veröffentlicht;
15. nimmt zur Kenntnis, dass die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates auf der Website der Agentur veröffentlicht werden;
16. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur über eine Reihe von Instrumenten für den Schutz der Mitarbeiter im Allgemeinen und der Hinweisgeber im Besonderen verfügt; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur derzeit im Einklang mit dem Beschluss Nr. 2012/04 des Exekutivausschusses die Leitlinien der Kommission zur Meldung von Missständen anwendet;
17. entnimmt den Angaben der Agentur, dass im Kontext der Betrugsbekämpfungsstrategie eine besondere Bewertung des Betrugsrisikos vorgenommen wurde, die zu einem Aktionsplan führte, der uneingeschränkt umgesetzt wurde und ständig überwacht wird; stellt zufrieden fest, dass er in Bezug auf Sensibilisierung ein signifikantes Ergebnis erzielte, indem interne Schulungen zur Betrugsprävention auf der Grundlage von vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bereitgestellten Materialien vorbereitet und durchgeführt wurden;
18. begrüßt die Aufnahme eines Abschnitts zu Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur für 2016;
19. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur 2016 20 Anträge auf Zugang zu Dokumenten erhielt und uneingeschränkten Zugang zu 22 Dokumenten sowie teilweisen Zugang zu 120 Dokumenten gewährte und den Zugang zu 68 Dokumenten zum „Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen“ und zum „Schutz der geschäftlichen Interessen“ verweigerte; erwartet, dass die Agentur bei Entscheidungen über die Beschränkung des Zugangs zu Dokumenten zum Schutz geschäftlicher Interessen auch die Interessen der EU-Bürger und die Verpflichtung der Union zu mehr Transparenz ernst nimmt, während sie alle einschlägigen Vorschriften und Regelungen berücksichtigt;
20. nimmt zur Kenntnis, dass in sieben Fällen, in denen der Zugang zu Dokumenten verweigert wurde, ein Zweitantrag eingereicht wurde, wonach ein teilweiser Zugang zu vier Dokumenten gewährt wurde;
Wichtigste Erfolge
21. begrüßt die drei wichtigsten Leistungen der Agentur 2016, nämlich
– die Organisation des Grundrechteforums, ihrer größten Veranstaltung mit mehr als 700 Teilnehmern an viertägigen Diskussionen darüber, wie die drei Themen Inklusion, Schutz von Flüchtlingen und digitales Zeitalter miteinander verknüpft sind,
– die Vorlage von sechs Rechtsgutachten, um das Parlament bei der Festlegung seiner Standpunkte zu legislativen Dossiers oder Strategien zu unterstützen,
– die monatliche Veröffentlichung von Berichten der Agentur über die Lage in den am stärksten von der Flüchtlingskrise betroffenen Mitgliedstaaten und die Entsendung von Experten nach Griechenland, die den Akteuren der Union und lokalen Stellen vor Ort mit Beratung zu grundrechtlichen Fragen zur Seite stehen, im Einklang mit der strategischen Priorität der Agentur, zeitnah und gezielt auf Notlagen im Bereich der Grundrechte zu reagieren;
Interne Kontrollen
22. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur 2016 eine Reihe von Maßnahmen vorsah, um die wirksame Umsetzung der Internen Kontrollnorm (ICS) Nr. 5 „Ziele, Leistungsindikatoren“, der ICS Nr. 11 „Dokumentenverwaltung“ und der ICS für die „Fortführung der Geschäftstätigkeit“ zu verbessern; nimmt zur Kenntnis, dass diese Maßnahmen am Ende des Berichtsjahres ergriffen und schrittweise umgesetzt wurden;
23. nimmt zur Kenntnis, dass im Dezember 2016 eine interne Mängelanalyse vorgenommen wurde, um eine detaillierte Bewertung der Einhaltung der ICS zu liefern; stellt zufrieden fest, dass die Agentur eine fast vollständige Einhaltung ermittelte und dass erwartet wurde, dass zusätzliche Maßnahmen bis Ende 2017 uneingeschränkt umgesetzt würden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung dieser Maßnahmen Bericht zu erstatten;
24. nimmt zur Kenntnis, dass laut dem Bericht des Hofes die förmlichen Befugnisübertragungen und Weiterübertragungen der Anweisungsbefugnis von (bevollmächtigten) Anweisungsbefugten nicht immer mit den Anweisungsrechten für Vorgänge im ABAC-Arbeitsablaufsystem übereinstimmten; entnimmt den Angaben der Agentur, dass der Fehler behoben und Maßnahmen eingeführt wurden, um sicherzustellen, dass in ABAC ausschließlich die derzeit geltenden Befugnisübertragungen erscheinen;
Interne Prüfung
25. stellt zufrieden fest, dass die Ergebnisse der Ex-post-Kontrollen am Ende des Berichtszeitraums keine wiedereinzuziehenden Beträge offenbarten;
26. nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) die letzte offene Empfehlung aus der Prüfung des Personalmanagements als „abgeschlossen“ einstufte und 2016 keine Prüfung des IAS durchgeführt wurde;
