EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten – eines Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union

27.3.2018 - (07817/2016 – C8-0218/2017 – 2015/0138(NLE)) - ***

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Tokia Saïfi

Verfahren : 2015/0138(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0120/2018
Eingereichte Texte :
A8-0120/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten – eines Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union

(07817/2016 – C8-0218/2017 – 2015/0138(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07817/2016),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (07730/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207, Artikel 212 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0218/2017),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0120/2018),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Korea zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Der Rat schlägt vor, ein Protokoll zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union abzuschließen. Mit dem Protokoll soll Kroatien als Vertragspartei in das Abkommen aufgenommen werden.

Bei dem Rahmenabkommen, das am 10. Mai 2010 unterzeichnet wurde und am 1. Juni 2014 in Kraft getreten ist, handelt es sich um das erste derartige Abkommen zwischen der Europäischen Union und einem asiatischen Land. Es ist die Grundlage, auf der die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Korea, einem wichtigen Partner in der Region, in zahlreichen Bereichen wie Frieden und Sicherheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Umwelt, Energie, Terrorismusbekämpfung, verantwortungsvolle Staatsführung und Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ausgebaut werden konnte.

Am 1. Juli 2013 trat Kroatien der Europäischen Union bei. Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien hat sich Kroatien verpflichtet, im Wege von Protokollen allen Abkommen mit einem Drittland oder mehreren Drittländern beizutreten, die vor dem Beitritt Kroatiens von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten geschlossen oder unterzeichnet wurden. Mit seinem Beschluss 13351/12 vom 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, im Hinblick auf den Beitritt Kroatiens zur EU Protokolle zur Änderung der Abkommen auszuhandeln, die zwischen der EU – oder der EU und ihren Mitgliedstaaten – einerseits und Drittländern andererseits unterzeichnet oder geschlossen wurden. Das Protokoll anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wurde zwischen der Kommission und der Regierung der Republik Korea ausgehandelt.

Mit dem Protokoll soll Kroatien Vertragspartei des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits werden (Artikel 1) und sollen die notwendigen sich daraus ergebenden sprachlichen Anpassungen vorgenommen werden (Artikel 2). Durch das Protokoll kommt es zu keinen inhaltlichen Änderungen des Rahmenabkommens.

Das Protokoll wurde am 21. Juni 2017 unterzeichnet. Um es abschließen zu können, benötigt der Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Gemäß Artikel 99 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung beschließt das Parlament in einer einzigen Abstimmung.

Auf der Grundlage der obigen Ausführungen empfiehlt die Verfasserin dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, den Abschluss dieses Protokolls zu befürworten.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

07817/2016 – C8-0218/2017 – COM(2015)03122015/0138(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

28.6.2017

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

6.7.2017

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

6.7.2017

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

INTA

13.7.2015

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Tokia Saïfi

4.10.2017

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

21.2.2018

 

 

 

Datum der Annahme

20.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

57

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Mario Borghezio, Victor Boştinaru, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Lorenzo Cesa, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule-Pēterse, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Wajid Khan, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tonino Picula, Cristian Dan Preda, Michel Reimon, Sofia Sakorafa, Jaromír Štětina, Charles Tannock, László Tőkés, Ivo Vajgl, Johannes Cornelis van Baalen, Anders Primdahl Vistisen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Asim Ademov, Laima Liucija Andrikienė, Brando Benifei, Andrzej Grzyb, Antonio López-Istúriz White, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Igor Šoltes, Bodil Valero

Datum der Einreichung

27.3.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

57

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Johannes Cornelis van Baalen, Iveta Grigule-Pēterse, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Marietje Schaake, Ivo Vajgl

ECR

Amjad Bashir, Anna Elżbieta Fotyga, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock, Anders Primdahl Vistisen

EFDD

Fabio Massimo Castaldo

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Sofia Sakorafa

PPE

Asim Ademov, Michèle Alliot-Marie, Laima Liucija Andrikienė, Elmar Brok, Lorenzo Cesa, Michael Gahler, Andrzej Grzyb, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Cristian Dan Preda, Tokia Saïfi, Jaromír Štětina, László Tőkés

S&D

Nikos Androulakis, Francisco Assis, Brando Benifei, Victor Boştinaru, Andi Cristea, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Wajid Khan, Arne Lietz, Andrejs Mamikins, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Barbara Lochbihler, Tamás Meszerics, Michel Reimon, Igor Šoltes, Bodil Valero

3

-

EFDD

James Carver

ENF

Mario Borghezio

NI

Georgios Epitideios

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 18. April 2018
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