BERICHT zu dem 7. Bericht der Kommission über die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der gesamten Europäischen Union

5.4.2018 - (2017/2279(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Marc Joulaud


Verfahren : 2017/2279(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0138/2018
Eingereichte Texte :
A8-0138/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem 7. Bericht der Kommission über die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der gesamten Europäischen Union

(2018/2279(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und die Artikel 4, 162, 174 bis 178 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates[1],

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006[2],

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates[3],

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006[4],

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)[5],

–  unter Hinweis auf den Siebten Bericht der Kommission vom 9. Oktober 2017 über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel „Meine Region, mein Europa, unsere Zukunft: Siebter Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2017)0583),

–  unter Hinweis auf den Pakt von Amsterdam, der auf einem informellen Treffen der für städtische Angelegenheiten zuständigen EU-Minister am 30. Mai 2016 in Amsterdam vereinbart wurde und in dem die Grundsätze einer Städteagenda für die EU niedergelegt sind,

–  unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Dezember 2015[6],

–  unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 in Göteborg vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission verkündet wurde,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. April 2017 zum Thema „Die Wirksamkeit und die Relevanz der Kohäsionspolitik und deren Sichtbarkeit bei unseren Bürgerinnen und Bürgern erhöhen“[7],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2017 zum Thema „Synergien und Vereinfachung für die Kohäsionspolitik nach 2020“[8],

–  unter Hinweis auf das von der Kommission am 1. März 2017 vorgelegte Weißbuch zur Zukunft Europas „Die EU der 27 im Jahr 2025 – Überlegungen und Szenarien“ (COM(2017)2025),

–  unter Hinweis auf das von der Kommission am 26. April 2017 vorgelegte Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas (COM(2017)0206),

–  unter Hinweis auf das von der Kommission am 10. Mai 2017 vorgelegte Reflexionspapier mit dem Titel „Die Globalisierung meistern“ (COM(2017)0240),

–  unter Hinweis auf das von der Kommission vom 31. Mai 2017 vorgelegte Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (COM(2017)0291),

  unter Hinweis auf das von der Kommission vom 28. Juni 2017 vorgelegte Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen,

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 10. April 2017 über Wettbewerbsfähigkeit in Regionen mit niedrigem Einkommen und niedrigem Wachstum: Bericht über die Regionen mit Entwicklungsrückstand“ (SWD(2017)0132),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission mit dem Titel „Why Regional Development matters for Europe’s Economic Future“ (Warum die Regionalentwicklung für die wirtschaftliche Zukunft Europas wichtig ist) (WP 07/2017)[9],

  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Februar 2018 „Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt“ (COM(2018)0098),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2017 mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU“ (COM(2017)0623),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 11. Mai 2017 mit dem Titel „Die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 – Für eine starke und wirkungsvolle europäische Kohäsionspolitik nach 2020“[10],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. Mai 2016 zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“[11],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union“[12],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zu der städtischen Dimension der EU-Politikfelder,[13]

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2016 zu neuen Instrumenten für die territoriale Entwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014–2020: Integrierte territoriale Investitionen (ITI) und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD)[14],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2017 mit dem Titel „Der richtige Finanzierungsmix für Europas Regionen: Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzierungsinstrumenten und Finanzhilfen im Rahmen der EU‑Kohäsionspolitik“[15],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu der Kohäsionspolitik und Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung (RIS3)[16],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu der Europäischen territorialen Zusammenarbeit – bewährte Verfahren und innovative Maßnahmen[17],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung“[18],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2017 zu Bausteinen für die Kohäsionspolitik der EU in der Zeit nach 2020[19],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2017 zu der Verstärkung des Engagements der Partner und der Sichtbarkeit im Hinblick auf die Leistung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds[20],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2017 über die Förderung der Kohäsion und der Entwicklung in den Gebieten in äußerster Randlage der EU und die Umsetzung von Artikel 349 AEUV[21],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu dem Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen[22],

  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zu strukturschwachen Regionen in der EU[23],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2018 mit dem Titel „Der nächste MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020“[24]

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der hochrangigen Gruppe zur Überwachung der Vereinfachung für Begünstigte der ESI-Fonds,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie auf die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8‑0138/2018),

A.  in der Erwägung, dass mit der Kohäsionspolitik darauf abgezielt wird, eine harmonische und ausgewogene Entwicklung der Union insgesamt und ihrer Regionen zu fördern, und dadurch eine Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu bewirken, und zwar im Geiste der Solidarität und mit dem Ziel, nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und soziale Eingliederung zu fördern und die Entwicklungsunterschiede zwischen und in den Regionen sowie den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete im Einklang mit den Verträgen zu verringern;

B.  in der Erwägung, dass dem Siebten Kohäsionsbericht zufolge die regionalen Unterschiede wieder zurückgehen, wobei das Bild jedoch sehr uneinheitlich ist, etwa mit Blick auf das Pro-Kopf-BIP, die Beschäftigung oder sonstige Indikatoren, und dass bestimmte Unterschiede zwischen und innerhalb der Regionen und der Mitgliedstaaten auch innerhalb des Euroraums fortbestehen oder sich verschieben oder verstärken;

C.  in der Erwägung, dass der Siebte Kohäsionsbericht besorgniserregende Angaben über die Arbeitslosenquoten enthält, insbesondere über die Jugendarbeitslosigkeit, die in vielen Regionen noch immer nicht ihren Vorkrisenstand erreicht hat, sowie über Wettbewerbsfähigkeit, Armut und soziale Eingliederung;

D.  in der Erwägung, dass 24 % der Europäer, also fast 120 Millionen Personen in Armut leben, von Armut bedroht sind oder unter erheblichen materiellen Einschränkungen leiden und/oder in Haushalten mit niedriger Erwerbsbeteiligung leben; in der Erwägung, dass die Zahl der von Erwerbsarmut Betroffenen steigt und die Zahl der jungen Menschen ohne Arbeit nach wie vor auf einem hohen Niveau steht;

E.  in der Erwägung, dass in der Union seit 2013 zwar ein allmählicher Rückgang der Arbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen ist, sie jedoch mit 7,3 % bzw. 16,1 % (Dezember 2017)[25] nach wie vor über dem Niveau von 2008 liegen, wobei zwischen und innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestehen, insbesondere in einigen der von der Finanzkrise am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten; in der Erwägung, dass eine Verringerung des regionalen Gefälles eingesetzt hat; in der Erwägung, dass es bei der Arbeitslosenquote nach wie vor große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, wobei die aktuellen Zahlen von 2,4 % in der Tschechischen Republik und 3,6 % in Deutschland bis zu 16,3 % in Spanien und 20,9 % in Griechenland reichen[26]; in der Erwägung, dass der Anteil der versteckten Arbeitslosigkeit, also der Personen, die arbeitslos sind und arbeiten wollen, aber nicht aktiv nach einem Arbeitsplatz suchen, 2016 bei 18 % lag;

F.  in der Erwägung, dass im Siebten Kohäsionsbericht auf die große Vielfalt der Regionen und Gebiete – auch innerhalb der derzeitigen Regionskategorien entsprechend den spezifischen Bedingungen der einzelnen Regionen (äußerste Randlage, dünne Besiedelungsdichte, geringes Einkommen, schwaches Wachstum usw.) – aufmerksam gemacht wird, weshalb ein maßgeschneiderter territorialer Ansatz erforderlich ist;

G.  in der Erwägung, dass einer der wichtigsten Beiträge des Siebten Kohäsionsberichts in der Identifizierung der Regionen liegt, die als in der „Falle der mittleren Einkommen“ feststeckend bezeichnet werden und bei denen die Gefahr besteht, dass sie abgehängt werden, stagnieren oder zurückfallen;

H.  in der Erwägung, dass im Siebten Kohäsionsbericht die Existenz von Armutszonen, das Risiko einer territorialen Fragmentierung und die Vertiefung der intraregionalen Unterschiede hervorgehoben wird, wobei dies selbst relativ wohlhabende Regionen betrifft;

I.  in der Erwägung, dass im Siebten Kohäsionsbericht hervorgehoben wird, „dass die Auswirkungen von Globalisierung, Migration, Armut, Innovationsmangel, Klimawandel, Energiewende und Umweltverschmutzung nicht auf die weniger entwickelten Regionen begrenzt sind“;

J.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik zwar durch die Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums eine wesentliche Rolle bei der Erholung der EU-Wirtschaft gespielt hat, dass aber die öffentlichen Investitionen in der EU immer noch unter dem Vorkrisenniveau liegen und in einigen der von der Krise am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten erhebliche Lücken aufweisen, da sie von 3,4 % des BIP im Jahr 2008 auf 2,7 % im Jahr 2016 zurückgegangen sind;

K.  in der Erwägung, dass im Siebten Kohäsionsbericht die Ergebnisse der Kohäsionspolitik in Bezug auf Wachstum, Beschäftigung, Verkehr, Energie, Umwelt und allgemeine und berufliche Bildung klar hervorgehoben werden, wie es die Unterstützung im Programmplanungszeitraum 2014–2020 zeigt, in dem 1,1 Millionen KMU gefördert wurden, was unmittelbar dazu geführt hat, dass weitere 420 000 Arbeitsplätze geschaffen wurden, mehr als 7,4 Millionen Arbeitslosen geholfen wurde, einen Arbeitsplatz zu finden, und darüber hinaus über 8,9 Millionen Menschen dabei unterstützt wurden, neue Qualifikationen zu erwerben, sodass die Kohäsionspolitik als das Bindemittel bezeichnet werden kann, das Europa zusammenhält;

Mehrwert der Kohäsionspolitik

1.  hält es für unerlässlich ist, dass sich die Kohäsionspolitik auch im nächsten Programmplanungszeitraum in angemessener Weise auf alle europäischen Regionen erstreckt und das Hauptinstrument der Europäischen Union für öffentliche Investitionen bleibt, das auf einer langfristigen Strategie und Perspektive beruht und mit einem Budget ausgestattet ist, das den bestehenden und künftigen Herausforderungen gerecht wird und sicherstellt, dass die grundlegenden Ziele der Kohäsionspolitik erreicht werden; betont, dass eine ausschließliche Konzentration der Kohäsionspolitik auf die am wenigsten entwickelten Regionen Fortschritte bei den politischen Prioritäten der Union insgesamt behindern würde;

2.  betont, dass die Kohäsionspolitik einen europäischen Mehrwert bietet, indem sie zu europäischen öffentlichen Gütern und Prioritäten (wie Wachstum, soziale Eingliederung, Innovation und Umweltschutz) sowie zu öffentlichen und privaten Investitionen beiträgt, und dass sie ein grundlegendes Instrument zur Verwirklichung des in den Verträgen festgelegten Ziels der Bekämpfung von Ungleichheiten im Hinblick auf die Anpassung des Lebensstandards nach oben und die Verringerung des Rückstands der am stärksten benachteiligten Regionen darstellt;

3.  bekräftigt sein starkes Engagement für die geteilte Verwaltung und den Grundsatz der Partnerschaft, der für die Zeit nach 2020 beibehalten und gestärkt werden sollte, sowie für die Mehrebenenverflechtung (MLG-Ansatz) und die Subsidiarität, die zum Mehrwert der Kohäsionspolitik beitragen; hebt hervor, dass der Mehrwert dieser Politik in erster Linie in der Möglichkeit liegt, den nationalen Entwicklungsbedarf entsprechend den Bedürfnissen und die Besonderheiten der einzelnen Regionen und Territorien zu berücksichtigen und die Union ihren Bürgern damit näherzubringen;

4.  betont, dass der europäische Mehrwert in der europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETC) in all ihren Dimensionen (grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, sowohl intern als auch extern) als Beitrag zu den allgemeinen Zielen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie zur Solidarität deutlich zum Ausdruck kommt; fordert erneut dazu auf, den Anteil der europäischen territorialen Zusammenarbeit am Budget der Kohäsionspolitik zu erhöhen und dabei die Koordinierung zwischen den einzelnen Programmen zu verbessern, um Überschneidungen zu vermeiden; weist erneut auf die Bedeutung hin, die der Umsetzung makroregionaler Strategien für die Verwirklichung der Ziele der Kohäsionspolitik zukommt;

