über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
– unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (COM(2017)0621),
– unter Hinweis auf die Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (14390/2017),
– gestützt auf Artikel 113 sowie auf Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe b und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0407/2017),
– gestützt auf Artikel 78c und Artikel 108 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0147/2018),
1. stimmt dem Abschluss der Übereinkunft zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Norwegen zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates und die Richtlinie 2010/24/EU des Rates bilden den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung von Betrug sowie der Beitreibung von Forderungen im Bereich der Mehrwertsteuer.
Die Erfahrungen in den Mitgliedstaaten haben jedoch gezeigt, dass Betrüger oftmals Schwachstellen bei den Kontrollen von Umsätzen ausnutzen und dass Unternehmen mit Sitz in Drittländern an diesen Aktivitäten beteiligt sind. Die Gefahr eines Mehrwertsteuerbetrugs unter Beteiligung von Akteuren in Drittländern besteht insbesondere in den Bereichen Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen. Angesichts des in diesen Branchen zu verzeichnenden Wachstums werden unbedingt wirksamere Instrumente zur Bekämpfung dieser Form des Betrugs benötigt, um die öffentlichen Haushalte zu schützen. Das Hauptziel dieser Art von Übereinkunft besteht darin, einen Rahmen für die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs zu schaffen und die einzelnen Länder bei der Beitreibung der geschuldeten Mehrwertsteuer zu unterstützen. Die Kooperationsabkommen, die mit den Nachbarländern der EU und den Handelspartnern abgeschlossen werden, erhöhen die Chancen der Mitgliedstaaten, Mehrwertsteuerbetrug aufzudecken und strikter dagegen vorzugehen; zudem können die dadurch verursachten finanziellen Verluste eingedämmt werden.
Bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ist daher die Zusammenarbeit mit Drittländern von grundlegender Bedeutung. Norwegen ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und verfügt über ein Mehrwertsteuersystem, das mit dem in der EU angewandten System vergleichbar ist; zudem besteht zwischen Norwegen und den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Mehrwertsteuer eine langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit.
2009 spielte Norwegen eine Schlüsselrolle, als es die Mitgliedstaaten über Fälle von Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrug im Zusammenhang mit Emissionsgutschriften unterrichtete. Zwischen 2009 und 2012 informierten die norwegischen Steuerbehörden die Behörden der Mitgliedstaaten über betrügerische Umsätze von insgesamt 2 703 000 EUR. Norwegische Beamte nahmen darüber hinaus zusammen mit Beamten aus einigen Mitgliedstaaten an multilateralen Kontrollen im Energiesektor teil und wurden eingeladen, den Treffen der Mehrwertsteuer-Beobachtungsstelle als Beobachter beizuwohnen. Ferner informierte Norwegen mehrere Mitgliedstaaten über Missing-Trader-Umsätze, die über norwegische Plattformen für alternative Zahlungsmethoden abgewickelt wurden.
Dies verdeutlicht, dass die Zusammenarbeit mit Norwegen für die Mitgliedstaaten von Vorteil ist. Aufgrund des geltenden Rechtsrahmens kommt es jedoch nur gelegentlich zur Verwaltungszusammenarbeit mit Norwegen; überdies ist sie nur auf der Grundlage bilateraler Abkommen zwischen Norwegen und einzelnen Mitgliedstaaten sowie im Rahmen des Nordischen Übereinkommens oder infolge seltener Einladungen an Norwegen, als Beobachter an Treffen der Mehrwertsteuer-Beobachtungsstelle teilzunehmen, möglich.
Es wird die Auffassung der Kommission geteilt, dass diese bilaterale Übereinkunft zwischen der EU und Norwegen einen soliden Rechtsrahmen für eine gute Zusammenarbeit zwischen Norwegen und den Mitgliedstaaten schafft. Diese Zusammenarbeit orientiert sich an den Regeln, die derzeit für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten gelten, und es werden die gleichen Instrumente zur Verfügung stehen, etwa elektronische Plattformen und elektronische Formblätter.
Die Übereinkunft ist zu begrüßen, und die Mitgliedstaaten werden ersucht, die Kommission zu beauftragen, mit anderen EWR-/EFTA-Ländern vergleichbare Übereinkünfte über die Zusammenarbeit in Mehrwertsteuerfragen auszuhandeln.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel
Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Burkhard Balz, Hugues Bayet, Pervenche Berès, Thierry Cornillet, Markus Ferber, Sven Giegold, Neena Gill, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Cătălin Sorin Ivan, Petr Ježek, Barbara Kappel, Wolf Klinz, Georgios Kyrtsos, Philippe Lamberts, Werner Langen, Bernd Lucke, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Gabriel Mato, Costas Mavrides, Alex Mayer, Bernard Monot, Caroline Nagtegaal, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg, Dimitrios Papadimoulis, Sirpa Pietikäinen, Dariusz Rosati, Pirkko Ruohonen-Lerner, Alfred Sant, Martin Schirdewan, Molly Scott Cato, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Paul Tang, Ramon Tremosa i Balcells, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Miguel Viegas, Jakob von Weizsäcker, Marco Zanni
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter
Mady Delvaux, Krišjānis Kariņš, Paloma López Bermejo, Thomas Mann, Eva Maydell, Romana Tomc
Datum der Einreichung
25.4.2018
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
49
+
ALDE
Thierry Cornillet, Petr Ježek, Wolf Klinz, Caroline Nagtegaal, Ramon Tremosa i Balcells
ECR
Bernd Lucke, Stanisław Ożóg, Pirkko Ruohonen-Lerner
EFDD
Marco Valli
ENF
Barbara Kappel
GUE/NGL
Paloma López Bermejo, Dimitrios Papadimoulis, Martin Schirdewan, Miguel Viegas
PPE
Burkhard Balz, Markus Ferber, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Krišjānis Kariņš, Georgios Kyrtsos, Werner Langen, Ivana Maletić, Thomas Mann, Gabriel Mato, Eva Maydell, Luděk Niedermayer, Sirpa Pietikäinen, Dariusz Rosati, Theodor Dumitru Stolojan, Romana Tomc, Tom Vandenkendelaere
S&D
Hugues Bayet, Pervenche Berès, Mady Delvaux, Neena Gill, Roberto Gualtieri, Cătălin Sorin Ivan, Olle Ludvigsson, Costas Mavrides, Alex Mayer, Alfred Sant, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Paul Tang, Jakob von Weizsäcker