27. stellt zufrieden fest, dass die Agentur, um einen kostenwirksamen und umweltfreundlichen Arbeitsplatz sicherzustellen und die CO2-Emissionen zu verringern oder auszugleichen, daran arbeitet, ihren ökologischen Fußabdruck zu verbessern, indem ein umweltfreundliches Kühlsystem im Datenzentrum installiert wird, das das Heizungssystem unterstützen und den Verbrauch senken wird, ein alternativer Stromanbieter beauftragt wurde, der erneuerbare Quellen nutzt, für die Beschäftigten alternative Wege vom Wohnort zum Arbeitsplatz durch die Bereitstellung von Fahrradparkplätzen gefördert werden, die umweltverträgliche öffentliche Auftragsvergabe in bestimmten Ausschreibungsverfahren, z. B. für den Erwerb von IKT-Ausrüstung und für Reinigungsdienste, gefördert und umgesetzt wird, Recycling und die Verwendung von Recycling-Papier und anderen Materialien gefördert werden und für die Beleuchtung die LED-Technologie eingeführt wird;
28. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur sich der finanziellen Risiken aufgrund des Brexits bewusst ist, da ein möglicher Verlust von Finanzmitteln die operativen Tätigkeiten der Agentur beeinträchtigen könnte; stellt fest, dass die Agentur die Auswirkungen dieses finanziellen Verlustes möglicherweise dadurch verringern könnte, dass ihre operativen Forschungstätigkeiten das Vereinigte Königreich nicht einschließen werden; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass davon ausgegangen wird, dass der finanzielle Verlust höher sein wird als die Einsparungen aufgrund der Begrenzung der Forschungstätigkeiten;
29. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur die operationellen Risiken aufgrund des Brexits als potenziellen Wettbewerbsnachteil einstuft, da eine Reihe von Auftragnehmern für ihre Tätigkeiten im Vereinigten Königreich ansässig sind und von einem Verlust qualifizierter Mitarbeiter britischer Staatsangehörigkeit ausgegangen wird; fordert die Agentur auf, in Bezug auf die Brexit-Verhandlungen eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um ausreichend vorbereitet zu sein, um gegebenenfalls auftretende negative operationelle oder finanzielle Auswirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken;
30. betont, dass sechs Rechtsgutachten erstellt wurden, um das Parlament bei der Ausarbeitung seiner Standpunkte zu Legislativvorschlägen oder Strategien zu unterstützen, wobei vier dieser Gutachten laufende Überprüfungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der Union betrafen;
31. begrüßt, dass die Agentur ihre Forschungstätigkeit zur Lage der Roma in der Union fortgesetzt hat; begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere die Veröffentlichung der Zweiten Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung, bei der ausgehend von knapp 8 000 persönlichen Befragungen von Roma Informationen zu fast 34 000 in Roma-Haushalten lebenden Personen in neun Mitgliedstaaten erhoben wurden;
o
o o
32. verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom ... 2018[12] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.
7.2.2018
STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
für den Haushaltskontrollausschuss
zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2016
Verfasser der Stellungnahme: Kostas Chrysogonos
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs, wonach der Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte („Agentur“) deren Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2016 insgesamt sachgerecht darstellt und die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
2. weist darauf hin, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die förmlichen Befugnisübertragungen und Weiterübertragungen der Anweisungsbefugnis von Anweisungsbefugten nicht immer mit den Anweisungsrechten für Vorgänge in den Finanzsystemen der Agentur übereinstimmten; stellt fest, dass die Agentur den Fehler unverzüglich behoben hat; erinnert die Agentur daran, dass die erforderlichen internen Mechanismen eingerichtet werden müssen, damit dieser Fehler künftig nicht mehr auftritt;
3. weist darauf hin, dass der Anteil der im Jahr 2016 auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) mit 5,2 Mio. EUR (68 %) wie bereits 2015 hoch war; nimmt zur Kenntnis, dass dies wie auch im Vorjahr lediglich mit dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur zusammenhängt;
4. nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission im Jahr 2016 keine Prüfung durchgeführt hat; ruft jedoch in Erinnerung, dass er in früheren Prüfungen zu dem Schluss gekommen ist, dass das interne Kontrollsystem der Agentur ausreichende Gewähr für das Erreichen der Ziele der geprüften Prozesse bietet und dass alle offenen Empfehlungen umgesetzt wurden;
5. betont, dass sechs Rechtsgutachten erstellt wurden, um das Europäische Parlament bei der Ausarbeitung seiner Standpunkte zu Legislativvorschlägen oder Strategien zu unterstützen, wobei vier dieser Gutachten laufende Überprüfungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der Union betrafen;
6. begrüßt – im Einklang mit der strategischen Priorität der Agentur, gezielt auf Notlagen im Bereich der Grundrechte zu reagieren – die monatliche Veröffentlichung von Berichten der Agentur über die Lage in den am stärksten von der Flüchtlingskrise betroffenen Mitgliedstaaten und die Tätigkeit der nach Griechenland entsandten Experten, die den Akteuren der Union und lokaler Stellen vor Ort mit Beratung zu grundrechtlichen Fragen zur Seite stehen;