5.  stellt fest, dass die Umsetzung der Kohäsionspolitik in einer Region zu externen Effekten führen und in der gesamten Europäischen Union Vorteile mit sich bringen kann, die sich durch unmittelbare und mittelbare Übertragungseffekte ergeben, unter anderem dank eines intensiveren Handels, wodurch der Binnenmarkt gestärkt wird; weist jedoch darauf hin, dass diese Vorteile unter den Mitgliedstaaten – in Abhängigkeit von insbesondere der geografischen Nähe und der Struktur ihrer Volkswirtschaften – erheblich variieren;

6.  hebt hervor, dass nach dem Beispiel der Arbeit des Europäischen Parlaments zur Erfassung der Kosten, die bei einem Verzicht auf ein Tätigwerden auf EU-Ebene anfallen würden, eine Methode zur Berechnung der Kosten eines Verzichts auf kohäsionspolitische Maßnahmen entwickelt werden muss, damit ein zusätzlicher quantifizierbarer Nachweis über den europäischen Mehrwert der Kohäsionspolitik erstellt werden kann;

Territoriale Dimension

7.  stellt fest, dass in städtischen Gebieten große Wachstums-, Investitions- und Innovationschancen auf der einen Seite und verschiedene ökologische, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen auf der anderen Seite nah beieinanderliegen, da u. a. sich selbst in relativ wohlhabenden Städten die Bevölkerung konzentriert und es Armutszonen gibt; hebt daher hervor, dass das Risiko von Armut bzw. gesellschaftlicher Ausgrenzung nach wie vor ein großes Problem ist;

8.  betont, dass die Stärkung der territorialen Dimension der Kohäsionspolitik auch damit einhergeht, dass den Problemen in stadtnahen und ländlichen Gebieten mehr Beachtung geschenkt, etwa mit Blick auf die Fachkompetenz in den lokalen Behörden, und besonderes Augenmerk auf die mittelgroßen Städten in den Mitgliedstaaten gelegt wird;

9.  erachtet es als äußerst wichtig, die ländlichen Gebiete in ihrer ganzen Vielfalt zu erhalten, indem ihr jeweiliges Potenzial erschlossen, Investitionen in Projekte zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft sowie in eine besseren Verkehrsanbindung, in die Zugänglichkeit und in Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbindungen gefördert und ihnen Unterstützung bei den Herausforderungen gewährt wird, mit denen sie konfrontiert sind, etwa die Entvölkerung des ländlichen Raums, die soziale Eingliederung, die fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten, die fehlenden Anreize für unternehmerische Tätigkeit, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Bevölkerungsrückgang, das Absterben von Stadtzentren und die Entstehung von Gebieten ohne medizinische Versorgung; weist in diesem Zusammenhang auf den Stellenwert hin, den die zweite Säule der GAP bei der Förderung einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung hat;

10.  fordert dazu auf, bei der Festlegung der Investitionsprioritäten bestimmte territoriale Besonderheiten besser zu berücksichtigen, etwa die in Artikel 174 Absatz 3 AEUV genannten Regionen – wie Insel-, Berg-, Grenz- und Küstenregionen, ländliche, abgelegene Regionen sowie die nördlichsten Regionen; hebt hervor, wie wichtig es ist, maßgeschneiderte Strategien, Programme und Maßnahmen für diese unterschiedlichen Regionen auszuarbeiten, oder auch die etwaige Einführung neuer spezifischer Arbeitsprogramme auszuloten und dabei dem Beispiel der EU-Städteagenda und des Pakts von Amsterdam zu folgen;

11.  weist darauf hin, dass aufgrund der strukturbedingten besonderen wirtschaftlichen und sozialen Lage der Regionen in äußerster Randlage spezifische Maßnahmen im Sinne von Artikel 349 AEUV insbesondere im Hinblick auf die Bedingungen ihres Zugangs zu den ESI-Fonds gerechtfertigt sind; hebt hervor, dass alle abweichenden Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, ihre strukturellen Nachteile zu kompensieren, dauerhaft gesichert, die spezifischen Maßnahmen für diese Regionen verbessert und erforderlichenfalls angepasst werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Dezember 2015 zu stützen und sicherzustellen, dass Artikel 349 AEUV ordnungsgemäß angewandt wird, was die Bedingungen für den Zugang zu den Strukturfonds betrifft; empfiehlt insbesondere, die Sonderbeihilfen für die Regionen in äußerster Randlage um Sozialmaßnahmen zu ergänzen, die derzeitige Höhe der Kofinanzierung aus Unionsmitteln in diesen Regionen beizubehalten, und die thematische Konzentration besser abzustimmen; weist auf das Potenzial hin, das die Regionen in äußerster Randlage etwa für die Umsetzung von Pilotprojekten haben;

12.  ist der Auffassung, dass die Einführung integrierter Strategien für die nachhaltige Stadtentwicklung von Erfolg gekennzeichnet war und die Strategien daher ausgeweitet sowie auch in anderen subregionalen Gebieten angewandt werden sollten, indem unbeschadet der thematischen Konzentration beispielsweise zusätzlich zu den thematischen Zielen ein integriertes territoriales Konzept eingeführt wird; hebt den Stellenwert hervor, der den von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen mit Blick auf die lokale Entwicklung zukommt, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird, lokale Akteure verstärkt in die Kohäsionspolitik einzubeziehen; betont, dass auszuloten ist, ob auf nationaler und regionaler Ebene operationelle Programmen eingeführt werden sollten, die auf integrierten gebietsspezifischen Strategien und intelligenten Spezialisierungsstrategien beruhen;

Regionen mit mittleren Einkommen – Widerstandskraft fördern und verhindern, dass gefährdete Gebiete abgehängt werden

13.  betont, dass Regionen mit mittleren Einkommen weder dasselbe Wachstum wie die Regionen mit geringen Einkommen (die gegenüber dem Rest der Union aufholen müssen) noch der Regionen mit sehr hohen Einkommen verzeichnen konnten und aufgrund der im Vergleich zu den Regionen mit geringen Einkommen zu hohen Kosten sowie der gegenüber den Regionen mit sehr hohen Einkommen viel zu schwachen Innovationssysteme mit der sogenannten „Falle der mittleren Einkommen“ konfrontiert sind; stellt fest, dass diese Regionen zudem unter einer geschwächten verarbeitenden Industrie leiden und für Erschütterungen aufgrund der Globalisierung und der sich daraus ergebenden sozioökonomischen Veränderungen schlecht gewappnet sind;

14.  ist davon überzeugt, dass ein Hauptanliegen im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik sein sollte, die Regionen mit mittleren Einkommen in geeigneter Weise zu unterstützen, um u. a. ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen, und dass mit der Kohäsionspolitik darauf abgezielt werden muss, sowohl die Unterschiede und die Ungleichheit zu verringern als auch zu verhindern, dass gefährdete Regionen abgehängt werden, indem die verschiedenen Trends, Dynamiken und Umstände berücksichtigt werden;

15.  fordert die Kommission auf, die Probleme der Regionen mit mittleren Einkommen, die im Vergleich zum EU-Durchschnitt geringe Wachstumsraten aufweisen, anzugehen, damit insgesamt eine harmonische Entwicklung der Union begünstigt wird; weist erneut darauf hin, dass diese Regionen im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik im nächsten Programmplanungszeitraum – etwa durch die Erstellung und Umsetzung maßgeschneiderter Strategien, Programme und Aktionen – angemessen abgedeckt, unterstützt und eingebunden werden müssen, um sie zu fördern und Lösungen für ihre Probleme zu finden; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, wie wichtig neben dem Bruttoinlandsprodukt ergänzende Indikatoren sind, um ein genaueres Bild der sozioökonomischen Bedingungen dieser spezifischen Regionen zu erhalten; ist der Ansicht, dass der frühzeitigeren Identifikation von Schwachstellen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, damit über die Kohäsionspolitik die Widerstandsfähigkeit der Regionen gestärkt werden kann und in Regionen jeder Art die Entstehung neuer Disparitäten vermieden wird;

16.  begrüßt, dass die Kommission ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht hat, mit dem vom industriellen Wandel betroffene Regionen bei ihren spezifischen Herausforderungen gezielt unterstützt werden sollen; fordert die Kommission auf, das Pilotprojekt schnellstmöglich auszuwerten, und erwartet, dass möglichst rasch die beabsichtigten Ergebnisse zu verzeichnen sind; ist der Auffassung, dass die Strategien der intelligenten Spezialisierung die Möglichkeit bieten, diese Regionen über ein ganzheitliches Konzept in ihren Entwicklungsstrategien besser zu begleiten, und allgemein eine differenzierte Umsetzung auf der Regionsebene zu begünstigen, wobei sie aber auch durch eine verstärkte Zusammenarbeit und einen stärkeren Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Regionen unterstützt werden könnten; begrüßt Maßnahmen wie die Vanguard-Initiative, in deren Rahmen eine Strategie der intelligenten Spezialisierung eingesetzt wird, um das Wachstum und die industrielle Erneuerung in Schwerpunktbereichen in der EU anzukurbeln;

17.  hebt hervor, dass eine soziale und fiskalische Konvergenz dazu beiträgt, das Kohäsionsziel zu erreichen und die Funktionsweise des Binnenmarkts zu verbessern; ist der Ansicht, dass ein diesbezüglich abweichendes Vorgehen dem Kohäsionsziel abträglich sein und dazu führen kann, dass Gebiete mit einem Entwicklungsrückstand bzw. Gebiete, die potenziell unter der Globalisierung leiden, noch mehr belastet werden, und weist darauf hin, dass weniger entwickelte Regionen nach wie vor gegenüber dem Rest der Union aufholen müssen; vertritt die Auffassung, dass die Kohäsionspolitik dazu beitragen könnte, die soziale und steuerliche Annäherung (neben der wirtschaftlichen und territorialen Konvergenz) zu fördern, indem entsprechende positive Anreize gesetzt werden; weist in dieser Hinsicht auf die Möglichkeit hin, bei der sozialen Annäherung auf die Europäische Säule sozialer Rechte aufzubauen; fordert die Europäische Kommission auf, diesen Aspekt im Rahmen des Europäischen Semesters noch besser zu berücksichtigen, damit die soziale Dimension der Kohäsionspolitik in höherem Maße in die Wirtschaftspolitik eingebunden wird, und lokale und regionale Behörden angemessen zu beteiligen, um deren Eigenverantwortung bezüglich des Prozesses sowie dessen Wirksamkeit zu erhöhen;

Aktionsbereiche

18.  befürwortet eine starke thematische Konzentration auf eine begrenzte Zahl von Prioritäten im Zusammenhang mit den großen politischen Zielen der EU, wobei den Verwaltungsbehörden mehr Flexibilität eingeräumt werden sollte, was die Ausarbeitung ihrer territorialen Strategien auf der Grundlage des jeweiligen Bedarfs und des Potenzials angeht, wobei umfassenden Konsultationen auf lokaler und regionaler Ebene in Vorbereitung von Partnerschaftsabkommen durchzuführen sind; hebt hervor, dass die Beschäftigung (einschließlich der Jugendarbeitslosigkeit), die soziale Eingliederung, die Armutsbekämpfung, die Unterstützung von Innovation, die Digitalisierung, die Unterstützung von KMU und Start-up-Unternehmen, der Klimaschutz, die Kreislaufwirtschaft und die Infrastruktur die vorrangigen Tätigkeitsbereiche im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik sein sollten;

19.  begrüßt die Annahme der Europäischen Säule sozialer Rechte, mit der ein Schritt hin zu einem sozialen Europa getan wird; weist darauf hin, dass es am ESF als starker, integraler Bestandteil des ESI-Fonds, an der Garantie für die Jugend, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und dem Europäischen Solidaritätskorps festhält, um die Herausforderungen im Hinblick auf Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, soziale Eingliederung, Lehre und Berufsbildung zu meistern;

20.  hebt hervor, dass mit der künftigen Kohäsionspolitik verstärkt die Menschen und Gebiete geschützt werden sollten, auf die sich die Globalisierung und ähnliche Trends innerhalb der EU negativ auswirken (Verlagerung und Verlust von Arbeitsplätzen); fordert dazu auf, zu prüfen, ob bei wichtigen Fällen eine Koordinierung zwischen den Strukturfonds und dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung erfolgen kann, damit u. a. die Verlagerung von Arbeitsplätzen innerhalb der EU abgedeckt ist;

