EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems

27.4.2018 - (05882/2017 – C8-0241/2017 – 2016/0328(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatterin: Tiziana Beghin

Verfahren : 2016/0328(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0151/2018
Eingereichte Texte :
A8-0151/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems

(05882/2017 – C8-0241/2017 – 2016/0328(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (05882/2017),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und der Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union (05803/2017),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0241/2017),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0151/2018),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Das vorliegende Abkommen zwischen der EU und der Schweiz wurde ausgehandelt, um den Änderungen Rechnung zu tragen, die durch die Reform der Ursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) im Jahr 2010 herbeigeführt wurden. Mit der Reform wurde ein neues System der Ursprungskumulierung durch registrierte Ausführer eingeführt und die Aufnahme der Türkei in das Kumulierungssystem vorgesehen, das bis dahin zwischen der Union, der Schweiz und Norwegen angewendet worden war. Die neuen Rechtsvorschriften sahen zudem vor, dass die früheren Ursprungszeugnisse nach Formblatt A durch ein neues System der Ursprungsbescheinigung durch registrierte Ausführer, das System registrierter Ausführer (REX), ersetzt würden.

Das Kumulierungssystem wurde ursprünglich mit dem Abkommen vom 14. Dezember 2000 in Form eines Briefwechsels zwischen der EU und der Schweiz (Beschluss 2001/101/EG des Rates) eingeführt. Dieses Abkommen muss durch ein neues ersetzt werden. Am 8. März 2012 erteilte der Rat der Kommission die Ermächtigung, Verhandlungen mit der Schweiz zu führen, aus denen das vorliegende Abkommen hervorgegangen ist.

Das System der Ursprungskumulierung: Das neue Kumulierungssystem sieht vor, dass die EU, Norwegen, die Schweiz und die Türkei es APS-begünstigten Ländern gestatten, in ihren Herstellungsverfahren Vormaterialien mit Ursprung in den Ländern zu verwenden, in denen das System angewendet wird (die Mitgliedstaaten der EU, die Schweiz, Norwegen und die Türkei), und das Enderzeugnis zu den Vorzugsbedingungen des APS in die EU, die Schweiz, Norwegen und die Türkei auszuführen, sofern dieses in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet wurde. Im Einklang mit dem vorliegenden Abkommen gewähren die EU und die Schweiz Erzeugnissen mit Ursprung in begünstigten Ländern eine Präferenzbehandlung und einen Präferenzzugang, wenn diese Länder Vormaterialien mit Ursprung in der EU bzw. in der Schweiz verwenden.

Das neue Bescheinigungssystem: Im Rahmen der Reform des APS ist vorgesehen, die früheren Ursprungszeugnisse nach Formblatt A ab 1. Januar 2017 zu ersetzen. Seit 1. Januar 2017 gilt das neue REX-System zunächst nur in einigen ASP-begünstigten Ländern. 2018 und 2019 sollen jeweils weitere Länder hinzukommen. Anstelle der von den jeweiligen Zollbehörden ausgestellten Ursprungszeugnisse nach Formblatt A fertigen die in diesen Ländern registrierten Ausführer Ursprungserklärungen aus.

Das REX-System findet im Rahmen der von der EU gewährten APS-Regelung sowie der APS-Regelungen der Schweiz und Norwegens bereits Anwendung. Wenn die Ersatzursprungsbescheinigungen für den Weiterversand von Waren mit Ursprung in APS-begünstigten Ländern ausgestellt werden, werden gegenwärtig die Ersatzzeugnisse nach Formblatt A (im Einklang mit den Bestimmungen des derzeit geltenden Abkommens zwischen der EU, der Schweiz und Norwegen) als Ersatzbescheinigungen verwendet. Um das Kumulierungssystem auf Norwegen und die Türkei auszuweiten, müssen die Vertragsparteien ähnliche Abkommen mit Norwegen und der Türkei abschließen und diese anwenden. Gleichzeitig mit dem vorliegenden Abkommen ist ein ähnliches Abkommen zwischen der EU und Norwegen ausgehandelt und abgeschlossen worden. Dieses wird dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Da die EU und die Türkei mit der von ihnen vereinbarten Zollunion bereits über ein Rechtsinstrument verfügen, mit dem für die Aufnahme ähnlicher Bestimmungen in die entsprechenden Rechtsvorschriften gesorgt ist, ist ein internationales Abkommen zwischen der EU und der Türkei nicht erforderlich.

Das vorliegende Abkommen ist notwendig, um einen reibungslosen Handel zwischen der Europäischen Union und der Schweiz zu gewährleisten. Mit ihm wird es der EU und der Schweiz ermöglicht, die durch das neue REX-System vorgesehenen neuen Ersatzursprungsbescheinigungen zu verwenden. Da das System bereits Anwendung findet, es jedoch noch an einem geeigneten Rechtsinstrument fehlt, könnte der Handel zwischen der EU und der Schweiz beeinträchtigt werden. Die Berichterstatterin empfiehlt dem Parlament daher, seine Zustimmung zu dem Abkommen zu geben.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der EU, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Norwegen und der Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

05882/2017 – C8-0241/2017 – COM(2016)06722016/0328(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

20.7.2017

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

11.9.2017

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Tiziana Beghin

13.2.2018

 

 

 

Ersetzte Berichterstatter

David Borrelli

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

22.3.2018

 

 

 

Datum der Annahme

24.4.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Tiziana Beghin, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Karoline Graswander-Hainz, Nadja Hirsch, Yannick Jadot, France Jamet, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Eric Andrieu, Goffredo Maria Bettini, Reimer Böge, Klaus Buchner, Dita Charanzová, Agnes Jongerius, Frédérique Ries

Datum der Einreichung

27.4.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

36

+

ALDE

Dita Charanzová, Nadja Hirsch, Frédérique Ries

ECR

David Campbell Bannerman, Emma McClarkin, Joachim Starbatty, Jan Zahradil

EFDD

Tiziana Beghin, William (The Earl of) Dartmouth

ENF

France Jamet

GUE/NGL

Anne-Marie Mineur, Helmut Scholz

PPE

Laima Liucija Andrikienė, Reimer Böge, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Sorin Moisă, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Tokia Saïfi, Adam Szejnfeld, Iuliu Winkler

S&D

Eric Andrieu, Goffredo Maria Bettini, Karoline Graswander-Hainz, Agnes Jongerius, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Yannick Jadot

0

-

 

 

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2018
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