7. begrüßt, dass die Agentur ihre Forschungstätigkeit zur Lage der Roma in der Union fortgesetzt hat; begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere die Veröffentlichung der Zweiten Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung, bei der ausgehend von knapp 8 000 persönlichen Befragungen von Roma Informationen zu fast 34 000 in Roma-Haushalten lebenden Personen in neun Mitgliedstaaten erhoben wurden;
8. weist besorgt auf das äußerst unausgewogene Geschlechterverhältnis in der Agentur hin, das insbesondere die Positionen der höheren Führungsebene betrifft; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur in ihrer umfangreichen Maßnahmenpalette eine Strategie für Chancengleichheit und Vielfalt anwendet; fordert die Agentur nachdrücklich auf, dieses Ungleichgewicht, das infolge einer Umstrukturierung Ende 2016 bereits teilweise abgebaut wurde, noch weiter zu korrigieren und die Entlastungsbehörde rechtzeitig über die Ergebnisse zu informieren.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
1.2.2018 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 7 1 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Asim Ademov, Heinz K. Becker, Malin Björk, Michał Boni, Caterina Chinnici, Frank Engel, Cornelia Ernst, Raymond Finch, Lorenzo Fontana, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Filiz Hyusmenova, Sophia in ‘t Veld, Dietmar Köster, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Juan Fernando López Aguilar, Roberta Metsola, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Ivari Padar, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Csaba Sógor, Sergei Stanishev, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Marie-Christine Vergiat, Udo Voigt, Josef Weidenholzer, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský, Auke Zijlstra |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Kostas Chrysogonos, Carlos Coelho, Maria Grapini, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Andrejs Mamikins, Angelika Mlinar, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jaromír Štětina |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Georges Bach, Jonathan Bullock, Julia Reda, Francis Zammit Dimech |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
43 |
+ |
|
ALDE |
Nathalie Griesbeck, Filiz Hyusmenova, Sophia in 't Veld, Angelika Mlinar, Maite Pagazaurtundúa Ruiz |
|
GUE/NGL |
Malin Björk, Kostas Chrysogonos, Cornelia Ernst, Marie-Christine Vergiat |
|
PPE |
Asim Ademov, Georges Bach, Heinz K. Becker, Michał Boni, Carlos Coelho, Frank Engel, Kinga Gál, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Barbara Kudrycka, Roberta Metsola, Csaba Sógor, Jaromír Štětina, Traian Ungureanu, Francis Zammit Dimech, Tomáš Zdechovský |
|
S&D |
Caterina Chinnici, Ana Gomes, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Dietmar Köster, Cécile Kashetu Kyenge, Juan Fernando López Aguilar, Andrejs Mamikins, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Ivari Padar, Soraya Post, Birgit Sippel, Sergei Stanishev, Josef Weidenholzer |
|
VERTS/ALE |
Julia Reda, Judith Sargentini |
|
7 |
- |
|
ECR |
Branislav Škripek |
|
EFDD |
Jonathan Bullock, Raymond Finch, Kristina Winberg |
|
ENF |
Lorenzo Fontana, Auke Zijlstra |
|
NI |
Udo Voigt |
|
1 |
0 |
|
ECR |
Helga Stevens |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
20.3.2018 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
21 3 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Raffaele Fitto, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Jean-François Jalkh, Arndt Kohn, Notis Marias, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Indrek Tarand, Marco Valli, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Karin Kadenbach, Julia Pitera, Miroslav Poche |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
21 |
+ |
|
ALDE |
Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová |
|
ENF |
Jean-François Jalkh |
|
GUE/NGL |
Dennis de Jong |
|
PPE |
Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller |
|
S&D |
Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Cătălin Sorin Ivan, Karin Kadenbach, Arndt Kohn, Miroslav Poche, Derek Vaughan |
|
VERTS/ALE |
Bart Staes, Indrek Tarand |
|
3 |
- |
|
ECR |
Raffaele Fitto, Notis Marias |
|
EFDD |
Marco Valli |
|
0 |
0 |
|
|
|
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 228.
- [2] ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 228.
- [3] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [4] ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.
- [5] ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
- [6] ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 228.
- [7] ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 228.
- [8] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [9] ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.
- [10] ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
- [11] ABl. C 230 vom 24.6.2016, S. 1.
- [12] Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA-PROV(2018)0000.