21.  stellt fest, dass die Regionen in sehr unterschiedlichem Maße für die Folgen des Klimawandel anfällig sind; ist der Auffassung, dass die europäischen ESI-Fonds möglichst wirksam eingesetzt werden müssen, um die Verpflichtungen, die die EU im Rahmen des Übereinkommen von Paris (COP21) eingegangen ist, etwa im Hinblick auf erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz und den Austausch bewährter Verfahren, insbesondere im Wohnungsbau, zu erfüllen, wobei auch die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen sind; betont, dass im Fall einer Naturkatastrophe eine entsprechend den Umständen schnellstmögliche Mobilisierung der Solidaritätsinstrumente erforderlich ist und dabei stets auf Koordinierung gesetzt wird;

22.  fordert, dass die ESI-Fonds zu nutzen, um den demografischen Herausforderungen (Alterung der Bevölkerung, Bevölkerungsrückgang, demografischer Druck, Unvermögen, geeignete Arbeitskräfte anzuziehen und zu halten) nachhaltig zu begegnen, von denen die europäischen Regionen auf unterschiedliche Weise betroffen sind; betont insbesondere, dass die Gebiete angemessen unterstützt werden müssen, etwa bestimmte Gebiete in äußerster Randlage;

23.  fordert, dass ein spezifischer Finanzierungsmechanismus im Rahmen von Artikel 349 AEUV für den Zeitraum nach 2020 für die Integration von Migranten in Gebieten in äußerster Randlage geschaffen werden muss, die aufgrund ihrer Besonderheiten einem größerem Migrationsdruck ausgesetzt sind, womit auch ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung dieser Regionen geleistet wird;

24.  vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der EU‑Fonds das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden muss und auch künftig die Abkehr von der Unterbringung in Heimen unterstützt werden sollte;

25.  weist auf das Potenzial hin, dass weitere Investitionen in Kultur, Bildung, Kulturerbe, Jugend, Sport und nachhaltigen Tourismus für die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere von hochwertigen Arbeitsplätzen für junge Menschen, und Wachstum sowie zur Verbesserung der sozialen Kohäsion haben, wobei zugleich Armut und Diskriminierung bekämpft werden, was etwa für die Regionen in äußerster Randlage sowie die ländlichen und abgelegenen Regionen besonders wichtig ist; befürwortet die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft, die in einem engen Zusammenhang mit Innovation und Kreativität steht;

Planungsrahmen für den Zeitraum nach 2020

26.  betont, dass aus dem Siebten Kohäsionsbericht hervorgeht, dass außer dem BIP pro Kopf, was der Hauptindikator bleiben sollte, noch weitere Indikatoren im Einklang mit den ermittelten Herausforderungen und Bedürfnissen, auch auf infraregionaler Ebene, zu berücksichtigen sind, um Mittel zuzuweisen und ein genaueres Bild der sozioökonomischen Bedingungen zu erhalten; stellt fest, dass es wichtig ist, sich auf zuverlässige, aktuelle, strukturierte und verfügbare Daten von hoher Qualität zu stützen; verlangt deshalb von der Kommission und Eurostat, möglichst detaillierte und geografisch aufgeschlüsselte Statistiken bereitzustellen, die für die Kohäsionspolitik relevant sind und die die Bedürfnisse der Regionen im Programmplanungsprozess in angemessener Weise widerspiegeln; unterstützt die Verwendung sozialer, ökologischer und demographischer Kriterien, insbesondere der Arbeitslosenquote und der Jugendarbeitslosenquote;

27.  tritt für die Stärkung integrierter Ansätze ein und betont nachdrücklich, dass der ESF aufgrund seiner wesentlichen Kohäsionsdimension integraler Bestandteil der europäischen Regionalpolitik bleiben muss;

28.  unterstreicht, dass Finanzhilfen das Hauptfinanzierungsinstrument der Kohäsionspolitik bleiben sollten, nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Finanzierungsinstrumente einen wirksamen Hebel darstellen können und dass sie auf der Grundlage einer angemessenen Ex-ante-Bewertung gefördert werden müssen, sofern sie einen Mehrwert schaffen; hebt jedoch hervor, dass ihr Einsatz nicht zum Selbstzweck werden darf, dass ihre Effizienz von zahlreichen Faktoren abhängt (Art des Projekts, des Gebiets oder des Risikos) und dass alle Regionen unabhängig von ihrem Entwicklungsstand die geeignetste Form der Finanzierung frei festlegen können müssen; würde verbindliche Ziele für den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten ablehnen;

29.  fordert, dass die Bedingungen, die für den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten gelten, vereinfacht werden und dass die Abstimmung dieser Instrumente mit Finanzhilfen im Hinblick auf Komplementarität, Effizienz und territoriale Gegebenheiten erleichtert wird; betont, wie wichtig die Verwaltungskapazität und die Qualität des Verwaltungsmanagements sowie die ergänzende Rolle sind, die die nationalen Entwicklungsbanken und -institutionen bei der Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten, die auf die örtlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, spielen; vertritt die Ansicht, dass die Regeln für Finanzierungsinstrumente unabhängig von ihrem Verwaltungsmodus so weit wie möglich harmonisiert werden müssen; schlägt vor, zusätzlich zu den bestehenden Finanzierungsinstrumenten für die Kohäsionspolitik auch partizipative Finanzierungsinstrumente zu fördern;

30.  ist der Auffassung, dass eine Verbindung zwischen der Kohäsionspolitik und einem günstigen Umfeld für Investitionen, Effizienz und die ordnungsgemäße Verwendung der Fonds auch dazu beitragen kann, die Ziele der Kohäsionspolitik zu erreichen; betont aber, dass die Kohäsionspolitik nicht auf ein Instrument reduziert werden sollte, das Prioritäten dient, die keine Verbindung zu ihren Zielen aufweisen; betont, dass der vereinbarte Standpunkt zum Stabilitäts- und Wachstumspakt bezüglich der Flexibilität im Hinblick auf konjunkturelle Umstände, Strukturreformen und staatliche Investitionen Anwendung finden muss; ist der Überzeugung, dass die Maßnahmen zur Kopplung der Effektivität der ESI-Fonds an eine solide wirtschaftspolitische Steuerung im Sinne der Verordnung 1303/2013, unter anderem indem sämtliche Interessenträger eingebunden werden, sorgfältig analysiert werden sollten; ist der Meinung, dass die Kommission Anpassungen der Art und Weise prüfen sollte, wie die Kohäsionspolitik und das Europäische Semester miteinander in Verbindung stehen, um die territoriale und soziale Dimension des Europäischen Semesters zu stärken und weitere Faktoren zu berücksichtigen, die zur Erreichung der Kohäsionsziele, wie etwa reale Konvergenz, beitragen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang und im Kontext des Europäischen Semesters auf, eine regionale und nationale Kofinanzierung im Rahmen der ESI-Fonds sowie deren Auswirkungen auf die nationalen Defizite zu untersuchen;

31.  fordert Strategien einer intelligenten Spezialisierung, die als neuartiger Weg intensiviert werden sollte, auf dem Investitionen in langfristiges Wachstumspotenzial in einem Umfeld von raschem technologischem Wandel und Globalisierung getätigt werden; erkennt den Nutzen von Ex-ante-Konditionalitäten an, betont aber, dass diese in einigen Fällen bei der Erarbeitung und Einleitung der Programmplanung zu Komplexität und Verzögerungen geführt haben; nimmt die Anmerkungen des Rechnungshofs zu Ex-ante-Konditionalitäten in seinem Sonderbericht 15/2017 zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, gegebenenfalls die Anzahl der Ex-ante-Konditionalitäten zu reduzieren und in diesem Bereich die Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität zu verbessern, indem sie die vorhandenen strategischen Dokumente optimal nutzt, wodurch künftige Ex-ante-Konditionalitäten erfüllt werden könnten; betont, dass Ex-ante-Konditionalitäten einen engen Bezug zur Wirksamkeit von Investitionen aufweisen und gleichzeitig eine Gleichbehandlung aller Mitgliedsstaaten gewährleisten sollten;

32.  stellt fest, dass die Qualität und Stabilität der öffentlichen Verwaltung, für die eine gute allgemeine und berufliche Bildung sowie eine örtlich verfügbare Beratung Vorbedingungen sind, weiterhin ein entscheidender Faktor für regionales Wachstum und die Wirksamkeit der ESI-Fonds sind; betont, dass die Qualität des Verwaltungsmanagements verbessert werden muss und dass sichergestellt werden muss, dass ausreichende technische Unterstützung zur Verfügung steht, da diese Umstände beträchtliche Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Kohäsionspolitik haben und in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sein können, was sich besonders in strukturschwachen Regionen zeigt; fordert die Kommission auf, insbesondere das künftige JASPERS-Programm unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zu bewerten;

33.  hält es für richtig, dass in der Kohäsionspolitik dazu übergegangen wird, den Schwerpunkt stärker auf Ergebnisse und Inhalt zu legen, und eine Abkehr von einem Ansatz, der sich auf die Rechnungslegung stützt, zu einem Ansatz erfolgt, dessen Schwerpunkt auf Leistung liegt und den Verwaltungsbehörden mehr Flexibilität bei der Frage, wie Ziele erreicht werden können, einräumt, wobei allerdings die Grundsätze von – unter anderem – Partnerschaft, Transparenz und Rechenschaftspflicht eingehalten werden müssen;

34.  hält es für unerlässlich, weiterhin gegen Betrug vorzugehen, und fordert nachdrücklich, Korruption mit einer Null-Toleranz-Politik zu bekämpfen;

Eine vereinfachte Kohäsionspolitik

35.  fordert die Kommission auf, die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe zur Überwachung der Vereinfachung für Begünstigte der ESI-Fonds in ihren künftigen Gesetzgebungsvorschlägen zu berücksichtigen;

36.  betont, dass ein Rahmen geschaffen werden muss, mit dem dank einfacher, klarer und vorhersehbarer Regeln für Rechtssicherheit vor allem im Hinblick auf Verwaltung und Kontrolle gesorgt wird, damit ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Leistung und Zielen der Vereinfachung gewährleistet wird; fordert, dass im nächsten Programmplanungszeitraum die Menge an Rechtsvorschriften und Leitlinien reduziert wird (mit Umsicht, damit in enger Zusammenarbeit mit den Interessenträgern die notwendige Kontinuität von Vorschriften und Verfahren geboten wird, die den interessierten Betroffenen und den Verwaltungsbehörden vertraut sind); fordert, dass die relevanten Dokumente in aller EU-Sprachen übersetzt werden und dass jede rückwirkende Anwendung und Auslegung von Vorschriften soweit wie möglich vermieden wird; fordert einen vereinheitlichten Rechtsrahmen und Leitlinien für grenzübergreifende Projekte;

37.  betont gleichzeitig, dass eine übermäßige Regulierung vermieden werden muss und dass die operationellen Programme zu echten strategischen Dokumenten gemacht werden müssen, die prägnanter und flexibler sind, indem ein vereinfachtes Verfahren für ihre zielgerichtete Änderung während der Programmplanung (z. B. bei Naturkatastrophen) eingerichtet wird, um auf die sich wandelnden weltweiten Gegebenheiten und einen sich ändernden regionalen Bedarf angemessen reagieren zu können;

38.  fordert dazu auf, für die ESI-Fonds ein wirklich einheitliches Regelwerk zu schaffen, einschließlich einer weiteren Harmonisierung gemeinsamer Vorschriften für Instrumente, die zu demselben thematischen Ziel beitragen; hält es für notwendig, die Beschaffungsverfahren im Rahmen der Fonds zu straffen und die Verfahren für staatliche Beihilfen zu beschleunigen, bei denen Vorschriften eingehalten werden müssen; spricht sich für eine homogene Handhabung der europäischen Fonds mit direkter Mittelverwaltung und der Fonds der Kohäsionspolitik im Hinblick auf staatliche Beihilfen auf kohärentere Weise und – allgemeiner ausgedrückt – für harmonisierte Regeln für die europäischen Instrumente aus, die sich an dieselben Begünstigten richten; betont, dass sich die Kohäsionspolitik und das künftige Forschungsprogramm der Europäischen Union besser ergänzen müssen, um den gesamten Zyklus von der Grundlagenforschung bis hin zu kommerziellen Anwendungen abzudecken; vertritt die Ansicht, dass die thematische Konzentration beibehalten werden sollte, damit auf der Projektebene Synergien zwischen den unterschiedlichen Finanzierungsquellen erzielt werden können;

39.  nimmt die Schaffung einer Task Force für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zur Kenntnis und erwartet von dieser Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge dazu, wie die Einhaltung der beiden Grundsätze im Rahmen der Kohäsionspolitik verbessert werden kann; tritt dafür ein, dass die Anwendung dieser Grundsätze im Hinblick auf eine echte Mehrebenenverwaltung sichergestellt wird, was eine angemessene Stärkung der Position lokaler und regionaler Gebietskörperschaften sowie anderer Interessenträger erfordert,

40.  bedauert, dass die Kommission keine besser integrierte Evaluierung bereichsübergreifender Maßnahmen vorgelegt hat und dass Synergien zwischen verschiedenen europäischen Maßnahmen nicht erfasst wurden; ersucht um anspruchsvolle Strategien, Finanzierungen und Maßnahmen, die die Synergien mit anderen EU-Fonds steigern und ergänzende finanzielle Unterstützung anziehen werden; betont, dass die Synergien zwischen den ESI-Fonds und anderen Instrumenten, einschließlich des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), sowie mit den sonstigen zentral verwalteten Programmen, wie etwa Horizont 2020, durch das die Kohäsionspolitik bei der Unterstützung von Forschung und Innovation ergänzt wird, weiter optimiert werden müssen;

41.  fordert, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Programmplanung, die Umsetzung und die Kontrolle der ESI-Fonds künftig auf den Grundsätzen der Differenzierung und der Verhältnismäßigkeit sowie auf transparenten und fairen Kriterien in Abhängigkeit der Höhe der Mittelzuweisungen für die Programme, des Risikoprofils, der Verwaltungsqualität und der Höhe der Eigenbeteiligung beruhen müssen;

42.  erachtet es als wesentlich, dass sich die Beziehungen zwischen der Kommission und den Verwaltungsbehörden in Richtung eines „Vertrauensvertrags“ entwickeln; erinnert in diesem Zusammenhang daran, wie wichtig es ist, über einen angemessenen und funktionierenden Rahmen für die Mehrebenenverwaltung zu verfügen; fordert die Kommission auf, die im Bereich der ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlicher Finanzmittel bereits geleistete Arbeit dergestalt zu würdigen, dass der Grundsatz eines neuen Gütesiegels eingerichtet wird, das Verwaltungsbehörden, die ihre Fähigkeit zur Einhaltung der Vorschriften unter Beweis gestellt haben, verliehen wird; fordert dazu auf, sich bezüglich der Kontrolle verstärkt auf die nationalen und regionalen Regeln zu stützen, sofern deren Effizienz geprüft und bestätigt wurde;

43.  fordert dazu auf, den Grundsatz der einzigen Prüfung zu stärken, die Umsetzung der E-Kohäsion zu beschleunigen sowie den Einsatz vereinfachter und standardisierter Kosten zu verallgemeinern, da sich u. a. erwiesen hat, dass dies einfacher umzusetzen ist, und da dies nicht zu irgendwelchen Fehlern geführt hat; betont das Potenzial der Digitalisierung bei Überwachungs- und Berichterstattungstätigkeiten; ist der Auffassung, dass der Austausch von Fachwissen dadurch erleichtert werden sollte, dass ein Portal für die Weitergabe von Wissen zum Austausch bewährter Verfahren eingerichtet wird;

44.  fordert die Kommission auf Ideen vorzulegen, wie die Kohäsionspolitik besser auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann, und erinnert in diesem Zusammenhang an seine Forderung nach einer Reserve von einer Art, dass den Regionen zusätzliche Flexibilität eingeräumt werden kann, ohne die langfristigen Ziele der operationellen Programme in Frage zu stellen;

Herausforderungen und Perspektiven

45.  ist äußerst besorgt über die von der Kommission kürzlich vorgelegten Szenarios bezüglich Haushaltskürzungen, die es innerhalb des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens in der Kohäsionspolitik geben könnte und die dazu führen könnten, dass viele Regionen von der Kohäsionspolitik ausgeschlossen werden; wünscht einen ehrgeizigen Haushalt, der den Herausforderungen gerecht wird, und fordert dazu auf, die Kohäsionspolitik nicht zu einer Anpassungsvariablen werden zu lassen; weist darauf hin, dass die Einbeziehung aller Regionen der Europäischen Union für das Europäische Parlament eine „rote Linie“ darstellt; betont, dass die Theorie der „Witschaftsentwicklungsclubs“ die Bedeutung einer differenzierten Unterstützung für alle europäischen Regionen bestätigt, wozu auch die Regionen mit sehr hohem Einkommen zählen, die hinsichtlich ihrer Mitbewerber auf internationaler Ebene wettbewerbsfähig bleiben müssen;

46.  vertritt die Ansicht, dass die Kohäsionspolitik dazu beitragen kann, den neuen Herausforderungen, wie der Sicherheit oder der Integration von Flüchtlingen unter internationalem Schutz, gerecht zu werden; betont allerdings, dass die Kohäsionspolitik nicht die Lösung aller Krisen sein kann, und lehnt den Einsatz von Mitteln der Kohäsionspolitik zur Deckung eines kurzfristigen Finanzbedarfs außerhalb des Geltungsbereichs der Politik ab und erinnert daran, dass sie auf die mittel- und langfristige sozioökonomische Entwicklung der EU ausgerichtet ist;

47.  nimmt die positiven Ergebnisse des EFSI zur Kenntnis, der allerdings noch transparenter und bewusster investieren muss; betont, dass die Kohäsionspolitik und der EFSI auf unterschiedlichen Konzepten und Zielen basieren, die in bestimmten Fällen unabhängig vom Entwicklungsniveau der Regionen zwar komplementär, jedoch nicht substituierbar sind, insbesondere weil sich der EFSI – anders als die Strukturfonds – vor allem auf Darlehen stützt; erinnert daran, wie wichtig es ist, eine sachgerechte Unterscheidung zwischen dem EFSI und der Kohäsionspolitik zu treffen sowie klare Möglichkeiten für ihre Kombination zu ermitteln,

48.  weist erneut darauf hin, dass es an einer langfristigen Programmplanung festhält; ist der Auffassung, dass die einzig tragfähige Alternative zur derzeitigen Laufzeit von sieben Jahren ein mehrjähriger Finanzrahmen von 5+5 Jahren mit einer Halbzeitprüfung ist; fordert die Kommission auf, einen klaren Vorschlag auszuarbeiten, in dem die Methoden für die konkrete Umsetzung eines Finanzrahmens mit einer Laufzeit von 5+5 Jahren dargelegt werden;

49.  fordert, dass man sich mit allen Mitteln darum bemüht, dass Verzögerungen bei der Programmplanung für den neuen Zeitraum vermieden werden, um Zahlungsverzug und Aufhebungen von Mittelbindungen zu verhindern, was positive Ergebnisse der Kohäsionspolitik beeinträchtigt; erachtet es als äußerst wichtig, dass alle Dokumente des künftigen Rechtsrahmens rechtzeitig in allen EU-Amtssprachen vorgelegt werden, um eine faire und zeitnahe Information aller Begünstigten sicherzustellen;

50.  fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation mit den europäischen Bürgern, damit sich die Öffentlichkeit stärker bewusst wird, was mit der Kohäsionspolitik konkret erreicht wurde; fordert die Kommission auf, die Rolle der Verwaltungsbehörden und derjenigen Projektträger zu stärken, die innovative örtliche Kommunikationsmethoden benutzen, um die Menschen über die Ergebnisse des Einsatzes von Mitteln vor Ort zu informieren; betont, dass Information und Kommunikation nicht nur im nachgelagerten Bereich (Leistungen der ESI-Fonds), sondern auch im vorgelagerten Bereich (Finanzierungsmöglichkeiten) und insbesondere bei kleinen Projektträgern verbessert werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kooperationsmechanismen einzuführen und breite institutionalisierte Plattformen für Zusammenarbeit einzurichten, damit der Bekanntheitsgrad zunimmt und ein Bewusstsein geschaffen wird;

51.  stellt fest, dass einige europäische Regionen von den Folgen des Brexits besonders betroffen sind; betont, dass die negativen Auswirkungen des Brexits auf die übrigen europäischen Regionen mit der künftigen Kohäsionspolitik weitestgehend begrenzt werden müssen, und fordert dazu auf, im Einzelnen zu prüfen, ob Partnerschaften im Rahmen der territorialen Zusammenarbeit weitergeführt werden können;

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°  °

52.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union muss die Kommission alle drei Jahre einen Kohäsionsbericht „über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts“ vorlegen.

Der Siebte Kohäsionsbericht wurde von der Europäischen Kommission am 9. Oktober 2017, also einige Monate vor ihrem Vorschlag zum kommenden mehrjährigen Finanzrahmen sowie ihren Vorschlägen zum Regelungsrahmen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum nach 2020, veröffentlicht.

Vor diesem besonderen Hintergrund wollte der Berichterstatter aus dem von der Kommission veröffentlichten Bericht Erkenntnisse gewinnen und diese in konkrete Vorschläge für die künftige Kohäsionspolitik umsetzen.

Zu einer Zeit, in der der Akzent zu Recht auf den Begriff des „europäischen Mehrwerts“ gesetzt wird, vertritt der Berichterstatter die Ansicht, dass dieser in erster Linie in der Möglichkeit der Kohäsionspolitik besteht, dank einer möglichst gebietsnahen Umsetzung sowie des Subsidiaritätsgrundsatzes, der gestärkt werden muss, die Europäische Union ihren Bürgern näherzubringen. In der Kohäsionspolitik muss sich also das Gesicht eines Europas widerspiegeln, das konkrete Gestalt angenommen hat und für unsere Gebiete von Nutzen ist.

Im Bericht der Kommission heißt es, dass „die Auswirkungen von Globalisierung, Migration, Armut, Innovationsmangel, Klimawandel, Energiewende und Umweltverschmutzung nicht auf die weniger entwickelten Regionen begrenzt sind“. Der Berichterstatter teilt diese Feststellung und ist entsprechend davon überzeugt, dass es unerlässlich ist, dass sich die künftige Kohäsionspolitik – auf Basis eines Budgets, das den bestehenden Herausforderungen gerecht wird – auch weiterhin auf alle europäischen Regionen erstreckt.

Wenngleich alle Regionen einbezogen werden müssen, so zeigt der Bericht der Kommission doch anschaulich, wie unterschiedlich die Gebiete und ihre jeweiligen Bedürfnisse innerhalb der Europäischen Union sind. In diesem Zusammenhang sollte die territoriale Dimension der Kohäsionspolitik gestärkt werden, um einen maßgeschneiderten Ansatz sicherzustellen, der es gestattet, den Herausforderungen der verschiedenen Gebiete noch besser begegnen zu können, unabhängig davon, ob es sich um Stadt-, Stadtrand-, Land-, Insel-, Berg- oder auch Grenzgebiete handelt. Aufgrund der strukturbedingten besonderen wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Regionen in äußerster Randlage der EU müssen – wie in den Verträgen vorgesehen – spezifische Maßnahmen ergriffen werden, die immer dann, wenn erforderlich, zu verbessern und anzupassen sind.

Wenn auch der Siebte Kohäsionsbericht zeigt, dass die regionalen Unterschiede wieder abnehmen, so geht dennoch daraus hervor, dass die Situation je nach Gebiet unterschiedlich ist und dass bestimmte Unterschiede zwischen den Regionen oder innerhalb der Regionen weiter bestehen bleiben, sich verlagern oder zunehmen.

In diesem Sinne ist eine der wichtigsten Erkenntnisse des Siebten Kohäsionsberichts nach Meinung des Berichterstatters die Herausarbeitung von Gebieten, die in einer „Falle der mittleren Einkommen“ feststecken und dadurch Gefahr laufen, abgehängt zu werden. Diese Gebiete weisen nicht dasselbe Wachstum auf wie Regionen mit geringen Einkommen und Regionen mit sehr hohen Einkommen, und zwar aufgrund der zu hohen Kosten im Vergleich zu ersteren sowie der zu schwachen Innovationssysteme im Vergleich zu letzteren.

Um dieser Situation zu begegnen, muss die Kohäsionspolitik künftig nicht nur in der Lage sein, die Unterschiede zu verringern, sondern auch die Widerstandskraft geschwächter Gebiete zu stärken und zu verhindern, dass diese Gebiete abgehängt werden, indem die verschiedenen Trends und Dynamiken berücksichtigt werden.

Und schließlich wird in dem Bericht der Kommission die Existenz von Armutszonen, das Risiko einer territorialen Zerstückelung und die Vertiefung der infraregionalen Unterschiede hervorgehoben, wobei davon selbst relativ wohlhabende Regionen betroffen sind. Hierbei handelt es sich um ein Problem, dem besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, beispielsweise durch Einführung eines integrierten territorialen Ziels neben den thematischen Zielen.

Im Hinblick auf die Tätigkeitsbereiche befürwortet der Berichterstatter eine starke thematische Konzentration auf eine begrenzte Zahl von Prioritäten, die den großen politischen Zielen Europas entsprechen, wobei es den Verwaltungsbehörden vorbehalten bleiben sollte, ihre territorialen Strategien zu erarbeiten. Beschäftigung, Innovation, Unterstützung von KMU, Bekämpfung des Klimawandels und Kreislaufwirtschaft müssen die vorrangigen Tätigkeitsbereiche im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik sein.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind für die Zuweisung der Mittel außer dem BIP pro Kopf noch weitere Indikatoren zu berücksichtigen. Diese Indikatoren müssen mit den herausgearbeiteten Herausforderungen und Bedürfnissen in Einklang stehen. Daher verteidigt der Berichterstatter die Berücksichtigung sozialer Faktoren, insbesondere der Arbeitslosenquote und der Jugendarbeitslosenquote.

Zwar teilt der Berichterstatter das ehrgeizige Ziel der Europäischen Union, die soziale Dimension zu stärken, und unterstützt eine bessere Koordinierung der dazu beitragenden Instrumentarien, ist aber der Ansicht, dass der Europäische Sozialfonds integraler Bestandteil der Kohäsionspolitik bleiben muss. Dieser Fonds beinhaltet in der Tat eine unbestreitbare territoriale Dimension. Das Darstellungsanliegen über seine Effizienz zu stellen, indem man ihn aus der Kohäsionspolitik entfernt, würde einen strategischen Fehler bedeuten.

Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik aufgrund ihrer in den Verträgen verankerten Daseinsberechtigung nicht auf ein Instrument im Dienste von Prioritäten ohne Verbindung zu ihren Zielen reduziert und nicht als Instrument zur Bestrafung eingesetzt werden sollte. Er erachtet es als rechtmäßig, eine Verbindung zwischen der Kohäsionspolitik und der Gewährleistung eines günstigen Umfelds für Investitionen, Effizienz und die ordnungsgemäße Verwendung der Fonds herzustellen.

In diesem Zusammenhang vertritt er die Ansicht, dass es notwendig ist, die Frage der Verbindung zwischen Kohäsion und sozialer und steuerlicher Konvergenz ohne Tabu anzugehen, da die soziale und steuerliche Annäherung zum Kohäsionsziel beiträgt und gleichzeitig die Funktionsweise des Binnenmarkts verbessert wird. Ein diesbezüglich abweichendes Vorgehen kann dem Kohäsionsziel abträglich sein und dazu führen, dass Gebiete, die Gefahr laufen, abgehängt zu werden, bzw. Gebiete, die potenziell unter der Globalisierung leiden, noch mehr belastet werden – beispielsweise die im Bericht der Kommission beschriebenen Gebiete, die in einer „Falle der mittleren Einkommen“ feststecken.

Was die Finanzierungsformen anbelangt, so müssen die Finanzierungsinstrumente, sofern sie einen Mehrwert besitzen, gefördert werden, ihre Anwendung muss jedoch vereinfacht werden. Darüber hinaus müssen die Verwaltungsbehörden die geeignetste Form der Finanzierung frei festlegen können. Daher sollten verbindliche Ziele für den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten vermieden werden.

Weiterhin ist der Berichterstatter der Auffassung, dass die Vereinfachung im Zentrum der Reform der Kohäsionspolitik stehen muss. Zu einem Zeitpunkt, da sich zahlreiche potenziell Begünstigte von den europäischen Finanzierungen abwenden, steht die Glaubwürdigkeit des europäischen Handelns auf dem Spiel. Soll das Ziel erreicht werden, muss die Ausweitung der Regeln, die undurchschaubar geworden sind, beendet werden. Darüber hinaus muss für die einzelnen Fonds ein wirklich einheitliches Regelwerk geschaffen und eine homogene Handhabung der Fonds mit direkter Mittelverwaltung und der Fonds der Kohäsionspolitik, insbesondere im Hinblick auf staatliche Beihilfen, sichergestellt werden. Abschließend bleibt anzuführen, dass pragmatisch dafür gesorgt werden sollte, dass die Anforderungen im Hinblick auf Programmplanung und Kontrolle künftig auf den Grundsätzen der Differenzierung und der Verhältnismäßigkeit, insbesondere in Abhängigkeit der Verwaltungsqualität und der Höhe der Programme, beruhen.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (21.3.2018)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Europäischen Union: 7. Bericht der Kommission
(2017/2279(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Younous Omarjee

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik von grundlegender Bedeutung für die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz in der Union und die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen war; ist aber beunruhigt über das weiterhin bestehende Gefälle zwischen reichen und armen Regionen und die wachsenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesellschaftsgruppen unter den Bürgern im Hinblick auf Einkommen und den Zugang zu Gesundheit; ist ferner beunruhigt über die allgemeine Verarmung vieler Regionen, auch Übergangsregionen, seit der Finanzkrise im Jahr 2008; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik großes Potenzial hat, was die Anpassung der europäischen Wirtschaften an die technologische Revolution betrifft, damit sie der Alterung der Bevölkerung entgegenwirken und einer Öffnung der europäischen Märkte und Weltmärkte begegnen können; weist daher darauf hin, dass Investitionen in neue Technologien, Modernisierung, neue Kompetenzen und Kenntnisse, Innovation, Forschung und Entwicklung, mit deren Hilfe weniger entwickelte Regionen in der Wertschöpfungskette aufsteigen können, durch die Kohäsionspolitik erheblich unterstützt werden sollten; hebt hervor, dass keinesfalls die Ziele der Kohäsionspolitik oder ihre Finanzierung aus dem Unionshaushalt geschwächt werden dürfen; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik auch künftig allen Regionen zugutekommen sollte;

2.  stellt fest, dass das System der finanziellen Planung und Ausführung Unzulänglichkeiten aufweist, die zu verspäteten Zahlungsaufforderungen und Zahlungen und zu einer Anhäufung unbezahlter Rechnungen geführt haben, die dem Sinne der Verträge zuwiderlaufen; ist beunruhigt angesichts der erheblichen Verzögerungen bei der Annahme der operativen Programme und bei der Benennung der Verwaltungs-, Zahlungs- und Bescheinigungsbehörden im Rahmen der Kohäsionspolitik, die durch den späten Abschluss der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2014–2020 und die späte Annahme der Verordnungen zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) verschärft wurden und eine äußerst schwache Ausschöpfungsquote der Kohäsionspolitik im gegenwärtigen Programmplanungszeitraum zur Folge hatten, was in erster Linie den Projektträgern selbst schadet; fordert in diesem Zusammenhang, dass die im Rahmen der Überarbeitung der Haushaltsordnung[1], die seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist, angestrebte Vereinfachung vertieft wird, und zwar in erster Linie mittels einer Konzentration auf Ex-post-Prüfungen, einer Vereinheitlichung der Verfahren und mehr Flexibilität im Rahmen des nächsten MFR; weist darauf hin, dass die Höhe der Mittel für Zahlungen mindestens den früheren Verpflichtungen entsprechen muss; nimmt ferner die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überwachung der Vereinfachung für die Begünstigten der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur Kenntnis;

3.  stellt fest, dass sich die geschätzten und die tatsächlichen Zahlungen aus dem Unionshaushalt zugunsten der Kohäsionspolitik in jedem Jahr erheblich unterscheiden, und fordert die Kommission auf, ein Verfahren für eine bessere Planung der EU-Haushaltsführung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten festzulegen; weist darauf hin, dass die Einrichtung des elektronischen Kohäsionssystems, in das die Mitgliedstaaten Daten zu Projektpipelines, Beschaffungsplänen mit geplanten und tatsächlichen Daten für Ausschreibungen, Vertragsvergabe und Umsetzung sowie Finanz- und Buchführungsdaten in Bezug auf Rechnungen, Kofinanzierung, Förderfähigkeit von Ausgaben usw. eingeben, ein wichtiger Beitrag zu einer besseren Verwaltung und Überwachung der Umsetzung der Kohäsionspolitik in den Mitgliedstaaten wäre und genauere Schätzungen von Zahlungen aus dem Unionshaushalt ermöglichen würde;

4.  hebt hervor, dass die Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Kohäsionspolitik der Union nicht an die Stelle von Subventionen und Direktbeihilfen treten dürfen, sondern vielmehr als zusätzliche Werkzeuge behandelt werden sollten, mit denen der Anwendungsbereich des Projekts oder der Bereich, in dem Projekte Erträge erzielen, vergrößert wird; betont in diesem Zusammenhang, dass die ESI-Fonds und der EFSI unterschiedliche Ansätze verfolgen und dass sich die Zusammenarbeit zwischen den beiden Fonds im Rahmen großer Projekte als fruchtbar erweisen könnte, diese Verknüpfung aber keinesfalls die strategische Kohärenz, die territoriale Ausrichtung und die langfristigen Aussichten der Programme der Kohäsionspolitik gefährden darf;

5.  betont mit Nachdruck, dass die Legislativvorschläge für den nächsten MFR schnellstmöglich vorgelegt werden müssen, damit es bei der Programmplanung des nächsten Zeitraums nicht zu Verzögerungen kommt; ist der Ansicht, dass die die Kohäsionspolitik betreffenden Obergrenzen im nächsten Programmplanungszeitraum für die EU-27 gleich bleiben sollten, während ihre Wirksamkeit weiter verbessert und die damit verbundenen Verfahren vereinfacht werden, damit die Union letztendlich über alle Finanzierungsmittel verfügt, die ihren Zielen und Prioritäten im Sinne der Verträge entsprechen; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik die Bürger vor schädlichen Auswirkungen der Globalisierung schützt, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung bietet, Forschungs- und Kooperationsvorhaben fördert, Anreize zur Beteiligung an Maßnahmen mit Blick auf die Entwicklung des Humankapitals setzt und aus all diesen Gründen stark, wirksam und für die Bürger sichtbar bleiben muss;

6.  unterstreicht den Zusammenhang zwischen Regierungsqualität und erfolgreicher öffentlicher und privater Investition, Innovation und Wachstum; begrüßt den ganzheitlichen Ansatz im Siebten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und verlangt eine starke Berücksichtigung dieser Punkte in der künftigen Kohäsionsfinanzierung;

7.  vertritt die Auffassung, dass die Politik des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts weiterhin allen Regionen in der EU zugutekommen sollte, insbesondere aber den Regionen, in denen die Entwicklung am stärksten verzögert ist, und Gebieten in äußerster Randlage, und dass sie in den am weitesten entwickelten Regionen den Gebieten in Randlage sowie Gebieten, die am stärksten von Armut betroffen oder hinsichtlich der Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten am wenigsten attraktiv sind, und insbesondere der Unterstützung bei Infrastrukturen zugutekommen sollte, die es ermöglichen, der Abgeschiedenheit ein Ende zu setzen;

8.  fordert mehr Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und den übrigen Politikbereichen der Union, die, wie bei den Handelsabkommen, die Bemühungen der Regionalpolitik gefährden, was die Umsetzung des Konvergenzziels in der Union betrifft;

9.  betont, dass die Kohäsionspolitik im nächsten Programmplanungszeitraum des MFR fortgeführt und verstärkt werden muss; weist Versuche zurück, den Haushalt konsequent zu kürzen oder die Regionalpolitik zu verzerren, die die einzige große Solidaritätspolitik der Union bleibt;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, André Elissen, Eider Gardiazabal Rubial, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, John Howarth, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Urmas Paet, Pina Picierno, Răzvan Popa, Paul Rübig, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jean-Paul Denanot, Georgios Kyrtsos, Ivana Maletić, Tomáš Zdechovský

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

29

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Gérard Deprez, Urmas Paet

ECR

Zbigniew Kuźmiuk

GUE/NGL

Liadh Ní Riada, Younous Omarjee

PPE

Richard Ashworth, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Georgios Kyrtsos, Ivana Maletić, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Patricija Šulin, Inese Vaidere, Tomáš Zdechovský

S&D

Jean-Paul Denanot, Eider Gardiazabal Rubial, Iris Hoffmann, John Howarth, Vladimír Maňka, Pina Picierno, Răzvan Popa, Manuel dos Santos, Daniele Viotti, Tiemo Wölken

VERTS/ALE

Jordi Solé, Indrek Tarand

4

-

ECR

Bernd Kölmel

ENF

André Elissen, Marco Zanni

NI

Eleftherios Synadinos

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  ABl. L 286 vom 30.10.2015, S. 1.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (22.3.2018)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zu dem 7. Bericht der Kommission über die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der gesamten Europäischen Union
(2017/2279(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Marita Ulvskog

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass in der Union seit 2013 zwar ein schrittweiser Rückgang der Arbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen ist, sie jedoch mit 7,3 % bzw. 16,1 % (Dezember 2017)[1] nach wie vor über dem Niveau von 2008 liegen, wobei zwischen und in den einzelnen Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestehen, insbesondere in einigen der von der Finanzkrise am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten; in der Erwägung, dass eine Verringerung des regionalen Gefälles eingesetzt hat; in der Erwägung, dass es nach wie vor große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Arbeitslosenquote gibt, die von 2,4 % in der Tschechischen Republik und 3,6 % in Deutschland bis zu 16,3 % in Spanien und 20,9 % in Griechenland reicht[2]; in der Erwägung, dass der Anteil der versteckten Arbeitslosigkeit bzw. stillen Reserve (Personen, die arbeitslos sind und arbeiten wollen, aber nicht aktiv nach einem Arbeitsplatz suchen) 2016 bei 18 % lag;

B.  in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor mehr als 50 %, in der EU 45,6 % und im Euro-Währungsgebiet 49,7 % der gesamten Arbeitslosigkeit ausmacht; in der Erwägung, dass in der Arbeitslosenquote nur Personen erfasst sind, die keine Beschäftigung haben und in den letzten vier Wochen aktiv nach Arbeit gesucht haben, während mit der Langzeitarbeitslosenquote nur der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren bestimmt wird, der seit mindestens zwölf Monaten arbeitslos ist;

C.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote in der EU vier Jahre in Folge gestiegen ist und nunmehr mit 72,3 % über dem Wert von 2008 liegt, jedoch in einigen Mitgliedstaaten immer noch niedriger als vor der Krise ist[3]; in der Erwägung, dass eine Verringerung des regionalen Gefälles eingesetzt hat, auch wenn es weiterhin beträchtliche Unterschiede bei der durchschnittlichen Beschäftigungsquote zwischen und innerhalb weiter und weniger entwickelten Regionen gibt; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von einigen Mitgliedstaaten mit weit unter dem EU-Durchschnitt liegenden Werten in Griechenland (58 %), Kroatien (64 %), Italien (63 %) und Spanien (66 %) bis zu über 75 % liegenden Werten in den Niederlanden, Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, der Tschechischen Republik, Estland, Litauen, Lettland, Österreich und Schweden reicht[4]; in der Erwägung, dass die Beschäftigung, gemessen in Arbeitsstunden pro Beschäftigtem, weiterhin in der EU um 3 % und im Euro-Währungsgebiet um 4 % unter dem Vorkrisenniveau liegt[5]; in der Erwägung, dass sich junge Menschen häufiger in ungewöhnlichen und atypischen Formen der Beschäftigung befinden[6]; in der Erwägung, dass der Missbrauch von Teilzeitverträgen zu beanstanden ist;

D.  in der Erwägung, dass sich das Pro-Kopf-BIP in vielen weniger entwickelten Regionen aufgrund eines rascheren Produktivitätswachstums dem EU-Durchschnitt annähert, dort jedoch Arbeitsplätze verloren gegangen sind; in der Erwägung, dass sich das reale verfügbare Pro-Kopf-Bruttoeinkommen der Haushalte in mehreren Mitgliedstaaten noch immer nicht erholt und das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht wurde; in der Erwägung, dass die Zunahme der Einkommensungleichheit seit Beginn der Krise in mehreren Mitgliedstaaten nicht wieder umgekehrt wurde und sich in einigen Fällen sogar noch verschlimmert hat[7]; in der Erwägung, dass Beschäftigungs- und Einkommensunterschiede in der EU Menschen dazu bewegen, an Orte umzuziehen, an denen sie bessere Möglichkeiten haben; in der Erwägung, dass asymmetrische und rasante Bevölkerungsveränderungen, die mit der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte in Zusammenhang stehen, vor allem in ländlichen Regionen in der EU-13 zu Komplikationen führen;

E.  in der Erwägung, dass auf regionaler Ebene in der gesamten EU eine Verringerung der Beschäftigungsunterschiede, gefolgt von einer Verringerung der Disparitäten beim Pro-Kopf-BIP, zutage tritt;

F.  in der Erwägung, dass die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung in der EU weiterhin mehr als 10 Prozentpunkte (11,6 %) ausmachen, wobei die Beschäftigungsquote bei Männern 76,9 % und bei Frauen 65,3 % beträgt und die Unterschiede bei außerhalb der EU geborenen Menschen und Roma-Frauen noch größer sind;

G.  in der Erwägung, dass das Risiko der Armut oder sozialen Ausgrenzung in der EU zwar wieder auf das Niveau der Zeit vor der Krise zurückgegangen ist, es jedoch nach wie vor zu hoch ist, auch in den stärker entwickelten Regionen, und der Wert weit von der Verwirklichung des in der Europa-2020-Strategie festgelegten Ziels im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung entfernt ist; in der Erwägung, dass Ungleichheiten weiter zunehmen; in der Erwägung, dass im Jahr 2015 118,8 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, was einen Zuwachs gegenüber 2008 um 1,7 Millionen Menschen bedeutet und fernab des Zieles der Strategie 2020 liegt, die Zahl der zu dieser Kategorie zählenden Personen um 20 Millionen zu senken; in der Erwägung, dass der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder (0–17 Jahre) im Jahr 2016 26,4 % betrug, was höher als die entsprechende Quote bei Erwachsenen (24,2 % bei Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren) und fast zehn Prozentpunkte höher als die Quote der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten älteren Menschen (65 Jahre und älter) ist, die bei 18,3 % liegt[8]; in der Erwägung, dass die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder in Europa mit einem Wert von 24,8 Millionen im Jahr 2016 nach wie vor besorgniserregend hoch ist[9]; in der Erwägung, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verschrieben haben, zu denen das Ziel gehört, „die Armut in allen ihren Formen und überall zu überwinden“;

H.  in der Erwägung, dass das Hauptziel der Kohäsionspolitik in der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts besteht, das durch den Abbau regionaler Unterschiede, sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch zwischen den Mitgliedstaaten, die Verbesserung des Wohlergehens der EU-Bürger und die Herstellung von Chancengleichheit für diese, unabhängig von ihrem Wohnort, erreicht werden kann; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Folgen der Wirtschafts- und Sozialkrise der vergangenen Jahre gespielt hat, da sie dringend notwendige Optionen für öffentliche Investitionen geschaffen hat; in der Erwägung, dass im aktuellen Haushaltsjahr im Rahmen der Kohäsionspolitik voraussichtlich 1,1 Mio. KMU unterstützt und 7,4 Mio. Arbeitslose Hilfe erhalten werden, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, sowie 8,9 Mio. Menschen dabei unterstützt werden, neue Qualifikationen zu erwerben und 16 Mrd. EUR in die digitale Wirtschaft investiert sowie beträchtliche Investitionen in die soziale Infrastruktur getätigt werden;

I.  in der Erwägung, dass Unterschiede in Regionen zunehmen, auch in wohlhabenderen Regionen, in denen es Armutszonen gibt; in der Erwägung, dass von den wohlhabendsten Regionen dynamische Einflüsse zur Förderung des Wachstums ausgehen;

J.  in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ein stärkeres Engagement zur Anwendung der Artikel 174 und 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an den Tag legen müssen;

1.  hebt hervor, dass die Kohäsionspolitik die Grundlage für eine stärkere vertikale soziale Annäherung und gemeinsamen Wohlstand in der EU ist und schwerpunktmäßig auf wichtige gesellschaftliche Herausforderungen ausgerichtet sein sollte, wie beispielsweise Lebensbedingungen, Arbeitslosigkeit, Unsicherheit, Armut, Ausgrenzung, Diskriminierung, Migration und Klimawandel; ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik als wichtigste öffentliche Investitionspolitik der Europäischen Union im Sinne dieser Ziele im zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) mindestens mit einer ähnlichen Haushaltsausstattung beibehalten werden sollte;

2.  betont, dass der Europäische Sozialfonds (ESF) erheblich aufgestockt werden muss, da er das wichtigste Instrument der EU für gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte ist, wozu die Eingliederung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Maßnahmen zur sozialen Inklusion und zur Bekämpfung der Armut sowie von Ungleichheiten und die Schaffung von Chancengleichheit gehören, wobei auch künftig 20 % der Mittel für die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung vorgesehen sein sollten; ist der Auffassung, dass ein Szenario der Zusammenführung der Mittel des Europäischen Sozialfonds in einen einzigen Sozialinvestitionsfonds eine Bedrohung für die Integrität der Kohäsionspolitik darstellen würde, da das mit ihr verfolgte und in den Verträgen verankerte Ziel der soziale Zusammenhalt ist, der hauptsächlich durch die Förderung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds erreicht wird; betont, dass der Europäische Sozialfonds daher auch künftig ein integraler Bestandteil der Kohäsionspolitik sein muss, um sicherzustellen, dass das erneuerte Engagement der EU für ein soziales Europa vor Ort in die Tat umgesetzt werden kann;

3.  vertritt die Ansicht, dass der Index der EU für sozialen Fortschritt in den Regionen als ein zusätzlicher Indikator zur Ergänzung des BIP-Indikators bewertet werden sollte, da der Anstieg des Pro-Kopf-BIP nicht in gleichem Umfang mit einem Beschäftigungszuwachs in allen Regionen korrespondiert und für sich alleine genommen nicht ausreichend ist, um neue Ausprägungen der Ungleichheit zwischen den EU-Regionen zu messen, und da das Wirtschaftswachstum keine Auswirkungen auf bestimmte soziale Determinanten des gesellschaftlichen Fortschritts und der Inklusion hat; fordert die Kommission auf, bei der Zuweisung von EU-Mitteln an thematische Ziele mit einer sozialen Dimension und zwecks einer besseren Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit Bereichen, in denen Handlungsbedarf auf EU-Ebene besteht, außerdem neue Indikatoren zu berücksichtigen; ist der Auffassung, dass die sozialen Indikatoren bei der Ex-post-Evaluierung auch als Instrument zur Ermittlung des Erfolgs von EU-Fördermaßnahmen für die Erzielung besserer sozialer Ergebnisse eingesetzt werden könnten;

4.  erinnert daran, dass die öffentlichen Investitionen in der EU immer noch weit unter dem Niveau vor der Krise liegen, weshalb die Regionen und Mitgliedstaaten mehr Unterstützung benötigen, um sich den derzeitigen und künftigen Herausforderungen stellen zu können; ist der Meinung, dass angesichts der wachsenden sozialen Unterschiede in der EU ein Ansatz für soziale Investitionen in den Mittelpunkt eines kohärenten politischen Rahmens rücken muss, der den politischen Lenkungsrahmen der EU und ihren Haushalt an der Notwendigkeit von sozialen Investitionen ausrichtet; betont, dass derartige Investitionen mit langfristigen Renditen von entscheidender Bedeutung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der EU-Regionen sind;

5.  nimmt die im Siebten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt vorgestellten Informationen zur Kenntnis, die Anzeichen für eine Verbesserung der sozialen Lage erkennen lassen, aber auch darauf hinweisen, dass in den Mitgliedstaaten weiterhin soziale Divergenzen bestehen, die durch negative Auswirkungen der Wirtschaftskrise und jahrelange Sparmaßnahmen noch verschärft werden; beobachtet mit Sorge, dass trotz positiver Anzeichen das Armuts- oder Ausgrenzungsrisiko weiterhin ein großes Problem ist und zusammen mit der Zunahme der Ungleichheit in vielen Mitgliedstaaten eine der zentralen Herausforderungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bleibt;

6.  ist der Auffassung, dass eine verbindliche, auf quantifizierbare Europa-2020-Ziele wie die Verringerung der Armut ausgerichtete Programmplanung im Rahmen der Kohäsionspolitik eine der größten Errungenschaften des Programmplanungszeitraums 2014-2020 war; ist der Ansicht, dass das Hauptziel einer Strategie für Europa nach 2020 darin bestehen sollte, einen Beitrag zum sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU zu leisten, der auf den international angenommenen Zielen für nachhaltige Entwicklung basiert;

7.  stellt fest, dass der EU-Haushalt auf der Grundlage von nationalen Beiträgen unter Berücksichtigung des Bruttonationaleinkommens der Mitgliedstaaten aufgestockt werden muss, damit öffentliche Investitionen zur Unterstützung nationaler Produktionssektoren gefördert werden und dadurch zur Verringerung mehrseitiger struktureller Abhängigkeiten, zur Förderung einer mit Rechten verbundenen Beschäftigung und hochwertiger öffentlicher Dienste sowie zur vollen Nutzung des globalen Potenzials der Mitgliedstaaten beigetragen wird;

8.  stellt fest, dass einige der schwerwiegenderen beschäftigungsrelevanten und sozialen Ungleichgewichte und sozialen Divergenzen in der EU, wie die Segmentierung des Arbeitsmarktes, Lohngefälle und Kinderarmut, nicht beseitigt wurden, sondern sich verschlimmert haben, was ein Beleg dafür ist, dass die öffentliche Politik auf nationaler Ebene und die europäischen Mechanismen nicht ausreichend sind, um einen stärkeren sozialen Zusammenhalt und einen gerechteren europäischen Arbeitsmarkt zu schaffen; weist darauf hin, dass stärkere und umfassendere EU-Strategien zur Ergänzung der gegenwärtig von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen vonnöten sind; betont, dass die steuerliche Flexibilität für eine wirksame Förderung der sozialen Investitionen im Bereich der sozialen Rechte sowie die Einbeziehung der in der europäischen Säule sozialer Rechte verankerten Grundsätze auf allen Ebenen von entscheidender Bedeutung ist;

9.  betont die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für den wirtschaftlichen Fortschritt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt aller Regionen;

10.  bedauert die schleppende Umsetzung der Programme für den Zeitraum 2014–2020, da im Juli 2017 nur 39 % der gesamten Mittel zugewiesen waren[10]; ist der Ansicht, dass eine schnellere Umsetzung, ein reibungsloserer Übergang zwischen den Programmplanungszeiträumen, klare Ziele, Referenzwerte und Ergebnisindikatoren, eine tatsächliche Vereinfachung und der Kapazitätsaufbau erforderlich sind;

11.  stellt diesbezüglich fest, dass in dem von der Kommission vorgelegten Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen[11] vorgeschlagen wird, dass die Kohärenz mit einem einheitlichen Regelwerk zur Kohäsionspolitik und anderen Förderinstrumenten mit Programmen oder Projekten desselben Typs verbessert werden könnte, da hierdurch eine stärkere Komplementarität zwischen der Kohäsionspolitik und den Investitionen in Innovationen und die Infrastruktur sowie eine Vereinfachung für die Begünstigten sichergestellt würden; ist der Auffassung, dass eine wirksamere und flexiblere Durchführung der Mittelzuweisungen von entscheidender Bedeutung für den neuen MFR-Zeitraum sein wird;

12.  ist der Auffassung, dass vor der Verknüpfung sozialer Investitionen mit politischen Prioritäten, auf die sich die Mitgliedstaaten im Europäischen Semester geeinigt haben, die regionalen Behörden beteiligt und Änderungen bei den Indikatoren für den sozialen Fortschritt in der Kohäsionspolitik vorgenommen werden müssen; betont, dass Länderberichte und länderspezifische Empfehlungen nicht die einzigen Referenzdokumente bei der Planung von EU-Investitionen vor Ort, insbesondere von sozialen Investitionen, sein können;

13.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Bekämpfung des Bevölkerungsrückgangs und des Problems der Bevölkerungsstreuung einzuführen; betont, dass die Berücksichtigung von Regionen, die unter einem Bevölkerungsrückgang leiden, zu den Prioritäten der Kohäsionspolitik gehören sollte; fordert daher strategische Investitionen in diesen Regionen, insbesondere in den Breitbandzugang, um sie wettbewerbsfähiger zu machen, die Industrie zu fördern und die territoriale Struktur zu verbessern;

14.  erinnert daran, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Steuerung und Kontrolle von Programmen der Kohäsionspolitik Vorrang haben muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten eines Systems für die Einreichung von Anträgen im Internet zu prüfen, mit dem die Verwaltungsverfahren für Projektmanager einfacher gestaltet werden können;

15.  betont, dass die zahlreichen Herausforderungen, mit denen sich die europäischen Regionen in den kommenden Jahren konfrontiert sehen werden, wie soziale Inklusion, Armut, Arbeitslosigkeit sowie Ungleichheiten zwischen und innerhalb von Regionen von besonderer Bedeutung für die Kohäsionspolitik sind; weist darauf hin, dass Ungleichheiten die Zukunft des europäischen Projekts gefährden, seine Legitimität untergraben und das Vertrauen in die EU als Motor des sozialen Fortschritts beschädigen können und dass der Abbau von Ungleichheiten eine der wichtigsten Prioritäten der EU sein muss, wie das Parlament vor kurzem erklärt hat; erachtet es als unbedingt erforderlich, den Prozess der politischen Koordinierung auf nationaler Ebene zu verbessern, damit negative Entwicklungen, die Ungleichheiten verschärfen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen bzw. die soziale Gerechtigkeit beeinträchtigen könnten, besser überwacht, verhindert und korrigiert werden, und zwar indem bei Bedarf Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen werden; betont, dass zur wirksamen Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung in Gemeinden, ein von unten nach oben gerichteter Ansatz notwendig ist, da diese Themen eine maßgeschneiderte Lösung und die aktive Beteiligung der direkt betroffenen Regierungsebene erfordern;

16.  vertritt die Auffassung, dass das Potenzial der EU-Fonds für die Schaffung von Arbeitsplätzen immer noch keine ausreichende Hebelwirkung entfaltet und daher durch eine wirksamere und stärker ergebnisorientierte Politikgestaltung und Umsetzung mittels wirksamer technischer Unterstützung weiter gesteigert werden sollte, und zwar insbesondere durch eine Konzentration auf zukunftsorientierte Branchen, die über ein hohes Netto-Potenzial zur Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen verfügen, vor allem in der ökologischen Wirtschaft und der Kreislaufwirtschaft sowie dem Pflege- und digitalen Sektor; ist zudem der Ansicht, dass allen Begünstigten, darunter den Akteuren der Sozialwirtschaft, KMU, nichtstaatlichen Organisationen, kleinen Kommunen und Selbstständigen, der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden sollte;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, vermehrt in Qualifizierungsmaßnahmen zu investieren, die das Wirtschaftswachstum fördern, indem sie zur Schließung der Qualifikationslücke und zur Verringerung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung beitragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den ländlichen Regionen, die nicht in ausreichendem Maße vom Wirtschaftswachstum profitiert haben, mehr Aufmerksamkeit zu schenken;

18.  fordert die Mitgliedstaaten und insbesondere jene mit niedrigen Produktivitätsniveaus auf, Strukturreformen ein- oder weiter durchzuführen, um den Wettbewerb zu erhöhen sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Kompetenzpotenzial zu verbessern;

19.  verweist nachdrücklich darauf, dass die Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens von wesentlicher Bedeutung für die Förderung der Entwicklung und des fairen Wettbewerbs ist; vertritt die Ansicht, dass das öffentliche Beschaffungswesen am besten geeignet ist, sozial und ökologisch nützliche Investitionen zur Entfaltung zu bringen;

20.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch weiterhin Initiativen zu betreiben, die der Verbesserung des Zugangs zu einer hochwertigen und inklusiven Bildung, einschließlich der Hochschulbildung, beruflichen Bildung sowie dem Lernen am Arbeitsplatz und dem Erwerb und der Aktualisierung von Fertigkeiten, insbesondere digitaler Kompetenzen, sowie des Zugangs zu hochwertiger, dauerhafter und inklusiver Beschäftigung, vor allem für junge Menschen, gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer, dienen; verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen und diesbezüglich insbesondere auf deren Initiative zu Weiterbildungspfaden; weist darauf hin, dass die im Rahmen des ESF finanzierten Ausbildungsprogramme an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitslosen ausgerichtet sein sowie Arbeitsmarktchancen berücksichtigen sollten;

21.  bekräftigt erneut seine Besorgnis über den zunehmenden Trend hin zu Unterbeschäftigung und versteckter Arbeitslosigkeit, einer zunehmend chronischen Langzeitarbeitslosigkeit und hohen Jugendarbeitslosigkeits- und Langzeitarbeitslosigkeitsquoten; erinnert an die Bedeutung von Investitionen in Pläne, bei denen der Schwerpunkt auf der Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit liegt, wobei berufliche Bildung mit individueller Beratung kombiniert wird;

22.  fordert eine Stärkung der Haushaltslinien, mit denen wirksame Lösungen für die Aufnahme und soziale Inklusion von Flüchtlingen und Migranten gefördert werden;

23.  unterstreicht, dass eine soziale und steuerliche Konvergenz zur Erreichung des Kohäsionsziels beiträgt, und dass unterschiedliche Verfahrensweisen in diesem Bereich der Grund für weitere Probleme in den Gebieten sind, die hinsichtlich der Globalisierung am stärksten benachteiligt sind;

24.  betont die Notwendigkeit der Beibehaltung von wohnortnahen Schulen und Bildungseinrichtungen und fordert eine landesweite Strategie zu deren Erhaltung, die nach Möglichkeit durch die europäischen Strukturfonds gefördert werden sollte;

25.  vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der EU-Fonds das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden muss und auch künftig der Übergang von Großeinrichtungen zu selbstbestimmtem Leben in der Gemeinde unterstützt werden sollte.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

6

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Guillaume Balas, Brando Benifei, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Michael Detjen, Lampros Fountoulis, Czesław Hoc, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jean Lambert, Jeroen Lenaers, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Joëlle Mélin, Miroslavs Mitrofanovs, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Marek Plura, Dennis Radtke, Sofia Ribeiro, Robert Rochefort, Claude Rolin, Siôn Simon, Romana Tomc, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Renate Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Maria Arena, Georges Bach, Amjad Bashir, Lynn Boylan, Tania González Peñas, Sergio Gutiérrez Prieto, Paloma López Bermejo, Ivari Padar, Sven Schulze, Jasenko Selimovic, Tom Vandenkendelaere, Flavio Zanonato

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jytte Guteland

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

34

+

ALDE

Enrique Calvet Chambon, Robert Rochefort, Jasenko Selimovic, Yana Toom, Renate Weber

EFDD

Laura Agea

PPE

Georges Bach, David Casa, Danuta Jazłowiecka, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Dennis Radtke, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Sven Schulze, Romana Tomc, Tom Vandenkendelaere

S&D

Maria Arena, Guillaume Balas, Brando Benifei, Michael Detjen, Jytte Guteland, Sergio Gutiérrez Prieto, Agnes Jongerius, Ivari Padar, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Siôn Simon, Flavio Zanonato

VERTS/ALE

Jean Lambert, Miroslavs Mitrofanovs

NI

Lampros Fountoulis

6

-

PPE

Jeroen Lenaers

GUE/NGL

Lynn Boylan, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo

ENF

Dominique Martin, Joëlle Mélin

5

0

PPE

Ádám Kósa

ECR

Amjad Bashir, Czesław Hoc, Anthea McIntyre, Ulrike Trebesius

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (20.3.2018)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zu dem 7. Bericht der Kommission über die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der gesamten Europäischen Union
(2017/2279(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Mircea Diaconu

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Ansicht, dass Kultur, Bildung, Jugend und Sport eine entscheidende Rolle bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Gestaltung der Zukunft der Europäischen Union spielen, insbesondere mit Blick auf den Aufbau einer in ihrer Vielfalt durch das Band der Solidarität geeinten Gemeinschaft der Bürger, und dass sie über ein gewaltiges Potenzial unter anderem im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Mehrwerts und die Erzeugung von wirtschaftlichem Wohlstand in allen Regionen der EU verfügen, insbesondere im Rahmen der Kohäsionspolitik;

2.  verweist auf die Bedeutung der Kultur und des kulturellen Erbes, auch im Hinblick auf den wirtschaftlichen Wohlstand der Städte und Regionen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, alle erforderlichen Maßnahmen zum wirksamen Schutz des materiellen und immateriellen Kulturerbes zu ergreifen und alle verfügbaren kohäsionspolitischen Instrumente zu diesem Zweck einzusetzen; empfiehlt, das kulturelle Erbe bei der nächsten Programmgeneration als horizontale Priorität für alle Säulen der Kohäsionspolitik zu betrachten und die Empfehlungen des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 und seine Ergebnisse zu berücksichtigen;

3.  betont, wie wichtig die Chancengleichheit für körperlich oder geografisch benachteiligte Menschen ist, um sicherzustellen, dass sie einen gleichberechtigten Zugang zu Kultur und Bildung haben;

4.  hebt hervor, dass Investitionen in Kultur, Bildung, Jugend und Sport den sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union erheblich verbessern, da sie insbesondere dem sozialen Miteinander der Bürger Europas förderlich sind;

5.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, sowohl das Natur- als auch das Kulturerbe zu bewahren und ihr Potenzial als wirtschaftliche Triebfeder auszuschöpfen;

6.  bedauert, dass der Siebte Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt die Investitionen in die Kultur nicht hervorhebt und keine quantitativen oder qualitativen, nach Sektoren aufgeschlüsselte Angaben über kulturbezogene Projekte enthält, auf die jedoch in den Programmplanungszeiträumen 2007–2013 und 2014–2020 Ausgaben im Rahmen der Kohäsionspolitik in Höhe von mindestens 11 Mrd. EUR entfielen, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bereitgestellt wurden;

7.  stellt fest, dass die Kohäsionspolitik der EU und ihre Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Förderung der Wiederherstellung des kulturellen Erbes, zur Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche und zur Finanzierung des Aufbaus von Kapazitäten bei Kulturschaffenden beitragen können;

8.  hebt hervor, wie wichtig der gleichberechtigte Zugang zu Bildung, Ausbildung und kulturellen Aktivitäten dafür ist, wirkliche Konvergenz zu erzielen sowie die Unterschiede und die sozioökonomischen Ungleichheiten zwischen den europäischen Regionen zu verringern;

9.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiterhin in die Kultur, die Bildung, die Jugend und den Sport zu investieren und auf den positiven Ergebnissen der beiden vorausgegangenen Programmgenerationen (2007–2013; 2014–2020) aufzubauen;

10.  fordert, dass im nächsten Programmplanungszeitraum Möglichkeiten für die Förderung von Kultur, Bildung, Jugend und Sport geschaffen werden, und zwar im Wege speziell festgelegter thematischer Ziele für Investitionen im Rahmen der Europäischen Struktur und Investitionsfonds (ESI-Fonds);

11.  hebt das Potenzial der Kultur- und Kreativbranche für die Beschäftigung junger Menschen hervor; betont, dass eine weitere Förderung der Kultur- und Kreativbranche und Investitionen in diese Branche beträchtlich zu einer Steigerung von Investitionen, Wachstum, Innovation und Beschäftigung beitragen können; fordert daher die Kommission auf, zu diesem Zweck die einzigartigen Möglichkeiten, die die gesamte Kultur- und Kreativbranche einschließlich NGOs und kleiner Zusammenschlüsse bietet, in Betracht zu ziehen;

12.  ersucht die Kommission, Kultur und Bildung im nächsten Programmplanungszeitraum sowohl als Bereiche als auch als übergreifende Dimension ihrer regionalpolitischen Maßnahmen in ihre vorrangigen und strategischen Ziele aufzunehmen;

13.  fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Kohäsionspolitik langfristige und nachhaltige Strategien in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend und Sport zu entwickeln, die als Grundlage für strategische Investitionen im Programmplanungszeitraum 2021–2027 herangezogen werden können;

14.  besteht darauf, dass sich die ausgewählten Projekte gegenseitig ergänzen sollten, und fordert die Kommission auf, potenzielle Synergien zwischen den ESI-Fonds, den verfügbaren Finanzinstrumenten der Europäischen Investitionsbank (Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI)) und anderen EU-Programmen, die im Programmplanungszeitraum 2014-2020 vorgesehen sind, voll auszuschöpfen – wobei insbesondere auf Erasmus+ und Kreatives Europa hinzuweisen ist –, indem EU-weit bessere Informationen bereitgestellt werden und die Umsetzung in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen sehr viel entschlossener betrieben wird; hebt hervor, dass die Zuschüsse nicht nur auf den Ausbau der Infrastruktur, sondern auch auf die Einrichtung „kultureller Cluster“ abzielen sollten, die mehrere miteinander verwobene Bereiche wie kulturelles Erbe, Kultur- und Kreativbranche, Ausbildungsprogramme, Kulturtourismus und lokales Handwerk und Kunsthandwerk bündeln;

15.  fordert, dass im nächsten Programmplanungszeitraum Schritte unternommen werden, um spezifische Maßnahmen zu ermitteln und Ressourcen für die materielle Infrastruktur wie zum Beispiel Gründerzentren und die digitale Infrastruktur (zum Beispiel Breitband) sowie für die immaterielle Infrastruktur für Bildungs-, Kultur- und Forschungseinrichtungen bereitzuhalten;

16.  ist der Auffassung, dass die Investitionen in Kultur und Bildung im Rahmen der Kohäsionspolitik nach 2020 sowohl im Hinblick auf die Qualität als auch auf die Quantität der durchgeführten Projekte effizienter und wirksamer sein sollten;

17.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Wissenspartnerschaften zwischen Hochschulen, Bildungs-, Berufs- und Forschungseinrichtungen und Kulturinstituten zu unterstützen, damit die zunehmenden Anforderungen mit Blick auf neue Kompetenzen und Umschulung in der Kultur- und Kreativbranche erfüllt werden;

18.  fordert die Kommission auf, Qualitätsindikatoren für Investitionen in das kulturelle Erbe in die überarbeitete Dachverordnung aufzunehmen, wie bereits in der Entschließung des Parlaments vom 8. September 2015 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem integrierten Konzept für das kulturelle Erbe in Europa“ gefordert wurde;

19.  verweist auf die Rolle der Kultur- und Kreativwirtschaft und fordert die Kommission erneut auf, die Kultur- und Kreativwirtschaft als horizontale Priorität festzulegen; betont, dass die Regionen nachweislich in der Lage sind, Cluster und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesem Bereich zu entwickeln, und nimmt die positiven Auswirkungen einer intelligenten Spezialisierung auf die Kultur- und Kreativwirtschaft zur Kenntnis, wofür die bisher erzielten beachtlichen Ergebnisse sprechen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Politik in diesem Bereich beizubehalten und zu verstärken und die im Rahmen der EU-Programme und der ESI-Fonds verfügbaren Mittel effektiv einzusetzen;

20.  fordert einen größeren theoretischen und praktischen Spielraum für mittel- und langfristige Projekte im kulturellen, audiovisuellen und kreativen Bereich, indem eine kombinierte Inanspruchnahme der ESI-Fonds und des EFSI ermöglicht wird;

21.  fordert, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik insbesondere in Städten und ihrem Umland den Investitionen in Kultur und Bildung im Wege von Umschulungs- und Inklusionsinstrumenten größere Bedeutung beigemessen wird;

22.  fordert die Kommission auf, die Kapazität des EFRE zu nutzen, um den Ausbau der Sportinfrastruktur voranzutreiben und nachhaltige Sport- und Outdoor-Aktivitäten als Instrument der regionalen und ländlichen Entwicklung zu fördern, und fordert, dass mit dem Europäischen Sozialfonds die Kompetenzen und die Vermittelbarkeit von Arbeitnehmern in der Sportbranche gestärkt werden;

23.  hält die Mitgliedstaaten dazu an, einen Teil der Mittel für die Kohäsionspolitik für hochwertige Kultur- und Bildungsprojekte bereitzuhalten, die zwar eine Finanzierung verdient haben, aber aufgrund unzureichender finanzieller Mittel keine EU-Förderung erhalten;

24.  fordert die Mitgliedstaaten auf, diejenigen integrierten territorialen Kulturprojekte wie etwa Kulturwege zu unterstützen, die die hochwertige territoriale Entwicklung, die Zusammenarbeit von öffentlichem und privatem Sektor und den Kulturtourismus fördern;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Jill Evans, María Teresa Giménez Barbat, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Rupert Matthews, Morten Messerschmidt, Luigi Morgano, John Procter, Yana Toom, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Elena Gentile, Liliana Rodrigues, Algirdas Saudargas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

John Howarth, Luděk Niedermayer

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

23

+

ALDE

Mircea Diaconu, María Teresa Giménez Barbat, Yana Toom

EFDD

Isabella Adinolfi

ENF

Dominique Bilde

GUE/NGL

Nikolaos Chountis, Curzio Maltese

PPE

Andrea Bocskor, Svetoslav Hristov Malinov, Luděk Niedermayer, Algirdas Saudargas, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver

S&D

Silvia Costa, Elena Gentile, John Howarth, Petra Kammerevert, Luigi Morgano, Liliana Rodrigues, Krystyna Łybacka

0

-

4

0

ECR

Rupert Matthews, Morten Messerschmidt, John Procter

Verts/ALE

Jill Evans

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Victor Boştinaru, Mercedes Bresso, Steeve Briois, Rosa D’Amato, Raymond Finch, Michela Giuffrida, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Marc Joulaud, Constanze Krehl, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Andrey Novakov, Paul Nuttall, Younous Omarjee, Konstantinos Papadakis, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Liliana Rodrigues, Fernando Ruas, Monika Smolková, Ruža Tomašić, Ramón Luis Valcárcel Siso, Ángela Vallina, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Kerstin Westphal, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Daniel Buda, Elena Gentile, Elsi Katainen, Ivana Maletić, Tonino Picula, Bronis Ropė, Davor Škrlec, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Ricardo Serrão Santos

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

35

+

ALDE

Ivan Jakovčić, Elsi Katainen, Iskra Mihaylova, Matthijs van Miltenburg

ECR

Mirosław Piotrowski, Ruža Tomašić

GUE/NGL

Martina Michels, Younous Omarjee, Ángela Vallina

PPE

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Daniel Buda, Krzysztof Hetman, Marc Joulaud, Ivana Maletić, Lambert van Nistelrooij, Andrey Novakov, Stanislav Polčák, Fernando Ruas, Ramón Luis Valcárcel Siso, Joachim Zeller

S&D

Victor Boştinaru, Mercedes Bresso, Elena Gentile, Michela Giuffrida, Constanze Krehl, Tonino Picula, Liliana Rodrigues, Ricardo Serrão Santos, Monika Smolková, Derek Vaughan, Kerstin Westphal, Damiano Zoffoli

VERTS/ALE

Bronis Ropė, Davor Škrlec

4

-

EFDD

Raymond Finch, Paul Nuttall

ENF

Steeve Briois

NI

Konstantinos Papadakis

1

0

EFDD

Rosa D'Amato

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 13. April 2018
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